Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/7466 –
Die Implikationen Frankreichs neuer Afrikastrategie für Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 27. Februar 2023 stellte der französische Präsident Emmanuel Macron in
Paris die neue Afrikastrategie seiner Regierung vor. Die Strategie baut auf
seiner Rede an der Universität von Ouagadougou in Burkina Faso aus dem Jahr
2017 auf und soll einen Richtungswechsel in Frankreichs Beziehungen mit
Afrika einläuten.
Die neue Strategie wird von politischen Beobachtern als Reaktion auf die
zunehmenden antifranzösischen Ressentiments in Mali und Burkina Faso
gewertet. In beiden Ländern wurden französische Truppen von den
Putschregierungen vor Kurzem des Landes verwiesen – in Mali in 2022, in Burkina Faso in
2023.
Kernelemente der neuen Strategie sind eine signifikante Neuaufstellung des
militärischen Fußabdrucks in Afrika und eine Umwandlung der Militärbasen
in gemeinsam mit den Gastländern geleitete Stützpunkte und Akademien.
Ebenso soll eine Transformation weg von klassischer
Entwicklungszusammenarbeit hin zu mehr wirtschaftlicher Zusammenarbeit und gesteigerten
Investitionen stattfinden. Im Bereich der strategischen Kommunikation sollen
französische Botschaften auf dem Kontinent zusätzliche 40 Mio. Euro
erhalten, um Frankreichs Positionen und Politik offensiver und besser darzustellen.
Diese Maßnahmen sollen begleitet werden mit einem geplanten Gesetz zu
Restituierung weiterer afrikanischer Kunstwerke aus französischen Museen.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Frankreichs Staatspräsident Emmanuel Macron hat im Rahmen seiner
programmatischen Grundsatzrede am 28. November 2017 in Ouagadougou die
Leitlinien der Politik Frankreichs gegenüber den Staaten des afrikanischen
Kontinents vorgestellt. Seitdem wurden diese Leitlinien angesichts der weltweiten
geopolitischen Entwicklungen mehrmals ergänzt und angepasst. Die letzte
Anpassung erfolgte mit der Rede von Staatspräsident Macron am 27. Februar
2023 anlässlich seiner Reise nach Zentralafrika. Eine darüber hinaus gehende
verschriftlichte so genannte „Afrikastrategie“ Frankreichs gibt es nach
Kenntnis der Bundesregierung nicht.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/7807
20. Wahlperiode 17.07.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom
17. Juli 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Die Afrikapolitischen Leitlinien der Bundesregierung wurden im Jahr 2014
unter Einbeziehung aller betroffenen Ressorts sowie Forschungsinstitute und
Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft verfasst. Sie wurden im März
2019 fortgeschrieben und weiterentwickelt („Eine vertiefte Partnerschaft mit
Afrika. Fortschreibung und Weiterentwicklung der Afrikapolitischen Leitlinien
der Bundesregierung“). Angesichts der stark veränderten Weltlage einerseits
und der Veröffentlichung unter anderem der Nationalen Sicherheitsstrategie,
der Neubestimmung und Anpassung des Sahel-Engagements der
Bundesregierung und der Leitlinien für eine feministische Außenpolitik andererseits wird
die Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2023 die Afrikapolitischen Leitlinien
unter Federführung des Auswärtigen Amts weiterentwickeln. Darüber hinaus
haben einzelne Ressorts im Einklang mit den Afrikapolitischen Leitlinien der
Bundesregierung operative afrikapolitische Ressortstrategien veröffentlicht,
darunter zuletzt das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung im Januar 2023.
1. Wann, und auf welcher Ebene wurde die Bundesregierung zuerst über
Frankreichs Pläne für eine neue Afrikastrategie informiert?
2. Fand eine direkte Abstimmung zwischen der deutschen und
französischen Regierung statt, um die Kohärenz zwischen der neuen
Afrikastrategie sowie der Strategie für eine feministische Entwicklungspolitik des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (BMZ) und der Leitlinien für feministische Außenpolitik des
Auswärtigen Amts einerseits sowie Frankreichs neuer Afrikastrategie
andererseits zu gewähren, und wenn ja, auf welcher Ebene und über welchen
Zeitraum wurden diese Gespräche geführt?
Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet.
Die Zusammenarbeit mit Frankreich ist auf bilateraler, EU- und multilateraler
Ebene und über alle Ebenen hinweg enger als mit jedem anderen Partner. Das
schließt auch den afrikapolitischen Austausch ein, entsprechend Artikel 7 des
Vertrags zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen
Republik über die deutsch-französische Zusammenarbeit und Integration vom
22. Januar 2019 („Vertrag von Aachen“). So nimmt eine Vertreterin oder ein
Vertreter der Deutschen Botschaft in Paris an den wöchentlichen Afrika-
Besprechungen im französischen Außenministerium teil; gleiches gilt für eine
Vertreterin oder einen Vertreter der Französischen Botschaft in Berlin. Im
Rahmen der regelmäßigen afrikapolitischen Konsultationen auf Ebene der Afrika-
Direktoren wird auch über die jeweiligen Schwerpunkte und Politikansätze
informiert.
3. Wie eng ist die Abstimmung zwischen Deutschland und Frankreich
generell, wenn es um die Entwicklungszusammenarbeit auf dem
afrikanischen Kontinent geht, und findet eine solche Abstimmung auch abseits
der neuen französischen Afrika-Strategie statt?
4. Wo sieht die Bundesregierung konkrete Gemeinsamkeiten zwischen den
oben genannten deutschen Strategien und Frankreichs neuer
Afrikastrategie?
5. Wo sieht die Bundesregierung Konfliktpunkte zwischen den oben
genannten deutschen Strategien und Frankreichs neuer Afrikastrategie?
Die Fragen 3 bis 5 werden zusammen beantwortet.
Entsprechend Artikel 7 des Vertrags von Aachen setzen sich beide Staaten
dafür ein, eine immer engere Partnerschaft zwischen Europa und Afrika zu
errichten, indem sie ihre Zusammenarbeit in den Bereichen der Entwicklung des
privaten Sektors, der regionalen Integration, der Bildung und Berufsbildung sowie
der Gleichstellung der Geschlechter und der Stärkung und Selbstbestimmung
von Frauen mit dem Ziel stärken, soziale und wirtschaftliche Perspektiven,
Nachhaltigkeit, gute Regierungsführung sowie Krisenprävention,
Konfliktbewältigung, auch durch friedenserhaltende Maßnahmen, und Konfliktnachsorge
zu verbessern (
www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/europa/zusammenar
beit-staaten/frankreich/aachener-vertrag/2179602).
Deutschland und Frankreich stimmen sich in der Entwicklungszusammenarbeit
mit afrikanischen Partnerländern und -organisationen regelmäßig eng ab. Diese
Abstimmung erfolgt sowohl zwischen den Botschaften in den afrikanischen
Staaten als auch im Rahmen von deutsch-französischen
entwicklungspolitischen Konsultationen auf Hauptstadtebene.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
6. Teilt die Bundesregierung hinsichtlich der deutschen Wirtschaft die
Aussage Emmanuel Macrons, dass französische Unternehmen „aufwachen“
müssen (
www.bloomberg.com/news/articles/2023-02-27/macron-urges-f
rench-businesses-to-take-africa-seriously#xj4y7vzkg) und sich dem
härter werdenden Wettbewerb in Afrika stellen müssen, und wenn ja,
was tut die Bundesregierung aktiv, um die deutsche Wirtschaft dabei zu
ermuntern und zu stärken?
Die Bundesregierung kommentiert die Beziehungen von Drittstaaten
untereinander und die Äußerungen von öffentlichen Amtsträgern grundsätzlich nicht.
Zur Förderung der deutschen Wirtschaft setzt die Bundesregierung die breite
Palette ihrer außenwirtschaftspolitischen Förderinstrumente ein (zum Beispiel
Auslandshandelskammernetzwerk, Investitionsgarantien,
Exportkreditgarantien, Auslandsmessebeteiligungen) und unterstützt deutsche kleine und mittlere
Unternehmen (KMU) dabei, auch auf den afrikanischen Märkten aktiv zu
werden, um den bilateralen Handel und Investitionen zu stärken. Mit dem
Wirtschaftsnetzwerk Afrika bietet die Bundesregierung insbesondere kleinen und
mittleren Unternehmen ein umfassendes Informations- und Beratungsangebot
zur Erschließung afrikanischer Märkte an. Durch Kooperationsprojekte mit
deutschen Unternehmen, die ein langfristiges betriebswirtschaftliches Interesse
in afrikanischen Ländern haben, unterstützt und eröffnet die Bundesregierung
Zugänge deutscher und europäischer privatwirtschaftlicher Akteure zu
afrikanischen Märkten. Dabei müssen diese Projekte zugleich einen nachhaltigen
entwicklungspolitischen Nutzen für die lokale Bevölkerung haben.
7. Liegen der Bundesregierung genauere Informationen über die in der
Strategie angekündigte und teils bereits erfolgte Neustrukturierung und
Verlegung französischer militärischer Kapazitäten aus afrikanischen
Staaten vor, insbesondere für solche mit deutscher Militärpräsenz?
a) Wenn ja, welche Auswirkungen wird dies nach Einschätzung der
Bundesregierung auf das deutsche militärische Engagement in diesen
Staaten haben?
b) Wenn nein, hat sich die Bundesregierung diesbezüglich bei der
französischen Regierung bereits erkundigt, und für wann werden
konkrete Informationen erwartet?
Die Fragen 7 bis 7b werden zusammen beantwortet.
Frankreich plant derzeit die Ausrichtung seines zukünftigen Engagements in
Afrika in Abstimmung mit den Partnerländern und anknüpfend an bestehende
Stationierungsabkommen. Weitergehende Einzelheiten im Sinne der
Fragestellung sind der Bundesregierung nicht bekannt.
8. Welche Auswirkungen wird die Neustrukturierung der französischen
Militärpräsenz in Afrika nach Einschätzung der Bundesregierung auf
gemeinsame EU-Missionen auf dem Kontinent haben?
a) Erwartet die Bundesregierung hier als Folge des neuen französischen
Ansatzes einen größeren Druck auf Deutschland als Truppensteller,
und wieweit ist die Bundesregierung bereit, auf dem afrikanischen
Kontinent eine größere (Führungs-)Rolle einzunehmen?
Die Fragen 8 und 8a werden zusammen beantwortet.
Es sind derzeit keine Auswirkungen im Sinne der Fragestellungen erkennbar.
Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen.
b) Befindet sich die Bundesregierung bereits im Gespräch mit anderen
EU-Staaten, um sich über das Auffangen einer neustrukturierten
französische Militärpräsenz abzustimmen?
Die Bundesregierung befindet sich im regelmäßigen Austausch mit
Partnernationen. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.
9. Welche Auswirkungen wird die Neustrukturierung der französischen
Militärpräsenz in Afrika nach Einschätzung der Bundesregierung auf
deutsche Entwicklungsprojekte auf dem Kontinent haben?
In welchen Staaten könnte eine reduzierte französische Militärpräsenz
die deutsche Entwicklungszusammenarbeit durch eine Verschlechterung
der Sicherheitslage gefährden?
Die Bundesregierung verfolgt ihre Zusammenarbeit auf dem afrikanischen
Kontinent unabhängig von der Neustrukturierung der französischen
Militärpräsenz. Die Sahel-Region sowie die angrenzenden Küstenländer bleiben wichtige
bilaterale Partner der deutschen Entwicklungspolitik.
10. Welche Auswirkungen wird die Neustrukturierung der französischen
Militärpräsenz in Afrika nach Einschätzung der Bundesregierung
insbesondere im Hinblick auf die friedensbildenden Maßnahmen der EU-
Missionen in Afrika und damit verbunden auf die humanitäre Lage haben?
Welche Staaten wären betroffen, und wie will die Bundesregierung hier
gegensteuern?
Entscheidungen über die Ausrichtung von EU-Missionen werden in den
zuständigen Gremien des Rates der Europäischen Union nach dem Prinzip der
Einstimmigkeit der Mitgliedstaaten getroffen. Sie berücksichtigen dabei alle für
die Lage vor Ort und die Missionserfüllung relevanten Faktoren. Die
Bundesregierung verfolgt in Umsetzung ihrer geltenden Afrikapolitischen Leitlinien
einen integrierten Ansatz, der in den EU-Rahmen eingebettet ist.
11. Teilt die Bundesregierung die Pläne der französischen Regierung, die
Kommunikation in afrikanischen Ländern „komplett zu verändern“, und
sieht sie dies auch für die eigene Planung vor?
a) Wenn ja, sind bereits konkrete Pläne vorhanden, um die
Kommunikation entsprechen anzupassen, und was sehen diese vor?
b) Wenn nein, warum nicht?
13. Hat die Bundesregierung strategische Ziele in der Kommunikation in
Westafrika, und wenn ja, welche sind das?
a) Decken diese Ziele sich mit den französischen Zielen, und wenn ja,
welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, gemeinsam
mit Frankreich mit einer Stimme zu sprechen, und wenn nein, warum
nicht?
b) Wurde Paris ein Angebot deutscher Unterstützung gemacht?
Die Fragen 11 und 13 werden zusammen beantwortet.
Aufgrund der steigenden Bedrohung durch Desinformation hat die
Bundesregierung ihre außenpolitische strategische Kommunikation in Westafrika in
den vergangenen Jahren angepasst und ausgeweitet. Hierfür wurde unter
anderem ein regionales Deutschlandzentrum in Dakar für die Kommunikation im
französischsprachigen Afrika aufgebaut, das seine Arbeit im Januar 2023
aufgenommen hat. Bereits seit 2018 bestehen regionale Deutschlandzentren in
Kairo und Pretoria. Ziel der verstärkten Kommunikation ist es, aktiver und
gezielter über die Interessen einer wertegeleiteten deutschen Außenpolitik zu
informieren und Desinformation entgegenzutreten.
Zu Fragen der Kommunikation in Afrika findet ein regelmäßiger Austausch auf
europäischer Ebene statt. Auch mit der französischen Regierung steht die
Bundesregierung hierzu im engen Austausch. Die Bundesministerin des
Auswärtigen, Annalena Baerbock, hat sich gemeinsam mit ihrer französischen
Amtskollegin und der schwedischen Ratspräsidentschaft erfolgreich für die Einrichtung
einer Arbeitseinheit für strategische Kommunikation mit Fokus auf Afrika des
Europäischen Auswärtigen Dienstes („Africa Task Force on strategic
communication“) eingesetzt, die aktuell aufgebaut wird.
12. Wird die Bundesregierung es Frankreich, das französische Botschaften in
Afrika mit zusätzliche 40 Mio. Euro ausstatten will, gleichtun und die
Kommunikationsbudgets deutscher Auslandsvertretungen in Afrika
spürbar erhöhen, und wenn ja, mit welchem Konzept sind diese hinterlegt?
Die Bundesregierung hat angesichts der veränderten geopolitischen Lage
bereits zum Haushaltsjahr 2023 die Kommunikationsbudgets seiner
Auslandsvertretungen um knapp 30 Prozent gegenüber dem Vorjahr erhöht. Der Fokus auf
Kommunikationsaufgaben im Ausland wurde seit dem Jahr 2022 deutlich
verstärkt. Über die weitere Budgetentwicklung – auch und speziell in Afrika –
wird die Bundesregierung im Zuge der laufenden Haushaltsplanungen
entscheiden.
14. Begleiten das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
(BMWK) und das BMZ den von Frankreich angekündigten Prozess, den
westafrikanischen Franc CFA abzuschaffen?
a) Wenn ja, wie konkret sind die Bundesministerien dabei
eingebunden?
b) Wenn nein, warum nicht, und wurde Paris ein Angebot deutscher
Unterstützung gemacht?
Die Fragen 14 bis 14b werden zusammen beantwortet.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz sowie das
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sind nicht in
den Prozess involviert. Es handelt sich um souveräne Entscheidungen der
beteiligten Staaten und Notenbanken.
15. Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung für deutsche
Unternehmen in Westafrika als Folge der geplanten Abschaffung des Franc
CFA?
Die Bundesregierung fördert nachhaltiges unternehmerisches Engagement in
Westafrika mit vielfältigen Angeboten von Beratung bis Finanzierung und
verweist hierzu auf die Webseite von Germany Trade and Invest (
www.gtai.de/de/t
rade/westafrika/branchen/unterstuetzung-beim-schritt-nach-westafrika--84
6026).
Die Frage nach möglichen Auswirkungen einer Abschaffung des Franc CFA
spielt dabei allenfalls eine stark untergeordnete Rolle.
16. Inwieweit dient die neue Afrika-Strategie Frankreichs als Vorbild und
Impulsgeber für die Bundesregierung, eine ressortübergreifende Afrika-
Strategie zu entwerfen?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
17. Wird das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
vor dem Hintergrund der neuen französischen Afrika-Strategie sein
Afrika-Konzept (
www.bmel.de/DE/themen/internationales/agenda-2030/afri
ka-konzept.html) überarbeiten, und gab oder gibt es eine Abstimmung
des BMEL mit der französischen Regierung über die französische
Afrika-Strategie?
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat im Jahr
2021 erstmals ein Afrika-Konzept vorgelegt und damit Afrika als
Schwerpunktregion seiner internationalen Arbeit definiert. Das BMEL kündigte bereits
beim „Global Forum for Food and Agriculture“ im Januar 2023 in Berlin an,
sein Afrika-Konzept aufgrund der sich veränderten nationalen und
internationalen Rahmenbedingungen anzupassen.
18. Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung durch die neue
französische Afrika-Strategie auf den Einfluss dritter Staaten
insbesondere in West- und Ostafrika, und wie verhält sich dies zu Deutschlands
geopolitischen Interessen vor Ort?
a) Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung auf den
chinesischen Einfluss in Westafrika?
b) Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung auf den
russischen Einfluss in Westafrika?
c) Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung auf den
türkischen Einfluss in Westafrika?
d) Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung auf den
Einfluss der Staaten des Golf-Kooperationsrats in Westafrika?
e) Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung auf den
chinesischen Einfluss in Ostafrika?
f) Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung auf den
russischen Einfluss in Ostafrika?
g) Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung auf den
türkischen Einfluss in Ostafrika?
h) Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung auf den
Einfluss der Staaten des Golf-Kooperationsrats in Ostafrika?
i) Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung auf das
Vorgehen der Wagner-Gruppe in Afrika?
Die Fragen 18 bis 18i werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung beteiligt sich nicht an Spekulationen über mögliche
Auswirkungen der Afrikapolitiken von Drittstaaten.
19. Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung durch die neue
französische Afrika-Strategie auf den regionalen Terrorismus
insbesondere im Sahel und in Westafrika allgemein, und wie verhält sich dies zu
Deutschlands sicherheits-, entwicklungs-, wirtschafts- und
menschenrechtspolitischen Interessen vor Ort?
Insbesondere in Nordmali, aber auch den Grenzgebieten zu Burkina Faso und
Niger ist eine Verschlechterung der Sicherheitslage eingetreten. Die
Bundesregierung hat den Deutschen Bundestag am 16. Mai 2023 schriftlich über die
Neubestimmung und Anpassung des Sahel-Engagements der Bundesregierung
unterrichtet.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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