Hunger als Waffe – Umsetzung der UN-Sicherheitsratsresolution 2417 und Prävention von Hungerkrisen
der Abgeordneten Maren Kaminski, Katrin Fey, Ina Latendorf, Desiree Becker, Gökay Akbulut, Janina Böttger, Maik Brückner, Mirze Edis, Ates Gürpinar, Jan Krampe, Charlotte Antonia Neuhäuser, Cansu Özdemir, Lea Reisner, Zada Salihović, Ulrich Thoden, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke
Vorbemerkung
In Kriegen und bewaffneten Konflikten ist besonders die Zivilbevölkerung von Hunger und Mangelernährung betroffen. Hunger ist dabei häufig Folge von Kampfhandlungen: Menschen flüchten oder werden vertrieben und können ihre Äcker nicht mehr bestellen, Handelswege werden blockiert oder zivile Infrastruktur zerstört. Ebenso können die Preise für Lebensmittel in Konfliktgebieten stark steigen und Menschen können sich diese nicht mehr leisten. Hunger wird aber auch als Kriegswaffe eingesetzt und Menschen werden gezielt ausgehungert. Auch die Blockade von humanitären Korridoren oder gezielte Angriffe auf Helfende und humanitäre Organisationen werden Teil der Kriegsführung, wie im Sudan (www.tagesspiegel.de/internationales/konflikte-humanitare-helfer-riskieren-in-krisengebieten-ihr-leben-15953008.html) – 907 Helfende wurden Berichten zufolge im letzten Jahr angegriffen (www.tagesschau.de/ausland/europa/un-helfer-102.html).
Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen verabschiedete 2018 die Resolution 2417 und ächtet darin den Einsatz von Hunger als Methode der Kriegsführung als Verstoß gegen das humanitäre Völkerrecht. Die Resolution beinhaltet auch den freien und sicheren Zugang zu humanitärer Hilfe und den Schutz für humanitäre Helfer sowie die konsequente Aufklärung von Verstößen und die Verpflichtung der Staaten Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht im Zusammenhang mit Aushungerung und der rechtswidrigen Verweigerung humanitärer Hilfe unabhängig, vollständig, schnell und wirksam zu untersuchen und Verantwortliche zur Rechenschaft zu ziehen (https:// docs.un.org/en/S/res/2417(2018)).
Besonders in instabilen Staaten sowie nach Kriegen und Konflikten sind Menschen von Hunger betroffen. In den von der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) und dem Welternährungsprogramm (WFP) ausgemachten dreizehn Hungerhotspots sind in zwölf bewaffnete Konflikte ursächlich für diese Krisen (https://de.wfp.org/pressemitteilungen/neuer-fao-wfp-bericht-zunehmendes-hungerrisiko-13-krisenlaendern). Gerade dort leben viele der zwischen 608 bis 696 Millionen Menschen weltweit, die chronisch Hunger leiden. (www.deutschlandfunk.de/uno-hunger-geht-weltweit-zurueck-104.html).
Dabei entstehen schwere Ernährungskrisen meistens durch das Zusammenwirken von mehreren Faktoren. Aktuelle Krisen, wie die Folgen der Corona-Pandemie, des russischen Krieges gegen die Ukraine oder der Krieg gegen den Iran verschärfen bestehende Problemlagen. Das globale Ernährungssystem ist strukturell krisenanfällig, da es von komplexen Lieferketten, stabilen Handelsrouten und fossilen Energieträgern abhängig ist. Hinzu kommt eine starke Konzentration von Macht innerhalb des Systems: Viele Bereiche, etwa die Bereitstellung landwirtschaftlicher Betriebsmittel oder der Handel mit Agrarprodukten, werden von wenigen, sehr mächtigen Konzernen dominiert. Aber auch die Klimakrise und damit verbundene Extremwetterereignisse, wie Überschwemmungen und Dürren führen zunehmend zu Ernteausfällen.
Die Ursachen schwerer Ernährungskrisen sind damit vielfältig und in der Regel menschengemacht und vermeidbar. Umso wichtiger sind der Aufbau widerstandsfähiger lokale Ernährungssysteme, regionale Märkte, die Förderungen kleinbäuerlicher Strukturen, der Zugang zu Land, Saatgut und anderen lokal verfügbaren Betriebsmitteln sowie Frühwarnsysteme und eine ausreichende Finanzierung hierfür.
Gleichzeitig hat die Bundesregierung die Mittel für die humanitäre Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit in den vergangenen Jahren rapide gekürzt. Die Mittel im AA für humanitäre Hilfe wurden in den letzten Jahren um fast 70 Prozent gekürzt, die Mittel beim BMZ für die Transformation von Ernährungssystemen sollen um weitere 33 Prozent gekürzt werden. Erfolge bei der globalen Hunger- und Armutsbekämpfung werden gefährdet (https://www.wfp.org/pressemitteilungen/ueber-jahre-aufgebaute-erfolge-gefaehrdet-un-organisationen-deutschland-warnen).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen24
Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit der Verabschiedung der UN-Sicherheitsratsresolution 2417 (2018) ergriffen, um deren Umsetzung zu fördern, insbesondere im Hinblick auf a) die Verhinderung des Einsatzes von Aushungern als Methode der Kriegsführung, b) die Sicherstellung eines sicheren, schnellen und ungehinderten humanitären Zugangs sowie c) die Aufklärung und strafrechtliche Verfolgung entsprechender Verstöße? Welche konkreten Ergebnisse und Wirkungen haben diese Maßnahmen nach Kenntnis der Bundesregierung erzielt?
Wie bewertet die Bundesregierung den völkerrechtlichen Stellenwert der Resolution 2417, insbesondere im Hinblick auf die darin bekräftigten Verpflichtungen zur Einhaltung des humanitären Völkerrechts, zum Schutz der Zivilbevölkerung und zur Gewährleistung humanitärer Hilfe, und welche konkreten Verpflichtungen leitet sie daraus für Deutschland ab?
In welchen aktuellen bewaffneten Konflikten sieht die Bundesregierung belastbare Anhaltspunkte dafür, dass Hunger, der Entzug von Nahrung oder Wasser oder die Behinderung humanitärer Hilfe gezielt als Methode der Kriegsführung eingesetzt werden, insbesondere in den Kriegs- und Krisengebieten Sudan, Gaza, Jemen und Südsudan? Wie bewertet sie diese Fälle jeweils im Hinblick auf das humanitäre Völkerrecht?
In welchen Fällen hat die Bundesregierung gegenüber Konfliktparteien konkrete Forderungen nach einem ungehinderten Zugang humanitärer Organisationen zu hungernden oder von Hunger bedrohten Zivilpersonen erhoben und in welchen Fällen blieben entsprechende Forderungen erfolglos, und wie begründet die Bundesregierung ihr weiteres Vorgehen in diesen Fällen?
Ergreift die Bundesregierung diplomatische, politische oder sonstige Maßnahmen, wenn sie zu der Einschätzung gelangt, dass eine Konfliktpartei den Zugang zu Nahrung oder humanitärer Hilfe gezielt beschränkt und damit gegen Verpflichtungen des humanitären Völkerrechts verstößt, wenn ja welche und wo wurde das umgesetzt und wenn nein, warum nicht?
Ergreift die Bundesregierung diplomatische, politische oder sonstige Maßnahmen, wenn sie zu der Einschätzung gelangt, dass eine Konfliktpartei den Zugang zu Nahrung oder humanitärer Hilfe gezielt beschränkt und damit gegen Verpflichtungen des humanitären Völkerrechts verstößt, wenn ja welche und wo wurde das umgesetzt und wenn nein, warum nicht?
Welche Ermittlungen, Untersuchungen oder Dokumentationsmaßnahmen hat die Bundesregierung seit 2020 selbst durchgeführt oder unterstützt, wenn der Verdacht bestand, dass Hunger als Methode der Kriegsführung eingesetzt wurde, und in welchen Fällen wurden daraus konkrete Konsequenzen gezogen?
Wurden Erkenntnisse aus Ermittlungen, Untersuchungen oder Dokumentationsmaßnahmen an den Internationalen Strafgerichtshof, nationale Strafverfolgungsbehörden, Untersuchungskommissionen oder andere zuständige Stellen übermittelt?
Welche Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung in den Vereinten Nationen, der Europäischen Union und anderen internationalen Organisationen, um Verstöße gegen das Verbot des Aushungerns der Zivilbevölkerung zu dokumentieren, aufzuklären, strafrechtlich zu verfolgen und eine wirksame Rechenschaftspflicht sicherzustellen?
Welche Frühwarnsysteme, Dateninstrumente und Mechanismen zur vorausschauenden humanitären Hilfe unterstützt oder finanziert die Bundesregierung, um drohende Hungerkrisen frühzeitig zu erkennen und Maßnahmen einzuleiten, bevor sich Ernährungskrisen zu Hungersnöten ausweiten?
Wie berücksichtigt die Bundesregierung bei der Planung humanitärer Hilfe das Zusammenwirken von bewaffneten Konflikten, extremen Wetterereignissen, Lebensmittelpreisen und wirtschaftlichen Schocks, und welche Maßnahmen ergreift sie, um die Widerstandsfähigkeit lokaler Ernährungssysteme in besonders gefährdeten Regionen zu stärken?
Setzt sich die Bundesregierung im Rahmen der Vereinten Nationen für eine systematische Berichterstattung zu konfliktbedingtem Hunger an den Sicherheitsrat ein, und wenn ja, welche konkreten Maßnahmen ergreift sie, um eine regelmäßige und umfassende Berücksichtigung der Perspektiven betroffener Bevölkerungsgruppen und zivilgesellschaftlicher Organisationen sicherzustellen?
Ergreift die Bundesregierung Maßnahmen, um kleinbäuerliche Familienbetriebe, regionale Märkte und lokale Versorgungssysteme zu stärken und die Abhängigkeit von globalen Lieferketten bei Düngemitteln, Transport und Energie zu verringern?
Wie begründet die Bundesregierung die Kürzungen der Mittel für humanitäre Hilfe im Vergleich zu 2024 um 50 Prozent vor dem Hintergrund des weltweit gestiegenen humanitären Bedarfs und der weiterhin hohen Zahl von Menschen, die von akuter Ernährungsunsicherheit und Hunger betroffen sind, und hält sie die im Bundeshaushalt 2026 bereitgestellten sowie die im Entwurf für den Bundeshaushalt 2027 vorgesehenen Mittel in Höhe von 1,05 Mrd. Euro für ausreichend? Wenn nein, welchen zusätzlichen Finanzierungsbedarf sieht sie?
Wie begründet die Bundesregierung die erheblichen Kürzungen der im BMZ-Etat vorgesehenen Mittel für die „Globale Transformation von Ernährungssystemen“ vor dem Hintergrund der wachsenden Bedeutung resilienter und krisenfester Ernährungssysteme für die Vermeidung und Bewältigung schwerer Ernährungskrisen?
Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung von den Kürzungen der humanitären Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit auf die Fähigkeit internationaler Organisationen, Hungersnöte und akute Ernährungsunsicherheit in Konfliktgebieten durch Prävention zu verhindern oder zu bekämpfen?
Welche konkreten Maßnahmen sieht der Reformplan „Zukunft zusammen global gestalten“ zur Bekämpfung von Hunger und extremer Armut sowie zur Unterstützung fragiler Staaten und der am wenigsten entwickelten Länder vor?
In welchem Umfang unterstützt die Bundesregierung Programme, die darauf abzielen, die Abhängigkeit der betroffenen Bevölkerung von humanitärer Nahrungsmittelhilfe zu verringern und langfristig Ernährungssicherheit und widerstandsfähige lokale Ernährungssysteme aufzubauen?
Wie hoch waren die Beiträge der Bundesregierung an das Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen (WFP) in den Jahren 2022 bis 2026, und welcher Anteil dieser Mittel wurde jeweils für die Bekämpfung akuter Mangelernährung und für Maßnahmen zur Ernährungssicherung in besonders von Hunger betroffenen Ländern eingesetzt?
Welche zusätzlichen Mittel plant die Bundesregierung angesichts der prognostizierten Verschärfung der Hunger- und Mangelernährungskrise, insbesondere in Ländern wie Afghanistan, wo nach Angaben des WFP 4,9 Millionen Frauen und Kinder eine Behandlung wegen Mangelernährung benötigen, und wie bewertet sie den aktuellen Finanzierungsbedarf des WFP von 540 Millionen US-Dollar für seine Operationen in Afghanistan bis Januar 2027?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung über die kurzfristige humanitäre Nahrungsmittelhilfe hinaus, um die strukturellen Ursachen von Hunger und Mangelernährung zu bekämpfen und insbesondere Länder des Globalen Südens beim Aufbau resilienter, lokal und regional ausgerichteter sowie weniger von importierten fossilen Betriebsmitteln und globalen Preis- und Lieferketten abhängigen Ernährungssystemen zu unterstützen?
Welche Auswirkungen hatte die Beendigung des sogenannten russischukrainischen Getreideabkommens durch Russland im Jahr 2023 nach Kenntnis der Bundesregierung auf die Versorgungslage und die Ernährungssicherheit in den von Weizenimporten aus der Ukraine abhängigen Ländern, und hat die Bundesregierung Maßnahmen zur Kompensation ergriffen, um die betroffenen Länder bei ihrer Ernährungssicherung zu unterstützen?
Welche Auswirkungen hätte nach Einschätzung der Bundesregierung eine länger andauernde Schließung oder erhebliche Einschränkung der Schifffahrt durch die Straße von Hormus auf die weltweite Ernährungssicherheit, insbesondere mit Blick auf die Energiepreise, Transportkosten, Lebensmittelpreise, synthetische Düngemittelproduktion und die Versorgung von Ländern, die in besonderem Maße von Lebensmittelimporten abhängig sind?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um spekulative Aktivitäten und eine übermäßige Marktkonzentration auf den globalen Agrar- und Lebensmittelmärkten zu begrenzen, und wie bewertet sie insbesondere den Einfluss großer Agrar- und Lebensmittelkonzerne sowie von Finanzakteuren auf die Preisbildung und die globale Ernährungssicherheit?