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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Auswirkungen der avisierten Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes auf Liegenschaften im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz

(insgesamt 13 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

01.08.2023

Aktualisiert

21.08.2023

Deutscher BundestagDrucksache 20/765206.07.2023

Auswirkungen der avisierten Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes auf Liegenschaften im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz

der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Das Bundeskabinett hat am 19. April 2023 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung beschlossen. Der Bundesminister der Justiz hat diesem Entwurf zugestimmt. Am 13. Juni 2023 hat die Koalition der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP Leitplanken zur weiteren Beratung dieses Entwurfs vereinbart (Ausschussdrucksache 20(25)397 des Ausschusses für Klimaschutz und Energie des Deutschen Bundestages). Private und öffentliche Gebäude werden danach gleichbehandelt. Am 27. Juni 2023 hat die Koalition der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP weitere Details der Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes öffentlich verkündet, ohne die Inhalte und Textentwürfe dem Deutschen Bundestag vorzulegen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Wie viele Liegenschaften gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz in Deutschland, und wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Gebäudebestand (jeweils bitte tabellarisch unter Angabe von Mieter bzw. Behörde bzw. Gericht und Anschrift auflisten)?

2

Wie viele Gebäude im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz werden in Deutschland derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung mit Gasheizungen beheizt (bitte die einzelnen Gebäude nach Mieter bzw. Behörde bzw. Gericht und Anschrift angeben)?

3

Wie viele Gebäude im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz werden in Deutschland derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung mit Ölheizungen beheizt (bitte die einzelnen Gebäude nach Mieter bzw. Behörde bzw. Gericht und Anschrift angeben)?

4

Wie viele Gebäude im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz werden in Deutschland derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung mit Wärmepumpen beheizt (bitte die einzelnen Gebäude nach Mieter bzw. Behörde bzw. Gericht und Anschrift angeben)?

5

Wie viele Gebäude im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz werden in Deutschland derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung mit Fernwärme beheizt (bitte die einzelnen Gebäude nach Mieter bzw. Behörde bzw. Gericht und Anschrift und den Energieträger im jeweiligen Fernwärmenetz angeben)?

6

Wie viele Gebäude im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz werden in Deutschland derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung mit Hybridheizungen (Gasheizungen kombiniert mit Wärmepumpen) beheizt (bitte die einzelnen Gebäude nach Mieter bzw. Behörde bzw. Gericht und Anschrift angeben)?

7

Wie viele Gebäude im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz werden in Deutschland derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung mit Heizungen, die mindestens zu 65 Prozent mit Wasserstoff gespeist werden, beheizt (bitte die einzelnen Gebäude nach Mieter bzw. Behörde bzw. Gericht und Anschrift angeben)?

8

Wie viele Gebäude im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz werden in Deutschland derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung mit anderen Heizungen oder Heizsystemen als den in den Fragen 2 bis 7 genannten beheizt (bitte die einzelnen Gebäude nach Mieter bzw. Behörde bzw. Gericht und Anschrift und die jeweiligen Heizungen bzw. Heizsysteme angeben)?

9

In wie vielen Gebäuden im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz in Deutschland wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 8. Dezember 2021 neue Heizungen oder Heizsysteme eingebaut (bitte die einzelnen Gebäude nach Mieter bzw. Behörde bzw. Gericht und Anschrift und die jeweils eingebaute Heizung bzw. das Heizsystem angeben)?

10

In wie vielen Gebäuden im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz in Deutschland ist nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 8. Dezember 2021 der Einbau neuer Heizungen oder Heizsysteme beauftragt bzw. vergeben worden (bitte die einzelnen Gebäude nach Mieter bzw. Behörde bzw. Gericht und Anschrift und die jeweilige Heizung bzw. das jeweilige Heizsystem angeben)?

11

In wie vielen Liegenschaften im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz ist ggf. ein Austausch von Heizungen nach Kenntnis der Bundesregierung in den kommenden fünf Jahren erforderlich, und wie viele dieser Gebäude sind insgesamt betroffen (bitte jeweils die einzelnen Gebäude nach Mieter bzw. Behörde bzw. Gericht und Anschrift angeben)?

12

Welche weiteren Investitionen können nach Kenntnis der Bundesregierung neben dem Heizungsaustausch für Gebäude im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz erforderlich werden, um die avisierten gesetzlichen Vorgaben des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung zu erfüllen?

13

Wie hoch ist entsprechend der geplanten Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche Investitionsbedarf in Gebäuden im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz für einen etwaigen Heizungsaustausch samt weiteren erforderlichen Maßnahmen?

Berlin, den 30. Juni 2023

Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion

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