Humanitäre Hilfe
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Seit 2016 ist Deutschland zweitgrößter Geberstaat humanitärer Hilfe. Die Bundesregierung hat in den Jahren von 2018 bis 2021 die Mittel für humanitäre Hilfe um 70 Prozent auf 2,57 Mrd. Euro erhöht.
Humanitäre Hilfe steht auch im Zuge der Zeitenwende in Europa wie auch die Sicherheits- und Verteidigungspolitik vor größten Herausforderungen mit Blick auf die Dimensionen und Konzepte humanitärer Sicherheit. Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine kostete bereits Zehntausende Menschen das Leben, die Zerstörung ukrainischer ziviler Infrastruktur löste eine der weltweit schlimmsten Vertreibungskrisen seit dem Zweiten Weltkrieg aus. Die Zahl der weltweit Vertriebenen steigt kontinuierlich und erreicht den Rekordwert von 110 Millionen Menschen.
Die humanitäre Lage weltweit ist im Jahr 2023 die dramatischste seit dem Zweiten Weltkrieg. Eine Spirale von Konflikten und die Klimakrise sind die Hauptursachen. Die humanitären Bedarfe steigen seit Jahren und aktuell nochmals rapide. In seinem „Global Humanitarian Overview 2023“ geht das Nothilfebüro der Vereinten Nationen (VN-OCHA) im Dezember 2022 von 339 Millionen Menschen in Not im Jahr 2023 aus – ein nochmals sprunghafter Anstieg gegenüber dem Vorjahr. Seit 2020 ist der Hunger auf der Welt ebenfalls stetig gewachsen, um über 200 Millionen auf 345 Millionen Menschen, die an akutem Hunger leiden, so das Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen (WFP). Frauen und Mädchen sind vom Hunger in besonderem Maße betroffen. Auch infolge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine vervielfachten sich die Preise für Nahrungsmittel, insbesondere für Weizen, Düngemittel und Treibstoffe.
Der humanitäre Bedarf liegt laut OCHA Ende April 2023 bei rund 51 Mrd. Euro für 2023. Die Schere zwischen wachsendem Bedarf und verfügbaren Mitteln öffnet sich immer weiter. Die Finanzierungslücke liegt bei ca. 60 Prozent. Humanitäre Hilfe muss daher ausgebaut werden, effizient, vorausschauend und vor allem transparent und verlässlich sein. Die Erwartungen an Deutschland bleiben sowohl finanziell als auch mit Blick auf die Fortsetzung des Reformprozesses der humanitären Hilfe hoch. Trotz allem sah der erste Regierungsentwurf des Bundeshaushaltes 2023 für die humanitäre Hilfe im Einzelplan des Auswärtiges Amts (AA) eine Kürzung der Mittel vor. Erst in den Haushaltsverhandlungen des Deutschen Bundestages konnte erreicht werden, die Mittel für die humanitäre Hilfe von 2 Mrd. auf 2,7 Mrd. Euro, dem Ausgabenstand vom Sommer 2022, wieder anzuheben. Zu befürchten ist nach Ansicht der Fragesteller, dass die Planbarkeit der Arbeit humanitärer Hilfsorganisationen durch eine erneute Kürzung im Regierungsentwurf an dieser Stelle für das Haushaltsjahr 2024 erheblich erschwert wird und diese daher ihr Engagement verringern – ein Desaster für Menschen in Not.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen48
Welche Mittel stellte die Bundesregierung seit 2013 für die Finanzierung der VN-Organisationen, der Rotkreuz- und Rothalbmond-Organisationen sowie von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) zur Verfügung (bitte jeweils und für die betreffenden Jahre ausweisen)?
Nach welchen Kriterien erfolgte in den vergangenen Jahren der stark gestiegene Anteil der Finanzierung von VN-Organisationen durch die deutsche humanitäre Hilfe im Vergleich zu NGOs?
Welche Gesamtfördersumme verwendete die Bundesregierung von 2017 bis 2022 für die Sektoren Ernährung, WASH (Wasser, Sanitärversorgung und Hygiene), Gesundheit, Schutz, Bildung, Flucht/Vertreibung, humanitäres Minenräumen, Notunterkünfte, Logistik?
Wie verteilte die Bundesregierung die Gesamtförderung für humanitäre Hilfe zwischen 2017 und 2022 auf die Sektoren Ernährung, WASH, Gesundheit, Schutz, Bildung, Flucht/Vertreibung, humanitäres Minenräumen, Notunterkünfte, Logistik (bitte jeweils nach prozentualer Förderung pro Jahr ausweisen)?
Mit welchen deutschen Beiträgen für die humanitäre Hilfe im VN-Kontext plant die Bundesregierung für 2023 und 2024?
Hält die Bundesregierung eine Verstetigung und bessere Planbarkeit der notwendigen Aufwüchse für die NGOs für erforderlich?
Plant die Bundesregierung, die Verwendung der Mittel nach dem Vorbild Schwedens und der Niederlande bei Open Aid zu veröffentlichen, und wenn nein, warum nicht?
Mit welchen Mittelansätzen plant die Bundesregierung für 2024 und mittelfristig angesichts der steigenden Bedarfe in der humanitären Hilfe?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, welche Maßnahmen prüft sie, um die Effizienz der Zuwendungspraxis humanitärer Hilfe zu verbessern?
Nach welchen konkreten Kriterien erfolgt die Mittelvergabe an Zuwendungsempfänger im Bereich der humanitären Hilfe im Auswärtigen Amt?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die Flexibilität ihrer humanitären Hilfe zu erhöhen, und welche Maßnahmen plant sie diesbezüglich?
Wie berechnet die Bundesregierung den prozentualen Anteil der flexibel vergebenen Mittel, und welche Zuwendungen werden hier berücksichtigt (bitte nach nicht zweckgebundenen Mitteln [unearmarked], leichtgebundenen Mitteln [softly earmarked] sowie mehrjährigen Mitteln aufschlüsseln)?
Warum vergibt die Bundesregierung an einige Organisationen einen höheren Anteil und an andere Organisationen einen niedrigeren Anteil an flexiblen Mitteln für humanitäre Hilfe?
Welche Überlegungen liegen dieser Prioritätensetzung bei der Verteilung flexibler Mittel zugrunde?
Nach welchen Kriterien entscheidet die Bundesregierung, welche Vorhaben, Organisationen oder Projekte mit zweckgebundenen oder flexiblen Mitteln ausgestattet werden?
Wie hoch ist der Anteil sog. flexibler Programmfinanzierungen von Hilfsorganisationen versus kleinteilige Projektfinanzierungen?
Welche Vorgaben und finanziellen Anreize setzt die Bundesregierung zur Förderung lokaler Partnerschaften in der Finanzierung sog. Intermediary-Organisationen?
Wie prüft die Bundesregierung im Vorfeld der Förderentscheidungen, ob internationale Partnerorganisationen auf angemessene Weise mit lokalen Partnern zusammenarbeiten, und welche Informationen liegen der Bundesregierung darüber vor, welche ihrer Partner
Verwaltungskosten an lokale Hilfsorganisationen weitergeben,
Projekte gemeinsam mit lokalen Hilfsorganisationen planen,
Projektrisiken mit lokalen Hilfsorganisationen partnerschaftlich teilen?
Wann konkret plant die Bundesregierung ihrer Ankündigung entsprechend, internationalen Hilfsorganisationen einen höheren Verwaltungskostenanteil von 9 statt 7 Prozent zu zahlen, wenn Verwaltungskosten an lokale Partner weitergegeben werden?
Hat die Bundesregierung eine Förderrichtlinie für die Vergabe humanitärer Hilfsgelder des Auswärtigen Amts entsprechend dem Spending Review 2018 erlassen, wenn nein, warum nicht, und wenn ja, erachtet die Bundesregierung eine Aktualisierung der Förderrichtlinie für notwendig, und wann wird diese veröffentlicht?
Berücksichtigt die Bundesregierung ihre gesamten Zahlungen an Pooled Funds wie die Congo Basin Forest Partnership (CBFP) und das START Network in ihrer Berechnung der Lokalisierungsquote?
Inwiefern berücksichtigt sie hierbei, dass nur Anteile der Budgets dieser Funds anschließend an lokale Hilfsorganisationen fließen?
Plant die Bundesregierung einen Ausbau der Zuwendungen an flexible Fonds wie Central Emergency Response Fund (CERF) und Countrybased Polled Funds (CBPF), und wenn ja, inwieweit?
Nach welchen Kriterien entscheidet die Bundesregierung, ob sie in einem Empfängerland in den CBPF einzahlt oder bilateral Projektanträge fördert?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit 2021 ergriffen, um die Verwaltungsstrukturen der deutschen humanitären Hilfe zu verbessern, und welche Maßnahmen plant sie bis zum Ende der Legislaturperiode?
Wie ist das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) in den Bereich humanitäre Hilfe eingebunden, welche Aufgaben hat es übernommen, und welche Aufgaben wird es zukünftig übernehmen?
Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit mit den Referaten für humanitäre Hilfe des AA und mit dem BfAA?
Inwiefern ist eine konkrete Entlastung des AA in der Programm- und Projektadministration nachweisbar?
Wie viele Personalstellen (in Vollzeitäquivalenten) sind derzeit im BfAA mit der Bearbeitung humanitärer Projekte und Partnerschaften befasst, und wie viele Stellen wurden für diesen Zweck vom AA an das BfAA transferiert?
Wie wird die Bundesregierung den gewachsenen Steuerungs- und Koordinierungsanforderungen personell gerecht, wie viele Stellen (bitte nach gehobenem und höherem Dienst unterscheiden) sind im AA für den Aufgabengereich humanitäre Hilfe aktuell ausgebracht, wie viele sind
in den Referaten Grundsatz humanitäre Hilfe, internationaler Katastrophenschutz, humanitäres Minenräumen (S07), internationale Organisationen und multilaterale Gestaltung der humanitären Hilfe (S08) und Umsetzung der deutschen humanitären Hilfe in Ländern und Regionen (S09) und jeweils ausschließlich bzw. neben anderen Aufgabenbereichen mit humanitärer Hilfe befasst,
in den deutschen Auslandsvertretungen besetzt?
Wie stellt sich das Verhältnis der Mitarbeiterstellen des AA zum Gesamtbudget für humanitäre Hilfe im Vergleich zu anderen Geberländern dar?
Wie viele Millionen Euro werden nach Kenntnis der Bundesregierung durch eine Mitarbeiterin bzw. einen Mitarbeiter (bitte nach Mitarbeitern der Referate S07, S08, S09, nach Gesamtmitteln und zweckgebundenen Mitteln aufschlüsseln) rechnerisch im Vergleich mit nachfolgenden humanitären Gebern verwaltet:
Schweden,
USA,
FCDO (Foreign, Commonwealth & Development Office) Großbritannien,
ECHO (Generaldirektion Humanitäre Hilfe und Katastrophenschutz der Europäischen Union),
Schweiz,
Norwegen,
Kanada,
Niederlande,
Frankreich,
Spanien?
Ist ein Stellenaufwuchs
in den Referaten S07, S08 und S09,
in den deutschen Auslandsvertretungen (bitte jeweils aktuelle und geplante Personalstellen ausweisen) geplant?
Welche dezentralen Maßnahmen plant die Bundesregierung aufgrund der bislang nach Ansicht der Fragesteller schwach aufgestellten humanitären Abteilungen in deutschen Auslandsvertretungen u. a. im Hinblick auf eine stärkere Kooperation mit den dezentralen Strukturen der Europäischen Kommission (ECHO =Europäischer Katastrophenschutz und humanitäre Hilfe)?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung für eine personell und konzeptionell höhere Beteiligung Deutschlands an humanitären Hubs auf internationaler Ebene?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, und welche Maßnahmen plant sie konkret, um die weltweite Finanzierungslücke humanitärer Hilfe zu verringern bzw. zu schließen?
Wie wird sich die Bundesregierung konkret gestalterisch in den Prozess des Grand Bargain 3.0 einbringen, und wird sie sich für die Flexibilisierung der Finanzierung bei gleichzeitiger Transparenz der Verwendung der Mittel einsetzen?
Wann, und in welcher Form wird die Evaluierung der auslaufenden Strategie des Auswärtigen Amts zur humanitären Hilfe im Ausland (2019 bis 2023) dem Deutschen Bundestag vorgelegt?
Welche systematischen Betrachtungen von Teilbereichen der Strategie zur humanitären Hilfe im Ausland (2019 bis 2023) hat das Auswärtige Amt in den Jahren 2019 bis 2023 jeweils vorgenommen, und zu welchen Ergebnissen haben diese jeweils geführt (bitte einzeln ausführen)?
Welchen prozentualen Anteil der Gesamtfördersumme verwendete die Bundesregierung auf die Schwerpunktthemen der auslaufenden Strategie zur humanitären Hilfe im Ausland (2019 bis 2023) für Innovation, vergessene Krisen und humanitären Zugang pro Jahr im Zeitraum von 2019 bis 2022?
Wann plant die Bundesregierung die Veröffentlichung einer Folge-Strategie des Auswärtigen Amts zur humanitären Hilfe im Ausland?
Welche, seit wann, und in welcher Weise sind Akteure der Zivilgesellschaft in die Erstellung der Folge-Strategie eingebunden, und wann und in welchem Rahmen fanden entsprechende Beratungen und mit welchen Ergebnissen statt, und wie wird ihre weitere Partizipation sichergestellt?
Welche, in welchem Umfang und auf welche Weise bindet die Bundesregierung internationale Experten und Stakeholder in die Entwicklung der Folge-Strategie ein?
Plant die Bundesregierung, in der Folge-Strategie die Transparenz der Priorisierung und Ausgestaltung der humanitären Hilfe zu verbessern, und wenn nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung, den zeitlichen Rhythmus des Berichts über ihre humanitäre Hilfe im Ausland in Anbetracht der weltweit dramatischen Entwicklungen wachsender menschlicher Not und der damit verbundenen stetig wachsenden Bedarfe humanitärer Hilfe (ggf. analog zum Menschenrechtsbericht) zu verkürzen, und wenn nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung die Offenlegung der Vergabekriterien im nächsten Bericht über ihre humanitäre Hilfe im Ausland?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen und welche plant sie, um vorausschauende humanitäre Hilfe zur Abwendung von Folgen von Klimakatastrophen auszubauen, und wie und mit welchen Partnern erfolgt hierbei die internationale Zusammenarbeit?
In welcher Höhe hat die Bundesregierung Mittel für die vorausschauende humanitäre Hilfe in den letzten zehn Jahren bereitgestellt (bitte nach Maßnahmen aufschlüsseln)? In welcher Höhe sind Mittel dafür in den Jahren 2023 und 2024 sowie in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen (bitte nach Maßnahmen aufschlüsseln)?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um humanitäre Hilfe mit entwicklungspolitischen und friedensfördernden Maßnahmen zu verzahnen?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die Lokalisierung humanitärer Hilfe mit dem Ziel eines verbesserten Zugangs zu humanitärer Hilfe zu erreichen?
Wie berechnet die Bundesregierung den prozentualen Anteil ihrer an lokale Hilfsorganisationen verausgabten Mittel
nach direkter Förderung lokaler Hilfsorganisationen (bitte aufschlüsseln),
nach indirekter Förderung über maximal eine Zwischenorganisation (bitte hierbei nach NGOs, VN-Organisationen, CBPF sowie weiteren Pooled Funds aufschlüsseln)?
Plant die Bundesregierung und mittels welcher Maßnahmen die gezielte Förderung von Konsortien internationaler und lokaler Hilfsorganisationen sowie größerer Zusammenschlüsse lokaler Organisationen, um die dynamische Lokalisierung humanitärer Hilfe voranzubringen?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um humanitäre Organisationen im Ausbau ihrer Fähigkeiten des humanitären Verhandelns zu unterstützen?