Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/7636 –
Humanitäre Hilfe
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit 2016 ist Deutschland zweitgrößter Geberstaat humanitärer Hilfe. Die
Bundesregierung hat in den Jahren von 2018 bis 2021 die Mittel für
humanitäre Hilfe um 70 Prozent auf 2,57 Mrd. Euro erhöht.
Humanitäre Hilfe steht auch im Zuge der Zeitenwende in Europa wie auch die
Sicherheits- und Verteidigungspolitik vor größten Herausforderungen mit
Blick auf die Dimensionen und Konzepte humanitärer Sicherheit. Der
russische Angriffskrieg gegen die Ukraine kostete bereits Zehntausende Menschen
das Leben, die Zerstörung ukrainischer ziviler Infrastruktur löste eine der
weltweit schlimmsten Vertreibungskrisen seit dem Zweiten Weltkrieg aus. Die
Zahl der weltweit Vertriebenen steigt kontinuierlich und erreicht den
Rekordwert von 110 Millionen Menschen.
Die humanitäre Lage weltweit ist im Jahr 2023 die dramatischste seit dem
Zweiten Weltkrieg. Eine Spirale von Konflikten und die Klimakrise sind die
Hauptursachen. Die humanitären Bedarfe steigen seit Jahren und aktuell
nochmals rapide. In seinem „Global Humanitarian Overview 2023“ geht das
Nothilfebüro der Vereinten Nationen (VN-OCHA) im Dezember 2022 von
339 Millionen Menschen in Not im Jahr 2023 aus – ein nochmals sprunghafter
Anstieg gegenüber dem Vorjahr. Seit 2020 ist der Hunger auf der Welt
ebenfalls stetig gewachsen, um über 200 Millionen auf 345 Millionen Menschen,
die an akutem Hunger leiden, so das Welternährungsprogramm der Vereinten
Nationen (WFP). Frauen und Mädchen sind vom Hunger in besonderem Maße
betroffen. Auch infolge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine
vervielfachten sich die Preise für Nahrungsmittel, insbesondere für Weizen,
Düngemittel und Treibstoffe.
Der humanitäre Bedarf liegt laut OCHA Ende April 2023 bei rund 51 Mrd.
Euro für 2023. Die Schere zwischen wachsendem Bedarf und verfügbaren
Mitteln öffnet sich immer weiter. Die Finanzierungslücke liegt bei ca. 60
Prozent.
Humanitäre Hilfe muss daher ausgebaut werden, effizient, vorausschauend
und vor allem transparent und verlässlich sein. Die Erwartungen an
Deutschland bleiben sowohl finanziell als auch mit Blick auf die Fortsetzung des
Reformprozesses der humanitären Hilfe hoch. Trotz allem sah der erste
Regierungsentwurf des Bundeshaushaltes 2023 für die humanitäre Hilfe im
Einzelplan des Auswärtiges Amts (AA) eine Kürzung der Mittel vor. Erst in den
Deutscher Bundestag Drucksache 20/7957
20. Wahlperiode 01.08.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 31. Juli 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Haushaltsverhandlungen des Deutschen Bundestages konnte erreicht werden,
die Mittel für die humanitäre Hilfe von 2 Mrd. auf 2,7 Mrd. Euro, dem
Ausgabenstand vom Sommer 2022, wieder anzuheben. Zu befürchten ist nach
Ansicht der Fragesteller, dass die Planbarkeit der Arbeit humanitärer
Hilfsorganisationen durch eine erneute Kürzung im Regierungsentwurf an dieser Stelle
für das Haushaltsjahr 2024 erheblich erschwert wird und diese daher ihr
Engagement verringern – ein Desaster für Menschen in Not.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Humanitäre Hilfe zählt zu den zentralen Instrumenten der deutschen
Außenpolitik. Sie ist wichtiger Bestandteil eines präventiven internationalen
Krisenengagements und gemeinsam mit der internationalen Krisenprävention,
Stabilisierung, Friedensförderung und Entwicklungszusammenarbeit Teil des
integrierten Ansatzes der Bundesregierung.
Die Bundesregierung leistet humanitäre Hilfe nach den humanitären Prinzipien,
bedarfsgerecht und, wo immer möglich, vorausschauend. Dazu gehört auch,
Maßnahmen klimasensibel und im Einklang mit der feministischen Außen- und
Entwicklungspolitik auszurichten, d. h. die Interessen von Frauen und
benachteiligten Bevölkerungsgruppen besonders zu berücksichtigen und den Schutz
des einzelnen Menschen in den Mittelpunkt zu stellen.
Die Bundesregierung verfolgt in der humanitären Hilfe einen regionalen
Krisenansatz mit möglichst flexiblem Mittelansatz, um der wachsenden
Komplexität von Krisen zu begegnen und den Partnerorganisationen rasche und
bedarfsgerechte Hilfe zu ermöglichen.
Im Rahmen des Humanitären Weltgipfels in Istanbul im Jahr 2016 und des
sogenannten „Grand Bargain“ hat sich Deutschland unter anderem dazu
verpflichtet, den Prozess der Lokalisierung humanitärer Hilfe voranzutreiben und
die Kapazitäten lokaler Akteure zur Reaktion auf humanitäre Krisen zu stärken.
Die Bundesregierung setzt bei der Gestaltung der deutschen humanitären Hilfe
auf ein breites Spektrum an Partnern. Neben VN-Organisationen und VN
verwalteten länderbasierten Gemeinschaftsfonds (Country Based Pooled Funds,
CBPF) fördert die Bundesregierung auch die Internationale Rotkreuz- und
Rothalbmond-Bewegung sowie eine wachsende Zahl an
Nichtregierungsorganisationen (NROs). Ausschlaggebend für Förderentscheidungen sind die konkreten
Bedarfe und die plausible Darstellung des konkreten Mehrwerts und der
kontextspezifischen Stärken der jeweiligen Organisation, zum Beispiel
ausgewiesene Regionalerfahrung, besonderer Zugang, themenfeldspezifische Expertise,
Beitrag zur Stärkung lokaler Akteure und/oder des humanitären Systems, unter
anderem zur Bekämpfung des Klimawandels.
Die Bundesregierung wickelt einen Großteil der humanitären Hilfe über VN-
Organisationen ab und arbeitet eng mit dem Amt der VN für Koordinierung
humanitärer Angelegenheiten (OCHA) zusammen. Dabei gilt die gleiche
Bedarfsorientierung. Zugleich zielt die Bundesregierung auf die Verbesserung des
multilateralen Krisenengagements und die Stärkung der Vereinten Nationen ab.
Es bestehen mit den VN-Organisationen Absprachen die deutschen
Geberbeiträge bestmöglich sichtbar zu machen.
1. Welche Mittel stellte die Bundesregierung seit 2013 für die Finanzierung
der VN-Organisationen, der Rotkreuz- und Rothalbmond-Organisationen
sowie von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) zur Verfügung (bitte
jeweils und für die betreffenden Jahre ausweisen)?
Für die Jahre 2014 bis 2022 stellte die Bundesregierung nachfolgend
aufgeführte Mittel, aufgeschlüsselt nach Organisationen, zur Verfügung.
Jahr
Nichtregierungsorganisationen
(in Euro)
VN-
Organisationen
(in Euro)
Rotkreuz- und
Rothalbmond-
Organisationen
(in Euro)
2013 105.389.778,66 168.072.689,34 38.000.000,00
2014 105.639.962,80 251.162.746,20 64.518.579,48
2015 97.338.707,15 332.146.427,20 66.050.471,88
2016 153.068.386,60 1.021.687.444,00 145.297.061,50
2017 180.534.811,89 1.380.261.759,00 201.004.759,71
2018 174.155.059,41 1.159.950.068,54 168.429.212,01
2019 211.114.970,31 1.182.690.438,85 189.105.412,56
2020 290.797.821,49 1.511.375.012,73 288.800.797,14
2021 276.275.591,89 1.969.741.801,70 260.445.043,40
2022 392.955.475,57 2.594.234.512,70 253.968.532,39
2. Nach welchen Kriterien erfolgte in den vergangenen Jahren der stark
gestiegene Anteil der Finanzierung von VN-Organisationen durch die
deutsche humanitäre Hilfe im Vergleich zu NGOs?
Von 2015 auf 2016 haben sich die Mittel der humanitären Hilfe der
Bundesregierung von rd. 429 Mio. Euro auf mehr als 1,1 Mrd. Euro verdoppelt. Damit
einher ging auch ein Aufwuchs des Anteils der Finanzierung von VN-
Organisationen gegenüber Nichtregierungsorganisationen. Die Bundesregierung trägt
auch so dazu bei, das multilaterale System schlagkräftiger zu machen. Seit dem
Jahr 2016 bewegte sich der finanzielle Gesamtanteil von Förderungen von VN-
Organisationen dabei konstant zwischen etwa 81 bis 87 Prozent gegenüber 13
bis 19 Prozent für Nichtregierungsorganisationen. Die absolute Zahl der NGO-
Förderungen ist gleichzeitig kontinuierlich gestiegen.
3. Welche Gesamtfördersumme verwendete die Bundesregierung von 2017
bis 2022 für die Sektoren Ernährung, WASH (Wasser, Sanitärversorgung
und Hygiene), Gesundheit, Schutz, Bildung, Flucht/Vertreibung,
humanitäres Minenräumen, Notunterkünfte, Logistik?
4. Wie verteilte die Bundesregierung die Gesamtförderung für humanitäre
Hilfe zwischen 2017 und 2022 auf die Sektoren Ernährung, WASH,
Gesundheit, Schutz, Bildung, Flucht/Vertreibung, humanitäres
Minenräumen, Notunterkünfte, Logistik (bitte jeweils nach prozentualer Förderung
pro Jahr ausweisen)?
Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet.
Eine detaillierte Aufschlüsselung nach Sektoren ist nicht möglich. Mittel
werden bevorzugt flexibel und sektorübergreifend zur Verfügung gestellt, um
schnelle und bedarfsgerechte Hilfe zu ermöglichen. Damit trägt die
Bundesregierung auch ihren Zusagen aus dem Grand Bargain Rechnung, humanitäre
Hilfe effizienter zu machen.
Dem Bundestag werden jährlich Maßnahmenlisten vorgelegt, aus denen
Sektoren bewilligter Projekte hervorgehen, insoweit diese sich eingrenzen lassen.
5. Mit welchen deutschen Beiträgen für die humanitäre Hilfe im VN-
Kontext plant die Bundesregierung für 2023 und 2024?
Für das Jahr 2023 geht die Bundesregierung nach derzeitiger Planung von
einem Betrag von etwa 1,8 Mrd. Euro im Bereich der humanitären Hilfe aus,
die voraussichtlich über VN-Organisationen (einschließlich VN-verwalteter
Fonds) verausgabt werden. Für das Jahr 2024 bestehen aufgrund des noch
laufenden Haushaltsverfahrens noch keine abschließenden Planungen.
6. Hält die Bundesregierung eine Verstetigung und bessere Planbarkeit der
notwendigen Aufwüchse für die NGOs für erforderlich?
Die Bundesregierung setzt sich für eine bessere Planbarkeit ein. Bei
überjährigen NGO-Projekten könnten Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen
werden.
Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen.
7. Plant die Bundesregierung, die Verwendung der Mittel nach dem Vorbild
Schwedens und der Niederlande bei Open Aid zu veröffentlichen, und
wenn nein, warum nicht?
Details zur aktuellen Verwendung der ODA-anrechenbaren Mittel
einschließlich der humanitären Hilfe sind auf der Website des Auswärtigen Amts
veröffentlicht (
www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/oda-iati/2107730). Eine
Veröffentlichung im geplanten Transparenzportal des Bundesministeriums für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ist in Kürze vorgesehen.
8. Mit welchen Mittelansätzen plant die Bundesregierung für 2024 und
mittelfristig angesichts der steigenden Bedarfe in der humanitären Hilfe?
20. Plant die Bundesregierung einen Ausbau der Zuwendungen an flexible
Fonds wie Central Emergency Response Fund (CERF) und
Countrybased Polled Funds (CBPF), und wenn ja, inwieweit?
Die Fragen 8 und 20 werden gemeinsam beantwortet.
Die aktuellen Planungen der Bundesregierung für 2024 und mittelfristig
ergeben sich aus dem Entwurf des Bundeshaushalts 2024 und der dort enthaltenden
mittelfristigen Finanzplanung.
9. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, welche
Maßnahmen prüft sie, um die Effizienz der Zuwendungspraxis humanitärer Hilfe
zu verbessern?
Derzeit wird ressortübergreifend eine Förderrichtlinie erarbeitet, mit dem Ziel,
die Zuwendungspraxis effizienter zu gestalten. Mehrjährige Regionalprojekte
und programmbasierte Projektförderungen ermöglichen
Zuwendungsempfängern schon jetzt eine größere Flexibilität, sofern der Haushaltsgesetzgeber
ausreichende Verpflichtungsermächtigungen bereitstellt.
10. Nach welchen konkreten Kriterien erfolgt die Mittelvergabe an
Zuwendungsempfänger im Bereich der humanitären Hilfe im Auswärtigen
Amt?
Das Auswärtige Amt vergibt Mittel an Zuwendungsempfänger im Bereich der
humanitären Hilfe auf Basis von Bedarfsermittlungen der Vereinten Nationen
(VN) und Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften. Die Mittelvergabe im
Auswärtigen Amt erfolgt auf dieser Grundlage mit dem Ziel, betroffenen
Menschen ein Überleben in Würde und Sicherheit zu ermöglichen, ihnen eine
Lebensperspektive zu geben und Leid zu lindern. Dabei soll humanitäre Hilfe
stets so geleistet werden, dass sie die dringendsten Bedarfe zuerst deckt, die
vulnerabelsten Gruppen erreicht und keine schädlichen Nebenwirkungen hat.
Ergänzend wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
11. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die
Flexibilität ihrer humanitären Hilfe zu erhöhen, und welche Maßnahmen plant sie
diesbezüglich?
Die Bundesregierung hat den Anteil flexibler Finanzierung ihrer humanitären
Partner deutlich ausgeweitet: Im Jahr 2022 wurden 56,1 Prozent der Mittel für
humanitäre Hilfe flexibel vergeben, im Vergleich zu 40,7 Prozent im Jahr 2021.
Die Bundesregierung plant auch zukünftig – entsprechend ihrer Zusagen im
Grand Bargain – den Großteil ihrer Mittel flexibel zu vergeben. Um dabei ein
Höchstmaß an Rechenschaft und Transparenz sicherzustellen, setzt sich
Deutschland unter anderem für die Vereinheitlichung von Berichten und die
Optimierung interner Erfassungs- und Auswertungssysteme ein.
12. Wie berechnet die Bundesregierung den prozentualen Anteil der flexibel
vergebenen Mittel, und welche Zuwendungen werden hier berücksichtigt
(bitte nach nicht zweckgebundenen Mitteln [unearmarked],
leichtgebundenen Mitteln [softly earmarked] sowie mehrjährigen Mitteln
aufschlüsseln)?
Bei der Berechnung des prozentualen Anteils der flexibel vergebenen Mittel
werden all diejenigen Förderungen berücksichtigt, die gemäß der Grand
Bargain-Definition als nicht zweckgebundene (unearmarked) sowie geringfügig
zweckgebundene Mittel (softly earmarked) eingestuft werden. Die Berechnung
der mehrjährig veranlagten Mittel erfolgt unter Berücksichtigung der
humanitären Projekt- und Programmförderungen, die eine Mindestlaufzeit von 24
Monaten haben.
Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen.
13. Warum vergibt die Bundesregierung an einige Organisationen einen
höheren Anteil und an andere Organisationen einen niedrigeren Anteil an
flexiblen Mitteln für humanitäre Hilfe?
a) Welche Überlegungen liegen dieser Prioritätensetzung bei der
Verteilung flexibler Mittel zugrunde?
b) Nach welchen Kriterien entscheidet die Bundesregierung, welche
Vorhaben, Organisationen oder Projekte mit zweckgebundenen oder
flexiblen Mitteln ausgestattet werden?
Die Fragen 13 bis 13b werden zusammen beantwortet.
Die Entscheidung, ob Mittel flexibel oder (ggf. geringfügig) zweckgebunden
vergeben werden, erfolgt auf Basis einer Einzelfallprüfung unter Einbeziehung
der eingereichten Projektskizzen, des Gesamtportfolios und der Kapazitäten des
jeweiligen Umsetzungspartners.
Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen.
14. Wie hoch ist der Anteil sog. flexibler Programmfinanzierungen von
Hilfsorganisationen versus kleinteilige Projektfinanzierungen?
Diese Daten werden nicht systematisch erfasst, da eine trennscharfe
Abgrenzung nicht möglich ist. Sowohl Programm- als auch Projektfinanzierungen
können flexibel gestaltet sein. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein,
Flexibilität zu fördern und diese auch an Partner weiterzugeben, um regionale,
krisenübergreifende Projekte zu ermöglichen.
Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen.
15. Welche Vorgaben und finanziellen Anreize setzt die Bundesregierung zur
Förderung lokaler Partnerschaften in der Finanzierung sog. Intermediary-
Organisationen?
Die Bundesregierung prüft bereits in der Erörterung neuer Vorhaben mit ihren
Umsetzungspartnern, ob eine Zusammenarbeit mit lokalen Akteuren sowohl in
der Planung als auch während der Durchführung vorgesehen ist. Es sollte
deutlich werden, dass lokale Partner eine signifikante Verantwortung bei
Bedarfsermittlung und Projektdesign tragen sowie an der Steuerung beteiligt werden.
Sollten lokale Partner in Ausnahmefällen nicht in ein Projekt einbezogen
werden, muss dies begründet sein. Die Bundesregierung prüft zudem, ob aus dem
Finanzierungsplan hervorgeht, dass ein angemessener Teil der
Zuwendungssumme (Projektmittel und Verwaltungskostenpauschale) an lokale Partner
weitergeleitet wird.
Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen.
16. Wie prüft die Bundesregierung im Vorfeld der Förderentscheidungen, ob
internationale Partnerorganisationen auf angemessene Weise mit lokalen
Partnern zusammenarbeiten, und welche Informationen liegen der
Bundesregierung darüber vor, welche ihrer Partner
a) Verwaltungskosten an lokale Hilfsorganisationen weitergeben,
b) Projekte gemeinsam mit lokalen Hilfsorganisationen planen,
c) Projektrisiken mit lokalen Hilfsorganisationen partnerschaftlich
teilen?
Die Fragen 16 bis 16c werden zusammen beantwortet.
Zur Beantwortung der ersten Teilfrage wird auf die Antwort zu Frage 15
verwiesen. Die in den Fragen 16a und 16b erfragten Informationen erhebt die
Bundesregierung in einer jährlichen Abfrage bei ihren Umsetzungspartnern. Die
partnerschaftliche Teilung von Projektrisiken soll zukünftig in Umsetzung des
im Grand Bargain erarbeiteten Risk Sharing Frameworks erprobt werden.
17. Wann konkret plant die Bundesregierung ihrer Ankündigung
entsprechend, internationalen Hilfsorganisationen einen höheren
Verwaltungskostenanteil von 9 statt 7 Prozent zu zahlen, wenn Verwaltungskosten an
lokale Partner weitergegeben werden?
Die Ressortabstimmung zur Förderrichtlinie dauert an und ist noch nicht
abgeschlossen. Die Höhe der Verwaltungskostenpauschale ist Teil der Abstimmung.
18. Hat die Bundesregierung eine Förderrichtlinie für die Vergabe
humanitärer Hilfsgelder des Auswärtigen Amts entsprechend dem Spending
Review 2018 erlassen, wenn nein, warum nicht, und wenn ja, erachtet die
Bundesregierung eine Aktualisierung der Förderrichtlinie für notwendig,
und wann wird diese veröffentlicht?
Der Entwurf der Förderrichtlinie befindet sich in der ressortübergreifenden
Abstimmung.
19. Berücksichtigt die Bundesregierung ihre gesamten Zahlungen an Pooled
Funds wie die Congo Basin Forest Partnership (CBFP) und das START
Network in ihrer Berechnung der Lokalisierungsquote?
Inwiefern berücksichtigt sie hierbei, dass nur Anteile der Budgets dieser
Funds anschließend an lokale Hilfsorganisationen fließen?
Bei der Berechnung der Lokalisierungsquote berücksichtigt die
Bundesregierung anteilig nur diejenigen Mittel, die über Pooled Funds direkt an lokale
Akteure ausgeschüttet werden. Dies entspricht der Grand Bargain-Definition zur
Förderung lokaler Akteure, die Pooled Funds als sogenannte Intermediäre
einstuft. So wurden im Jahr 2022 aus den Country-based Pooled Funds (CBPF)
anteilig für Deutschland rund 116,7 Mio. Euro an lokale Hilfsorganisationen
ausgezahlt, was einem Anteil von rund 19,6 Prozent an der
Lokalisierungsquote des Jahres 2022 entspricht.
21. Nach welchen Kriterien entscheidet die Bundesregierung, ob sie in
einem Empfängerland in den CBPF einzahlt oder bilateral Projektanträge
fördert?
Die unmittelbare Förderung von Hilfsorganisationen und Einzahlungen in die
CBPFs sind komplementäre Instrumente der humanitären Hilfe. Die
Entscheidung erfolgt auf Basis einer Einzelfallprüfung unter Einbeziehung der
eingereichten Projektskizzen, des Gesamtportfolios und der Kapazitäten des
jeweiligen CBPF. Während die Förderung über bilaterale Projektanträge sehr gezielte
und individuell zugeschnittene Interventionen ermöglicht, bieten CBPFs
schnelle und flexible Antworten auf Krisensituationen. Sie ermöglichen auch
die Unterstützung lokaler Organisationen im Sinne der Grand Bargain-
Verpflichtungen.
22. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit 2021 ergriffen, um die
Verwaltungsstrukturen der deutschen humanitären Hilfe zu verbessern,
und welche Maßnahmen plant sie bis zum Ende der Legislaturperiode?
Im Auswärtigen Amt wurde ein neues Referat gegründet, das sich mit
Grundsatzfragen der humanitären Hilfe beschäftigt. So können Fragen wie
Sanktionen, Fehlverhalten, umweltbewusstes, effizientes und vorausschauendes
Handeln noch systematischer analysiert und bei der konkreten Projektarbeit
berücksichtigt werden.
Seit April 2021 unterstützt zusätzlich das Humanitarian Assistance Module
unter dem Projektdach der Stabilisation Platform, eine bei der Gesellschaft für
Internationale Zusammenarbeit (GIZ) beauftragten fachlichen
Beratungsstruktur, die humanitären Referate des Auswärtigen Amts. Dabei berät das
humanitäre Modul zur konzeptionellen und operativen Weiterentwicklung der
humanitären Hilfe der Bundesregierung sowie zu Risikomanagement im Umgang mit
sexueller Ausbeutung, Missbrauch und Belästigung, Betrug und Korruption
sowie im Bereich Sanktionen und Anti-Terrorismus-Maßnahmen.
Mit Gründung des Bundesamtes für Auswärtige Angelegenheiten hat das
Auswärtige Amt nicht-ministerielle und spezialisierte Aufgaben des
Fördermittelmanagements in eine neue nachgeordnete Behörde mit dauerhafter
Personalstruktur verlagert.
Mit der Einführung eines neuen einheitlichen elektronischen
Projektmanagementsystems, das auch die ODA-Datenerfassung umfasst, ist eine effektivere
Datenanalyse und -nutzung möglich.
23. Wie ist das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) in den
Bereich humanitäre Hilfe eingebunden, welche Aufgaben hat es
übernommen, und welche Aufgaben wird es zukünftig übernehmen?
a) Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit mit den Referaten für
humanitäre Hilfe des AA und mit dem BfAA?
Die Fragen 23 und 23a werden zusammen beantwortet.
Das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) setzt für das
Auswärtige Amt nicht-ministerielle Aufgaben bei der Projektabwicklung um, während
Grundsatzentscheidungen, politische Aufgaben und Evaluierung beim
Auswärtigen Amt verbleiben.
Das BfAA übernimmt in der Regel die weitere Bearbeitung/Projektabwicklung,
insbesondere die Korrespondenz mit Zuwendungsempfängern mit Blick auf
zuwendungsrechtlich relevante Aspekte, nachdem das Auswärtige Amt Projekte
ausgewählt und ggf. in Aussicht gestellt hat.
b) Inwiefern ist eine konkrete Entlastung des AA in der Programm- und
Projektadministration nachweisbar?
Das Auswärtige Amt ist im Bereich des Fördermittelmanagements von
nichtministeriellen Aufgaben entlastet worden.
24. Wie viele Personalstellen (in Vollzeitäquivalenten) sind derzeit im BfAA
mit der Bearbeitung humanitärer Projekte und Partnerschaften befasst,
und wie viele Stellen wurden für diesen Zweck vom AA an das BfAA
transferiert?
Im BfAA sind derzeit rund 12 Personalstellen in Vollzeitäquivalenten für die
Bearbeitung humanitärer Projekte vorgesehen. Mit Gründung des BfAA
wurden hierfür rund 12 Stellen aus dem Auswärtigen Amt in das Bundesamt für
Auswärtige Angelegenheiten übertragen.
25. Wie wird die Bundesregierung den gewachsenen Steuerungs- und
Koordinierungsanforderungen personell gerecht, wie viele Stellen (bitte nach
gehobenem und höherem Dienst unterscheiden) sind im AA für den
Aufgabengereich humanitäre Hilfe aktuell ausgebracht, wie viele sind
a) in den Referaten Grundsatz humanitäre Hilfe, internationaler
Katastrophenschutz, humanitäres Minenräumen (S07), internationale
Organisationen und multilaterale Gestaltung der humanitären Hilfe
(S08) und Umsetzung der deutschen humanitären Hilfe in Ländern
und Regionen (S09) und jeweils ausschließlich bzw. neben anderen
Aufgabenbereichen mit humanitärer Hilfe befasst,
Die derzeitige Dienstpostenbesetzung der Referate S07, S08 und S09 können
der nachfolgenden Tabelle entnommen werden (auch auf Grund des zurzeit
laufenden einheitlichen Versetzungstermins im Auswärtigen Amt kann es zu
temporären Vakanzen kommen).
S07 S08 S09
Laufbahn besetzt unbesetzt besetzt unbesetzt besetzt unbesetzt
Gehobener
Dienst
9 2 8 1 11 5
Höherer
Dienst
7 2 9 1 7 2
b) in den deutschen Auslandsvertretungen
besetzt?
Aufgaben im Bereich der humanitären Hilfe an den deutschen
Auslandsvertretungen werden in der Regel von den politischen Referaten abgedeckt, die
anteilig auch andere Aufgaben (Innenpolitik, Außenpolitik, Menschenrechte etc.)
wahrnehmen. Eine statistische Aufschlüsselung ist daher nicht möglich.
26. Wie stellt sich das Verhältnis der Mitarbeiterstellen des AA zum
Gesamtbudget für humanitäre Hilfe im Vergleich zu anderen Geberländern dar?
Für das Jahr 2023 ergibt sich auf Grundlage des bei Kapitel 0501 Titel 687 32
zur Verfügung stehenden Betrages in Höhe von 2,708 Mrd. Euro bei derzeit
etwa 56 Bediensteten in den Referaten S07, S08, S09 ein durchschnittlich pro
Person verwalteter Betrag in Höhe von 48,36 Mio. Euro. Mit den Stellen im
BfAA (siehe Antwort zu Frage 24) ergibt sich ein pro Person verwalteter
Betrag in Höhe von 39,83 Mio. Euro.
Zu den Vergleichswerten anderer Geber liegen der Bundesregierung keine
aktuellen eigenen Erkenntnisse vor. Auf die Stellungnahme des Centre for
Humanitarian Action (CHA, Ausschuss-Drs. 20(17)45 vom 23.01.2023; abrufbar unter
www.bundestag.de/resource/blob/930604/972930596cbff58c758707f81ab2a2a
d/Stellungnahme-Suedhoff-data.pdf) wird verwiesen.
27. Wie viele Millionen Euro werden nach Kenntnis der Bundesregierung
durch eine Mitarbeiterin bzw. einen Mitarbeiter (bitte nach Mitarbeitern
der Referate S07, S08, S09, nach Gesamtmitteln und zweckgebundenen
Mitteln aufschlüsseln) rechnerisch im Vergleich mit nachfolgenden
humanitären Gebern verwaltet:
a) Schweden,
b) USA,
c) FCDO (Foreign, Commonwealth & Development Office)
Großbritannien,
d) ECHO (Generaldirektion Humanitäre Hilfe und Katastrophenschutz
der Europäischen Union),
e) Schweiz,
f) Norwegen,
g) Kanada,
h) Niederlande,
i) Frankreich,
j) Spanien?
Auf die Antwort zu Frage 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf
Bundestagsdrucksache 19/23978 wird verwiesen. Es liegen keine aktuelleren
Daten vor.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 26 verwiesen.
28. Ist ein Stellenaufwuchs
a) in den Referaten S07, S08 und S09,
b) in den deutschen Auslandsvertretungen
(bitte jeweils aktuelle und geplante Personalstellen ausweisen) geplant?
Die organisatorische Ausstattung der Arbeitseinheiten wird regelmäßig im
Rahmen von Personalbedarfsermittlungen überprüft und gegebenenfalls angepasst.
29. Welche dezentralen Maßnahmen plant die Bundesregierung aufgrund der
bislang nach Ansicht der Fragesteller schwach aufgestellten humanitären
Abteilungen in deutschen Auslandsvertretungen u. a. im Hinblick auf
eine stärkere Kooperation mit den dezentralen Strukturen der
Europäischen Kommission (ECHO =Europäischer Katastrophenschutz und
humanitäre Hilfe)?
Die Bundesregierung setzt sich für eine intensive Kooperation der deutschen
Auslandsvertretungen mit der humanitären EU-Außenstruktur (sogenannte
ECHOFIELD) ein. Durch die Einrichtung regelmäßiger Dialogformate, die
gemeinsame Durchführung von Feldbesuchen sowie die Abwicklung von
Projekten über ECHO-Strukturen (sogenannte Externally Assigned Revenues – EAR)
werden nachhaltige Synergien geschaffen und die Zusammenarbeit mit der EU-
Generaldirektion ECHO weiter gestärkt.
30. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung für eine personell und
konzeptionell höhere Beteiligung Deutschlands an humanitären Hubs auf
internationaler Ebene?
Die deutsche Personalpräsenz in Internationalen Organisationen der Bereiche
Gesundheit, Welternährung sowie Flucht und Migration steht im Fokus der
Bundesregierung zur Deutschen Personalpräsenz in Internationalen
Organisationen. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass sich das gewachsene
finanzielle Engagement in der Personalpräsenz widerspiegelt.
In der Zusammenarbeit mit dem Zentrum für internationale Friedenseinsätze
(ZIF) werden derzeit 20 Sekundierungen deutscher Expertinnen und Experten
an humanitäre Hubs und internationale humanitäre Organisationen in 17
Ländern aktiv unterstützt. Mit einer Gesamtzahl von 120 Sekundierungsmonaten
allein im Jahr 2023 leistet die Bundesregierung einen wichtigen Anteil der
personellen Beteiligung an der Implementierung von humanitärer Hilfe weltweit.
Die hohe Anfrage der internationalen Organisationen für Sekundierungen und
die Tatsache, dass im Jahr 2023 eine weitere Entsendevereinbarung mit einer
Empfangsorganisation (UNICEF) geschlossen wurde, belegt, dass die
humanitären Sekundierungen von Partnerorganisationen wertgeschätzt werden. Die
Bundesregierung ist in Schlüsselgremien der humanitären Hilfe (CERF AG,
Grand Bargain und andere) personell vertreten und steuert hier konzeptionell
aktiv mit.
31. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, und welche
Maßnahmen plant sie konkret, um die weltweite Finanzierungslücke
humanitärer Hilfe zu verringern bzw. zu schließen?
Die Bundesregierung setzt sich aktiv für eine Verbreiterung der
Gebergemeinschaft ein. Sie verfolgt den Anspruch, vorausschauend zu handeln, die
Effizienz des humanitären Systems zu steigern und Bedarfe langfristig zu reduzieren.
Dazu setzt sie auf den in der Nationalen Sicherheitsstrategie skizzierten
integrierten Ansatz, um das zivile Engagement im Sinne des Humanitarian-
Development-Peace (HDP)-Nexus noch besser zu vernetzen.
Daneben flankiert die Bundesregierung zur Steigerung von Effektivität und
Effizienz ihre humanitäre Hilfe politisch, unter anderem durch den Einsatz für
humanitären Zugang auch in schwierigen Kontexten sowie ihr Engagement für
eine Reform des humanitären Systems.
32. Wie wird sich die Bundesregierung konkret gestalterisch in den Prozess
des Grand Bargain 3.0 einbringen, und wird sie sich für die
Flexibilisierung der Finanzierung bei gleichzeitiger Transparenz der Verwendung
der Mittel einsetzen?
Die Bundesregierung hat sich als Mitglied der Steuerungsgruppe des Grand
Bargain in die Ausgestaltung des Konzepts für die Neuauflage des Grand
Bargain eingebracht, unter anderem durch die Organisation eines Workshops der
Steuerungsgruppe im Mai 2023 in Berlin, in dem wichtige Weichenstellungen
für die Neuausrichtung vorgenommen wurden. Auch künftig wird die
Bundesregierung die Gebergemeinschaft in der Steuerungsgruppe vertreten und sich in
dieser Rolle aktiv dafür einsetzen, die Effizienz des humanitären Systems
weiter zu steigern. Einer der Schwerpunkte wird sein, die vorausschauende
humanitäre Hilfe als innovativen Ansatz für frühe, effektive und kostensparende
Hilfe stärker im System zu verankern.
Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen.
33. Wann, und in welcher Form wird die Evaluierung der auslaufenden
Strategie des Auswärtigen Amts zur humanitären Hilfe im Ausland (2019 bis
2023) dem Deutschen Bundestag vorgelegt?
Es ist vorgesehen, den Deutschen Bundestag bei der gemeinsamen Sitzung des
Koordinierungsausschusses mit dem Ausschuss für Menschenrechte und
Humanitäre Hilfe des Deutschen Bundestages im Oktober 2023 über die dann
zentralen Ergebnisse zu informieren.
34. Welche systematischen Betrachtungen von Teilbereichen der Strategie
zur humanitären Hilfe im Ausland (2019 bis 2023) hat das Auswärtige
Amt in den Jahren 2019 bis 2023 jeweils vorgenommen, und zu welchen
Ergebnissen haben diese jeweils geführt (bitte einzeln ausführen)?
Die Evaluierung der Strategie zur humanitären Hilfe im Ausland (2019 bis
2023) erfolgte gesamthaft, es sind keine Teilevaluierungen erfolgt.
35. Welchen prozentualen Anteil der Gesamtfördersumme verwendete die
Bundesregierung auf die Schwerpunktthemen der auslaufenden Strategie
zur humanitären Hilfe im Ausland (2019 bis 2023) für Innovation,
vergessene Krisen und humanitären Zugang pro Jahr im Zeitraum von 2019
bis 2022?
Die Daten in diesen Bereichen werden nicht systematisch erfasst.
36. Wann plant die Bundesregierung die Veröffentlichung einer Folge-
Strategie des Auswärtigen Amts zur humanitären Hilfe im Ausland?
Die Veröffentlichung ist für das erste Quartal 2024 geplant.
37. Welche, seit wann, und in welcher Weise sind Akteure der
Zivilgesellschaft in die Erstellung der Folge-Strategie eingebunden, und wann und
in welchem Rahmen fanden entsprechende Beratungen und mit welchen
Ergebnissen statt, und wie wird ihre weitere Partizipation sichergestellt?
Seit Mai 2023 wurden die Akteurinnen und Akteure der Zivilgesellschaft wie
humanitäre Nichtregierungsorganisationen, Rotkreuzbewegung,
Interessensverbände sowie (internationale) Think Tanks eingebunden und konsultiert: In
Fokusgruppen-Diskussionen, Online-Befragungen, Expertinnen-/
Experteninterviews, Klausur des Koordinierungsausschusses für humanitäre Hilfe, bilaterale
Treffen werden Erfahrungen eingebracht und die Ideen des Auswärtigen Amts
zur kritischen Diskussion gestellt.
38. Welche, in welchem Umfang und auf welche Weise bindet die
Bundesregierung internationale Experten und Stakeholder in die Entwicklung
der Folge-Strategie ein?
Es wird auf die Antwort zu Frage 37 verwiesen.
Der Konsultationsprozess umfasst zudem internationale humanitäre
Organisationen sowie andere humanitäre Geber.
39. Plant die Bundesregierung, in der Folge-Strategie die Transparenz der
Priorisierung und Ausgestaltung der humanitären Hilfe zu verbessern,
und wenn nein, warum nicht?
Durch das fortgesetzte Engagement in nationalen und internationalen Prozessen
zur Steigerung von Transparenz, Effizienz und Effektivität sowie auf
Grundlage von Evaluierungen und unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft sowie
von Expertinnen und Experten in den Strategieprozessen arbeitet die
Bundesregierung an der kontinuierlichen Weiterentwicklung der Priorisierung und
Ausgestaltung.
Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 10 und 37 verwiesen.
40. Plant die Bundesregierung, den zeitlichen Rhythmus des Berichts über
ihre humanitäre Hilfe im Ausland in Anbetracht der weltweit
dramatischen Entwicklungen wachsender menschlicher Not und der damit
verbundenen stetig wachsenden Bedarfe humanitärer Hilfe (ggf. analog zum
Menschenrechtsbericht) zu verkürzen, und wenn nein, warum nicht?
Der bisherige Rhythmus des Berichts hat sich nach Einschätzung der
Bundesregierung bewährt.
41. Plant die Bundesregierung die Offenlegung der Vergabekriterien im
nächsten Bericht über ihre humanitäre Hilfe im Ausland?
Die Vergabekriterien orientieren sich vor allem an den in den humanitären
Bedarfsplänen identifizierten Bedarfen. Diese nationalen Bedarfspläne werden
jährlich veröffentlicht.
Des Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen.
42. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen und welche plant
sie, um vorausschauende humanitäre Hilfe zur Abwendung von Folgen
von Klimakatastrophen auszubauen, und wie und mit welchen Partnern
erfolgt hierbei die internationale Zusammenarbeit?
Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, ab dem Jahr 2023 mindestens
5 Prozent des humanitären Budgets (2023: ca. 135 Mio. Euro) zur Skalierung
der vorausschauenden humanitären Hilfe einzusetzen.
Strategisches Ziel ist die Verankerung des Instruments im internationalen
humanitären System.
Hierfür arbeitet das Auswärtige Amt eng mit humanitären Organisationen
zusammen, insbesondere jenen, die vorausschauende humanitäre Hilfe umsetzen
bzw. koordinieren. Die Bundesregierung achtet in ihrer Förderung dieser
Organisationen darauf, dass die vorausschauende humanitäre Hilfe kontinuierlich
und koordiniert ausgebaut wird. Außerdem setzt sich die Bundesregierung für
weitere Fördermöglichkeiten humanitärer Organisationen in der
vorausschauenden humanitären Hilfe ein. So finanziert das Auswärtige Amt beispielsweise
die kürzlich vorgestellte „Welthungerhilfe Anticipatory Humanitarian Action
Facility“ (WAHAFA).
Auch auf politischer Ebene befördert das Auswärtige Amt die vorausschauende
humanitäre Hilfe. Unter deutschem Vorsitz verabschiedeten die G7-
Außenministerinnen und Außenminister im Jahr 2022 ein Statement, in dem sich die G7
verpflichteten, ihre Ausgaben für die vorausschauende humanitäre Hilfe
(„Anticipatory Action“) signifikant zu erhöhen. Außerdem wurde unter
maßgeblicher deutscher Federführung eine Methodologie erarbeitet, die aufzeigt, wie
Investitionen in die vorausschauende humanitäre Hilfe bemessen und von
anderen Maßnahmen konzeptionell unterschieden werden können.
Neben den G7 nutzt das Auswärtige Amt auch weitere internationale Fora und
Prozesse, um für die vorausschauende humanitäre Hilfe zu werben.
Ein besonderes Augenmerk wird zukünftig auch auf die Weiterentwicklung im
Rahmen des Grand Bargain („GB beyond 2023“) gelegt werden. Das
Auswärtige Amt wird sich dabei für ein gemeinsames Verständnis von „Anticipatory
Action“ engagiert.
43. In welcher Höhe hat die Bundesregierung Mittel für die vorausschauende
humanitäre Hilfe in den letzten zehn Jahren bereitgestellt (bitte nach
Maßnahmen aufschlüsseln)?
In welcher Höhe sind Mittel dafür in den Jahren 2023 und 2024 sowie in
der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen (bitte nach Maßnahmen
aufschlüsseln)?
Der Ansatz der vorausschauenden humanitären Hilfe existiert seit 2015 und
wird seitdem vom Auswärtigen Amt gefördert. Die Bundesregierung hat aus
Mitteln der humanitären Hilfe seit dem Jahr 2015 nachfolgend genannte Mittel
im Bereich vorausschauende humanitäre Hilfe bewilligt.
Jahr Betrag in Euro
2015 1.762.013
2016 3.998.005
2017 4.428.914
2018 5.936.783
2019 7.105.221
2020 7.254.077
2021 36.680.996
2022 58.169.453
Die einzelnen Maßnahmen der Jahre 2015 bis 2022 können der Anlage 1*
entnommen werden.
Für das Jahr 2023 wird angestrebt, fünf Prozent der humanitären Mittel (ca.
135 Mio. Euro) in die vorausschauende humanitäre Hilfe zu investieren. Die
Planung für das Jahr 2024 ist noch nicht abgeschlossen.
44. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um humanitäre
Hilfe mit entwicklungspolitischen und friedensfördernden Maßnahmen
zu verzahnen?
Das Auswärtige Amt und das Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung setzen sich für eine bessere Verknüpfung von
humanitärer Hilfe, Entwicklungszusammenarbeit und friedensfördernden
Maßnahmen ein (Humanitarian-Development-Peace Nexus, HDP-Nexus). Sie
haben jeweils spezielle Referate zur Umsetzung des HDP-Nexus eingerichtet und
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/7957 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
treiben die abgestimmte Planung in den jeweiligen Häusern, im Ressortkreis,
innerhalb der EU, OECD und VN aktiv voran. So hat das Bundesministerium
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung maßgeblich zur
Gründung der Nexus-Academy beigetragen, die seit dem Jahr 2022 Weiterbildungen
und Vernetzung für NRO, VN, EU und die Ressorts der Bundesregierung
anbietet. Deutschland wird dadurch international als Vorreiter bei der Umsetzung
des HDP-Nexus wahrgenommen.
Das „Konzept zur besseren gemeinsamen Analyse und abgestimmten Planung“
(GAAP) vom Mai 2019 ist ein entscheidender Schritt zur Vertiefung des HDP-
Nexus.
In der Zusammenarbeit zwischen dem Auswärtigen Amt und dem
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung wird die
Verknüpfung von humanitärer Hilfe und strukturbildender Übergangshilfe
bereits seit längerem durch die gemeinsame Beauftragung von deutschen
Nichtregierungsorganisationen, dem sogenannten Nexus-Chapeau-Ansatz, gestärkt.
Darin sollen gemeinschaftliche Wirkungen und Ergebnisse definiert werden, zu
denen jeweils ein Projekt der humanitären Hilfe und ein Projekt der
strukturbildenden Übergangshilfe durch unterschiedliche Maßnahmen beitragen.
45. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die
Lokalisierung humanitärer Hilfe mit dem Ziel eines verbesserten Zugangs zu
humanitärer Hilfe zu erreichen?
Die Bundesregierung unterstützt die Lokalisierung humanitärer Hilfe
maßgeblich im Rahmen ihrer Mitarbeit im Grand Bargain sowie durch eigene
Förderentscheidungen. Durch die aktive Teilnahme der Bundesregierung im
sogenannten „Caucus on the role of intermediaries“ wurden eine Reihe von
Verpflichtungen für Geber, internationale Organisationen und lokale Akteure
erstellt, die eine gleichberechtige Partnerschaft zwischen Intermediären und
lokalen Akteuren in der Planung und Umsetzung von humanitärer Hilfe
sicherstellen soll. Die Bundesregierung setzt sich zudem als Mitglied in den
Steuerungsgremien der von den VN verwalteten länderbasierten Gemeinschaftsfonds
(Country Based Pooled Funds, CBPF) für eine stärkere Beteiligung und
besseren Zugang lokaler Akteure ein.
Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen.
46. Wie berechnet die Bundesregierung den prozentualen Anteil ihrer an
lokale Hilfsorganisationen verausgabten Mittel
a) nach direkter Förderung lokaler Hilfsorganisationen (bitte
aufschlüsseln),
b) nach indirekter Förderung über maximal eine Zwischenorganisation
(bitte hierbei nach NGOs, VN-Organisationen, CBPF sowie weiteren
Pooled Funds aufschlüsseln)?
Die Fragen 46 bis 46b werden zusammen beantwortet. Die an lokale
Hilfsorganisationen direkt verausgabten Mittel erfasst die Bundesregierung unmittelbar.
Die indirekte Förderung über maximal eine Zwischenorganisation wird nicht
systematisch erfasst.
47. Plant die Bundesregierung und mittels welcher Maßnahmen die gezielte
Förderung von Konsortien internationaler und lokaler
Hilfsorganisationen sowie größerer Zusammenschlüsse lokaler Organisationen, um die
dynamische Lokalisierung humanitärer Hilfe voranzubringen?
Die Lokalisierung der humanitären Hilfe wird von der Bundesregierung aktiv
unterstützt, indem sie in enger Zusammenarbeit mit verschiedenen Konsortien
und Initiativen arbeitet. So zielt beispielsweise das ToGETHER-Projekt
(bestehend aus Caritas Deutschland, Deutsche Welthungerhilfe, Diakonie
Katastrophenhilfe und Malteser International) darauf ab, die Kapazitäten von lokalen
Partnerorganisationen zu stärken. Die Bundesregierung setzt sich auch mit
Nachdruck für eine verstärkte Beteiligung lokaler Partner in den OCHA-
verwalteten humanitären Länderfonds ein. Ebenfalls unterstützt sie das Start
Network, das Charter4Change-Konsortium und das NEAR Network, um die
lokalen Kapazitäten zu stärken und eine lokalere und damit zielgerechtere
Verteilung der Ressourcen zu fördern. Im Rahmen des Grand Bargain werden
konkrete Maßnahmen ergriffen, um die direkte Finanzierung, den Zugang zu
Ressourcen, Partnerschaften und Innovationen zu erleichtern und somit die
Lokalisierung der humanitären Hilfe voranzutreiben.
Darüber hinaus wird auf die Antworten zu den Fragen 15 und 45 verwiesen.
48. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um humanitäre
Organisationen im Ausbau ihrer Fähigkeiten des humanitären
Verhandelns zu unterstützen?
Mit Mitteln des Auswärtigen Amts werden einschlägige Organisationen
finanziell unterstützt, zum Beispiel Geneva Call oder das Centre of Competence for
Humanitarian Negotiation (CCHN). Deutschland war zudem im Jahr 2022
Mitausrichter der Jahreskonferenz des CCHN, einer zentralen Veranstaltung zur
globalen Vernetzung humanitärer Verhandlungsführerinnen und
Verhandlungsführer.
Vorausschauende humanitäre Hilfe 2014-2022
Zuwendungen in Euro
Partner Projekt 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022
CERF
Anteil Anticipatory Action an Ausschüttungen des
CERF (von dt. Einzahlungen in den Fonds)
4.500.000 6.200.000
OCHA/CERF
Beitrag zur Durchführung von Pilotprojekten der
antizipativen humanitären Finanzierung durch den
CERF
1.200.000 2.000.000
OCHA/CERF CERF Anticipatory Action
OCHA/ CERF
Beitrag zur Weiterentwicklung, Durchführung und
Evaluierung von Pilotprojekten der antizipativen
humanitären Finanzierung durch den CERF (Mittel
erst in 2022)
2.000.000
DREF
Einzahlung in den Forecast-based Action Fund im
humanitären Nothilfefonds (DREF) der
Internationalen Föderation der Rotkreuz- und
Rothalbmond-Gesellschaften zur Sicherstellung der
Finanzierung von Early Action Protocols (EAPs) in
Pilotländern
1.100.000 1.250.000 1.500.000
DREF FbA und imminent 3.000.000 3.000.000
DRK
Forecast based financing - ein neuer
Finanzierungsmechanismus für verbesserte
Preparedness in Peru
311.787 610.265 164.947
DRK
Forecast based financing - ein neuer
Finanzierungsmechanismus für verbesserte
Preparedness in Mosambik
414.735 517.751 179.868
DRK
Dialogplattform Genf:
Vorhersagenbasierte Finanzierungs- mechanismen
für die Humanitäre Anpassung an den Klimawandel
171.628 218.248 110.125
DRK
Forecast based financing - ein neuer
Finanzierungsmechanismus für verbesserte
Preparedness in Bangladesch
301.211 634.697 381.592
DRK
DRK Maßnahmepaket El Nino - vorhersagebasierten
Aktivitäten für Überflutungen
103.295
DRK
Finanzierung von vorhersagebasierten Aktivitäten
für Überflutungen im Rahmen des Klimaphänomens
El Nino (Fortsetzung von ALL 50/15 als Teil des
DRK Maßnahmepaket)
301.115
DRK
Fortsetzung Maßnahmenpaket: Weiterentwicklung
und Ausbau des forecast-based-financing
Mechanismus und der Finanzierungsinstrumente
sowie politische Verankerung des Konzeptes in
internationalen Organisationen und Prozessen
167.445 946.784 873.100 660.000
DRK
AA-Klima-Maßnahmenpaket/Forecast-based
Financing Pilot PERU & ECUADOR 2. Phase
(Schließen der Lücke zwischen
Katastrophenvorsorge und Nothilfe)
375.000 700.000 600.000 200.000
DRK
AA-Klima-Maßnahmenpaket/Forecast-based
Financing Pilot MOSAMBIK 2. Phase
350.000 450.000 479.771 250.000
DRK
AA-Klima-Maßnahmenpaket/Forecast-based
Financing Pilot BANGLADESCH 2. Phase
325.000 500.000 500.000 300.000
DRK
AA-Klima-Maßnahmenpaket/Forecast-based
Financing Pilot PHILIPPINEN
170.000 410.000 390.000 250.000
DRK
Forecast-based Financing - Schließen der Lücke
zwischen Katastrophenvorsorge und Nothilfe
194.284
DRK Kapazität, EAP Entwicklung (Globalprojekt II) 2.436.996 2.000.000
DRK FbF Piloten aus Globalprojekt I 3.000.000 3.000.000
CBPF Für Piloten, wenn gestartet
Start Network
START Network - Unterstützung des Start Funds und
Weiterentwicklung antizipativer
Finanzierungsmechanismen/ über Save the Children
502.688 1.497.312
Start Network
Kapazität / System (Weiterentwicklung antizipativer
Finanzierungsmechnismen im Start Network,
Unterstützung des Start Funds)
719.035 4.470.000 2.450.000
Budgetlinie innerhalb für Start Fund 3.325.000
WFP/DRK
DRK-WFP-Maßnahmenpaket Klimawandel: Forecast-
Based Emergency Preparedness for Climate Risk
459.359 1.548.484 992.157
WFP
Verbesserung von vorhersagenbasierter
Katastrophennothilfe für Klimarisiken: Bangladesch,
Philippinen, Nepal, Haiti und der Dom. Republik
(WFP)
400.000 1.200.000 1.200.000 950.000
WFP Kapazität / System 450.000 3.000.000
WFP
WFP’s corporate Trust Fund for Hunger-related
Climate Change (THCC) (Anticipatory Action
Trustfund)
1.070.000 5.000.000
FAO
Aufbau von Kapazitäten im Bereich Frühwarnung
und vorausschauende Maßnahmen („Early Warning
Early Action") und Skalierung vorausschauender
humanitärer Hilfe für Ernährungssicherung
649.907 1.020.000 2.000.000
FAO SFERA
Einzahlung in das Fenster für Frühwarnung und
vorausschauende Maßnahmen des „Special Fund for
Emergency and Rehabilitation Activities (SFERA)"
852.567 1.480.000 3.500.000
FAO
Skalierung antizipativer Maßnahmen zum Schutz
landwirtschaftlicher Lebensgrundlagen und
Ernährungssicherheit
UNDRR
Anteil Kapazität / System ("Sendai Framework
Implementation: Accelerating Disaster Risk
Reduction in Humanitarian Action")
2.000.000 24.900
WHH
Festlegung und Replizierung von Standardverfahren
für auf Wettervorhersagen basierende
Katastrophenvorsorge/Forecast-based Financing
33.440 200.995 333.855 35.150
WHH
Entwicklung vorhersagebasierter humanitärer
Hilfsmechanismen für Ernährungssicherheit bei
Dürreereignissen in MDG, ZWE, KEN
347.418 1.230.000 1.146.901
WHH
Vorausschauende humanitäre Hilfe bei Dürren,
Überschwemmungen und Hitzewellen in PAK
0 223.540
Hndicap
Internat.
vhuHi f bes. marginalisierte Bevölkerungsgruppen 367.992
PIK Wirkungsevaluierung vhuHi durch Cash 64.000
Aktion gegen
d.Hunger
Ermöglichung vhuHi bei Mangelernährung durch
Stärkung von Frühwarnsystemen
319.120
FAO
VhuHi im Vorfeld von Dürre
(2021: auch "Desert Locust")
10.000.000 20.500.000
FAKT Review zu vhuHi (M&E Komponente) 24.000 48.000
Gesamt 1.762.013 3.998.005 4.428.914 5.936.783 7.105.221 7.254.077 36.680.996 58.169.453
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333