Wirtschaftlichkeit von ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Laut verschiedenen Berichten in den Medien und Befragungen von Trägerverbänden geraten immer mehr ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen in wirtschaftliche Schwierigkeiten. Davon sind Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege und der privaten Träger gleichermaßen betroffen. Neben Insolvenzen von großen Trägern, die besondere Aufmerksamkeit erzeugen, z. B. Convivo, zeigt sich, dass offensichtlich flächendeckend immer mehr Pflegedienste, Pflegeheime und Einrichtungen der Tagespflege und der Eingliederungshilfe in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Einige Beispiele: Die Diakonie Bayern hat am 30. Mai 2023 mitgeteilt: „Mehr als 75 Prozent aller Altenhilfeeinrichtungen mussten in den vergangenen sechs Monaten personalbedingt Leistungen einschränken.“ (Quelle: www.diakonie-bayern.de/medien-publikationen-downloads/presse/meldung/ungebremst-gegen-die-wand). Die Zeitschrift „Wohlfahrt Intern“ nennt in ihrer Ausgabe 6/2023 unter der Überschrift „Nichts wie raus“ diverse einzelne Einrichtungen, die von den Trägern geschlossen werden mussten (u. a. Gemeindepflegehaus der Diakonie Stetten, Pflegeheim des DRK Kreisverbands Wolfsburg, Pflegeheim der Curata Care Holding GmbH in Bad Soden-Salmünster).
Mit dem zweiten „Trendbarometer Sozial und Gesundheitswirtschaft“ haben die Bank für Sozialwirtschaft und die BFS Service GmbH im März 2023 die Ergebnisse einer Branchenumfrage vorgelegt (www.sozialbank.de/news-events/publikationen/bfs-trendbarometer). Dabei hat sich gezeigt, dass 50 Prozent der Befragten die wirtschaftliche Lage als angespannt bewertet und viele von einer Verringerung der Liquidität berichten. Bei 65 Prozent der Befragten führt Fachkräftemangel zu einer Reduktion der Aufnahmekapazität um bis zu 30 Prozent und in der Folge zu sinkenden Erträgen.
68 Prozent der Mitgliedseinrichtungen des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) haben in einer aktuellen Befragung mitgeteilt, dass sie Sorgen um ihre wirtschaftliche Existenz in naher Zukunft haben. Mehr als 77 Prozent haben in den ersten drei Monaten des Jahres 2023 signifikante negative Veränderungen ihres Betriebsergebnisses festgestellt (www.bpa.de/fileadmin/user_upload/MAIN-dateien/BUND/bpa_Magazin/bpa_Magazin_2-2023_Online.pdf, S. 9).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen25
Sind der Bundesregierung die in der Vorbemerkung der Fragesteller geschilderten Entwicklungen bekannt, und wenn ja, wie bewertet sie diese, und welche Maßnahmen will sie ergreifen, um gegenzusteuern?
Plant die Bundesregierung angesichts dieser Situation ein Hilfspaket für Pflegeeinrichtungen, wenn ja, welche Maßnahmen sind dafür vorgesehen, und wann werden diese in Kraft treten, und wenn nein, warum nicht?
Wie will die Bundesregierung die pflegerische Versorgung sicherstellen, wenn immer mehr Träger ihre Angebote teilweise reduzieren oder ganz einstellen müssen?
Welche Regelungen des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) helfen Pflegeeinrichtungen bei ihren aktuellen wirtschaftlichen Schwierigkeiten (bitte Maßnahmen nennen und aufzeigen, wie die Hilfe konkret wirkt)?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragestellenden, dass der Fachkräftemangel ein wesentlicher Grund für die Reduzierung pflegerischer Angebote ist?
Welche Maßnahmen gegen den Fachkräftemangel in der Pflege hat die Bundesregierung ergriffen oder wird sie kurzfristig noch ergreifen, und wie bewertet die Bundesregierung aktuell das Instrument der Leiharbeit und der Fachkraftquote?
Wie bewertet die Bundesregierung – vor dem Hintergrund, dass Pflegepersonal in steigendem Maße berentet wird und die Verweildauern im Pflegeberuf kurz sind, die demografische Situation des Pflegepersonals, und wie will die Bundesregierung die Versorgungssicherheit der Pflege angesichts dieser Situation sicherstellen?
Wie bewertet die Bundesregierung die sinkenden Ausbildungszahlen in der Pflege (vgl. die Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 4. April 2023, wonach die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge zwischen 2021 und 2022 um rund 4 000 bzw. 7 Prozent gesunken ist; siehe www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2023/04/PD23_134_212.html)?
Warum ist der Bundesminister für Gesundheit Dr. Karl Lauterbach nicht zusammen mit dem Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil und der Bundesministerin des Auswärtigen Annalena Baerbock nach Brasilien gereist, um Pflegekräfte für Deutschland zu gewinnen?
Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung zu der in § 84 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) bestimmten angemessenen Vergütung des Unternehmerrisikos vor, und wenn keine Kenntnisse vorliegen, plant die Bundesregierung, sich angesichts der wirtschaftlichen Situation der Pflegeheime Kenntnisse darüber zu beschaffen?
Welche Maßnahmen sind nach Ansicht der Bundesregierung erforderlich, wenn es in den Verhandlungen im Hinblick auf die Kostenübernahme zwischen Krankenkassen und Pflegeeinrichtungen zu Verzögerungen kommt und die Anrufung einer Schiedsstelle nicht zeitnah realisiert wird, um das einseitige wirtschaftliche Risiko von Pflegeeinrichtungen zu verringern?
Welchen Zusammenhang sieht die Bundesregierung zwischen den vertraglich unterstellten sehr hohen Auslastungsquoten von in der Regel 95 bis 98 Prozent in der stationären Pflege – die aber nach Sicht der Fragestellenden in vielen Fällen faktisch gar nicht erreicht werden – und den wirtschaftlichen Schwierigkeiten vieler Träger?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragestellenden, dass bei Personalmangel in der Pflege wirtschaftliche Schwierigkeiten entstehen, weil die Auslastungsquoten sinken, aber die Fixkosten unverändert bestehen bleiben, und wie will die Bundesregierung auf diese Situation reagieren?
Wie bewertet die Bundesregierung eine Reduzierung der Auslastungsquoten in der stationären Pflege, z. B. durch eine entsprechende Ergänzung in § 84 SGB XI, und gibt es Überlegungen oder Planungen, die Auslastungsquoten durch eine bundesgesetzliche Regelung oder auf andere Weise anzupassen?
Wie bewertet die Bundesregierung das von Prof. Dr. Heinz Rothgang und Weiteren entwickelte bundesweit einheitliche Personalbemessungsverfahren für die stationäre Langzeitpflege im Hinblick auf den Fachkräftemangel (pflegenetzwerk-deutschland.de/schwerpunkte/arbeitsbedingungen/das-personalbemessungsverfahren-nach-prof-rothgang), und ist dieses Verfahren in der aktuellen Situation weiterhin geeignet?
Will die Bundesregierung mit speziellen Maßnahmen, die über die allgemeine Anhebung aller Sachleistungsbeträge zum 1. Januar 2025 hinausgehen, die Einrichtungen der Tagespflege stärken, und wenn ja, mit welchen?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass viele Gäste der Tagespflegeeinrichtungen aufgrund gestiegener Preise die Inanspruchnahme reduziert haben?
Welche wirtschaftlichen Konsequenzen hat es aus Sicht der Bundesregierung, wenn Einrichtungen der Tagespflege immer weniger Gäste oder Gäste mit immer weniger Leistungen betreuen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass aufgrund der wirtschaftlichen Schwierigkeiten und des Fachkräftemangels immer weniger Angebote von Pflegediensten und Pflegeheimen sowie Einrichtungen der Tagespflege zur Verfügung stehen und dadurch Angehörige von Pflegebedürftigen noch größere Schwierigkeiten als bisher haben, passende Versorgungsangebote zu finden?
Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass deswegen immer mehr Menschen ihre Arbeitszeit teilweise oder ganz reduzieren müssen, um Angehörige zu pflegen, und sich dadurch der Fachkräftemangel in sämtlichen Branchen noch verschärfen wird?
Will die Bundesregierung die Pflegesatzverhandlungen beschleunigen, um wirtschaftliche Schwierigkeiten der Pflegeeinrichtungen abzumildern, und sind dabei auch kollektivvertragliche Regelungen geplant, und wenn ja, mit welchen Maßnahmen?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragestellenden, dass sich viele Pflegedienste insbesondere aufgrund der Umsetzung der Tariftreueregelung, steigenden Benzinpreise, extrem hohen zusätzlichen Kosten zur Personalgewinnung in einer wirtschaftlich sehr schwierigen Situation befinden?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass viele Pflegedienste nicht ausreichende Sicherheit für Nachverhandlungen haben, weil Pflegekassen die notwendigen Vergütungsvereinbarungen nicht kurzfristig abschließen wollen (www.aerzteblatt.de/nachrichten/53857/Im-Sueden-drohen-Schliessungen-von-Pflegediensten, www.bpa.de/uploads/media/PM_HH_Gehaltserhoehungen.pdf sowie www.bpa.de/uploads/media/PM_75_MV_Verhandlungen_KK.pdf)?
Wie will die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die wirtschaftliche Situation ambulanter Pflegedienste stärken und insbesondere zügige Refinanzierungsregelungen sicherstellen?
Wie bewertet die Bundesregierung den Anstieg der Kosten für ambulante Pflegeleistungen, der nach einem Zeitungsbericht (www.bild.de/politik/inland/politik/pflege-zu-hause-kostenschock-fuer-millionen-84196868.bild.html) in den letzten fünf Jahren 38 Prozent betrug, und erachtet sie angesichts dieser Zahlen die Anhebungen der ambulanten Sachleistungen im PUEG als ausreichend?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden des GKV-Spitzenverbands (GKV = gesetzliche Krankenversicherung), Gernot Kiefer, der gegenüber der „Bild“-Zeitung (www.bild.de/politik/inland/politik/pflege-zu-hause-kostenschock-fuer-millionen-84196868.bild.html, ebenso im RND: www.rnd.de/politik/pflegeheime-immer-mehr-bewohner-auf-sozialhilfe-angewiesen-XREVZYNGMBAMDF3BIO52VBAOMU.html) im Hinblick auf die aktuelle Situation in der ambulanten Pflege von „grauer Rationierung“ gesprochen hat?
Was plant die Bundesregierung über die im PUEG vorgesehenen Maßnahmen hinaus, um die ambulante Pflege zu stärken?