Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/7845 –
Bilanz der Corona-Warn-App des Bundes
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 1. Juni 2023 wurde die Corona-Warn-App (CWA) von der
Bundesregierung nach über drei Jahren und mehr als 48 Millionen Installationen in den
Ruhemodus versetzt (Quelle:
www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/coro
na-warn-app-ruhemodus-2182638). Ab dem 1. Juni 2023 ist die App zudem
aus dem App Store und Google Play entfernt worden und somit nicht mehr
zum Herunterladen verfügbar. Seit dem Start der App am 16. Juni 2020 gab es
insgesamt über 48 Millionen Downloads und 9 Millionen ausgelöste
Warnungen (
www.coronawarn.app/de/blog/2023-06-01-thank-you/ und
www.corona
warn.app/de/analysis/). Nach Angaben der Bundesregierung hat die CWA
geholfen, „Infektionen frühzeitig zu erkennen und Infektionsketten zu
brechen. Zusätzliche Funktionen wie das Kontakttagebuch und die Integration
von Impf- und Testzertifikaten haben im Alltag geholfen.“ (
www.bundesregier
ung.de/breg-de/aktuelles/corona-warn-app-ruhemodus-2182638 ).
1. Wie oft wurde die CWA nach Kenntnis der Bundesregierung
heruntergeladen (bitte zusätzlich separat für die Jahre 2020, 2021, 2022 und 2023
angeben)?
Die Corona-Warn-App (CWA) wurde insgesamt 48,67 Millionen Mal
heruntergeladen.
Die Downloadzahlen der CWA nach Jahren können der nachfolgenden Tabelle
entnommen werden.
Zeitraum Anzahl Downloads
(gesamt pro Jahr)
16.06.2020 - 31.12.2020 24.775.477
01.01.2021 - 31.12.2021 14.782.302
01.01.2022 - 31.12.2022 8.473.686
01.01.2023 - 30.04.2023 631.825
Deutscher Bundestag Drucksache 20/8108
20. Wahlperiode 24.08.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom
23. August 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
2. Wie oft wurden andere staatlich entwickelte deutsche Apps, wie die
AusweisApp2 oder die NINA-Warn-App, im Vergleich zur CWA
heruntergeladen (bitte auch weitere staatlich entwickelte deutsche Apps angeben)?
Die AusweisApp2 wurde bisher insgesamt 14,83 Millionen Mal
heruntergeladen.
Die Downloadzahlen zur AusweisApp2 nach Jahren ergeben sich wie folgt.
Zeitraum Anzahl Downloads gesamt pro Jahr; gerundet
(nach Gerät)
01.01.2020 - 31.12.2020 1.960.000
(784.000 Desktop-App | 616.000 Android | 561.000
iOS)
01.01.2021 - 31.12.2021 2.540.000
(593.000 Desktop-App | 880.000 Android |
1.070.000 iOS)
01.01.2022 - 31.12.2022 3.180.000
(761.000 Desktop-App | 1.160.000 Android |
1.260.000 iOS)
01.01.2023 - 30.06.2023 4.220.000
(887.000 Desktop-App | 1.260.000 Android |
2.070.000 iOS)
Die NINA-Warn-App wurde seit 2019 zum Stichtag 27. Juli 2023 insgesamt
61,62 Millionen Mal heruntergeladen.
Die Downloadzahlen der vergangenen Jahre können der folgenden Tabelle
entnommen werden.
Zeitraum Anzahl Downloads gesamt pro Jahr
(nach Gerät)
01.01.2020 -31.12.2020 9.070.320
(6.603.319 Android | 2.467.001 iOS)
01.01.2021 -31.12.2021 12.480.196
(8.894.523 Android | 3.585.673 iOS)
01.01.2022 -31.12.2022 16.535.155
(11.149.467 Android | 5.385.688 iOS)
01.02.2023 -27.07.2023 18.285.225
(12.129.103 Android | 6.156.122 iOS)
3. Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Downloadzahlen von
staatlich geförderten Corona-Warn-Apps in anderen EU-Mitgliedstaaten, und
wenn ja, welche?
Der Bundesregierung liegen über das eHealth-Network der EU mit Stand
November 2022 verschiedene Downloadzahlen der einzelnen Mitgliedstaaten für
deren COVID-Warn-Apps vor. Deutschland hat im EU-Vergleich mit der CWA
auf Basis dieser Tabelle die meisten Downloads in absoluten Zahlen. Da die
zugrundeliegenden Berichtsstände der einzelnen Mitgliedstaaten
stichtagbezogen teils erheblich voneinander abweichen und nicht alle Länder einer
Veröffentlichung ihrer Zahlen explizit zugestimmt haben, wird von einer separaten
Auflistung an dieser Stelle abgesehen.
4. Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung die CWA in den
Ruhemodus versetzt?
Am 1. Juni 2023 wurde die Corona-Warn-App in einen Ruhemodus versetzt.
Grund hierfür war die gewachsene Immunität der Bevölkerung, eine stabile
Infektionslage auf niedrigem Niveau und der damit verbundene Wegfall der
Corona-Maßnahmen. Dadurch ist der Bedarf für eine App zur
Kontaktnachverfolgung gesunken.
5. Wurden seitens der Bundesregierung Alternativen zu einer Abschaltung
der CWA geprüft, und wenn ja, wann wurden welche Alternativen
geprüft?
16. Plant die Bundesregierung eine Weiterentwicklung der CWA, die es
ermöglicht, auch vor möglichen zukünftigen anderen Pandemien zu
warnen, und
a) wenn ja, wie sieht die Weiterentwicklung im Detail aus, und
b) wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 5 und 16 bis 16b werden gemeinsam beantwortet.
Die Corona-Warn-App wurde von der Bundesregierung der vergangenen
Legislaturperiode Mitte 2020 für die Dauer der COVID-19-Pandemie konzipiert. Der
Einsatz war seit jeher auf den Verlauf der Pandemie begrenzt vorgesehen.
Unabhängig davon prüft die Bundesregierung, wie die CWA nach Aufhebung
des Corona-Gesundheitsnotstands sinnvoll genutzt werden kann. Die Prüfung
ist noch nicht abgeschlossen.
6. Sind der Bundesregierung Fälle aus anderen EU-Mitgliedstaaten
bekannt, in denen die jeweilige nationale Corona-Warn-App umfunktioniert
wurde, und wenn ja, in welchen Staaten?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
7. Wurde geprüft, die AusweisApp2 in die CWA zu integrieren, und wenn
ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht (bitte
begründen)?
Die CWA folgte dem Grundsatz der Datensparsamkeit und war so konzipiert,
dass sie grundsätzlich keinerlei personenbezogene Daten erfasst. Eine Prüfung,
die AusweisApp2 in die CWA zu integrieren, erübrigte sich vor dem
Hintergrund der grundsätzlich unterschiedlichen Konzeption der Apps.
8. Wurde geprüft, die CWA zu einem digitalen Impfausweis
umzufunktionieren, und wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht
(bitte begründen)?
Im Rahmen der Prüfung möglicher Nachnutzungen wurde auch eine
Weiterentwicklung zu einem digitalen Impfausweis geprüft. Unter anderem aufgrund zu
geringer Synergieeffekte der bestehenden Technologie der CWA mit den
Anforderungen an einen digitalen Impfausweis, der erheblichen Anforderungen
und Aufwände, alle impfenden Stellen bei einer solchen Lösung sicher
anzubinden sowie der Gefahr, eine Parallelinfrastruktur zur Telematikinfrastruktur
zu schaffen, wurde dieser Ansatz nicht weiter verfolgt.
Für die digitale Erfassung von COVID-19-Impfungen steht der
Bundesregierung aktuell mit der CovPass-App die Funktionalität eines digitalen
Impfnachweises zur Verfügung.
9. Wurde geprüft, aus der CWA eine Bundes-Warn-App zu machen, und
wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht (bitte
begründen)?
Mit der NINA-Warn-App steht bereits eine etablierte Warn-App zur Verfügung.
Unter anderem deshalb wurde von einer Umfunktionierung der CWA zu einer
Bundes-Warn-App mit vergleichbaren Funktionen wie die NINA-Warn-App zu
diesem Zeitpunkt abgesehen.
10. Wurde geprüft, aus der CWA eine Smartphone-Version der digitalen
Patientenakte zu machen, und wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn
nein, warum nicht (bitte begründen)?
Die CWA ist eine datensparsame Anwendung zum Zwecke der Unterbrechung
von Infektionsketten. Eine Ertüchtigung zu einer elektronischen Patientenakte
würde eine Neuentwicklung einer Anwendung erfordern, die keine
Gemeinsamkeiten mit der CWA aufweist. Überdies stellen die Krankenkassen den
Versicherten bereits eine elektronische Patientenakte zur Verfügung.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7 im Hinblick auf den Grundsatz der
Datensparsamkeit der CWA verwiesen. Auch aus diesem Grund kam der
genannte Anwendungsfall nicht in Frage.
11. Kann die CWA jederzeit wieder aus dem Ruhemodus in einen
Aktivmodus versetzt werden, und wenn ja, wie lange besteht diese Möglichkeit
noch, und wie lange würde der Prozess einer Aktivierung dauern?
Die Quellcodes der CWA wurden im Open Source-Projekt öffentlich
dokumentiert und zusätzlich gesichert. Die CWA kann im Bedarfsfall aus dem
Ruhemodus unter Verwendung des gesicherten Quellcodes der App und der Server-
Infrastruktur reaktiviert werden. Diese Möglichkeit besteht, solange Apple und
Google die benötigten Funktionalitäten und Schnittstellen für die App
(insbesondere das ENF) im Betriebssystem bereitstellen.
Eine Reaktivierung nach erfolgter Neubeauftragung, deren Dauer wiederum
maßgeblich von den Rahmenbedingungen des Vergaberechts abhängt, wäre
auch kurzfristig in weniger als 3 Monaten möglich, wobei die zeitliche Dauer
einer Reaktivierung individuell abhängig vom Anpassungsbedarf wäre, der sich
aus einer veränderten Gesamtlage künftiger Pandemien im Vergleich zur
vergangenen SARS-CoV-2-Pandemie ergibt.
12. Wurden die Verträge mit der Deutschen Telekom und SAP gekündigt,
und wenn ja, zu welchem Datum?
Die zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Unternehmen SAP
sowie T-Systems International GmbH geschlossenen Verträge sahen eine initiale
Vertragslaufzeit von einem Jahr vor. Zugleich enthielten die Verträge Optionen,
die eine Verlängerung der Verträge um insgesamt zwei Jahre ermöglichten. Der
Vertrag endete nach Ausübung beider Optionen zum Ende des Monats Mai
2023. Einer Kündigung bedurfte es insoweit nicht.
13. Was bedeutet das Auslaufen der Verträge mit den Dienstleistern SAP und
Deutsche Telekom für ein mögliches Aktivieren der CWA aus dem
Ruhemodus?
Mit Auslaufen der Verträge wurde die CWA in einen Ruhemodus überführt.
Um eine Reaktivierung der CWA in vertragsrechtlicher und haushalterischer
Hinsicht umsetzen zu können, ist es erforderlich, die hierfür benötigten
Haushaltsmittel bereitzustellen und im Rahmen eines Vergabeverfahrens die
erforderlichen vertraglichen Vereinbarungen zu schließen.
14. Wurde auch das CWA-Projektteam aus Robert Koch-Institut (RKI),
Deutsche Telekom und SAP aufgelöst, und wird dieses Projektteam
(teilweise) jetzt für andere Warn-Apps, wie beispielsweise die NINA-Warn-
App des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
(BKK), eingesetzt?
Das CWA-Projektteam am RKI besteht in reduzierter Form fort und ist mit
wissenschaftlichen Nacharbeiten zur CWA beschäftigt.
Da es sich bei den Auftragnehmern (T-Systems und SAP) um eigenständige
Unternehmen handelt, liegen der Bundesregierung hierzu keine Erkenntnisse
vor.
15. Durch welche Merkmale unterscheidet sich der „Ruhemodus“ der CWA
von einem kompletten Löschen der CWA?
Sofern eine Person sich dafür entscheidet, die auf ihrem Smartphone installierte
CWA nicht zu löschen, kann sie die letzte dort installierte Version im Stand-
Alone-Modus mit reduziertem Funktionsumfang weiter nutzen. Es findet
allerdings kein Austausch mit anderen CWA-Instanzen oder CWA-Backend-
Diensten mehr statt und es werden keine App-Updates mehr angeboten. Auch eine
Neuinstallation der CWA aus den App-Stores ist nicht mehr möglich. Zu
weiteren Details des verbleibenden Funktionsumfangs informiert das RKI unter der
Internetseite zur Corona-Warn-App (
www.coronawarn.app/de/faq/results/#ram
p_down_effects).
Zur Möglichkeit, die CWA aus dem Ruhemodus zu reaktivieren, wird auf die
Antwort zu Frage 11 verwiesen.
17. Wie lange soll das „Exposure Notification Framework“ (ENF) des
Smartphone-Betriebssystems noch aktiv bleiben?
Das “Exposure Notification Framework“ (ENF) wird durch Apple und Google
bereitgestellt. Der Bundesregierung liegen keine aktuellen Erkenntnisse vor,
welche Pläne die Firmen zur möglichen Aufrechterhaltung des ENF verfolgen.
18. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung aus der Nutzung der CWA
in Bezug auf mögliche zukünftige Pandemien gezogen?
Die Nutzung und Wirksamkeit der CWA in der Pandemiebekämpfung wurde
fortlaufend und wird weiterhin evaluiert. Erste Ergebnisse dieser Evaluation
sind auf der CWA-Internetseite unter
www.coronawarn.app/de/analysis
veröffentlicht.
Ergänzend wird derzeit in Simulationen modelliert, wie die Corona-Pandemie
in Deutschland ohne die CWA, aber auch bei stärkerer Nutzung der CWA
verlaufen wäre, um ihren tatsächlichen und möglichen Beitrag zum
Pandemieverlauf abzuschätzen. Vorläufige Ergebnisse zeigen, dass die CWA einen
deutlichen und messbaren reduzierenden Einfluss auf die Zahl der Infektionen und
Todesfälle hatte.
Auch diese Ergebnisse sollen nach Abschluss der Auswertung auf der
Internetseite
www.coronawarn.app als Science Blog veröffentlicht werden.
Inwiefern sich die Ergebnisse auf mögliche künftige Pandemien übertragen
lassen, kann nicht abschließend beurteilt werden, da die Rahmenbedingungen für
künftige Pandemien nicht bekannt sind und im Einzelfall zu bewerten sind.
19. Hat die CWA auch nichtpersonenbezogene Daten generiert, die der
Gesundheitsforschung zur Verfügung gestellt wurden oder gestellt werden
könnten?
Personenbezogene Daten konnten – mit Einwilligung der betroffenen Person –
ausnahmsweise eingegeben und übermittelt werden, sofern sie z. B. für die
Erstellung namentlicher Testzertifikate benötigt wurden. Zu Einzelheiten siehe
die Datenschutzerklärungen der CWA unter
www.coronawarn.app/de/privacy.
Nicht-personenbezogene Daten (Downloadzahlen, Art und Anzahl
bereitgestellter Testergebnisse, Teilungsverhalten, Art und Anzahl der von
Datenspendenden empfangene Warnungen) wurden fortlaufend im öffentlichen
Dashboard auf der CWA-Internetseite unter
www.coronawarn.app/de/analysis zur
Verfügung gestellt, wo sie auch jetzt noch abrufbar sind (und z. B. für
Forschungszwecke als csv-Dateien mit umfangreicher zweisprachiger
Dokumentation exportierbar sind).
Ergänzend zu den von den zentralen Systemkomponenten generierten Daten
konnten die Nutzenden ausgewählte, lokal gespeicherte Daten in Bezug zur
CWA freiwillig über eine Datenspende zur Verfügung stellen. Von dieser
Möglichkeit machten viele Millionen Nutzende Gebrauch. Teilauswertungen dieser
Daten wurden in den Science-Blog-Beiträgen 4 bis 6 (
www.coronawarn.app/d
e/science) veröffentlicht.
20. Wie viel hat die CWA insgesamt gekostet (bitte zusätzlich separat für
2020, 2021, 2022 und 2023 angeben)?
21. Für welche Bereiche des CWA-Projekts sind die drei höchsten
Kostenpositionen entstanden?
Die Fragen 20 und 21 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Mit Stand vom 31. Juli 2023 wurden auf Basis der geschlossenen Verträge
durch die Bundesregierung insgesamt rund 214 Mio. Euro brutto für die
CWA verausgabt (aufgeteilt nach Haushaltsjahren: 2020: 52,8 Mio. Euro;
2021: 78,8 Mio. Euro; 2022: 68,6 Mio. Euro; 2023: 13,8 Mio. Euro).
Für die drei Bereiche „Einrichtung und Betrieb einer Hotline“, ‚Einrichtung
und Durchführung des Hostings‘ sowie ‚Anbindung der privaten und
öffentlichen Teststellen an die CWA‘ sind die höchsten Kostenpositionen im Projekt
entstanden.
22. Wie bewertet die Bundesregierung die Kosten im europäischen
Vergleich?
Ein Vergleich der CWA zu anderen europäischen Apps ist der Bundesregierung
aufgrund fehlender Daten und der erheblichen Unterschiede in dem jeweiligen
Funktionsumfang und der Komplexität der verschiedenen App-Systeme nicht
möglich. Bei der Corona-Warn-App handelte es sich nicht nur um eine reine
Smartphone-App, sondern ein komplexes Gesamtsystem. Dieses System wurde
stetig weiterentwickelt und verbessert.
Zur digitalen Übermittlung von Corona-Testergebnissen sind beispielsweise
zahlreiche medizinische Leistungserbringer (Labore, Arztpraxen, Apotheken)
sowie Testzentren an das CWA-System angebunden worden. Diese Anbindung
hat zu einer Beschleunigung des Warnprozesses und damit einer schnelleren
Unterbrechung von Infektionsketten geführt. Zudem wurde die CWA um viele
weitere Funktionalitäten erweitert, insbesondere um die Verwaltung von
europäischen COVID-Zertifikaten (DCCs), Event-Registrierung und Anzeige
aktueller Kennzahlen zum Infektionsgeschehen.
Das hinter der App stehende System erleichterte nicht nur die Identifikation
und Benachrichtigung von Kontaktpersonen, sondern gewährleistete auch den
Datenschutz. Gerade um die Privatsphäre der Nutzenden zu sichern, wurde vor
dem Hintergrund der hohen Millionenzahl an Nutzenden, eine sehr komplexe
Server-Struktur aufgebaut, welche über drei Jahre betrieben und gewartet
wurde.
23. Welche Maßnahmen wurden seit dem 23. März 2022 von der
Bundesregierung zur Verbesserung der CWA, darunter die Optimierung der
Bluetooth-Einstellungen, ergriffen, um die Zuverlässigkeit und
Genauigkeit der Kontaktnachverfolgung zu verbessern (
www.scss.tcd.ie/Doug.Le
ith/pubs/luas.pdf)?
In den drei Jahren, in denen die CWA entwickelt und weiterentwickelt wurde,
wurden von der Bundesregierung verschiedenste Maßnahmen zu ihrer
Verbesserung, einschließlich der Verbesserung der Genauigkeit und Zuverlässigkeit
der Kontakterkennung, ergriffen. Unter anderem wurden die Parameter der
Risiko-Ermittlung mehrmals als Reaktion auf z. B. neue Erkenntnisse oder Virus-
Varianten angepasst. Weitere Informationen dazu finden Sie hier:
www.corona
warn.app/de/faq/results/#mutation.
Nach dem 23. März 2022 wurden keine weiteren Anpassungen der Parameter
der Risiko-Ermittlung mehr vorgenommen. Allerdings wurde die CWA mit der
im Januar 2023 veröffentlichten Version 3.0 an das veränderte Testverhalten
angepasst, indem es den Nutzenden ermöglicht wurde, eigeninitiativ zum Beispiel
nach positiven Selbsttests Warnungen auszulösen. Weitere Informationen dazu
finden Sie hier:
www.coronawarn.app/de/blog/2023-01-18-cwa-3-0/.
Auf den in der Frage verlinkten Artikel des Trinity College aus Irland geht u. a.
ein CWA-Blog-Beitrag vom 19. August 2020 (
www.coronawarn.app/de/blog/2
020-08-19-study-trinity-college) ein. Die in der irischen Studie beschriebenen
Messergebnisse in einem Straßenbahnwaggon konnten von Experten des
Fraunhofer-Instituts für Integrierte Schaltungen IIS im Rahmen eigener
Messungen nicht bestätigt werden.
24. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung wann ergriffen, um die
Interoperabilität zwischen der deutschen CWA und ähnlichen Apps anderer
Länder zu erhöhen?
Die Bundesrepublik Deutschland hat sich im Jahr 2020 frühzeitig an den
Beratungen der Europäischen Union zur Herstellung der Interoperabilität der
verschiedenen Tracing-Anwendungen der EU-Mitgliedstaaten beteiligt und an den
entsprechenden Pilotphasen teilgenommen. Die Inbetriebsetzung des für die
Interoperabilität der Anwendungen erforderlichen European Federation Gateway
Server (EFGS) erfolgte im Regelbetrieb zum Ende des Monats Oktober 2020.
Danach erfolgte sukzessive die Ausweitung auf weitere EU-Mitgliedsstaaten.
Aufgrund von rechtlichen Bedenken der EU-Kommission konnte eine
Einbeziehung der Schweizerischen Eidgenossenschaft in das EFGS-System nicht
erreicht werden. Die Bundesrepublik Deutschland hat daher aufgrund einer
Verwaltungsvereinbarung die Herstellung der Interoperabilität mit der Anwendung
„SwissCovid“ ermöglicht. Die Verwaltungsvereinbarung wurde am 19. März
2021 geschlossen und endete am 30. Juni 2022. Eine Verlängerung der
Vereinbarung erfolgte vor dem Hintergrund nicht, dass die Schweizerische
Eidgenossenschaft die Anwendung „SwissCovid“ bereits zu diesem Zeitpunkt in einen
Ruhemodus versetzt und den Wunsch nach einer Beendigung der Vereinbarung
geäußert hatte.
25. Was hat die Bundesregierung unternommen, um die Quote derjenigen
CWA-Nutzer zu erhöhen, die ihr positives Test-Ergebnis in der CWA
teilten und somit noch mehr Personen vor einem Infektionsrisiko digital
gewarnt haben?
Alle Kommunikationsmaßnahmen, von der die Einführung der CWA
begleitenden Kampagne über spätere themenspezifische Plakate (unter anderem „Der
schnellste Weg zum Testergebnis“; Infoplakat für Teststellenbesucher) bis hin
zu den regelmäßigen Social-Media-Aktivitäten auf den verschiedenen Kanälen
waren implizit oder explizit so formuliert und gestaltet, dass die Nutzenden
darauf hingewiesen und motiviert wurden, ihren Test in der App zu registrieren
und positive Ergebnisse zu teilen.
Um die Teilungsquote positiver Testergebnisse in der CWA weiter zu erhöhen,
hat die Bundesregierung außerdem mit Version 1.7 (Veröffentlichung im
November 2020) eine Push-Mitteilung in die App integriert, die an das Teilen
eines positiven Testergebnisses erinnert.
Version 1.9 der App (Veröffentlichung im Dezember 2020) hat zudem die
Möglichkeit geschaffen, bereits bei der Registrierung des Tests (und noch vor der
Kenntnis des Testergebnisses) die Einwilligung zum Warnen anderer zu geben,
sollte das Testergebnis positiv sein. Dieser Änderung gingen umfangreiche
Abstimmungen des CWA-Teams mit Google und Apple voraus.
Des Weiteren wurde neben Informationsmaterialien, die nachdrücklich für das
Teilen von positiven Testergebnissen werben, mit Version 2.1 (Veröffentlichung
im Mai 2021) auch die Übertragung von Testergebnissen sog. Antigen-
Schnelltests in die App sowie die Warnung aufgrund eines positiven Antigen-
Schnelltests ermöglicht. Wie in der Antwort zu Frage 23 bereits erwähnt, wurde mit
Version 3.0 (Veröffentlichung im Januar 2023) dann auch noch die Möglichkeit
geschaffen, unter anderem aufgrund eines positiven Selbsttests zu warnen. Die
positiven Auswirkungen dieser Funktion auf das Teilungsverhalten sind auch
auf
www.coronawarn.app/de/analysis/ im Graphen „Teilungsverhalten“ zu
erkennen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333