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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Angekündigte Transparenzoffensive in den Krankenhäusern

(insgesamt 9 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

18.08.2023

Aktualisiert

29.08.2023

Deutscher BundestagDrucksache 20/791803.08.2023

Angekündigte Transparenzoffensive in den Krankenhäusern

der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Am 10. Juli 2023 einigten sich Bund und Länder auf Eckpunkte für eine Krankenhausreform (vgl. www.tagesschau.de/inland/krankenhausreform-einigung-100.html). Sowohl im Eckpunktepapier als auch in der dazugehörigen Pressekonferenz kündigte der Bundesminister für Gesundheit Dr. Karl Lauterbach an, der Bund werde nach der Sommerpause einen eigenen Gesetzentwurf zur Qualitätstransparenz im Krankenhaus vorlegen (vgl. www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/meldungen/krankenhausreform-eckpunkte.html). Ziel sei es, für die Patientinnen und Patienten Transparenz darüber zu schaffen, welches Krankenhaus welche Leistung mit welcher Qualität anbietet. Dafür soll die Datenbasis verbessert werden. Die Transparenz-Offensive soll am 1. Januar 2024 starten.

Gleichzeitig mit der Ankündigung der Transparenz-Offensive beendet das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die unterstützende Finanzierung des Deutschen Krankenhaus Verzeichnisses (vgl. www.aerzteblatt.de/nachrichten/144603/Deutsches-Krankenhaus-Verzeichnis-Finanzielle-Foerderung-gestrichen#:~:text=Freitag%2C%2014.%20Juli%202023&text=Berlin%20%E2%80%93%20Das%20Bundesministerium%20f%C3%BCr%20Gesundheit,DKG)%20hin gewiesen%20und%20Kritik%20ge%C3%BCbt). Die eingestellte Förderung beträgt rund 10 000 Euro pro Monat.

Über das Gesundheitsportal www.gesund.bund.de bietet das BMG eine auf dem Deutschen Krankenhaus Verzeichnis basierende Krankenhaussuche an, mit dem Patientinnen und Patienten „Krankenhäuser in Ihrer Region, die für Ihre Erkrankung und Bedürfnisse die optimale Behandlung bieten“, finden können. Die Fragesteller sind der Überzeugung, dass sich die stationäre Krankenhausversorgung bereits jetzt durch eine hohe Datentransparenz und zahlreiche Verfahren und Maßnahmen der Qualitätssicherung auszeichnet. In der vertragsärztlichen Versorgung hingegen besteht für die Patientinnen und Patienten – neben den Qualitätsberichten insbesondere zur Strukturqualität – bisher kaum klar strukturierte, objektive Transparenz über die Qualität.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Aus welchen konkreten Gründen wurde die Förderung des Deutschen Krankenhaus Verzeichnisses – als dem zentralen und jährlich von rund 6 Millionen Nutzern verwendeten Qualitätstransparenzportal – eingestellt?

2

Geht die Bundesregierung davon aus, dass ein neues alternatives Informationsportal mit geringeren Kosten und geringerem Personalaufwand und bzw. oder höherem Informationsniveau bereitgestellt werden kann, als dies beim Krankenhaus-Verzeichnis der Fall ist, und wenn ja, auf Basis welcher Kalkulationen?

Welche Rolle sollen die sogenannten „Level“-Kategorien dabei spielen, und nach welchen Qualitätskriterien sollen Level an die jeweiligen Krankenhäuser vergeben werden?

3

Wie beurteilt die Bundesregierung die veröffentlichten Daten und Fakten des Krankenhaus-Verzeichnisses u. a. mit Blick auf die Personalausstattung, Ausstattung mit Medizintechnik, Informationen über Art und Anzahl von medizinischen Eingriffen und mit Blick auf standortbezogene externe Qualitätsdaten?

Sollen die Daten des Krankenhaus-Verzeichnisses weiter für das Gesundheitsportal www.gesund.bund.de genutzt werden?

4

Liegen der Bundesregierung zusätzliche Daten und Fakten vor, die im Krankenhaus-Verzeichnis nicht veröffentlicht werden, und wenn ja, weshalb werden diese nicht auf der Internetseite www.gesund.bund.de veröffentlicht?

5

Sind seitens der Bundesregierung zusätzliche oder eigene Krankenhausdaten für eine Veröffentlichung und Information von Patientinnen und Patienten geplant, und wenn ja, wie stellt die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass zahlreiche Qualitätsinformationen der Risikoadjustierung bedürfen, um eine belastbare, rechtssichere Aussage zur Versorgungsqualität machen zu können, sicher, dass die geplanten Daten dafür geeignet sind?

6

Wie stellt die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass zusätzliche Daten in der Regel auch zusätzliche Dokumentationsanforderungen und damit zusätzliche Bürokratie bedeuten, sicher, dass durch die zusätzliche Datenerhebung keine zusätzliche Bürokratie in den Einrichtungen entsteht?

Welche Dokumentationsverpflichtungen sollen stattdessen zukünftig entfallen?

Wie stellt die Bundesregierung vor diesem Hintergrund sicher, dass auch im Krankenhausbereich die Regel einer Bürokratiebremse („one in, one out“) erfüllt wird?

7

Ist vonseiten der Bundesregierung geplant, weitere, bereits für andere Zwecke verfügbare Daten (z. B. Abrechnungsdaten) für die Qualitätstransparenz zu nutzen, und falls ja, wie stellt die Bundesregierung sicher, dass diese Daten eine valide Aussage über die Qualität der Versorgung liefern können?

8

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Qualitätstransparenz und die Qualitätssicherungsmaßnahmen im vertragsärztlichen Versorgungsbereich zu verbessern?

9

Plant die Bundesregierung auch ein Transparenzportal zur Information der Patientinnen und Patienten insbesondere über die Versorgungsqualität und über die personellen und technischen Ausstattungen der Vertragsärztinnen und Vertragsärzte, wenn nein, warum nicht, und wenn ja, bis wann ist mit einem solchen Portal zu rechnen?

Berlin, den 1. August 2023

Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion

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