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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Entbürokratisierung in der Krankenhausversorgung

(insgesamt 10 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

18.08.2023

Aktualisiert

25.08.2023

Deutscher BundestagDrucksache 20/792403.08.2023

Entbürokratisierung in der Krankenhausversorgung

der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Diverse Studien belegen ein hohes Maß an Regulierungsanforderungen und Dokumentationspflichten in deutschen Krankenhäusern. So gaben z. B. in einer Studie des Marburger Bundes aus dem Jahr 2022 rund 60 Prozent der befragten Ärztinnen und Ärzte an, dass sie mindestens drei Stunden ihrer täglichen Arbeitszeit mit Bürokratie verbringen (vgl. www.marburger-bund.de/bundesverband/themen/marburger-bund-umfragen/mb-monitor-2022-zu-wenig-personal-zuviel-buerokratie). 32 Prozent der Ärztinnen und Ärzte sind demnach täglich vier oder mehr Stunden mit der Erfüllung bürokratischer Anforderungen beschäftigt. Laut dem Marktforschungsinstitut Schlesinger und den Asklepios Kliniken muss ein Viertel der Pflegenden über die Hälfte der Arbeitszeit für Bürokratie aufwenden; im Mittelwert sind es 42 Prozent der Arbeitszeit (vgl. www.asklepios.com/presse/presse-mitteilungen/konzernmeldungen/202201/2022-01-07-Asklepios-Studie-zur-Jobzufriedenheit-in-der-Pflege-90-Prozent-durch-ueberbordende-Buerokratie-belastet/).

Im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP wurde das Thema Bürokratieabbau mit aufgenommen und vereinbart, ein neues Bürokratieentlastungsgesetz auf den Weg zu bringen. Hier heißt es auf S. 26 wörtlich: „Wir wollen Abläufe und Regeln vereinfachen und der Wirtschaft, insbesondere den Selbstständigen, Unternehmerinnen und Unternehmern mehr Zeit für ihre eigentlichen Aufgaben schaffen. Wir werden ein neues Bürokratieentlastungsgesetz auf den Weg bringen, welches die Wirtschaft, Bürgerinnen und Bürger sowie Verwaltung gegenüber dem bisherigen Bürokratieaufwand entlastet, ohne auf notwendige Schutzstandards zu verzichten. Überflüssige Bürokratie werden wir abbauen.“ (siehe www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf).

Vom Staatssekretär-Ausschuss für „Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau“ wurde angekündigt, bis August 2023 einen Kabinettsbeschluss vorzulegen, der Eckpunkte für einen Referentenentwurf eines weiteren Bürokratieentlastungsgesetzes („BEG IV“) enthält (vgl. www.bmj.de/DE/themen/bessere_rechtsetzung/buerokratieabbau/buerokratieabbau.html). Zudem enthält § 220 Absatz 4 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) die Vorgabe, dass das Bundesministerium für Gesundheit bis zum 30. September 2023 Empfehlungen zum Bürokratieabbau im Gesundheitswesen erarbeitet.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Welche Auswirkungen hat nach Auffassung der Bundesregierung der Bürokratieaufwand von Ärztinnen und Ärzten sowie Pflegekräften in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen auf ihre eigentliche Arbeit für die Patientinnen und Patienten?

2

Wie hoch ist nach Kenntnisstand der Bundesregierung der prozentuale Anteil an Arbeitszeit von Ärztinnen und Ärzten sowie Pflegekräften, der in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen für Bürokratie aufgewendet werden muss?

3

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der zum Bearbeiten der Prüfungen des Medizinischen Dienstes (MD) notwendige Verwaltungsaufwand in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen, und wie viele Fachkräfte sind aktuell beim MD für die Durchführung dieser Prüfungen beschäftigt?

4

Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Bürokratieaufwand ein, der durch die Qualitätsrichtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) entsteht, z. B. der Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL)?

5

Welche konkreten Dokumentationsanforderungen können aus Sicht der Bundesregierung in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen abgebaut werden, um Fachkräfte zu entlasten?

6

Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung im Rahmen des Bürokratieentlastungsgesetzes IV sowie der Empfehlungen zum Bürokratieabbau im Gesundheitswesen insbesondere zur Entlastung in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen?

7

Welche konkreten Maßnahmen zur Bürokratieentlastung sind im Zuge der anstehenden Krankenhausreform geplant?

8

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die zeitlichen, personellen und finanziellen Einsparungen infolge der geplanten Entlastungsmaßnahmen insgesamt ein?

9

In welchem konkreten Zeitraum plant die Bundesregierung, die angekündigten Maßnahmen zur Entbürokratisierung im Rahmen des „BEG IV“, der Empfehlungen zum Bürokratieabbau im Gesundheitswesen sowie der Krankenhausreform umzusetzen?

10

Plant die Bundesregierung die Gründung einer Task Force zur Entbürokratisierung im Gesundheitswesen, wie sie von einigen Fachverbänden gefordert wird, wenn nein, warum nicht, und wie will sie die Entbürokratisierung im Gesundheitswesen alternativ in Angriff nehmen?

Berlin, den 1. August 2023

Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion

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