Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Heidi Reichinnek, Susanne Ferschl,
Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 20/7939 –
Jugendbeteiligung in Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die politische Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist für eine
lebendige Demokratie unerlässlich, doch leider gibt die Situation in Deutschland aus
Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller Anlass zur Sorge. Junge
Menschen sind in politischen Entscheidungsprozessen oft unterrepräsentiert, was
langfristig demokratische Strukturen schwächen kann. Studien wie JuCo I und
II sowie KiCo zeigen, dass Kinder und Jugendliche das Gefühl haben, bei
politischen Entscheidungen während der COVID-19-Pandemie übergangen
worden zu sein (
www.bpb.de/shop/zeitschriften/apuz/jugend-und-protest-202
1/340343/was-viele-jugendliche-abfuckt/).
Trotz der Verankerung der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen als
Grundrecht in der UN-Kinderrechtskonvention gibt es in Deutschland
erhebliche Defizite in der Umsetzung. Eine Studie der Vodafone Stiftung
Deutschland zeigt, dass 73 Prozent der 14- bis 24-Jährigen ihre Anliegen und
Interessen von der Politik nicht ausreichend berücksichtigt sehen (
www.vodafone-sti
ftung.de/wp-content/uploads/2022/04/Jugendstudie-2022_Vodafone-Stiftun
g.pdf). Es besteht die Gefahr, dass die Verdrossenheit sich im
Erwachsenenalter fortsetzt und potenziert.
Die bisherigen Maßnahmen der Bundesregierung, wie das Bündnis für die
junge Generation oder der Nationale Aktionsplan Kinder- und
Jugendbeteiligung, sind zwar erste Schritte, jedoch bleibt abzuwarten, ob sie tatsächlich
greifen und den Zustand der politischen Beteiligung junger Menschen in
Deutschland nachhaltig verbessern können (
www.bmfsfj.de/resource/blob/207
420/49a9916061ba5cb5ee2449517f15aa55/buendnis-fuer-die-junge-generatio
n-gemeinsame-erklaerung-data.pdf). Insbesondere benachteiligte Kinder und
Jugendliche, wie die aus sozial schwächeren Familien oder mit
Migrationshintergrund, sind von politischen Beteiligungsprozessen oft ausgeschlossen,
was soziale Ungleichheit weiter verstärkt.
Es ist aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller dringend notwendig,
eine umfassende Bestandsaufnahme zu erarbeiten, auf deren Grundlage
künftige Schritte beurteilt werden können.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/8064
20. Wahlperiode 18.08.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend vom 17. August 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Welche konkreten Maßnahmen hat die aktuelle Bundesregierung seit
Amtsübernahme ergriffen, um die politische Beteiligung von Kindern
und Jugendlichen in Deutschland zu stärken?
Mit dem Nationalen Aktionsplan für Kinder- und Jugendbeteiligung (NAP)
wird die Jugendstrategie der Bundesregierung entsprechend dem
Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode weiterentwickelt und die Kinder- und
Jugendbeteiligung in Deutschland gestärkt. Der NAP für Kinder- und
Jugendbeteiligung ist im November 2022 als Dialogprozess gestartet. Im Rahmen einer
Veranstaltungsreihe werden bis 2025 verschiedene Formate, u. a. die Jugend
PolitikTage (jugendpolitiktage.de) und die Bundesjugendkonferenz (bundesjugendk
onferenz.org/) umgesetzt. Im Mittelpunkt steht die Beteiligung von Kindern,
Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Darüber hinaus werden
Interessensvertretungen junger Menschen sowie Vertretungen aus den Ländern und
Kommunen, Wissenschaft und Zivilgesellschaft einbezogen. In verschiedenen
Formaten werden Empfehlungen erarbeitet, wie Beteiligung von Kindern und
Jugendlichen gestärkt werden kann. Die Empfehlungen werden dem Bundeskabinett
und der Jugend- und Familienministerkonferenz der Länder im Jahr 2025
vorgelegt werden. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 34 bis 38
verwiesen.
Im November 2022 wurden die Qualitätsstandards für Kinder- und
Jugendbeteiligung vorgestellt, die der Deutschen Bundesjugendring (DBJR) zusammen
mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(BMFSFJ) erarbeitet hat (standards.jugendbeteiligung.de). Die
Qualitätsstandards sind ein wichtiger Baustein, um die Beteiligung junger Menschen in den
Kommunen, Ländern, im Bund sowie in Europa zu stärken und Kinder und
Jugendliche anzuregen, sich einzubringen.
Das Projekt „Bundeskompetenzzentrum Kinder- und Jugendbeteiligung
(KomKJB)“, gefördert durch das BMFSFJ, berät vorrangig Akteurinnen und
Akteure auf Bundesebene, insbesondere Ministerien und nachgeordnete
Behörden zu Fragen der Kinder- und Jugendbeteiligung. Das Projekt ist am 1. Januar
2023 gestartet (
www.komkjb.de).
Die „Initiative Starke Kinder- und Jugendparlamente“, gefördert durch das
BMFSFJ, unterstützt Kinder- und Jugendparlamente auf kommunaler Ebene
durch Beratung, Information, Vernetzung und Qualifizierung. Die Initiative
besteht aus der Servicestelle "Starke Kinder- und Jugendparlamente" in
Trägerschaft des Deutschen Kinderhilfswerks und der "Akademie für Kinder- und
Jugendparlamente" in Trägerschaft des Arbeitskreises deutscher Bildungsstätten
(stakijupa.de).
Im Mai 2023 fanden unter Federführung des BMFSFJ und mit dem Partner
Jugendpresse Deutschland e. V. erneut die JugendPolitikTage statt. Unter dem
Motto „Politik ohne Jugend ist wie Gegenwart ohne Zukunft“ entwickelten
rund 1 000 junge Menschen aus ganz Deutschland vier Tage lang Ideen für eine
jugendgerechtere Politik und diskutierten sie mit Vertreterinnen und Vertretern
aus Politik und Gesellschaft. Weitere Ressorts haben sich aktiv an der
Veranstaltung und den angebotenen Workshops beteiligt. Die JugendPolitikTage sind
Teil der Jugendstrategie und des NAP für Kinder- und Jugendbeteiligung der
Bundesregierung. In 36 Arbeitsgruppen wurden Empfehlungen für gute
Kinder- und Jugendbeteiligung erarbeitet, die in den Prozess zum NAP einfließen.
Themen waren in diesem Jahr u. a. Frieden in Europa, psychische Gesundheit,
nachhaltige Klimapolitik, Inklusion, Wandel der Arbeitswelt und der Einstieg
in Ausbildung und Arbeitsmarkt. Zu den JugendPolitikTagen wird auch auf die
Antworten zu den Fragen 49 und 50 verwiesen.
Das BMFSFJ unterstützt die Beteiligung von jungen Menschen in den Gremien
der Bundesregierung. Daher sind seit dieser Amtsperiode erstmals junge
Menschen unter 27 Jahren im jugendpolitischen Beirat des BMFSFJ und im
Bundesjugendkuratorium vertreten. Zur Beteiligung von jungen Menschen in
Gremien wird auch auf die Antwort zu den Fragen 22, 44, 45 und 48 verwiesen.
Mit dem Programm "Demokratie leben!" fördert das BMFSFJ seit 2015
zivilgesellschaftliches Engagement für ein vielfältiges und demokratisches
Miteinander und die Arbeit gegen Radikalisierungen und Polarisierungen in der
Gesellschaft. Im Rahmen des Handlungsbereichs Kommune entwickeln Städte,
Gemeinden und Landkreise in Deutschland in Partnerschaften für Demokratie
(PfD) lokale Handlungskonzepte, um Demokratie und Vielfalt zu stärken und
gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit zu verhindern. Um die Beteiligung
von jungen Menschen an den PfD zu stärken, werden Jugendforen eingerichtet,
die von Jugendlichen selbst organisiert und geleitet werden. Damit die dort
entwickelten Ideen umgesetzt werden können, erhalten die PfD zusätzliche
Fördermittel. Die Jugendforen bieten Jugendlichen die Möglichkeit, sich
untereinander zu vernetzen, an Entscheidungsprozessen mitzuwirken und eigene
Projektideen zu entwickeln. Grundgedanke und Ziel der Jugendforen ist es, jungen
Menschen Räume für Lern- und Partizipationsprozesse zu eröffnen, in denen
sie demokratische Werte leben und erfahren können.
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(BMZ) hat seit Mai 2021 Schritte zur Integration von Jugendbeteiligung im
Ministerium unternommen, die unter der aktuellen Bundesregierung fortgesetzt
werden. So wurde ein Leitfaden zu Kinder- und Jugendbeteiligung erstellt, der
bei der Zusammenarbeit des BMZ mit dem BMZ-Jugendbeirat
handlungsleitend ist.
Im April 2023 nahm der BMZ-Jugendbeirat erstmalig an einer Sitzung des
Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (AwZ) teil.
Der BMZ-Jugendbeirat besteht aktuell aus 16 jungen Menschen aus
Deutschland im Alter von 16 bis 24 Jahren. Er berät das BMZ aus jugendlicher
Perspektive zu Themen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit.
Bundesumweltministerin Lemke trifft sich ein Mal pro Jahr mit Vertreterinnen
und Vertretern der Jugendumweltverbände. Im Herbst 2023 findet darüber
hinaus ein Workshop statt, in dem gemeinsam mit jungen Menschen zeitgemäße
Formen der Jugendbeteiligung im Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) entwickelt
werden.
Alle zwei Jahre werden im Rahmen der Studie: „Zukunft? Jugend fragen!“
junge Menschen zu gesellschaftspolitischen Themen mit dem Schwerpunkt
Umwelt-, Natur- und Klimaschutz befragt. Der Fragebogen wird gemeinsam
mit einem Jugendprojektbeirat entwickelt. Der Jugendprojektbeirat ist ebenfalls
in die Auswertung eingebunden.
Das BMUV beteiligt bei der Erstellung seiner umweltpolitischen Strategien
und Programme systematisch auch Bürgerinnen und Bürger. Im Zuge dieser
Bürgerbeteiligungen werden regelmäßig auch zielgruppenspezifische Formate
für junge Menschen durchgeführt. Bei diesen Jugendformaten wird ein
besonderer Fokus daraufgelegt, dass junge Menschen beteiligt werden, die nicht in
Verbänden organisiert sind. Das BMUV setzt dabei Zufallsauswahlverfahren
ein, die zudem ermöglichen, Jugendliche mit unterschiedlichen
Bildungshintergründen zu beteiligen.
Im Bereich des Verbraucherschutzes wird das Projekt „Jugend-Verbraucher-
Dialog“ gefördert. Das Projekt will Jugendliche daran beteiligen, neue und
jugendgerechte Informationskanäle für Informationen für Verbraucherinnen und
Verbraucher aufzubauen und mit Inhalten zu bestücken, die sowohl den hohen
Qualitätsstandards qualifizierter Informationsangebote genügen, als auch eine
jugendgerechte Sprache, Form und Ästhetik nutzen. Hauptzielgruppe des
Projektes sind junge Menschen im Alter von 16 bis 21 Jahren, die vor allem über
die sozialen Netzwerke erreicht und in ihren Rechten als Verbraucherinnen und
Verbraucher aufgeklärt und für einen kritischen Konsum sensibilisiert werden
sollen.
Zur Stärkung der Jugendbeteiligung in der Politikberatung hat das
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Anfang 2023 ein
verbindliches Konzept beschlossen. Um die Fachabteilungen des BMEL bei der
Umsetzung zu unterstützen, wurde eine praktische Handreichung entwickelt.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK zuvor
BMUV) finanziert seit mehreren Jahren im Klimaschutzbereich die LCOY
(Local Conference of Youth) – Junge Klimakonferenz Deutschland, die seit 2019
jährlich vor der COP (Conference of the Parties) stattfindet. Sie wird von einem
rein ehrenamtlichen Team aus Schülerinnen und Schülern sowie Studierenden
organisiert und hat das Ziel, jungen Menschen aller Bildungshintergründe und
-biografien zwischen 16 und 30 Jahren klimapolitisches Wissen zu vermitteln,
sie zu vernetzen, mit Stakeholdern aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft ins
Gespräch zu bringen; und zu eigenem klimapolitischen Engagement zu
motivieren und zu befähigen.
Des Weiteren hat das BMWK (zuvor BMUV) bis Anfang 2023 eine
Jugendkoordinierungsstelle zur Förderung der Jugendbeteiligung in der Klimapolitik
finanziert. Hierdurch sollte Jugendlichen, die sich ehrenamtlich in
Jugendverbänden organisieren, u. a. die Begleitung des klimapolitischen Prozesses der
Bundesregierung im Kontext des Bundes-Klimaschutzgesetzes und des
Klimaschutzprogramms 2030 ermöglicht werden.
Das Auswärtige Amt (AA) hat gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für
die Vereinten Nationen am 15./16. Juni 2023 eine Jugendkonferenz unter der
Überschrift „Die UN und Wir. Jugend gestaltet globale Zukunft“ im AA
organisiert, an der ca. 200 Schülerinnen und Schüler aus ganz Deutschland zwischen
14 und 18 Jahren sowie ca. 75 junge Erwachsene bis 25 Jahren teilgenommen
haben. Im Rahmen der Jugendkonferenz haben die Schülerinnen und Schüler
verschiedene Themen (Frieden und Sicherheit, Klimaschutz und
Nachhaltigkeit, Menschenrechte und Geschlechtergerechtigkeit, Bildung und digitaler
Wandel) diskutiert und Vorschläge für eine jugendorientierte Außenpolitik
erarbeitet.
Im Rahmen der nationalen Umsetzung des UNESCO-Programms "Bildung für
nachhaltige Entwicklung 2030" hat die Nationale Plattform BNE (Bildung für
nachhaltige Entwicklung) am 9. Dezember 2022 die Erklärung "Partizipation,
Beteiligungsmöglichkeiten und Freiräume" junger Menschen beschlossen, die
nun in allen Gremien umgesetzt wird. Die BNE-Jugendbeteiligung wird
darüber hinaus vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) durch
die Förderung von Modellprojekten (z. B. youclub2030, youstartN),
andererseits durch eine Erhöhung der Mittel des BNE-Jugendforums youpaN
ausgebaut.
Im Fokus des Modellvorhabens "youclub2030" steht die außerschulische
Jugendarbeit in Kinder- und Jugendfreizeitstätten: Dabei werden junge Menschen
(acht bis 18 Jahre) für BNE sensibilisiert, es wird Engagement für BNE durch
Projekte angeregt und deren Umsetzung unterstützt. Flankierend werden
Fachkräfte der außerschulischen Jugendarbeit zu BNE weitergebildet. Das Vorhaben
greift die Zielsetzung der Jugendstrategie der Bundesregierung, das
Europäische Jugendziel 11, die Forderungen der Berliner Erklärung sowie das
Handlungsfeld 4 (Stärkung und Mobilisierung der Jugend) der Roadmap BNE auf
und setzt diese um.
Die vom BMBF geförderten Projekte "youstartN" (Stiftung Bildung) und
"Ideenlabs - Schüler:innenfirmen für morgen" (Deutsche Kinder- und
Jugendstiftung) unterstützen nachhaltige Schüler:innenfirmen,
Schüler:innengenossenschaften und Azubifirmen mit finanziellen Mitteln, Beratung und
Wissensvermittlung. Ziel ist es, Kompetenzen im Sinne einer Bildung für nachhaltige
Entwicklung und zum Thema Wirtschaft zu fördern und die Jugendbeteiligung
dadurch insgesamt zu stärken.
Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und
Integration beteiligt migrantische Jugendorganisationen an allen
integrationspolitischen Dialogen und Veranstaltungen. Die Beauftragte finanziert zudem die
folgenden Jugendprojekte zur Partizipationsförderung migrantischer Jugendarbeit
in Selbstorganisationen, Gremien und Verbänden der Jugendarbeit sowie zur
Stärkung der politischen Teilhabechancen junger Menschen mit
Einwanderungsgeschichte:
• Projekt „JEM – Jugendliches Engagement in Migrant_
innenorganisationen“, umgesetzt von der Deutschen Jugend Europa (djo).
• Projekt „JUGENDSTIL* – Teilhabe und Mitgestaltung junger Migranten/
Migrantinnen in Ostdeutschland“, umgesetzt durch die Stiftung Bürger für
Bürger gemeinsam mit dem Dachverband der Migrant*innenorganisationen
in Ostdeutschland e.V. (DaMOst).
• Projekt „YoungUp! Junge BIPoC für Teilhabe ermutigen, begeistern und
aktivieren“ umgesetzt durch den Förderverein des Bundeszuwanderungs-
und Integrationsrats.
Mit der Urbanen Liga – dem Bündnis junger Stadtmacherinnen und
Stadtmacher unterstützt das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und
Bauwesen (BMWSB) die Mitwirkung junger Menschen in der
Stadtentwicklung. Als Ideenschmiede und Netzwerkplattform zielt die Urbane Liga darauf
ab, das Mitwirken junger Menschen in Deutschland zu stärken. Sie fördert ihre
Mitsprache im öffentlichen Diskurs, entwickelt gemeinsame Stadtvisionen und
erweitert ihre Handlungsmöglichkeiten. Dazu wurde aktuell der dritte Jahrgang
der Urbanen Liga mit 32 jungen Menschen aus 21 Städten gestartet, die sich für
eine nutzergetragene und klimagerechte Stadtentwicklung einsetzen. Damit
wird das Netzwerk noch größer und breiter.
Die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) fördert durch Maßnahmen der
politischen Bildung für Kinder und Jugendliche die Auseinandersetzung mit
Politik sowie demokratischen Prozessen und fördert so die basalen
Voraussetzungen für konkrete politische Beteiligung von Kindern und Jugendlichen.
Dies schließt Angebote im Bereich Bewegtbild und in Social Media ebenso ein
wie diverse Reihen didaktischer Materialien zum Einsatz in der schulischen wie
außerschulischen politischen Bildung (u. a. die Reihen „Was geht?“ und
„Themenblätter im Unterricht“), Materialien in einfacher Sprache, Angebote zur
Auseinandersetzung mit digitalen Spielen, freizeitpädagogische und
medienpädagogische Ansätze, den Schülerwettbewerb sowie die Weiterentwicklung des
Fachaustausches zur politischen Bildung. Die Arbeit der bpb ist grundsätzlich
darauf ausgerichtet, das Verständnis für politische Sachverhalte zu fördern, das
politische Bewusstsein zu festigen und die Bereitschaft zur Partizipation zu
stärken. Als konkrete Formate zu nennen ist bspw. der Jugendkongress
YOU:KO (regelmäßig alle zwei bis drei Jahre,
www.bpb.de/veranstaltungen/rei
hen/youko/): ein partizipativ veranstalteter Jugendkongress zu selbst gesetzten
Themen. Ziele sind die Formulierung von Voraussetzungen und Wünschen der
Zielgruppe für gelungene Jugendpartizipation, die Fortführung des Peer
Education Programme team GLOBAL (teamglobal.de/) und der
Jugendengagementkongress (umfasst Fortbildungs- und Vernetzungsmöglichkeit für engagierte
Jugendliche, findet jährlich statt,
www.bpb.de/veranstaltungen/reihen/juko/517
695/jugendengagementkongress-2023/)
Darüber hinaus unterstützt das Bundesministerium des Innern und für Heimat
die Fortführung des Projekts „Verfassungsschüler“ bis 31. Dezember 2023.
2. Welche rechtlichen Grundlagen zur Beteiligung von Kindern und
Jugendlichen hat die Bundesregierung auf Bundesebene seit
Amtsübernahme verbessert?
Mit der Änderung des Europawahlgesetzes hat die Bundesregierung dazu
beigetragen, dass etwa 1,4 Millionen 16- und 17-jährige Wahlberechtigte bei den
nächsten Europawahlen 2024 ihre Stimme abgeben können und so die
politische Teilhabe von jungen Menschen gestärkt wird. Darüber hinaus wurde mit
dem Änderungsgesetz zur Europäischen Bürgerinitiative ebenso das
Beteiligungsalter von 18 auf 16 Jahre herabgesetzt.
3. Welche finanziellen Ressourcen wurden in den letzten zehn Jahren für
Projekte zur Stärkung der Kinder- und Jugendbeteiligung pro Jahr
bereitgestellt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Folgende Mittel wurden seit 2013 für Projekte zur Stärkung der Kinder- und
Jugendbeteiligung pro Jahr zur Verfügung gestellt:
2013: 285.300,00 Euro
2014: 176.377,00 Euro
2015: 204.952,00 Euro
2016: 715.951,00 Euro
2017: 1.139.355,00 Euro
2018: 1.286.417,50 Euro
2019: 1.422.699,76 Euro
2020: 1.889.497,59 Euro
2021: 3.191.540,50 Euro
2022: 3.767.824,30 Euro
2023: 3.861.425,52 Euro (Soll).
Es handelt sich dabei um Zuwendungen für Projekte auf Bundesebene, welche
explizit die Kinder- und Jugendbeteiligung stärken. Eine Aufschlüsselung nach
Bundesländern ist nicht möglich. Darüber hinaus werden Maßnahmen zur
Stärkung der Kinder- und Jugendbeteiligung auch in anderen
Förderzusammenhängen implizit unterstützt. Aufgrund der unterschiedlichen Projektlaufzeiten
variieren die entsprechenden Fördersummen pro Jahr.
4. Welche Schritte hat die Bundesregierung seit Amtsübernahme konkret
unternommen, um die Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und
Kommunen im Bereich der Kinder- und Jugendbeteiligung besser zu
koordinieren und zu fördern?
Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen obliegt Bund, Ländern und
Kommunen im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten. Viele Bundesländer
und Kommunen haben im Rahmen ihrer Zuständigkeit eigene Strategien
aufgelegt.
Die Interministerielle Arbeitsgruppe (IMA) Jugend wurde unter Federführung
des BMFSFJ eingesetzt und dient der Stärkung der ressortübergreifenden
Zusammenarbeit im Bereich Jugendpolitik und Kinder- und Jugendbeteiligung.
Neben der IMA Jugend ist der jugendpolitische Beirat des BMFSFJ das
zentrale Gremium, welches den NAP für Kinder- und Jugendbeteiligung und damit
die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendbeteiligung begleitet.
Im Beirat sind Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft, Verwaltung und
Praxis der Kinder- und Jugendhilfe sowie den Bundesländern und Kommunen
vertreten. Darüber hinaus sind sieben Mitglieder unter 27 Jahren aus
unterschiedlichen Beteiligungskontexten im Beirat gleichberechtigt vertreten.
5. Welche Rolle spielen Kinder- und Jugendparlamente auf Bundesebene
bei der politischen Beteiligung, und wie soll diese Rolle in Zukunft
ausgestaltet werden?
Das BMFSFJ unterstützt mit der „Initiative Starke Kinder- und
Jugendparlamente“ die Vernetzung der Kinder- und Jugendparlamente (siehe Antwort zu
Frage 1). Zuletzt hat im Rahmen der JugendPolitikTage 2023 das Bundestreffen
der Kinder- und Jugendparlamente stattgefunden. Die Vertreterinnen und
Vertreter aus Kinder- und Jugendparlamenten bringen sich im Rahmen des NAP
für Kinder- und Jugendbeteiligung in den unterschiedlichen Formaten ein. Zwei
Mitglieder des jugendpolitischen Beirats des BMFSF wurden aus dem
Jugendbeirat der „Initiative Starke Kinder- und Jugendparlamente“ delegiert. Auf
Bundesebene bestehen aktuell keine Kinder- und Jugendparlamente.
6. Wie möchte die Bundesregierung bei der Herabsenkung des Wahlalters
für Bundestagswahlen auf 16 Jahre weiter vorankommen, um dadurch
die politische Teilhabe von Jugendlichen zu erhöhen?
Der Koalitionsvertrag sieht vor, das Grundgesetz zu ändern, um das aktive
Wahlalter für die Wahl zum Deutschen Bundestag auf 16 Jahre zu senken. Die
Ausgestaltung des Wahlrechts ist nach langjähriger Staatspraxis Sache des
Deutschen Bundestages. Die Bundesregierung bringt in diesem Bereich keine
eigenen Gesetzesinitiativen ein.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
7. Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, trotz der grundsätzlichen
Zuständigkeit der Länder in Bildungsangelegenheiten, Schülerinnen und
Schülern demokratische Beteiligungsmöglichkeiten stärker als bisher zu
vermitteln, und wenn ja, sind diesbezüglich konkrete Schritte geplant?
Bildung liegt im Zuständigkeitsbereich der Länder.
Das BMBF fördert seit August 2019 den Schülerwettbewerb "Jugend
debattiert" (Rechtsgrundlage: § 2 der Anlage zum Verwaltungsabkommen über das
Zusammenwirken von Bund und Ländern gemäß Artikel 91b Absatz 2 des
Grundgesetzes). Mit der Aufnahme des Wettbewerbs in die Bundesförderung
leistet das BMBF einen Beitrag zur Stärkung der politischen Bildung und
Demokratieerziehung. Schülerinnen und Schüler aller Schulformen werden
ermutigt, in Rede und Gegenrede Position zu beziehen, Meinungen zu hinterfragen
und andere Perspektiven einzunehmen. Seit der Aufnahme des Wettbewerbs in
die Bundesförderung wurden die Angebote kontinuierlich ausgebaut.
Das BMBF fördert im Bereich der Demokratieförderung den Kinder- und
Jugendwettbewerb „Demokratisch Handeln“. der Wettbewerb wurde 1990
gegründet und zeichnet Demokratieprojekte aller Art aus dem schulischen und
außerschulischen Bereich aus. Ziel ist die Förderung der demokratischen Kultur,
die Würdigung des Engagements und die Sichtbarmachung und Vernetzung der
Projekte. Jedes Jahr bewerben sich rund 300 Projekte, davon werden nach einer
Jury-Bewertung 50 Projekte mit der Teilnahme am Junify Demokratiefestival
ausgezeichnet.
Die Bundesregierung unterstützt seit vielen Jahren das Projekt Juniorwahl, das
bundesweit an Schulen im Rahmen des Politikunterrichts stattfindet. Bei der
Bundestagswahl 2021 beteiligten sich bundesweit rund 1,5 Millionen
Schülerinnen und Schüler an 4 500 Schulen und 40 000 Lehrkräfte mit stetig
steigender Nachfrage der Schulen. Durchschnittlich vier bis sechs Stunden wird das
Thema „Wahlen und Demokratie“ vermittelt und abschließend in einer
symbolischen Wahl gewählt. Nachweislich steigert das Projekt die Wahlbeteiligung
und erhöht die politische und demokratische Teilhabe von Jugendlichen. Die
Umsetzung findet dabei gemäß den föderalen Grundsätzen in enger Absprache
mit den Kultusministerien der Länder statt. Die Unterstützung der Initiative ist
seitens der Bundesregierung auch für die Zukunft geplant.
Außerdem unterstützt die Bundesregierung seit vielen Jahren die U18-Wahlen,
die bundesweit vom Deutschen Bundesjugendring e. V. umgesetzt werden. Die
U18-Wahlen finden vor Bundestagswahlen, Europawahlen, Landtagswahlen
etc. jeweils neun Tage vor einem offiziellen Wahltermin statt. Die Vorwahlzeit
wird außerdem für Aktionen der politischen Bildung genutzt.
Auf diese Weise setzen sich Kinder und Jugendliche mit dem aktuellen
politischen Geschehen auseinander und werden befähigt, ihre Wahlentscheidung in
eigenen regionalen U18-Wahllokalen zu treffen.
In den von BMUV geförderten Vorhaben zu Themen des Umwelt- und
natürlichen Klimaschutzes sind Elemente des Demokratielernens implizit. So werden
die jungen Teilnehmenden ermuntert, die demokratischen
Entscheidungsstrukturen vor Ort kennenzulernen und sich aktiv an Entscheidungsfindungen vor
Ort zu beteiligen.
Kompetenzen für eine demokratische Teilhabe lernen Kinder und Jugendliche
nicht nur in der Schule. Außerschulische Bildungsangebote, die demokratische
Beteiligungsmöglichkeiten vermitteln, gibt es viele: zum Beispiel im Bereich
Sport, Politik und Kultur. Auch in Jugendverbänden können sich Kinder und
Jugendliche engagieren und Beteiligung praktisch erleben. All diese Angebote
sind freiwillig. Idealerweise setzen diese an den unterschiedlichen
Lebenswirklichkeiten junger Menschen an. Auf der Ebene der bundeszentralen Träger
werden diese Strukturen über den Kinder- und Jugendplan des Bundes
gefördert. Darüber hinaus fördert der Bund bereits seit vielen Jahren die Träger der
politischen Jugendbildung mit den ihnen angeschlossenen Einrichtungen.
8. Welche Rolle spielen Jugendverbände und Jugendorganisationen bei der
Umsetzung von Beteiligungsprojekten für Kinder und Jugendliche?
Als wichtiges Handlungsfeld der Kinder- und Jugendarbeit wird die
Jugendverbandsarbeit von der Bundesregierung bereits seit vielen Jahren gefördert. Allein
für die Förderung und Sicherung der bundeszentralen Infrastruktur in der
Jugendverbandsarbeit stellt der Bund über den Kinder- und Jugendplan des
Bundes jährlich finanzielle Mittel in erheblichem Umfang zur Verfügung.
Jugendverbände sind demokratische Formen der Selbstorganisation und
Interessenvertretung junger Menschen. Als Teil der Zivilgesellschaft wirken sie aktiv an der
gesellschaftlichen Willensbildung und Entscheidungsfindung mit. Junge
Menschen gestalten in Jugendverbänden ihre Arbeit gemeinschaftlich und
formulieren selbstständig individuelle Bedürfnisse und Interessen ebenso wie Anliegen
ihrer Generation. Auf Bundesebene sind die meisten Jugendverbände im DBJR
miteinander vernetzt. In dem breiten und pluralen Spektrum der
angeschlossenen Verbände sind rund sechs Millionen Kinder und Jugendliche organisiert,
zum Beispiel bei den Pfadfindern, der Jugendfeuerwehr, der Chorjugend oder
der Naturschutzjugend.
9. Wie haben sich die Bundesmittel für Jugendverbände und
Jugendorganisationen in den Jahren 2019, 2020, 2021, 2022 und 2023 entwickelt
(bitte so weit möglich nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Förderung der Jugendverbandsarbeit aus dem Kinder- und Jugendplan des
Bundes (KJP):
2019: 25.965.000 Euro
2020: 25.965.000 Euro
2021: 28.965.000 Euro
2022: 39.465.000 Euro*
2023: 29.465.000 Euro
Zuschüsse für Aufgaben der freien Jugendhilfe an Jugendorganisationen
politischer Parteien:
2019: 2.072.870 Euro
2020: 2.100.000 Euro
2021: 2.100.000 Euro
2022: 4.200.000 Euro
2023: 4.200.000 Euro
Da es sich um die Förderung von bundeszentralen Strukturen handelt, ist eine
Aufschlüsselung nach Bundesländern nicht möglich.
10. Welche digitalen Tools und Plattformen werden von der
Bundesregierung unterstützt oder entwickelt, um Kinder- und Jugendbeteiligung zu
fördern?
In der aktuellen Amtsperiode werden bislang keine reinen digitalen Tools und
Plattformen von der Bundesregierung unterstützt oder entwickelt, um die
Kinder- und Jugendbeteiligung zu fördern. In Sinne der Modellförderung können
solche Projekte nur befristet durch die Bundesregierung gefördert werden.
Mit der von der Bundesagentur für Arbeit bereitgestellten App „AzubiWelt“
können Ausbildungsinteressierte die Vielfalt der Ausbildungsberufe
kennenlernen und in der inzwischen deutschlandweit größten Ausbildungsbörse eine
passende Lehrstelle finden. Die App ist kostenlos und wurde im Sinne der
Jugendbeteiligung gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern entwickelt.
Das BMZ fördert die Weiterentwicklung der digitalen Beteiligungsplattform
"PartiCipate" (participation.digital/) mit einem Modul zu Kinder- und
Jugendbeteiligung. Ziel der Plattform ist die Vermittlung von bedarfsgerechten
Instrumenten und Methoden zur bedeutsamen Beteiligung in Projekten der
Entwicklungszusammenarbeit.
* Höherer Mittelansatz wegen des Aktionsprogramms "Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche"
Zudem fördert das BMZ die Plattform "Digital Enquirer Kit" mit einem Modul
für Kinder und Jugendliche. Das "Digital Enquirer Kit-Youth" richtet sich vor
allem an Kinder und Jugendliche in den Partnerländern des BMZ; sowie an
Lehrerinnen und Lehrern und Betreuerinnen und Betreuer. Neben einer Version
in Deutsch ist das Modul in den weiteren Sprachen Arabisch (Al-Fusha),
Portugiesisch, Englisch, Spanisch, Französisch und Swahili verfügbar. Ziel des
"Digital Enquirer Kit-Youth" ist neben der Aufklärung zu Fehlinformationen und
Sicherheit im Netz die Förderung von Kinder- und Jugendbeteiligung.
Das BMUV fördert ein Vorhaben, in dem ein digitaler Lernraum zum
natürlichen Klimaschutz entwickelt wird. Neben Angeboten und Informationen sollen
junge Menschen motiviert werden, sich aktiv für den Schutz von Natur und
Umwelt einzusetzen.
Das BMUV hat seit Langem zwei eigene Internetplattformen mit spezifischen
Informationen für Kinder und Jugendliche über Umwelt- und
Verbraucherschutz:
www.bmuv.de/jugend sowie
www.bmuv.de/kids. Überdies hat das
BMUV das serious game Klim:S21 (
www.klims21.rgeo.de/) einschließlich
begleitender Lehrmaterialien gefördert, mit dem junge Menschen Maßnahmen zur
Anpassung an den Klimawandel kennenlernen und erproben können.
Das BMUV wird für die Weiterentwicklung der Deutschen
Klimaanpassungsstrategie im Herbst 2023 auf seiner Beteiligungsplattform eine
zielgruppenspezifische Online-Jugendbeteiligung durchführen, d. h. mit entsprechender
Gestaltung, Sprache und Bewerbung des Dialoges.
Die bpb bietet Kindern mit ihrer Webseite für acht- bis 14-Jährige (
www.hanisa
uland.de) die Möglichkeit, Fragen zu politischen Themen zu stellen, sich eine
Meinung zu bilden und diese im Kommentarbereich zu äußern. Die offiziellen
Social-Media-Kanäle auf Instagram, Facebook, Twitter/X und Mastodon sowie
der Instagramkanal @saymyname_bpb ermöglichen auch jugendlichen
Nutzerinnen und Nutzern Raum für Informationsaneignung, Austausch und
Diskussion.
Für den Einsatz des Wahl-O-Mat und von "Wer steht zur Wahl" im
Schulunterricht wurden begleitende Materialien entwickelt (
www.wahl-o-mat.de/unterr
icht). Dieses Unterrichtsmaterial in Form von Unterrichtsbausteinen,
Arbeitsblättern, Unterrichtsentwürfen und einer Offline-Version des Wahl-O-Mat
bilden den pädagogischen Werkzeugkasten. Sie wurden für weitgehend
selbständig arbeitende Lerngruppen im Unterricht ab Klasse zehn konzipiert und sollen
den Schülerinnen und Schülern helfen, sich mit politischen Inhalten
auseinanderzusetzen, sich zu Themen zu positionieren und ihre eigene
Wahlentscheidung zu reflektieren.
Mit GrafStat (
www.bpb.de/grafstat) werden Schülerinnen und Schüler selbst zu
Sozialforscherinnen und -forschern. Das Programm zur Erstellung und
Auswertung von selbst erstellten Umfragen greift aktuelle Themen wie Wahlen,
Mobbing, Rechtsextremismus oder Fußball und Nationalbewusstsein auf.
Lernende können selbst Hypothesen bilden, Daten ihrer eigenen Umfrage
erheben und Ergebnisse selbstständig auswerten und interpretieren. Die Projekte
von „Forschen mit GrafStat“ zu den Bundestags- und Europawahlen für die
Sekundarstufe I und II erklären Schülerinnen und Schülern in verschiedenen
Modulen auf informative und spielerische Weise, wie Wahlen funktionieren,
welchen Einfluss Jugendliche dabei haben und wie sie sich kritisch darüber
informieren können.
Mit dem Projekt jugend.beteiligen.jetzt wurde von 2016 bis 2020 die digitale
Praxis der Jugendbeteiligung durch das BMFSFJ unterstützt. Die dort
entwickelten Tools und Plattformen werden weiterhin in der Praxis genutzt. Das
Vorhaben „Jugend-Budget“ förderte bis Anfang 2023 zehn Projekte von jungen
Menschen, die Auswahl selbst erfolgte durch eine Jugend-Jury, der Großteil der
Projekte verfolgt einen digitalen Ansatz:
www.jugendstrategie.de/das-jugend-b
udget-eine-million-euro-fuer-die-besten-jugendideen-deutschlands/
Im Rahmen des NAP für Kinder- und Jugendbeteiligung werden Formate
angeboten, die sich mit der Weiterentwicklung von digitalen
Beteiligungsmöglichkeiten befassen.
Zuletzt wurde der Haushaltsausschuss am 13. September 2022
(Ausschussvorlage 185/22) über die Digitalprojekte der Länder unterrichtet, die von der
Bundesregierung über das Sondervermögen "Digitale Infrastruktur" gefördert
werden.
11. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über das Partizipationsniveau von
Kindern aus sozial benachteiligten Familien und Kindern und
Jugendlichen mit Migrationshintergrund?
12. Wie will die Bundesregierung die Partizipation von benachteiligten
Kindern und Jugendlichen, insbesondere aus sozial benachteiligten Familien
oder mit Migrationshintergrund, fördern?
Die Fragen 11 und 12 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Aus der Sinus-Jugendstudie 2020 (vgl. S. 444 ff) geht hervor, dass das Interesse
bei benachteiligten jungen Menschen an Politik eingeschränkter vorhanden ist
und das Wissen über Beteiligungsmöglichkeiten nicht so stark ausgeprägt ist.
Ähnliche Ergebnisse sind auch aus anderen Studien bekannt. So formuliert
z. B. die Shell Jugendstudie 2019, dass „politisches Interesse
bildungsgetrieben“ bleibe (18. Shell Jugendstudie 2019, S. 51). Darüber hinaus liegen der
Bundesregierung keine validen Erkenntnisse über das Partizipationsniveau von
Kindern und Jugendlichen aus sozial benachteiligten Familien sowie mit
Migrationshintergrund vor.
Im Rahmen der Umsetzung des NAP für Kinder- und Jugendbeteiligung wird
sich gezielt mit der Beteiligung von benachteiligten Kindern und Jugendlichen
auseinandergesetzt. Hierzu wurden erste Formate umgesetzt, u. a. im Rahmen
der JugendPolitikTage 2023 und auf einer Fachveranstaltung am 14. Juni 2023
„Junge Menschen in ihrer Vielfalt beteiligen“. Die dort erarbeiteten Ergebnisse
fließen in die Empfehlungen des NAP für Kinder- und Jugendbeteiligung ein.
Die Beteiligung von benachteiligten Kindern und Jugendlichen erfolgt darüber
hinaus im Rahmen des Nationalen Aktionsplans (NAP) „Neue Chancen für
Kinder in Deutschland“, der am 5. Juli 2023 im Bundeskabinett verabschiedet
wurde. Ziel des NAP „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“, mit dem
Deutschland die Ratsempfehlung zur Europäischen Garantie für Kinder
umsetzt, ist es, benachteiligten Kindern und Jugendlichen bis zum Jahr 2030
hochwertige Zugänge in den Bereichen Betreuung, Erziehung, Bildung, Gesundheit,
Ernährung und Wohnraum zu gewährleisten.
Die Expertise von Kindern und Jugendlichen stellt einen wichtigen Beitrag dar,
um eine zielgruppengerechte und wirkungsvolle Ausgestaltung der bestehenden
und zukünftigen Maßnahmen des NAP „Neue Chancen für Kinder in
Deutschland“ zu gewährleisten. Kinder und Jugendliche sollen die Möglichkeit
erhalten, ihre Bedürfnisse, Wünsche und Unterstützungsbedarfe zu äußern und
Rückmeldung zur Umsetzung des NAP „Neue Chancen für Kinder in
Deutschland“ zu geben.
Dazu wurden gemeinsam mit jungen Menschen mögliche Beteiligungsformate
für ihre konsultative Begleitung des Prozesses bis zum Jahr 2030 erarbeitet,
beispielsweise eintägige Workshops vor Ort in der Lebenswelt junger
Menschen und daran anknüpfende Projektgruppen.
Darüber hinaus werden Kinder und Jugendliche über qualitative Erhebungen in
den Prozess einbezogen. Hierbei wird die Situation der von Armut und sozialer
Ausgrenzung bedrohten oder betroffenen Kinder und Jugendlichen
wissenschaftlich erhoben, insbesondere das subjektive Armutsverständnis der Kinder
und Jugendlichen, ihre erlebten Barrieren für soziale Teilhabe und
Exklusionserfahrungen sowie ihre Bewältigungsstrategien im Umgang mit Armut.
Die Beteiligungsformate des NAP „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“
orientieren sich an den Qualitätsstandards für die Kinder- und
Jugendbeteiligung im Rahmen der Jugendstrategie der Bundesregierung. Zudem werden
Synergien mit dem Prozess zum NAP für Kinder- und Jugendbeteiligung genutzt.
Hinsichtlich der Förderung der Partizipation von Kindern und Jugendlichen aus
Familien mit Migrationshintergrund wird auf die Antwort zu Frage 1
verwiesen.
13. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob es
geschlechterbezogene Unterschiede bezüglich der Partizipation an
Jugendbeteiligungsprozessen gibt und wenn ja, wie plant sie, diesen Unterschieden zu
begegnen?
Wie in allen anderen gesellschaftlichen Bereichen spielen auch bei
Beteiligungsprozessen geschlechterbezogene Differenzen eine Rolle. Studien belegen
u. a., dass weibliche Jugendliche im Durchschnitt weniger Interesse an Politik
zeigen – wobei sich offenbar die Unterschiede verkleinern (vgl. 18. Shell
Jugendstudie 2019, S. 52 f.). Gleichzeitig zeigt sich, dass es
geschlechterbezogene Differenzen in Bezug auf die unterschiedlichen Formate der politischen
Beteiligung gibt (vgl. Deutsches Jugendinstitut 2018: DJI Impulse 119 –
Demokratie lernen, S. 17).
Auch die bisherigen Ergebnisse aus dem NAP-Prozess legen nahe, dass
geschlechterbezogene Unterschiede je nach Beteiligungsformat unterschiedlich
stark auftreten können und dass die Verteilung über die Geschlechter deutlichen
Schwankungen unterliegt – was auch bedeutet, dass in einzelnen
Beteiligungsformaten weibliche Jugendliche die Mehrheit stellen.
Darüber hinaus liegen der Bundesregierung aktuell keine Erkenntnisse vor, ob
geschlechterbezogene Unterschiede bezüglich der Partizipation an
Jugendbeteiligungsprozessen bestehen. Im Rahmen der Fachveranstaltung vom 14. Juni
2023 zu „Junge Menschen in ihrer Vielfalt beteiligen“ wurde ein Workshop zu
Beteiligung und Gender umgesetzt. Die Ergebnisse fließen in die
Empfehlungen des NAP für Kinder- und Jugendbeteiligung ein.
14. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse, ob sich das Partizipationsniveau
zwischen Städten und ländlichen Regionen unterscheidet, und wenn ja,
gibt es Versuche, den unterschiedlichen Anforderungen zu begegnen?
Es liegen der Bundesregierung aktuell keine belastbaren Erkenntnisse vor,
inwiefern sich das Partizipationsniveau von Kindern und Jugendlichen zwischen
Städten und ländlichen Räumen unterscheidet. Junge Menschen in urbanen und
in ruralen Räumen haben grundsätzlich ähnliche Bedürfnisse und Interessen,
stehen aber oft vor unterschiedlichen Herausforderungen.
Bei der Ausgestaltung der Beteiligung sind daher Besonderheiten zu beachten,
z. B. hinsichtlich der Erreichbarkeit von Veranstaltungsorten und der Zahl bzw.
Breite der Angebote. Mit der Thematik befassten sich die Teilnehmenden u. a.
auf der Fachveranstaltung zum NAP für Kinder- und Jugendbeteiligung vom
14. Juni 2023 zu „Junge Menschen in ihrer Vielfalt beteiligen“.
15. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse, ob sich das Partizipationsniveau
von Kindern und Jugendlichen zwischen Ost- und Westdeutschland
unterscheidet, und wenn ja, gibt es Versuche, den unterschiedlichen
Anforderungen zu begegnen?
Es liegen der Bundesregierung aktuell keine Erkenntnisse vor, inwiefern sich
das Partizipationsniveau von Kindern und Jugendlichen zwischen Ost- und
Westdeutschland unterscheidet.
16. Wie viele Jugendparlamente gibt es in den einzelnen Bundesländern
(bitte nach Bundesländern getrennt und mit den Datenpunkten 2010,
2015, 2020, 2023 angeben)?
Die Begriffsbildung zu den repräsentativen Formaten der Kinder- und
Jugendbeteiligung auf kommunaler Ebene ist in den Bundesländern traditionell sehr
heterogen und stark von den jeweiligen Kommunalverfassungen der Länder
geprägt. Neben der Bezeichnung Kinder- und Jugendparlament sind solche
Formate bspw. auch unter Begriffen wie Jugendgemeinderat, Kinder- und
Jugendvertretung, Jugendrat oder Kinder- und Jugendbeirat zu finden. Anschließend
an die vom BMFSFJ geförderte „Initiative Starke Kinder- und
Jugendparlamente“ werden hier die unterschiedlichen Begrifflichkeiten für solche Formate
unter dem Arbeitsbegriff Kinder- und Jugendparlamente zusammengefasst.
Für die Jahre 2010 und 2015 liegen keine Daten vor. Erstmalig wurde im Jahr
2018 durch das Deutsche Kinderhilfswerk im Rahmen einer Förderung des
BMFSFJ eine bundesweite Erhebung der Kinder- und Jugendparlamente
durchgeführt.
Als Teil der „Initiative Starke Kinder- und Jugendparlamente“ werden die
Daten durch das Deutsche Kinderhilfswerk seitdem regelmäßig aktualisiert. Zu
beachten ist dabei, dass die bundesweiten Daten zu relevanten Anteilen auf
Daten der Länder basieren, die Kinder- und Jugendparlamente bei sich oftmals
eng begleiten und vernetzen. Einige große Sprünge hinsichtlich der Anzahl der
Kinder- und Jugendparlamente in einzelnen Ländern von 2018 nach 2023 sind
vermutlich auf eine verbesserte Datenerhebung in den Ländern zurückzuführen,
namentlich in Bayern oder im Saarland existierte eine solche Datenerhebung
2018 noch nicht.
In anderen Bundesländern wie Brandenburg, Schleswig-Holstein oder
Thüringen dürften die Zuwächse in Daten um mehr als 50 Prozent weitestgehend auch
einen tatsächlichen Zuwachs abbilden, da in diesen Ländern bereits 2018 eine
gute Datenerhebung existierte.
Die Übersicht zur Anzahl der Jugendparlamente in Deutschland ist in der
Anlage* beigefügt.
17. Wie werden die Qualität und Effektivität von Beteiligungsprojekten für
Kinder und Jugendliche evaluiert?
Beteiligungsprojekte für Kinder und Jugendliche werden, wie alle
finanzwirksamen Maßnahmen, im Rahmen einer begleitenden Erfolgskontrolle evaluiert
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/8064 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
und nach ihrer Beendigung einer abschließenden Erfolgskontrolle unterzogen.
Diese erfolgt im Regelfall zusammen mit der Prüfung des
Verwendungsnachweises, und zwar auf der Grundlage des zahlenmäßigen Nachweises und des
Sachberichts, der das fachliche Ergebnis der Förderung darstellt. Weiterführend
wird im Rahmen dieser Prüfung festgestellt, ob und in welchem Ausmaß die
angestrebten Ziele erreicht wurden, ob die Maßnahme ursächlich für die
Zielerreichung war und ob die Maßnahme wirtschaftlich war.
Außerdem sei hier auf die Eigenständigkeit der Zuwendungsempfänger/
Projektträger verwiesen, die die Projekte umsetzen und teilweise eigenständig
Einzelevaluationen durchführen und kontinuierlich dahingehend den
Projektverlauf evaluieren.
18. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Sichtbarkeit
von Kinder- und Jugendbeteiligung in der Öffentlichkeit zu erhöhen?
Zur Beantwortung der Frage wird auf die Antworten zu Frage 1 und 27
verwiesen.
Die Beiträge junger Menschen sowie die Aktivitäten der Beteiligungsprojekte
bzw. -maßnahmen werden in der Kommunikation zu entsprechenden Vorhaben,
Dokumentationen, Broschüren, Onlinedarstellungen und Veranstaltungen
gesondert hervorgehoben. Dies gilt auch für den Einsatz von kinder- und
jugendfreundlichen Formaten in der politischen Kommunikation, etwa in Form von
Jugendbroschüren und Onlinedarstellungen explizit für die Zielgruppe. Darüber
hinaus obliegt es den Trägern der Beteiligungsprojekte, über eigene
öffentlichkeitswirksame Maßnahmen die Sichtbarkeit von Kinder- und
Jugendbeteiligung zu erhöhen.
Der Jugendbeirat des BMZ bringt sich aktiv in öffentliche
Veranstaltungsformate mit entwicklungspolitischem Bezug ein. Zudem finden sich Webauftritte
des BMZ-Jugendbeirats auf der BMZ-Webseite (
www.bmz.de/de/ministerium/
aufbau-und-struktur/bmz-jugendbeirat-142690) sowie auf der BMZ-Seite zu
Kinder- und Jugendrechten (
www.kinder-und-jugendrechte.de/bmz-jugendbe
irat).
Die bpb ist Kooperationspartnerin bei „Film Macht Mut“, einem Filmprojekt
zur rassismus- und antisemitismuskritischen Filmvermittlung für die 1. bis
6. Klasse. Gemeinsam mit Vision Kino werden Fortbildungen für Lehrerinnen
und Lehrer sowie Workshops für Schülerinnen und Schüler der ersten und
zweiten Klasse konzipiert und veranstaltet.
Die Preisstiftung der „Großen Klappe“ ist ein Filmpreis für politische Kinder-
und Jugenddokumentarfilme bei doxs!, der Kinder- und Jugendsektion der
Duisburger Filmwoche. Im Rahmen dieses jugendpartizipativen Projekts küren
Duisburger Jugendliche ihren Preisträgerfilm in einer selbst gestalteten und
moderierten Preisverleihungsveranstaltung im Kino. Bis einschließlich 2021
hat die bpb die Initiative „Young Audience Award“ gefördert, eine Initiative bei
der zwölf- bis 14-Jährige aus ganz Europa den Publikumspreis für den besten
europäischen Kinderfilm bestimmt haben.
19. Inwiefern fördert die Bundesregierung internationalen Austausch und
Zusammenarbeit im Bereich der Kinder- und Jugendbeteiligung?
Die Bundesregierung bezieht bei der Besetzung der Gremien bestehender
Jugendwerke mit Frankreich, Griechenland und Polen sowie der weiteren
bilateralen Gremien der internationalen jugendpolitischen Zusammenarbeit die
Interessenvertretungen junger Menschen ein.
Über die Förderung aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP)
ermöglicht die Bundesregierung den bundeszentralen Trägern der Kinder- und
Jugendhilfe die Erprobung und Realisierung verschiedener Formate des
internationalen Austauschs von Jugendlichen. Träger, die Bundesmittel in Anspruch
nehmen wollen, müssen ein sogenanntes Trägerkonzept erarbeiten. Nach dem
gemeinsam mit den Trägern der Internationalen Jugendarbeit entwickelten
Kriterienkatalog „Qualitätskriterien und Indikatoren für die internationale
Jugendarbeit“ stellt Beteiligung in allen Formaten und Angeboten der internationalen
Jugendarbeit ein durchgängiges Prinzip dar.
Die vom AA geförderten internationalen Jugendbegegnungen haben das Ziel,
gegenseitiges Verständnis junger Menschen aus verschiedenen Ländern und
Kulturkreisen über die Auseinandersetzung mit jugendrelevanten Themen zu
fördern. Zahlreiche durch das AA geförderte Jugendprojekte behandeln das
Thema Jugendbeteiligung und Partizipation in gesellschaftspolitischen
Prozessen in den Ländern der Teilnehmenden und in Deutschland.
Im Rahmen des Europäischen Nachhaltigkeitsnetzwerkes (European
Sustainable Development Network (ESDN)), ein informelles Netzwerk von Expertinnen
und Experten in europäischen Ministerialverwaltungen mit dem
Aufgabengebiet der Politikformulierung und -umsetzung im Bereich nachhaltiger
Entwicklung, setzt sich das BMUV für die Gründung eines Jugendnetzwerkes ein. Auf
Initiative des BMU(V) wurden seit dem Jahr 2020 Jugendkonferenzen,
sogenannte „Youth Camps“ veranstaltet und gemeinsam mit den jungen Menschen
ein Konzept für ESDN „Youth“, ein Jugendnetzwerk innerhalb des ESDN
erstellt.
Mittelfristiges Ziel ist es, auf dieser Basis eine Plattform einzurichten, die
ehemaligen und neuen UN-Jugenddelegierten für nachhaltige Entwicklung sowie
weiteren Jugendvertreterinnen und -vertretern aus dem Bereich nachhaltige
Entwicklung erlaubt, sich zu vernetzen sowie die Möglichkeit zu bekommen,
sich mit politischen Entscheidungsträgerinnen und -trägern auf Augenhöhe zu
treffen und auszutauschen. Dem ESDN ermöglicht das Jugendnetzwerk, stets
unmittelbar über Belange und Anliegen der jungen Generation informiert zu
sein. Die durch BMUV initiierte ESDN-Jugendkonferenz 2023 nimmt eine
wichtige Rolle auf dem Weg zu „ESDN Youth“ ein.
Die Bundesregierung fördert in enger Kooperation mit dem DBJR die
Teilnahme von deutschen Jugenddelegierten bei den Vereinten Nationen. So
entsenden BMFSFJ und AA gemeinsam jährlich zwei junge Menschen zur
Generalversammlung der Vereinten Nationen sowie zur
Sozialentwicklungskommission. Die beiden Jugenddelegierten vertreten hierbei die Stimme junger
Menschen in Deutschland, die zuvor an vielen Stellen in Deutschland aufgesucht
haben. Das BMUV fördert die Teilnahme von Jugenddelegierten an
internationalen politischen Prozessen der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und
den damit verbundenen nationalen Prozessen, um die Beteiligung der Jugend
und ihrer Anliegen hierbei sicherzustellen. Darüber hinaus soll ein
Multiplikatoreffekt erzielt werden, indem die Jugenddelegierten ihren Erkenntnisgewinn
unter Nutzung verschiedener Plattformen, wie z. B. Online-Medien oder
Versammlungen von Jugendverbänden, öffentlich teilen.
Auf Ebene der Europäischen Union fördert der BMFSFJ in Zusammenarbeit
mit dem DBJR die Beteiligung junger Menschen im Rahmen des EU-
Jugenddialogs. Dieser ist eines der Instrumente der EU-Jugendstrategie und verfolgt das
Ziel, den Dialog zwischen jungen Menschen und politisch Verantwortlichen auf
allen Ebenen zu fördern und mittels dieses ständigen Austausches junge
Menschen in die Umsetzung und Weiterentwicklung der jugendpolitischen
Zusammenarbeit in Europa einzubeziehen.
Über das Deutsche Nationalkomitee für internationale Jugendarbeit unterstützt
das BMFSFJ auf Ebene des Europarates das seit 1972 praktizierte sogenannte
Co-Management.
Dieses bildet gemeinsame Entscheidungsstrukturen zwischen Regierung und
Zivilgesellschaft ab, die für die inhaltliche und finanzielle Ausgestaltung der
Jugendpolitik im Europarat verantwortlich ist. Der Beirat Jugend des
Europarats besteht aus jungen Menschen (zu zwei Dritteln ausgewählt vom
Europäischen Jugendforum), in dem gemeinsam mit den für Jugend zuständigen
Ministerien Ideen und Erfahrungen im gegenseitigen Respekt und Verständnis
gleichberechtigt ausgetauscht und diskutiert werden.
20. Welche Fortbildungen und Qualifizierungsmöglichkeiten gibt es für
Fachkräfte, die im Bereich der Kinder- und Jugendbeteiligung tätig sind?
Das Deutsche Kinderhilfswerk e. V. bietet bundesweit Qualifizierungen für
Fachkräfte an. Dies geschieht in Kooperation mit den Ländern oder landesweit
agierenden Trägern und wird nach einheitlichen Qualitätsstandards zertifiziert.
Die Qualifizierungen finden seit etwa 20 Jahren und jüngst gewachsenen
Umfang statt und werden unter der Bezeichnung „Moderator/Moderatorin für
Kinder- und Jugendbeteiligung“, teils aufgrund der Länderkooperationen mit leicht
abweichenden Bezeichnungen, angeboten. In einigen Bundesländern existieren
ähnliche qualitativ hochwertige Formate auf Landesebene. Darüber hinaus
bestehen vielfältige Angebote der Fort- und Weiterbildung in den jeweiligen
Praxisfeldern wie z. B. der Jugendarbeit, der Hilfen zur Erziehung, der
Kindertagesbetreuung. Über die Angebote mit Blick auf Kinder- und Jugendbeteiligung
im Bereich der beruflichen Qualifikation von Fachkräften an den Fachschulen
und Hochschulen gibt es derzeit keinen aktuellen bundesweiten Überblick.
21. Wie wird das Engagement von Ehrenamtlichen im Bereich der Kinder-
und Jugendbeteiligung gefördert?
Aktuell gibt es kein eigenes Förderprogramm zur Förderung von Engagement
von Ehrenamtlichen im Bereich der Kinder- und Jugendbeteiligung. Mittelbar
wird das Engagement bspw. im Rahmen des Bundesfreiwilligendiensts und
„Demokratie leben!“ gefördert.
Außerdem wird auf die Jugendleiterin und -leiter-Card (Juleica), den
bundesweit einheitlichen Ausweis für engagierte junge Menschen in der Jugendarbeit,
verwiesen. Sie dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis und ist
gleichzeitig eine gesellschaftliche Anerkennung für junges Engagement. Zur
Stärkung der Juleica stellte die Bundesregierung in den Jahren 2022 und 2023
zusätzliche Mittel zur Verfügung, auch für die Kampagne „Lass machen“ des
DBJR. Die Kampagne will junge Menschen motivieren, sich ehrenamtlich zu
engagieren und Lust auf ein Ehrenamt in Jugendverbänden machen.
Im Rahmen des Bundesprogramms "Gesellschaftlicher Zusammenhalt" (BGZ)
steht u. a. ehrenamtliches Engagement im Fokus der Projektförderung.
Zusätzlich fördert das BGZ jedes Jahr Multiplikatorinnen- und
Multiplikatorenschulungen, um Ehrenamtliche in ihrem Engagement für ein gutes Zusammenleben
vor Ort zu unterstützen. Insoweit können auch Maßnahmen für Ehrenamtliche
im Bereich der Kinder- und Jugendbeteiligung gefördert werden.
Darüber hinaus stärkt die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt
ehrenamtliches Engagement mit bedarfsgerechten Förderungen.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1, 7 und 8 verwiesen.
22. Inwiefern werden Kinder und Jugendliche auf Bundesebene in die
Gestaltung und Umsetzung von Beteiligungsprojekten miteinbezogen?
Junge Menschen werden insbesondere durch ihre Beteiligung in Beiräten u. a.
im jugendpolitischen Beirat des BMFSFJ, dem BMZ-Jugendbeirat und im
Jugendbeirat der Initiative Starke Kinder- und Jugendparlamente in die
Gestaltung von Beteiligungsprojekten beratend einbezogen. Darüber hinaus werden in
Beteiligungsprojekten durch Fachwerkstätten, Jugend-Audits oder andere
Formate junge Menschen einbezogen, um sich gezielt mit der Ausgestaltung der
Projekte zu befassen.
23. Gibt es Pläne, die Kinder- und Jugendbeteiligung auf Bundesebene
dauerhaft strukturell zu verankern?
Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass die Bundesregierung die Kinder- und
Jugendbeteiligung in Deutschland stärken wird. Mit der im Koalitionsvertrag
vereinbarten Änderung des Grundgesetzes soll das aktive Wahlalter für die Wahl
zum Deutschen Bundestag auf 16 Jahre gesenkt werden.
Außerdem leistet die Jugendstrategie der Bundesregierung und deren
Weiterentwicklung durch den NAP für Kinder- und Jugendbeteiligung einen
wesentlichen Beitrag, die Kinder- und Jugendbeteiligung auf Bundesebene nachhaltig
zu verbessern.
24. Wie werden die Interessen von Kindern und Jugendlichen im Rahmen
der Gesetzgebung und politischen Entscheidungsfindung berücksichtigt?
Der Jugend-Check sensibilisiert Politik und Verwaltung für die Belange junger
Menschen.
Er ist ein Instrument der Gesetzesfolgenabschätzung, mit welchem die
möglichen Folgen von Gesetzesvorhaben für junge Menschen zwischen zwölf und
27 Jahren bereits im Gesetzgebungsprozess sichtbar gemacht werden. Geprüft
werden alle geplanten Gesetzesvorhaben der Bundesregierung. Das
Kompetenzzentrum Jugend-Check (KomJC) ist für die Durchführung und
Weiterentwicklung des Jugend-Checks verantwortlich.
Darüber hinaus wird auf die Maßnahmen der Bundesregierung zur Stärkung der
Kinder- und Jugendbeteiligung (Frage 1) sowie auf die Rolle der
Jugendverbände in Deutschland (Frage 8) verwiesen. Im Rahmen der Umsetzung der
Maßnahmen, wie bspw. der NAP für Kinder- und Jugendbeteiligung, werden
die Interessen von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Gesetzgebung
und politischen Entscheidungsfindung berücksichtigt.
25. Gibt es Studien oder Erhebungen, die den Einfluss von Kinder- und
Jugendbeteiligung auf politische Entscheidungen untersuchen?
Es liegen der Bundesregierung aktuell keine Studien und Erhebungen vor, die
den direkten Einfluss von Kinder- und Jugendbeteiligung auf politische
Entscheidungen untersuchen.
26. Hat der Jugendcheck in der Vergangenheit dazu geführt, dass Gesetze
inhaltlich verändert wurden, und wenn ja, welche waren dies, und in
welcher Weise wurden sie verändert?
Eine trennscharfe Zuordnung, ob der Jugend-Check zu Anpassungen bzw.
Änderungen in Gesetzesvorhaben führt ist nicht möglich, da zeitgleich zum
Jugend-Check auch die Länder- und Verbändeanhörung stattfindet.
Gleichzeitig ist nicht auszuschließen, dass es bisher Anpassungen von
Gesetzesvorhaben gab, die auch auf Ausführungen des Jugend-Checks zum
entsprechenden Gesetzentwurf fußten. Es sei darauf hingewiesen, dass der Jugend-
Check die Auswirkungen des Gesetzentwurfes auf junge Menschen
wissenschaftlich fundiert aufzeigt und nicht auf Gesetzesänderungen hinwirkt. Da es
sich bei dem Jugend-Check um ein Prüf- und Sensibilisierungsinstrument im
Hinblick auf die Auswirkungen auf junge Menschen im Alter von zwölf bis
27 Jahren handelt, steht die begleitende wissenschaftliche
Gesetzesfolgenabschätzung im Vordergrund.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu der Frage 24 verwiesen.
27. Inwieweit werden kinder- und jugendfreundliche Formate in der
politischen Kommunikation eingesetzt, um eine stärkere Beteiligung von
jungen Menschen zu ermöglichen?
Eine gelungene Kommunikation zwischen Jugend und Politik ist die Grundlage
für ein konstruktives Miteinander und somit die Voraussetzung für eine
lebendige Demokratie. Ein Schwerpunkt im Rahmen der Jugendstrategie der
Bundesregierung ist es daher, junge Menschen verstärkt in den Blick zu nehmen
und geeignete Formate für einen besseren Dialog zwischen Jugend und Politik
zu entwickeln.
Die Jugend-Redaktion "jung genug" begleitet seit 2020 die Jugendstrategie und
die Jugendpolitik der Bundesregierung aus Jugend-Perspektive. Dafür nutzt sie
unterschiedliche Kanäle. Insbesondere den eigenen Instagram-Account sowie
den Blog auf der Website
www.jugendstrategie.de.
„Jung genug“ informiert über jugendrelevante Themen sowie jugendgerecht
über aktuelle politische Entwicklungen. Die Jugend-Redaktion bietet jungen
Menschen ein Forum zum Austausch und transportiert die gesammelten
Perspektiven junger Menschen, um die Jugendstrategie weiterzuentwickeln. Sie
lässt Jugendliche und Politikerinnen und Politiker zu Wort kommen und nutzt
innovative digitale Formate für den direkten Austausch zwischen Jugend und
Politik.
Darüber hinaus werden die Formate des NAP für Kinder- und
Jugendbeteiligung über den Instagram-Kanal der Jugendstrategie beworben. Außerdem
wurden die JugendPolitikTage und die Bundesjugendkonferenz 2022 durch das
Redaktionsteam Politikorange der Jugendpresse Deutschland e.V. begleitet.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen.
28. Wie werden Eltern und Familien in die Bemühungen zur Stärkung der
politischen Beteiligung von Kindern und Jugendlichen einbezogen?
Als wichtigster Bildungsort spielt die Familie eine zentrale Rolle bei der
politischen Sozialisation von Kindern und Jugendlichen. Eltern legen somit durch
ihre Erziehungs- und Bildungsarbeit die Grundsteine für die Herausbildung
demokratischer Werte. Zur Stärkung der Familie als (demokratischer) Bildungsort
fördert die Bundesregierung bis Ende 2024 fünf innovative Modellprojekte, die
neue Wege der Elternbeteiligung und Demokratiestärkung in der
Familienbildung und Familienberatung beschreiten. Die Projekte sollen Eltern anregen,
demokratische Werte in der täglichen Erziehungsarbeit zu leben und ihren
Kindern zu vermitteln. In den Projekten werden Elternangebote entwickelt, die
Familien unterstützen ihre Erziehungs-, Bildungs- und Sozialisationsaufgaben in
Bezug auf die Vermittlung demokratischer Werte bestmöglich wahrzunehmen.
Damit soll das Aufwachsen der Kinder und Jugendlichen mit der Perspektive
zur Teilhabe und Mitgestaltung der Gesellschaft gestärkt werden.
29. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um das Bewusstsein für
Kinder- und Jugendbeteiligung innerhalb der Verwaltung und Politik zu
erhöhen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Die Maßnahmen orientieren sich dabei an der Jugendstrategie der
Bundesregierung, welche die Interessen und Bedürfnisse der jungen Generation im
Besonderen berücksichtigt. Die Jugendstrategie basiert auf ressortübergreifenden
Maßnahmen in neun Handlungsfeldern.
30. Wie wird die nachhaltige Verankerung von Beteiligungsprojekten für
Kinder und Jugendliche in den verschiedenen Politikbereichen gefördert?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Durch die Weiterentwicklung der Jugendstrategie der Bundesregierung mit dem
NAP für Kinder- und Jugendbeteiligung wird dazu beigetragen, dass
Beteiligungsmöglichkeiten in den verschiedenen Politikbereichen nachhaltig gestärkt
werden.
31. Gibt es Best-Practice-Beispiele von erfolgreichen Beteiligungsprojekten
in Deutschland für Kinder und Jugendliche, die von der Bundesregierung
besonders hervorgehoben werden?
32. Gibt es internationale Best-Practice-Beispiele von erfolgreichen
Beteiligungsprojekten für Kinder und Jugendliche, die von der
Bundesregierung besonders hervorgehoben werden?
Die Fragen 31 und 32 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Beteiligungskontexte und -projekte sind in Deutschland und international
heterogen. Der Bundesregierung obliegt es nicht, einzelne Beteiligungsprojekte
nach Best-Practice-Beispielen zu bewerten. Die Bundesregierung fördert
Beteiligungsprojekte und -maßnahmen in unterschiedlichen Zusammenhängen.
Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
33. Wie wirkt die Bundesregierung politischer Apathie bei jungen Menschen
entgegen, um ihre Beteiligung an politischen Prozessen zu erhöhen?
Die der Frage zugrunde liegende Annahme wird auch vor dem Hintergrund
aktueller Studien nicht bestätigt. Studien bestätigen eine Stabilisierung des
politischen Interesses von jungen Menschen. 2019 gaben 45 Prozent der 15- bis 24-
Jährigen an, dass sie politisch interessiert oder stark interessiert sind (vgl. 18.
Shell Jugendstudie 2019, S. 49). Allerdings dokumentieren die einschlägigen
Studien immer wieder, dass viele junge Menschen das Gefühl haben, von der
Politik nicht ausreichend wahrgenommen zu werden, und dass es zu wenig
Beteiligungsmöglichkeiten gäbe (vgl. z. B. 17. Shell Jugendstudie 2015; vgl.
Deutsches Jugendinstitut 2018: DJI Impulse 119 – Demokratie lernen, S. 16ff).
Entsprechende Maßnahmen zur Stärkung der Beteiligungsmöglichkeiten
werden in der Antwort zu Frage 1 beschrieben.
34. Wie wird sichergestellt, dass die Erkenntnisse des letzten Kinder- und
Jugendberichts bezüglich politischer Bildung und Partizipation in allen
sozialen Räumen in die Weiterentwicklung des Nationalen Aktionsplans
Kinder- und Jugendbeteiligung (NAP) einfließen?
Der 16. Kinder- und Jugendbericht (16. KJB) liefert detaillierte Erkenntnisse
über die vielfältigen sozialen Räume, in denen junge Menschen politische
Bildung erleben.
Ob in der Familie, in Kita, Schule und Ausbildung, in außerschulischen
Jugendbildungsstätten; beim politischen oder gesellschaftlichen Engagement oder
auch bei der Bundeswehr – politische Bildung findet in der gesamten Kindheit
und Jugend statt. Der Bericht betont auch: politische Bildung und politische
Mitsprache gehören zusammen. Eine fundierte politische Bildung in
Verbindung mit wirkungsvollen Beteiligungsmöglichkeiten trägt dazu bei, junge
Menschen für die Demokratie zu gewinnen und zu befähigen. Beteiligung überall
dort, wo junge Menschen aufwachsen, ist ein zentrales und unverzichtbares
Prinzip. Zudem müssen Erfahrungen mit Beteiligung immer auch daraufhin
bedacht werden, was junge Menschen lernen, wenn sie sich politisch beteiligen.
Die Erkenntnisse aus dem 16. KJB fließen in die Entwicklung des NAP für
Kinder- und Jugendbeteiligung ein. Das für die Kinder- und Jugendberichte
zuständige BMFSFJ stellt dabei ebenso Bezüge her wie zahlreiche an der
Erstellung und Rezeption des Berichts beteiligte Akteurinnen und Akteure. Darüber
hinaus wurden die Ergebnisse des 16. KJB breit kommuniziert, u. a. in Form
einer von einer jungen Redaktion erarbeiteten Jugendbroschüre mit den
zentralen Erkenntnissen. Mittlerweile haben in nahezu allen Praxisfeldern eine
Vielzahl von Fachveranstaltungen zum 16. KJB stattgefunden. Außerdem liegt
eine Reihe von Veröffentlichungen in Fachzeitschriften vor.
35. Wie unterstützt der NAP Schulen und die Dienste und Einrichtungen der
Kinder- und Jugendhilfe dabei, Partizipation und Beteiligungsformate
mit jungen Menschen zu entwickeln oder weiterzuentwickeln?
Der NAP beschäftigt sich im Dialogprozess u. a. auch mit Beteiligung in
Schulen sowie Diensten und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.
Dahingehend erarbeitete Ergebnisse für eine wirksame Kinder- und Jugendbeteiligung
fließen in die Abschlussdokumentation bzw. abschließenden Empfehlungen
ein. In diesem Zusammenhang wird auch auf die Qualitätsstandards für Kinder-
und Jugendbeteiligung hingewiesen.
Darin werden Qualitätsstandards für eine wirksame Kinder- und
Jugendbeteiligung in Schulen sowie Diensten und Einrichtungen der Kinder- und
Jugendhilfe formuliert.
36. Welche Beteiligungsformate sind für Kinder unter zwölf Jahren im
Rahmen des NAP geplant, bzw. wie soll bereits bei der Entwicklung
entsprechender Beteiligungsformate die Perspektive von Kindern unter zwölf
Jahren berücksichtigt werden?
Für Kinder unter zwölf Jahren sind so genannte Kinder-Audits vorgesehen.
Dabei handelt es sich um Beteiligungsformate im direkten Umfeld von Kindern
und Jugendlichen zu spezifischen Themen. Diese Formate werden bei der
Entwicklung entsprechender Beteiligungsformate herangezogen. Insbesondere die
Kinder-Audits im NAP werden dahingehend ausgerichtet, dass Kinder ihre
Perspektive für eine zukünftig wirksame Kinderbeteiligung bei Prozessen und
Formaten einbringen können. Darüber hinaus spielt die Beteiligung von Kindern
eine zentrale Rolle in den Fachveranstaltungen des Dialogprozesses sowie in
der Beratung im jugendpolitischen Beirat des BMFSFJ. Im jugendpolitischen
Beirat wurden explizit Kinderrechteorganisationen aufgenommen.
37. Wie sollen bei den verschiedenen Veranstaltungen des NAP junge
Menschen mit diversen politischen und kulturellen Hintergründen sowie nicht
bereits in Verbänden organisierte Jugendliche eingebunden werden?
Bei der Auswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer für die Formate des
NAP werden die Diversität und die Hintergründe der jungen Menschen
berücksichtigt. Es wird bei der Auswahl auch darauf geachtet, ob die jungen
Menschen in Verbänden, Jugendparlamenten und anderen Beteiligungsformaten
engagiert sind. Die Auswahl hängt auch davon ab, welche Zielgruppen für die
entsprechenden Formate vorgesehen sind.
38. Wie schätzt die Bundesregierung die Verbindlichkeit des NAP nach
seiner Verabschiedung ein?
In diesem Zusammenhang wird auf die Antwort zu der Frage 1 verwiesen.
Der NAP ist als Dialogprozess gestartet, bei dem die beteiligten Akteurinnen
und Akteure Empfehlungen für eine wirksame Kinder- und Jugendbeteiligung
erarbeiten. In 2025 sollen diese Empfehlungen vom Bundeskabinett
beschlossen werden.
39. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung gegen den
bestehenden Fachkräftemangel und die Belastung von Fachkräften und
Einrichtungsleitungen in Kindertagesstätten, damit diese die in den
Qualitätsstandards festgeschriebenen Anforderungen zur Beteiligung von Kindern
in der Kita erfüllen können?
Um den hohen Fachkräftebedarf in Kindertageseinrichtungen und im
schulischen Ganztag zu decken, wird gemäß dem Auftrag aus dem Koalitionsvertrag
gemeinsam mit den Ländern und weiteren relevanten Akteurinnen und
Akteuren eine Gesamtstrategie entwickelt, in der Empfehlungen für kurz-, mittel- und
langfristige Maßnahmen der Fachkräftegewinnung und -bindung erarbeitet
werden. An dem laufenden Arbeitsprozess sind neben Bund, Ländern und
Kommunen auch Träger der freien Wohlfahrtspflege, Sozialpartner sowie
Wissenschaft und Verbände beteiligt. Diese bringen ihre Expertise in
themenbezogenen Sitzungen ein mit dem Ziel, alle Handlungsfelder zu berücksichtigen und
dort, wo es möglich ist, umgehend zu handeln und Empfehlungen während des
laufenden Prozesses umzusetzen.
Darüber hinaus trägt der Bund auch weiterhin zur Verbesserung der
Rahmenbedingungen in der Kindertagesbetreuung bei. Die zusätzlichen Finanzmittel, die
die Länder aus der mit dem KiTa-Qualitätsgesetz vorgenommenen Erhöhung
ihres Umsatzsteueranteils in Höhe von 1 884 Mio. Euro im Jahr 2023 und
1 993 Mio. Euro im Jahr 2024 erhalten, können von den Ländern u. a. für
Maßnahmen zur Verbesserung der personellen Situation in der
Kindertagesbetreuung verwendet werden. Die Mittel aus dem KiTa-Qualitätsgesetz sollen
überwiegend in sieben qualitative Handlungsfelder fließen; darunter finden sich
auch die personalbezogenen Handlungsfelder (Handlungsfeld 2 „Fachkraft-
Kind-Schlüssel“, Handlungsfeld 3 „Gewinnung und Sicherung qualifizierter
Fachkräfte“, Handlungsfeld 4 „Stärkung der Leitung“ sowie Handlungsfeld 8
„Stärkung der Kindertagespflege“).
40. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung gegen den
bestehenden Lehrkräftemangel an Schulen, damit diese die in den
Qualitätsstandards festgeschriebenen Anforderungen zur Beteiligung von
Schülerinnen und Schülern erfüllen können?
Das BMBF unterstützt die für den Bildungsbereich zuständigen Länder bei der
Lehrkräftebildung und leistet mit der gemeinsamen „Qualitätsoffensive
Lehrerbildung“ und den „Kompetenzzentren für digitales und digital gestütztes
Unterrichten in Schule und Weiterbildung“ in Kooperation mit den Ländern einen
Beitrag zur Stärkung der Attraktivität des Lehrerberufes.
41. Inwiefern plant die Bundesregierung eine verlässliche Finanzierung von
Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe, um den
aktuellen Entwicklungen entgegenzuwirken, dass diese ihre Angebote und
Öffnungszeiten verringern und somit Beteiligungsmöglichkeiten für Kinder
und Jugendliche reduzieren?
Nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes obliegt die Ausführung der
Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe den Ländern (Artikel 83 des
Grundgesetzes – GG). Die Finanzierungsverantwortung folgt dieser
Ausführungsverantwortung und liegt daher ebenfalls bei den Ländern (Artikel 104a GG).
Die Aufgaben in der Kinder- und Jugendhilfe sind pflichtige, aber
weisungsfreie Selbstverwaltungsaufgaben der kommunalen Gebietskörperschaften. Für
diese gilt die kommunale Selbstverwaltungsgarantie nach Artikel 28 Absatz 2
GG. Diese umfasst das Recht der Gemeinden, diese Aufgaben in ihrem eigenen
Wirkungskreis wahrzunehmen.
Die Ausführungskompetenz des Bundes ist ausschließlich eine Anregungs- und
Förderkompetenz, die sich auf Projekte bezieht, soweit sie von überregionaler
Bedeutung sind und ihrer Art nach nicht durch ein Land allein wirksam
gefördert werden können.
42. Wie schätzt die Bundesregierung den Einfluss der im Rahmen des
Startchancenpakets geplanten Ausweitung der Schulsozialarbeit auf die
Beteiligungschancen von Kindern und Jugendlichen ein?
Die konkrete Ausgestaltung des Startchancen-Programms und die damit
verbundenen Modalitäten sind Gegenstand der aktuellen Verhandlungen zwischen
Bund und Ländern.
43. Wie steht die Bundesregierung zu der in den Qualitätsstandards
getätigten Aussage, die infrastrukturellen, technischen und konzeptionellen
Voraussetzungen zur uneingeschränkten Nutzung barrierefreier digitaler
Beteiligungsformate seien vor allem in den (teil-)stationären Einrichtungen
der Kinder- und Jugendhilfe gegeben?
Die in der Frage zitierte Aussage ist in den Qualitätsstandards als ein Standard
bzw. als Voraussetzung für eine gelingende Beteiligungspraxis formuliert, nicht
als eine empirische Aussage. Die Bundesregierung hält an diesem Standard
fest, verfügt aber über keine empirischen Daten, inwiefern dieser Standard in
der Fläche eingelöst und umgesetzt wird.
Im Rahmen seiner Anregungs- und Förderkompetenz unterstützt das BMFSFJ
die Digitalisierungsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe. So fördert das
BMFSFJ etwa das Projekt „JAdigital. Digitalisierung in der Kinder- und
Jugendhilfe konzeptionell gestalten“ des Instituts für Sozialpädagogische
Forschung Mainz (ism gGmbH) in Kooperation mit dem Deutschen Institut für
Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) und dem Institut für Sozial- und
Organisationspädagogik der Universität Hildesheim. Im Zentrum des Projekts steht
die Online-Plattform zur Digitalisierung der Kinder- und Jugendhilfe (
www.dig
italejugendhilfe.de), die Anfang Juli 2023 gestartet ist. Darauf werden
umfassende Informationen, Expertisen und Erfahrungen zu
Digitalisierungsentwicklungen und deren fachlichen und rechtlichen Implikationen in unterschiedlichen
Handlungsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe bereitgestellt. Die Online-
Plattform richtet sich im Schwerpunkt an Leitungs- und Fachkräfte öffentlicher und
freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe. Außerdem werden
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Studierende und alle Interessierten angrenzender
Handlungsfelder sowie Politik adressiert.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 41 verwiesen.
44. Anhand welcher Kriterien wurde der jugendpolitische Beirat besetzt, und
wie viele Mitglieder unter 18 Jahren umfasst er, und wenn kein Mitglied
unter 18 Jahren dabei ist, weshalb nicht?
45. Weshalb sind im jugendpolitischen Beirat insgesamt nur fünf Personen
unter 27 Jahren vertreten?
Die Fragen 44 und 45 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Besetzung des jugendpolitischen Beirats des BMFSFJ soll eine
größtmögliche Vielfalt abbilden. Die berufenen Expertinnen und Experten bündeln nicht
nur wertvolle jugendpolitische Expertise, sondern unterstützen auch die
fachliche Vernetzung und Verbreitung – von der kommunalen bis zur europäischen
bzw. internationalen Ebene. Um die Arbeitsfähigkeit des Gremiums zu
gewährleisten, ist die Anzahl der Mitglieder begrenzt. Dies führt dazu, dass nicht alle
kinder- und jugendpolitischen Akteurinnen und Akteure im Beirat vertreten
sein können. Der jugendpolitische Beirat ist mit 32 Personen bereits ein
vergleichsweise sehr großes Gremium. Zur Besetzung des Beirats wird im Übrigen
auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
Aktuell sind im jugendpolitischen Beirat des BMFSFJ sieben Mitglieder aus
der Gruppe der unter 27-Jährigen vertreten, davon keine Person unter 18
Jahren. Die sieben Mitglieder unter 27 Jahren werden aus unterschiedlichen
Beteiligungsformaten auf Bundesebene entsandt. Auf die Entsendung und damit die
Festlegung des Alters hat das BMFSFJ keinen Einfluss.
Um die Arbeitsfähigkeit des Gremiums zu ermöglichen, wurde die Zahl der
unter 27-Jährigen begrenzt. Darüber hinaus sind mit dem DBJR und der
Deutschen Sportjugend e. V. Interessensvertretungen von jungen Menschen im
Beirat vertreten.
46. Abgesehen von Gesprächen und Veranstaltungen, welche konkreten
Maßnahmen plant das Bündnis für die junge Generation, um die
Perspektive von Kindern und Jugendlichen in politische Prozesse einfließen
zu lassen?
47. Verfügt das Bündnis für die junge Generation über ein finanzielles
Budget zur Umsetzung konkreter Maßnahmen?
Die Fragen 46 und 47 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die junge Generation braucht Fürsprecherinnen und Fürsprecher sowie
Partnerinnen und Partner in Politik und Gesellschaft, die sie mitdenken, ihnen Gehör
schenken, sie einbeziehen und sich mit lauter Stimme hinter sie stellen – mit
ihrem Einfluss und ihrer Reichweite. Dafür hat Bundesjugendministerin Lisa
Paus ein breites gesellschaftliches „Bündnis für die junge Generation“ initiiert.
Zahlreiche Persönlichkeiten aus Gesundheit, Sport, Wissenschaft, Wirtschaft,
Medien und Kultur, Stiftungen und Verbänden sowie Politik und Verwaltung
haben sich angeschlossen. Sie alle wollen, dass die Interessen, Bedürfnisse und
Rechte der jungen Generation bei der Aushandlung politischer und
gesellschaftlicher Prioritäten stärker berücksichtigt werden. Dafür treten sie
öffentlich mit ihrem Namen und eigenen Beiträgen ein. Entstanden ist ein Netzwerk,
dessen Mitglieder sich solidarisch hinter die junge Generation stellen, sich im
Diskurs stärken und von der Vielfalt der Ideen und gesellschaftlichen Bereiche
innerhalb des Bündnisses profitieren. Die Bündnispartnerinnen und -partner
machen mit eigenen Aktivitäten und Veranstaltungen auf die Belange der
jungen Generation aufmerksam und tragen die Anliegen des Bündnisses in die
Öffentlichkeit. In einer Social-Media-Kampagne und auf
www.buendnis-junge-ge
neration.de zeigen sie Gesicht und geben eigene Erklärungen ab. Das „Bündnis
für die junge Generation“ wirkt maßgeblich über die
Öffentlichkeitswirksamkeit, Vernetzung und eigenen Beiträge seiner Unterstützenden. Das „Bündnis
für die junge Generation“ verfügt nicht über ein eigenes finanzielles Budget.
48. Nach welchen Kriterien wurden die Mitglieder des
Bundesjugendkuratoriums ausgewählt, und wie erfolgte der Zusammenstellungsprozess?
Das Bundesjugendkuratorium wird gemäß § 83 Absatz 2 SGB VIII zur
Beratung der Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen der Kinder- und
Jugendhilfe und in Querschnittsfragen der Kinder- und Jugendpolitik eingesetzt. Dem
Bundesjugendkuratorium gehören bis zu 15 Sachverständige an, die für die
Dauer einer Legislaturperiode durch die Bundesministerin für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend nach Anhörung der anderen Bundesministerinnen und
-minister berufen werden (§ 2 Absatz 2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift
über das Bundesjugendkuratorium gemäß § 83 Absatz 2 des Achten Buches
Sozialgesetzbuch). Das Bundesjugendkuratorium bezieht junge Menschen in
seine Beratungen ein, ein Drittel der Sitze für die 20. Legislaturperiode wurde
an junge Sachverständige vergeben, die zum Zeitpunkt der Berufung unter
27 Jahre alt waren. Bei der Besetzung des Bundesjugendkuratoriums werden
neben der Fachexpertise der Sachverständigen insbesondere die Regelungen
des Bundesgremienbesetzungsgesetzes berücksichtigt. Die Jugend- und
Familienministerkonferenz der Länder entsendet zudem jeweils eine Vertretung für
das Bundesjugendkuratorium.
49. Wie werden die Ergebnisse der JugendPolitikTage 2023 ausgewertet und
umgesetzt?
50. Wie wurden die Ergebnisse der vergangenen JugendPolitikTage
ausgewertet, und welche konkreten Umsetzungsschritte ergaben sich aus
diesen?
Die Fragen 49 und 50 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die JugendPolitikTage werden in Trägerschaft der Jugendpresse Deutschland
e. V. umgesetzt. Die Jugendpresse verantwortet daher die Sichtung und
Aufbereitung der Ergebnisse. Diese werden anschließend der IMA Jugend vorgelegt
und jeweils in den zuständigen Ressorts der Bundesregierung beraten sowie
online veröffentlicht.
In der Vergangenheit wurden die Ergebnisse genutzt, um die Jugendstrategie
der Bundesregierung (2019) zu erarbeiten. Die Ergebnisse der JugendPolitik
Tage 2023 werden insbesondere in die Empfehlungen des NAP für Kinder- und
Jugendbeteiligung einfließen.
Anlage zu Frage Nr. 16 - Kleine Anfrage 20/7939
Bundesland Anzahl 2018 Anzahl 2023
Baden-Württemberg 101 130
Bayern 68 112
Berlin 2 3
Brandenburg 23 43
Bremen 8 10
Hamburg 2 1
Hessen 36 49
Mecklenburg-Vorpommern 12 15
Niedersachsen 38 48
Nordrhein-Westfalen 79 89
Rheinland-Pfalz 32 40
Saarland 4 11
Sachsen 27 30
Sachsen-Anhalt 14 22
Schleswig-Holstein 55 84
Thüringen 19 32
Gesamt 520 719
Kinder- und Jugendparlamente sowie vergleichbare Formate
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333