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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Förderung von jungen Arbeitssuchenden

(insgesamt 30 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

12.09.2023

Aktualisiert

22.09.2023

Deutscher BundestagDrucksache 20/813229.08.2023

Förderung von jungen Arbeitssuchenden

der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Eine qualifizierte berufliche Beratung und Vermittlung junger Arbeitssuchender in Arbeit sind essenziell, um sie nachhaltig auf dem Weg in das Berufsleben zu begleiten. Dabei ist es wichtig, dass die beratende Stelle – derzeit das Jobcenter – auf langjährige Expertise und Kontakte zurückgreifen kann, um eine möglichst passgenaue, individuelle Beratung und Vermittlung anbieten zu können.

Die Bundesregierung plant nun, diese lang und erfolgreich gewachsenen Strukturen aus den Jobcentern (Zweites Buch Sozialgesetzbuch – SGB II) in die Arbeitsagenturen (Drittes Buch Sozialgesetzbuch – SGB III) zu verlegen (www.schwaebische-post.de/ostalb/ostalbkreis/jobcenter-soll-alle-klienten-unter-25-jaehrigen-verlieren-92396054.html). Damit soll der Bundeshaushalt um 900 Mio. Euro entlastet werden, da die Beratungsleistungen für Menschen unter 25 Jahre (U25) dann aus Beiträgen der Arbeitslosenversicherung bezahlt würde.

Dies hätte nach Auffassung der Fragesteller zur Folge, dass Expertise der Jobcenter für junge Menschen mit multiplen Vermittlungshemmnissen verloren ginge, junge Menschen zusätzliche Ansprechpartner hätten (was dem Beratungsansatz „aus einer Hand“ entgegenstünde), die Betreuung schwieriger würde und die Qualität der so wichtigen Beratung leiden könnte.

Die genaue Ausgestaltung des Vorhabens ist der Öffentlichkeit und dem Deutschen Bundestag bislang nicht mitgeteilt worden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen30

1

Aus welchem Grund plant die Bundesregierung eine Übertragung der Arbeitsförderung junger Menschen vom SGB II in den Rechtskreis des SGB III?

2

Steht die geplante Zuständigkeitsübertragung der Arbeitsförderung junger Menschen vom SGB II in den Rechtskreis des SGB III im Zusammenhang mit der Einführung einer sogenannten Kindergrundsicherung?

3

Welche konkrete Berechnungsgrundlage liegt der geplanten Entlastung des Bundeshaushalts von 900 Mio. Euro zugrunde?

4

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass es infolge der Zuständigkeitsübertragung an die Bundesagentur für Arbeit zu einer Beitragssatzerhöhung der Arbeitslosenversicherung kommen wird?

5

Mit welchem Gesetz soll die Zuständigkeitsübertragung der Arbeitsförderung von unter 25-Jährigen auf das SGB III erfolgen, und wann soll dieses Gesetz vorgelegt werden?

6

Welche rechtlichen Vorschriften zur Eingliederung sollen im Zuge der Zuständigkeitsübertragung künftig durch die Agenturen für Arbeit für die Zielgruppe U25 gelten bzw. Anwendung finden?

7

Wird es sich bei dem für die Zuständigkeitsübertragung erforderlichen Änderungsgesetz zum SGB III um ein Gesetz handeln, welches der Zustimmung des Bundesrats bedarf, und wenn nein, warum nicht?

8

Welche Kosten werden durch die Zuständigkeitsverlagerung der Arbeitsförderung junger Menschen vom SGB II ins SGB III voraussichtlich anfallen, welche Folgekosten (z. B. durch Schaffung von Mehrfachstrukturen, zusätzlichen Schnittstellen) und welcher zeitliche Aufwand werden durch die Zuständigkeitsverlagerung entstehen?

9

Soll es Personalwechsel nach dem Prinzip „Personal folgt Arbeit“ geben, und wenn ja, wie sollen diese Wechsel erfolgen (freiwillig, per Erlass oder sonstige Möglichkeiten)?

10

In welchen konkreten Schritten und mit welcher zeitlichen Planung (Arbeits- und Zeitplan) soll die Zuständigkeitsübertragung der Arbeitsförderung junger Menschen vom SGB II ins SGB III erfolgen?

11

Wie sollen die Jobcenter, die aktuell ihre Eingliederungsmaßnahmen für das Jahr 2024 und die Folgejahre planen, vor dem Hintergrund fehlender konkreter Informationen, eine gewissenhafte und belastbare Eingliederungsplanung für die Zielgruppe U25 vornehmen, und was bedeutet die Aufgabenübertragung ganz konkret für bereits initiierte Maßnahmen, die über das Jahr 2024 aktuell hinausgehen?

12

Welche Auswirkungen wird die Verlagerung der Zuständigkeit der Zielgruppe U25 auf den Fortbestand der Jugendberufsagenturen haben, und wie soll die Finanzierung und Steuerung der Jugendberufsagenturen erfolgen?

13

Welche Auswirkungen wird die Verlagerung der Zuständigkeit der Zielgruppe U25 auf den Fortbestand der Jugendwerkstätten haben, und wie soll die Finanzierung und Steuerung der Jugendwerkstätten erfolgen?

14

Welche Auswirkungen wird die Verlagerung der Zuständigkeit der Zielgruppe U25 auf den Fortbestand der Familien-Coaching-Center haben, und wie soll die Finanzierung und Steuerung der Familien-Coaching-Center erfolgen?

15

Warum gibt die Bundesregierung eine seit rund 20 Jahren bestehende Expertise der Jobcenter bei der Arbeitsförderung junger Menschen auf und verlagert die Aufgaben an die Bundesagentur für Arbeit, bei der keine jahrzehntelange Expertise vorhanden ist, und welche zwingende Notwendigkeit besteht für die geplante Rechtsänderung?

16

Verfügen die Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit im Rechtskreis SGB III über ausreichende Erfahrungen mit der Betreuung junger Menschen mit multiplen Vermittlungshemmnissen, und wenn nein, in welchem Umfang werden Schulungen der Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit notwendig sein?

17

Werden junge Menschen unter 25 im SGB II Bezug zukünftig mehrere Ansprechpartner haben und hierdurch Doppelstrukturen entstehen (wie beispielsweise im Jobcenter für Leistungen des Lebensunterhalts und bei der Bundesagentur für Arbeit für die Arbeitsförderung)?

Wie will die Bundesregierung die Kooperation der Bundesagentur für Arbeit auch mit kommunal getragenen Jobcentern koordinieren und Doppelstrukturen vermeiden?

Mit welchen konkreten „Synergieeffekten“ rechnet die Bundesregierung (siehe Referentenentwurf (RefE) Haushaltsfinanzierungsgesetz, S. 3)?

18

Wie wird beim Übergang vom SGB II ins SGB III sichergestellt, dass die Angebote des Übergangsmanagements zwischen Schule und Beruf weiterhin umgesetzt werden können?

19

Wie soll beim Rechtskreisübergang der Betreuung und Beratung junger Menschen vom SGB II ins SGB III sichergestellt werden, dass weiterhin die gesamte SGB-II-Bedarfsgemeinschaft aus einer Hand betreut werden kann?

20

Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung mit der Verlagerung der Zuständigkeit der Zielgruppe für die Sozial- und Dienstleister?

Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass ein Wegfall von wohnortnahen Angeboten oder Insolvenzen der Sozial- und Bildungsträger eintritt?

21

Besteht eine zwingende fachliche Notwendigkeit, die Betreuung und Beratung junger Menschen vom SGB II ins SGB III zu übertragen?

22

Wie soll durch die Agenturen für Arbeit eine mit den Jobcentern vergleichbare räumliche Erreichbarkeit (durch hinreichende Anzahl von Standorten) und eine wohnortnahe Betreuung für junge Menschen unter 25 sichergestellt werden?

23

Wird die Bundesagentur für Arbeit in bestehende Verträge bzw. Beauftragungen zur Zielgruppe (z. B. vergebene Maßnahmen, bereitgestellte Infrastruktur der Jugendberufsagenturen) nahtlos einsteigen, und wie soll dies bewerkstelligt werden?

24

Wie soll den Interessen der kommunalen Träger an einer besonderen Förderung der Zielgruppe der unter 25-Jährigen künftig Rechnung getragen werden (z. B. ganzheitliche und präventive Strategien zur Vermeidung von Kinderarmut, Strategien an der Schnittstelle Schule-Beruf, Sozialraumorientierung, aufsuchende Hilfen, rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit mit dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII), SGB III, kommunale Eingliederungsleistungen, etc.), und auf welche Weise werden die kommunalen Träger noch Einfluss auf die Förderung junger Arbeitsloser unter 25 nehmen können?

25

Ist eine Rauslösung zugelassener kommunaler Träger aus der Förderung junger Menschen unter 25 beabsichtigt, und wenn ja, bedarf es hierfür einer Grundgesetzänderung?

26

Welche Aufgaben hat die Taskforce „Gemeinsamer Berufseinstieg“, die im Bundesministerium für Arbeit und Soziales eingerichtet wurde?

27

Warum wurde die Taskforce nicht eingerichtet, bevor die politische Entscheidung zur Zuständigkeitsverlagerung der Arbeitsförderung junger Menschen vom SGB II ins SGB III getroffen wurde?

28

Gibt es wissenschaftliche Analysen oder Gutachten, die eine solche Zuständigkeits- und damit Strukturveränderung empfehlen?

Wurden dafür Gutachten oder Ähnliches in Auftrag gegeben, wenn ja, bei welcher Institution mit welcher Empfehlung, und wenn nein, warum nicht?

29

Hat die Bundesregierung Gespräche mit Wissenschaftlern, Arbeitsmarktexperten oder sonstigen Akteuren rund um das Thema Arbeitsmarkt zu dieser Zuständigkeits- und Strukturveränderung geführt, wenn ja, wann, und mit wem, und wenn nein, warum nicht?

30

Wird die Bundesregierung diese Zuständigkeits- und Strukturveränderung wissenschaftlich begleiten und evaluieren lassen, wenn ja, wie sieht die genaue Projektskizze dazu aus, und wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 21. August 2023

Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion

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