Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/8252 –
China-Politik der Bundesregierung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Politik der Bundesregierung in Bezug auf die Volksrepublik China hat
mehrfach Anlass für Diskussionen geboten.
Im Oktober 2022 genehmigte die Bundesregierung den Einstieg des
chinesischen Staatskonzerns Cosco beim größten deutschen Hafen, dem Hamburger
Hafen. Obwohl in dieser Frage vom Wirtschaftsausschuss des Deutschen
Bundestages über Koalitions- und Fraktionsgrenzen hinweg bis hin zu zahlreichen
Experten große Einigkeit bestand und selbst sechs Bundesministerien
erhebliche Bedenken gegen die Beteiligung anmeldeten, genehmigte das
Bundeskabinett unter Vorsitz des Bundeskanzlers und ehemaligen Hamburger
Bürgermeisters Olaf Scholz die Beteiligung (
www.tagesschau.de/inland/kabinett-zu-
cosco-einstieg-101.html).
Im November 2022 reiste der Bundeskanzler nach China, ohne zuvor eine
Koordination für ein Mandat der EU zu ersuchen oder von einem europäischen
Partner begleitet zu sein (
www.spiegel.de/politik/deutschland/europa-und-chin
a-politik-von-bundeskanzler-olaf-scholz-ein-derart-arroganter-satz-a-3c34873
a-ac98-4d7a-9096-cd3f30a8daf1) – und ohne innerhalb der Bundesregierung
über eine gemeinsame China-Strategie zu verfügen.
Im Juni 2023 fanden deutsch-chinesische Regierungskonsultationen in Berlin
statt. Mehrere Bundesministerien vereinbarten dabei eine engere
Zusammenarbeit mit ihren chinesischen Counterparts (
www.bundesregierung.de/breg-de/
aktuelles/deutsch-chinesische-konsultationen-2197484). Die Kommunikation
der Bundesregierung zu den Regierungskonsultationen erfolgte vor allem
durch den Bundeskanzler. In der Pressekonferenz des Bundeskanzlers mit dem
chinesischen Premierminister Li Qiang wurden jedoch keine Fragen
zugelassen (
www.bundesregierung.de/breg-de/suche/pressekonferenz-von-bundeskan
zler-scholz-und-des-ministerpraesidenten-der-volksrepublik-china-li-qiang-21
97506).
In ihrem Koalitionsvertrag vom 24. November 2021 hatten SPD, BÜNDNIS
90/ DIE GRÜNEN und FDP vereinbart, eine „umfassende China-Strategie in
Deutschland“ zu erarbeiten und diese im ersten Regierungsjahr, also bis
spätestens 8. Dezember 2022, vorzulegen. Aufgrund nach Ansicht der
Fragesteller offenkundiger, schwerer Differenzen konnte der notwendige Konsens
innerhalb der Koalition nicht erzielt werden, weshalb die China-Strategie vom
Bundeskabinett erst am 13. Juli 2023, und damit in der parlamentarischen
Deutscher Bundestag Drucksache 20/8548
20. Wahlperiode 28.09.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom
26. September 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Sommerpause 2023 und ohne jede Vorstellung oder parlamentarische Debatte
im Deutschen Bundestag, verabschiedet wurde.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung hat am 13. Juli 2023 erstmals eine ressortübergreifende
umfassende China-Strategie beschlossen und dem Deutschen Bundestag
zugeleitet (Bundestagsdrucksache 20/7770). Die Strategie soll am 28. September
2023 im Plenum des Deutschen Bundestages beraten werden.
Um eine kohärente Außen- und Sicherheitspolitik sicherzustellen, baut die
Strategie unter anderem auf der Nationalen Sicherheitsstrategie auf, die am
14. Juni 2023 beschlossen wurde. Die Bundesregierung sieht es als notwendig
an, den Herausforderungen zu begegnen, die von China ausgehen; ebenso sucht
die Bundesregierung weiterhin die Zusammenarbeit mit China, insbesondere
als unverzichtbarerer Akteur für die Lösung zentraler globaler Fragen. Dies war
auch die Grundlage für die Vorbereitung der 7. Deutsch-Chinesischen
Regierungskonsultationen am 20. Juni 2023 in Berlin unter dem Motto „Gemeinsam
nachhaltig handeln“.
Die China-Strategie ist eingebettet in die Ziele und Grundsätze der
gemeinsamen Chinapolitik der EU. Sie umfasst drei Dimensionen: die bilateralen
Beziehungen zu China, die Stärkung Deutschlands und der EU sowie die
internationale Zusammenarbeit. Die Strategie legt die Sichtweise der Bundesregierung
zum Stand und den Perspektiven der Beziehungen mit China dar; sie soll dazu
beitragen, dass die Bundesregierung in der komplexen Beziehung zu China ihre
Werte und Interessen besser verwirklichen kann. Die China-Strategie zeigt
zudem Wege und Instrumente auf, wie die Bundesregierung mit China
zusammenarbeiten kann, ohne Deutschlands freiheitlich-demokratische Lebensweise,
Souveränität, Wohlstand sowie Sicherheit und Partnerschaften mit anderen zu
gefährden. Sie setzt den Rahmen, innerhalb dessen die Ressorts der
Bundesregierung ihre Politik gegenüber China kohärent gestalten. Und sie bildet die
Grundlage für verstärkte chinapolitische Koordinierung mit Stakeholdern in
Deutschland, in Europa und darüber hinaus.
Um diese Ziele zu erreichen, führte die Bundesregierung während des
Strategieprozesses zahlreiche vertrauliche Gespräche auf verschiedenen Ebenen mit
europäischen und internationalen Partnern sowie mit Stakeholdern in
Deutschland. Dazu gehörten auch Mitglieder des Deutschen Bundestags. Der Stand
chinapolitischer Diskussionen in der EU und in der NATO wurde berücksichtigt,
insbesondere der Strategische Kompass der EU und das Strategische Konzept
der NATO.
Der Bundesregierung ist die europäischere Ausgestaltung ihrer Chinapolitik ein
besonderes Anliegen. Die Strategie enthält daher in einem eigenen Kapitel
konkrete Vorschläge an EU-Partner und berücksichtigt konsequent die europäische
Dimension der deutschen Chinapolitik.
Die Bundesregierung intensiviert zur Umsetzung der Strategie ihre
chinapolitische Koordinierung; sie wird regelmäßig über Fortschritte zur Umsetzung der
Strategie berichten und die Strategie auf dieser Basis unter Einbeziehung des
Deutschen Bundestags und anderer wesentlicher Stakeholder evaluieren.
1. Warum verzögerte sich die Vorlage der China-Strategie der
Bundesregierung?
2. Waren die deutsch-chinesischen Regierungskonsultationen für die
Bundesregierung ein Grund, die Verabschiedung ihrer China-Strategie weiter
zu verschieben?
3. In welcher Form, und bis wann wird die China-Strategie in den
Deutschen Bundestag eingebracht, und warum geschah dies nicht vor ihrer
Fertigstellung?
4. In welcher Form und über welche konkreten Personen waren die
Koalitionsfraktionen, die an der Bundesregierung beteiligten Parteien und von
der Bunderegierung hinzugezogene Experten an der Erstellung der
China-Strategie der Bundesregierung beteiligt?
5. In welcher Form hat die Bundesregierung die europäischen und NATO-
Partner bei der Erstellung der China-Strategie der Bundesregierung
beteiligt, und wie wurde die Auswahl getroffen, wer beteiligt wird?
6. Welche inhaltlichen Gemeinsamkeiten und Unterschiede der China-
Strategie bestehen aus Sicht der Bundesregierung zum jüngsten China-Papier
(
www.handelsblatt.com/politik/international/china-strategie-eu-legt-papi
er-zu-neuausrichtung-von-china-politik-vor/29148312.html) des
Europäischen Auswärtigen Dienstes?
8. Hatte das China-Positionspapier des Seeheimer Kreises der SPD-
Bundestagsfraktion (
www.welt.de/politik/deutschland/plus244799128/Zerwu
erfnis-ueber-China-Politik-Gruene-gehen-auf-SPD-los.html) Einfluss auf
die Formulierung der China-Strategie der Bundesregierung, und wenn ja,
welchen?
Die Fragen 1 bis 6 und 8 werden zusammen beantwortet.
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
7. Welche Reaktionen auf die China-Strategie durch die chinesische
Regierung und die sie tragende Partei sind der Bundesregierung bekannt (bitte
mit Datum auflisten)?
Die Bundesregierung steht in engem und regelmäßigem Austausch mit der
chinesischen Regierung zu allen zentralen Themen und damit auch zur China-
Strategie. Die Reaktion der chinesischen Regierung auf die China-Strategie der
Bundesregierung ist öffentlich verfügbar, beispielweise die Mitteilung der
chinesischen Botschaft in Berlin unmittelbar nach Veröffentlichung der Strategie
(de.china-embassy.gov.cn/det/sgyw/202307/t20230715_11113640.htm).
9. Warum wurde der Besuch des chinesischen Außenministers Qin Gang in
Potsdam (
www.scmp.com/news/china/diplomacy/article/3220229/why-d
id-chinese-foreign-minister-qin-gang-stop-potsdam-and-how-it-tied-ta
iwan) von keinem Mitglied der Bundesregierung begleitet?
Der damalige chinesische Außenminister, Qin Gang, wurde im Rahmen des
offiziellen Besuchsteils durch die Bundesministerin des Auswärtigen, Annalena
Baerbock wahrgenommen. Inoffizielle Programmpunkte ausländischer
Staatsgäste werden grundsätzlich nicht durch Mitglieder der Bundesregierung
begleitet. Das gilt auch für den Besuch des damaligen chinesischen Außenministers
in Potsdam.
10. Wie genau und bei welchen Stellen in der chinesischen Regierung und
der sie tragenden Partei möchte sich die Bundesregierung – wie in ihrer
China-Strategie angekündigt – für eine Verbesserung der
Arbeitsbedingungen der deutschen politischen Stiftungen in China einsetzen?
Die Bundesregierung setzt sich regelmäßig bei bilateralen Gesprächen auf allen
Ebenen für eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen der deutschen
politischen Stiftungen in China ein.
11. Welche konkreten Schritte wird die Bundesregierung unternehmen, um –
wie in ihrer China-Strategie formuliert – ein interregionales
Handelsabkommen zwischen der EU und den ASEAN (Association of Southeast
Asian Nations)-Staaten abschließen zu können?
Die Bundesregierung unterstützt die Verhandlungen weiterer bilateraler EU-
Abkommen mit ASEAN-Mitgliedstaaten, die als Bausteine für ein künftiges
EU-ASEAN-Abkommen dienen können. Durch die Konsolidierung bilateraler
EU-Abkommen mit ASEAN-Mitgliedstaaten, die Weiterentwicklung
gemeinsamer Standards und Handelsregeln sowie Vereinbarung ambitionierter
Nachhaltigkeitskapitel vertiefen sich die Wirtschaftsbeziehungen, leistet die EU
einen wichtigen Beitrag zur Erreichung globaler Nachhaltigkeitsziele und es
entstehen Diversifizierungschancen für deutsche Unternehmen.
12. In welchem Rahmen möchte die Bundesregierung – wie in ihrer China-
Strategie angekündigt – gemeinsam mit Partnern bei China dafür
werben, dass China als zweitgrößte Volkswirtschaft der Welt auf seine
Privilegien als Entwicklungsland im Rahmen des WTO (World Trade
Organization)-Rechts verzichtet, und wäre dies das erste Mal, dass die
Bundesregierung China gegenüber hierfür eintritt?
Die Bundesregierung unterstützt die Europäische Kommission in ihrem Ansatz,
bei der gegenwärtigen Regelsetzung im Kontext der Welthandelsorganisation
(WTO) darauf zu drängen, dass China verbindlich auf die Inanspruchnahme
etwaiger Sonderrechte für Entwicklungsländer verzichtet. Ein konkretes Beispiel
ist der Verzicht von China auf die Rechte eines Entwicklungslandes im Rahmen
des sogenannten TRIPS-Kompromisses (Ministerial Decision on the TRIPS
Agreement, 17 Juni 2022, WT/MIN(22)/30 WT/L/1141 – Übereinkommen
über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums [TRIPS]).
Ähnliche Überlegungen werden derzeit im Rahmen der geplanten Ergänzung
des Fischereiabkommens diskutiert. Deutschland hat diesen Ansatz bereits auf
der zwölften WTO-Ministerkonferenz unterstützt und unterstützt diesen
weiterhin im Rahmen der EU-internen Koordinierung, in Gesprächen mit weiteren
Partnern und in bilateralen Gesprächen mit China.
13. Wie bewertet die Bundesregierung die Warnungen u. a. des Bundesamtes
für Verfassungsschutz vor staatlicher chinesischer Einflussnahme und
Spionage im Bereich des Wissenschafts- und Studierendenaustauschs
(
www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/hintergruende/DE/
wirtschaftswissenschaftsschutz/chinas-neue-wege-der-spionage.html;jsessionid=D1
91C14FF18D3B9905581A3D7D507FA8.intranet232#doc812070bodyT
ext4;
www.dw.com/de/wie-china-seine-top-studenten-in-deutschland-ko
ntrolliert/a-64895554) vor dem Hintergrund des in der China-Strategie
aufgeführten Ziels, den Austausch zwischen deutschen und chinesischen
Studierenden und Wissenschaftlern zu intensivieren, und wie will die
Bundesregierung konkret sicherstellen, dass dieser Widerspruch im
Ergebnis nicht zu größerer Abhängigkeit von China und größerer
Einschränkung der Freiheit der Wissenschaft und größeren Risiken für
Spionage an deutschen Wissenschaftseinrichtungen führt?
Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der
AfD auf Bundestagsdrucksache 20/5855, insbesondere die Vorbemerkung der
Bundesregierung, sowie auf die China-Strategie der Bundesregierung wird
verwiesen (insbesondere Kapitel 3.6. zu „Bildung, Wissenschaft und Forschung“
und Kapitel 6.2 zu „China-Kompetenz“, Seiten 29 ff., 61).
Die Kooperation von Hochschulen und Forschungseinrichtungen, die
internationale Mobilität von Studierenden und Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftlern trägt zur Stärkung der bilateralen Beziehungen und zum Aufbau von
China-Kompetenz in Deutschland bei.
Als Gastgebende sind die Forschungseinrichtungen und Hochschulen mit in der
Verantwortung, dafür zu sorgen, dass die Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit
auch für diese Personengruppe in Deutschland gilt. Ferner tragen die
Forschungseinrichtungen und Hochschulen Verantwortung dafür, dass das
Regelwerk der Exportkontrolle eingehalten wird.
14. Welche konkreten marktwirtschaftlichen Instrumente wird die
Bundesregierung nutzen, um – wie in der China-Strategie angeführt – deutschen
Unternehmen den Abbau von einseitigen Abhängigkeiten attraktiver zu
machen?
Die Bundesregierung setzt sich für eine robuste, regelbasierte internationale
Handelsordnung ein, die, ergänzt durch ein Netz ambitionierter EU-
Freihandelsabkommen, einen wichtigen Beitrag zur Resilienz der deutschen Wirtschaft
durch eine breite Erschließung der globalen Wachstums- und Rohstoffmärkte
durch deutsche und EU-Unternehmen leistet. Daneben bieten die global
ausgerichteten Instrumente der Außenwirtschaftsförderung ein breites Spektrum an
Möglichkeiten, deutsche Unternehmen bei der Erschließung von
Alternativmärkten und damit der wirtschaftlichen Diversifizierung zu unterstützen. Das
Instrumentarium reicht vom Netz der Auslandshandelskammern (AHK) und
Germany Trade and Invest (GTAI) über Leitungsreisen mit
Wirtschaftsdelegation bis zum Markterschließungs- und Auslandsmesseprogramm, den
verschiedenen Exportinitiativen sowie den Exportkredit- und Investitionsgarantien.
Insbesondere bei den Garantieinstrumenten sind unter den Gesichtspunkten der
Risikostreuung und Diversifizierung bereits Anpassungen erfolgt. Gleichzeitig
steht die Bundesregierung im Austausch mit Unternehmen zu chinabezogenen
Risiken. Die Bundesregierung verweist hier auf die China-Strategie und
besonders Kapitel 4.4. zu „Risiken auf dem chinesischen Markt“ (S. 37/38).
15. Wie genau definiert die Bundesregierung den Begriff „Zivilgesellschaft“
mit Blick auf China in ihrer China-Strategie, und welche Akteure auf
chinesischer Seite haben hierzu für die Bundesregierung besondere
Relevanz?
Im Bereich der Zivilgesellschaft unterstützt die Bundesregierung die
Zusammenarbeit mit ganz oder teilweise unabhängig vom Staat agierenden Akteuren.
Den Grenzen dieser Unabhängigkeit in einem Einparteiensystem und
angesichts chinesischer Gesetzgebung ist sich die Bundesregierung bewusst.
Zivilgesellschaftlicher Austausch ist dennoch das Fundament, das die Beziehungen
Deutschlands zu China breit und tragfähig macht. Als wichtige Elemente
gehören dazu ungehinderte Mobilität und offene Wissenschafts- und
Bildungssysteme sowie unter anderem der Austausch mit engagierten Bürgerinnen und
Bürgern, nichtstaatlich geförderten Initiativen und Unternehmen, sowie
Kulturschaffenden. Des Weiteren wird auf die China-Strategie, insbesondere auf die
Kapitel 1.4 zu „Unsere Werte und Interessen“ (S. 11 bis 13), Kapitel 3.2 zu
„Parlamentarische und zivilgesellschaftliche Kontakte“ (S. 22/23) und Kapitel
3.3 zu „Wahrung der Menschenrechte“ (S. 24/25) sowie die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
16. Wie arbeitet die Bundesregierung mit Ländern wie beispielsweise Indien,
die sich bemühen, technologische Abhängigkeiten von China zu
verringern, strategisch, wirtschaftlich, politisch und auch im militär-
technologischen Bereich zur Verringerung dieser Abhängigkeiten zusammen?
Bei den letzten deutsch-indischen Regierungskonsultationen im Mai 2022 in
Berlin wurden unter anderem Vereinbarungen zu Energiewende, Klima- und
Umweltschutz sowie Entwicklung („Partnerschaft für grüne und nachhaltige
Entwicklung“, siehe
www.bmz.de/resource/blob/118276/gemeinsame-absichtse
rklaerung-gruene-und-nachhaltige-entwicklung.pdf) und zur
Fachkräfteeinwanderung und Rückführung (Migrations- und Mobilitätsabkommen,
inzwischen in Kraft getreten) getroffen und der Aufbau einer Task Force für grünen
Wasserstoff innerhalb der Energiepartnerschaft „Deutsch-Indisches
Energieforum“ vereinbart. Anlässlich des Besuchs von Bundeskanzler Scholz in Indien
im Februar 2023 wurde eine gemeinsame Erklärung zum weiteren Ausbau der
Zusammenarbeit im Bereich Technologie und Innovation veröffentlicht.
Darüber hinaus wurden 2022 die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen,
ein Investitionsschutzabkommen und ein Abkommen zum Schutz
geographischer Herkunftsbezeichnungen zwischen der Europäischen Union und Indien
wiederaufgenommen, wofür die Bundesregierung sich nachdrücklich eingesetzt
hatte.
17. Was unternimmt die Bundesregierung konkret und über Global Gateway
hinaus, um die finanzielle, technologische, wirtschaftliche und politische
Abhängigkeit von Entwicklungsländern gegenüber China verringern?
Die Koordinierung mit engsten Partnern im Rahmen der EU, der
transatlantischen Allianz und auch im G7-Rahmen ist für die Stärkung der Resilienz
internationaler Partner von herausragender Bedeutung. Die Bundesregierung
verstärkt außerdem ihr Engagement in bestehenden multilateralen Gremien wie
den G20, um die Zusammenarbeit mit globalen Partnern auszubauen. Die
Bundesregierung engagiert sich hierfür umfassend im bilateralen und multilateralen
Rahmen. Dies beinhaltet hochrangige Begegnungen und Arbeitsgruppen,
ambitionierte EU Handels- und Investitionsabkommen, das Diversifizieren von
Wirtschaftsbeziehungen, Infrastrukturangebote, eine Reform der WTO, die
substantielle Zusammenarbeit in den Vereinten Nationen, eine aktive
Sicherheitspolitik sowie Angebote zur Zusammenarbeit hinsichtlich Abrüstung,
Rüstungskontrolle und transparenz- und vertrauensbildender Maßnahmen. Die
Bundesregierung engagiert sich außerdem in der Klimaaußen-, Energie-, Umwelt- und
Entwicklungspolitik mit Partnern in allen Weltregionen. Das Engagement der
Bundesregierung umfasst auch einen verstärkten Austausch zum Völkerrecht,
Kapazitätsaufbau zu Küstenschutz, Cybersicherheit und
Desinformationsbekämpfung sowie Rüstungskooperationen. Die Resilienz von Deutschlands
Partnern unterstützt die Bundesregierung außerdem im Bereich der Transparenz
von Rohstoff- und Kreditverträgen, bei der Schaffung eines regulativen
Umfelds für nachhaltige und menschenrechtskonforme Investitionen sowie der
Bekämpfung von Korruption. Die Bundesregierung verweist darüber hinaus auf
die Nationale Sicherheitsstrategie (
www.nationalesicherheitsstrategie.de), die
China-Strategie (besonders auf das Kapitel 5 „Internationale Zusammenarbeit“,
Seiten 46 ff.) sowie die Leitlinien zum Indo-Pazifik und die Fortschrittsberichte
2022 und 2023 zur Umsetzung der Indo-Pazifik-Leitlinien (
www.auswaertiges-
amt.de/blob/2380500/33f978a9d4f511942c241eb4602086c1/200901-indo-pazif
ik-leitlinien--1--data.pdf).
18. Inwiefern hat die „Diskussion um den Hamburger Hafen“, wie von der
Bundesministerin des Innern und für Heimat, Nancy Faeser, geäußert
(
www.welt.de/politik/deutschland/plus244799128/Zerwuerfnis-ueber-Ch
ina-Politik-Gruene-gehen-auf-SPD-los.html), dazu geführt, dass im
Gesetzgebungsprozess zur kritischen Infrastruktur „viel Zeit verstrichen“
ist?
Der Referentenentwurf des Gesetzes zur Umsetzung der CER-Richtlinie und
zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen (KRITIS-Dachgesetz) befindet
sich derzeit in der Abstimmung mit Bundesressorts, Ländern und Verbänden.
Eine Kabinettbefassung in diesem Jahr wird angestrebt.
19. Hat die Bundesregierung im Vorfeld der deutsch-chinesischen
Regierungskonsultationen Vertreter europäischer und NATO-Partner zu einer
Teilnahme bzw. Vorbereitung der Konsultationen eingeladen?
a) Wenn ja, welche Vertreter wurden eingeladen?
b) Wenn nein, warum nicht?
Gab es Anfragen von Partnern, und wenn ja, wie, und mit welcher
Begründung wurden diese beschieden?
Die Fragen 19 bis 19b werden zusammen beantwortet.
Bei den Regierungskonsultationen wurden europäische Anliegen aktiv
eingebracht. Die EU-Partner wurden im Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV)
und in bilateralen Gesprächen im Vorfeld zu den Konsultationen informiert. Sie
wurden in Berlin und Brüssel auch im Nachgang über die Ergebnisse
unterrichtet. NATO-Alliierte und Partner außerhalb der EU wurden auf Wunsch
unterrichtet.
20. Welche Bundesministerinnen und Bundesminister haben aus welchen
ressortbezogenen oder anderen Gründen an den
Regierungskonsultationen teilgenommen, und welche aus welchen Gründen nicht?
21. Hat die Bundesregierung im Vorfeld in Betracht gezogen, die deutsche
Delegation für die Regierungskonsultationen zu verkleinern, und wenn
ja, warum wurde dies nicht umgesetzt?
Die Fragen 20 und 21 werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung hat für die deutsch-chinesischen
Regierungskonsultationen im Jahr 2023 einen thematisch fokussierten Ansatz unter dem Titel
„Gemeinsam Nachhaltig Handeln“ gewählt. Die Zusammensetzung der deutschen
Delegation richtete sich nach den deutschen Interessen und Schwerpunkten der
Zusammenarbeit mit China. Es waren neben dem Bundeskanzleramt neun
Bundesministerien vertreten: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
(BMWK), Bundesministerium der Finanzen (BMF), Auswärtiges Amt (AA),
Bundesministerium der Justiz (BMJ), Bundesministerium für Gesundheit
(BMG), Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV),
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
(BMUV) und Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF).
Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
22. Wieso waren bei der Pressekonferenz von Bundeskanzler Olaf Scholz
mit Ministerpräsident Li Qiang keine Fragen zugelassen, und gab es dazu
eine vorherige Absprache der Bundesregierung mit der chinesischen
Seite?
Es wird auf die Stellungnahme des Regierungssprechers, Staatssekretär Steffen
Hebestreit, vom 21. Juni 2023 verwiesen (
www.bundesregierung.de/breg-de/su
che/regierungspressekonferenz-vom-21-juni-2023-2197736, S. 9 und 10).
23. Welche Zusagen der chinesischen Seite konnte die Bundesregierung im
Hinblick auf die Arbeit von Journalisten in China erzielen, und konnte
sie Zusagen zur Arbeit deutscher Journalisten erreichen?
Die Bundesregierung spricht Pressefreiheit und die Arbeitsbedingungen
deutscher Journalistinnen und Journalisten regelmäßig und auf allen Ebenen
gegenüber chinesischen Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartnern an. Dies gilt
insbesondere auch für hochrangige Gespräche in Vorbereitung und während der
deutsch-chinesischen Regierungskonsultationen im Juni 2023. Wichtiges
Anliegen waren dabei insbesondere konkrete Fortschritte bei Verfahren zur
Verlängerung der Gültigkeit von Presseakkreditierungen für deutsche
Korrespondentinnen und Korrespondenten.
24. Aus welchen konkreten Maßnahmen mit welchem Zeitplan besteht der
bei den Regierungskonsultationen vereinbarte deutsch-chinesische
Klima- und Transformationsdialog?
Ziel des deutsch-chinesischen Klima- und Transformationsdialogs ist es, die
Rahmenbedingungen für die grüne Transformation zu verbessern und die
Klimaziele schneller zu verwirklichen. China hat sich im Rahmen der
Gemeinsamen Absichtserklärung zur Einrichtung des deutsch-chinesischen Klima- und
Transformationsdialogs dazu bekannt, in der Dekade bis 2030 seine
Anstrengungen beim Klimaschutz weiter zu erhöhen. Die Absichtserklärung (einsehbar
unter
www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/P-R/paper-ger-chn-climate-an
d-transformation-dialogue.html) enthält hierzu acht Handlungsfelder der
Zusammenarbeit vom zentralen Bereich der Dekarbonisierung der Industrie über
den Ausbau erneuerbarer Energien, Kreislaufwirtschaft bis hin zur Frage
nachhaltiger Finanzierung. Der Klima- und Transformationsdialog baut dabei auf
bereits bestehenden Formaten der Zusammenarbeit auf und stärkt diese, so
insbesondere die Deutsch-Chinesische Energiepartnerschaft oder die
Zusammenarbeit im Rahmen der Deutsch-Chinesischen Arbeitsgruppe Klima und Umwelt
und der Internationalen Klimaschutzinitiative. Zukünftig soll insbesondere im
Rahmen von Pilotkooperationen auf Provinz- und Sektorebene noch enger
zusammengearbeitet und die Kooperation zur industriellen Dekarbonisierung
verstärkt werden, beispielsweise durch den Austausch zu Standards für grüne
Industrieprodukte.
25. Hat China der Bundesregierung Zusagen im Hinblick auf die
Verabschiedung eines globalen Ziels zum Ausbau von erneuerbaren Energien
gegeben?
China hat die Einigung des G20-Gipfels unterstützt, Anstrengungen für eine
Verdreifachung der erneuerbaren Energiekapazität weltweit durch bestehende
Zielvorgaben und politische Strategien bis 2030 zu verfolgen und anzuregen.
Die Verankerung eines globalen Ziels für den Ausbau erneuerbarer Energien
wurde auf deutsche Initiative in die G20 eingebracht.
26. Wie hat die Bundesregierung die Position China zum Thema
„Kohleenergie und Kohleausstieg“ bei den Regierungskonsultationen
wahrgenommen?
Die Mitglieder der Bundesregierung drücken regelmäßig in bilateralen
Gesprächen mit ihren chinesischen Amtskollegen ihre Besorgnis über den Zubau
neuer Kohlekraftwerke in China aus und weisen auf die Notwendigkeit eines
Kohleausstiegs hin. Die chinesische Seite setzt bei ihrem Energiemix weiterhin
auch auf Kohle. Aus Sicht der Bundesregierung sind der Ausbau erneuerbarer
Energien und die Flexibilisierung des Stromsystems im Vergleich zum Ausbau
von Kohlekraftwerken die deutlich nachhaltigere und kostengünstigere
Alternative, um Energiesicherheit zu gewährleisten Vor diesem Hintergrund wird die
Bundesregierung den Expertenaustausch im Rahmen des Deutsch-Chinesischen
Klima- und Transformationsdialogs zu den Themen Ausbau der erneuerbaren
Energien und Flexibilisierung des Stromsystems weiter intensivieren.
27. Was hat die chinesische Regierung dem Appell des Bundeskanzlers
entgegnet, im Hinblick auf den Krieg in der Ukraine noch stärker
chinesischen Einfluss auf Russland geltend zu machen?
28. Hat die chinesischen Regierung der Bundesregierung die Zusage
gegeben, keine Waffen oder konventionelles Dual-Use-Material an Russland
zu liefern, hat die Bundesregierung die chinesische Seite mit
entgegenlautenden internationalen Berichten (
www.japantimes.co.jp/news/2023/0
3/18/asia-pacific/china-russia-ukraine-war-ammunition-u-s/)
konfrontiert, wenn ja, welche Antwort gab die chinesische Seite, und wenn nein,
warum nicht?
Die Fragen 27 und 28 werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung hat den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine auf
verschiedenen Ebenen und regelmäßig angesprochen. Die Bundesregierung äußert
sich darüber hinaus nicht zu Inhalten von vertraulichen Gesprächen.
29. Was hat die Bundesregierung mit der chinesischen Regierung zu der
Frage vereinbaren können, wie stark verschuldete Staaten unterstützt
werden können?
Als Rahmenwerk für koordinierte Schuldenbehandlungen der ärmsten Länder
hat die G20 bereits im November 2020 das gemeinsame Rahmenwerk für eine
effektive und nachhaltige Schuldenbehandlung (Common Framework for Debt
Treatments) verabschiedet. Um den Common Framework noch effizienter zu
machen, strebt die Bundesregierung eine Fortsetzung des bilateralen Dialogs
mit China an, um die multilaterale Koordinierung konstruktiv zu begleiten.
30. War das am 1. Juli 2023 in Kraft getretene revidierte chinesische Anti-
Spionage-Gesetz Gegenstand der Diskussionen im Rahmen der
Regierungskonsultationen?
a) Wenn ja, welche Ergebnisse konnte die Bundesregierung hierzu
erzielen?
b) Wenn nein, warum nicht?
31. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu dem revidierten
chinesischen Anti-Spionage-Gesetz, und mit welchen Konsequenzen für
deutsche Unternehmen rechnet sie hierdurch?
Die Fragen 30 bis 31 werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung hat in den Regierungskonsultationen auf die möglichen
negativen Auswirkungen neuer chinesischer Gesetzgebung auf die bilaterale
Zusammenarbeit hingewiesen (
www.bundesregierung.de/breg-de/mediathek/pr
essebegegnung-von-bundeskanzler-olaf-scholz-und-dem-
ministerpraesidentender-volksrepublik-china-li-qiang-2197502).
Eine Vielzahl von chinesischen Gesetzen kann als mögliche
Berufungsgrundlage für Maßnahmen chinesischer Behörden zum Eingriff in Rechte
ausländischer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger und Unternehmen dienen. Über die
Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts (
www.auswaertiges-am
t.de/de/service/laender/china-node/chinasicherheit/200466) wird spezifisch zu
China im Unterkapitel „Reiseinfos – Rechtliche Besonderheiten“ darauf
hingewiesen. Das novellierte Anti-Spionage-Gesetz schafft in diesem Sinn eine
zusätzliche rechtliche Grundlage für zum Teil bereits bestehende Praktiken. Die
Bundesregierung beobachtet Umsetzung und Anwendung der Novelle des
Anti-Spionagegesetzes genau. Behördliches Vorgehen gegen deutsche
Staatsangehörige unter Berufung auf das novellierte Gesetz ist bisher nicht bekannt.
32. Hatte die Bundesregierung im Vorfeld Kenntnis von dem Treffen des
chinesischen Premierministers mit deutschen Wirtschaftsvertretern am
19. Juni 023, und wenn ja, seit wann?
a) Welche Wirtschaftsvertreter haben nach Kenntnis der
Bundesregierung an diesem Treffen teilgenommen (bitte auflisten)?
b) War bei dem Treffen ein Vertreter der Bundesregierung mit
anwesend, und wenn ja, wer?
c) Welche Themen standen nach Kenntnis der Bundesregierung bei
diesem Treffen der Wirtschaftsvertreter mit dem chinesischen Premier
auf der Tagesordnung?
d) Hatte die Bundesregierung im Vorfeld Kenntnis von den MoUs
(Memorandums of Understanding), die zwischen der chinesischen Seite
und deutschen Wirtschaftsvertretern unterzeichnet wurden?
e) Welche Inhalte haben diese MoUs nach Kenntnis der
Bundesregierung?
Die Fragen 32 bis 32e werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung hatte Kenntnis von der Absicht des chinesischen
Premierministers, mit deutschen Wirtschaftsvertretern am 19. Juni 2023 ein Treffen
durchzuführen. Vertreterinnen oder Vertreter der Bundesregierung haben nicht
an dem Treffen teilgenommen.
33. Wie steht die Bundesregierung zum Entwurf des EU-China
Comprehensive Agreement on Investment (CAI), zieht sie eine Fortsetzung der
Verhandlungen hierzu in Betracht, und fand dazu im Rahmen der
deutschchinesischen Regierungskonsultationen ein Austausch statt, und fand im
Vorfeld ein Austausch mit den EU-Partnern statt?
34. Hat China nach Kenntnis der Bundesregierung einen neuen Versuch
unternommen, das CAI zum Abschluss zu bringen, und zu welchen
Konzessionen ist China im Zuge der Verhandlungen bereit?
Die Fragen 33 und 34 werden zusammen beantwortet.
Eine Ratifikation des China-Investitionsabkommens im Rat der Europäischen
Union kann aus verschiedenen Gründen zurzeit nicht stattfinden. Im Übrigen
sind der Bundesregierung keine neuen Versuche der chinesischen Seite
bekannt, das Abkommen zum Abschluss zu bringen.
35. Welche Konsequenzen hat die Bundesregierung aus dem Prozess rund
um das Genehmigungsverfahren zum Einstieg des chinesischen
Staatskonzerns Cosco beim Hamburger Hafenterminal Tollerort gezogen?
Das Recht der Investitionsprüfung wurde in den letzten Jahren mehrfach
verschärft, um angesichts der veränderten internationalen Rahmenbedingungen die
notwendigen Maßnahmen ergreifen zu können. Grundsätzlich bietet die
Investitionsprüfung bereits eine gute Grundlage, um auf voraussichtliche
Beeinträchtigungen der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit angemessen zu reagieren.
So kann das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz einen
geplanten Erwerb im Falle einer voraussichtlichen Beeinträchtigung der öffentlichen
Ordnung oder Sicherheit mit Auflagen versehen oder mit Zustimmung der
Bundesregierung den Erwerb als ultima ratio sogar untersagen. Im Bereich der
kritischen Infrastrukturen im Sinne der Verordnung zur Bestimmung Kritischer
Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz (BSI-KRITIS-V) besteht diese
Eingriffsmöglichkeit bereits ab einem Erwerb von 10 Prozent der Stimmrechte. Welche
Entscheidung getroffen wird, hängt maßgeblich von den Umständen des
jeweiligen Einzelfalls ab.
Das Instrumentarium der Investitionsprüfung wird regelmäßig überprüft. Auch
aktuell prüft die Bundesregierung Anpassungen, um den aktuellen
Herausforderungen noch besser zu begegnen.
36. Hält die Bundesregierung angesichts der ansteigend aggressiven Haltung
der chinesischen Führung gegenüber Nachbarn in der Region (
www.lem
onde.fr/international/article/2023/08/07/philippines-manille-convoque-
lambassadeur-de-chine-au-sujet-de-tirs-au-canon-a-eau-sur-ses-navires_6
184683_3210.html) wie gegenüber dem Westen immer noch daran fest,
dass trotz der negativen Prüfung von sechs Bundesministerien zur
Überlassung von kritischer Infrastruktur am Hamburger Hafen die
Genehmigung zur Beteiligung eines chinesischen Staatskonzerns eine richtige
Entscheidung war, und ist sie bereit, dies im Lichte der neuen
Erkenntnisse noch einmal zu überprüfen?
Die im Investitionsprüfverfahren HHLA/COSCO erlassene Teiluntersagung
vom 31. Oktober 2022 ist bestandskräftig. Eine Aufhebung käme nur unter den
engen Voraussetzungen der §§ 48, 49 des Verwaltungsverfahrensgesetzes in
Betracht.
37. Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle Entwicklung der
chinesischen Wirtschaft, und welche Folgen hat dies nach ihrer Ansicht für die
deutschen und europäischen Wirtschaftsbeziehungen zu China?
Die Bundesregierung beobachtet die aktuellen Prognosen für eine
Abschwächung des Wachstums der chinesischen Wirtschaft und auch die Auswirkungen
auf die Weltwirtschaft aufmerksam. Zugleich sind die Wirtschaftsbeziehungen
eine wichtige Dimension des bilateralen Austauschs und China bleibt ein
wichtiger Markt für die deutsche und europäische Wirtschaft. Dabei kommt es
darauf an, dass bestehende Nachteile für ausländische Unternehmen auf dem
chinesischen Markt wie Investitions- und Marktzugangsbeschränkungen und
ungleiche Wettbewerbsbedingungen abgebaut werden. Die Bundesregierung
unterstützt die Forderungen der Unternehmen nach strukturellen Verbesserungen
des Marktumfelds.
38. Hat die Bundesregierung einen Gesamtüberblick über wechselseitige
ökonomische Abhängigkeiten von Deutschland und China erarbeitet, und
wenn ja, in welchen Bereichen liegen welche strategischen
Abhängigkeiten konkret?
Hierzu steht die Bundesregierung in regelmäßigem Austausch mit der
Europäischen Kommission und anderen Partnern. Eine abschließende Auflistung ist
nicht möglich. Die Bundesregierung beobachtet die wirtschaftlichen
Beziehungen zwischen Deutschland und China fortlaufend und stützt ihre Erkenntnisse
auch auf Recherchen von (Wirtschafts-)Forschungseinrichtungen auf Basis der
von Unternehmen zu publizierenden Daten, wie auch Zahlen des Statistischen
Bundesamts, die öffentlich verfügbar sind.
39. Wie viel Prozent der deutschen Wirtschaftsleistung hängen nach
aktueller Kenntnis der Bundesregierung in diesem Jahr und in der Projektion
auf 2024 ff. vom wirtschaftlichen Austausch mit China ab?
40. Wie viel Prozent der deutschen Arbeitsplätze hängen nach Kenntnis der
Bundesregierung vom Export nach China ab (bitte nach direkt und
indirekt aufteilen)?
41. Inwiefern sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Gewinne,
Umsätze und Beschäftigung deutscher Unternehmen strategisch von ihrem
jeweiligen Chinageschäft abhängig?
Die Fragen 39 bis 41 werden zusammen beantwortet.
Eine Differenzierung des Wirtschaftswachstums oder der Beschäftigung in
Deutschland nach dem Beitrag einzelner Länder wird von der Bundesregierung
nicht vorgenommen. Zur strategischen Bedeutung einzelner Länder für
unternehmensspezifische Kennziffern liegen der Bundesregierung keine eigenen
Kenntnisse vor.
42. Wie hoch waren jeweils die Investitionen deutscher Unternehmen in den
vergangenen fünf Jahren in China?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage
der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/8146 verwiesen.
43. Wie hoch waren in den vergangenen fünf Jahren jeweils die
Exportkreditgarantien und die Investitionsgarantien für das Chinageschäft
deutscher Unternehmen?
Der Bund hat in den vergangenen fünf Jahren (2018 bis 2022) Lieferungen und
Leistungen in Höhe von 5,59 Mrd. Euro mit Exportkreditgarantien abgesichert.
Das Deckungsvolumen auf Jahresbasis stellt sich wie folgt dar.
Datum Volumen in Mrd. Euro
31.12.2018 0,93
31.12.2019 1,09
31.12.2020 1,21
31.12.2021 1,38
31.12.2022 0,98
Bezüglich der Investitionsgarantien wird auf die Antwort der Bundesregierung
zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 20/8146 verwiesen.
44. Wie haben sich die Investitionen und Akquisitionen chinesischer
Unternehmen in Deutschland in den vergangenen fünf Jahren entwickelt?
45. Wie haben sich die Investitionen chinesischer Unternehmen, die
mehrheitlich dem chinesischen Staat gehören, in Deutschland und in der EU
in den vergangenen fünf Jahren entwickelt?
Die Fragen 44 und 45 werden zusammen beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine Informationen zu sämtlichen Investitionen
chinesischer Unternehmen in Deutschland und/oder in der EU vor. Zur
Investitionsprüfung lagen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
166 Beteiligungen chinesischer Unternehmen an deutschen Zielgesellschaften
seit dem Jahr 2018 vor (2018: 27; 2019: 21; 2020: 28; 2021: 38; 2022: 35;
2023: bisher 17).
46. Was versteht die Bundesregierung unter De-Risking, und mit welchen
konkreten Maßnahmen möchte sie dieses umsetzen?
47. Hat sich die Bundesregierung bezüglich des Konzepts des De-Risking
gegenüber China mit der EU und anderen Partnern ausgetauscht, die
einen ähnlichen Ansatz verfolgen?
Die Fragen 46 und 47 werden zusammen beantwortet.
De-Risking wird in der aktuellen China-Strategie der Bundesregierung definiert
(Kapitel 4, Seiten 34 bis 45). Darin werden auch Maßnahmen zum De-Risking
erläutert (Kapitel 4.5, Seiten 38/39). Die Bundesregierung steht zu Fragen der
Risikominderung in den Beziehungen zu China in regelmäßigem Austausch in
der EU, mit weiteren Partnern und mit China.
48. Wie steht die Bundesregierung zu stärkeren Transparenzregeln für
Unternehmen mit hohem China-Anteil am Geschäft?
Es wird auf Kapitel 4.4. der China-Strategie (Seiten 37/38) verwiesen.
49. Welche Auswirkungen hat die Präsenz und Aktivität chinesischer
Unternehmen in der Biokraftstoffbranche für diese in Deutschland und in der
EU?
50. Wie steht die Bundesregierung zu dem Ansatz, die gleichen strengen
Anforderungen an die Nachhaltigkeitszertifizierung für die heimische
Biokraftstoffproduktion und Importe aus Drittländern zu stellen?
Welche alternativen Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung in
diesem Sachverhalt?
Die Fragen 49 und 50 werden zusammen beantwortet.
Biokraftstoffe sind ein international gehandeltes Gut und werden dies auch in
Zukunft sein. Die Bundesregierung vertritt und unterstützt das Prinzip einer auf
Regeln basierenden internationalen Ordnung. Die Vorgaben an die
Nachhaltigkeitszertifizierung von Biokraftstoffen werden durch die EU-Richtlinie EU
2018/2001 (RED) (eur-lex.europa.eu/DE/legal-content/summary/renewable-ene
rgy.html) festgelegt und sind in der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung
(Biokraft-NachV) umgesetzt. Diese Anforderungen gelten sowohl für die in der
Union hergestellten als auch für importierte Biokraftstoffe gleichermaßen. Es
besteht keine Ermächtigung für abweichende nationale Regelungen.
Grundsätzlich wird eine Diskriminierung einzelner Herkunftsländer kritisch gesehen.
51. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu dem Verbot der
chinesischen Regierung für große chinesische Unternehmen, Chips beim US-
amerikanischen Hersteller Micron Technology zu kaufen, insbesondere
mit Hinblick auf die Situation deutscher Unternehmen in China, und
welche Schlussfolgerungen im Hinblick auf künftiges Sanktionshandeln
der chinesischen Regierung auch gegenüber der EU und Deutschland
zieht die Bundesregierung daraus?
Die Bundesregierung beobachtet die Entwicklung der wirtschaftlichen
Rahmenbedingungen in China fortlaufend aufmerksam und verfolgt im Lichte der
beobachteten Veränderungen des Marktumfelds gemäß China-Strategie einen
umfassenden Ansatz der Risikominderung.
52. Welche Auswirkung hat die chinesische Exportbeschränkung von
Gallium und Germanium (
www.handelsblatt.com/politik/international/galliu
m-germanium-china-fuehrt-exportkontrollen-fuer-seltene-metalle-ein/29
236902.html) für die davon abhängige Wirtschaft Deutschland und die
EU, und welche Notfallplanung sieht die Bundesregierung zum Schutz
der deutschen Wirtschaft vor für den Fall, dass China die Restriktionen
ausweitet?
Bisher handelt es sich bei den Beschränkungen um Exportkontrollen. Der
Bundesregierung liegen keine Informationen über daraus resultierende
Exportverzögerungen bzw. Exportverbote vor. Exportbeschränkungen können prinzipiell
Auswirkungen auf die Versorgung und damit die Wertschöpfung in
Deutschland haben. Deshalb steht die Bundesregierung mit der EU-Kommission sowie
mit deutschen und europäischen Unternehmen hinsichtlich der
Rahmenbedingungen für die Wiederaufnahme bzw. Ausweitung der Produktion in der
Europäischen Union im engen Kontakt.
53. Welcher Anteil der Versorgung Deutschlands mit Gallium und
Germanium stammen in den letzten fünf Jahren aus China, und welche
alternativen Bezugsquellen für diese strategisch wichtigen Rohstoffe gibt es?
Nach den Informationen der Bundesanstalt für Geowissenschaften und
Rohstoffe importierte Deutschland im Durchschnitt über die letzten fünf Jahre
Germanium zu 69 Prozent und Gallium zu 47 Prozent direkt aus China (siehe
nachstehend abgebildete Übersichten).
Deutsche Importe – Gallium (in Rohform, Pulver) in Tonnen
2018 2019 2020 2021 2022
China 4 13 24 29 27
Slowakei 15 13 15 21 19
USA 8 3
Kanada 5 1
Weitere* 3 1 2 3 2
Summe 30 30 41 58 49
*Japan, Ukraine, Russland, Taiwan, Ungarn
Deutsche Importe – Germanium (in Rohform, Pulver) in Tonnen
2018 2019 2020 2021 2022
China 4 1 3 7 3
Belgien 1 1 1 1
Hong Kong 1 2
Dänemark 1
Summe 6 4 4 8 4
Gallium und Germanium werden nicht in eigenen Lagerstätten abgebaut,
sondern als Beiprodukte gewonnen. Es gibt keine Gallium- oder
Germaniumlagerstätten in Europa.
Primär-Rohgallium wird in China, Russland, Japan und Südkorea gewonnen. In
Deutschland, Ungarn und der Ukraine gibt es Kapazitäten, aber derzeit keine
Produktion.
Gallium aus Prozessschrott (Recycling) wird in Europa ebenfalls gewonnen, so
in Deutschland und der Slowakei. Deutschland produziert aktuell kein Primär-
Gallium.
54. Welche Folgen hätte – sofern entsprechende Prognosen vorliegen – eine
Ausweitung von Exportbeschränkungen Chinas auf Lithium für die
Wirtschaft in Deutschland und der EU?
57. Was bedeutet die Aussage vom Bundesminister für Wirtschaft und
Klimaschutz, Dr. Robert Habeck, bei Exportkontrollen auf Lithium habe
Deutschland „wirklich ein anderes Problem“ (
www.n-tv.de/wirtschaft/O
hne-Lithium-aus-China-steht-Europa-so-gut-wie-blank-da-article242751
52.html)?
Die Fragen 54 und 57 werden gemeinsam beantwortet.
In der gesamten Wertschöpfungskette der Lithiumindustrie nimmt Asien, im
speziellen China, eine Schlüsselrolle ein. Beim Endprodukt, der Lithium-Ionen-
Batterie (LIB), ist das Land der weltgrößte Exporteur. Voraussetzung für diese
Produktion ist der Import und/oder die lokale Produktion der für LIB wichtigen
Batteriematerialien, hier Lithiumverbindungen, wie zum Beispiel
Lithiumkarbonat und Lithiumhydroxid.
China war im Jahr 2021 mit Abstand global größter Importeur von
Lithiumkarbonat (41,5 Prozent) und gleichzeitig größter Exporteur (32,4 Prozent). Diese
Exporte setzen sich aus inländischer Produktion und Durchgangshandel
zusammen. Bei Lithiumhydroxid war China hingegen drittgrößter Importeur (3,2
Prozent), aber mit rund 68,3 Prozent weltgrößter Exporteur.
Für die globale Versorgung mit Lithiumhydroxid nimmt China eine wichtige
Rolle ein. Exportkontrollen oder -beschränkungen hätten Auswirkungen auf
Preise und Verfügbarkeit.
Im Jahr 2021 wurden 6 524 Tonnen Lithiumkarbonat mit einem
Gesamtwarenwert von knapp 47 Mio. Euro nach Deutschland eingeführt. Damit lag der
Anteil der deutschen Importe an den weltweiten Gesamtimporten bei ca. 3,3
Prozent (Weltrang 7; Weltrang 2015: 5).
Die Importe erfolgten hauptsächlich aus Chile (3,167 Tonnen, 48,5 Prozent),
Belgien (1,735 Tonnen, 26,6 Prozent) und den USA (750 Tonnen, 11,5
Prozent). In Summe stammten etwa 87 Prozent der deutschen Importe aus
lediglich drei Lieferländern, von denen jedoch nur Chile und die USA
Primärproduzenten sind. Werden zusätzlich die Importe Belgiens betrachtet, so wird
ersichtlich, dass dieses Land den Großteil seiner Importe (größer als 95 Prozent)
ebenfalls aus Chile bezieht.
Eine Abhängigkeit von China ist bei Lithiumkarbonat nicht gegeben. Die
Auswirkungen durch Exportkontrollen oder -beschränkungen wären gering.
55. Wie viel Erdgas kauft China nach Kenntnis der Bundesregierung von
Russland, und wie hat sich dies seit dem russischen Angriff auf die
Ukraine entwickelt?
56. Wie viel Rohöl bezieht China nach Kenntnis der Bundesregierung aus
Russland, und wie hat sich dies seit dem russischen Angriff auf die
Ukraine entwickelt?
Die Fragen 55 und 56 werden zusammen beantwortet.
Der Bundesregierung liegen über die öffentlich verfügbaren Informationen
hinaus keine Kenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
58. Wird die Bundesregierung dazu beitragen, eine bessere Abstimmung in
der europäischen Politik in Bezug auf China zu erreichen, und wenn ja,
mit welchen konkreten Maßnahmen?
Auf Kapitel 2 der China-Strategie (Seiten 16/17) wird verwiesen. Darin hat die
Bundesregierung konkrete Maßnahmen zur Umsetzung der China-Strategie im
Rahmen einer gemeinsamen EU-Chinapolitik vorgeschlagen. Ergänzend wird
auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
59. Wird die Bundesregierung mit Blick auf die umstrittenen staatlichen
chinesischen Konfuzius-Institute und deren Einfluss auf die deutsche
Hochschullandschaft zur Abwendung chinesischer politischer Indoktrination
und Zensur an deutschen Hochschulen Maßnahmen ergreifen, und wenn
ja, welche konkreten Maßnahmen?
Die Bundesregierung ist aufgrund der föderalen Kompetenzverteilung nicht an
der Gründung und Ausgestaltung der Kooperationen mit Konfuzius-Instituten
beteiligt. Darüber hinaus wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den
Fragen 16 und 17 der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf
Bundestagsdrucksache 20/7990 verwiesen. Ferner wird auf die China-Strategie der
Bundesregierung, Ziffer 4.9. (Resilienz gegen Einflussnahme, Seiten 43/44)
verwiesen.
60. Wie steht die Bundesregierung zu der Aussage der US-amerikanischen
Regierung (
www.politico.com/news/2023/07/16/china-sullivan-climate-c
hange-00106494?utm_source=RSS_Feed&utm_medium=RSS&utm_ca
mpaign=RSS_Syndication), dass China als der größte Emittent von
klimaschädlichen Emissionen beim Thema Klimaschutz stärker zur
Verantwortung gezogen werden sollte, um sich angemessen am globalen
Kampf gegen den Klimawandel zu beteiligen, und inwiefern sieht die
Bundesregierung in der US-amerikanischen Position einen Widerspruch
zu den klimapolitischen Ergebnissen der deutsch-chinesischen
Regierungskonsultationen?
China kommt als größtem CO2-Emittent weltweit eine besondere
Verantwortung beim Kampf gegen den Klimawandel zu. Auf diese besondere
Verantwortung weist auch die Bundesregierung in ihrer China-Strategie hin und bringt
diese bei bilateralen Gesprächen einschließlich der deutsch-chinesischen
Regierungskonsultationen regelmäßig zum Ausdruck. Es wird außerdem auf die
Antwort zu Frage 24 verwiesen.
61. Wie ist der Zeitplan für die im Rahmen der siebten deutsch-chinesischen
Regierungskonsultationen eingesetzten technischen Arbeitsgruppe zur
Verhandlung einer Regionalisierungsvereinbarung für den Export von
Schweinefleisch aus Deutschland nach China, und wann rechnet die
Bundesregierung mit konkreten Ergebnissen?
62. Wann rechnet die Bundesregierung mit einem Abschluss des Protokolls
für den Export von Schaf- und Ziegenfleisch aus Deutschland nach
China, welches derzeit zwischen dem Bundesministerium für Ernährung
und Landwirtschaft (BMEL) und der Generalzollbehörde Chinas
(GACC) verhandelt wird?
Die Fragen 61 und 62 werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung konnte eine Einigung zur Bildung einer technischen
Arbeitsgruppe zwischen BMEL und GACC (CHN Zollbehörde) zum
substanziellen Austausch über die Regionalisierung erzielen. Somit ist die Bundesrepublik
Deutschland das erste von Afrikanischer Schweinepest (ASP) betroffene Land,
dem China eine ASP-Regionalisierung in Aussicht stellt. Derzeit nimmt die
chinesische Seite eine Risikobewertung Deutschlands vor. Die nächsten
Gespräche sind noch für dieses Jahr geplant.
Im Hinblick auf ein Marktöffnungsverfahren von Schaffleisch und Produkten
von Schafen besteht seitens China vor dem Hintergrund von Bovine bzw.
Transmissible Spongiforme Enzephalopathie (BSE/TSE) weiterhin eine Sperre
für Produkte von Wiederkäuern. Derzeit läuft das Verfahren zur Aufhebung der
BSE-Sperre für Rindfleisch. Eine Prognose zum Verhandlungsverlauf lässt sich
derzeit nicht abgeben.
63. Unterstützt die Bundesregierung die tibetische Exilgemeinschaft in
Indien, wenn nein, warum nicht, und wenn ja, wie?
Es gibt regelmäßige Kontakte der Bundesregierung mit der tibetischen
Exilgemeinschaft in Indien.
64. Wie beurteilt die Bundesregierung die anhaltende Repression des
chinesischen Führung gegen ethnische und religiöse Minderheiten in China,
vor allem die Zwangsinternierung von über 1 Million Uiguren (hrf.org/w
hats-happening-in-chinas-concentration-camps-qa-with-uyghur-camp-sur
vivors/), Zwangsinternate für hunderttausende tibetische Kinder (
www.z
df.de/nachrichten/politik/un-china-tibet-tibetische-kinder-zwangsinternat
e-100.html) und der systematischen Verfolgung von annähernd 100
Millionen Christen (
www.ucanews.com/news/report-documents-rampant-ch
ristian-persecution-in-china/100395), welche konkrete Rolle haben diese
Themen bei den Regierungskonsultationen gespielt, und welche
Initiativen hat die Bundesregierung bilateral und multilateral unternommen, um
den verfolgten Minderheiten zu helfen?
Für Einschätzung zur Menschenrechtslage in China wird auf den aktuellen 15.
Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik verwiesen
(einsehbar unter
www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/menschenrechte/mens
chenrechtsbericht-15/2567408).
Die Bundesregierung spricht regelmäßig die Menschenrechtssituation in China
öffentlich an. Auf multilateraler Ebene hat die Bunderegierung die dem
Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen (VN) vorgelegte Entscheidung mit der
eine Debatte zur Menschenrechtslage in Xinjiang im 52. Menschenrechtsrat
mandatiert werden sollte, unterstützt. Sie wird sich auch weiter für eine
Befassung mit der Menschenrechtslage in China auf VN‑Ebene einsetzen. Zuletzt
brachte die Bundesregierung im 53. Menschenrechtsrat in ihrer nationalen
Erklärung zu besorgniserregenden Menschenrechtslagen weltweit vom 19. Juni
2023 ihre tiefe Besorgnis zur Menschenrechtslage in China zum Ausdruck. Die
Bundesregierung wirkt an Erklärungen der G7 und der EU zum Thema aktiv
mit und setzt sich außerdem in bilateralen Gesprächen auf allen Ebenen
regelmäßig und nachdrücklich dafür ein, dass sich die menschenrechtliche Lage und
die Bedingungen zur freien Ausübung aller Religionen in China verbessern.
Während der Regierungskonsultationen mit China am 19. Juni 2023 waren die
Menschenrechte in mehreren Gesprächen wichtiges Thema.
Mit der im Jahr 2020 verabschiedeten globalen Sanktionsregelung der EU im
Bereich Menschenrechte und dem im Jahr 2023 in Kraft getretenen Gesetz über
die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von
Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (LkSG) gibt es bereits konkrete Instrumente des
globalen Menschenrechtsschutzes, die auch gegenüber China gelten. Die
Bundesregierung unterstützt zudem die Arbeiten an einer EU-Richtlinie über die
Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit sowie
einer EU-Verordnung für ein Verbot von Produkten aus Zwangsarbeit.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333