Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jörn König, Klaus Stöber, Andreas
Bleck, Edgar Naujok und der Fraktion der AfD
– Drucksache 20/8286 –
Zukunft der Bundesjugendspiele als individuelles, gesellschaftliches und
leistungsorientiertes Sportereignis
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Bundesjugendspiele finden seit dem Jahr 1951 statt. Seit dem Jahr 1979 ist die
jährliche Durchführung der Bundesjugendspiele entsprechend einem
Beschluss der Konferenz der Kultusminister der Länder (KMK) durch jede
allgemeinbildende Schule und die Teilnahme daran für Schüler bis zur
Jahrgangsstufe 10 verbindlich (
https://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_bes
chlesse/1979/1979_10_26-Bundesjugendspiele.pdf).
Die Bundesjugendspiele sind ein Individualwettbewerb (
https://www.schulmi
nisterium.nrw/bundesjugendspiele). Die systematische Vorbereitung auf die
Bundesjugendspiele soll integraler Bestand des Unterrichts sein, sodass
Kinder an die drei Grundsportarten Leichtathletik, Geräteturnen und Schwimmen
herangeführt werden.
Seit dem Schuljahr 2001/2002 gibt es die Möglichkeit, neben dem bisherigen
traditionellen Wettkampf (sportartspezifischer Mehrkampf) zusätzlich
zwischen einem Wettbewerb (Vielseitigkeitswettbewerb der jeweiligen
Grundsportarten) und einem Mehrkampf (sportartübergreifender Mehrkampf der
drei Grundsportarten) als Ausrichtungsform zu wählen (
https://www.schulmin
isterium.nrw/bundesjugendspiele).
Die traditionelle Form des Wettkampfs wird aktuell in den Grundsportarten
Leichtathletik und Schwimmen erst ab der dritten Jahrgangsstufe durchgeführt
(ebd.), in den Jahrgangsstufen 1 und 2 folglich nur der Wettbewerb. Alle
Schüler, die für ihre Leistungen weder eine Sieger- noch eine Ehrenurkunde
erhalten, bekommen ferner seit dem Jahr 1991 eine Teilnahmeurkunde.
Die Anforderungen der Spiele sind am durchschnittlichen Leistungsvermögen
der Schüler orientiert, sodass jedem Teilnehmer Gelegenheit geboten wird,
seine im Sportunterricht erlernten Fertigkeiten zu erproben
(Bundestagsdrucksache 19/9150, S. 112).
In der ehemaligen DDR hieß die entsprechende Veranstaltung bis 1990
Kinder- und Jugendspartakiade. Die Spartakiaden sollten Kinder und Jugendliche
zu regelmäßiger sportlicher Betätigung anhalten, dienten aber auch der früh-
Deutscher Bundestag Drucksache 20/8479
20. Wahlperiode 27.09.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend vom 22. September 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
zeitigen Erkennung potenzieller Leistungssportler (
https://www.tlv-sport.de/v
erband/geschichte/spartakiadebewegung/).
Der Aufruf zur Teilnahme an den Bundesjugendspielen 2022/2023 erfolgte
gemeinschaftlich vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend (BMFSFJ), der Kultusministerkonferenz und dem Deutschen
Olympischen Sportbund (DOSB). Alle Kinder und Jugendlichen sollen dabei wieder
ihr sportliches Talent unter Beweis stellen können (
https://www.kmk.org/press
e/pressearchiv/mitteilung/aufruf-fuer-die-bundesjugendspiele-2022202
3.html).
Bereits seit einigen Jahren gibt es Diskussionen über den Wettkampfcharakter
der Spiele (
https://www.spiegel.de/gesundheit/ernaehrung/bundesjugendspiel
e-bloss-nicht-abschaffen-a-1040917.html), ausgelöst unter anderem durch die
Petition einer besorgten, alleinerziehenden Mutter (
https://www.welt.de/sport/
article143015770/Gehoeren-die-Bundesjugendspiele-abgeschafft.html), deren
Kind lediglich eine Teilnahmeurkunde erhalten hatte. So seien die Spiele
aufgrund des sozialen Drucks und der Teilnahmepflicht „nicht mehr zeitgemäß“
und würden „demotivierend und demütigend“ auf die teilnehmenden Kinder
wirken (ebd.).
Laut Bildungsministerium in Rheinland-Pfalz „nehmen die allermeisten
Schüler mit großer Begeisterung an den Bundesjugendspielen teil. Kritik gebe es
überwiegend von einer kleinen Gruppe im Fach Sport nicht so leistungsstarker
Schülerinnen und Schüler“ (
https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/bu
ndesjugendspiele-in-rlp-pro-contra-100.html). Dennoch fordert der
Landesschülervertreter von Rheinland-Pfalz Pascal G. die vollständige Abschaffung
der Bundesjugendspiele, weil „Statt den Spaß am Sport und die Motivation
zur körperlichen Betätigung zu fördern, die Bundesjugendspiele die
Schüler*innen einem starken und absolut unfairen Wettbewerbsdruck aussetzen“
(ebd.).
Selbst mögliche negative Effekte auf einige Wenige dürfen nach Auffassung
der Fragesteller jedoch nicht zur Abschaffung von etwas führen, was für die
überwiegende Mehrheit deutlich positive Effekte hat und von der Mehrheit
befürwortet wird.
Die Bundesjugendspiele haben nach Auffassung der Fragesteller und vieler
Sportwissenschaftler und Sportpsychologen eine Reihe positiver Einflüsse auf
Schüler, so z. B. positive gesundheitliche Effekte, die Stärkung auch
kognitiver Fähigkeiten, die Förderung des Leistungsgedankens und eine mögliche
Heranführung an den Spitzensport oder die Möglichkeit der Selbstbestätigung
ohne Einfluss des sozialen oder finanziellen Hintergrunds des Elternhauses.
Auch der Umgang mit Misserfolgen kann ein wichtiger Lerninhalt für die
charakterliche Entwicklung von Kindern sein. Als bundesweites Sportereignis
haben die Bundesjugendspiele nach Auffassung der Fragesteller auch eine
identitätsstiftende gesellschaftliche Funktion.
Das Erlernen der Grundsportart Schwimmen hat noch eine deutlich
gravierendere Bedeutung angesichts einer wieder gestiegenen Anzahl an Badeunfällen
mit tödlichem Ausgang im Jahr 2022 in Höhe von 355 nach 299 im Jahr 2021
(
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/657283/umfrage/todesfaelle-durc
h-ertrinken-in-deutschland/). 50 Opfer im Jahr 2022 waren Kinder und
Jugendliche (
https://www.deutschlandfunk.de/schwimmen-wie-man-badeunfa
elle-vermeidet-100.html). Einer Studie der Deutschen Lebens-Rettungs-
Gesellschaft (DLRG) zufolge hat sich auf Basis von Elternangaben der Anteil der
Nichtschwimmer unter Grundschulkindern seit dem Jahr 2017 auf 20 Prozent
der Sechs- bis Zehnjährigen verdoppelt (
https://www.zdf.de/nachrichten/panor
ama/schwimmen-nichtschwimmen-kinder-dlrg-studie-100.html). Weitere
23 Prozent der Kinder sind unsichere Schwimmer, der Anteil der sicheren
Schwimmer ist dagegen konstant bei 57 Prozent geblieben. Die DLRG selbst
schätzt den Anteil unsicher schwimmender Kinder hingegen auf fast 60
Prozent, basierend auch auf einem zurückgegangenen Anteil an Kindern mit
Seepferdchen von 69 auf 54 Prozent. Das Nichtschwimmerproblem träfe ferner
vor allem Kinder aus ärmeren, bildungsferneren und migrantischen Familien
(ebd.).
Nach Auffassung der Fragesteller stehen die Kritik an den
Bundesjugendspielen und entsprechende Vorwürfe der Demütigung und Demotivation von
erfolglosen Teilnehmern auch im Zusammenhang mit dem zunehmenden
Übergewicht Jugendlicher. So wuchs die Zahl der Jugendlichen mit krankhaftem
Übergewicht laut Angaben der KKH Hannover zwischen den Jahren 2011 und
2021 bei den im Teilnehmeralter befindlichen 6- bis 18-Jährigen um 33,5
Prozent (
https://rp-online.de/panorama/deutschland/uebergewicht-bei-kindern-zah
l-der-faelle-nimmt-zu-studie_aid-79341363). Bei der Teilgruppe der 15- bis
18-Jährigen erhöhte sich der Anteil sogar um 42,5 Prozent und bei Jungen von
15 bis 18 Jahren gar um 54,5 Prozent, wodurch Adipositas zu den häufigsten
chronischen Erkrankungen im Kindes- und Jugendalter zählt. Im Kampf
gegen diese Krankheit zähle vor allem „die persönliche Verantwortung für die
eigene Gesundheit“ (ebd.).
Der Internetseite der Bundesjugendspiele ist zu entnehmen, dass im März
2021 der Ausschuss für die Bundesjugendspiele, der von KMK, DOSB und
BMFSFJ berufen wurde (Bundestagsdrucksache 19/9150, S. 112), und die
Kommission Sport (SpoKo) der KMK entschieden haben, dass ab dem
Schuljahr 2023/2024 in dem Klassenstufen 3 und 4 sowie in den Grundsportarten
Leichtathletik und Schwimmen die Spiele nur noch als Wettbewerb und nicht
mehr wie bisher wahlweise als Wettbewerb oder Wettkampf durchgeführt
werden (
https://www.bundesjugendspiele.de/aktuelles/). In der Grundsportart
Geräteturnen könne jedoch in den Klassenstufen 1 bis 4 weiterhin die
Wettkampf- und die Wettbewerbsform ausgerichtet werden (ebd.). Mit dieser
Entscheidung sollen „Umsetzungsformen kindgemäßer Inhalte und Zielsetzungen
der mehrperspektivisch und prozessorientiert angelegten Bildungspläne des
Sportunterrichts in den einzelnen Bundesländern“ unterstützt werden.
Begründet wird die Entscheidung damit, dass es „vor allem um Fairness, Respekt,
Teamfähigkeit und soziale Kompetenzen“ gehe (ebd.). Welche konkreten
Auswirkungen die Umstellung von Wettkampf auf Wettbewerb auf den Charakter
der Bundesjugendspiele und für den einzelnen Schüler hat, wird nach
Auffassung der Fragesteller für die Teilnehmer und auch für die interessierte
Öffentlichkeit nicht hinreichend deutlich.
Auf den Internetseiten der Bundesjugendspiele ist dieser Ausschussbeschluss
von März 2021 nicht verlinkt (
https://www.bundesjugendspiele.de/kmk-beschl
uss/).
Auf den Internetseiten der Kultusministerkonferenz (KMK) ist dieser
Ausschussbeschluss von März 2021 ebenfalls nicht verlinkt (
https://www.kmk.or
g/dokumentation-statistik/beschluesse-und-veroeffentlichungen/bildung-schul
e/sport.html).
Weder im 14. Sportbericht der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag
von April 2019 (Bundestagsdrucksache 19/9150) noch im 15. Sportbericht der
Bundesregierung von März 2023 (Bundestagsdrucksache 20/5900) ist von
diesem Ausschussbeschluss vom März 2021 die Rede.
Auch eine Suche nach dem Begriff „Bundesjugendspiele“ auf der Internetseite
des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend führt nicht
zu einer Verlinkung zu diesem Beschluss, sondern unter anderem zu fünf
Verlinkungen zum Thema „Mehr Frauen in Führungspositionen“ (
https://www.b
mfsfj.de/bmfsfj).
Ebenso wenig wird in der offenbar auf Basis des oben erwähnten
Ausschussbeschlusses von März 2021 aktualisierten Version des „Handbuchs für die
Bundesjugendjugendspiele“ von April 2021 (
https://www.bundesjugendspiel
e.de/wp-content/uploads/2023/BJS_Handbuch_korrektur_05_2023.pdf) auf
diesen Ausschussbeschluss von März 2021 und seine konkreten
Auswirkungen hingewiesen. Die Austragungsform „Wettbewerb“ wird hier lediglich
knapp umschrieben als: „Kind- und entwicklungsgemäße Formen mit
kreativen Ergänzungen und Neugestaltungen sollen den Kindern und Jugendlichen
präsentiert werden – bewusst ohne Fixierung auf traditionelle Normen und
Übungsformen. Dieses Programm soll die Möglichkeit bieten, Kinder und
Jugendliche an die Bundesjugendspiele heranzuführen und sie mit dem
Wettkampfgedanken vertraut zu machen. Mit diesem Angebot sollen das
Koordinationsvermögen und die Geschicklichkeit angesprochen werden“ (
https://ww
w.bundesjugendspiele.de/wp-content/uploads/2023/BJS_Handbuch_korrektu
r_05_2023.pdf, S. 4).
Auf den Internetseiten der Deutschen Sportjugend im Deutschen Olympischen
Sportbund e. V. wird unter dem Suchbegriff „Bundesjugendspiele“ mehrfach
auf einen Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 10. September 2015 zur
„Vereinbarung über die Durchführung sportlicher Wettbewerbe für Kinder und
Jugendliche durch Schulen und Sportorganisationen“ verlinkt, nicht jedoch
auf den Ausschussbeschluss von März 2021, dagegen jedoch auf Interviews
mit dem SPD-Generalsekretär und einer Bundestagsabgeordneten der Partei
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (
https://www.dsj .de/; zuletzt abgerufen am
24. Juli 2023).
Auch auf der Internetseite des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV)
wird unter der Rubrik „Aus aktuellem Anlass“ weder der Ausschussbeschluss
von März 2021 verlinkt noch eine nach Auffassung der Fragesteller
hinreichende Erläuterung der konkreten Auswirkungen der Umstellung von
Wettkampf auf Wettbewerb angeboten (
https://www.leichtathletik.de/jugend/schuls
port/bundesjugendspiele).
Welche nach Auffassung der Fragesteller gravierenden Auswirkungen auf den
Charakter der Bundesjugendspiele und auf die einzelnen Teilnehmer aus der
Änderung der Ausrichtungsform Wettkampf in Wettbewerb resultieren, wird
nach Auffassung der Fragesteller trotzt zahlreicher Beteiligter am zugrunde
liegenden Ausschussbeschluss von März 2021 erst durch entsprechende
Medienberichte deutlich. So soll durch die Änderung „weniger auf die
Einzelleistung geschaut werden, viel mehr soll das Teamergebnis im Vordergrund
stehen“, indem „nach der Leistung einer Jahrgangsstufe oder einer Klasse
beurteilt wird“ und das Sprung- und Laufergebnis eines Schülers nicht mehr mit
Maßband und Stoppuhr gemessen wird, sondern nach Zonen eingeteilt wird
und am Ende alle Punkte eines Teams zusammengezählt“ werden (
https://ww
w.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/bundesjugendspiele-in-rlp-pro-contra-10
0.html). So wird ein darin erfahrener Grundschullehrer zitiert mit der
Aussage: „Leichtathletik soll nicht mehr nur als Einzelsportart wahrgenommen
werden, sondern die Mannschaft, der Teamgedanke soll im Vordergrund
stehen“ (ebd.). Dennoch soll es weiter für alle Teilnehmer eine Urkunde
geben. Unklar bleibt nach Auffassung der Fragesteller, ob darauf das
Einzeloder das Team-Ergebnis beurkundet werden soll.
Ferner gilt die Umstellung von Wettkampf auf Wettbewerb nicht nur für die
Klassen 3 und 4, sondern wird auch bis zur sechsten Klasse empfohlen
(
https://www.merkur.de/welt/bundesjugendspiele-kein-wettkampf-fuer-grunds
chueler-mehr-zr-92382680.html). Die Beurteilung der Schüler relativ zur
Leistung einer Jahrgangsstufe oder einer Klasse bedeutet, wer zu den Besten
gehört, orientiert sich nicht mehr wie bisher an einer festgelegten
Punktetabelle, sondern an den Leistungen der anderen Schüler als Kollektiv (ebd.).
In überregionalen Medien wird diese Entscheidung vom März 2021 mit einer
zunehmenden „Leistungsallergie“ in Deutschland, einem „Morbus Mittelmaß“
sowie dem Hinweis kommentiert, dass Leistung und Freude grundsätzlich
kein Widerspruch seien (
https://www.zeit.de/2023/30/bundesjugendspiele-refo
rm-leistung-paedagogik).
In einem Bildungsmagazin für Lehrer heißt es mit Unterstützung der
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) wiederum: „Höher, schneller,
weiter … Das soll jetzt vorbei sein. Endlich!“ (
https://www.news4teachers.de/202
3/06/bundesjugendspiele-zum-letzten-mal-als-wettkampf-gew-endlich/). Statt
eines leistungsorientierten Wettkampfs solle nun ein bewegungsorientierter
Wettbewerb ausgetragen werden, was auch angesichts von nicht seltenen
gewalttätigen Auseinandersetzungen bei Wettkämpfen im Jugendsport von
Vorteil sei (ebd.). Weiter fordert die GEW, dass „jede und jeder Teilnehmende
entsprechend der individuellen Leistungsfähigkeit beurteilt werden“ solle
(ebd.), was nach Einschätzung der Fragesteller vermutlich nur für das Fach
Sport und nicht etwa für Fächer wie Mathematik oder Erdkunde gelten soll.
Nach Auffassung der Fragesteller vermindert die Umstellung von quantitativer
Messung der Leistung der Schüler mittels Maßbandes und Stoppuhr zu
qualitativer Messung mittels Zonen deutlich die Aussagekraft ihrer sportlichen
Beurteilung.
Im Zusammenhang mit der Kollektivierung der Leistungsbeurteilung in
Relation zu einer Jahrgangsstufen- oder Klassenleistung wird nach Auffassung der
Fragesteller deutlich nicht nur gegen den ursprünglichen Charakter der
Bundesjugendspiele als Individualwettbewerb, sondern auch gegen den Charakter
von Leichtathletik, Schwimmen und Turnen als Einzelsportarten verstoßen. So
wird nach Auffassung der Fragesteller der vielfach von Sportfunktionären
geäußerten Absicht, dass Schüler ihr sportliches Talent unter Beweis stellen
können sollen (
https://www.kmk.org/presse/pressearchiv/mitteilung/aufruf-fuer-di
e-bundesjugendspiele-20222023.html), eben nicht entsprochen. Wie genau
durch die Umstellung von Wettkampf auf Wettbewerb vor allem Fairness,
Respekt und soziale Kompetenzen (
https://www.bundesjugendspiele.de/aktuel
les/) gefördert werden sollen, bleibt nach Auffassung der Fragesteller völlig
im Unklaren und diskreditiert unangemessen die bisherige Austragungsform
Wettkampf.
Darüber hinaus lässt die Art und Weise der Entscheidung und Kommunikation
zu dieser Änderung der Ausrichtungsform der Bundesjugendspiele nach
Auffassung der Fragesteller erhebliche Zweifel an ihrer Legitimität und der Rolle
der Bundesregierung daran aufkommen.
1. Sieht die Bundesregierung angesichts der nach Auffassung der
Fragesteller (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) intransparenten
Entscheidungsfindung, ungenügenden Kommunikation, zweifelhaften Motivation und
Widersprüchlichkeit zu dem Charakter der Bundesjugendspiele als
Individualwettbewerb, die geplante Umstellung der Austragungsform als
sinnvoll und hinreichend legitimiert an, und wie begründet die
Bundesregierung ihre Einschätzung?
a) Ist es vorgesehen, die Wirkungen der geplanten Umstellung der
Austragungsform auf die Schüler zu evaluieren, wenn ja, wann, und in
welcher Form, wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 1 und 1a werden gemeinsam beantwortet.
Eine Evaluation der Wirkungen der Umstellung auf die Angebotsform
„Wettbewerb“ für die Klassenstufen 3 und 4 in den Disziplinen Leichtathletik und
Schwimmen ist nicht geplant. Die Angebotsform „Wettkampf“ war schon seit
der Entwicklung des Wettbewerbs 2001 nicht mehr für die Klassenstufen 1 und
2 vorgesehen. Ebenfalls seit 2001 wird die Angebotsform „Wettbewerb“ bis zur
Klassenstufe 6 empfohlen. Bei dem Beschluss von 2021, den Wettbewerb in
den Disziplinen Leichtathletik und Schwimmen für die Klassenstufen 3 und 4
ab dem Schuljahr 2023/2024 verpflichtend zu machen, handelt es sich nur um
eine Ausweitung bestehender Regelungen. Kosten und Nutzen einer Evaluation
der Maßnahme betrachtet der Ausschuss für die Bundesjugendspiele für
unverhältnismäßig.
b) Sieht die Bundesregierung die geplante Umstellung der
Austragungsform als leistungskollektivierenden Wettbewerb im Einklang mit dem
Charakter der Bundesjugendspiele als Individualwettbewerb, und wie
begründet die Bundesregierung ihre Auffassung?
Änderungen, die mit dem Schuljahr 2023/2024 in Kraft treten, stellen aus Sicht
der Bundesregierung keine Umstellung auf einen leistungskollektivierenden
Wettbewerb dar. Die Leistungen der Schülerinnen und Schüler werden in allen
Angebotsformen individuell bewertet.
c) Sieht die Bundesregierung, auch angesichts des erheblichen
Medieninteresses an der geplanten Umstellung der Austragungsform, die
Bundesjugendspiele in einer gesellschaftlichen Funktion, und wie
begründet die Bundesregierung ihre Auffassung?
Die Bundesjugendspiele haben das Ziel, jungen Menschen verschiedene
Disziplinen näher zu bringen und sie über qualifizierte und attraktive Angebote
dauerhaft für Sport zu begeistern. Mit Freude und Spaß sollen Kinder und
Jugendliche Neues lernen, sich bewegen und ihr Bestes geben. Im Vergleich
mit anderen, ob in der Gruppe oder allein, werden Werte wie Fairness, Respekt
und Teamfähigkeit entwickelt und gefördert, die noch weit über die Schulzeit
hinauswirken. Den Bundesjugendspielen kommt damit eine gesellschaftliche
Funktion zu.
d) Sieht die Bundesregierung die Beschlussfassung zur geplanten
Umstellung der Austragungsform vom März 2021 als hinreichend fundiert
und transparent an, und wie begründet die Bundesregierung ihre
Auffassung?
Die Umstellung hin zu einem verpflichtenden Wettbewerb in den Disziplinen
Leichtathletik und Schwimmen für die Klassenstufe 3 und 4 steht im Einklang
mit Anpassungen der Bildungspläne im Schulsport.
Des Weiteren wurden die Übungen der Angebotsform Wettbewerb in den
Klassenstufen 1 und 2 sowie in den Sportverbänden bereits angewendet und
erprobt.
Die Länder wurden mit dem Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK)
durch die KMK im März 2021 informiert. Darüber hinaus übersandte der
Ausschuss für die Bundesjugendspiele 2022 und 2023 an die Mitglieder der
Sportkommission der KMK zwei Informationsschreiben mit der Bitte um Weitergabe
an die Schulen.
Seit Beschlussfassung wurde in den jährlichen Ausschreibungen auf die
verpflichtende Umstellung ab dem Schuljahr 2023/2024 hingewiesen.
Auf der Website der Bundesjugendspiele wurde am 2. August 2021 ein Artikel
veröffentlicht, der ebenfalls auf die Umstellung ab dem Schuljahr 2023/2024
hinweist.
Die Aufrufe und Ausschreibungen für die Bundesjugendspiele werden im
Gemeinsamen Ministerialblatt, dem amtlichen Publikationsorgan der
Bundesregierung, sowie auf der Website der Bundesjugendspiele veröffentlicht.
Ein Aufsatz im Kinder- und Jugendforum der Deutschen Sportjugend e.V. zur
Weiterentwicklung der schulsportlichen Wettbewerbe (rdcu.be/dl7tB)
informierte Ende des Jahres 2021 die Fachöffentlichkeit.
Die beteiligten Fachverbände haben ihrerseits über ihre Netzwerke auf die
Neuregelungen, die ab diesem Schuljahr in Kraft sind, verwiesen.
e) Sieht die Bundesregierung die Beschlussfassung zur geplanten
Umstellung der Austragungsform vom März 2021 als vorab öffentlich
hinreichend debattiert an, und wie begründet die Bundesregierung ihre
Auffassung?
Die Umstellung wurde in den entscheidenden Gremien mit den relevanten
gesellschaftlichen Akteuren debattiert.
f) Sieht die Bundesregierung den Beschluss zur geplanten Umstellung
der Austragungsform vom März 2021 als hinreichend in die
interessierte Öffentlichkeit kommuniziert an, und wie begründet die
Bundesregierung ihre Auffassung?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1d und 1e verwiesen.
2. Wie viele Schüler nahmen nach Kenntnis der Bundesregierung an den
Bundesjugendspielen seit dem Jahr 1991 teil, und wie viele Schüler
erhielten nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils eine Sieger-, Ehren-
und Teilnahmeurkunde (bitte nach Jahren auflisten)?
3. Wie viele Schüler nahmen nach Kenntnis der Bundesregierung an den
Bundesjugendspielen seit dem Jahr 2013 teil, und wie viele Schüler
erhielten nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils eine Sieger-, Ehren-
und Teilnahmeurkunde (bitte nach Jahren und Bundesland auflisten)?
4. Wie viele in Kadern des deutschen Spitzensports seit dem Jahr 2013 mit
Bundesmitteln unterstützte Athleten haben in ihrer Schulzeit nach
Kenntnis der Bundesregierung Teilnahmeurkunden der Bundesjugendspiele
erhalten (bitte nach Jahren und Kadern auflisten)?
Die Fragen 2, 3 und 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Daten vor. Gemäß Beschluss der
KMK vom 26. Oktober 1979 in der Fassung vom 12. September 2013 werden
die Bundesjugendspiele als Sportfest der jeweiligen Schule veranstaltet. Sie
sind als Schulsportveranstaltung eine Kultusangelegenheit und liegen somit in
der Länderhoheit.
5. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die bundesweiten
Gesamtkosten für die Durchführung der Bundesjugendspiele seit dem
Jahr 2013 (bitte nach Jahren auflisten)?
a) Wie hoch war jeweils der Bundesanteil an der Finanzierung (bitte
nach Jahren auflisten)?
Die Fragen 5 und 5a werden gemeinsam beantwortet.
Der Bund stellt seit dem Jahr 2013 jährlich 200 000 Euro für die Durchführung
der Bundesjugendspiele zur Verfügung.
b) Haben nach Kenntnis der Bundesregierung auch bundesweite
Sponsoren die Finanzierung der Spiele seit dem Jahr 2013 unterstützt, wenn
ja, welche, und mit welchem finanziellen oder anderweitigen Aufwand
(bitte nach Jahren auflisten)?
Nein.
c) Welche fünf Kostenarten hatten nach Kenntnis der Bundesregierung
den größten Anteil an den Gesamtkosten, und wie hoch waren die
jeweiligen Kosten (bitte nach Jahren und Kostenarten auflisten)?
Die vom Bund jährlich bereitgestellten 200 000 Euro werden kontinuierlich
ausbezahlt für den Druck von Urkunden sowie die Durchführungen von
Supportleistungen für die Internetseite und die Bundesjugendspiele-App.
d) Welche Kosten haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Länder
an der Finanzierung der Spiele seit dem Jahr 2013 getragen (bitte nach
Jahren und Bundesland auflisten)?
Es besteht kein gesonderter Titel zur Bereitstellung separater Mittel für die
Bundesjugendspiele in den Ländern.
6. Hat die Bundesregierung als einer der drei Träger der
Bundesjugendspiele (
https://www.bundesjugendspiele.de/gebardensprache/volltext/#:~:tex
t=Tr%C3%A4ger%20der%20Bundesjugendspiele%20sind%20das,Sport
bund%2Fdie%20Deutsche%20Sportjugend%E2%80%9C) die
Möglichkeit der Einsichtnahme in die von den Schulen an die
Landesaufsichtsbehörden gerichteten Berichtsbögen zu statistischen Zahlen im
Zusammenhang mit der Durchführung der Bundesjugendspiele?
a) Wenn ja, nimmt die Bundesregierung diese Möglichkeit wahr, und
mit welchem Ergebnis (bitte die statistischen Zahlen seit dem Jahr
2013 nach Jahren getrennt auflisten)?
b) Wenn nein, warum nicht?
c) Sieht die Bundesregierung die Einführung einer Berichtspflicht der
Schulaufsichtsbehörden der Länder an den Bund zu den
Berichtsbögen der Schulen als sinnvoll an, und wie begründet die
Bundesregierung ihre Einschätzung?
Die Fragen 6 bis 6c werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Gemäß Beschluss der KMK vom 26. Oktober 1979 in der Fassung vom 12.
Oktober 2013 werden die Bundesjugendspiele als Sportfest der jeweiligen Schule
veranstaltet. Sie sind als Schulsportveranstaltung eine Kultusangelegenheit und
liegen somit in der Länderhoheit.
Die KMK informiert den Ausschuss und damit auch den Bund regelmäßig über
die Durchführung der Bundesjugendspiele in den Ländern. Eine Berichtspflicht
ist aus diesem Grund nicht erforderlich.
7. Auf welcher Grundlage trifft die Bundesregierung die im 15.
Sportbericht der Bundesregierung gemachte Aussage (Bundestagsdrucksache
20/5900, S. 145), dass „alle mit den Bundesjugendspielen relevanten
Themen effektiv bearbeitet und gelöst werden“ konnten, wenn sie nach
eigener Aussage auf Bundestagsdrucksacke 19/12516 (S. 2) „nicht über
Daten oder statistische Zahlen im Zusammenhang mit der Durchführung
der Bundesjugendspiele“ verfügt?
Über den Ausschuss sind alle gesellschaftlich relevanten Akteure institutionell
bei der Organisation und Weiterentwicklung der Bundesjungendspiele
eingebunden. Fachwissen, Perspektiven und Zielsetzungen der einzelnen Akteure
können auf diese Weise in die Entscheidungsfindungen zu den
Bundesjugendspielen eingebracht und berücksichtigt werden. Dies wiederum ermöglicht es,
Themen effektiv und lösungsorientiert zu bearbeiten.
8. Welche Rolle spielt das BMFSFJ im Ausschuss für die
Bundesjugendspiele?
a) Ist es in Beschlussfassungen des Ausschusses mit gleichberechtigtem
Stimmrecht eingebunden, wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 8 und 8a werden gemeinsam beantwortet.
Dem Ausschuss für die Bundesjugendspiele gehören neun Mitglieder an, die
jeweils eine Stimme besitzen. Er setzt sich aus drei Vertretungen der
Kommission Sport der KMK, einer Vertretung des BMFSFJ, einer Vertretung des
Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) sowie vier Vertretungen der an den
Bundesjugendspielen beteiligten Spitzenverbände, dem Deutschen
Behindertensportverband (DBS), dem Deutschen Leichtathletik-Verband (DLV), dem
Deutschen Schwimm-Verband (DSV) und dem Deutschen Turner-Bund (DTB)
zusammen.
b) Ist es Teilnehmer oder Gast der Ausschusssitzungen, und hat es an
allen Sitzungen teilgenommen, wenn nein, an welchen nicht, und warum
nicht?
Das BMFSFJ nimmt als Teilnehmer regelmäßig an den Ausschusssitzungen
teil.
c) Hat es uneingeschränkten Einblick in Ausschussunterlagen, wenn
nein, warum nicht?
Das BMFSFJ besitzt uneingeschränkten Einblick in Ausschussunterlagen.
d) Ist der Ausschuss das oberste Entscheidungsgremium für die Planung,
Durchführung und Nachbereitung der Spiele, wenn nein, welches ist
es?
Oberstes Entscheidungsgremium für die Bundesjugendspiele ist das
Kuratorium für die Bundesjugendspiele, welches dem Ausschuss für die
Bundesjugendspiele vorsteht. Es setzt sich zusammen aus:
– der Präsidentin bzw. dem Präsidenten KMK,
– der Präsidentin bzw. dem Präsidenten des DOSB und
– der Bundesministerin bzw. dem Bundesminister für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend.
e) Zu welchen Themen fasst der Ausschuss Beschlüsse, und wie oft tagt
der Ausschuss?
Der Ausschuss befasst sich mit der qualitativen Weiterentwicklung und
Anpassung der Angebotsformen der Bundesjugendspiele, mit der Qualitätssicherung
und Weiterentwicklung des Handbuchs und der Bundesjugendspiele im
Allgemeinen. Die Kommission Sport der KMK hat ein Einspruchsrecht in rein
schulischen Belangen.
Ausschusssitzungen finden in der Regel zweimal im Jahr statt. Sondersitzungen
können einberufen werden.
f) Erfolgt die Beschlussfassung einstimmig oder mehrheitlich?
Der Ausschuss fasst seine Beschlüsse mit der einfachen Mehrheit seiner
Mitglieder. Bei Stimmengleichheit gilt die Stimme der bzw. des Vorsitzenden bzw.
deren bzw. dessen Vertretung. Den Vorsitz hat ein Vertreter bzw. eine
Vertreterin der KMK.
9. Hat das BMFSFJ an der Ausschusssitzung im März 2021 teilgenommen,
auf der nach Angaben der Internetseite Bundesjugendspiele.de (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller) beschlossen wurde, dass ab dem Schuljahr
2023/2024 in den Klassenstufen 3 und 4 sowie in den Grundsportarten
Leichtathletik und Schwimmen die Spiele nur noch als Wettbewerb
durchgeführt werden?
a) Wenn ja, hat das BMFSFJ diesem Beschluss zugestimmt, und wie
begründet die Bundesregierung das Abstimmungsverhalten?
Die Fragen 9 und 9a werden gemeinsam beantwortet.
Ja. Das BMFSFJ stimmte dem Beschluss zu und schloss sich dabei den
Empfehlungen der Fachverbände an. Zudem steht die Umstellung auf den
Wettbewerb in den Disziplinen Leichtathletik und Schwimmen für die Klassenstufen 3
und 4 im Einklang mit Anpassungen der Bildungspläne im Schulsport.
b) Wenn das BMFSFJ an der Ausschusssitzung im März 2021
teilgenommen hat, wurden zu diesem Aspekt externe Experten angehört, wenn
ja, welche, und mit welchem resultierenden Meinungsbild, wenn nein,
warum nicht?
Der Beschluss wurde auf Grundlage der im Ausschuss vertretenen Expertise
gefällt. Hierzu wird auch auf die Antwort auf Frage 8a verwiesen.
c) Wurde dieser Aspekt vorab mit interessierten und betroffenen Kreisen
diskutiert, so z. B. mit Eltern- und Schülervertretungen,
Gesundheitsexperten, Pädagogikexperten etc., wenn ja, mit wem, in welcher Form,
und mit welchem resultierenden Meinungsbild, wenn nein, warum
nicht?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1d und 1e verwiesen.
d) Wurde dieser Beschluss im Nachgang an interessierte und betroffene
Kreise kommuniziert, so z. B. an Eltern- und Schülervertretungen,
Gesundheitsexperten, Pädagogikexperten etc., wenn ja, wann, durch wen,
in welcher Form, wenn nein, warum nicht?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1d und 1e verwiesen.
e) Aus nach Kenntnis der Bundesregierung welchen Gründen wurde
dieser Beschluss nicht in den Unterrichtungen der Bundesregierung an
den Deutschen Bundestag in Form der Sportberichte der
Bundesregierung erwähnt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Der 15. Sportbericht unterrichtet den Deutschen Bundestag über den Beschluss.
Auf Seite 145 heißt es: „Zudem fällt in den Berichtszeitraum eine wichtige
Entscheidung des Ausschusses der Bundesjugendspiele, die sich auf die Praxis der
Spiele auswirken wird. Denn ab dem Schuljahr 2023/2024 werden in den
Klassenstufen 1 bis 4 die Grundsportarten Leichtathletik und Schwimmen nur noch
als „Wettbewerb“ durchgeführt werden können, da der Wettbewerb eine
besonders kind- und entwicklungsgemäße Umsetzungsform ist. In der Grundsportart
Geräteturnen werden weiterhin die Wettkampf- und Wettbewerbsform möglich
sein.“
10. Liegen der Bundesregierung empirische bundesweite Ergebnisse über
mögliche Auswirkungen der Bundesjugendspiele auf Teilnehmer in
Form von Demotivation oder Demütigung oder anderen Auswirkungen
vor, wenn ja, welche?
a) Wenn nein, hat die Bundesregierung vor dem Ausschussbeschluss
von März 2021 erwogen, entsprechende Studien zu beauftragen,
wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 10 und 10a werden gemeinsam beantwortet.
Nein. Die Bundesregierung sieht die im Ausschuss vorhandene Expertise als
ausreichende Entscheidungsgrundlage an.
b) Lagen der Bundesregierung im März 2021 vergleichbare empirische
Befunde aus anderen europäischen Ländern vor, wenn ja, welche, und
welche Schlüsse hat die Bundesregierung in Bezug auf den
Ausschussbeschluss von März 2021 daraus gezogen?
Nein. Daten hierzu lagen der Bundesregierung im März 2021 nicht vor.
11. Hat die Bundesregierung bei dem Aufruf zur Teilnahme an den
Bundesjugendspielen 2022/2023 (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) den
Aspekt der gesundheitlichen Förderung durch sportliche Betätigung
bedacht, und wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung diesen Aspekt,
wenn nein, warum nicht?
a) Liegen der Bundesregierung aktuellere Daten im Vergleich zur
letzten „Studie zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in
Deutschland“ (KiGGS) des Robert Koch-Instituts der Jahre 2014 bis
2017 (KiGGS Welle 2;
https://www.kiggs-studie.de/deutsch/studie/ki
ggs-im-ueberblick.html) vor, wenn ja, welche Daten sind dies, wenn
nein, warum nicht?
Die Fragen 11 und 11a werden gemeinsam beantwortet.
Es liegen folgende Informationen zum Bewegungsverhalten von Kindern und
Jugendlichen vor, die jedoch keine Relation mit den Bundesjugendspielen
zulassen:
• Bestandsaufnahme zum Bewegungsverhalten von Kindern und
Jugendlichen von Dezember 2022
www.bundesgesundheitsministerium.de/service/
publikationen/details/bestandsaufnahme-zur-bewegungsfoerderung-bei-kind
ern-und-jugendlichen-in-deutschland-langversion.html
• Im Rahmen der Studie „Kindergesundheit in Deutschland aktuell“ (KIDA)
des Robert Koch-Instituts (RKI) wurde bis August 2023 eine
kontinuierliche, bundesweite monatliche Querschnittserhebung bei Eltern mit Kindern
im Alter von drei bis 15 Jahren sowie Jugendlichen im Alter von 16 bis
17 Jahren über einen Zeitraum von zwölf Monaten durchgeführt. Neben
Daten zur körperlichen und psychischen Gesundheit, zum
Gesundheitsverhalten, zu Ressourcen und Bedarfen sowie sozialen Determinanten von
Gesundheit und Krankheit wurden auch Daten zur Kenntnis und
Inanspruchnahme von Beratungs- und Versorgungsangeboten erhoben.
Informationen und Ergebnisse der Studie finden sich auf der Projektwebsite des
RKI unter
www.rki.de/DE/Content/Gesundheitsmonitoring/Studien/Kida/kida_
node.html
• DAK-Kinder- und Jugendreport 2023,
www.dak.de/dak/download/kinder--u
nd-jugendreport-2622592.pdf
b) Kann die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen
möglicherweise aktuelleren Daten und der Durchführung von
Bundesjugendspielen herstellen, wenn ja, welchen?
Die Bundesjugendspiele sind eine Maßnahme, um Kinder und Jugendliche in
Bewegung zu bringen und Freude an Bewegung und Sport zu fördern. Dies
entspricht den Erkenntnissen und Schlussfolgerungen, die aus aktuellen Daten zur
Gesundheit von Kindern und Jugendlichen gezogen werden können.
c) Ist derzeit eine weitere KiGGS-Studie in der Vorbereitung, wenn ja,
wie weit sind die Planungen vorangeschritten, wenn nein, warum
nicht?
Nach Abschluss der 2. Folgeerhebung (KiGGS Welle 2, 2014 bis 2017) wurden
bisher keine vom Umfang her gleichwertige Folgeerhebungen, sondern nur
kleinere Einzelerhebungen wie KIDA (siehe Antwort auf Frage 11a)
durchgeführt. Da die Struktur der Datenerhebung für das Gesundheitsmonitoring
derzeit grundsätzlich neu konzipiert und aufgestellt wird, ist eine Fortführung in
der bisherigen Methodik nicht vorgesehen.
Die Datenerhebung zur Kinder- und Jugendgesundheit in einer Panel-
Infrastruktur befindet sich derzeit in Planung, bedarf jedoch weiterer Finanzierung.
Aktuell fördert das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die Nationale
Studie zur Entwicklung von motorischer Leistungsfähigkeit, körperlich-
sportlicher Aktivität und Gesundheit von Kindern und Jugendlichen, um die
Auswirkungen gesellschaftlicher Veränderungen auf das Bewegungsverhalten von
Kindern und Jugendlichen zu ermitteln. Nähere Einzelheiten finden sich unter:
www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/ressortforschung/handlun
gsfelder/forschungsschwerpunkte/bewegungsfoerderung/momo-20.html.
12. Hat die Bundesregierung bei dem Aufruf zur Teilnahme an den
Bundesjugendspielen 2022/2023 (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) den
Aspekt der Förderung auch kognitiver Fähigkeiten durch sportliche
Betätigung bedacht, und wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung diesen
Aspekt, wenn nein, warum nicht?
Sport und Bewegung sind wichtige Faktoren für die kognitive Entwicklung von
Kindern und Jugendlichen. Als solche fließen sie kontinuierlich in die Arbeit
des Ausschusses für die Bundesjugendspiele ein.
13. Hat die Bundesregierung bei dem Aufruf zur Teilnahme an den
Bundesjugendspielen 2022/2023 (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) den
Aspekt der Förderung des Leistungsgedankens bedacht, und wenn ja, wie
bewertet die Bundesregierung diesen Aspekt, wenn nein, warum nicht?
14. Hat die Bundesregierung bei dem Aufruf zur Teilnahme an den
Bundesjugendspielen 2022/2023 (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) den
Aspekt einer möglichen Heranführung an den Spitzensport bedacht, und
wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung diesen Aspekt, wenn nein,
warum nicht?
15. Hat die Bundesregierung bei dem Aufruf zur Teilnahme an den
Bundesjugendspielen 2022/2023 (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) den
Aspekt einer möglichen Stärkung des Selbstvertrauens durch sportlichen
Erfolg ohne Einfluss des sozialen oder finanziellen Hintergrunds des
Elternhauses bedacht, und wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung
diesen Aspekt, wenn nein, warum nicht?
16. Hat die Bundesregierung bei dem Aufruf zur Teilnahme an den
Bundesjugendspielen 2022/2023 (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) den
Aspekt eines möglichen Lerneffektes im Umgang mit Misserfolgen
bedacht, und wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung diesen Aspekt,
wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 13 bis 16 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Ausschuss der Bundesjugendspiele hat nach den Beschränkungen während
der Corona-Pandemie den Fokus des Aufrufs 2022/2023 auf den Beitrag der
Bundesjugendspiele zur Aufrechterhaltung bzw. Wiederentdeckung von
sportlicher Betätigung gelegt.
17. Hat die Bundesregierung bei dem Aufruf zur Teilnahme an den
Bundesjugendspielen 2022/2023 (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) den
Aspekt des sozialen Drucks bedacht (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller), und wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung diesen Aspekt,
wenn nein, warum nicht?
a) Wenn ja, bewertet die Bundesregierung sozialen Druck als positiv
oder negativ für die charakterliche Entwicklung von Schülern, und
wie begründet die Bundesregierung ihre Einschätzung?
b) Wenn ja, betrachtet die Bundesregierung sozialen Druck als
zeitgemäß oder nicht zeitgemäß, und wie begründet die Bundesregierung
ihre Einschätzung?
Die Fragen 17 bis 17b werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 13 bis 16 verwiesen.
c) Was versteht die Bundesregierung unter dem Begriff „zeitgemäß“, und
wie lässt sich die Eigenschaft „zeitgemäß“ nach Auffassung der
Bundesregierung messen?
„Zeitgemäß“ nimmt im Zusammenhang mit dem Beschluss von März 2021
Bezug auf die Anpassung der Angebotsformen der Bundesjugendspiele an die
Inhalte der Bildungspläne im Schulsport.
d) Betrachtet die Bundesregierung die Eigenschaft „zeitgemäß“ als
Maßstab und Ziel einer gestalterischen Gesellschaftspolitik, und wie
begründet die Bundesregierung ihre Einschätzung?
Die Bundesjugendspiele haben den Anspruch, nahe an der Lebenswirklichkeit
von Kindern und Jugendlichen zu sein, um einerseits im Einklang mit den
Fähigkeiten und Kompetenzen junger Menschen zu stehen und andererseits
Sinnhaftigkeit zu stiften.
e) Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen sozialem
Druck und Übergewicht bei Jugendlichen, wenn ja, welchen?
Der Bundesregierung lagen im Zusammenhang mit dem Aufruf für die
Bundesjugendspiele keine Kenntnisse zum Zusammenhang zwischen sozialem Druck
und Übergewicht bei Jugendlichen vor.
f) Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen sozialem
Druck und abnehmenden Schwimmfähigkeiten bei Jugendlichen,
wenn ja, welchen?
Der Bundesregierung lagen im Zusammenhang mit dem Aufruf für die
Bundesjugendspiele keine Kenntnisse zum Zusammenhang zwischen sozialem Druck
und abnehmender Schwimmfähigkeit bei Jugendlichen vor.
g) Ist die beabsichtigte Kollektivierung der sportlichen
Leistungsbeurteilung bei den Bundesjugendspielen nach Auffassung der
Bundesregierung dazu angetan, die persönliche Verantwortung für die eigene
Gesundheit bei den Schülern zu fördern (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller), und wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung?
Bei den Bundesjugendspielen findet bei keiner der drei Angebotsformen eine
Kollektivierung der sportlichen Leistungsbeurteilung statt.
18. Hat die Bundesregierung bei dem Aufruf zur Teilnahme an den
Bundesjugendspielen 2022/2023 (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) die
Aspekte von möglicher Demotivation und Demütigung bedacht, und
wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung diese Aspekte, wenn nein,
warum nicht?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 13 bis 16 verwiesen.
19. Wie genau soll nach Auffassung der Bundesregierung durch die in der
Vorbemerkung der Fragesteller erwähnte Umstellung von Wettkampf auf
Wettbewerb „vor allem Fairness, Respekt, Teamfähigkeit und soziale
Kompetenzen (
https://www.bundesjugendspiele.de/aktuelles/) gefördert
werden?
a) Sieht die Bundesregierung die Durchführung von Wettkämpfen als
von Unfairness und Respektlosigkeit geprägte Austragungsform der
Bundesjugendspiele an, und wie begründet die Bundesregierung ihre
Auffassung?
Die Fragen 19 und 19a werden gemeinsam beantwortet.
Nein. Der Wettkampf stellt auch weiterhin eine zentrale Angebotsform der
Bundesjugendspiele dar, die für Schülerinnen und Schüler in den Disziplinen
Leichtathletik und Schwimmen ab Jahrgangsstufe 5 und in der Disziplin
Gerätturnen bereits ab Klassenstufe 1 gewählt werden kann.
b) Handelt es sich bei den Sportarten Schwimmen, Turnen und
Leichtathletik nach Auffassung der Bundesregierung um Einzel- oder um
Mannschaftssportarten, und wie begründet die Bundesregierung ihre
Auffassung?
Es handelt sich um Einzelsportarten. In der Praxis werden aber zum Beispiel
über Staffeln und Mannschaftswertungen gruppenspezifische Aspekte
vermittelt.
20. Gibt es seitens der Bundesregierung Maßnahmen im Hinblick auf
Schulen, die gegen die Pflicht zur Durchführung der Bundesjugendspiele
verstoßen, wenn ja, welche sind dies, wenn nein, warum nicht, und welche
Maßnahmen wurden gegen wie viele Schulen seit dem Jahr 2013
durchgeführt (bitte nach Jahren auflisten)?
a) Liegen der Bundesregierung statistische Daten über Bundesländer
vor, in denen Schulen auffällig häufig gegen die Pflicht zur
Durchführung der Bundesjugendspiele verstoßen (wenn ja, bitte die Daten
seit dem Jahr 2013 nach Jahren auflisten, wenn nein, warum nicht)?
b) Sind der Bundesregierung ältere Stichproben bekannt, nach denen
nur 80 Prozent der Schulen in Westfalen regelmäßig
Bundesjugendspiele durchführen (
http://www.sportpaedagogik-online.de/gebkenbu
juspiele.html), und wenn ja, welche Schlüsse zieht die
Bundesregierung daraus für ihre Sportpolitik?
c) Liegen der Bundesregierung Informationen über Gründe vor, warum
Schulen gegen die Pflicht zur Durchführung der Bundesjugendspiele
verstoßen (wenn ja, bitte die Informationen seit dem Jahr 2013 nach
Häufigkeit auflisten, wenn nein, warum nicht)?
21. Gibt es Maßnahmen im Hinblick auf Schüler, die gegen die Pflicht zur
Teilnahme an den Bundesjugendspielen verstoßen, wenn ja, welche sind
dies, wenn nein, warum nicht?
a) Liegen der Bundesregierung Informationen über Gründe vor, warum
Schüler gegen die Pflicht zur Teilnahme an Bundesjugendspielen
verstoßen (wenn ja, bitte die Informationen seit dem Jahr 2013 nach
Häufigkeit auflisten, wenn nein, warum nicht)?
b) Liegen der Bundesregierung soziodemografische Daten über die
Schüler vor, die gegen die Pflicht zur Teilnahme an den
Bundesjugendspielen verstoßen (wenn ja, bitte die Daten seit dem Jahr 2013
nach Jahren auflisten, wenn nein, warum nicht)?
c) Sind der Bundesregierung Studien bekannt, nach denen das Interesse
an Bundesjugendspielen mit zunehmendem Alter der Schüler und
vor allem bei Schülern der Mittelschule gering ist (
http://www.sportp
aedagogik-online.de/gebkenbujuspiele.html), und wenn ja, welche
Schlüsse zieht die Bundesregierung daraus für ihre Sportpolitik?
Die Fragen 20 bis 21c werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Daten oder Kenntnisse vor. Gemäß
Beschluss der KMK vom 26. Oktober 1979 in der Fassung vom 12. September
2013 werden die Bundesjugendspiele als Sportfest der jeweiligen Schule
veranstaltet. Sie sind als Schulsportveranstaltung eine Kultusangelegenheit und
liegen somit in der Länderhoheit.
22. Verfügt die Bundesregierung über statistische Daten über gewalttätige
Auseinandersetzungen bei Wettkämpfen im Jugendsport seit dem Jahr
2013, und wenn ja, welche sind dies?
a) Gab es im Rahmen der Bundesjugendspiele seit dem Jahr 2013 nach
Kenntnis der Bundesregierung bereits gewalttätige
Auseinandersetzungen, wenn ja, wie viele, aus welchem Anlass, durch wen, und mit
welchen Folgen (bitte nach Jahren und möglichem
Migrationshintergrund auflisten)?
Die Fragen 22 und 22a werden gemeinsam beantwortet.
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Daten vor.
b) Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Gewerkschaft Erziehung
und Wissenschaft (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), dass es einen
Zusammenhang zwischen der Ausrichtungsform „Wettkampf“ bei
Bundesjugendspielen und gewalttätigen Auseinandersetzungen im
Jugendsport gibt, und wie begründet die Bundesregierung ihre
Einschätzung?
Nein. Ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Wettkampf und
gewalttätigen Auseinandersetzungen wird nicht gesehen.
c) Sieht die Bundesregierung die in ihrem 15. Sportbericht
(Bundestagsdrucksache 20/5900, S. 142) dokumentierte Widmung der
„außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit im Sport in den vergangenen Jahren
besonders den Themen der sozialen Integration, Inklusion, Toleranz
und der Bekämpfung aller Formen von Extremismus und Gewalt“ als
erfolgreich umgesetzt an, und wie begründet die Bundesregierung ihre
Einschätzung?
Das BMFSFJ fördert aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) die
Zentralstelle Deutsche Sportjugend im DOSB (dsj) in der Kinder- und
Jugendarbeit im Sport. Durch die Förderung von Seminaren, Veranstaltungen,
Fortbildungen in den Mitgliedseinrichtungen der dsj und den Sportvereinen
bundesweit, die sehr stark ehrenamtlich aufgestellt sind, wird erfolgreiche Arbeit in
der Breite der Kinder- und Jugendarbeit im Sport unterstützt. Inhaltlich geht es
z. B. um die Förderung jungen Engagements im Sport, den Kinder- und
Jugendschutz im Sport, die Internationale Kinder- und Jugendarbeit im Sport, die
Förderung von Bewegung, Spiel und Sport bei Kindern und Jugendlichen, die
Weiterentwicklung pädagogischer Trainingsqualität im Kinder- und
Jugendsport, Aktivitäten zur Demokratiestärkung, der Teilhabe und Vielfalt sowie der
Antidiskriminierung und der Antirassismusarbeit der Jugendorganisationen im
Sport.
23. Gibt es Überlegungen innerhalb der Bundesregierung, verpflichtende,
bundesweite Mathematik- oder Leseolympiaden an den Schulen
einzuführen, um dem nach Ansicht der Fragesteller kontinuierlichen, seit
mindestens zwei Jahrzehnten andauernden Verfall des Bildungsniveaus von
Schülern in Deutschland in allen drei PISA-Kompetenzfeldern (PISA =
Programme for International Student Assessment) entgegenzuwirken
(
https://www.merkur.de/politik/pisa-studie-2019-rangliste-deutschland-s
chueler-ergebnisse-zr-13266783.html), wenn ja, welche konkreten
Planungen liegen bereits vor, wenn nein, warum nicht?
Auf der Grundlage von § 2 der Anlage zum Verwaltungsabkommen über das
Zusammenwirken von Bund und Ländern gemäß Artikel 91b Absatz 2 des
Grundgesetzes unterstützt die Bundesregierung mit einer Vielzahl von
bundesweiten Wettbewerben mit großer thematischer Bandbreite Schülerinnen und
Schüler darin, ihre Kompetenzen in den verschiedensten Wissensbereichen
auszubauen. Eine Umsetzung und Teilnahme im schulischen Kontext fallen aber in
die alleinige Zuständigkeit der Länder und Schulen.
24. Wie positioniert sich die Bundesregierung zur Einführung von e-Sport
als weiterer Sportart bei Bundesjugendspielen (
https://skilltrees.de/e-spor
t-in-der-schule-ein-appell/), und hat sie Kenntnis von aktuellen
Planungen der Länder dazu?
Die Einführung von e-Sport als weiterer Sportart bei den Bundesjugendspielen
ist nicht geplant. Die Bundesregierung hat keine Kenntnis von aktuellen
Planungen der Länder hierzu.
25. Wurde vor dem Ausschussbeschluss vom März 2021 eine bundesweite
Umfrage unter Schülern zu ihrer Meinung zu den Bundesjugendspielen
durchgeführt, wenn ja, mit welchem Ergebnis, wenn nein, warum nicht?
Der Beschluss vom März 2021 beinhaltet eine geringfüge Ausweitung
bestehender Regelungen auf zwei weitere Klassenstufen. Der Ausschuss für die
Bundesjugendspiele betrachtete den Aufwand einer Befragung von
Schülerinnen und Schüler daher als unverhältnismäßig.
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