Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten René Springer, Dr. Christian Wirth,
Martin Hess, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 20/8423 –
Sachstand zur Fachkräftegewinnung durch Vermittlungsabsprachen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die demografische Entwicklung in Deutschland hat dazu geführt, dass sich
der Bedarf an Fachkräften in nahezu allen Branchen der Wirtschaft deutlich
erhöht hat. Im Zusammenspiel mit dem medizinischen Fortschritt und den
vorherrschenden Arbeitsbedingungen herrscht besonders in der Kranken- und
Altenpflege ein eklatanter Mangel an Pflegepersonal, sodass die
Arbeitskräftenachfrage am Arbeitsmarkt nicht mehr befriedigt werden kann (
www.bundest
ag.de/resource/blob/830664/fd3d9efc2520a6547321273823ef16a4/WD-6-01
6-21-pdf-data.pdf). Zur gezielten Anwerbung von Fachkräften insbesondere
von Pflegepersonal kündigte der Bundesminister für Arbeit und Soziales,
Hubertus Heil an, die gezielte Anwerbung von Pflegefachkräften aus Brasilien
weiter auszubauen: „Daraus können wir eine klassische Win-win-win-
Situation schaffen, bei der alle profitieren“ (dpa-AFX ProFeed, 5. Juni 2023, 6.30
Uhr Roundup „Baerbock und Heil auf Werbetour um Pflegekräfte“). Der
Bundesminister erläuterte dies mit den Worten: „Wir profitieren, die
Herkunftsländer profitieren, etwa indem wir uns in der Ausbildung vor Ort engagieren, und
die Menschen, die zu uns kommen, profitieren: durch einen gut bezahlten Job
für sie selbst und vielleicht auch durch die Möglichkeit, Familienangehörige
in der Heimat finanziell zu unterstützen“ (
www.zdf.de/nachrichten/politik/hei
l-baerbock-pflegekraefte-brasilien-100.html). „Wir werden dabei sehr sensibel
vorgehen, damit wir keinem Land die Arbeitskräfte nehmen, die es selber
braucht“ betonte der Arbeitsminister (
www.finanznachrichten.de/nachrichten-
2023-05/59137770-heil-und-baerbock-wollen-pflegekraefte-in-brasilien-anwe
rben-007.htm). Im Juni 2023 reiste Bundesarbeitsminister Hubertus Heil
zusammen mit der Bundesministerin des Auswärtigen, Annalena Baerbock, nach
Mittel- und Südamerika (Brasilien, Kolumbien, Panama), da gerade dort ein
Überhang an gut ausgebildeten Pflegekräften vorhanden sei.
Bundesaußenministerin Annalena Baerbock sagte: „Brasilianische Pflegekräfte und
kolumbianische Elektriker finden in Deutschland bereits offene Arme. Diese
Partnerschaft wollen wir ausbauen.“ Brasilien ist das einzige Land in
Lateinamerika, mit dem Deutschland seit 2008 durch eine strategische Partnerschaft
verbunden ist. Das Land mit mehr als 200 Mio. Einwohnern ist zudem der
wichtigste Handelspartner der Bundesrepublik Deutschland in Südamerika (dpa-
AFX ProFeed, 5. Juni 2023, 6.30 Uhr Roundup „Baerbock und Heil auf
Werbetour um Pflegekräfte“ (
www.zdf.de/nachrichten/politik/heil-baerbock-pfleg
Deutscher Bundestag Drucksache 20/8694
20. Wahlperiode 06.10.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
vom 4. Oktober 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
ekraefte-brasilien-100.html)). Unter der gleichen Zielsetzung reiste
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil gemeinsam mit der Bundesministerin für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Svenja Schulze im Februar
2023 nach Ghana, um dort einem bereits bestehenden
Migrationsberatungszentrum, direkt neben Ghanas Arbeitsministerium gelegen, eine
Neuausrichtung zu geben: Nicht mehr die Unterstützung von zurückkehrenden Ghanaern
soll im Mittelpunkt stehen, sondern die Beratung zur Auswanderung nach
Deutschland, also die Fachkräfteanwerbung. Auch hier bekräftigte
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, dass dem Land keine Fachkräfte entzogen
werden sollten (taz.de/Heil-und-Schulze-in-Ghana/!5917640/).
Bereits seit 2013 ist das „Triple-Win“-Programm aktiv, um Fachkräfte gerade
für den Bereich der Kranken- und Altenpflege zu akquirieren. Auch Brasilien
ist seitdem Teil des Programms. Kolumbien ist im Jahr 2023 dazugekommen.
Seit 2008 besteht mit Brasilien zudem eine „strategische Partnerschaft“. Laut
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 20/2237 sind im Rahmen des Programms bislang 3 395 Fachkräfte in
Deutschland vermittelt worden. Es handelt sich um Pflegefachkräfte aus
Bosnien und Herzegowina, von den Philippinen, aus Serbien und Tunesien. Laut
Statistik der Bundesagentur für Arbeit aus dem Monat Mai 2023 kamen
weitere Arbeitskräfte aus Nigeria, Somalia, Eritrea, Pakistan, Afghanistan, Iran,
Irak (statistik.arbeitsagentur.de/DE/Statischer-Content/Statistiken/Themen-im-
Fokus/Berufe/Generische-Publikationen/Altenpflege.pdf?__blob=publicationF
ile#:~:text=Nach%20den%20bereits%20f%C3%BCr%20Juni,als%20die%20
Besch%C3%A4fti-%20g, S. 11). Diese machten im Jahr 2022 allerdings
lediglich 8 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in
Pflegeberufen aus (Bundesagentur für Arbeit, Statistik, Berichte: Blickpunkt
Arbeitsmarkt Mai 2023 „Arbeitsmarktsituation im Pflegebereich“, S. 11).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Grundsätzlich kann die Bundesagentur für Arbeit (BA) zwei Arten von
Vermittlungsabsprachen mit geeigneten Partnerverwaltungen im Ausland
abschließen:
– nach § 16d Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) über die
Rekrutierung und Vermittlung von Fachkräften,
– nach § 15a der Beschäftigungsverordnung (BeschV) zum Zwecke der
Saisonbeschäftigung.
Da die Fragen auch auf Anerkennung und nachhaltige Integration abzielen,
wird angenommen, dass sie sich ausschließlich auf die erste genannte Art der
Vermittlungsabsprachen beziehen. Die Beantwortung erfolgt daher nur mit
Blick auf § 16d Absatz 4 AufenthG.
Die Vermittlungsabsprachen schaffen Kontakte zu Arbeitsverwaltungen aus
Drittstaaten und werben für Deutschland als attraktives Land zum Arbeiten.
Die BA tritt insofern als eine Art Türöffner auf. Vermittlungsabsprachen
schaffen auch einen Rahmen, um den Interessen von Partnerländern Rechnung zu
tragen und um die in einigen Ländern, insbesondere in Asien, geltenden
Vorgaben für eine Anwerbung für die Vermittlung ins Ausland zu erfüllen.
1. Wie viele Vermittlungsabsprachen sind seit 2013 erfolgt?
Vermittlungsabsprachen ermöglichen Fachkräften die Einreise über § 16d
Absatz 4 AufenthG. Im Rahmen der Verhandlung einer Vermittlungsabsprache
wird die Anerkennungsfähigkeit des ausländischen Berufsabschlusses geprüft.
Fachkräfte mit diesen Abschlüssen können nach Abschluss der
Vermittlungsabsprache ohne die vorherige Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung der
Gleichwertigkeit der ausländischen Qualifikation oder zur Erteilung einer
Berufsausübungserlaubnis in ein Arbeitsverhältnis in Deutschland einreisen und
müssen die genannten Verfahren dann binnen drei Jahren nachholen.
Neben der Einreise über § 16d Absatz 4 AufenthG stehen Fachkräften die
Einreise über alle anderen Aufenthaltstitel für Fachkräfte sowie die weiteren
Möglichkeiten nach § 16d AufenthG ebenfalls offen. Entsprechend decken
Vermittlungsabsprachen nur einen Teil der Zuwanderung ausländischer Fachkräfte
nach Deutschland ab. Derzeit existieren gültige Vermittlungsabsprachen nach
§ 16d Absatz 4 AufenthG mit zehn Ländern.
2. Mit welchen Ländern gibt es bisher Vermittlungsabsprachen?
Die bisherigen Vermittlungsabsprachen nach Ländern sortiert, können der
nachfolgenden Tabelle entnommen werden:
Land Zielberufe Laufzeit (von – bis)
Bosnien und Herzegowina Gesundheits- und Pflegefachkräfte seit 04/2013
Brasilien Gesundheits- und Pflegefachkräfte seit 06/2022
Indien (nur Bundesstaat
Kerala)
Gesundheits- und Pflegefachkräfte seit 12/2021 – 09/2026
Indonesien Gesundheits- und Pflegefachkräfte seit 07/2021
Jordanien Gesundheits- und Pflegefachkräfte seit 05/2022
Kolumbien Elektroniker/in Betriebstechnik, Elektroniker/in IT-
Systemtechnik,
Gärtner/in; erweitert um Gesundheits- und
Pflegefachkräfte,
Mechatroniker/in, Metallbauer/in; erweitert um
Erzieher/in
seit 12/2021 – 12/2026;
Erweiterung seit
06/2022;
Erweiterung seit
08/2022
Marokko Berufe im Bau- und Elektrobereich seit 07/2023 bis
31.12.2024
Mexiko Gesundheits- und Pflegefachkräfte
Koch/Köchin, Hotel-/ Restaurantfachkräfte
seit 12/2021;
HoGa seit 04/2022
Philippinen Gesundheits- und Pflegefachkräfte seit 03/2013
Tunesien Gesundheits- und Pflegefachkräfte seit 07/2013
3. Wie viele Menschen sollten durch Vermittlungsabsprachen in den letzten
fünf Jahren nach Deutschland angeworben werden (bitte gesondert nach
Ländern aufschlüsseln)?
Hierzu gibt es keine Zielvorgaben.
4. Wie viele Fachkräfte, insbesondere Pflegekräfte, sind tatsächlich nach
Deutschland gekommen, und aus welchen Ländern?
Die Auswertungen der BA beziehen sich auf die eigenen Vermittlungszahlen.
Die BA kann nicht auswerten, wie viele Fachkräfte insgesamt nach
Deutschland kommen. Schwerpunkt der Vermittlungen durch die BA sind
Pflegefachkräfte. Die BA hat seit 2013 insgesamt 8.350 Personen im Bereich der Pflege
nach Deutschland vermittelt.
Über die Pflege hinaus, liegen die Vermittlungszahlen der BA ab dem Jahr
2020 vor:
– Von Januar 2020 bis Juni 2023 hat die BA 9.890 Bewerberinnen und
Bewerber aus dem Ausland nach Deutschland integriert (Fachkräfte,
Hilfskräfte und Auszubildende), darunter 3.987 in die Pflege.
– Darin sind 2.158 Bewerberinnen und Bewerber aus Ländern mit
Vermittlungsabsprachen enthalten (seit 15. März 2020).
Die Hauptherkunftsländer bei der Vermittlung (inklusive Vermittlungszahlen)
sind:
• Spanien 1.918
• Philippinen 1.284
• Mexiko 758
• Georgien 530
• Bosnien und Herzegowina 512
• Brasilien 328
Da die meisten Vermittlungsabsprachen erst zwischen Mitte 2021 und Mitte
2022 abgeschlossen bzw. erweitert worden sind und zwischen Rekrutierung
und Ausreise mindestens neun bis zwölf Monate vergehen, sind die bisher
erreichten Integrationen zur Beurteilung der bisherigen Wirkung noch nicht sehr
aussagekräftig.
5. Liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, wie viele
Menschen, die durch Vermittlungsabsprachen nach Deutschland angeworben
wurden, sich vorher in einem Beschäftigungsverhältnis befanden (bitte
gesondert nach Herkunftsländern aufschlüsseln), und wenn nein, warum
nicht, und beabsichtigt die Bundesregierung, dies zu ändern?
Der Bundesregierung liegen dazu keine Kenntnisse vor. Eine solche statistische
Erfassung ist nicht möglich.
6. Wie viele Menschen, die durch Vermittlungsabsprachen nach
Deutschland angeworben wurden, wurden erfolgreich in ein Arbeitsverhältnis
vermittelt (bitte nach Herkunftsländern und Daten gesondert
aufschlüsseln)?
Personen, die über eine Vermittlungsabsprache nach § 16d Absatz 4 AufenthG
nach Deutschland einreisen, haben bereits bei Einreise einen Arbeitgeber.
Somit sind alle über eine Vermittlungsabsprache eingereisten Fachkräfte auch in
ein Arbeitsverhältnis eingemündet. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage
4 verwiesen.
7. In welchen Branchen wurden die meisten Menschen, die durch
Vermittlungsabsprachen nach Deutschland angeworben wurden, erfolgreich in
Arbeitsverhältnisse vermittelt (bitte nach Herkunftsländern und Daten
gesondert aufschlüsseln)?
Schwerpunkt der Vermittlungen über Vermittlungsabsprachen ist die
Pflegebranche. Erst mit dem Inkrafttreten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes im
Jahr 2020 wurde der Abschluss von Vermittlungsabsprachen in anderen
Zielberufen möglich. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 3 und 4
verwiesen.
8. Wie lange verbleiben nach Kenntnis der Bundesregierung die durch
Vermittlungsabsprachen angeworbenen Menschen durchschnittlich in den
vorgesehenen Arbeitsverhältnissen?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
9. Welche Push-Faktoren gibt es für welche ausländische Staaten, und
welche Branchen sind besonders betroffen, um Vermittlungsabsprachen
erfolgreich zu machen, und seit wann gibt es diese Faktoren?
Gründe für die Auswanderung in anderen Ländern sind häufig mangelnde
Beschäftigungsmöglichkeiten und/oder ein geringer Verdienst in den
Herkunftsländern. Das gilt für alle Fokusländer der BA.
10. Welche Hemmnisse gibt es in welchen ausländischen Staaten und
welchen Branchen, die dem Erfolg von Vermittlungsabsprachen
entgegenstehen, und seit wann gibt es diese Hemmnisse?
Es gibt keine spezifischen Herausforderungen, die nur bei
Vermittlungsabsprachen auftreten. In der Regel werden Länder mit einem starken Arbeitsmarkt
kein Interesse an einem Abschluss von Vermittlungsabsprachen haben. Ein
Ausschlusskriterium für eine Vermittlungsabsprache wären nicht geeignete
Berufsabschlüsse in den Herkunftsländern.
11. Wie wird im Rahmen der Anwerbung von Menschen nach Deutschland
durch Vermittlungsabsprachen geprüft und sichergestellt, dass im
Herkunftsland kein Beschäftigungsverhältnis besteht und dort mittelfristig
auch keine Beschäftigungsmöglichkeit gegeben ist?
Im Rahmen der Anwerbung von Fachkräften aus dem Ausland führt die BA
Gespräche mit den ausländischen Partnern (z. B. Arbeitsverwaltungen oder
Ministerien) zu Überschüssen am Arbeitsmarkt. Ein Ausschluss bestimmter
Personengruppen (z. B. Beschäftigter) für die Vermittlung erfolgt nicht.
12. Wie und nach welchen Kriterien wird im Rahmen der Anwerbung von
Menschen nach Deutschland durch Vermittlungsabsprachen geprüft und
entschieden, ob eine Belastung des Herkunftslandes im Sinne einer
Wegnahme von selbst benötigten Arbeitskräften gegeben ist?
Das Ziel ethisch vertretbarer Rekrutierung ist sowohl für die BA als auch die
Bundesregierung zentraler Ansatz bei der Gewinnung von ausländischen
Arbeitskräften.
Die BA rekrutiert im Pflegebereich nach der Ausschlussliste der World Health
Organization (WHO). Grundsätzlich werden unter anderen Gespräche mit
staatlichen und anderen Partnern in den Herkunftsländern zu Überschüssen am
Arbeitsmarkt geführt. Wenn Herkunftsländer eine zu hohe Abwanderung von
Fachkräften in bestimmten Berufen feststellen, können die Vereinbarungen
gekündigt werden.
Sowohl bei der Verhandlung von Vermittlungsabsprachen als auch beim
Abschluss anderer Arten von Vereinbarungen achtet die BA auf eine faire
Anwerbung von Fachkräften oder Auszubildenden. Während der Rekrutierungen
werden die Fachkräfte beim Spracherwerb und der Anerkennung ihrer
Berufsabschlüsse begleitet, die entstehenden Kosten trägt in der Regel der künftige
Arbeitgeber.
13. Wie und nach welchen Kriterien werden im Rahmen von
Vermittlungsabsprachen Qualifikationen und deren Anerkennung in Deutschland
geprüft, und werden Probleme gegebenenfalls im Rahmen der
Vermittlungsabsprachen geklärt?
Ein wesentlicher Bestandteil bei der Vorbereitung von Vermittlungsabsprachen
ist, dass die BA die Anerkennungsfähigkeit der Abschlüsse des Herkunftsstaats
für bestimmte Berufe konkret prüft, um hier eine möglichst hohe
Übereinstimmung zum deutschen Zielberuf sicherzustellen, für den sie abgeschlossen wird.
Damit werden etwaige Probleme bei der Anerkennung von Qualifikationen
bereits im Vorhinein soweit möglich ausgeräumt. Die Prüfung der Abschlüsse
erfolgt in Abstimmung mit den für die Anerkennung zuständigen Stellen und/
oder im Rahmen von Pilotprojekten, die im Vorfeld einer
Vermittlungsabsprache im betreffenden Beruf und Land durchgeführt werden, wobei auch in
Pilotprojekten den Feststellungen der Anerkennungsstellen eine maßgebliche
Bedeutung zukommt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
14. Wie werden im Rahmen von Vermittlungsabsprachen Probleme mit
arbeitsrechtlichen Regelungen zwischen Deutschland und den
Herkunftsländern geprüft und gegebenenfalls geklärt?
Bei Vermittlungsabsprachen geht es nicht um Entsendungen, bei denen es zu
Überschneidungen im anzuwendenden Arbeitsrecht und/oder
Sozialversicherungsrecht kommen kann, sondern es geht um Vermittlung. Wenn die
Vermittlung abgeschlossen ist, wird im Herkunftsland eine etwaig bestehende
Beschäftigung nach dem dort geltenden Recht beendet und in Deutschland ein neues
Beschäftigungsverhältnis begründet.
Werden Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer von einem Arbeitgeber mit Sitz
in Deutschland eingestellt und haben sie ihren gewöhnlichen Arbeitsort in
Deutschland, gilt für das Arbeitsverhältnis regelmäßig deutsches Arbeitsrecht.
Selbst wenn im Arbeitsvertrag die Anwendung einer anderen Rechtsordnung
vereinbart wird (Rechtswahlklausel), sind die arbeitnehmerschützenden
Vorschriften des deutschen Rechts, von denen nicht durch Vereinbarung
abgewichen werden darf, zu beachten. Unsicherheiten bei der Bestimmung der
anwendbaren arbeitsrechtlichen Vorschriften sind insoweit auch im Kontext von
Vermittlungsabreden nicht ersichtlich.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333