Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier,
Edgar Naujok, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 20/8792 –
Effektivität der deutschen wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit der
Demokratischen Bundesrepublik Äthiopien
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die deutsche Entwicklungshilfe hat nach Ansicht der Fragesteller die
angestrebten Ziele in Afrika, respektive in Äthiopien, nicht erreicht. Nach
Auffassung der Fragesteller sind Mittel der Official Development Assistance (ODA-
Mittel) und andere Formen der Entwicklungshilfe dysfunktional. Darüber
hinaus müssen sich die Institutionen in den Empfängerländern, die
Entwicklungsgelder verwalten und verteilen, nicht gegenüber der lokalen Bevölkerung,
sondern ausschließlich gegenüber ausländischen Geldgebern verantworten – unter
diesen nach Ansicht der Fragesteller falschen Bedingungen leiden die
Rechtsstaatlichkeit, die Transparenz ziviler Institutionen und die bürgerlichen
Freiheiten, also gerade die Rahmenbedingungen für in- und ausländische
Investitionen. Nach Ansicht der Fragesteller verringert das so entstehende,
unberechenbare Geschäftsklima das Wirtschaftswachstum und führt damit zum
Verlust von Arbeitsplätzen und zu zunehmender Armut in den betreffenden
Staaten, was zur Folge hat, dass die Geberländer zum Zweck der
Armutsbekämpfung die Entwicklungshilfe an die betroffenen Länder erhöhen und damit eine
Abwärtsspirale in Gang setzen. Darin besteht nach Ansicht der Fragesteller
der Teufelskreis der Entwicklungshilfe: ein Rückkopplungseffekt, der
dringend benötige Investitionen abwürgt, eine Kultur der Abhängigkeit schafft
und wuchernder, systematischer Korruption Tür und Tor öffnet (
www.deutschl
andfunkkultur.de/entwicklungshilfe-in-der-kritik-teure-almosen-fuer-afrika-10
0.html).
Das Problem der Korruption wurde selbst von der Bundesregierung erkannt,
die in ihrem 15. Entwicklungspolitischen Bericht 90 Prozent der Partnerländer
der deutschen Entwicklungspolitik als hochkorrupt eingestuft hat: „Ein
zentrales Problem in vielen Entwicklungsländern ist in diesem Zusammenhang
auch die massive Korruption. So gelten 90 Prozent der Partnerländer der
deutschen Entwicklungspolitik als hochkorrupt“ (15. Entwicklungspolitischer
Bericht der Bundesregierung, S. 36).
Diese Erkenntnis erfordert nach Ansicht der Fragesteller einen
Paradigmenwechsel bei allen Maßnahmen, die auf Armutsbekämpfung und
Wirtschaftswachstum in Entwicklungsländern abzielen. Herausragende afrikanische
Ökonomen wie Dambisa Moyo und James Shikwati fordern einen solchen Para-
Deutscher Bundestag Drucksache 20/9015
20. Wahlperiode 30.10.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 26. Oktober 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
digmenwechsel, der ein Ende der Entwicklungshilfe und „Handel statt Hilfe“
bedeuten würde (
www.deutschlandfunkkultur.de/entwicklungshilfe-in-der-krit
ik-teure-almosen-fuer-afrika-100.html).
Um Afrika bei der Umsetzung seiner Entwicklungspläne zu unterstützen,
bedarf es in den Augen der Fragesteller anstelle von Entwicklungshilfe einer
neuen Form der Zusammenarbeit durch deutsche Investitionen,
technologischen Transfer und Handel. Hierbei besteht der Unterschied zur
Entwicklungshilfe darin, dass das Geld nicht verschenkt, sondern verliehen wird und
der Geldgeber verdient. So treten zwei Partner in eine Geschäftsverbindung.
Handel und Geschäftstätigkeit waren nach Auffassung der Fragesteller bisher
der einzig funktionierende Weg zu Wohlstand.
1. Wie hoch ist die Gesamtsumme aller ODA-fähigen
Entwicklungsleistungen der Bundesrepublik Deutschland an die Demokratische
Bundesrepublik Äthiopien?
a) Wie hoch ist der Anteil an Haushaltsmitteln?
b) Aus welchen Ressorts der Bundesregierung wurde welcher Anteil
der insgesamt aufgewandten Haushaltsmittel geleistet?
2. Welche Programme, Vorhaben, Projekte oder sonstigen Maßnahmen
wurden in den letzten zehn Jahren im Rahmen der staatlichen und
nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit der Bundesregierung mit der
Demokratischen Bundesrepublik Äthiopien in Auftrag gegeben,
finanziert sowie auf sonstige Art gefördert oder durchgeführt (bitte nach Jahr
der Bewilligung bzw. Beauftragung, zuständigem Ressort, Einzelplan
sowie Haushaltskapitel – bzw. Haushaltstitel, Projekttitel, Art des Projekts
[Programm, Einzelprojekt etc.], Durchführer, Partner der
Durchführungsvereinbarung, Projektlaufzeit [bitte auf den Tag genau angeben],
Ausgaben bzw. Zusagen [bitte die tatsächlich abgerufenen Mittel sowie den
Anteil an deutschen Haushaltsmitteln angeben], vereinbartem
Eigenanteil der Partner [bitte qualitativ und quantitativ angeben], tatsächlich
geleistetem Eigenanteil der Partner [bitte qualitativ und quantitativ exakt
angeben], ausführlicher Zielsetzung bzw. Beschreibung der Maßnahmen
und ggf. Ergebnis des Schlussberichts oder Verwendungsnachweises
aufschlüsseln)?
Die Fragen 1 bis 2 werden zusammen beantwortet.
Es wird auf die öffentlich zugängliche Datenbank der Organisation für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) verwiesen. Dort können
die erfragten aggregierten Daten sowie Projekteinzeldaten mit Angabe der
Ressorts (Donor Agency) unter Eingabe der entsprechenden Parameter nach Jahren
aufgeschlüsselt eingesehen werden (Donor: Germany; Recipient: Ethiopia). Die
multilateralen öffentlichen Entwicklungsleistungen (ODA) sowie die bilaterale
ODA nach der bis 2017 gültigen Methodik sind unter
https://stats.oecd.org/Inde
x.aspx?DataSetCode=TABLE2A und die bilaterale ODA nach der seit 2018
gültigen Methodik ist unter
https://stats.oecd.org/Index.aspx?DataSetCode=CR
S1_GREQ abrufbar. ODA-Daten für 2022 bzw. 2023 werden voraussichtlich
Ende 2023 bzw. 2024 veröffentlicht. Die Projektdaten zu den beteiligten
Bundesministerien lassen Rückschlüsse auf die jeweils in Anspruch genommenen
Einzelpläne, Haushaltskapitel und Haushaltstitel zu.
Für den Zeitraum von 2013 bis heute gibt es 518 Maßnahmen und Projekte der
bilateralen Entwicklungszusammenarbeit in Äthiopien. Die angefragten
detaillierten Projektinformationen sind nicht maschinell oder automatisiert zu
erstellen und erfordern die händische Durchsicht und Zusammenfassung von
mehreren Einzelakten zu jedem Projekt. Der geschätzte Aufwand für die
Bereitstellung der hier abgefragten Details betrüge mehr als 1036 Arbeitsstunden bzw.
129 Arbeitstage. Das parlamentarische Informationsrecht steht unter dem
Vorbehalt der Zumutbarkeit (BVerfGE 147, 50, 249). Die Beantwortung der Fragen
würde über einen langen Zeitraum in erheblichem Maße Arbeitskräfte binden,
was die Erfüllung der administrativen Aufgaben im Übrigen zum Erliegen
bringen würde. Aus Sicht der Bundesregierung ist daher die Grenze der
Zumutbarkeit überschritten.
Für detaillierte Informationen über alle seit 2013 durchgeführte Projekte und
Programme im Bereich der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit in
Äthiopien wird auf das Transparenzportal verwiesen:
https://www.transparenzportal.
bund.de/de/detailsuche?date_min=2013-01-01&country=ET.
3. Hat sich die Bundesregierung zu den allgemeinen Marktchancen der
deutschen Wirtschaft in der Demokratischen Bundesrepublik Äthiopien
eine Auffassung gebildet, und wenn ja, wie lautet diese?
Das BMWK beobachtet mit Unterstützung der Agenturen des Bundes
regelmäßig die wirtschaftliche Lage Äthiopiens. Die Daten und Fakten auch
bezüglich der Marktchancen werden über GTAI regelmäßig veröffentlicht und sind
abrufbar unter
https://www.gtai.de/de/trade/welt/afrika/aethiopien-117998.
4. In welchem Umfang fanden nach Kenntnis der Bundesregierung in den
letzten zehn Jahren Handelsbeziehungen deutscher Firmen mit der
äthiopischen Wirtschaft statt, und welche Firmen waren daran beteiligt?
Die deutschen Handelsbeziehungen mit Äthiopien lassen sich aus den
Außenhandelsstatistik des Statistischen Bundesamtes der letzten zehn Jahre
entnehmen. Informationen über einzelne Firmen im Wirtschaftsaustausch mit
Äthiopien werden hierbei nicht erfasst. Siehe
https://www.destatis.de/DE/Themen/Lae
nder-Regionen/Internationales/Laenderprofile/aethiopien.pdf?__blob=publicati
onFile.
5. In welchen Branchen fand in den letzten zehn Jahren der Handel
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Demokratischen
Bundesrepublik Äthiopien statt, und welche Waren wurden aus Äthiopien
importiert und nach Äthiopien exportiert?
Auch diese Informationen lassen sich der Außenhandelsstatistik entnehmen. Im
Allgemeinen umfassen deutsche Exporte v. a. Kfz(-Teile), Chem. Erzeugnisse,
Maschinen; deutsche Importe: Landwirtschaftliche Produkte (insbesondere
Kaffee), Textilien/Bekleidung und Rohstoffe (ohne Brennstoffe).
6. In welchen Bereichen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den
letzten zehn Jahren deutsche Investitionen in Äthiopien getätigt, von
welchen Unternehmen, und in welcher Höhe?
Daten über deutsche Investitionen in Afrika werden von der Deutschen
Bundesbank erhoben. Angaben zu Unternehmen und Höhe der Einzelinvestitionen
werden nicht veröffentlicht.
7. Welche Kredite wurden in den letzten zehn Jahren nach Kenntnis der
Bundesregierung in welcher Höhe durch deutsche Kreditinstitute an
deutsche Unternehmen für Investitionen in der Demokratischen
Bundesrepublik Äthiopien vergeben , und welche deutschen Banken waren nach
Kenntnis der Bundesregierung beteiligt?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor.
8. In welchen Bereichen und in welchem Umfang fand in den letzten zehn
Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung ein Austausch von
Wirtschaftsexperten zwischen deutschen und äthiopischen Firmen statt?
Unabhängig davon, dass die Personengruppe „Wirtschaftsexperten“
definitorisch schwer abgrenzbar ist, liegen der Bundesregierung auch hierzu keine
Informationen auf Firmenebene vor.
9. In welchen Bereichen und in welchem Umfang fand in den letzten zehn
Jahren ein Austausch auf wissenschaftlicher und technologischer Ebene
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Demokratischen
Bundesrepublik Äthiopien statt?
In den letzten zehn Jahren förderte das Bundesministerium für Bildung und
Forschung bi- und multilaterale Forschungsprojekte in Äthiopien mit
Beteiligung äthiopischer Partner. Die Förderung fand in folgenden
Schwerpunktbereichen statt: Bioökonomie, Gesundheitsforschung und Gesundheitswirtschaft,
Klima, Umwelt, Nachhaltigkeit, Raumordnung und Stadtentwicklung. Die
Projekte wiesen ein Gesamtvolumen in Höhe von rund 41 Mio. Euro auf.
10. Hat die Bundesregierung konkrete außenwirtschafts- und
entwicklungspolitische Förderinstrumente entwickelt, um deutsche Unternehmen beim
Auf- bzw. Ausbau ihrer Geschäftsbeziehungen in der Demokratischen
Bundesrepublik Äthiopien zu unterstützen, wenn ja, welches sind diese
Instrumente und wie werden sie eingesetzt, und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung hat für Äthiopien keine eigenen außenwirtschafts- und
entwicklungspolitische Förderinstrumente entwickelt. Die vorhandenen
Förderinstrumente der Bundesregierung stehen unter den jeweiligen Voraussetzungen
auch für Äthiopien zu Verfügung.
11. Welche konkreten Maßnahmen in den Bereichen Landwirtschaft und
Ernährungssouveränität, Wasserversorgung, Verkehrsinfrastruktur, digitale
Infrastruktur und Kommunikationstechnik, Energieversorgung,
Gesundheitswesen etc. wurden jeweils jährlich seit 2013 von der
Bundesregierung im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit von jeweils welcher
Durchführungsorganisation (die angefallenen Personal- und
Verwaltungskosten bei diesen angeben) mit jeweils welchem konkreten
Mittelvolumen in der Demokratischen Bundesrepublik Äthiopien
durchgeführt?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen.
a) Welche der genannten Maßnahmen wurden in Kooperation mit
welchen deutschen Unternehmen durchgeführt?
b) Wie viele Arbeits- und Ausbildungsplätze konnten durch die in Frage
11 genannten Maßnahmen jeweils jährlich geschaffen werden?
Die Fragen 11a und 11b werden zusammen beantwortet.
Soweit ermittelbar, wurden durch Maßnahmen der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit in Kooperation mit einem deutschen Unternehmen mit dem
expliziten Ziel der Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen seit dem Jahr
2013 1 952 Arbeits- und Ausbildungsplätze in Äthiopien geschaffen.
In Anlage 1 sind alle Einzelmaßnahmen, die in Kooperation mit deutschen
Unternehmen in Äthiopien durchgeführt worden sind, aufgelistet.*
Eine Übersicht der deutschen Unternehmen, mit denen gemeinsam im Rahmen
der Sonderinitiative „Gute Beschäftigung für sozial gerechten Wandel“
Projekte zur Schaffung von Arbeitsplätzen umgesetzt werden, enthält die Anlage 2
mit dem Geheimhaltungsgrad „Nur für den Dienstgebrauch“ (VS-NfD).** Eine
Veröffentlichung der beteiligten Unternehmen kann nach sorgfältiger
Abwägung des parlamentarischen Informationsanspruchs mit den grundgesetzlich
geschützten Geschäftsgeheimnissen nicht erfolgen.
Die Bundesregierung ist bei der Beantwortung von Fragen aus dem Parlament
verfassungsrechtlich insbesondere dazu verpflichtet, die Grundrechte Dritter zu
wahren. Hierunter fallen auch die von Artikel 12 Absatz 1 und Artikel 14
Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) geschützten Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse der Unternehmen, mit denen gemeinsam im Rahmen der Sonderinitiative
„Gute Beschäftigung für sozial gerechten Wandel“ Projekte entwickelt wurden.
„Als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse werden alle auf ein Unternehmen
bezogenen Tatsachen, Umstände und Vorgänge verstanden, die nicht offenkundig,
sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren
Nichtverbreitung der Rechtsträger ein besonderes Interesse hat.“ (BVerfGE
115, 205, 230 zum Schutz aus Artikel 12 GG). Die Sonderinitiative „Gute
Beschäftigung für sozial gerechten Wandel“ baut mit der Privatwirtschaft
Partnerschaften zur Erleichterung von langfristigen Investitionen durch den Abbau
unternehmensspezifischer Investitionshürden in den Partnerländern auf. Eine
Veröffentlichung der Unternehmensnamen würde Marktkonkurrenten
Schlussfolgerungen zu Geschäftsentwicklungsaktivitäten in einem oder mehreren der
Partnerländer und somit zu Markt- und Wirtschaftsstrategien ermöglichen.
Diese mögliche Wettbewerbsverzerrung würde einen Eingriff in die durch
Artikel 12 Absatz 1 und Artikel 14 Absatz 1 GG geschützten Rechtspositionen der
Unternehmen darstellen.
Zum Schutz der Grundrechte erfordert eine Veröffentlichung dieser Angaben
deswegen die ausdrückliche Zustimmung der betroffenen Unternehmen. Eine
derartige Zustimmung wurde hier durch die Betroffenen nicht erteilt. Der
Gesetzgeber selbst hat die unbefugte Offenbarung eines Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisses mit § 203 Absatz 2 Nummer 1 des Strafgesetzbuches für
Amtsträger unter Strafe gestellt. Vor diesem Hintergrund kann die öffentliche
Nennung der Unternehmen nach sorgfältiger Abwägung des Informationsinteresses
der Abgeordneten des Deutschen Bundestages einerseits und der
angesprochenen Geheimschutzinteressen andererseits nicht offen erfolgen. Unter
entsprechender VS-Einstufung wird daher dieser Teil der Antwort in einer separaten
Anlage übermittelt. Dabei wurde auch berücksichtigt, ob eine Grundrechtsver-
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/9015 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
** Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat die Antwort als „VS – Nur für den
Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann
dort von Berechtigten eingesehen werden.
letzung auch dann eintreten würde, wenn die Antwort eingestuft übermittelt
wird. Dies ist beim Schutz von Geschäftsgeheimnissen, deren Veröffentlichung
lediglich von Wettbewerbern genutzt werden könnte, nicht der Fall, da ein
Abgeordneter mit den Grundrechtsträgern grundsätzlich nicht im Wettbewerb
steht.
12. Steht die Bundesregierung mit der äthiopischen Regierung, staatlichen
Behörden oder Institutionen im Austausch, um Informationen zu
staatlichen Ausschreibungen von Infrastrukturvorhaben zu erhalten, auf die
sich deutsche Unternehmen bewerben bzw. an denen sich deutsche
Unternehmen beteiligen können , wenn ja, mit welchen Bundesministerien,
staatlichen Behörden oder Institutionen steht die Bundesregierung im
Austausch, und werden diese Informationen an interessierte deutsche
Unternehmen weitergetragen, und wenn nein, warum nicht?
Für Ausschreibungen und Projekte der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit werden Informationen von der GTAI veröffentlicht (siehe Antwort zu
Frage 3).
Über Projekte der Entwicklungszusammenarbeit hinaus sieht es die
Bundesregierung in der Verantwortung der Unternehmen, sich die entsprechenden
Informationen zum Beispiel über Ausschreibungen zu beschaffen. Auch die
Wirtschaftsverbände leisten hier entsprechende Informationsdienstleistungen.
Anlage 1 - Antwort der Bundesregierung zu Frage 11 a) der Kleinen Anfrage BT-Drs. 20/8792 der Fraktion
der AfD „Effektivität der deutschen wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit der Bundesrepublik Äthiopien“
Einzelmaßnahmen, die in Kooperation mit deutschen Unternehmen in Äthiopien im Zeitraum 2013-2023
durchgeführt wurden
Maßnahmentitel Deutsches Unternehmen als
Kooperationspartner
Support Ethiopia in their REDD+ MRV activities based on RapidEye
imagery
BlackBridge AG
RSS - Remote Sensing Solutions
GmbH
Förderung von nachhaltig produzierten Waldprodukten aus äthiopischen
Biosphärenreservaten
Tuchel und Sohn GmbH
Original Food GmbH
Import Promotion Desk, Programm zur Förderung von Importprodukten
aus Entwicklungs- und Schwellenländern nach Deutschland, Phase 2
diverse Importeure
Import Promotion Desk, Programm zur Förderung von Importprodukten
aus Entwicklungs- und Schwellenländern nach Deutschland, Phase 3
diverse Importeure
Import Promotion Desk, Programm zur Förderung von Importprodukten
aus Entwicklungs- und Schwellenländern nach Deutschland, Phase 4
diverse Importeure
Sustainable production of myrrh in pharmaceutical quality Repha GmbH
Beratungs- und Schulungsmaßnahmen für den elektronischen
Rechtsverkehr in Äthiopien
ReNoStar GmbH
Sustainable and environmental-friendly sewage sludge drying for
industrial areas in Ethiopia
aqua consult Ingenieur GmbH
Company name I+M GmbH &
Co.KG – Innovation und
Management
Digital Medical Capacity Building Ethiopia Lecturio GmbH
Digital Medical Capacity Building Ethiopia Lecturio GmbH
Increase farmer's income via technology transfer and installation of Green
House Dryer in Ethiopia
Covestro Deutschland AG
COVID-19: Circular Economy 4 Africa Circular Econonomy 4 Africa e.V.
SAP’s Young Professional Program SAP SE
Digitale Lösungen für die Substitution gefährlicher Chemikalien in der
Mode-Lieferkette
Orsay GmbH
Deltex Handels-GmbH
Aufbau einer Produktion zur biologischen Schädlingsbekämpfung Katz Biotech AG
Aufbau einer Produktionsstätte für Getränkedosen aus Aluminium Brewtech GmbH
Standortanalyse für die Investition in neue Anbauflächen Selecta Kenya GmbH & Co. KG
Standortbestimmung und Aufbau von ökologischen und nachhaltigen
Demo- und Kooperationsfarmen Martin Bauer GmbH &. Co.KG
develoPPP Ventures - Village Data Analytics: Digitale Planung von Mini-
Grids in Off-Grid-Gebieten TFE Energy GmbH
Covid-19 / Deutsches Pharma- und Medizinbedarfsunternehmen
entwickelt überregionales Aus- und Weiterbildungsprogramm für
Dialysetherapie B.Braun Melsungen AG
Aufbau eines Kompetenzzentrums und Zusammenarbeit mit lokalen
Kooperativen zur Qualifizierung lokaler Kaffeebauern und Zertifizierung von
Bio-Kaffee Kaffee Pura GmbH
AfricaConnect - Aufbau einer Produktionsstätte zur Herstellung von
Operationskleidung
Lohmann & Rauscher
International GmbH & Co. KG.
AfricaConnect - Ausbau der bestehenden Saatgutproduktion BASF SE
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333