Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier,
Edgar Naujok, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 20/8807 –
Effektivität der deutschen wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit der Arabischen
Republik Ägypten
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die deutsche Entwicklungshilfe hat nach Ansicht der Fragesteller die
angestrebten Ziele in Afrika, respektive in Ägypten, nicht erreicht. Nach
Auffassung der Fragesteller sind Mittel der Official Development Assistance (ODA-
Mittel) und andere Formen der Entwicklungshilfe dysfunktional. Darüber
hinaus müssen sich die Institutionen in den Empfängerländern, die
Entwicklungsgelder verwalten und verteilen, nicht gegenüber der lokalen Bevölkerung,
sondern ausschließlich gegenüber ausländischen Geldgebern verantworten – unter
diesen nach Ansicht der Fragesteller falschen Bedingungen leiden die
Rechtsstaatlichkeit, die Transparenz ziviler Institutionen und die bürgerlichen
Freiheiten, also gerade die Rahmenbedingungen für in- und ausländische
Investitionen. Nach Ansicht der Fragesteller verringert das so entstehende,
unberechenbare Geschäftsklima das Wirtschaftswachstum und führt damit zum
Verlust von Arbeitsplätzen und zu zunehmender Armut in den betreffenden
Staaten, was zur Folge hat, dass die Geberländer zum Zweck der
Armutsbekämpfung die Entwicklungshilfe an die betroffenen Länder erhöhen und damit eine
Abwärtsspirale in Gang setzen. Darin besteht nach Ansicht der Fragesteller
der Teufelskreis der Entwicklungshilfe: ein Rückkopplungseffekt, der
dringend benötige Investitionen abwürgt, eine Kultur der Abhängigkeit schafft
und wuchernder, systematischer Korruption Tür und Tor öffnet (
www.deutschl
andfunkkultur.de/entwicklungshilfe-in-der-kritik-teure-almosen-fuer-afrika-10
0.html).
Das Problem der Korruption wurde selbst von der Bundesregierung erkannt,
die in ihrem 15. Entwicklungspolitischen Bericht 90 Prozent der Partnerländer
der deutschen Entwicklungspolitik als hochkorrupt eingestuft hat: „Ein
zentrales Problem in vielen Entwicklungsländern ist in diesem Zusammenhang
auch die massive Korruption. So gelten 90 Prozent der Partnerländer der
deutschen Entwicklungspolitik als hochkorrupt“ (15. Entwicklungspolitischer
Bericht der Bundesregierung, S. 36).
Diese Erkenntnis erfordert nach Ansicht der Fragesteller einen
Paradigmenwechsel bei allen Maßnahmen, die auf Armutsbekämpfung und
Wirtschaftswachstum in Entwicklungsländern abzielen. Herausragende afrikanische
Ökonomen wie Dambisa Moyo und James Shikwati fordern einen solchen Para-
Deutscher Bundestag Drucksache 20/9021
20. Wahlperiode 30.10.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 26. Oktober 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
digmenwechsel, der ein Ende der Entwicklungshilfe und „Handel statt Hilfe“
bedeuten würde (
www.deutschlandfunkkultur.de/entwicklungshilfe-in-der-krit
ik-teure-almosen-fuer-afrika-100.html).
Um Afrika bei der Umsetzung seiner Entwicklungspläne zu unterstützen,
bedarf es in den Augen der Fragesteller anstelle von Entwicklungshilfe einer
neuen Form der Zusammenarbeit durch deutsche Investitionen,
technologischen Transfer und Handel. Hierbei besteht der Unterschied zur
Entwicklungshilfe darin, dass das Geld nicht verschenkt, sondern verliehen wird und
der Geldgeber verdient. So treten zwei Partner in eine Geschäftsverbindung.
Handel und Geschäftstätigkeit waren nach Auffassung der Fragesteller bisher
der einzig funktionierende Weg zu Wohlstand.
1. Wie hoch ist die Gesamtsumme aller ODA-fähigen
Entwicklungsleistungen der Bundesrepublik Deutschland an die Arabische Republik
Ägypten?
a) Wie hoch ist der Anteil an Haushaltsmitteln?
b) Aus welchen Ressorts der Bundesregierung wurde welcher Anteil
der insgesamt aufgewandten Haushaltsmittel geleistet?
2. Welche Programme, Vorhaben, Projekte oder sonstigen Maßnahmen
wurden in den letzten zehn Jahren im Rahmen der staatlichen und
nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit der Bundesregierung mit der
Arabischen Republik Ägypten in Auftrag gegeben, finanziert sowie auf
sonstige Art gefördert oder durchgeführt (bitte nach Jahr der Bewilligung
bzw. Beauftragung, zuständigem Ressort, Einzelplan sowie
Haushaltskapitel bzw. Haushaltstitel, Projekttitel, Art des Projekts [Programm,
Einzelprojekt etc.], Durchführer, Partner der Durchführungsvereinbarung,
Projektlaufzeit [bitte auf den Tag genau angeben], Ausgaben bzw.
Zusagen [bitte die tatsächlich abgerufenen Mittel sowie den Anteil an
deutschen Haushaltsmitteln angeben], vereinbartem Eigenanteil der Partner
[bitte qualitativ und quantitativ angeben], tatsächlich geleistetem
Eigenanteil der Partner [bitte qualitativ und quantitativ exakt angeben],
ausführlicher Zielsetzung bzw. Beschreibung der Maßnahmen und ggf.
Ergebnis des Schlussberichts oder Verwendungsnachweises aufschlüsseln)?
Die Fragen 1 bis 2 werden zusammen beantwortet.
Es wird auf die öffentlich zugängliche Datenbank der Organisation für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) verwiesen. Dort können
die erfragten aggregierten Daten sowie Projekteinzeldaten mit Angabe der
Ressorts (Donor Agency) unter Eingabe der entsprechenden Parameter nach Jahren
aufgeschlüsselt eingesehen werden (Donor: Germany; Recipient: Egypt). Die
multilateralen öffentlichen Entwicklungsleistungen (ODA) sowie die bilaterale
ODA nach der bis zum Jahr 2017 gültigen Methodik sind unter
https://stats.oec
d.org/Index.aspx?DataSetCode=TABLE2A und die bilaterale ODA nach der
seit 2018 gültigen Methodik ist unter
https://stats.oecd.org/Index.aspx?DataSet
Code=CRS1_GREQ abrufbar. ODA-Daten für 2022 bzw. 2023 werden
voraussichtlich Ende 2023 bzw. 2024 veröffentlicht. Die Projektdaten zu den
beteiligten Bundesministerien lassen Rückschlüsse auf die jeweils in Anspruch
genommenen Einzelpläne, Haushaltskapitel und Haushaltstitel zu.
Für den Zeitraum von 2013 bis heute gibt es 257 Maßnahmen und Projekte der
bilateralen Entwicklungszusammenarbeit in Ägypten. Die angefragten
detaillierten Projektinformationen sind nicht maschinell oder automatisiert zu
erstellen und erfordern die händische Durchsicht und Zusammenfassung von
mehreren Einzelakten zu jedem Projekt. Der geschätzte Aufwand für die
Bereitstellung der hier abgefragten Details betrüge mehr als 514 Arbeitsstunden bzw. 64
Arbeitstage. Das parlamentarische Informationsrecht steht unter dem Vorbehalt
der Zumutbarkeit (BVerfGE 147, 50, 249). Die Beantwortung der Fragen
würde über einen langen Zeitraum in erheblichem Maße Arbeitskräfte binden, was
die Erfüllung der administrativen Aufgaben im Übrigen zum Erliegen bringen
würde. Aus Sicht der Bundesregierung ist daher die Grenze der Zumutbarkeit
überschritten.
Für detaillierte Informationen über alle seit dem Jahr 2013 durchgeführte
Projekte und Programme im Bereich der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit
in Ägypten wird auf das Transparenzportal verwiesen:
https://www.transparenz
portal.bund.de/de/detailsuche?date_min=2013-01-01&country=EG.
3. Hat sich die Bundesregierung zu den allgemeinen Marktchancen der
deutschen Wirtschaft in der Arabischen Republik Ägypten eine
Auffassung gebildet, und wenn ja, wie lautet diese?
Das BMWK beobachtet mit Unterstützung der Agenturen des Bundes
regelmäßig die wirtschaftliche Lage Ägyptens. Die Daten und Fakten auch
bezüglich der Marktchancen werden über GTAI regelmäßig veröffentlicht und sind
abrufbar unter
https://www.gtai.de/de/trade/welt/afrika/aegypten-118858.
4. In welchem Umfang fanden nach Kenntnis der Bundesregierung in den
letzten zehn Jahren Handelsbeziehungen deutscher Firmen mit der
ägyptischen Wirtschaft statt , und welche Firmen waren daran beteiligt?
Die deutschen Handelsbeziehungen mit Ägypten lassen sich der
Außenhandelsstatistik des Statistischen Bundesamtes der letzten zehn Jahre entnehmen.
Informationen über einzelne Firmen im Wirtschaftsaustausch mit Ägypten werden
hierbei nicht erfasst. Siehe
https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regio
nen/Internationales/Laenderprofile/aegypten.pdf?__blob=publicationFile.
5. In welchen Branchen fand in den letzten zehn Jahren der Handel
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Arabischen Republik
Ägypten statt , und welche Waren wurden aus Ägypten importiert und
nach Ägypten exportiert?
Auch diese Informationen lassen sich der Außenhandelsstatistik entnehmen.
Die Bundesrepublik Deutschland ist der größte europäische und fünftgrößte
weltweite Handelspartner Ägyptens. Aus Ägypten importiert werden v. a.
Erdöl/Erdgas, landwirtschaftliche Erzeugnisse und Bekleidung. Exportiert werden
vor allem Kfz(-Teile), chemische Erzeugnisse und Maschinen.
6. In welchen Bereichen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den
letzten zehn Jahren deutsche Investitionen in Ägypten getätigt , von
welchen Unternehmen, und in welcher Höhe?
Daten über deutsche Investitionen in Afrika werden von der Deutschen
Bundesbank erhoben. Angaben zu Unternehmen und Höhe der Einzelinvestitionen
werden nicht veröffentlicht.
7. Welche Kredite wurden in den letzten zehn Jahren nach Kenntnis der
Bundesregierung in welcher Höhe durch deutsche Kreditinstitute an
deutsche Unternehmen für Investitionen in der Arabische Republik
Ägypten vergeben , und welche deutschen Banken waren nach Kenntnis
der Bundesregierung beteiligt?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor.
8. In welchen Bereichen und in welchem Umfang fand in den letzten zehn
Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung ein Austausch von
Wirtschaftsexperten zwischen deutschen und ägyptischen Firmen statt?
Unabhängig davon, dass die Personengruppe „Wirtschaftsexperten“
definitorisch schwer abgrenzbar ist, liegen der Bundesregierung auch hierzu keine
Informationen auf Firmenebene vor.
9. In welchen Bereichen und in welchem Umfang fand in den letzten zehn
Jahren ein Austausch auf wissenschaftlicher und technologischer Ebene
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Arabischen Republik
Ägypten statt?
In den letzten zehn Jahren förderte das Bundesministerium für Bildung und
Forschung den Austausch auf wissenschaftlicher und technologischer Ebene
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Arabischen Republik
Ägypten im Rahmen von bi- und multilateralen Forschungsprojekten mit Beteiligung
ägyptischer Partner. Schwerpunktbereiche waren Bioökonomie,
Geisteswissenschaften; Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Gesundheitsforschung und
Gesundheitswirtschaft, Informations- und Kommunikationstechnologien,
Innovationsrelevante Rahmenbedingungen und Querschnittsaktivitäten sowie
Klima, Umwelt, Nachhaltigkeit. Die Projekte hatten ein Gesamtvolumen in Höhe
von rund 81 Mio. Euro.
10. Hat die Bundesregierung konkrete außenwirtschafts- und
entwicklungspolitische Förderinstrumente entwickelt, um deutsche Unternehmen beim
Auf- bzw. Ausbau ihrer Geschäftsbeziehungen in der Arabischen
Republik Ägypten zu unterstützen , wenn ja, welches sind diese Instrumente
und wie werden sie eingesetzt, und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung hat für Ägypten keine eigenen außenwirtschafts- und
entwicklungspolitischen Förderinstrumente entwickelt. Die vorhandenen
Förderinstrumente der Bundesregierung stehen unter den jeweiligen Voraussetzungen
auch für Ägypten zu Verfügung.
11. Welche konkreten Maßnahmen in den Bereichen Landwirtschaft und
Ernährungssouveränität, Wasserversorgung, Verkehrsinfrastruktur, digitale
Infrastruktur und Kommunikationstechnik, Energieversorgung,
Gesundheitswesen etc. wurden jeweils jährlich seit 2013 von der
Bundesregierung im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit von jeweils welcher
Durchführungsorganisation (die angefallenen Personal- und
Verwaltungskosten bei diesen angeben) mit jeweils welchem konkreten
Mittelvolumen in der Arabischen Republik Ägypten durchgeführt?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen.
a) Welche der genannten Maßnahmen wurden in Kooperation mit
welchen deutschen Unternehmen durchgeführt?
b) Wie viele Arbeits- und Ausbildungsplätze konnten durch die in Frage
11 genannten Maßnahmen jeweils jährlich geschaffen werden?
Die Fragen 11a und 11b werden zusammen beantwortet.
Soweit ermittelbar, wurden durch Maßnahmen der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit in Kooperation mit einem deutschen Unternehmen mit dem
expliziten Ziel der Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen seit dem Jahr
2013 2 188 Arbeits- und Ausbildungsplätze in Ägypten geschaffen.
In Anlage 1 sind alle Einzelmaßnahmen, die in Kooperation mit deutschen
Unternehmen in Ägypten durchgeführt worden sind, aufgelistet.*
Eine Übersicht der deutschen Unternehmen, mit denen gemeinsam im Rahmen
der Sonderinitiative „Gute Beschäftigung für sozial gerechten Wandel“
Projekte zur Schaffung von Arbeitsplätzen umgesetzt werden, enthält die Anlage 2
mit dem Geheimhaltungsgrad „Nur für den Dienstgebrauch“ (VS-NfD). Eine
Veröffentlichung der beteiligten Unternehmen kann nach sorgfältiger
Abwägung des parlamentarischen Informationsanspruchs mit den grundgesetzlich
geschützten Geschäftsgeheimnissen nicht erfolgen.**
Die Bundesregierung ist bei der Beantwortung von Fragen aus dem Parlament
verfassungsrechtlich insbesondere dazu verpflichtet, die Grundrechte Dritter zu
wahren. Hierunter fallen auch die von Artikel 12 Absatz 1 und Artikel 14
Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) geschützten Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse der Unternehmen, mit denen gemeinsam im Rahmen der Sonderinitiative
„Gute Beschäftigung für sozial gerechten Wandel“ Projekte entwickelt wurden.
„Als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse werden alle auf ein Unternehmen
bezogenen Tatsachen, Umstände und Vorgänge verstanden, die nicht offenkundig,
sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren
Nichtverbreitung der Rechtsträger ein besonderes Interesse hat.“ (BVerfGE
115, 205, 230 zum Schutz aus Artikel 12 GG). Die Sonderinitiative „Gute
Beschäftigung für sozial gerechten Wandel“ baut mit der Privatwirtschaft
Partnerschaften zur Erleichterung von langfristigen Investitionen durch den Abbau
unternehmensspezifischer Investitionshürden in den Partnerländern auf. Eine
Veröffentlichung der Unternehmensnamen würde Marktkonkurrenten
Schlussfolgerungen zu Geschäftsentwicklungsaktivitäten in einem oder mehreren der
Partnerländer und somit zu Markt- und Wirtschaftsstrategien ermöglichen.
Diese mögliche Wettbewerbsverzerrung würde einen Eingriff in die durch
Artikel 12 Absatz 1 und Artikel 14 Absatz 1 GG geschützten Rechtspositionen der
Unternehmen darstellen.
Zum Schutz der Grundrechte erfordert eine Veröffentlichung dieser Angaben
deswegen die ausdrückliche Zustimmung der betroffenen Unternehmen. Eine
derartige Zustimmung wurde hier durch die Betroffenen nicht erteilt. Der
Gesetzgeber selbst hat die unbefugte Offenbarung eines Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisses mit § 203 Absatz 2 Nummer 1 des Strafgesetzbuches für
Amtsträger unter Strafe gestellt. Vor diesem Hintergrund kann die öffentliche
Nennung der Unternehmen nach sorgfältiger Abwägung des Informationsinteresses
der Abgeordneten des Deutschen Bundestages einerseits und der
angesprochenen Geheimschutzinteressen andererseits nicht offen erfolgen. Unter
entsprechender VS-Einstufung wird daher dieser Teil der Antwort in einer separaten
Anlage übermittelt. Dabei wurde auch berücksichtigt, ob eine Grundrechtsver-
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/9021 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
** Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat die Antwort als „VS – Nur für den
Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann
dort von Berechtigten eingesehen werden.
letzung auch dann eintreten würde, wenn die Antwort eingestuft übermittelt
wird. Dies ist beim Schutz von Geschäftsgeheimnissen, deren Veröffentlichung
lediglich von Wettbewerbern genutzt werden könnte, nicht der Fall, da ein
Abgeordneter mit den Grundrechtsträgern grundsätzlich nicht im Wettbewerb
steht.
12. Steht die Bundesregierung mit der ägyptischen Regierung, staatlichen
Behörden oder Institutionen im Austausch, um Informationen zu
staatlichen Ausschreibungen von Infrastrukturvorhaben zu erhalten, auf die
sich deutsche Unternehmen bewerben bzw. an denen sich deutsche
Unternehmen beteiligen können , wenn ja, mit welchen Bundesministerien,
staatlichen Behörden oder Institutionen steht die Bundesregierung im
Austausch, und werden diese Informationen an interessierte deutsche
Unternehmen weitergetragen, und wenn nein, warum nicht?
Für Ausschreibungen und Projekte der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit werden Informationen von der GTAI veröffentlicht (siehe Antwort zu
Frage 3).
Über Projekte der Entwicklungszusammenarbeit hinaus sieht es die
Bundesregierung in der Verantwortung der Unternehmen, sich die entsprechenden
Informationen zum Beispiel über Ausschreibungen zu beschaffen. Auch die
Wirtschaftsverbände leisten hier entsprechende Informationsdienstleistungen.
Anlage 1 - Antwort der Bundesregierung zu Frage 11 a) der Kleinen Anfrage BT-Drs. 20/8807 der Fraktion
der AfD „Effektivität der deutschen wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit der Arabischen Republik
Ägypten“
Einzelmaßnahmen, die in Kooperation mit deutschen Unternehmen in Ägypten im Zeitraum 2013-2023
durchgeführt wurden
Maßnahmentitel Deutsches Unternehmen als
Kooperationspartner
Praxisorientierte Beratung für Ingenieursdienstleistungen in der Produktion
(Automotive, Erneuerbare Energien)
Ackermann Engineering
Allaga - Ethno Fashion Design Egypt: Etablierung der Eigenmarke junger
Mode- und Accessoire-Designerinnen in Ägypten
Messe Berlin GmbH
Import Promotion Desk, Programm zur Förderung von Importprodukten
aus Entwicklungs- und Schwellenländern nach Deutschland, Phase 2
diverse Importeure
Import Promotion Desk, Programm zur Förderung von Importprodukten
aus Entwicklungs- und Schwellenländern nach Deutschland, Phase 3
diverse Importeure
Import Promotion Desk, Programm zur Förderung von Importprodukten
aus Entwicklungs- und Schwellenländern nach Deutschland, Phase 4
diverse Importeure
Introduction of PV-diesel hybrid solutions in off-grid agriculture and
tourisim in Egypt
KRAFTWERK Renewable
Power Solutions GmbH
Occupational Training in Egypt Siemens Energy
Microinsurance Market Development Allianz SE
Developing risk management approaches for climate and health risks Allianz SE
Allianz Climate Solution GmbH
BIMA
SAP’s Young Professional Program Allianz Climate Solution GmbH
Investition zum Aufbau einer Wertschöpfungskette "Aufforstung bis zu
Mitteldichten Holzfaserplatten"
Siempelkamp Maschinen- und
Anlagenbau GmbH & Co. KG
Umweltgerechte Abwasserbehandlung und Wiederverwertung des Wassers
als Beitrag für die nachhaltige Entwicklung des Tourismus in Ägypten
TIA Technologien zur
Industrieabwasserreinigung
Deutsches Baustoffunternehmen gründet Schulungszentren für
Trockenbautechnik Knauf International GmbH
Ermöglichung der Verlagerung der Geschäftstätigkeit ägyptischer KMU
von einem Büro- zu einem Home-Office-Modell
MENA Business GmbH
Deutsches Pharma- und Medizinbedarfsunternehmen entwickelt
überregionales Aus- und Weiterbildungsprogramm für Dialysetherapie B.Braun Melsungen AG
AfricaConnect - Erweiterung der Produktionskapazität für schockgefrostete
Erdbeeren und Modernisierung der bestehenden Qualitätskontrollen HG Food GmbH
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333