Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Norbert Kleinwächter, Gerrit Huy,
Jürgen Pohl, Ulrike Schielke-Ziesing und der Fraktion der AfD
– Drucksache 20/8827 –
Passgenauigkeit der Fachkräfteeinwanderungsstrategie der Bundesregierung in
einer digitalisierten Arbeitswelt
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mit dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz will die Bundesregierung
Fachkräfte aus dem Ausland holen, um den Fachkräftemangel in Deutschland
zu beheben. Das Gesetz sieht vor, dass die Neukommenden je nach Branche
auch ohne oder mit vergleichsweise geringen Sprachkenntnissen und
relevanter Erfahrung hierzulande Fuß fassen können.
Angesichts der Situation in der Arbeitswelt wirft das Gesetz für die
Fragesteller viele Fragen auf. Die Arbeitswelt ist in Bewegung und die
unterschiedlichen Teilnehmer verstehen ihre Rolle anders als vor zehn Jahren. Andere
Begriffe, wie „Home-Office“, „Mobiles Arbeiten“, „Online-Handel“ und
„Digitalisierung“ prägen den heutigen Diskurs. In dem Gesetz wird Digitalisierung
nicht erwähnt. Digitalisierung und Automatisierung führen zum Wegfall von
Tätigkeiten und damit zum Teil auch zum Abbau von Arbeitsplätzen. Die
Arbeitswelt wird im Umbruch sein. Deswegen werden unterschiedliche
Veränderungsprozesse und technologische Neuerungen viele etablierte Berufsbilder
verändern. Angesichts dieser Umstände sind in den Augen der Fragesteller
Fragen zum Stand der digitalisierten Arbeitswelt unausweichlich.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung hat am 12. Oktober 2022 eine Fachkräftestrategie für die
20. Legislaturperiode verabschiedet. In der Strategie werden Maßnahmen der
Bundesregierung in fünf zentralen Handlungsfeldern adressiert: zeitgemäße
Ausbildung, gezielte Weiterbildung, Arbeitspotenziale und Erwerbsbeteiligung
erhöhen, Arbeitsqualität und Arbeitskultur verbessern sowie Einwanderung
modernisieren und Abwanderung reduzieren. In der Strategie wurde das Thema
Digitalisierung umfassend mitgedacht und adressiert. So heißt es darin:
„Digitalisierung und Automatisierung führen einerseits zum Wegfall von Tätigkeiten
und damit zum Teil auch zum Abbau von Arbeitsplätzen. Digitale
Technologien und der Aufbau einer zukunftsfähigen digitalen Infrastruktur führen
andererseits aber auch zu neuen Kompetenzbedarfen sowie zum Aufbau von Arbeits-
Deutscher Bundestag Drucksache 20/9095
20. Wahlperiode 06.11.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
vom 27. Oktober 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
plätzen und verursachen somit neue Fachkräfteengpässe. Eindeutige Befunde
zu den voraussichtlichen Gesamtwirkungen der Digitalisierung liegen nicht vor.
Klar ist nur: Der digitale Strukturwandel wird weiter voranschreiten. […] Eine
zunehmend dynamische Digitalisierung trägt zu der starken
Arbeitsplatzentwicklung und damit zu den anhaltenden Engpässen in IT-Berufen sowie in der
Berufsgruppe ‚Technische Forschung und Entwicklung‘ bei. Dabei arbeiten in
diesen Berufen bereits viele fachfremd Qualifizierte, und auch die
Jahresarbeitszeit liegt bereits über dem Durchschnitt. Die Rekrutierungschancen für
Arbeitgeber werden deshalb zunehmend schwieriger.“
An dieser Einschätzung hat sich im vergangenen Jahr nichts maßgeblich
verändert, so dass aus Sicht der Bundesregierung auch weiterhin alle fünf
Handlungsfelder der Fachkräftestrategie bearbeitet werden müssen, um Deutschland
für die aktuellen und kommenden Herausforderungen in Wirtschaft und
Arbeitswelt gut aufzustellen. Dazu gehört auch die Fachkräfteeinwanderung.
Die Bundesregierung stellt in ihrer Fachkräftestrategie auch klar, dass es in
einer Marktwirtschaft grundsätzlich Aufgabe der Unternehmerinnen und
Unternehmer ist, die Arbeitskräfte für ihr Unternehmen zu rekrutieren, die sie zur
Erreichung ihrer unternehmerischen Ziele benötigen und die
Fachkräftestrategie der Bundesregierung für die 20. Legislaturperiode einen unterstützenden
Rahmen setzt, Handlungsfelder aufzeigt und Impulse zur Gewinnung und
Sicherung der Fachkräfte gibt.
1. Welchen Zuwachs oder Verlust an Arbeitsplätzen aufgrund der
Digitalisierung prognostiziert die Bundesregierung
a) für den Rest der aktuellen Legislaturperiode,
b) für die kommenden fünf Jahre,
c) für die kommenden zehn Jahre,
d) für die kommenden 20 Jahre,
und auf welcher Basis nimmt die Bundesregierung diese Einschätzung
vor?
Die Auswirkungen des Einsatzes von digitalen Technologien auf den
Arbeitsmarkt hängen zum einen vom Verbreitungsgrad in Unternehmen, Verwaltungen
und Organisationen ab. Laut Daten des Statistischen Bundesamtes nutzen
beispielsweise elf Prozent der deutschen Unternehmen Anwendungen der
Künstlichen Intelligenz (KI). Das Augenmerk der Bundesregierung liegt vor allem auf
kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), da dort die Verbreitung von
fortschrittlichen digitalen Technologien noch am geringsten ist. Zum anderen hängt
der Einfluss von digitalen Technologien auf den Arbeitsmarkt davon ab, in
welchem Maße die eingesetzten Anwendungen bisher von Menschen ausgeführte
Tätigkeiten ersetzen oder unterstützen.
Die Bundesregierung geht derzeit nicht davon aus, dass der Einsatz von
digitalen Technologien die Arbeitslosenquote signifikant beeinflussen wird.
Aufgrund eines möglichen disruptiven Anstiegs des Einsatzes insbesondere von
KI-Anwendungen ist es zwar möglich, dass zukünftig mehr Tätigkeiten durch
digitale Technologien substituiert werden können. Demgegenüber stehen
jedoch durch den Einsatz digitaler Technologien mögliche neu geschaffene
Arbeitsplätze und Berufsbilder (siehe auch die Vorbemerkung der
Bundesregierung sowie die Ausführungen in der Fachkräftestrategie der Bundesregierung
und im Forschungsbericht 526/3 „Aktualisierte Langfristprognose:
Digitalisierte Arbeitswelt“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales; vgl.
https://w
ww.bmas.de/DE/Service/Publikationen/Forschungsberichte/fb526-3-aktualisier
te-bmas-prognose-digitalisierte-arbeitswelt.html).
2. Wie viele Arbeitsplätze stehen nach Erkenntnis der Bundesregierung
aktuell für jedes der acht Qualifikationsniveaus des Deutschen
Qualifizierungsrahmens (DQR) zur Verfügung?
Angaben zu offenen Stellen differenziert nach den acht Niveaustufen des
deutschen Qualifikationsrahmens liegen nicht vor.
Angaben basierend auf der Stellenerhebung des Instituts für Arbeitsmarkt- und
Berufsforschung (IAB) liegen nach Qualifikationsniveaus vor. Bei den Zahlen
der IAB-Stellenerhebung handelt es sich nicht um exakte, administrativ erfasste
Zahlen, sondern um hochgerechnete Werte aus einer Stichprobe, die mit einer
gewissen Unsicherheit einhergehen.
Im Rahmen der IAB-Stellenerhebung werden bei den Fragen nach dem
betrieblichen Personalbedarf zudem bestimmte Stellentypen explizit ausgeschlossen.
Die Zahl der „offenen Stellen“ umfasst keine Ausbildungsverhältnisse, keine
Entfristungen oder Vertragsverlängerungen, keine Arbeitskräfte, die von Zeit-/
Leiharbeitsfirmen entliehen werden sollen und keine öffentlich geförderte
Beschäftigung.
Im Rahmen der Hauptbefragung der IAB-Stellenerhebung werden für das
vierte Quartal 2022 (zuletzt verfügbare Daten) zusätzlich die zu den offenen Stellen
gehörigen Qualifikationsniveaus erfasst. Im vierten Quartal 2022 gab es
demnach 1,98 Millionen offene Stellen, davon waren:
– 443 000 Stellen für Personen ohne Berufsausbildung (und nicht in
Ausbildung),
– 977 000 Stellen für Personen mit einem gewerblichen, kaufmännischen
oder sonst. Ausbildungsabschluss,
– 153 000 Stellen für Personen mit einem Meister- oder Technikerabschluss,
– 189 000 Stellen für Personen mit einem Bachelorabschluss,
– 191 000 Stellen für Personen mit einem Diplom, Magister, Master,
Promotion o. Ä. sowie
– 31 000 Stellen ohne Angabe zum geforderten Qualifikationsniveau.
Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit zu gemeldeten
Arbeitsstellen liegen differenziert nach Anforderungsniveau gemäß der Klassifikation der
Berufe (KldB 2010) vor und können der Veröffentlichung „Arbeitsmarkt nach
Berufen (KldB 2010)“ entnommen werden. Die Veröffentlichung ist unter
folgendem Link abrufbar:
https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Su
che/Einzelheftsuche_Formular.html?nn=1459936&topic_f=berufe-heft-kldb
2010.
3. Wie viele Arbeitsplätze werden nach Prognose der Bundesregierung für
jedes der acht DQR-Niveaus
a) am Ende der aktuellen Legislaturperiode,
b) im Jahr 2028,
c) im Jahr 2033,
d) im Jahr 2043
zur Verfügung stehen?
Das wissenschaftlich unabhängige Projekt „Qualifikation und Beruf in der
Zukunft“ (QuBe) erstellt Projektionen zu Arbeitskräftepotenzialen bereits seit
2007 unter der gemeinsamen Leitung des Bundesinstituts für Berufsbildung
und des IAB in Zusammenarbeit mit der Gesellschaft für Wirtschaftliche
Strukturforschung. Die Angebotsprojektion des QuBe-Projekts unterscheidet nach
vier aggregierten ISCED-Kategorien, die zu den DQR-Niveaus kompatibel
sind:
ISCED 010-344: DQR 1-2
ISCED 351-444,454: DQR 3-4
ISCED 453, 554-655: DQR 5-6
ISCED 746-844: DQR 7-8
Arbeitsplätze sind in diesem Projekt, das auch die Grundlage für das
Fachkräftemonitoring für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bildet, nach
den Anforderungsniveaus der KldB 2010 ausgewiesen. Bei einer
qualifikationsadäquaten Beschäftigung wären Helfer- und Anlerntätigkeiten für die untere
ISCED-Kategorie bzw. DQR 1-2 angedacht, fachliche Tätigkeiten für DQR 2-3
usw.
Wenn unter Arbeitsplätze die voraussichtliche Zahl der Erwerbstätigen
verstanden wird, können die Ergebnisse der QuBe-Basisprojektion für die Jahre 2028
und 2033 unter
https://www.bibb.de/de/qube_datenportal_ergebnisse.php?lang
%3DDE%26view%3DZR%26bc%3D%26dv%3Dvalue-orig%26icode%3DAN
QU-00%26betyp%3DBHFBF%26co%3D%2Ctrue%2C%2C%2Ctrue%2Ctrue
%2C%2C%2C%2C%2C%26gr%3D%26FILE%3Dbasis%26AB%3D01%26PS
T%3D01%26ANQU%3D01%2C02%2C03%2C04%26REGIO%3D00%26JA
HR%3D15%2C20%2C25%2C30%2C35%2C40 nachgelesen werden.
Diese Projektion endet im Jahr 2040. Weitere Erkenntnisse liegen der
Bundesregierung hierzu nicht vor.
4. Welche jeweils zehn Branchen sind nach Einschätzung der
Bundesregierung in den kommenden zehn Jahren am meisten und am wenigsten von
digitalisierungsinduziertem Arbeitsplatzaufwuchs und
Arbeitsplatzverlust betroffen?
Die Entwicklungen im Bereich digitaler Technologien sind hochdynamisch.
Die Auswirkungen auf Arbeit, insbesondere auf einzelne Branchen sind
deshalb oftmals noch nicht abschließend beurteilbar. Die Bundesregierung greift
hierbei kontinuierlich auf Erkenntnisse aus geförderten Forschungsprojekten
und wissenschaftlichen Analysen zu den komplexen Wechselwirkungen von
Technologieeinsatz und Arbeitswelt zurück und beobachtet darüber hinaus
intensiv die internationale Studienlage. Digitalisierungsinduzierter
Arbeitsplatzaufwuchs und Arbeitsplatzverlust sind derzeit langfristig schwer
prognostizierbar. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die
Antwort zu Frage 1 verwiesen.
5. Wie bewertet die Bundesregierung die Chancen der deutschen Wirtschaft
bei der Anwerbung ausländischer Fachkräfte innerhalb der nächsten zehn
Jahre?
Mit dem Gesetz und der Verordnung zur Weiterentwicklung der
Fachkräfteeinwanderung nebst Begleitmaßnahmen aus den Eckpunkten zur
Fachkräfteeinwanderung verbessert die Bundesregierung die Rahmenbedingungen für die
Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten nach Deutschland insgesamt und
steigert damit die Chancen der Wirtschaft für eine erfolgreiche Anwerbung von
ausländischen Fachkräften.
6. Welche Chancen und Risiken erkennt die Bundesregierung in der
Anwerbung qualifizierter Fachkräfte in der Definition der Bundesregierung,
bezogen jeweils auf die 16 Bundesländer, sowie für die zehn Branchen mit
den aktuell meisten Arbeitnehmern?
Da Gesetz und Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung
keine Sonderregelungen in Bezug auf die Länder treffen und grundsätzlich
branchenoffen ausgestaltet sind, werden sie für die Anwerbung von
qualifizierten Fachkräften deutschlandweit und in allen Branchen die gleichen Chancen
eröffnen. Die Bundesregierung erkennt zudem keine branchen- oder
länderspezifischen Anwerberisiken.
7. Welcher Anteil der durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz
angeworbenen qualifizierten Fachkräfte werden nach Einschätzung der
Bundesregierung bei Einreise die deutsche Sprache
a) nicht,
b) auf dem Niveau A1,
c) auf dem Niveau A2,
d) auf dem Niveau B1,
e) auf dem Niveau B2,
f) auf dem Niveau C1,
g) auf dem Niveau C2,
h) auf muttersprachlichem Niveau
beherrschen?
8. Welcher Anteil der durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz
angeworbenen qualifizierten Fachkräfte wird nach Einschätzung der
Bundesregierung nach einem zehnjährigen Aufenthalt in Deutschland die
deutsche Sprache
a) nicht,
b) auf dem Niveau A1,
c) auf dem Niveau A2,
d) auf dem Niveau B1,
e) auf dem Niveau B2,
f) auf dem Niveau C1,
g) auf dem Niveau C2,
h) auf muttersprachlichem Niveau
beherrschen?
9. Welcher Anteil der durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz
angeworbenen qualifizierten Fachkräfte wird nach Einschätzung der
Bundesregierung bei Einreise nach Deutschland in der Lage sein,
a) sicher zu lesen und zu schreiben,
b) sicher mathematische Aufgaben auf dem Niveau eines mittleren
Abschlusses zu lösen,
c) einfache Aufgaben zu erfüllen,
d) mittelanspruchsvolle Aufgaben zu erfüllen,
e) komplexe Aufgaben zu erfüllen,
f) umfangreiche technische und kommunikative Kenntnisse zu
entwickeln,
g) in einem digitalisierten Beruf zu arbeiten,
h) über keine der für eine Berufsaufnahme nötigen Kompetenzen zu
verfügen?
Die Fragen 7 bis 9 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
Über die gesetzlichen Anforderungen (z. B. Gehaltsschwellen,
Qualifikationsanforderungen, ggf. auch Sprachanforderungen) in den unterschiedlichen
Aufenthaltstiteln wird gewährleistet, dass Fachkräfte nach Deutschland kommen,
die auf dem Arbeitsmarkt auch für andere Arbeitgeber als den Erstarbeitgeber
attraktiv sind. Hierbei handelt es sich um Mindestanforderungen. Die
darüberhinausgehende Einschätzung, ob die jeweiligen individuellen Qualifikationen
zu der zu besetzenden offenen Stelle passen und ggf. welche
berufsbegleitenden Qualifizierungen noch erforderlich sind, obliegt dem Arbeitgeber (siehe
Vorbemerkung der Bundesregierung).
10. Welcher Anteil der Personen, die sich aktuell im SGB-II-Bezug (SGB II:
Zweites Buch Sozialgesetzbuch) befinden, beherrscht die deutsche
Sprache
a) nicht,
b) auf dem Niveau A1,
c) auf dem Niveau A2,
d) auf dem Niveau B1,
e) auf dem Niveau B2,
f) auf dem Niveau C1,
g) auf dem Niveau C2,
h) auf muttersprachlichem Niveau?
11. Welcher Anteil der Personen, die sich aktuell im SGB II-Bezug befinden,
ist dazu in der Lage,
a) sicher zu lesen und zu schreiben,
b) sicher mathematische Aufgaben auf dem Niveau eines mittleren
Abschlusses zu lösen,
c) einfache Aufgaben zu erfüllen,
d) mittelanspruchsvolle Aufgaben zu erfüllen,
e) komplexe Aufgaben zu erfüllen,
f) umfangreiche technische und kommunikative Kenntnisse zu
entwickeln,
g) in einem digitalisierten Beruf zu arbeiten,
h) keine der für eine Berufsaufnahme nötigen Kompetenzen zu
verfügen?
Die Fragen 10 und 11 werden gemeinsam beantwortet.
Angaben zum Anteil der Personen, die über erfragte Fähigkeiten verfügen,
liegen der Bundesregierung nicht vor.
Für Menschen, die Schwierigkeiten in den Grundkompetenzen, Mathematik,
Lesen, Schreiben sowie Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT)
haben, kann durch die Jobcenter eine Förderung von Maßnahmen zum Erwerb
der Grundkompetenzen erfolgen. Damit können fehlende
Schlüsselqualifikationen und mangelnde Grundkompetenzen reduziert werden. Der Zugang zu
beruflichen Weiterbildungen wird erleichtert, der Zugang in den Arbeitsmarkt
kann generell erhöht und Beschäftigungsrisiken von geringqualifizierten
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern reduziert werden.
12. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor über die Ergebnisse der
Einwanderungspolitik der G-7-Staaten angesichts der Zunahme der
globalen Konkurrenz um gut qualifizierte Fachkräfte, und wenn ja, welche,
und wenn ja, hat sich die Bundesregierung zu diesen Ergebnissen eine
eigene Positionierung erarbeitet, und wie lautet diese ggf.?
Im Zuge der Erstellung des Regierungsentwurfs zum Gesetz zur
Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung hat die Bundesregierung Erkenntnisse
zum Erwerbszuwanderungsrecht von Drittstaaten, die ähnlichen
demographischen Herausforderungen und wirtschaftlichen Bedarfen wie Deutschland
ausgesetzt sind, zu Rate gezogen. Der Regierungsentwurf – genauso wie das
letztlich in Bundestag und Bundesrat beschlossene Gesetz – verstärkt mit den
enthaltenen Flexibilisierungen und neuen Elementen wie der Nutzung eines
Punktesystems im Bereich der Chancenkarte ab Juni 2024 nach den §§ 20a und 20b
des Aufenthaltsgesetzes den schon vor Jahren von der OECD gefassten Befund,
dass Deutschland im internationalen Vergleich bereits ein liberales
Einwanderungsrecht für Qualifizierte hat.
13. Hat sich die Bundesregierung dazu ein Bild gemacht, für welche Berufe
sie Fachkräfte anwerben sollte, und wenn ja, hat die Bundesregierung
eine Übersicht dazu entworfen mit den unterschiedlichen Kriterien, den
Auswahlkriterien und dem Entwicklungstrend in diesen Berufen?
Die Bundesregierung wirbt anhand von konkreten Arbeitsmarktbedarfen und
Potentialen um Fachkräfte aus Drittstaaten. Mit dem Gesetz und der
Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung wird der
Arbeitsmarktzugang für Fachkräfte aus Drittstaaten erleichtert und erweitert. Damit
können Arbeitgeber in Eigenverantwortung gemäß ihren Bedarfen und in
Reaktion auf Entwicklungstrends Fachkräfte aus Drittstaaten rekrutieren. Im
Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antwort zu den
Fragen 17 und 18 mit den dortigen Erläuterungen zum Umfang des
Fachkräftemangels sowie den Methoden zur Feststellung verwiesen.
14. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der
Digitalisierungsgrad in den deutschen Unternehmen?
Inwiefern hat die Bundesregierung diese Unternehmen im Zuge der
Digitalisierung ggf. dabei unterstützt, beispielsweise technisch oder
finanziell, und welche Kosten sind dabei für den Bund entstanden?
Nach dem aktuellen Länderbericht 2023 der EU-Kommission zur Digitalen
Dekade hatten 77 Prozent der KMU im Jahr 2022 zumindest eine grundlegende
Digitalisierungsintensität.
Die Bundesregierung unterstützt Unternehmen, insbesondere KMU, im
Förderschwerpunkt „Mittelstand-Digital“ mit drei branchenoffenen Förderinitiativen
bei der digitalen Transformation:
(i) dem „Netzwerk der Mittelstand-Digital Zentren“ (Nachfolger der
Mittelstand 4.0-Kompetenzzentren),
(ii) der „Initiative IT-Sicherheit in der Wirtschaft“ und
(iii) dem Investitionszuschussprogramm „Digital Jetzt –
Investitionsförderung für KMU“ (Programm ist bis 31.12.2023 befristet).
Ziel der Maßnahmen ist die Stärkung des Digitalisierungsgrades des deutschen
Mittelstands.
Mit der Förderbekanntmachung für ein bundesweites „Netzwerk Mittelstand-
Digital“ vom 22. Juli 2020 wurde das Netzwerk der Mittelstand-Digital Zentren
seit 2021 kontinuierlich bis Mitte 2023 aufgebaut. Seitdem unterstützen 29
regionale und themenspezifische Zentren (rund 160 Anlaufstellen) mit
vielfältigen Informations- und Qualifizierungsangeboten zu aktuellen Themen und
Fragestellungen den Mittelstand bei der Digitalisierung. Das Netzwerk wird ab
2024 stärker auf das Thema KI fokussieren.
Die „Initiative IT-Sicherheit in der Wirtschaft“ unterstützt KMU einschließlich
Start-ups und Handwerk mit einem breiten Unterstützungsangebot zur
Erhöhung der eigenen IT- bzw. Cybersicherheit. Mit der im September 2022 neu
veröffentlichten Förderbekanntmachung wurden die Aktivitäten der Initiative
neben dem Tätigkeitsfeld Prävention auch auf die Felder Detektion und
Reaktion sowie auf die Zielgruppe der Start-ups ausgeweitet. Im Rahmen der
Initiative ist am 1. Juli 2023 die „Transferstelle für Cybersicherheit im Mittelstand“
(Nachfolgerin der Transferstelle für IT-Sicherheit im Mittelstand) gestartet. Für
die beiden vorgenannten Maßnahmen stehen im Jahr 2023 insgesamt 62,5 Mio.
Euro zur Verfügung.
Das Förderprogramm „Digital Jetzt“ bietet KMU (einschließlich des
Handwerks und der freien Berufe), mit 3 bis 499 Mitarbeitenden seit September
2020 Zuschüsse zu Investitionen in digitale Technologien und Anwendungen
(insbesondere Hard-/Software) sowie in die Qualifizierung von Mitarbeitenden
zu Digitalthemen. Im Haushalt 2023 sind hierfür 98,3 Mio. Euro bereitgestellt.
Ziel des Förderprogramms „go-digital“ ist es, KMU und Handwerk mit Hilfe
autorisierter Beratungsunternehmen bei der Entwicklung und Realisierung von
ganzheitlichen IT-Geschäftskonzepten und organisatorischen Maßnahmen in
den fünf Modulen „digitalisierte Geschäftsprozesse“, „digitale
Markterschließung“, „Digitalisierungsstrategie“, „Datenkompetenz“ („go-data“) und „IT-
Sicherheit“ zu unterstützen. Hierfür stehen im Jahr 2023 Mittel in Höhe von
23,4 Mio. Euro bereit.
15. Wie bringt die Bundesregierung den vorgesehenen Bedarf an Fachkräften
und das Ausbaurisiko von Arbeitsplätzen durch die Digitalisierung in
Einklang?
Die Bundesregierung hat mit der Fachkräftestrategie ein umfangreiches
Konzept zur Fachkräftesicherung vorgelegt. Ziel der Fachkräftestrategie ist es, mit
gesetzlichen wie untergesetzlichen Maßnahmen die Anstrengungen der
Unternehmen und Betriebe zur Gewinnung und Sicherung von Fachkräften zu
unterstützen. Die Fachkräftestrategie ist branchen- und regionenübergreifend
angelegt. Jede Branche und jede Region ist selbst aufgefordert zu analysieren,
welche Maßnahmen in welchem Bereich und für welchen Beruf passend sind.
Da dies nach Region und Unternehmen sehr unterschiedlich ist, müssen die
passenden Lösungen immer von den Akteurinnen und Akteuren direkt vor Ort
gefunden werden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
16. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, welchen Einfluss
das Abnehmen des stationären Einzelhandels und das Zunehmen des
Onlinegeschäfts auf den Bedarf an Fachkräften haben?
Hat sich die Bundesregierung zu diesem Punkt eine Positionierung
erarbeitet, und wenn ja, wie lautet diese?
Laut Langfristprojektion des Fachkräftebedarfs in Deutschland, 2021 bis 2040
(
https://www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/Forschungsberichte/fb-617-la
ngfristprojektion-des-fachkraeftebedarfs.html) „halten die in der Vergangenheit
bereits zu beobachtenden Strukturverschiebungen zum Dienstleistungssektor
auch mittel- und langfristig an. (…) Unter den Dienstleistungsbranchen verliert
vor allem der Wirtschaftsbereich „Öffentliche Verwaltung, Verteidigung,
Sozialversicherung“ infolge der Digitalisierung (E-Government) sowie der Groß-
und Einzelhandel aufgrund der verstärkten Nutzung des Online-Handels.“
Weitere Details können der genannten Publikation entnommen werden.
17. Bei welchem Verhältnis zwischen Arbeitslosen und offiziell gemeldeten
Stellen spricht die Bundesregierung von einem Fachkräftemangel?
Es gibt nicht die eine Kennzahl, anhand derer Berufe in Engpassberufe und
Nicht-Engpassberufe eingeordnet werden. Es existieren jedoch Kennzahlen, die
von Besetzungsschwierigkeiten beeinflusst werden. So kann beispielsweise die
Vakanzzeit (d. h. die Zeit zwischen dem gewünschten Besetzungstermin bis zur
Besetzung der Stelle) von gemeldeten Stellen steigen, wenn Arbeitgeber
Schwierigkeiten haben, geeignete Fachkräfte zu finden und für die Suche mehr
Zeit benötigen. Die Fachkräfteengpassanalyse der Statistik der Bundesagentur
für Arbeit beruht darauf, Kennzahlen, die Hinweise auf berufsfachliche
Engpässe geben, zusammenzubringen, um so fundierte Aussagen treffen zu
können. Wenn viele Indikatoren auf einen Engpass hinweisen, liegt mit größerer
Wahrscheinlichkeit ein Engpass vor, als wenn eine einzelne Kennzahl auf
Besetzungsprobleme hindeutet. Ob berufsfachliche Engpässe vorliegen, wird auf
Grundlage von sechs Engpassindikatoren (abgeschlossene Medianvakanzzeit,
Arbeitsuchenden-Stellen-Relation, berufsspezifische Arbeitslosenquote,
Veränderung des Anteils ausländischer Beschäftigung, Abgangsrate aus
Arbeitslosigkeit und Entgeltentwicklung) getroffen. Zur Bewertung innerhalb der
Fachkräfteengpassanalyse werden insgesamt 14 Indikatoren herangezogen.
Der Indikator Arbeitsuchenden-Stellen-Relation wird innerhalb der
Fachkräfteengpassanalyse als Anzeichen für Besetzungsprobleme gewertet, wenn bei
Fachkräften und Spezialisten (Anforderungsniveaus 2 und 3 der KldB 2010)
ein Verhältnis von weniger als zwei Arbeitsuchende auf eine gemeldete
sozialversicherungspflichtige Arbeitsstelle (ohne Zeitarbeit) besteht und bei Experten
(Anforderungsniveau 4 der KldB 2010), wenn ein Verhältnis von weniger als
4:1 vorliegt.
18. In welchen Branchen herrscht nach Auffassung der Bundesregierung
Fachkräftemangel (bitte nach Möglichkeit mit Angabe der Arbeitslosen
und offenen Stellen auflisten)?
Branchendifferenzierte Angaben liegen nicht vor. Die
Fachkräfteengpassanalyse der Bundesagentur für Arbeit ermittelt, in welchen Berufen ein
Fachkräfteengpass vorliegt. Berufe, in denen im Jahr 2022 ein Fachkräfteengpass
festgestellt wurde, können den Tabellen 1 bis 3 in der Anlage entnommen werden.*
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/9095 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
19. Verfügt die Bundesregierung über Methoden, anhand derer sie die
Fachkräfterekrutierung entsprechend diesen (vgl. Vorfragen) Engpässen
gestaltet, und wenn ja, welche?
Es wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen.
20. Hat sich die Bundesregierung ein Bild darüber gemacht, wie die
zunehmende Digitalisierung ihre Rekrutierungspläne beeinflussen könnte?
Die Herausforderung des Fachkräftemangels im Kontext des demografischen
Wandels und der Digitalisierung betrifft auch die Bundesregierung. Mit der
Einführung einer Arbeitgeber-Dachmarke und der Nutzung moderner
Personalmarketing-Instrumente durch die Behörden nimmt man sich bereits dieser
Herausforderung im Bereich der Personal-Rekrutierung an. Darüber hinaus findet
eine zunehmende Vernetzung innerhalb der Bundesverwaltung statt. Diese wird
als wichtiger Hebel hinsichtlich der Weiterentwicklung des
Personalmanagements und der Rekrutierungsansätze gesehen.
21. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der Aufwand der
Unternehmen in den letzten fünf Jahren je nach Bereich für die
Digitalisierung der Betriebe (bitte nach einzelnen Jahren aufschlüsseln)?
Zum Aufwand der Unternehmen in den letzten fünf Jahren je nach Bereich für
die Digitalisierung der Betriebe liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse
vor.
22. Hat die Bundesregierung wissenschaftlichen Rat eingeholt, welche
Auswirkungen die Fachkräfterekrutierung auf den Digitalisierungsprozess
haben könnte?
Die Bundesregierung berücksichtigt in ihrer laufenden Arbeit grundsätzlich
aktuelle fachliche Erkenntnisse sowie Empfehlungen einschließlich solcher aus
wissenschaftlichen Studien. So lieferten das Fachkräftemonitoring für das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Analysen des Rats der
Arbeitswelt (Arbeitsweltberichterstattung) in den vergangenen Jahren auch
Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung.
Unbestritten werden bei Digitalisierungsprozessen spezialisierte
Fachkompetenzen sowie Anwendungskompetenzen benötigt. Die
Fachkräftekräfterekrutierung ist ein Faktor von Digitalisierungsprozessen in Unternehmen,
Verwaltungen und Organisationen. Weitere voraussetzende Faktoren sind beispielsweise
die technische Infrastruktur (bspw. Daten, Rechenkapazitäten) sowie die
Arbeitsorganisation und Arbeitsgestaltung. Die Bundesregierung nutzt hierbei
die Erkenntnisse aus Forschungsprojekten und wissenschaftlichen Analysen.
23. Wie geht die Bundesregierung mit der Tatsache um, dass im Zuge der
Digitalisierung die Qualifikationsanforderungen steigen und einfache
Tätigkeiten entweder abgebaut oder ins Ausland verlagert werden, und
welche Maßnahmen trifft die Bundesregierung bezüglich der Auswahl
von Fachkräften, die nach Deutschland kommen?
Die Bundesregierung ist in Teilen auf diesen Sachverhalt bereits in ihrer
Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU „Auswirkungen von
künstlicher Intelligenz auf den deutschen Arbeitsmarkt und Sozialstaat“ auf
Bundestagsdrucksache 20/6373 eingegangen.
Durch den Einsatz von fortschrittlichen digitalen Technologien, insbesondere
KI, können sich Arbeitsinhalte und -plätze sowie Berufsbilder und
Kompetenzanforderungen in fast allen Bereichen der Arbeitswelt verändern aber auch neue
Arbeitsplätze und Berufsbilder entstehen.
Qualifizierung und Weiterbildung nehmen Schlüsselrollen bei der Gestaltung
der digitalen Transformation ein und sind wesentliche Hebel einer
zukunftsfähigen Fachkräftesicherung. Die Nationale Weiterbildungsstrategie (NWS)
bildet eine gesamtgesellschaftliche Leitlinie für die Stärkung und Entwicklung der
beruflichen Weiterbildung in Deutschland, damit sich Menschen im
Erwerbsleben beruflich zukunftssicher aufstellen können (vgl. auch Antwort der
Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen der Fraktion der CDU/CSU auf
Bundestagsdrucksache 20/5146 und Bundestagsdrucksache 20/6373).
Lebensbegleitendes Lernen und eine kontinuierliche Kompetenzentwicklung
im Lebensverlauf soll auch durch eine nutzendengerechte Weiterbildungsreise
digital unterstützt werden. Die Bundesagentur für Arbeit entwickelt im Rahmen
der NWS und unter finanzieller Beteiligung des Bundes das Nationale
Onlineportal für berufliche Weiterbildung („mein NOW“). „(M)ein NOW“ wird es
Ratsuchenden und Weiterbildungsinteressierten ermöglichen, schnell und
unkompliziert passende Weiterbildungs- und Beratungsangebote sowie
Fördermöglichkeiten im Bereich der beruflichen Weiterbildung zu finden und so neue
Kompetenzen für die digitale und ökologische Transformation zu erwerben.
Das Portal bietet Unterstützung sowohl für Beschäftigte als auch für arbeitslose
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich beruflich weiterentwickeln
möchten. Auch soll es Unternehmen, insbesondere KMU, leichter gemacht
werden, passende Angebote zu finden, um die Qualifizierungsbedarfe ihrer
Beschäftigten zu decken und sich so zukunftssicher aufzustellen.
Zudem wurde am 20. Juli 2023 das Gesetz zur Stärkung der Aus- und
Weiterbildungsförderung verkündet. Damit wird zum 1. April 2024 die
Weiterbildungsförderung Beschäftigter verbessert und u. a. durch ein
Qualifizierungsgeld ergänzt, um die Beschäftigten und die Betriebe bei den erforderlichen
Anpassungsprozessen zu unterstützen und Beschäftigung zu sichern. Auch mit
dem Bürgergeldgesetz wurde bereits ein starker Fokus auf Weiterbildung
gesetzt, zum einen durch finanzielle Anreize zum anderen durch erleichterte
Förderbedingungen. Die Neuregelungen im Bürgergeldgesetz kommen
insbesondere arbeitslosen oder geringqualifizierten Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern zugute und stellen sicher, dass auch diese Menschen ihren Platz in einem
sich ändernden Erwerbsumfeld finden.
24. Sieht die Bundesregierung ein mögliches Risiko, dass die rekrutierten
ausländischen Fachkräfte wegen der stark automatisierten Prozesse nicht
mehr in den Unternehmen gebraucht werden, und wenn ja, hat sie sich zu
diesem Risiko eine Positionierung erarbeitet (bitte ggf. ausführen)?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 4 verwiesen.
25. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der Tatsache, dass „die
Unternehmen ihre offenen Stellen zunächst mit allen passend qualifizierten
Arbeitslosen besetzen, die in der jeweiligen Region vorhanden sind“
(
www.de.digital/DIGITAL/Redaktion/DE/Digitalisierungsindex/Publikat
ionen/publikation-kompetenzbarometer-2023.pdf?__blob=publicationFil
e&v=2, S. 13)?
Es handelt sich bei der zitierten Aussage nicht um eine Tatsache, sondern eine
(theoretische) Annahme bei der Berechnung der sogenannten
„Fachkräftelücke“ nach Methodik des Instituts der deutschen Wirtschaft (siehe auch
Methodenbericht ab S. 22
https://www.iwkoeln.de/fileadmin/user_upload/Studien/Re
port/PDF/2020/IW-Report_2020_Messung_des_Fachkraeftemangels.pdf).
Im Übrigen ist es aus Sicht der Bundesregierung zu begrüßen, wenn die
Unternehmen ihre offenen Stellen zunächst mit allen passend qualifizierten
Arbeitslosen besetzen, die in der jeweiligen Region vorhanden sind.
26. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, ob und bei wie vielen
nach Deutschland angeworbenen ausländischen Fachkräften
Qualifizierungszeiten erforderlich sein könnten, weil deren Qualifikationen veraltet
oder nicht mehr gefragt sind und sie ggf. auf Mangelberufe umgeschult
werden müssen?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Aufenthalt im Rahmen der
Erwerbsmigration in der Regel ein bestehendes Beschäftigungsverhältnis voraussetzt, so
dass insoweit auch eine Nachfrage der Qualifikationen des Beschäftigten auf
dem Arbeitsmarkt angenommen werden kann. Ergänzend ist darauf
hinzuweisen, dass im Rahmen der Verfahren zur Anerkennung einer ausländischen
Berufsqualifikation die ausländische Berufsqualifikation mit dem entsprechenden
inländischen Referenzberuf auf Basis der geltenden deutschen
Ausbildungsordnung und damit der aktuellen Ausbildungsinhalte/Anforderungen inhaltlich
abgeglichen wird. Dementsprechend kann aus einer länger zurückliegenden
Berufsausbildung, insbesondere bei einem fehlenden Nachweis einschlägiger
aktueller Berufserfahrung, die Feststellung von für die Berufsausübung
wesentlicher Unterschiede im Vergleich mit dem deutschen Referenzberuf resultieren.
27. Hat die Bundesregierung in dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz der
Aussage Rechnung getragen, „die Digitalisierung erfordert eine
Anpassung der beruflichen Bildung an die erhöhte Dynamik (Klös et al., 2021).
Lernende sollten stärker selbstständig lernen, Lehrende mehr coachen,
Lehrinhalte digitaler und häufiger auf Plattformen geteilt werden. Die
Berufsschulen brauchen eine moderne Ausstattung, zeitgemäß
qualifiziertes Personal und mehr Flexibilität. Für eine ausreichende Versorgung
mit Lehrkräften sollten die Studierendenzahlen für gewerblich-
technische Berufsschullehrkräfte stark steigen (Klemm, 2018)“, und wenn ja,
inwiefern (
www.bmwk.de/Redaktion/DE/Publikationen/Digitalisierungsi
ndex/publikation-download-Langfassung-digitalisierungsindex-2021.
pdf?), und wenn ja, welche Maßnahmen diesbezüglich hat die
Bundesregierung konkret getroffen?
Für die Bundesregierung sind sowohl die Stärkung der beruflichen Bildung als
auch die Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung wichtige
Handlungsfelder, die sich gegenseitig ergänzen und in denen Maßnahmen auch
aufeinander abgestimmt erfolgen (siehe auch Vorbemerkung der Bundesregierung).
Das duale Ausbildungssystem muss sich in Zeiten fortschreitender
Digitalisierung und wirtschaftlicher Transformationsprozesse neuen Herausforderungen
stellen und sich an veränderte Rahmenbedingungen anpassen. Umso wichtiger
ist es, das System der beruflichen Bildung aus sich heraus zu stärken und es
attraktiver und moderner zu gestalten. Mit der Exzellenzinitiative Berufliche
Bildung leistet die Bundesregierung hier einen zentralen Beitrag und sorgt für
den notwendigen Attraktivitäts- und Modernitätsschub in der beruflichen
Bildung. Im Rahmen der Exzellenzinitiative Berufliche Bildung und als
Umsetzung des Koalitionsvertrags für die 20. Legislaturperiode sollen dabei
konsequent digitale Dokumente und medienbruchfreie digitale (Verwaltungs‑)
Prozesse in der beruflichen Bildung ermöglicht werden.
Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass das Berufsschulwesen einschließlich
Fragen der Ausstattung und des Personals in der Zuständigkeit der Länder
liegen.
28. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der Aussage, „Rund 177
000 unbesetzte Ausbildungsplätze hat die Bundesagentur für Arbeit im
August 2023 gemeldet. Viele Betriebe suchen nach Bewerbern und
finden keine. Trotzdem sind zahlreiche junge Menschen erfolglos auf der
Suche. Etwa 76 000 Bewerber und Bewerberinnen haben Stand August
2023 noch keine Ausbildungsstelle gefunden“ (
www.deutschlandfun
k.de/ausbildung-fachkraeftemangel-bewerbung-ausbildungsgarantie-100.
html#Ausbildung)?
Wie will die Bundesregierung diese Situation zu dem Ziel des
Fachkräfteeinwanderungsgesetzes kompatibel machen?
Im August 2023 war der Ausbildungsmarkt noch in Bewegung. Die
Ausbildungsmarktstatistik zum September 2023 mit finalen Zahlen zu gemeldeten
Bewerberinnen und Bewerbern und unbesetzten Ausbildungsplätzen wird die
Bundesagentur für Arbeit voraussichtlich Anfang November 2023
veröffentlichen.
Dennoch wird es voraussichtlich auch in diesem Ausbildungsjahr bundesweit
mehr bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldete betriebliche
Ausbildungsstellen als ausbildungssuchend gemeldete Bewerberinnen und Bewerber geben.
Damit setzt sich die Entwicklung der vergangenen Jahre grundsätzlich fort:
Während sich die Zahl der bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldeten
betrieblichen Ausbildungsstellen nach einem pandemiebedingten Einbruch
inzwischen wieder stabilisiert hat, hält der Rückgang der bei der Bundesagentur für
Arbeit gemeldeten Bewerberinnen und Bewerber um einen Ausbildungsplatz –
wenn auch in etwas abgeschwächter Form – weiter an. Gleichzeitig finden zu
viele junge Menschen keinen Ausbildungsplatz. Das zeigt, dass es sich nicht
nur um Besetzungsprobleme bei den Betrieben handelt, sondern beidseitige
Passungsprobleme bestehen.
Der Ausgleich am Ausbildungsmarkt wird seit Jahren durch regionale,
berufsfachliche und qualifikatorische Passungsprobleme erschwert. Das heißt
beispielweise, dass am konkreten Wohnort kein passender Ausbildungsplatz frei
sein kann, oder dass sich die Berufswünsche der jungen Menschen in einer
Region nicht mit dem vorhandenen Stellenportfolio decken. Unbesetzte
Ausbildungsstellen können aber auch mit der fehlenden Attraktivität konkreter
Ausbildungsplätze bzw. der dualen Ausbildung selbst zusammenhängen. Daher
müssen alle Akteurinnen und Akteure am Ausbildungsmarkt ihren Beitrag
leisten, Ausbildungsberufe attraktiver zu machen, damit junge Menschen ihren
Weg in eine Ausbildung finden. Zuvorderst sind die Betriebe selbst gefragt, die
Attraktivität ihrer Branche und ihrer Ausbildungsberufe zu verbessern. Aber
auch die Bundesregierung hat Aktivitäten gestartet, mit denen ein Signal für die
betriebliche Ausbildung gesetzt wird: Mit der Ausbildungsgarantie soll künftig
allen jungen Menschen ohne Berufsabschluss der Zugang zu einer
vollqualifizierenden, möglichst betrieblichen Ausbildung ermöglicht werden. Die
Ausbildungsgarantie umfasst verschiedene Beratungs- und Unterstützungsangebote
für junge Menschen am Übergang von der Schule in den Beruf; angefangen bei
der beruflichen Orientierung und Beratung bis zu Hilfen bei der Aufnahme und
für den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung. Sie soll der
beruflichen Ausbildung Rückenwind geben. Die Ausbildungsgarantie leistet damit
auch einen Beitrag zum Abbau der beschriebenen Passungsprobleme. Das Aus-
und Weiterbildungsgesetz sieht dafür ab 2024 verschiedene neue Ansätze vor:
Durch einen neuen Mobilitätszuschuss soll jungen Menschen ein Anreiz
gegeben werden, auch Ausbildungsplätze in weiter entfernten Regionen in den
Blick zu nehmen. Mit geförderten Berufsorientierungspraktika für
Schulabgängerinnen und Schulabgänger sollen Wunschberufe praktisch erprobt und
Bekanntschaft mit künftigen Ausbildungsbetrieben – gegebenenfalls auch in
anderen Regionen – gemacht werden. Junge Menschen, denen trotz aller
Bemühungen die Aufnahme einer betrieblichen Ausbildung nicht gelungen ist und die in
einer Region mit einem schwach ausgeprägten Ausbildungsmarkt wohnen,
werden als „Ultima ratio“ in einer außerbetrieblichen Berufsausbildung
gefördert.
Mit weiteren innerhalb der Bundesregierung abgestimmten Maßnahmen wie
der Exzellenzinitiative Berufliche Bildung und der Allianz für Aus- und
Weiterbildung soll die berufliche Bildung als gleichwertige Alternative zur
akademischen Bildung weiter gestärkt werden.
29. Hat sich die Bundesregierung wissenschaftlichen Rat geholt, wie sie die
ausländischen Fachkräfte wegen möglicher Unterschiede in den
akademischen Inhalten in die deutsche Arbeitswelt besser integrieren, und
ihren Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern kann, angesichts der
Tatsache, dass einige Berufe in Deutschland stärker reglementiert sind als in
den Herkunftsländern?
Die Bundesregierung berücksichtigt in ihrer laufenden Arbeit auch zu Fragen
der Arbeitsmarktintegration aktuelle fachliche Erkenntnisse sowie
Empfehlungen einschließlich solcher aus wissenschaftlichen Studien. Aus dem Bereich
der Arbeitsmarkt‑, Bildungs- bzw. Migrationsforschung ist an dieser Stelle
beispielsweise auf das vom Bundesinstitut für Berufsbildung umgesetzte
Monitoring zum Anerkennungsgesetz, die Arbeiten des IAB der Bundesagentur für
Arbeit, aber auch die Arbeiten des Sachverständigenrates für Integration und
Migration bspw. in seinem Jahresgutachten 2022 zur Zuwanderung von
Gesundheitsfachkräften hinzuweisen.
Im internationalen Vergleich umfassen Berufsreglementierungen je nach
Bildungssystem und Arbeitsmarkt des betrachteten Staates unterschiedliche
Berufe bzw. berufliche Tätigkeiten und weichen auch in der Ausgestaltung
voneinander ab. Ein allgemeiner Vergleich ist daher nicht möglich. Typischerweise
ist die Ausübung von Heilberufen aus Gründen des Patientenschutzes
reglementiert.
30. Hat sich die Bundesregierung wissenschaftlichen Rat dazu geholt, ob,
und wenn ja, inwiefern der durch die demografische Entwicklung
entstehende Arbeitskräftemangel durch eine intensive genutzte Digitalisierung
gemindert werden könnte?
Die Bundesregierung ist auf diesen Sachverhalt bereits in ihrer Antwort auf die
Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU „Auswirkungen von künstlicher
Intelligenz auf den deutschen Arbeitsmarkt und Sozialstaat“ auf
Bundestagsdrucksache 20/6373 eingegangen.
Die Bundesregierung berücksichtigt in ihrer laufenden Arbeit grundsätzlich
aktuelle fachliche Erkenntnisse sowie Empfehlungen einschließlich solcher aus
wissenschaftlichen Studien. So lieferten das Fachkräftemonitoring für das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Analysen des Rats der
Arbeitswelt (Arbeitsweltberichterstattung) in den vergangenen Jahren auch
Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung.
Klar ist: Der Arbeitsmarkt Deutschlands wird auf absehbare Zeit durch den
demografischen Wandel geprägt sein. In einigen Berufsfeldern zeigen sich heute
schon Fachkräfteengpässe. Engpässe könnten vermieden oder entschärft
werden, indem Tätigkeiten in Berufen, die im Zuge des demografischen Wandels
nicht mehr ausreichend besetzt werden können, – zumindest teilweise – mit
Hilfe von fortschrittlichen digitalen Technologien, insbesondere KI-
Anwendungen, durchgeführt bzw. unterstützt werden.
Wie sich der Arbeitsmarkt und das Arbeitsumfeld von Beschäftigten durch den
Einsatz von digitalen Technologien, insbesondere KI, ändert, wird derzeit in
verschiedenen vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales geförderten
Projekten erforscht. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales finanziert
beispielsweise das Arbeitsprogramm der OECD zu KI, Arbeit, Innovation,
Produktivität und Kompetenzen, um die Auswirkungen des Einsatzes von KI auf
den Arbeitsmarkt auch international vergleichend zu beantworten (
https://www.
ki-observatorium.de/rubriken/wissen/zusammenarbeit-mit-der-oecd-
ergebnisseaus-dem-ai-wips-programm).
Deutschland
1)
September 2023
Arbeitsuchende Arbeitslose
Gemeldete
Arbeitsstellen
Relation (auf 100
Arbeitsstellen
kommen
rechnerisch...
Arbeitslose)
1 2 3 4
Insgesamt 1.192.916 715.988 437.195 164
1110 Berufe in der Landwirtschaft (o.S.) 1.539 872 520 168
1121 Berufe in der Nutztierhaltung 618 365 373 98
1171 Berufe in der Forstwirtschaft 372 240 391 61
1210 Berufe im Gartenbau (o.S.) 165 85 136 63
1212 Berufe BaumschuleStauden,Zierpflanzenbau 1.771 945 355 266
1214 Berufe Garten-,Landschafts,Sportplatzbau 4.907 2.851 3.598 79
2121 Berufe Naturstein-,Mineralaufbereitung 156 71 58 x
2122 Berufe in der Baustoffherstellung 301 179 269 67
2123 Berufe in der Steinmetztechnik 401 231 232 100
2210 Kunststoff-,Kautschukherstellung (o.S.) 1.629 1.002 1.554 64
2211 Berufe i.d.Reifen-,Vulkanisationstechnik 1.065 635 958 66
2234 Berufe im Holz-, Möbel-, Innenausbau 11.695 7.493 6.504 115
2312 Berufe Papierverarb., Verpackungstechnik 730 424 505 84
2430 Berufe Metalloberflächenbehandlung (o.S) 713 429 708 61
2441 Berufe im Metallbau 5.562 3.628 6.161 59
2521 Berufe in der Kraftfahrzeugtechnik 11.783 7.181 11.927 60
2522 Berufe i.d. Land-, Baumaschinentechnik 815 490 2.229 22
2525 Berufe in der Zweiradtechnik 3.305 2.124 810 262
2611 Berufe in der Mechatronik 2.346 1.392 6.736 21
2612 Berufe in der Automatisierungstechnik 1.213 721 1.953 37
2621 Berufe in der Bauelektrik 6.505 3.997 11.974 33
2622 Berufe in der Elektromaschinentechnik 388 240 454 53
2625 Berufe i.d. elektrischen Betriebstechnik 4.683 2.882 9.449 31
2626 Berufe Leitungsinstallation,-wartung 421 271 607 45
2630 Berufe in der Elektrotechnik (o.S.) 2.942 1.798 2.627 68
2631 Berufe Informations,Telekommunikationst. 5.093 3.091 1.718 180
2633 Berufe Luftver.,Schiff,Fahrzeugelektron. 553 335 413 81
2721 Technische Zeichner/innen 5.527 3.651 2.353 155
2810 Berufe in der Textiltechnik (o.S.) 270 154 160 96
2920 Berufe i.d. Lebensmittelherstellung (oS) 1.359 767 1.128 68
2922 Berufe Back-, Konditoreiwarenherstell. 4.803 2.724 1.841 148
2923 Berufe in der Fleischverarbeitung 2.698 1.579 1.691 93
2925 Berufe in der Milchproduktherstellung 507 178 90 198
3121 Berufe in der Vermessungstechnik 539 303 407 74
3210 Berufe im Hochbau (o.S.) 618 377 225 168
3211 Berufe im Beton- und Stahlbetonbau 2.801 1.608 848 190
3212 Berufe im Maurerhandwerk 5.989 3.704 2.443 152
3214 Berufe in der Dachdeckerei 2.710 1.842 2.488 74
3215 Berufe im Fassadenbau 345 177 129 137
3216 Berufe im Gerüstbau 1.850 1.217 850 143
3220 Berufe im Tiefbau (o.S.) 673 423 1.174 36
3221 Pflasterer/innen, Steinsetzer/innen 540 292 393 74
3222 Berufe im Straßen- und Asphaltbau 1.549 901 1.146 79
3223 Berufe im Gleisbau 353 218 416 52
3224 Berufe im Brunnenbau 94 63 166 38
3225 Berufe im Kanal- und Tunnelbau 161 91 206 44
Anforderungsniveau Fachkräfte
Zielberuf/
Geforderter Beruf
nach der KldB 2010
Tabelle 1: Bestand an Arbeitsuchenden, Arbeitslosen und gemeldeten Arbeitsstellen nach dem
Anforderungsniveau Fachkräfte der KldB 2010
Deutschland
1)
September 2023
Arbeitsuchende Arbeitslose
Gemeldete
Arbeitsstellen
Relation (auf 100
Arbeitsstellen
kommen
rechnerisch...
Arbeitslose)
1 2 3 4
Anforderungsniveau Fachkräfte
Zielberuf/
Geforderter Beruf
nach der KldB 2010
Tabelle 1: Bestand an Arbeitsuchenden, Arbeitslosen und gemeldeten Arbeitsstellen nach dem
Anforderungsniveau Fachkräfte der KldB 2010
3310 Berufe in der Bodenverlegung (o.S.) 1.140 687 619 111
3311 Berufe Fliesen-,Platten-,Mosaikverlegung 3.372 2.147 1.246 172
3312 Berufe Estrich- und Terrazzoverlegung 540 316 186 170
3313 Berufe in der Parkettverlegung 307 192 144 133
3322 Berufe für Stuckateurarbeiten 1.118 715 634 113
3330 Berufe im Aus- und Trockenbau (o.S.) 4.760 2.970 1.348 220
3331 Berufe in der Isolierung 663 417 357 117
3332 Berufe in der Zimmerei 2.317 1.578 1.616 98
3333 Berufe in der Bautischlerei 1.170 702 569 123
3334 Berufe in der Glaserei 931 584 551 106
3335 Berufe im Rollladen- und Jalousiebau 312 197 263 75
3420 Berufe in der Klempnerei (o.S.) 536 317 517 61
3421 Berufe Sanitär-, Heizungs-, Klimatechnik 5.218 3.377 8.367 40
3422 Berufe im Ofen- und Luftheizungsbau 128 82 82 100
3423 Berufe in der Kältetechnik 413 248 1.008 25
3432 Berufe im Rohrleitungsbau 561 358 944 38
3434 Berufe Anlagen-, Behälter-, Apparatebau 2.805 1.697 2.535 67
4143 Berufe in der Baustoffprüfung 140 85 110 77
4221 Schornsteinfeger/innen 267 170 61 279
5122 Überwach.,Wartung Eisenbahninfrastruktur 812 580 708 82
5162 Speditions- und Logistikkaufleute 3.840 2.385 2.969 80
5163 Straßen- und Schienenverkehrskaufleute 1.314 865 792 109
5212 Berufskraftfahrer (Güterverkehr/LKW) 30.084 17.564 12.612 139
5213 Bus-, Straßenbahnfahrer/innen 8.425 4.305 4.063 106
5251 Führer land-,forstwirtschaftl. Maschinen 526 264 179 147
5252 Führer Erdbewegungs-,verwandte Maschinen 4.099 2.517 2.075 121
5311 Berufe im Objekt-,Werte-, Personenschutz 12.682 7.841 1.724 455
5334 Berufe Desinfektion,Schädlingsbekämpfung 206 119 203 59
6212 Verkaufsstand-, Marktverkäufer/innen 523 303 156 194
6225 Berufe im Verkauf (Möbel, Einrichtung) 1.192 746 574 130
6226 Berufe im Verkauf (Garten, Heimwerk.) 2.226 1.440 966 149
6227 Berufe im Verkauf (KFZ, Zweirad,Zubehör) 5.399 3.537 2.421 146
6228 Berufe im Verkauf (ssT) 721 440 242 182
6230 Berufe im Verkauf von Lebensmitteln (oS) 3.813 2.013 1.546 130
6231 Berufe Verkauf Back-, Konditoreiwaren 7.694 4.131 3.995 103
6232 Berufe im Verkauf von Fleischwaren 2.728 1.450 2.472 59
6242 Berufe Verkauf Sanitäts-, Medizinbedarf 359 211 403 52
6322 Berufe im Hotelservice 3.985 1.926 1.519 127
6330 Berufe im Gastronomieservice (o.S.) 6.765 3.705 3.431 108
6331 Berufe in der Systemgastronomie 1.365 838 986 85
7213 Versicherungskaufleute 3.215 2.104 2.233 94
7230 Berufe in der Steuerberatung 2.965 1.607 4.369 37
7311 Assistenz Rechtsanwaltskanzlei,Notariat 4.053 2.284 2.372 96
8110 Medizinische Fachangestellte (o.S.) 15.101 9.017 7.001 129
8111 Zahnmedizinische Fachangestellte 7.312 4.245 5.579 76
8114 Tiermedizinische Fachangestellte 1.351 792 328 241
8123 Medizinisch-technische Berufe Radiologie 721 390 417 94
Deutschland
1)
September 2023
Arbeitsuchende Arbeitslose
Gemeldete
Arbeitsstellen
Relation (auf 100
Arbeitsstellen
kommen
rechnerisch...
Arbeitslose)
1 2 3 4
Anforderungsniveau Fachkräfte
Zielberuf/
Geforderter Beruf
nach der KldB 2010
Tabelle 1: Bestand an Arbeitsuchenden, Arbeitslosen und gemeldeten Arbeitsstellen nach dem
Anforderungsniveau Fachkräfte der KldB 2010
8133 Berufe operations-/med.-techn. Assistenz 649 323 507 64
8134 Berufe im Rettungsdienst 2.341 1.345 1.061 127
8176 Berufe i.d. Diät- und Ernährungstherapie 354 211 132 160
8177 Podologen/innen 600 282 333 85
8182 Berufe pharmazeutisch-techn. Assistenz 3.440 1.821 846 215
8251 Berufe in der Orthopädie-, Rehatechnik 255 149 148 101
8252 Berufe in der Augenoptik 979 558 1.044 53
8253 Berufe in der Hörgeräteakustik 313 194 434 45
8254 Berufe in der Zahntechnik 2.390 1.417 1.312 108
8313 Berufe Heilerziehungspflege, Sonderpäd. 1.575 918 167 550
9323 Berufe in der Raumausstattung 1.034 573 249 230
Pflegeberufe 22.763 10.627 22.424 47
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
"x" - Mindestfallzahl von 60 Fällen wurde nicht erreicht. Siehe Registerblatt "Hinweis_Vakanzzeiten_Relationen".
1) Daten einschließlich gemeldeter Arbeitsstellen mit Arbeitsort im Ausland
Deutschland
1)
September 2023
Arbeitsuchende Arbeitslose
Gemeldete
Arbeitsstellen
Relation (auf 100
Arbeitsstellen
kommen
rechnerisch...
Arbeitslose)
1 2 3 4
Insgesamt 274.463 160.840 89.697 179
2230 Berufe i.d. Holzbe-,-verarbeitung (o.S.) 128 93 54 x
2239 Aufsicht,Führung - Holzbe-,-verarbeitung 628 422 274 154
2322 Berufe Grafik-Kommunikations-,Fotodesign 8.356 4.896 258 1.898
2441 Berufe im Metallbau 110 66 170 39
2442 Berufe i.d. Schweiß-, Verbindungstechnik 200 123 108 114
2449 Aufsicht - Metallbau und Schweißtechnik 342 239 246 97
2529 Aufsicht,Führung-Fahr.LuftRaum.Schiffbau 1.320 924 1.267 73
2611 Berufe in der Mechatronik 133 93 209 44
2612 Berufe in der Automatisierungstechnik 477 294 489 60
2623 Berufe i.d. Energie-, Kraftwerkstechnik 576 375 364 103
2624 Berufe i.d. regenerativen Energietechnik 165 103 105 98
2630 Berufe in der Elektrotechnik (o.S.) 827 513 1.166 44
2631 Berufe Informations,Telekommunikationst. 615 363 194 187
2639 Aufsicht - Elektrotechnik 906 627 1.761 36
2929 Aufsicht,Führung-Lebens-,Genussmittelher 665 423 201 210
2939 Aufsicht, Führung - Speisenzubereitung 1.193 719 585 123
3110 Berufe Bauplanung u. -überwachung (o.S.) 245 140 402 35
3117 Berufe i.d. Bauabrechnung, -kalkulation 444 282 418 67
3210 Berufe im Hochbau (o.S.) 323 207 215 96
3219 Aufsicht - Hochbau 785 517 719 72
3229 Aufsicht - Tiefbau 227 110 534 21
3329 Aufsicht-MalerStuckBauwerksabdBautensch. 929 592 273 217
3339 Aufsicht-Aus-,Trockenbau.Iso.Zimm.Glas. 415 285 195 146
3410 Berufe in der Gebäudetechnik (o.S.) 254 162 177 92
3421 Berufe Sanitär-, Heizungs-, Klimatechnik 289 178 418 43
3429 Aufsicht-Klemp.Sanitär,Heizung,Klimatech 561 360 704 51
4312 Berufe in der technischen Informatik 201 123 105 117
4315 Berufe in der Medieninformatik 2.208 1.252 263 476
4323 Berufe im IT-Vertrieb 420 271 227 119
4334 Berufe in der IT-Systemadministration 5.766 3.383 2.130 159
4341 Berufe in der Softwareentwicklung 2.007 1.187 498 238
5312 Berufe Arbeitssicherh. Sicherheitstech. 816 518 611 85
5318 Obj.Pers.Brandschutz,Arbeitssicherh(ssT) 249 172 252 68
6128 Kaufleute im Handel (s.s.T.) 701 453 134 338
6132 Berufe im Facility-Management 598 413 344 120
6330 Berufe im Gastronomieservice (o.S.) 238 137 151 91
7138 Berufe Unternehmensorga.,strategie (ssT) 462 311 44 x
7152 Berufe in der Personaldienstleistung 6.804 4.078 1.488 274
7221 Berufe in der Buchhaltung 19.979 10.724 7.795 138
7222 Berufe in Kostenrechnung und Kalkulation 260 179 331 54
7230 Berufe in der Steuerberatung 427 259 376 69
7323 Berufe in der Steuerverwaltung 414 214 108 198
8110 Medizinische Fachangestellte (o.S.) 358 184 26 x
8111 Zahnmedizinische Fachangestellte 899 538 703 77
8171 Berufe in der Physiotherapie 5.043 2.248 5.645 40
8172 Berufe in der Ergotherapie 2.206 1.224 2.546 48
Tabelle 2: Bestand an Arbeitsuchenden, Arbeitslosen und gemeldeten Arbeitsstellen nach dem
Anforderungsniveau Spezialisten der KldB 2010
Zielberuf/
Geforderter Beruf
nach der KldB 2010
Anforderungsniveau Spezialisten
Deutschland
1)
September 2023
Arbeitsuchende Arbeitslose
Gemeldete
Arbeitsstellen
Relation (auf 100
Arbeitsstellen
kommen
rechnerisch...
Arbeitslose)
1 2 3 4
Tabelle 2: Bestand an Arbeitsuchenden, Arbeitslosen und gemeldeten Arbeitsstellen nach dem
Anforderungsniveau Spezialisten der KldB 2010
Zielberuf/
Geforderter Beruf
nach der KldB 2010
Anforderungsniveau Spezialisten
8173 Berufe in der Sprachtherapie 899 454 966 47
8239 Aufsicht - Körperpflege 1.858 980 553 177
8250 Medizintechnik (o.S.) 340 209 122 171
8251 Berufe in der Orthopädie-, Rehatechnik 123 78 141 55
8259 Aufsicht,Führung-Med-Orthopäd,Rehatechn. 461 284 553 51
8421 Lehrkräfte für berufsbildende Fächer 342 192 593 32
8451 Fahrlehrer/innen 1.596 740 502 147
9219 Aufsicht, Führung - Werbung u. Marketing 286 181 51 x
Berufe in der Kindererziehung 27.423 15.328 11.828 130
Pflegeberufe 921 528 1.395 38
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
1) Daten einschließlich gemeldeter Arbeitsstellen mit Arbeitsort im Ausland
"x" - Mindestfallzahl von 60 Fällen wurde nicht erreicht. Siehe Registerblatt "Hinweis_Vakanzzeiten_Relationen".
Deutschland
1)
September 2023
Arbeitsuchende Arbeitslose
Gemeldete
Arbeitsstellen
Relation (auf 100
Arbeitsstellen
kommen
rechnerisch...
Arbeitslose)
1 2 3 4
Insgesamt 311.462 175.855 75.385 233
1214 Berufe Garten-,Landschafts,Sportplatzbau 484 295 316 93
2523 Berufe in der Luft- und Raumfahrttechnik 458 278 116 240
2611 Berufe in der Mechatronik 307 156 144 108
2612 Berufe in der Automatisierungstechnik 705 400 342 117
2630 Berufe in der Elektrotechnik (o.S.) 2.866 1.542 3.611 43
2631 Berufe Informations,Telekommunikationst. 664 347 119 292
2731 Berufe technische Qualitätssicherung 592 367 190 193
2920 Berufe i.d. Lebensmittelherstellung (oS) 504 266 74 359
3110 Berufe Bauplanung u. -überwachung (o.S.) 2.607 1.316 3.567 37
3111 Berufe in der Architektur 5.405 3.336 1.289 259
3112 Berufe in der Stadt- und Raumplanung 468 265 309 86
3114 Berufe in der Wasserwirtschaft 237 128 169 76
3119 Aufsicht,Führung-Bauplan,-überw,Archit. 3.443 2.355 1.703 138
3210 Berufe im Hochbau (o.S.) 1.103 615 625 98
4314 Berufe in der Geoinformatik 169 87 130 67
4341 Berufe in der Softwareentwicklung 8.717 5.062 2.367 214
7138 Berufe Unternehmensorga.,strategie (ssT) 909 585 204 287
7213 Versicherungskaufleute 528 318 105 303
7221 Berufe in der Buchhaltung 619 360 337 107
7230 Berufe in der Steuerberatung 501 309 551 56
7313 Rechtsanwälte/-anwältinnen 2.374 1.380 477 289
8140 Ärzte/Ärztinnen (o. S.) 11.510 6.024 1.415 426
8141 Fachärzte i.d. Kinder- u. Jugendmedizin 495 252 137 184
8142 Fachärzte/innen in der Inneren Medizin 884 510 250 204
8143 Fachärzte/innen in der Chirurgie 896 529 179 296
8144 Fachärzte Hautkr.,Sinnes-Geschlechtsorg. 1.427 817 180 454
8145 Fachärzte/-ärztinnen Anästhesiologie 337 181 124 146
8146 Fachärzte Neurol.,Psychiatr.,Psychother. 460 261 333 78
8148 Ärzte/Ärztinnen (s.s.T.) 243 144 182 79
8150 Tierärzte/-ärztinnen (o.S.) 710 382 249 153
8152 Tierärzte/ärztinnen für Haus-, Heimtiere 109 64 66 97
8180 Apotheker, Pharmazeuten 3.142 1.484 784 189
8188 Berufe in der Pharmazie (s.s.T.) 534 328 24 x
8250 Medizintechnik (o.S.) 432 228 67 340
8312 Berufe i.d. Sozialarbeit,Sozialpädagogik 11.566 6.586 7.470 88
8313 Berufe Heilerziehungspflege, Sonderpäd. 682 412 546 75
8421 Lehrkräfte für berufsbildende Fächer 1.629 898 231 389
9211 Berufe in Werbung und Marketing 2.171 1.315 385 342
Pflegeberufe 1.205 726 967 75
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Tabelle 3: Bestand an Arbeitsuchenden, Arbeitslosen und gemeldeten Arbeitsstellen nach dem
Anforderungsniveau Experten der KldB 2010
Zielberuf/
Geforderter Beruf
nach der KldB 2010
Anforderungsniveau Experten
1) Daten einschließlich gemeldeter Arbeitsstellen mit Arbeitsort im Ausland
"x" - Mindestfallzahl von 60 Fällen wurde nicht erreicht. Siehe Registerblatt "Hinweis_Vakanzzeiten_Relationen".
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