Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martin Hess, Dr. Bernd Baumann,
Dr. Gottfried Curio, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 20/8963 –
Finanzhilfen für den Gazastreifen bis Oktober 2023 zum Stichtag 15. Oktober
2023
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die militant-islamistische Hamas startete am 7. Oktober 2023 vom
Gazastreifen aus mit Tausenden Raketen und Hunderten Kämpfern einen Großangriff
auf Israel (
www.tagesschau.de/ausland/asien/gaza-israel-raketen-102.html).
Tausende Menschen wurden dabei in Israel getötet oder verletzt. Hunderte
Menschen sollen zudem als Geiseln durch die Hamas nach Gaza verschleppt
worden sein. Aufgrund dieses Terroraktes hat das israelische
Sicherheitskabinett den Kriegszustand ausgerufen (
www.zdf.de/nachrichten/politik/israel-bun
desregierung-palaestinenser-angriff-hilfe-unterstuetzung-100.html). Der
Bundeskanzler Olaf Scholz verurteilte diese Angriffe der Hamas und betonte,
Deutschland stehe an Israels Seite (
www.dw.com/de/olaf-scholz-deutschland
s-platz-ist-an-der-seite-israels/a-67071937). Das Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung will als Reaktion auf den
Hamas-Angriff auf Israel sein gesamtes Engagement für die palästinensischen
Gebiete auf den Prüfstand stellen. Die volle Solidarität gelte Israel, so die
Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung,
Svenja Schulze (
www.tagesschau.de/inland/debatte-hilfen-palaestinenser-10
0.html).
Die Fragesteller interessieren sich in diesem Kontext für die erfolgten
Finanzhilfen der Bundesregierung speziell mit einem Bezug zum Gazastreifen, der
militant-islamistischen Hamas Regierung, palästinensischen Organisationen
und Hilfsorganisationen. Sofern eine solche Aufschlüsselung nicht möglich
ist, soll bitte allgemein auf die Unterstützung palästinensischer Gebiete
abgestellt werden.
1. Wie hoch waren die Finanzhilfen der Bundesregierung für den
Gazastreifen in den letzten fünf Jahren (bitte nach Jahren, Gesamtsummen, sowie
anschließend nach Einzelbeträgen, Empfängern, Projekte oder
Programmen sowie entsprechenden Haushaltstiteln aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung arbeitet nicht mit der de facto Hamas-Regierung in Gaza
zusammen. Politischer Partner für die deutsche Entwicklungszusammenarbeit
Deutscher Bundestag Drucksache 20/9671
20. Wahlperiode 07.12.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 27. November 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
in den besetzten Palästinensischen Gebieten ist die Palästinensische Behörde
mit Sitz in Ramallah im Westjordanland. Finanzierungen erfolgen
projektbezogen und zahlen nicht direkt in den Haushalt der Palästinensischen Behörde ein.
Bei den Zahlen für 2023 handelt es sich jeweils um vorläufige Zahlen zum
angeforderten Stichtag 15. Oktober 2023.
Vorhaben der Entwicklungszusammenarbeit werden häufig sowohl im
Westjordanland als auch in Gaza umgesetzt. Eine genaue Aufschlüsselung des
jeweiligen regionalen Anteils ist auf Grund des Charakters der Vorhaben nicht
möglich.
Im Jahr 2023 wurde den besetzten Palästinensischen Gebieten 125,60 Mio.
Euro für Vorhaben in den Handlungsfeldern Privatsektor- und
Finanzsystementwicklung, Wasser, Gute Regierungsführung und Berufliche Bildung aus den
Haushaltstiteln Finanzielle Zusammenarbeit und Technische Zusammenarbeit
zugesagt. Zusätzlich wurden Mittel in Höhe von 21,47 Mio. Euro aus den
Haushaltstiteln Krisenbewältigung und Wiederaufbau, Infrastruktur/
strukturbildende Übergangshilfe, kommunale Partnerschaften, Ziviler Friedensdienst
sowie im Bereich der zivilgesellschaftlichen Träger bereitgestellt.
Im Jahr 2022 wurde den besetzten Palästinensischen Gebieten 32,50 Mio. Euro
für Vorhaben in den Handlungsfeldern Berufliche Bildung, Gute
Regierungsführung und Gesundheit, Pandemien und One Health aus den Haushaltstiteln
Finanzielle Zusammenarbeit und Technische Zusammenarbeit zugesagt.
Zusätzlich wurden Mittel in Höhe von 85,99 Mio. Euro aus den Haushaltstiteln
Krisenbewältigung und Wiederaufbau, Infrastruktur/strukturbildende
Übergangshilfe, kommunale Partnerschaften, Ziviler Friedensdienst sowie im
Bereich der zivilgesellschaftlichen Träger bereitgestellt.
Im Jahr 2021 wurde den besetzten Palästinensischen Gebieten 100 Mio. Euro
für Vorhaben in den Handlungsfeldern Privatsektor- und
Finanzsystementwicklung, Berufliche Bildung, Gute Regierungsführung und Wasser aus den
Haushaltstiteln Finanzielle Zusammenarbeit und Technische Zusammenarbeit
zugesagt. Zusätzlich wurden Mittel in Höhe von 76,82 Mio. Euro aus den
Haushaltstiteln Krisenbewältigung und Wiederaufbau, Infrastruktur/strukturbildende
Übergangshilfe, kommunale Partnerschaften, Ziviler Friedensdienst sowie im
Bereich der zivilgesellschaftlichen Träger bereitgestellt.
Im Jahr 2020 wurde den besetzten Palästinensischen Gebieten 55,65 Mio. Euro
für Vorhaben in den Handlungsfeldern Privatsektor- und
Finanzsystementwicklung, Wasser, Berufliche Bildung und Gute Regierungsführung aus den
Haushaltstiteln Finanzielle Zusammenarbeit und Technische Zusammenarbeit
zugesagt. Zusätzlich wurden Mittel in Höhe von 57,67 Mio. Euro aus den
Haushaltstiteln Krisenbewältigung und Wiederaufbau, Infrastruktur/strukturbildende
Übergangshilfe, kommunale Partnerschaften, Ziviler Friedensdienst sowie im
Bereich der zivilgesellschaftlichen Träger bereitgestellt.
Im Jahr 2019 wurde den besetzten Palästinensischen Gebieten 56,2 Mio. Euro
für Vorhaben in den Handlungsfeldern Wasser und Abwasser, Privatsektor- und
Finanzsystementwicklung und Berufliche Bildung aus den Haushaltstiteln
Finanzielle Zusammenarbeit und Technische Zusammenarbeit zugesagt.
Zusätzlich wurden Mittel in Höhe von 59,94 Mio. Euro aus den Haushaltstiteln
Krisenbewältigung und Wiederaufbau, Infrastruktur/strukturbildende
Übergangshilfe, kommunale Partnerschaften, Ziviler Friedensdienst, der Sonderinitiative
„Stabilisierung und Entwicklung Nordafrika-Nahost“ sowie im Bereich der
zivilgesellschaftlichen Träger bereitgestellt.
Überdies gibt es eine Reihe von Vorhaben, insbesondere der Finanziellen
Zusammenarbeit über die KfW Entwicklungsbank und im Rahmen der
Zusammenarbeit mit dem Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge
im Nahen Osten (UNRWA), die ausschließlich in Gaza umgesetzt werden. In
den letzten fünf Jahren gehörten hierzu Vorhaben mit UNRWA zur
Rehabilitierung von Wohnraum, zu Beschäftigungsförderung und Infrastruktur, zu
Umweltgesundheit und Wasser, Sanitärversorgung und Hygiene (WASH) mit
einem Gesamtvolumen von 91 Mio. Euro. Die Verbesserung der
Basisinfrastruktur wurde unterstützt über die KfW Entwicklungsbank durch
Finanzierungsbeiträge für den Ausbau von Wasserversorgungs- und
Abwasserentsorgungsinfrastruktur sowie beispielsweise die Förderung der Stromerzeugung aus
erneuerbaren Energien. Vertraglicher Mittelempfänger dieser Vorhaben über die
KfW Entwicklungsbank ist dabei das Ministry of Finance and Planning der
Palästinensischen Behörde mit Sitz in Ramallah. Diese weiteren Vorhaben haben
ein Gesamtvolumen von 91,6 Mio. Euro.
Zudem wird darauf verwiesen, dass die Daten der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung seit Ende März 2023 über das BMZ-Transparenzportal
(
www.transparenzportal.bund.de) zugänglich sind.
Die Mittel für humanitäre Hilfe, Stabilisierung und im Rahmen der
Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik für Projekte im Gazastreifen werden durch das
Auswärtige Amt bereitgestellt.
Die Mittel für humanitäre Hilfe in den besetzten Palästinensischen Gebieten
gemäß der humanitären Prinzipien lassen sich wie folgt aufschlüsseln:
2023: 73 Mio. Euro
2022: 80,9 Mio. Euro
2021: 88,9 Mio. Euro
2020: 71,9 Mio. Euro
2019: 59 Mio. Euro.
Wie in der Vergangenheit werden diese Mittel überwiegend für
Nahrungsmittelpakete im Gazastreifen und für medizinische Hilfe für die palästinensische
Zivilbevölkerung zur Verfügung gestellt. Für weiterführende Informationen
wird auf die Webseite des Auswärtigen Amts verwiesen:
https://www.auswaerti
ges-amt.de/de/aussenpolitik/nahermittlererosten/-/2627842.
Die Mittel aus dem Titel für Krisenprävention, Stabilisierung und
Friedensförderung in den besetzten Palästinensischen Gebieten lassen sich wie folgt
aufschlüsseln:
2023: 8,28 Mio. Euro
2022: 9,19 Mio. Euro
2021: 5,82 Mio. Euro
2020: 7,1 Mio. Euro
2019: 7,89 Mio. Euro.
Eine weitere Aufschlüsselung nach ausschließlicher Umsetzung in Gaza ist
nicht möglich. Das Stabilisierungsengagement des Auswärtigen Amts
unterstützt einerseits Maßnahmen, die die zukünftige palästinensische Staatsbildung
unterstützen sollen, andererseits Projekte, welche dazu beitragen sollen, die
territoriale Integrität eines zukünftigen palästinensischen Staates zu erhalten.
Bislang gehören zu diesen Maßnahmen insbesondere die Bereitstellung von
Basisdienstleistungen wie (Solar-)Energie, Wasser und Rechtsbeistand in besonders
marginalisierten und von Vertreibung bedrohten Gemeinden im
Westjordanland.
Die Mittel im Rahmen der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik in den
besetzten Palästinensischen Gebieten lassen sich wie folgt aufschlüsseln:
2023: 7,1 Mio. Euro
2022: 7,3 Mio. Euro
2021: 9,7 Mio. Euro
2020: 8,9 Mio. Euro
2019: 6,3 Mio. Euro.
2. Welche Sachmittel hat die Bundesregierung in den letzten fünf Jahren im
Sinne von Frage 1 für welche Empfänger bereitgestellt (bitte nach
Jahren, Art und Wert der Sachmittel sowie Empfänger aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung stellt im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit
sowie der humanitären Hilfe und Stabilisierung im Gazastreifen keine Sachmittel
bereit.
3. Welche Bedingungen oder Auflagen sind mit diesen in den Fragen 1 und
2 erfragten Hilfen für den Gazastreifen verbunden?
4. Gibt es derzeit einen effektiven Mechanismus zur Überwachung der
transparenten Verwendung der geleisteten Finanz- und Sachmittel und
zur Bewertung der erzielten Fortschritte, und wenn ja, welcher
Mechanismus ist dies, wie funktioniert dieser, und kann die Bundesregierung in
diesem Kontext einen möglichen Missbrauch ausschließen?
5. Welche Maßnahmen wurden durch die Bundesregierung ergriffen, um
sicherzustellen, dass diese Hilfen nicht in die Hände von extremistischen
bzw. terroristischen Gruppierungen im Gazastreifen gelangen?
Die Fragen 3, 4 und 5 werden zusammen beantwortet.
Die Mittel der Bundesregierung, die die Menschen in den besetzten
Palästinensischen Gebieten unterstützen, werden unter strengen Kriterien für konkrete
Projekte eingesetzt. Die Zusammenarbeit erfolgt ausschließlich projektbezogen
über staatliche deutsche Durchführungsorganisationen, internationale
Organisationen oder Nicht-Regierungsorganisationen. Es erfolgt keine direkte
Finanzierung der Palästinensischen Behörde aus Bundesmitteln.
Das Auswärtige Amt prüft vor Vergabe von Fördermitteln immer auch die
Partner der Zuwendungsempfänger, um der Zweckentfremdung von Fördergeldern
vorzubeugen und Missbrauch im Rahmen des Möglichen auszuschließen.
Sämtliche Projektanträge und Projektpartner vor Ort werden durch die
Bundesregierung unter Einbindung des Vertretungsbüros in Ramallah (u. a. im
Rahmen der außenpolitischen Unbedenklichkeitsprüfung) wie auch durch die
Zuwendungsempfänger bzw. Mittlerorganisationen selbst intensiv geprüft. Im
Rahmen der Prüfung wird auch untersucht, ob es mögliche Terrorismusbezüge
gibt. Alle Zuwendungsempfänger von Bundesmitteln sind rechtlich
verpflichtet, auszuschließen, dass Mittel an EU- und/oder VN-sanktionierte Personen
und Institutionen gelangen. Es werden weder Projektpartner noch
Mittlerorganisationen unterstützt, die das Existenzrecht Israels bestreiten oder sich im
Rahmen der BDS-Bewegung („Boycott, Divest, Sanction“) engagieren. Die
Prüfung auf BDS-Unterstützung von Zuwendungsempfängern erfolgt weltweit
durch das Auswärtige Amt, die Aufnahme einer Klausel in
Zuwendungsbescheid oder -vertrag nur bei Projekten in oder mit Partnern aus der Region. Die
Einhaltung der Standards wird durch die Festlegung im Zuwendungsbescheid
oder -vertrag als bindend vereinbart. Mittel sind zweckgebunden an
Projektziele und -inhalte. Auch im Projektverlauf wird die sachgemäße
Mittelverwendung vor Ort weiter kontrolliert. Zahlungen werden kontinuierlich überprüft,
um sicherzustellen, dass keine finanziellen Mittel missbräuchlich verwendet
werden. Dies beinhaltet beispielsweise Projektberichte der Projektpartner,
Verwendungsnachweisprüfungen, begleitende bzw. abschließende
Erfolgskontrollen der Projekte (Zielerreichungs-/Wirkungs- und Wirtschaftlichkeitskontrolle)
sowie je nach Projektform ggf. externe Audits durch Wirtschaftsprüfer,
Projektbesuche vor Ort und Evaluierungen laufender oder abgeschlossener Verträge
bzw. Projekte und Programme.
6. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen Finanzhilfen (auch
von anderen Staaten) in Bezug auf den Gazastreifen durch die
Empfänger zweckwidrig verwendet worden sind, und wenn ja, in welcher Höhe
und für welche Zwecke wurden diese nach Kenntnis der
Bundesregierung verwendet?
Die Bundesregierung versteht die Frage nach einer zweckwidrigen Verwendung
im Kontext dieser Anfrage dahingehend, dass die finanziellen Mittel der
Bundesregierung nachweislich nicht für den vertraglich definierten Projektzweck
eingesetzt würden. Der Bundesregierung liegen keine Informationen zu Fällen
in diesem Sinne vor.
Zur finanziellen Unterstützung durch andere Staaten kann die Bundesregierung
keine Auskunft geben. Die Bundesregierung verweist darauf, dass sich der
parlamentarische Informationsanspruch nur auf Gegenstände erstreckt, die einen
Bezug zum Verantwortungsbereich der Bundesregierung gegenüber dem
Deutschen Bundestag haben und die in der Zuständigkeit der Bundesregierung
liegen.
7. Wie viele Warnungen anderer Staaten hat die Bundesregierung im
Hinblick auf eine Umleitung deutscher Finanz- und Sachmittel hin zu
extremistischen bzw. terroristischen Organisationen mit Bezug zum
Gazastreifen (palästinensischen Gebieten) bisher in welchem Jahr erhalten, und an
welches Bundesministerium oder an welche Behörde gingen diese
Warnungen jeweils (bitte in absoluten Zahlen nach Empfänger aufschlüsseln,
www.welt.de/politik/deutschland/article242640977/Israels-schwerer-Ver
dacht-dass-Terroristen-deutsche-Steuergelder-erhalten.html)?
Die in der Fragestellung erbetenen Auskünfte betreffen
geheimhaltungsbedürftige Informationen, die ein ausländischer Nachrichtendienst einem deutschen
Nachrichtendienst zur Verfügung gestellt hat. Derartige Informationen berühren
regelmäßig in besonders hohem Maße das Staatswohl. Sie können im
vorliegenden konkreten Fall – auch in eingestufter Form – nicht zur Verfügung
gestellt werden. Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht
des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird insoweit
durch das gleichfalls Verfassungsrecht genießende schutzwürdige Interesse des
Staatswohls sowie durch das Interesse der verfassungsrechtlichen
Gewährleistung einer funktionsgerechten und organadäquaten Aufgabenwahrnehmung
begrenzt. Das Frage- und Informationsrecht des Parlaments muss in diesem
konkreten Fall nach Abwägung der widerstreitenden Interessen zurückstehen. Eine
Offenlegung der angefragten Informationen würde dazu führen, dass
Rückschlüsse auf den Kenntnisstand des ausländischen Nachrichtendienstes gezogen
werden können. Die Kooperation mit ausländischen Nachrichtendiensten
erfolgt jedoch auf der Grundlage strikter gegenseitiger Vertraulichkeit.
Verfassungsrechtlich ist anerkannt, dass die internationale Zusammenarbeit im
nachrichtendienstlichen Bereich die Einhaltung strikter Vertraulichkeit
voraussetzt (vgl. BVerfG-Beschl. vom 13. Oktober 2016, Az. 2 BvE 2/15, Rz. 128).
Zudem ist anerkannt, dass der herausgebende Staat nach den Regeln der so
genannten „Third Party Rule“ die Herrschaft über die von ihm übermittelten
Informationen behält (a. a. O., Rz. 162-166.). Eine Übermittlung erfolgt danach
nur unter der Maßgabe eines Weitergabeverbots mit Zustimmungsvorbehalt.
Dies bedeutet, dass geheimhaltungsbedürftige Informationen, die ein
ausländischer Nachrichtendienst an einen deutschen Nachrichtendienst übermittelt,
nicht ohne Freigabe durch den ausländischen Partner an Dritte weitergegeben
werden dürfen.
Der Austausch zwischen deutschen und internationalen Nachrichtendiensten zu
Sachverhalten, die im gemeinsamen Fokus nachrichtendienstlicher
Beobachtung stehen, ist im besonderen Maße vom gegenseitigen Vertrauen geprägt, da
hierdurch der jeweilige Kenntnisstand und die Ausrichtung der eigenen Arbeit,
ggf. auch die Leistungsfähigkeit und technische Fähigkeiten offengelegt
werden. Würde die Bundesregierung die angefragten Informationen entgegen der
„Third Party Rule“ zur Verfügung stellen, so wäre zu befürchten, dass der
konkret betroffene ausländische Dienst auch seinerseits die Vertraulichkeit
übermittelter deutscher Informationen nicht oder nur noch eingeschränkt wahren
würde. Dies würde dem deutschen Staatswohl zuwiderlaufen. Dies könnte dazu
führen, dass die deutschen Nachrichtendienste als weniger vertrauenswürdig
angesehen werden. In der Konsequenz würde es zum Entfall oder dem
Rückgang der Informationsübermittlung von ausländischen Nachrichtendiensten an
die deutschen Nachrichtendienste kommen. Daraus könnten sich signifikante
Informationslücken und negative Folgewirkungen für die Genauigkeit der
Abbildung der Sicherheitslage in der Bundesrepublik Deutschland sowie im
Hinblick auf den Schutz deutscher Interessen im Ausland ergeben. Die
gegenseitige Vertraulichkeit bezieht sich auch auf das Vorlegen bzw. den Austausch von
Warnungen anderer Staaten und Nachrichtendiensten.
Eine VS-Einstufung und Hinterlegung der angefragten Informationen in der
Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages ist nicht möglich. Die „Third-
Party-Rule“ betrifft nicht die Frage der Einstufung von Informationen, sondern
die Weitergabe an Dritte. Dies würde auch dann der Fall sein, wenn die
Informationen in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt
werden würden.
8. Gab es Fälle, in denen deutsche Finanzhilfen für den Gazastreifen
aufgrund zweckwidriger Verwendung eingestellt worden sind (bitte nach
Jahren, Empfänger und Beträgen, Zweck der Förderung und Grund der
Einstellung aufstellen)?
Der Bundesregierung sind keine Fälle bekannt, in denen erwiesenermaßen eine
missbräuchliche Verwendung von Finanzhilfen der Bundesregierung im
Gazastreifen stattfand.
9. Welche Rolle spielt Deutschland aus Sicht der Bundesregierung bei der
Förderung von Frieden und Stabilität in der Region im Zusammenhang
mit der Unterstützung des Gazastreifens?
Deutschland engagiert sich seit Jahrzehnten für einen gerechten, verhandelten
Frieden im Nahostkonflikt. Nach Auffassung der Bundesregierung kann
dauerhafter Frieden nur im Rahmen einer Zwei-Staatenlösung erreicht werden, so
dass der Staat Israel Seite an Seite mit einem palästinensischen Staat in Frieden
und Sicherheit leben kann.
Unter diesen Vorzeichen engagierte sich die Bundesregierung in Gaza, um
durch Stabilisierungsmaßnahmen, Entwicklungszusammenarbeit und
humanitäre Hilfe zur Stabilisierung in der Region beizutragen. Die Bundesregierung
betrachtet ihr Engagement für Stabilität und Perspektiven in den besetzten
Palästinensischen Gebieten dabei weiterhin auch als Ausdruck seiner besonderen
historischen Verantwortung für die Sicherheit Israels.
Für die Menschen in Gaza stellt Deutschland unter anderem dringend
notwendige Dienstleistungen für vulnerable Bevölkerungsgruppen bereit. Von den
circa 2,1 Mio. Einwohnerinnen und Einwohnern in Gaza ist ein Großteil auf
humanitäre Hilfe angewiesen. Zwei Drittel der Jugendlichen und jungen
Erwachsenen im Gazastreifen sind arbeitslos. So fördert die Bundesregierung
zum Beispiel die Wasserversorgung und -entsorgung, das Gesundheitssystem
und die Ernährungssicherung in Gaza, aber auch Projekte zur Schaffung von
Arbeitsplätzen. Schwerpunkt der deutschen humanitären Hilfe und
Entwicklungszusammenarbeit sind auch Schutzmaßnahmen wie etwa die Bereitstellung
psychosozialer Unterstützung, z. B. für traumatisierte Kinder.
10. Gab es bis vor dem Angriff der Hamas auf Israel Pläne der
Bundesregierung, die deutschen Finanzhilfen für den Gazastreifen in Zukunft zu
erhöhen oder zu ändern, und wenn ja, in welcher Höhe, und mit welcher
Begründung?
Nein, eine Erhöhung oder Änderung deutscher Finanzhilfen für den
Gazastreifen war vor dem Angriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 nicht
geplant. Für die humanitäre Hilfe wird im Übrigen auf die Antwort zu Frage 1
verwiesen.
11. Koordinierte sich Deutschland in der Vergangenheit mit anderen
internationalen Gebern im Hinblick auf die Unterstützung des Gazastreifens,
und wenn ja, mit welchen Akteuren?
In verschiedenen Austauschformaten, wie beispielsweise den regelmäßigen
Treffen der EU Heads of Cooperation findet vor Ort ein enger Austausch mit
anderen internationalen Gebern zur Unterstützung der besetzten
Palästinensischen Gebiete statt, auch hinsichtlich der Unterstützung der zivilen
Bevölkerung im Gazastreifen. Deutschland beteiligt sich an diesen Formaten aktiv und
konstruktiv. Über das sog. Ad Hoc Liaison Committee (AHLC) unter
norwegischem Vorsitz wird die internationale Unterstützung für die besetzten
Palästinensischen Gebiete (unter Einbindung von Israel, der Palästinensischen
Behörde, den Vereinten Nationen, der EU, dem Internationalen Währungsfonds,
Weltbank und weiteren Mitgliedern) koordiniert. Internationaler
Währungsfonds, Weltbank, Nahost-Quartett und der VN-Sonderkoordinator für den
Nahost-Friedensprozess legen im Rahmen der regelmäßigen Treffen Berichte zu
den Entwicklungen vor. In der Vergangenheit haben auch internationale
Wiederaufbaukonferenzen für den Gazastreifen stattgefunden, 2009 in Sharm El
Sheikh und 2014 in Kairo. Des Weiteren wurde in Folge des Krieges 2014 der
sog. Gaza Reconstruction Mechanism eingeführt, der über die Vereinten
Nationen konkrete operative Abstimmungen für Infrastrukturmaßnahmen und
Sicherstellung zweckgebundener Verwendung von u. a. Baustoffen in Gaza
ermöglicht.
12. Welche Organisationen sind der Bundesregierung in Deutschland
bekannt, die gezielt finanzielle Hilfen für den Gazastreifen organisieren?
Zu internationalen Organisationen wird auf Abstimmungsprozesse bei Frage 11
verwiesen. Im Übrigen führt die Bundesregierung keine entsprechende
Übersicht über Organisationen in Deutschland, die Spenden oder finanzielle Hilfen
für den Gazastreifen organisieren.
13. Stehen die in Frage 12 erfragten Organisationen in Deutschland in
Verdacht, extremistische oder terroristische Organisationen im Gazastreifen
zu unterstützen, und wenn ja, welche?
Seit dem 7. Oktober 2023 äußern verschiedene extremistische Akteure auch in
Deutschland verbale Unterstützung für die Terrorakte der Hamas und
verbreiten deren Propaganda hierzulande. Anhänger und Sympathisanten
extremistischer Palästinenserorganisationen wie zum Beispiel der am 2. November 2023
von der Bundesministerin des Innern und für Heimat verbotenen Vereinigung
„Samidoun“ feierten öffentlich die terroristischen Angriffe gegen Israel und
versuchen seither, sie als legitimen Widerstand des palästinensischen Volkes
gegen Israel umzudeuten. Dabei verbreiten sie auch Narrative und
Falschinformationen der Hamas. Unterstützung erhalten sie hierbei durch Akteure aus dem
türkischen Links- und Rechtsextremismus sowie aus Teilen des deutschen
linksextremistischen Spektrums, hier konkret vor allem von Seiten
antiimperialistischer Organisationen. All diese extremistischen Akteure stellen sich aus
diversen ideologischen Gründen gegen Israel. Hierbei lehnen viele das
Existenzrecht Israels ab, zeigen deutlich einen Antizionismus oder zum Teil auch
offenen Antisemitismus – letzterer findet sich vor allem bei Anhängern der
türkisch-rechtsextremistischen „Ülkücü“-Ideologie.
Zu Details bzgl. der bisherigen Unterstützung von Hamas wird darüber hinaus
auf die Verbotsverfahren zu „Al-Aqsa e. V.“ (2002), „YATIM Kinderhilfe e. V.“
als Ersatzorganisation des Vereins „AI-Aqsa e. V.“ (2005), „Internationale
Humanitäre Hilfsorganisation e. V. (2010) sowie Ansaar International e. V. (2021)
verwiesen.
14. Kann die Bundesregierung beziffern, inwiewiet Samidoun, eine
Gruppierung, die nach einer früheren Einschätzung der Bundesregierung den
palästinensischen Widerstand mit allen Mitteln befürwortet und Israels
Existenzrecht verneint (Plenarprotokoll 20/33, Antwort auf die
Mündliche Frage 43), Gelder in den letzten fünf Jahren in palästinensische
Gebiete (speziell auch in den Gazastreifen) transferiert hat (wenn ja, bitte
ausführen)?
Eine Bezifferung etwaiger entsprechender Geldtransfers in den letzten fünf
Jahren ist nicht möglich.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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