Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Steffen Janich, Barbara Benkstein,
Eugen Schmidt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 20/9009 –
Digitalisierungsvorhaben im Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In der Digitalstrategie der Bundesregierung, die im Jahr 2022 veröffentlicht
wurde, wurden für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zahlreiche Digitalisierungsvorhaben
angekündigt (bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/K/presse/063-digitalstrategie.
pdf?__blob=publicationFile).
Die Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft soll durch Erprobung und
Entwicklung digitaler Technologien auf Experimentierfeldern gestärkt werden,
unterstützt durch ein breites Informationsangebot (ebd., S. 40). Dazu wurde ein
Förderprogramm bis zum Jahr 2025 aufgelegt, mit dem 14
Experimentierfelder unterstützt werden (
www.bmel.de/DE/themen/digitalisierung/digitale-expe
rimentierfelder.html).
Ferner wurde ein Arbeitskreis von Experten angekündigt, der konkrete
Vorschläge für digitale Techniken erarbeitet, die dem Tierwohl und der
Tiergesundheit dienen sollen (bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/K/presse/063-d
igitalstrategie.pdf?__blob=publicationFile, S. 40). Der Erfolg der Maßnahme
soll ferner gemonitort werden.
Die von der Landwirtschaft benötigten öffentlichen Daten sollen einfacher
und in geeigneter Qualität und Aktualität den berechtigten Nutzern frei zur
Verfügung gestellt werden (ebd., S. 40).
Auch sollen in Zukunftsregionen und Modellvorhaben neue digitale Ansätze
entwickelt und in der Praxis getestet werden, die regionale
Wertschöpfungsketten in ländlichen Räumen stärken und das Lebens- und Arbeitsumfeld
attraktiver machen (ebd., S. 41).
Ferner wurde angekündigt, ein einrichtungsübergreifendes Kompetenzzentrum
für Künstliche-Intelligenz- (KI-) und Big-Data-Anwendungen im Bereich von
Agrifood-Systemen einzurichten, um für freien Wissenstransfer zwischen
Forschung und Praxis zu sorgen (ebd., S. 41).
Durch diese Maßnahmen soll im Jahr 2025 messbar sein, dass die Anwendung
digitaler Technologien in der Landwirtschaft zugenommen und einen wirksa-
Deutscher Bundestag Drucksache 20/9584
20. Wahlperiode 30.11.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
vom 23. November 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
men Beitrag zu mehr Effizienz, Nachhaltigkeit und Tierwohl geleistet hat
(ebd., S. 41).
Durch diese Maßnahmen soll im Jahr 2025 ebenfalls messbar sein, dass die
Anzahl der Personen, die durch die Wissenstransfermaßnahmen in der
Digitalisierung der Landwirtschaft erreicht wurden, zugenommen hat (ebd., S. 41).
Ferner soll durch diese Maßnahmen im Jahr 2025 ebenfalls messbar sein, dass
die Anzahl der Veröffentlichungen von maschinenlesbaren Datensätzen zu
landwirtschaftlichen Themen signifikant zugenommen hat (ebd., S. 41).
Schließlich sollen bis zum Jahr 2025 eine grundlegende Modernisierung des
Bund-Länder-Datenmanagements im Bereich gesundheitlicher
Verbraucherschutz gestartet und bereits entscheidende Meilensteine erreicht werden (ebd.,
S. 41).
Auch im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
FDP aus dem Jahr 2021 wurden zahlreiche Digitalisierungsvorhaben im
Bereich Landwirtschaft und Ernährung vereinbart (
www.bundesregierung.de/res
ource/blob/974430/1990812/1f422c60505b6a88f8f3b3b5b8720bd4/2021-12-1
0-koav2021-data.pdf?download=1).
So sollen eine umfassende Datenbank zur Tiergesundheit etabliert sowie das
Datenbanksystem TRACES zum Thema Tiertransporte weiter ausgebaut
werden (ebd., S. 44).
Ferner sollen der illegale Handel mit geschützten Arten im Online-Handel
unterbunden und dafür eine Task-Force gegründet werden. Ergänzend solle eine
verpflichtende Identitätsüberprüfung für den Online-Handel mit Heimtieren
eingeführt werden (ebd., S. 44).
Auch sollen digitale Anwendungen zur zielgenauen Ausbringung von
Pflanzenschutzmitteln und zur Vermeidung von Abdrift sowie auch zum Einsatz
von Robotik zum Pflanzenschutz gefördert werden, um chemische
Pflanzenschutzmittel zu reduzieren (ebd., S. 46).
Zusätzlich sollen ein digitales Herkunfts- und Identifikationssystem Nährstoff-
und Pflanzenschutz eingeführt und auch für die Züchtung von klimarobusten
Pflanzensorten Digitalisierung einsetzt werden (ebd., S. 46).
Ferner wurde angekündigt, eine Plattform mit zentralem Zugang zu
sämtlichen staatlichen Daten und Verwaltungsdienstleistungen einzurichten, um die
von der Landwirtschaft und für die Ernährung benötigten öffentlichen Daten
einfacher und in geeigneter Qualität und Aktualität den berechtigten Nutzern
frei zur Verfügung zu stellen. Staatliche Daten aller Verwaltungsebenen sollen
dadurch künftig in einheitlichen Formaten zur Verfügung gestellt werden
(ebd., S. 47).
Auch soll es eine Weiterentwicklung des Agrardatenraums in Gaia-X mit
standardisierten Schnittstellen geben (ebd., S. 47).
Schließlich sollen auch ein digitales Waldmonitoring (ebd., S. 39) sowie ein
digitales Mapping zu Gewässerqualitäten (ebd., S. 41) eingeführt werden.
Ferner ist die Einführung digitaler Produktpässe zur Förderung der
Kreislaufwirtschaft vorgesehen sowie die Unterstützung von Unternehmen bei der
Umsetzung (ebd., S. 42). Auch wurde ein Anreizsystem angekündigt, Lithium-
Ionen-Batterien umweltgerecht zu entsorgen und der Kreislaufwirtschaft
zuzuführen (ebd., S. 42).
1. Aus welchen Gründen wurden nicht alle digitalpolitischen Vorhaben, die
im Koalitionsvertrag vereinbart wurden, auch in die Digitalstrategie der
Bundesregierung übernommen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Eine Auflistung aller digitalpolitischen Vorhaben des Koalitionsvertrags war zu
keinem Zeitpunkt Ziel der Digitalstrategie der Bundesregierung. Vielmehr
bildet die Strategie das Dach der Digitalpolitik der Bundesregierung. Sie wurde
unter Federführung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr
(BMDV) gemeinsam mit allen Ressorts und dem Bundeskanzleramt erarbeitet
und legt als digitalpolitisches Kursbuch die Schwerpunkte und Ziele für die
laufende Legislaturperiode fest. Die Ressorts setzen die Maßnahmen der
Digitalstrategie in eigener Verantwortung um und ergänzen diese nach Bedarf durch
weiterführende, sektorspezifische Vorhaben.
2. Wurde bereits der angekündigte Arbeitskreis von Experten gegründet,
der konkrete Vorschläge für digitale Techniken für Tierwohl und
Tiergesundheit erarbeitet (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), wenn nein,
warum nicht, und wann soll dies erfolgen, und wenn ja,
a) wer hat den Vorsitz in diesem Arbeitskreis, aus wie vielen Experten
besteht der Arbeitskreis, und welche beruflichen Hintergründe haben
diese (bitte einzeln erläutern),
Die Fragen 2 und 2a werden gemeinsam beantwortet.
Die Leitung des Kompetenznetzwerkes zur Digitalisierung in der
Landwirtschaft erfolgt durch die Digitalisierungsbeauftragte bzw. den
Digitalisierungsbeauftragten des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
(BMEL) (zur Zeit Prof. Dr. Arkenau). Das Kompetenznetzwerk hat etwa 40
Mitglieder, welches aus
• Expertinnen und Experten aus den Forschungseinrichtungen des BMEL und
des Kuratoriums für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL),
• Sprecherinnen und Sprechern der einzelnen Experimentierfelder,
• externen Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Wirtschaft sowie
• der Geschäftsstelle in der BLE für koordinierende und administrativ-
fachliche Aufgaben besteht.
b) hat der Arbeitskreis bereits getagt, und in welchem Turnus sollen
weitere Treffen folgen,
Das Kompetenznetzwerk zur Digitalisierung in der Landwirtschaft tagt seit
Ende 2019 zweimal jährlich.
c) wurden bereits konkrete Vorschläge für digitale Techniken für
Tierwohl und Tiergesundheit erarbeitet, und welche sind dies (bitte im
Einzelnen erläutern),
d) welche Erfolge im Bereich Tierwohl und Tiergesundheit konnten
durch die Arbeit des Arbeitskreises bereits erzielt werden,
Die Fragen 2c und 2d werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Im Rahmen des Kompetenznetzwerkes wurden Arbeitsgruppen, wie z. B. zum
Thema „Adaptive autonome Agrarsysteme“ eingerichtet, welche als Ziel die
Erstellung eines Positionspapiers hatten. In dem oben genannten Beispiel sollte
u. a. ausgeführt werden, welche Vor- und Nachteile sich durch den Einsatz der
autonomen Systeme in der Landwirtschaft für die Umwelt, das Tierwohl, die
Biodiversität und aus ökonomischer Sicht ergeben. Die entsprechenden
Positionspapiere samt Handlungsempfehlungen sind auf der Internetseite des BMEL
abrufbar. Es ist vorgesehen, das Thema Tierwohl und Tiergesundheit in 2024
nochmals gesondert aufzugreifen.
e) wurde bereits ein Monitoringkonzept in Bezug auf die
Arbeitskreisarbeit ausgearbeitet, und wie ist dies ausgestaltet (bitte z. B. Faktoren,
Erhebungszyklen etc. erläutern)?
Es ist kein Monitoringkonzept in Bezug auf die Arbeitskreisarbeit vorgesehen.
Im Rahmen der regelmäßigen Sitzungen des Kompetenznetzwerkes tauschen
sich die Sprecherinnen und Sprecher der Experimentierfelder mit den weiteren
Mitgliedern über ihre Erkenntnisse aus, um so Synergien bestmöglich zu
nutzen.
3. Konnten die von der Landwirtschaft benötigten öffentlichen Daten nach
Kenntnis der Bundesregierung bereits einfacher und in besserer Qualität
und Aktualität den berechtigten Nutzern frei zur Verfügung gestellt
werden, wenn nein, warum nicht, und wann soll dies erfolgen, und wenn ja,
a) um welche öffentlichen Daten handelt es sich genau (bitte im
Einzelnen erläutern),
Die Fragen 3 und 3a werden gemeinsam beantwortet.
Zahlreiche öffentliche Daten konnten der Landwirtschaft bereits in guter
Qualität bereitgestellt werden. Der Bund und die Länder arbeiten kontinuierlich an
der Verbesserung der Qualität und Aktualität der Daten und weiten das
Angebot an öffentlichen Daten aus. Es handelt sich um Daten aus den Bereichen
Pflanzenbau, Tierhaltung, Fischerei, Forstwirtschaft, Geodaten, Umweltdaten
und Statistik.
b) was versteht die Bundesregierung unter „einfacher“
Zurverfügungstellung,
Über die Portale
www.landwirtschaftsdaten.de und
www.govdata.de sollen die
Daten allen interessierten Personen zugänglich gemacht werden und möglichst
leicht auffindbar sein.
c) welche Nutzer sind berechtigt, und wurde dazu ein eigenes
Berechtigungskonzept erstellt?
Offene Daten können grundsätzlich von allen Personen genutzt werden, daher
entfällt die Notwendigkeit eines Berechtigungskonzepts.
4. Wurde bereits das angekündigte einrichtungsübergreifende
Kompetenzzentrum für KI- und Big-Data-Anwendungen im Bereich von Agrifood-
Systemen eingerichtet (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), wenn nein,
warum nicht, und wann soll dies erfolgen, und wenn ja,
a) handelt es sich um ein virtuelles oder institutionelles
Kompetenzzentrum,
Die Fragen 4 und 4a werden gemeinsam beantwortet.
Das Kompetenzzentrum wurde eingerichtet, die Beratungsstelle befindet sich
im Probebetrieb. Es handelt sich um ein virtuelles Kompetenzzentrum. Die
Ressourcen werden einrichtungsübergreifend etabliert und genutzt.
b) wo ist das Kompetenzzentrum organisatorisch eingebunden,
Das virtuelle Kompetenzzentrum setzt sich zusammen aus Mitwirkenden
folgender beteiligter Einrichtungen:
– Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)
– Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
– Deutsches Biomasseforschungszentrum (DBFZ)
– Friedrich-Loeffler-Institut (FLI)
– Julius-Kühn-Institut (JKI)
– Max-Rubner-Institut (MRI)
– Johann Heinrich von Thünen-Institut (TI)
Die Koordination obliegt der Gesamtprojektleitung, diese ist in der
Geschäftsstelle des Think Tank Digitalisierung am TI verortet.
c) mit welchen personellen, finanziellen und technischen Ressourcen ist
das Kompetenzzentrum ausgestattet,
Das virtuelle Kompetenzzentrum wird – befristet bis 2025 – aus Mitteln des
Konjunktur- und Zukunftspakets (Ziffer 43) der Bundesregierung finanziert.
Für den Aufbau von Kompetenz und Ressourcen zur Hebung des Potenzials
von Daten und Methoden künstlicher Intelligenz in den Bereichen Ernährung
und Landwirtschaft stehen insgesamt 40 Mio. Euro zur Verfügung. Aus diesen
Mitteln werden momentan ca. 40 Mitwirkende finanziert, die teilweise noch
mit dem Aufbau der einrichtungsübergreifend nutzbaren Ressourcen
beschäftigt und teilweise bereits aktiv in der Beratungsstelle tätig sind.
d) in welchem Umfang ist es dadurch bislang zu verstärktem
Wissenstransfer zwischen Forschung und Praxis gekommen (bitte anhand
geeigneter Indikatoren quantifizieren),
e) zu welchen Ergebnissen hat der verstärkte Wissenstransfer zwischen
Forschung und Praxis bislang geführt (bitte anhand geeigneter
Indikatoren wie neue Produkte, neue Prozesse, Normen, Patente,
Unternehmensgründungen etc. erläutern)?
Die Fragen 4d und 4e werden gemeinsam beantwortet.
Ziel des einrichtungsübergreifenden Kompetenzzentrums für Künstliche
Intelligenz (KI)- und Big Data-Anwendungen im Bereich von Agrifood-Systemen ist,
gemeinsam mit Fachwissenschaftlerinnen und Fachwissenschaftlern, KI-
Anwenderinnen und KI-Anwendern, IT-Expertinnen und IT-Experten und
weiteren Mitgliedern des Vorhabens die Forschung im Agrifood-Bereich in
Deutschland zu stärken. Die Beratungs- und Schulungsangebote dieses
Kompetenzzentrums richten sich an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern und
wissenschaftlichen Nachwuchs in den beteiligten Einrichtungen. Zum Wissenstransfer
in die Praxis wird auf die Antworten zu Frage 6 verwiesen.
5. Hat die Anwendung digitaler Technologien in der Landwirtschaft zur
Mitte der Legislaturperiode nach Kenntnis der Bundesregierung
zugenommen, wenn ja, in welchem Umfang, und wenn nein, warum nicht?
Die Anwendung digitaler Technologien in der Landwirtschaft ist bereits seit
Jahrzehnten ein wichtiges Thema in der Landwirtschaft und spielt tendenziell
eine immer größere Rolle in der Praxis, zumal sie den sparsameren
Ressourceneinsatz bei der Nahrungsmittelproduktion und damit eine Senkung der
Umweltbelastung ermöglicht, das Tierwohl verbessern und die Arbeitsabläufe
vereinfachen kann und somit ein zunehmendes Potenzial für Landwirtinnen und
Landwirte hat. Eine repräsentative Umfrage des Bitkom e. V. zeigt, dass die
Anwendung vieler digitaler Technologien in der Landwirtschaft in den vergangenen
Jahren zugenommen hat. Auf die vom Bitkom e. V. durchgeführte Studie zur
Digitalisierung in der Landwirtschaft wird verwiesen.
a) Wie, und anhand welcher Kriterien erfolgt die Messung der Zunahme
von Anwendungen digitaler Technologien in der Landwirtschaft durch
die Bundesregierung,
Auf Basis der repräsentativen Umfragen des Bitkom e. V. kann die Zunahme
digitaler Techniken in der Landwirtschaft abgeschätzt werden. Details hierzu
finden Sie auf der Internetseite des Bitkom e. V.
b) Welche Steigerung von Effizienz, Nachhaltigkeit und Tierwohl konnte
dadurch zur Mitte der Legislaturperiode bereits erzielt werden,
Eine Messung der konkreten Wirkung digitaler Technologien in der
Landwirtschaft ist nicht möglich. Es liegen aber wissenschaftliche Erkenntnisse vor, die
belegen, dass zahlreiche dieser Technologien erheblich zu mehr Effizienz,
Nachhaltigkeit und Tierwohl beitragen können. Dies belegen auch die
Ergebnisse aus den digitalen Experimentierfeldern.
c) Aus welchen Gründen wird nicht auch eine Zunahme von
Anwendungen digitaler Technologien in der Forstwirtschaft oder Fischerei
angestrebt?
Auch in der Forstwirtschaft und Fischerei wird die Zunahme digitaler
Anwendungen angestrebt, wenn diese zu mehr Transparenz und Nachhaltigkeit
beitragen. Beispiele hierfür sind das elektronische Logbuch für die Aufzeichnung der
Fischereitätigkeit, die Verwendung eines elektronischen Systems zur
Aufzeichnung und Meldung von Fängen aus der Freizeitfischerei sowie die Nutzung
einer elektronischen Datenbank, in der Deutschland alle Inspektions- und
Überwachungsberichte speichert und aktualisiert.
Darüber hinaus werden digitale Bilderkennungssysteme die künftig gesetzlich
vorgeschriebenen Kontrollen zur Deklarationspflicht bei Papier und
Fasermaterialien aus der Forstwirtschaft erleichtern. Ziel ist es, digitale
Bilderkennungssysteme mittels künstlicher Intelligenz (KI) zu entwickeln, um die
erforderlichen Deklarationspflichten zum Artnachweis gemäß der Europäischen
Holzhandelsverordnung (EUTR) im Handel zu erfüllen und diese Deklarationen
großflächiger überprüfen zu können.
6. Hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Personen, die
durch Wissenstransfermaßnahmen in der Digitalisierung der
Landwirtschaft erreicht wurden, zur Mitte der Legislaturperiode bereits
zugenommen, wenn nein, warum nicht, und wenn ja,
a) um wie viele,
b) durch welche Wissenstransfermaßnahmen wurde dies erreicht,
c) welche Ergebnisse wurden durch den verstärkten Wissenstransfer
erzielt?
Die Fragen 6 bis 6c werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die vom BMEL geförderten digitalen Experimentierfelder in der
Landwirtschaft haben das Thema Wissenstransfer als einen zentralen Punkt in jedem
Forschungsprojekt verankert. Die Maßnahmen der Projekte werden
diesbezüglich evaluiert. Das Ziel, das in den Forschungsprojekten generierte Wissen in
die Praxis zu transferieren, konnte u. a. durch die unten aufgeführten
Maßnahmen sowie zahlreiche Publikationen erreicht werden:
• Anzahl eingebundener landwirtschaftlicher Betriebe: 1186,
• Anzahl eingebundener Betriebe aus vor- und nachgelagerten Bereichen:
597,
• Anzahl durchgeführter Demonstrationsprojekte: 406,
• Anzahl aufgegriffener Prototypen, die Verbreitung fanden: 44,
• Physische Besucherzahlen: 341 000,
• Anzahl Downloads von Handlungsleitfäden/ Empfehlungen: 93 000,
• Anzahl der Messeauftritte: 105.
7. Hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der
Veröffentlichungen von maschinenlesbaren Datensätzen zu landwirtschaftlichen Themen
zur Mitte der Legislaturperiode bereits signifikant zugenommen, wenn
nein, warum nicht, und wenn ja,
a) um wie viele,
b) zu welchen Themen im Einzelnen,
c) wo wurden diese veröffentlicht,
d) wie ist das Nutzungsverhalten in Bezug auf diese Datensätze?
Die Fragen 7 bis 7d werden gemeinsam beantwortet.
Das BMEL wirkt aktiv darauf hin, dass sich die Anzahl an maschinenlesbaren
Datensätzen zu landwirtschaftlichen Themen signifikant erhöht und dass ein
gewisser Anteil davon zukünftig via Schnittstelle zugänglich ist. Dafür ist das
BMEL in einem intensiven Austausch mit den Bundesländern und den Open
Data Koordinatoren und Koordinatorinnen (ODK) der eigenen nachgeordneten
Behörden. Auf die Antwort zu 16a wird verwiesen.
Eine genaue bundesweite Anzahl der maschinenlesbaren Datensätze zu
landwirtschaftlichen Themen lässt sich nicht angeben, da es keine gesetzliche
Verpflichtung gibt, alle bundesweiten Datensätze zu landwirtschaftlichen Themen
zu dokumentieren bzw. in einem definierten Data Repository hochzuladen und
bereitzustellen. Daher lässt sich auch kein vollumfängliches Nutzungsverhalten
in Bezug auf Datensätze zu landwirtschaftlichen Themen angeben.
8. Wurde mit der angekündigten grundlegenden Modernisierung des Bund-
Länder-Datenmanagements im Bereich gesundheitlicher
Verbraucherschutz zur Mitte der Legislaturperiode bereits begonnen (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller), wenn nein, warum nicht, und wenn ja,
a) wurden bereits entscheidende Meilensteine erreicht,
b) welche Meilensteine wurden bereits erreicht,
c) welche Erfolge für den gesundheitlichen Verbraucherschutz konnten
dadurch bereits erzielt werden?
Die Fragen 8 bis 8c werden gemeinsam beantwortet.
Das föderale Digitalisierungsvorhaben „Nachhaltige Modernisierung des Bund-
Länder-Datenmanagements durch die Errichtung einer gemeinsamen zentralen
IT-Architektur für die Bereiche gesundheitlicher Verbraucherschutz, Tierwohl,
Tierschutz und Tiergesundheit“ wurde bereits im Mai 2019 bei der 15.
Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) unter Mitwirkung des BMEL
beschlossen. Dieses Datum wird seitens der Beteiligten als Startpunkt des Vorhabens
verstanden. Das Vorhaben entspringt einer intrinsischen Motivation der
betroffenen Fachverwaltungen auf Bund-, Länder- und kommunaler Ebene und folgt
demnach keiner übergeordneten Programmatik oder der Umsetzung
gesetzlicher Vorgaben. Die Finanzierung erfolgt anteilig durch die beteiligten Länder
und den Bund, gemäß modifiziertem Königsteiner Schlüssel. Ziel ist es, das
Datenmanagement in den Bereichen gesundheitlicher Verbraucherschutz,
Tierwohl, Tierschutz und Tiergesundheit durch die Nutzung zeitgemäßer IT-
Verfahren grundlegend zu modernisieren, um die Verwaltung zukunftssicher
aufzustellen.
Aufbauend auf einer vom BMEL beauftragten Studie zur „Modernisierung der
IT-Architektur und des Datenmanagements im gesundheitlichen
Verbraucherschutz“ (Meilenstein 1) aus dem April 2020 und dem Abschlussbericht der
Projektgruppe „Digitaler Pakt der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz
(LAV) beschloss die VSMK in ihrer 17. Sitzung im Mai 2021 die
Modernisierung der IT-Architektur und des Datenmanagements im gesundheitlichen
Verbraucherschutz. Gleichzeitig wurde beschlossen, eine Koordinations- und
Kommunikationsstelle (KKS) zur Planung, Durchführung und Betriebsführung
der Zentralen IT-Architektur gesundheitlicher Verbraucherschutz (ZITA gV)
einzurichten. Die VSMK stimmte diesem Vorschlag im Mai 2021 zu
(Meilenstein 2). Eine Expertengruppe aus Vertretern des Bundes und der Länder
erarbeitete anschließend einen IT-Rahmenplan, einschließlich eines Stufenplans für
zwei Jahre (Meilenstein 3). Dieser IT-Rahmenplan beschreibt bereits sehr
detailliert die strategischen Ziele zur Modernisierung der IT-Architektur im
gesundheitlichen Verbraucherschutz. Diese umfassen die Steigerung der
Handlungsfähigkeit der beteiligten Institutionen, die Verbesserung der Datenqualität
und Datenverfügbarkeit, die Erhöhung der Effizienz und die Gewährleistung
der Zukunftsfähigkeit der Überwachungstätigkeiten.
Im November 2022 erfolgte die Unterzeichnung einer
Verwaltungsvereinbarung durch alle Länder und durch das BMEL (Meilenstein 4). Diese
Verwaltungsvereinbarung regelt u. a. die Steuerung und Arbeit der zentralen
Koordinations- und Kommunikationsstelle (KKS) sowie deren Finanzierung. Anfang
2023 wurde ein Rechenzentrum einer Landesbehörde für ZITA gV ausgewählt
(Meilenstein 5), und die KKS wurde errichtet (Meilenstein 6). Gleichzeitig
begann die Umsetzung des IT-Stufenplans (Meilenstein 7) durch die KKS.
Das Vorhaben ist auf Nachhaltigkeit mit dem Ziel einer modernen und
effizienten Verwaltung zum gesundheitlichen Verbraucherschutz ausgelegt. Die
Erreichung der genannten Meilensteine ist dabei bereits jetzt als Erfolge für den
gesundheitlichen Verbraucherschutz im föderalen Deutschland anzusehen.
9. Wurde bereits die angekündigte Datenbank zur Tiergesundheit etabliert
(vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), wenn nein, warum nicht, und
wenn ja,
a) welche Informationen beinhaltet diese Datenbank,
b) wie viele Datensätze beinhaltet diese Datenbank,
c) wie umfangreich wird die Datenbank von wem genutzt?
Die Fragen 9 bis 9c werden gemeinsam beantwortet.
In dem komplexen Koalitions-Vorhaben zur Schaffung einer Datenbank zur
Tiergesundheit geht es derzeit, im Austausch mit den Ländern, um die effektive
Bündelung und Auswertung vorhandener digitaler Daten. In einem weiteren
Meilenstein werden die notwendigen rechtlichen Grundlagen geprüft und die
technisch erforderlichen Voraussetzungen erarbeitet.
10. Wurde das Datenbanksystem TRACES zum Thema Tiertransporte
bereits weiter ausgebaut (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), wenn nein,
warum nicht, und wenn ja,
a) welche Elemente des Datenbanksystems wurden ausgebaut,
b) wurden weitere Datensätze eingepflegt,
c) hat sich durch den Ausbau die Nutzung des Datenbanksystems
messbar erhöht,
d) welcher Nutzen für das Tierwohl ergibt sich aus dem Ausbau des
Datenbanksystems TRACES?
Die Fragen 10 bis 10d werden gemeinsam beantwortet.
Das Datenbanksystem TRACES NT wurde hinsichtlich der Tiertransporte
nennenswert bezüglich der Möglichkeit zur Nutzung des elektronischen
Fahrtenbuchs (AJL, Animal Journey Log) durch die Europäische Kommission weiter
ausgebaut. Das AJL ermöglicht dem Transportunternehmen oder dem
Organisator, Datensätze über Transportplanung und Transportverlauf einzugeben. Ein
Mitführen des Fahrtenbuchs in der Papierform kann damit entfallen. Die
Nutzung von TRACES NT ist bei Transportabfertigung obligatorisch und korreliert
daher mit der Anzahl an Auslandsverbringungen von Tieren. Der Ausbau des
Datenbanksystems zur elektronischen Erfassung von Tiertransportdaten führt
zu mehr Transparenz und dient damit dem prospektiven Tierschutz.
11. Wurde bereits die angekündigte Task Force gegründet, um den illegalen
Handel mit geschützten Arten im Online-Handel zu unterbinden (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller), wenn nein, warum nicht, und wenn ja,
a) zu welchen Ergebnissen ist die Task Force bislang gekommen, und
welche Maßnahmen hat sie bislang umgesetzt,
b) wurden neben der Task-Force-Gründung weitere Maßnahmen
ergriffen, um den illegalen Handel mit geschützten Arten im Online-
Handel zu unterbinden,
c) wie umfangreich ist der illegale Handel mit geschützten Arten im
Online-Handel, und wie viele Transaktionen konnten durch die
Maßnahmen der Bundesregierung bislang unterbunden werden?
Die Fragen 11 bis 11c werden gemeinsam beantwortet.
Die angekündigte Task-Force liegt im Verantwortungsbereich des
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und
Verbraucherschutz (BMUV) und ist bislang aus stellenwirtschaftlichen Gründen noch nicht
gegründet worden.
12. Wurde bereits die angekündigte verpflichtende Identitätsüberprüfung für
den Online-Handel mit Heimtieren eingeführt (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller), wenn nein, warum nicht, wenn ja, wie viele Prüfungen
wurden bislang durchgeführt, und durch wen?
Anbieter und Anbieterinnen von lebenden Tieren unterliegen auf Online-
Plattformen bisher keiner Pflicht zur Identitätsüberprüfung. Daraus resultiert eine
fehlende Rückverfolgbarkeit der Angebote zum jeweiligen Anbieter oder zur
jeweiligen Anbieterin, die den illegalen Handel mit Tieren begünstigt. Daher ist
geplant, eine Pflicht zur Identitätsangabe beim Online-Handel mit Tieren
einzuführen. Dies soll im Zuge der geplanten Änderung des Tierschutzgesetzes
umgesetzt werden. Der Referentenentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes
befindet sich zurzeit in der regierungsinternen Abstimmung.
13. Wurden bereits die angekündigten digitalen Anwendungen zur
zielgenauen Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln und zur Vermeidung von
Abdrift gefördert (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), wenn nein,
warum nicht, und wenn ja,
a) wie viele Förderbescheide wurden bislang erstellt, wie hoch sind die
bewilligten Mittel, und wie hoch ist der Mittelabfluss bislang,
b) wie viele Pflanzenschutzmittel konnten dadurch bereits eingespart
werden,
c) mit welchen Maßnahmen und in welchem Umfang fördert das
BMEL den Einsatz von Robotik, um chemische Pflanzenschutzmittel
zu reduzieren, und zu welchen Einsparungen an
Pflanzenschutzmitteln soll dies beitragen (bitte entsprechend den einzelnen Vorhaben
erläutern)?
Die Fragen 13 bis 13c werden gemeinsam beantwortet.
Im Rahmen des Investitions- und Zukunftsprogramms für die Landwirtschaft
werden auch spezielle Maschinen und Geräte zur mechanischen
Unkrautbekämpfung sowie zur Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln gefördert. Im
Bereich Pflanzenschutz fallen hierunter z. B. Pflanzenschutzgeräte mit
Sensorsteuerung, Feldspritzgeräte mit Assistenzsystemen zur automatischen
Teilbreitenschaltung oder Mehrkammersysteme zur gezielten teilflächenspezifischen
Ausbringung. Hierauf entfielen bisher rund 4 200 bewilligte Förderfälle mit
einem Förderumfang von rund 198 Mio. Euro. Davon sind bisher rund
142 Mio. Euro an die Unternehmen ausbezahlt.
Daneben werden zur Verringerung des chemischen Pflanzenschutzes
Maschinen und Geräte zur mechanischen Unkrautbekämpfung für Reihenkulturen, die
über eine elektronische Reihenführung (mittels GPS, Ultraschall oder optischer
Sensoren) verfügen, gefördert. Hierauf entfielen bisher rund 760 bewilligte
Förderfälle mit einem Umfang von fast 19,5 Mio. Euro. Davon sind bisher
knapp 16,2 Mio. Euro abgeflossen.
Die konkrete Menge der dadurch eingesparten Pflanzenschutzmittel ist der
Bundesregierung nicht bekannt. Dafür müssten der Bundesregierung für alle
Antragstellerinnen und Antragsteller zahlreiche Informationen vorliegen, wie
die bisher verwendete Technik, die damit behandelte Fläche, die damit
behandelte Kultur etc. sowie die Informationen über den konkreten Einsatz der neuen
Technik.
Das BMEL fördert außerdem zahlreiche Forschungsprojekte, welche die
Anwendung von autonomen Fahrzeugen, wie u. a. Robotern, untersuchen und
entwickeln. Roboter, welche mit Hacken den Beikrautbewuchs regulieren und
somit Herbizide theoretisch bis zu 100 Prozent einsparen können, werden
ebenfalls untersucht und spielen eine zentrale Rolle.
Nachfolgend sind beispielhaft Forschungsvorhaben aus der Titelgruppe
Digitalisierung und KI mit Bezug zu autonomen Agrarsystemen aufgeführt.
Auf dem digitalen Experimentierfeld „Agro-Nordwest“, einem der 14 digitalen
Experimentierfelder in der Landwirtschaft, spielen Agrarroboter u. a. zur
Unkrautregulierung eine wichtige Rolle. Es wurde in den vergangenen Jahren
auch ein agrartechnisches Testgelände zur Erprobung von Agrar- und
Feldrobotik aufgebaut.
Auch auf dem Experimentierfeld „Farmerspace“ wird der Einsatz eines
autonomen Feldroboters zum Unkrautmanagement in der Zuckerrübe erprobt. Auf
weiteren Experimentierfeldern werden die Entwicklung und Erprobung von
Sensorsystemen u. a. für Feldroboter durchgeführt.
Aus der Bekanntmachung „Förderung der Künstlichen Intelligenz (KI) in der
Landwirtschaft, der Lebensmittelkette, der gesundheitlichen Ernährung und den
Ländlichen Räumen“ beschäftigen sich mehrere Projekte mit der Entwicklung
und Erprobung von Algorithmen, Sensorsystemen und Digitalen-Zwillingen für
Feldroboter und autonome Maschinen. Diese dienen u. a. der
ressourceneffizienten Erkennung und Bekämpfung von Unkräutern und der Bonitur von
Kulturpflanzen.
Bei weiteren Projekten wird bereits die konkrete Anwendung von Feldrobotern
erprobt.
Im Projekt KRIBL werden kleine Roboter für einen vielseitigen Einsatz in der
Landwirtschaft entwickelt.
Einen weiteren wichtigen Ansatz verfolgt das Projekt WeedAI. Im Projekt soll
ein Prüfrahmen/ eine Prüfmethodik zur Effektivitätsbeurteilung mechanischer
Unkrautbekämpfungstechniken entwickelt werden. Diese Techniken umfassen
auch Feldroboter.
In dem Projekt „JaetRobi“ aus der „Bekanntmachung über die Förderung von
Innovationen nicht chemischer Pflanzenschutzverfahren im Gartenbau“ wird
ein funktionstüchtiger Demonstrator zur automatischen Unkrautregulierung in
gesäten Gemüsekulturen entwickelt. Die automatische Unkrautregulierung in
gesäten Gemüsekulturen hat großes Potential, zukünftig das Kulturrisiko sowie
den Handarbeitsaufwand deutlich zu reduzieren und im konventionellen Anbau
Herbizide einzusparen.
Details zu diesen und weiteren Projekten können u. a. über das
Forschungsinformationssystem Agrar und Ernährung, das Informationsportal des Bundes
und der Länder (
www.fisaonline.de) abgerufen werden.
14. Wurde bereits das angekündigte digitale Herkunfts- und
Identifikationssystem Nährstoff- und Pflanzenschutz eingeführt (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller), wenn nein, warum nicht, und wenn ja,
a) wie ist dieses System ausgestaltet,
b) welche Informationen beinhaltet dieses System im Einzelnen,
c) wie viele Datensätze beinhaltet dieses System bereits,
d) wie umfangreich wird das System von wem genutzt?
Die Fragen 14 bis 14d werden gemeinsam beantwortet.
Vor der Einführung eines digitalen Nährstoffidentifikationssystems ist die
rechtliche Grundlage im Düngegesetz zu schaffen. Der Änderungsentwurf, der
derzeit im Bundestag behandelt wird, enthält in § 12 grundsätzliche
Regelungen für ein zukünftiges Wirkungsmonitoring zur Düngeverordnung. Dazu
werden flächen- und betriebsbezogene Daten zur Düngung erforderlich. Ein
digitales Herkunftssystem Nährstoffe wird daher als Grundlage für das
Monitoring zur Düngeverordnung aufgebaut.
Rechtliche Änderungen auf EU-Ebene, wie die Verordnung (EU) 2022/2379
über Statistiken zu landwirtschaftlichen Betriebsmitteln und zur
landwirtschaftlichen Erzeugung und die Durchführungsverordnung (EU) 2023/564 betreffend
den Inhalt und das Format der von den beruflichen Verwendern geführten
Aufzeichnungen über Pflanzenschutzmittel, wirken sich auf die verpflichtende
Dokumentation der Pflanzenschutzmittelanwendung aus. Zudem werden auf EU-
Ebene weitere Vorhaben verhandelt, die eine zukünftige Ausgestaltung der
Erhebung der Pflanzenschutzanwendungsdaten beeinflussen werden. Die
Möglichkeiten der nationalen Umsetzung geänderter Anforderungen an die
Erfassung von Pflanzenschutzmittel-Anwendungsdaten werden derzeit geprüft und
mit den Ländern erörtert.
15. Fördert das BMEL bereits digitale Instrumente für die Züchtung von
klimarobusten Pflanzensorten (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), wenn
nein, warum nicht, und wenn ja,
a) mit welchen Maßnahmen, und in welchem Umfang,
Die Fragen 15 und 15a werden gemeinsam beantwortet.
Im Koalitionsvertrag sowie in ihrer Zukunftsstrategie Forschung und
Innovation hat die Bundesregierung festgehalten, dass sie die Züchtung von
klimaangepassten und robusten Pflanzensorten unterstützen und fördern will. Vor diesem
Hintergrund fördern die Ressorts der Bundesregierung entsprechend ihrer
Zuständigkeiten Forschungs- und Entwicklungsansätze im vorwettbewerblichen
Bereich der Züchtungsforschung. Das BMEL legt einen Schwerpunkt in der
Züchtungsforschung auf die Verbesserung von Resistenz- und
Toleranzeigenschaften unserer Kulturpflanzen gegen biotische und abiotische Stressfaktoren.
Bei den Forschungsvorhaben, die häufig in Kooperation mit den
Züchtungsunternehmen erfolgen, kommen digitale Instrumente in zahlreichen Bereichen wie
beispielsweise bei der Merkmalserfassung von Kulturpflanzen, der
Genomanalyse sowie der Datenauswertung zur Anwendung.
Das BMEL fördert Forschungsvorhaben im Bereich der Pflanzenzüchtung
durch gezielte Förderprogramme, darunter das Programm zur
Innovationsförderung (20,6 Mio. Euro, Stand: August 2023), das Bundesprogramm ökologischer
Landbau (5,7 Mio. Euro, Stand: August 2023), die Eiweißpflanzenstrategie
(5,4 Mio. Euro, Stand: August 2023), die Ackerbaustrategie (6,6 Mio. Euro,
Stand: August 2023), der Waldklimafonds (17,6 Mio. Euro, Stand: November
2023) sowie das Förderprogramm Nachwachsende Rohstoffe (19,7 Mio. Euro,
Stand: November 2023). Die Angaben in Klammern bezeichnen das
Fördervolumen der in den Programmen laufenden Forschungsvorhaben im Bereich der
Pflanzenzüchtung. Weitere Forschungsvorhaben mit einer Gesamtfördersumme
von 8,8 Mio. Euro werden aus anderen Haushaltstiteln gefördert (Stand:
August 2023).
Im Rahmen der Bekanntmachung „zur Förderung der Künstlichen Intelligenz
(KI) in der Landwirtschaft, Lebensmittelkette, der gesundheitlichen Ernährung
und den Ländlichen Räumen“ werden auch vier Forschungs- und
Entwicklungsprojekte gefördert, die sich mit dieser Thematik beschäftigen: HEB-KI
(Projektlangtitel: Ein KI-basierter, ressourceneffizienter Ansatz unter
Verwendung multipler Genom- und Phänom-Datensätze zur Einbringung neuartiger
Allele in die Gerstenzüchtung); KIBREED (Projektlangtitel: Züchtung von
standortangepassten Sorten mittels Algorithmen der Künstlichen Intelligenz);
KI-Zucht (Projektlangtitel: Künstliche Intelligenz als Basis für die auf „Big
Data” basierte Pflanzenzüchtung der Zukunft); und PORTAL (Projektlangtitel:
Pflanzenzüchtung mittels Robotik und KI zur erweiterten Datenanalyse und
Entscheidungsfindung im virtuellen Raum).
Hinsichtlich weiterer Forschungsprojekte wird auf das
Forschungsinformationssystem Agrar und Ernährung, das Informationsportal des Bundes und der
Länder (
www.fisaonline.de/ – In FISA sind sowohl die Vorhaben der
Ressortforschung (Schnittstelle zu FPD III) als auch die BMEL-geförderten
Drittmittelprojekte öffentlich hinterlegt) sowie den Förderkatalog des Bundes (foerderp
ortal.bund.de/foekat/jsp/StartAction.do) verwiesen.
b) wer waren die Zuwendungsempfänger,
Die Zuwendungsempfänger der laufenden Forschungsvorhaben im Bereich der
Pflanzenzüchtung sind in der Regel Forschungseinrichtungen oder
Züchtungsunternehmen. Details sind über das Forschungsinformationssystem Agrar und
Ernährung, das Informationsportal des Bundes und der Länder einsehbar
(
www.fisaonline.de).
c) wie viele klimarobuste Pflanzensorten wurden durch die Förderung
bereits gezüchtet?
Hierzu liegen dem BMEL keine Erkenntnisse vor.
16. Wurde bereits die angekündigte Plattform mit zentralem Zugang zu
sämtlichen staatlichen Daten und Verwaltungsdienstleistungen
eingerichtet, um die von der Landwirtschaft und für die Ernährung benötigten
öffentlichen Daten einfacher und in geeigneter Qualität und Aktualität
den berechtigten Nutzern frei zur Verfügung zu stellen (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller), wenn nein, warum nicht, und wenn ja,
a) welche staatlichen Datenkategorien und Verwaltungsdienstleistungen
beinhaltet die Plattform, und welche einheitlichen Formate wurden
für deren Darstellung definiert (bitte einzeln auflisten und erläutern),
Die Fragen 16 und 16a werden gemeinsam beantwortet.
Im Rahmen der letzten Agrarministerkonferenz haben sich Bund und Länder
auf ein gemeinsam durch Bund und Länder erarbeitetes Grundsatzpapier zur
Bereitstellung von offenen Daten durch den Bund und die Länder im
Agrarbereich geeinigt. In diesem Papier sind u. a. die zu nutzenden Formate für die
jeweiligen Datenkategorien aufgelistet. Auf die Anlage 1* zu Frage 16a wird
verwiesen.
Zudem sollen gemäß dem Papier die Portale der Länder künftig auch auf der
Seite
www.landwirtschaftsdaten.de verfügbar gemacht werden. Der
Integrationsprozess läuft aktuell.
b) wie, und von wem wird die Geeignetheit der Qualität und Aktualität
der Informationen beurteilt,
Die Aktualität wird von den datenhaltenden Stellen sichergestellt. Die
Qualitätskriterien sind im Open Data Handbuch des Kompetenzzentrums Open Data
(CCOD) enthalten.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/9584 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
c) wurde ein Berechtigungskonzept für die Nutzer erstellt, und wie ist
dieses ausgestaltet,
Ein Berechtigungskonzept ist nach bisherigem Stand nicht notwendig.
d) in welchem Umfang und vom wem wird die Plattform genutzt?
Aufgrund der Dezentralität der Daten und der Möglichkeit, Cookies zur
Nachvollziehbarkeit der Nutzerinnen und Nutzer abzulehnen, lässt sich dazu keine
Aussage treffen.
17. Erfolgte bereits die angekündigte Weiterentwicklung des
Agrardatenraums in Gaia-X, wenn nein, warum nicht, und wenn ja,
Ja, der Agrardatenraum wird weiterentwickelt.
a) wurden dafür standardisierte Schnittstellen genutzt,
Ja, es werden standardisierte Komponenten berücksichtigt, wo diese verfügbar
sind und die Nutzung sinnvoll erscheint.
b) welche Weiterentwicklungen wurden vorangetrieben,
Das BMEL finanziert das Forschungsprojekt X-Kit, welches sich in Teilen auf
die Analyse und Weiterentwicklung von Gaia-X Konzepten und Lösungen
bezüglich der Domäne Agrar fokussiert. Es werden exemplarische Umgebungen
für landwirtschaftliche Datenräume konzeptioniert und fortentwickelt.
c) in welchem Umfang wurde dadurch die Nutzung des Agrardatenraums
in Gaia-X gesteigert?
Aufgrund der bisher kurzen Projektlaufzeit in X-Kit sowie dem aktuellen
Reifegrad von verfügbaren Gaia-X-Technologien können dazu keine
abschließenden oder klar quantifizierbaren Aussagen getroffen werden.
18, Wurde bereits das angekündigte digitale Waldmonitoring eingeführt
(vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), wenn nein, warum nicht, und
wenn ja,
a) welche Maßnahmen wurden dafür umgesetzt,
b) welche Faktoren werden darin gemonitort,
c) durch wen wird das Monitoring erstellt, und in welchen
Erhebungszyklen,
d) wer nutzt die Ergebnisse des Monitorings, und in welchem
Umfang?
Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 18 bis 18d gemeinsam
beantwortet.
Das Waldmonitoring ist laufend den neuen Anforderungen der Gesellschaft und
dem Stand der Technik anzupassen. Die Entwicklung der Fernerkundung und
die Digitalisierung eröffnen ständig neue Möglichkeiten. Das digitale
Waldmonitoring ist insofern ein Prozess aus mehreren Elementen. Die forstlichen
Forschungseinrichtungen von Bund und Ländern in Zusammenarbeit mit den
Umweltbehörden von Bund und Ländern arbeiten laufend daran. Ein Aspekt ist
dabei die Nutzung der Fernerkundung.
Methodenwechsel dürfen dabei keinesfalls die Zeitreihen unterbrechen: Gerade
der Überblick über die Entwicklung des Waldes in den vergangenen
Jahrzehnten und die sichere konsistente Erhebung dieser Entwicklung auch in den
kommenden Jahrzehnten stellt besondere Anforderungen an die methodische
Kontinuität, Qualität und Sicherheit dieser Erhebung.
Als ein Element des digitalen Waldmonitorings wird das Projekt FNEWs
(
www.fnews-wald.de/ ) durchgeführt. In diesem Projekt wird ein
fernerkundungsgestützes Waldmonitoring zur Kartierung von Schäden und deren
ökonomischer Bewertung erarbeitet. Das Projekt läuft bis Ende 2023.
Für dieses Projekt wurden bereits Karten auf Satellitenbild-Basis zu
Holzbodenfläche und Baumarten erstellt, die über das Internet zur freien Verfügung
stehen (atlas.thuenen.de/atlanten/waldatlas).
Des Weiteren wird eine fernerkundungsgestützte Nachkartierung von
Stichproben der Bundeswaldinventur durchgeführt, um die Waldentwicklungs- und
Holzaufkommensmodellierung auf eine aktualisierte Datenbasis zu stellen.
Hierbei soll erhoben werden, ob die bei der Bundeswaldinventur (BWI)
gemessenen Bäume noch vorhanden sind oder ob die Stichprobe inzwischen eine
Blöße ist.
Gespräche mit den Ländern zur Fortentwicklung des BWI haben begonnen. Zur
Sicherung der Zeitreihen-Aussagen sind Änderungen mit großer Umsicht
durchzuführen.
19. Wurde bereits das angekündigte digitale Mapping zu Gewässerqualitäten
eingeführt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), wenn nein, warum
nicht, und wenn ja,
a) welche Maßnahmen wurden dafür umgesetzt,
b) welche Faktoren werden darin kartiert,
c) durch wen wird das Mapping erstellt, und in welchen
Erhebungszyklen,
d) wer nutzt die Ergebnisse des Mapping, und in welchem Umfang?
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 19 bis 19d gemeinsam
beantwortet.
Das Metadatenportal „umwelt.info“ liegt im Zuständigkeitsbereich des BMUV
und ist eine im Aufbau befindliche Plattform mit dem Ziel, als zentraler
Zugriffspunkt alle bundesweit öffentlich verfügbaren Informationen zu
umweltbezogenen Themen an einem Ort zusammenzuführen. Über dieses
Metadatenportal werden sich Bürgerinnen und Bürger künftig über Gewässerqualitäten, z. B.
Badegewässer, informieren können.
Die Bundesregierung hat am 4. Mai die Eckpunkte zum Aufbau eines
Nationalen Zentrums für Umwelt- und Naturschutzinformationen mit Verantwortung
für Umsetzung und Betrieb des Online-Portals umwelt.info beschlossen. Das
am 28. Juni veröffentlichte Umsetzungskonzept schafft die fachlichen,
technischen und organisatorischen Grundlagen und liefert einen Vorschlag für die
Realisierung des umwelt.info-Portals. Weitere Informationen können unter
www.u
mweltbundesamt.de/umwelt-info abgerufen werden.
20. Wurden bereits die angekündigten digitalen Produktpässe zur Förderung
der Kreislaufwirtschaft eingeführt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller),
wenn nein, warum nicht, und wenn ja,
a) für welche Produkte wurden bereits digitale Pässe eingeführt,
b) welche Informationen beinhalten diese Pässe,
c) wie häufig werden die Pässe bereits genutzt, und von wem?
Die Fragen 20 bis 20c werden nachfolgend zusammen beantwortet.
Digitale Produktpässe werden im Rahmen europäischer Produktpolitik
sukzessive eingeführt. Zu nennen ist die bereits verabschiedete Batterieverordnung,
die Batteriepässe für Batterien der Elektromobilität und Industriebatterien ab
dem 18. Februar 2027 vorsieht, sowie die Ecodesign for Sustainable Products
Regulation (ESPR), die sich derzeit im Trilogverfahren befindet. Für Produkte,
die zukünftig unter der ESPR geregelt werden, ist auch die jeweilige
Einführung digitaler Produktpässe vorgesehen. Zurzeit steht der Aufbau der
Systemarchitektur im Vordergrund, die interoperable Produktpässe ermöglichen.
21. Wurde bereits das angekündigte Anreizsystem zur umweltgerechten
Entsorgung von Lithium-Ionen-Batterien etabliert (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller), wenn nein, warum nicht, und wenn ja,
a) wie ist das System ausgestaltet, und welche finanziellen Mittel sind
dafür vorgesehen,
b) wie viele Batterien konnten nach Kenntnis der Bundesregierung
dadurch bereits umweltgerecht entsorgt werden,
c) wie viele Lithium-Ionen-Batterien werden nach Kenntnis der
Bundesregierung derzeit nicht umweltgerecht entsorgt, und wie hoch
lassen sich die Schäden daraus, z. B. durch Deponiebrände, beziffern?
Die Fragen 21 bis 21c werden gemeinsam beantwortet.
Derzeit wird durch BMUV eine Novellierung des Elektro- und
Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) vorbereitet, um die im Koalitionsvertrag vereinbarten
Ziele u. a. hinsichtlich eines Anreizsystems zur umweltgerechten Entsorgung
von Lithium-Ionen-Batterien zu adressieren. Weiterhin hat sich die
Bundesregierung in den vergangenen Jahren intensiv in die Verhandlungen auf
europäischer Ebene für eine EU-Batterieverordnung eingebracht. Die neue
Verordnung (EU) 2023/1542 ist am 17. August 2023 in Kraft getreten. Sie regelt
erstmals den gesamten Lebenszyklus einer Batterie, von der Herstellung bis zur
Entsorgung. Sie löst die Richtlinie 2006/66/EG, die national durch das
Batteriegesetz umgesetzt wurde, mit Wirkung zum 18. August 2025 ab. Mit Blick auf
die Abfallphase werden umfangreiche Regelungen getroffen, u. a. erhöhte
Sammelquoten für Gerätealtbatterien sowie erstmals eine Sammelquote auch für
Altbatterien für leichte Verkehrsmittel. Hiermit werden bereits Anreize für eine
verbesserte Sammlung von Gerätealtbatterien und Altbatterien für leichte
Verkehrsmittel gesetzt. Zudem wird die Entfernbarkeit und Austauschbarkeit von
Gerätebatterien und Batterien für leichte Verkehrsmittel rechtlich
vorgeschrieben. Die Maßnahmen sollen gemeinsam dazu führen, dass mehr Altbatterien
nicht mehr fest in Elektrogeräten verbaut und damit einer ordnungsgemäßen
Entsorgung zugeführt werden können. Dies kann auch das Risiko von Bränden,
die durch eine falsche Entsorgung von lithiumhaltigen Altbatterien bzw.
Elektroaltgeräten mit einer lithiumhaltigen Batterie entstehen, reduzieren. Die
Regelungen mit Blick auf die Abfallphase werden am 18. August 2025 wirksam. Bis
dahin soll das nationale Recht an die neue Rechtslage angepasst werden.
22. Welche digitalen Technologien werden im Rahmen der 14
Experimentierfelder für Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft entwickelt und erprobt
(bitte für jedes der Experimentierfelder einzeln erläutern)?
a) Welche Erfolge konnten bislang, bis zur Mitte des Förderzeitraums,
in den 14 Experimentierfeldern durch digitale Technologien erzielt
werden (bitte für jedes der Experimentierfelder einzeln erläutern),
Die Fragen 22 und 22a werden gemeinsam beantwortet.
Die Experimentierfelder beschäftigen sich schwerpunktmäßig mit
Sensortechnologien. Weitere Schwerpunkte liegen in der Fernerkundung und dem
Drohneneinsatz, in Technologien für den Pflanzenschutz und
Automatisierungstechnologien (einschließlich Assistenzsysteme). Bei Letzteren liegt der Fokus auf
automatisierter Stalltechnik sowie Feldrobotik.
Durch die Erfassung verschiedener quantifizierbarer Kriterien kann die
Wirksamkeit der Experimentierfelder bemessen werden. Ein Schwerpunkt der
Experimentierfelder besteht im Wissenstransfer in die Praxis. Konkrete Zahlen
können der Antwort zu Frage 6 entnommen werden.
b) Wie hoch ist der Mittelabfluss in den 14 Experimentierfeldern für
digitale Technologien (bitte für jedes der Experimentierfelder einzeln
erläutern),
Der Mittelabfluss kann der Anlage 2* zu Frage 22b entnommen werden.
c) Wie ist das angekündigte breite Informationsangebot dazu
ausgestaltet, und in welchem Umfang wird es bislang, bis zur Mitte des
Förderzeitraums, genutzt?
Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen.
23. Wurden bereits die angekündigten Zukunftsregionen und
Modellvorhaben etabliert, in denen neue digitale Ansätze entwickelt und in der Praxis
getestet werden, die regionale Wertschöpfungsketten in ländlichen
Räumen stärken und das Lebens- und Arbeitsumfeld attraktiver machen,
wenn nein, warum nicht, und wenn ja,
a) wie viele Zukunftsregionen und Modellvorhaben wurden bislang
etabliert,
Die Fragen 23 und 23a werden gemeinsam beantwortet.
Es werden vier Zukunftsregionen gefördert. Mit „FreshRegio“, „KI-
SusCheck“, „SMAEG-Bot“ und „Stadt-Land-Fluss“ werden zudem vier
Modellvorhaben vom BMEL gefördert, die Künstliche Intelligenz (KI) für regionale
Wertschöpfungsketten einsetzen.
b) welche neuen digitalen Ansätze wurden darin entwickelt und in der
Praxis getestet (bitte nach Region und Vorhaben einzeln erläutern),
Zukunftsregionen:
• DigiZert – Digitales Zertifikatssystem der Kartoffel-Wertschöpfungskette
zur Dokumentation landwirtschaftlicher Klima- und
Umweltschutzmaßnahmen,
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/9584 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
• TiPP – Digitale Rückverfolgbarkeit und Transparenz entlang der
Wertschöpfungskette Schwein,
• MIRO – Digitale Lösungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette
Obst,
• regiopakt – Regionale Wertschöpfungsketten der Zukunft für pflanzliche
Lebensmittel mit Arten- und Klimaschutzleistungen durch digitale
Technologien.
KI-Modellvorhaben:
• FreshRegio – Transparente Qualität in der regionalen Lebensmittelkette
durch künstliche Intelligenz,
• KI-SusCheck – KI zur Förderung gesünderen und nachhaltigen
Verbraucherverhaltens – „Nachhaltiger Einkaufsassistent“,
• SMAEG-Bot – Smart Eating Bot für regionale Lebensmittel,
• Stadt-Land-Fluss – Daten- und KI-gestützter Aufbau und Stärkung von
Wertschöpfungsketten im Bereich der regionalen Ernährungssysteme.
c) Fördermittel in welcher Höhe sind für die Zukunftsregionen und
Modellvorhaben vorgesehen, und in welchem Förderzeitraum?
Für die vier Zukunftsregionen sind Fördermittel von insgesamt rd. 13 Mio.
Euro und für die vier KI-Modellvorhaben sind Fördermittel von insgesamt rd.
5,7 Mio. Euro vorgesehen. Der Förderzeitraum beträgt drei Jahre.
SEITE 1 VON 7Anlage 1 zu Frage 16a
Grundprinzipien zur Bereitstellung von offenen Daten
durch den Bund und die Länder im Agrarbereich
1. Hintergrund
Aufgrund der zwei Beschlüsse der Agrarministerkonferenz aus dem Juni 2021 und März 2022
hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) eine Bund-Länder
Arbeitsgruppe „IT-Systeme“ gegründet.
In dieser sollten Rahmenbedingungen für ein Konzept zur Vernetzung der bestehenden
IT-Systeme erarbeitet werden. Dieser Auftrag wird mit diesem Konzept nun abgeschlossen.
Dazu wurden gemeinsam essentielle Grundprinzipien für die Datenbereitstellung und -
weitergabe entwickelt.
Als Ziel sollen so alle für die Landwirtschaft relevanten Daten und Informationen
staatlicher Stellen unter Wahrung der föderalen Strukturen der Länder und des Bundes
sowie des Datenschutzes über eine vernetzte dezentrale IT-Infrastruktur nutzerfreundlich
den landwirtschaftlichen Betrieben zur Verfügung gestellt werden.
Die Zielsetzung der Bund-Länder AG kann dabei auf Aktivitäten im Bereich „Open Data“
zurückgreifen, wobei Wirtschaft, Verwaltung und Zivilgesellschaft gegenseitig von einer
guten Datenbasis und breiten Nutzungsmöglichkeiten eines transparenten Daten-
Ökosystems profitieren sollen. Die Aktivitäten im Bereich „Open Data“ sind derzeit in den
verschiedenen Ländern und auf Bundesebene unterschiedlich stark ausgeprägt. Die Bund-
Länder Arbeitsgruppe hat sich deshalb auf gemeinsame Grundprinzipien zur
Maschinenlesbarkeit von Daten, Metadatenstandards, global eindeutigen Identifiern,
genutzten Dateiformaten und Schnittstellen sowie genutzten Lizenzen der selbst
bereitgestellten Daten und Dienste geeinigt.
2. Handlungsempfehlungen
2.1.Maschinenlesbarkeit
Bund und Länder haben das Bestreben, alle für die Landwirtschaft relevanten Daten
maschinenlesbar zur Verfügung zu stellen. Das bedeutet, dass die Daten von Software leicht
und automatisch auslesbar und interpretierbar sind.
Erläuterung: Maschinen können mit bestimmten Arten von Eingaben viel besser umgehen
als mit anderen. Zum Beispiel sind handschriftliche Notizen auf Papier sehr schwer für
Maschinen zu verarbeiten. Einscannen von Text über Texterkennungsprogramme (Optical
Character Recognition, OCR) produziert viele Zuordnungs- und Formatierungsfehler. Auch
SEITE 2 VON 7
Informationen, die im bekannten PDF-Format verbreitet werden, sind für Maschinen sehr
schwer analysierbar. Deswegen sollten Informationen in etablierten Dateiformaten
abgespeichert werden, die maschinenlesbar sind. Wenn andere Faktoren den Einsatz schwer
maschinenlesbarer Formate erfordern, sollten die Daten zusätzlich in maschinenfreundlichen
Formaten verfügbar sein. Dateien sollten von einer Dokumentation begleitet werden, die
sich auf das Format bezieht und darauf, wie man es in Bezug auf die Daten verwendet.
2.2.Metadaten
2.3.Systematik der Internetauftritte und Begrifflichkeiten
Als Metadatenstandard haben Bund und Länder sich auf den DCAT-AP.de
(
https://www.dcat-ap.de/) Standard geeinigt.
Die öffentlichen Daten des Bundes und der Länder werden auf den ländereigenen Portalen
und GovData1bereitgestellt und dem Datenportal für die Landwirtschaft2 eingebunden.
Im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Daten und Diensten im landwirtschaftlichen
Kontext einigen sich der Bund und die Länder darauf, von den landwirtschaftlichen Daten-
Portalen auf Bundes- oder Landesebene entsprechend der Verfügbarkeit und Zuständigkeit
eine Verbindung zu OpenData Seiten aufzubauen oder direkt auf OpenData gekennzeichnete
Daten zu verweisen.
Für die Nutzung von Begrifflichkeiten („Konzepten“) im Landwirtschaftsbereich sollen in
Zukunft, „global eindeutige Identifier“ für eine höhere Interoperabilität genutzt werden.
Diese Vorgehensweise steht im Einklang mit den FAIR-Prinzipien, die gemeinhin als
Leitlinien guter Praxis für Forschungsdatenmanagement gesehen werden, aber auch für die
Bereitstellung anderer Datensätze hilfreiche Grundsätze bereitstellen3,4. Spezifisch wird
dieser Aspekt in Prinzip F1 adressiert: „(Meta-)Daten werden mit einer weltweit eindeutigen
und dauerhaften Kennung versehen.“ Als Quelle für solche eindeutigen Bezeichner für
Begriffe soll der AGROVOC der FAO dienen, und dabei wird in der Regel auf den Uniform
Resource Identifier (URI) zurückgegriffen, der für den Begriff steht:
LOD – Linked Open Data (Identifikation via URI)
o Beispielbegriff „Karotte“:
http://aims.fao.org/aos/agrovoc/c_9640
Die Motivation hinter der Nutzung von URIs – mithin Webadressen – als eindeutigen
Bezeichner ist es, die Integration und Zusammenführung von Datenbeständen zu erleichtern.
1
https://www.govdata.de/
2
https://www.landwirtschaftsdaten.de//
3
https://www.go-fair.org/fair-principles/
4 Wilkinson et al. (2016):The FAIR Guiding Principles for scientific data management and stewardship.
https://www.nature.com/articles/sdata201618
SEITE 3 VON 7
2.4.Zu nutzende (Datei-) Formate, webbasierte (Programmier-)
Schnittstellen und Lizenzen
Im Anhang dieses Dokumentes ist eine Empfehlung für Dateiformate die, nach Kategorien
sortiert, von Bund und Ländern für die eigenen Daten und Dienste genutzt werden sollen.
Prinzipiell sollten immer offene Formate genutzt werden, es sei denn gravierende Gründen
sprechen dagegen. Offene Formate zeichnen sich dadurch aus, dass sie ohne rechtliche oder
technische Einschränkungen nachhaltig genutzt werden können und gewährleisten so einen
möglichst ungehinderten Zugang zu Daten – siehe
https://de.wikipedia.org/wiki/Offenes_Format .
Jede eingesetzte Softwarelösung oder Plattform des Bundes und der Länder soll über offene
und gut dokumentierte Schnittstellen (APIs5) verfügen, die es ermöglichen, miteinander zu
kommunizieren. Die Dokumentation erfolgt dabei mittels Swagger nach OpenAPI-Standard6.
Das betrifft sowohl die einfache Bereitstellung von Daten als auch das Angebot von
erweiterten Webdiensten, wie z.B. die Einreichung von Anträgen oder Berichtspflichten.
Ein einheitliches Authentifizierungsverfahren für landwirtschaftliche Betriebe in Deutschland
ist anzustreben.
Eine Auflistung der zu vergebenden Lizenzen für die Nutzung der Daten ist ebenfalls im
Anhang aufgeführt.
2.5.Ausbau der Zusammenarbeit
Es wird angestrebt, neue Datenbanken und Anwendungen gemeinsam über Kooperationen
zu entwickeln, um eine weitere Zersplitterung der Systeme von Bund und Ländern zu
verhindern und damit eine höhere Interoperabilität zu gewährleisten.
5 Application Programming Interface
6
https://www.openapis.org/
SEITE 4 VON 7
Anhang
Zu nutzende (Datei-) Formate:
Als Datenformate sind Formate zu nutzen, die in dem die DCAT-AP-Spezifikation
begleitenden EU-Vokabular „File Type“ für das Feld dct:format verzeichnet sind7. Im
Einzelnen wird (innerhalb der Datenkategorien in absteigender Reihenfolge der Präferenz)
empfohlen:
Geodaten
o Rasterdaten
GeoTIFF (
http://publications.europa.eu/resource/authority/file-
type/GEOTIFF)
TIFF (
http://publications.europa.eu/resource/authority/file-
type/TIFF)
JPEG 2000 (
http://publications.europa.eu/resource/authority/file-
type/JPEG2000)
o Vektordaten
GML (
http://publications.europa.eu/resource/authority/file-
type/GML)
GeoJSON (
http://publications.europa.eu/resource/authority/file-
type/GEOJSON)
o Geodienste
WFS – Vektordaten
(
http://publications.europa.eu/resource/authority/file-
type/WFS_SRVC)
WMS – Rasterdaten
(
http://publications.europa.eu/resource/authority/file-
type/WMS_SRVC)
Tabellarische Daten
o CSV (
http://publications.europa.eu/resource/authority/file-type/CSV)
o TSV (
http://publications.europa.eu/resource/authority/file-type/TSV)
o ODS (
http://publications.europa.eu/resource/authority/file-type/ODS)
o HDF (
http://publications.europa.eu/resource/authority/file-type/HDF)
Komplexer strukturierte Daten
o Bäume
JSON (
http://publications.europa.eu/resource/authority/file-
type/JSON)
JSON-LD – als Möglichkeit, eindeutige Bezeichner in JSON
einzubauen, „Graphenfunktionalität“, s.u., muss dabei nicht unbedingt
7
https://www.dcat-ap.de/def/dcatde/2.0/spec/#kv-file-type
SEITE 5 VON 7
genutzt werden
(
http://publications.europa.eu/resource/authority/file-
type/JSON_LD)
XML (
http://publications.europa.eu/resource/authority/file-
type/XML)
o Graphen (Hinweis: sowohl Bäume als auch Tabellen als auch
Geodatenformate lassen sich als Graphen darstellen. Hier genannten
Datenformate sind daher auch universell verwendbar)
RDF Turtle (
http://publications.europa.eu/resource/authority/file-
type/RDF_TURTLE)
RDF N-Triples (
http://publications.europa.eu/resource/authority/file-
type/RDF_N_TRIPLES)
RDF N-Quads (
http://publications.europa.eu/resource/authority/file-
type/RDF_N_QUADS)
JSON-LD (
http://publications.europa.eu/resource/authority/file-
type/JSON_LD)
Archive mit mehreren Dateien als Inhalt
o zip (
http://publications.europa.eu/resource/authority/file-type/ZIP)
o tar.gz (
http://publications.europa.eu/resource/authority/file-type/TAR_GZ)
o tar.xz (
http://publications.europa.eu/resource/authority/file-type/TAR_XZ)
o tar (
http://publications.europa.eu/resource/authority/file-type/TAR)
Kompressionsformate
o zip (
http://publications.europa.eu/resource/authority/file-type/ZIP)
o gzip (
http://publications.europa.eu/resource/authority/file-type/GZIP)
o bzip2 (
http://publications.europa.eu/resource/authority/file-type/BZIP2)
o xz (
http://publications.europa.eu/resource/authority/file-type/XZ)
Texte (z. B. für Erläuterungen/Dokumentation zu Datensätzen)
o TXT (
http://publications.europa.eu/resource/authority/file-type/TXT)
o HTML5 (
http://publications.europa.eu/resource/authority/file-type/HTML5)
o ODT (
http://publications.europa.eu/resource/authority/file-type/ODT)
o PDF (
http://publications.europa.eu/resource/authority/file-type/PDF)
(Raster-)Bilder
o JPEG – für Fotografien
(
http://publications.europa.eu/resource/authority/file-type/JPEG), ggfs. auch
JPEG 2000 (
http://publications.europa.eu/resource/authority/file-
type/JPEG2000)
o PNG (
http://publications.europa.eu/resource/authority/file-type/PNG)
o TIFF (
http://publications.europa.eu/resource/authority/file-type/TIFF)
SEITE 6 VON 7
Möglichkeiten, genannte Formate zu komprimieren oder verschiedene Dateien in ein Archiv
zu packen bleiben unbenommen, es muss jedoch beachtet werden, dass in der von DCAT-AP
referenzierten Codeliste für Dateiformate teilweise eigene Dateitypen für komprimierte
Formate definiert sind (z. B. GMZ: komprimiertes GML,
http://publications.europa.eu/resource/authority/file-type/GMZ)
Programmierschnittstellen:
Downloads ganzer Datensätze und einfache HTTP-basierte APIs: Diese sind geeignet
für die Bereitstellung klar umrissener, nicht zu umfangreicher Datensätze, die sich gut
in eine überschaubare Anzahl von Dateien zusammenfassen lassen (z. B. eine oder
mehrere Tabellen). Dabei sollte angemessene Information zu den Inhalten
bereitgestellt werden (Metadateneinpflege in govdata.de, README-Datei mit
Beschreibung der Spalten o.ä.).
ReSTful APIs: diese erlauben auch den Bezug einzelner Datenobjekte aus
umfassenderen Datenbeständen. Dabei werden jeweils Teile des Bestandes über
bestimmte Webadressen bereitgestellt. Zum Beispiel liefert im PSM-API des BVL der
Aufruf der URL
https://psm-api.bvl.bund.de/ords/psm/api-
v1/mittel/?kennr=024213-73 die Daten zum Mittel mit der Kennnummer 024213-73
(Celaflor) aus dem größeren Datenbestand, der neben Mitteln auch eine Reihe
weitere Objekttypen wie Wirkstoffe, Kultur(grupp)en usw. enthält. ReSTful APIs
können sofern notwendig auch schreibenden Zugriff auf Datenbestände erlauben.
ReSTful API auf Basis von OpenAPI: bei ReSTful APIs bleibt es in der Regel den
Entwicklern überlassen, die abrufbaren Objekte und URLs zu dokumentieren. Es
existiert also keine einheitliche Vorgehensweise und solche menschenlesbaren API-
Beschreibungen lassen sich auch nur schwer durch automatisiert Softwareagenten
oder Codegeneratoren für die Erzeugung von Schnittstellencode lesen und
auswerten. OpenAPI ist eine Spezifikation8, die diese Lücke füllen soll: Dabei wird
neben dem eigentlichen API eine standardisierte Dokumentation erzeugt, die
außerdem in der Regel auch in maschinenlesbarer Form hinterlegt wird. Die
Zugänglichkeit der Daten wird mithin verbessert.
SPARQL: dabei handelt es sich um eine vom World Wide Web Konsortium
herausgegebenen Spezifikation einer Datenabfragesprache9 mit zugehörigem
Protokoll10. Abfragen können dabei über HTTP an den Server gesendet werden, d. h.
die zugrundeliegende Technologie ist ähnlich wie bei ReSTful APIs. Abfragen
erlauben jedoch einen fein granulierten Datenzugriff, z. B. auf einzelne Attribute von
Objekten (z. B. im Sinne: „gib‘ mir für Pflanzenschutzmittel X das Zulassungsende“),
außerdem sind Bedingungen und Filter möglich (z. B. im Sinne: „gib‘ mir alle
8
https://spec.openapis.org/oas/latest.html
9
https://www.w3.org/TR/sparql11-query/
10
http://www.w3.org/TR/sparql11-protocol/
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Pflanzenschutzmittel, deren Zulassung im nächsten Jahr endet“). Außerdem ist die
Abfrage von Datenbeschreibungen und Eigenschaften eines Datenbestandes möglich
(z. B. im Sinne: „gib‘ mir alle Eigenschaften, die für Objekte vom Typ
„Pflanzenschutzmittel“ abrufbar sind“). Dadurch wird eine vollständig explorative
Erkundung eines Datensatzes ermöglicht („selbstbeschreibende Daten“).
Lizenzen
Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0
https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0
CC0 1.0 Universell (CC0 1.0) Public Domain Dedication
https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/deed.de
Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0
https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0
Creative Commons Namensnennung 4.0 International (CC BY 4.0)
https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de
Anlage 2 zu Frage 22b
Akronym Mittelabfuss
bis Okt. 2023
AgriSens-DEMMIN 4.0 3.267.458,71
Agro-Nordwest 6.230.645,30
BeSt-SH 3.943.827,93
CattleHub 2.634.927,35
Diabek 1.544.461,19
DigiMilch 3.237.143,82
DigiSchwein 3.705.151,80
DigiVine 4.397.102,55
DIWAKOPTER 1.539.131,77
DiWenkLa 3.758.041,12
EFSuedwest 3.739.795,66
EXPRESS 4.031.112,96
FarmerSpace 2.732.498,15
Landnetz 7.645.233,65
Summe 52.406.531,96
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333