Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner, Nicole Gohlke,
Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 20/9068 –
Entwicklung der Zahl per Haftbefehl gesuchter Neonazis (Frühjahr 2023)
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Zahl von Neonazis, die per Haftbefehl gesucht werden, bewegt sich seit
Jahren im höheren dreistelligen Bereich. Von November 2012 bis September
2022 stieg die Zahl von 266 auf 915 Haftbefehle an. Im Herbst 2022 waren
674 Rechtsextremisten zur Fahndung ausgeschrieben (vgl. die Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/4973).
184 hiervon wurden wegen politisch motivierter Delikte, 175 wegen
Gewaltdelikten gesucht. Ein Teil der Neonazis wird bereits seit mehreren Jahren
gesucht. Die Fragestellerinnen und Fragesteller können nicht erkennen, dass die
Sicherheitsbehörden der Frage nachgehen, inwiefern diese Personen
untergetaucht sind, um sich gezielt der Festnahme zu entziehen. Es gibt auch keine
Erkenntnislage zu den Gründen, aufgrund derer sich Haftbefehle erledigen.
Die Bundesregierung gibt zwar in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 20/4973 an, es seien 326 Haftbefehle „vollstreckt“
worden oder hätten sich anderweitig erledigt, tatsächlich ist diese Behauptung
aber irreführend, weil die Bundesregierung eben gar nicht weiß, wie viele
Haftbefehle sich anderweitig erledigt haben, etwa durch Zahlung einer
Geldbuße oder durch Aufhebung wegen Verjährung usw. Dies räumt die
Bundesregierung in ihren Antworten zu den Fragen 7 und 8 auf
Bundestagsdrucksache 20/4973 auch ein. Die Fragestellerinnen und Fragesteller sind der
Auffassung, dass hier ein Defizit herrscht und die Sicherheitsbehörden in der Lage
sein sollten, zu ermitteln, ob flüchtige Neonazis tatsächlich von der Polizei
gefasst werden oder ihr Haftbefehl lediglich irgendwann wegen Verjährung
aufgehoben wird.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern setzen sich intensiv mit
Personen auseinander, die der politisch rechten Szene angehören und als Verdächtige
oder Verurteilte von Straftaten mit Haftbefehl gesucht werden.
Zum Erhebungsstichtag 31. März 2023 bestanden bundesweit insgesamt 845
offene, d. h. noch nicht vollstreckte Haftbefehle gegen 619 Personen, die dem
politisch rechten Spektrum zuzurechnen sind.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/9683
20. Wahlperiode 11.12.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat vom
28. November 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Es lag keinem offenen Haftbefehl eine terroristische Tat zugrunde, insgesamt
30 Haftbefehlen ein politisch motiviertes Gewaltdelikt (überwiegend
Körperverletzungsdelikte und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte). 141 weitere
Haftbefehle bestanden wegen Straftaten mit politisch rechter Motivation, wie
Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen,
Volksverhetzung und Beleidigung. Die übrigen Fälle sind dem Bereich der
Allgemeinkriminalität, wie Diebstahl, Betrug, Erschleichen von Leistungen,
Verkehrsdelikte u. a., zuzuordnen.
In allen Fällen sind polizeiliche Fahndungsmaßnahmen initiiert worden.
Hierzu gehört die Speicherung in allen nationalen und, soweit die tatsächlichen
und rechtlichen Voraussetzungen dies zulassen, internationalen
Fahndungssystemen. Weitere Fahndungsmaßnahmen werden vor Ort von den zuständigen
Länderdienststellen durchgeführt.
Vor allem bei Gewaltdelikten werden die gesuchten Personen einer besonderen
Prüfung im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum
(GETZ) unterzogen. Dies dient der Gewinnung neuer Erkenntnisse für die
Fahndungsdienststellen des Bundes und der Länder.
Die Tatsache, dass alleine zwischen September 2022 und März 2023 454
Haftbefehle zu Personen, die der politisch rechten Szene zugeordnet werden,
vollstreckt wurden oder sich auf andere Weise erledigt haben (z. B. durch Zahlung
einer Geldstrafe), zeigt, dass die Polizei die Fahndungen mit Nachdruck und
erfolgreich durchführt.
Das fortlaufende Kriminalitätsgeschehen führt allerdings dazu, dass neue
Haftbefehle zu anderen oder denselben Personen erneut erstellt und
Fahndungsmaßnahmen eingeleitet werden müssen.
1. Gegen wie viele Neonazis lagen zum Erhebungsstichtag am 31. März
2023 wie viele nicht vollstreckte Haftbefehle vor?
Die nachfolgend dargestellten Zahlenwerte spiegeln das Ergebnis der zum
Stichtag 31. März 2023 durch das Bundeskriminalamt (BKA) in Abstimmung
mit den Landeskriminalämtern (LKÄ), der Bundespolizei (BPOL) und dem
Zollkriminalamt (ZKA) durchgeführten Erhebung von Fahndungsnotierungen
zu offenen Haftbefehlen politisch motivierter Straftäter in allen
Phänomenbereichen der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) wider. Bei dem Ergebnis
der Erhebung der offenen Haftbefehle politisch motivierter Straftäter handelt es
sich um eine Momentaufnahme zum jeweiligen Stichtag. Im Zeitraum
zwischen den Erhebungsstichtagen erlassene Haftbefehle können zum Stichtag
bereits vollstreckt sein oder sich anderweitig erledigt haben und sind demnach
nicht Bestandteil der Erhebung.
Zum Stichtag 31. März 2023 lagen in dem Polizeilichen Informationssystem
(INPOL-Z) bzw. dem Schengener Informationssystem (SIS) 845 Fahndungen
aufgrund von Haftbefehlen im Phänomenbereich PMK -rechts- vor. Diese
richteten sich gegen insgesamt 619 Personen, die aufgrund polizeilicher
Erkenntnisse dem Phänomenbereich PMK -rechts- zugeordnet wurden. Haftbefehle
ausländischer Behörden lagen zum Stichtag nicht vor.
a) Gegen wie viele Personen lagen Haftbefehle wegen eines PMK
(Politisch motivierte Kriminalität)-Deliktes vor (Mehrfachnennungen bitte
angeben)?
Zum Stichtag 31. März 2023 bestand zu insgesamt 155 Personen mindestens
ein offener Haftbefehl, dem ein politisch motiviertes Delikt zugrunde lag.
Gegen 13 dieser Personen lagen mehrfache Haftbefehle wegen eines politisch
motivierten Delikts vor.
b) Gegen wie viele Personen lagen Haftbefehle wegen eines
Gewaltdeliktes vor, und bei wie vielen Personen handelte es sich um ein
Gewaltdelikt aus dem PMK-Bereich (Mehrfachnennungen bitte angeben)?
Zum o. g. Erhebungsstichtag bestand zu insgesamt 148 Personen mindestens
ein offener Haftbefehl, dem ein Gewaltdelikt zugrunde lag. Gegen 18 dieser
Personen lagen mehrere Haftbefehle aufgrund von Gewaltdelikten vor. Zu 28
dieser 148 Personen war zum Erhebungsstichtag ein Haftbefehl aufgrund einer
politisch motivierten Gewalttat in INPOL-Z verzeichnet.
c) In welche Kategorien untergliedern sich die Haftbefehle?
Bei den o. g. 845 Ausschreibungen handelte es sich um folgende
Haftbefehlskategorien:
• Haftbefehle zur Strafvollstreckung:
735 Fahndungen
• Haftbefehle zur Sicherung des Strafverfahrens:
101 Fahndungen
• Haftbefehle gem. § 456a StPO (Absehen von Vollstreckung bei
Auslieferung, Überstellung oder Ausweisung):
sieben Fahndungen
• Haftbefehle zur Unterbringung:
zwei Fahndungen.
2. Wie viele der gesuchten Personen halten sich nach Erkenntnissen der
Sicherheitsbehörden mutmaßlich im Ausland auf, und wie viele von ihnen
haben die deutsche Staatsbürgerschaft (bitte jeweiliges Aufenthaltsland
angeben)?
Zum Erhebungsstichtag bestand zu 106 Personen, die sich gemäß der
Mitteilung der jeweiligen datenbesitzenden Dienststelle mutmaßlich im Ausland
aufhalten, mindestens ein offener Haftbefehl. Von diesen Personen besaßen 31
die deutsche Staatsbürgerschaft.
Gemäß Einschätzung der datenbesitzenden Stellen hielten sich diese Personen
zum Erhebungsstichtag in den folgenden Staaten auf:
Polen: 18 Personen
Österreich: zehn Personen
Schweiz: sieben Personen
Rumänien: vier Personen
Türkei: vier Personen
Frankreich: vier Personen
Ukraine: vier Personen
Georgien: drei Personen
Russland: drei Personen
Litauen: drei Personen
Ungarn: drei Personen
Niederlande: drei Personen
Italien: zwei Personen
Paraguay: zwei Personen
Bulgarien: zwei Personen
Lettland: zwei Personen
Kroatien: zwei Personen
Spanien: zwei Personen
Slowakei: zwei Personen
Libyen: zwei Personen
USA: zwei Personen
Belarus: zwei Personen
Europa (nicht Deutschland): zwei Personen
Dänemark: eine Person
Kosovo: eine Person
Südafrika: eine Person
Belgien: eine Person
Griechenland: eine Person
Thailand: eine Person
Luxemburg: eine Person
Somalia: eine Person
Irak: eine Person
Kanada: eine Person
Bosnien u. Herzegowina: eine Person
Syrien: eine Person
Afghanistan: eine Person
Tschechien: eine Person
Mazedonien: eine Person
Pakistan: eine Person
Vereinigte Arabische Emirate: eine Person
Südamerika: eine Person.
Der Aufenthaltsort einer Person gilt dann als bekannt, wenn tatsächliche
Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie dort dauerhaft/regelmäßig aufhältig und/
oder anzutreffen ist. Hierbei muss es sich nicht zwingend um die/eine
Meldeanschrift handeln.
a) Welche Anstrengungen sind zur Auslieferung dieser Personen jeweils
unternommen worden (bitte einzeln angeben und die dem Haftbefehl
zugrunde liegenden Delikte zuordnen)?
c) Wie viele gesuchte Neonazis sind zum Erhebungsstichtag am 31. März
2023 (bitte getrennt darstellen) nach Deutschland ausgeliefert worden
(bitte auslieferndes Land nennen), wie viele befinden sich derzeit in
Auslieferungshaft (bitte Land nennen)?
Die Fragen 2a und 2c werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Vollstreckung der Haftbefehle obliegt den datenbesitzenden Dienststellen
in den Ländern. Die Bundesregierung kann hierzu keine Angaben machen.
b) Inwiefern sind die Sicherheitsbehörden der jeweiligen Länder über
den deutschen Haftbefehl unterrichtet, welche Anstrengungen
unternehmen diese nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils zur
Festnahme der betreffenden Personen, und mit welchem Erfolg (bitte
einzeln ausführen und jeweilige Delikte zuordnen)?
Die Optionen einer internationalen Fahndungsausschreibung, eines EU-
Haftbefehls sowie – bei Festnahme im Ausland – eines Auslieferungsantrags werden
seitens der zuständigen Justizbehörden im Einzelfall geprüft. Ein
standardisiertes polizeiliches Meldewesen über den Erfolg internationaler
Fahndungsmaßnahmen sowie eine entsprechende statistische Erhebung existieren nicht.
3. Wie viele Fälle werden nach Priorität I (Terrorismusdelikte), Priorität II
(Gewaltdelikte) und Priorität III (sonstige) bewertet (bitte auch jeweils
die Zahl der Personen angeben)?
Die o. g. 845 Ausschreibungen zur Festnahme wurden bezüglich der
Deliktsqualität durch die datenbesitzenden Stellen (LKÄ, BPOL, ZKA und BKA) wie
folgt bewertet:
• Priorität 1 (Terrorismusdelikte): keine Fahndungen
• Priorität 2 (Gewaltdelikte mit oder ohne PMK-Bezug): 170 Fahndungen
• Priorität 3 (sonstige Delikte mit oder ohne PMK-Bezug): 675 Fahndungen
• Haftbefehle ausländischer Behörden: keine Fahndungen.
Haftbefehle ausländischer Behörden (SIS/Interpol-Rotecken) werden gemäß
den Vorgaben der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Offene Haftbefehle II“
bezüglich des dem Haftbefehl zugrunde liegenden Delikts nicht bewertet. Eine
Aussage zur Deliktsqualität (Priorität) ist in diesen Fällen daher nicht möglich.
Bei der personenbezogenen Auswertung ist zu berücksichtigen, dass zu einer
Person mehrere Haftbefehle mit verschiedenen Deliktsqualitäten (Prioritäten)
vorliegen können. Sofern dies der Fall ist, wurde die betreffende Person bei der
nachstehenden Auswertung einmal in der wertigsten Priorität berücksichtigt, da
andernfalls statistische Dopplungen entstehen würden.
• Anzahl Personen mit mindestens einem Haftbefehl Priorität 1: keine Personen
• Anzahl Personen mit mindestens einem Haftbefehl Priorität 2: 148 Personen
• Anzahl Personen mit mindestens einem Haftbefehl Priorität 3: 471 Personen.
4. In welchen Jahren sind die aktuellen Haftbefehle jeweils ausgestellt
worden (dabei bitte Anzahl der gesuchten Personen nennen und zusätzlich
angeben, ob der Haftbefehl wegen eines PMK-Deliktes, eines
Gewaltdeliktes bzw. eines PMK-Gewaltdeliktes ausgestellt wurde und ob die
jeweilige Person in polizeilichen oder geheimdienstlichen
Informationssystemen als gewaltbereit eingestuft ist)?
Im Rahmen der Erhebung der offenen Haftbefehle in allen Phänomenbereichen
der PMK werden Informationen zu den jeweiligen Personen und Haftbefehlen
berücksichtigt. Diesbezüglich wird darauf hingewiesen, dass durch das BKA
bewusst inhaltlich getrennte personen- bzw. haftbefehlsbezogene
Auswertungen erstellt werden. Diese sind getrennt voneinander zu betrachten, da
andernfalls unterschiedliche Auswertekriterien vermischt und falsche
Schlussfolgerungen abgeleitet werden könnten. Zu einer Person können gleichzeitig
mehrere Haftbefehle bestehen. Diese können sich beispielsweise in der (nicht-)
politischen Motivation, der Priorität oder im Jahr der Ausstellung unterscheiden.
Der nachfolgenden tabellarischen Übersicht ist die Anzahl der zum Stichtag
31. März 2023 in INPOL-Z und im SIS verzeichneten Fahndungsnotierungen
zu offenen Haftbefehlen von Personen, die durch die datenbesitzenden Stellen
aufgrund polizeilicher Erkenntnisse dem Phänomenbereich PMK -rechts-
zugeordnet wurden, aufgeschlüsselt nach dem Jahr der Einstellung der Fahndung in
die polizeilichen Informationssysteme, zu entnehmen. Hierbei ist zu
berücksichtigen, dass es sich bei dem Jahr der Einstellung einer Fahndung in INPOL-
Z bzw. in das SIS nicht zwingend um das Jahr der Ausfertigung des Haftbefehls
durch die zuständige Justizbehörde handeln muss. Zudem wird darauf
hingewiesen, dass Haftbefehle ausländischer Behörden (SIS /Interpol-Rotecken)
gemäß den Vorgaben der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Offene Haftbefehle II“
bezüglich des dem Haftbefehl zugrunde liegenden Delikts nicht bewertet werden.
Jahr der
Einstellung des HB in
INPOL-Z bzw.
SIS
Haftbefehle
gesamt (Stichtag:
31.03.23)
Haftbefehle, denen ein
politisch motiviertes
Delikt zugrunde liegt
Haftbefehle, denen
ein Gewaltdelikt
zugrunde liegt
Haftbefehle, denen
ein politisch
motiviertes Gewaltdelikt
zugrunde liegt
alle Jahre 845 171 170 30
2013 1 0 1 0
2014 1 0 0 0
2015 1 0 0 0
2016 5 0 2 0
2017 4 2 2 1
2018 21 6 3 2
2019 41 8 7 0
2020 42 13 12 1
2021 141 39 36 10
2022 330 58 60 9
2023 258 45 47 7
Der nachfolgenden Tabelle ist die Anzahl der mit Haftbefehl gesuchten
Personen, die durch die datenbesitzenden Stellen aufgrund polizeilicher Erkenntnisse
dem Phänomenbereich PMK -rechts- zugeordnet wurden, zu entnehmen.
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass zu einer Person Haftbefehle aus verschiedenen
Jahren vorliegen können. Sofern dies der Fall ist, wurde bei den betreffenden
Personen, bei der untenstehenden Auswertung, ausschließlich der älteste
Haftbefehl berücksichtigt, da andernfalls statistische Dopplungen entstehen würden.
Jahr der Einstellung des
HB in INPOL-Z (ohne
SIS)
Personen
(Stichtag: 31.03.2023)
davon Personen mit
PHW „gewalttätig“
alle Jahre 619 164
2013 1 0
2014 1 0
2015 1 1
2016 4 3
2017 4 2
2018 20 7
2019 33 7
2020 33 9
2021 326 73
2022 196 62
5. Wie viele der gesuchten Personen haben Wehrdienst bei der Bundeswehr
geleistet bzw. sind derzeit noch bei der Bundeswehr?
Keine der per Haftbefehl gesuchten Personen gehört aktuell der Bundeswehr
an. 17 der per Haftbefehl gesuchten Personen haben bei der Bundeswehr
Wehrdienst geleistet.
6. Wie viele Fälle, bei denen der Haftbefehl seit mehr als einem halben Jahr
nicht vollstreckt worden ist, wurden vom 30. September 2022 bis zum
31. März 2023 einer besonderen Betrachtung im Gemeinsamen
Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) unterzogen?
Aus der Erhebung mit Stichtag 30. September 2022 wurden 46 Personen, bei
denen der Haftbefehl seit mehr als einem halben Jahr nicht vollstreckt worden
ist, im Rahmen des GETZ-R thematisiert.
a) Mit welcher Priorität (I, II oder III) werden die Personen, die einer
besonderen Betrachtung unterzogen wurden, gesucht (bitte aufgliedern)?
Im Zeitraum 30. September 2022 bis 31. März 2023 wurden insgesamt 116 mit
offenem Haftbefehl gesuchte Personen im GETZ-R betrachtet. Den
Haftbefehlen lagen die nachfolgenden Deliktsqualitäten (Prioritäten) zugrunde. (Bei der
personenbezogenen Auswertung ist zu berücksichtigen, dass zu einer Person
mehrere Haftbefehle mit verschiedenen Deliktsqualitäten [Prioritäten]
vorliegen können. Sofern dies der Fall ist, wurde die betreffende Person bei der
nachstehenden Auswertung einmal in der wertigsten Priorität berücksichtigt, da
andernfalls statistische Dopplungen entstehen würden.)
• Priorität 1: 0 Haftbefehle
• Priorität 2: 39 Haftbefehle
• Priorität 3: 77 Haftbefehle.
b) Wie lange dauern die Sitzungen der AG Personenpotenziale im
Schnitt?
Die Sitzungen der AG Personenpotenziale im GETZ-R sind zeitlich offen
gestaltet. Die Dauer der einzelnen Sitzungen ist abhängig von der Anzahl der in
der Sitzung thematisierten Personen sowie der jeweiligen Erkenntnislage und
variiert somit je nach Sitzung.
Aus der Erhebung mit Stichtag 30. September 2022 wurde das
Personenpotenzial „Offene Haftbefehle“ in insgesamt neun Sitzungen mit einer Dauer von im
Schnitt 50 Minuten thematisiert.
c) Inwiefern kann die Bundesregierung Angaben zum konkreten Nutzen
dieser besonderen Betrachtungen machen, insbesondere zu der Frage,
inwiefern sie die Fahndungsarbeit erleichtert und entscheidend zur
Festnahme beiträgt?
In den bisherigen Sitzungen im GETZ-R zeigte sich, dass fahndungsrelevante
Informationen ausgetauscht werden konnten, die eine positive Auswirkung auf
die Fahndungsmaßnahmen der Datenbesitzer hatten. Grundsätzlich führte die
Betrachtung der mit Haftbefehl gesuchten Personen im GETZ-R zu einer
Verbesserung der polizeilichen und nachrichtendienstlichen Erkenntnislage.
7. Wie viele Haftbefehle haben sich vom 30. September 2022 bis zum
31. März 2023 erledigt?
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass es sich bei dem Ergebnis der Erhebung der
offenen Haftbefehle politisch motivierter Straftäter um eine Momentaufnahme
zum jeweiligen Stichtag handelt. Im Zeitraum zwischen den
Erhebungsstichtagen erlassene Haftbefehle können zum Stichtag bereits vollstreckt sein oder
sich anderweitig erledigt haben und sind demnach nicht Bestandteil der
Erhebung.
454 von 915 der zum Stichtag 30. September 2022 in INPOL-Z oder dem SIS
eingestellten Ausschreibungen zur Festnahme zu Personen, die durch die
datenbesitzenden Stellen aufgrund polizeilicher Erkenntnisse dem Phänomenbereich
PMK -rechts- zugeordnet wurden, konnten bis zum 31. März 2023 vollstreckt
werden oder haben sich anderweitig erledigt (z. B. durch Zahlung einer
Geldstrafe).
a) Hat sich die Bundesregierung bzw. das Bundeskriminalamt (BKA)
bemüht, bei den Länderpolizeibehörden die Erledigungsgründe zu
erfragen, und wenn ja, mit welchen Ergebnissen, und wenn nein, warum
nicht?
b) Hält es die Bundesregierung für uninteressant, ob die Haftbefehle
vollstreckt oder durch Zahlung von Geldbußen erledigt wurden oder etwa
wegen Verjährung aufgehoben wurden?
c) Will die Bundesregierung mit den Ländern Möglichkeiten besprechen,
diese Informationen auszutauschen?
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 7a, 7b und 7c
gemeinsam beantwortet.
Die Vollstreckung der offenen Haftbefehle und eine anschließende Bewertung
des Personenpotenzials obliegt grundsätzlich den Polizeibehörden der Länder.
In der AG Personenpotenziale im GETZ-R werden u. a. Personen mit offenen
Haftbefehlen thematisiert. Soweit zu einer Person kein offener Haftbefehl mehr
vorliegt und keine sonstigen Gründe vorliegen, die ein entsprechendes
Gefahrenpotenzial der Person begründen, so werden diese Person und die
Erledigungsgründe des Haftbefehls nicht erneut thematisiert.
Ein diesbezüglicher Austausch mit den Ländern ist deshalb nicht angedacht.
d) Ist es der Bundesregierung möglich, Angaben zu den
Erledigungsgründen jener Haftbefehle zu machen, die (bzw. die entsprechenden
Personen) im Rahmen der Sitzungen im Gemeinsamen Extremismus-
und Terrorismusabwehrzentrum Rechts (GETZ-R) besprochen wurden
(bitte ggf. ausführen)?
Die Bundesregierung kann hierzu keine Angaben machen.
Die Vollstreckung der offenen Haftbefehle obliegt grundsätzlich den
Polizeibehörden der Länder. Das Bundeskriminalamt erhält bei Vollstreckung der
Haftbefehle grundsätzlich keine Mitteilung zu den Erledigungsgründen der
Haftbefehle.
8. Liegen der Bundesregierung weiterhin keine Erkenntnisse zu der Frage
vor, inwiefern sich die betroffenen Personen möglicherweise gezielt der
Vollstreckung eines Haftbefehls entziehen, und welche konkreten
Handlungsoptionen bestehen, dies zu verhindern (falls doch, bitte angeben)?
a) Wurde dieses Thema im GETZ-R behandelt?
b) Hat die Bundesregierung eine solche Behandlung angeregt, und
wenn nein, warum nicht?
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 8, 8a und 8b gemeinsam
beantwortet.
Die Sitzungen der AG Personenpotenziale im GETZ-R dienen vorrangig dem
länderübergreifenden Austausch von – insbesondere fahndungsrelevanten –
Informationen zwischen den teilnehmenden Behörden.
Inwiefern sich Personen möglicherweise gezielt der Vollstreckung eines
Haftbefehls entziehen, kann im Ergebnis nicht fundiert eingeschätzt werden.
Oftmals ergeben sich jedoch Anhaltspunkte dafür, dass diese Personen ihren
gesetzlichen Meldeverpflichtungen nicht nachkommen, keinen festen Wohnsitz
haben oder sich möglicherweise im Ausland aufhalten.
Sollten sich im Nachgang zur Festnahme einer mit Haftbefehl gesuchten
Person Erkenntnisse ergeben, die eine erneute Thematisierung dieser Person
begründen, oder eine Darstellung des Erledigungsgrundes des Haftbefehls
erfordern, so entscheidet die sachbearbeitende Behörde über eine entsprechende
Thematisierung. Die Möglichkeiten und Erforderlichkeiten für eine
Thematisierung im GETZ-R sind den teilnehmenden Behörden bekannt.
9. In welchen einschlägigen Datenbanken deutscher Sicherheitsbehörden
sind jeweils wie viele der mit offenem Haftbefehl gesuchten Neonazis
gespeichert (bitte auch angeben, wie viele mit dem
ermittlungsunterstützenden Hinweis (EHW) PMK-rechts versehen sind)?
Alle 619 dem Phänomenbereich PMK -rechts- zuzuordnenden Personen mit
offenem Haftbefehl (ohne Haftbefehle ausländischer Behörden) waren zum
Stichtag 31. März 2023 in INPOL-Z erfasst, da die zugrunde liegenden
Fahndungsnotierungen dort abgebildet werden (Grundlage der Erhebung).
Darüber hinaus sind Informationen zu den Personen in den nachfolgenden
themenspezifischen Dateien enthalten:
• INPOL-Fall Innere Sicherheit (IF IS): 512 Personen
• EHW „PMK-R“ in INPOL-Z: 257 Personen
• PHW „gewalttätig“ in INPOL-Z: 164 Personen
• Gewalttäterdatei „rechts“: fünf Personen
• Bestand in der Rechtsextremismusdatei (RED): 33 Personen
a) Wie viele jener Neonazis, die wegen eines Gewaltdeliktes gesucht
werden, sind in der Gewalttäterdatei „rechts“ erfasst?
Drei der 148 Personen, die durch die datenbesitzenden Stellen aufgrund
polizeilicher Erkenntnisse dem Phänomenbereich PMK -rechts- zugeordnet wurden
und wegen eines Gewaltdeliktes gesucht werden, sind in der Gewalttäterdatei
„rechts“ erfasst.
b) Wie viele jener Neonazis, die wegen eines politisch motivierten
Gewaltdeliktes gesucht werden, sind in der Gewalttäterdatei „rechts“
erfasst?
Eine der 28 Personen, die durch die datenbesitzenden Stellen aufgrund
polizeilicher Erkenntnisse dem Phänomenbereich PMK -rechts- zugeordnet wurden
und wegen eines politisch motivierten Gewaltdeliktes gesucht werden, ist in der
Gewalttäterdatei „rechts“ erfasst.
c) Wie viele der gesuchten Personen werden mit europäischem bzw.
internationalem Haftbefehl gesucht?
d) Wie viele der gesuchten Personen sind im Schengener
Informationssystem (SIS) ausgeschrieben?
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 9c und 9d gemeinsam
beantwortet.
Zum Stichtag 31. März 2023 wurde keine, die durch die datenbesitzenden
Stellen aufgrund polizeilicher Erkenntnisse dem Phänomenbereich PMK -
rechtszugeordnete Person, aufgrund eines Europäischen Haftbefehls gesucht. Eine
Ausschreibung im SIS liegt folglich nicht vor.
e) Wie viele der gesuchten Personen sind als Gefährder eingestuft?
Es ist keine Person als Gefährder eingestuft, die zum Stichtag 31. März 2023
einen offenen Haftbefehl aufwies.
10. Welche Erkenntnisse haben die Sicherheitsbehörden zur Frage, inwiefern
von den flüchtigen Neonazis (bzw. der Teilgruppe, die wegen eines
Gewaltdeliktes, eines politisch motivierten Deliktes oder eines politisch
motivierten Gewaltdeliktes gesucht werden) nach Erlass des Haftbefehls
weitere Straftaten begangen wurden bzw. weitere Straftaten drohen (bitte
den Antworten zu Frage 1c zuordnen)?
Im Rahmen der Sitzungen der AG Personenpotenziale im GETZ-R zum
Personenpotenzial „Offene Haftbefehle“ werden alle vorliegenden Erkenntnisse zu
den thematisierten Personen zusammengetragen. Dies umfasst auch Straftaten,
die nach dem jeweiligen Erhebungsstichtag begangen wurden.
Bei dem Ergebnis der Erhebung der offenen Haftbefehle politisch motivierter
Straftäter handelt es sich um eine Momentaufnahme zum jeweiligen Stichtag.
Eine systematische Auswertung aller Straftaten, die nach Erlass der Haftbefehle
begangen worden sind, erfolgt durch das BKA nicht.
Eine Prognose, dass eine Person zukünftig rechtsmotivierte Straftaten begehen
wird, kann ausschließlich durch die sachbearbeitenden Dienststellen getroffen
werden.
Wie in der Antwort zu Frage 9 aufgeführt, sind insgesamt 257 Personen mit
dem sogenannten EHW „PMK-R“ in INPOL-Z gespeichert. Für die Vergabe
dieses Hinweises muss eine entsprechende Prognose, dass die Person zukünftig
rechtsmotivierte Straftaten begehen wird, vorliegen.
11. Welche weiteren Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der
Entwicklung der Zahl mit Haftbefehl gesuchter Neonazis und der
Beschäftigung der Sicherheitsbehörden mit der Problematik?
Die seit Ende des Jahres 2012 durch das BKA in einem Halbjahresrhythmus
durchgeführte Erhebung der offenen Haftbefehle politisch motivierter Straftäter
in allen Phänomenbereichen der PMK ermöglicht es den
Strafverfolgungsbehörden und Nachrichtendiensten des Bundes und der Länder, weitere als
relevant einzustufende Personengruppen anhand eines dreistufigen
Priorisierungsmodells zu bewerten, um gezielt und erfolgreich Maßnahmen zu initiieren. Für
den Phänomenbereich PMK ‑rechts- erfolgt die Erhebung bereits seit Ende
2011.
Zweck der halbjährlich durchgeführten Erhebung ist es, den
Strafverfolgungsbehörden und Nachrichtendiensten des Bundes und der Länder eine zum
jeweiligen Stichtag aktuelle Übersicht von Grundinformationen zu Fahndungen nach
Personen zur Verfügung zu stellen, wenn diese mindestens den Status eines
Verdächtigen im Bereich der PMK haben oder wenn bestimmte Tatsachen die
Annahme rechtfertigen, dass die Betroffenen in naher Zukunft (politisch
motivierte) Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen werden (vgl. § 18
Absatz 1 Satz 4 BKAG), und ein offener Haftbefehl besteht.
Bei dem Ergebnis der Erhebung der offenen Haftbefehle politisch motivierter
Straftäter handelt es sich um eine Momentaufnahme zum jeweiligen Stichtag.
Im Zeitraum zwischen den Erhebungsstichtagen erlassene Haftbefehle können
zum Stichtag bereits vollstreckt sein oder sich anderweitig erledigt haben und
sind demnach nicht Bestandteil der Erhebung.
Durch den kontinuierlichen bundesweiten Informationsaustausch im GETZ-R
ist eine Verbesserung der (polizeilichen) Erkenntnislage zu verzeichnen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333