Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gökay Akbulut, Susanne Ferschl,
Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 20/9113 –
Entwicklung von Mutter-/Vater-Kind-Kuren – Kürzungen der staatlichen
Zuschüsse und wirtschaftliche Lage der Kureinrichtungen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Elternteile haben nach den §§ 24 und 41 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
(SGB V) aus medizinischen Gründen einen Anspruch auf eine Mutter-/Vater-
Kind-Kur. Nicht zuletzt durch die Corona-Pandemie sind vor allem viele
Mütter an ihre Belastungsgrenzen gekommen. Medienberichten zufolge ist die
Nachfrage bei den Beratungsstellen zu den Kuren sehr hoch (vgl.
www.md
r.de/nachrichten/deutschland/gesellschaft/muttertag-muettergenesungswerk-ku
r-beratung-100.html). Anders als bei vielen anderen Beratungsangeboten gibt
es keine öffentlichen Mittel für die Beratungsstellen zur Mutter-/Vater-Kind-
Kur. Die Träger müssen die Kosten selbst tragen.
Die von den Kureinrichtungen zu erbringenden Leistungen müssen nach § 70
SGB V dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse
entsprechen und in der fachlich gebotenen Qualität sowie wirtschaftlich erbracht
werden. Um ihren gesetzlichen Auftrag erfüllen zu können, bedarf es genügend
Mutter-/Vater-Kind-Einrichtungen, die über ein qualitativ hohes
Leistungsangebot verfügen und einer angemessenen und ausreichenden Finanzierung
dieser Einrichtungen, sowohl in Bezug auf die Leistungserbringung als auch auf
notwendige Investitionen, die Refinanzierung von Personalkosten und
Tariferhöhungen.
Das Bundesverwaltungsamt (BVA) fördert im Auftrag des
Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) überregionale
Einrichtungen der Elly-Heus-Knapp-Stiftung Deutsches Müttergenesungswerk
(MGW). Im Bundeshaushalt sind dafür jährlich Haushaltsmittel eingestellt.
Der Bund unterstützt die Arbeit des MGW durch Zuschüsse zu Bau- und
Umbaumaßnahmen bei einzelnen Einrichtungen. Die Entscheidung darüber, was
gefördert wird, trifft das BMFSFJ. Für die verwaltungsmäßige Umsetzung ist
das BVA zuständig. Für das Jahr 2023 wurden staatliche Zuschüsse für
Baumaßnahmen in Höhe von 5,99 Mio. Euro eingeplant. Die Bundesregierung hat
im Haushaltsentwurf für das Jahr 2024 diese staatlichen Zuschüsse komplett
gestrichen. Für das Jahr 2024 beläuft sich die eingestellte Summe lediglich auf
400 000 Euro für die Fertigstellung eines bereits begonnenen Bauprojektes
(Verpflichtungsermächtigung). Nach fast 70 Jahren Förderung durch
Bundesmittel, wäre eine komplette Streichung der Zuschüsse einmalig in der Ge-
Deutscher Bundestag Drucksache 20/9503
20. Wahlperiode 28.11.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit
vom 20. November 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
schichte der Bundesrepublik Deutschland. Aufgrund des Haushaltsentwurfs
für 2024 hat das Bundesfamilienministerium bereits angekündigt, dass die
laufenden Antragsverfahren zu allen Bauvorhaben, die sich bereits im
fortgeschrittenen Planungsstadium befinden, ebenfalls gestoppt werden (
www.kag-
muettergenesung.de/kagmuettergenesung/presse/factsheet-baufoerderung).
Somit wären alle vorliegenden Förderanträge für die Jahre 2023, 2024 sowie
die kommenden mindestens vier Jahre hinfällig und die Bauvorhaben
aufgrund des Wegfalls der finanziellen Unterstützung nicht durchführbar (vgl.
Factsheet des MGW vom 20. Juli 2023, „Bundesmittel zur Bauförderung
erhalten!“).
Das MGW hat jedoch für 2024 insgesamt 10 Mio. Euro für notwendige Bau-
und Umbaumaßnahmen gefordert (vgl.
https://www.diakonie.de/bundeshaush
alt-2024-erwartungen-an-die-politik), um die Erweiterung der Kapazitäten und
eine energetische Sanierung der Kliniken sicherzustellen. Pressemitteilungen
der Arbeiterwohlfahrt (AWO) in Ober- und Mittelfranken und AWO Sano
Thüringen gGmbH zufolge drohen aufgrund gestrichener Förderungen
Baustopps für die Mutter-Kind-Klinik Bad Windsheim und in Steinheid.
Ein großes Problem stellen die, aus Sicht der Fragestellerinnen und
Fragesteller, viel zu niedrigen Tagessätze dar, die die Einrichtungen von den
Krankenkassen erhalten. Um die Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen auf Dauer
sicherzustellen, ist hier ggf. auch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
gefordert, auf dem Verordnungswege auf angemessene Leistungsentgelte
hinzuwirken. Bei den aktuellen Tagessatzverhandlungen, die durch die Träger der
Einrichtungen mit den Krankenkassen (KK) erfolgen, werden
Investitionskosten nicht berücksichtigt. Auch das Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG),
welches die Finanzierung der Investitionskosten der Krankenhäuser über die
Bundesländer regelt, greift nicht für die Vorsorge- und
Rehabilitationskliniken.
Nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller finanzierte das
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eine Studie, die 2021
veröffentlicht wurde und die sowohl die Situation der Mütter und Väter noch
vor der Corona-Pandemie als auch die problematische wirtschaftliche Lage
der Kliniken und die häufig langjährigen Investitionsstaus in vielen Häusern
problematisierte (2021: Endbericht. Studie zur Untersuchung der Bedarfe von
Müttern/Vätern und pflegenden Frauen und Männern (mit und ohne Kinder im
Haushalt) in Vorsorge- und Reha-Maßnahmen in Einrichtungen des
Müttergenesungswerkes, Interval/BIAG, vgl.
https://interval-berlin.de/wp-content/uplo
ads/2022/08/MGW_Abschlussbericht_InterVal_BIAG.pdf).
Die Fragestellerinnen und Fragesteller interessieren sich für die
wirtschaftliche Lage der Kureinrichtungen, die Qualität deren Leistungsangebote,
Personalausstattung und die Entwicklung von Mutter-/Vater-Kind-Kuren.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Gesetzlich Krankenversicherte haben Anspruch auf Leistungen zur
medizinischen Vorsorge- und Rehabilitation für Mütter und Väter; vgl. die §§ 24, 23, 41,
40 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V). Stationäre Leistungen
werden in Einrichtungen des Müttergenesungswerks oder einer gleichartigen
Einrichtung mit einem Versorgungsvertrag nach § 111a SGB V erbracht.
Die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen schließen
gemeinsam mit Wirkung für ihre Mitgliedskassen mit Vorsorge- und
Rehabilitationseinrichtungen Versorgungsverträge; vgl. die §§ 111a Absatz 1 Satz 2, 111
Absatz 2 Satz 1 SGB V. Damit wird Art, Inhalt und Umfang der Leistungen
festgelegt und der Versorgungsauftrag der jeweiligen Einrichtung bestimmt.
Die bedarfsgerechte, leistungsfähige und wirtschaftliche Versorgung der
Versicherten ist zu gewährleisten, vgl. die §§ 111a Absatz 1 Satz 2, 111 Absatz 2
Satz 1 Nummer 2 SGB V. Durch Anpassung des Versorgungsauftrags kann auf
veränderte Bedarfe reagiert werden.
Vergütungen für erbrachte Leistungen werden zwischen den Krankenkassen
und den Trägern der zugelassenen Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen
vereinbart. Auf diese Weise können auf Ebene der Selbstverwaltung im
Einzelfall sachgerechte Lösungen herbeigeführt werden. Die individuellen Umstände,
wie etwa das Leistungsangebot oder die zu versorgende Personengruppe,
können so berücksichtigt werden. Die Vergütungssätze haben ebenso
Investitionskosten für Modernisierungs- oder Instandhaltungsmaßnahmen abzudecken.
Mit dem Ziel, mehr Transparenz und eine angemessene Leistungsorientierung,
insbesondere für die Vergütungsvereinbarungen, zu erreichen, wurde dem
Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) und den für die
Erbringer von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation maßgeblichen
Verbänden auf Bundesebene mit dem Intensivpflege- und
Rehabilitationsstärkungsgesetz vom 23. Oktober 2020 (GKV-IPReG, BGBl. I 2020) aufgegeben,
in Rahmenempfehlungen unter anderem Grundsätze einer leistungsgerechten
Vergütung und ihrer Strukturen zu vereinbaren. Diese sind den
Vergütungsverträgen zugrunde zu legen; vgl. die §§ 111a Absatz 1 Satz 2, 111 Absatz 7
SGB V. Der Arbeitsprozess an geeigneten Regelungen zur Sicherstellung einer
angemessenen Finanzierung dauert noch an.
Mit dem GKV-IPReG wurde ebenso vorgesehen, dass der Grundsatz der
Beitragsstabilität nach § 71 SGB V auf Vergütungsverträge für Vorsorge- und
Rehabilitationseinrichtungen keine Anwendung findet. Damit ist sichergestellt,
dass etwa aufgrund von Tariferhöhungen gestiegene Personalkosten durch die
Einrichtungen refinanziert werden können.
Einrichtungen, die Leistungen der medizinischen Vorsorge- und Rehabilitation
für Mütter und Väter erbringen, sind zur Sicherung und Weiterentwicklung der
Qualität der von ihnen erbrachten Leistungen verpflichtet. Die Höhe der
Vergütungssätze für Mutter-/Vater-Kind-Einrichtungen ist so zu gestalten, dass die
Vorgaben der Qualitätssicherung eingehalten werden können.
Mit der Landesschiedsstelle nach § 111b SGB V ist ein geeigneter
Mechanismus vorgesehen, um bei Vergütungsverhandlungen auftretende Uneinigkeiten
zu lösen.
Einrichtungen des Deutschen Müttergenesungswerkes (MGW) können seit dem
Jahr 1955 aus dem Bundeshaushalt gefördert werden. Der Haushaltsansatz im
Titel 1703-89324 „Zuschüsse für überregionale Einrichtungen des Deutschen
Müttergenesungswerkes“ beträgt im Jahr 2023 5,99 Mio. Euro. Der Ansatz in
Höhe von 400 000 Euro im Haushaltsentwurf für das Jahr 2024 ergibt sich aus
einer Bewilligung, die über das Jahr 2023 hinaus geht.
Bauvorhaben mit finanziellen Auswirkungen auf das Haushaltsjahr 2024, die
noch nicht bewilligt sind, können nach aktuellem Stand nicht umgesetzt
werden, da Förderungen nur im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel gewährt
werden.
1. Wie hat sich die Antrags- und Bewilligungspraxis von Mutter-/Vater-
Kind-Kuren seit 2016 nach Kenntnis der Bundesregierung entwickelt
(bitte nach Geschlecht, Altersgruppen und Bundesländern der
Antragstellenden aufschlüsseln)?
Laut amtlicher Statistik KG5 gab es in der Gesetzlichen Krankenversicherung
(GKV) im Zeitraum ab dem Jahr 2016 die folgende Anzahl Anträge auf
Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für Mütter und Väter, getrennt nach
Geschlecht:
Jahr Geschlecht Anträge (inkl. unerledigte
aus Vorjahren)
…davon
bewilligt
…davon
abgelehnt
2016 weiblich 151.520 115.501 21.359
männlich 15.350 10.513 2.284
2017 weiblich 153.142 115.086 22.841
männlich 14.519 9.322 2.407
2018 weiblich 154.111 114.594 23.329
männlich 15.353 9.666 2.533
2019 weiblich 181.373 132.928 29.708
männlich 18.802 11.952 3.921
2020 weiblich 124.921 91.210 21.378
männlich 13.782 9.118 2.774
2021 weiblich 139.958 102.448 23.132
männlich 19.921 12.034 5.777
2022 weiblich 173.713 132.831 22.637
männlich 18.712 12.598 3.575
Angaben differenziert nach Altersgruppen und/oder Ländern liegen der
Bundesregierung nicht vor.
2. Wie viele Anträge zur Gewährung von Mutter-/Vater-Kind-Kuren
wurden in den Jahren seit 2016 abgelehnt, und aus welchen Gründen (bitte
nach Bundesländern, Krankenkassen, Geschlecht der Antragstellenden
aufschlüsseln)?
Bei wie vielen Ablehnungen von Anträgen wurde in dem genannten
Zeitraum Widerspruch eingelegt, und in wie vielen Fällen war der
Widerspruch erfolgreich bzw. wurde als unbegründet zurückgewiesen (bitte
nach Bundesländern und Krankenkassen sowie Geschlecht der
Antragstellenden aufschlüsseln)?
Laut amtlicher Statistik KG5 gab es in der GKV im Zeitraum seit dem Jahr
2016 die folgend aufgeführte Anzahl abgelehnter Anträge auf Vorsorge- und
Rehabilitationsmaßnahmen für Mütter und Väter, getrennt nach Geschlecht und
Ablehnungsgrund.
Jahr Geschlecht Abgelehnte Anträge …davon aus
medizinischen Gründen
…davon aus
sonstigen Gründen
2016 weiblich 21.359 18.891 2.468
männlich 2.284 1.979 305
2017 weiblich 22.841 20.054 2.787
männlich 2.407 2.076 331
2018 weiblich 23.329 19.789 3.540
männlich 2.533 2.101 432
2019 weiblich 29.708 24.524 5.184
männlich 3.921 3.325 596
2020 weiblich 21.378 16.985 4.393
männlich 2.774 2.254 520
2021 weiblich 23.132 18.845 4.287
männlich 5.777 5.192 585
2022 weiblich 22.637 17.830 4.807
männlich 3.575 2.796 779
Laut amtlicher Statistik KG5 gab es in der GKV im Zeitraum ab dem Jahr 2016
die folgende Anzahl Widersprüche zu abgelehnten Anträgen auf Vorsorge- und
Rehabilitationsmaßnahmen für Mütter und Väter, getrennt nach Geschlecht.
Jahr Geschlecht Widersprüche (inkl.
unerledigte aus Vorjahren) …davon stattgegeben …davon abgewiesen
2016 weiblich 12.704 6.310 2.153
männlich 1.352 511 303
2017 weiblich 14.007 6.665 2.556
männlich 1.587 629 348
2018 weiblich 15.050 7.079 2.550
männlich 1.780 762 327
2019 weiblich 17.111 8.583 2.675
männlich 2.265 992 396
2020 weiblich 12.997 6.063 2.485
männlich 1.969 880 447
2021 weiblich 11.262 6.096 1.617
männlich 1.632 732 282
2022 weiblich 11.702 6.093 1.583
männlich 2.058 1.005 304
Angaben differenziert nach Altersgruppen und/oder Ländern liegen der
Bundesregierung nicht vor. Angaben für einzelne Krankenkassen werden von der
Bundesregierung nicht herausgegeben.
3. Wie haben sich die Ausgaben für Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen seit
2016 insgesamt und nach Leistungsarten (medizinische Vorsorge und
medizinische Rehabilitation) entwickelt (bitte nach Krankenkassenarten
differenzieren und nach Jahren aufschlüsseln)?
Laut jährlichen Rechnungsergebnissen der GKV (amtliche Statistik KJ1)
ergeben sich für den Zeitraum ab dem Jahr 2016 folgende Ausgaben in Millionen
Euro für Maßnahmen für Mütter und Väter, getrennt nach Vorsorge und
Rehabilitation, getrennt nach Kassenarten.
Jahr AOK BKK EK IKK KBS LKK
Vo
rs
or
ge
2016 128,9 76,4 136,7 38,8 6,0 1,1
2017 139,4 73,7 143,8 37,3 6,7 1,1
2018 150,8 73,8 150,2 35,5 6,4 1,0
2019 160,7 75,8 152,6 37,3 7,6 1,0
2020 105,3 43,4 107,9 25,7 4,2 0,7
2021 155,3 75,3 172,9 40,1 8,3 0,8
2022 167,4 80,2 177,5 41,2 8,0 0,8
R
eh
ab
ili
ta
tio
n
2016 2,5 3,8 5,3 0,8 0,8 0,1
2017 2,3 2,5 5,1 1,1 0,7 0,1
2018 2,3 2,0 3,7 1,0 0,6 0,0
2019 1,6 1,3 2,8 0,8 0,4 0,0
2020 1,2 0,5 1,6 0,3 0,1 0,0
2021 1,8 0,9 2,3 0,5 0,3 0,0
2022 1,6 1,0 2,1 0,4 0,4 0,0
in
sg
es
am
t
2016 131,4 80,2 142,0 39,6 6,8 1,2
2017 141,7 76,1 148,9 38,4 7,4 1,2
2018 153,1 75,8 153,9 36,5 7,0 1,1
2019 162,3 77,0 155,4 38,1 8,1 1,1
2020 106,5 43,9 109,5 26,0 4,3 0,7
2021 157,1 76,3 175,3 40,6 8,7 0,8
2022 169,0 81,2 179,6 41,6 8,4 0,9
4. Wie hoch ist der Anteil von Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen gemessen
an den Gesamtausgaben der gesetzlichen Krankenversicherungen seit
2016 (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Laut jährlichen Rechnungsergebnissen (amtliche Statistik KJ1) ergeben sich für
den Zeitraum seit dem Jahr 2016 die folgenden Ausgabenanteile von Mutter-/
Vater-Kind-Maßnahmen an den Gesamtausgaben der GKV.
Jahr Ausgabenanteil für Vorsorge
und Rehabilitation
Veränderung der Ausgaben für
Vorsorge und Rehabilitation
Veränderung der Ausgaben
insgesamt
2016 0,181 % +3,0 % +4,2 %
2017 0,181 % +3,1 % +3,3 %
2018 0,180 % +3,3 % +4,0 %
2019 0,176 % +3,4 % +5,4 %
2020 0,112 % -34,2 % +4,0 %
2021 0,167 % +57,7 % +5,5 %
2022 0,168 % +4,8 % +4,2 %
5. Wie haben sich Bedarf und Angebot bei Mutter-/Vater-Kind-Kuren seit
2016 entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
6. Hat die Bundesregierung Kenntnis von Wartelisten für Mutter-/Vater-
Kind-Kuren, und wenn ja, wie beurteilt sie diese (bitte nach Einrichtung
und Wartezeit aufschlüsseln)?
Die Fragen 5 und 6 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor.
7. Beabsichtigt das BMFSFJ, auf Grundlage der Ergebnisse der „Studie zur
Untersuchung der Bedarfe von Müttern/V��tern und pflegenden Frauen
und Männern (mit und ohne Kinder im Haushalt) in Vorsorge- und Reha-
Maßnahmen in Einrichtungen des Müttergenesungswerkes“ die geplante
vollständige Streichung der staatlichen Zuschüsse für Baumaßnahmen
der Einrichtungen des MGW für das Jahr 2024 neu zu bewerten, und
wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung hat für das Jahr 2024 einen Haushaltsentwurf vorgelegt,
der den besonderen Herausforderungen dieser Zeit Rechnung trägt. Dieser
enthält Sparvorgaben, die neben dem sogenannten Bautitel eine Vielzahl weiterer
Bereiche betreffen.
Bis auf bereits bestehende Mittelbindungen mussten die Bautitel für
Einrichtungen des Müttergenesungswerkes sowie für Familienferienstätten,
Jugendbildungsstätten im BMFSFJ komplett zurückgefahren werden. Auch der Bautitel
„Einrichtungen für ältere Menschen“ wurde deutlich reduziert.
Die Förderung von Baumaßnahmen von Vorsorge- und
Rehabilitationseinrichtungen ist keine originäre Aufgabe des Bundesfamilienministeriums. Auch
deckten die bisher freiwillig geleisteten Investitionsbeiträge nur einen eher
kleinen Teil der Finanzbedarfe der Einrichtungen ab. Allerdings ist in den
laufenden Haushaltsberatungen zum Haushalt 2024 vorgesehen, den Titel auf das
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen zu
übertragen.
8. Über welche aktuellen Informationen zu den Belastungen und zur
gesundheitlichen Situation der Teilnehmerinnen und Teilnehmer von
Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen und ihrer Kinder verfügen die
Krankenkassen nach Kenntnis der Bundesregierung?
Krankenkassen dürfen personenbezogene Daten ihrer Versicherten nur erheben
und speichern, wenn die in § 284 SGB V geregelten Voraussetzungen
vorliegen. Möglich ist dies etwa nur für die in § 284 Absatz 1 SGB V normierten
Aufgabenzwecke.
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse dazu vor, über welche
Informationen die Krankenkassen verfügen.
9. Inwieweit lassen sich daraus Handlungsbedarfe für eine
qualitätsangemessene Betreuung und deren Finanzierungssicherstellung –
insbesondere für angemessene Tagessätze – ableiten (vgl. Frage 8)?
Losgelöst von etwaigen Erkenntnissen der Krankenkassen (vgl. Frage 8) ist
darauf hinzuweisen, dass Einrichtungen, die Leistungen der medizinischen
Vorsorge- oder Rehabilitation für Mütter und Väter erbringen, zur Sicherung und
Weiterentwicklung der Qualität der von ihnen erbrachten Leistungen
verpflichtet sind; vgl. § 137d Absatz 1 Satz 1 SGB V. Die Leistungen müssen dem
jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse entsprechen und in der
fachlich gebotenen Qualität erbracht werden.
Hierzu vereinbart der GKV-Spitzenverband für stationäre
Rehabilitationseinrichtungen, mit denen ein Vertrag nach § 111 oder § 111a SGB V und für
ambulante Rehabilitationseinrichtungen, mit denen ein Vertrag über die
Erbringung ambulanter Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nach § 111c
Absatz 1 SGB V besteht, auf der Grundlage der Empfehlungen nach § 37 Absatz 1
des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) mit den für die Wahrnehmung
der Interessen der ambulanten und stationären Rehabilitationseinrichtungen und
der Einrichtungen des Müttergenesungswerks oder gleichartiger Einrichtungen
auf Bundesebene maßgeblichen Spitzenorganisationen die Maßnahmen der
Qualitätssicherung nach § 135a Absatz 2 Nummer 1 SGB V.
Die Ergebnisse der Qualitätssicherungsmaßnahmen – im Rahmen des
sogenannten QS-Reha®-Verfahrens – werden vom GKV-Spitzenverband im
Internet veröffentlicht (
https://www.qs-reha.de/qs_reha_verfahren/ergebnisberichte/
ergebnisberichte.jsp).
Mit der Neuregelung des § 137d Absatz 1 SGB V durch das
Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) vom 11. Juli 2021 (BGBl. I
S. 2 754) wurde dem GKV-Spitzenverband darüber hinaus der gesetzliche
Auftrag zur Veröffentlichung von einrichtungsvergleichenden Daten der externen
Qualitätssicherung im Bereich der medizinischen Rehabilitation der GKV
übertragen. Die Veröffentlichung soll es Versicherten ermöglichen, verschiedene
Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen zu vergleichen und so ihr Wunsch-
und Wahlrecht effektiver auszuüben. Seit dem 19. September 2023 steht mit
einem neuen Modul – der sogenannten „Einrichtungssuche'' – auf der
bestehenden QS‑Reha®‑Internetseite des GKV-Spitzenverbandes diese
Vergleichsmöglichkeit zur Verfügung (
https://www.qs-reha.de/einrichtungssuche/einrichtungs
suche.jsp). Die Einrichtungssuche bietet Versicherten die Möglichkeit,
geografisch oder mittels Krankheitsbildern auch nach Vorsorge- und
Rehabilitationseinrichtungen für Mütter und Väter, ggf. bei Mitnahme des Kindes bzw. der
Kinder zu suchen, sich die Ergebnisse nach der Entfernung sortiert in einer
Liste anzeigen zu lassen sowie bis zu drei Einrichtungen anhand verschiedener
Qualitätsmerkmale miteinander zu vergleichen.
Die Höhe der Vergütungssätze für Mutter-/Vater-Kind-Einrichtungen hat eine
den Vorgaben der Qualitätssicherung entsprechende Leistungserbringung zu
gewährleisten.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
10. Inwieweit verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung die
Krankenkassen über aktuelle Informationen zur Sozialstruktur der Teilnehmerinnen
und Teilnehmer an Mutter-/Vater-Kind-Kuren?
a) Wie viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Mutter-/Vater-Kind-
Kuren hat es nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren nach
2015 gegeben (bitte jährlich nach Einrichtungen, Geschlecht der
Eltern und nach Anzahl der Kinder aufschlüsseln)?
b) Wie stellt sich die Sozialstruktur der Teilnehmerinnen und
Teilnehmer nach Kenntnis der Bundesregierung dar (Anteil nach Geschlecht,
Anzahl der Kinder, Alter, Familienstand, Erwerbstätigkeit,
monatliches Nettoeinkommen aufschlüsseln)?
Die Fragen 10 bis 10b werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Antwort der Bundesregierung auf Frage 8 wird verwiesen.
Laut amtlicher Statistik KG5 der GKV ergeben sich folgende Teilnahmezahlen
von GKV-Versicherten an Maßnahmen der Vorsorge oder Rehabilitation für
Mütter und Väter.
Jahr Teilnehmende
2016 116.490
2017 116.173
2018 117.991
2019 119.020
2020 76.523
2021 102.706
2022 109.217
Diese Personen verteilen sich wie folgt auf die in der amtlichen Statistik KG5
ausgewiesenen Altersgruppen.
Jahr 15 bis unter 20 Jahre 20 bis unter 65 Jahre 65 und älter
2016 1,2 % 98,6 % 0,2 %
2017 1,3 % 98,5 % 0,2 %
2018 1,2 % 98,6 % 0,2 %
2019 0,9 % 98,9 % 0,2 %
2020 0,8 % 99,0 % 0,2 %
2021 0,8 % 99,0 % 0,2 %
2022 0,4 % 99,4 % 0,2 %
Daten differenziert nach Geschlecht und/oder Einrichtungen, Anzahl der
Kinder, Familienstand, Erwerbstätigkeit, Nettoeinkommen liegen der
Bundesregierung nicht vor.
11. Wie viele Kliniken, die Versorgungsverträge nach § 111a SGB V mit
Krankenkassen abgeschlossen haben, gibt es bundesweit, und wie viele
gab es jeweils in den Jahren seit 2019 (bitte nach Bundesländern, Jahren,
privatwirtschaftlichen und KK-zugehörigen Kliniken sowie Trägerschaft
aufschlüsseln)?
Wie viele Betten gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt
in den Einrichtungen, und wie hat sich dies seit 2019 entwickelt (bitte
nach Jahren aufschlüsseln)?
12. Wie haben sich die Belegungszahlen in diesen Einrichtungen nach
Kenntnis der Bundesregierung entwickelt, und wie ist deren Auslastung?
Die Fragen 11 und 12 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es wird auf die Gesundheitsberichterstattung des Bundes verwiesen.
Angaben zur Anzahl von Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen und zu
den Fallzahlen sind im Internet einsehbar (unter:
https://www.gbe-bund.de/gbe/
!pkg_olap_tables.prc_set_page?p_uid=gast&p_aid=69615901&p_sprache=D&
p_help=2&p_indnr=962&p_ansnr=30748966&p_version=6&D.000=3743;
abgerufen am 14. November 023).
Angaben zur Anzahl der in Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen
aufgestellten Betten (inkl. Auslastung der Kliniken) sind im Internet einsehbar
(unter:
https://www.gbe-bund.de/gbe/!pkg_olap_tables.prc_set_page?p_uid=ga
st&p_aid=69615901&p_sprache=D&p_help=2&p_indnr=963&p_ansnr=25423
942&p_version=5&D.000=3743&D.935=12147; abgerufen am 14. November
2023).
13. Wie stellt sich die wirtschaftliche Situation der Mutter-/Vater-Kind-
Kliniken insgesamt dar?
Sind der Bundesregierung wirtschaftliche Probleme der Träger – hier
insbesondere Kureinrichtungen – im Bereich der Mutter-/Vater-Kind-
Maßnahmen bekannt, und wenn ja, welche?
Die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung mit Leistungen der
Vorsorge und Rehabilitation für Mütter und Väter ist nach Kenntnis der
Bundesregierung gewährleistet. Bekannt ist, dass es in den vergangenen Jahren in
Einzelfällen zu Schließungen von Einrichtungen gekommen ist. Es liegen
hingegen keine Erkenntnisse dazu vor, welche Gründe im Einzelfall zu der
Schließung geführt haben.
14. Wie viele Einrichtungen arbeiten kostendeckend?
a) Wie viele Einrichtungen, die nicht kostendeckend arbeiten, sind auf
Zuschüsse von Dritten oder sonstige Zuweisungen angewiesen?
b) Wie viele Einrichtungen, die nicht kostendeckend arbeiten, erzielen
einen negativen Jahresabschluss?
c) Wie viele Einrichtungen, die nicht kostendeckend arbeiten, haben in
den letzten fünf Jahren neue Kredite aufgenommen bzw. Kredite
erhöht?
Die Fragen 14 bis 14c werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor.
15. In welchem Umfang wurden in den letzten zehn Jahren Investitionen in
die in Frage 14 genannten Einrichtungen getätigt (bitte nach Jahren
aufschlüsseln)?
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
kann nur Baumaßnahmen (Titel 893 24) in vom Müttergenesungswerk
anerkannten Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen fördern. Baumaßnahmen,
die in den letzten zehn Jahren gefördert wurden, können der als Anlage 1
beigefügten Tabelle entnommen werden.*
16. Warum kommt die Bundesregierung nicht dem gemeldeten Bedarf an
Zuschüssen für Bau- und Umbaumaßnahmen des MGW nach (siehe
Vorbemerkung der Fragesteller)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.
a) Welche Kureinrichtungen des MGW planen nach Kenntnis der
Bundesregierung Bau- und Umbaumaßnahmen (bitte nach Kliniken, der
jeweiligen Bau- bzw. Umbaumaßnahme und den voraussichtlichen
Kosten auflisten)?
Bis auf die in der Antwort zu Frage 16b genannten Anträge gibt es keine
weiteren konkrete Projekte, die dem BMFSFJ vorliegen. Es liegen einige
Interessenbekundungen vor, diese sind aber noch nicht konkret mit Zahlen unterlegt.
b) Welche Bau- und Umbaumaßnahmen werden wegen der Kürzung
nicht im Jahr 2024 umgesetzt?
Bezogen auf den Titel 1703-893 24 „Zuschüsse für überregionale
Einrichtungen des Deutschen Müttergenesungswerkes“ können Bauvorhaben mit
finanziellen Auswirkungen auf das Haushaltsjahr 2024, die noch nicht bewilligt
sind, nach aktuellem Stand nicht umgesetzt werden.
Zwei vom Müttergenesungswerk anerkannte Vorsorge- und
Rehabilitationskliniken hatten zum Zeitpunkt des Kabinettbeschlusses zu Kürzung des Bautitels
bereits einen Antrag auf Bundesförderung für das Jahr 2023 und folgende Jahre
gestellt:
1. Die AWO SANO Thüringen gGmbH für die Klinik Steinheid,
Gesamtkosten ca. 10 Mio. Euro, beantragte Bundesförderung circa 4,6 Mio. Euro für
den Ausbau der Einrichtung zur Angebotserweiterung auf Vater-Kind-
Kuren und die energetische Ertüchtigung des Altgebäudes;
2. Der AWO Bundesverband Ober- und Mittelfranken; für die Klinik Bad
Windsheim, Gesamtkosten ca. 14 Mio., beantragte Bundesförderung ca.
6,2 Mio. Euro, für den Umbau und die Erweiterung Kinderbetreuung und
ein energetisches Gesamtkonzept.
c) Inwieweit rechnet die Bundesregierung mit einem Mehrbedarf für
2025, weil Bau- und Umbaumaßnahmen nicht im Jahr 2024 umgesetzt
werden können?
Sollten die Kliniken, die bereits einen Antrag gestellt haben, und die in der
Antwort zu Frage 16a genannten Kliniken keine alternativen
Finanzierungsmöglichkeiten finden, bestünde der Bedarf weiter und würde sich im Jahr 2025
entsprechend summieren.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/9503 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
d) Bei welchen Kureinrichtungen des MGW droht nach Kenntnis der
Bundesregierung ein Baustopp aufgrund gestrichener Fördermittel,
und welche Kosten sind bereits entstanden oder drohen hierdurch zu
entstehen (z. B. Kosten für Architekten, Bauplanung,
Grundstückserwerb, vertragliche Strafen, Entschädigungen etc.)?
Grundsätzlich dürfen Förderungen immer nur im Rahmen der vorhandenen
Haushaltsmittel gewährt werden. Gemäß Nummer 1.3 der Allgemeinen
Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung dürfen Zuwendungen
zur Projektförderung, hierzu zählt auch die Bauförderung, nur für solche
Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind. Bei
Baumaßnahmen gelten Planung, Bodenuntersuchungen und Grunderwerb nicht als Beginn
des Vorhabens, es sei denn, sie sind alleiniger Zweck der Zuwendung. Ein
Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung, auch bei fortgeschrittenen Planungen
besteht nicht, ebenso wenig wie ein Anspruch auf Erstattung der bis dahin
entstandenen Kosten. Das BMFSFJ weist darauf in allen Planungsgesprächen hin,
so auch bei den unter Buchstabe b) genannten Kliniken, die bereits einen
Antrag gestellt haben bzw. kurz vor Antragstellung waren.
Derzeit gibt es nur eine aktuelle Bewilligung (Neubau eines Therapiezentrums
und Umbau von Bestandsappartements in der Mutter-Kind-Klinik DRK
Nordsee-Kurzentrum Schillig). Die Baumaßnahme kann, wie in der Bewilligung
festgelegt, abgeschlossen werden. Hierfür sind im Haushaltsentwurf 2024
400 000 Euro vorgesehen. Da es derzeit keine weiteren Bewilligungen gibt,
führen die gekürzten Fördermittel nicht zu einem Baustopp.
17. Inwieweit sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Kureinrichtungen
des MGW auf dem energetisch betrachtet neuesten Stand (bitte
möglichst nach Kureinrichtungen aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor.
18. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Ausstattung mit Personal
in den Kureinrichtungen des MGW (bitte nach Pflegefachkräften,
medizinischen oder psychotherapeutischen Fachberufen und Hilfskräften
aufschlüsseln)?
Es wird auf die durch die Gesundheitsberichterstattung des Bundes
vorgehaltenen Daten verwiesen (
https://www.gbe-bund.de/gbe/abrechnung.prc_abr_test_l
ogon?p_uid=gast&p_aid=70680239&p_sprache=D&p_knoten=TR14501;
abgerufen am 13. November 2023). Weitergehende Erkenntnisse liegen der
Bundesregierung nicht vor.
19. Was sollte aus Sicht der Bundesregierung der Verhandlung von
Tagessätzen zugrunde liegen, und was wird bei der Verhandlung von Tagessätzen
tatsächlich zugrunde gelegt?
a) Wie hat sich die Höhe der durchschnittlichen Tagessätze der Kliniken
für Mütter-/Väter-Kinder in den zurückliegenden zehn Jahren in
absoluten Zahlen entwickelt, und wie hoch war die prozentuale
Steigerung (bitte ins Verhältnis setzen zur Steigerung der Kosten im
Gesundheitswesen und zur Kostenentwicklung allgemein)?
b) Wie bewertet die Bundesregierung die Transparenz der
Tagessatzverhandlung?
c) Inwieweit und für wen sollte das Verfahren transparent sein?
Die Fragen 19 bis 19c werden gemeinsam beantwortet.
Die Vergütungssätze werden auf Ebene der Selbstverwaltung verhandelt. Der
Bundesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor. Im Übrigen wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
20. Inwieweit haben sich die Anforderungsprofile für Vorsorge- und
Rehabilitationsmaßnahmen in Mutter-/Vater-Kind-Einrichtungen seit dem Jahr
2019 verändert, und inwieweit wurde dem bezüglich der Berechnung
bzw. Höhe der Tagessätze Rechnung getragen?
Im Hinblick auf die Qualitätssicherungsmaßnahmen werden die Anforderungen
regelmäßig überprüft und ggf. aktualisiert. Der Gemeinsame Ausschuss nach
§ 137d SGB V erstellt Kriterien für die Erhebung und Bewertung der
Strukturqualität stationärer Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen für Mütter und
Väter (einschließlich Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen) im QS-Reha®-
Verfahren. Die letzte Änderung erfolgte am 19. März 2019 (
https://www.qs-reha.de/m
edia/dokumente/instrumente/bewertungskriterien/strukturkriterien_mvk_stand_
2019_03_19.pdf; abgerufen am 14. November 2023).
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
1
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE betreffend
„Entwicklung von Mutter-/Vater-Kind-Kuren – Kürzungen der staatlichen Zuschüsse und
wirtschaftliche Lage der Kureinrichtungen“, BT-Drs. 20/9113
Anlage 1 zu Frage 15
Förderjahr Ort und Einrichtung
Gesamtbewilligung des
Bundes
in EURO
2013 Keitum, Louise Schroeder- Haus 277.200
2013 Spiekeroog, Ev. Mutter-Kind-Klinik „Dünenklinik“ 217.950
2013 Bad Wildungen, Mutter.Kind-Klink Talitha 139.950
2013 St. Ingbert, DRK Haus Elstersteinpark 640.000
2013 Oberstdorf, Klinik Hohes Licht gGmbH 345.375
2013 Bad Harzburg, Vorsorge-Reha-Klinik Haus Daheim 77.230
2013 Bad Harzburg, Vorsorge-Rehaklinik Haus Daheim 413.325
2013 Baabe, AWO SANO Mutter-Kind-Klinik
Baabe/Rügen
336.333
2013 Büsum, Ev. Kurzentrum Gode Tied 76.356
2013 Horumersiel – Schillig, DRK Nordsee-Kurzentrum 397.000
2014 Aschau, Klinik Sonnenbichel 980.000
2014 Braunlage, Mutter-Kindk-Klinik „Haus
Waldmühle“
356.329
2014 Borkum, Rehaklink Borkum für
Mütter/Vater/Kind – Haus Frisia
669.000
2014 Norderney, Maria am Meer 736.734
2014 Langeoog, Mutter-Kind-Klinik Haus Dünenheim 446.850
2014 Büsum, AWO Nordseeklinik Perlebucht (ehemals
Erlengrund)
249.300
2014 Nohfelden, Mutter-Kind-Klink Saarwald 396.000
2014 Kellenhusen, Gertrud-Völcker-Haus 1.008.261
2
Förderjahr Ort und Einrichtung
Gesamtbewilligung des
Bundes
in EURO
2014 Steinheid, AWO SANO Mutter-Kind-Klinik „Am
Rennsteig“
276.488
2014 Feldberg, ITZ Caritas-Haus gGmbH 43.065
2015 Bad Wurzach, Ev. Frauen und Mütterkurklink Bad
Wurzach
596.400
2015 Goch, Marianne van den Bosch Haus 221.000
2015 Wegberg-Dalheim, Haus Waldquelle 331.200
2015 Plön, DRK-Zentrum für Gesundheit und Familie,
Elly-Heuss-Knapp Haus
198.000
2015 Steinheid, AWO SANO Mutter-Kind-Klinik „Am
Rennsteig“ OT Steinheid
472.270
2015 Kühlungsborn, Mutter-Kind-Klink „Godetiet“ 733.020
2016 Bad Harzburg, Vorsorge-Reha-Klinik Haus Daheim 409.500
2016 Feldberg, Rehaklinik Feldberg für Mutter/Vater-
Kind
675.000
2016 St. Ingbert, DRK Haus Elstersteinpark 135.500
2016 Feldberg, ITZ Caritas-Haus Feldberg gGmbH 339.300
2016 Borkum, Fachklinik Helena am Meer 2.340.200
2017 Plön, Caritashaus St. Walburg gGmbH 885.600
2017 Kühlungsborn, AWO SANO Mutter-Kind-Klinik
„Strandpark“
142.000
2017 Horn-Bad Meinberg, Mütter und Mutter-Kind
Kurhaus Schanzenberg
353.250
2017 Buckow, Rehaklinik Waldfrieden für Mutter und
Kind
135.000
2017 Bad Sooden Allendorf, Klinik Werraland 675.000
2017 Braunlage, Mutter-Kind-Klink Haus Waldmühle 317.250
2017 Norderney, Fachklinik Thomas Morus 1.602.900
3
Förderjahr Ort und Einrichtung
Gesamtbewilligung des
Bundes
in EURO
2017 Horumersiel Schillig, DRK Nordsee-Kurzentrum 790.000
2018 Büsum, Ev. Kurzentrum Gode Tied 294.000
2018 Dürmentingen, Rehaklinik Schwabenland für
Mutter/Vater-Kind
1.080.000
2018 Kühlungsborn, Mutter-Kind-Klink „Godetiet“ 100.000
2018 Spiekeroog, Ev. Mutter-Kind-Klink Spiekeroog,
Dünenklinik
300.000
2019 Scheidegg, Ev. Mutter-Kind-Klink Scheidegg 1.300.000
2019 Nohfelden, Mutter-Kind-Klink Saarwald 300.000
2019 Luckenmühle, Mutter-Kind-Kurklinik GmbH & Co.
KG, Regenbogenland
89.000
2019 Winterberg, Mutter-Kind-Klink „St. Ursula“ 833.000
2019 Norden-Norddeich, Huus achtern Diek 228.000
2020 Corona, keine Bewilligungen
2021 Horumersieg - Schillig, DRK Nordee-Kurzentrum 900.000
2022 Bad Sooden-Allenddorf, Klinik Werraland 224.650
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