Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Dr. Petra Sitte,
Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 20/9290 –
Umsetzung der Koalitionsversprechen im Bereich Kultur und Medien
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bertelsmann Stiftung hat im September 2023 eine Studie zur
Halbzeitbilanz der Bundesregierung vorgelegt (
https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/p
ublikationen/publikation/did/mehr-koalition-wagen-1). Die Stiftung kommt
darin nach Ansicht der Fragestellenden zu dem Ergebnis, dass die Koalition
der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP im
Kulturbereich kaum etwas umgesetzt hat. In der Studie hat die Bertelsmann Stiftung
sechs Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN und FDP (
https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalition
svertrag/Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf) für den Kultursektor identifiziert
und bewertet. Davon sei erst eines angefangen, fünf stünden noch aus (vgl.
ebd., S. 12). Es gibt darüber hinaus aber noch weitere Vorhaben aus dem
Koalitionsvertrag, die entweder ebenfalls noch nicht umgesetzt sind oder sich
noch in der Umsetzungsphase befinden. Dazu gehören Vorhaben wie die
Verankerung von Mindesthonoraren in den Förderrichtlinien des Bundes (vgl.
ebd., S. 97), die Schließung des Gender Pay Gaps (vgl. ebd., S. 122) oder der
Ausbau kultureller Angebote im ländlichen Raum (vgl. ebd., S. 122). Auch für
das Versprechen, Kultur als Staatsziel zu verankern, liegt noch kein
Gesetzentwurf vor (vgl. ebd., S. 96). Nach Anbruch der zweiten Hälfte der
Legislaturperiode der Bundesregierung ist es an der Zeit, nach dem Entwicklungsstand
der noch nicht eingelösten Koalitionsvorhaben zu fragen.
1. Welche Gründe haben bislang jeweils dazu geführt, dass von den im
Koalitionsvertrag vereinbarten Zielen im Kulturbereich kaum etwas
umgesetzt wurde (bitte entsprechend einzeln erläutern)?
Aus Sicht der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
(BKM) zeichnet die Studie der Bertelsmann Stiftung kein vollständiges Bild
vom aktuellen Umsetzungsstand der kultur- und medienpolitischen Projekte
und Vorhaben der Bundesregierung. Die BKM steht hierzu im Austausch mit
der Bertelsmann Stiftung und dem Progressiven Zentrum. Bislang wurden
bereits ein Drittel der im Koalitionsvertrag enthaltenen kulturpolitischen
Vorhaben voll oder teilweise durch die BKM erfüllt. Dazu gehören unter anderem der
Deutscher Bundestag Drucksache 20/9718
20. Wahlperiode 12.12.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und
Medien vom 1. Dezember 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Start des Förderprogramms „Aller.Land“, die Einrichtung der zentralen
Anlaufstelle „Green Culture“, die Rückgabe von Benin-Bronzen sowie die Bestellung
des Ansprechpartners der Bundesregierung für die Kultur- und
Kreativwirtschaft. Weitere 50 Prozent der Vorhaben, die im Koalitionsvertrag
festgeschrieben sind, sind derzeit in intensiver Bearbeitung, etwa der Erinnerungs- und
Begegnungsort im Gedenken an die Opfer der Besatzung Polens und die
wechselvolle deutsch-polnische Geschichte, das Dokumentationszentrum „Zweiter
Weltkrieg und Besatzungsherrschaft in Europa“, der Aufbau des Datenraums
Kultur, die Reform der Stiftung Preußischer Kulturbesitz oder die Novellierung
des Filmfördergesetzes. Darüber hinaus hat die BKM zahlreiche weitere
kulturpolitische Vorhaben auf den Weg gebracht oder erfolgreich umgesetzt, die
insbesondere auf die durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine
verursachten Folgen für die Kulturinstitutionen in Deutschland sowie die Lage von
Künstlerinnen und Künstlern sowie Medienschaffenden abzielen.
2. Wie sieht der konkrete Zeitplan für einen Gesetzentwurf zur Verankerung
von Kultur als Staatsziel aus?
Das Thema wird derzeit auf parlamentarischer Ebene behandelt. Am 20.
September 2023 fand eine öffentliche Anhörung „Kultur als Staatsziel verankern“
im Ausschuss für Kultur und Medien statt.
3. Was unternimmt und plant die Bundesregierung, um, wie im
Koalitionsvertrag angekündigt, öffentliche Bibliotheken als dritte Orte zu stärken?
Der Kulturfonds Energie des Bundes richtet sich auch an Bibliotheken. Diese
können sich den Mehrbedarf zur Deckung der Energiekosten für Gas,
Fernwärme und netzbezogenen Strom rückwirkend für den Zeitraum vom 1. Januar
2023 bis zum 30. April 2024 anteilig erstatten lassen.
Hinsichtlich der Ermöglichung von Sonntagsöffnungen wird auf die Antwort
zu Frage 4 verwiesen.
4. Wann soll seitens der Bundesregierung oder der sie tragenden
Koalitionsfraktionen ein Gesetzentwurf vorliegen, der die Sonntagsöffnung
öffentlicher Bibliotheken ermöglicht?
Die Bundesregierung befindet sich derzeit noch in einem internen
Abstimmungsprozess.
5. Was ist der Stand der Bemühungen, die Benennung analoger Spiele im
Sammelkatalog der Deutschen Nationalbibliothek zu ermöglichen?
Eine Prüfung des Anliegens hat ergeben, dass ein Großteil der analogen Spiele
aufgrund des Imports von Verlagsdaten bereits im Katalog der Deutschen
Nationalbibliothek nachgewiesen ist. Darüber hinaus ist es Aufgabe der
Verwertungsgesellschaften, in Abstimmung mit der Spielebranche eigenständig die für
die Beteiligung der Spieleautorinnen und -autoren an Ausschüttungen
erforderliche Datenbasis zu schaffen.
6. Wann wird das im Koalitionsvertrag angekündigte „Plenum der Kultur
[…] mit Kommunen, Ländern, Kulturproduzentinnen […], Verbänden
und Zivilgesellschaft Kooperation verbessern und Potenziale von
Standards beraten“ stattfinden, und welche Akteurinnen werden daran
konkret beteiligt sein?
Die Entwicklungen der vergangenen Monate, die Kumulation der Krisen –
insbesondere der russische Angriffskrieg auf die Ukraine und seine
Auswirkungen, die Energiekrise sowie nunmehr der Terrorangriff der Hamas auf Israel
und dessen Auswirkungen auch in Deutschland – haben den Bedarf und die
Akzeptanz des Plenums der Kultur verändert und andere Prioritätensetzungen
erfordert. Es finden stattdessen anlass- und themenspezifische
Gesprächsformate mit Branchen und Betroffenen statt, um aktuellen kulturpolitischen
Herausforderungen zu begegnen und operativ wirksame Lösungen zu erarbeiten.
7. Wie ist der aktuelle Stand der Beratungen zum Vorhaben, eine
„Bundesstiftung industrielles Welterbe“ zu gründen, und wann ist mit der
Umsetzung zu rechnen?
Die BKM erarbeitet gemeinsam mit dem Deutschen Bundestag nach
zahlreichen Hintergrundgesprächen zum Thema mit unterschiedlichen Akteuren der
Industriekultur, Ministerien und Verbänden einen thematisch breit angelegten
Konzeptionsworkshop, um auszuloten, wie das Thema von Seiten des Bundes
inhaltlich und strukturell sinnvoll eingesetzt werden kann. Schon jetzt fördert
der Bund – neben den Ländern – mit erheblichen Mitteln Stätten der
Industriekultur. Die BKM wird im Zusammenhang mit den zahlreichen schon
bestehenden Förderinstrumenten, Netzwerken und Initiativen mögliche Aufgabe und
Struktur beschreiben und mit dem zuständigen Ausschuss des Deutschen
Bundestages beraten.
8. Welche konkreten Schritte plant die Beauftragte der Bundesregierung für
Kultur und Medien (BKM) zur offiziellen Anerkennung der Opfer der
„Euthanasie“-Morde und der Zwangssterilisation als Opfer des
Nationalsozialismus, und wie sieht der genaue Zeitplan für die Umsetzung dieser
Schritte aus?
Die Opfer der „Euthanasiemorde“ und Zwangssterilisation sind bereits seitens
der Bundesregierung seit 1980 bzw. 1988 entschädigungsrechtlich als Opfer
des Nationalsozialismus ausdrücklich anerkannt. Seit 2004 werden die
Entschädigungsleistungen beider Opfergruppen einheitlich in den AKG-
Härterichtlinien geregelt. Dort heißt es in § 1 Absatz 1: „Leistungen nach Maßgabe der
folgenden Vorschriften erhalten durch NS-Unrecht geschädigte Personen, die
wegen ihrer körperlichen oder geistigen Verfassung oder wegen ihres
gesellschaftlichen oder persönlichen Verhaltens vom NS-Regime als Einzelne oder
Angehörige von Gruppen angefeindet wurden und denen deswegen Unrecht
zugefügt wurde. Hierzu zählen unter anderem Euthanasie-Geschädigte,
Zwangssterilisierte, Homosexuelle und von den Nationalsozialisten als sogenannte
Asoziale und Berufsverbrecher Verfolgte.“ Derzeit erhalten Zwangssterilisierte und
„Euthanasie“-Geschädigte nach den AKG-Härterichtlinien eine Einmalleistung
in Höhe von 2 556,46 Euro sowie laufende monatliche Leistungen von
600 Euro. Bei Vorlage einer wirtschaftlichen Notlage können sie daneben auch
ergänzende laufende Leistungen erhalten, deren Höhe im Einzelfall berechnet
wird.
Aus erinnerungskultureller Sicht ist die Anerkennung dieser Opfergruppen
umfänglich erreicht worden. Sichtbares Zeichen dieser Anerkennung ist der
Gedenk- und Informationsort am historischen Ort der Tiergartenstraße 4 am
Berliner Tiergarten. Gleichwohl gilt es, die Erforschung dieses
Verbrechenskomplexes und insbesondere der Opferschicksale zu vertiefen und das öffentliche
Bewusstsein für diese Thematik zu schärfen. Die BKM fördert gemeinsam mit
dem jeweiligen Sitzland institutionell die Gedenkstätte am historischen Ort der
Heilanstalt Pirna-Sonnenstein und die Gedenkstätte für die Opfer der
„Euthanasie“-Morde in Brandenburg an der Havel. Im Rahmen der Projektförderung
werden vier „Euthanasie“-Gedenkstätten gefördert. Auch werden in den KZ-
Gedenkstätten regelmäßig die NS-„Euthanasie“-Morde thematisiert. Im
Rahmen der Verstetigung des Programms „Jugend erinnert“ wird die
Bildungsarbeit in diesem Themenbereich weitergeführt, diversifiziert und intensiviert.
9. Welche Strategien für Kultur im ländlichen Raum und in
strukturschwachen Regionen werden innerhalb der Bundesregierung diskutiert bzw.
welche davon sind geplant, und mit welchen Akteuren wird dabei im
Einzelnen wie genau zusammengearbeitet?
In Umsetzung des Koalitionsvertrages setzt die BKM ab 2023 für insbesondere
strukturschwache ländliche Regionen und zur Stärkung von Kultur, Beteiligung
und Demokratie in ländlichen Räumen gemeinsam mit dem Bundesministerium
für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und der Bundeszentrale für
politische Bildung (bpb) sowie dem Bundesministerium des Innern und für Heimat
(BMI) als Programmpartner das neue Programm „Aller.Land – zusammen
gestalten. Strukturen stärken.“ um. Die Laufzeit des Programms ist von 2023 bis
2030, das Gesamtvolumen beträgt bis zu 75,3 Mio. Euro, von denen bis zu
69,4 Mio. Euro auf den Bund entfallen und ab 2025 bis zu 5,9 Mio. Euro
Kofinanzierungen auf die Länder, Kommunen und weitere Unterstützerinnen und
Unterstützer. Aller.Land ist Teil des Bundesprogramms Ländliche Entwicklung
und Regionale Wertschöpfung (BULEplus).
Mit einem zentralen Baustein sogenannter regionaler Gestaltungsmittel
unterstützt das Programm Bürgerbeteiligung in Verantwortung der kommunalen
Selbstverwaltung und zielt auf ein kooperatives Miteinander und
Entscheidungsfreiheit in den Kommunen sowie eine engagierten Zivilgesellschaft.
Beides Ziele aus dem Koalitionsvertrag.
Auch der KulturPass des Bundes unterstützt Kultureinrichtungen im ländlichen
Raum, indem er ihnen ermöglicht, ihre Angebote Jugendlichen vor Ort
unmittelbar zugänglich zu machen. Eine Vielzahl ländlicher Gemeinden begrüßt das
Vorhaben und unterstützt kommunale Einrichtungen bei der Teilnahme. Die
Nachfrage hierfür ist vorhanden: Laut einer im August 2023 durchgeführten
Befragung leben 40 Prozent der KulturPass-Nutzenden in einer Landgemeinde
bzw. in einer Kleinstadt unter 20 000 Einwohnern.
Darüber hinaus fördert die BKM eine Vielzahl von Bauvorhaben in ganz
Deutschland. Allein in diesem Jahr sind rund 300 Mio. Euro als Zuschüsse für
investive Kulturmaßnahmen etatisiert worden. Damit wird die vielfältige
kulturelle Infrastruktur im ganzen Land gestärkt. Die größeren und kleineren
Vorhaben tragen damit auch in strukturschwachen Regionen zur Sichtbarkeit der
kulturellen und erinnerungspolitischen Infrastruktur bei.
Im Rahmen sogenannter Denkmalschutz-Sonderprogramme (DS) wurden
außerdem in den vergangenen Jahren immer wieder Mittel im Kulturetat des
Bundes veranschlagt; im Jahr 2023 zuletzt 50 Mio. Euro. Das Programm leistet
einen wesentlichen Beitrag zur Denkmalpflege in diesem Land und damit zum
Erhalt unserer reichen und vielfältigen Kulturlandschaft. Die bislang
geförderten Projekte verteilen sich auf das gesamte Bundesgebiet, insbesondere auch
auf die ländlichen Räume. Die Fördermittel kommen unmittelbar auch kleinen
und mittelständischen Handwerksbetrieben vor Ort zu Gute. Das Programm
wurde zudem wie im Koalitionsvertrag verankert unter Berücksichtigung von
Aspekten der Nachhaltigkeit überarbeitet. Bei Zuwendungen im Rahmen der
Denkmalschutz-Sonderproramme sind seit 2022 grundsätzlich Ziele im
Rahmen der Erfolgskontrolle festzulegen, die dem Umwelt- und Klimaschutz
dienen.
10. Wie ist der konkrete Zeitplan der Bundesregierung für ein
Gesetzgebungsverfahren für Clubs und Livemusikspielstätten als Kulturräume
und damit verbunden einer Anpassung der Baunutzungsverordnung
(BauNVO) und der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA
Lärm)?
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
(BMWSB) bereitet eine größere Novelle des Städtebaurechts vor, in deren
Zuge durch Änderung der Baunutzungsverordnung auch der Auftrag aus dem
Koalitionsvertrag umgesetzt werden soll, Musikclubs und
Livemusikspielestätten in ihrem kulturellen Bezug anzuerkennen. Das Bundesministerium für
Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) stimmt
derzeit mit den Ressorts eine Änderung der TA Lärm ab, um eine
Experimentierklausel für heranrückende Wohnbebauung an Gewerbebetriebe einzuführen,
die auch die Bedingungen für Musikclubs und Livespielstätten verbessern soll.
11. Wann wird ein Entwurf der Bundesregierung oder der sie tragenden
Koalitionsfraktionen für die Aktualisierung der Gedenkstättenkonzeption
vorliegen?
Die Abstimmungsprozesse zur Aktualisierung der Gedenkstättenkonzeption
werden voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2024 abgeschlossen sein.
Sobald dies der Fall ist, wird das Dokument dem Deutschen Bundestag zur
weiteren Diskussion vorgelegt.
12. Welche Gespräche mit welchen Beteiligten hat die Bundesregierung zur
Novellierung der Gedenkstättenkonzeption, über die im Rahmen der
Geschichtsmesse der Stiftung Aufarbeitung in Suhl erfolgten hinaus,
geführt, und welche konkreten Erkenntnisse und Anregungen aus diesen
Gesprächen werden in die weiteren Überlegungen des
Novellierungsprozesses einfließen (bitte entsprechend nach Datum des Gespräches,
beteiligten Gesprächspartnern, Erkenntnissen und Anregungen aufführen)?
Bei der Neufassung des Rahmenkonzeptes Erinnerungskultur (Arbeitstitel)
bezieht die BKM die relevanten Akteure aus Zivilgesellschaft,
Gedenkstättenarbeit und Wissenschaft in einen breiten Diskussionsprozess mit ein.
13. Wie ist der aktuelle Stand der Beratungen zwischen der BKM und den
Ländern über die angekündigte Verlagsförderung zur strukturellen
Förderung unabhängiger Verlage, und wann ist diesbezüglich mit einer
Umsetzung zu rechnen?
Die Prüfung einer Förderung unabhängiger Verlage erfolgt auf Grundlage der
von BKM in Auftrag gegebene Studie „Aktuelle Bestandsaufnahme und
Bedarfsanalyse im Bereich der Förderung verlegerischer Vielfalt auf dem
Buchmarkt in Deutschland“ von 2021. Die BKM hat hierzu intensive Gespräche mit
der Branche geführt. Die Frage über Art und Umfang einer strukturellen
Verlagsförderung muss allerdings im Rahmen der Haushaltssituation in 2024 und
den Folgejahren betrachtet werden.
14. Wann wird seitens der Bundesregierung oder der sie tragenden
Koalitionsfraktionen ein Gesetzentwurf zur Verbesserung der Restitution von
NS-Raubkunst in den Deutschen Bundestag eingebracht, und welche
konkreten Änderungen wird er enthalten?
Der Koalitionsvertrag sieht zur erleichterten Rückgabe von NS-Raubgut den
Ausschluss der Verjährung bei Herausgabeansprüchen, die Normierung eines
Auskunftsanspruchs sowie die Schaffung eines zentralen Gerichtsstands vor.
Das Bundesministerium der Justiz (BMJ), die BKM und das
Bundesministerium der Finanzen (BMF) führen intensive Gespräche dazu, wie der
Koalitionsvertrag diesbezüglich umgesetzt werden kann. Die Beratungen und
Abstimmungen von Formulierungsvorschlägen laufen derzeit.
15. Wann wird das Konzept für einen Lern- und Erinnerungsort
Kolonialismus dem Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages
vorgelegt?
Das Konzept für einen Lern- und Erinnerungsort Kolonialismus wird dem
Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages vorgelegt, sobald
dafür alle in Deutschland bereits bestehenden zivilgesellschaftlichen Initiativen in
den Blick genommen wurden und sich parallel dazu ein internationales
Expertenteam mit der Frage befasst hat, wie ein Lern- und Erinnerungsort
Kolonialismus im 21. Jahrhundert aussehen sollte.
16. Wird – wie in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 23 auf
Bundestagsdrucksache 20/5402 angekündigt – noch im Jahr 2023 ein
Gesetzentwurf mit verbindlichen Mindesthonorarregelungen für öffentliche
Auftraggeber von künstlerischen Leistungen vorgelegt, und wenn ja, wann
sollen entsprechende Regelungen eingeführt werden?
Die BKM als größte Fördergeberin der Kultur auf Bundesebene plant, zur
besseren sozialen Sicherung freischaffender Künstlerinnen, Künstler und Kreativer
ab 2024 Vorgaben zu Mindesthonorierungen in ihre Förderrichtlinien
aufzunehmen. Dies ist schon jetzt in einigen Förderrichtlinien der Fall, soll aber zur
Stärkung der Kultur- und Kreativschaffenden ausgeweitet werden. Hierfür
bedarf es keiner gesetzlichen Regelung.
17. Welche Maßnahmen sind seitens der Bundesregierung oder der sie
tragenden Koalitionsfraktionen geplant, um den Gender Pay Gap im
Kulturbereich zu schließen, und wann sollen diese umgesetzt werden?
Die BKM hat mit der durch sie in Auftrag gegebenen – und im Rahmen des
Sonderprojekts zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter in Kultur
und Medien geförderten – Studie des Deutschen Kulturrats (DKR) „Baustelle
Geschlechtergerechtigkeit – Datenreport zur wirtschaftlichen und sozialen Lage
im Arbeitsmarkt Kultur“, welche im Oktober 2023 veröffentlicht wurde, die
Datenlage zur Geschlechtergerechtigkeit in der Kultur verbessert und dem
Thema Gender Pay Gap im Kulturbereich die notwendige Sichtbarkeit verschafft.
Es gilt einerseits, das Thema weiterhin kontinuierlich aufzugreifen, um das
Bewusstsein zu schärfen und in Zusammenarbeit mit der Branche weiter an
Lösungen zur Schließung des Gender Pay Gap zu arbeiten. Andererseits liegt ein
Schwerpunkt darin, Frauen in künstlerischen Berufen überhaupt einen
gleichberechtigten Zugang zu den Bühnen, den Podien oder den Kunsträumen zu
verschaffen. Das von der BKM geförderte Projektbüro „Frauen in Kultur und
Medien“ beim DKR stellt hierbei einen Baustein dar. Es betreut seit 2016 das erste
bundesweite und spartenübergreifende Eins-zu-eins-Mentoring-Programm für
hochqualifizierte Künstlerinnen und weibliche Kreative, die selbst
Führungsverantwortung übernehmen wollen. Die BKM besetzt ihre Gremien und Jurys
paritätisch. Darüber hinaus plant BKM eine Neuauflage des Gabriele Münter
Preises, der sich an in Deutschland lebende Bildende Künstlerinnen über
40 Jahre richtet und deren Unterrepräsentanz entgegenwirken soll. Ebenso ist
eine finanzielle Beteiligung an der Konferenz Burning Issues, die sich u. a. der
Beschäftigungs- und Einkommenssituation von Frauen im Theaterbetrieb
widmet, geplant.
18. Wie ist der Stand der Abstimmung innerhalb der Bundesministerien zur
Ausrichtung der Presseförderung, und welche Akteure und Ressorts sind
daran beteiligt?
Im Hinblick auf den Prüfauftrag im Koalitionsvertrag haben das
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und die BKM jeweils
Gutachten zur Presseförderung bzw. zur „Situation der lokalen Presse“ (Teil des
Medienberichts der BReg 2023) am 31. März 2023 veröffentlicht. Auf
Arbeitsebene hat die Bundesregierung mit den beteiligten Ressorts Fragen wie etwa
die Notwendigkeit einer gesetzlichen Grundlage oder beihilferechtliche
Voraussetzungen diskutiert.
19. Welche Strategie wird seitens der Bundesregierung verfolgt, um – wie im
Koalitionsvertrag versprochen – Rechtssicherheit für den
gemeinnützigen Journalismus zu schaffen (bitte begründen)?
Im Zuge des Kabinettbeschlusses zum Wachstumschancengesetzes vom
30. August 2023 wurde zur Reform des Gemeinnützigkeitsrechts vereinbart,
auf Staatssekretärsebene eine Arbeitsgruppe einzurichten. Diese AG erarbeitet
derzeit ein Gemeinnützigkeitspaket, das im kommenden Jahressteuergesetz
verankert werden soll. Gegenstand der AG ist auch die im KoaV angesprochene
Rechtssicherheit für den gemeinnützigen Journalismus.
20. Was unternimmt und plant die Bundesregierung, um sich – wie im
Koalitionsvertrag angekündigt – für die Sicherheit von Journalistinnen und
Journalisten einzusetzen?
Die Pressefreiheit ist eine der Grundfesten in einer demokratischen,
pluralistischen Gesellschaft. Die Bundesregierung wendet sich grundsätzlich gegen
jeden Versuch, die Pressefreiheit einzuschränken. Hierzu gehört auch, dass
Journalisten bei der Ausübung ihrer Arbeit wirksam geschützt werden.
Die Bundesregierung unterstützt beispielsweise die europaweiten Maßnahmen
gegen Einschränkungen der Freiheitsrechte wie z. B. durch missbräuchliche
Klagen (Strategic Lawsuits against Public Participation, SLAPP) und setzt sich
in diesem Zusammenhang für die Sicherheit von Journalistinnen und
Journalisten ein.
Darüber hinaus wurden novellierte „Verhaltensgrundsätze Presse/Rundfunk
und Polizei“ von den Gremien der Innenministerkonferenz (Arbeitskreis II
„Innere Sicherheit“, Unterausschuss Recht und Verwaltung) in Abstimmung mit
dem Deutschen Presserat entworfen. Sie dienen u. a. dazu, das gegenseitige
Rollenverständnis (Polizei/Medien) zu stärken und die Zusammenarbeit
auszubauen. Der Entwurf befindet sich in der Abstimmung. Die Finalisierung der
Verhaltensgrundsätze ist ein maßgeblicher Schritt für die Prüfung des weiteren
Vorgehens in Bezug auf die Polizei und versammlungsrechtliche
Handlungsmöglichkeiten zum Schutz der Pressefreiheit bei Versammlungen.
Für konkrete Schutzmaßnahmen von Journalisten, etwa bei
Demonstrationslagen, sowie die Strafverfolgung sind die jeweiligen Landesbehörden zuständig.
Die Bundesbehörden unterstützen im Rahmen ihrer Zentralstellenfunktion.
Die Bundesregierung hat darüber hinaus in enger Abstimmung zwischen dem
Auswärtigen Amt (AA) und der BKM die Hannah-Arendt-Initiative (HAI) ins
Leben gerufen, die ein gemeinsam geführtes und von unterschiedlichen
Organisationen (Netzwerkpartner) umgesetztes Programm zur Unterstützung und zum
Schutz von bedrohten Journalistinnen und Journalisten in Krisen und
Konflikten – sowohl im Ausland (in den Herkunftsländern und in der Region) als auch
im Exil in Deutschland verfolgt.
Die BKM nimmt zudem den „National Focal Point“ bei der vor kurzem
gestarteten Kampagne des Europarates „Safety of Journalists“ für Deutschland wahr.
21. Was ist der Stand der angekündigten Machbarkeitsprüfung einer
„technologieoffenen, barrierefreien und europaweiten Medienplattform“?
Bereits im Vorfeld des Medien- und Kommunikationsberichtes der
Bundesregierung 2021 wurde im Auftrag der Bundesregierung ein unabhängiges
wissenschaftliches Gutachten zum Thema „Neue kooperative Medienplattformen
in einer künftigen Medienordnung“ erstellt, das dann Grundlage des Medien-
und Kommunikationsberichtes war. Der Bericht stellt die Ansätze bisheriger
Regelungen in Bezug auf Plattformen und die vom Gutachten beleuchtete
Frage dar, welche Form von Anreizen gegebenenfalls für kooperative
Medienplattformen gesetzt werden könnten. Ziel ist es nach Ansicht der
Bundesregierung, einen Rechtsrahmen, wie beispielsweise mit dem Digital Services Act
(DSA), für neue kooperative Medienplattformen zu schaffen, der von den
europäischen Akteuren mit Leben gefüllt werden muss und kann. BKM hat in
diesem Sinne zusammen mit Vertretern der Länder und der Sender ARD, ZDF,
ARTE, DW, France TV, France Medias Monde Gespräche auch mit der
französischen Seite geführt. Soweit es bei dem Plattformgedanken um eine auf
Medieninhalte bezogene Betrachtung geht, sieht die Bundesregierung aus Gründen
der Staatsferne in erster Linie die Medienakteure selbst, insbesondere den
öffentlich-rechtlichen Rundfunk, in der Verantwortung, sich gemeinsam im
Sinne des Plattformgedankens zu präsentieren. Dies geschieht auch
zunehmend. Beispiele für eine solche, auch politisch unterstützte europäische
Zusammenarbeit sind etwa das Projekt „ENTR“ der durch den Bund finanzierten
Deutschen Welle in Zusammenarbeit mit dem französischen Auslandssender
France Medias Monde oder der gemeinsame, internationale Online-
Programmkatalog „European Collection“ von ARTE, ARD, ZDF, France Télévisions und
der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft SRG SSR. Die
Bundesregierung wird diesen Weg im Rahmen seiner Kompetenzen weiterverfolgen
und den Rechtsrahmen weiter so justieren, dass kooperative Medienplattformen
entstehen können.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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