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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet
Halbzeitbilanz der Bundesregierung in der Wohnen- und Baupolitik
(insgesamt 63 Einzelfragen)
Fraktion
CDU/CSU
Ressort
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Datum
14.12.2023
Aktualisiert
02.07.2024
BT20/942920.11.2023
Halbzeitbilanz der Bundesregierung in der Wohnen- und Baupolitik
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
Kleine Anfrage
der Fraktion der CDU/CSU
Halbzeitbilanz der Bundesregierung in der Wohnen- und Baupolitik
Die erste Hälfte der 20. Wahlperiode des Deutschen Bundestages ist vorbei.
Der Bundesregierung verbleiben weniger als zwei Jahre, um ihre Vorhaben und
ehrgeizigen Ziele für diese Legislaturperiode umzusetzen. Die bisherige Bilanz
beim Thema „Bauen und Wohnen“ ist nach Meinung der Fragesteller
ernüchternd und enttäuschend.
Noch im Bundestagswahlkampf 2021 inszenierte sich der heutige
Bundeskanzler Olaf Scholz als „Kanzler für bezahlbaren Wohnraum“ und reagierte damit
auf die bereits seinerzeit angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt. Der
Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP
formulierte daher das Ziel, 400 000 neue Wohnungen pro Jahr – davon 100 000
Sozialbauwohnungen – zu bauen und mehr Menschen den Weg in die eigenen
vier Wände zu ermöglichen. Um diese großen Herausforderungen umzusetzen,
wurde mit dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und
Bauwesen (BMWSB) extra ein neues und eigenes Bundesministerium geschaffen.
Die Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Klara
Geywitz, stellt sich in ihrer Halbzeitbilanz ein gutes Zeugnis aus: Auf vier von
fünf Seiten finden sich fast nur grüne Häkchen für bereits umgesetzte Vorhaben
des Koalitionsvertrages zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
FDP. Die Realität ist nach Meinung der Fragesteller eine andere: Nach zwei
Jahren Bundesregierung aus SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP
befindet sich Deutschland in der größten Wohnungsbaukrise seit Jahrzehnten. Die
Lage ist nach Auffassung der Fragesteller dramatisch: Die
Baugenehmigungszahlen brechen flächendeckend ein, die Auftragsbücher der Unternehmen
laufen leer, und Projekte werden reihenweise storniert. Einige Unternehmen
mussten bereits Insolvenz anmelden, viele andere sind in eine bedenkliche
finanzielle Schieflage geraten. Es gibt bereits Kurzarbeit und erste Entlassungen. Die
selbstgesteckten Wohnungsbauziele der Bundesregierung bestehend aus SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FD werden nach Ansicht der Fragesteller
scheitern – statt 1,6 Million neuer Wohnungen in dieser Legislaturperiode
werden es vermutlich gerade einmal die Hälfte sein: Nach 295 300 fertiggestellten
Wohnungen im Jahr 2022 werden für das Jahr 2023 nur etwas mehr als 220 000
neue Wohneinheiten prognostiziert. Im Jahr 2024 wird die Zahl der
Fertigstellungen auf unter 200 000 fallen und etwa 177 000 betragen (https://www.spieg
el.de/wirtschaft/forscher-erwarten-2024-nur-noch-177-000-neue-wohnungen-a-
4de541d4-4f77-4fbf-943b-7b0640ebbbee). Ein historisches Tief.
Der Einbruch auf dem Wohnungsmarkt ist dabei keineswegs nur exogenen
Faktoren wie dem Krieg Russlands gegen die Ukraine und den binnen kurzer Frist
vervierfachten Zinsen geschuldet, sondern geht zu einem nicht unwesentlichen
Teil auf hausgemachte Probleme der Bundesregierung zurück. So hat etwa die
Deutscher Bundestag Drucksache 20/9429
20. Wahlperiode 20.11.2023
abrupte Kappung des KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau)-Förderprogramms
EH-55 Anfang 2022 zu einem massiven Verlust an Vertrauen und
Planungssicherheit bei Unternehmen und privaten Bauherrn geführt. Auch danach
mussten Förderprogramme wegen nicht auskömmlicher Finanzierung nach wenigen
Stunden erneut gestoppt werden (https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Meldun
g/2022/20220124-foerderung-fur-energieeffiziente-gebaude-durch-kfw.html;
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/02/20220201-lo
esung-fuer-kfw-gebaeudefoerderung-steht.html), oder sie waren wie bei der
Wohneigentumsförderung für Familien nach Auffassung der Fragesteller von
vornherein falsch konzipiert, sodass sie kaum in Anspruch genommen wurden.
Gleichzeitig hat die Bundesregierung mit der Einführung des gesetzlichen
Neubaustandards Effizienzhaus 55 oder auch durch die Verpflichtungen nach dem
Gebäudeenergiegesetz Baukosten verteuert bzw. neue induziert. Steigende
Standards, steigende Materialkosten und steigende Zinsen waren und sind für
die Baubranche eine toxische Mischung, auf die die Bundesregierung nach
Meinung der Fragesteller viel zu spät reagiert hat. Die seit vielen Monaten
quasi im Wochentakt ausgesendeten Hilferufe von Unternehmen hat sie nach
Ansicht der Fragesteller viel zu lange ignoriert.
Die Bundesbauministerin Klara Geywitz hat sich insofern nicht zu Unrecht
selbst als „Gesicht der Baukrise“ bezeichnet (https://www.spiegel.de/politik/de
utschland/klara-geywitz-ich-bin-das-gesicht-zur-baukrise-a-653121c4-9fbd-4e3
0-a7bc-5c2d390c94c8). Aber auch Bundeskanzler Olaf Scholz hat viel zu lange
tatenlos zugesehen, wie die Krise beim Wohnungsneubau sich Woche um
Woche zuspitzte und seine Bauministerin dem nichts entgegensetzen konnte. Erst
viel zu spät lud er am 25. September 2023 zu einem Baugipfel und
Krisengespräch im Bundeskanzleramt ein. Der dort präsentierte 14-Punkte-
Maßnahmenkatalog greift zwar einige der schon vor vielen Monaten erhobenen
Forderungen der Fraktion der CDU/CSU auf, ist aber ansonsten nach Ansicht
der Fragesteller viel zu zaghaft und wird bei Weitem nicht ausreichen, um eine
Zeitenwende beim Wohnungsneubau zu erreichen. Laut Regierungsberater und
Spitzenökonom Dr. Jens Südekum wird das Paket bestenfalls den Bau von
30 000 zusätzlichen Wohnungen anreizen können (https://nachrichten.btg/inde
x.php/news/detailansicht/ID/14f51b247eabf3fccbb8d8d836d0fee9/type/tnews).
Das ist viel zu wenig, verfehlt das von der Ampel selbst gesteckte Ziel von
400 000 Wohnungen jährlich deutlich und wird dem Bedarf von rund 500 000
Wohnungen jährlich in keiner Weise gerecht. Leidtragende sind die vielen
Hunderttausend Menschen, die auf der Suche nach einer bezahlbaren Wohnung
sind. Die Wohnungs- und Baupolitik der Bundesregierung aus SPD, BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN und FDP erscheint demnach zur Halbzeit bereits als
gescheitert. Aus Sicht der Fragesteller ist es daher angezeigt, die Bundesregierung
zu fragen, wie sie die Situation beim Wohnungsneubau und auf den
Wohnungsmärkten einschätzt und mit welchen Maßnahmen sie zu einer Verbesserung der
Situation beitragen möchte.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele fertiggestellte Wohnungen erwartet die Bundesregierung für das
Jahr 2023, das Jahr 2024 und das Jahr 2025 vor dem Hintergrund, dass im
Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP
das Ziel formuliert wurde, jährlich 400 000 neue Wohnungen, davon
100 000 Sozialwohnungen, zu bauen?
2. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, warum die Baugenehmigungszahlen
im Jahr 2022 und im Jahr 2023 flächendeckend massiv eingebrochen sind,
und wenn ja, welche?
3. Mit welchen konkreten Maßnahmen wollte die Bundesregierung die
Steigerung um 100 000 Neubauwohnungen innerhalb von nur einem Jahr
erreichen (bitte diese konkreten Maßnahmen und das daraus jeweils
erwartete zusätzliche Wohnungsneubauvolumen nennen)?
4. Welche dieser Maßnahmen wurden bereits umgesetzt, und wie viele
zusätzliche Wohneinheiten sind darauf zurückzuführen?
5. In welchem Umfang wurde das Förderprogramm „Klimafreundlicher
Neubau“ (KFN) seit Beginn am 1. März 2023 bis zum 30. Oktober 2023
abgerufen (bitte die Antragszahlen, die positiven Förderbescheide
inklusive der Angabe der damit erfolgten Mittelbindung des Programms und
Angabe des geförderten Baustandards – EH40, QNG-Plus oder QNG-
Premium –, die durchschnittliche Höhe der zinsverbilligten Kredite bzw.
Investitionszuschüsse konkret aufschlüsseln und alles nach gewerblicher
oder privater Antragstellung differenzieren)?
6. Bei wie vielen der bewilligten Antragsbauten wurde bereits mit dem Bau
begonnen?
7. Von dem Bau wie vieler durch das KFN-Programm geförderter
Wohneinheiten geht die Bundesregierung bis zum Ende der laufenden Wahlperiode
aus?
8. In welchem Umfang wurde das Förderprogramm „Wohneigentum für
Familien“ (WEF) seit Beginn am 1. Juni 2023 bis zum Stichtag 15. Oktober
2023 (nach der alten Förderrichtlinie) abgerufen (bitte die Antragszahlen
und positiven Förderbescheide inklusive der Angabe der damit erfolgten
Mittelbindung des Programms, der Haushaltsgrößen, dem
durchschnittlichen Jahreseinkommen der geförderten Haushalte und der
durchschnittlichen Höhe der zinsverbilligten Kredite konkret aufschlüsseln)?
9. Welche konkreten Ergebnisse hat die Analyse des BMWSB zum WEF
(vgl. Ausschussdrucksache 20(24)163) im Zusammenwirken mit der
Kreditanstalt für Wiederaufbau und Finanzpartnern, die sich mit dem
Mittelabruf der neuen Wohneigentumsförderung für Familien seit dem
Programmstart am 1. Juni 2023 auseinandergesetzt hat, hervorgebracht, und
warum ist diese Analyse nach Kenntnis der Fragesteller nicht öffentlich
zugänglich, und beabsichtigt die Bundesregierung, die Analyse zu
veröffentlichen?
10. Führt die Bundesregierung den nach Ansicht der Fragesteller schlechten
Antragseingang beim WEF allein auf die ursprüngliche
Einkommensgrenze von 60 000 Euro brutto pro Jahr für Familien zurück, die jetzt nach
oben korrigiert wurde, oder gab es noch weitere Faktoren bei den
Förderbedingungen, die zur Unattraktivität des WEF geführt haben (bitte
begründen), und wenn ja, welche Faktoren waren das, und wurden diese in
den neuen Förderbedingungen berücksichtigt?
11. Mit wie vielen konkret geförderten Familien und Projekten rechnet die
Bundesregierung auf Grundlage der neuen Förderkonditionen des WEF
bis zum Ende der Wahlperiode, und mit welcher Höhe an staatlichen
Fördermitteln wird insofern kalkuliert (bitte nach geförderten
Effizienzhäusern EH 40 und geförderten Effizienzhäusern EH 40 QNG-Plus
aufschlüsseln)?
12. Was konkret hat die Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und
Bauwesen, Klara Geywitz, in dem Interview mit der „Welt“ vom 28.
September 2023 (https://www.welt.de/wirtschaft/plus247655370/Heizungsges
etz-Hier-stellt-die-Ampel-ihre-Bauvorschriften-jetzt-infrage.html)
gemeint, als sie im Zusammenhang mit dem für Neubauten geltenden
strengen Effizienzhausstandard 40 sagte: „(S)obald die Beschlüsse unseres
Maßnahmen-Pakets (zum Baugipfel) umgesetzt sind, werden wir das noch
einmal neu definieren müssen“ (vgl. ebd.)?
13. Wieso werden die aktuellen Förderprogramme der Bundesregierung nicht
entsprechend dem Entwurf zum Wachstumschancengesetz angepasst, also
auch der Effizienzhausstandard EH55 gefördert, obwohl der Kosten/
Nutzen-Faktor auch für Klimaneutralität beim Bauen mit dem Standard
EH55 deutlich besser abschneidet, bzw. warum legt die Bundesregierung
nicht ein Förderprogramm auf, mit dem ein solcher EH55-Standard
förderfähig wird?
14. Plant die Bundesregierung eine vergleichbare steuerliche
Sonderabschreibung auch für Sanierungsmaßnahmen, wenn ja, wann kommt diese, und
wie wird diese ausgestaltet sein, und wenn nein, warum nicht?
15. Plant die Bundesregierung die Ausweitung eines „Sprinterbonus“, wie er
beim Austausch von Heizungen geplant ist, auch auf Sanierungen von
u. a. Gebäudehüllen, und wenn nein, warum nicht?
16. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung in Fortsetzung
der Arbeit der Baukostensenkungskommission der letzten Wahlperiode
zur Senkung der Baukosten in der bisherigen Wahlperiode ergriffen, und
welche konkreten Maßnahmen haben wie viel zur Senkung von
Baukosten beigetragen (bitte konkret benennen, beziffern und erwartete
Absenkung der Baukosten konkret zuordnen)?
17. Wie ist der Sachstand im Hinblick auf die angekündigte Einrichtung einer
unabhängigen Prüfstelle beim Deutschen Institut für Bautechnik mit dem
Ziel einer Kostenfolgeabschätzung bei Normungsprozessen (https://www.
haufe.de/immobilien/wirtschaft-politik/wohnen-bezahlbare-mieten-master
ziel-der-bundesregierung_84342_513802.html)?
Bis wann wird diese Prüfstelle eingerichtet, mit welchem Personalbestand
wird diese ausgestaltet sein, und welche Haushaltsmittel sind dafür
vorgesehen?
18. Soll sich die Kostenfolgeabschätzung nur auf künftige Normen beziehen,
oder wird die Prüfstelle auch bereits bestehende Normen umfassend
überprüfen und gegebenenfalls Vorschläge zur Absenkung von Baukosten
durch Entfall oder Vereinfachung von Normen machen, und wenn nein,
warum nicht?
19. Wie hoch schätzt die Bundesregierung das Potenzial für die Schaffung
von neuen Wohnungen durch Umbau, Umnutzung und Aufstockung von
bestehenden Gebäuden ein (bitte konkret aufschlüsseln, wie viele neue
Wohneinheiten durch Umbau, durch Umnutzung oder durch Aufstockung
entstehen können, und zwar deutschlandweit und in den sieben großen A-
Städten)?
20. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um den vorhandenen
leerstehenden Wohnraum in ländlichen Räumen nutzbar zu machen, wenn ja,
welche sind das, und wenn nein, warum nicht, und wie will die
Bundesregierung dann das durch die Bauministerin in den Medien
wiedergegebene Ziel, mehr Menschen für ein Leben auf dem Land zu begeistern (vgl.
https://www.tagesschau.de/inland/geywitz-umzug-land-101.html),
umsetzen?
21. Welche Initiativen plant die Bundesregierung, um die denkmalverträgliche
Umnutzung von bestehenden Nichtwohngebäuden in Wohnungen im
planerischen Innen- und Außenbereich vereinfacht zu ermöglichen?
22. Welche Initiativen plant die Bundesregierung, um den unbürokratischen
Abriss von Bestandswohnbauten im Außenbereich, deren Umbau und
energetische Sanierung sich nicht lohnt, und Neubau in vergleichbarer
Kubatur zu ermöglichen?
23. Wie sieht der Sachstand bzw. der konkrete Zeitplan zur Abarbeitung des
am Bündnistag am 25. September 2023 vorgestellten 14-Punkte-
Maßnahmenpapiers aus (bitte Sachstand und Zeitplan für jede einzelne
Maßnahme darstellen)?
24. Wie ist der Sachstand zum Beschluss des Bündnisses für bezahlbaren
Wohnraum vom 12. Oktober 2022, dass „die Prüfung eines möglichen
niedrigen Mehrwertsteuersatzes beim Bau von miet- und
belegungsgebundenem Wohnraum“ (Maßnahme 5.35, https://www.bmwsb.bund.de/Share
dDocs/downloads/Webs/BMWSB/DE/veroeffentlichungen/wohnen/buend
nis-wohnraum/20221012-buendnis-massnahmen.html;jsessionid=6033061
77CADD9649F95A3FFCC0E0A06.2_cid505) erfolgen wird, und wird
der Steuersatz für solche Bauleistungen in dieser Wahlperiode noch von
19 auf 7 Prozent abgesenkt, und wenn nein, warum nicht?
25. Wie hoch ist das gesamte Mehrwertsteueraufkommen durch den
Wohnungsneubau (bitte auch die damit verbundenen Produkte und
Dienstleistungen auf der vor- und nachgelagerten Ebene miteinbeziehen)?
Mit welchen Steuerausfällen rechnet die Bundesregierung im Falle der
Absenkung des Mehrwertsteuersatzes für Bauleistungen auf 7 Prozent?
26. Mit welchen Steuerausfällen rechnet die Bundesregierung aufgrund der
nach Ansicht der Fragesteller alarmierenden Baukonjunktur und des
Rückgangs beim Wohnungsneubau (bitte konkret für die Jahre 2023, 2024
und 2025 beziffern)?
27. Warum werden die Mittel für die Städtebauförderung im Etat des
BMWSB für 2024 nicht erhöht, obwohl die Baukosten in den letzten
Jahren massiv gestiegen sind und die Bundesregierung mit dem
Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP
angekündigt hatte, die Städtebauförderung nicht nur dauerhaft sichern, sondern
auch erhöhen zu wollen?
28. Inwiefern wurden die Mittel der Städtebauförderung nach Kenntnis der
Bundesregierung bislang für die Revitalisierung von Brachflächen
eingesetzt?
29. Weshalb wurde im Bundesprogramm „Nationale Projekte des
Städtebaus“, das in der aktuellen Halbzeitbilanz des BMWSB noch als
Premiumprojekt für die Städtebauförderung herangezogen wird, im
Haushaltsjahr 2023 kein neuer Förderaufruf gestartet, und warum wird es laut
Haushaltsentwurf 2024 auch im kommenden Jahr keinen erneuten Aufruf
geben?
30. Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung die Kommunen bei
ihren hohen Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen und
Klimaanpassungen unterstützen, die erforderlich sind, um das bis 2045 gesetzte Ziel
der Klimaneutralität zu erreichen, und warum wird im Entwurf des
Haushaltsgesetzes gekürzt, obwohl davon auszugehen ist, dass die
Investitionen in den nächsten Jahren ansteigen werden?
31. Wie garantiert die Bundesregierung, dass Investoren bei Vorhaben für den
Bau und die Sanierung von Wohnheimen für Auszubildende und
Studierende auch nach 2024 und 2025 hinaus Planungssicherheit erhalten?
32. Wie viel neuer studentischer Wohnraum wurde im Rahmen der
Bundesförderung der Regierungskoalition seit Dezember 2021 in Deutschland
insgesamt geschaffen?
33. Wie viele Wohnheimplätze werden nach den Plänen der Bundesregierung
durch die für die Jahre 2023, 2024 und 2025 den Ländern in Aussicht
gestellten Mittel durch das Programm „Junges Wohnen“ geschaffen, und
welche Zielvereinbarungen haben Bund und Länder hier getroffen (bitte
ggf. die entsprechenden Verwaltungsvereinbarungen einzeln auflisten)?
34. Welche zusätzlichen Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen,
nachdem im Jahr 2022 nur etwa 22 500 Sozialwohnungen gebaut und in den
Ländern im selben Zeitraum nur rund 23 000 Sozialwohnungen
genehmigt wurden?
35. Wie viele Haushalte, die erst mit Beginn dieses Jahres durch das
Wohngeld-Plus-Gesetz in den Empfängerkreis aufgenommen wurden,
fallen im Jahr 2024 wieder heraus, und worauf ist dies zurückzuführen?
36. Wie ist der Sachstand bezüglich der im Koalitionsvertrag zwischen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP angekündigten „neuen
Wohngemeinnützigkeit“ im Hinblick auf Kabinettsbefassung und Finanzierung im
Haushalt 2024 oder 2025?
37. Wie weit ist die Umsetzung der Maßnahme zur Entwicklung eines
Bundesprogrammes Barrierefreiheit im Rahmen des Bündnisses für
bezahlbaren Wohnraum fortgeschritten (Maßnahme 5.18 im Maßnahmenpapier
Bündnis bezahlbarer Wohnraum), welche Akteure sind daran beteiligt,
und wie werden insbesondere Organisationen von Menschen mit
Behinderungen einbezogen?
38. Wie weit ist die Umsetzung der Maßnahme zur Förderung von
Investitionen in den bedarfsgerechten barrierefreien und bezahlbaren Wohnraum
(Maßnahme 5.19 im Maßnahmenpapier des Bündnisses für bezahlbaren
Wohnraum) fortgeschritten, und wie soll diese konkret aussehen, und in
welchem Umfang kommen jährliche Dokumentationen in Bezug auf die
angesprochene Maßnahme auf die Länder zu?
39. Wie setzt die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern die in den
Eckpunkten zur „Bundesinitiative Barrierefreiheit- Deutschland wird
barrierefrei“ (https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Pressemitteil
ungen/2022/eckpunkte-bundesinitiative-barrierefreiheit.pdf?__blob=publi
cationFile&v=5) angekündigte Reformierung der Musterbauordnung bzw.
der Landesbauordnungen mit Blick auf die Anzahl barrierefreier bzw. mit
dem Rollstuhl nutzbarer Wohnungen um?
40. Plant die Bundesregierung zur Förderung barrierefreier das Wohnumfeld
verbessernder Maßnahmen eine Neuauflage des KfW-Programms
„Barrierearme Stadt“ oder zusätzliche Maßnahmen im Rahmen der
Städtebauförderung, wenn ja, in welcher Form und Höhe, und wenn nein, warum
nicht?
41. Wann plant die Bundesregierung den im Koalitionsvertrag zwischen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP angekündigten Nationalen
Aktionsplan Wohnungslosigkeit vorzulegen, und aus welchen Gründe ist
dies noch nicht erfolgt?
42. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Vorlage des
Wohnungslosenberichts des Bundes im Dezember 2022 und der
Zukunftskonferenz im Juni 2023 umgesetzt, und in welchem Umfang und mit
welchen konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, die
Wohnungslosigkeit bis zum Ende ihrer Regierungszeit zu reduzieren?
43. Sieht die Bundesregierung nach wie vor eine Notwendigkeit für eine
Neuregelung des kommunalen Vorkaufsrechts in Milieuschutzgebieten, und
wann ist gegebenenfalls mit einem entsprechenden Kabinettsentwurf zu
rechnen?
44. Falls die Bundesregierung eine Neuregelung des Vorkaufsrechts
vorschlägt, wird die Regelung den Missstand beseitigen, dass in
Vereinbarungen zur Abwendung der Ausübung des Vorkaufsrechts häufig energetische
Modernisierungsmaßnahmen oder barrierereduzierende Maßnahmen
verboten und damit nach Kenntnis der Fragesteller der Klimaschutz und
altersgerechte Umbau gehemmt werden?
45. Wird die Vorlage einer Neuregelung des kommunalen Vorkaufsrechts mit
anderen mieterschützenden Vorhaben verknüpft, und wenn ja, mit
welchen?
46. Wann wird die Bundesregierung die angekündigte große Novelle des
Baugesetzbuches vorlegen, und welche Regelungen wird diese beinhalten?
47. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung vor dem
Hintergrund, dass das BMWSB laut Bilanzpapier „Aktiv für das Zuhause. –
18 Monate BMWSB“ (Stand: Juli 2023, S. 12) eine „feministische
Stadtentwicklungspolitik stärken“ möchte, hierzu in dieser Legislaturperiode
bereits ergriffen (bitte einzeln mit Datum, Maßnahme, konkrete
Ergebnisse und Kosten bzw. Personalaufwand auflisten), und in welcher Höhe sind
hierzu Haushaltsmittel im Etat vorgesehen (bitte bereits ausgegebene
Mittel und Planungen für die zweite Hälfte der Legislaturperiode beziffern)?
48. Welche Rückmeldungen und Erfahrungsberichte aus den Kommunen hat
die Bundesregierung bisher zu dem in diesem Jahr beschlossenen
Raumordnungsänderungsgesetz (ROGÄndG), und hat die Bundesregierung die
im begleitenden Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen
(Ausschuss-Drucksache: 20(24)110 vom 1. März 2023) zum
Jahreswechsel zugesagte Evaluierung der Beschleunigungswirkung der Artikel 1
und 12, dessen Ergebnis auch dem Deutschen Bundestag vorzulegen ist,
bereits begonnen, und wie ist der Zwischenstand?
49. Wurde durch die Bundesregierung – wie im Entschließungsantrag
beschlossen – bereits geprüft, inwiefern die Instrumente der öffentlichen
Beteiligung im Raumordnungsgesetz (ROG) mit dem Ziel der weiteren
Planungsbeschleunigung ergänzt oder weiterentwickelt werden könnten, und
wenn ja, mit welchem Ergebnis?
50. Hat die Bundesregierung die im dortigen Entschließungsantrag ebenfalls
zugesagte Prüfung (bis zum 31. August 2023), ob gesetzgeberischer
Handlungsbedarf besteht, um das Ziel der Verringerung der
Flächenneuinanspruchnahme und das sogenannte „30-ha-Ziel“ gesetzlich zu verankern,
bereits durchgeführt, wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein,
warum nicht?
51. Wie bewertet die Bundesregierung mit Blick auf die Reduzierung der
Flächeninanspruchnahme die Ergebnisse des UBA (Umweltbundesamt)-
Modellversuchs zum Flächenzertifikatehandel?
52. Wie ist der Planungs- und Umsetzungsstand bezüglich des BIM (Building
Information Modeling)-Masterplans?
53. Wurden die Geschäftsbereiche von BIM Deutschland neu ausgeschrieben,
wenn ja, wann, und welche Bewerber waren daran beteiligt, und wer hat
den Zuschlag erhalten (falls Geschäftsbereiche einzeln ausgeschrieben
wurden, bitte Zeitpunkt und Bereich sowie Ausschreibungshöhe
auflisten)?
54. Wie weit sind die Arbeiten an der „Digitalisierungsstrategie Bundesbau“
fortgeschritten, und sind deren Elemente – Bundesbauten-Cloud,
Common Data Environment, Controlling-Konzept, Digitaler Workflow sowie
die Einbeziehung von BIM – bereits in der regulären Anwendung?
55. Ist die IT-gestützte Projektdatenbank für Bundesbauten, die ursprünglich
bereits bis Anfang 2021 in Betrieb genommen werden sollte,
zwischenzeitlich fertig gestellt worden und im Regelbetrieb, und wenn nein, warum
nicht?
56. Ist für das Risikomanagement der Bundesbauten mittlerweile der Testlauf
der Risikoworkshops erfolgt, und hat daraufhin die Schulung der
Beschäftigten der Bundesbauverwaltung in der Anwendung des
Risikomanagements begonnen?
57. Ist die Abstimmung der Konzeption der zentralen Datenbank der
Anwendungen Risikomanagement, Controlling und Projektmanagement für den
Bundesbau zwischenzeitlich zwischen BMWSB, dem Bundesministerium
der Verteidigung (BMVg) und der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
(BImA) abgeschlossen, und ist die Erstellung der Datenbank in Arbeit,
und wenn nein, warum nicht?
58. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund,
dass sie nach Ansicht der Fragesteller keine Notwendigkeit für ein Smart-
City-Kompetenzzentrum erkennen will und die Verabschiedung eines
Smart-City-Stufenplans frühestens im Sommer 2024 vorgesehen ist, um
kurzfristig Smart-City-Innovationen nicht nur als Insellösungen einer
Stadt zu realisieren, sondern schnell und nachhaltig in die Fläche zu
bringen?
59. Wie ist die Bauakademie finanziell ausgestattet, und reicht diese
Ausstattung, um das von der Bundesstiftung beschlossene Entwicklungskonzept
umzusetzen?
60. Welche Initiativen plant die Bundesregierung, um den
denkmalverträglichen Einsatz von Photovoltaikanlagen vereinfacht zu ermöglichen?
61. Welche Forschungsinitiativen unterstützt die Bundesregierung, um den
denkmalverträglichen Ausbau der Erneuerbaren Energien voranzutreiben?
62. Welche konkreten Maßnahmen hat das Bundesministerium für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen im Lichte des Koalitionsvertrages
zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP getroffen, um die
Förderkulisse insbesondere für Kommunen und Gemeinden zu
„flexibilisieren und entbürokratisieren“, damit ein besserer Mittelabfluss der
Haushaltsmittel durch die Bundesländer bei sämtlichen Förderprogrammen
gewährleistet werden kann?
63. Wie viele der vom Haushaltsgesetzgeber im Bundeshaushalt 2023
genehmigten über 100 neuen Personalstellen für das BMWSB sind aktuell noch
unbesetzt (bitte Abteilung und Anzahl nennen sowie eine Begründung für
den schleppenden Personalaufbau geben), und wieso sind nach zwei
Jahren noch immer drei Unterabteilungsleitungen unbesetzt?
Berlin, den 9. November 2023
Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion
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ISSN 0722-8333