Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet
Halbzeitbilanz der Bundesregierung in der Wohnen- und Baupolitik
(insgesamt 63 Einzelfragen)
Fraktion
CDU/CSU
Ressort
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Datum
14.12.2023
Antwortdauer
24 Tage
Aktualisiert
02.07.2024
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT20/942920.11.2023
Halbzeitbilanz der Bundesregierung in der Wohnen- und Baupolitik
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
Kleine Anfrage
der Fraktion der CDU/CSU
Halbzeitbilanz der Bundesregierung in der Wohnen- und Baupolitik
Die erste Hälfte der 20. Wahlperiode des Deutschen Bundestages ist vorbei.
Der Bundesregierung verbleiben weniger als zwei Jahre, um ihre Vorhaben und
ehrgeizigen Ziele für diese Legislaturperiode umzusetzen. Die bisherige Bilanz
beim Thema „Bauen und Wohnen“ ist nach Meinung der Fragesteller
ernüchternd und enttäuschend.
Noch im Bundestagswahlkampf 2021 inszenierte sich der heutige
Bundeskanzler Olaf Scholz als „Kanzler für bezahlbaren Wohnraum“ und reagierte damit
auf die bereits seinerzeit angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt. Der
Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP
formulierte daher das Ziel, 400 000 neue Wohnungen pro Jahr – davon 100 000
Sozialbauwohnungen – zu bauen und mehr Menschen den Weg in die eigenen
vier Wände zu ermöglichen. Um diese großen Herausforderungen umzusetzen,
wurde mit dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und
Bauwesen (BMWSB) extra ein neues und eigenes Bundesministerium geschaffen.
Die Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Klara
Geywitz, stellt sich in ihrer Halbzeitbilanz ein gutes Zeugnis aus: Auf vier von
fünf Seiten finden sich fast nur grüne Häkchen für bereits umgesetzte Vorhaben
des Koalitionsvertrages zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
FDP. Die Realität ist nach Meinung der Fragesteller eine andere: Nach zwei
Jahren Bundesregierung aus SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP
befindet sich Deutschland in der größten Wohnungsbaukrise seit Jahrzehnten. Die
Lage ist nach Auffassung der Fragesteller dramatisch: Die
Baugenehmigungszahlen brechen flächendeckend ein, die Auftragsbücher der Unternehmen
laufen leer, und Projekte werden reihenweise storniert. Einige Unternehmen
mussten bereits Insolvenz anmelden, viele andere sind in eine bedenkliche
finanzielle Schieflage geraten. Es gibt bereits Kurzarbeit und erste Entlassungen. Die
selbstgesteckten Wohnungsbauziele der Bundesregierung bestehend aus SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FD werden nach Ansicht der Fragesteller
scheitern – statt 1,6 Million neuer Wohnungen in dieser Legislaturperiode
werden es vermutlich gerade einmal die Hälfte sein: Nach 295 300 fertiggestellten
Wohnungen im Jahr 2022 werden für das Jahr 2023 nur etwas mehr als 220 000
neue Wohneinheiten prognostiziert. Im Jahr 2024 wird die Zahl der
Fertigstellungen auf unter 200 000 fallen und etwa 177 000 betragen (https://www.spieg
el.de/wirtschaft/forscher-erwarten-2024-nur-noch-177-000-neue-wohnungen-a-
4de541d4-4f77-4fbf-943b-7b0640ebbbee). Ein historisches Tief.
Der Einbruch auf dem Wohnungsmarkt ist dabei keineswegs nur exogenen
Faktoren wie dem Krieg Russlands gegen die Ukraine und den binnen kurzer Frist
vervierfachten Zinsen geschuldet, sondern geht zu einem nicht unwesentlichen
Teil auf hausgemachte Probleme der Bundesregierung zurück. So hat etwa die
Deutscher Bundestag Drucksache 20/9429
20. Wahlperiode 20.11.2023
abrupte Kappung des KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau)-Förderprogramms
EH-55 Anfang 2022 zu einem massiven Verlust an Vertrauen und
Planungssicherheit bei Unternehmen und privaten Bauherrn geführt. Auch danach
mussten Förderprogramme wegen nicht auskömmlicher Finanzierung nach wenigen
Stunden erneut gestoppt werden (https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Meldun
g/2022/20220124-foerderung-fur-energieeffiziente-gebaude-durch-kfw.html;
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/02/20220201-lo
esung-fuer-kfw-gebaeudefoerderung-steht.html), oder sie waren wie bei der
Wohneigentumsförderung für Familien nach Auffassung der Fragesteller von
vornherein falsch konzipiert, sodass sie kaum in Anspruch genommen wurden.
Gleichzeitig hat die Bundesregierung mit der Einführung des gesetzlichen
Neubaustandards Effizienzhaus 55 oder auch durch die Verpflichtungen nach dem
Gebäudeenergiegesetz Baukosten verteuert bzw. neue induziert. Steigende
Standards, steigende Materialkosten und steigende Zinsen waren und sind für
die Baubranche eine toxische Mischung, auf die die Bundesregierung nach
Meinung der Fragesteller viel zu spät reagiert hat. Die seit vielen Monaten
quasi im Wochentakt ausgesendeten Hilferufe von Unternehmen hat sie nach
Ansicht der Fragesteller viel zu lange ignoriert.
Die Bundesbauministerin Klara Geywitz hat sich insofern nicht zu Unrecht
selbst als „Gesicht der Baukrise“ bezeichnet (https://www.spiegel.de/politik/de
utschland/klara-geywitz-ich-bin-das-gesicht-zur-baukrise-a-653121c4-9fbd-4e3
0-a7bc-5c2d390c94c8). Aber auch Bundeskanzler Olaf Scholz hat viel zu lange
tatenlos zugesehen, wie die Krise beim Wohnungsneubau sich Woche um
Woche zuspitzte und seine Bauministerin dem nichts entgegensetzen konnte. Erst
viel zu spät lud er am 25. September 2023 zu einem Baugipfel und
Krisengespräch im Bundeskanzleramt ein. Der dort präsentierte 14-Punkte-
Maßnahmenkatalog greift zwar einige der schon vor vielen Monaten erhobenen
Forderungen der Fraktion der CDU/CSU auf, ist aber ansonsten nach Ansicht
der Fragesteller viel zu zaghaft und wird bei Weitem nicht ausreichen, um eine
Zeitenwende beim Wohnungsneubau zu erreichen. Laut Regierungsberater und
Spitzenökonom Dr. Jens Südekum wird das Paket bestenfalls den Bau von
30 000 zusätzlichen Wohnungen anreizen können (https://nachrichten.btg/inde
x.php/news/detailansicht/ID/14f51b247eabf3fccbb8d8d836d0fee9/type/tnews).
Das ist viel zu wenig, verfehlt das von der Ampel selbst gesteckte Ziel von
400 000 Wohnungen jährlich deutlich und wird dem Bedarf von rund 500 000
Wohnungen jährlich in keiner Weise gerecht. Leidtragende sind die vielen
Hunderttausend Menschen, die auf der Suche nach einer bezahlbaren Wohnung
sind. Die Wohnungs- und Baupolitik der Bundesregierung aus SPD, BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN und FDP erscheint demnach zur Halbzeit bereits als
gescheitert. Aus Sicht der Fragesteller ist es daher angezeigt, die Bundesregierung
zu fragen, wie sie die Situation beim Wohnungsneubau und auf den
Wohnungsmärkten einschätzt und mit welchen Maßnahmen sie zu einer Verbesserung der
Situation beitragen möchte.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele fertiggestellte Wohnungen erwartet die Bundesregierung für das
Jahr 2023, das Jahr 2024 und das Jahr 2025 vor dem Hintergrund, dass im
Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP
das Ziel formuliert wurde, jährlich 400 000 neue Wohnungen, davon
100 000 Sozialwohnungen, zu bauen?
2. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, warum die Baugenehmigungszahlen
im Jahr 2022 und im Jahr 2023 flächendeckend massiv eingebrochen sind,
und wenn ja, welche?
3. Mit welchen konkreten Maßnahmen wollte die Bundesregierung die
Steigerung um 100 000 Neubauwohnungen innerhalb von nur einem Jahr
erreichen (bitte diese konkreten Maßnahmen und das daraus jeweils
erwartete zusätzliche Wohnungsneubauvolumen nennen)?
4. Welche dieser Maßnahmen wurden bereits umgesetzt, und wie viele
zusätzliche Wohneinheiten sind darauf zurückzuführen?
5. In welchem Umfang wurde das Förderprogramm „Klimafreundlicher
Neubau“ (KFN) seit Beginn am 1. März 2023 bis zum 30. Oktober 2023
abgerufen (bitte die Antragszahlen, die positiven Förderbescheide
inklusive der Angabe der damit erfolgten Mittelbindung des Programms und
Angabe des geförderten Baustandards – EH40, QNG-Plus oder QNG-
Premium –, die durchschnittliche Höhe der zinsverbilligten Kredite bzw.
Investitionszuschüsse konkret aufschlüsseln und alles nach gewerblicher
oder privater Antragstellung differenzieren)?
6. Bei wie vielen der bewilligten Antragsbauten wurde bereits mit dem Bau
begonnen?
7. Von dem Bau wie vieler durch das KFN-Programm geförderter
Wohneinheiten geht die Bundesregierung bis zum Ende der laufenden Wahlperiode
aus?
8. In welchem Umfang wurde das Förderprogramm „Wohneigentum für
Familien“ (WEF) seit Beginn am 1. Juni 2023 bis zum Stichtag 15. Oktober
2023 (nach der alten Förderrichtlinie) abgerufen (bitte die Antragszahlen
und positiven Förderbescheide inklusive der Angabe der damit erfolgten
Mittelbindung des Programms, der Haushaltsgrößen, dem
durchschnittlichen Jahreseinkommen der geförderten Haushalte und der
durchschnittlichen Höhe der zinsverbilligten Kredite konkret aufschlüsseln)?
9. Welche konkreten Ergebnisse hat die Analyse des BMWSB zum WEF
(vgl. Ausschussdrucksache 20(24)163) im Zusammenwirken mit der
Kreditanstalt für Wiederaufbau und Finanzpartnern, die sich mit dem
Mittelabruf der neuen Wohneigentumsförderung für Familien seit dem
Programmstart am 1. Juni 2023 auseinandergesetzt hat, hervorgebracht, und
warum ist diese Analyse nach Kenntnis der Fragesteller nicht öffentlich
zugänglich, und beabsichtigt die Bundesregierung, die Analyse zu
veröffentlichen?
10. Führt die Bundesregierung den nach Ansicht der Fragesteller schlechten
Antragseingang beim WEF allein auf die ursprüngliche
Einkommensgrenze von 60 000 Euro brutto pro Jahr für Familien zurück, die jetzt nach
oben korrigiert wurde, oder gab es noch weitere Faktoren bei den
Förderbedingungen, die zur Unattraktivität des WEF geführt haben (bitte
begründen), und wenn ja, welche Faktoren waren das, und wurden diese in
den neuen Förderbedingungen berücksichtigt?
11. Mit wie vielen konkret geförderten Familien und Projekten rechnet die
Bundesregierung auf Grundlage der neuen Förderkonditionen des WEF
bis zum Ende der Wahlperiode, und mit welcher Höhe an staatlichen
Fördermitteln wird insofern kalkuliert (bitte nach geförderten
Effizienzhäusern EH 40 und geförderten Effizienzhäusern EH 40 QNG-Plus
aufschlüsseln)?
12. Was konkret hat die Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und
Bauwesen, Klara Geywitz, in dem Interview mit der „Welt“ vom 28.
September 2023 (https://www.welt.de/wirtschaft/plus247655370/Heizungsges
etz-Hier-stellt-die-Ampel-ihre-Bauvorschriften-jetzt-infrage.html)
gemeint, als sie im Zusammenhang mit dem für Neubauten geltenden
strengen Effizienzhausstandard 40 sagte: „(S)obald die Beschlüsse unseres
Maßnahmen-Pakets (zum Baugipfel) umgesetzt sind, werden wir das noch
einmal neu definieren müssen“ (vgl. ebd.)?
13. Wieso werden die aktuellen Förderprogramme der Bundesregierung nicht
entsprechend dem Entwurf zum Wachstumschancengesetz angepasst, also
auch der Effizienzhausstandard EH55 gefördert, obwohl der Kosten/
Nutzen-Faktor auch für Klimaneutralität beim Bauen mit dem Standard
EH55 deutlich besser abschneidet, bzw. warum legt die Bundesregierung
nicht ein Förderprogramm auf, mit dem ein solcher EH55-Standard
förderfähig wird?
14. Plant die Bundesregierung eine vergleichbare steuerliche
Sonderabschreibung auch für Sanierungsmaßnahmen, wenn ja, wann kommt diese, und
wie wird diese ausgestaltet sein, und wenn nein, warum nicht?
15. Plant die Bundesregierung die Ausweitung eines „Sprinterbonus“, wie er
beim Austausch von Heizungen geplant ist, auch auf Sanierungen von
u. a. Gebäudehüllen, und wenn nein, warum nicht?
16. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung in Fortsetzung
der Arbeit der Baukostensenkungskommission der letzten Wahlperiode
zur Senkung der Baukosten in der bisherigen Wahlperiode ergriffen, und
welche konkreten Maßnahmen haben wie viel zur Senkung von
Baukosten beigetragen (bitte konkret benennen, beziffern und erwartete
Absenkung der Baukosten konkret zuordnen)?
17. Wie ist der Sachstand im Hinblick auf die angekündigte Einrichtung einer
unabhängigen Prüfstelle beim Deutschen Institut für Bautechnik mit dem
Ziel einer Kostenfolgeabschätzung bei Normungsprozessen (https://www.
haufe.de/immobilien/wirtschaft-politik/wohnen-bezahlbare-mieten-master
ziel-der-bundesregierung_84342_513802.html)?
Bis wann wird diese Prüfstelle eingerichtet, mit welchem Personalbestand
wird diese ausgestaltet sein, und welche Haushaltsmittel sind dafür
vorgesehen?
18. Soll sich die Kostenfolgeabschätzung nur auf künftige Normen beziehen,
oder wird die Prüfstelle auch bereits bestehende Normen umfassend
überprüfen und gegebenenfalls Vorschläge zur Absenkung von Baukosten
durch Entfall oder Vereinfachung von Normen machen, und wenn nein,
warum nicht?
19. Wie hoch schätzt die Bundesregierung das Potenzial für die Schaffung
von neuen Wohnungen durch Umbau, Umnutzung und Aufstockung von
bestehenden Gebäuden ein (bitte konkret aufschlüsseln, wie viele neue
Wohneinheiten durch Umbau, durch Umnutzung oder durch Aufstockung
entstehen können, und zwar deutschlandweit und in den sieben großen A-
Städten)?
20. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um den vorhandenen
leerstehenden Wohnraum in ländlichen Räumen nutzbar zu machen, wenn ja,
welche sind das, und wenn nein, warum nicht, und wie will die
Bundesregierung dann das durch die Bauministerin in den Medien
wiedergegebene Ziel, mehr Menschen für ein Leben auf dem Land zu begeistern (vgl.
https://www.tagesschau.de/inland/geywitz-umzug-land-101.html),
umsetzen?
21. Welche Initiativen plant die Bundesregierung, um die denkmalverträgliche
Umnutzung von bestehenden Nichtwohngebäuden in Wohnungen im
planerischen Innen- und Außenbereich vereinfacht zu ermöglichen?
22. Welche Initiativen plant die Bundesregierung, um den unbürokratischen
Abriss von Bestandswohnbauten im Außenbereich, deren Umbau und
energetische Sanierung sich nicht lohnt, und Neubau in vergleichbarer
Kubatur zu ermöglichen?
23. Wie sieht der Sachstand bzw. der konkrete Zeitplan zur Abarbeitung des
am Bündnistag am 25. September 2023 vorgestellten 14-Punkte-
Maßnahmenpapiers aus (bitte Sachstand und Zeitplan für jede einzelne
Maßnahme darstellen)?
24. Wie ist der Sachstand zum Beschluss des Bündnisses für bezahlbaren
Wohnraum vom 12. Oktober 2022, dass „die Prüfung eines möglichen
niedrigen Mehrwertsteuersatzes beim Bau von miet- und
belegungsgebundenem Wohnraum“ (Maßnahme 5.35, https://www.bmwsb.bund.de/Share
dDocs/downloads/Webs/BMWSB/DE/veroeffentlichungen/wohnen/buend
nis-wohnraum/20221012-buendnis-massnahmen.html;jsessionid=6033061
77CADD9649F95A3FFCC0E0A06.2_cid505) erfolgen wird, und wird
der Steuersatz für solche Bauleistungen in dieser Wahlperiode noch von
19 auf 7 Prozent abgesenkt, und wenn nein, warum nicht?
25. Wie hoch ist das gesamte Mehrwertsteueraufkommen durch den
Wohnungsneubau (bitte auch die damit verbundenen Produkte und
Dienstleistungen auf der vor- und nachgelagerten Ebene miteinbeziehen)?
Mit welchen Steuerausfällen rechnet die Bundesregierung im Falle der
Absenkung des Mehrwertsteuersatzes für Bauleistungen auf 7 Prozent?
26. Mit welchen Steuerausfällen rechnet die Bundesregierung aufgrund der
nach Ansicht der Fragesteller alarmierenden Baukonjunktur und des
Rückgangs beim Wohnungsneubau (bitte konkret für die Jahre 2023, 2024
und 2025 beziffern)?
27. Warum werden die Mittel für die Städtebauförderung im Etat des
BMWSB für 2024 nicht erhöht, obwohl die Baukosten in den letzten
Jahren massiv gestiegen sind und die Bundesregierung mit dem
Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP
angekündigt hatte, die Städtebauförderung nicht nur dauerhaft sichern, sondern
auch erhöhen zu wollen?
28. Inwiefern wurden die Mittel der Städtebauförderung nach Kenntnis der
Bundesregierung bislang für die Revitalisierung von Brachflächen
eingesetzt?
29. Weshalb wurde im Bundesprogramm „Nationale Projekte des
Städtebaus“, das in der aktuellen Halbzeitbilanz des BMWSB noch als
Premiumprojekt für die Städtebauförderung herangezogen wird, im
Haushaltsjahr 2023 kein neuer Förderaufruf gestartet, und warum wird es laut
Haushaltsentwurf 2024 auch im kommenden Jahr keinen erneuten Aufruf
geben?
30. Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung die Kommunen bei
ihren hohen Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen und
Klimaanpassungen unterstützen, die erforderlich sind, um das bis 2045 gesetzte Ziel
der Klimaneutralität zu erreichen, und warum wird im Entwurf des
Haushaltsgesetzes gekürzt, obwohl davon auszugehen ist, dass die
Investitionen in den nächsten Jahren ansteigen werden?
31. Wie garantiert die Bundesregierung, dass Investoren bei Vorhaben für den
Bau und die Sanierung von Wohnheimen für Auszubildende und
Studierende auch nach 2024 und 2025 hinaus Planungssicherheit erhalten?
32. Wie viel neuer studentischer Wohnraum wurde im Rahmen der
Bundesförderung der Regierungskoalition seit Dezember 2021 in Deutschland
insgesamt geschaffen?
33. Wie viele Wohnheimplätze werden nach den Plänen der Bundesregierung
durch die für die Jahre 2023, 2024 und 2025 den Ländern in Aussicht
gestellten Mittel durch das Programm „Junges Wohnen“ geschaffen, und
welche Zielvereinbarungen haben Bund und Länder hier getroffen (bitte
ggf. die entsprechenden Verwaltungsvereinbarungen einzeln auflisten)?
34. Welche zusätzlichen Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen,
nachdem im Jahr 2022 nur etwa 22 500 Sozialwohnungen gebaut und in den
Ländern im selben Zeitraum nur rund 23 000 Sozialwohnungen
genehmigt wurden?
35. Wie viele Haushalte, die erst mit Beginn dieses Jahres durch das
Wohngeld-Plus-Gesetz in den Empfängerkreis aufgenommen wurden,
fallen im Jahr 2024 wieder heraus, und worauf ist dies zurückzuführen?
36. Wie ist der Sachstand bezüglich der im Koalitionsvertrag zwischen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP angekündigten „neuen
Wohngemeinnützigkeit“ im Hinblick auf Kabinettsbefassung und Finanzierung im
Haushalt 2024 oder 2025?
37. Wie weit ist die Umsetzung der Maßnahme zur Entwicklung eines
Bundesprogrammes Barrierefreiheit im Rahmen des Bündnisses für
bezahlbaren Wohnraum fortgeschritten (Maßnahme 5.18 im Maßnahmenpapier
Bündnis bezahlbarer Wohnraum), welche Akteure sind daran beteiligt,
und wie werden insbesondere Organisationen von Menschen mit
Behinderungen einbezogen?
38. Wie weit ist die Umsetzung der Maßnahme zur Förderung von
Investitionen in den bedarfsgerechten barrierefreien und bezahlbaren Wohnraum
(Maßnahme 5.19 im Maßnahmenpapier des Bündnisses für bezahlbaren
Wohnraum) fortgeschritten, und wie soll diese konkret aussehen, und in
welchem Umfang kommen jährliche Dokumentationen in Bezug auf die
angesprochene Maßnahme auf die Länder zu?
39. Wie setzt die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern die in den
Eckpunkten zur „Bundesinitiative Barrierefreiheit- Deutschland wird
barrierefrei“ (https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Pressemitteil
ungen/2022/eckpunkte-bundesinitiative-barrierefreiheit.pdf?__blob=publi
cationFile&v=5) angekündigte Reformierung der Musterbauordnung bzw.
der Landesbauordnungen mit Blick auf die Anzahl barrierefreier bzw. mit
dem Rollstuhl nutzbarer Wohnungen um?
40. Plant die Bundesregierung zur Förderung barrierefreier das Wohnumfeld
verbessernder Maßnahmen eine Neuauflage des KfW-Programms
„Barrierearme Stadt“ oder zusätzliche Maßnahmen im Rahmen der
Städtebauförderung, wenn ja, in welcher Form und Höhe, und wenn nein, warum
nicht?
41. Wann plant die Bundesregierung den im Koalitionsvertrag zwischen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP angekündigten Nationalen
Aktionsplan Wohnungslosigkeit vorzulegen, und aus welchen Gründe ist
dies noch nicht erfolgt?
42. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Vorlage des
Wohnungslosenberichts des Bundes im Dezember 2022 und der
Zukunftskonferenz im Juni 2023 umgesetzt, und in welchem Umfang und mit
welchen konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, die
Wohnungslosigkeit bis zum Ende ihrer Regierungszeit zu reduzieren?
43. Sieht die Bundesregierung nach wie vor eine Notwendigkeit für eine
Neuregelung des kommunalen Vorkaufsrechts in Milieuschutzgebieten, und
wann ist gegebenenfalls mit einem entsprechenden Kabinettsentwurf zu
rechnen?
44. Falls die Bundesregierung eine Neuregelung des Vorkaufsrechts
vorschlägt, wird die Regelung den Missstand beseitigen, dass in
Vereinbarungen zur Abwendung der Ausübung des Vorkaufsrechts häufig energetische
Modernisierungsmaßnahmen oder barrierereduzierende Maßnahmen
verboten und damit nach Kenntnis der Fragesteller der Klimaschutz und
altersgerechte Umbau gehemmt werden?
45. Wird die Vorlage einer Neuregelung des kommunalen Vorkaufsrechts mit
anderen mieterschützenden Vorhaben verknüpft, und wenn ja, mit
welchen?
46. Wann wird die Bundesregierung die angekündigte große Novelle des
Baugesetzbuches vorlegen, und welche Regelungen wird diese beinhalten?
47. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung vor dem
Hintergrund, dass das BMWSB laut Bilanzpapier „Aktiv für das Zuhause. –
18 Monate BMWSB“ (Stand: Juli 2023, S. 12) eine „feministische
Stadtentwicklungspolitik stärken“ möchte, hierzu in dieser Legislaturperiode
bereits ergriffen (bitte einzeln mit Datum, Maßnahme, konkrete
Ergebnisse und Kosten bzw. Personalaufwand auflisten), und in welcher Höhe sind
hierzu Haushaltsmittel im Etat vorgesehen (bitte bereits ausgegebene
Mittel und Planungen für die zweite Hälfte der Legislaturperiode beziffern)?
48. Welche Rückmeldungen und Erfahrungsberichte aus den Kommunen hat
die Bundesregierung bisher zu dem in diesem Jahr beschlossenen
Raumordnungsänderungsgesetz (ROGÄndG), und hat die Bundesregierung die
im begleitenden Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen
(Ausschuss-Drucksache: 20(24)110 vom 1. März 2023) zum
Jahreswechsel zugesagte Evaluierung der Beschleunigungswirkung der Artikel 1
und 12, dessen Ergebnis auch dem Deutschen Bundestag vorzulegen ist,
bereits begonnen, und wie ist der Zwischenstand?
49. Wurde durch die Bundesregierung – wie im Entschließungsantrag
beschlossen – bereits geprüft, inwiefern die Instrumente der öffentlichen
Beteiligung im Raumordnungsgesetz (ROG) mit dem Ziel der weiteren
Planungsbeschleunigung ergänzt oder weiterentwickelt werden könnten, und
wenn ja, mit welchem Ergebnis?
50. Hat die Bundesregierung die im dortigen Entschließungsantrag ebenfalls
zugesagte Prüfung (bis zum 31. August 2023), ob gesetzgeberischer
Handlungsbedarf besteht, um das Ziel der Verringerung der
Flächenneuinanspruchnahme und das sogenannte „30-ha-Ziel“ gesetzlich zu verankern,
bereits durchgeführt, wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein,
warum nicht?
51. Wie bewertet die Bundesregierung mit Blick auf die Reduzierung der
Flächeninanspruchnahme die Ergebnisse des UBA (Umweltbundesamt)-
Modellversuchs zum Flächenzertifikatehandel?
52. Wie ist der Planungs- und Umsetzungsstand bezüglich des BIM (Building
Information Modeling)-Masterplans?
53. Wurden die Geschäftsbereiche von BIM Deutschland neu ausgeschrieben,
wenn ja, wann, und welche Bewerber waren daran beteiligt, und wer hat
den Zuschlag erhalten (falls Geschäftsbereiche einzeln ausgeschrieben
wurden, bitte Zeitpunkt und Bereich sowie Ausschreibungshöhe
auflisten)?
54. Wie weit sind die Arbeiten an der „Digitalisierungsstrategie Bundesbau“
fortgeschritten, und sind deren Elemente – Bundesbauten-Cloud,
Common Data Environment, Controlling-Konzept, Digitaler Workflow sowie
die Einbeziehung von BIM – bereits in der regulären Anwendung?
55. Ist die IT-gestützte Projektdatenbank für Bundesbauten, die ursprünglich
bereits bis Anfang 2021 in Betrieb genommen werden sollte,
zwischenzeitlich fertig gestellt worden und im Regelbetrieb, und wenn nein, warum
nicht?
56. Ist für das Risikomanagement der Bundesbauten mittlerweile der Testlauf
der Risikoworkshops erfolgt, und hat daraufhin die Schulung der
Beschäftigten der Bundesbauverwaltung in der Anwendung des
Risikomanagements begonnen?
57. Ist die Abstimmung der Konzeption der zentralen Datenbank der
Anwendungen Risikomanagement, Controlling und Projektmanagement für den
Bundesbau zwischenzeitlich zwischen BMWSB, dem Bundesministerium
der Verteidigung (BMVg) und der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
(BImA) abgeschlossen, und ist die Erstellung der Datenbank in Arbeit,
und wenn nein, warum nicht?
58. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund,
dass sie nach Ansicht der Fragesteller keine Notwendigkeit für ein Smart-
City-Kompetenzzentrum erkennen will und die Verabschiedung eines
Smart-City-Stufenplans frühestens im Sommer 2024 vorgesehen ist, um
kurzfristig Smart-City-Innovationen nicht nur als Insellösungen einer
Stadt zu realisieren, sondern schnell und nachhaltig in die Fläche zu
bringen?
59. Wie ist die Bauakademie finanziell ausgestattet, und reicht diese
Ausstattung, um das von der Bundesstiftung beschlossene Entwicklungskonzept
umzusetzen?
60. Welche Initiativen plant die Bundesregierung, um den
denkmalverträglichen Einsatz von Photovoltaikanlagen vereinfacht zu ermöglichen?
61. Welche Forschungsinitiativen unterstützt die Bundesregierung, um den
denkmalverträglichen Ausbau der Erneuerbaren Energien voranzutreiben?
62. Welche konkreten Maßnahmen hat das Bundesministerium für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen im Lichte des Koalitionsvertrages
zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP getroffen, um die
Förderkulisse insbesondere für Kommunen und Gemeinden zu
„flexibilisieren und entbürokratisieren“, damit ein besserer Mittelabfluss der
Haushaltsmittel durch die Bundesländer bei sämtlichen Förderprogrammen
gewährleistet werden kann?
63. Wie viele der vom Haushaltsgesetzgeber im Bundeshaushalt 2023
genehmigten über 100 neuen Personalstellen für das BMWSB sind aktuell noch
unbesetzt (bitte Abteilung und Anzahl nennen sowie eine Begründung für
den schleppenden Personalaufbau geben), und wieso sind nach zwei
Jahren noch immer drei Unterabteilungsleitungen unbesetzt?
Berlin, den 9. November 2023
Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
BT20/980314.12.2023
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/9429 - Halbzeitbilanz der Bundesregierung in der Wohnen- und Baupolitik
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/9429 –
Halbzeitbilanz der Bundesregierung in der Wohnen- und Baupolitik
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die erste Hälfte der 20. Wahlperiode des Deutschen Bundestages ist vorbei.
Der Bundesregierung verbleiben weniger als zwei Jahre, um ihre Vorhaben
und ehrgeizigen Ziele für diese Legislaturperiode umzusetzen. Die bisherige
Bilanz beim Thema „Bauen und Wohnen“ ist nach Meinung der Fragesteller
ernüchternd und enttäuschend.
Noch im Bundestagswahlkampf 2021 inszenierte sich der heutige
Bundeskanzler Olaf Scholz als „Kanzler für bezahlbaren Wohnraum“ und reagierte
damit auf die bereits seinerzeit angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt.
Der Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP
formulierte daher das Ziel, 400 000 neue Wohnungen pro Jahr – davon
100 000 Sozialbauwohnungen – zu bauen und mehr Menschen den Weg in die
eigenen vier Wände zu ermöglichen. Um diese großen Herausforderungen
umzusetzen, wurde mit dem Bundesministerium für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) extra ein neues und eigenes
Bundesministerium geschaffen.
Die Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Klara
Geywitz, stellt sich in ihrer Halbzeitbilanz ein gutes Zeugnis aus: Auf vier von
fünf Seiten finden sich fast nur grüne Häkchen für bereits umgesetzte
Vorhaben des Koalitionsvertrages zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und FDP. Die Realität ist nach Meinung der Fragesteller eine andere: Nach
zwei Jahren Bundesregierung aus SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
FDP befindet sich Deutschland in der größten Wohnungsbaukrise seit
Jahrzehnten. Die Lage ist nach Auffassung der Fragesteller dramatisch: Die
Baugenehmigungszahlen brechen flächendeckend ein, die Auftragsbücher der
Unternehmen laufen leer, und Projekte werden reihenweise storniert. Einige
Unternehmen mussten bereits Insolvenz anmelden, viele andere sind in eine
bedenkliche finanzielle Schieflage geraten. Es gibt bereits Kurzarbeit und erste
Entlassungen. Die selbstgesteckten Wohnungsbauziele der Bundesregierung
bestehend aus SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FD werden nach
Ansicht der Fragesteller scheitern – statt 1,6 Million neuer Wohnungen in dieser
Legislaturperiode werden es vermutlich gerade einmal die Hälfte sein: Nach
295 300 fertiggestellten Wohnungen im Jahr 2022 werden für das Jahr 2023
nur etwas mehr als 220 000 neue Wohneinheiten prognostiziert. Im Jahr 2024
wird die Zahl der Fertigstellungen auf unter 200 000 fallen und etwa 177 000
betragen (https://www.spiegel.de/wirtschaft/forscher-erwarten-2024-nur-noch-
Deutscher Bundestag Drucksache 20/9803
20. Wahlperiode 14.12.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und
Bauwesen vom 6. Dezember 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
177-000-neue-wohnungen-a-4de541d4-4f77-4fbf-943b-7b0640ebbbee). Ein
historisches Tief.
Der Einbruch auf dem Wohnungsmarkt ist dabei keineswegs nur exogenen
Faktoren wie dem Krieg Russlands gegen die Ukraine und den binnen kurzer
Frist vervierfachten Zinsen geschuldet, sondern geht zu einem nicht
unwesentlichen Teil auf hausgemachte Probleme der Bundesregierung zurück. So hat
etwa die abrupte Kappung des KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau)-
Förderprogramms EH-55 Anfang 2022 zu einem massiven Verlust an Vertrauen und
Planungssicherheit bei Unternehmen und privaten Bauherrn geführt. Auch
danach mussten Förderprogramme wegen nicht auskömmlicher Finanzierung
nach wenigen Stunden erneut gestoppt werden (https://www.bmwk.de/Redakti
on/DE/Meldung/2022/20220124-foerderung-fur-energieeffiziente-gebaude-du
rch-kfw.html; https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/
02/20220201-loesung-fuer-kfw-gebaeudefoerderung-steht.html), oder sie
waren wie bei der Wohneigentumsförderung für Familien nach Auffassung der
Fragesteller von vornherein falsch konzipiert, sodass sie kaum in Anspruch
genommen wurden. Gleichzeitig hat die Bundesregierung mit der Einführung
des gesetzlichen Neubaustandards Effizienzhaus 55 oder auch durch die
Verpflichtungen nach dem Gebäudeenergiegesetz Baukosten verteuert bzw. neue
induziert. Steigende Standards, steigende Materialkosten und steigende Zinsen
waren und sind für die Baubranche eine toxische Mischung, auf die die
Bundesregierung nach Meinung der Fragesteller viel zu spät reagiert hat. Die seit
vielen Monaten quasi im Wochentakt ausgesendeten Hilferufe von
Unternehmen hat sie nach Ansicht der Fragesteller viel zu lange ignoriert.
Die Bundesbauministerin Klara Geywitz hat sich insofern nicht zu Unrecht
selbst als „Gesicht der Baukrise“ bezeichnet (https://www.spiegel.de/politik/d
eutschland/klara-geywitz-ich-bin-das-gesicht-zur-baukrise-a-653121c4-9fbd-4
e30-a7bc-5c2d390c94c8). Aber auch Bundeskanzler Olaf Scholz hat viel zu
lange tatenlos zugesehen, wie die Krise beim Wohnungsneubau sich Woche
um Woche zuspitzte und seine Bauministerin dem nichts entgegensetzen
konnte. Erst viel zu spät lud er am 25. September 2023 zu einem Baugipfel
und Krisengespräch im Bundeskanzleramt ein. Der dort präsentierte 14-
Punkte-Maßnahmenkatalog greift zwar einige der schon vor vielen Monaten
erhobenen Forderungen der Fraktion der CDU/CSU auf, ist aber ansonsten nach
Ansicht der Fragesteller viel zu zaghaft und wird bei Weitem nicht ausreichen,
um eine Zeitenwende beim Wohnungsneubau zu erreichen. Laut
Regierungsberater und Spitzenökonom Dr. Jens Südekum wird das Paket bestenfalls den
Bau von 30 000 zusätzlichen Wohnungen anreizen können (https://nachrichte
n.btg/index.php/news/detailansicht/ID/14f51b247eabf3fccbb8d8d836d0fee9/t
ype/tnews). Das ist viel zu wenig, verfehlt das von der Ampel selbst gesteckte
Ziel von 400 000 Wohnungen jährlich deutlich und wird dem Bedarf von rund
500 000 Wohnungen jährlich in keiner Weise gerecht. Leidtragende sind die
vielen Hunderttausend Menschen, die auf der Suche nach einer bezahlbaren
Wohnung sind. Die Wohnungs- und Baupolitik der Bundesregierung aus SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP erscheint demnach zur Halbzeit
bereits als gescheitert. Aus Sicht der Fragesteller ist es daher angezeigt, die
Bundesregierung zu fragen, wie sie die Situation beim Wohnungsneubau und auf
den Wohnungsmärkten einschätzt und mit welchen Maßnahmen sie zu einer
Verbesserung der Situation beitragen möchte.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Mit der Gründung eines eigenständigen Bundesministeriums für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) zu Anfang dieser
Legislaturperiode hat die Bundesregierung den Themen Wohnen und Bauen einen
besonderen Stellenwert eingeräumt. Im Koalitionsvertrag hat sich die
Bundesregierung ambitionierte Ziele gesetzt, um adäquaten und bezahlbaren Wohnraum zu
schaffen und gleichzeitig die notwendige Transformation im Bausektor
voranzutreiben. Denn diese ist Voraussetzung, um die Klimaziele im Gebäudesektor
sowie einen zukunftsfesten Gebäudebestand zu erreichen.
Auf Initiative der Bundesbauministerin Klara Geywitz kam innerhalb kürzester
Zeit das Bündnis bezahlbarer Wohnraum zusammen, welches die
unterschiedlichen Interessen aus Bund, Ländern und Kommunen, über die Bau- und
Immobilienwirtschaft, Gewerkschaften, Mieterschutz-, Umwelt-, Verbraucherschutz-
und Sozialverbänden bis hin zur Zivilgesellschaft an einen Tisch bringt und
Maßnahmen erarbeitete, die eine Bau-, Investitions- und Innovationsoffensive
im Wohnungsneubau befördern sollen. Das Bündnis begleitet die Umsetzung
der Bündnis-Maßnahmen kontinuierlich und engmaschig in unterschiedlichen
Arbeitsrunden mit den Beteiligten..
Vor dem Hintergrund der internationalen Entwicklungen und den
Auswirkungen auf Lieferketten, Materialpreise und der europäischen Geldpolitik
verschlechterte sich innerhalb kürzester Zeit die Situation im Wohnungsneubau
drastisch. Die Bundesregierung hat darauf schnell reagiert und Entlastungen auf
den Weg gebracht. Bereits auf seiner Klausur in Meseberg beschloss das
Bundeskabinett Ende August 2023 die Einführung einer degressiven AfA für den
Wohnungsneubau. Es folgte am 25. September 2023 im Rahmen des
Bündnistags im Bundeskanzleramt die Vorstellung eines Maßnahmenpakets der
Bundesregierung zur wirtschaftlichen Stabilisierung der Baukonjunktur. Der im
Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz am 6. November 2023 geeinte
Bund-Länder-Pakt zur Planungs-, Genehmigungs- und
Umsetzungsbeschleunigung enthält weitere wichtige Impulse für den Wohnungsneubau.
Ein Teil der Maßnahmen konnte bereits weitreichend bearbeitet und umgesetzt
werden. An einer Vielzahl von Maßnahmen wird intensiv im Ressortkreis
gearbeitet oder sie befinden sich bereits im parlamentarischen Verfahren. Für
einen weiteren wichtigen Teil der Maßnahmen müssen in den Ländern die
Weichen gestellt werden.
Im Ergebnis zielen alle Maßnahmen der Bundesregierung darauf ab, die
Baukonjunktur zu stabilisieren, Arbeitsplätze zu erhalten, die Transformation in der
Immobilien- und Baubranche zum klimagerechten und ressourcenschonenden
Wohnungsneubau zu unterstützen und Baukosten durch die Beschleunigung
von Prozessen und Verfahren sowie die Überarbeitung von Gesetzen und
Prüfung von Kostenauswirkungen von Baunormen zu begrenzen, um so den Bau
von bezahlbarem und klimagerechtem Wohnraum zu befördern und zu
beschleunigen.
Ein für das bezahlbare Wohnen besonders wichtiger Baustein zur Schaffung
von mehr bezahlbarem Wohnraum ist die Unterstützung der Länder mit
zweckgebundenen Bundesfinanzhilfen für den sozialen Wohnungsbau. In der
aktuellen Finanzplanung ist vorgesehen, dass der Bund den Ländern Bundesmittel
in Höhe von 18,15 Mrd. Euro für den Zeitraum von 2022 bis 2027 zur
Verfügung stellt. Acht Länder hatten bereits 2022 einen Zuwachs beim Bestand an
Sozialmietwohnungen im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen. Im
Programmjahr 2023 stellt der Bund den Ländern insgesamt 2,5 Mrd. Euro für den
sozialen Wohnungsbau zur Verfügung, davon erstmalig 500 Mio. Euro für das
Förderprogramm „Junges Wohnen“. Das sind mehr als doppelt so viele
Bundesmittel wie in den Programmjahren 2020 und 2021. Die Bundesmittel
werden durch die Länder kofinanziert, so dass erfahrungsgemäß insgesamt eine
mehr als doppelt so hohe Summe für die Schaffung von sozialem und
bezahlbarem Wohnraum zur Verfügung stehen wird.
Im neuen Programm „Klimafreundlicher Neubau“ ist nach einem guten halben
Jahr Programmlaufzeit seit dem 1. März 2023 mit Stand 31. Oktober 2023 die
Förderung von über 30.000 Wohneinheiten bewilligt worden, trotz hoher
Anforderungen an Energieeffizienz und Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus
und zu einem erheblichen Anteil auch im Programmsegment, das die
Einhaltung des Qualitätssiegels Nachhaltiges Bauen voraussetzt.
Mit der zum 1. Januar 2023 in Kraft getretenen Wohngeld-Plus-Reform hat die
Bundesregierung zudem die stärkste Wohngelderhöhung und Erweiterung des
Empfängerkreises in der bisherigen Geschichte des Wohngeldes umgesetzt.
Zum Vergleich: während 2020 in der letzten Wahlperiode seitens des Bundes
100 Mio. Euro zusätzliche Mittel bei der Wohngeldreform bereitgestellt
wurden, waren es 2023 rund 1,9 Mrd. Euro. Die Wohngeld-Plus-Reform 2023
beinhaltet auch eine dauerhafte Heizkosten- und Klimakomponente. Rund zwei
Millionen einkommensschwache Haushalten werden damit sozial treffsicher,
effizient und zielgenau bei den Wohnkosten entlastet und erhalten größere
Spielräume bei der Anmietung von Wohnraum.
Die richtigen und vorausschauenden Weichenstellungen der Bundesregierung
zahlen sich im sozialen Wohnungsbau bereits heute in vielen Ländern aus und
werden – ungeachtet der durch nicht vorhersehbare exogene Schocks
verursachten schwierigen baukonjunkturellen Lage – maßgeblich eine
Stabilisierung auf den Wohnungsmärkten auch jenseits des sozialen Wohnungsbaus
befördern.
1. Wie viele fertiggestellte Wohnungen erwartet die Bundesregierung für
das Jahr 2023, das Jahr 2024 und das Jahr 2025 vor dem Hintergrund,
dass im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und FDP das Ziel formuliert wurde, jährlich 400 000 neue Wohnungen,
davon 100 000 Sozialwohnungen, zu bauen?
Angesichts der aktuell dynamischen Situation in der Baukonjunktur können
derzeit noch keine belastbaren Prognosen gegeben werden. Das Statistische
Bundesamt veröffentlicht für das jeweilige Vorjahr im Frühjahr des Folgejahres
die Baufertigstellungszahlen. Für das Jahr 2023 wird damit im Frühjahr 2024
die Zahl der fertiggestellten Wohnungen vorliegen.
2. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, warum die
Baugenehmigungszahlen im Jahr 2022 und im Jahr 2023 flächendeckend massiv eingebrochen
sind, und wenn ja, welche?
Aufgrund der wirtschaftlichen Folgen des russischen Angriffskriegs auf die
Ukraine sind die aktuellen Herausforderungen für Investitionen in den
bezahlbaren und klimagerechten Wohnungsbau groß. Es bestanden Probleme bei der
Verfügbarkeit von Baumaterialien, die teils zu deutlichen Erhöhungen der
Baumaterialpreise geführt haben. Dazu dürften die zwischenzeitlich starken
Preissteigerungen bei Energiegütern zu den deutlichen Anstiegen der Baupreise
beigetragen haben. Bereits zuvor war es durch die Corona-Krise zu großen
Problemen in den Lieferketten und damit zu Verknappungen von Baumaterialien und
– in der Folge – merklichen Preisanstiegen gekommen. Hinzu kommen die
erhöhten Inflationsraten, welche die Kaufkraft belasten, sowie in der Folge ein
starker und schneller Anstieg der Zinssätze für Baufinanzierungen.
3. Mit welchen konkreten Maßnahmen wollte die Bundesregierung die
Steigerung um 100 000 Neubauwohnungen innerhalb von nur einem Jahr
erreichen (bitte diese konkreten Maßnahmen und das daraus jeweils
erwartete zusätzliche Wohnungsneubauvolumen nennen)?
Das Bündnis bezahlbarer Wohnraum hat im Oktober 2022 ein umfassendes
Maßnahmenpaket für eine Bau-, Investitions- und Innovationsoffensive
vorgelegt und arbeitet kontinuierlich an dessen Umsetzung. Die Palette an Lösungen
des Bündnisses bezahlbarer Wohnraum ist breit und umfasst Maßnahmen:
• zum klimagerechten und ressourcenschonenden Bauen,
• zur nachhaltigen Baulandpolitik und bedarfsgerechten
Baulandmobilisierung,
• zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren,
• für eine effiziente Umsetzung von Bauprojekten
• sowie öffentliche Förderung und investive Impulse.
Konkret wurde beispielsweise die lineare Afa für den Wohnungsbau von zwei
auf drei Prozent angehoben. Zudem wurde die Möglichkeit der
Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau nach § 7b des Einkommensteuergesetzes
(EStG) mit angepassten Rahmenbedingungen deutlich verlängert. Dieses Jahr
sind im Auftrag des BMWSB die Neubau-Förderprogramme der Kreditanstalt
für Wiederaufbau (KfW) „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) und
„Wohneigentumsförderung für Familien“ (WEF) gestartet. Bauleitplanverfahren
werden digitalisiert und beschleunigt.
In der aktuellen Finanzplanung ist vorgesehen, dass der Bund den Ländern
Bundesmittel für den sozialen Wohnungsbau in Höhe von 18,15 Mrd. Euro für
den Zeitraum von 2022 bis 2027 zur Verfügung stellt. Diese Summe wird durch
die Länder kofinanziert, so dass erfahrungsgemäß insgesamt eine mehr als
doppelt so hohe Summe für die Schaffung von sozialem und bezahlbarem
Wohnraum zur Verfügung stehen wird.
4. Welche dieser Maßnahmen wurden bereits umgesetzt, und wie viele
zusätzliche Wohneinheiten sind darauf zurückzuführen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Erhebungen zu der durch die
einzelnen Maßnahmen zusätzlich erstellten Wohneinheiten liegen der
Bundesregierung nicht vor.
5. In welchem Umfang wurde das Förderprogramm „Klimafreundlicher
Neubau“ (KFN) seit Beginn am 1. März 2023 bis zum 30. Oktober 2023
abgerufen (bitte die Antragszahlen, die positiven Förderbescheide
inklusive der Angabe der damit erfolgten Mittelbindung des Programms und
Angabe des geförderten Baustandards – EH40, QNG-Plus oder QNG-
Premium –, die durchschnittliche Höhe der zinsverbilligten Kredite bzw.
Investitionszuschüsse konkret aufschlüsseln und alles nach gewerblicher
oder privater Antragstellung differenzieren)?
Es wird auf nachfolgende Tabelle verwiesen. Angefragte und dort nicht
aufgeführte Informationen liegen der Bundesregierung nicht vor. Die Differenz von
eingegangenen Anträgen und Zusagen beinhaltet noch in der Bearbeitung
befindliche, zurückgezogene sowie nicht förderfähige Anträge. Eine
Differenzierung ist nicht möglich.
K
lim
af
re
un
dl
ic
he
r
N
eu
ba
u
A
nt
ra
gs
ei
ng
an
g
un
d
Z
us
ag
en
01
.0
3.
20
23
b
is
31
.1
0.
20
23
Ve
rw
en
du
ng
sz
w
ec
k
K
re
di
t +
Z
us
ch
us
s (
K
om
m
un
en
)
A
nz
ah
l
ei
ng
eg
an
ge
ne
A
nt
rä
ge
A
nz
ah
l
Z
us
ag
en
Z
us
ag
ev
ol
um
en
(K
re
di
tb
et
ra
g)
in
kl
. Z
us
ch
üs
se
[M
io
. E
ur
o]
Z
us
ch
us
sv
ol
um
en
[M
io
. E
ur
o]
A
nz
ah
l
ge
fö
rd
er
te
W
oh
ne
in
he
ite
n
W
oh
ng
eb
äu
de
K
FN
W
oh
ng
eb
äu
de
–
pr
iv
at
e
Se
lb
st
nu
tz
un
g
K
lim
af
re
un
dl
ic
he
s
W
oh
ng
eb
äu
de
3.
99
8
3.
46
2
41
2,
4
0,
0
4.
46
3
K
lim
af
re
un
dl
ic
he
s
W
oh
ng
eb
äu
de
Q
N
G
2.
09
9
1.
75
5
31
1,
5
0,
0
2.
27
8
K
FN
W
oh
ng
eb
äu
de
K
lim
af
re
un
dl
ic
he
s
W
oh
ng
eb
äu
de
3.
79
1
3.
60
5
1.
09
4,
8
0,
0
12
.4
74
K
lim
af
re
un
dl
ic
he
s
W
oh
ng
eb
äu
de
Q
N
G
3.
58
3
3.
45
7
1.
46
5,
1
0,
0
11
.2
12
K
lim
af
re
un
dl
ic
he
r
N
eu
ba
u
W
G
K
om
m
un
e
Zu
sc
hu
ss
K
lim
af
re
un
dl
ic
he
s
W
oh
ng
eb
äu
de
12
8
0,
4
0,
4
88
K
lim
af
re
un
dl
ic
he
s
W
oh
ng
eb
äu
de
Q
N
G
3
3
0,
9
0,
9
47
G
es
am
t
13
.4
86
12
.2
90
3.
28
5,
1
1,
3
30
.5
62
N
ic
ht
w
oh
ng
eb
äu
de
K
FN
N
ic
ht
w
oh
ng
eb
äu
de
–
U
nt
er
ne
hm
en
K
lim
af
re
un
dl
ic
he
s
N
ic
ht
w
oh
ng
eb
äu
de
47
2
45
9
1.
02
1,
8
0,
0
0
K
lim
af
re
un
dl
ic
he
s
N
ic
ht
w
oh
ng
eb
äu
de
m
it
Q
N
G
11
7
10
6
35
9,
0
0,
0
0
K
lim
af
re
un
dl
ic
he
r
N
eu
ba
u
N
W
G
K
om
m
un
e
Zu
sc
hu
ss
K
lim
af
re
un
dl
ic
he
s
N
ic
ht
w
oh
ng
eb
äu
de
88
75
9,
8
9,
8
0
K
lim
af
re
un
dl
ic
he
s
N
ic
ht
w
oh
ng
eb
äu
de
m
it
Q
N
G
75
74
65
,5
65
,5
0
G
es
am
t
75
2
71
4
1.
45
6,
1
75
,3
0
G
es
am
t
14
.2
38
13
.0
04
4.
74
1,
2
76
,6
30
.5
62
A
nt
rä
ge
m
it
un
ei
nd
eu
tig
en
o
de
r f
eh
le
nd
en
D
at
en
si
nd
n
ic
ht
z
uo
rd
en
ba
r.
6. Bei wie vielen der bewilligten Antragsbauten wurde bereits mit dem Bau
begonnen?
Der Bundesregierung liegen zu dieser Fragestellung keine Informationen vor.
7. Von dem Bau wie vieler durch das KFN-Programm geförderter
Wohneinheiten geht die Bundesregierung bis zum Ende der laufenden
Wahlperiode aus?
Aufgrund des am 15. November 2023 ergangenen Urteils des
Bundesverfassungsgerichts (Az. 2 BvF 1/22) über die Verfassungswidrigkeit des zweiten
Nachtragshaushaltsgesetzes 2021 ist die Finanzierung des KFN-Programms für
die kommenden Jahre zu klären.
8. In welchem Umfang wurde das Förderprogramm „Wohneigentum für
Familien“ (WEF) seit Beginn am 1. Juni 2023 bis zum Stichtag 15. Oktober
2023 (nach der alten Förderrichtlinie) abgerufen (bitte die Antragszahlen
und positiven Förderbescheide inklusive der Angabe der damit erfolgten
Mittelbindung des Programms, der Haushaltsgrößen, dem
durchschnittlichen Jahreseinkommen der geförderten Haushalte und der
durchschnittlichen Höhe der zinsverbilligten Kredite konkret aufschlüsseln)?
Auswertungen beziehen sich regelmäßig auf Stichtage am Monatsende.
Es wird auf nachfolgende Tabelle verwiesen. Die Differenz von eingegangenen
Anträgen und Zusagen beinhaltet noch in der Bearbeitung befindliche,
zurückgezogene sowie nicht förderfähige Anträge. Eine Differenzierung ist nicht
möglich.
W
oh
ne
ig
en
tu
m
fü
r
Fa
m
ili
en
A
nt
ra
gs
ei
ng
an
g
un
d
Z
us
ag
en
Pr
og
ra
m
m
sta
rt:
0
1.
06
.2
02
3
A
nz
ah
l
ei
ng
eg
an
ge
ne
A
nt
rä
ge
A
nz
ah
l
Z
us
ag
en
Z
us
ag
ev
ol
um
en
(K
r e
di
tb
et
ra
g)
[M
io
. E
ur
o]
A
nz
ah
l
ge
fö
rd
er
te
W
oh
ne
in
he
ite
n
E
m
is
si
on
en
G
W
P1
00
M
od
ul
B
6.
1
[t
C
O
2e
/a
]
E
m
is
si
on
en
G
W
P1
00
M
od
ul
A
1-
A
3
[t
C
O
2e
/a
]
E
m
is
si
on
en
G
W
P1
00
G
es
am
tw
er
t
[t
C
O
2e
/a
]
K
lim
af
re
un
dl
ic
he
s
W
oh
ng
eb
äu
de
38
6
37
4
57
,1
37
4
1.
11
1,
9
78
7,
7
40
,9
K
lim
af
re
un
dl
ic
he
s
W
oh
ng
eb
äu
de
Q
N
G
16
6
15
9
32
,1
15
9
39
7,
6
29
6,
3
18
,8
G
es
am
t
55
2
53
3
89
,2
53
3
1.
50
9,
6
1.
08
3,
9
59
,7
Im
Z
ei
tra
um
1
. J
un
i 2
02
3
bi
s 3
1.
O
kt
ob
er
2
02
3
w
ur
de
n
ru
nd
4
0
Pr
oz
en
t d
er
Z
us
ag
en
z
ug
un
st
en
v
on
H
au
sh
al
te
n
de
r E
in
ko
m
-
m
en
sk
la
ss
e
40
.0
00
b
is
6
0.
00
0
Eu
ro
g
et
ät
ig
t.
Fa
m
ili
en
m
it
zw
ei
K
in
de
rn
s
in
d
m
it
ru
nd
4
3
Pr
oz
en
t d
er
A
nt
rä
ge
a
m
s
tä
rk
st
en
re
pr
äs
en
tie
rt.
D
ie
d
ur
ch
sc
hn
itt
lic
he
K
re
di
th
öh
e
be
tru
g
17
1.
00
0
Eu
ro
.
9. Welche konkreten Ergebnisse hat die Analyse des BMWSB zum WEF
(vgl. Ausschussdrucksache 20(24)163) im Zusammenwirken mit der
Kreditanstalt für Wiederaufbau und Finanzpartnern, die sich mit dem
Mittelabruf der neuen Wohneigentumsförderung für Familien seit dem
Programmstart am 1. Juni 2023 auseinandergesetzt hat, hervorgebracht,
und warum ist diese Analyse nach Kenntnis der Fragesteller nicht
öffentlich zugänglich, und beabsichtigt die Bundesregierung, die Analyse zu
veröffentlichen?
Das BMWSB hat sich mit unterschiedlichen Gesprächspartnern zu der
Wirksamkeit des Förderprogramms WEF ausgetauscht. Die Erkenntnisse wurden
intern ausgewertet. Die Ergebnisse des Analyseprozesses spiegeln sich in den
veränderten Förderkonditionen wider. Seit dem 16. Oktober 2023 gelten in
Umsetzung des Maßnahmenpakets zur wirtschaftlichen Stabilisierung der
Baukonjunktur veränderte Förderkonditionen: Die Einkommensgrenze wurde von
bislang 60.000 Euro zu versteuerndes Haushaltseinkommen bei einem Kind auf
90.000 Euro angehoben, und die maximalen Kredithöchstbeträge wurden
deutlich angehoben.
10. Führt die Bundesregierung den nach Ansicht der Fragesteller schlechten
Antragseingang beim WEF allein auf die ursprüngliche
Einkommensgrenze von 60 000 Euro brutto pro Jahr für Familien zurück, die jetzt
nach oben korrigiert wurde, oder gab es noch weitere Faktoren bei den
Förderbedingungen, die zur Unattraktivität des WEF geführt haben (bitte
begründen), und wenn ja, welche Faktoren waren das, und wurden diese
in den neuen Förderbedingungen berücksichtigt?
Im Zusammenspiel von höheren Finanzierungskosten und gestiegenen
Baupreisen wird die Erschwinglichkeit der Eigentumsbildung, gerade in
Ballungszentren negativ beeinflusst. Die Nachfrage nach WEF als Anteilsfinanzierung
korreliert mit der grundsätzlichen Entscheidung der Familien, Eigentum zu
erwerben. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.
11. Mit wie vielen konkret geförderten Familien und Projekten rechnet die
Bundesregierung auf Grundlage der neuen Förderkonditionen des WEF
bis zum Ende der Wahlperiode, und mit welcher Höhe an staatlichen
Fördermitteln wird insofern kalkuliert (bitte nach geförderten
Effizienzhäusern EH 40 und geförderten Effizienzhäusern EH 40 QNG-Plus
aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung hat mit der Änderung der Förderkonditionen einen
Anstieg der Antragszahlen beabsichtigt. Dies hat sich realisiert: Seit Einführung
der verbesserten Förderkonditionen am 16. Oktober 2023 ist eine deutliche
Zunahme des Antragsverhaltens zu verzeichnen.
12. Was konkret hat die Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung
und Bauwesen, Klara Geywitz, in dem Interview mit der „Welt“ vom
28. September 2023 (https://www.welt.de/wirtschaft/plus247655370/Hei
zungsgesetz-Hier-stellt-die-Ampel-ihre-Bauvorschriften-jetzt-infrag
e.html) gemeint, als sie im Zusammenhang mit dem für Neubauten
geltenden strengen Effizienzhausstandard 40 sagte: „(S)obald die
Beschlüsse unseres Maßnahmen-Pakets (zum Baugipfel) umgesetzt sind, werden
wir das noch einmal neu definieren müssen“ (vgl. ebd.)?
Das Anforderungsniveau für Neubauten entspricht laut Gebäudeenergiegesetz
(GEG) derzeit primärenergetisch dem Effizienzhausstandard (EH) 55. Mit der
beschlossenen 2. Novelle des GEG wird die Anforderung an den maximal
zulässigen Primärenergiebedarf für Neubauten nicht verändert. Auch die
Anforderungssystematik wurde nicht verändert. Mit Blick auf die Berücksichtigung
des gesamten Lebenszyklus und auf einen möglichst großen Beitrag des
Gebäudesektors zur Erreichung der Klimaschutzziele sind Vorschläge zur
Weiterentwicklung der Anforderungen zu diskutieren.
13. Wieso werden die aktuellen Förderprogramme der Bundesregierung
nicht entsprechend dem Entwurf zum Wachstumschancengesetz
angepasst, also auch der Effizienzhausstandard EH55 gefördert, obwohl der
Kosten/Nutzen-Faktor auch für Klimaneutralität beim Bauen mit dem
Standard EH55 deutlich besser abschneidet, bzw. warum legt die
Bundesregierung nicht ein Förderprogramm auf, mit dem ein solcher EH55-
Standard förderfähig wird?
Grundsätzlich gilt nach § 91 GEG, dass nur gefördert werden kann, was über
die gesetzlichen Anforderungen hinausgeht. Eine Rückkehr zu einer Förderung
des EH 55-Standards ist damit ausgeschlossen. Das betrifft auch die Forderung,
die Neubau- und Wohneigentumsförderung nicht mehr an den EH 40-Standard
zu binden und stattdessen lediglich die CO2-Neutralität festzuschreiben. Das
birgt die Gefahr, dass in der Folge wieder ein Standard gefördert würde, der im
Hinblick auf den Primärenergiebedarf dem EH55 entsprechen würde, da es an
einer konkreten Anforderung an den Primärenergiebedarf fehlen würde.
14. Plant die Bundesregierung eine vergleichbare steuerliche
Sonderabschreibung auch für Sanierungsmaßnahmen, wenn ja, wann kommt
diese, und wie wird diese ausgestaltet sein, und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung plant derzeit keine Einführung erhöhter Absetzungen
oder Sonderabschreibungen für Sanierungsmaßnahmen. Bei vermieteten
Gebäuden und solchen des Betriebsvermögens können entsprechende
Aufwendungen für Sanierungsmaßnahmen bereits nach geltender Rechtslage in vielen
Fällen als Teil der Werbungskosten oder Betriebsausgaben noch im Jahr der
Verausgabung in voller Höhe steuerlich geltend gemacht werden. Für
Eigentümerinnen und Eigentümer von zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden
gewährt § 35c EStG bereits bislang eine Steuerermäßigung für energetische
Sanierungen, deren Fördersatz in Umsetzung des Maßnahmenpakets der
Bundesregierung zur wirtschaftlichen Stabilisierung der Baukonjunktur mit dem
Wachstumschancengesetz erhöht werden soll.
15. Plant die Bundesregierung die Ausweitung eines „Sprinterbonus“, wie er
beim Austausch von Heizungen geplant ist, auch auf Sanierungen von
u. a. Gebäudehüllen, und wenn nein, warum nicht?
Für die Sanierung der Gebäudehülle und andere Effizienz-Einzelmaßnahmen
(ausgenommen Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)) plant die
Bundesregierung die Einführung eines Konjunktur-Boosters in Höhe von zehn
Prozentpunkten. Der so auf bis zu 30 Prozent erhöhte Fördersatz wird befristet
bis zur Ausschöpfung eines Sonderbudgets von 3 Mrd. Euro gewährt.
Voraussetzung für den Erhalt des Bonus soll zudem sein, dass die Maßnahme bis zum
31. Dezember 2025 umgesetzt wird (Ende des Bewilligungszeitraums).
16. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung in Fortsetzung
der Arbeit der Baukostensenkungskommission der letzten Wahlperiode
zur Senkung der Baukosten in der bisherigen Wahlperiode ergriffen, und
welche konkreten Maßnahmen haben wie viel zur Senkung von
Baukosten beigetragen (bitte konkret benennen, beziffern und erwartete
Absenkung der Baukosten konkret zuordnen)?
Das Bündnis bezahlbarer Wohnraum hat im Themenfeld 2 „Begrenzung der
Baukosten“ zahlreiche Maßnahmen erarbeitet, die an die Arbeit der
Baukostensenkungskommission anknüpfen und laufend umgesetzt werden. Erhebungen
zu der durch die einzelnen Maßnahmen erreichten Baukostensenkung liegen
der Bundesregierung nicht vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3
verwiesen.
17. Wie ist der Sachstand im Hinblick auf die angekündigte Einrichtung
einer unabhängigen Prüfstelle beim Deutschen Institut für Bautechnik
mit dem Ziel einer Kostenfolgeabschätzung bei Normungsprozessen
(https://www.haufe.de/immobilien/wirtschaft-politik/wohnen-bezahlbar
e-mieten-masterziel-der-bundesregierung_84342_513802.html)?
Bis wann wird diese Prüfstelle eingerichtet, mit welchem
Personalbestand wird diese ausgestaltet sein, und welche Haushaltsmittel sind dafür
vorgesehen?
Bezüglich der Einrichtung einer Prüfstelle ist das BMWSB mit dem Deutschen
Institut für Bautechnik (DIBt) im Gespräch. Ziel ist, eine Prüfstelle in der
laufenden Legislaturperiode zu etablieren, unter Beachtung der
haushaltsrechtlichen Voraussetzungen.
18. Soll sich die Kostenfolgeabschätzung nur auf künftige Normen beziehen,
oder wird die Prüfstelle auch bereits bestehende Normen umfassend
überprüfen und gegebenenfalls Vorschläge zur Absenkung von
Baukosten durch Entfall oder Vereinfachung von Normen machen, und wenn
nein, warum nicht?
Die Konzeption für die Folgekostenabschätzung sieht vor, sowohl bestehende,
als auch künftige Normen aus dem Bereich des Geschosswohnungsbaus zu
überprüfen. Die Ermittlung von Folgekosten erfolgt jeweils im Rahmen
aktueller Normungsverfahren beim Deutschen Institut für Normung (DIN). Normen
werden grundsätzlich systematisch alle fünf Jahre überprüft und gegebenenfalls
an den Stand der Technik angepasst. Dadurch ist gewährleistet, dass sowohl
neue Normungsvorhaben, als auch im Rahmen der turnusmäßigen Überprüfung
bestehende Normen in den Blick genommen werden. Hierdurch erreichen wir,
dass kostenrelevante Faktoren direkt im Normungsverfahren beim DIN
berücksichtigt werden. Für die Überprüfung der Folgekostenermittlungen beim DIN
ist vorgesehen, unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen eine
Prüfstelle beim DIBt zu etablieren. Diese könnte bei Bedarf weitergehende
Ermittlungen zur Kostenrelevanz von Baunormen erarbeiten und in die
Normungsprozesse beim DIN einbringen sowie der Öffentlichkeit zur Verfügung
stellen.
19. Wie hoch schätzt die Bundesregierung das Potenzial für die Schaffung
von neuen Wohnungen durch Umbau, Umnutzung und Aufstockung von
bestehenden Gebäuden ein (bitte konkret aufschlüsseln, wie viele neue
Wohneinheiten durch Umbau, durch Umnutzung oder durch
Aufstockung entstehen können, und zwar deutschlandweit und in den sieben
großen A-Städten)?
Zu den Potenzialen von Bestandsmaßnahmen zur Schaffung von neuem
Wohnraum liegen Publikationen des Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und
Raumforschung (BBSR), aber auch von anderen Institutionen, vor. Diese kommen in
der Regel zu dem Ergebnis, dass Bestandsmaßnahmen einen substanziellen
sowie ressourcen- und flächenschonenden Beitrag zur Entlastung angespannter
Wohnungsmärkte leisten können. Die konkrete Quantifizierung des Potenzials
ist dabei mit großen Unsicherheiten verbunden, da dieses von mehreren,
teilweise nur schwierig vorhersehbaren Faktoren abhängt, für die Umnutzung von
Wirtschaftsimmobilien beispielsweise maßgeblich von der weiteren
Entwicklung der Wirtschaftsimmobilienmärkte.
Ein weiteres vom BBSR beauftragtes Forschungsprojekt („Wechselwirkungen
von Wirtschafts- und Wohnimmobilien: Effekte struktureller Trends und
Potenziale von Umwandlungen“) läuft derzeit noch. Ergebnisse sind im Sommer
2024 zu erwarten.
20. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um den vorhandenen
leerstehenden Wohnraum in ländlichen Räumen nutzbar zu machen, wenn ja,
welche sind das, und wenn nein, warum nicht, und wie will die
Bundesregierung dann das durch die Bauministerin in den Medien
wiedergegebene Ziel, mehr Menschen für ein Leben auf dem Land zu begeistern
(vgl. https://www.tagesschau.de/inland/geywitz-umzug-land-101.html),
umsetzen?
Im Bündnis bezahlbarer Wohnraum haben die Bündnispartner im Oktober 2022
ein Maßnahmenpaket vereinbart, welches unter anderem vorsieht, eine
„Strategie zur Aktivierung des Leerstands durch Steigerung der Attraktivität von vor
allem strukturschwachen Regionen (zum Beispiel durch eine verbesserte
infrastrukturelle und verkehrliche Anbindung)“ zu entwickeln (Maßnahme 1.18).
Mit der Handlungsstrategie Leerstandsaktivierung sollen leerstehende Gebäude
aktiviert werden, um sowohl einen Beitrag zur Schaffung bezahlbaren
Wohnraums als auch zum Klimaschutz zu leisten. Die Wiedernutzung bestehender
Gebäude spart wichtige Ressourcen und Energie und trägt zudem zum
Klimaschutz bei. Gleichzeitig wird die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse
unterstützt, denn hoher Leerstand in einer Region ist ein Indikator für
Bevölkerungsverluste und Strukturschwäche. Mit der Handlungsstrategie sollen
Impulse gesetzt werden, die insbesondere in strukturschwachen beziehungsweise
ländlichen Regionen Anwendung finden sollen.
Ziel der Handlungsstrategie ist es, durch gezielte Maßnahmen Regionen mit
hohem Leerstand als Wohnorte wieder attraktiver zu machen. Im Fokus der
Maßnahmen stehen also solche Regionen, die besonders hohe Leerstände
aufweisen.
Die Handlungsstrategie sieht aktuell daran angelehnt vier Handlungsfelder vor:
• Rahmenbedingungen für die wirtschaftliche Entwicklung insbesondere in
den Regionen mit Wohnungsleerstand weiter verbessern,
• Förderprogramme noch gezielter zur Aktivierung von Leerstand einsetzen,
• Erreichbarkeit von Regionen mit Leerstand gezielt verbessern, insbesondere
ÖPNV- und Internetanbindung,
• Initiativen in den Kommunen und Regionen zur Attraktivitätssteigerung der
betroffenen Regionen unterstützen.
Die Umsetzung der Handlungsstrategie erfolgt in Eigenverantwortung der
beteiligten Ressorts unter Berücksichtigung der haushaltsrechtlichen
Vorrausetzungen. Das BMWSB übt eine koordinierende Rolle zur Ausrichtung und
Umsetzung der Strategie aus. Die im Bündnis bezahlbarer Wohnraum vertretenen
Akteure werden in die Entwicklung und Umsetzung der Handlungsstrategie im
Rahmen von Fachdialogen und Workshops einbezogen.
21. Welche Initiativen plant die Bundesregierung, um die
denkmalverträgliche Umnutzung von bestehenden Nichtwohngebäuden in Wohnungen
im planerischen Innen- und Außenbereich vereinfacht zu ermöglichen?
Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, die Innenentwicklung zu stärken. Das
geltende Bauplanungsrecht bietet bereits umfangreiche Möglichkeiten zur
Nutzungsänderung bestehender Gebäude. Das Denkmalrecht liegt in der
Zuständigkeit der Länder.
22. Welche Initiativen plant die Bundesregierung, um den unbürokratischen
Abriss von Bestandswohnbauten im Außenbereich, deren Umbau und
energetische Sanierung sich nicht lohnt, und Neubau in vergleichbarer
Kubatur zu ermöglichen?
Das BMWSB beabsichtigt derzeit keine Änderung des § 35 Absatz 4 des
Baugesetzbuches (BauGB).
23. Wie sieht der Sachstand bzw. der konkrete Zeitplan zur Abarbeitung des
am Bündnistag am 25. September 2023 vorgestellten 14-Punkte-
Maßnahmenpapiers aus (bitte Sachstand und Zeitplan für jede einzelne
Maßnahme darstellen)?
Angesichts der aktuellen konjunkturellen Situation braucht es Impulse, um die
Bau- und Wohnungswirtschaft zu stärken und Arbeitsplätze zu erhalten.
Insolvenzen und ein Stellenabbau müssen möglichst vermieden werden. Um dies zu
schaffen, hat die Bundesregierung am 25. September 2023 ein umfassendes
Maßnahmenpaket vorgelegt.
Die Verbesserung der Konditionen im KfW-Förderprogramm „Wohneigentum
für Familien“ wurde bereits Mitte Oktober umgesetzt. Die Aussetzung des
Neubaustandards EH 40 für diese Legislaturperiode ist bereits beschlossen. Der
Bund-Länder-Pakt zur Planungs-, Genehmigungs- und
Umsetzungsbeschleunigung wurde auf der Ministerpräsidentenkonferenz am 6. November 2023
beschlossen. In intensiven Verhandlungen haben Bund und Länder hier wichtige
Bekenntnisse gemacht, die noch in diesem Jahr auf den Weg gebracht werden.
Die die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) betreffenden Aspekte
des Maßnahmenpapiers (Maßnahme Nr. 11) – Erhöhung des
Klimageschwindigkeits-Bonus von 20 auf 25 Prozent, Ausweitung auch auf Vermieter und
Wohnungswirtschaft sowie zeitweise Erhöhung des Fördersatzes für
Einzelmaßnahmen zur Sanierung der Gebäudehülle – wurden bei der Reform der
Förderrichtlinie BEG-Einzelmaßnahmen, die am 17. November 2023 vom
Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags beschlossen wurde, berücksichtigt.
Das Wachstumschancengesetz samt degressiver Afa ist vom Deutschen
Bundestag beschlossen und wird, nachdem der Bundesrat seine Zustimmung nicht
erteilt hat, aktuell im Vermittlungsausschuss verhandelt. Maßnahmen, die
zusätzliche Finanzmittel benötigen, sind Bestandteil des derzeit im
parlamentarischen Verfahren befindlichen Bundeshaushalts 2024. Den Entscheidungen des
Parlaments kann an dieser Stelle nicht vorgegriffen werden. Zu allen anderen
Maßnahmen finden derzeit regierungsinterne Abstimmungen statt.
24. Wie ist der Sachstand zum Beschluss des Bündnisses für bezahlbaren
Wohnraum vom 12. Oktober 2022, dass „die Prüfung eines möglichen
niedrigen Mehrwertsteuersatzes beim Bau von miet- und
belegungsgebundenem Wohnraum“ (Maßnahme 5.35, https://www.bmwsb.bund.de/S
haredDocs/downloads/Webs/BMWSB/DE/veroeffentlichungen/wohnen/
buendnis-wohnraum/20221012-buendnis-massnahmen.html;jsessionid=6
03306177CADD9649F95A3FFCC0E0A06.2_cid505) erfolgen wird, und
wird der Steuersatz für solche Bauleistungen in dieser Wahlperiode noch
von 19 auf 7 Prozent abgesenkt, und wenn nein, warum nicht?
Die diesbezügliche Prüfung dauert noch an.
25. Wie hoch ist das gesamte Mehrwertsteueraufkommen durch den
Wohnungsneubau (bitte auch die damit verbundenen Produkte und
Dienstleistungen auf der vor- und nachgelagerten Ebene miteinbeziehen)?
Mit welchen Steuerausfällen rechnet die Bundesregierung im Falle der
Absenkung des Mehrwertsteuersatzes für Bauleistungen auf 7 Prozent?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Schätzungen vor.
26. Mit welchen Steuerausfällen rechnet die Bundesregierung aufgrund der
nach Ansicht der Fragesteller alarmierenden Baukonjunktur und des
Rückgangs beim Wohnungsneubau (bitte konkret für die Jahre 2023,
2024 und 2025 beziffern)?
Auswirkungen aus der Baukonjunktur auf die Steuereinnahmen ergeben sich
vor allem auf die Grunderwerbsteuer sowie daneben auf die Steuern vom
Umsatz (aus der Bautätigkeit) sowie auf die gewinnabhängigen Steuern (von
Unternehmen aus der Baubranche).
Die aktuelle Aufkommenserwartung für diese und andere Steuerarten für die
genannten Jahre können der auf der Herbstprojektion 2023 der
Bundesregierung basierenden Steuerschätzung vom Oktober 2023 entnommen werden:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/
Steuern/Steuerschaetzungen_und_Steuereinnahmen/Steuerschaetzung/2023-10-
26-ergebnisse-165-sitzung-steuerschaetzung.html.
Für eine Abschätzung von Steuerausfällen wäre allerdings hinsichtlich der
gesamtwirtschaftlichen Entwicklung zunächst die Setzung eines
Alternativszenarios notwendig. Darüber hinaus ist eine Abschätzung der isolierten Effekte der
Baukonjunktur auf die erwartete Entwicklung des Steueraufkommens
grundsätzlich schwierig. Dies betrifft insbesondere die gewinnabhängigen Steuern,
da hier keine vorausblickenden Indikatoren zur Entwicklung der Gewinne in
den von der Baukonjunktur abhängigen Branchen vorliegen und keine
Aufteilung des Aufkommens nach Wirtschaftsbereichen vorliegt.
Eine konkrete Bezifferung der Auswirkungen der aktuellen konjunkturellen
Entwicklung der Baubranche auf das Steueraufkommen liegt aus den
vorgenannten Gründen nicht vor.
27. Warum werden die Mittel für die Städtebauförderung im Etat des
BMWSB für 2024 nicht erhöht, obwohl die Baukosten in den letzten
Jahren massiv gestiegen sind und die Bundesregierung mit dem
Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP
angekündigt hatte, die Städtebauförderung nicht nur dauerhaft sichern,
sondern auch erhöhen zu wollen?
Für die Städtebauförderung ist im Entwurf des Bundeshaushalts 2024 erneut
ein Verpflichtungsrahmen in Höhe von 790 Mio. Euro Programmmittel
vorgesehen. Dies unterstreicht die hohe Bedeutung der Sicherung einer verlässlichen
und stabilen Städtebauförderung. Die abschließende Entscheidung über die
Höhe der Fördermittel für die Städtebauförderung 2024 obliegt dem
Haushaltsgesetzgeber.
28. Inwiefern wurden die Mittel der Städtebauförderung nach Kenntnis der
Bundesregierung bislang für die Revitalisierung von Brachflächen
eingesetzt?
Die Revitalisierung von Brachen ist ein Schwerpunkt der Städtebauförderung
und in allen drei Programmen förderfähig. Sie setzt vielfach erste Impulse für
die Entwicklung von Brachen und stößt private und öffentliche
Folgeinvestitionen an. Gefördert werden die Baulandvorbereitung wie etwa der Grund- oder
Zwischenerwerb von Flächen, das Freilegen der Grundstücke, die Leistungen
von Beauftragten wie Sanierungs- und Entwicklungsträgern und die
verkehrliche Erschließung. Auch der Erhalt ortsbildprägender Gebäude wird gefördert.
Allein im Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ gibt es aktuell
mehr als 50 Gesamtmaßnahmen, deren Fokus auf der Revitalisierung von
Brachflächen liegt. Dies können ehemals gewerblich oder für
Bahninfrastrukturen genutzte Flächen aber auch militärische Konversionsflächen sein wie zum
Beispiel in Bamberg die ehemalige Lagarde-Kaserne, die mit bisher 4 Mio.
Euro Bundesmitteln, und in Kaiserslautern die Industriebrache auf dem
ehemaligen Pfaff-Gelände, die mit bisher 10,7 Mio. Euro Bundesmitteln gefördert
werden.
Die Höhe der Mittel, die für die Revitalisierung von Brachen innerhalb einer
städtebaulichen Gesamtmaßnahme eingesetzt werden, wird nicht erfasst.
29. Weshalb wurde im Bundesprogramm „Nationale Projekte des
Städtebaus“, das in der aktuellen Halbzeitbilanz des BMWSB noch als
Premiumprojekt für die Städtebauförderung herangezogen wird, im
Haushaltsjahr 2023 kein neuer Förderaufruf gestartet, und warum wird es laut
Haushaltsentwurf 2024 auch im kommenden Jahr keinen erneuten
Aufruf geben?
Am 16. November 2023 hat der Haushaltsausschuss des Deutschen
Bundestages in seiner Bereinigungssitzung zu Kapitel 2502 Titel 882 93:
„Förderungen von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus“ die Ausbringung
einer neuen Programmscheibe 2024 in Höhe von 50 Mio. Euro vereinbart. Dies
steht unter dem Vorbehalt des abschließenden Beschlusses zum Bundeshaushalt
2024 durch den Haushaltsgesetzgeber.
30. Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung die Kommunen bei
ihren hohen Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen und
Klimaanpassungen unterstützen, die erforderlich sind, um das bis 2045 gesetzte Ziel
der Klimaneutralität zu erreichen, und warum wird im Entwurf des
Haushaltsgesetzes gekürzt, obwohl davon auszugehen ist, dass die
Investitionen in den nächsten Jahren ansteigen werden?
Nur Maßnahmen im Klimaschutz ermöglichen, das bis 2045 gesetzte Ziel der
Klimaneutralität zu erreichen. Maßnahmen der Klimaanpassung sind
gleichwohl wesentlich zur Risiko- und Gesundheitsvorsorge und zur Sicherung einer
hohen Lebensqualität in den Kommunen.
Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude werden Heizungstausch und
energetische Sanierungen von Wohn- und Nichtwohngebäuden ebenso
gefördert wie besonders energieeffiziente Neubauten. Mit der reformierten BEG-
Einzelmaßnahmen-Förderrichtlinie wurden die geplanten Fördersätze für den
Heizungstausch auf bis zu 70 Prozent für private Selbstnutzer sowie bis zu
55 Prozent für Vermieter und Wohnungswirtschaft erhöht, für sonstige
energetische Sanierungsmaßnahmen befristet auf bis zu 30 Prozent. Auch Kommunen
sind in den zugehörigen Förderrichtlinien antragsberechtigt.
Auch mit der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) unterstützt
die Bundesregierung Kommunen und kommunale Unternehmen bei der
Dekarbonisierung der Wärmeversorgung. Gefördert werden die Transformation und
der Ausbau bestehender Wärmenetze wie auch der Neubau von Wärmenetzen
mit mindesten 75 Prozent Wärmeeinspeisung aus erneuerbaren Energiequellen
und Abwärme. Förderfähig sind die Erstellung von Machbarkeitsstudien/
Transformationsplänen für Wärmenetze mit 50 Prozent der förderfähigen Kosten,
Investitionen in Wärmenetze mit 40 Prozent der förderfähigen Kosten (bei
Vorliegen einer entsprechenden Wirtschaftlichkeitslücke sowie Betriebskosten für
Solarthermie und Großwärmepumpen. Das zugesagte Fördervolumen seit
Programmstart (09/2023) beträgt 671,9 Mio. Euro.
Im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) fördert die
Bundesregierung seit 2008 Klimaschutzprojekte im kommunalen Umfeld. Zentrales
Förderprogramm ist hier die Kommunalrichtlinie, deren Förderung die
Unterstützung strategischer Ansätze, wie beispielsweise die Erstellung von
Klimaschutzkonzepten und deren Umsetzung durch Klimaschutzmanagerinnen und
-managern, sowie investive Fördermaßnahmen, beispielsweise die Sanierung
der Außen- und Straßenbeleuchtung, und Maßnahmen in den Bereichen
Mobilität, Abfallwirtschaft, Trinkwasserversorgung und Abwasserbewirtschaftung
umfasst. Bis Ende 2022 wurden im Rahmen der NKI allein im Rahmen der
Kommunalrichtlinie rund 24.000 Projekte in mehr als 4.830 Kommunen mit
rund 1,13 Mrd. Euro unterstützt. Gefördert werden ebenfalls investive
kommunale Modellprojekte sowie Projekte im Bereich Radverkehr. Inzwischen sind
hier mehr als 180 abgeschlossene Vorhaben mit einer Fördersumme von rund
166 Mio. Euro gefördert worden. Weitere Informationen zu den
Förderprogrammen der NKI finden sich auf der Internetseite www.klimaschutz.de.
Das BMWSB unterstützt die Kommunen bei ihren Investitionen in den
Klimaschutz mit dem KfW-Programm „Energetische Stadtsanierung“. Der Umbau
und Neubau von Siedlungsstrukturen spielen eine wichtige Rolle für die
Begrenzung des Energieverbrauchs und die Reduktion klimarelevanter
Emissionen. Das Quartier ist eine wichtige Handlungsebene für den Klimaschutz: Hier
können Kommunen quartiersbezogene Maßnahmen direkt mit den Menschen
vor Ort entwickeln und umsetzen.
Im Rahmen des Förderprogramms „Energetische Stadtsanierung“ werden
energetische integrierte Quartierskonzepte für Klimaschutz und Klimaanpassung
gefördert, für die Begleitung der Umsetzung kann anschließend ein
Sanierungsmanagement beantragt werden.
Seit dem Programmstart des Förderprogramms „Energetische Stadtsanierung“
im November 2011 bis zum 30. Oktober 2023 wurden insgesamt 3.000
Maßnahmen für Konzepte und Sanierungsmanagements (KfW-432) gefördert. Das
zugesagte Zuschussvolumen seit Programmstart für Konzepte und
Sanierungsmanagements beträgt insgesamt rund 188,3 Mio. Euro.
Seit dem Programmstart im November 2011 bis zum 30. Oktober 2023 wurden
635 zinsverbilligte Förderkredite zugesagt und 897 Maßnahmen gefördert. Das
zugesagte Kreditvolumen für investive Maßnahmen seit Programmstart liegt
bei insgesamt 2,18 Mrd. Euro. Aufgrund der Haushaltssperre wurde bis auf
Weiteres ein Zuwendungs- und Antragsstopp erteilt.
Investitionen der Kommunen in die Klimaanpassung fördert das BMWSB mit
dem Programm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“. Das
Investitionsprogramm ist ein wichtiger Beitrag des Bundes zur klimaangepassten
Stadtentwicklung (Stärkung der grün-blauen Infrastrukturen). Die spürbaren
Auswirkungen des Klimawandels zeigen, dass insbesondere Grün- und
Freiflächen in urbanen Räumen weiterentwickelt werden müssen, um ihre zahlreichen
Funktionen für die Stadtgesellschaft und die Umwelt weiterhin zu erfüllen und
die Folgen von Extremwetterereignissen wie Hitze, Trockenheit und Starkregen
zu verringern. Die Bundesmittel werden als Projektzuwendung (Laufzeit: vier
Jahre) an ausgewählte Kommunen gewährt. Die Auswahl und Bescheidung
neuer Förderprojekte ist angesichts der geltenden Haushaltssperre jedoch nicht
mehr ohne weiteres möglich.
In der Städtebauförderung sind Maßnahmen des Klimaschutzes und zur
Anpassung an den Klimawandel sind seit 2020 Fördervoraussetzung und als
Querschnittsaufgabe programmübergreifend förderfähig. Gemäß
Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2023/2024 zwischen Bund und Ländern sind in
allen Programmen Maßnahmen des Klimaschutzes, zur Anpassung an den
Klimawandel und zur Verbesserung der blauen und grünen Infrastruktur
förderfähig. Dazu zählen unter anderem energetische Gebäudesanierung,
Bodenentsiegelung, Flächenrecycling, Stärkung der doppelten Innenentwicklung,
Nutzung klimaschonender Baustoffe, Schaffung/Erhalt oder Erweiterung von
Grünflächen und Freiräumen, Vernetzung von Grün- und Freiflächen,
Begrünung von Bauwerksflächen, Erhöhung der Biodiversität. Für die
Städtebauförderung ist im Entwurf des Bundeshaushalts 2024 wie in den Vorjahren erneut
ein Verpflichtungsrahmen in Höhe von 790 Mio. Euro Programmmittel
vorgesehen. Dies steht unter dem Vorbehalt des abschließenden Beschlusses zum
Bundeshaushalt 2024 durch den Haushaltsgesetzgeber.
Mit dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den
Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (SJK) fördert das BMWSB überjährige
investive Projekte der Kommunen mit besonderer regionaler und überregionaler
Bedeutung und mit hoher Qualität im Hinblick auf ihre energetischen
Wirkungen und Anpassungsleistungen an den Klimawandel. Seit 2022 werden mit
Ausnahme von Freibädern nur noch Gebäude im Sinne des § 2 Absatz1 GEG
gefördert. Diese müssen nach Abschluss der Maßnahme hohen energetischen
Anforderungen genügen; bei Sanierungen muss die Effizienzgebäude-Stufe 70
gemäß der BEG erreicht werden, bei Ersatzneubauten die Effizienzgebäude-
Stufe 40 gemäß BEG. Bei Freibädern werden insbesondere Maßnahmen zum
Erreichen einer möglichst klimaneutralen Wärmeversorgung gefördert. Der
Bund beteiligt sich mit bis zu 45 Prozent, bei Kommunen in Haushaltsnotlage
mit bis zu 75 Prozent an den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Der
Deutsche Bundestag hat im Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds
2022 Programmmittel in Höhe von 476 Mio. Euro und 2023 in Höhe von
400 Mio. Euro bereitgestellt.
In der Förderrunde 2022 hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundetags
148 Projekte für eine Förderung ausgewählt. Hiervon unterliegen aktuell 82
Maßnahmen, die noch keinen Zuwendungsbescheid erhalten haben, der vom
Bundesministerium der Finanzen in Folge des Urteils des
Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 ausgesprochenen Haushaltssperre.
Unter dem Dach des Programms „Nationale Klimaanpassung“ unterstützt das
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und
Verbraucherschutz im Rahmen der Förderrichtlinie der Deutschen Anpassungsstrategie
an den Klimawandel (DAS) Kommunen bei einem Einstieg in das kommunale
Anpassungsmanagement. Neben der Erstellung von nachhaltigen
Anpassungskonzepten sind hier auch Umsetzungen von integrierten
Klimaanpassungskonzepten sowie ausgewählte Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel
förderfähig.
Für kommunale Einrichtungen besteht weiterhin die Möglichkeit einer
Antragstellung in der Förderrichtlinie „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“,
die ebenfalls Teil des Programms „Nationale Klimaanpassung“ ist. Förderfähig
sind hier die Erstellung, aber auch die modellhafte Umsetzung von
Klimaanpassungskonzepten an sozialen Einrichtungen mit dem Ziel des Schutzes
vulnerabler Personengruppen.
31. Wie garantiert die Bundesregierung, dass Investoren bei Vorhaben für
den Bau und die Sanierung von Wohnheimen für Auszubildende und
Studierende auch nach 2024 und 2025 hinaus Planungssicherheit
erhalten?
Mit dem in der aktuellen Legislaturperiode neu aufgelegten Programm „Junges
Wohnen“ wird der drängende Bedarf an Wohnraum für Studierende und
Auszubildende besonders betont. Der Neubau und die Modernisierung von
Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende ist auch im klassischen
sozialen Wohnungsbau förderfähig.
In der aktuellen Finanzplanung ist vorgesehen, dass der Bund den Ländern
Bundesmittel für den sozialen Wohnungsbau in Höhe von 18,15 Mrd. Euro für
den Zeitraum von 2022 bis 2027 zur Verfügung stellt. Der Bund stellt den
Ländern für das „Junge Wohnen“ im Programmjahr 2023 davon 500 Mio. Euro
Finanzhilfen zur Verfügung. Es ist geplant, diese Förderung auch für die Jahre
2024 und 2025 unter Berücksichtigung der haushaltsrechtlichen
Voraussetzungen fortzuführen. Die von der Bundesregierung beabsichtigten Mittel für den
sozialen Wohnungsbau werden durch die Länder kofinanziert, so dass
erfahrungsgemäß insgesamt eine mehr als doppelt so hohe Summe für die Schaffung
von sozialem und bezahlbarem Wohnraum zur Verfügung stehen wird.
32. Wie viel neuer studentischer Wohnraum wurde im Rahmen der
Bundesförderung der Regierungskoalition seit Dezember 2021 in Deutschland
insgesamt geschaffen?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die gleichlautende
Schriftliche Frage 164 der Abgeordneten Katrin Staffler auf Bundestagsdrucksache
20/8636 verwiesen.
33. Wie viele Wohnheimplätze werden nach den Plänen der Bundesregierung
durch die für die Jahre 2023, 2024 und 2025 den Ländern in Aussicht
gestellten Mittel durch das Programm „Junges Wohnen“ geschaffen, und
welche Zielvereinbarungen haben Bund und Länder hier getroffen (bitte
ggf. die entsprechenden Verwaltungsvereinbarungen einzeln auflisten)?
Die Länder übermitteln dem Bund gemäß der Verwaltungsvereinbarungen
„Sozialer Wohnungsbau“ und „Junges Wohnen“ regelmäßig im Frühjahr jeden
Jahres Informationen über die im angelaufenen Programmjahr geplanten
Förderungen von Wohneinheiten. Daher liegen bisher nur die Planungen der Länder
für das Programmjahr 2023 vor. Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 32
verwiesen.
Fördergegenstände im Rahmen der Verwaltungsvereinbarung „Junges Wohnen“
sind die Schaffung neuer Wohnheimplätze für Studierende und Auszubildende
durch Neu-, Aus- oder Umbau, einschließlich des erstmaligen Erwerbs von
Wohnheimplätzen innerhalb von zwei Jahren nach Fertigstellung (Ersterwerb)
sowie die Modernisierung von Wohnheimplätzen für Studierende und
Auszubildende.
34. Welche zusätzlichen Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen,
nachdem im Jahr 2022 nur etwa 22 500 Sozialwohnungen gebaut und in
den Ländern im selben Zeitraum nur rund 23 000 Sozialwohnungen
genehmigt wurden?
In der aktuellen Finanzplanung ist vorgesehen, dass der Bund den Ländern
Bundesmittel für den sozialen Wohnungsbau in Höhe von 18,15 Mrd. Euro für
den Zeitraum von 2022 bis 2027 zur Verfügung stellt. Diese Summe wird durch
die Länder kofinanziert, so dass erfahrungsgemäß insgesamt eine mehr als
doppelt so hohe Summe für die Schaffung von sozialem und bezahlbarem
Wohnraum zur Verfügung stehen wird.
35. Wie viele Haushalte, die erst mit Beginn dieses Jahres durch das
Wohngeld-Plus-Gesetz in den Empfängerkreis aufgenommen wurden, fallen
im Jahr 2024 wieder heraus, und worauf ist dies zurückzuführen?
Daten zu Struktur und Bestand von Empfängerhaushalten nach der Wohngeld-
Plus-Reform werden vom Statistischen Bundesamt zum Stichtag 31. Dezember
2023 erhoben (jährliche amtliche Wohngeldstatistik) und liegen in aufbereiteter
Form voraussichtlich gegen Ende 2024 vor. Erst auf dieser Basis lassen sich die
erfragten Angaben abschätzen.
36. Wie ist der Sachstand bezüglich der im Koalitionsvertrag zwischen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP angekündigten „neuen
Wohngemeinnützigkeit“ im Hinblick auf Kabinettsbefassung und Finanzierung
im Haushalt 2024 oder 2025?
Das BMWSB hat dem Haushaltsausschuss und dem Ausschuss für Wohnen,
Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen im Juni 2023 einen Bericht mit
drei Umsetzungsoptionen für die neue Wohngemeinnützigkeit (NWG)
vorgelegt. Auf der Grundlage der danach erfolgten, auch wirtschaftlichen Analysen
wird derzeit ein umsetzbares und zielgerichtetes Konzept für die NWG
erarbeitet.
Der Bundeshaushalt 2024 ist noch nicht beschlossen. Belastbare Aussagen zu
geplanten Veranschlagungen sind angesichts der aktuell bestehenden
Unsicherheiten aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November
2023 nicht möglich.
37. Wie weit ist die Umsetzung der Maßnahme zur Entwicklung eines
Bundesprogrammes Barrierefreiheit im Rahmen des Bündnisses für
bezahlbaren Wohnraum fortgeschritten (Maßnahme 5.18 im Maßnahmenpapier
Bündnis bezahlbarer Wohnraum), welche Akteure sind daran beteiligt,
und wie werden insbesondere Organisationen von Menschen mit
Behinderungen einbezogen?
Für mehr Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen zu sorgen, ist ein
besonderes Anliegen der Bundesregierung in dieser Legislaturperiode. Hierfür hat sie
die ressortübergreifende Bundesinitiative Barrierefreiheit gestartet, die neben
dem Thema Bauen/Wohnen auch die Themen Gesundheit, Digitales und
Mobilität zum Schwerpunkt hat. Initiiert und koordiniert wird die Bundesinitiative
vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Vor Auflage eines
Bundesprogramms Barrierefreiheit sollen zunächst Erfahrungen und Erkenntnisse aus
der Bundesinitiative Barrierefreiheit gesammelt werden. Diese wird beraten
durch einen Beirat, der besetzt ist mit Vertretungen der Menschen mit
Behinderungen und der Ebenen, die für die Umsetzung der Barrierefreiheit eine zentrale
Rolle spielen. Dazu gehören Länder, Kommunen, Wirtschaft und Sozialpartner.
Ergänzt wird er von Sachverständigen für Barrierefreiheit in den
Themenfeldern der Bundesinitiative, unter anderem Wohnen und Bauen.
Im Rahmen des Bündnisses bezahlbarer Wohnraum ist das Thema
„Barrierefreier Wohnraum“ regelmäßig Gegenstand von Bündnis-Arbeitsrunden an
denen alle Mitglieder des Bündnisses teilnehmen. Die Bedürfnisse von
Menschen mit Behinderung werden dabei insbesondere von dem Beauftragten der
Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen sowie dem
Sozialverband VdK Deutschland vertreten. Im Weiteren sind im Entwurf des
Bundeshaushalts 2024, der sich derzeit im parlamentarischen Verfahren
befindet, für das KfW-Programm „Altersgerechtes Umbauen“ 150 Mio. Euro im
Jahr 2024 vorgesehen. Dies steht unter dem Vorbehalt des abschließenden
Beschlusses zum Bundeshaushalt 2024 durch den Haushaltsgesetzgeber.
38. Wie weit ist die Umsetzung der Maßnahme zur Förderung von
Investitionen in den bedarfsgerechten barrierefreien und bezahlbaren
Wohnraum (Maßnahme 5.19 im Maßnahmenpapier des Bündnisses für
bezahlbaren Wohnraum) fortgeschritten, und wie soll diese konkret aussehen,
und in welchem Umfang kommen jährliche Dokumentationen in Bezug
auf die angesprochene Maßnahme auf die Länder zu?
Bei den Finanzhilfen des Bundes für den sozialen Wohnungsbau ist ab dem
Programmjahr 2023 in die jährliche Berichterstattung der Länder über das
Förderwesen die Barrierefreiheit aufgenommen worden (Artikel 13 in Verbindung
mit Anlage 5 der Verwaltungsvereinbarung über die Gewährung von
Finanzhilfen des Bundes im Bereich des sozialen Wohnungsbaus im Programmjahr
2023). Neben der bisherigen Dokumentation der Förderung von altersgerechten
Modernisierungen berichten die Länder daher künftig auch über die Förderung
von nach DIN 18040-2 barrierefreien und rollstuhlgerechten Neubau-
Wohnungen und Modernisierungen.
39. Wie setzt die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern die in den
Eckpunkten zur „Bundesinitiative Barrierefreiheit- Deutschland wird
barrierefrei“ (https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Pressem
itteilungen/2022/eckpunkte-bundesinitiative-barrierefreiheit.pdf?__blob=
publicationFile&v=5) angekündigte Reformierung der
Musterbauordnung bzw. der Landesbauordnungen mit Blick auf die Anzahl
barrierefreier bzw. mit dem Rollstuhl nutzbarer Wohnungen um?
Eine Reformierung der Musterbauordnung der Länder beziehungsweise der
rechtlich maßgeblichen Landesbauordnungen mit Blick auf die Anzahl
barrierefreier oder mit dem Rollstuhl nutzbarer Wohnungen obliegt den
Bundesländern. Der Bund hat mit den Ländern und weiteren Bündnis-Mitglieder hierzu
im Bündnis bezahlbarer Wohnraum konkret von den Ländern zu bearbeitende
Maßnahmen vereinbart und begleitet deren Umsetzung.
Der Beirat der Bundesinitiative Barrierefreiheit wird regelmäßig über den
Stand des Bündnisses bezahlbarer Wohnraum – und hier insbesondere zu
Baugesetzgebung und Bauordnungen – informiert.
40. Plant die Bundesregierung zur Förderung barrierefreier das Wohnumfeld
verbessernder Maßnahmen eine Neuauflage des KfW-Programms
„Barrierearme Stadt“ oder zusätzliche Maßnahmen im Rahmen der
Städtebauförderung, wenn ja, in welcher Form und Höhe, und wenn nein,
warum nicht?
Die Förderlinien „IKK – Barrierearme Stadt“ (KfW 233) und der „IKU
Barrierearme Stadt“ (KfW 234) wurden zur Straffung des KfW-Produktportfolios
zum 31. Dezember 2022 eingestellt. Die Förderinhalte sind jedoch vollständig
in die KfW-Programme „IKK – Investitionskredit Kommunen“ (KfW 208) und
„IKU – Kommunale und soziale Unternehmen“ (KfW 148) übergegangen. Eine
Neuauflage ist daher nicht erforderlich.
Daneben bestehen für Maßnahmen der Barrierefreiheit weitere
Fördermöglichkeiten in den Programmen „IKK – Nachhaltige Mobilität“ (KfW 267) sowie
„Investitionskredit Nachhaltige Mobilität“ (KfW 268/269).
Auch im Rahmen der Städtebauförderung 2023/2024 sind Maßnahmen der
Barrierearmut beziehungsweise -freiheit in allen Programmen im Rahmen
städtebaulicher Gesamtmaßnahmen förderfähig. Gemäß Verwaltungsvereinbarung
(VV) Städtebauförderung 2023/2024 zwischen Bund und Ländern können die
Finanzhilfen des Bundes im Rahmen städtebaulicher Gesamtmaßnahmen in
allen Programmen unter anderem eingesetzt werden für Maßnahmen der
Barrierearmut beziehungsweise -freiheit. Die Umsetzung der Städtebauförderung
liegt in der Zuständigkeit der Länder.
41. Wann plant die Bundesregierung den im Koalitionsvertrag zwischen
SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP angekündigten Nationalen
Aktionsplan Wohnungslosigkeit vorzulegen, und aus welchen Gründe ist
dies noch nicht erfolgt?
Der Nationale Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit befindet sich in der
Erarbeitung. Hieran sind in einem partizipativen Prozess die Bundesressorts, die
Länderressorts der Arbeits- und Sozialministerkonferenz und
Bauministerkonferenz, die kommunalen Spitzenverbände sowie Vertreterinnen und Vertreter
der Wohnungswirtschaft, der Zivilgesellschaft, darunter auch Verbände von
ehemals wohnungslosen oder von Wohnungslosigkeit Betroffenen, beteiligt.
Erste Eckpunkte des Nationalen Aktionsplans wurden im Zuge einer
zweitägigen Zukunftskonferenz am 19./20. Juni 2023 in Berlin mit allen Stakeholdern
erarbeitet. Dem schlossen sich weitere Beteiligungsformate, unter anderem ein
Workshop mit Menschen, die selbst von Wohnungslosigkeit betroffen waren
oder sind, an. Derzeit befinden sich die Entwürfe in der Beratung mit allen
Beteiligten.
Im ersten Quartal 2024 ist die Kabinettsbefassung mit anschließender Zuleitung
an Bundestag und Bundesrat geplant.
42. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Vorlage des
Wohnungslosenberichts des Bundes im Dezember 2022 und der
Zukunftskonferenz im Juni 2023 umgesetzt, und in welchem Umfang und
mit welchen konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, die
Wohnungslosigkeit bis zum Ende ihrer Regierungszeit zu reduzieren?
Mit den Maßnahmen zur Stärkung des Wohnungsbaus, insbesondere den
Finanzhilfen des Bundes an die Länder für den sozialen Wohnungsbau und den
Maßnahmen im Rahmen des Bündnisses bezahlbarer Wohnraum, leistet die
Bundesregierung bereits laufend auch einen Beitrag zur Versorgung von
Wohnungslosen in Deutschland. Die in der 20. Legislaturperiode nochmals
gestärkten Sozialleistungen beim Wohnen (Wohngeld und die Übernahme der Kosten
der Unterkunft im SGB II/SGB XII) sollen dazu beitragen, dass
Wohnungslosigkeit gar nicht erst entsteht.
Weitere konkrete Impulsmaßnahmen erarbeitet die Bundesregierung derzeit im
Rahmen des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit. Aufgrund der
Kompetenzordnung der Bundesrepublik Deutschland erfordert das Themenfeld
Wohnungs- und Obdachlosigkeit jedoch eine ebenenübergreifende
Zusammenarbeit. Zudem ist das Mitwirken sowohl von staatlichen als auch
nichtstaatlichen Akteuren notwendig.
In der Umsetzungsphase wird die Bundesregierung ein Nationales Forum
gegen Wohnungslosigkeit einrichten, um hier gemeinsam auf der Basis der
Freiwilligkeit mit allen Akteuren weitere konkrete Maßnahmen in
Jahresarbeitsprogrammen zu entwickeln.
43. Sieht die Bundesregierung nach wie vor eine Notwendigkeit für eine
Neuregelung des kommunalen Vorkaufsrechts in Milieuschutzgebieten,
und wann ist gegebenenfalls mit einem entsprechenden Kabinettsentwurf
zu rechnen?
Das BMWSB wird diese Frage weiterhin im Ressortkreis klären.
44. Falls die Bundesregierung eine Neuregelung des Vorkaufsrechts
vorschlägt, wird die Regelung den Missstand beseitigen, dass in
Vereinbarungen zur Abwendung der Ausübung des Vorkaufsrechts häufig
energetische Modernisierungsmaßnahmen oder barrierereduzierende
Maßnahmen verboten und damit nach Kenntnis der Fragesteller der Klimaschutz
und altersgerechte Umbau gehemmt werden?
Auf die Antwort zu Frage 43 wird verwiesen.
45. Wird die Vorlage einer Neuregelung des kommunalen Vorkaufsrechts mit
anderen mieterschützenden Vorhaben verknüpft, und wenn ja, mit
welchen?
Im Koalitionsvertrag haben sich die Regierungsparteien auf folgende
Formulierung verständigt: „Wir werden das Baugesetzbuch (BauGB) mit dem Ziel
novellieren, seine Instrumente noch effektiver und unkomplizierter anwenden zu
können, Klimaschutz und -anpassung, Gemeinwohlorientierung und die
Innenentwicklung zu stärken sowie zusätzliche Bauflächen zu mobilisieren und
weitere Beschleunigungen der Planungs- und Genehmigungsverfahren
vorzunehmen. Wir werden die entsprechenden Regelungen im
Baulandmobilisierungsgesetz entfristen und die rechtlichen Grundlagen für eine vollständige
Digitalisierung der Bauleitplanverfahren schaffen.“ Die Bundesregierung arbeitet
gegenwärtig am Entwurf einer entsprechenden BauGB-Novelle.
46. Wann wird die Bundesregierung die angekündigte große Novelle des
Baugesetzbuches vorlegen, und welche Regelungen wird diese
beinhalten?
Das BMWSB will den Entwurf zeitnah vorlegen. Die Novelle enthält ein
breites Regelungsspektrum, von Vereinfachungen für den Wohnungsbau über
Maßnahmen der Klimaanpassung und des Klimaschutzes bis hin zur Stärkung der
Digitalisierung.
47. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung vor dem
Hintergrund, dass das BMWSB laut Bilanzpapier „Aktiv für das Zuhause. –
18 Monate BMWSB“ (Stand: Juli 2023, S. 12) eine „feministische
Stadtentwicklungspolitik stärken“ möchte, hierzu in dieser Legislaturperiode
bereits ergriffen (bitte einzeln mit Datum, Maßnahme, konkrete
Ergebnisse und Kosten bzw. Personalaufwand auflisten), und in welcher Höhe
sind hierzu Haushaltsmittel im Etat vorgesehen (bitte bereits
ausgegebene Mittel und Planungen für die zweite Hälfte der Legislaturperiode
beziffern)?
Im BMWSB hat sich eine referatsübergreifende Arbeitsgruppe zur
feministischen Stadtentwicklung gebildet, die Leitbilder, Förderprogramme und
Gremienbesetzungen unter den Aspekten der feministischen Stadtentwicklung im
BMWSB voranbringen möchte. Hierfür werden keine gesonderten Mittel
eingesetzt.
Des Weiteren wurden zwei Gender-Workshops mit der Bundesstiftung
Gleichstellung durchgeführt, die die Mitarbeitenden des BMWSB in den
unterschiedlichen Arbeitsbereichen für die Themen der feministischen Stadtentwicklung
sensibilisieren. Hierfür werden ebenfalls keine gesonderten Mittel eingesetzt.
Darüber hinaus hat das BMWSB neue Perspektiven und Ansätze im Rahmen
einer feministischen Stadtentwicklung mit Expertinnen und Experten in einem
Side-Event auf dem Bundeskongress der Nationalen Stadtentwicklungspolitik
am 12. September 2023 in Jena diskutiert.
Das BMWSB und BBSR haben die Studie „Gendergerechte Stadtentwicklung:
Potenziale für nachhaltige und vielfältige Städte“ als einen Beitrag für die
Stärkung einer integrierten und chancengerechten Stadtentwicklung im Sinne der
„Neuen Leipzig-Charta“ beauftragt. Ziel der Studie im Rahmen des Programms
Experimenteller Wohnungs- und Städtebau (ExWoSt) ist es, einen qualifizierten
Überblick über gendergerechte Stadtentwicklung zu erlangen. Die für die
Studie vorgesehenen Kosten betragen 138.813,50 Euro brutto. Darüber hinaus
werden keine gesonderten Mittel eingesetzt.
48. Welche Rückmeldungen und Erfahrungsberichte aus den Kommunen hat
die Bundesregierung bisher zu dem in diesem Jahr beschlossenen
Raumordnungsänderungsgesetz (ROGÄndG), und hat die Bundesregierung die
im begleitenden Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen
(Ausschuss-Drucksache: 20(24)110 vom 1. März 2023) zum Jahreswechsel
zugesagte Evaluierung der Beschleunigungswirkung der Artikel 1
und 12, dessen Ergebnis auch dem Deutschen Bundestag vorzulegen ist,
bereits begonnen, und wie ist der Zwischenstand?
Die Frist ist laut der Entschließung des Deutschen Bundestages Januar 2025;
entsprechend gibt es noch keinen Zwischenstand.
49. Wurde durch die Bundesregierung – wie im Entschließungsantrag
beschlossen – bereits geprüft, inwiefern die Instrumente der öffentlichen
Beteiligung im Raumordnungsgesetz (ROG) mit dem Ziel der weiteren
Planungsbeschleunigung ergänzt oder weiterentwickelt werden könnten,
und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Die Beschleunigungspotenziale bei der Beteiligung der Öffentlichkeit und
berührten öffentlichen Stellen bei der Planaufstellung wurde in der Novelle des
Raumordnungsgesetzes (ROG) durch die Möglichkeit einer digitalen
Beteiligung ausgeschöpft (in der Entschließung so genannten öffentlichen
Beteiligung).
Sobald die Möglichkeiten für eine digitale Beteiligung für alle
Bevölkerungsgruppen gegeben sind, können Beteiligungsverfahren rein digital durchgeführt
werden.
50. Hat die Bundesregierung die im dortigen Entschließungsantrag ebenfalls
zugesagte Prüfung (bis zum 31. August 2023), ob gesetzgeberischer
Handlungsbedarf besteht, um das Ziel der Verringerung der
Flächenneuinanspruchnahme und das sogenannte „30-ha-Ziel“ gesetzlich zu
verankern, bereits durchgeführt, wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn
nein, warum nicht?
Die Erarbeitung von Maßnahmenvorschlägen zur Umsetzung der
Flächensparziele der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie ist Gegenstand des laufenden
„Bund-Länder-Dialogs Flächensparen“, der im Auftrag des
Umweltbundesamtes unter Beteiligung von Vertretern der Ressorts, der Länder und der
kommunalen Spitzenverbände durchgeführt wird (Forschungskennziffer 3718 750020).
Das Vorhaben zielt darauf ab, in einem breiten umweltpolitischen Diskurs
Empfehlungen für Bund und Länder zur Erreichung der flächenpolitischen
Ziele und zur Verbesserung der Wirksamkeit bestehender Instrumente zu
erarbeiten. Dies schließt Vorschläge zur Weiterentwicklung planungsrechtlicher
wie auch ökonomischer Handlungsansätze mit ein.
51. Wie bewertet die Bundesregierung mit Blick auf die Reduzierung der
Flächeninanspruchnahme die Ergebnisse des UBA (Umweltbundesamt)-
Modellversuchs zum Flächenzertifikatehandel?
Mit dem „Modellversuch Flächenhandel“ (Forschungskennzahlen 3712
16100/3714 111032) wurden im Auftrag des Umweltbundesamtes
Vereinbarungen aus den Koalitionsverträgen der 17. und 18. Legislaturperiode umgesetzt,
wonach gemeinsam mit Städten und Gemeinden der kommunale Handel mit
Flächenzertifikaten im Modellversuch erprobt werden sollte. Die Ergebnisse
des Vorhabens wurden 2019 veröffentlicht (UBA-Texte 116/2019). Sie bilden
einen wichtigen forschungsseitigen Beitrag zur notwendigen Diskussion über
die Verbesserung der Wirksamkeit von Maßnahmen zur Erreichung der
Flächensparziele der Nachhaltigkeitsstrategie. Mit den Aktionsfeldern
„Kontingentierung der Flächenneuinanspruchnahme“, „Innenentwicklung stärken“ und
„Fehlanreize abbauen“ knüpft der „Bund-Länder-Dialog Flächensparen“ an
diese Arbeiten an.
52. Wie ist der Planungs- und Umsetzungsstand bezüglich des BIM
(Building Information Modeling)-Masterplans?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 41 der Kleinen Anfrage
der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/9821, verwiesen.
53. Wurden die Geschäftsbereiche von BIM Deutschland neu
ausgeschrieben, wenn ja, wann, und welche Bewerber waren daran beteiligt, und wer
hat den Zuschlag erhalten (falls Geschäftsbereiche einzeln
ausgeschrieben wurden, bitte Zeitpunkt und Bereich sowie Ausschreibungshöhe
auflisten)?
Die Geschäftsbereiche von BIM Deutschland werden in einzelne
Leistungsbereiche aufgeteilt neu ausgeschrieben.
Leistungsbereich 1 „Betrieb des Informationszentrums von BIM Deutschland
und Öffentlichkeitsarbeit“:
Veröffentlichung Ausschreibung am: 12. Mai 2023
Auftragswert der Rahmenvereinbarung: 3.957.055,00 Euro netto
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Der Zuschlag wurde am 16. August 2023 an TÜV Rheinland Consulting
GmbH erteilt.
Leistungsbereich 4 „Fachliche Aufgaben BIM-Portal BIM-Portal“:
Veröffentlichung Ausschreibung am: 23. Juni 2023
Auftragswert der Rahmenvereinbarung: 6.611.845,12 Euro netto
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Der Zuschlag wurde am 6. November 2023 an planen-bauen 4.0 GmbH erteilt.
54. Wie weit sind die Arbeiten an der „Digitalisierungsstrategie Bundesbau“
fortgeschritten, und sind deren Elemente – Bundesbauten-Cloud,
Common Data Environment, Controlling-Konzept, Digitaler Workflow sowie
die Einbeziehung von BIM – bereits in der regulären Anwendung?
Die Verantwortung und Weiterführung der „Digitalisierungsstrategie für den
Bundeshochbau“ ist mit der Umsetzung der Reform Bundesbau an die
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) und das Bundesministerium der
Verteidigung (BMVg) übergegangen. Hierbei sollen die bereits aktiv in der
Entwicklung beziehungsweise Anwendung befindlichen digitalen Werkzeuge bei
BImA, BMVg sowie Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung und den
Bauverwaltungen der Länder (zum Beispiel BALIMA, AiBATROS) stärker
berücksichtigt werden. Vor diesem Hintergrund hat sich die BImA mit dem
BMVg auf einen neuen Ansatz verständigt, der dies miteinbezieht und die
Vernetzung sowie Konsolidierung in den Vordergrund stellt. Die konkrete
Ausarbeitung und Abstimmung unter den Beteiligten sollen zeitnah abgeschlossen
werden.
Siehe auch die Antwort der Bundesregierung zu Frage 46 der Kleinen Anfrage
der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/9821.
55. Ist die IT-gestützte Projektdatenbank für Bundesbauten, die ursprünglich
bereits bis Anfang 2021 in Betrieb genommen werden sollte,
zwischenzeitlich fertig gestellt worden und im Regelbetrieb, und wenn nein,
warum nicht?
Auf die Antwort zu Frage 57 wird verwiesen.
56. Ist für das Risikomanagement der Bundesbauten mittlerweile der
Testlauf der Risikoworkshops erfolgt, und hat daraufhin die Schulung der
Beschäftigten der Bundesbauverwaltung in der Anwendung des
Risikomanagements begonnen?
Mit Einführung der neuen Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben
des Bundes (RBBau) zum 1. Oktober 2022 wurde dem Risikomanagement von
Bauprojekten eine zentrale Funktion im Projektmanagement der
Bundesbauverwaltungen zugewiesen. Testläufe zum Beginn der Umsetzung des
Risikomanagements haben stattgefunden. Seit November 2022 werden durch die
Stabsstelle Risikomanagement, die bei der Bauverwaltung Baden-Württemberg
angesiedelt ist, Beratungen zum Risikomanagement-Prozess laufender
Bauprojekte durchgeführt. Die Schulung der Beschäftigten der Bundesbauverwaltung in
der Anwendung des Risikomanagements erfolgt seit September 2023.
57. Ist die Abstimmung der Konzeption der zentralen Datenbank der
Anwendungen Risikomanagement, Controlling und Projektmanagement für den
Bundesbau zwischenzeitlich zwischen BMWSB, dem
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) und der Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben (BImA) abgeschlossen, und ist die Erstellung der Datenbank in
Arbeit, und wenn nein, warum nicht?
Die Abstimmung der Konzeption erfolgt aufgrund der veränderten
Zuständigkeiten im Bundesbau zwischen BImA und BMVg. Die mit den Einzelansätzen
seinerzeit verfolgten Aspekte werden in der Digitalisierungsstrategie für den
Bundesbau berücksichtigt. Die Bearbeitung weiterer von der Geschäftsstelle
Digitalisierung Bundesbau zu entwickelnden Modulen, zum Beispiel die
Auftragsdatenbank, wurde auf Grund der Fokussierung auf das Controlling
Bundesbau in 2022 zurückgestellt und nicht weiterverfolgt.
58. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund,
dass sie nach Ansicht der Fragesteller keine Notwendigkeit für ein
Smart-City-Kompetenzzentrum erkennen will und die Verabschiedung
eines Smart-City-Stufenplans frühestens im Sommer 2024 vorgesehen
ist, um kurzfristig Smart-City-Innovationen nicht nur als Insellösungen
einer Stadt zu realisieren, sondern schnell und nachhaltig in die Fläche
zu bringen?
Die Koordinierungs- und Transferstelle Modellprojekte Smart Cities (KTS)
steuert und gestaltet als zentrale Anlaufstelle für die Modellprojekte Smart
Cities (MPSC) und alle Kommunen in Deutschland seit Mitte 2021 den
Transfer von Smart-City-Lösungen in die breite kommunale Praxis. Von diesem
gebündelten Wissen, den Erfahrungen und Lösungen profitieren alle Kommunen
in Deutschland. Damit nimmt die KTS defacto die Funktion eines Smart City
Kompetenzzentrums für Kommunen ein.
Gemäß den geltenden Merkblättern für die Förderung der Modellprojekte
Smart Cities sind die geförderten Kommunen verpflichtet, Lösungen als Open
Source oder freie Software zu entwickeln. Mit der Präzisierung der
diesbezüglichen Vorgaben im September 2022 wurde festgelegt, dass eine
Veröffentlichung auf Open CoDE zu erfolgen hat. Open CoDE ist die gemeinsame
Plattform der Öffentlichen Verwaltung für den Austausch von Open Source
Software. Durch die zentrale Ablage von offenen Quellcodes wird die
Wiederverwendung und gemeinsame Arbeit an Softwarelösungen gefördert. Damit sind
entwickelte Lösungen öffentlich zugänglich und nutzbar.
59. Wie ist die Bauakademie finanziell ausgestattet, und reicht diese
Ausstattung, um das von der Bundesstiftung beschlossene Entwicklungskonzept
umzusetzen?
Eine Umsetzung des Entwicklungskonzeptes 2024 bis 2033 ist der
Bundesstiftung möglich, soweit der darin aufgezeigte Stellen- und Finanzbedarf eine
entsprechend breite Unterstützung erfährt und in den kommenden Haushaltsjahren
im Bundeshaushalt entsprechend abgebildet wird.
Vorbehaltlich der Zustimmung des Haushaltsgesetzgebers werden der
Bundesstiftung Bauakademie (BSBA) in 2024 Bundeszuwendungen in Höhe von
2,99 Mio. Euro zur Verfügung gestellt werden. Dieser Betrag entspricht dem
ausgewiesenen Finanzbedarf gemäß Entwicklungskonzept für das Jahr 2024.
60. Welche Initiativen plant die Bundesregierung, um den
denkmalverträglichen Einsatz von Photovoltaikanlagen vereinfacht zu ermöglichen?
Im Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG 2023) ist geregelt, dass die Errichtung
und der Betrieb von Erneuerbare-Energien-Anlagen (EE-Anlagen) im
überragenden öffentlichen Interesse ist und der öffentlichen Sicherheit dient. Durch
diese Neuregelung werden alle erneuerbaren Energieanlagen als vorrangiger
Belang in die Schutzgüterabwägungen, beispielweise im Rahmen der
denkmalfachlichen Prüfung, eingebracht. Konkret haben damit Photovoltaik-Anlagen
(PV-Anlagen) in der Regel Vorrang vor den Belangen des Denkmalschutzes.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat darüber
hinaus eine Photovoltaikstrategie im ersten Halbjahr 2023 erstellt. Darin ist
festgehalten, dass die Wechselwirkung von Denkmalschutzbelangen und dem
Photovoltaik-Ausbau auf Dächern zu prüfen ist. Es soll beobachtet werden, ob
es trotz der Einstufung von PV-Anlagen als vorrangiger Belang in der
Schutzgüterabwägung in der Praxis noch zu Schwierigkeiten kommt. Die Länder sind
gefordert, auf eine einheitliche Verwaltungspraxis im Bereich des
Denkmalschutzes hinzuwirken.
61. Welche Forschungsinitiativen unterstützt die Bundesregierung, um den
denkmalverträglichen Ausbau der Erneuerbaren Energien
voranzutreiben?
Über die Zukunft Bau Forschungsförderung unterstützt die Bundesregierung
einen behutsamen Umgang mit dem Gebäudebestand auch im Kontext des
Ausbaus Erneuerbarer Energien.
Im Zukunft Bau Förderaufruf 2023 heißt es zum Förderschwerpunkt 2
Klimaneutrale und klimaangepasste Gebäude:
„Die Frage, ob die europäischen und nationalen Klimaschutzziele erfüllt
werden können, hängt maßgeblich vom Erreichen eines klimaneutralen
Gebäudebestands ab. Das Bauen insgesamt (Neubau, Umbau, Modernisierung,
Sanierung) und die klimaneutrale Weiterentwicklung des Bestands erfordern
differenzierte und neue Sanierungs- und Nutzungsstrategien. Dabei spielt nicht nur
das Einzelgebäude als Energiequelle oder Speicher im gesamten Lebenszyklus,
sondern auch das Quartier mit innovativen Vernetzungskonzepten und
sektorübergreifenden Ansätzen eine Rolle.“
Für denkmalgeschützte Gebäude bieten sich insbesondere Quartierslösungen
zur Nutzung erneuerbarer Energien an. Über die Zukunft Bau
Forschungsförderung werden unter anderem folgende Bauforschungsprojekte gefördert, die sich
mit den Herausforderungen der Nutzung erneuerbarer Energien in
Bestandgebäuden und Quartieren auseinandersetzen:
KlimaNetz – Klimaneutralität durch Vernetzung in Quartieren
https://www.zukunftbau.de/projekte/forschungsfoerderung/1008187-2322
Systemisch optimierte Sanierungsstrategien für energieflexible CO2-neutrale
Quartiere
https://www.zukunftbau.de/projekte/forschungsfoerderung/1008187-2130
Beitrag zur Sanierung von Siedlungsbauten der 1920er Jahre
https://www.zukunftbau.de/projekte/forschungsfoerderung/1008187-2318
Energiewende im Bestand
https://www.zukunftbau.de/projekte/forschungsfoerderung/1008187-2330
Durch die Bündelung der Energieforschung beim BMWK sind viele geförderte
Bauforschungsprojekte, auch solche im Sinne der Fragestellung, zum Beispiel
im Rahmen von Eff:Wärme und EnEff:Stadt, auf der Internetseite des
Projektträgers Jülich (PtJ) zu finden (https://www.enargus.de/).
62. Welche konkreten Maßnahmen hat das Bundesministerium für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen im Lichte des Koalitionsvertrages
zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP getroffen, um die
Förderkulisse insbesondere für Kommunen und Gemeinden zu
„flexibilisieren und entbürokratisieren“, damit ein besserer Mittelabfluss der
Haushaltsmittel durch die Bundesländer bei sämtlichen
Förderprogrammen gewährleistet werden kann?
Die Kommunen stehen aktuell bei der Umsetzung von Maßnahmen aus
Förderprogrammen vor großen Herausforderungen. Dies gilt auch für die
Förderprogramme des BMWSB.
Verzögerungen bei der Umsetzung von Maßnahmen resultieren aus dem
Zusammenwirken unterschiedlicher Faktoren, zu denen insbesondere die
Auswirkungen der Corona-Pandemie, der Fachkräftemangel, steigende Baukosten,
teilweise Materialknappheiten sowie Personalengpässe in den Kommunen
zählen. Das BMWSB unterstützt die Kommunen gemeinsam mit den Ländern
umfänglich bei der Umsetzung der Programme. Gemeinsam werden große
Anstrengungen unternommen, um Verfahrensverbesserungen auf allen
Umsetzungsebenen zu erreichen. Mit Hilfe der Beschleunigung und Vereinfachung
der Umsetzungsverfahren der Förderprogramme soll eine Beschleunigung der
Umsetzung von Maßnahmen unterstützt werden. Das BMWSB hat zum
Beispiel die Antragsverfahren ihrer Bundesprogramme (Zuwendungen des Bundes
nach den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung) vereinfacht und die
Beteiligungsverfahren der für den Städtebau zuständigen Landesministerien deutlich
verschlankt. Auch durch die mehrjährige Verwaltungsvereinbarung in der
Städtebauförderung (Bundesfinanzhilfe) entstehen wichtige Beschleunigungseffekte
und umfangreiche Abstimmungsaufwände zwischen Bund und Ländern, wie
sie durch eine jährliche Verwaltungsverwaltungsvereinbarung bisher entstanden
sind, werden reduziert.
63. Wie viele der vom Haushaltsgesetzgeber im Bundeshaushalt 2023
genehmigten über 100 neuen Personalstellen für das BMWSB sind aktuell
noch unbesetzt (bitte Abteilung und Anzahl nennen sowie eine
Begründung für den schleppenden Personalaufbau geben), und wieso sind nach
zwei Jahren noch immer drei Unterabteilungsleitungen unbesetzt?
Der Aufbau von Personal und die Besetzung von Dienstposten (Planstellen und
Stellen) hat den Anforderungen des Artikels 33 Absatz 2 des Grundgesetzes
(GG) sowie den umfangreichen Vorgaben der weiteren Rechtsvorschriften und
der Rechtsprechung zu genügen. Aktuell laufen acht externe
Stellenbesetzungsverfahren als Einzel- oder Sammelverfahren. Weitere Verfahren befinden sich
in Planung. Planstellen und andere Stellen als Planstellen (folgend: „Stellen“)
sind nicht einzelnen Abteilungen zugeordnet, sondern werden in der so
genannten Topfwirtschaft bewirtschaftet. Der Haushaltsausschuss hat sich in der
Bundestagsdrucksache 12/2810 der Auffassung angeschlossen, dass es zum
Verfahren der sogenannte Topfwirtschaft keine Alternative gibt. Die noch nicht
besetzten Planstellen und Stellen verteilen sich über die einzelnen Abteilungen.
Im Haushaltsjahr 2023 sind für das BMWSB 558,6 Planstellen und Stellen
ausgebracht. Hierbei ist die haushaltsgesetzliche Stelleneinsparung von 12,9
Planstellen/Stellen in Abzug zu bringen. Zum Stand vom 1. November 2023 werden
440 Beschäftigte (Kopfzahlen) auf Planstellen und Stellen geführt. Weitere
29 Personen sind entweder bereits an das BMWSB abgeordnet oder befinden
sich nach dem Auswahlprozess in Zulauf. Somit ist in nächster Zeit von einer
weiteren kontinuierlichen Erhöhung der Besetzungsquote auszugehen.
Sämtliche eingerichteten Unterabteilungsleitungsfunktionen wurden besetzt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Ähnliche Kleine Anfragen
Geplante Kürzungen beim Wohngeld, Kostenverlagerungen in die Grundsicherung und Belastungen der Kommunen
AfD21.08.2026
Queere Wohnungslosigkeit
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN06.08.2026
Aktuelle Mittelverwendung aus dem Bundeshaushalt zur Unterstützung des Erwerbs von Wohnraum von Wohnungsbaugenossenschaften im Kontext der Bekämpfung teilweise hoher Leerstandsquoten von genossenschaftlichem Wohnen im ländlichen Raum
AfD20.07.2026
Die mieten- und wohnungspolitische Entwicklung in Niedersachsen
DIE LINKE21.07.2026