BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Halbzeitbilanz der Bundesregierung in der Wohnen- und Baupolitik

(insgesamt 63 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Datum

14.12.2023

Aktualisiert

02.07.2024

BT20/942920.11.2023

Halbzeitbilanz der Bundesregierung in der Wohnen- und Baupolitik

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU Halbzeitbilanz der Bundesregierung in der Wohnen- und Baupolitik Die erste Hälfte der 20. Wahlperiode des Deutschen Bundestages ist vorbei. Der Bundesregierung verbleiben weniger als zwei Jahre, um ihre Vorhaben und ehrgeizigen Ziele für diese Legislaturperiode umzusetzen. Die bisherige Bilanz beim Thema „Bauen und Wohnen“ ist nach Meinung der Fragesteller ernüchternd und enttäuschend. Noch im Bundestagswahlkampf 2021 inszenierte sich der heutige Bundeskanzler Olaf Scholz als „Kanzler für bezahlbaren Wohnraum“ und reagierte damit auf die bereits seinerzeit angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt. Der Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP formulierte daher das Ziel, 400 000 neue Wohnungen pro Jahr – davon 100 000 Sozialbauwohnungen – zu bauen und mehr Menschen den Weg in die eigenen vier Wände zu ermöglichen. Um diese großen Herausforderungen umzusetzen, wurde mit dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) extra ein neues und eigenes Bundesministerium geschaffen. Die Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Klara Geywitz, stellt sich in ihrer Halbzeitbilanz ein gutes Zeugnis aus: Auf vier von fünf Seiten finden sich fast nur grüne Häkchen für bereits umgesetzte Vorhaben des Koalitionsvertrages zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Die Realität ist nach Meinung der Fragesteller eine andere: Nach zwei Jahren Bundesregierung aus SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP befindet sich Deutschland in der größten Wohnungsbaukrise seit Jahrzehnten. Die Lage ist nach Auffassung der Fragesteller dramatisch: Die Baugenehmigungszahlen brechen flächendeckend ein, die Auftragsbücher der Unternehmen laufen leer, und Projekte werden reihenweise storniert. Einige Unternehmen mussten bereits Insolvenz anmelden, viele andere sind in eine bedenkliche finanzielle Schieflage geraten. Es gibt bereits Kurzarbeit und erste Entlassungen. Die selbstgesteckten Wohnungsbauziele der Bundesregierung bestehend aus SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FD werden nach Ansicht der Fragesteller scheitern – statt 1,6 Million neuer Wohnungen in dieser Legislaturperiode werden es vermutlich gerade einmal die Hälfte sein: Nach 295 300 fertiggestellten Wohnungen im Jahr 2022 werden für das Jahr 2023 nur etwas mehr als 220 000 neue Wohneinheiten prognostiziert. Im Jahr 2024 wird die Zahl der Fertigstellungen auf unter 200 000 fallen und etwa 177 000 betragen (https://www.spieg el.de/wirtschaft/forscher-erwarten-2024-nur-noch-177-000-neue-wohnungen-a- 4de541d4-4f77-4fbf-943b-7b0640ebbbee). Ein historisches Tief. Der Einbruch auf dem Wohnungsmarkt ist dabei keineswegs nur exogenen Faktoren wie dem Krieg Russlands gegen die Ukraine und den binnen kurzer Frist vervierfachten Zinsen geschuldet, sondern geht zu einem nicht unwesentlichen Teil auf hausgemachte Probleme der Bundesregierung zurück. So hat etwa die Deutscher Bundestag Drucksache 20/9429 20. Wahlperiode 20.11.2023 abrupte Kappung des KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau)-Förderprogramms EH-55 Anfang 2022 zu einem massiven Verlust an Vertrauen und Planungssicherheit bei Unternehmen und privaten Bauherrn geführt. Auch danach mussten Förderprogramme wegen nicht auskömmlicher Finanzierung nach wenigen Stunden erneut gestoppt werden (https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Meldun g/2022/20220124-foerderung-fur-energieeffiziente-gebaude-durch-kfw.html; https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/02/20220201-lo esung-fuer-kfw-gebaeudefoerderung-steht.html), oder sie waren wie bei der Wohneigentumsförderung für Familien nach Auffassung der Fragesteller von vornherein falsch konzipiert, sodass sie kaum in Anspruch genommen wurden. Gleichzeitig hat die Bundesregierung mit der Einführung des gesetzlichen Neubaustandards Effizienzhaus 55 oder auch durch die Verpflichtungen nach dem Gebäudeenergiegesetz Baukosten verteuert bzw. neue induziert. Steigende Standards, steigende Materialkosten und steigende Zinsen waren und sind für die Baubranche eine toxische Mischung, auf die die Bundesregierung nach Meinung der Fragesteller viel zu spät reagiert hat. Die seit vielen Monaten quasi im Wochentakt ausgesendeten Hilferufe von Unternehmen hat sie nach Ansicht der Fragesteller viel zu lange ignoriert. Die Bundesbauministerin Klara Geywitz hat sich insofern nicht zu Unrecht selbst als „Gesicht der Baukrise“ bezeichnet (https://www.spiegel.de/politik/de utschland/klara-geywitz-ich-bin-das-gesicht-zur-baukrise-a-653121c4-9fbd-4e3 0-a7bc-5c2d390c94c8). Aber auch Bundeskanzler Olaf Scholz hat viel zu lange tatenlos zugesehen, wie die Krise beim Wohnungsneubau sich Woche um Woche zuspitzte und seine Bauministerin dem nichts entgegensetzen konnte. Erst viel zu spät lud er am 25. September 2023 zu einem Baugipfel und Krisengespräch im Bundeskanzleramt ein. Der dort präsentierte 14-Punkte- Maßnahmenkatalog greift zwar einige der schon vor vielen Monaten erhobenen Forderungen der Fraktion der CDU/CSU auf, ist aber ansonsten nach Ansicht der Fragesteller viel zu zaghaft und wird bei Weitem nicht ausreichen, um eine Zeitenwende beim Wohnungsneubau zu erreichen. Laut Regierungsberater und Spitzenökonom Dr. Jens Südekum wird das Paket bestenfalls den Bau von 30 000 zusätzlichen Wohnungen anreizen können (https://nachrichten.btg/inde x.php/news/detailansicht/ID/14f51b247eabf3fccbb8d8d836d0fee9/type/tnews). Das ist viel zu wenig, verfehlt das von der Ampel selbst gesteckte Ziel von 400 000 Wohnungen jährlich deutlich und wird dem Bedarf von rund 500 000 Wohnungen jährlich in keiner Weise gerecht. Leidtragende sind die vielen Hunderttausend Menschen, die auf der Suche nach einer bezahlbaren Wohnung sind. Die Wohnungs- und Baupolitik der Bundesregierung aus SPD, BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN und FDP erscheint demnach zur Halbzeit bereits als gescheitert. Aus Sicht der Fragesteller ist es daher angezeigt, die Bundesregierung zu fragen, wie sie die Situation beim Wohnungsneubau und auf den Wohnungsmärkten einschätzt und mit welchen Maßnahmen sie zu einer Verbesserung der Situation beitragen möchte. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Wie viele fertiggestellte Wohnungen erwartet die Bundesregierung für das Jahr 2023, das Jahr 2024 und das Jahr 2025 vor dem Hintergrund, dass im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP das Ziel formuliert wurde, jährlich 400 000 neue Wohnungen, davon 100 000 Sozialwohnungen, zu bauen?  2. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, warum die Baugenehmigungszahlen im Jahr 2022 und im Jahr 2023 flächendeckend massiv eingebrochen sind, und wenn ja, welche?  3. Mit welchen konkreten Maßnahmen wollte die Bundesregierung die Steigerung um 100 000 Neubauwohnungen innerhalb von nur einem Jahr erreichen (bitte diese konkreten Maßnahmen und das daraus jeweils erwartete zusätzliche Wohnungsneubauvolumen nennen)?  4. Welche dieser Maßnahmen wurden bereits umgesetzt, und wie viele zusätzliche Wohneinheiten sind darauf zurückzuführen?  5. In welchem Umfang wurde das Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) seit Beginn am 1. März 2023 bis zum 30. Oktober 2023 abgerufen (bitte die Antragszahlen, die positiven Förderbescheide inklusive der Angabe der damit erfolgten Mittelbindung des Programms und Angabe des geförderten Baustandards – EH40, QNG-Plus oder QNG- Premium –, die durchschnittliche Höhe der zinsverbilligten Kredite bzw. Investitionszuschüsse konkret aufschlüsseln und alles nach gewerblicher oder privater Antragstellung differenzieren)?  6. Bei wie vielen der bewilligten Antragsbauten wurde bereits mit dem Bau begonnen?  7. Von dem Bau wie vieler durch das KFN-Programm geförderter Wohneinheiten geht die Bundesregierung bis zum Ende der laufenden Wahlperiode aus?  8. In welchem Umfang wurde das Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“ (WEF) seit Beginn am 1. Juni 2023 bis zum Stichtag 15. Oktober 2023 (nach der alten Förderrichtlinie) abgerufen (bitte die Antragszahlen und positiven Förderbescheide inklusive der Angabe der damit erfolgten Mittelbindung des Programms, der Haushaltsgrößen, dem durchschnittlichen Jahreseinkommen der geförderten Haushalte und der durchschnittlichen Höhe der zinsverbilligten Kredite konkret aufschlüsseln)?  9. Welche konkreten Ergebnisse hat die Analyse des BMWSB zum WEF (vgl. Ausschussdrucksache 20(24)163) im Zusammenwirken mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau und Finanzpartnern, die sich mit dem Mittelabruf der neuen Wohneigentumsförderung für Familien seit dem Programmstart am 1. Juni 2023 auseinandergesetzt hat, hervorgebracht, und warum ist diese Analyse nach Kenntnis der Fragesteller nicht öffentlich zugänglich, und beabsichtigt die Bundesregierung, die Analyse zu veröffentlichen? 10. Führt die Bundesregierung den nach Ansicht der Fragesteller schlechten Antragseingang beim WEF allein auf die ursprüngliche Einkommensgrenze von 60 000 Euro brutto pro Jahr für Familien zurück, die jetzt nach oben korrigiert wurde, oder gab es noch weitere Faktoren bei den Förderbedingungen, die zur Unattraktivität des WEF geführt haben (bitte begründen), und wenn ja, welche Faktoren waren das, und wurden diese in den neuen Förderbedingungen berücksichtigt? 11. Mit wie vielen konkret geförderten Familien und Projekten rechnet die Bundesregierung auf Grundlage der neuen Förderkonditionen des WEF bis zum Ende der Wahlperiode, und mit welcher Höhe an staatlichen Fördermitteln wird insofern kalkuliert (bitte nach geförderten Effizienzhäusern EH 40 und geförderten Effizienzhäusern EH 40 QNG-Plus aufschlüsseln)? 12. Was konkret hat die Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Klara Geywitz, in dem Interview mit der „Welt“ vom 28. September 2023 (https://www.welt.de/wirtschaft/plus247655370/Heizungsges etz-Hier-stellt-die-Ampel-ihre-Bauvorschriften-jetzt-infrage.html) gemeint, als sie im Zusammenhang mit dem für Neubauten geltenden strengen Effizienzhausstandard 40 sagte: „(S)obald die Beschlüsse unseres Maßnahmen-Pakets (zum Baugipfel) umgesetzt sind, werden wir das noch einmal neu definieren müssen“ (vgl. ebd.)? 13. Wieso werden die aktuellen Förderprogramme der Bundesregierung nicht entsprechend dem Entwurf zum Wachstumschancengesetz angepasst, also auch der Effizienzhausstandard EH55 gefördert, obwohl der Kosten/ Nutzen-Faktor auch für Klimaneutralität beim Bauen mit dem Standard EH55 deutlich besser abschneidet, bzw. warum legt die Bundesregierung nicht ein Förderprogramm auf, mit dem ein solcher EH55-Standard förderfähig wird? 14. Plant die Bundesregierung eine vergleichbare steuerliche Sonderabschreibung auch für Sanierungsmaßnahmen, wenn ja, wann kommt diese, und wie wird diese ausgestaltet sein, und wenn nein, warum nicht? 15. Plant die Bundesregierung die Ausweitung eines „Sprinterbonus“, wie er beim Austausch von Heizungen geplant ist, auch auf Sanierungen von u. a. Gebäudehüllen, und wenn nein, warum nicht? 16. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung in Fortsetzung der Arbeit der Baukostensenkungskommission der letzten Wahlperiode zur Senkung der Baukosten in der bisherigen Wahlperiode ergriffen, und welche konkreten Maßnahmen haben wie viel zur Senkung von Baukosten beigetragen (bitte konkret benennen, beziffern und erwartete Absenkung der Baukosten konkret zuordnen)? 17. Wie ist der Sachstand im Hinblick auf die angekündigte Einrichtung einer unabhängigen Prüfstelle beim Deutschen Institut für Bautechnik mit dem Ziel einer Kostenfolgeabschätzung bei Normungsprozessen (https://www. haufe.de/immobilien/wirtschaft-politik/wohnen-bezahlbare-mieten-master ziel-der-bundesregierung_84342_513802.html)? Bis wann wird diese Prüfstelle eingerichtet, mit welchem Personalbestand wird diese ausgestaltet sein, und welche Haushaltsmittel sind dafür vorgesehen? 18. Soll sich die Kostenfolgeabschätzung nur auf künftige Normen beziehen, oder wird die Prüfstelle auch bereits bestehende Normen umfassend überprüfen und gegebenenfalls Vorschläge zur Absenkung von Baukosten durch Entfall oder Vereinfachung von Normen machen, und wenn nein, warum nicht? 19. Wie hoch schätzt die Bundesregierung das Potenzial für die Schaffung von neuen Wohnungen durch Umbau, Umnutzung und Aufstockung von bestehenden Gebäuden ein (bitte konkret aufschlüsseln, wie viele neue Wohneinheiten durch Umbau, durch Umnutzung oder durch Aufstockung entstehen können, und zwar deutschlandweit und in den sieben großen A- Städten)? 20. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um den vorhandenen leerstehenden Wohnraum in ländlichen Räumen nutzbar zu machen, wenn ja, welche sind das, und wenn nein, warum nicht, und wie will die Bundesregierung dann das durch die Bauministerin in den Medien wiedergegebene Ziel, mehr Menschen für ein Leben auf dem Land zu begeistern (vgl. https://www.tagesschau.de/inland/geywitz-umzug-land-101.html), umsetzen? 21. Welche Initiativen plant die Bundesregierung, um die denkmalverträgliche Umnutzung von bestehenden Nichtwohngebäuden in Wohnungen im planerischen Innen- und Außenbereich vereinfacht zu ermöglichen? 22. Welche Initiativen plant die Bundesregierung, um den unbürokratischen Abriss von Bestandswohnbauten im Außenbereich, deren Umbau und energetische Sanierung sich nicht lohnt, und Neubau in vergleichbarer Kubatur zu ermöglichen? 23. Wie sieht der Sachstand bzw. der konkrete Zeitplan zur Abarbeitung des am Bündnistag am 25. September 2023 vorgestellten 14-Punkte- Maßnahmenpapiers aus (bitte Sachstand und Zeitplan für jede einzelne Maßnahme darstellen)? 24. Wie ist der Sachstand zum Beschluss des Bündnisses für bezahlbaren Wohnraum vom 12. Oktober 2022, dass „die Prüfung eines möglichen niedrigen Mehrwertsteuersatzes beim Bau von miet- und belegungsgebundenem Wohnraum“ (Maßnahme 5.35, https://www.bmwsb.bund.de/Share dDocs/downloads/Webs/BMWSB/DE/veroeffentlichungen/wohnen/buend nis-wohnraum/20221012-buendnis-massnahmen.html;jsessionid=6033061 77CADD9649F95A3FFCC0E0A06.2_cid505) erfolgen wird, und wird der Steuersatz für solche Bauleistungen in dieser Wahlperiode noch von 19 auf 7 Prozent abgesenkt, und wenn nein, warum nicht? 25. Wie hoch ist das gesamte Mehrwertsteueraufkommen durch den Wohnungsneubau (bitte auch die damit verbundenen Produkte und Dienstleistungen auf der vor- und nachgelagerten Ebene miteinbeziehen)? Mit welchen Steuerausfällen rechnet die Bundesregierung im Falle der Absenkung des Mehrwertsteuersatzes für Bauleistungen auf 7 Prozent? 26. Mit welchen Steuerausfällen rechnet die Bundesregierung aufgrund der nach Ansicht der Fragesteller alarmierenden Baukonjunktur und des Rückgangs beim Wohnungsneubau (bitte konkret für die Jahre 2023, 2024 und 2025 beziffern)? 27. Warum werden die Mittel für die Städtebauförderung im Etat des BMWSB für 2024 nicht erhöht, obwohl die Baukosten in den letzten Jahren massiv gestiegen sind und die Bundesregierung mit dem Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP angekündigt hatte, die Städtebauförderung nicht nur dauerhaft sichern, sondern auch erhöhen zu wollen? 28. Inwiefern wurden die Mittel der Städtebauförderung nach Kenntnis der Bundesregierung bislang für die Revitalisierung von Brachflächen eingesetzt? 29. Weshalb wurde im Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“, das in der aktuellen Halbzeitbilanz des BMWSB noch als Premiumprojekt für die Städtebauförderung herangezogen wird, im Haushaltsjahr 2023 kein neuer Förderaufruf gestartet, und warum wird es laut Haushaltsentwurf 2024 auch im kommenden Jahr keinen erneuten Aufruf geben? 30. Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung die Kommunen bei ihren hohen Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen und Klimaanpassungen unterstützen, die erforderlich sind, um das bis 2045 gesetzte Ziel der Klimaneutralität zu erreichen, und warum wird im Entwurf des Haushaltsgesetzes gekürzt, obwohl davon auszugehen ist, dass die Investitionen in den nächsten Jahren ansteigen werden? 31. Wie garantiert die Bundesregierung, dass Investoren bei Vorhaben für den Bau und die Sanierung von Wohnheimen für Auszubildende und Studierende auch nach 2024 und 2025 hinaus Planungssicherheit erhalten? 32. Wie viel neuer studentischer Wohnraum wurde im Rahmen der Bundesförderung der Regierungskoalition seit Dezember 2021 in Deutschland insgesamt geschaffen? 33. Wie viele Wohnheimplätze werden nach den Plänen der Bundesregierung durch die für die Jahre 2023, 2024 und 2025 den Ländern in Aussicht gestellten Mittel durch das Programm „Junges Wohnen“ geschaffen, und welche Zielvereinbarungen haben Bund und Länder hier getroffen (bitte ggf. die entsprechenden Verwaltungsvereinbarungen einzeln auflisten)? 34. Welche zusätzlichen Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, nachdem im Jahr 2022 nur etwa 22 500 Sozialwohnungen gebaut und in den Ländern im selben Zeitraum nur rund 23 000 Sozialwohnungen genehmigt wurden? 35. Wie viele Haushalte, die erst mit Beginn dieses Jahres durch das Wohngeld-Plus-Gesetz in den Empfängerkreis aufgenommen wurden, fallen im Jahr 2024 wieder heraus, und worauf ist dies zurückzuführen? 36. Wie ist der Sachstand bezüglich der im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP angekündigten „neuen Wohngemeinnützigkeit“ im Hinblick auf Kabinettsbefassung und Finanzierung im Haushalt 2024 oder 2025? 37. Wie weit ist die Umsetzung der Maßnahme zur Entwicklung eines Bundesprogrammes Barrierefreiheit im Rahmen des Bündnisses für bezahlbaren Wohnraum fortgeschritten (Maßnahme 5.18 im Maßnahmenpapier Bündnis bezahlbarer Wohnraum), welche Akteure sind daran beteiligt, und wie werden insbesondere Organisationen von Menschen mit Behinderungen einbezogen? 38. Wie weit ist die Umsetzung der Maßnahme zur Förderung von Investitionen in den bedarfsgerechten barrierefreien und bezahlbaren Wohnraum (Maßnahme 5.19 im Maßnahmenpapier des Bündnisses für bezahlbaren Wohnraum) fortgeschritten, und wie soll diese konkret aussehen, und in welchem Umfang kommen jährliche Dokumentationen in Bezug auf die angesprochene Maßnahme auf die Länder zu? 39. Wie setzt die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern die in den Eckpunkten zur „Bundesinitiative Barrierefreiheit- Deutschland wird barrierefrei“ (https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Pressemitteil ungen/2022/eckpunkte-bundesinitiative-barrierefreiheit.pdf?__blob=publi cationFile&v=5) angekündigte Reformierung der Musterbauordnung bzw. der Landesbauordnungen mit Blick auf die Anzahl barrierefreier bzw. mit dem Rollstuhl nutzbarer Wohnungen um? 40. Plant die Bundesregierung zur Förderung barrierefreier das Wohnumfeld verbessernder Maßnahmen eine Neuauflage des KfW-Programms „Barrierearme Stadt“ oder zusätzliche Maßnahmen im Rahmen der Städtebauförderung, wenn ja, in welcher Form und Höhe, und wenn nein, warum nicht? 41. Wann plant die Bundesregierung den im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP angekündigten Nationalen Aktionsplan Wohnungslosigkeit vorzulegen, und aus welchen Gründe ist dies noch nicht erfolgt? 42. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Vorlage des Wohnungslosenberichts des Bundes im Dezember 2022 und der Zukunftskonferenz im Juni 2023 umgesetzt, und in welchem Umfang und mit welchen konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, die Wohnungslosigkeit bis zum Ende ihrer Regierungszeit zu reduzieren? 43. Sieht die Bundesregierung nach wie vor eine Notwendigkeit für eine Neuregelung des kommunalen Vorkaufsrechts in Milieuschutzgebieten, und wann ist gegebenenfalls mit einem entsprechenden Kabinettsentwurf zu rechnen? 44. Falls die Bundesregierung eine Neuregelung des Vorkaufsrechts vorschlägt, wird die Regelung den Missstand beseitigen, dass in Vereinbarungen zur Abwendung der Ausübung des Vorkaufsrechts häufig energetische Modernisierungsmaßnahmen oder barrierereduzierende Maßnahmen verboten und damit nach Kenntnis der Fragesteller der Klimaschutz und altersgerechte Umbau gehemmt werden? 45. Wird die Vorlage einer Neuregelung des kommunalen Vorkaufsrechts mit anderen mieterschützenden Vorhaben verknüpft, und wenn ja, mit welchen? 46. Wann wird die Bundesregierung die angekündigte große Novelle des Baugesetzbuches vorlegen, und welche Regelungen wird diese beinhalten? 47. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass das BMWSB laut Bilanzpapier „Aktiv für das Zuhause. – 18 Monate BMWSB“ (Stand: Juli 2023, S. 12) eine „feministische Stadtentwicklungspolitik stärken“ möchte, hierzu in dieser Legislaturperiode bereits ergriffen (bitte einzeln mit Datum, Maßnahme, konkrete Ergebnisse und Kosten bzw. Personalaufwand auflisten), und in welcher Höhe sind hierzu Haushaltsmittel im Etat vorgesehen (bitte bereits ausgegebene Mittel und Planungen für die zweite Hälfte der Legislaturperiode beziffern)? 48. Welche Rückmeldungen und Erfahrungsberichte aus den Kommunen hat die Bundesregierung bisher zu dem in diesem Jahr beschlossenen Raumordnungsänderungsgesetz (ROGÄndG), und hat die Bundesregierung die im begleitenden Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen (Ausschuss-Drucksache: 20(24)110 vom 1. März 2023) zum Jahreswechsel zugesagte Evaluierung der Beschleunigungswirkung der Artikel 1 und 12, dessen Ergebnis auch dem Deutschen Bundestag vorzulegen ist, bereits begonnen, und wie ist der Zwischenstand? 49. Wurde durch die Bundesregierung – wie im Entschließungsantrag beschlossen – bereits geprüft, inwiefern die Instrumente der öffentlichen Beteiligung im Raumordnungsgesetz (ROG) mit dem Ziel der weiteren Planungsbeschleunigung ergänzt oder weiterentwickelt werden könnten, und wenn ja, mit welchem Ergebnis? 50. Hat die Bundesregierung die im dortigen Entschließungsantrag ebenfalls zugesagte Prüfung (bis zum 31. August 2023), ob gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht, um das Ziel der Verringerung der Flächenneuinanspruchnahme und das sogenannte „30-ha-Ziel“ gesetzlich zu verankern, bereits durchgeführt, wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht? 51. Wie bewertet die Bundesregierung mit Blick auf die Reduzierung der Flächeninanspruchnahme die Ergebnisse des UBA (Umweltbundesamt)- Modellversuchs zum Flächenzertifikatehandel? 52. Wie ist der Planungs- und Umsetzungsstand bezüglich des BIM (Building Information Modeling)-Masterplans? 53. Wurden die Geschäftsbereiche von BIM Deutschland neu ausgeschrieben, wenn ja, wann, und welche Bewerber waren daran beteiligt, und wer hat den Zuschlag erhalten (falls Geschäftsbereiche einzeln ausgeschrieben wurden, bitte Zeitpunkt und Bereich sowie Ausschreibungshöhe auflisten)? 54. Wie weit sind die Arbeiten an der „Digitalisierungsstrategie Bundesbau“ fortgeschritten, und sind deren Elemente – Bundesbauten-Cloud, Common Data Environment, Controlling-Konzept, Digitaler Workflow sowie die Einbeziehung von BIM – bereits in der regulären Anwendung? 55. Ist die IT-gestützte Projektdatenbank für Bundesbauten, die ursprünglich bereits bis Anfang 2021 in Betrieb genommen werden sollte, zwischenzeitlich fertig gestellt worden und im Regelbetrieb, und wenn nein, warum nicht? 56. Ist für das Risikomanagement der Bundesbauten mittlerweile der Testlauf der Risikoworkshops erfolgt, und hat daraufhin die Schulung der Beschäftigten der Bundesbauverwaltung in der Anwendung des Risikomanagements begonnen? 57. Ist die Abstimmung der Konzeption der zentralen Datenbank der Anwendungen Risikomanagement, Controlling und Projektmanagement für den Bundesbau zwischenzeitlich zwischen BMWSB, dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) und der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) abgeschlossen, und ist die Erstellung der Datenbank in Arbeit, und wenn nein, warum nicht? 58. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass sie nach Ansicht der Fragesteller keine Notwendigkeit für ein Smart- City-Kompetenzzentrum erkennen will und die Verabschiedung eines Smart-City-Stufenplans frühestens im Sommer 2024 vorgesehen ist, um kurzfristig Smart-City-Innovationen nicht nur als Insellösungen einer Stadt zu realisieren, sondern schnell und nachhaltig in die Fläche zu bringen? 59. Wie ist die Bauakademie finanziell ausgestattet, und reicht diese Ausstattung, um das von der Bundesstiftung beschlossene Entwicklungskonzept umzusetzen? 60. Welche Initiativen plant die Bundesregierung, um den denkmalverträglichen Einsatz von Photovoltaikanlagen vereinfacht zu ermöglichen? 61. Welche Forschungsinitiativen unterstützt die Bundesregierung, um den denkmalverträglichen Ausbau der Erneuerbaren Energien voranzutreiben? 62. Welche konkreten Maßnahmen hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen im Lichte des Koalitionsvertrages zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP getroffen, um die Förderkulisse insbesondere für Kommunen und Gemeinden zu „flexibilisieren und entbürokratisieren“, damit ein besserer Mittelabfluss der Haushaltsmittel durch die Bundesländer bei sämtlichen Förderprogrammen gewährleistet werden kann? 63. Wie viele der vom Haushaltsgesetzgeber im Bundeshaushalt 2023 genehmigten über 100 neuen Personalstellen für das BMWSB sind aktuell noch unbesetzt (bitte Abteilung und Anzahl nennen sowie eine Begründung für den schleppenden Personalaufbau geben), und wieso sind nach zwei Jahren noch immer drei Unterabteilungsleitungen unbesetzt? Berlin, den 9. November 2023 Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

Ähnliche Kleine Anfragen