Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Eugen Schmidt, Barbara Benkstein,
Edgar Naujok, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 20/9450 –
Digitalpolitische Aspekte der China-Strategie der Bundesregierung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung veröffentlichte im Sommer dieses Jahres ihre China-
Strategie (Bundestagsdrucksache 20/7770). Darin werden auch zahlreiche
digitalpolitische Aspekte behandelt, wie z. B. technologische Souveränität (ebd.,
S. 17), der Schutz kritischer Infrastrukturen (ebd., S. 21) oder die Sicherheit
im Cyberraum (ebd., S. 22). Gleichwohl taucht der geläufige Begriff der
chinesischen „digitalen Seidenstraße“, die laut Chinas Außenminister Wang Yi
spätestens seit Ende des Jahres 2020 das Kernstück der seit 2015 von der
Volksrepublik unter dem Titel „Belt and Road Initiative“ betriebenen
Seidenstraßeninitiative ist (
https://www.golem.de/news/internetinfrastruktur-chinas-d
igitale-seidenstrasse-2205-164888.html), mit keinem Wort in dem 32-seitigen
Strategiepapier der Bundesregierung auf. Vielmehr erklärt die
Bundesregierung explizit, dass sie sich nicht an der Seidenstraßeninitiative beteiligt
aufgrund der Nichteinhaltung sozialer und ökologischer Standards (ebd., S. 25).
Die Sicherung ausländischer Rohstoffmärkte in Afrika, Südamerika und im
Südpazifik durch milliardenschwere Investitionen sowie die Finanzierung des
Aufbaus weltweiter physischer und digitaler (5G-Netze) Infrastrukturen durch
die Seidenstraßeninitiative gehen jedoch Hand in Hand mit direkter oder
indirekter politischer Einflussnahme durch die Volksrepublik China (vgl. die
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache
19/28086). Dessen ungeachtet wurde noch im Jahr 2019 an den
Exportweltmeister China Entwicklungshilfe gezahlt (vgl. Bundestagsdrucksache
19/15567;
https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/fdp-geht-gegen-deutsche-ent
wicklungshilfe-fuer-china-vor-16540625.html).
In der China-Strategie verfolgt die Bundesregierung auch zu den genannten
digitalpolitischen Aspekten mittlerweile ein Konzept des De-Risking mit dem
Ziel, technologische, wirtschaftliche und politische Abhängigkeiten von China
zu verringern (
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/china-strategie-
bundesregierung-100.html). Nach Auffassung der Fragesteller werden dazu
jedoch zu wenige konkrete Ziele mit messbaren Indikatoren und Maßnahmen
hinterlegt, vielmehr handelt es sich um eine erwartbare Aufreihung von
Absichtserklärungen, die teilweise bekannt, teilweise bereits überholt sind, wie
die angekündigte Ausgestaltung des EU Chips Act (ebd., S. 17), der bereits
verabschiedet wurde und am 21. September 2023 in Kraft trat (
https://commis
Deutscher Bundestag Drucksache 20/9953
20. Wahlperiode 02.01.2024
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts
vom 20. Dezember 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
sion.europa.eu/strategy-and-policy/priorities-2019-2024/europe-fit-digital-ag
e/european-chips-act_de).
So genehmigte das Bundeskabinett unter Vorsitz des Bundeskanzlers und
ehemaligen Hamburger Bürgermeisters Olaf Scholz auch die Beteiligung des
chinesischen Staatskonzerns Cosco am Betreiberunternehmen HHLA des größten
deutschen Seehafens, dem Hamburger Hafen, obwohl der
Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages und selbst sechs Bundesministerien
erhebliche Bedenken gegen die Beteiligung äußerten (
https://www.tagesschau.de/in
land/regional/hamburg/ndr-china-investition-in-hamburg-falsche-einstufung-d
urch-hhla-100.html).
Auch wird in der China-Strategie der Bundesregierung nach Auffassung der
Fragesteller deren wirtschaftsfeindlicher Kurs deutlich, indem sie sich für ein
besseres Verständnis Chinas für die Anliegen des Lieferkettengesetztes
einsetzt (ebd., S. 10) und Investitionsgarantien für deutsche Unternehmen einer
vertieften Prüfung unterziehen wird, während 71 Prozent der deutschen
Unternehmen ihre Investitionen in China weiter steigern möchten (
https://kpm
g.com/de/de/home/themen/2022/01/deutsche-unternehmen-in-china.html).
Bereits im Jahr 2021 überstiegen die Direktinvestitionen deutscher
Unternehmen in China 100 Mrd. Euro (vgl.
www.iwkoeln.de/studien/juergen-matthes-k
aum-diversifizierung.html).
1. Welche digitalpolitischen Erkenntnisse und digitalpolitischen Absichten
in Bezug auf China wurden im Rahmen der Strategieentwicklung von
der Bundesregierung neu gewonnen bzw. neu entworfen, und welche
digitalpolitischen Erkenntnisse und digitalpolitischen Absichten der
Bundesregierung in Bezug auf China waren bereits bekannt bzw. waren
bereits umrissen?
Die China-Strategie legt die Sichtweise der Bundesregierung auf den Stand und
die Perspektiven der Beziehungen mit China dar und setzt den Rahmen,
innerhalb dessen die Ressorts der Bundesregierung ihre Politik gegenüber China
kohärent gestalten. Dies trifft auch auf die digitalpolitischen Themenaspekte zu,
vor allem mit Blick auf die Unterstützung und Stärkung der technologischen
und digitalen Souveränität Deutschlands und Europas. Handlungsleitendes Ziel
der Bundesregierung ist, dass die Europäische Union in Schlüsselbereichen
nicht abhängig werden darf von Technologien aus Drittstaaten, die die
fundamentalen europäischen Werte nicht teilen. Wie in Abschnitt 4.3 der Strategie
dargelegt, gilt es, solche Abhängigkeiten insbesondere in kritischen Bereichen
der Informationstechnologie durch die Sicherung und den Ausbau von
technologischen Kompetenzen und Kapazitäten einerseits sowie andererseits durch
die Diversifizierung von Lieferketten und Bezugsquellen zu vermeiden; immer
unter Berücksichtigung der Innovationskraft und Resilienz technologischer und
digitaler Ökosysteme insgesamt.
2. Wurden, aus Sicht der Fragesteller angesichts der Syntax zahlreicher
Textpassagen zur Formulierung des Strategiepapiers Anwendungen
generativer künstlicher Intelligenz (KI) angewendet wie z. B. ChatGPT,
und wenn ja, welche, und welche Textpassagen wurden damit verfasst?
Nein.
3. Als wie tragfähig betrachtet die Bundesregierung ihre Prognose „Wir
können weltweit Standards für energieeffiziente, langlebige,
reparaturfreundliche und kreislauffähige Produkte setzen“, angesichts der
Tatsache, dass die weltweite Normung und Standardisierung, z. B. in Gremien
wie die Internationale Organisation für Normung (ISO), die
Internationale Fernmeldeunion (ITU) oder die Internationale Elektronische
Kommission (IEC), der Bundesregierung nicht weisungsgebunden ist
(Bundestagsdrucksache 20/7770, S. 22)?
Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die Beliebtheit von
energieeffizienten, langlebigen, reparaturfreundlichen und
kreislauffähigen Produkten in Afrika, Asien, Australien und Südamerika vor (bitte
nach Produktkategorie und Kontinent getrennt erläutern)?
Die Bundesregierung setzt sich, unter Berücksichtigung der im New
Legislative Framework und im Normungsvertrag festgehaltenen Arbeitsteilung, für eine
Stärkung des deutschen Einsatzes in internationalen Gremien der Normung und
Standardisierung ein, gemeinsam mit der im Wesentlichen privatwirtschaftlich
betriebenen Normung. Die Vorbildfunktion harmonisierter europäischer
Normen spielt dabei eine Rolle und wird von der Bundesregierung unterstützt.
Darüber hinaus stützen sich die Erwartungen der Bundesregierung in den
angesprochenen Produktbereichen auf die Beobachtung, dass international tätige
Unternehmen, die auf dem EU-Binnenmarkt aktiv sind, Normen aus der
Europäischen Union aus Kostengründen auch auf anderen Märkten anwenden.
Kenntnisse über den Einsatz oder Absatz bestimmter Produktgruppen liegen
der Bundesregierung nur im Rahmen der Kriterien und Statistiken der
veröffentlichten nationalen Außenhandelsstatistik oder von OECD-Zahlenwerken
vor.
4. Welche Methoden der Strategischen Vorausschau beabsichtigt die
Bundesregierung anzuwenden, um aufkommende Schlüsseltechnologien im
Konkurrenzkampf mit China frühzeitig zu identifizieren, wurden diese
bereits angewendet, und wenn ja, welche Schlüsseltechnologien wurden
damit bereits identifiziert (ebd., S. 17)?
In verschiedenen Bundesbehörden kommen unterschiedliche Methoden der
Strategischen Vorausschau zum Einsatz, um zukünftige Entwicklungen zu
antizipieren, besser auf sie vorbereitet zu sein und sie zu gestalten. Im Rahmen des
Foresight-Prozesses im Bundesministerium für Bildung und Forschung werden
derzeit Ansätze zum Monitoring bestehender und zur Identifikation möglicher
zukünftiger Schlüsseltechnologien entwickelt, die eine entscheidende Rolle im
globalen Wettbewerb spielen werden. Hierbei kommen sowohl experten- als
auch datenbasierte Methoden zum Einsatz. Diese Ansätze befinden sich derzeit
noch im Entwicklungs- und Erprobungsstadium.
5. Welche Schlüsseltechnologien sind für die Bundesregierung im
Konkurrenzkampf mit China aktuell von Bedeutung?
Im globalen Wettbewerb werden Technologien, die für die Dekarbonisierung
von Produktionsprozessen aber auch die eigene technologische Souveränität
zentral sind, künftig eine Schlüsselrolle einnehmen. Dies betrifft unter anderem
die Bereiche Halbleiter, Energie/grüne Technologien, Digitalisierung/
Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT), künstliche Intelligenz (KI),
Quanten- und Bio-Technologien.
6. Welche konkreten Zielvorstellungen hat die Bundesregierung
hinsichtlich ihrer Absicht, sich für die gleichberechtigte Teilhabe deutscher
Unternehmen in Normungs- und Standardisierungsaktivitäten in China
einzusetzen, und welche konkreten Maßnahmen sollen dazu ergriffen
werden (ebd., S. 18)?
An Aktivitäten in welchen chinesischen Normungs- und
Standardisierungsgremien bzw. Normungs- und Standardisierungsausschüssen denkt
die Bundesregierung hier insbesondere?
In Rücksprache mit einzelnen Akteuren der privatwirtschaftlichen Normung
kann eine Flankierung der Interessen deutscher Unternehmen zur Teilnahme an
chinesischen Normungsgremien erfolgen. Diese Möglichkeit beschränkt sich
nicht auf einzelne Gremien. Die Bundesregierung unterstützt Expertinnen und
Experten aus deutschen Unternehmen darüber hinaus darin, sich in bilateralen
Dialogen mit chinesischen Expertinnen und Experten zu relevanten
Normungsfragen auszutauschen, so dass deutsche Unternehmen leichter Kenntnisse der
chinesischen Normungsaktivitäten gewinnen können. Die Bundesregierung
wirkt dabei auf faire Teilnahmebedingungen hin, die denjenigen entsprechen
sollten, die für die Teilnahme von Unternehmen aus Drittländern an der
Normung in Europa und Deutschland gelten.
7. Wurden bereits Maßnahmen ergriffen, ein europäisches Open-Source-
Ökosystem aufzubauen, und wenn ja, warum, und welche Maßnahmen
wurden ergriffen (ebd., S. 18)?
Welche Erfolge wurden durch die Maßnahmen bereits erzielt?
Zur Stärkung des Open-Source-Ökosystems hat das Bundesministerium für
Wirtschaft und Klimaschutz den Sovereign Tech Fund (STF) initiiert. Der
Sovereign Tech Fund identifiziert kritische digitale Basistechnologien und
vergibt Aufträge, um in deren Absicherung und Weiterentwicklung zu investieren.
Seit dem Start des STF im September 2022 wurden 40 kritische
Technologieprojekte unterstützt und drei Open-Source-Challenges sowie das Bug-
Resilience-Projekt gestartet. Darüber hinaus wurde mit der Gründung des Zentrums für
Digitale Souveränität (ZenDiS) ein erster Schritt zum Aufbau eines
innovationsfördernden OSS-Ökosystems für die öffentliche Verwaltung gegangen.
Dabei wird auch die Kooperation auf europäischer Ebene adressiert. Die Mitarbeit
in entsprechenden EU-Gremien erfolgt bereits. Auch gibt es eine erste
gezeichnete Absichtserklärung mit Österreich zur kollaborativen Weiterentwicklung
spezifischer Open Source Lösungen sowie Gespräche mit weiteren EU-
Mitgliedstaaten.
8. Was versteht die Bundesregierung unter „technologischer Abhängigkeit“,
z. B. in kritischen Bereichen der Informationstechnologie (ebd., S. 17)?
Technologische Abhängigkeit umfasst insbesondere die Abhängigkeit von
technologischen Kompetenzen und Kapazitäten sowie Abhängigkeiten in
Lieferketten und bei Bezugsquellen für neue Technologien.
9. Wie ist die Ankündigung der Bundesregierung, mehr in Forschung,
Entwicklung und Innovation zur Stärkung der technologischen Souveränität
zu investieren, vor dem Hintergrund zu verstehen, dass der
Haushaltsentwurf der Bundesregierung für das Jahr 2024 für das Bundesministerium
für Bildung und Forschung Kürzungen von über 1 Mrd. Euro vorsieht
(ebd., S. 17)?
Der Haushaltsentwurf des Jahres 2024 befindet sich noch in der Aufstellung,
insofern kann hierzu keine abschließende Aussage getroffen werden.
Zur Beantwortung wird im Übrigen auf die China-Strategie der
Bundesregierung (S. 9) verwiesen.
10. Konnte die angekündigte Fortentwicklung der Güterlisten in den
internationalen Exportkontrollregimen sowie die Überprüfung der nationalen
Güterlisten in den Bereichen Cybersicherheit und Überwachungstechnik
bereits umgesetzt werden, wenn nein, warum nicht, und wann soll dies
erfolgen, und wenn ja, zu welchen Ergebnissen haben diese Arbeiten
geführt (ebd., S. 20)?
Mit der neuen Dual-Use Verordnung, auf die sich der Rat der Europäischen
Union am 9. November 2020 unter deutschem Vorsitz mit dem Europäischen
Parlament geeinigt hat, ist es gelungen, neue, striktere Kontrollvorschriften für
Ausfuhren bestimmter Abhör- und Überwachungstechnik einzuführen. Damit
konnte auf die deutsche Initiative aufgesetzt werden, Ausfuhren bestimmter
Überwachungstechnologien im Wassenaar-Abkommen international zu
kontrollieren. Darüber hinaus hatte Deutschland bereits Mitte des Jahres 2015
zusätzliche nationale Kontrollen für den Export von Monitoringsystemen für
Telefonie und entsprechender Vorratsdatenspeicherung eingeführt. Die
Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass verbleibende Kontrolllücken bei
Überwachungstechnologie auch auf internationaler Ebene geschlossen werden. Auf Initiative
Deutschlands wurden im Jahr 2019 im Wassenaar-Abkommen neue Kontrollen
für Ausfuhren von Software zur Telefonüberwachung vereinbart. Damit
konnten die seit dem Jahr 2015 in Deutschland bereits auf nationaler Ebene
bestehenden Kontrollen für die Monitoringsysteme erfolgreich auch auf
internationaler Ebene verankert werden.
Die Bundesregierung setzt sich weiterhin dauerhaft dafür ein, die Güterlisten
auf internationaler Ebene fortzuentwickeln und an neue technische
Entwicklungen anzupassen. Dazu engagiert sie sich aktiv in den multilateralen
Exportkontrollregimen, die ein wichtiger Baustein der internationalen
Sicherheitsarchitektur sind.
11. Gibt es innerhalb der Bundesregierung unterschiedliche Auffassungen,
wie mit den Ergebnissen der in der Strategie angesprochenen Prüfung
von Huawei-Komponenten gemäß § 9b des Gesetzes über das
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSIG) umgegangen
werden soll (ebd., S. 21)?
Gibt es innerhalb der Bundesregierung einzelne Ressorts, die einen
stärkeren sicherheitspolitischen Fokus haben, und andere Ressorts, die einen
stärkeren wirtschaftspolitischen Fokus haben, und wie ist die Position
der Auswärtigen Amts?
Zu den konkreten laufenden Abstimmungsprozessen innerhalb der
Bundesregierung kann keine Auskunft erteilt werden, da dies den Kernbereich
exekutiver Eigenverantwortung betrifft. Hierzu gehört die Willensbildung der
Bundesregierung, die sich - wie im konkreten Fall - vornehmlich in
ressortübergreifenden und ressortinternen Abstimmungsprozessen vollzieht.
12. Welche öffentlichen Beschaffungen im Bereich kritischer Infrastrukturen
(KRITIS) wurden seit dem Jahr 2021 intensiv auf mögliche
Sicherheitsrisiken geprüft (ebd., S. 21), auf welcher Gesetzesgrundlage erfolgte
dies, welche Maßnahmen wurden dazu ergriffen, und zu welchen
Ergebnissen und Konsequenzen haben die Prüfungen geführt?
Öffentliche Beschaffungen speziell im Bereich kritischer Infrastrukturen (KRI-
TIS) gibt es in der Regel nicht, da KRITIS-Betreiber mit wenigen Ausnahmen
Unternehmen der Privatwirtschaft sind.
13. Seit wann sind der Bundesregierung die gegen Deutschland gerichteten,
immer weiter zunehmenden Spionageaktivitäten insbesondere im
Cyberraum bekannt, und kann die Bundesregierung diese Zunahme qualitativ
und quantitativ beschreiben (bitte ausführen, ebd., S. 21)?
Im Rahmen der durch die Nachrichtendienste des Bundes analysierten
Angriffskampagnen können chinesische Cyberspionageaktivitäten gegen deutsche
Ziele gesichert bis ins Jahr 2015 zurückverfolgt werden. Im Fokus chinesischer
Cyberakteure stehen insbesondere Wirtschaftsspionage gegen deutsche
Unternehmen bzw. der Diebstahl geistigen Eigentums sowie Cyberangriffe gegen
Regierungsinstitutionen. Dabei ist über den gesamten Zeitraum ein deutlicher
Anstieg des Niveaus technischer Fähigkeiten staatlicher chinesischer
Cyberakteure zu beobachten. So werden neben Spear-Phishing-Kampagnen unter
anderem Supply-Chain-Angriffe sowie die gezielte Ausnutzung von Schwachstellen
in Hard- und Software beobachtet. Diese mit wachsender technischer Expertise
ausgeführten Cyberangriffe werden von der Bundesregierung mit hoher
Priorität bearbeitet.
14. Wird der Verfassungsschutzbericht auch Hinweise auf Kenntnisse zu
chinesischer Cyberspionage enthalten, um das öffentliche
Problembewusstsein zu stärken, so wie es auch bezüglich chinesischer Einflussnahme
angekündigt wird (ebd., S. 21)?
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) informiert die
Öffentlichkeit mindestens einmal jährlich in einem zusammenfassenden Bericht
über Bestrebungen und Tätigkeiten nach § 3 Absatz 1 des
Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG). Dieser Bericht informiert insbesondere auch zu
aktuellen Entwicklungen. So enthält der Verfassungsschutzbericht des Jahres
2022 Ausführungen über verschiedene Aspekte chinesischer Cyberspionage
und trägt somit zum entsprechenden öffentlichen Problembewusstsein bei. Der
Verfassungsschutzbericht des Jahres 2023 wird – wie üblich – im Laufe des auf
das Berichtsjahr folgenden Jahres veröffentlicht.
15. In welchem Umfang und welcher Qualität haben nach Kenntnis der
Bundesregierung chinesische Desinformationskampagnen im
Zusammenhang mit Chinas Politik zu Hongkong und Taiwan seit dem Jahr 2017
zugenommen, und welche Bedeutung haben digitale Instrumente dafür
(ebd., S. 22)?
Verschiedene Studien legen die Mechanismen und Instrumente der
chinesischen Kommunikationsstrategie, einschließlich Desinformationskampagnen,
detailliert dar. Die Kommunikationsstrategie der Kommunistischen Partei
Chinas zielt in den letzten Jahren verstärkt darauf ab, die Wahrnehmung Chinas
weltweit in ihrem Sinne zu lenken und Kritik zu unterbinden. Neben der
Nutzung von regulären Instrumenten der Öffentlichkeitsarbeit versucht die
chinesische Regierung auch, ihren Einfluss auf und über traditionelle und soziale
Medien zu vergrößern.
Für diese Einflussstrategie spielen auch digitale Plattformen eine zentrale
Rolle. So hatten beispielsweise im Zusammenhang mit den Protesten in
Hongkong im Jahr 2019 Twitter und Facebook Konten gesperrt, weil Hinweise auf
„koordinierte, staatlich unterstützte Operationen“ vorgelegen hätten. Nach
Kenntnis der Bundesregierung nutzte die chinesische Regierung im Kontext der
Proteste in Hongkong sogenannte „Bots“, um in Sozialen Medien die
Protestbewegung zu diffamieren und das eigene Narrativ zu verbreiten.
16. Zu welchen Maßnahmen hat die Ankündigung der Bundesregierung, mit
der dienstlichen Verwendung internetbasierter Dienstleistungen, Apps
und sozialer Medien aus China restriktiv umzugehen, bereits geführt
(ebd., S. 22)?
Wie bereits vor Veröffentlichung der Strategie erfolgt für jeden Einsatz von
Apps usw. im Rahmen der Informationssicherheit eine Einzelfallbetrachtung
bei entsprechender Risikobewertung durch den
Informationssicherheitsbeauftragten in eigener Zuständigkeit der jeweiligen Behörde.
17. Betrachtet die Bundesregierung „maximale Transparenz und
Öffentlichkeit, insbesondere, wenn öffentliche Mittel für die Zusammenarbeit mit
China eingesetzt werden“ als angemessen, ausreichend und dem
nationalen deutschen Interesse dienend, wenn es bei dieser Zusammenarbeit um
digitale Technologien geht, die auch militärisch genutzt werden können
oder von wesentlicher wirtschaftlicher Bedeutung für den Standort
Deutschland sind (ebd., S. 22)?
Die chinesische Politik der zivil-militärischen Fusion setzt der Zusammenarbeit
Grenzen. Der Bundesregierung ist bewusst, dass auch zivile
Forschungsprojekte, einschließlich Grundlagenforschung, von China strategisch auf ihre
militärische Verwendbarkeit hin betrachtet werden können.
Die Bundesregierung sieht es daher als wichtig und richtig an, die
Wissenschaftsbeziehungen werte- und interessengeleitet weiterzuentwickeln. Dies
schließt – auch im Kontext der Zusammenarbeit bei digitalen Technologien –
die Achtung des verfassungsrechtlich verbürgten Grundsatzes der Freiheit der
Wissenschaft und der damit verbundenen Verantwortung ein. Risiken für die
Freiheit von Forschung und Lehre, illegitime Einflussnahme und einseitiger
Wissens- bzw. Technologietransfer müssen dabei minimiert, Transparenz und
Öffentlichkeit maximiert werden.
18. Welche neuen klaren Vorgaben wurden von der Bundesregierung seit
dem Jahr 2021 bei der Beschaffung von IT des Bundes bislang gemacht,
um zu mehr Sicherheit im Cyberraum und insbesondere zur Wahrung der
Informationssicherheit zu gelangen, und welche Beschaffungen, die auch
Technologie chinesischer Herkunft beinhalteten, waren davon betroffen
(ebd., S. 22)?
Mit der Novellierung des BSI-Gesetzes im Jahr 2009 konnte das Bundesamt für
Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) für die Bundesbehörden
verbindliche Sicherheitsstandards für die Beschaffung und den Einsatz von IT
entwickeln. Auf Grund der sehr unterschiedlichen Beschaffungsgegenstände
kommen unterschiedliche Instrumente in den jeweiligen Beschaffungen zum
Tragen. Unter anderem stellt das BSI im Rahmen seiner Aufgaben nach § 3
Absatz 1 Satz 2 Nummer 10 BSIG technische Richtlinien bereit, die von den
Stellen des Bundes als Rahmen für die Entwicklung sachgerechter Anforderungen
an Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer (Eignung) und IT-Produkte
(Spezifikation) für die Durchführung von Vergabeverfahren berücksichtigt werden.
Die jeweils individuellen Anforderungen an die Beschaffung von IT ist der
jeweiligen Ausschreibung zu entnehmen. Zentrale Beschaffungsvorgaben,
welche einzelne Länder besonders behandeln, existieren nicht und sind nicht
geplant.
19. Welche Aspekte des Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der CER
(Critical Entitles Resilience)-Richtlinie und zur Stärkung der Resilienz
kritischer Anlagen („KRITIS-Dachgesetz“) sind derzeit noch in der
Ressortabstimmung, welche unterschiedlichen Positionen werden dazu ggf.
noch eingenommen, und zu welchen Aspekten des Entwurfes herrscht in
der Bundesregierung bereits Einigkeit (ebd., S. 22)?
Wann soll der Gesetzentwurf in das parlamentarische Verfahren
eingestellt werden?
Die Umsetzung der EU-Richtlinie über die Resilienz kritischer Einrichtungen
(CER-Richtlinie) in Form eines KRITIS-Dachgesetzes befindet sich derzeit in
der Bundesregierung in der Abstimmung. Es handelt sich um einen laufenden,
nicht finalisierten Vorgang. Zum Schutz des Kernbereichs exekutiver
Eigenverantwortung kann über die Abstimmung bzw. Positionierung innerhalb und
zwischen den Ressorts keine Auskunft erteilt werden.
20. Sieht die Bundesregierung angesichts der nach Ansicht der Fragesteller
offensichtlichen und gravierenden Verfahrensfehler (
https://www.tagessc
hau.de/inland/regional/hamburg/ndr-china-investition-in-hamburg-falsch
e-einstufung-durch-hhla-100.html) die Voraussetzungen der §§ 48, 49
des Verwaltungsverfahrensgesetzes als erfüllt an (vgl. die Einschätzung
der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 20/8548, S. 12) , um ggf. die Beteiligung des
chinesischen Staatskonzerns Cosco am Hamburger Hafen rückgängig zu
machen, und wie begründet die Bundesregierung ihre Einschätzung?
Die Bundesregierung bleibt dabei, dem chinesischen Staatsunternehmen COS-
CO den Erwerb eines Anteils an der HHLA CTT GmbH in Teilen zu
untersagen. Wie im Herbst 2022 im Bundeskabinett entschieden, darf COSCO
lediglich Anteile von weniger als 25 Prozent an dem Terminal im Hamburger Hafen
erwerben. Die HHLA CTT GmbH gilt inzwischen als Betreiber Kritischer
Infrastruktur gemäß den gesetzlichen Vorgaben. Eine Abänderung der
Kabinettsentscheidung vom 31. Oktober 2022, die die Veräußerung auf unter
25 Prozent begrenzte, erfolgt nicht. Die Teiluntersagung von Herbst 2022 bleibt
damit rechtsgültig. Die Bundesregierung hat den Erwerbsparteien bestätigt,
dass die überarbeiteten Kaufverträge im Einklang mit den Bedingungen der
Teiluntersagung stehen.
21. Mit welchen finanziellen, personellen oder organisatorischen Ressourcen
unterstützt die Bundesregierung die Initiative Wirtschaftsschutz
(Bundestagsdrucksache 20/7770, S. 22)?
Die Bundesregierung ist wesentlicher Teil der Initiative Wirtschaftsschutz. Die
Koordination der Initiative Wirtschaftsschutz erfolgt durch das
Bundesministerium des Innern und für Heimat. Die Mitglieder der Initiative treffen sich
regelmäßig auf Arbeits- und Steuerungsebene. Aus dem Haushalt des
Bundesministeriums des Innern und für Heimat werden auch Vorhaben der Initiative
finanziert.
22. Welche inhaltlichen Positionen wird die Bundesregierung bei der
Überarbeitung der EU Cyber Diplomacy Toolbox einbringen (ebd., S. 22)?
Die Bundesregierung wird sich für eine noch wirksamere Ausgestaltung der
EU Cyber Diplomacy Toolbox einschließlich des damit verbundenen EU-
Cybersanktionsregimes einsetzen.
23. Welche eigens errichteten chinesischen und anderen ausländischen
Zertifizierungsregime im Bereich der Cybersicherheit lehnt die
Bundesregierung aufgrund sachfremder Auflagen und intransparenter
Überprüfungsmethoden ab (bitte einzeln auflisten), wie wird die jeweilige Ablehnung
der Bundesregierung umgesetzt, und ab wann wird die jeweilige
Ablehnung wirksam werden (ebd., S. 22)?
China hat mit der Ausweitung des Zertifizierungsregimes „Chinese
Compulsory Certification“ (CCC) auf IT-Produkte einen eigenen Zertifizierungsrahmen
jenseits der international anerkannten Schemata (Common Criteria etc.)
geschaffen. Die Bundesregierung lehnt das CCC jedoch ab. Es beinhaltet
sachfremde Auflagen und intransparente Überprüfungsmethoden, die einen
unerwünschten Abfluss von geistigem Eigentum (Intellectual Property, IP)
begünstigen können.
24. Wenn die multilaterale Stärkung der internationalen Cybersicherheit auf
Basis des Völkerrechts für die Bundesregierung zur Sicherheit im
Cyberraum „eine Priorität“ ist, ist dann die unilaterale Stärkung der nationalen
kritischen Infrastrukturen, der nationalen Sicherheitsgesetzgebung und
der deutschen IT-Sicherheitsbehörden eine andere Priorität, und wenn ja,
welche Priorität priorisiert die Bundesregierung, und wie begründet die
Bundesregierung ihre Priorisierungen (ebd., S. 22)?
Beide Bereiche sind für die Bundesregierung prioritär.
a) An welche konkreten Maßnahmen zur multilateralen Stärkung der
internationalen Cybersicherheit auf Basis des Völkerrechts hat die
Bundesregierung bei der Formulierung ihrer China-Strategie gedacht?
Die Bundesregierung strebt Einigkeit auf VN-Ebene zur umfassenden Geltung
des Völkerrechts im Cyberraum an und unterstützt beispielsweise Staaten
darin, ihre nationalen völkerrechtlichen Positionen zur Anwendung des
Völkerrechts im Cyberraum zu erarbeiten, um sich verstärkt in multilaterale Prozesse
einbringen zu können.
b) Welche Erfolge im Bereich der Sicherheit im Cyberraum konnten auf
Basis des Völkerrechts bereits erzielt werden?
Ein Erfolg ist die Verabschiedung der auf das Völkerrecht im Cyberraum
verweisenden VN-Cybernormen durch die Gruppe der Regierungsexpertinnen und
-experten der Vereinten Nationen sowie deren Indossierung durch die VN-
Generalversammlung.
c) In welchen Gremien beabsichtigt die Bundesregierung, die
multilaterale Stärkung der internationalen Cybersicherheit auf Basis des
Völkerrechts voranzutreiben (bitte im Einzelnen erläutern)?
Auf multilateralem Wege wird sich die Bundesregierung vor allem innerhalb
der mit Cybersicherheit befassten Gremien der EU, der OSZE, der NATO und
der VN für die Stärkung internationaler Cybersicherheit einsetzen.
25. Aus welchen Gründen wird das Thema Produktpiraterie, das
insbesondere auch elektronische Konsumgüter betrifft, die weltweit vor allem von
China aus über das Internet vermarktet werden und nach Auffassung der
Fragesteller nicht nur aus wirtschaftlicher, sondern auch aus
Verbrauchersicht hinsichtlich Gesundheits- und Umweltverträglichkeit von hoher
Bedeutung sind, in dem 32-seitigen Strategiepapier nur in einem kurzen
Halbsatz erwähnt, und welche konkreten Maßnahmen beabsichtigt die
Bundesregierung in den nächsten zwei Jahren dagegen zu ergreifen
(ebd., S. 11)?
Die Bekämpfung der Produktpiraterie ist der Bundesregierung ein wichtiges
Anliegen; deshalb wird diese auch in der umfassenden China-Strategie der
Bundesregierung explizit erwähnt. Die Bundesregierung wirkt international
und national konstruktiv daran mit, dass die politischen, rechtlichen und
gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für eine Bekämpfung der Produktpiraterie
stetig verbessert werden. So setzt sie sich auf internationaler Ebene sowohl im
Rahmen der G7/G20 als auch in den entsprechenden Gremien der
Welthandelsorganisation für einen besseren Schutz Geistigen Eigentums ein. Zum Beispiel
findet im Dezember 2023 das jährliche Treffen der Präsidentinnen und
Präsidenten der Ämter für geistiges Eigentum der G7-Staaten statt, bei dem unter
anderem über die Zusammenarbeit der Staaten beim Schutz geistiger
Eigentumsrechte gegen neuartige Gefährdungen für geistige Eigentumsrechte durch
digitale Technologien wie zum Beispiel künstliche Intelligenz sowie im
Metaverse gesprochen werden soll. Die Bundesregierung und die deutschen
Auslandsvertretungen in China unterstützen deutsche Unternehmen auch direkt
politisch bei der Durchsetzung ihrer geistigen Eigentumsrechte, sei es durch
hochrangige politische Ansprache gegenüber der chinesischen Regierung oder durch
die in der deutschen Botschaft in Peking eingerichtete Stelle eines IP-Attachés.
Die Europäische Kommission hat nach Kenntnis der Bundesregierung Fragen
der Produktpiraterie zuletzt Mitte November 2023 im Rahmen der EU-China-
IP Working Group angesprochen.
Ebenfalls große Bedeutung kommt der Zusammenarbeit auf europäischer
Ebene zu. Die Bundesregierung arbeitet eng mit der Europäischen Kommission
sowie mit dem Europäischen Amt für geistiges Eigentum (EUIPO) zusammen
und unterstützt die vom EUIPO eingerichtete Europäische Beobachtungsstelle
für Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums. Auf nationaler Ebene
wurde der Aufgabenbereich des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA)
durch den im Jahr 2021 neu eingefügten § 26a des Patentgesetzes um die
Information der Öffentlichkeit, insbesondere auch von kleinen und mittleren
Unternehmen, über Rechte des geistigen Eigentums einschließlich der Wahrnehmung
und Durchsetzung dieser Rechte erweitert. Dies schließt die Weitergabe von
Informationen über Risiken im Zusammenhang mit Piraterieware mit ein.
Zur Verhinderung von Einfuhren von Piraterieware arbeitet die Zentralstelle
Gewerblicher Rechtsschutz der deutschen Zollverwaltung sowohl national als
auch EU-weit eng mit dem DPMA, dem EUIPO, den Europäischen
Zollbehörden und der Europäischen Kommission zusammen. Auch mit den betroffenen
Unternehmen besteht eine enge Zusammenarbeit. Stellen die deutschen
Zollbehörden Waren fest, die im Verdacht stehen, ein Recht geistigen Eigentums zu
verletzen, das Gegenstand eines von der Zentralstelle Gewerblicher
Rechtsschutz bewilligten Grenzbeschlagnahmeantrags der Rechteinhaber ist, so setzen
sie die Überlassung der Waren aus oder halten diese zurück. Sind die
Voraussetzungen nach Artikel 23 VO (EU) 608/2013 erfüllt, werden die Waren
vernichtet, damit sie nicht in den Wirtschaftskreislauf gelangen.
26. Ist die Evaluierung der deutsch-chinesischen Kooperation im Bereich
Industrie 4.0 mittlerweile abgeschlossen, wenn ja, mit welchem Ergebnis,
und wenn nein warum nicht, und wann soll dies erfolgen (vgl. die
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 20/4441)?
a) Bis wann werden sämtliche Projekte der zweiten
Förderbekanntmachung „Chinesische Kooperation zur intelligenten Fertigung
(Industrie 4.0) und Smart Services“ abgeschlossen sein, in Form der
Einreichung der Verwendungsnachweise durch die Fördernehmer?
Die Fragen 26 und 26a werden gemeinsam beantwortet.
Die Frist für die Einreichung der Unterlagen endet am 30. September 2024.
b) Ist die finale Entscheidung über die dritte Förderbekanntmachung
„Chinesische Kooperation zur intelligenten Fertigung (Industrie 4.0)
und Smart Services“ mittlerweile gefallen, wenn ja, wie lautet diese,
und wenn nein, warum nicht, und wann soll dies erfolgen (vgl.
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 20/4441)?
Wurden dabei Evaluierungen vorangegangener Förderrunden
berücksichtigt, wenn ja welche, und wenn nein warum nicht?
c) Wurde bei der Entwicklung der dritten Förderbekanntmachung
„Chinesische Kooperation zur intelligenten Fertigung (Industrie 4.0) und
Smart Services“ auch die Absicht der Bundesregierung, im Rahmen
der Forschungs- und Innovationsförderung Vorgaben zu machen,
damit Projekte mit China, in denen Wissensabfluss wahrscheinlich ist,
nicht oder nur unter geeigneten Auflagen gefördert werden,
berücksichtigt, und wenn ja, wie (ebd., S. 17)?
Die Fragen 26b und 26c werden zusammen beantwortet.
Aufgrund der politischen Schwerpunktsetzung wurde auf eine Förderung im
Rahmen der dritten Bekanntmachungsrunde verzichtet.
27. An welche konkreten „ergänzenden Vereinbarungen im Digitalbereich“
denkt die Bundesregierung im Einzelnen hinsichtlich ihrer Absicht,
bestehende Abkommen im Bereich der Handelspolitik „noch“ effektiver zu
nutzen (Bundestagsdrucksache 20/7770, S. 24)?
Die Bundesregierung unterstützt die Europäische Kommission in ihren
Bestrebungen, ein plurilaterales Abkommen zu E-Commerce in der
Welthandelsorganisation zu verhandeln und darüber hinaus im Rahmen bilateraler
Verhandlungen mit wichtigen Partnerländern, wie etwa Japan, Korea und Singapur,
eigenständige Digitalbestimmungen in bestehenden und neuen Handelsabkommen
zu verankern. Mit diesen Vereinbarungen soll unter anderem der
grenzüberschreitende digitale Handel erleichtert, ein hohes Verbraucherschutzniveau in
der digitalen Welt sichergestellt und ungerechtfertigte
Datenlokalisierungsauflagen oder Datenzugriffsmöglichkeiten für staatliche Stellen in Drittstaaten
zurückgedrängt werden.
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ISSN 0722-8333