Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/9458 –
Finanzielle und fachliche Untersetzung der Holzbauinitiative
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das Bundeskabinett hat Ende Juni 2023 den von der Bundesministerin für
Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Klara Geywitz und dem
Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft Cem Özdemir vorgelegten
Entwurf einer Holzbauinitiative beschlossen. Mit der Initiative will die
Bundesregierung den Einsatz des nachhaltigen Rohstoffes Holz im Bausektor stärken
und für mehr Klimaschutz, Ressourceneffizienz und schnelleres Bauen sorgen.
Konkret sollen die Verwendung von Holz im Hochbau gesteigert,
Innovationen im Holzbau angestoßen und die Kreislaufwirtschaft im Baubereich
gefördert werden. Eine finanzielle und organisatorische Unterstützung soll durch
Förderprogramme, Forschungsförderung, Modell- und
Demonstrationsvorhaben sowie Informations- und Beratungsangebote erfolgen. Eine Aussage der
Bundesregierung zur Finanzierung der Initiative sowie zum zeitlichen
Umsetzungshorizont fehlt nach Ansicht der Fragesteller weiterhin.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Holzbauinitiative der Bundesregierung ist ein Gemeinschaftswerk des
Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und
des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unter
Einbeziehung etablierter Forschungseinrichtungen (Bundesinstitut für Bau-, Stadt-
und Raumforschung (BBSR), Thünen-Institut (TI), Projektträger Fachagentur
Nachwachsende Rohstoffe (FNR)) und weiterer Ressorts (unter anderem
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV),
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), Bundesministerium
der Finanzen (BMF)). Bei der Erarbeitung wurden die Länder und relevante
Akteure aus Forst-, Holz- und Bauwirtschaft sowie Planung, Wissenschaft und
Nichtregierungsorganisationen eingebunden (Link zur Handreichung
Holzbauinitiative:
www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/downloads/Webs/BMWSB/DE/ve
roeffentlichungen/bauen/holzbauinitiative.pdf).
Mit der Verabschiedung der Holzbauinitiative erfüllt die Bundesregierung ein
weiteres Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag. Dabei hat die Initiative zahlrei-
Deutscher Bundestag Drucksache 20/9802
20. Wahlperiode 14.12.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und
Bauwesen vom 6. Dezember 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
che Schnittstellen zu anderen Strategien und Programmen auf nationaler und
europäischer Ebene wie zum Beispiel der Nationalen Biomassestrategie, dem
Aktionsprogramm „Natürlicher Klimaschutz“ oder der Nationalen
Kreislaufwirtschaftsstrategie sowie dem EU Green Deal.
Der Fokus der Holzbauinitiative liegt darauf, das klimafreundliche Bauen mit
Holz aus nachhaltiger Holzwirtschaft und anderen nachwachsenden Rohstoffen
zu stärken, das heißt vor allem bisherige Hemmnisse nachwachsender
Baumaterialien abzubauen. Außerdem soll das ressourceneffiziente und
kreislaufgerechte Bauen mit Holz einschließlich Forschung und Entwicklung,
Wissenstransfer und Bildung gestärkt werden. Nicht zuletzt soll durch serielles und
modulares Bauen mit kürzeren Produktions- und Bauzeiten die Schaffung von
bezahlbarem und klimafreundlichem Wohnraum unterstützt werden.
Die Holzbauinitiative zeigt in acht Handlungsfeldern auf, welche Maßnahmen
die Bundesressorts je nach Zuständigkeit bis 2030 in eigener Verantwortung
vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel umsetzen.
1. Welches Bundesministerium wird die Federführung für die
Holzbauinitiative übernehmen?
Die Umsetzung der Holzbauinitiative der Bundesregierung erfolgt unter
gemeinsamer Federführung des BMWSB und BMEL in Kooperation mit den
betroffenen Ressorts.
2. Welche Haushaltsmittel stellt die Bundesregierung für die Umsetzung
der Holzbauinitiative zur Verfügung (bitte jährlich und ggf. nach
Bundesministerium aufschlüsseln)?
3. Welche Förderprogramme zur Unterstützung der Initiative sind in
welchem Umfang geplant?
4. Welche Haushaltsmittel werden für die Stärkung der Forschung,
Innovation, Modell- und Demonstrationsvorhaben zur Verfügung gestellt (bitte
jährlich aufschlüsseln)?
5. Welche Haushaltsmittel werden für den Ausbau der Bildung und
Beratung zur Verfügung gestellt?
Die Fragen 2 bis 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Für die Umsetzung der Holzbauinitiative wurde kein eigenständiges mit
Haushaltmitteln unterlegtes Programm aufgelegt. Grundsätzlich gilt, dass die
beteiligten Ressorts ihre Maßnahmen zur Umsetzung der Holzbauinitiative der
Bundesregierung in eigener Verantwortung unter Vorbehalt verfügbarer
Haushaltsmittel umsetzen. Die Ressorts können dazu auf bestehende Programme
zurückgreifen. Sie tauschen sich zum Stand und Fortschritt der Umsetzung der
Holzbauinitiative regelmäßig aus.
Im Einzelplan 25 des BMWSB sind im Haushaltjahr 2023 explizit keine
Haushaltsmittel zur Umsetzung der Holzbauinitiative der Bundesregierung
ausgebracht. Für Pilotprojekte zur Einrichtung multifunktionaler Gebäude in
Holzbauweise (Kapitel 2501 Titel 893 04) stehen im Jahr 2023 Haushaltsmittel in
Höhe von 3,745 Mio. Euro zur Verfügung.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, aus den Mitteln der Forschung auf den
Gebieten des Städtebaus sowie des Bau- und Wohnungswesens die Initiative
mit der Förderung geeigneter Projekte zu flankieren.
Die Mittel der Haushalte ab 2024 sind Gegenstand der jeweiligen
Aufstellungsverfahren.
In Verantwortung des BMEL stehen vorbehaltlich einer entsprechenden
Mittelausstattung das Förderprogramm Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen (FPNR,
ersetzt ab Januar 2024 das bisherige Förderprogramm Nachwachsende
Rohstoffe) sowie der Waldklimafonds (WKF) zur Verfügung.
6. Welche Aufgaben wird das Umweltbundesamt in welchem Umfang im
Rahmen der Holzbauinitiative übernehmen?
Die Umsetzung der Holzbauinitiative erfolgt in Kooperation mit Institutionen
aus dem Geschäftsbereich der beteiligten Ressorts.
Ob das Umweltbundesamt zukünftig Aufgaben im Rahmen der
Holzbauinitiative übernehmen wird und welche das wären, ist aktuell nicht Gegenstand der
Diskussionen innerhalb der Bundesregierung.
7. Welche Aufgaben wird die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben in
welchem Umfang im Rahmen der Holzbauinitiative übernehmen?
8. Welche Leuchtturmprojekte plant die Bundesregierung als Eigentümerin
von Gebäuden und Liegenschaften, und welche Rolle wird die
Bundesanstalt für Immobilienfragen hierbei spielen?
Die Fragen 7 und 8 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) unterstützt die
Holzbauinitiative des Bundes und steht hierzu im Austausch mit den federführenden
Bundesministerien und den entsprechenden Akteuren am Markt.
Die BImA schreibt ihre zu vergebenden Bauleistungen grundsätzlich
baustoffunabhängig aus. Vor dem Hintergrund des großen Bauvolumens spricht die
BImA die gesamte Marktbreite an und bezieht damit sämtliche Baulösungen
mit ein, darunter auch das Bauen mit Holz. In einigen Bauprojekten konnte sich
in Vergabeverfahren die Holzbau- oder Holz-Hybridbauweise bereits
durchsetzen.
Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) sowie die für den
Bund tätigen Bauverwaltungen der Länder setzen innerhalb des Einheitlichen
Liegenschaftsmanagements (ELM) der BImA Projekte in Holzhybridbauweise
um.
Aktuell kann exemplarisch
• der Bau der Zollschule in Rostock für 600 Studierende mit insgesamt
24 Lehrsälen und einem siebengeschossigen Wohngebäude in
Holzmodulbauweise
genannt werden.
Außerhalb des ELM befinden sich folgende Bauvorhaben in Holz- oder Holz-
Hybridbauweise in unterschiedlichen Projektphasen unter der Leitung des BBR
in der Planung:
• ein Laborneubau in Holz-Hybridbauweise für das Robert Koch-Institut am
Standort Seestraße, Projektphase: Vorplanung, Wettbewerb 2023
abgeschlossen,
• ein Büro-, Verwaltungs- und Konferenzneubau in Holz-Hybridbauweise für
das Robert Koch-Institut am Standort Nordufer, Projektphase:
Konzeptphase,
• Stabsgebäude für das Planungsamt der Bundeswehr in Holz-
Hybridbauweise am Standort Julius-Leber-Kaserne (Projektphase: EW-Bau) –
Leuchtturmprojekt für Nachhaltiges Bauen der Bundeswehr.
Auch beim Wohnungsneubau im Rahmen der Wohnungsfürsorge des Bundes
werden die ökologischen Ziele des Bundes von der BImA beachtet. Der
Holzbau stellt hierbei einen Aspekt der Umsetzung dar. Im Rahmenvertrag des
Bundesverbandes deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) für
Serielles und Modulares Bauen sind Holzbauunternehmen gleichfalls
eingebunden.
9. Wie möchte die Bundesregierung konkret und mit welchem
Umsetzungszeitplan Anreize für ein klimafreundliches Bauen mit Holz und anderen
nachwachsenden Rohstoffen sowie mit weiteren nachhaltigen Bauweisen
schaffen?
Im Handlungsfeld 4 (Schaffung von Anreizen für ein klimafreundliches Bauen
mit Holz, anderen nachwachsenden Rohstoffen sowie mit anderen nachhaltigen
Bauweisen) der Holzbauinitiative sind konkrete Maßnahmen benannt.
10. Durch wen werden das Monitoring und die Datenerhaltung im
Handlungsfeld Bauen und Wohnen zur Evaluierung klimarelevanter Effekte
sichergestellt?
Das Monitoring zur Abschätzung der mit der Holzverwendung in Gebäuden
verbundenen Treibhausgasbilanz wird durch das TI für Holzforschung
durchgeführt, unter Verwendung
i) der Daten zur nationalen Treibhausgas-Berichterstattung für
Holzprodukte unter der Klimarahmenkonvention (UNFCCC) und der Verordnung EU
2018/841
ii) der relevanten Zeitreihen der Baustatistik sowie
iii) der vom BBSR in der Datenbank der ÖKOBAUDAT bereitgestellten
Umweltkenndaten.
11. Welche konkreten Strategien sind seitens der Bundesregierung geplant,
um Potenziale einer effizienten Kaskadennutzung zu heben?
Mögliche Optionen zur Umsetzung der Kaskadennutzung werden innerhalb der
Bundesregierung diskutiert und in verschiedenen Strategien adressiert.
Beispiele hierfür sind die Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie oder die Nationale
Biomassestrategie, die derzeit in gemeinsamer Federführung von BMWK,
BMUV und BMEL erarbeitet wird.
In der Holzbauinitiative adressiert das Handlungsfeld 5 explizit die
Unterstützung des kreislaufgerechten und ressourcensparenden Bauens.
12. Wie sieht die konkrete Strategie der Bundesregierung im Rahmen des
notwendigen Waldumbaus aus (bitte in Maßnahmen und Jahre
aufgliedern)?
Teil 1 – Förderung:
Der Bund fördert gemeinsam mit den Ländern den Waldumbau im Rahmen der
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des
Küstenschutzes“ (GAK). Die Förderung wird in jährlichen Rahmenplänen konkretisiert.
Der vom Bund und den Ländern jährlich aufzustellende GAK-Rahmenplan
beinhaltet folgende Förderungsgrundsätze, mit denen der Umbau von privaten
und körperschaftlichen Wäldern unterstützt wird.
Im Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ können private und
kommunale Waldbesitzende einschließlich Forstbetriebsgemeinschaften eine
Förderung erhalten, die sich verpflichten, je nach Größe der Waldfläche elf
beziehungsweise zwölf Kriterien eines klimaangepassten Waldmanagements
entsprechend der Förderrichtlinie über zehn beziehungsweise 20 Jahre
einzuhalten. Damit hat der Bund den im Koalitionsvertrag vereinbarten langfristigen
Ansatz eingeführt, der konkrete, über die bisherigen Zertifizierungssysteme
hinausgehende Anforderungen an zusätzliche Klimaschutz- und
Biodiversitätsleistungen adressiert, diese honoriert und die Waldbesitzer dadurch in die Lage
versetzt, ihre Wälder klimaresilient weiterzuentwickeln und, wenn nötig,
umzubauen.
Fördertatbestand Relevanz für Waldumbau Jahre
Gemeinschaftsaufgabe
„Verbesserung der Agrarstruktur
und des Küstenschutzes“
(GAK)
Maßnahmengruppe 5A
„Naturnahe Waldwirtschaft
Maßnahme 2.0 Waldumbau
reine Nadelbaumkulturen sowie
Mischkulturen mit weniger als 30 Prozent
Laubbaumanteil bis auf begründete
Ausnahmefälle bei fehlenden standörtlichen
Wuchsbedingungen für ausreichende
Laubbaumanteile (zum Beispiel
Höhenlagen der Mittelgebirge und der Alpen)
nicht förderfähig
jährlich aufzustellender GAK-
Rahmenplan
Gemeinschaftsaufgabe
„Verbesserung der Agrarstruktur
und des Küstenschutzes“
(GAK)
Maßnahmengruppe 5F
„Förderung von Maßnahmen zur
Bewältigung der durch
Extremwetterereignisse verursachten
Folgen im Wald“
Maßnahme 3.0
Wiederaufforstung
reine Nadelbaumkulturen sowie
Mischkulturen mit weniger als 30 Prozent
Laubbaumanteil bis auf begründete
Ausnahmefälle bei fehlenden standörtlichen
Wuchsbedingungen für ausreichende
Laubbaumanteile (zum Beispiel
Höhenlagen der Mittelgebirge und der Alpen)
nicht förderfähig
jährlich aufzustellender GAK-
Rahmenplan
Fördermaßnahme
„Zuwendungen zu einem
klimaangepassten Waldmanagement“
Erhöhung der Baumartenvielfalt, Vorrang
für Naturverjüngung, frühe
Vorausverjüngung nahezu erntereifer Waldbestände,
Verbesserung des Wasserhaushaltes,
Erhöhung der Biodiversität
10-jährige Bindefrist zur
Einhaltung der Kriterien durch
Zuwendungsempfänger; Voraussetzung:
jährliche Bereitstellung von
Haushaltsmitteln
Teil 2 – Waldstrategie:
Die Bundesregierung hat die Waldstrategie im Jahr 2020 beschlossen. Der
Klimawandel hat die Wälder in Deutschland zwischenzeitlich dramatisch
verändert. Um die notwendige Transformation im Wald und in der Waldwirtschaft
strategisch zu untersetzen und auf die notwendige Kohärenz in waldrelevanten
Politiken hinzuwirken, wird derzeit eine neue Waldstrategie entwickelt. Dabei
wird auch auf den erforderlichen Waldumbau und die Rolle von Holz als
wichtiger Baustoff eingegangen. Ziel ist, die neue Waldstrategie im Frühjahr 2024
im Kabinett zu beschließen.
13. Wie soll die im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN und FDP ebenfalls vereinbarte Holzbau-, Leichtbau- und
Rohstoffsicherungsstrategie mit der Holzbauinitiative verbunden
werden?
Der Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode sieht sowohl die
Umsetzung einer Holzbauinitiative zur Unterstützung regionaler
Wertschöpfungsketten als auch die Entwicklung einer Holzbau-, Leichtbau- und
Rohstoffsicherungsstrategie vor. In der Holzbauinitiative der Bundesregierung werden
strategische Überlegungen mit konkreten Handlungsfeldern, Vertiefungsthemen und
Lösungsansätzen im Bereich des klima- und ressourcenschonenden Bauens mit
Holz und anderen Baumaterialien aus nachwachsenden Rohstoffen
zusammengeführt.
Im Rahmen der Erarbeitung der Holzbauinitiative sind die für die Leichtbau-
und die Rohstoffsicherungsstrategie sowie für die Nationale Biomassestrategie
zuständigen Ressorts eng eingebunden worden (vergleiche Holzbauinitiative,
S. 4 f.).
14. Wird die geplante Erfassung von Gebäudedaten bzw. deren verwendete
Bauprodukte nur bei Neubauten angewendet oder auch auf
Bestandsbauten ausgeweitet?
Die Einführung des digitalen Gebäuderessourcenpasses ist zunächst als ein
erster Schritt im Rahmen des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG)
geplant. Folgende Einführungsschritte sollen grundsätzlich erst nach erfolgreicher
Erprobung im Rahmen des QNG erfolgen.
15. Wie plant die Bundesregierung sicherzustellen, dass der Rohstoff Holz
aus regionalem Anbau dauerhaft der Bauwirtschaft und nicht
Wettbewerbsbranchen zur Verfügung gestellt wird, und welche ggf. auch
rechtlichen Änderungen plant die Bundesregierung hierfür?
Mit der Holzbauinitiative fördert die Bundesregierung den langfristigen Einsatz
von Holz. Auch das gemeinsame Eckpunktepapier des BMWK, BMEL und
BMUV zur Nationalen Biomassestrategie zielt auf eine Stärkung der
stofflichen Biomassenutzung ab.
Bereits heute wird hochwertiges Sägeholz umfassend im Baubereich sowie für
Möbel genutzt, allein aufgrund der Marktprozesse. Schwächere Sortimente und
Sortimente geringerer Qualität werden sowohl in der stofflichen (zum Beispiel
als Holzwerkstoffe) als auch in der energetischen Nutzung verwendet. Um eine
ausreichende Verfügbarkeit von Holz für die stoffliche Nutzung zu
gewährleisten, sollen die bestehenden Förderungen geprüft und gegebenenfalls
konsolidiert werden, um Fehlanreize zu vermeiden. Ein wichtiger Schritt dazu wurde
durch die Novelle der Erneuerbaren Energie Richtlinie der Europäischen Union
(RED III) getan, die nun Eingang in die entsprechenden nationalen Regularien
finden wird.
Einen regulatorischen Eingriff in den Markt zu Gunsten der Bauwirtschaft plant
die Bundesregierung nicht.
16. Plant die Bundesregierung, die erforderlichen Mengen Nadelholz
zukünftig durch Holzimporte zu decken, und mit welchen
Nadelholzbaumarten könnte nach Auffassung der Bundesregierung eine Klimastabilität
der Wälder in Deutschland erreicht und gleichzeitig die heimische
Nachfrage nach Nadelholz zur Umsetzung der Holzbauinitiative ohne
Holzimporte befriedigt werden?
Die Bundesregierung geht im Einklang mit dem Gutachten des
wissenschaftlichen Beirats für Waldpolitik (WBW) von Oktober 2021* davon aus, dass der
Nadelholzbedarf für die Deckung der benötigten Holzbausortimente in den
nächsten 15 bis 20 Jahren noch ausreichend durch inländische Versorgung
gedeckt werden kann. Der Holzbau trägt in dieser Situation mit dazu bei, die im
Zuge des notwendigen Waldumbaus sowie durch weitere Schäden anfallenden
Nadelholzmengen mit hoher Wertschöpfung sinnvoll zu verwenden. Derzeit ist
das Bauen mit Holz und die Wertschöpfung in der Forst- und Holzwirtschaft
noch zum größten Teil auf Produkte aus Nadelholz gestützt.
Die Auswirkungen des Klimawandels und die sich daraus ergebende
Notwendigkeit eines zukunftsorientierten Waldumbaus hin zu klimastabileren
Laubmischwäldern mit überwiegend standortheimischen Baumarten werden das
inländische Holzaufkommen in Art (Baumarten) und Umfang (Mengen)
langfristig beeinflussen. Neben geeigneten Laubbaumarten könnten vorbehaltlich
nachgewiesener Standortgerechtigkeit und, bei gebietsfremden Arten auch die
Bewertung des naturschutzfachlichen Gefährdungspotenzials, auch klimastabilere
Nadelbaumarten als Alternative zur Fichte (zum Beispiel Weißtanne,
Douglasie, Kiefer, Küstentanne) mit in Betracht gezogen werden.
Die Transformation des Bauens mit Holz, hin zu einer verstärkten
Laubholzverwendung im Holzbau, stellt die Bauwirtschaft vor große Herausforderungen.
Zukünftige zusätzliche Bedarfe werden wahrscheinlich anteilig über Importe
sowie durch notwendige Produkt- und Prozessoptimierungen im Bereich des
effizienteren Rohstoff- und Materialeinsatzes (zum Beispiel Steigerung
Altholzmobilisierung und -einsatz im Rahmen von Wiederverwendung und
Kreislaufwirtschaft) gedeckt werden müssen.
* Wissenschaftlicher Beirat für Waldpolitik (2021): Die Anpassung von Wäldern und Waldwirtschaft an den
Klimawandel. Berlin, S. 192
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
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