Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Möhring, Anke Domscheit-
Berg, Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 20/9539 –
Transparenz und Rechenschaft bei Investitionen der Deutschen Investitions- und
Entwicklungsgesellschaft im Privatsektor des Globalen Südens
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Immer wieder legen unabhängige Studien Transparenz- und
Rechenschaftsdefizite sowie Menschenrechtsverletzungen der Deutschen Investitions- und
Entwicklungsgesellschaft (DEG) offen. So wurden wiederholt die fehlende
Transparenz in Bezug auf Angaben zu aktuellen und abgeschlossenen Investitionen
der DEG sowie indirekte Investments über komplexe Geflechte von
Finanzintermediären in Offshore-Finanzzentren (OFCs) kritisiert (
https://www.netzwer
k-steuergerechtigkeit.de/wp-content/uploads/2023/03/230329_DEG-in-Steuer
oasen.pdf), gegen die auch Auskunftsklage eingereicht wurde (
https://www.fia
n.de/aktuelles/pressemitteilung-fian-und-ecchr-reichen-auskunftsklage-
gegenentwicklungsbank-deg-ein/). Recherchen haben zudem ergeben, dass die DEG
in Unternehmen und Finanzintermediäre investiert, die den Ausbau
klimaschädlicher fossiler Energien vorantreiben (
https://correctiv.org/aktuelles/klim
awandel/2023/03/29/im-namen-der-deutschen-entwicklungspolitik-investition
en-in-fossile-energien/), zu Umweltzerstörungen (
https://correctiv.org/aktuelle
s/klimawandel/2023/09/26/abholzung-deutsche-entwicklungsbank-
finanziertumweltzerstoerung/) und Menschenrechtsverletzungen und Gewalt gegen
Gemeinden beitragen (
https://www.urgewald.org/medien/neo-kolonialismus-stat
t-entwicklungszusammenarbeit-kongo-neuer-ngo-bericht-kritisiert-deg).
Eine aktuelle Studie der Nothilfe- und Entwicklungsorganisation Oxfam
(
https://www.oxfam.de/system/files/documents/bp-sick-development-funding-
for-profit-private-hospitals-260623-en.pdf) zeigt ein alarmierendes
Transparenz- und Rechenschaftsdefizit, mangelnden Zugang für Menschen mit
geringem Einkommen und menschenrechtswidrige Geschäftspraktiken im
Gesundheitsportfolio der DEG auf. Ein großer Teil der Gesundheitsinvestitionen wird
indirekt über ein komplexes, nicht rechenschaftspflichtiges Geflecht von
Finanzinstituten, meist Private-Equity-Fonds, getätigt. Viele davon haben ihren
Sitz in Steueroasen. Es gibt kaum öffentliche Belege für eine umfassende
Wirkungsevaluation. Die Studie zeigt, dass Investitionen der DEG in
profitorientierte Projekte geflossen sind, deren Leistungen für den Großteil der
Menschen in den jeweiligen Ländern unerschwinglich bleiben. In einigen von der
DEG finanzierten Krankenhäusern kommt es zu massiven Patienten- und
Deutscher Bundestag Drucksache 20/9897
20. Wahlperiode 21.12.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 13. Dezember 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Menschenrechtsverletzungen (
https://www.oxfam.de/system/files/documents/f
actsheet_kranke_entwicklung_deutsche_zusammenfassung.pdf).
Die Lagoon-Krankenhäuser von Hygeia beispielsweise, die u. a. von der DEG
durch verschiedene Finanzintermediäre finanziert werden, befinden sich in
einigen der exklusivsten Stadtteile von Lagos. Die Kosten für eine Geburt
entsprechen dem Einkommen von neun Monaten der ärmsten 50 Prozent der
Bevölkerung, und einem Einkommen von neun Jahren für die ärmsten 10
Prozent der Bevölkerung. Nigeria weist die vierhöchste Müttersterblichkeitsrate
weltweit auf. Rund 90 Prozent der ärmsten Frauen entbinden allein, ohne
Hebamme oder anderes medizinisches Fachpersonal.
1. Hat die Bundregierung Kenntnis von den genannten Recherchen zu
DEG-Investitionen, die ein Transparenz- und Rechenschaftsdefizit sowie
Menschenrechtsverletzungen in Bezug auf Investitionen der DEG in den
Zielländern Nigeria, Kongo, Paraguay, Indien und Senegal aufzeigen,
und welche Schritte hat sie seit Kenntnisnahme konkret unternommen,
um diesen Defiziten Abhilfe zu schaffen (bitte nach DEG-Zielland und
eingeleiteten Abhilfemaßnahmen auflisten)?
Der Bundesregierung sind die genannten Recherchen bekannt.
Die Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG) veröffentlicht
regelmäßig umfassende Informationen zu ihrer Arbeitsweise und ihren
Finanzierungen. Diese werden unter anderem im Jahresabschlussbericht und dem
jährlich erstellten entwicklungspolitischen Bericht bereitgestellt.
Die DEG hat zudem ihre Transparenzrichtlinie und -praxis in den letzten Jahren
stetig fortentwickelt. Bereits seit 2015 veröffentlicht sie in einer Online-
Datenbank (abrufbar unter
https://deginvest-investments.de/) investitionsbezogene
Informationen zu den von ihr neu zugesagten Engagements, mit Angaben zum
mitfinanzierten Kunden, Zweck des Vorhabens, Finanzierungsvolumen, zur
Umwelt- und Sozialkategorie. Seit 2022 stehen diese Informationen für die
gesamte Laufzeit der Kundenbeziehung zur Verfügung. Für diese
Veröffentlichung wird jeweils die erforderliche Zustimmung des Kunden eingeholt.
Berichte über Finanzierungen der DEG, bei denen von Seiten Dritter
Verletzungen von Umwelt- und Sozialstandards vorgeworfen werden, nimmt die
Bundesregierung immer ernst. Sie wird in diesen Fällen über ihre Mandate im
Aufsichtsrat der DEG über die Maßnahmen informiert, die zur Aufklärung der
Sachverhalte beitragen, und fragt hierzu selbst aktiv bei der DEG nach. Dies
geschah zuletzt im Hinblick auf den Vorwurf von Rodungen auf Flächen des
paraguyanischen Agrarunternehmens Payco. Die DEG wird hier eine externe
Validierung der Flächen beauftragen, die sich im Eigentum von Payco
befinden.
Ein Transparenz- und Rechenschaftsdefizit sieht die Bundesregierung bei der
DEG daher nicht.
2. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die DEG ihre
entwicklungspolitischen Aufgaben erfüllt als hundertprozentige Tochter der
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die den Auftrag hat, zur Erfüllung der
Sustainable Development Goals und im Rahmen dessen zu universeller
Gesundheitsversorgung beizutragen?
Der Aufsichtsrat, in den 4 der 15 Mitglieder auf Vorschlag der Bundesregierung
bestellt werden, berät und überwacht die Geschäftsführung bei der Leitung der
DEG.
Die DEG ist laut ihres Gesellschaftsvertrags der Förderung der
Entwicklungszusammenarbeit verpflichtet. Sie handelt hierbei im Rahmen der
entwicklungspolitischen Grundsätze und Maßnahmen der Bundesregierung. Die DEG erfüllt
ihren Satzungszweck insbesondere über die Förderung des Aufbaus der
Privatwirtschaft in Schwellen- und Entwicklungsländern.
Nachhaltige Entwicklung im Sinne der Agenda 2030 der Vereinten Nationen ist
der zentrale Maßstab für die DEG und ist in der Geschäftsstrategie der DEG
verankert.
Im Rahmen ihres Auftrags als Entwicklungsfinanzierer setzt sich die DEG auch
dafür ein, die medizinische Versorgung in den Partnerländern weiter zu
verbessern und trägt auf vielfältige Weise zur universellen Gesundheitsversorgung
bei. Da der öffentliche Gesundheitssektor im Globalen Süden oftmals von
Versorgungsengpässen und Geldmangel betroffen ist, sind komplementär private
Investitionen wichtig, um dazu beizutragen, die medizinische Infrastruktur zu
verbessern.
Die DEG wirkt mit ihren Finanzierungen im Privatsektor komplementär zu den
von staatlicher Seite bereitgestellten Dienstleistungen der Daseinsvorsorge, für
die innerhalb der KfW Bankengruppe die Entwicklungsbank verantwortlich ist.
Um zu messen, wie die von der DEG geförderten Unternehmen die Sustainable
Development Goals (SDG) vorantreiben, nutzt sie das von ihr entwickelte und
extern validierte Development Effectiveness Rating (DERa). Ausgerichtet an
den SDGs werden im DERa die Entwicklungsbeiträge jedes Kunden in fünf
Wirkungskategorien bewertet (Gute, faire Beschäftigung; Lokales Einkommen;
Entwicklung von Märkten und Sektoren; Umweltverträgliches Wirtschaften;
Nutzen für lokale Gemeinden). Anhand dieser Kategorien werden die
entwicklungspolitischen Effekte der Investitionen der DEG-Kunden sowie ihr Beitrag
zu den SDGs dargestellt. Die verwendeten Indikatoren sind international
harmonisiert. Das Impact Management der DEG ist gemäß der internationalen
Operating Principles for Impact Management verifiziert. Der externe
Verifizierungsreport findet sich unter
https://www.deginvest.de/DEG-Documents-in-En
glish/About-us/Responsibility/DEG_OPIM-Disclosure-Statement_2023.pdf.
Zudem berichtet die DEG jährlich öffentlich über ihre entwicklungspolitischen
Ergebnisse, siehe
https://www.deg-entwicklungsbericht2022.de/.
3. Wie sorgt die Bundesregierung dafür, dass alle direkten und indirekten
Investitionen im Gesundheitsportfolio der DEG sowie ausreichende
Informationen zu den Unternehmen und Finanzintermediären, in die die
DEG investiert, der Öffentlichkeit transparent zugänglich gemacht
werden?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Ergänzend dazu wurden 2022 die investitionsbezogenen Informationen zu neu
zugesagten Fonds-Investments dahingehend erweitert, dass zusätzlich über die
Beteiligungsunternehmen des Fonds informiert wird. Diese Angaben werden
auf der Webseite des jeweiligen Kunden bereitgestellt, auf die die DEG
verlinkt.
4. Welche konkreten Maßnahmen hat die DEG nach Kenntnis der
Bundesregierung seit Erscheinen der in der Vorbemerkung der Fragesteller
aufgeführten Oxfam-Studie zum Gesundheitssektor ergriffen, um die
Transparenz über alle bisherigen und aktuellen direkten und indirekten DEG-
Investitionen im Gesundheitssektor zu erhöhen, plant sie derartige
Maßnahmen, und wenn nein, warum nicht?
Derartige Maßnahmen sind nicht geplant. Die Bundesregierung hält die
Transparenz der DEG über ihre direkten und indirekten Investitionen für
ausreichend. Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 3 verwiesen.
5. Verfolgt die Bundesregierung das Ziel, eine unabhängige und
umfassende Untersuchung der in der genannten Oxfam-Studie erhobenen
Vorwürfe gegen die DEG und der allgemeinen Auswirkungen auf
Ungleichheiten in den lokalen Gesundheitssystemen in Auftrag zu geben?
Eine Untersuchung zu den in der Oxfam-Studie gegen die DEG erhobenen
Vorwürfen ist nicht geplant. Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1 bis 3
verwiesen.
6. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die DEG in der Auswahl und
Evaluation ihrer Investitionen gerechten Zugang zu qualitativ
hochwertiger Gesundheitsversorgung sowie Geschlechtergerechtigkeit ausreichend
berücksichtigt, etwa durch externe Evaluierungen?
8. Wie sorgt die Bundesregierung dafür, dass die Investitionen der DEG
insbesondere die Gesundheitsversorgung von Menschen mit niedrigem
Einkommen sowie Frauen und Mädchen verbessern, und welche
empirisch messbaren Ergebnisse konnten hier konkret erzielt werden?
Die Fragen 6 und 8 werden gemeinsam beantwortet.
Wie bereits in der Antwort zu Frage 2 dargelegt, wirkt die DEG mit ihren
Finanzierungen im Privatsektor komplementär zu den von staatlicher Seite
bereitgestellten Dienstleistungen der Daseinsvorsorge. Sie finanziert anhand von
langfristigen Darlehen oder durch Minderheitsbeteiligungen unter anderem
Unternehmen oder Investitionen von Unternehmen, die Medikamente produzieren.
Es handelt sich bei diesen Projekten hauptsächlich um Generikaproduzenten,
die kostengünstige Alternativen zu Originalpräparaten zur Verfügung stellen.
Somit ermöglichen sie den Zugang zu qualitativ anspruchsvollen
Medikamenten für Menschen mit niedrigen Einkommen.
Die DEG beteiligt sich außerdem an Finanzierungen für große staatliche
Krankenhäuser, die von Privatunternehmen im Auftrag des Staates gebaut und
betrieben werden (Public-Private-Partnership-Projekte). Sie finanziert ebenfalls
private Krankenhäuser, die das Gesundheitsangebot im Land verbessern und
zugleich auch Leistungen für einkommensschwache Menschen zur Verfügung
stellen.
Die Auswahl erfolgt entlang der von der DEG aufgestellten Strategie zur
Förderung des Aufbaus der Privatwirtschaft. Hierbei setzt sie sich aktiv für eine
nachhaltige Entwicklung ein, auch im Sinne des SDG 3 „Gesundheit und
Wohlergehen“ sowie des SDG 5 „Geschlechtergerechtigkeit“. Zu ihrer
ganzheitlichen Strategie gehört das „Gender-Lens-Investing“ zur Förderung von Frauen
in den Partnerländern der DEG (vgl.
https://www.deginvest.de/Unsere-Wirkun
gen/Gender-Lens-Investing/).
Die DEG evaluiert jedes ihrer Vorhaben jährlich im Hinblick auf ihre
entwicklungspolitische Wirkung, die sie durch das „Development Effectiveness
Rating“ (DERa) misst.
7. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass ein Großteil der DEG-
Investitionen im Gesundheitssektor über Finanzintermediäre, meist
Private-Equity-Fonds, tätigt, die ihren Sitz häufig in Steueroasen wie
Mauritius oder die Cayman Island haben, und wenn ja, wie bewertet sie diese
steueroptimierende Investitionsstrategie durch die öffentliche Institution
DEG?
Die DEG tätigt keine Finanzierungen, die auf Steuervermeidung angelegt sind.
Sie hält sich strikt an alle diesbezüglichen Gesetze und relevanten Richtlinien,
wie z. B. die Leitlinie der Bundesregierung zum Umgang mit unkooperativen
Jurisdiktionen. Anpassungen in solchen Regelwerken und Vorgaben werden
berücksichtigt.
Insgesamt machen Investitionen im Gesundheitsbereich ca. 5 Prozent des
DEG-Gesamtportfolios aus (Stand: 30. September 2023). Etwa ein Viertel
dieser Investitionen, d. h. ca. 1,25 Prozent des DEG-Gesamtportfolios, sind
Investitionen über Private-Equity-Fonds.
Über Finanzierungen für Banken und Beteiligungsgesellschaften wie Private-
Equity-Fonds trägt die DEG dazu bei, für lokale Unternehmen bestehende
Finanzierungslücken zu schließen. Beteiligungen an Private-Equity-Fonds dienen
dazu, gerade kleine und mittlere Unternehmen in sich entwickelnden Ländern
mit benötigtem Kapital zu versorgen.
In Private-Equity-Fonds investieren üblicherweise mehrere Investoren. Private
Investoren scheuen oft das Risiko eines Engagements, wenn von unsicheren
Strukturen in Investitionsländern auszugehen ist – was in Entwicklungsländern
des Öfteren der Fall ist. Private Kapitalgeber sind daher oft dann bereit, in
Unternehmen in Entwicklungsländern zu investieren, wenn dies über
Gesellschaften mit Sitz in etablierten Destinationen erfolgt. So kann z. B. das im
eigentlichen Investitionsland etwa aufgrund von Rechtsunsicherheit oder politischer
Instabilität bestehende Länderrisiko reduziert werden. Das ist gerade dann
wichtig, wenn Investoren aus verschiedenen Rechtskreisen beteiligt sind. Um
erforderliches privates Kapital für kleine und mittlere Unternehmen in
Entwicklungsländern zu mobilisieren, sind Investitionen in Private-Equity-Fonds
ein wirksames Instrument.
9. Wie bewertet die Bundesregierung die in der Vorbemerkung der
Fragesteller genannten Oxfam-Studie belegte Tatsache, dass im Rahmen
deutscher Entwicklungszusammenarbeit private Krankenhäuser finanziert
werden, die sich Menschen mit niedrigem Einkommen nicht leisten
können?
Wie in den vorangegangenen Antworten beschrieben, wirkt das Angebot der
DEG komplementär zu dem Angebot der KfW Entwicklungsbank für die von
staatlicher Seite bereitgestellten Dienstleistungen der Daseinsvorsorge. Im
Rahmen von DEG-Finanzierungen wird zudem medizinisches Personal
ausgebildet, das teilweise später in staatlichen Einrichtungen tätig ist.
10. Wie begründet die DEG nach Kenntnis der Bundesregierung ihre
Investitionen in die private Gesundheitsversorgung und den dadurch
entstandenen Widerspruch zu Leitlinien der Weltgesundheitsorganisation (WHO),
demzufolge Länder ihre Abhängigkeit von Privatinvestitionen verringern
und stattdessen zu einer überwiegend öffentlich finanzierten
Gesundheitsversorgung übergehen (
https://p4h.world/system/files/2019-09/WH
O19-01%20health%20financing%20complete%20low%20res%20092
2.pdf;
https://www.who.int/publications/i/item/9789240017825/) sollen,
und wie positioniert sich die Bundesregierung in diesem
Spannungsverhältnis zwischen WHO-Empfehlung für mehr öffentliche
Gesundheitsversorgung und den DEG-Investitionen in die private
Gesundheitsversorgung?
Die Bundesregierung sieht im Handeln der DEG keinen Widerspruch zu den
Leitlinien der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Gesundheitsversorgung ist
ein öffentliches Gut und damit Teil der staatlichen Daseinsvorsorge. Dort, wo
es nicht ausreichend staatliche Angebote der Gesundheitsversorgung gibt,
wirken die Finanzierungen der DEG komplementär. Darüber hinaus liegt es in der
jeweiligen staatlichen Souveränität des betroffenen Landes, den
Gesundheitssektor nach den jeweils eigenen Vorstellungen zu organisieren.
11. Wie hoch sind laut Kenntnis der Bundesregierung die Investitionen der
DEG in den privaten Gesundheitssektor deutscher EZ-Partnerländer
(EZ = Entwicklungszusammenarbeit) seit 2013, und wie hoch ist dieser
Anteil an den gesamten EZ-Mitteln für den Gesundheitssektor im selben
Zeitraum (bitte nach Jahr, Investitionssumme, Projektpartner, Anteil an
Gesamt-EZ für Gesundheit, Empfängerregion aufschlüsseln)?
Die DEG finanziert Unternehmen in den OECD-DAC-Ländern. Diese Liste
geht über die der deutschen EZ-Partnerländer hinaus. Seit 2015 veröffentlicht
die DEG in einer Online-Datenbank (abrufbar unter
https://deginvest-investme
nts.de/) investitionsbezogene Informationen zu den von ihr neu zugesagten
Engagements mit Angaben zum mitfinanzierten Kunden, Zweck des Vorhabens,
Finanzierungsvolumen sowie zur Umwelt- und Sozialkategorie. Seit 2020
stellte die DEG die investitionsbezogenen Informationen für die Dauer von fünf
Jahren zur Verfügung. Seit 2022 stehen diese Informationen für die gesamte
Laufzeit der Kundenbeziehung zur Verfügung. Für diese Veröffentlichung wird
jeweils die erforderliche Zustimmung des Kunden eingeholt. Angaben zum
jeweiligen Kunden lassen sich der Online-Datenbank der DEG entnehmen,
sofern die Kunden der Veröffentlichung zugestimmt haben.
Die Finanzierungs-Engagements der DEG im Gesundheitssektor im Zeitraum
2013 bis 2023 sind nachfolgend aufgelistet. Für die Finanzierungen aus den
Jahren 2013 und 2014 sowie einige ab dem Jahr 2015 getätigte Finanzierungen
(vgl. den vorhergehenden Absatz) liegt keine Einwilligung der Kunden zur
Veröffentlichung ihrer Daten vor. Nach sorgfältiger Abwägung mit dem
parlamentarischen Auskunftsanspruch ist zum Schutze des von Artikel 12 Absatz 1 und
Artikel 14 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) gewährleisteten Geschäfts- und
Betriebsgeheimnisses der Kunden in diesen Fällen die Angabe der jeweiligen
Kundendaten nicht möglich. Die DEG wirkt ihrerseits auf eine möglichst
weitreichende Veröffentlichungsvereinbarung bei ihrer Geschäftstätigkeit hin.
ZUSAGEN
Kalenderjahr
Land Branche/Produkt in
1 000 Euro
2013 VR CHINA Krankenhäuser 4 024
2013 INDIEN Krankenhäuser 9 823
2013 INDIEN Krankenhäuser 9 955
ZUSAGEN
Kalenderjahr
Land Branche/Produkt in
1 000 Euro
2014 TUNESIEN Krankenhäuser 12 455
2014 TÜRKEI Krankenhäuser 30 000
2014 INDONESIEN Herstellung pharmazeutischer
Erzeugnisse
10 983
2015 TÜRKEI Krankenhäuser 30 000
2016 PARAGUAY Herstellung pharmazeutischer
Erzeugnisse
14 569
2016 MALEDIVEN Krankenhäuser 10 745
2016 BANGLA-
DESCH
Krankenhäuser 16 065
2017 INDIEN Herstellung pharmazeutischer
Erzeugnisse
20 000
2017 TÜRKEI Krankenhäuser 30 000
2017 TÜRKEI Krankenhäuser 20 000
2017 VIETNAM Krankenhäuser 8 041
2018 MEXIKO Krankenhäuser 264
2018 VIETNAM Krankenhäuser 7 545
2019 VR CHINA Herstellung pharmazeutischer
Erzeugnisse
4 483
2019 ÄGYPTEN Diagnostikzentrum 11 824
2020 VR CHINA Arzneimittelvertrieb 30 000
2020 MYANMAR Krankenhäuser 11 124
2021 RUSSISCHE
FÖDERATION
Infusionslösungen 5 000
2021 KOLUMBIEN Herstellung pharmazeutischer
Erzeugnisse
18 278
2021 SÜDAFRIKA Herstellung pharmazeutischer
Erzeugnisse
122 000
2022 GEORGIEN Krankenhäuser 20 000
2022 AFRIKA ÜBER-
REGIONAL
Herstellung pharmazeutischer
Erzeugnisse
20 052
2023 MAROKKO Herstellung pharmazeutischer
Erzeugnisse
8 700
2023 INDONESIEN Herstellung pharmazeutischer
Erzeugnisse
8 200
Die Höhe der gesamten EZ-Mittel für den Gesundheitssektor durch bilaterale
Programme im selben Zeitraum ist in der OECD-Online-Datenbank (
https://dat
a.oecd.org/) auf Länder- und Sektorebene abrufbar. Relevant sind die CRS-
Codes 120**, 121**, 122**, 123** und 130 sowie 16 064 und 32 168.
Zusätzlich unterstützt die Bundesregierung die Verbesserung der allgemeinen
Gesundheitsversorgung für alle Menschen über ihren Beitrag zu multilateralen
Organisationen und Fonds. So sind seit 2013 bis einschließlich 2023 an den
Globalen Fonds zur Bekämpfung von AIDS, Tuberkulose und Malaria
(GFATM) 3,5 Mrd. Euro geflossen (inklusive COVID-19-Zusatzbeiträgen), an
die globale Impfallianz Gavi 2,1 Mrd. Euro (inklusive COVID-19-
Zusatzbeiträgen) und seit 2020 bis einschließlich 2023 an die Globale Initiative zur
Polio-Ausrottung (GPEI) 142 Mio. Euro. Informationen zu den Auszahlungen des
GFATM, von Gavi und von GPEI an Länder sind unter
https://data.theglobalfun
d.org/,
https://www.gavi.org/programmes-impact/our-impact/disbursements-an
d-commitments bzw.
https://polioeradication.org/financing/expenditure-inform
ation/ veröffentlicht.
12. Wie viele Projekte finanziert die DEG in der laufenden
Legislaturperiode, und wie viele Projekte davon wurden von DEG-Vertreterinnen
und DEG-Vertretern in diesem Zeitraum persönlich vor Ort in
Augenschein genommen (bitte nach Projektart, Land, Stadt, Investitionssumme,
Art, Datum und Dauer des Besuchs, Anzahl der besuchenden DEG-
Vertreterinnen und DEG-Vertreter und Firmenposition, Kosten des Besuchs,
Ergebnis des Besuchs aufschlüsseln)?
Im Zeitraum vom 1. Oktober 2021 bis zum 31. Oktober 2023 hat die DEG
181 Projekte finanziert. Die ab dem Jahr 2015 getätigten Investitionen der DEG
sind grundsätzlich der Online-Datenbank der DEG zu entnehmen (
https://degin
vest-investments.de/).
Jedes Projekt wird neben einer kontinuierlichen Desk-Due-Diligence vor einer
Zusage im Rahmen einer Due-Diligence vor Ort geprüft. Die Dauer der
Prüfung hängt von Komplexität und Risiko des zu finanzierenden Vorhabens ab.
Auch bei Beteiligungen an Fonds sowie von deren Portfoliounternehmen
werden Due-Diligence-Prüfungen vor Ort vorgenommen.
Die darüberhinausgehenden erfragten Informationen über die einzelnen
Besuche werden durch die DEG nicht erhoben.
13. Wie viel Personal, finanzielle Ressourcen und Sachmittel stehen der
DEG laut Kenntnis der Bundesregierung seit 2013 für Compliance zur
Verfügung (bitte nach Jahr, Personalstellen, Kosten für Personalstellen,
Budget, Art und Kosten der Sachmittel aufschlüsseln)?
Vor dem Hintergrund wachsender Anforderungen aus dem regulatorischen
Umfeld wurden die zentralen Aufgaben des Compliance-Management-Systems der
DEG im Juli 2014 in der Abteilung Compliance gebündelt und weiter
aufgestockt. Für die geschäftspartnerrelevanten Themen (Geldwäscheprävention/
Prävention von Terrorismusfinanzierung, sonstige strafbare Handlungen,
Finanzsanktionen/Embargos, Steuercompliance und unkooperative
Jurisdiktionen, Wertpapier-Compliance und Lieferkettensorgfaltspflichten) sind seit 2014
zwei, seit 2021 zweieinhalb Vollzeitäquivalente personell vorgesehen. In die
Einhaltung der genannten Compliance-Vorschriften sind über diese sogenannte
Zentralstelle Compliance hinaus insbesondere auch Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der Abteilung Middle Office und Transaktionsmanagement involviert.
Im dortigen „Know Your Customer“ (KYC) Competence Center wird die
Compliance Abteilung in der KYC-Prüfung unterstützt. Die Abteilung Compliance
ist darüber hinaus für alle Non-Financial-Risk-Themen zuständig und derzeit
mit 11 Vollzeitäquivalenten ausgestattet. Die DEG handelt damit auch im
Einklang mit den Leitlinien der Bundesregierung. Weitergehende Informationen
lassen sich den jährlich veröffentlichten Corporate-Governance-Berichten
sowie den Lageberichten unter
https://www.deginvest.de/Download-Center/Jahre
sberichte/ entnehmen.
Die darüberhinausgehenden anteiligen Kosten für Personal und Sachmittel
werden durch die DEG nicht erhoben.
14. In wie vielen Fällen hat die Compliance-Abteilung der DEG laut
Kenntnis der Bundesregierung seit 2013 bei Projekten und Investitionen
interne Verfahren eingeleitet, und welche konkreten Folgen für die DEG sind
daraus abgeleitet worden (bitte nach Jahr, Grund und Art des
Compliance-Verfahrens, Land des Compliance-Verstoßes, Compliance-
Empfehlung und umgesetzten Folgen aufschlüsseln)?
Die DEG legt in ihrer Geschäftstätigkeit hohe Standards an ihre Projekte an
(s. vorangegangene Antworten). Dennoch kann es im Rahmen ihrer
Engagements zu unerwarteten nachteiligen Auswirkungen kommen.
Die Compliance-Abteilung hat seit 2013 ein internes Verfahren eingeleitet:
2022 wegen eines Betrugsverdachts. Der Betrugsverdacht hat sich nach
Durchführung einer forensischen Untersuchung nicht erhärtet.
15. Wie viele Beschwerden hat es über den Independent Complaints
Mechanism (ICM) der DEG seit seiner Einführung gegeben, und wie viele
Schlichtungsverfahren sind seitdem insgesamt durchgeführt worden
(bitte nach Jahr, Vorhaben, Kunde, Land, Sektor, Status aufschlüsseln)?
Die seit seiner Einführung über den Independent Complaints Mechanism
(ICM) der DEG eingegangen Beschwerden sowie die durchgeführten
Schlichtungsverfahren können der folgenden Webseite (inklusive aller angeforderten
Informationen) entnommen werden:
https://www.deginvest.de/%C3%9Cber-un
s/Verantwortung/Beschwerdemanagement/.
16. Wie viel Personal, finanzielle Ressourcen und Sachmittel stehen der
DEG laut Kenntnis der Bundesregierung seit Einführung des ICM zur
Verfügung (bitte nach Jahr, Personalstellen, Kosten für Personalstellen,
Budget, Art und Kosten der Sachmittel aufschlüsseln)?
Der freiwillige ICM der DEG ist eine gemeinsame Initiative mit dem
holländischen Entwicklungsfinanzierer FMO und dem französischen
Entwicklungsfinanzierer Proparco. Die drei Mitglieder des Independent Expert Panels erhalten
eine angemessene Vergütung für ihre Tätigkeit. Administrativ ist der ICM in
der DEG dem Bereich Nachhaltigkeit und Kommunikation (NK) angegliedert.
Seit seiner Gründung 2014 bis Juni 2022 beliefen sich die Vollzeitäquivalente
auf 0,64, von Juli 2022 bis Dezember 2022 auf 0,8 und seit Januar 2023 auf
1,0.
Die darüberhinausgehenden Kosten für Personal und Sachmittel werden durch
die DEG nicht erhoben. Darüber hinaus kann nach sorgfältiger Abwägung mit
dem parlamentarischen Auskunftsanspruch zum Schutz des Grundrechts auf
informationelle Selbstbestimmung (Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel
1 Absatz 1 des Grundgesetzes) sowohl der Mitglieder des Independent Expert
Panels als auch der den ICM verwaltenden Mitarbeiter in der DEG keine
weitergehende Auskunft über die Kosten für das Personal erfolgen, da dies einen
erheblichen Eingriff in das Grundrecht der Betroffenen bedeuten würde.
17. In wie vielen Fällen hat die DEG laut Kenntnis der Bundesregierung bei
eigenen Projekten und Investitionen seit 2013 eine externe Evaluierung
in Auftrag gegeben (bitte nach Jahr, Grund und Art der externen
Evaluierung, Name des Evaluierungsunternehmens, Kosten der externen
Evaluierung, Land der externen Evaluierung, Ergebnissen, Empfehlung,
umgesetzten Folgen aufschlüsseln)?
Im Zuge ihrer Geschäftstätigkeit eruiert die DEG ihre Projekte sorgfältig und
greift dabei regelmäßig vor Zusage von Vorhaben auch auf externe Gutachter
im Rahmen ihrer Due-Diligence-Prüfung zurück. Ihre fortlaufende
Geschäftstätigkeit evaluiert die DEG durch die Erhebung von Unternehmensdaten, die in
das von ihr entwickelte Zielgrößensystem DERa einfließen und veröffentlicht
diese im jährlichen Entwicklungsbericht. Darüber hinaus setzt die DEG
Evaluierungen themenbezogen ein und veröffentlicht diese (
https://www.deginves
t.de/Unsere-Wirkungen/Evaluierungen/).
18. In wie vielen Fällen wurde seit 2013 in Deutschland gegen die DEG
Strafanzeige gestellt (bitte nach Jahr, Art der Anzeige, Rechtsgrundlage
der Anzeige, Anzeigendem, Beschuldigtem und Firmenposition,
Bundesland der Strafanzeige aufschlüsseln)?
In keinem Fall.
19. In wie vielen Fällen wurde seit 2013 in Deutschland gegen die DEG ein
Gerichtsverfahren eingeleitet und abgeschlossen (bitte nach Jahr, Art des
Gerichtsverfahrens, Rechtsgrundlage des Gerichtsverfahrens,
ermittelnder Behörde, Kläger, Beschuldigem und Firmenposition, Stadt und
Bundesland des Gerichtsverfahrens, Urteil, Prozesskosten für die DEG
aufschlüsseln)?
Die folgende tabellarische Darstellung enthält die Passivstreitigkeiten der DEG
im Inland seit 2013, aufgeschlüsselt nach Verfahrensart. Zum Schutz des
Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung wird auf die Nennung der
Streitparteien verzichtet. Aus diesem Grund sind auch arbeitsrechtliche
Verfahren nicht aufgeführt.
Zivilgerichtliche Verfahren:
Jahr
Gerichtsbarkeit Streitgegenstand Kläger Gericht Abschluss
Prozesskosten
2015 Ordentliche
Gerichtsbarkeit
Nachbarrechtsstreit
im Zusammenhang
mit einem Neubau der
DEG an ihrem Sitz in
Köln
Natürliche Person LG Köln Nachdem der
Antrag des
Klägers im
Eilverfahren
zugunsten der
DEG
abgewiesen wurde, hat
der Kläger die
Klage
zurückgenommen.
Kostentragung durch
unterlegenen Kläger
2016 Ordentliche
Gerichtsbarkeit
Der Kläger machte
Honoraransprüche aus
einem Beratervertrag
geltend.
Beratungsunternehmen mit Sitz
in Deutschland
LG Köln Vergleich 2/3 DEG,
1/3 Kläger
Jahr
Gerichtsbarkeit Streitgegenstand Kläger Gericht Abschluss
Prozesskosten
2016
Schiedsgerichtsbarkeit
Der Kläger als
Hauptgesellschafter eines
Darlehensnehmers der
DEG machte
Schadensersatzansprüche
aus der
Finanzierungsdokumentation
geltend.
Gesellschaft mit
Sitz auf den
British Virgin Islands
ICC
Schiedsgericht in
Köln
Die Klage
wurde
zugunsten der DEG
vollumfänglich
abgewiesen.
Kostentragung durch
den
unterlegenen
Kläger
2018 Ordentliche
Gerichtsbarkeit
Im Zusammenhang
mit einer DEG-
Beteiligung machte
der Kläger
Ansprüche auf
Gewinnbeteiligung aus einem
behaupteten
Beratungsvertrag geltend.
Natürliche Person LG Köln Die Klage
wurde
zugunsten der DEG
vollumfänglich
abgewiesen.
Kostentragung durch
den
unterlegenen
Kläger
Strafgerichtliche Verfahren: Keine
Verwaltungsgerichtliche Verfahren: Keine
20. In wie vielen Fällen wurde seit 2013 im Ausland gegen die DEG
Strafanzeige erstellt (bitte nach Jahr, Art der Anzeige, Rechtsgrundlage der
Anzeige, Anzeigendem, Beschuldigtem und Firmenposition, Land der
Strafanzeige aufschlüsseln)?
In keinem Fall.
21. In wie vielen Fällen wurde seit 2013 im Ausland gegen die DEG ein
Gerichtsverfahren eingeleitet und abgeschlossen (bitte nach Jahr, Art des
Gerichtsverfahrens, Rechtsgrundlage des Gerichtsverfahrens,
ermittelnder Behörde, Kläger, Beschuldigem und Firmenposition, Stadt und Land
des Gerichtsverfahrens, Urteil, Prozesskosten für die DEG
aufschlüsseln)?
Die folgende tabellarische Darstellung enthält die Passivstreitigkeiten der DEG
im Ausland seit 2013 aufgeschlüsselt nach Verfahrensart. Zum Schutz des
Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung wird auf die Nennung der
Streitparteien verzichtet.
Zivilrechtliche Gerichtsverfahren:
Jahr
Gerichtsbarkeit Streitgegenstand Kläger Gericht Abschluss Prozesskosten
2013 Ordentliche
Gerichtsbarkeit
Zahlungsanspruch
aus gesetzlichen
lokalen
Notargebühren trotz Bestehens
einer
Individualvereinbarung
Natürliche
Personen
Tribunal
Régional de
Thiès,
Senegal
Vergleich Kosten wurden
gegeneinander
aufgehoben.
2014 Ordentliche
Gerichtsbarkeit
Klage eines
Hinterbliebenen des
bei einem Unfall
mit einem
Dienstwagen des
Außenbüros Kenia getöteten
Beifahrers auf
Schadensersatz. Der
Prozess wurde durch
die
Haftpflichtversicherung der DEG
geführt.
Natürliche
Person
Chief
Magistrate’s
Court of
Machakos,
Kenia
Zahlung des
Schadensersatzes
durch
Haftpflichtversicherung
Kostentragung
durch
Haftpflichtversicherung
2014 Ordentliche
Gerichtsbarkeit
Klage auf Erstattung
von Reparaturkosten
aus einem
Verkehrsunfall mit einem
Dienstwagen des
Außenbüros Kenia.
Der Prozess
wurde durch die
Haftpflichtversicherung
der DEG geführt.
Natürliche
Person
Chief
Magistrate’s
Court of
Makindu,
Kenia
Zahlung des
Schadensersatzes
durch
Haftpflichtversicherung
Kostentragung
durch
Haftpflichtversicherung
2015
Schiedsgerichtsbarkeit
Ein DEG-Darlehen
an ein
Unternehmen mit Sitz in
China wurde von der
DEG wegen
Nichterfüllung von
vertraglichen
Verpflichtungen des
Kreditnehmers nicht
ausgezahlt. Daraufhin
machte das
chinesische
Unternehmen
Schadensersatzforderungen gegen
die DEG geltend.
Unternehmen mit
Sitz in
China
ICC
Schiedsverfahren
Hongkong
Die Klage wurde
zugunsten der
DEG
vollumfänglich
abgewiesen.
Kostentragung
durch
unterlegenen Kläger
Strafrechtliche Gerichtsverfahren: Keine
Verwaltungsgerichtliche Gerichtsverfahren: Keine
22. Mit Vertreterinnen und Vertretern welcher Banken und Unternehmen
haben DEG-Vertreterinnen und DEG-Vertreter in der laufenden
Legislaturperiode in Deutschland telefoniert oder korrespondiert oder sich
persönlich getroffen (bitte nach Datum, Ort, Dauer, Firmenposition,
Gesprächspartner, Anlass, Gesprächsthema auflisten)?
23. Mit Vertreterinnen und Vertretern welcher Banken und Unternehmen
haben DEG-Vertreterinnen und DEG-Vertreter in der laufenden
Legislaturperiode im Ausland telefoniert oder korrespondiert oder sich persönlich
getroffen (bitte nach Datum, Ort, Dauer, Firmenposition,
Gesprächspartner, Anlass, Gesprächsthema auflisten)?
25. Mit Vertreterinnen und Vertretern welcher Regierungsvertreterinnen und
Regierungsvertretern anderer Staaten haben DEG-Vertreterinnen und
DEG-Vertreter in der laufenden Legislaturperiode in Deutschland und im
Ausland telefoniert oder korrespondiert oder sich persönlich getroffen
(bitte nach Datum, Ort, Dauer, Firmenposition, Gesprächspartner,
Anlass, Gesprächsthema auflisten)?
Die Fragen 22, 23 und 25 werden gemeinsam beantwortet.
Zur Erfüllung ihres Gesellschaftszweckes durch die Förderung des Aufbaus der
Privatwirtschaft treffen sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der DEG
regelmäßig mit Geschäftspartnern im In- und Ausland sowie mit
Regierungsvertretern anderer Staaten. Genaue Daten werden hierzu nicht erhoben.
24. Mit Vertreterinnen und Vertretern welcher Regierungsvertreterinnen und
Regierungsvertreter der Bundesregierung haben DEG-Vertreterinnen und
DEG-Vertreter in der laufenden Legislaturperiode in Deutschland
telefoniert oder korrespondiert oder sich persönlich getroffen (bitte nach
Datum, Ort, Dauer, Firmenposition, Gesprächspartner, Anlass,
Gesprächsthema auflisten)?
Im Rahmen einer ordnungsgemäßen Beteiligungssteuerung besprechen sich
Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung regelmäßig mit
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der DEG. Dies umfasst auch eine laufende
Überwachung der Geschäftstätigkeit der DEG durch die Mitglieder des Aufsichtsrates,
die von Seiten des Bundes vorgeschlagen werden.
Darüber hinaus wirkt die DEG an der öffentlichen Meinungsbildung mit durch
verschiedene Veranstaltungen im zivilgesellschaftlichen und politischen Raum
und sowie durch Gespräche mit Personen der Fachpolitik. Die hierzu
erhobenen Daten sind im Lobbyregister einsehbar (
https://www.lobbyregister.bundest
ag.de/suche/R001767/25784?backUrl=%2Fsuche%3Fq%3Ddeg%26pageSize%
3D10%26filter%255Bactivelobbyist%255D%255Btrue%255D%3Dtrue%26sor
t%3DRELEVANCE_DESC).
Zur Erfüllung ihres Gesellschaftszweckes treffen sich Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der DEG regelmäßig mit weiteren Vertretern der Bundesregierung.
Genaue Daten werden hierzu nicht erhoben.
Über die Durchführung eigener Stakeholder-Veranstaltungen im politischen
Raum sowie die namentliche Nennung der DEG in parlamentarischen Anfragen
informiert sie zudem auf ihrer Webseite (
https://www.deginvest.de/%C3%9Cbe
r-uns/Verantwortung/Transparente-Stakeholderkommunikation/). Diese Seite
wird jährlich aktualisiert.
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