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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Probebetrieb von Körperscannern am Flughafen Hamburg

Ansprüche an Leistungsfähigkeit und Unbedenklichkeit der Geräte, Minimierung von Gesundheitsrisiken, erhoffte Erkenntnisse aus dem Probebetrieb, Gewährleistung der Privatsphäre, Nichterkennbarkeit einiger Sprengstoffe durch die Scanner, Kosten, Hinweise auf Herstellung von Streumunition und international geächteter Waffen durch die Lieferfirma<br /> (insgesamt 33 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

16.11.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/356927. 10. 2010

Probebetrieb von Körperscannern am Flughafen Hamburg

der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Petra Pau, Jens Petermann, Raju Sharma, Frank Tempel, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Am 27. September 2010 begann die Erprobungsphase zur Einführung von Körperscannern am Flughafen Hamburg. Im Vorfeld der Einführung wurden, neben grundsätzlicher Kritik am entwürdigenden Kontrollverfahren, verschiedene Bedenken gegen die Inbetriebnahme der Körperscanner geäußert. So seien gesundheitliche Auswirkungen der von den Scannern verwendeten Terahertzstrahlen aufgrund fehlender Forschungen bisher unbekannt und die Diskriminierung von Menschen mit medizinischen Hilfen nicht ausgeschlossen. Vor einigen Wochen wurde zudem bekannt, dass der Hersteller der in Hamburg zum Einsatz kommenden Körperscanner im Verdacht steht, Streumunition zu produzieren.

Der Geschäftsführer des Flughafens Hannover, Raoul Hille, stellte am 28. September 2010 nicht nur einen Gewinn an Sicherheit in Frage, sondern kritisierte auch, dass die Sicherheitskontrollen mit Körperscannern verlangsamt würden und gesundheitliche Auswirkungen von Terahertzstrahlen noch nicht erforscht seien. Auch das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) kann eine Gefährdung von Passagieren und des Personals nicht ausschließen. Mit Forschungsergebnissen sei erst Ende 2010 zu rechnen. Die Strahlenbelastung der derzeit erprobten Geräte läge innerhalb empfohlener Grenzwerte, die auf wenigen vorliegenden wissenschaftlichen Studien basieren, schreibt das BfS auf seiner Internetseite. Und weiter: „Aus grundsätzlichen Strahlenschutzüberlegungen ist in jedem Fall eine Optimierung anzustreben. Deshalb ist unter Strahlenschutzaspekten dem Einsatz von passiven Systemen der Vorzug zu geben.“

Der Bundesminister des Innern, Dr. Thomas de Maizière, hat in der Öffentlichkeit stets vertreten, der Einsatz von Körperscannern komme für ihn nur in Frage, wenn die Geräte leistungsfähig und gesundheitlich völlig unbedenklich seien sowie die Persönlichkeitsrechte „vollumfänglich wahren“ würden.

Datenschützer, Sozialverbände und Vertretungen von Menschen mit Behinderung haben stets darauf verwiesen, dass sie die Persönlichkeitsrechte von Menschen mit medizinischen Hilfen gefährdet sehen, da z. B. Prothesen, Windeln oder künstliche Darmausgänge auf den Körperscannern erkennbar seien. Bisher ist keine öffentliche Reaktion der Bundesregierung auf diese vorgetragenen Bedenken bekannt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen33

1

Inwieweit ist die Bundesregierung in die vom Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière persönlich eröffnete Erprobungsphase involviert?

a) Unter wessen wissenschaftlicher Leitung findet die Erprobung statt?

b) Welche Vorgaben existieren seitens der Bundesregierung für Ablauf, Methodik und Zielsetzungen der Erprobung?

c) Wie und in welchen Abständen informiert sich die Bundesregierung über Ereignisse, Probleme oder Ergebnisse in der Erprobungsphase?

2

Erfüllen die in Hamburg in Betrieb genommenen Geräte die vom Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière Ende 2009 gestellten Ansprüche, leistungsfähig und gesundheitlich völlig unbedenklich zu sein (bitte begründen)?

3

Handelt es sich bei diesen Geräten um aktive Rückstreuscanner mit Terahertz- oder Millimeterstrahlung, oder funktionieren sie auf Basis der natürlichen Terahertzstrahlung des menschlichen Körpers?

4

Wie schätzt die Bundesregierung die gesundheitliche Gefährdung durch Terahertzstrahlen ein, und wie beurteilt sie die Auffassung des Bundesamtes für Strahlenschutz, dass eine Gefährdung durch Terahertzstrahlen zum aktuellen Zeitpunkt nicht auszuschließen sei?

5

Wie werden Flugreisende, die sich auf freiwilliger Basis am Flughafen Hamburg einer Untersuchung durch Körperscanner unterziehen, über mögliche gesundheitliche Risiken aufgeklärt?

6

Mit Hilfe welcher Sicherheitsvorkehrungen werden Gesundheitsrisiken für das an Körperscannern eingesetzte Personal ausgeschlossen oder minimiert?

7

Ist für die Bundesregierung der Ausschluss einer gesundheitlichen Gefährdung eine Voraussetzung für die Aufnahme eines regulären, nicht optionalen Betriebs von Körperscannern in der Bundesrepublik Deutschland?

8

Welche Erkenntnisse erhofft sich die Bundesregierung vom Probebetrieb von Körperscannern am Flughafen Hamburg, und welche Aspekte werden dabei besonders untersucht?

9

Hat der Probebetrieb bereits zu Erkenntnissen z. B. über technische Schwachstellen der Geräte oder des Kontrollverfahrens geführt, und wenn ja, zu welchen?

10

Wird im Probebetrieb mehr oder weniger Personal an den scannergestützten Flugsicherheitskontrollpunkten eingesetzt als vorher?

a) Wie setzt sich das Personal an den scannergestützten Flugsicherheitskontrollen zusammen (bitte aufschlüsseln nach Bundespolizei, Flugsicherheitsassistenten, wissenschaftlichen Mitarbeitern, Medizinern etc.)?

b) Wie setzt sich das Personal an den herkömmlichen Flugsicherheitskontrollen zusammen (bitte aufschlüsseln)?

11

Wie lange dauert die Abfertigung an scannergestützten Flugsicherheitskontrollpunkten im Vergleich zu herkömmlichen?

12

Werden im Probebetrieb sowohl positive als auch negative Scanergebnisse durch herkömmliche Kontrollen verifiziert?

13

Liegen der Bundesregierung bereits Erkenntnisse darüber vor, inwiefern die Ergebnisse von Scans mit der Realität übereinstimmen?

14

Betreibt die Bundesregierung einen Erfahrungsaustausch mit anderen europäischen Ländern, die Körperscanner im regulären oder Erprobungsbetrieb einsetzen, welche Gründe sind ihr bekannt, die in Italien zu einem Stopp der Erprobungsphase von Körperscannern geführt haben, und wie bewertet die Bundesregierung diese Erfahrungen in Bezug auf die Erprobung am Hamburger Flughafen?

15

Wo sieht die Bundesregierung derzeit allgemein bei den Flugsicherheitskontrollen Verbesserungsbedarf?

16

Welche Verbesserungen bezogen auf Sicherheit, Zeitersparnis, Personaleinsatz und Mitteleinsatz erhofft sich die Bundesregierung vom Einsatz von Körperscannern an Flugsicherheitskontrollen?

17

Ist das Erprobungsverfahren von Körperscannern in der Bundesrepublik Deutschland ergebnisoffen, und wenn ja, welche Alternativen zieht die Bundesregierung in Erwägung, falls der Einsatz von Körperscannern nicht in dem erhofften Sinne zu Verbesserungen führt?

18

Wie wird im Hamburger Probebetrieb die Privatsphäre von Passagieren und Flughafenpersonal gewährleistet (bitte Maßnahmen auflisten)?

19

Erkennen die Geräte medizinische Hilfen wie künstliche Darmausgänge, Windeln, Prothesen und Schmuckgegenstände wie Piercings etc.?

20

Werden die o. g. Gegenstände von den Geräten automatisch als nicht sicherheitsrelevant erkannt?

21

Wenn nein, welche Verfahrensregeln gibt es für das Sicherheitspersonal im Umgang mit medizinischen Hilfen oder Intimschmuck?

22

Ist der Bereich, in dem Körperscans durchgeführt werden, von anderen Passagieren einsehbar, und wenn ja, wie wird sichergestellt, dass Passagiere, bei denen ein positiver Körperscan durchgeführt wurde, keinem Rechtfertigungsdruck ausgesetzt werden, z. B. gegenüber anderen Teilnehmern von Reisegruppen?

23

Wie, wo und von wem werden Nachkontrollen bei positivem Körperscan durchgeführt, und ist der Bereich für Nachkontrollen für andere Passagiere einsehbar?

24

Stimmt die Bundesregierung der Aussage britischer Entwickler von Terahertzscannern zu, der Sprengstoff PETN, den Umar Faruk Abdulmutallab in seiner Unterwäsche am 25. Dezember 2009 durch die Kontrollen des Flughafens Amsterdam schmuggelte, wäre von Körperscannern nicht erkannt worden?

25

Welche Sprengstoffe können durch die in Hamburg getesteten Körperscanner erkannt werden, und welche nicht?

26

In Anbetracht der Tatsache, dass nicht alle Sprengstoffe von Körperscannern erkannt werden können, worin besteht der Vorteil von Körperscannern gegenüber herkömmlichen Methoden wie dem Abtasten durch das Personal und Kontrollen mit Sprengstoff- und Metalldetektoren?

27

Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung bei der Entwicklung, Erprobung und Einführung von Körperscannern in der Bundesrepublik Deutschland, und welche Kosten sind bereits angefallen (bitte aufschlüsseln)?

28

Hat die Bundesregierung die Erklärung des Lieferanten der Körperscanner am Flughafen Hamburg, L-3 Communications, geprüft, nicht an der Entwicklung, der Herstellung oder dem Handel von Streumunition beteiligt zu sein? Wenn nein, warum nicht?

29

Ist die Bundesregierung Hinweisen nachgegangen, Mitarbeiter von L-3 Communications hätten noch Anfang Juni 2010 auf der Pariser Rüstungsmesse Eurosatory einen Verkaufsprospekt verteilt, in dem Projektile und Zünder für Streumunition beworben wurden?

30

Wenn nein, warum nicht, und wenn ja, welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung bei der Überprüfung gewonnen?

31

Ist der Bundesregierung bekannt, dass der norwegische Staatsfonds bewusst nicht in L-3 Communications investiert, weil die Firma Waffen produziere, die „durch ihren üblichen Einsatz fundamentale humanitäre Prinzipien verletzen könnten“ (Frankfurter Rundschau vom 23. September 2010), und teilt die Bundesregierung diese Bedenken?

32

Entspricht es der üblichen Verfahrensweise, wenn sich die Bundesregierung allein auf Erklärungen von Zulieferern verlässt, um z. B. Verwicklungen des Unternehmens in die Produktion international geächteter Waffen auszuschließen?

33

Ist die Bundesregierung davon überzeugt, dass anhand einer Erklärung eines Unternehmens, keine international geächtete Munition oder Waffen herzustellen, ausgeschlossen werden kann, dass die Bundesregierung Geschäfte mit Herstellern von Streumunition macht?

Berlin, den 27. Oktober 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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