Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/9594 –
Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus in Westafrika
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die wirtschaftliche und sicherheitspolitische Entwicklung Westafrikas ist von
großer Bedeutung für Europa und Deutschland. Die Region beheimatet
zahlreiche aufstrebende Volkswirtschaften, die als Partner für uns insbesondere in
der Energiewende wichtig sein werden. Konflikte in der Region schwappen
durch die geografische Nähe immer auch nach Europa über.
Vor diesem Hintergrund ist die zunehmende Destabilisierung der Region
zutiefst besorgniserregend. Der Sahel ist bereits in weiten Teilen zum Spielball
terroristischer, dschihadistischer und anderer krimineller Akteure geworden.
Diese breiten sich nun immer stärker auch in die Küstenstaaten des Golfs von
Guinea aus, wie ein gemeinsames Projekt der Konrad-Adenauer-Stiftung und
des Counter Extremism Projects zeigt. Es droht ein Flächenbrand, der die
Region bereits jetzt und über Jahre – auch mit Auswirkungen auf die europäische
Sicherheitsarchitektur – destabilisieren könnte.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Beantwortung der Fragen 2, 3, 5 und 9 kann nicht offen erfolgen. Die
Einstufung der Antworten auf die Fragen als Verschlusssache (VS) mit dem
Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ ist im vorliegenden Fall
im Hinblick auf das Staatswohl erforderlich. Nach der
Verschlusssachenanweisung (VSA) sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die
Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig
sein können, entsprechend einzustufen. Eine zur Veröffentlichung bestimmte
Antwort der Bundesregierung auf diese Frage würde Informationen zur
Erkenntnislage und Methodik des Bundesnachrichtendienstes (BND) einem nicht
eingrenzbaren Personenkreis nicht nur im Inland, sondern auch im Ausland
zugänglich machen. Eine Veröffentlichung von Einzelheiten betreffend solche
Erkenntnisse würde zu einer Schwächung der dem BND zur Verfügung stehenden
Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen und ließe Rückschlüsse auf
Aufklärungsschwerpunkte zu. Insofern könnte die Offenlegung entsprechender
Informationen für die Sicherheit und die Interessen der Bundesrepublik
Deutschland nachteilig sein. Diese Informationen werden daher als „VS – Nur
Deutscher Bundestag Drucksache 20/9910
20. Wahlperiode 22.12.2023
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 21. Dezember 2023 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
für den Dienstgebrauch“ eingestuft und dem Deutschen Bundestag gesondert
übermittelt.
1. Teilt die Bundesregierung die Bedrohungsanalyse, dass terroristische und
dschihadistische Gruppen aus dem Sahel verstärkt in Richtung
westafrikanischer Küstenstaaten, insbesondere im Golf von Guinea, vordringen
und dadurch eine unmittelbar bevorstehende Destabilisierung von
Staaten wie Benin, Ghana und Togo droht?
Die westafrikanischen Küstenstaaten sehen sich zunehmend von
destabilisierenden Einflüssen insbesondere in Form von Aktivitäten extremistischer und
terroristischer Gruppierungen aus dem Sahelraum bedroht. Hinzu kommen
Einflüsse (transnationaler) organisierter Kriminalität und Piraterie im Golf von
Guinea, mitunter mit unterschiedlich ausgeprägten Verbindungen zu
gewalttätigen extremistischen bzw. terroristischen Gruppierungen in den Sahelstaaten. In
der Folge haben die Küstenstaaten ihre nationalen und regionalen
Anstrengungen zur Bekämpfung der Destabilisierungsgefahr verstärkt und bemühen sich
um internationale Unterstützung. Politische Spannungen infolge von
Militärputschen in einigen Sahelstaaten erschweren die grenzüberschreitende
Sicherheitskooperation und regionale Anstrengungen zur Bekämpfung von
Terrorismus und (transnational) organisierter Kriminalität.
2. Welche dieser Gruppen stellen nach Ansicht der Bundesregierung die
größte Bedrohung für die lokale Bevölkerung sowie für deutsche und
europäische Interessen vor Ort dar?
3. Was sind die Hauptfinanzierungsquellen für diese Gruppen, und was
unternimmt die Bundesregierung, um diese zu beschneiden?
Welche konkreten Erfolge wurden dabei bereits erzielt?
Die Fragen 2 und 3 werden zusammen beantwortet.
Die Antwort kann nicht offen erfolgen. Auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung und die Anlage 1 wird verwiesen.*
4. Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung, um die Ausbreitung
dieser terroristischen und dschihadistischen Gruppen einzudämmern und
womöglich sogar zurückzudrängen?
Die Bundesregierung arbeitet auf Grundlage des Konzepts der integrierten
Sicherheit, wie sie in der Nationalen Sicherheitsstrategie der Bundesregierung
beschrieben ist mit afrikanischen Staaten und internationalen Organisationen bei
der Eindämmung und Bekämpfung terroristischer Bedrohungen zusammen.
Dabei ergänzen sich verschiedene bilaterale, regionale und multilaterale
Maßnahmen und Ansätze, wie im Folgenden ausgeführt.
a) An welchen regionalen und internationalen Formaten ist die
Bundesregierung beteiligt, und wie stellt sich diese Beteiligung konkret dar?
• Deutschland ist Gründungsmitglied des Global Counterterrorism Forum
(GCTF) und leitet seit September 2019 zusammen mit Algerien die GCTF-
Arbeitsgruppe „Kapazitätsaufbau in der Region Westafrika“ (WAWG). Im
* Das Bundesministerium des Auswärtigen Amts hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.
Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten
eingesehen werden.
Rahmen der WAWG unterstützt die Bundesregierung unter anderem beim
Aufbau von Kapazitäten zur Bekämpfung von Terrorismus und
Extremismus, bei der Verbesserung des Grenzsicherheitsmanagements, der Stärkung
nationaler und regionaler Behördenkooperation im Sicherheits- und
Justizsektor sowie der Bekämpfung der Finanzierung von Terrorismus.
• Im Rahmen der deutschen Präsidentschaft der Gruppe der Sieben (G7)
übernahm die Bundesregierung im Jahr 2022 gemeinsam mit Côte d'Ivoire den
Ko-Vorsitz der G7++ Freundesgruppe Maritime Sicherheit am Golf von
Guinea (G7++FoGG). Auf Bitte der japanischen G7-Präsidentschaft wurde
der deutsche Ko-Vorsitz bis Ende des Jahres 2023 verlängert. Deutschland
leitete Treffen der Freundesgruppe und koordinierte die Abstimmung und
Implementierung der jeweiligen Jahresarbeitsprogramme zum
Kapazitätsaufbau und zur Vernetzung afrikanischer Küstenstaaten, privater Akteure
und anderer Interessenvertretungen in der Region, um die maritime
Sicherheitsagenda voranzutreiben und den sogenannten Yaoundé-Verhaltenskodex
umzusetzen. Auch nach Beendigung ihres Ko-Vorsitzes bleibt die
Bundesregierung Mitglied der Freundesgruppe und unterstützt die Staaten der
Region im Rahmen ihres Projektengagements.
• Als Mitglied der internationalen Anti-IS-Koalition nimmt die
Bundesregierung zudem an den Treffen der Africa Focus Group (AFFG) teil. Hierbei
unterstützt Deutschland unter anderem die Implementierung des
Aktionsplans der Arbeitsgruppe durch die Förderung eines Mechanismus zur
Koordinierung von Projekten im Bereich Grenzsicherheit und
Grenzmanagement.
b) Welche konkreten Maßnahmen werden auf Ebene der Afrikanischen
Union vorangetrieben, und wie bringt sich die Bundesregierung hier
ein?
Prinzipiell wird im Rahmen der Afrikanischen Friedens- und
Sicherheitsarchitektur (APSA) das Subsidiaritätsprinzip verfolgt, insbesondere mit Blick auf
die Kompetenzen der regionalen und subregionalen Ebene. Vor diesem
Hintergrund legt die Bundesregierung den Schwerpunkt in der Zusammenarbeit mit
der Afrikanischen Union (AU) in Sicherheitsfragen vor allem auf den
institutionellen Überbau der APSA. Beispielhaft seien hier der langjährige
Kapazitätsaufbau für die Abteilung für Politische Angelegenheiten, Frieden und
Sicherheit der AU-Kommission genannt, die unter anderem Sekretariatsaufgaben für
den Friedens- und Sicherheitsrat der AU erfüllt, oder auch die Stärkung der
kontinentalen grenzübergreifenden polizeilichen Zusammenarbeit unter dem
Dach der African Union Mechanism for Police Cooperation (AFRIPOL). Die
Bundesregierung unterstützt auch das Grenzprogramm der AU in den
Bereichen Delimitation/Demarkation, grenzüberschreitende Kooperation und
Institutionenstärkung/Kapazitätsaufbau. Diese Maßnahmen tragen unter anderem zu
einer besseren Koordinierung afrikanischer Akteure in Sicherheitsfragen bei
und unterstützen dadurch mittelbar deren Vorgehen gegen gewalttätigen
Extremismus und Terrorismus.
Ergänzend wird an dieser Stelle auf die umfassende Kooperation mit der AU
auf Ebene der Europäischen Union (EU) hingewiesen, die hier komplementär
wirkt.
c) Welche Rolle spielen die Bundesregierung und die EU in der ACCRA-
Initiative?
d) Unterstützt die Bundesregierung die Pläne der Westafrikanischen
Wirtschaftsgemeinschaft (ECOWAS), eine neue gemeinsame
Eingreiftruppe zur Bekämpfung terroristischer Akteure einzurichten?
Die Fragen 4c und 4d werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung und die Europäische Union sind grundsätzlich bereit mit
den Küstenstaaten in Bereichen zusammenzuarbeiten, wo letztere
Unterstützung bei der Eindämmung und Zurückdrängung von terroristischen
Bedrohungen und anderen Sicherheitsrisiken erbeten haben. Dies kann bilaterale sowie
auch regionale Maßnahmen unter afrikanischer Führung, wie zum Beispiel im
Rahmen von ECOWAS oder der Accra Initiative, umfassen.
e) Welche konkreten Maßnahmen existieren, um die Grenzen zwischen
den Staaten in der Region besser zu sichern, und welchen Beitrag
leistet die Bundesregierung zu diesen?
In der Region gibt es eine Vielzahl von Initiativen und Projektförderungen zur
Verbesserung der Grenzsicherung und des Grenzmanagements. Deutschland
fördert den Aufbau eines Koordinierungsmechanismus für Maßnahmen zum
Kapazitätsaufbau im Grenzsicherheitsmanagement zur Verbesserung der
Abstimmung zwischen westafrikanischen Regierungen, internationalen Partnern
und Durchführungsorganisationen. Hierbei wird das gesamte Spektrum des
integrierten Grenzmanagements abgedeckt, einschließlich eines verbesserten
Schutzes der Menschenrechte durch Sicherheitskräfte und der Stärkung
staatlicher Präsenz im Einklang mit Bedürfnissen und Schutz der Zivilbevölkerung.
Des Weiteren fördert die Bundesregierung im Rahmen des integrierten
Friedensengagements verschiedene Projekte im Bereich Grenzmanagement, unter
anderem zur Stärkung westafrikanischer Zollbehörden, und im Bereich
Bestimmung des Grenzverlaufs und Demarkation. Auch hier werden durch spezifische
Trainingsmaßnahmen für Sicherheitsbehörden die Beachtung von
Menschenrechten und der Schutz der Zivilbevölkerung sichergestellt.
f) Sieht die Bundesregierung die Möglichkeit einer Wiederbelebung der
Regionalorganisation der G5 Sahel, ggf. auch in einer anderen
Konstellation und mit deutscher Unterstützung?
Nach den Austritten Malis, Burkina Fasos und Nigers gaben die verbliebenen
beiden Mitglieder Mauretanien und Tschad am 6. Dezember 2023 die
Auflösung der G5 Sahel bekannt. Eine Wiederbelebung der G5 Sahel ist derzeit nicht
absehbar.
g) Wie gedenkt die Bundesregierung den aktuellen Vorsitz in der Sahel-
Allianz für Stabilität in der Region zu nutzen, und welche Ziele
werden mit diesem Vorsitz konkret verfolgt?
Mit der Übernahme der Präsidentschaft der Sahel-Allianz, einem Netzwerk der
wichtigsten internationalen Entwicklungspartner für den Sahel, hat die
Bundesregierung deutlich gemacht, dass die sich überlagernden Krisen im Sahel nur
gemeinsam bewältigt werden können. Dafür ist ein gemeinsamer Dialog mit
den Staaten im Sahel wichtig und sollte nach Möglichkeit bestehen bleiben.
h) Wie wird die entwicklungspolitische Komponente der neuen Sahel-
Politik der Bundesregierung, die Sahel-Plus-Initiative des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, durch
aktuelle Geschehnisse in der Ausrichtung angepasst?
Die Sahel-Plus-Initiative des BMZ hat zum Ziel, zur Bekämpfung von
Krisenursachen beizutragen und dabei auch die gesamte Region in den Blick zu
nehmen, um eine Ausweitung von Fragilität zu verhindern. Dies ist durch die
politische Lage schwieriger geworden, sodass in Ländern, in denen eine
Zusammenarbeit zum Beispiel mit Militärregierungen nicht oder nur eingeschränkt
möglich ist, bevölkerungsnah und regierungsfern gearbeitet werden muss. Die
Bundesregierung überprüft diesen Ansatz kontinuierlich und passt ihn auf die
aktuellen Entwicklungen und länderspezifischen Bedingungen an.
5. Welche Gefährdungspotenziale gehen durch die terroristischen Gruppen
in Westafrika für Deutschland aus?
a) Welche Erkenntnisse über Aktivitäten dieser Gruppen insbesondere
im Bereich Rekrutierung, Finanzierung, aber auch terroristische
Angriffe in Europa und Deutschland liegen der Bundesregierung vor?
b) Welche Erkenntnisse über Kooperationen dieser Gruppen mit in
Europa präsenten Terrorgruppen liegen der Bundesregierung vor?
Die Fragen 5 bis 5b werden zusammen beantwortet.
Die Antwort kann nicht offen erfolgen. Auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung und Anlage 1 wird verwiesen.*
6. Welche bilaterale sicherheitspolitische Unterstützung im Kampf gegen
terroristische und dschihadistische Gruppen leisten Deutschland und die
EU den Staaten
a) Niger,
b) Burkina Faso,
c) Nigeria,
d) Elfenbeinküste,
e) Ghana,
f) Togo,
g) Benin,
h) Senegal,
i) Kamerun,
j) Guinea?
Die Bundesregierung unterstützt die genannten afrikanischen Staaten auf
Grundlage des Konzepts der integrierten Sicherheit und auf Basis
länderspezifisch abgestufter Ansätze. Komplementäre Handlungsstränge sind dabei zivile
und militärische Ertüchtigung, europäisch abgestimmte Maßnahmen,
Entwicklungszusammenarbeit sowie das integrierte Friedensengagement. Als
Grundlage dienen gemeldete und unterstützungsfähige Bedarfe der Staaten zur
Unterstützung bei der Eindämmung und Zurückdrängung von terroristischen
Bedrohungen und anderen Sicherheitsrisiken.
* Das Bundesministerium des Auswärtigen Amts hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.
Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten
eingesehen werden.
Die EU hat ihre Sicherheitspartnerschaft mit Benin, Côte d’Ivoire, Ghana und
Togo mittels der Einrichtung einer zivil-militärischen Sicherheits- und
Verteidigungsinitiative sowie Ertüchtigungsmaßnahmen im Rahmen der Europäischen
Friedensfazilität ausgebaut. Weiterhin sind Unterstützungsmaßnahmen für
Ghana und Kamerun zur Stärkung der maritimen Sicherheit im Golf von Guinea
beschlossen worden.
Deutschland und die EU haben ihre Sicherheitskooperation mit Niger nach dem
Putsch vom 26. Juli 2023 weitgehend ausgesetzt. Vergleichbares gilt für die
bilaterale Sicherheitszusammenarbeit mit Guinea nach dem Putsch vom 5.
September 2021. Eine sicherheitspolitische Zusammenarbeit mit Burkina Faso im
Rahmen der EU Training Mission Mali (EUTM) ist seit dem Putsch am
30. September 2022 ebenfalls ausgesetzt.
Des Weiteren setzt sich Deutschland in internationalen Formaten dafür ein,
internationales Engagement in Westafrika zu Terrorismusbekämpfung,
Extremismusprävention und maritimer Sicherheit kohärenter zu gestalten (siehe Antwort
zu Frage 4a).
Das integrierte Friedensengagement zielt primär auf eine Stärkung positiver
staatlicher Präsenz ab, um die Ausbreitung von Instabilität zu verlangsamen
und aufzuhalten. Maßnahmen umfassen unter anderem Projekte zur
präventiven Stabilisierung mit Hilfe eines zivil-militärischen Ansatzes, Unterstützung
für die Stärkung von Grenzsicherheit und Grenzmanagement zur Abwehr
externer Bedrohungen (siehe Antwort zu Frage 4e), Resilienzstärkung lokaler
Gemeinden und Extremismusprävention, Ertüchtigung der Sicherheits- und
Streitkräfte sowie die Bekämpfung (transnational) organisierter Kriminalität.
7. Wie hat sich die Bundesregierung an der Entstehung des europäischen
Krisenmanagementkonzepts für eine mögliche Sicherheits- und
Verteidigungspartnerschaft mit den westafrikanischen Ländern im Golf von
Guinea sowie am Einsatzplan und am Missionsplan der daraus
resultierenden Mission im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und
Verteidigungspolitik beteiligt?
Die Bundesregierung hat sich aktiv in den dafür vorgesehenen
Ratsarbeitsgruppen bei der Erarbeitung des Krisenmanagementkonzepts, des Einsatzplanes, des
Missionsplanes für den militärischen Pfeiler und des Operationsplanes für den
zivilen Pfeiler eingebracht.
a) Was wird der deutsche Beitrag zu dieser Mission sein?
Die Bundesregierung plant, sich mit Beamtinnen und Beamten der Polizeien
des Bundes und der Länder am zivilen Pfeiler der Mission der Gemeinsamen
Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP-Mission) zu beteiligen. Darüber
hinaus sollen sich im Rahmen von Sekundierungen über das Zentrum für
Internationale Friedenseinsätze auch zivile Expertinnen und Experten beteiligen.
Über eine Beteiligung der Bundeswehr am militärischen Pfeiler der GSVP-
Mission kann erst nach Festlegung der konkreten Bedarfe und Anforderungen
in der Mission entschieden werden.
b) In welchen Staaten ist ein Einsatz dieser Mission bisher bereits fest
vorgesehen?
Das Mandatsgebiet der Mission umfasst Benin, Côte d’Ivoire, Ghana und Togo.
c) Mit welchen weiteren Staaten gibt es Gespräche über eine
Stationierung?
Der Bundesregierung sind keine Gespräche über eine Ausweitung des
Mandatsgebiets auf weitere Staaten bekannt.
d) Wann wird die Mission beginnen?
Die zivil-militärische GSVP-Mission nahm mit dem Ratsbeschluss vom
11. Dezember 2023 zum Einsetzen der Mission ihre Arbeit auf.
e) Für welchen Zeitraum ist die Mission geplant?
Der Mandatszeitraum ist zunächst für zwei Jahre vorgesehen.
f) Welche konkreten Erfahrungen, die man im Rahmen der European
Union Training Mission (EUTM) Mali, des Endangered Child Alert
Program (ECAP) sowie der Mission Gazelle gemacht hat, werden in
die Konzipierung einer deutschen Einsatzbeteiligung einfließen?
Mit einem flexiblen, skalierbaren und modularen Ansatz mit begrenztem Profil
vor Ort sowie einer besseren zivil-militärischen Integration werden
Erkenntnisse aus Einsatzerfahrungen früherer Missionen im Rahmen der GSVP
umgesetzt. Die Entwicklung konkreter Ausbildungs- und Unterstützungsangebote
erfolgt auf Anfrage der und in enger Abstimmung mit den afrikanischen
Partnern.
8. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung vor diesem
Hintergrund für eine sinnvolle sicherheitspolitische Kooperation mit China in
der Region?
Eine sicherheitspolitische Kooperation mit China ist aktuell in der Region nicht
geplant.
9. Welche Informationen hat die Bundesregierung über die Präsenz der
Hisbollah in Westafrika, und existieren Anzeichen, dass diese dort aktiv
gegen europäische Interessen vorgehen?
Die Antwort kann nicht offen erfolgen. Es wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung und die Anlage 1 verwiesen.*
* Das Bundesministerium des Auswärtigen Amts hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.
Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten
eingesehen werden.
10. Wie hoch ist das Handelsvolumen zwischen den Staaten im Golf von
Guinea und der Bundesrepublik Deutschland pro Jahr für die letzten fünf
Jahre (bitte nach Staaten und Jahren, getrennt für Exporte in die Länder
und Importe aus ihnen, aufschlüsseln)?
Einfuhren (in Tausend Euro)
2018 2019 2020 2021 2022
Benin 787 2.773 783 991 1.505
Côte d'Ivoire 980.505 840.202 667.942 726.954 953.462
Gambia 457 677 330 625 810
Ghana 395.571 294.062 298.084 284.879 427.793
Guinea 97.359 114.636 129.875 95.016 164.349
Guinea-Bissau 128 2 0 64 709
Liberia 122.356 68.327 89.966 144.136 169.871
Nigeria 2.395.274 2.247.527 1.596.577 1.219.773 2.353.592
Senegal 22.616 22.312 19.475 24.700 27.341
Sierra Leone 27.394 36.972 23.743 66.227 50.634
Togo 6.098 4.469 4.602 6.866 18.551
Ausfuhren (in Tausend Euro)
2018 2019 2020 2021 2022
Benin 39.598 36.009 37.000 48.625 57.139
Côte d'Ivoire 211.024 211.956 238.407 332.404 341.714
Gambia 11.859 20.527 15.964 16.803 23.640
Ghana 230.254 239.748 259.881 359.188 292.614
Guinea 115.101 149.008 112.840 115.228 189.622
Guinea-Bissau 2.747 2.739 2.873 4.007 2.988
Liberia 253.123 219.673 281.982 669.313 802.798
Nigeria 868.658 1.009.175 892.681 975.524 1.067.988
Senegal 124.700 127.317 160.811 189.046 167.850
Sierra Leone 20.053 16.697 13.184 15.594 19.595
Togo 49.186 52.773 68.215 72.502 70.478
11. Wie hoch ist der Bestand an deutschen Privatinvestitionen in ebendiesen
Staaten (bitte nach Staaten aufschlüsseln)?
Daten über deutsche Investitionen in Afrika werden von der Deutschen
Bundesbank erhoben. Angaben zu Unternehmen und Höhe der Einzelinvestitionen
werden nicht veröffentlicht (
https://www.bundesbank.de/resource/blob/804098/
723ed10658859047d43037185ee49bb4/mL/ii-bestandsangaben-ueber-direktinv
estitionen-data.pdf).
12. Wie hoch ist das Volumen an deutschen und europäischen
Entwicklungsgeldern, die in den letzten fünf Jahren in diese Staaten geflossen sind?
Wie hoch ist der Anteil der Maßnahmen, welche direkt die Ursachen für
die Ausbreitung des Dschihadismus in der Region ansprechen bzw. die
dezidiert diese Zielsetzung verfolgen (bitte nach Staaten und Jahren
aufschlüsseln)?
Grundsätzlich verfolgt die entwicklungspolitische Zusammenarbeit mit diesen
Ländern das Ziel, die Lebensbedingungen der Bevölkerung zu verbessern, und
trägt somit direkt oder indirekt dazu bei, den Ursachen für die Ausbreitung des
Dschihadismus in der Region entgegenzuwirken. Die Bundesregierung wirkt
dem Übergreifen des gewalttätigen Extremismus in die Sahelanrainerstaaten
durch einen ganzheitlichen, ressortübergreifenden Präventionsansatz entgegen,
in enger Abstimmung mit der EU, anderen Staaten und multilateralen
Organisationen. Mit gezielten Ansätzen der Entwicklungszusammenarbeit in den
Nordregionen von Benin, Côte d’Ivoire, Ghana und Togo werden die genannten
Staaten darin unterstützt, die Widerstandsfähigkeit ihrer jeweiligen
Bevölkerungen gegenüber radikalisierenden und destabilisierenden Einflüssen zu
stärken. Das Engagement umfasst Maßnahmen zur Stärkung von Kommunen und
zur Verbesserung der öffentlichen Daseinsvorsorge, zur Schaffung von
Einkommensperspektiven und Berufsbildung, zum Schutz natürlicher
Lebensgrundlagen und zur Förderung von Dialogprozessen sowie Maßnahmen des
lokalen Konfliktmanagements.
Für Mittel, die im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit mit
den in Rede stehenden Partnerländern in den letzten fünf Jahren zugesagt
wurden, wird auf die öffentlich zugängliche Datenbank der Organisation für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) verwiesen. Dort können
die erfragten aggregierten Daten sowie Projekteinzeldaten mit Angabe der
Ressorts (Donor Agency) unter Eingabe der entsprechenden Parameter nach Jahren
aufgeschlüsselt eingesehen werden. Die multilateralen öffentlichen
Entwicklungsleistungen (ODA) sowie die bilaterale ODA nach der bis zum Jahr 2017
gültigen Methodik sind unter
https://stats.oecd.org/Index.aspx?DataSetCode=T
ABLE2A und die bilaterale ODA nach der seit dem Jahr 2018 gültigen
Methodik ist unter
https://stats.oecd.org/Index.aspx?DataSetCode=CRS1_GREQ
abrufbar. Die ODA-Daten für die Jahre 2022 bzw. 2023 werden voraussichtlich
Ende des Jahres 2023 bzw. 2024 veröffentlicht. Die Projektdaten zu den
beteiligten Bundesministerien lassen Rückschlüsse auf die jeweils in Anspruch
genommenen Einzelpläne, Haushaltskapitel und Haushaltstitel zu.
Für detaillierte Informationen über alle seit 2013 durchgeführten Projekte und
Programme im Bereich der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit mit den in
Rede stehenden Ländern wird auf das Transparenzportal
https://www.transpare
nzportal.bund.de/de/detailsuche?date_min=2013-01-01&country=CM
verwiesen.
13. Welche Projekte sind im Rahmen der EU-Infrastrukturinitiative Global
Gateway für diese Region geplant?
Welche konkreten Maßnahmen wurden in den letzten Jahren in der
Region umgesetzt?
Für eine Übersicht geplanter und bestehender Global-Gateway-
Leuchtturmprojekte wird auf EU-Dokumente 6738/23 und 15369/1/23 verwiesen. Dazu
gehören zum Beispiel Impfstoffherstellung in Ghana und Senegal, Mobilität in
Senegal und Ausbau der Solarkraft in Nigeria und Côte d’Ivoire. Zum
Umsetzungsstand der bisherigen Projekte in der Region wird auf die Europäische
Kommission verwiesen (
https://international-partnerships.ec.europa.eu/policie
s/global-gateway/initiatives-region/initiatives-sub-saharan-africa_en).
14. Welche Interessen hat Deutschland im Rahmen einer Diversifizierung
seiner Energieversorgung in Westafrika?
Welche Länder stehen hier besonders im Fokus einer möglichen
intensivierten Zusammenarbeit?
Die Bundesregierung arbeitet daran, die Energieversorgung Deutschlands zu
diversifizieren und zugleich Klimaneutralität zu erreichen. Deshalb ist sie mit
mehreren Ländern im Austausch, die vorübergehend Gas und perspektivisch
Wasserstoff liefern können. Ziel ist es, breit diversifizierte Importkanäle zu
erschließen und neue Abhängigkeiten zu vermeiden.
Im Hinblick auf die zukünftige Versorgung mit grünem Wasserstoff und seinen
Derivaten arbeitet die Bundesregierung mit vielen Ländern weltweit
zusammen, die aufgrund ihrer natürlichen Bedingungen kosteneffizient grünen
Wasserstoff und dessen Derivate produzieren können.
Dazu gehören auch Länder in Westafrika. In Nigeria wurde im Jahr 2021 ein
H2-Diplo-Büro im Rahmen der Deutsch-Nigerianischen Energiepartnerschaft
eröffnet. Im Rahmen der Partnerschaft unterstützt die Bundesregierung im
Allgemeinen bei der Beschleunigung der Energiewende, insbesondere beim
Ausbau von Stromverteilungsnetzen, dem Ausbau erneuerbarer Energien und beim
Hochlauf von Wasserstoffmärkten.
Beim Rohölmarkt sieht die Bundesregierung keine spezifischen
Diversifizierungsinteressen im Hinblick auf Westafrika. Dieser ist ein globaler Markt,
sofern keine ausschließliche Pipelinegebundenheit zwischen Förderstaat und
bestimmten Raffinerien vorliegt. Prinzipiell können die Unternehmen überall
kaufen. Unternehmerische Entscheidungen hängen von Preisen und angebotenen
Rohölqualitäten ab.
15. Welche Staaten im Golf von Guinea werden von der Bundesregierung als
geeignete Partner für Energiepartnerschaften betrachtet?
16. Welche Energiepartnerschaften bestehen mit Ländern der Region bereits?
Die Fragen 15 und 16 werden zusammen beantwortet.
Seit dem Jahr 2008 besteht eine Energiepartnerschaft der Bundesregierung mit
Nigeria. Im Juni 2023 wurde zudem mit anderen internationalen Partnern eine
Just Energy Transition Partnership (JETP) mit Senegal vereinbart. Darüber
hinaus prüft die Bundesregierung laufend anhand ihrer aktuellen Prioritäten, ob
und wo neue Partnerschaften geschlossen oder bestehende vertieft werden
sollen. Aktuell sind keine neuen Energiepartnerschaften mit den Staaten am Golf
von Guinea geplant.
17. Welche Staaten im Golf von Guinea werden von der Bundesregierung als
geeignete Partner für grüne Wasserstoffpartnerschaften betrachtet?
Die Bundesregierung prüft laufend anhand ihrer aktuellen Prioritäten gemäß
der Nationalen Wasserstoffstrategie welche Länder als Partner im Bereich
grüner Wasserstoff geeignet sind. Dazu zählen grundsätzlich Länder, die aufgrund
ihrer natürlichen Bedingungen kosteneffizient grünen Wasserstoff und seine
Derivate produzieren können. Hierzu gehören prinzipiell auch Länder am Golf
von Guinea. Aktuell gibt es keine konkreten Planungen für neue
Wasserstoffpartnerschaften mit Ländern am Golf von Guinea.
18. Welche Wasserstoffpartnerschaften bestehen mit Ländern der Region
bereits?
Es wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen.
19. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, dass die Arbeit der
Grünen Innovationszentren des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung in Westafrika durch Terrorismus
beeinträchtigt wird, und wenn ja, welche?
Die Sicherheitslage insbesondere in Mali, Burkina Faso, in Teilen Nigerias
sowie in den nördlichen Grenzgebieten Togos und Benins ist fragil. Aus diesem
Grund ist ein großer Teil der ländlichen Gebiete nur noch eingeschränkt durch
die Projektmitarbeitende erreichbar. Die Grünen Innovationszentren in der
Agrar- und Ernährungswirtschaft (GIAE) unterstützen daher vermehrt über
digitale Beratungsangebote und beziehen verstärkt Partner und Dienstleister –
darunter Nichtregierungsorganisationen und Bäuerinnen und Bauern – vor Ort ein. In
Nigeria wurden zu Beginn des Jahres 2022 das Regionalbüro der GIAE in
Kaduna State geschlossen sowie alle Aktivitäten des Regionalbüros aufgrund der
dortigen Sicherheitslage vorsorglich eingestellt.
20. Sind der Bundesregierung Erkenntnisse bekannt, dass Holzeinschlag und
Viehdiebstahl in Westafrika, welche zur Finanzierung von Terrorismus
dienen, in Verbindung mit Holz- und Lebensmittelimporten in die EU
stehen könnten, und wenn ja, welche?
21. Sind der Bundesregierung Erkenntnisse bekannt, dass der stark steigende
Anstieg von Biosoja-Importen aus Westafrika in die EU in Verbindung
mit der Finanzierung von Terrorismus stehen könnten, und wenn ja,
welche?
Die Fragen 20 und 21 werden zusammen beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
22. Welche konkreten Interessen hat Deutschland im Kontext einer
Diversifizierung seiner Lieferketten mit Blick auf Westafrika?
Die Bundesregierung verfolgt eine Strategie der Diversifizierung von
Lieferketten, die jedoch keinen dezidierten Fokus auf Westafrika hat. Dabei will sie die
Diversifizierung ihrer Wirtschafts- und Lieferbeziehungen durch die politische
Fokussierung auf Zukunfts- und Wachstumsmärkte, auch in Westafrika,
vorantreiben. Sie hat deshalb auch im Rahmen der Diversifizierung der
Außenwirtschaftsbeziehungen die Garantiekonditionen für Direktinvestitionen in
bestimmten Staaten vergünstigt. Dies gilt grundsätzlich und explizit auch für die
an der G20-Initiative „Compact with Africa“ (CwA) aktiv teilnehmenden
Länder und soll dazu dienen, Lieferketten zu diversifizieren und damit
widerstandsfähiger zu machen.
23. Wie viele Asylanträge wurden in Deutschland und der EU in den letzten
fünf Jahren von Migranten aus dieser Region gestellt (bitte nach Staaten
und Jahren aufschlüsseln)?
Daten zu Asylanträgen nach Staatsangehörigkeit der Antragstellenden in
Deutschland können der öffentlich-zugänglichen Asylgeschäftsstatistik des
Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) auf dessen Webseite
entnommen werden (
https://www.bamf.de/DE/Themen/Statistik/Asylzahlen/Asyl
GesStatistik/asylgeschaeftsstatistik-node.html). Die Daten liegen dort von Juni
2017 bis November 2023 in jeweils monatlicher und kumulierter Jahresversion
vor (Abfragestand: 8. Dezember 2023). Ebenso können Daten zu Asylanträgen
nach Staatsangehörigkeit der Antragstellenden in den Mitgliedstaaten der
Europäischen Union der öffentlich-zugänglichen Datenbank bei Eurostat
entnommen werden: Jährliche aggregierte Daten liegen für die Jahre 2008 bis 2022 vor
(Abfragestand: 8. Dezember 2023,
https://ec.europa.eu/eurostat/databrowser/vi
ew/migr_asyappctza/default/table?lang=de) sowie monatliche Daten seit Januar
2008 mit je nach EU-Mitgliedstaat unterschiedlichem Aktualisierungsstand
(
https://ec.europa.eu/eurostat/databrowser/view/migr_asyappctzm__custom_89
09725/default/table?lang=de).
24. Umfassen sicherheitspolitische Ansätze für die Region auch konkrete
Maßnahmen zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität?
Die Bundesregierung engagiert sich in Westafrika im Rahmen des integrierten
Friedensengagements auch zur Bekämpfung (transnationaler) organisierter
Kriminalität (TOK), da diese in Krisenkontexten konfliktverursachend, -
verschärfend oder -verlängernd wirken kann und durch die Schwächung staatlicher
Strukturen Friedens- und Stabilisierungsbemühungen unterminiert.
Deutschland fördert daher unter anderem Projekte der Westafrikanischen
Wirtschaftsgemeinschaft ECOWAS, zum Beispiel zur Verbesserung regionaler
Zusammenarbeit in der Strafverfolgung, zur Stärkung nationaler Kapazitäten durch die
Einrichtung spezialisierter Ermittlungseinrichtungen sowie zur Erforschung der
Verbindungen zwischen TOK und (In-)Stabilität.
25. Wie eng werden unsere Maßnahmen und Aktivitäten in Westafrika mit
den USA abgestimmt bzw. koordiniert?
Die Bundesregierung tauscht sich in verschiedenen Foren mit internationalen
Partnern aus, unter anderem mit den Vereinigten Staaten von Amerika (USA).
Im Rahmen eines gemeinsamen Projekts zur Stärkung positiver staatlicher
Präsenz in den Küstenstaaten am Golf von Guinea kooperiert Deutschland eng mit
der US-Agentur für internationale Entwicklung (USAID).
26. Sind Maßnahmen mit Blick auf die Financial Action Task Force (FATF)/
Inter Governmental Action Group against Money Laundering in West
Africa (GIABA) geplant, beziehungsweise existiert bereits eine
Kooperation, um die Finanzierungsmechanismen dschihadistischer Akteure, vor
allem mit Blick auf Mobile-Banking, zu unterbinden?
Die Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF) erkennt die
Relevanz von neuen Zahlungsmethoden und hat mehrfach Leitlinien (Guidances)
zur Rolle von neuen Zahlungsmethoden sowie zum Umgang mit Virtual Assets
und Virtual Asset Service Provider für Geldwäsche, Terrorismus- und
Proliferationsfinanzierung veröffentlicht. Das Bundesministerium der Finanzen stellt in
der international besetzten Arbeitsgruppe „Joint Group Africa/Middle East“ der
FATF eine Prüferin oder einen Prüfer zur Begutachtung der Fortschritte von
Staaten auf der öffentlich-zugänglichen sog. Grauen Liste der FATF (
https://ww
w.fatf-gafi.org/en/countries/black-and-grey-lists.html). Auf der Grauen Liste
befinden sich Staaten mit festgestellten Defiziten in der Bekämpfung von
Geldwäsche, Terrorismus- und Proliferationsfinanzierung. Das BMF ist damit über
die Defizite solcher Länder in der Terrorismusfinanzierung informiert und
bewertet im Rahmen der Arbeitsgruppe deren Fortschritte.
Deutschland unterstützt GIABA über Maßnahmen der
Entwicklungszusammenarbeit. Ziel ist hierbei die Verbesserung der Risikobewertung im
Zusammenhang mit Geldwäsche, Terrorismus- und Proliferationsfinanzierung.
Hierbei führen Mitgliedstaaten von GIABA unter anderem gegenseitige
Evaluierungen und Schulungen von Prüferinnen und Prüfern durch, welche Defizite in
Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismus- und
Proliferationsfinanzierung ermitteln. Die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung über
Online-Banking gehört bislang nicht zu den Prioritäten von GIABA, da Bargeld
seitens GIABA weiterhin als das Haupttransaktionsmedium eingeschätzt wird.
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