Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das dritte Quartal 2010
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dağdelen, Petra Pau, Jens Petermann, Kersten Steinke, Frank Tempel, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die von der Fraktion DIE LINKE. regelmäßig erfragten ergänzenden Informationen zur Asylstatistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sollen Aspekte näher beleuchten, die von der offiziellen monatlichen Statistik ausgeblendet werden.
Hierdurch wird unter anderem deutlich, welche große Bedeutung Widerrufsverfahren in der Asyl-Entscheidungspraxis haben. Im Jahr 2009 wurden über 10 500 Widerrufsverfahren eingeleitet und in über 4 500 Fällen kam es zum Widerruf einer in der Vergangenheit ausgesprochenen Asyl- bzw. Flüchtlingsanerkennung.
Die offizielle monatliche Asylstatistik enthält auch keine Angaben zum Anteil derjenigen Asylanträge, für die nach Auffassung der Bundesrepublik Deutschland ein anderer EU-Mitgliedstaat im Rahmen der Dublin-II-Verordnung (DublinV) zuständig ist. Dies ist jedoch in einem wachsenden Umfang der Fall, im Jahr 2009 bei etwa einem Drittel aller Asylanträge. Ausgerechnet das ohnehin überforderte Griechenland wurde dabei mit 2 288 Ersuchen am häufigsten – in jedem vierten Fall – wegen der Übernahme von Asylsuchenden aus Deutschland angefragt. Flüchtlinge aus Afghanistan und Irak bildeten dabei die größten Gruppen der Betroffenen. Hoch brisant ist, dass die Gesamtschutzquote in Deutschland nach Angaben von Eurostat im zweiten Quartal 2009 bei über 40 Prozent lag (bei afghanischen und irakischen Staatsangehörigen noch einmal deutlich höher), während sie zum Beispiel in Griechenland nur 1 Prozent betrug. Von auch nur annähernd gleichen Chancen im europäischen Asylsystem, die das gegenwärtige Zwangsverteilungssystem rechtfertigen können sollen, kann deshalb keine Rede sein.
Der Anteil von Minderjährigen an allen Asylsuchenden betrug im Jahr 2009 33,4 Prozent.
Die Fragestellerinnen und Fragesteller haben erfreut zur Kenntnis genommen, dass das Bundesministerium des Innern seit Anfang 2010 ihrer Anregung folgt, in den monatlichen Pressemitteilungen maßgeblich auf die Gesamtschutzquote abzustellen, während dies Anfang 2008 noch mit dem Hinweis abgelehnt wurde, es stünde ihnen frei, „die nach ihrem eigenen Verständnis relevanten Zahlen zusammenaddieren“ (vgl. Bundestagsdrucksache 16/7687, Antwort zu Frage 8).
Bedauerlicherweise war allerdings auch in der Pressemitteilung des Bundesministeriums des Innern vom 21. Januar 2010 fälschlich von fast 440 000 „Asylbewerbern“ die Rede, die im Jahr 1992 angeblich nach Deutschland gekommen seien, obwohl sich die Zahl „440 000“ auf gestellte Asylanträge (häufig Mehrfach- oder Folgeanträge identischer Personen) und nicht auf eingereiste Personen bezieht. Bei einer realistischen Betrachtung und einer – seit 1995 üblichen – Trennung von Asylerst- und Zweitanträgen muss von etwa 272 000 neu eingereisten Asylsuchenden bzw. Erstanträgen im Jahr 1992 ausgegangen werden (vgl. Bundestagsdrucksache 16/7687, Frage 15a). Die Zahl von angeblich „440 000“ Asylsuchenden im Jahr 1992 war bekanntlich eine maßgebliche Begründung für die faktische Abschaffung des Asylgrundrechts im Jahr 1993.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Wie hoch war die Gesamtschutzquote (Anerkennungen nach § 16a des Grundgesetzes, nach § 60 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes/der Genfer Flüchtlingskonvention – AufenthG/GFK – und von Abschiebungshindernissen nach § 60 Absatz 2, 3, 5 und 7 AufenthG) in der Entscheidungspraxis des BAMF im dritten Quartal 2010, und wie lautet der Vergleichswert des vorherigen Quartals (bitte in absoluten Zahlen und in Prozent angeben, bitte auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern und der Art der Anerkennung differenzieren: Asylberechtigung – staatliche/nichtstaatliche Verfolgung; Flüchtlingsschutz – staatliche/nichtstaatliche Verfolgung; subsidiärer Schutz nach § 60 Absatz 2 und 5 AufenthG – unmenschliche Behandlung, subsidiärer Schutz nach § 60 Absatz 3 AufenthG – Todesstrafe, subsidiärer Schutz nach § 60 Absatz 7 Satz 2 AufenthG – bewaffnete Konflikte, subsidiärer Schutz nach § 60 Absatz 7 Satz 1 AufenthG – sonstige existenzielle Gefahren), und wie hoch war in den genannten Zeiträumen die Ablehnungsquote, wenn Dublin-Entscheidungen nicht berücksichtigt werden?
Wie viele Widerrufsverfahren wurden im dritten Quartal 2010 eingeleitet, und wie lautet der Vergleichswert für das vorherige Quartal (bitte Gesamtzahlen angeben und nach den verschiedenen Formen der Anerkennung und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Wie viele Entscheidungen in Widerrufsverfahren mit welchem Ergebnis gab es in den vorgenannten Zeiträumen (bitte Gesamtzahlen angeben und nach den verschiedenen Formen der Anerkennung und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren, bitte auch die jeweiligen Widerrufsquoten benennen)?
Wie lang war die durchschnittliche Verfahrensdauer im ersten Halbjahr 2010 bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung (d. h. inklusive eines Gerichtsverfahrens, bitte auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Wie viele Verfahren im Rahmen der Dublin-II-Verordnung wurden im dritten Quartal 2010 insgesamt eingeleitet, und wie lautet der Vergleichswert für das vorherige Quartal (bitte in absoluten Zahlen und in Prozentzahlen die Relation zu allen Asylerstanträgen sowie die Quote der auf Eurodac-Treffern basierenden Verfahren und die Quote der Verfahren nach „illegalem“ Grenzübertritt ohne Asylgesuch angeben)?
a) Welches waren in den benannten Zeiträumen die zehn am stärksten betroffenen Herkunftsländer, und welches die zehn am stärksten angefragten EU- Mitgliedstaaten (bitte in absoluten Werten und in Prozentzahlen angeben)?
b) Wie viele Dublin-Entscheidungen mit welchem Ergebnis (Zuständigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaates bzw. der Bundesrepublik Deutschland, Selbsteintritt nach Artikel 3 Absatz 2 DublinV, humanitäre Fälle nach Artikel 15 DublinV) gab es in den benannten Zeiträumen?
c) Wie viele Überstellungen nach der Dublin-II-Verordnung wurden in den benannten Zeiträumen vollzogen (bitte in absoluten Werten und in Prozentzahlen angeben und auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern und EU-Mitgliedstaaten – in jedem Fall auch Griechenland – differenzieren)?
d) Wie hoch war der Anteil der in Zuständigkeit der Bundespolizei durchgeführten Dublin-Verfahren bzw. Überstellungen?
Wie viele Asylanträge wurden im dritten Quartal 2010 bzw. im vorherigen Quartal nach § 14a Absatz 2 des Asylverfahrensgesetzes von Amts wegen für hier geborene (oder eingereiste) Kinder von Asylsuchenden gestellt, wie viele Asylanträge wurden in den genannten Zeiträumen von bzw. für Kinder(n) unter 16 Jahren bzw. von Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren bzw. von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen gestellt (bitte jeweils in absoluten Zahlen und in Prozentzahlen in Relation zur Gesamtzahl der Asylanträge sowie die Gesamtzahl der Anträge unter 18-Jähriger und sich überschneidende Teilmengen angeben), und wie hoch war die Gesamtschutzquote bei unbegleiteten Minderjährigen bzw. bei unter 18-Jährigen?
Wie lautet die Statistik zu Rechtsmitteln und Gerichtsentscheidungen im Bereich Asyl für das Jahr 2010 (soweit vorliegend), und welche Angaben zur Dauer des gerichtlichen Verfahrens lassen sich machen (bitte wie in der Antwort zu Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 17/1717 darstellen)?
a) Hat das BAMF seine Entscheidungspraxis in Bezug auf afghanische Flüchtlinge infolge der Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Juni 2010 geändert, und wenn ja, inwiefern (bitte möglichst genau ausführen, Nachfrage zu Bundestagsdrucksache 17/2674, Frage 7a)?
b) Hält das BAMF an Widerrufsverfahren gegenüber anerkannten türkischen Flüchtlingen wegen einer angeblich dauerhaft und grundlegend geänderten Sachlage in der Türkei fest, obwohl diese Widerrufe von den Gerichten im Zeitraum 2009 bis 2010 nur zu 10 bis 15 Prozent bestätigt wurden, und wenn ja, wie ist dies in Anbetracht des hohen prozessualen Aufwands für alle Beteiligten sowie der damit zusammenhängenden psychischen Belastungen für die Betroffenen zu begründen, und wie hat sich die Rechtsprechung zu dieser Frage entwickelt (Nachfrage zu Bundestagsdrucksache 17/2674, Frage 7b)?
c) Wie bewertet und erklärt die Bundesregierung den auffallend geringen Anteil von gerichtlich bestätigten Widerrufen in Bezug auf Flüchtlinge aus Togo (2009 bis 2010: 5 bis 10 Prozent), und welche Konsequenzen für die Widerrufspraxis des BAMF werden hieraus gezogen?
d) Welche Kosten hatte der deutsche Staat für das Jahr 2009 im Zusammenhang mit Gerichtsentscheidungen über die Rechtmäßigkeit von Widerrufen der Flüchtlingseigenschaft bzw. des subsidiären Schutzes zu tragen?
Was sind aus Sicht der Bundesregierung die maßgeblichen Gründe für den Anstieg der Gesamtschutzquote von zwischen 4,9 und 6,5 Prozent in den Jahren 2002 bis 2006 auf 27,5 bis 37,7 Prozent in den Jahren 2007 bis 2009?
Was sind aus Sicht der Bundesregierung die Gründe für das Absinken der Gesamtschutzquote auf unter 25 Prozent im laufenden Jahr, und inwieweit besteht diesbezüglich womöglich ein Zusammenhang mit dem befristeten Einsatz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Asylbereich aus anderen Abteilungen des BAMF (vgl. Bundestagsdrucksache 17/2993, Antwort zu Frage 39)?
a) Welche Aufgaben wurden diesem befristet eingesetzten Personal genau übertragen (z. B. bestimmte Herkunftsländer, bestimmte Sachverhalte), wie wurden diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf ihre Aufgabe vorbereitet und insbesondere über die aktuelle Lage in den Herkunftsländern und die komplexe und aktuelle Rechtsentwicklung informiert?
b) Welche Angaben und Erkenntnisse liegen dazu vor, inwieweit die befristet im Asylbereich eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu anderen Anerkennungs- bzw. Ablehnungsquoten kommen als das langjährig eingearbeitete Personal?
Wie bewertet und erklärt die Bundesregierung den Umstand, dass im Jahr 2009 über 99 Prozent aller Anerkennungen einer Flüchtlingseigenschaft auf einer nichtstaatlichen Verfolgung basierten (2008 waren es über 90 Prozent), und inwieweit lässt sich hieraus im Umkehrschluss ableiten, dass die Anerkennungsquoten bis zum Jahr 2005 womöglich deutlich höher ausgefallen wären, wenn bereits damals die nichtstaatliche (und nicht nur die „quasi-staatliche“) Verfolgung rechtlich grundsätzlich als „asylrelevant“ betrachtet worden wäre (bitte ausführen)?
Welche Gründe gibt es nach Ansicht der Bundesregierung für den eklatanten Anstieg der Asylsuchenden im Monat September 2010 aus den Ländern Serbien und Mazedonien (von 255 auf 800 bzw. von 162 auf 521), und inwieweit hängt dies nach ihrer Ansicht insbesondere mit der grundsätzlichen Befreiung der Staatsangehörigen beider Länder von der Visumpflicht für Aufenthalte in der EU zusammen (bitte ausführen, auch zur Frage, warum sich dies gegebenenfalls erst jetzt so bemerkbar macht)?
Welche Konsequenzen hatte die Rücknahme des Vorbehalts zur UN-Kinderrechtskonvention in der Asyl-Entscheidungspraxis des BAMF in seiner Rechtsauffassung und im Umgang mit minderjährigen Asylsuchenden (Änderungen bitte einzeln benennen und möglichst präzise und begründet antworten, auch insofern kein Änderungsbedarf gesehen wird)?