[Deutscher Bundestag Drucksache 17/3744
17. Wahlperiode 12. 11. 2010 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dağdelen, Petra Pau,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/3421 –
Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das dritte Quartal 2010
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die von der Fraktion DIE LINKE. regelmäßig erfragten ergänzenden
Informationen zur Asylstatistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge
(BAMF) sollen Aspekte näher beleuchten, die von der offiziellen monatlichen
Statistik ausgeblendet werden.
Hierdurch wird unter anderem deutlich, welche große Bedeutung
Widerrufsverfahren in der Asyl-Entscheidungspraxis haben. Im Jahr 2009 wurden über
10 500 Widerrufsverfahren eingeleitet und in über 4 500 Fällen kam es zum
Widerruf einer in der Vergangenheit ausgesprochenen Asyl- bzw.
Flüchtlingsanerkennung.
Die offizielle monatliche Asylstatistik enthält auch keine Angaben zum Anteil
derjenigen Asylanträge, für die nach Auffassung der Bundesrepublik
Deutschland ein anderer EU-Mitgliedstaat im Rahmen der Dublin-II-Verordnung
(DublinV) zuständig ist. Dies ist jedoch in einem wachsenden Umfang der Fall,
im Jahr 2009 bei etwa einem Drittel aller Asylanträge. Ausgerechnet das
ohnehin überforderte Griechenland wurde dabei mit 2 288 Ersuchen am häufigsten
– in jedem vierten Fall – wegen der Übernahme von Asylsuchenden aus
Deutschland angefragt. Flüchtlinge aus Afghanistan und Irak bildeten dabei die größten
Gruppen der Betroffenen. Hoch brisant ist, dass die Gesamtschutzquote in
Deutschland nach Angaben von Eurostat im zweiten Quartal 2009 bei über
40 Prozent lag (bei afghanischen und irakischen Staatsangehörigen noch einmal
deutlich höher), während sie zum Beispiel in Griechenland nur 1 Prozent betrug.
Von auch nur annähernd gleichen Chancen im europäischen Asylsystem, die das
gegenwärtige Zwangsverteilungssystem rechtfertigen können sollen, kann
deshalb keine Rede sein.
Der Anteil von Minderjährigen an allen Asylsuchenden betrug im Jahr 2009
33,4 Prozent.
Die Fragestellerinnen und Fragesteller haben erfreut zur Kenntnis genommen,
dass das Bundesministerium des Innern seit Anfang 2010 ihrer Anregung folgt,
in den monatlichen Pressemitteilungen maßgeblich auf die Gesamtschutzquote
abzustellen, während dies Anfang 2008 noch mit dem Hinweis abgelehnt Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 10. November 2010
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/3744 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodewurde, es stünde ihnen frei, „die nach ihrem eigenen Verständnis relevanten
Zahlen zusammenzuaddieren“ (vgl. Bundestagsdrucksache 16/7687, Antwort
zu Frage 8).
Bedauerlicherweise war allerdings auch in der Pressemitteilung des
Bundesministeriums des Innern vom 21. Januar 2010 fälschlich von fast 440 000
„Asylbewerbern“ die Rede, die im Jahr 1992 angeblich nach Deutschland gekommen
seien, obwohl sich die Zahl „440 000“ auf gestellte Asylanträge (häufig
Mehrfach- oder Folgeanträge identischer Personen) und nicht auf eingereiste
Personen bezieht. Bei einer realistischen Betrachtung und einer – seit 1995 üblichen –
Trennung von Asylerst- und Zweitanträgen muss von etwa 272 000 neu
eingereisten Asylsuchenden bzw. Erstanträgen im Jahr 1992 ausgegangen werden
(vgl. Bundestagsdrucksache 16/7687, Frage 15a). Die Zahl von angeblich
„440 000“ Asylsuchenden im Jahr 1992 war bekanntlich eine maßgebliche
Begründung für die faktische Abschaffung des Asylgrundrechts im Jahr 1993.
1. Wie hoch war die Gesamtschutzquote (Anerkennungen nach § 16a des
Grundgesetzes, nach § 60 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes/der Genter
Flüchtlingskonvention – AufenthG/GFK – und von
Abschiebungshindernissen nach § 60 Absatz 2, 3, 5 und 7 AufenthG) in der Entscheidungspraxis des
BAMF im dritten Quartal 2010, und wie lautet der Vergleichswert des
vorherigen Quartals (bitte in absoluten Zahlen und in Prozent angeben, bitte
auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern und der Art der
Anerkennung differenzieren: Asylberechtigung – staatliche/nichtstaatliche
Verfolgung; Flüchtlingsschutz – staatliche/nichtstaatliche Verfolgung; subsidiärer
Schutz nach § 60 Absatz 2 und 5 AufenthG – unmenschliche Behandlung,
subsidiärer Schutz nach § 60 Absatz 3 AufenthG – Todesstrafe, subsidiärer
Schutz nach § 60 Absatz 7 Satz 2 AufenthG – bewaffnete Konflikte,
subsidiärer Schutz nach § 60 Absatz 7 Satz 1 AufenthG – sonstige existenzielle
Gefahren), und wie hoch war in den genannten Zeiträumen die
Ablehnungsquote, wenn Dublin-Entscheidungen nicht berücksichtigt werden?
Die sog. Gesamtschutzquoten im Sinne der Frage können den nachfolgenden
Tabellen entnommen werden.
2. Quartal 2010 Gesamtschutz 3. Quartal 2010 Gesamtschutz
absolut in Prozent absolut in Prozent
Herkunftsländer gesamt 2 862 25,4 Herkunftsländer gesamt 3 147 22,7
darunter darunter
Irak 860 54,4 Afghanistan 575 41,1
Afghanistan 714 48,4 Irak 1 066 54,3
Iran 361 54,2 Somalia 114 76,0
Serbien 7 1,1 Serbien 9 0,9
Kosovo 23 3,2 Mazedonien 2 0,4
Somalia 148 91,9 Iran 476 49,8
Türkei 109 17,2 Syrien 118 15,3
Syrien 135 25,6 Russische Föderation 105 23,2
Vietnam 2 0,7 Türkei 68 10,1
Russische Föderation 93 20,0 Kosovo 25 3,2
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/3744Im dritten Quartal 2010 bezogen sich 5,1 Prozent der Entscheidungen auf
Dublinfälle (erfasst als „anderweitig erledigt“). Im zweiten Quartal 2010 waren
es 4,8 Prozent und im ersten Quartal 7,9 Prozent (Prozentzahlen gegenüber
Angaben in Bundestagsdrucksache 17/2674, Antwort zu Frage 1, wegen
Rechenfehler berichtigt).
2. Wie viele Widerrufsverfahren wurden im dritten Quartal 2010 eingeleitet,
und wie lautet der Vergleichswert für das vorherige Quartal (bitte
Gesamtzahlen angeben und nach den verschiedenen Formen der Anerkennung und
den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
3. Wie viele Entscheidungen in Widerrufsverfahren mit welchem Ergebnis gab
es in den vorgenannten Zeiträumen (bitte Gesamtzahlen angeben und nach
den verschiedenen Formen der Anerkennung und den zehn wichtigsten
Herkunftsländern differenzieren, bitte auch die jeweiligen Widerrufsquoten
benennen)?
Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
. 2. Quartal 2010 3. Quartal 2010
absolut in Prozent absolut in Prozent
Asylberechtigung 144 1,3 183 1,3
Flüchtlingsschutz (§ 60 I AufenthG) 1 886 16,8 2 212 15,9
Subsidiärer Schutz nach
§ 60 II AufenthG 179 1,6 114 0,8
§ 60 III AufenthG 0 0,0 5 0,0
§ 60 V AufenthG 3 0,0 6 0,0
§ 60 VII Satz 1 AufenthG 638 5,7 618 4,5
§ 60 VII Satz 2 AufenthG 12 0,1 8 0,1
Gesamtschutz 2 862 25,4 3 147 22,7
ENTSCHEIDUNGEN über Widerrufsprüfverfahren
2. Quartal 2010 angelegte
Widerrufsprüfverfahren
insgesamt
Widerruf/
Rücknahme
Artikel 16a GG
Widerruf/
Rücknahme
Flüchtlingseigenschaft
Widerruf/
Rücknahme
subsidiärer
Schutz
kein Widerruf/
keine
Rücknahme
absolut
in
Prozent
absolut
in
Prozent
absolut
in
Prozent
absolut
in
Prozent
Herkunftsländer gesamt
1 707 6 654 186 2,8 716 10,8 73 1,1 5 679 85,3
Irak 410 4 502 53 1,2 591 13,1 2 0,0 3 856 85,7
Türkei 333 678 64 9,4 27 4,0 17 2,5 570 84,1
Iran 181 298 13 4,4 20 6,7 2 0,7 263 88,3
Russische F. 119 126 2 1,6 4 3,2 5 4,0 115 91,3
Afghanistan 74 147 4 2,7 6 4,1 10 6,8 127 86,4
Drucksache 17/3744 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeENTSCHEIDUNGEN über Widerrufsprüfverfahren
2. Quartal 2010 angelegte
Widerrufsprüfverfahren
insgesamt
Widerruf/
Rücknahme
Artikel 16a GG
Widerruf/
Rücknahme
Flüchtlingseigenschaft
Widerruf/
Rücknahme
subsidiärer
Schutz
kein Widerruf/
keine
Rücknahme
absolut
in
Prozent
absolut
in
Prozent
absolut
in
Prozent
absolut
in
Prozent
Kosovo 70 116 18 15,5 3 2,6 15 12,9 80 69,0
Eritrea 50 104 0 0,0 2 1,9 0 0,0 102 98,1
Pakistan 50 71 3 4,2 0 0,0 1 1,4 67 94,4
Syrien 41 60 1 1,7 4 6,7 1 1,7 54 90,0
Aserbaidschan 33 35 0 0,0 3 8,6 0 0,0 32 91,4
ENTSCHEIDUNGEN über Widerrufsprüfverfahren
3. Quartal 2010 angelegte
Widerrufsprüfverfahren
insgesamt
Widerruf/
Rücknahme
Art. 16a GG
Widerruf/
Rücknahme
Flüchtlingseigenschaft
Widerruf/
Rücknahme
subsidiärer
Schutz
kein
Widerruf/
keine
Rücknahme
absolut
in
Prozent
absolut
in
Prozent
absolut
in
Prozent
absolut
in
Prozent
Herkunftsländer gesamt
2 592 2 094 61 2,9 154 7,4 34 1,6 1 845 88,1
Irak 821 977 2 0,2 73 7,5 2 0,2 900 92,1
Türkei 360 259 17 6,6 17 6,6 7 2,7 218 84,2
Iran 261 255 15 5,9 22 8,6 1 0,4 217 85,1
Russische F. 160 80 0 0,0 1 1,3 0 0,0 79 98,8
Afghanistan 143 56 11 19,6 3 5,4 1 1,8 41 73,2
Eritrea 113 58 0 0,0 1 1,7 0 0,0 57 98,3
Syrien 75 32 1 3,1 8 25,0 0 0,0 23 71,9
Kosovo 73 48 6 12,5 1 2,1 3 6,3 38 79,2
Myanmar 70 16 0 0,0 1 6,3 0 0,0 15 93,8
Pakistan 59 34 0 0,0 0 0,0 4 11,8 30 88,2
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/37444. Wie lang war die durchschnittliche Verfahrensdauer im ersten Halbjahr 2010
bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung (d. h. inklusive eines
Gerichtsverfahrens, bitte auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren)?
Die Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
5. Wie viele Verfahren im Rahmen der Dublin-II-Verordnung wurden im
dritten Quartal 2010 insgesamt eingeleitet, und wie lautet der Vergleichswert für
das vorherige Quartal (bitte in absoluten Zahlen und in Prozentzahlen die
Relation zu allen Asylerstanträgen sowie die Quote der auf Eurodac-Treffern
basierenden Verfahren und die Quote der Verfahren nach „illegalem“
Grenzübertritt ohne Asylgesuch angeben)?
Die Angaben können der folgenden Tabelle entnommen werden. Verfahren nach
„illegalem“ Grenzübertritt ohne Asylgesuch werden nicht gesondert erfasst.
1. Halbjahr 2010 Durchschnittliche Bearbeitungsdauer
in Monaten
Herkunftsländer gesamt 14,4
darunter:
Irak 11,2
Afghanistan 12,2
Türkei 20,5
Iran 15,4
Kosovo 12,0
Serbien 10,9
Russische Föderation 27,3
Vietnam 6,3
Syrien 16,6
Indien 10,3
Asylerstanträge
Übernahmeersuchen
(ÜE) an die
Mitgliedstaaten
gesamt
Prozentualer
Anteil der ÜE
zu den
Asylerstanträgen
Prozentualer Anteil
der ÜE mit
EURODAC-Treffer
2. Quartal 2010 7 673 2 231 29,1 68,1
3. Quartal 2010 12 002 2 302 19,2 69,3
Drucksache 17/3744 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodea) Welches waren in den benannten Zeiträumen die zehn am stärksten
betroffenen Herkunftsländer, und welches die zehn am stärksten
angefragten EU-Mitgliedstaaten (bitte in absoluten Werten und in Prozentzahlen
angeben)?
Die Angaben können den folgenden Tabellen entnommen werden.
2. Quartal 2010 Übernahmeersuchen 3. Quartal 2010 Übernahmeersuchen
Herkunftsländer absolut in Prozent Herkunftsländer absolut in Prozent
Afghanistan 593 26,6 Afghanistan 563 24,5
Georgien 262 11,7 Somalia 270 11,7
Irak 200 9,0 Irak 163 7,1
Russ. Föderation 168 7,5 Georgien 138 6,0
Kosovo 130 5,8 Russ. Föderation 137 6,0
Iran 78 3,5 Iran 114 5,0
Türkei 64 2,9 Serbien 88 3,8
Somalia 63 2,8 Kosovo 71 3,1
Serbien 61 2,7 Ungeklärt 70 3,0
Ungeklärt 59 2,6 Türkei 62 2,7
2. Quartal 2010 Übernahmeersuchen 3. Quartal 2010 Übernahmeersuchen
ÜE an Mitgliedstaaten absolut in Prozent ÜE an Mitgliedstaaten absolut in Prozent
Griechenland 640 28,7 Griechenland 587 25,5
Polen 329 14,7 Italien 304 13,2
Italien 206 9,2 Polen 204 8,9
Schweden 149 6,7 Schweden 184 8,0
Frankreich 139 6,2 Frankreich 158 6,9
Ungarn 115 5,2 Österreich 127 5,5
Österreich 111 5,0 Norwegen 99 4,3
Norwegen 100 4,5 Belgien 92 4,0
Belgien 89 4,0 Ungarn 89 3,9
Schweiz 77 3,5 Schweiz 88 3,8
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/3744b) Wie viele Dublin-Entscheidungen mit welchem Ergebnis (Zuständigkeit
eines anderen EU-Mitgliedstaates bzw. der Bundesrepublik Deutschland,
Selbsteintritt nach Artikel 3 Absatz 2 DublinV, humanitäre Fälle nach
Artikel 15 DublinV) gab es in den benannten Zeiträumen?
Entscheidungen über Dublin-Verfahren werden beim Bundesamt für Migration
und Flüchtlinge nach den in der folgenden Tabelle aufgeführten Kategorien
erfasst. Die Zahl der Selbsteintritte wird statistisch nicht erhoben.
c) Wie viele Überstellungen nach der Dublin-II-Verordnung wurden in den
benannten Zeiträumen vollzogen (bitte in absoluten Werten und in
Prozentzahlen angeben und auch nach den zehn wichtigsten
Herkunftsländern und EU-Mitgliedstaaten – in jedem Fall auch Griechenland –
differenzieren)?
Die Angaben können den folgenden Tabellen entnommen werden.
2. Quartal 2010 3. Quartal 2010
Ablehnungen durch den
Mitgliedstaat gesamt
425 444
Zustimmungen des
Mitgliedstaates gesamt
1 872 1 606
davon Ablehnungen
nach Artikel 15 Dublin II
10 5
davon Zustimmungen
nach Artikel 15 Dublin II
2 0
2. Quartal 2010 Überstellungen 3. Quartal 2010 Überstellungen
Herkunftsländer absolut in Prozent Herkunftsländer absolut in Prozent
gesamt 697 gesamt 629
darunter: darunter:
Russ. Föderation 113 16,2 Irak 90 14,3
Georgien 94 13,5 Georgien 69 11,0
Irak 73 10,5 Kosovo 59 9,4
Afghanistan 46 6,6 Russ. Föderation 59 9,4
Kosovo 45 6,5 Afghanistan 40 6,4
Serbien 28 4,0 Somalia 32 5,1
Ungeklärt 27 3,9 Iran 31 4,9
Algerien 25 3,6 Algerien 22 3,5
Nigeria 25 3,6 Türkei 22 3,5
Libanon 22 3,2 Ungeklärt 14 2,2
Drucksache 17/3744 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperioded) Wie hoch war der Anteil der in Zuständigkeit der Bundespolizei
durchgeführten Dublin-Verfahren bzw. Überstellungen?
Im zweiten Quartal 2010 hat die Bundespolizei 43 Ersuchen an andere Staaten
gestellt und 42 Überstellungen vollzogen. Im dritten Quartal 2010 hat die
Bundespolizei 40 Ersuchen an andere Staaten gestellt und 40 Überstellungen
vollzogen.*
6. Wie viele Asylanträge wurden im dritten Quartal 2010 bzw. im vorherigen
Quartal nach § 14a Absatz 2 des Asylverfahrensgesetzes von Amts wegen
für hier geborene (oder eingereiste) Kinder von Asylsuchenden gestellt, wie
viele Asylanträge wurden in den genannten Zeiträumen von bzw. für
Kinder(n) unter 16 Jahren bzw. von Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren
bzw. von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen gestellt (bitte jeweils in
absoluten Zahlen und in Prozentzahlen in Relation zur Gesamtzahl der
Asylanträge sowie die Gesamtzahl der Anträge unter 18-Jähriger und sich
überschneidende Teilmengen angeben), und wie hoch war die
Gesamtschutzquote bei unbegleiteten Minderjährigen bzw. bei unter 18-Jährigen?
Die Angaben hierzu können der folgenden Tabelle entnommen werden.
Teilmengen sind eingerückt zur beinhaltenden Menge angegeben. Bei Anträgen
nach § 14a Absatz 2 des Asylverfahrensgesetzes (AsylVfG), die nur Kinder
unter 16 Jahre betreffen, kann statistisch nicht unterschieden werden, ob ein
Kind hier geboren oder eingereist ist.
Die Gesamtschutzquote bei unbegleiteten Minderjährigen unter 16 Jahren lag
im dritten Quartal 2010 bei 44,6 Prozent (zweites Quartal 2010: 44,1 Prozent),
bei Unbegleiteten im Alter von 16 bis unter 18 Jahren bei 28,7 Prozent (zweites
Quartal 2010: 34,6 Prozent) und bei Personen unter 18 Jahren bei 32,9 Prozent
(zweites Quartal 2010: 37,7 Prozent).
2. Quartal 2010 Überstellungen 3. Quartal 2010 Überstellungen
an Mitgliedstaaten absolut in Prozent an Mitgliedstaaten absolut in Prozent
gesamt 697 gesamt 629
darunter: darunter:
Polen 174 25,0 Polen 87 13,8
Italien 87 12,5 Italien 81 12,9
Schweden 64 9,2 Schweden 69 11,0
Norwegen 58 8,3 Schweiz 51 8,1
Frankreich 57 8,2 Belgien 45 7,2
Ungarn 57 8,2 Österreich 44 7,0
Belgien 38 5,5 Frankreich 43 6,8
Österreich 31 4,4 Ungarn 37 5,9
Niederlande 31 4,4 Norwegen 33 5,2
Schweiz 20 2,9 Niederlande 28 4,5
Griechenland 17 2,4 Griechenland 17 2,7
* Die Zahlen wurden entsprechend dem Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 18. September 2012 korrigiert.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/37447. Wie lautet die Statistik zu Rechtsmitteln und Gerichtsentscheidungen im
Bereich Asyl für das Jahr 2010 (soweit vorliegend), und welche Angaben zur
Dauer des gerichtlichen Verfahrens lassen sich machen (bitte wie in der
Antwort zu Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 17/1717 darstellen)?
Die Angaben können den folgenden Tabellen entnommen werden.
2. Quartal.2010 3. Quartal 2010
absolut Verhältnis zu
Asylerstanträge
gesamt
absolut Verhältnis zu
Asylerstanträge
gesamt
Asylerstanträge gesamt 7 865 12 002
Asylerstanträge von Minderjährigen unter
18 Jahre insgesamt
2 704 35,2 % 4 409 36,7 %
Asylerstanträge von Minderjährigen
unter 16 Jahre
2 178 28,4 % 3 555 29,6 %
unbegleitete Minderjährige unter
16 Jahre
115 1,5 % 130 1,1 %
Anträge gem. § 14a Absatz 2
AsylVfG
441 5,7 % 444 3,7 %
Asylerstanträge von Minderjährigen von
16 bis unter 18 Jahre
526 6,9 % 854 7,1 %
unbegleitete Minderjährige (16 bis
unter 18 Jahre)
272 3,5 % 485 4,0 %
Erst- und Folgeanträge
Januar –
August 2010
eingelegte
Klagen,
Berufungen,
Revisionen
Gerichtsentscheidungen
anhängige
Rechtsmittel
Artikel 16a/
Flüchtlingsschutz/
subsidiärer Schutz
Ablehnungen sonst.
Verfahrenserledigungen
(z. B.
Rücknahmen)
absolut
in
Prozent
absolut
in
Prozent
absolut
in
Prozent
Herkunftsländer
gesamt
12 727 6 714 789 11,8 2 370 35,3 3 555 52,9 15 688
darunter
Afghanistan 1 789 526 228 43,3 53 10,1 245 46,6 1 841
Irak 1 698 1 199 106 8,8 575 48,0 518 43,2 2 578
Kosovo 886 441 19 4,3 139 31,5 283 64,2 817
Türkei 835 627 69 11,0 158 25,2 400 63,8 1 206
Syrien 736 298 48 16,1 99 33,2 151 50,7 987
Serbien 652 269 3 1,1 72 26,8 194 72,1 613
Drucksache 17/3744 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeErst- und Folgeanträge
Januar – August
2010
eingelegte
Klagen,
Berufungen,
Revisionen
Gerichtsentscheidungen
anhängige
Rechtsmittel
Artikel 16a/
Flüchtlingsschutz/
subsidiärer Schutz
Ablehnungen sonst.
Verfahrenserledigungen
(z. B.
Rücknahmen)
absolut
in
Prozent
absolut
in
Prozent
absolut
in
Prozent
Iran 622 359 71 19,8 88 24,5 200 55,7 781
Russische F. 592 275 15 5,5 92 33,5 168 61,1 844
Pakistan 470 153 21 13,7 76 49,7 56 36,6 490
Nigeria 449 243 8 3,3 125 51,4 110 45,3 436
Aserbaidschan 419 228 24 10,5 114 50,0 90 39,5 524
Armenien 220 100 12 12,0 34 34,0 54 54,0 282
Indien 214 152 1 0,7 91 59,9 60 39,5 214
sonst. asiat.
Staatsangeh.
205 109 4 3,7 35 32,1 70 64,2 304
Ungeklärt 184 79 11 13,9 31 39,2 37 46,8 292
Georgien 179 76 – – 31 40,8 45 59,2 169
Libanon 174 121 2 1,7 45 37,2 74 61,2 272
Äthiopien 166 107 51 47,7 15 14,0 41 38,3 143
Kamerun 159 71 4 5,6 30 42,3 37 52,1 155
Mazedonien 150 38 – – 9 23,7 29 76,3 145
Widerrufsverfahren
Januar – August
2010
eingelegte
Klagen,
Berufungen,
Revisionen
Gerichtsentscheidungen
anhängige
Rechtsmittel
Widerruf
Artikel 16a/
Flüchtlingseigenschaft/
subs. Schutz
kein Widerruf sonst.
Verfahrenserledigungen (z. B.
Rücknahmen)
absolut
in
Prozent
absolut
in
Prozent
absolut
in
Prozent
Herkunftsländer
gesamt
493 1 139 257 22,6 481 42,2 401 35,2 1 657
darunter
Türkei 185 663 111 16,7 337 50,8 215 32,4 630
Irak 71 114 51 44,7 3 2,6 60 52,6 321
Iran 49 58 13 22,4 24 41,4 21 36,2 54
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/3744Widerrufsverfahren
Januar – August
2010
eingelegte
Klagen,
Berufungen,
Revisionen
Gerichtsentscheidungen
anhängige
Rechtsmittel
Widerruf
Artikel 16a/
Flüchtlingseigenschaft/
subs. Schutz
kein Widerruf sonst.
Verfahrenserledigungen (z. B.
Rücknahmen)
absolut
in
Prozent
absolut
in
Prozent
absolut
in
Prozent
Kosovo 36 39 16 41,0 5 12,8 18 46,2 54
Afghanistan 26 37 5 13,5 18 48,6 14 37,8 105
Togo 17 54 8 14,8 41 75,9 5 9,3 84
Russische
Föderation
12 8 3 37,5 5 62,5 – – 42
Korea (Dem.
Volksrepublik)
10 3 – – 2 66,7 1 33,3 12
Aserbaidschan 9 12 1 8,3 6 50,0 5 41,7 17
Ungeklärt 7 5 3 60,0 1 20,0 1 20,0 26
Armenien 6 13 – – 12 92,3 1 7,7 22
Libanon 6 6 2 33,3 4 66,7 – – 18
Syrien 6 12 1 8,3 4 33,3 7 58,3 20
Widerrufsverfahren
Januar – August
2010
eingelegte
Klagen,
Berufungen,
Revisionen
Gerichtsentscheidungen
anhängige
Rechtsmittel
Widerruf
Artikel 16a/
Flüchtlingseigenschaft/
subs. Schutz
kein Widerruf sonst.
Verfahrenserledigungen (z. B.
Rücknahmen)
absolut
in
Prozent
absolut
in
Prozent
absolut
in
Prozent
Algerien 4 4 2 50,0 1 25,0 1 25,0 17
Pakistan 4 3 – – – – 3 100,0 6
Serbien 4 35 22 62,9 2 5,7 11 31,4 27
Tunesien 4 – – – – – – – 7
Äthiopien 3 – – – – – – – 6
Nigeria 3 3 2 66,7 – – 1 33,3 6
Serbien und
Montenegro
3 4 2 50,0 1 25,0 1 25,0 4
Drucksache 17/3744 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodea) Hat das BAMF seine Entscheidungspraxis in Bezug auf afghanische
Flüchtlinge infolge der Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 29.
Juni 2010 geändert, und wenn ja, inwiefern (bitte möglichst genau
ausführen, Nachfrage zu Bundestagsdrucksache 17/2674, Frage 7a)?
Nein.
b) Hält das BAMF an Widerrufsverfahren gegenüber anerkannten
türkischen Flüchtlingen wegen einer angeblich dauerhaft und grundlegend
geänderten Sachlage in der Türkei fest, obwohl diese Widerrufe von den
Gerichten im Zeitraum 2009 bis 2010 nur zu 10 bis 15 Prozent bestätigt
wurden, und wenn ja, wie ist dies in Anbetracht des hohen prozessualen
Aufwands für alle Beteiligten sowie der damit zusammenhängenden
psychischen Belastungen für die Betroffenen zu begründen, und wie hat sich
die Rechtsprechung zu dieser Frage entwickelt (Nachfrage zu
Bundestagsdrucksache 17/2674, Frage 7b)?
Ja. Die unterschiedliche Entscheidungspraxis der Verwaltungsgerichte zeigt,
dass die Bewertung des Bundesamtes durchaus geteilt wird, auch wenn sie sich
noch nicht durchgesetzt hat. Die Rechtsprechung zu Widerrufen/Türkei ist im
Wesentlichen unverändert.
c) Wie bewertet und erklärt die Bundesregierung den auffallend geringen
Anteil von gerichtlich bestätigten Widerrufen in Bezug auf Flüchtlinge
aus Togo (2009 bis 2010: 5 bis 10 Prozent), und welche Konsequenzen
für die Widerrufspraxis des BAMF werden hieraus gezogen?
Die Bundesregierung bewertet Entscheidungen der Verwaltungsgerichte nicht.
d) Welche Kosten hatte der deutsche Staat für das Jahr 2009 im
Zusammenhang mit Gerichtsentscheidungen über die Rechtmäßigkeit von
Widerrufen der Flüchtlingseigenschaft bzw. des subsidiären Schutzes zu
tragen?
Derartige Kosten werden nicht gesondert erfasst.
8. Was sind aus Sicht der Bundesregierung die maßgeblichen Gründe für den
Anstieg der Gesamtschutzquote von zwischen 4,9 und 6,5 Prozent in den
Jahren 2002 bis 2006 auf 27,5 bis 37,7 Prozent in den Jahren 2007 bis 2009?
Die Entwicklung der Schutzquote wird von vielen unterschiedlichen Faktoren
beeinflusst. Einen dieser Faktoren kann die Entwicklung der politischen und
gesellschaftlichen Situation in bestimmten Herkunftsländern darstellen. Der in der
Frage thematisierte Anstieg der Gesamtschutzquote resultiert zum größten Teil
aus einem Anstieg der Schutzquote für die Herkunftsländer Irak und
Afghanistan.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/37449. Was sind aus Sicht der Bundesregierung die Gründe für das Absinken der
Gesamtschutzquote auf unter 25 Prozent im laufenden Jahr, und inwieweit
besteht diesbezüglich womöglich ein Zusammenhang mit dem befristeten
Einsatz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Asylbereich aus anderen
Abteilungen des BAMF (vgl. Bundestagsdrucksache 17/2993, Antwort zu
Frage 39)?
Die Gesamtschutzquote ist in hohem Maße davon abhängig, aus welchen
Herkunftsländern die beschiedenen Antragsteller stammen, welchen
Bevölkerungsgruppen (z. B. religiösen oder ethnischen Minderheiten) sie angehören und
welche Gefährdungseinschätzung im Zeitpunkt der Bescheidung vorzunehmen
ist. Im Jahr 2010 haben sich diese Rahmenbedingungen geändert. Ein
Zusammenhang der gesunkenen Schutzquote mit dem befristeten Einsatz von
Mitarbeitern anderer Abteilungen im Asylbereich besteht nicht.
a) Welche Aufgaben wurden diesem befristet eingesetzten Personal genau
übertragen (z. B. bestimmte Herkunftsländer, bestimmte Sachverhalte),
wie wurden diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf ihre Aufgabe
vorbereitet und insbesondere über die aktuelle Lage in den
Herkunftsländern und die komplexe und aktuelle Rechtsentwicklung informiert?
Für die Mitarbeiter aus den anderen Abteilungen, die zum Teil aufgrund früherer
Tätigkeiten schon über Erfahrungen im Asylbereich verfügten, wurden
Schulungsmaßnahmen durchgeführt, um sie insbesondere auch mit der neueren
Rechtsentwicklung vertraut zu machen. Unter Berücksichtigung der
individuellen Fähigkeiten wurden ihnen vorsortierte Fallgruppen zur Bearbeitung
zugewiesen, z. B. Christen aus dem Irak, die im Regelfall als Flüchtlinge anerkannt
werden können. Diese Mitarbeiter wurden zudem schwerpunktmäßig für
Regelüberprüfungen nach § 73 Absatz 2a AsylVfG eingesetzt.
b) Welche Angaben und Erkenntnisse liegen dazu vor, inwieweit die
befristet im Asylbereich eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu
anderen Anerkennungs- bzw. Ablehnungsquoten kommen als das
langjährig eingearbeitete Personal?
Etwaige Unterschiede bei den Entscheidungsquoten sind auf die
unterschiedlichen Fallkonstellationen zurückzuführen und nicht abhängig von den
eingesetzten Mitarbeitern.
10. Wie bewertet und erklärt die Bundesregierung den Umstand, dass im Jahr
2009 über 99 Prozent aller Anerkennungen einer Flüchtlingseigenschaft
auf einer nichtstaatlichen Verfolgung basierten (2008 waren es über
90 Prozent), und inwieweit lässt sich hieraus im Umkehrschluss ableiten,
dass die Anerkennungsquoten bis zum Jahr 2005 womöglich deutlich
höher ausgefallen wären, wenn bereits damals die nichtstaatliche (und
nicht nur die „quasi-staatliche“) Verfolgung rechtlich grundsätzlich als
„asylrelevant“ betrachtet worden wäre (bitte ausführen)?
Eine Erfassung von Fluchtgründen hinsichtlich staatlicher oder nichtstaatlicher
Verfolgung erfolgte vor 2005 nicht. Es kann daher keine belastbare Aussage
dazu getroffen werden, in wie vielen Fällen die Feststellung eines
Abschiebungsverbots gemäß § 51 Absatz 1 des Ausländergesetzes (alt) scheiterte, weil
die vorgetragene Verfolgung weder staatlich noch dem Staat zurechenbar war.
Es liegt jedoch in der Natur der Sache, dass eine Veränderung der rechtlichen
Rahmenbedingungen auch eine Änderung der Rechtspraxis bewirkt.
Drucksache 17/3744 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode11. Welche Gründe gibt es nach Ansicht der Bundesregierung für den
eklatanten Anstieg der Asylsuchenden im Monat September 2010 aus den
Ländern Serbien und Mazedonien (von 255 auf 800 bzw. von 162 auf 521),
und inwieweit hängt dies nach ihrer Ansicht insbesondere mit der
grundsätzlichen Befreiung der Staatsangehörigen beider Länder von der
Visumpflicht für Aufenthalte in der EU zusammen (bitte ausführen, auch
zur Frage, warum sich dies gegebenenfalls erst jetzt so bemerkbar macht)?
Gesicherte Erkenntnisse zu den Motiven serbischer und mazedonischer
Asylantragsteller liegen nicht vor. Es gibt jedoch Indizien, dass eine Ursache für den
Anstieg von Asylsuchenden serbischer und mazedonischer Staatsangehörigkeit
darin bestehen könnte, dass u. a. Asylbewerber und zur Ausreise aus
Deutschland verpflichtete Personen aus diesen Ländern im Rahmen des Bund-Länder-
Rückkehrförderprogramms REAG/GARP eine finanzielle Unterstützung (pro
erwachsener Person 400 Euro GARP-Starthilfe und 200 Euro REAG-
Reisebeihilfe) erhalten konnten, wenn sie sich zur freiwilligen Ausreise aus Deutschland
entscheiden. Für serbische und mazedonische Staatsangehörige, die nach dem
Datum der Visumfreiheit nach Deutschland eingereist sind, ist diese finanzielle
Unterstützung daher zu Mitte Oktober 2010 vom Bund und nachfolgend von fast
allen Bundesländern eingestellt worden.
12. Welche Konsequenzen hatte die Rücknahme des Vorbehalts zur UN-
Kinderrechtskonvention in der Asyl-Entscheidungspraxis des BAMF in seiner
Rechtsauffassung und im Umgang mit minderjährigen Asylsuchenden
(Änderungen bitte einzeln benennen und möglichst präzise und begründet
antworten, auch insofern kein Änderungsbedarf gesehen wird)?
Entsprechende Änderungen sind nicht erfolgt, da das deutsche Aufenthalts- und
Asylverfahrensrecht bereits vor der Rücknahme der Erklärung in vollem
Umfang den Vorgaben der VN-Kinderrechtskonvention entsprach.
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ISSN 0722-8333]