Maßnahmen der Bundesregierung zur Reform der Rettungsdienstfinanzierung
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Die Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung hat Anfang September 2023 mit ihrer neunten Stellungnahme einen Ansatz zur zukünftigen Rettungsdienstfinanzierung aufgezeigt (vgl. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/K/Krankenhausreform/BMG_Stellungnahme_9_Rettungsdienst_bf.pdf). Der Bundesminister für Gesundheit, Dr. Karl Lauterbach, hat bereits angekündigt, die Überlegungen in seine „Reformpläne einfließen“ zu lassen (vgl. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/regierungskommission-legt-rettungsdienst-konzept-vor-pm-07-09-23.html).
Inhaltlich zielt die Stellungnahme nach Einschätzung der Fragesteller darauf ab, die gewachsenen Finanzierungsstrukturen auf Länderebene durch eine bundesweit einheitliche „Entgeltlösung“ zu ersetzen. Gleichzeitig sollen durch die Neuregelung auf Bundesebene Probleme durch sogenannte Fehlanreizsysteme beendet werden. Daneben werden nach Auffassung der Regierungskommission die Probleme um „Querfinanzierungen“ zulasten der Krankenkassen beseitigt. Träger des Rettungsdienstes als kommunaler Pflichtaufgabe sind durch jeweiliges Landesrecht die Landkreise und kreisfreien Städte.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Bis wann will die Bundesregierung ggf. Eckpunkte und einen Gesetzentwurf zur Reform der Notfallfallversorgung bzw. zur Reform der Rettungsdienstfinanzierung vorlegen?
Wird ein etwaiger Gesetzentwurf zur Reform der Rettungsdienstfinanzierung nach Rechtsauffassung der Bundesregierung im Bundesrat nicht zustimmungsbedürftig sein (Artikel 74 Absatz 2 des Grundgesetzes – GG)?
Wie begründet die Bundesregierung ggf. ihre Einschätzung vor dem Hintergrund der kommunalen Trägerschaft des Rettungsdienstes?
Inwieweit wurden Überlegungen zur Reform der Notfallfallversorgung bzw. zur Reform der Rettungsdienstfinanzierung bisher mit Vertretern der Länder und Kommunen beraten?
Wie soll der Rettungsdienst als Teil des Gefahrenabwehrsystems und zwingend notwendige Säule der gesellschaftlichen Daseinsvorsorge nach Ansicht der Bundesregierung zukünftig insgesamt ausgestaltet werden?
Plant die Bundesregierung in ihren weiteren Überlegungen zur Reform der Notfallversorgung bzw. Rettungsdienstfinanzierung, die gewachsenen Finanzierungsstrukturen auf Länderebene durch eine bundesweit einheitliche „Entgeltlösung“ zu ersetzen, wie es die Regierungskommission vorschlägt, wenn nein, welche alternativen Finanzierungsmodelle plant die Bundesregierung im Rahmen der anstehenden Reform, und wenn ja, welche Vor- und welche Nachteile sieht die Bundesregierung dabei mit Blick auf das Ziel einer flächendeckenden Notfallversorgung?
Welche Vor- und Nachteile sieht die Bundesregierung in der Festlegung von Entgelten gegenüber Gebühren im Bereich Rettungsdienste im Allgemeinen?
Wie soll nach Ansicht der Bundesregierung eine mögliche Trennung von Vorhalte- und Betriebskosten konkret umgesetzt werden?
Wie würden nach Ansicht der Bundesregierung bei bundesweit einheitlichen Entgelten mögliche regionale oder einzelne Kostenunterschiede z. B. zwischen Trägerbereichen (Landkreise, kreisfreie Städte usw.) ausgeglichen werden können?
Welche Faktoren sollen hier eine Rolle spielen?
Wie bewertet die Bundesregierung den Umgang mit sogenannten Bagatelleinsätzen im Rahmen eines Systems mit Gebühren bzw. eines Entgeltsystems?
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung daraus für eine mögliche Gesetzgebung?
Wie soll nach Auffassung der Bundesregierung bei dem vorgeschlagenen Entgeltsystem die Vergütung der rettungsdienstlichen Leistungen von nicht krankenversicherten Personen sichergestellt werden?