Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/9909 –
Nachhaltige Wasser- und Sanitätsversorgung zur Erreichung von SDG 6
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Etwa 90 Prozent der klimawandelbedingten extremen Wetterereignisse, also
etwa Starkregen, Wirbelstürme, Überschwemmungen oder Dürren, stehen in
direktem Zusammenhang mit dem Thema Wasser. Es fehlt Mensch und Tier
vielerorts an nutzbarem Wasser, was katastrophale Folgen für die Entwicklung
hat. Hiervon sind laut der Vereinten Nationen heute bereits 2,3 Milliarden
Menschen direkt betroffen. Der Klimawandel manifestiert sich als eine
Wasserkrise. Verschärft wird die Situation zunehmend noch durch politische
Konflikte.
Wenn Menschen keinen sicheren Zugang zu sauberem Wasser und einer
sicheren Sanitärversorgung haben, beeinträchtigt dies nicht nur ihre Lebensqualität,
sondern hat auch erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen. Untersuchungen
haben ergeben, dass jede Investition von 1 US-Dollar in die Wasserversorgung
bis zu 8 US-Dollar an volkswirtschaftlichem Schaden verhindern kann
(
https://www.washnet.de/wp-content/uploads/2023/02/washnet-VENRO_Ford
erungen-WASH_2022_WEB.pdf). Dies geschieht, weil die Gesundheitskosten
gesenkt werden, mehr Zeit für Bildung und Arbeit zur Verfügung steht und
Wasser eine Schlüsselrolle bei der Förderung der nachhaltigen Entwicklung
und der Begrenzung von Migration spielt. Gerade für Frauen und Kinder ist
Wasser bzw. Wassermangel im Bereich der Hygiene ein entscheidender
Entwicklungs- bzw. Risikofaktor.
Die Halbzeitbilanz der Vereinten Nationen zu den Sustainable Development
Goals 6 (SDG 6) „Verfügbarkeit und nachhaltige Bewirtschaftung von Wasser
und Sanitärversorgung für alle gewährleisten“ fällt ernüchternd aus (siehe
Report of the Secretary-General [Special Edition], Progress towards the
Sustainable Development Goals: Towards a Rescue Plan for People and Planet,
S. 12 ff.). Um einen stärkeren Beitrag zu den SDG 6 zu leisten, hatte der
Deutsche Bundestag auf Bundestagsdrucksache 19/19152 die Bundesregierung zu
engagierten Maßnahmen aufgefordert.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/10136
20. Wahlperiode 19.01.2024
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 19. Januar 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung teilt die Auffassung, dass das nachhaltige
Entwicklungsziel (Sustainable Development Goal, SDG) 6 weltweit noch nicht erreicht ist.
Dennoch wurden laut dem „Global Sustainable Development Report 2023“
Fortschritte erreicht (
https://sdgs.un.org/gsdr ). So stieg zwischen 2000 und
2020 der Anteil der Weltbevölkerung, der Zugang zu sicherem Trinkwasser hat,
von 62 Prozent auf 74 Prozent; dies entspricht zwei Milliarden mehr
Menschen. Insgesamt hat sich die Situation auch im Hinblick auf den Zugang zu
sicherer Sanitärversorgung und Hygiene verbessert. Dennoch bestehen weiter
große Ungleichheiten zwischen und innerhalb der Länder: Noch immer haben
zwei Milliarden Menschen keinen Zugang zu sicherem Trinkwasser. Am
stärksten davon betroffen sind arme Bevölkerungsgruppen weltweit sowie
Menschen, die in fragilen Kontexten und/oder in Flüchtlings-Camps leben.
Der Fortschritt wird u. a. durch den Klimawandel und durch konkurrierende
landwirtschaftliche, ökologische und finanzielle Prioritäten sowie durch
Bedrohungen der Wasserqualität und Übernutzung gefährdet.
Daher setzt sich die Bundesregierung weiterhin weltweit auf internationaler
Ebene und in Partnerländern für eine beschleunigte Umsetzung von SDG 6 ein,
um gemeinsam weitere Fortschritte zu erzielen.
1. Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung den SDG 6 im Rahmen
der BMZ-Schwerpunkte (BMZ = Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung) Globale Gesundheit, Hunger- und
Armutsbekämpfung, Klima und Just Transition sowie Feministische
Entwicklungspolitik bei?
Die Bundesregierung erkennt Wasser- und Sanitärversorgung im Sinne von
SDG 6 als Voraussetzung zur Erreichung der „Agenda 2030 für nachhaltige
Entwicklung“ und somit auch als eine zentrale Grundlage für Gesundheit sowie
die Überwindung von Hunger und Armut an.
Klimawandel und Klimaanpassung sind untrennbar mit Wasser verknüpft. Ein
„gerechter Übergang“ hin zu einer klimaneutralen, resilienten und sozial
gerechten Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung („just transition“) ist ohne
Wassersicherheit nicht zu erreichen. Ebenso ist eine Gleichberechtigung der
Geschlechter nur mit gesichertem Zugang zu Wasser, Sanitärversorgung und
Hygiene zu verwirklichen.
Vor diesem Hintergrund setzt sich die Bundesregierung prioritär für den Schutz
und die Verwirklichung der Menschenrechte auf Wasser und Sanitärversorgung
(MRWS) ein.
Das Engagement an diesen Schnittstellen findet sich auch im Strategiepapier
des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(BMZ) zu SDG 6 („Agenda 2030 konkret. Synergien und Konflikte zwischen
Wasser (SDG 6) und weiteren Zielen“, vgl.
www.bmz.de/resource/blob/23466/
qbs-de.pdf) wieder und hat u. a. Eingang in die BMZ-Kernthemenstrategien
Gesundheit, Soziale Sicherung, Bevölkerungsdynamik und die BMZ-Strategie
Feministische Entwicklungspolitik sowie das Positionspapier Nachhaltige
Stadtentwicklung gefunden.
2. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die
Landwirtschaft als eine der Hauptakteure für eine intakte Kreislaufwirtschaft
im Rahmen der internationalen Wasserarchitektur sicherzustellen?
Die Bundesregierung setzt sich mit zahlreichen Initiativen für eine Trendwende
in der globalen Wasserpolitik ein und hebt die Bedeutung von Wasser für die
Lösung der Klimakrise, für Biodiversitätsverlust und Umweltverschmutzung
sowie Ernährungssicherheit hervor. Durch ambitionierte
Umsetzungsmaßnahmen der Vereinten Nationen (VN) und ihrer Mitgliedsstaaten soll die
Umsetzung der „Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ deutlich beschleunigt
werden. Die Menschenrechte auf Wasser- und Sanitärversorgung sind
unmittelbar mit dem Menschenrecht auf Nahrung verbunden.
Im Rahmen der VN-Wasserkonferenz 2023 hat sich die Bundesregierung in
Beiträgen u. a. ausdrücklich zur Schnittstelle Wasser/Landwirtschaft engagiert.
Darüber hinaus befasst sich die deutsche Nachhaltigkeitsstrategie der
Bundesregierung umfassend mit Landwirtschaft, u. a. im VN-System und mit der
Rolle der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen
(FAO).
Beispielhafte Maßnahmen zur Förderung kreislaufwirtschaftlicher Ansätze in
der Landwirtschaft sind u. a. die Initiative „Water and Energy for Food“
(WE4F), das „Sun4Water“-Programm sowie der Fonds zur Förderung von
Innovationen in der Agrar- und Ernährungswirtschaft (i4Ag).
3. Wie viele zwischenstaatliche Konferenzen haben seit 2021 auf Initiative
oder unter maßgeblicher Beteiligung der Bunderegierung stattgefunden,
um den Fortschritt der wasserrelevanten SDGs unmittelbar auf Ebene der
Vereinten Nationen zu begleiten oder zu fördern?
Mit den „Bonn Water Dialogues for Results“ hat das Bundesministerium für
Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit und Verbraucherschutz für die gesamte
Bundesregierung 2021 einen partizipativen Dialogprozess mit VN-
Mitgliedsstaaten und Interessensgruppen durchgeführt. Über 1.000 Vertreterinnen und
Vertreter von VN-Mitgliedstaaten aus allen Regionen, der Zivilgesellschaft
sowie relevanten internationalen Organisationen waren an der Erarbeitung von
Kernbotschaften zur beschleunigten Umsetzung von SDG 6 beteiligt. Der
Prozess mündete in einer hochrangigen internationalen Konferenz, an der die
Kernbotschaften als Ergebnisse des Dialogs an den Generalsekretär der
VN‑Wasserkonferenz 2023 übergeben wurden und leistete damit einen
wichtigen Beitrag für die internationale Debatte zu den wasserrelevanten SDGs sowie
die späteren Ergebnisse der VN-Wasserkonferenz 2023.
Außerdem eröffnete BMZ-Staatssekretär Flasbarth als Repräsentant der
Bundesregierung gemeinsam mit Regierungsvertreterinnen und -vertretern aus aller
Welt im März 2022 das neunte Weltwasserforum in Dakar als weitere
Vorbereitungskonferenz zur VN-Wasserkonferenz 2023 und brachte dort ebenfalls die
Kernbotschaften der Bonn-Dialogues ein, um den Fokus auf eine schnellere
Umsetzung von SDG 6 zu lenken.
Daneben ermöglichte die Bundesregierung die Ausrichtung weiterer regionaler
Vorbereitungstreffen für die VN-Wasserkonferenz 2023 durch die Regionalen
Wirtschaftskommissionen der VN, die die Grundlage für die Identifizierung
regionaler Bedarfe und Lösungen zur Erreichung von SDG 6 darstellten.
Hervorzuheben ist beispielsweise auch der UNESCO Ground Water Summit im
Dezember 2022, an dem sich die Bundesregierung beteiligt und den sie
finanziell unterstützt hat und aus dem wichtige politische Botschaften zur stärkeren
Berücksichtigung von Grundwasser für die Erreichung von SDG 6 und der
gesamten 2030 Agenda hervorgingen.
Auch an der VN-Wasserkonferenz 2023 zur Halbzeit der VN-Wasserdekade
(2018 bis 2028) – der zweiten, reinen Wasserkonferenz auf Ebene der Vereinten
Nationen nach 46 Jahren – hat die Bundesregierung mit einer Delegation unter
Leitung von Bundesumweltministerin Lemke teilgenommen und durch
zahlreiche Beiträge mitgeprägt.
Die Bundesregierung beteiligt sich außerdem regelmäßig an zahlreichen
zwischenstaatlichen Konferenzen auf Ebene der Vereinten Nationen (bspw. VN-
Generalversammlung, VN-Klima- und -Biodiversitätskonferenzen), die
relevant sind für den Fortschritt wasserrelevanter SDGs auf VN-Ebene.
4. Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um sich für die
Stärkung von SDG 6 einzusetzen?
Welche Fortschritte gibt es bei der Koordinierung des Monitorings von
SDG 6?
Die Bundesregierung setzt sich gemeinsam mit multilateralen und bilateralen
Partnern dezidiert für die beschleunigte Umsetzung von SDG 6 und den
wasserrelevanten Zielen der Agenda 2030 im Sinne des UN SDG 6 Global
Acceleration Framework ein, z. B. in den Bereichen Kapazitätsaufbau, Finanzierung
und Governance auf internationaler Ebene und in den Ländern.
Deutschland gehört bei der weltweiten Umsetzung von SDG 6 zu den drei
größten bilateralen Gebern im Wasserbereich und ist im Rahmen seiner
internationalen Zusammenarbeit in über 50 Partnerländern mit zahlreichen
Maßnahmen im Wasser- und Abwassersektor aktiv. In der Afrikanischen
Entwicklungsbank (AfDB) hat Deutschland im Rahmen seiner Mitgliedschaft an der
Formulierung einer neuen Wasserstrategie für den afrikanischen Kontinent
mitgewirkt, welche auch die Themen Klimawandel, Ernährung, Gesundheit sowie
Frieden und Sicherheit in den Blick nimmt.
Die Bundesregierung unterstützt z. B. über UN Water ein umfassendes globales
Monitoring von SDG 6, um eine evidenzbasierte Entscheidungsgrundlage zu
schaffen, die es ermöglicht, Maßnahmen zu wasserpolitischen Themen und
Prozessen international und in Partnerländern besser zu koordinieren und
abzustimmen.
Die Ergebnisse der Koordinierung des Monitorings durch UN Water fließen
regelmäßig in die Einarbeitung des SDG 6 Synthesis Reports ein. Im Juli 2023
nahmen die Parlamentarischen Staatssekretärinnen Dr. Kofler und
Dr. Hoffmann an der Vorstellung der zweiten Auflage des Berichts auf dem
High-Level Political Forum (HLFP) in New York teil, siehe auch:
www.unwate
r.org/publications/sdg-6-synthesis-report-2023.
Die Bundesregierung setzt sich außerdem für die Stärkung der globalen
Wassergovernance sowie für eine systemübergreifende Strategie zu Wasser auf
VN‑Ebene ein, um Wasser als Kernsektor zur Bekämpfung der dreifach-
planetaren Krise Klimawandel, Biodiversitätsverlust, Umweltverschmutzung sowie
zur Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung besser zur
verankern.
Es wird ferner auf die Antwort auf Frage 3 verwiesen.
5. Setzt sich die Bundesregierung für einen UN-Sondergesandten für
Wasser ein, und wenn ja, mit welchem Mandat sollte dieser nach Ansicht der
Bundesregierung ausgestattet werden?
Der Vorschlag zur Ernennung einer/eines Sondergesandten für Wasser des
Generalsekretärs der Vereinten Nationen (VN) entstammt den Bonn Water
Dialogues, einem vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz,
Reaktorsicherheit und Verbraucherschutz für die gesamte Bundesregierung 2021
organisierten und breit angelegten internationalen Konsultationsprozess zur
Vorbereitungsprozess der VN-Wasserkonferenz 2023. Der Vorschlag wurde mit
Unterstützung der Bundesregierung auf globaler und regionaler Ebene weiter
diskutiert und der breiten Mitgliedschaft der Vereinten Nationen bei einem
hochrangigen Briefing von Umweltministerin Lemke und dem namibischen
Wasserminister am 15. Juni 2022 in New York vorgestellt. In der Folge drückten
neben der Bundesregierung bis heute weitere 150 Mitgliedsstaaten der
Vereinten Nationen ihre Unterstützung zur Ernennung eines Sondergesandten für
Wasser aus. Anlässlich der VN-Wasserkonferenz im März 2023 hat Ministerin
Lemke auch eine finanzielle Unterstützung des Postens in Aussicht gestellt.
Aus Sicht der Bundesregierung, wie auch der gesamten Unterstützergruppe,
soll eine VN-Sondergesandte/ein VN-Sondergesandter für Wasser als
hochrangige Fürsprecherin/hochrangiger Fürsprecher das Thema Wasser sowohl
innerhalb als auch außerhalb der VN hoch auf der politischen Agenda halten. Sie/er
soll dazu beitragen, die notwendigen zusätzlichen Maßnahmen, Ressourcen
sowie Unterstützung zu mobilisieren, um die Verwirklichung von SDG 6 und der
wasserbezogenen Ziele der Agenda 2030 zu beschleunigen. Insbesondere soll
die Position dazu dienen, die Stimme der Länder und Regionen zu stärken, die
vor den größten Herausforderungen im Wasser- und Sanitärbereich stehen.
Sie/er soll zentral dazu beitragen, die nötige Aufmerksamkeit auf die
lebenswichtige Ressource Wasser zu lenken und Wasserfragen in zwischenstaatlichen
Initiativen zu Klima, Ernährungssicherheit, Energie, Gesundheit, Biodiversität,
nachhaltiger Produktion und nachhaltigem Verbrauch sowie anderen relevanten
Sektoren, die eng mit der Verfügbarkeit und Bewirtschaftung von Wasser
verknüpft sind, zu verankern.
6. Welche Rolle spielt die Förderung und Erhaltung von
Frischwasserressourcen in der Lösung von Konflikten und besonders mit Blick auf
den „Humanitarian-Development-Peace Nexus“?
Im Rahmen des Humanitarian-Development-Peace-Nexus ist Wasser als
Friedensressource von großer Bedeutung. Nur wenn Wasserressourcen in
ausreichendem Maße und ausreichender Qualität vorhanden sind und gerecht
bewirtschaftet werden, kann – besonders nach einer humanitären Notlage und/
oder nach humanitären Konflikten – langfristig Frieden und Entwicklung
erreicht werden.
Im Rahmen der „Initiative für grenzüberschreitendes Wassermanagement in
Afrika“ von Team Europe setzt sich das BMZ dafür ein, durch
grenzüberschreitende Wasserbewirtschaftung in Afrika die regionale Integration und
nachhaltige Entwicklung zu stärken. Durch klimaresiliente und grenzüberschreitende
Bewirtschaftung von Einzugsgebieten kann Wasser als Friedensressource zu
regionaler Integration beitragen. Der Erhalt von Frischwasserökosystemen und
davon abhängigen Beschäftigungen wie Fischerei, Landwirtschaft und
Pastoralismus kann die Lebensgrundlage benachteiligter Bevölkerungsgruppen
sichern. Dies ist auch wichtig, um zu verhindern, dass Menschen zunehmend
bewaffneten Gruppen, z. B. in der Sahel-Region, beitreten.
7. Setzt sich die Bundesregierung für ein wissenschaftliches Gremium für
Wasser, ähnlich wie dem Intergouvernmental Panel on Climate Change
(IPCC) für Klima, auf Ebene der Vereinten Nationen ein, und wenn ja,
wo sollte das Gremium in den Vereinten Nationen verankert werden?
Wasser wird aufgrund der Bedeutung für Klimaminderung und -anpassung vom
Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) mitbetrachtet. Es gibt
bereits mehrere anerkannte wissenschaftliche VN-Gremien zu Wasser (u. a.
UNESCO World Water Assessment Programme, WWAP, UNESCO
Intergovernmental Hydrological Programme, IHP, UNEP World Water Quality
Alliance, WWQA) und relevante VN-Organisationen veröffentlichen
regelmäßig wissenschaftliche Erkenntnisse entsprechend ihrer jeweiligen
wasserrelevanten Aktivitäten. Die Einrichtung eines zusätzlichen wissenschaftlichen
Gremiums für Wasser, ähnlich dem Intergovernmental Panel on Climate
Change (IPCC) für Klima, ist daher aus Sicht der Bundesregierung nicht
notwendig. Die Bundesregierung setzt sich, gemäß der EU-Positionierung zum
Folgeprozess der VN-Wasserkonferenz, daher für eine stärkere Koordinierung,
Konsolidierung, Verbreitung und Nutzung der bereits laufend generierten
wissenschaftlichen Erkenntnisse ein.
8. Hat sich die Bundesregierung auf der 28. UN-Klimakonferenz (COP 28)
in Dubai für die Verankerung von WASH (water, sanitation and hygiene)
im Adaptation Goal Framework eingesetzt, und wenn ja, mit welcher
Position, und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung verhandelt im Rahmen der VN-Klimaverhandlungen, so
auch bei COP28, nicht eigenständig, sondern im Zusammenschluss als Mitglied
der EU. Innerhalb des Verhandlungsstranges zu Anpassung an den
Klimawandel, der auch den Bereich Verluste und Schäden durch den Klimawandel
einschließt, ist es ein Bestreben der EU, Synergien und Verknüpfungen zu anderen
VN-Prozessen wie die „Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“
sicherzustellen. Im Rahmen der Verhandlungen zum globalen Anpassungsziel hat sich
die EU zum Ziel gesetzt, Anpassungskapazitäten und Resilienz zu stärken,
Vulnerabilität zu reduzieren und dabei auf Maßnahmen explizit auch im Bereich
Wasser zu fokussieren.
9. a) Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Intergovernmental
Panel on Climate Change (IPCC), dass der Zugang zu WASH eine
„low-regret“ Maßnahme zur Stärkung von Resilienz von Gemeinden
gegen Klimafolgen darstellt?
b) Mit welchem Volumen und welchen Programmen setzt sich die
Bundesregierung im Rahmen ihrer Anpassungsfinanzierung für die
Umsetzung der in Frage 8a genannten Maßnahmen ein, und setzt sich die
Bundesregierung auch auf internationaler Ebene für die Umsetzung
dieser Empfehlung ein?
Die Fragen 9a und 9b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung teilt die Auffassung, dass der Zugang zu WASH eine
„low-regret“-Maßnahme oder Low-regret-Maßnahme zur Stärkung von
Resilienz von Gemeinden gegen die Auswirkungen des Klimawandels darstellt.
Da die Frage 8a nicht existiert, wird im folgenden Bezug auf Frage 9a
genommen.
Im Jahr 2022 hat die Bundesregierung Haushaltsmittel (inklusive
Schenkungsäquivalente der KfW-Entwicklungskredite) in Höhe von etwa 6,39 Mrd. Euro
für Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen zugesagt. Im Rahmen dieser
Gesamtmittel wurden auch Anpassungsprogramme im Wassersektor gefördert, da
Klimaanpassungsmaßnahmen meist Wasserrelevanz besitzen.
Hauptakteur im Sinne der Fragestellung ist die KfW, welche z. B. allein in den
Jahren 2021/2022 rd. 1,9 Mrd. Euro Haushaltsmittel für
Klimaanpassungsvorhaben im Wassersektor bereitgestellt hat. Davon wurden 1,6 Mrd. Euro u. a. für
die (direkte) Finanzierung von neuen oder verbesserten Zugängen zu Wasser-
und Sanitärversorgung verwendet.
Es wird ferner auf die Antworten zu den Fragen 1 bis 3 verwiesen.
10. a) Wie stellt die Bunderegierung sicher, dass die auf der UN-
Wasserkonferenz im Jahr 2023 erzielten Empfehlungen aus der
Zusammenfassung durch den Präsidenten der Generalversammlung, die
freiwilligen Selbstverpflichtungen im Rahmen der Water Action Agenda
und die Nachfolge-Resolution zur UN-Wasserkonferenz (UN A/77/
L.106) ambitioniert weiterverfolgt und umgesetzt werden?
b) Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, die für 2026 geplante
Folgekonferenz gemeinsam mit einem G77-Staat als Host und Co-Chair
aktiv zu gestalten?
Die Fragen 10a und 10b werden wegen des inhaltlichen Zusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Im Rahmen der relevanten internationalen Prozesse setzt sich die
Bundesregierung gemeinsam mit der EU und ihren Mitgliedstaaten für eine ambitionierte
Umsetzung der Konferenzergebnisse ein. In einem ersten Schritt konnten auf
maßgebliche Initiative der EU in Resolution 77/334 der VN-
Generalversammlung Folgemaßnahmen zur VN-Wasserkonferenz 2023 beschlossen werden.
Mit der Mandatierung der Erarbeitung einer systemübergreifenden VN-
Strategie für Wasser und Sanitärversorgung sowie dem Beschluss der nächsten VN-
Wasserkonferenz im Jahr 2026 als Einstieg in einen regelmäßigen VN-Prozess
zu Wasser konnten darin wegweisende Entscheidungen getroffen werden. Die
Bundesregierung wird auch im Vorbereitungsprozess zur VN-Wasserkonferenz
2026 darauf hinwirken, dass an diese Ergebnisse angeknüpft wird.
Zudem wird sich die Bundesregierung durch die Umsetzung der freiwilligen
Selbstverpflichtungen Deutschlands im Rahmen der Water Action Agenda, wie
z. B. die erste Nationale Wasserstrategie, die „Urban Water Catalyst Initiative“
(UWCI) oder die Unterstützung einer oder eines geplanten VN-
Sondergesandten für Wasser, engagieren. Zusätzlich wird die Bundesregierung über ihre
Kooperationen mit relevanten VN-Agenturen, -Mechanismen, und -Programmen
einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Schlussfolgerungen der Konferenz
leisten.
Wie bereits anlässlich der VN-Wasserkonferenz 2023, plant die
Bundesregierung auch die Folgekonferenz 2026 aktiv mitzugestalten, nicht zuletzt durch
den anstehenden Beschluss einer ambitionierten Modalitätenresolution. Welche
weiteren konkreten Gestaltungsmöglichkeiten bestehen und ob für die
Bundesregierung eine Rolle als Co-Chair eines Konferenzsegments in Betracht
kommt, ist nach Abschluss der Verhandlungen zur Modalitätenresolution der
Konferenz zu prüfen. Die Bundesregierung strebt jedoch keine Gastgeberrolle
an.
11. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um einen
intensiven nationalen und internationalen Dialog zum Thema SDG 6 mit der
Zivilgesellschaft, der Wissenschaft und dem Privatsektor zu fördern und
diese Akteure stärker in die internationalen Foren zu Wasser
einzubinden?
Die Bundesregierung fördert bereits den Dialog mit der Zivilgesellschaft,
Wissenschaft und dem Privatsektor zur Frage der Umsetzung der Agenda 2030 und
der einzelnen SDGs. Dazu gehört u. a. eine jährliche nationale
Vorbereitungskonferenz mit diesen Akteuren zum High-level Political Forum on Sustainable
Development (HLPF).
Ferner wurde die im März 2023 verabschiedete Nationale Wasserstrategie, die
u. a. auch das Ziel verfolgt zum nachhaltigen Schutz globaler Wasserressourcen
beizutragen, in einem breitangelegten Konsultationsprozess unter Beteiligung
zahlreicher Stakeholder von der nationalen bis zur kommunalen Ebene
erarbeitet.
Weitere Beispiele sind die Organisation der partizipativen „Bonn Water
Dialogues for Results“ 2021, an denen neben VN-Mitgliedsstaaten auch
Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Privatwirtschaft und Finanzsektor beteiligt waren, sowie
die Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Netzwerken, z. B. dem deutschen
WASH-Netzwerk von Nichtregierungsorganisationen aus der humanitären
Hilfe, der Übergangshilfe und der Entwicklungszusammenarbeit oder der
Sustainable Sanitation Alliance (SuSanA, ein internationales Netzwerk mit mehr
als 400 Partnerorganisationen zu Wissensaustausch, Dialog und gemeinsamem
Lernen).
Darüber hinaus hat die Bundesregierung über eine finanzielle Unterstützung
der Hauptabteilung für Wirtschaftliche und Soziale Angelegenheiten der
Vereinten Nationen (UN Department fo Economic and Social Affairs, UN-DESA)
die Beteiligung nicht-staatlicher Akteure und der Wissenschaft im Vorfeld und
während der VN-Wasserkonferenz 2023 ermöglicht.
Durch die Ansiedelung des globalen Sekretariats für Wasserbetreiber
(GWOPA) von UN Habitat 2020 am Standort Bonn wurden kommunale
Wasserunternehmen einbezogen und Wasserbetreiberpartnerschaften als Beitrag zur
Erreichung von SDG 6 in Städten („just transition“) und zur Mobilisierung
finanzieller und politischer Unterstützung systematisch ausgebaut.
Über die Mitgliedschaft im Bonn Water Network trägt GWOPA dazu bei, das
Fachwissen in Forschung, Ausbildung und Praxis zu SDG 6 am
Nachhaltigkeitsstandort Bonn zu stärken, was für die weltweite Umsetzung der
wasserbezogenen Ziele für nachhaltige Entwicklung erforderlich ist.
Die Bundesregierung kooperiert außerdem mit dem Stockholm International
Water Institute (SIWI) u. a. im Rahmen der jährlichen Stockholm-
Weltwasserwoche (SWWW), der weltweit größten Fachkonferenz zum Thema Wasser.
Zudem ist der Bundesregierung die stärkere Einbeziehung von jungen
Menschen in internationalen Prozessen ein zentrales Anliegen. Beispielhaft zu
nennen ist die gemeinsam mit der EU-Kommission ausgerichtete Veranstaltung
für junge Fachkräfte „Young Water and Sanitation Professionals Shaping the
Future“ auf der VN-Wasserkonferenz 2023.
Darüber hinaus wird auf die Antworten zu den Fragen 3 und 5 verwiesen.
12. Wie stimmt sich die Bundesregierung im Sinne der Paris-Accra-
Deklaration mit den neuen im Sektor aktiven staatlichen und nichtstaatlichen
Gebern ab?
Im Sinne der Globalen Partnerschaft für wirksame
Entwicklungszusammenarbeit (Global Partnership for Effective Development Cooperation – GPEDC)
verfolgt die Bundesregierung einen inklusiven Multiakteurs-Ansatz.
So gibt es z. B. unterschiedliche Geberrunden auf EU-Ebene in
unterschiedlichen EU-Ratsarbeitsgruppen. Darüber hinaus stimmt sich die
Bundesregierung auch in anderen Formaten mit anderen Gebern ab, z. B. an den ständigen
Vertretungen in New York und Genf sowie in den Partnerländern, über
Konferenzen oder im Rahmen gemeinsamer Vorhaben (wie z. B. die UWCI).
13. Wie bindet die Regierung die Privatwirtschaft bei der Reduzierung der
wasserbezogenen Risiken ein, um darauf zu achten, dass sauberes
Wasser ein für jeden zugängliches und bezahlbares Gut wird?
Die Bundesregierung bindet die Privatwirtschaft bei der Reduzierung
wasserbezogener Risiken auf vielfältige Art und Weise ein. Kooperation mit
Unternehmen zum Thema Wasser- und Umweltrisiken findet z. B. im Rahmen des
GIZ‑Vorhabens „Natural Resources Stewardship for Growth (NatuReS)“ statt.
Das Vorhaben bringt Privatunternehmen, den öffentlichen Sektor und die
Zivilgesellschaft in Multi-Stakeholder-Partnerschaften zusammen und stellt lokale
Erfahrungen und Instrumente globalen Initiativen zur Verfügung. Hierzu zählen
z. B. das CEO Water Mandate des UN Global Compact, das von
Führungskräften aus 223 globalen Unternehmen unterstützt wird, sowie die Alliance for
Water Stewardship (AWS, ein Unternehmensstandard mit über 100
Mitgliedern).
Außerdem werden öffentliche Behörden und Institutionen im Wassersektor in
Partnerländern dabei unterstützt, fachliche und personelle Kapazitäten im
Bereich Vertragsschließung aufzubauen, um z. B. den Prozess von
Vertragsschließungen zwischen privaten und öffentlichen Akteuren bei
Wasserdienstleistungen zu verbessern. Neben dem reinen Infrastrukturausbau steht auch die
Reform von sektoralen Regularien im Fokus von entwicklungspolitischen
Maßnahmen.
Im Rahmen der Finanziellen Zusammenarbeit (FZ) werden vor allem Bau- und
Lieferleistungen sowie Machbarkeits- und Planungsstudien finanziert. Da diese
auf Basis von (i. d. R. international öffentlichen) Ausschreibungen nahezu
ausschließlich an Privatunternehmen vergeben werden, können kostengünstige und
lokal angepasste technische Lösungen erzielt werden.
Außerdem werden im Rahmen der FZ im Wassersektor erhebliche private
Marktmittel mobilisiert: In den Jahren 2015 bis 2020 stammte ca. ein Drittel
aus öffentlichen Haushaltsmitteln, gut zwei Drittel wurden vom privaten
Kapitalmarkt aufgebracht.
Über die globale Urban Water Catalyst Initiative (UWCI) sollen kommunale
Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsunternehmen beim Übergang zu
einer nachhaltigen Finanzierung unterstützt werden, um den Zugang zur
Wasserversorgung und Abwasserentsorgung und deren Qualität (SDG 6) zu
verbessern sowie die Klimaresilienz (SDG 13) der Betreiber zu stärken. Die Betreiber
sollen langfristig unabhängiger von Zuschussfinanzierungen werden und in der
Lage sein, Finanzierungsbedarfe für die Erreichung der SDGs eigenständig,
z. B. am lokalen Kapitalmarkt, decken zu können. Damit soll der Zugang zu
sauberem Wasser und Sanitärversorgung nachhaltig sowie durch ausgewogene
Tarifgestaltung bezahlbar für alle Bevölkerungsgruppen gesichert werden.
14. Welche Rolle spielt ein nachhaltiger Umgang mit Wasser als
Umweltrisiko im Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), und inwiefern
könnte das LKSG dabei unterstützen, einen nachhaltigen Umgang mit
den weltweiten Wasserressourcen zu fördern?
Das LkSG verpflichtet Unternehmen ihren Sorgfaltspflichten angemessen
nachzukommen, um menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken
vorzubeugen, diese zu minimieren oder die Verletzung menschenrechtsbezogener
oder umweltbezogener Pflichten zu beenden. Zu den Risiken gehören auch die
Herbeiführung einer Gewässerverunreinigung oder eines übermäßigen
Wasserverbrauchs, die die natürlichen Grundlagen zum Erhalt und der Produktion von
Nahrung erheblich beeinträchtigt, einer Person den Zugang zu einwandfreiem
Trinkwasser verwehrt, einer Person den Zugang zu Sanitäranlagen erschwert
oder zerstört oder die Gesundheit einer Person schädigt (siehe § 2 Absatz 2
Nummer 9).
Unter umweltbezogenem Risiko versteht das Gesetz auch die Möglichkeit eines
Verstoßes gegen internationale Konventionen zum Chemikalien- und
Abfallmanagement (§ 2 Absatz 3).
15. Unterstützt die Bundesregierung innovative Konzepte des
Gewässerschutzes wie „Water Stewardship“?
Es wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen.
16. Welche Referate im Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung und welche Referate im Bundesministerium für
Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) sind mit digitalen
Lösungsansätzen für das Monitoring und Management der Wasserressourcen betraut,
und welche dieser Lösungen wurden nachhaltig implementiert?
Im BMZ ist das Referat 121 für die Themen Wasser- und Kreislaufwirtschaft
zuständig. Referat 110 unterstützt die Digitalisierung in der
Entwicklungszusammenarbeit übergreifend.
Das BMZ unterstützt die verstärkte, verantwortungsvolle Nutzung digitaler
Instrumente und den diesbezüglichen Kapazitätsaufbau in Partnerländern.
Beispielhaft sind folgende digitale Lösungen zu nennen:
Über die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) fördert
das BMZ den Aufbau von Wasserinformationssystemen (Namibia), Methoden
der Datenerfassung über Telemetrie (Datenlogger in Beobachtungsbrunnen zur
Messung des Grundwasserspiegels, Jordanien) sowie die Fernerkundung zur
Abschätzung von Grundwasserentnahmen z. B. zur Ermittlung illegaler
Brunnen (Tunesien).
Im Rahmen von KfW-Vorhaben fördert das BMZ z. B. „hydrologische
Messnetze“ (Jordanien und Sambia). Dies ermöglicht eine nachhaltige Verbesserung
des Managements von Wasserressourcen – insbesondere im Kontext der Folgen
des Klimawandels.
In der Zuständigkeit des Referats 821 im BMEL werden die „digitalen
Experimentierfelder in der Landwirtschaft“ gefördert, welche sich unter anderem auch
mit dem Thema „Wasser“ beschäftigen. Nähere Informationen zu den vom
BMEL geförderten Projekten sind im „Forschungsinformationssystem Agrar
und Ernährung“, im „Informationsportal des Bundes und der Länder“ (
www.fis
aonline.de/) sowie im Förderkatalog des Bundes (
https://foerderportal.bund.de/f
oekat/jsp/StartAction.do) abrufbar.
17. Fördert das BMZ, BMEL oder Bundesministerium für Bildung und
Forschung (BMBF) die Erforschung und Implementierung von innovativen
technischen Lösungen für eine nachhaltige Nutzung von Wasser im
Privatsektor und insbesondere in der Landwirtschaft (z. B. Smart-farming-
Methoden, genomische Verfahren) in Entwicklungsländern?
Das BMZ fördert innovative technische Lösungen für eine nachhaltige Nutzung
von Wasser im Privatsektor und in der Landwirtschaft.
Dazu gehören Vorhaben, bei denen es um eine effiziente und nachhaltige
Wassernutzung in der Bewässerungslandwirtschaft geht, wie z. B.
Tröpfchenbewässerung sowie Vorhaben für die Verwendung von aufbereitetem Abwasser, bei
denen innovative Technologien zur Anwendung kommen.
Darüber hinaus beteiligt sich das BMZ über die KfW an Fonds, die
Eigenkapital an Wachstumsunternehmen vergeben, welche innovative Technologien und
Lösungen für die Landwirtschaft und den Privatsektor im Allgemeinen
bereitstellen. Ein Beispiel ist „Omnivore“ für eine effizientere, nachhaltigere
Landwirtschaft in Indien oder „CRAFT“ für die Skalierung von
Klimaanpassungslösungen in Entwicklungs- und Schwellenländern.
Die globale Multi-Geber-Initiative „Water and Energy for Food“ (WE4F)
arbeitet an der Schnittstelle von Wasser, Energie und Ernährungssicherung mit dem
Ziel, die Verbreitung von klimafreundlichen, energie- und wassereffizienten
Innovationen zur Förderung einer produktiveren und ökologisch nachhaltigeren
Lebensmittelproduktion. Die Zusammenarbeit mit lokalen und nationalen
Partnern der Privatwirtschaft ermöglicht das Skalieren von Innovationen mit hohem
Potenzial für Produktivitäts- und Resilienzsteigerungen im Agrar- und
Ernährungssektor. Einige Beispiele für geförderte Innovationen sind solarbetriebene
Bewässerungssysteme, ihre Fernsteuerung sowie Hydroponik und Bio-Dünger.
Innovative technische Lösungen für eine nachhaltige Nutzung von Wasser in
der Landwirtschaft unterstützt das BMZ auch über den Fonds zur Förderung
von Innovationen in der Agrar- und Ernährungswirtschaft (i4Ag), der diverse
Maßnahmen für ein nachhaltiges Wassermanagement enthält. Dazu gehören
Smart-Farming-Methoden wie digitale Applikationen für klimaangepasste
Agrarpraktiken oder flexible Photovoltaik-Systeme als Energiequelle für
intelligente Bewässerungssysteme in der kleinbäuerlichen Landwirtschaft.
Neben der spezifischen Förderung von technischen Innovationen verfolgt das
BMZ einen ganzheitlichen Ansatz in der landwirtschaftlichen Produktion,
welcher die Steigerung der Wassernutzungseffizienz und der Speicherfähigkeit des
Bodens miteinschließt.
Das BMEL förderte über den Bilateralen Treuhandfonds mit der FAO z. B. das
innovative KnoWat-Projekt (2018 bis 2022), welches z. B. eine neue, auf
Fernerkundungsdaten aufbauende Methode zur Erfassung von Wasserverfügbarkeit
und Wasserbedarf für den landwirtschaftlichen Anbau entwickelte. Auf dieser
Basis wurden gemeinschaftlich mit den Wassernutzenden Wassermanagement-
und Wasserverteilungspläne erarbeitet.
Seit November 2023 greift das Neuvorhaben (ScaleWat) mit der FAO diese
Methodik auf und wird sie in Thailand und Kolumbien pilotieren. Zudem wird
das Dialogformat „Global Water Dialogue on Water Tenure“ aufgebaut, über
das Staaten, nichtstaatliche Akteure und VN-Organisationen bei der Erstellung
und Verwaltung von Rahmenvereinbarungen zu Wasserrechten, auf Basis einer
verbesserten Datenlage bzgl. Wasserverfügbarkeit und Nutzungsinteressen
unterstützt werden.
Das BMBF hat seit Jahren eine Vielzahl von Förderprogrammen etabliert, die
die Erforschung und Implementierung von innovativen technischen Lösungen
für eine nachhaltige Nutzung der Ressource Wasser zum Gegenstand haben.
Hierzu gehören beispielhaft die Programme „Integriertes Wasserressourcen
Management“ (IWRM), „Wassersicherheit in Afrika“ (WASA), und
„Nachhaltiges Landmanagement in Subsahara-Afrika“ (SASSCAL), „West African
Science Service Centre on Climate Change and Adapted Land Use“
(WASCAL) sowie MEWAC (Middle East Regional Water Research
Programm). Diese Programme stehen grundsätzlich auch für Teilnehmende aus
dem Privatsektor/der Landwirtschaft offen.
18. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die
Datenlage zu den SDG 6 zu verbessern, unter anderem, um Partnerländer in
der Vorhersage von Extremwetterereignissen oder deren
landwirtschaftliche Produktion zu unterstützen?
Die Bundesregierung engagiert sich in Kooperation mit den Vereinten Nationen
für eine kohärentere Umsetzung des SDG 6 und anderen Zielen der Agenda
2030. Besondere Unterstützung liefert die Bundesregierung im Bereich der
Datenerhebung und Verfolgung zu SDG 6 bei der Umsetzung eines
umfassenden globalen Überprüfungsmechanismus zu SDG 6 (Integrated Monitoring
Initiative for SDG 6 über UN WATER).
Außerdem unterstützt das Internationale Zentrum für Wasserressourcen und
Globalen Wandel (ICWRGC), das an der Bundesanstalt für Gewässerkunde
(BfG) in Koblenz angesiedelt ist, die Umsetzung des Intergovernmental
Hydrological Programme der UNESCO und des Hydrology and Water Resources
Programme der Weltorganisation für Meteorologie (WMO). Das ICWRGC
beherbergt die globale Datenbank der Vereinten Nationen zur Qualität von
Frischwasser (unter der Schirmherrschaft von UN Environment) und erarbeitet zum
anderen Produkte und Dienstleistungen, die zur Hilfestellung der VN-
Mitgliedstaaten bzw. der Unterstützung der Umsetzung der globalen
Nachhaltigkeitsziele dienen.
Der Deutsche Wetterdienst (DWD) unterstützt im Rahmen der internationalen
Zusammenarbeit die Ziele von SDG 6 durch die weltweite Bereitstellung von
Daten und Vorhersagen als Mitglied der Weltorganisation für Meteorologie
(WMO) der UN. Hierfür betreibt der DWD ein sogenanntes „World
Meteorological Center“ unter dem Dach der WMO. Die Unterstützung der Ziele von
SDG 6 durch den DWD erfolgt auch im Rahmen verschiedener Projekte,
beispielsweise „Anpassung landwirtschaftlicher Wertschöpfungsketten an den
Klimawandel“ (PrAda) in Madagaskar und „Wassersicherheit im südlichen
Afrika“ (WASA) sowie durch die Bereitstellung des regionalen Wettermodells
des DWD zur Unterstützung von nationalen Wetterdiensten bei ihrer
Wettervorhersage zur Verbesserung von Vorhersagen und Warnungen.
Daneben werden Partnerländer durch Maßnahmen der internationalen
Zusammenarbeit unterstützt. Diese umfassen, je nach Kontext, auch die Vorhersage
und den Schutz vor Extremwetterereignissen. So werden z. B. im Rahmen des
KfW-Vorhabens „Urbane Klimaanpassung in Honduras“ Warn- und
Vorhersagesysteme für Extremwetterereignisse implementiert.
Darüber hinaus bietet die FZ auch Klimarisikoversicherungen über FZ-Fonds
(African Risk Capacity, InsuResilience und Global Shield) an, bei denen im
Vorfeld eingehend Klimadaten und die Wahrscheinlichkeit von
Extremwetterereignissen untersucht werden, was auch für die Landwirtschaft und damit
verbunden die Ernährungssicherung in Partnerländern relevant ist.
Innerhalb des Forschungsprogramms WRAP 2.0 wird im Verbundvorhaben
„Furiflood – Current and future risks of urban and rural flooding in West
Africa“ konkret zu Risiken von Extremwetterereignissen in Westafrika und an
Lösungsansätzen geforscht. Es wird ferner auf die Antwort zu Frage 17
verwiesen.
19. Welche Ver- und Entsorgungsunternehmen wurden im Rahmen von
Betreiberpartnerschaften in Partnerländern seit dem Jahr 2021 dabei
unterstützt, die kommunalen Strukturen zur Daseinsversorge aus dem Bereich
Wasser zu stärken?
Die deutsche EZ fördert über das globale Netzwerk Global Water Operator’s
Partnership Alliance (GWOPA) und das Vorhaben „Betreiberplattform zur
Stärkung von Partnerschaften kommunaler Unternehmen weltweit“ kommunale
Ver- und Entsorgungsunternehmen. Über 25 Betreiberpartnerschaften mit
deutschen kommunalen Unternehmen werden folgende Unternehmen im
Wassersektor in Partnerländern unterstützt.
Partnerland/Anzahl
der
Betreiberpartnerschaften
Ver- und Entsorgungsunternehmen in den
Partnerländern
Sambia/3 Kabwe: Lukanga Water and Sanitation Company
(LGWSC); Mansa: Luapula Water and Sanitation
Company (LPWSSC); Chipata, Eastern Water and
Sanitation Company
Jordanien/1 Amman: Miyahuna
Südafrika/2 Buffalo City (East London): Buffalo City
Metropolitan Municipality (BCMM); Durban:
eThekwini Metropolitan Municipality
Tansania/1 Kahama, Shinyanga: Kahama-Shinyanga Water
Supply and Sanitation Authority (KASHWASA)
and Kahama Water Supply and Sanitation
Authority (KUWASA)
Moldau/2 Comrat: Su Canal Comrat; Chisinau: Apa Canal
Chisinau
Ukraine/16 Sumy: Miskvodokanal; Chernihiv:
Chernihivvodkanal; Chernivtsi: Chernivtsivodokanal; Kyiv:
Kyivvodokanal; Irpin: Irpinvodokanal;
Krementschuk: Krementschukvodokanal; Schytomyr;
Cherkasy: Cherkassyvodokanal; Mykolajiw:
Mykolajiwvodokanal; Charkiw:
Charkiwvodokanal; Saporischschja: Saporischschjavodokanal;
Cherson: Chersonvodokanal; Husiatyn;
Ternopil: Ternopilvodokanal; Lviv:
Lvivvodokanal; Nadvirna: Nadvirnavodokanal;
Um die Daseinsvorsorge im Bereich Zugang zu sicherer Trinkwasser- und
Sanitärversorgung zu stärken sowie die Klimaresilienz von Betreibern zu erhöhen,
wurde die Urban Water Catalyst Initiative (UWCI) mit deutschem und
niederländischem Engagement ins Leben gerufen. Für das UWCI Pilotprogramm
(UPP) werden in der ersten Auswahlrunde 2024 insgesamt sieben Betreiber aus
Ägypten, Kolumbien, Malawi, Tansania, Kenia, von den Philippinen, aus
Indonesien und Vietnam ausgewählt.
20. Wie wurden die Querbezugsstrategien der BMZ-Wasserstrategie und der
Nexus-Ansatz zwischen den Wasser-, Energie- und
Landwirtschaftssystemen umgesetzt?
Integriertes Wasserressourcenmanagement und der Nexus Wasser-Energie-
Ernährung sind zentrale Umsetzungsstrategien und Instrumente der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit, wie in der BMZ-Strategie zu SDG 6 von 2019
beschrieben, die fachliche Hilfestellung hinsichtlich der Grundsätze und
Wechselwirkungen an der Schnittstelle vom Wassersektor mit anderen Sektoren gibt.
Diese sind bei der Gestaltung von entwicklungspolitischen Maßnahmen zu
beachten – z. B. bei Strategiedokumenten, Kurzstellungnahmen und
Programmvorschlägen, soweit dies im jeweiligen regionalen und lokalen Kontext möglich
und angemessen ist.
Der Nexus-Ansatz zwischen Wasser-, Energie- und Landwirtschaft wurde auch
in weiteren Strategiedokumenten der deutschen Entwicklungszusammenarbeit
aufgenommen, darunter in die BMZ-Kernthemenstrategie „Verantwortung für
unseren Planeten – Klima und Energie“ (2021), die BMZ-Kernthemenstrategie
„Leben ohne Hunger – Transformation der Agrar- und Ernährungssysteme“
(2022), den Transformationsbericht zur Agenda 2030 „Internationale
Verantwortung und Zusammenarbeit Herausforderungen und Wege der
Transformation“ (2023), die nationale Wasserstoffstrategie (2020) und in das Handout zur
Nationalen Wasserstoffstrategie „Beiträge der Entwicklungspolitik“ (2023).
Beispiele aus der Umsetzung gibt es z. B. in Jordanien mit der Förderung von
Entsalzungsanlagen, die neben der Trinkwasserversorgung für Haushalte auch
Süßwasser für Landwirtschaft, Industrie und Wasserstoffproduktion
bereitstellen, und in Ausbildungsprojekten wie der Förderung eines Kompetenzzentrums
Erneuerbare Energien und Energieeffizienz der Außenhandelskammer
Ostafrika mit Sitz in Nairobi, Kenia, sowie durch die Etablierung eines globalen
Nexus-Sekretariats und durch Nexus-Regionaldialoge zu Wasser-, Energie- und
Ernährungssicherheit (siehe
www.water-energy-food.org/about-us).
Auch auf internationaler Ebene hat sich die Bundesregierung für die weitere
Stärkung des Nexus-Ansatzes eingesetzt, wie z. B. bei der
Generalversammlung der Internationalen Organisation für erneuerbare Energien (IRENA) 2022,
der Klimakonferenz (COP27) 2021 und der Wasserkonferenz der Vereinten
Nationen 2023. Bei dem auf der COP27 ins Leben gerufenen „Nexus on Water,
Food and Energy (NWFE)“-Programm ist Deutschland einer der wichtigsten
Partner.
21. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, damit der
Sanitärbereich als Geschäftsfeld begriffen und darauf hingewirkt wird, dass
menschliche Ausscheidungen gemäß dem Prinzip der Kreislaufwirtschaft
mittels produktiver Sanitärsysteme als Ressource – z. B. als Dünger –
genutzt werden?
Die Bundesregierung setzt sich in Partnerländern im Bereich Sanitärversorgung
für integrierte Ansätze ein und unterstützt eine kreislauforientierte Sanitär- und
Wasserversorgung. Gefördert werden u. a. produktive Sanitärsysteme/-
Anlagen, die aus Abwasser und Fäkalien Energie (Biogas), Bewässerungswasser
und Dünger gewinnen. Die von Deutschland geförderte, Sustainable Sanitation
Alliance (SuSanA,) setzt sich beispielsweise seit 2007 für die sichere
Wiederverwendung von Fäkalien in der Landwirtschaft durch einen ökologischen
Sanitäransatz (ECOSAN) ein.
Auch im Rahmen der entwicklungspolitischen finanziellen Zusammenarbeit
spielt die Wiederverwendung gereinigter Abwässer in der Landwirtschaft eine
wichtige Rolle (z. B. in Jordanien, in den palästinensischen Gebieten und in
Peru). Das aufbereitete Abwasser enthält Stickstoff und Phosphor, welche als
Düngeelemente zur Verfügung stehen.
22. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, damit
Menstruation enttabuisiert wird, sodass Frauen nicht auf dieser Basis stigmatisiert
oder von gesellschaftlicher Teilhabe sowie aus Bildungssystemen
ausgeschlossen werden?
Menstruationshygiene ist in der feministischen Entwicklungspolitik und der
feministischen Außenpolitik verankert und wird in Vorhaben aufgenommen,
z. B. in den Sektoren Wasser, Sanitärversorgung und Hygiene, Gesundheit,
Sexuelle und Reproduktive Gesundheit und Rechte, Bildung oder
Beschäftigung.
Das BMZ unterstützt Projekte, die Maßnahmen zum Thema
Menstruationsgesundheit und -hygiene enthalten, in den Ländern Albanien, Bangladesch,
Jordanien, Malawi, Nepal, Niger, Nigeria, Pakistan, den Philippinen,
Simbabwe, Uganda, Ukraine und Zentralafrikanische Republik. Das
Regionalvorhaben „Fit for School“ in Südostasien hat in den letzten Jahren
Bildungsministerien in Kambodscha, Laos, Indonesien und den Philippinen dabei unterstützt,
die schulische Sanitär- und Hygieneversorgung zu verbessern. Allein in den
Philippinen erlangten im Jahr 2021 im Rahmen dieses Regionalvorhabens
bereits 27 Millionen Schüler und Schülerinnen Zugang zu
Informationsmaterialien zu Menstruationshygiene.
Das BMZ und das Auswärtige Amt unterstützen ferner den internationalen Tag
der Menstruationshygiene zur Aufklärung und Enttabuisierung der
Menstruation weltweit sowie mit Pressemitteilungen, Beiträgen auf den sozialen Medien
und Beteiligung an der Menstruationsarmband-Kampagne.
23. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um in den
Partnerländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit darauf
hinzuwirken, dass Sanitäranlagen für Mädchen und Frauen geschützte und sichere
Räume darstellen?
Die Verwirklichung des Menschenrechts auf Sanitärversorgung ist der
Bundesregierung ein wichtiges Anliegen. Mangelnder Zugang zu sicherer
Sanitärversorgung und Hygiene betrifft besonders benachteiligte und vulnerable Gruppen
wie Frauen, Kinder, Geflüchtete, Menschen mit Behinderung und Menschen in
Armut.
Im Rahmen der feministischen Entwicklungszusammenarbeit wird daher z. B.
beim Bau von Sanitäranlagen auf eine mindestens gendersensible Auslegung
(u. a. getrennte Anlagen für Frauen und Männer, kurze Wege, abschließbare
und blicksichere Toiletten) geachtet. Ein Beispiel ist das KfW-Vorhaben
„Verbesserte WASH-Einrichtungen sowie Kinder- und Jugendschutz in Rohingya-
Camps und Gastgemeinden“ (in Bangladesch), bei dem u. a.
Sanitäreinrichtungen gender-sensitiv in Flüchtlingslagern und aufnehmenden Gemeinden
(insbesondere in Schulen) gebaut bzw. umgebaut werden.
Das von der GIZ umgesetzte Vorhaben „Sanitation for Millions“ verbessert den
Zugang zu sicherer Sanitärversorgung und Hygiene in Pakistan, Uganda,
Jordanien und Kolumbien. Durch den Bau geschlechtergerechter und inklusiver
Toiletten in Schulen, Gesundheitseinrichtungen und glaubensbasierten
Institutionen wurden bislang mehr als zwei Millionen Menschen erreicht, rund die
Hälfte davon Frauen und Mädchen.
24. Wie viele unversorgte Menschen haben in den Jahren 2021 und 2022 mit
Unterstützung der Bundesregierung erstmalig Zugang zu Wasser und/
oder Sanitärversorgung erhalten, und wie viele Menschen haben mit
Unterstützung der Bundesregierung einen höherwertigen Zugang zu
Wasser und/oder verbesserten Sanitärversorgung erhalten?
Die Bundesregierung verweist auf die Berichterstattung zu Indikator 6.2.a, b
der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie (
http://dns-indikatoren.de/6-2-ab/).
25. Wie viele bilaterale Partner und wie viele Least Developed Countries
(LDCs) unterstützt die Bundesregierung bei der Umsetzung von SDG 6
in Schulen und Gesundheitseinrichtungen?
Die Bundesregierung unterstützt Partnerländer z. B. über regionale und
multilaterale Vorhaben in der Umsetzung von SDG 6 in Schulen und
Gesundheitseinrichtungen. Darüber hinaus erhebt die Bundesregierung keine
disaggregierten Zahlen zur Umsetzung von SDG 6 in Schulen und
Gesundheitseinrichtungen in Partnerländern. Maßnahmen hierzu werden z. B. in Kambodscha, Jemen,
Äthiopien, Burundi, Guinea, Malawi, Mali, Mosambik, Nepal, Niger, Ruanda,
Sambia, Sierra Leone, Südsudan, Uganda, Togo, und im Kongo umgesetzt.
26. Wie viele Schulen und wie viele Gesundheitseinrichtungen haben mit
Unterstützung der Bundesregierung seit 2021 erstmalig Zugang zu
Wasser und/oder Sanitärversorgung erhalten, und wie viele Schulen und wie
viele Gesundheitseinrichtungen haben einen höherwertigen Zugang zu
Wasser und/oder verbesserter Sanitärversorgung erhalten?
Die Bundesregierung erfasst keine entsprechenden Zahlen gemäß Wortlaut der
Frage. Beispielhaft sind in der Antwort zu Frage 25a LDCs aufgeführt, in
denen die Bundesregierung zum Thema aktiv ist.
27. Setzt sich die Bundesregierung im Rahmen multilateraler
Verhandlungen, wie etwa im Rahmen der Pandemic Treaties, für die Stärkung der
Wasser- und Sanitärversorgung sowie Hygiene in
Gesundheitseinrichtungen ein?
Die Bundesregierung setzt sich für die Stärkung von WASH in
Gesundheitseinrichtungen in multilateralen Verhandlungen ein, etwa im G7- und G20-Kontext,
siehe hierzu z. B. das „G7 Nagasaki Health Ministers’ Communique“. Auch im
aktuellen Entwurf des Pandemieabkommens („WHO Pandemic Agreement –
Negotiating Text“) findet Wasser-, Sanitärversorgung und Hygiene im
Gesundheitssektor Erwähnung (siehe Artikel 4, Nummer 4 Buchstabe b Negotiating
Text WHO Pandemic Agreement, zu „Pandemic prevention and public health
surveillance“).
28. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die deutsche
Entwicklungszusammenarbeit im WASH-Bereich konsequent an den Menschenrechten
auf Wasser und Sanitärversorgung ausgerichtet ist, und gibt es aktuell
handlungsleitende Dokumente, an denen sich das BMZ und seine
Durchführungsorganisationen orientieren?
Das neue Menschenrechtskonzept der deutschen Entwicklungspolitik
(Leistungsprofil für das Qualitätsmerkmal „Menschenrechte,
Geschlechtergleichstellung und Inklusion“) ist auch im Wassersektor verbindliche Vorgabe. Der darin
festgehaltene menschenrechtsbasierte Ansatz findet auch in der
Kernthemenstrategie „Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen“ Anwendung. In der
BMZ-Wasser-Querbezugsstrategie zu SDG 6 werden die Ziele und Konflikte
zwischen SDG 6 und anderen Zielen der Agenda 2030 aufgezeigt und die
Bezüge zu den Menschenrechten auf Wasser und Sanitärversorgung dargestellt. Es
wird ferner auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
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