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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Polizeiliche Übergriffe gegen Demonstrantinnen und Demonstranten in Stuttgart und die Rolle der Bundespolizei

Rechtsgrundlage für die Anforderung von Bundespolizei bei der Räumung des Stuttgarter Schlossgartens am 30. September 2010, Einbindung von Vertretern der Bundesregierung und Bundespolizeiführung in die Einsatzplanung, Festnahmen und Platzverweise, Verfahren gegen Polizeibeamte, Einsatz von Reizstoffen, Äußerung des Bundesinnenministers über angeblichen Missbrauch des Demonstrationsrechts, Möglichkeit für Polizeibeamte zur Verweigerung offensichtlich rechtswidriger Einsätze<br /> (insgesamt 31 Fragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

25.11.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/363808. 11. 2010

Polizeiliche Übergriffe gegen Demonstrantinnen und Demonstranten in Stuttgart und die Rolle der Bundespolizei

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Heike Hänsel, Jens Petermann, Raju Sharma, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Bilder vom gewalttätigen Vorgehen der Polizei gegen Demonstrantinnen und Demonstranten in Stuttgart haben für starkes Aufsehen in der Bundesrepublik Deutschland gesorgt. Videos und Augenzeugenberichte dokumentieren, dass Polizisten am 30. September 2010 mit Wasserwerfern, Reizgas und Schlagstöcken in zahlreichen Fällen gegen friedliche Bürgerinnen und Bürger vorgegangen sind, die gegen das Großprojekt „Stuttgart 21“ demonstriert hatten. Rund 400 Menschen sind dabei verletzt worden. Auch aus den Reihen der Polizei selbst kommt Kritik: Im „Hamburger Abendblatt“ vom 18. Oktober 2010 bezeichneten Polizisten das polizeiliche Vorgehen als „Gewaltorgie“, für die es ein „Okay von oben“ gegeben habe. Als hauptsächliche Täter bezeichnet ein Polizeihauptkommissar die Beweis- und Festnahmeeinheiten, die beim Stuttgarter Einsatz vor allem aus den Reihen der Bundespolizei und aus Bayern gekommen seien. Die Empörung über den Versuch, das immer mehr umstrittene Großprojekt gegen den Widerstand der Bürger durchzusetzen, ist groß. Die Bürger kommen zur Überzeugung, dass die Staatsmacht im Konflikt zwischen Großkonzernen und den Interessen der Bürger auf Seite der Konzerne steht.

Zwar liegt die unmittelbare Einsatzleitung in den Händen der baden-württembergischen Behörden. Doch der Bundesminister des Innern, Dr. Thomas de Maizière, hat sich selbst zum Fürsprecher der Baumaßnahmen von „Stuttgart 21“ gemacht, die Demonstranten kritisiert und den Polizeieinsatz gerechtfertigt (ZDF Morgenmagazin, 19. Oktober 2010). Zudem trägt die Bundespolizei offenkundig Mitverantwortung. Sie war nach Informationen der Bundesregierung in der Sitzung des Innenausschusses vom 6. Oktober 2010 mit zwei Hundertschaften, einer Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit und einer Einsatzhundertschaft zur Unterstützung der Landespolizei außerhalb des unmittelbaren Bahnhofsgeländes im Einsatz. Eine gesonderte Aufarbeitung des Einsatzes der Bundespolizei sei nach Ansicht der Bundesregierung nicht erforderlich, sie sei nämlich gemäß § 78 des Polizeigesetzes Baden-Württemberg (PolG BW) vollständig der Landespolizei unterstellt, ihre Maßnahmen gelten als Maßnahmen derjenigen Polizeidienststelle in deren Zuständigkeitsbereich sie tätig geworden ist.

Die Bundesregierung ist jedoch einer Bewertung des Einsatzes nicht in jedem Fall schon deswegen enthoben, weil er in Landeszuständigkeit durchgeführt wurde. Zu beachten sind hier neben den politischen Fragen auch die einschlägigen Vorschriften des Bundespolizeigesetzes, das die Überlassung von Bundespolizeieinheiten an Länder auf solche Fälle beschränkt, in denen „das Land ohne diese Unterstützung eine Aufgabe nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten erfüllen kann“.

Es gibt große Zweifel, dass diese Voraussetzungen am 29./30. September 2010 gegeben waren. Weitere Fragen betreffen die Verhaltensalternativen sowohl der einzelnen Beamten als auch der für die Bundespolizei verantwortlichen Stellen angesichts absehbarer Einsatzplanungen und -verläufe bzw. akut praktizierter unverhältnismäßiger Maßnahmen.

„DER SPIEGEL“ (40/2010, S. 21 ff.) rekonstruiert die unmittelbare Vorplanung der Tage vom 29. September bis zum 1. Oktober 2010, die in kleinem und kleinstem Kreis vorgenommen worden sein soll. Dazu soll ein Plan B gehört haben mit der Absicht, die baden-württembergische Polizei (die „eigenen Leute“) wegen Unzuverlässigkeit aus der tatsächlichen Zeitplanung herauszuhalten. Der Zeitpunkt für die Baumfällungen sei ohne Wissen der „eigenen Leute“ auf 10 Uhr am Donnerstag den 30. September 2010 vorverlegt worden. Neben Einheiten aus Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen wurde hierbei – nach Darstellung im Innenausschuss – auch Bundespolizei eingesetzt: Ab 10.40 Uhr die Einsatzhundertschaft und ab 11.30 Uhr die Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit.

Das Unterstützungsersuchen an die Bundespolizei wurde laut „DER SPIEGEL“ erst am 29. September 2010, also einen Tag vor dem Einsatz, gestellt und noch am gleichen Tag mündlich zugesagt. Beide Pläne orientieren sich an einem Fixpunkt, und das ist der 1. Oktober 2010, an dem der besetzte Platz offensichtlich frei geräumt sein und die Baumfällung beginnen soll. Als Grund wurde genannt, dass aus ökologischen Gründen erst dann Bäume gefällt werden dürften. Es gab aber auch noch Hinweise darauf, dass zu diesem Zeitpunkt die Verfügungs- oder Eigentumsrechte an einigen der Grundstücke um den Bahnhof herum an die Deutsche Bahn AG übergegangen sein sollen. Eine Presseerklärung der sogenannten Parkschützer vom 5. Oktober 2010 spricht davon, dass „heute um 16 Uhr (…) das Ordnungsamt der Stadt Stuttgart mit(teilte), dass die Mahnwache der Parkschützer am Nordausgang des Stuttgarter Hauptbahnhofes nicht weiter bewilligt werden könne, da das Gelände inzwischen der Bahn gehöre. Der aktuelle Bewilligungsbescheid der Mahnwache endet heute um Mitternacht. Mit der Begründung, die Mahnwache stehe jetzt auf Privatgrund der Bahn AG, drohte das Ordnungsamt implizit mit einer Räumung ab diesem Zeitpunkt.“

Trifft diese Darstellung zu, steht der Einsatz der Bundespolizei nach § 11 des Bundespolizeigesetzes (BPolG) in einem sehr fragwürdigen Licht.

§ 11 Absatz 1 BPolG setzt voraus, dass das ersuchende Land den Polizeieinsatz nicht mit eigenen Kräften bewältigen kann. Ausschlaggebend für das Ersuchen der baden-württembergischen Landesregierung war jedoch offenbar nicht ein Mangel an eigenen Kräften, sondern fehlendes Vertrauen in diese. Deutlich wird auch die Absicht, einen in Stuttgart selbst höchst umstrittenen Einsatz lieber mit „fremden“ Kräften durchzuführen, um den „eigenen Leuten“ nicht zumuten zu müssen, ggf. gegen Verwandte und Bekannte vorgehen zu müssen. Im entscheidenden Moment, bei dem im Vergleich zum bisherigen Verlauf der Anti-Stuttgart-21-Aktionen eine neue, auf höchstes Risiko setzende Polizeistrategie eingeschlagen wird, wurden „zuverlässige“ auswärtige Einsatztruppen angefordert. Dies sind politische Erwägungen, die vom Bundespolizeigesetz nicht gedeckt sind.

§ 11 Absatz 4 BPolG legt zudem fest: „Die Anforderung (auf Unterstützung durch die Bundespolizei) soll alle für die Entscheidung wesentlichen Merkmale des Einsatzauftrages enthalten.“ Auch dies ist offenbar nicht geschehen.

Angesichts der veröffentlichten Bilder und der umfassenden Kritik am Einsatz auch der Bundespolizei reicht es nicht aus, zu sagen, ein schriftlicher Einsatzbefehl liege nicht vor, der mündliche Auftrag habe „räumen und sichern“ gelautet (Bundesregierung in der Sitzung des Innenausschusses am 6. Oktober 2010).

Bundespolizeiführung und Bundesregierung sind geradezu verpflichtet, eine eigenständige Analyse und Bewertung dieses Einsatzes der Bundespolizei vorzunehmen. Es gilt auch für die Zukunft sicherzustellen, dass „Stuttgart 21“ nicht zum Modell zukünftiger Auseinandersetzungen um Großprojekte wird, bei denen die Bundespolizei zweck- und gesetzwidrig als „fremde Truppe“ eingesetzt wird.

Die Empörung über den Versuch, das immer mehr umstrittene Großprojekt gegen den Widerstand der Bürger durchzusetzen, ist groß. Die Bürger kommen zur Überzeugung, dass die Staatsmacht im Konflikt zwischen Großkonzernen und den Interessen der Bürger auf Seite der Konzerne steht. Nach Ansicht der Fraktion DIE LINKE. muss klar sein: Wenn die baden-württembergische Landesregierung die Polizei zu schweren Rechtsverstößen und zu Gewaltmaßnahmen gegen friedliche Bürger missbraucht, darf es dabei keine, auch keine mittelbare, Unterstützung durch die Bundespolizei geben.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen31

1

Wie lautete die Anforderung auf Amtshilfe bzw. Unterstützung, die am 29. September 2010 gegenüber der Bundespolizei geäußert wurde, welche konkreten Gründe wurden dafür vorgetragen, und wer genau hat die Anforderung gestellt?

2

Welche wesentlichen Elemente des Einsatzauftrages wurden dabei vorgetragen?

3

Wie wurde die Kurzfristigkeit der Anforderung – am 29. September 2010 für den 30. September 2010 – begründet?

4

Wurden in diesem Zusammenhang Probleme mit „eigenen Leuten“ angesprochen?

Wenn ja, wie wurden sie genau formuliert?

5

Durch welchen Paragraphen im Bundespolizeigesetz wäre das Kriterium „Unzuverlässigkeit der eigenen Sicherheitskräfte“ als Grund für Amtshilfe/ Unterstützung erfasst, und bei welchen Unterstützungseinsätzen der Bundespolizei für ein Bundesland hat dieses Kriterium in den letzten zehn Jahren eine Rolle gespielt?

6

Wann und auf welche Weise wurden Vertreter der Bundespolizei vor Ort über die Existenz von Problemen mit „eigenen Leuten“ informiert?

7

Wann und durch wen wurden Vertreter der Bundespolizei über die Existenz eines wie auch immer bezeichneten Plans oder Zeitpunkts A und Plan/ Zeitpunkt B informiert?

8

Welche Instanz hat in welcher Zusammensetzung beschlossen, am 30. September 2010 den Schlossgarten definitiv zu räumen und zu sichern?

9

Wann wurde die Bundesregierung oder einzelne ihrer Vertreter von diesem entscheidenden Termin informiert?

10

In welcher Form waren Vertreter der Bundesregierung in Diskussionen zu Fragen des Umgangs mit den wachsenden Protesten gegen „Stuttgart 21“ eingebunden, und welche Kommunikationen gab es seit August 2010 zu diesen Fragen?

11

Welche Areale um den Hauptbahnhof Stuttgart herum gingen wann im Laufe des Jahres 2010 in Besitz, Eigentum oder Verfügung der Deutschen Bahn AG über (bitte ggf. Lageskizze beifügen)?

12

Welche Regierungsmitglieder oder andere Vertreter der Bundesregierung waren in der Zeit vom 29. September bis 1. Oktober 2010 ständig oder zeitweise in der Einsatzzentrale der Polizei in Stuttgart?

13

Wer war für die Einheiten der Bundespolizei in die unmittelbaren Einsatzplanungen eingebunden, und wer vertrat die Bundespolizei in der Einsatzzentrale oder der Besonderen Aufbauorganisation?

14

Wann war der Einsatz der am 29. September 2010 angeforderten Einheiten der Bundespolizei praktisch und wann offiziell beendet?

15

Wann und in welcher Form fanden erste Auswertungsgespräche mit Beteiligung der Bundespolizei zu den Auseinandersetzungen am 30. September 2010 statt, und wer hat dort die Bundespolizei vertreten?

16

Haben an diesen Gesprächen auch Vertreter der Bundesregierung teilgenommen?

Wenn ja, wer?

17

Welche Unterstützungsanforderungen wurden bis zum 29. September 2010 im Zusammenhang mit „Stuttgart 21“ an die Bundespolizei herangetragen, wie waren sie jeweils begründet, und in welchem Umfang – Personal und Gerät – wurde ihnen jeweils nachgekommen?

18

Wie viele Festnahmen bzw. freiheitsentziehende Maßnahmen haben Angehörige der Bundespolizei in Zusammenhang mit Protesten gegen „Stuttgart 21“ insgesamt sowie am 30. September 2010 vorgenommen, und aus welchem Grund?

19

Wie viele der 800 Platzverweise (Innenausschuss am 6. Oktober 2010) sind durch Beamte der Bundespolizei durchgesetzt worden, und auf welche Örtlichkeiten haben sich diese Verweise bezogen (bitte ggf. Lageskizze beifügen)?

20

Wie viele Verfahren wegen Gewalt gegen Polizeibeamte wurden am 30. September 2010 eingeleitet?

21

Wie viele Bundespolizisten befinden sich gegenwärtig zur Unterstützung der baden-württembergischen Behörden in Zusammenhang mit „Stuttgart 21“ in Stuttgart (bitte Zahl der Beamten, Geräte, Ausstattung mit Reizstoffen, Wasserwerfer angeben), und wie lange soll ihr Einsatz dort dauern?

22

Wann und durch wen wurden die Beamten der Bundespolizei auf den § 52 Absatz 1 des Polizeigesetzes Baden-Württemberg hingewiesen, der bei der Anwendung unmittelbaren Zwangs verlangt, dass „das angewandte Mittel (…) nach Art und Maß dem Verhalten, dem Alter und dem Zustand des Betroffenen angemessen sein (muss)“?

23

Hat die Bundesregierung geprüft, ob die Falschmeldung über Steinwürfe auch bei den eingesetzten Bundespolizisten angekommen ist oder gar dort ihren Ursprung hatte, und hat sie des Weiteren geprüft, ob diese Meldung noch während des Einsatzes den Beamten gegenüber als falsch zurückgenommen wurde, und gehört es zur Auswertung des Einsatzes durch die Bundespolizei, Ursprung, Verbreitungswege und Wirkung einer solchen Falschmeldung genau aufzuarbeiten?

24

Aus welchen Gründen verwendet die Bundespolizei kein „natürliches“ Pfefferspray?

25

Ist die Bundesregierung bereit, nach den Folgen der Pfeffersprayeinsätze in Stuttgart, die Regeln zum Einsatz dieses Mittels grundlegend zu überarbeiten oder dieses Einsatzmittel ganz aus dem Verkehr zu ziehen?

26

Welche Reizstoffe außer Pfefferspray wurden von der Bundespolizei in welcher Form am 29. und 30. September 2010 in Stuttgart eingesetzt?

27

Welche genauen Erkenntnisse hat der Bundesminister des Inneren darüber, dass angeblich Tausende von Schülern Krankschreibungen von ihren „begüterten Eltern“ erhielten, um an den Demonstrationen teilzunehmen (ZDF-Morgenmagazin, 19. Oktober 2010)?

a) Woher stammen diese Erkenntnisse, sowohl hinsichtlich der Zahl der Krankschreibungen als auch hinsichtlich der Einkommensverhältnisse der jeweiligen Eltern?

b) Inwiefern stellt es einen „Missbrauch des Demonstrationsrechtes“ dar, wenn Menschen mit Krankschreibungen an Versammlungen teilnehmen?

c) Gegen welche Vorschriften des baden-württembergischen Versammlungsgesetzes wird hierbei verstoßen?

d) Teilt die Bundesregierung die Ansicht des Bundesministers des Innern oder stimmt sie zu, dass auch Menschen mit Krankschreibungen, unabhängig von der Diagnose, dem Krankheitsverlauf und selbst in solchen Fällen, bei denen die Krankschreibung sachlich nicht zutrifft, in jedem Fall ihr Recht behalten, an Versammlungen teilzunehmen?

28

Wie wird der Einsatz von Bundespolizisten im Zusammenhang mit „Stuttgart 21“ konkret geregelt?

a) Welche Gremien und Stäbe sind eingerichtet, in denen die Bundespolizei vertreten ist (bitte Anzahl der Vertreter, die entsendenden Behörden unter Angabe der jeweiligen Abteilung, Zusammensetzung der Gremien und jeweilige Aufgaben nennen)?

b) Inwiefern wird die Bundespolizei in die Einsatztaktik eingeweiht?

c) Wie wird in der Praxis der Einsatz geregelt, wer führt ihn, von wem erhält die Bundespolizei Weisungen, wie wird die Koordination ihres Einsatzes im Rahmen des Gesamteinsatzes sichergestellt?

29

Welche Möglichkeiten hat der einzelne Beamte der Bundespolizei, die Beteiligung an einem seiner Meinung nach offensichtlich unverhältnismäßigen oder gar rechtswidrigen Einsatz abzulehnen?

30

Welche Möglichkeiten hat der einzelne Beamte, den Einsatz einzelner Einsatzmittel abzulehnen – wie zum Beispiel Wasserwerfer, Reizstoffe, Pfeffersprays – weil er ihn für unverhältnismäßig hält?

31

Sind der Bundesregierung solche Ablehnungen, wie in den beiden vorangegangenen Fragen angesprochen, bekannt?

Wenn ja, in welchen Zusammenhängen, und mit welchen Folgen für die Betroffenen?

Berlin, den 8. November 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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