Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/10030 –
Künstliche Intelligenz und die Zukunft der Arbeit
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bedeutung der Künstlichen Intelligenz (KI) nimmt laufend zu. Aktuell
arbeiten die Europäische Union, der Bund und die Länder an unterschiedlichen
KI-Verordnungen, Strategien und Maßnahmenplänen, mit dem Ziel, jetzt
schon wichtige Weichenstellungen für die Zukunft auf den Weg zu bringen,
um die gesellschaftliche und wirtschaftliche Transformation voranzutreiben.
Experten sind sich einig, dass KI die Zukunft der Arbeit, die Beschäftigung
und unseren Sozialstaat nachhaltig verändern wird, weshalb sich die Politik
schon heute auf die Auswirkungen des Einsatzes von KI einstellen müsse. So
hat kürzlich auch die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (OECD) angesichts der rapiden Entwicklung von KI eine
verstärkte Aus- und Weiterbildung in diesem Bereich angemahnt (
https://www.oe
cd.org/future-of-work/). Um sicherzustellen, dass das volle Potenzial von KI
und Robotik ausgeschöpft werden kann und die Qualifikationen der
Arbeitnehmer den zukünftigen Anforderungen des Arbeitsmarktes entsprechen,
betonte die OECD am Montag, dem 6. November 2023, in Paris die
Notwendigkeit der Stärkung von Bildung und lebenslangem Lernen. Die OECD stellte
jedoch fest, dass die Geschwindigkeit des ökologischen und digitalen Wandels
derzeit das Tempo der Veränderungen in der Bildungs- und
Qualifikationspolitik übersteigt, woraus sich ein politischer Auftrag für die Gesetzgeber ableiten
lässt. Die Fähigkeit, schnell auf neue Trends und Bedürfnisse in der
Gesellschaft und auf dem Arbeitsmarkt zu reagieren, ist entscheidend, um nicht den
Anschluss an die Weltspitze zu verlieren. Deshalb ist es von großer
Bedeutung, schon heute nötige Investitionen in Qualifizierungsmaßnahmen und
Weiterbildung zu tätigen, um eine widerstandsfähige ökologische und digitale
Transformation zu ermöglichen.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) beschäftigt sich
spätestens seit 2018 durch die gegründete Denkfabrik Digitale Arbeitsgesellschaft
(
https://www.denkfabrik-bmas.de/) mit der Digitalisierung der
Arbeitsgesellschaft und KI. Im Fokus stehen dabei die Gestaltung von
technologiebedingten Veränderungen in der Arbeitswelt, die Sicherung von Beschäftigung, die
Modernisierung der Arbeits- und Sozialverwaltung durch einen
menschenzentrierten Einsatz von KI sowie der Verbreitung von KI in der
Zivilgesellschaft. Darüber hinaus wurde 2020 das KI-Observatorium als Teil der
Denkfabrik Digitale Arbeitsgesellschaft gegründet und ist dabei insbesondere für
die Beobachtung, Weiterentwicklung und partizipative Gestaltung von KI in
Deutscher Bundestag Drucksache 20/10198
20. Wahlperiode 29.01.2024
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom
29. Januar 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
der Gesellschaft und im Arbeits- und Wirtschaftsleben zuständig (
https://ww
w.ki-observatorium.de/das-ki-observatorium/faq). Darüber hinaus hat das
BMAS gemeinsam mit dem Fraunhofer-Institut im Herbst 2023 die KI-
Studios gestartet, wodurch kleine und mittlere Unternehmen die Möglichkeit
haben sollen, mehr über den möglichen Einsatz von KI im Betrieb zu erfahren.
Aufgrund des erwarteten Einflusses von KI auf die Arbeitswelt, die
Beschäftigung und damit den Sozialstaat stellen sich die folgenden Fragen.
1. Was versteht die Bundesregierung unter einem menschenzentrierten
Einsatz von KI, und was bedeutet das für den Einsatz von KI in der
Arbeitswelt?
Der menschenzentrierte Einsatz von KI stellt den Menschen, seine Fähigkeiten
und Bedürfnisse bei der Entwicklung, Einführung und Nutzung von KI in den
Vordergrund. Eine menschenzentrierte Entwicklung und Anwendung von KI
bedeutet, dass von den Menschen und ihren Bedürfnissen her gedacht wird, um
Vertrauen und Akzeptanz zu schaffen und die Rechte der Bürgerinnen und
Bürger und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu wahren. In anderen Worten: Die
Technologie soll dem Menschen dienen, nicht umgekehrt. Für die Umsetzung
des menschenzentrierten Einsatzes von KI in der Arbeitswelt bedeutet das
beispielsweise, dass Beschäftigte und deren Interessenvertretungen bei der
Einführung von KI-Systemen beteiligt werden.
Um sich konkret der Frage zu widmen, wie aus dem Anspruch eines
menschenzentrierten Einsatzes von KI in der Arbeitswelt Wirklichkeit werden kann, hat
das KI-Observatorium des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
(BMAS) von September 2020 bis Dezember 2021 einen Fachdialog „Mensch-
Technik Interaktion – Arbeiten mit Künstlicher Intelligenz“ mit über 80
Expertinnen und Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft, Unternehmen,
Gewerkschaften, Kultur, Verbänden, Technikentwicklung und Zivilgesellschaft
durchgeführt. Eine Zusammenfassung der Diskussionen und Ergebnisse sind unter
folgendem Link veröffentlicht:
www.denkfabrik-bmas.de/fileadmin/Downloads/P
ublikationen/Arbeiten_mit_Kuenstlicher_Intelligenz_bf.pdf
2. Wie bewertet die Bundesregierung die aktuellen Auswirkungen von KI
auf den Arbeitsmarkt?
3. Wie bewertet die Bundesregierung perspektivisch den Einfluss von KI
auf den Arbeitsmarkt in der Zukunft, und welche Maßnahmen
unternimmt sie schon heute und plant sie in den kommenden Jahren, um den
Einfluss von KI auf den Arbeitsmarkt positiv zu gestalten?
20. Welche Rückschlüsse und Lösungsansätze hat die Bundesregierung
bisher aus der Arbeit der Denkfabrik des BMAS und diverser in Auftrag
gegebener Studien für den Einsatz von KI in der Arbeitswelt sammeln
können, und wie bewertet sie die Auswirkungen auf die Beschäftigung
und den Sozialstaat?
Die Fragen 2, 3 und 20 werden gemeinsam beantwortet.
Die Auswirkungen des Einsatzes von KI auf Beschäftigte und den
Arbeitsmarkt hängen zum einen vom Verbreitungsgrad in Unternehmen, Verwaltungen
und Organisationen ab. Aktuell stehen wir noch am Anfang der Diffusion von
KI-Technologien. Im Jahr 2023 gaben 12 Prozent der Unternehmen in
Deutschland an, dass sie bereits KI-Technologien einsetzten (vgl.
www.destatis.de/DE/
Presse/Pressemitteilungen/2023/11/PD23_453_52911.html). Damit liegt
Deutschland im internationalen Vergleich im oberen Mittelfeld. KI kann als
Querschnittstechnologie grundsätzlich in allen Branchen eingesetzt werden.
Laut dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) sind die KI-
Einsatzpotenziale besonders hoch im verarbeitenden Gewerbe, der
Informations- und Kommunikationstechnologienbranche (IKT-Branche), dem
Baugewerbe und den unternehmensnahen Dienstleistungen.
Auswirkungen auf Beschäftigte und den Arbeitsmarkt hängen neben der
Dimension der Verbreitung auch davon ab, in welchem Maße die eingesetzten KI-
Anwendungen bisher von Menschen ausgeführte Tätigkeiten ersetzen oder
menschliche Arbeit unterstützen. Durch den Einsatz von KI können sich
Arbeitsinhalte und -plätze sowie Berufsbilder und Kompetenzanforderungen in
fast allen Bereichen bzw. bestehenden Berufsfeldern verändern, aber auch neue
Arbeitsplätze und Berufsbilder entstehen.
Aktuelle Zahlen zeigen, dass sich die Einsatzpotentiale von einfacheren und
komplexeren KI-Anwendungen je nach Beruf, Branche und Qualifikation
unterscheiden (vgl.
https://doku.iab.de/kurzber/2023/kb2023-21.pdf). Die
Untersuchung geht davon aus, dass durch den Einsatz von KI Berufe regelmäßig
nicht vollständig automatisiert werden können, sondern nur einzelne
Tätigkeiten.
Beschäftigte können vom KI-Einsatz unterschiedlich stark betroffen sein. Eine
große Herausforderung wird dabei die Vermeidung von wachsender
Ungleichheit am Arbeitsmarkt sein.
Weil die Technologie noch nicht in der Breite der Unternehmen und Branchen
Anwendung findet, können die Auswirkungen von KI auf die Arbeit,
insbesondere auf einzelne Branchen, Berufe und Regionen derzeit noch nicht
abschließend beurteilt werden. Insbesondere im Hinblick auf ihre Dynamik müssen
Technologieentwicklung und Technologieeinsatz sowie sich daraus ergebende
Auswirkungen kontinuierlich und international vergleichend beobachtet und
analysiert werden, was durch das „Observatorium Künstliche Intelligenz in
Arbeit und Gesellschaft“ (KI-Observatorium) erfolgt. Dabei gilt es auch, die
Herausforderungen zu beachten, die sich aus der Gleichzeitigkeit mit dem
demographischen Wandel und der ökologischen Transformation ergeben.
Um den Einfluss von KI am Arbeitsmarkt positiv zu gestalten, hat die
Bundesregierung bereits im Jahr 2018 eine KI-Strategie verabschiedet, die im Jahr
2020 fortgeschrieben wurde. Die Umsetzungsprojekte sind auf der Website der
KI-Strategie dokumentiert (vgl.
www.ki-strategie-deutschland.de/home.html).
Schwerpunkte für den Bereich Arbeit und Soziales liegen auf den Themen
Qualifizierung und Weiterbildung (vgl. Antwort zu Frage 14), Stärkung der
betrieblichen Mitbestimmung (vgl. Antwort zu Frage 39) sowie auf einem
verbindlichen Rechtsrahmen (vgl. Antwort zu Frage 38) und der Förderung des
produktiven und verantwortungsvollen Einsatzes von KI in der Breite der
Wirtschaft, Verwaltung und Zivilgesellschaft.
Zur Beantwortung der Fragen wird auch auf die Antwort der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU „Auswirkungen von
künstlicher Intelligenz auf den deutschen Arbeitsmarkt und Sozialstaat“ auf
Bundestagsdrucksache 20/6373 verwiesen.
4. Wie erfasst die Bundesregierung die unterschiedlichen
Nutzungsmöglichkeiten von KI und deren jeweilige Auswirkungen auf die
Beschäftigung, den Sozialstaat und die Sozialversicherungen?
Die Bundesregierung beobachtet kontinuierlich und international vergleichend
die Verbreitung von KI sowie verschiedene Dimensionen von Auswirkungen
auf die Arbeitswelt, insbesondere durch das bereits 2020 von der Abteilung
Denkfabrik Digitale Arbeitsgesellschaft im BMAS initiierte „KI-
Observatorium“. Ferner wird auch auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage der Fraktion der CDU/CSU „Auswirkungen von künstlicher Intelligenz
auf den deutschen Arbeitsmarkt und Sozialstaat“ auf Bundestagsdrucksache
20/6373 und die Liste relevanter Forschungsprojekte in der Antwort zu
Frage 23 verwiesen.
5. Welches Potenzial sieht die Bundesregierung in der Nutzung von KI für
die Arbeitswelt und die Beschäftigung?
6. Welche Potenziale zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von
Arbeitnehmern sieht die Bundesregierung durch KI?
9. Kann KI dazu beitragen, die Auswirkungen des demografischen Wandels
in den Bereichen Fach- und Arbeitskräftemangel und Auswirkungen auf
die Sozialversicherungszweige abzumildern?
Die Fragen 5, 6 und 9 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung sieht vielfältiges und beträchtliches Potenzial für
Beschäftigte und den Arbeitsmarkt durch die Nutzung von KI. Die KI kann die
Produktivität von Beschäftigten steigern und diese bei ihren Tätigkeiten
entlasten. Erste Studien zu generativer KI zeigen zudem, dass diese die menschliche
Arbeit eher unterstützt als ersetzt, und dass die Ungleichheit zwischen
unterschiedlichen Qualifikationsniveaus reduziert werden kann, da Beschäftigte mit
geringen Fähigkeiten besonders von der Technologienutzung profitieren.
Aus Sicht der Bundesregierung kann der Fortschritt der KI viele Chancen für
Menschen mit Behinderungen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen mit
sich bringen. So können etwa KI-gestützte Assistenzsysteme körperliche
Beeinträchtigungen ausgleichen und bei sogenannten Lernbehinderungen
Hilfestellung leisten. Zugleich ist es der Bundesregierung wichtig, dafür zu sorgen,
dass KI nicht zu einer Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen
führt.
Der Arbeitsmarkt Deutschlands wird auf absehbare Zeit durch den
demografischen Wandel geprägt sein. In einigen Berufsfeldern zeigen sich heute schon
Fachkräfteengpässe. Engpässe könnten vermieden oder entschärft werden,
indem Tätigkeiten in Berufen, die im Zuge des demografischen Wandels nicht
mehr ausreichend besetzt werden können, – zumindest teilweise – mit Hilfe
von KI-Anwendungen durchgeführt bzw. unterstützt werden. Aktuelle Zahlen
zeigen, dass KI in einigen Berufen mit hohen Fachkräfteengpässen zukünftig
eine größere Rolle spielen könnte und damit an bestimmten Stellen
Fachkräftemangel mindern kann (vgl.
https://doku.iab.de/kurzber/2023/kb2023-21.pdf).
7. Welche potenziell schädlichen Auswirkungen von KI sieht die
Bundesregierung im Hinblick auf die Arbeitsbedingungen von Beschäftigten,
und wie möchte sie diesen begegnen?
Neben den Vorteilen von KI, wie etwa der Entlastung von Beschäftigten bei
Routinetätigkeiten und einer möglichen Aufwertung von Tätigkeiten, birgt KI
auch Risiken für die Arbeitsbedingungen von Beschäftigten. Durch KI
gestützte Entscheidungen können diskriminierende Wirkungen haben und für
Beschäftigte sowie ihre Interessenvertretungen intransparent und schwer
nachvollziehbar sein. Der Einsatz von KI kann zu verstärkten Eingriffen in das Recht auf
informationelle Selbstbestimmung Beschäftigter, insbesondere durch einen
erhöhten Überwachungsdruck, führen. Die KI kann beim Einsatz im Rahmen von
algorithmischem Management zu einer höheren Arbeitsintensität und mehr
Stress oder einer Abwertung von Tätigkeiten führen.
Wichtig ist deshalb eine aktive und soziale Gestaltung der digitalen
Transformation durch einen klaren Rechtsrahmen und durch Befähigung von
Beschäftigten, Interessenvertretungen und Arbeitgebern zu einem sicheren und
menschenzentrierten Umgang mit KI. Eine hohe Bedeutung kommt der
Stärkung der Rechte der Betriebs- und Personalräte beim Einsatz von KI-Systemen
zu. Durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz (Bundestagsdrucksache
19/28899) ist es beispielsweise nun für Betriebsräte möglich, Sachverständige
bei der Einführung von KI-Systemen unter erleichterten Bedingungen
hinzuzuziehen. Daneben setzt sich die Bundesregierung bei den Verhandlungen zur KI-
Verordnung für eine klarstellende Öffnungsklausel in der KI-Verordnung ein,
die im Hinblick auf den Schutz von Beschäftigten bei der Verwendung von KI-
Systemen vorteilhaftere mitgliedstaatliche Vorschriften ermöglicht. Zudem
wird die Bundesregierung bei der Erarbeitung eines Entwurfs für ein
Beschäftigtendatengesetz in Umsetzung des Koalitionsvertrages auch die
Auswirkungen von KI auf die Arbeitsbedingungen von Beschäftigten berücksichtigen. Mit
dem Gesetz soll Rechtsklarheit für Arbeitgeber sowie Beschäftigte erreicht und
die Persönlichkeitsrechte effektiv geschützt werden. Wesentlich ist aber auch
die Befähigung von Betriebsräten für die Mitgestaltung zu KI, weshalb das
Projekt KI-Studios auf den Weg gebracht wurde.
Um verschiedenen Beschäftigten im alltäglichen Umgang mit KI-Systemen
einen verständlichen Überblick über die Entscheidungen eines KI-Systems zu
vermitteln, ist die Technikgestaltung ein wichtiger Ansatzpunkt. Mit dem KI-
Cockpit, das durch das KI-Observatorium gefördert wird, soll eine Software
entwickelt und als Open-Source-Produkt veröffentlicht werden, die
Beschäftigten ermöglicht, auf die Funktionsweise des KI-Systems Einfluss zu nehmen.
8. Wird durch den zukünftigen Einsatz von KI in den kommenden zehn
Jahren die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisse
zunehmen oder abnehmen?
10. Welche Sektoren des Arbeitsmarktes betrachtet die Bundesregierung als
„besonders“ durch KI beeinflusste Bereiche, bei denen mehr
Arbeitsplätze verloren gehen als geschaffen werden können?
11. Welche Sektoren des Arbeitsmarktes betrachtet die Bundesregierung als
„wenig“ durch KI beeinflusste Bereiche, bei denen mehr Arbeitsplätze
verloren gehen als geschaffen werden können?
12. Welche Sektoren des Arbeitsmarktes betrachtet die Bundesregierung als
„kaum“ durch KI beeinflusste Bereiche, bei denen mehr oder weniger
gleich viele Arbeitsplätze geschaffen werden wie verloren gehen?
13. Welche Sektoren des Arbeitsmarktes betrachtet die Bundesregierung als
„positiv“ durch KI beeinflusste Bereiche, bei denen mehr Arbeitsplätze
geschaffen werden als verloren gehen?
Die Fragen 8 und 10 bis 13 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung geht weiterhin nicht davon aus, dass der Einsatz von KI
die Arbeitslosenquote signifikant beeinflussen wird (vgl. hierzu auch die
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
auf Bundestagsdrucksache 20/6373). Derzeit gibt es keine Hinweise auf
negative Auswirkungen von KI auf das Beschäftigungsniveau (vgl. OECD
Employment Outlook 2023: Artificial Intelligence and the Labour Market, OECD
Publishing, Paris,
https://doi.org/10.1787/08785bba-en.)
Allerdings können branchenspezifische Verbreitung des KI-Einsatzes sowie
Unterschiede in den Einsatzzwecken von KI-Anwendungen zwischen Branchen
zu unterschiedlichen Entwicklungen der Beschäftigtenzahlen in Branchen
führen. Laut Statistischem Bundesamt nutzten in 2023 beispielsweise 33 Prozent
der Unternehmen in der Branche „Information und Kommunikation“ KI,
jedoch nur 9 Prozent der Unternehmen im verarbeitenden Gewerbe. Zudem
bestehen Unterschiede in den Einsatzpotentialen von KI. Aktuelle Zahlen zeigen
deutliche Unterschiede zwischen den Branchen hinsichtlich der Potentiale,
berufliche Tätigkeiten durch KI zu automatisieren (vgl.
https://doku.iab.de/kurzbe
r/2023/kb2023-21.pdf).
14. Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung im
Bereich der Weiterbildung und Qualifizierung für Menschen im
Arbeitsmarkt, für Menschen außerhalb des Arbeitsmarktes und hier
insbesondere für Langzeitarbeitslose in Bezug auf KI?
Die Förderung der beruflichen Weiterbildung für Arbeitslose sowie
Beschäftigte wurde in den letzten Jahren im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes
und des Arbeit-von-Morgen-Gesetzes bereits deutlich ausgebaut. Die im
Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) verankerten Förderinstrumente sind
generell branchenoffen konzipiert und stehen – bei Vorliegen der jeweiligen
Anspruchsvoraussetzungen – sowohl arbeitslosen als auch beschäftigten
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zur Verfügung. Die Förderung der beruflichen
Weiterbildung erfolgt durch die Übernahme der Weiterbildungskosten. Diese
können neben den Lehrgangskosten auch Fahrkosten, Kosten für auswärtige
Unterbringung und Verpflegung sowie Kinderbetreuungskosten umfassen. Die
Weiterbildungsförderung beschäftigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
beinhaltet einerseits Zuschüsse zu den Lehrgangskosten und andererseits die
Gewährung von Arbeitsentgeltzuschüssen für weiterbildungsbedingte
Arbeitsausfallzeiten an Arbeitgeber.
Die Weiterbildungsmöglichkeiten arbeitsloser Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer und von Beschäftigten, die Bürgergeld beziehen, wurden zudem im
Jahr 2023 mit der Einführung des Bürgergeldes attraktiver gestaltet,
ausgeweitet und so gestärkt. Mit der Verstetigung der Prämien für bestandene Prüfungen
und dem zusätzlichen monatlichen Weiterbildungsgeld von 150 Euro bei
Umschulungen werden Anreize zur Aufnahme einer abschlussorientierten
Weiterbildung gesetzt. Außerdem wurde die Möglichkeit ausgeweitet, Umschulungen
auch unverkürzt zu fördern, damit bei Bedarf mehr Zeit zum Lernen zur
Verfügung steht. Auch der Erwerb von Grundkompetenzen für Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer kann jetzt leichter gefördert werden und kommt so mehr
Menschen zugute. Die soziale Teilhabe und Arbeitsmarktintegration von
Langzeitarbeitslosen wurde auch durch das Teilhabechancengesetz verbessert, mit
dem Lohnkostenzuschüsse und begleitendes Coaching zur Unterstützung der
Geförderten eingeführt wurden.
Mit dem im Sommer 2023 verabschiedeten Gesetz zur Stärkung der Aus- und
Weiterbildungsförderung werden darüber hinaus die Förderinstrumente der
Arbeitsmarktpolitik für Ausbildungssuchende und Beschäftigte ab dem 1. April
2024 weiterentwickelt und um eine neue Förderoption (Einführung eines
Qualifizierungsgeldes) erweitert. Unter anderem wird der Zugang zur
Weiterbildungsförderung Beschäftigter zukünftig für alle Arbeitgeber und Beschäftigten
geöffnet – unabhängig von Strukturwandel und Engpassberufen. Darüber
hinaus wird die Beschäftigtenförderung durch feste Fördersätze und weniger
Förderkategorien vereinfacht und die Inanspruchnahme erleichtert. Mit der
Einführung eines Qualifizierungsgeldes werden Betriebe und ihre Beschäftigten
unterstützt, die von starkem Transformationsdruck betroffen sind. Ziel ist, die
Beschäftigten durch bedarfsgerechte Qualifizierung im Betrieb zu halten und
Fachkräfte zu sichern.
Für eine Befähigung von Arbeitslosen und Beschäftigten im Umgang mit KI
und für den Erwerb von KI-Kompetenzen können die Förderinstrumente des
SGB III uneingeschränkt in Anspruch genommen werden, sofern Träger und
Weiterbildungsmaßnahme nach der Akkreditierungs- und
Zulassungsverordnung Arbeitsförderung zertifiziert sind. Einzige Ausnahme bildet zukünftig das
Qualifizierungsgeld, für dessen Inanspruchnahme es ab dem 1. April 2024
lediglich einer Zertifizierung des Trägers bedarf.
Für die Beschäftigten der Bundesverwaltung verantwortet insbesondere die
Bundesakademie für öffentliche Verwaltung als zentrale
Fortbildungseinrichtung der Bundesverwaltung und Qualifikationsdienstleister für alle
Bundesbehörden die Weiterbildung und Qualifizierung auch in Bezug auf KI und steht
hierzu auch im Austausch mit dem sich im Aufbau befindlichen
Beratungszentrum für Künstliche Intelligenz (BeKI), um gemeinsam Formate zur
Weiterbildung zu fördern.
15. Wie stellt die Bundesregierung sicher, mit der Qualifizierungsinitiative
für KI (Quelle: Tagesspiegel Background, 6. Dezember 2023) alle
Bevölkerungs- und Anspruchsgruppen zu erreichen, und welche konkreten
Maßnahmen hat sie hier bereits auf den Weg gebracht?
In dieser Frage wurde auf den „TAGESSPIEGEL BACKGROUND“ vom
6. Dezember 2023 verwiesen, jedoch finden sich in dieser Ausgabe keine
Inhalte zu einer Qualifizierungsinitiative für KI wieder. Die Antwort auf diese Frage
bezieht sich deshalb auf Inhalte des „TAGESSPIEGEL BACKGROUND“ vom
7. Dezember 2023 und auf Informationen über die Qualifizierungsmaßnahme
für KI.
Die Bundesagentur für Arbeit stellt in diesem Jahr im Rahmen einer
Qualifizierungsmaßnahme für KI ihren Berufsberaterinnen und Berufsberatern Lehr- und
Lernmaterialien zu Berufen der Zukunft bereit. Darin enthalten sind
Informationen zu digitalen Zukunftskompetenzen, beispielsweise Lerneinheiten zu KI
oder Cybersicherheit. Dadurch können sich die Beratenden mit den neuesten
technologischen Entwicklungen vertraut machen und die so erworbenen
Kompetenzen in ihre Beratungstätigkeit einbringen. Davon sollen Menschen bei
ihrer beruflichen Orientierung profitieren, die dadurch individuelle
Zukunftskompetenzen für eine veränderte Arbeitswelt im Zeitalter KI erwerben, ihr
Wissen über Anwendungsfelder von KI erweitern und mehr über ihre Stärken
und Interessen im Kontext der Zukunftsberufe lernen können.
16. Wie arbeitet die Bundesregierung mit den Kultusministerien der Länder
bei der Qualifizierung, Bildung und Forschung im Bereich KI zusammen
(bitte die konkreten Projekte auflisten)?
Entsprechend der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung zwischen Bund
und Ländern liegt die Zuständigkeit für Fragen des schulischen
Bildungswesens und damit auch der schulischen Vermittlung von Kompetenzen zur KI
und den Einsatz von KI-Werkzeugen bei den Ländern. Im Digitalpakt Schule
stellt der Bund den Ländern Mittel für Investitionen in die digitale Infrastruktur
zur Verfügung. Dazu gehören auch länderübergreifende Vorhaben, die von den
Ländern umgesetzt werden. Der Bund berät die Länder im
Bewilligungsverfahren dieser Vorhaben unter denen sich auch Vorhaben mit KI-Bezügen befinden.
Die Länder beschreiben die Inhalte der länderübergreifenden Vorhaben
insgesamt auf der Website der Kultusministerkonferenz unter:
www.kmk.org/theme
n/bildung-in-der-digitalen-welt/laenderuebergreifende-projekte.html. Zu den
Vorhaben mit KI-Bezug gehören etwa Sodix/Mundo, TBA I – III, Adaptive
Learning Cloud, ITS – Intelligentens Tutorielles System, Mediendatenbank
mit KI-gestützten Services, Metadata for educational Media (MEM) und
IDeRBlog. Das von den Ländern geplante Fördervolumen für diese Vorhaben
beträgt 92 Mio. Euro.
17. Wie viele Gelder aus dem KI-Aktionsplan des Bundesministeriums für
Bildung und Forschung fließen bis 2025 in Projekte im Bereich KI und
deren Einfluss auf die Arbeitswelt und die Beschäftigung (bitte absolut
und prozentual auflisten)?
Explizit wird der Einfluss von KI auf die Arbeitswelt und die Beschäftigung in
den regionalen Kompetenzzentren der Arbeitsforschung sowie in deutsch-
kanadischen Kooperationsprojekten untersucht. Hierfür sind bis 2025 insgesamt
82,5 Mio. Euro und damit ca. 5 Prozent der Gesamtmittel für den KI-
Aktionsplan eingeplant.
Darüber hinaus wird der Einfluss von KI auf Arbeit und Beschäftigung aber in
vielen weiteren Projekten als Teilaspekt betrachtet. Eine konkrete Bezifferung
der dafür fließenden Mittel ist nicht möglich. Beispielsweise liegt der Fokus
der Förderinitiativen „KI-basierte Assistenzsysteme für prozessbegleitende
Gesundheitsanwendungen“ sowie „Repositorien und KI-Systeme im Pflegealltag
nutzbar machen“ zwar auf der anwendungsorientierten Forschung und
Entwicklung innovativer KI-basierter Lösungen für den Gesundheitsbereich,
zugleich ist dabei aber die zukünftige Ausgestaltung der Arbeitswelt des
Fachpersonals ganz unterschiedlicher Berufsgruppen, insbesondere von Ärztinnen und
Ärzten sowie Pflegefachpersonen, betroffen und wird in den Projekten mit
betrachtet.
18. Wie plant die Bundesregierung, die sozialen Sicherungssysteme an die
durch KI verursachten Veränderungen in der Arbeitswelt anzupassen?
19. Inwiefern werden bestehende Modelle sozialer Sicherung evaluiert und
gegebenenfalls reformiert, um eine angemessene Absicherung für
diejenigen zu gewährleisten, deren Arbeitsplätze durch KI bedroht oder
verändert werden?
Die Fragen 18 und 19 werden gemeinsam beantwortet.
Die sozialen Sicherungssysteme werden fortlaufend daraufhin überprüft, ob
sich aus dem Wandel der Arbeitswelt die Notwendigkeit zu Anpassungen
ergibt. Der Einsatz von KI hat bisher nicht zu Veränderungen auf dem
Arbeitsmarkt geführt, die eine Anpassung der sozialen Sicherungssysteme erfordern
würden. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage der Fraktion der CDU/CSU „Auswirkungen von künstlicher
Intelligenz auf den deutschen Arbeitsmarkt und Sozialstaat“ auf
Bundestagsdrucksache 20/6373 verwiesen, insbesondere auf die dort gegebenen Antworten zu
den Fragen 3 bis 8b, 9 und 10 und 24.
21. Welche praxisbezogenen Studien im Bereich KI fördert die
Bundesregierung aktuell (bitte die Studien, die Höhe der verausgabten Gelder, den
Inhalt der Studien auflisten)?
Die Bundesregierung fördert praxisbezogene Studien im Bereich KI und
Arbeitswelt im Rahmen von Forschungsprojekten, die unter dem Dach des KI-
Observatoriums laufen (siehe dazu Antwort zu Frage 23).
Darüber hinaus wird auch das Projekt KI-Kompass Inklusiv aus den Mitteln
des Ausgleichsfonds gefördert. Im Rahmen des Projektes erfolgt der Aufbau
eines „Kompetenzzentrums für KI-gestützte Assistenztechnologien und
Inklusion in der Arbeitswelt“ mit Erarbeitung und Bereitstellung einer Datenbank
für KI-gestützte Assistenztechnologien für Inklusion in der Arbeitswelt, sowie
der Aufbau einer Beratungs- und Informationsstruktur für Menschen mit
Behinderungen und Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation. Für das Projekt
werden Mittel in Höhe von 5 995 145,90 Euro über 60 Monate verausgabt.
22. Wie viele Haushaltsmittel wurden für das KI-Observatorium
veranschlagt, und wie viele Gelder wurden bisher für Projekte innerhalb des
KI-Observatoriums ausgegeben?
Das KI-Observatorium der Abteilung Denkfabrik Digitale Arbeitsgesellschaft
fördert angewandte Forschungsprojekte mit Unternehmen, Beschäftigten und
Sozialpartnern, um die Auswirkungen von KI auf Arbeit und Gesellschaft zu
analysieren und auf der Grundlage der Forschungserkenntnisse den
verantwortungsvollen und produktiven Einsatz von KI in der Breite der betrieblichen und
behördlichen Praxis zu gestalten.
Für das KI-Observatorium und seine Projekte wurden insgesamt folgende
Mittel veranschlagt:
Haushaltsmittel für KI-Observatorium und KI in der betrieblichen Praxis
Zeitraum verfügbare HH-Mittel Mittelabfluss (Stand: Januar 24)
2019 bis 2024 35 Mio. Euro 21,81 Mio. Euro
Die Projekte, die unter dem Dach des KI-Observatoriums durchgeführt werden,
werden aus den Fördermaßnahmen der KI-Strategie „KI-Observatorium“ und
„KI in der betrieblichen Praxis“ finanziert.
23. Welche und wie viele Projekte hat das KI-Observatorium bisher in
Deutschland und international angestoßen und umgesetzt, und wie viele
Projektmittel wurden hierfür verausgabt (bitte nach Anzahl, Projekt,
Inhalt und dafür verausgabten Mitteln auflisten)?
Die Antwort zu dieser Frage kann der Anlage 1 entnommen werden.* Hier
wurden auch Projekte aufgenommen, die über das KI-Observatorium
angestoßen, aber nicht über Mittel des KI-Observatoriums finanziert werden.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/10198 auf der
Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
24. Welche Erkenntnisse konnte die Bundesregierung bisher aus den
Experimenten des Forschungsprojekts ai:conomics (
https://aiconomics.eu/)
gewinnen, und welche Auswirkungen auf die Beschäftigung und die
Arbeitswelt sieht sie?
Das Forschungsprojekt ai:conomics hat zum Ziel, in kontrollierten Feldstudien
in Unternehmen die Auswirkungen von KI auf Beschäftigte,
Kompetenzanforderungen und Produktivität bei der Einführung von KI zu untersuchen. Im
derzeit noch laufenden Forschungsprojekt sind die Ergebnisse der kontrollierten
Feldstudien noch nicht final ausgewertet. Zwischenergebnisse können der
Webseite des Projektes entnommen werden.
25. Mit welchen Konzernen wurden die Forschungsprojekte im Rahmen von
ai:conomics durchgeführt?
Im Rahmen von ai:conomics wurden Feldstudien mit Continental Automotive
GmbH und Algemene Pensioen Groep NV (APG) durchgeführt. Zusätzlich zur
konkreten Beantwortung der Frage möchte die Bundesregierung eine
allgemeine Einordnung vornehmen: Wissenschaftliche Feldstudien in Betrieben
erfordern den Zugang zu betriebsinternen Informationen, worunter sich auch
sensible Daten befinden können. Um Feldstudien erfolgreich durchführen zu können,
ist ein Vertrauensverhältnis zwischen den beteiligten Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftlern, den Unternehmen, Beschäftigten und der betrieblichen
Mitbestimmung erforderlich. Dies kann die Vertraulichkeit der Namen der
beteiligten Unternehmen beinhalten. Daher ist es in der wissenschaftlichen Praxis
üblich, Angaben zum Anwendungsfall bzw. Untersuchungsgegenstand in
anonymisierter Form zu veröffentlichen.
26. Welche finanziellen Mittel wurden für die Forschungsprojekte im
Rahmen von ai:conomics bisher aufgewendet?
Im Rahmen des Forschungsprojektes ai:conomics wurde eine Zuwendung in
Höhe von bis zu 1 879 969,38 Euro für den Förderzeitraum Juni 2021 bis Juni
2024 bewilligt.
27. Wie viele Zukunftszentren KI gibt es im Bundesgebiet (bitte nach Titel,
Ort, Größe, angebotenen Dienstleistungen auflisten)?
a) Wie viele Anfragen zu den Zukunftszentren gab es hierfür von
Unternehmen bisher?
b) Wie vielen Unternehmen wurde bisher durch die Zukunftszentren
geholfen (bitte die Anzahl der Beratungen insgesamt bzw./und
genutzten Qualifizierungsinitiativen angeben)?
Die Fragen 27 bis 27b werden gemeinsam beantwortet.
Das BMAS fördert das Programm Zukunftszentren mit dem Ziel, kleine und
mittlere Unternehmen sowie deren Beschäftigte in ganz Deutschland u. a. zum
verantwortungsvollen und produktiven Einsatz von digitalen Technologien
inklusive KI zu beraten und mit passgenauen Maßnahmen und
Qualifizierungsangeboten im Sinne der Fachkräfteentwicklung zu unterstützen.
Im Rahmen der Bundesförderung „Zukunftszentren KI“ wurden im
Bundesgebiete im Zeitraum von März 2021 bis Dezember 2022 insgesamt 7 regionale
Zukunftszentren sowie ein übergeordnetes Zukunftszentrum gefördert.
Die Förderung der Zukunftszentren KI (Bundesprogramm) und die ESF-
Förderung der ostdeutschen Zukunftszentren wurde mit Förderrichtlinie vom 20.
April 2022 in einer gesamtdeutschen Förderstruktur im Rahmen des ESF Plus
weiterentwickelt. Die 14 neuen Projekte werden vom 1. Januar 2023 bis 31.
Dezember 2026 gefördert. Mehr Informationen unter:
www.zukunftszentren.de.
In allen Zukunftszentren KI wurden folgende Dienstleistungen angeboten:
• regionale Lotsenberatung auf Basis der Netzwerkaktivitäten, die bei Bedarf
auf passende Unterstützungsangebote der Region/der Länder und auf die
Angebote der Initiative Neue Qualität der Arbeit, wie z. B. den Ansatz der
Betriebspartnerschaften, die Programmzweige uWM (unternehms-
Wert:Mensch) und uWM plus sowie auf lokale oder regionale
Fachkräftenetzwerke verweist,
• vertiefte Beratung und Analyse (maximal fünf Tage) von Unternehmen,
schwerpunktmäßig von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), um
vorhandene Potenziale, Bedarfe und gegebenenfalls Hemmnisse für die
Entwicklung von digitalen Lösungen zur innovativen Gestaltung von Arbeits-
und Lernprozessen zu eruieren und mit passgenauen Maßnahmen und
Qualifizierungsangeboten zu beantworten,
• KI-Einstiegs- und Anwendungsberatung sowie Erprobung von
Empfehlungen, Leitlinien und Tools der Fokusgruppe „Künstliche Intelligenz in der
Arbeitswelt“ des BMAS oder des vom BMAS initiierten KI-
Observatoriums,
• Erprobung innovativer Lehr-Lernkonzepte im Unternehmen.
Die detaillierten Angaben zu den Zukunftszentren können der Anlage 2
entnommen werden.*
Im Programmverlauf erfolgte keine Zählung von Unternehmensanfragen. Das
Interesse der Unternehmen lässt sich aus der nachfolgend aufgeführten Anzahl
von Beratungs- und Qualifizierungsfällen ablesen. Im Zeitraum von März 2021
bis Dezember 2022 wurden 4 926 Beratungen durchgeführt. In 189 Betrieben
wurden innovative Qualifizierungskonzepte erprobt.
28. Wie viele Projektmittel sind in die elf KI-Projekte (
https://www.inqa.de/
DE/service/presse/hintergrund-lern-und-experimentierraeume.html) für
die betriebliche Praxis im Rahmen der Initiative Neue Qualität der Arbeit
(INQA) geflossen, und welche Unternehmen nehmen hieran teil (bitte
die Unternehmen und die Projektmittel je Unternehmen auflisten)?
Das BMAS fördert das Programm „Experimentierräume“ mit dem Ziel,
insbesondere KMU und ihre Beschäftigten dabei zu unterstützten, innovative,
passgenaue und konsensuale betriebliche Lösungen zum Umgang mit
Anforderungen einer Arbeitswelt im Wandel, u. a. durch Digitalisierung und KI, zu
erproben. Die gewonnenen Impulse für die betriebliche Anpassung zur Stärkung
einer nachhaltigen Unternehmenskultur werden durch das BMAS u. a. in den
bestehenden Partnernetzwerken der Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA)
verbreitet, um so einen Beitrag zur Fachkräftesicherung und -bindung in
Deutschland zu leisten
Die Bewilligung der Projektmittel erfolgte pro Projekt, unabhängig davon, wie
viele Unternehmen als Experimentierräume beteiligt sind. Der
Finanzierungsplan gibt keine Differenzierung nach Unternehmen her.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/10198 auf der
Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Die detaillierten Angaben zu den Experimentierräumen KI können der
Anlage 3 entnommen werden.*
29. Welche Erkenntnisse konnten bisher aus den KI-Experimentierräumen
des BMAS in Bezug auf die Zukunft der Arbeitswelt und die
Beschäftigung gezogen werden, und wie viele Gelder wurden hierfür bisher
bereitgestellt?
Die Antwort zu dieser Frage kann der Anlage 4 entnommen werden.*
30. Wie unterstützt die Bundesregierung Unternehmen, insbesondere kleine
und mittelgroße Unternehmen bei der Integration von KI-Technologien,
um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken?
Der Transfer von KI-Methoden, -Kompetenzen und -Werkzeugen in die
Wirtschaft und dabei insbesondere in den Mittelstand ist ein zentraler Schwerpunkt
der KI-Strategie der Bundesregierung. Im Fokus steht u. a., Angebote für KMU
zu schaffen, die den Einsatz von KI in eigenen Prozessen, Produkten und
Dienstleistungen beschleunigen. Konkrete Fördermaßnahmen etwa sind die
regionalen Zukunftszentren und das Projekt KI-Studios (BMAS), KI-
Servicezentren und KI4KMU (Bundesministerium für Bildung und Forschung) sowie
das Netzwerk der Mittelstand-Digital-Zentren, das Förderprogramm go-digital
und das EXIST-Programm (Bundesministerium für Wirtschaft und
Klimaschutz).
Daneben unterstützt die Bundesregierung den KI-Einsatz in Unternehmen mit
themenspezifischen Fördermaßnahmen, beispielsweise im Fachprogramm
Medizintechnik, im Rahmen der Fördermaßnahme „KMU-innovativ: Interaktive
Technologien für Gesundheit und Lebensqualität“ sowie im Rahmen
deutschkanadischer Kooperationsprojekte zu Industrie 4.0.
31. Wie viele Gründungen gab es schon im Rahmen der Civic Innovation
Plattform, und wie viele Gelder wurden für welche Projekte bisher
freigegeben (bitte nach Gründung, Bereich und bisher bereitgestellten
Mitteln auflisten)?
Die Civic Innovation Platform (CIP) hat zum Ziel, neue Ideen und Projekte für
den Einsatz gemeinwohlorientierter KI-Anwendungen zur Lösung
gesellschaftlicher Fragestellungen zu identifizieren, zu unterstützen und damit die Kenntnis
und die Nutzbarkeit von KI breit in die (Zivil-)Gesellschaft zu tragen. Dafür
setzt die Civic Innovation Platform ausdrücklich auf das Wissen um Bedarfe
und Lösungen innerhalb der Gesellschaft und unterstützt bewusst den
Austausch zwischen verschiedenen Disziplinen, Branchen und Bereichen,
ausgerichtet auf anwendbare Lösungen. Jeder und Jeder – ob Privatperson, Start-up,
Forschungseinrichtung oder öffentliche Einrichtung – mit Interesse,
gemeinwohlorientierte KI-Ideen und -Projekte zu entwickeln und umzusetzen, kann
sich einbringen.
Die Unterstützung erfolgt in zwei Förderstufen: sehr niederschwellig durch den
Ideenwettbewerb „Gemeinsam wird es KI“ und umfassender durch die CIP-
Förderrichtlinie „Civic Innovation“: In den Jahren 2020 bis 2023 wurden in
drei Wettbewerbsrunden insgesamt 64 KI-Ideen ausgezeichnet und
1 277 500 Euro an Preisgeldern ausgeschüttet. Auch wenn dadurch indirekt
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/10198 auf der
Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
auch Start-ups als Teambeteiligte unterstützt werden, die gemeinsam mit einem
wissenschaftlichen, öffentlichen oder gemeinnützigen Antragstellenden Ideen
und Projekte kollaborativ entwickeln und umsetzen, ist die ausdrücklich
experimentelle Ausrichtung der Civic Innovation Platform keine
Gründungsförderung, sondern setzt im Ideenwettbewerb mit der Unterstützung der Ideenphase
bewusst inhaltlich breit und sehr früh im Innovationsprozess an. Ziel der
ideellen und finanziellen Unterstützung von bis zu 20 000 Euro pro Team sowie
Vernetzungs-, Beratungs- und Workshop-Angeboten ist der Proof of Concept der
prämierten Idee.
Für Konzepte eines gewissen Reifegrades schließt die zweite Förderstufe an:
Mit dem CIP-Förderprogramm „Civic Innovation“, veröffentlicht im Mai 2023,
wird die inter- und transdisziplinäre Arbeit an gemeinnützigen und
gemeinwohlorientierten KI-Projekten mit arbeits- und sozialpolitischem Bezug
gefördert. Mit dieser Zielsetzung werden im Rahmen der Förderrichtlinie
Projektverbünde in Form einer Zuwendung i. H. v. bis zu 500 000 Euro pro Projekt bei
der Entwicklung und Implementierung praxistauglicher gemeinwohlorientierter
KI-Anwendungen unterstützt, um so konkrete Lösungen für bestehende
Herausforderungen des gesellschaftlichen Zusammenlebens und der Arbeitswelt zu
schaffen. Im Dezember 2023 wurden neun Projekte mit einer
Gesamtfördersumme i. H. v. rund 3,74 Mio. Euro bewilligt.
Details zu den ausgezeichneten Ideen und bewilligten Projekten sowie eines
assoziierten Forschungsprojektes können der Anlage 5 entnommen werden.*
32. Wie viele Gelder flossen und fließen in KI-Projekte des BMAS in den
Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und 2024 (bitte nach Projekt, Jahr und
Höhe der Mittel auflisten)?
Die Antwort zu dieser Frage kann der Anlage 6 entnommen werden.*
33. Wie, in welchen Bereichen und ab wann wird das BMAS intern pilothaft
generative KI einsetzen, und welche externen Nutzungsmöglichkeiten
sollen zukünftig angeboten werden?
34. In welchen Bereichen in der Verwaltung sieht die Bundesregierung die
Einsatzmöglichkeit von generativer KI, und in welcher Form
insbesondere im Bereich des BMAS, der Agentur für Arbeit und der Jobcenter?
Die Fragen 33 und 34 werden gemeinsam beantwortet.
KI bietet ein immenses Potential für die digitale Gesellschaft und auch die
Potenziale von KI und generativer KI für den Einsatz in der öffentlichen
Verwaltung sind vielfältig. In der Verwaltung kann der Einsatz von KI dazu
beitragen, Verwaltungsabläufe effizienter zu gestalten, zur Arbeitsentlastung
beizutragen und die Kommunikation mit Bürgerinnen und Bürgern zu verbessern.
Die Tätigkeiten der Bundesministerialverwaltung unterscheiden sich dabei vom
Aufgabenspektrum der nachgeordneten Behörden.
Das aktuell bereits laufende Pilotvorhaben des BMAS „Digitaler Suchassistent
CAI“ (vgl. Antwort zu Frage 35) greift diese Schwerpunkte auf und bereitet als
Erweiterung die Erprobung generativer KI als funktionalen PoC (Proof-of-
Concept) vor. Ziel ist es, für die Beschäftigten konkrete Arbeitserleichterungen
durch KI-Technologie bereitzustellen. Bei der Erprobung sollen auch die mög-
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/10198 auf der
Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
lichen Risiken von generativer KI minimiert werden, um so die
Ergebnisgenauigkeit zu verbessern.
Potentielle Einsatzmöglichkeiten generativer KI in der Bundesagentur für
Arbeit (BA) sind aufgrund der Methodik grundsätzlich zahlreich. Die BA sieht
Ansätze u. a. bei der chatbasierten Erschließung von Wissen durch Bürgerinnen
und Bürger sowie Mitarbeitende, der automatisierten Erstellung von
Dokumenten (z. B. in leichter Sprache) und der Unterstützung bei der Entwicklung von
IT-Systemen. Die konkreten Anwendungsszenarien sind mit Blick auf mögliche
rechtliche Vorgaben und Risiken bislang nicht abschließend definiert und
müssen noch im Einzelfall evaluiert werden.
35. Wird KI schon heute in der Bundesregierung eingesetzt, wenn ja, seit
wann, wie, und wofür, und wurde dies schon an das Beratungszentrum
für Künstliche Intelligenz in der öffentlichen Verwaltung (BeKI)
gemeldet (Tagesspiegel Background, 30. November 2023)?
Die KI wird in der Bundesverwaltung bereits heute eingesetzt. Insoweit wird
auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE
LINKE. „Einsatz Künstlicher Intelligenz im Geschäftsbereich der
Bundesregierung“ auf Bundestagsdrucksache 20/6862 verwiesen. Des Weiteren wird auf die
Antwort zu den Fragen 36 und 37 verwiesen.
36. Welche Bedarfe hat das BMAS bisher im Rahmen des gemeinsamen
Pilotprojektes BeKI bereits angemeldet oder wird es anmelden?
37. Welche Beratungsangebote bei rechtlichen, ethischen und technischen
Fragen hat das BMAS im Rahmen der Unterstützung des KI-
Kompetenzaufbaus bisher beim BeKI in Anspruch genommen?
Die Fragen 36 und 37 werden gemeinsam beantwortet.
Mit dem im Aufbau befindlichen Beratungszentrum für Künstliche Intelligenz
(„BeKI“) schafft das Bundesministerium des Innern und für Heimat eine
zentrale Anlauf- und Koordinierungsstelle für KI-Vorhaben in der
Bundesverwaltung. Ziel ist es, ein koordiniertes Vorgehen bei der Nutzung von KI-
Technologien und den Aufbau entsprechender Infrastruktur auf Bundesebene
sicherzustellen. Dabei wird auf bereits gewonnenen Erfahrungen im Ressortkreis
aufgebaut und werden etablierte Strukturen und Formate einbezogen, um diese durch
koordinative Unterstützung des BeKI zu stärken. Das BMAS und die anderen
Bundesministerien sind eng in die Aktivitäten eingebunden.
Das BMAS bringt die zahlreichen Erfahrungen aus bereits laufenden Prozessen
im Bereich KI in der Verwaltung ein, wie z. B. aus dem seit 2021 bestehenden
„Netzwerk KI in der Arbeits- und Sozialverwaltung“, den dort entwickelten
„Selbstverpflichtenden Leitlinien für den KI-Einsatz in der behördlichen Praxis
der Arbeits- und Sozialverwaltung“ und den KI-Praxisprojekten, in denen etwa
bei der BG BAU innovative KI-Anwendungen in der Verwaltung entwickelt
und die KI-Leitlinien angewendet und erprobt werden.
In einem ersten Pilotprojekt des BeKI wird ein „Marktplatz der KI-
Möglichkeiten“ aufgebaut, welcher Ministerien und Behörden mit passenden KI-
Anwendungen und Bedarfen zueinander bringen soll und zudem Transparenz über die
KI-Anwendungslandschaft und Erfahrungswerte in den Ressorts bietet. Auf
diese Weise ermöglicht das BeKI ein hohes Level an Abstimmung, Vernetzung,
Kooperation und Nachnutzung technischer Anwendungen. Daraus ergibt sich
ein effizienter Einsatz von Ressourcen sowie Kompetenzen in der Verwaltung
sowie eine noch stärkere Koordinationsmöglichkeit. Das BMAS ist eines der
Pilotressorts, die bei der Entwicklung des Marktplatzes der KI-Möglichkeiten
unterstützen.
38. Wie setzt sich die Bundesregierung im Rahmen des AI-Acts als auch im
Rahmen von nationaler Gesetzgebung für die Schaffung eines klaren
Rahmens ein, um Beschäftigte vor negativen Auswirkungen des
Einsatzes von KI zu schützen?
Die KI-Verordnung erfasst im Rahmen seines risikobasierten Ansatzes auch
KI-Systeme, die für die Verwendung in den Bereichen Beschäftigung,
Personalmanagement und Zugang zur Selbstständigkeit bestimmt sind, als
Hochrisiko-Systeme. Die Bundesregierung unterstützt den risikobasierten Ansatz und
die entsprechende Einbeziehung von KI-Systemen aus den genannten
Bereichen. Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung das in der KI-
Verordnung vorgesehene Verbot von Emotionserkennungssystemen am Arbeitsplatz.
Da die KI-Verordnung als horizontale Produktregulierung kein
arbeitsrechtlicher Rechtsakt ist, setzt sich die Bundesregierung zudem für eine klarstellende
Öffnungsklausel in der KI-Verordnung ein, die im Hinblick auf den Schutz von
Beschäftigten bei der Verwendung von KI-Systemen vorteilhaftere
mitgliedstaatliche Vorschriften ermöglicht.
Technologien wie KI sind auf große Datenmengen als Grundlage angewiesen.
Im Beschäftigungskontext kann daher die Verbreitung von KI Auswirkungen
auf die Persönlichkeitsrechte von Beschäftigten haben. Diese Auswirkungen
wird die Bundesregierung bei der Erarbeitung eines Entwurfs für ein
Beschäftigtendatengesetz in Umsetzung des Koalitionsvertrages berücksichtigen. Mit
dem Gesetz soll Rechtsklarheit für Arbeitgeber sowie Beschäftigte erreicht und
die Persönlichkeitsrechte effektiv geschützt werden.
39. Welche Anpassungserfordernisse sieht die Bundesregierung für die
betriebliche Mitbestimmung durch den Einsatz von KI?
Nach geltender Rechtslage kommen Betriebsräten vielfältige
Beteiligungsrechte zu, wenn es um die Gestaltung der Transformationsprozesse mit ihren
Auswirkungen auf die Beschäftigten im Betrieb geht. Mit dem
Betriebsrätemodernisierungsgesetz (Bundestagsdrucksache 19/28899) hat der Gesetzgeber bereits
frühzeitig auf den zunehmenden Einsatz von KI in Betrieben reagiert. Die
Hinzuziehung von Sachverständigen im Bereich der KI wurde erleichtert. Muss
etwa der Betriebsrat zur Durchführung seiner Aufgaben die Einführung oder
Anwendung von KI beurteilen, gilt insoweit die Hinzuziehung eines
Sachverständigen als erforderlich. Zudem wurden die Beteiligungsrechte des
Betriebsrats bei der durch Methoden der KI unterstützten Personalauswahl ebenso
gesichert wie eine frühzeitige Einbindung der Arbeitnehmervertretungen bei der
Planung des Einsatzes von KI. Arbeitgeber und Betriebsräte können auf diesen
Grundlagen im Rahmen einer vertrauensvollen Zusammenarbeit die nötige
Akzeptanz für den Einsatz von KI im Betrieb schaffen.
Anlage 1: Übersicht über die Projekte des KI-Observatoriums (Antwort zu Frage Nr. 23)
lfd.
Nr.
national/
international Projektbezeichnung Kurzbeschreibung
verausgabte
Mittel in Mio
Euro
1 national KIWI: KI und Wissensarbeit -
Implikationen, Möglichkeiten und
Risiken
Das Forschungsprojekt Künstliche Intelligenz in der Wissensarbeit
untersucht den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) am Arbeitsplatz von
Wissensarbeiter*innen in Deutschland. Hierbei wird der Frage
nachgegangen, mit welchen Intentionen und Strategien KI-Anwendungen
am Arbeitsplatz eingesetzt werden, welche Veränderungen von den
Beteiligten wahrgenommen werden und wie Belegschaft, Unternehmen und
Mitbestimmungs-Akteure darauf reagieren.
0,53
2 national Machbarkeit von Testing und
Auditing von KI-basierten
Systemen –
Handlungsempfehlungen zur
Verbesserung von
Nachvollziehbarkeit und
Beherrschbarkeit in KI-basierten
Systemen
Das Projekt leitete Handlungsempfehlungen für die rechtliche und
technische Rolle einer solchen Institution in einem mehrstufigen Prozess
aus rechtlichen und sozio-technischen Anforderungen an KI-Systeme, den
geltenden und derzeit entwickelten Standards, Normen und Richtlinien
sowie erfolgreichen Test-, Kontroll- und Zertifizierungspraktiken ab.
0,85
4 national Forschungsprojekt:
KITQAR - Kl-Test- und
Trainingsdatenqualität in der
digitalen Arbeitsgesellschaft
Ziel des Projekts ist es, Anforderungen an die Qualität von Test- und
Trainingsdaten für sichere und vertrauenswürdige KI-Systeme zu
definieren, anhand von Use Cases zu valideren und in die Anwendung zu
bringen.
0,78
5 national Sensibilisierung und Befähigung
zur KI-Nutzung: KI-Studios
Das Projekt KI-Studios zielt darauf ab, bis Ende 2024 Beschäftigte und ihre
Interessensvertretungen mit 250 Veranstaltungen in 2.300 Betrieben durch
interaktive und niedrigschwellige Angebote über KI-Anwendungen zu
informieren. Sie sollen befähigt werden, ihre Perspektive bei der Einführung
von KI-Systemen aktiv einzubringen und KI-Anwendungen in der Zukunft
mitzugestalten.
0,90
lfd.
Nr.
national/
international Projektbezeichnung Kurzbeschreibung
verausgabte
Mittel in Mio
Euro
6 national Forschungsprojekt:
KI Cockpit
Ziel des Projekts ist die Entwicklung eines Softwareprodukts, welches
generisch die menschliche Aufsicht und Nachvollziehbarkeit von KI-
Anwendungen ermöglicht sowie die Steuerung des geregelten Übergangs
zwischen maschineller und menschlicher Entscheidung ermöglicht. Die
Anwendung wird im Kontext von Hochrisiko-KI entsprechend der EU KI
Verordnung z.B. in Personalauswahlprozessen und bei der
Pflegedokumentation erprobt.
0,42
7 national Forschungsprojekt:KI Ultra –
Unternehmenslabore für
Transformation u. Change im
Zusammenhang mit KI in der
Arbeitswelt
Unternehmenslabore für Transformation und Change im Zusammenhang
mit KI in der Arbeitswelt: In dem Projekt wird der Einsatz von KI auf der
betrieblichen Ebene systematisch erforscht. Zudem werden Leitlinien für
den Einsatz von KI sowie Grundlagen für ein KI-Audit entwickelt.
1,80
8 international Artificial Intelligence and the Future
of Work: Evidence from Field
Experiments and
Administrative Data (ai:conomics)
ai:conomics untersucht über Feldexperimente unter Laborbedingungen die
Auswirkungen von KI für Beschäftigte. Der praxisorientierte Ansatz
beinhaltet, dass die Forschenden mit Führungskräften,
Technologieexpert*innen, Beschäftigten sowie Betriebsrät*innen eng
zusammenarbeiten. Die Durchführung von experimentellen Studien war
auch eine Forderung der Enquete Kommission KI des Deutschen
Bundestages. Eine solche experimentelle Studie im Bereich KI in der
betrieblichen Praxis ist bisher weltweit einzigartig; damit schließt das Projekt
eine große Forschungslücke.
1,13
9 national Forschungsprojekt:
AI Literacy at work
Analyse, Entwicklung und Evaluation von AI Systemen und AI Literacy in
Arbeitskontexten
Ziel des Projekts ist es, eine AI-Literacy zum Einsatz von KI im
Arbeitskontext umfassend, valide, praxistauglich zu entwickeln und zu
erproben. Weiterer Schwerpunkt ist die Entwicklung von Anforderungen für
die Gestaltung der Mensch-KI-Interaktion im Kontext der KI-Entwicklung
und Einführung im Bereich der Arbeit.
0,47
lfd.
Nr.
national/
international Projektbezeichnung Kurzbeschreibung
verausgabte
Mittel in Mio
Euro
10 national KI-basierte Unterstützung für
zielgenaue Unfallprävention
In wenigen anderen Branchen passieren so viele, so schwere und tödliche
Arbeitsunfälle wie in der Baubranche. Mit Unterstützung des BMAS
entwickelt die Berufsgenossenschaft BAU eine KI-Anwendung, die bei der
Beratung der Unternehmen in puncto Arbeitssicherheit und Unfallprävention
helfen soll.
2,60
11 national Fachdialog zur
menschenzentrierten Entwicklung
und Gestaltung von KI
Die menschenzentrierte Entwicklung und Gestaltung von KI ist Kernaufgabe
des KI-Observatoriums. Wie sie konkret umgesetzt werden kann, wurde in
sechs Workshops mit über 80 Expert* erarbeitet. Einen Schwerpunkt bildete
die Nutzung von KI im betrieblichen Kontext und am Arbeitsplatz.
Ergebnisse des Fachdialogs sind Empfehlungen für die Entwicklung und
Nutzung von KI-Systemen, die den Menschen mit seinen Fähigkeiten und
Bedürfnissen in den Mittelpunkt stellen und Ansatzpunkte für die Gestaltung
von KI-Systemen aufzeigen.
0,13
12 international OECD Programme Artificial
Intelligence in Work, Innovation
Productivity and Skills
(Al-WIPS)
Im Rahmen des OECD Programms "Artificial Intelligence in Work,
Innovation, Productivity and Skills" (AI-WIPS) werden systematische
Analysen durchgeführt mit dem Ziel, international vergleichbare
Erkenntnisse über KI-Technologien und ihre Auswirkungen zu entwickeln
(Phase 1 und 2).
12,38
13 national Nachwuchsforschungsgruppe KI
(BAuA)*
Eine Nachwuchsforscher*innen-Gruppe der BAuA schafft neue
Erkenntnisse zu Produktsicherheit und Arbeitsschutz beim Umgang mit KI.
Die Forschenden erarbeiten wissenschaftlich fundierte Lösungsansätze
zum menschenzentrierten Umgang mit KI und tragen so zur wirksamen
Umsetzung der geplanten KI-Verordnung der EU bei.
1,18
14 national Netzwerk KI in der Arbeits- und
Sozialverwaltung*
Im Rahmen des KI-Observatoriums entstand ein Netzwerk mit fast 20
Behörden, um den menschenzentrierten und verantwortungsvollen Einsatz
von KI in der Arbeits- und Sozialverwaltung voranzubringen. Mit den
beteiligten Behörden wurden selbstverpflichtende Leitlinien entwickelt. In
2,09
lfd.
Nr.
national/
international Projektbezeichnung Kurzbeschreibung
verausgabte
Mittel in Mio
Euro
KI-Leuchtturmprojekten werden zudem konkrete KI-Anwendungen
gefördert und dabei die Leitlinien erprobt.
15 national Zukunftsbilder „Arbeiten mit KI
2030"*
Welche Arbeitswelt im Zeitalter der KI-Technologien wollen wir gestalten?
Die Studie „Mensch-Technik-Interaktion: Arbeiten mit KI 2030“ zeigt in fünf
Kurzszenarien die möglichen Wirkungen der KI auf die Beziehungen von
Mensch und Technik in Wirtschaft und Gesellschaft bis 2030. Die
Visualisierungen der „KI-Szenarien“ werden als Diskussionsgrundlage in
verschiedenen Formaten genutzt.
0,13
16 international Global Partnership on AI Die Multistakeholder-Initiative Global Partnership on AI (GPAI) fördert
mittels praxisorientierter Projekte die verantwortungsvolle Entwicklung und
Nutzung von Künstlicher Intelligenz basierend auf den Menschenrechten
und Grundfreiheiten weltweit (in Kooperation mit der OECD).
0,15
*Diese Projekte werden nicht aus Mitteln des KI-Observatoriums finanziert.
Anlage 2: Übersicht über die Zukunftszentren KI (Antwort zu Frage Nr. 27)
Titel Bundesland (Ort) Größe (Projektpartner)
Zukunftszentrum KI Nordrhein-
Westfalen
Nordrhein-Westfalen Konsortialführung: Zentrum für Innovation und Technik (ZENIT GmbH)
Technologieberatungsstelle beim DGB NRW e. V. (TBS NRW)
Bildungswerk der Nordrhein-Westfälischen Wirtschaft e. V. (BWNRW)
Industriegewerkschaft Metall NRW (IG Metall NRW)
Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie Landesbezirk Nordrhein (IG BCE Nordrhein)
Universität Siegen
FernUniversität in Hagen
agentur mark
Zukunftszentrum (RZzKI)
Saarland und Rheinland-Pfalz
Saarland, Rheinland-
Pfalz
Konsortialführung: Deutsches Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz (DFKI)
Beratungsstelle für sozialverträgliche Technologiegestaltung der Arbeitskammer des Saarlandes
(AK/BEST)
Festo Lernzentrum Saar (FLZ)
Institut für Technologie und Arbeit (ITA)
TBS Rheinland-Pfalz (TBS)
Technologie-Initiative SmartFactory KL (SF)
Zentrum für Mechatronik und Automatisierungstechnik (ZeMA)
Zukunftszentrum (ZUKIPRO)
Hessen
Hessen Konsortialführung: Werkzeugmaschinenlabor WZL der RWTH Aachen (MQ/TF)
Universität Kassel
Regionalmanagement Nordhessen GmbH
Institut für Technologie und Arbeit (ITA)
Institut für Arbeitswissenschaft der technischen Universität Darmstadt
Industrie und Handelskammer (IHK) Kassel Marburg
Deutschen Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz (DFKI).
Zukunftszentrum Süd Bayern, Baden-
Württemberg
Konsortialführung: Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb)
Bildungswerk der Bayerischen Wirtschaft (bbw)
Bildungswerk der Baden-Württembergischen Wirtschaft (BIWE)
Initiative for Applied Artificial Intelligence von UnternehmerTUM
Titel Bundesland (Ort) Größe (Projektpartner)
Zukunftszentrum pulsnetz KI Bayern, Baden-
Württemberg, Berlin,
Nordrhein-Westfalen
Konsortialführung: Diakonie Baden-Württemberg
AOK Baden-Württemberg
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
CAS Software AG
contec GmbH
FernUniversität Hagen
Digitalverband FINSOZ
Universität Stuttgart (Institut für Arbeitswissenschaft und Technologiemanagement, IAT)
Hochschule Hof (Institut für Informationssysteme, iisys)
Verband für Digitalisierung in der Sozialwirtschaft e.V.
Zukunftszentrum Berlin Berlin Konsortialführung: Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) gGmbH
Fortbildungsakademie der Wirtschaft (FAW) gGmbH
Arbeit und Leben Berlin-Brandenburg (AuL)
Zukunftszentrum Nord
(RZZ Nord)
Niedersachsen, Bremen,
Hamburg, Schleswig-
Holstein
Konsortialführung: Bildungswerk der Niedersächsischen Wirtschaft gGmbH
NORDBILDUNG – Bildungsverbund für die Metall- und
Elektroindustrie gemeinnützige GmbH
Bildungszentrum der Wirtschaft im Unterwesergebiet e.V.
Bildungswerk der Wirtschaft für Hamburg und Schleswig-Holstein e.V.
Technische Akademie Nord e.V.
Bildungsvereinigung Arbeit und Leben Niedersachsen e.V.
Arbeit und Leben DGB/VHS Hamburg e. V.
Bildungsvereinigung Arbeit und Leben (DGB/VHS) e.V. Bremen
Arbeit und Leben Schleswig-Holstein e.V.
Artificial Intelligence Center Hamburg (ARIC) e.V.
OFFIS e.V. – Institut für Informatik
Forschungs- und Entwicklungszentrum
Fachhochschule Kiel GmbH
KI Wissens- und
Weiterbildungszentrum (KIWW)
Länderübergreifend Konsortialführung: Deutsches Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz (DFKI) – Educational
Technology Lab
Arbeit und Leben Berlin-Brandenburg DGB/VHS e.V. (AuL)
Das Demographie Netzwerk e.V. (ddn)
Institut für Betriebliche Bildung GmbH (IFBB)
Anlage 3: Übersicht über die Experimentierräume KI (Antwort zu Frage Nr. 28)
EXP-KI Maßnahmenträger + beteiligte Unternehmen Bereits ausgezahlte
Projektmittel 2020-2023
AIXPERIMENTATIONLAB RWTH Aachen +
Hochschule Augsburg (University of Applied Sciences), Augsburg
Heim & Haus GmbH & Co KG, Duisburg
Rhiem Services GmbH, Voerde
aixtema GmbH, Aachen
Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Düsseldorf
856.543,63 EUR
DiCo ITA e.V. +
Zentrum für Telemedizin Bad Kissingen
Zana Technologies GmbH
Ergosign GmbH
Das Demographie Netzwerk e.V.
Ökumenische Sozialstation Ludwigshafen, Seniorenheim Saaleufer
Bayerisches Rotes Kreuz - Alten- und Pflegeheim Bad Neustadt, Caritas-Altenzentrum St. Hedwig
2.529.187,99 EUR
en(AI)ble Ifaa +
G-IBS GmbH (stv. für TBS Netzwerk), ed-Media e. V./TH Kaiserslautern
Stiftung Mittelstand - Gesellschaft - Verantwortung (Offensive Mittelstand)
RKW Kompetenzzentum, youCcom GmbH
Betriebe: creatio mbH, BKK ProVita, Kayser Heimtiernahrung GmbH, Franz Lorenz GmbH,
MANN+HUMMEL GmbH
Syslog GmbH, thyssenkrupp Bilstein GmbH, warema Kunststofftechnik und Maschinenbau GmbH
2.246.894,32 EUR
humAIn work lab ISF München +
INPUT Consulting
Unternehmenspartner:
IBM Deutschland GmbH
Deutsche Telekom Service GmbH
Bonstato GmbH
Transferpartner: BDA, ver.di
1.247.154,26 EUR
KARAT FOM Hochschule + 1.056.723,83 EUR
EXP-KI Maßnahmenträger + beteiligte Unternehmen Bereits ausgezahlte
Projektmittel 2020-2023
Universität Bremen
Universität Duisburg-Essen
Universität Hohenheim
Duisburger Hafen AG (Duisport) Duisburg
Sherwood GmbH Köln
VSL NRW e.V. Düsseldorf
KI_Café Universität Bremen +
FOCKE GmbH & Co. KG
Stubbe - Dreh-, Fräs- und Feinwerktechnik GmbH
552.499,34 EUR
KIDD Nexus Institut +
Female Vision
Technische Universität Berlin, Fachgebiet Arbeitslehre, Technik und Partizipation
AOK Nordost
Chemistree GmbH
Epsom GmbH
Qperior GmbH
2.273.644,68 EUR
KI-lias RWTH Aachen +
WZL der RWTH Aachen, FIR an der RWTH Aachen, iaw der RWTH Aachen
Trumpf Gruppe, Beiersdorf AG, Mauser + Co. GmbH, Scherzinger Pumpen GmbH & Co. KG
Dipl.Ing. H. Horstmann GmbH, Stacke GmbH, Miele & Cie.KG,
SAS Institute GmbH, d-ialogo, Peers Solutions GmbH
Demografie-Experten e.V., Offensive Mittelstand, Südwestmetall, IG Metall
1.446.034,31 EUR
KomKi FAW GmbH +
Fortbildungsakademie der Wirtschaft (FAW) gGmbH
Handwerkskammer Hannover Projekt- und Servicegesellschaft mbH - PSG
HPI - Heinz-Piest-lnstitut für Handwerkstechnik
itb - Institut für Betriebsführung im Deutschen Handwerksinstitute. V.
BTQ Kassel e. V. - Beratungsstelle für Technologiefolgen und Qualifizierung im ver.di Bildungswerk
Stiftung Mittelstand-Gesellschaft-Verantwortung
1.719.844,03 EUR
EXP-KI Maßnahmenträger + beteiligte Unternehmen Bereits ausgezahlte
Projektmittel 2020-2023
MeKIDI Karslruher Institut für Technologie +
hsag Heidelberger Services AG
Soluvia Energy Services GmbH
Stadtwerke Bretten GmbH
713.734,13 EUR
SmaLeTax Steuerberaterverband Bremen +
trainM GmbH Schwachhauser Heerstraße 197, 28211
Datadrivers GmbH, Teilfeld 8, 20459 Hamburg
Steuerberater Oetje + Schierenbeck GbR Brautstraße 1, 28199 Bremen
Steuerberatungskanzlei Nackenhorst, Klosterkamp 5, 27711 Osterholz-Scharmbeck
Knust Steuerberatung, Dieselstraße 6, 27574 Bremerhaven
abinitio Steuerberatungsgesellschaft mbH, Schwachhauser Heerstraße 197, 28211 Bremen
770.340,04 EUR
Anlage 4: Übersicht über die Ergebnisse aus den Experimentierräumen KI (Antwort zu Frage Nr. 29)
Experimentierraum KI Bewilligte
Projektmittel
insgesamt
Ergebnisse
AIXPERIMENTATIONLAB 1.219.298,71 EUR •Demonstratoren, bildet Anwendungsfälle der Partnerunternehmen ab
Sie werden im “Schaufenster für Interessierte zur KI“ auf der Projektwebsite dargestellt sowie vor Ort zu
besichtigen sein.
• Handlungshilfe (=Anwenderleitfaden/Transformationskonzept) stellt den Einführungsprozess von Augmented
Intelligence in KMU dar.
• regionales Netzwerk, dient dem Weitertragen der Erkenntnisse rund um den thematischen Schwerpunkt des
AIXPERIMENTATIONLAB Augmented Intelligence und besteht aus Wissenschaftlern und Praxispartnern.
DiCo 2.738.793,61 EUR • Handlungshilfe „Digitale Transformation in Pflegeeinrichtungen“ übersetzt den digitalen Assistenten in die
analoge Form und leitet Pflegeeinrichtungen durch systematisch aufeinander aufbauende Prozessschritte.
• DiCo-Check erfasst den Entwicklungsstand der Einrichtung hinsichtlich digitaler Transformation mit Hinweisen
auf Stärken und Schwachstellen.
• DiCo-Planspiel unterstützt mit einem spielerischen Ansatz Teams bei der Einführung digitaler Prozesse.
• DiCo-Kompendium bündelt Fachbeiträge und Praxiseinblicke rund um das Produkt.
en(AI)ble 2.352.122,18 EUR • Konzept der KI Zusatzqualifizierung beinhaltet die Ergebnisse einer Befragung und die Ableitung daraus;
Download auf der Projekthomepage.
• Seminarangebot „Künstliche Intelligenz erkennen, bewerten und einführen“ wurde für die Zielgruppen
Unternehmen, Beratende und Betriebsräte entwickelt und erprobt. Demnächst sind alle Seminarangebote zu
finden unter
www.enaible-seminar.de .
humAIn work lab 1.331.684,21 EUR • KI-Kompass für KMU
Praxishandbuch für den betrieblichen Einsatz von KI
• Handlungshilfe für Führungskräfte
• KI-Einsatz im Betrieb
Antworten auf häufige Fragen zur KI-Mitbestimmung
KARAT 1.546.238,04 EUR • Broschüre „Gesundes Arbeiten in Fahrberufen“ mit Projektergebnissen und Handlungsempfehlungen zur
Unterstützung der Fahrberufe in Deutschland.
• Videoclips über die Erfahrungen in den Unternehmen (use cases)
Experimentierraum KI Bewilligte
Projektmittel
insgesamt
Ergebnisse
KI_Café 624.016,23 EUR • Handlungsleitfaden zur Einführung KI-basierter, disruptiver Technologien
• In Planung: KI_Café-Container als mobiler betrieblicher Experimentierraum mit Exponaten zur Vermittlung der
Funktionsweise von KI-Anwendungen in der Produktion
KIDD 2.584.315,26 EUR • KIDD-Prozess (mit Tools und Handbuch), der die Implementierung vertrauenswürdiger KI ermöglicht, die
rechtmäßig, ethisch und robust ist (
https://kidd-handbuch.gitbook.io)
• Schulungen (Basis- und Vertiefungswissen) in den Bereichen KI, Algorithmen und Stellschrauben der KI-
Architektur, Diversity und Ethik
KI-lias 1.893.322,83 EUR • Leitbroschüre zur Einführung KI-basierter Assistenzsysteme in der Produktion
• detaillierte Berichte über die Erfahrungen in den Unternehmen (use cases) und erfolgreiche Umsetzung, auch
als (Video-)Dokumentation
• Integration in Lehr- und Seminarmaterialien der drei Institute
KomKi 2.019.844,03 EUR • KomKi-Baukasten enthält
- E-Learning-Elemente zu 37 Lernsequenzen zu den fünf Qualifizierungsbausteinen
- Handlungsanleitung zur Kompetenzentwicklung in KMU
- Konzepte zu KI-Werkstatten mit verschiedenen Zielgruppen
- App‘s zur Wissensaneignung und Verstetigung
- KI-Wissen für Betriebsräte
MeKIDI 731.263,23 EUR • MeKIDI Gestaltungsprinzipien für die Einführung KI-basierter Prozessdigitalisierung unter Verwendung von
Software Robotern
• detaillierte Berichte über die Erfahrungen in den Unternehmen (use cases) und erfolgreiche Umsetzung
• Software Roboter Barometer, um Reaktionen auf den Einsatz von Software Robotern im Unternehmen besser
zu verstehen und mit anderen Personen zu vergleichen
https://mekidi.de/barometer
SmaLeTax 1.256.482,54 EUR • SmaLeTax Lernplattform
https://smaletax.de
• intelligentes, KI-basiertes Tutorensystem zum individuellen und flexiblen Lernen im Thema Einkommenssteuer
und zwei umfangreiche Kurse zum Thema Rechnungswesen, Kursliste und FAQ sind online verfügbar.
• KI-Lernassistenz steht ebenfalls als OpenSource-Modul für Moodle bzw. mit Schnittstellen zu anderen
Lernmanagementsystemen zur Verfügung
Anlage 5: Übersicht der Förderprojekte der Civic Innovation Platform (CIP) und prämierten Ideen im Rahmen des CIP Ideenwettbewerbs
„Gemeinsam wird es KI“ (Antwort zu Frage Nr. 31)
Förderrichtlinie „Civic Innovation“
Im Rahmen der Förderrichtlinie „Civic Innovation“ der Civic Innovation Platform werden Projektverbünde bei der Entwicklung und Implementierung von
praxistauglichen gemeinwohlorientierten KI-Anwendungen mit arbeits- und sozialpolitischem Bezug in Form einer Zuwendung gefördert.
Projekt Bereich Fördersumme
TALAINTED ‒ Einsatz von Virtual AI Characters als Beitrag zu einer fairen & digital zeitgemäßen
Berufsorientierung
KI in der Zivilgesellschaft 433.475,85 EUR
KI-Coach-Work-Health (KI-gestützte App für Führungskräfte und Beschäftigte zur Umsetzung von
vielfältigen Maßnahmen gesunder Arbeit)
KI in der Zivilgesellschaft
388.547,32 EUR
KI-basierter Social Knowledge Graph – öffentliche Informationen einfach, für alle (Niederschwelliger
Zugang zu öffentlichen Daten durch eine KI-basierte Infrastruktur für barrierefreie Informationen)
KI in der Zivilgesellschaft 456.467,03 EUR
Interaktiver Laufbahn-Atlas – Digitale Navigation durch die Karrierelandschaft KI in der Zivilgesellschaft 445.811,19 EUR
Bürgerfreundliche Dokumentenausfüllung: KI-basierte Unterstützung bei der Dokumentenausfüllung in
der öffentlichen Verwaltung
KI in der Zivilgesellschaft 304.995,65 EUR
Comms4Good (C4G) (KI-basierter Assistent zur Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit von sozialen
und gemeinnützigen Organisationen)
KI in der Zivilgesellschaft 403.438,53 EUR
Barrierefreie Informationen erstellen: „End to end“ automatisiert mit KI (Automatisierte KI-basierte
Bebilderung von Textabschnitten zur besseren Verständlichkeit von Texten)
KI in der Zivilgesellschaft 308.424,00 EUR
BOTschafft Inklusion: Der inklusive Chatbot zur Eingliederung und Teilhabe von pflegenden
Angehörigen in den Arbeitsmarkt
KI in der Zivilgesellschaft 500.000,00 EUR
LUP-AI: Intelligente Unterstützung für Bürokratie und Recht KI in der Zivilgesellschaft 499.252,13 EUR
Ideenwettbewerb „Gemeinsam wird es KI“
Der preisgeldbewährte Ideenwettbewerb zielt auf eine niedrigschwellige Identifikation von gemeinwohlorientierten KI-Innovationen im Stadium von „Ideen“.
Hierfür werden im Rahmen des Wettbewerbs vielversprechende interdisziplinäre und/oder sektorübergreifende Projektideen für gemeinwohlorientierte KI-
Anwendungen in der Frühphase ‒ also vor einer möglichen Zuwendung ‒ ausgewählt. Für den Proof of Concept der prämierten Ideen erhalten die
Projektteams finanzielle und ideelle Unterstützung. In den Jahren 2020 bis 2023 wurden drei Wettbewerbsrunden ausgerichtet.
1. Wettbewerbsrunde (2020/2021)
Idee Bereich ausgereichtes
Preisgeld
Intelligenter, digitaler Begleiter für präventives Arbeiten KI in der Zivilgesellschaft 20.000 EUR
KI-basierte Tourenplanung für verbesserte Mitarbeitergesundheit und nachhaltigen Straßenverkehr KI in der Zivilgesellschaft 20.000 EUR
KI im Dialog – Verbesserung der subjektiven und objektiven Sicherheit im Rad- und Fußverkehr KI in der Zivilgesellschaft 20.000 EUR
Konstruktive Mensch-KI-Kooperation KI in der Zivilgesellschaft 20.000 EUR
Physio für die Hosentasche – Therapeutisches KI-basiertes Training fürs Büro und die Reha zuhause KI in der Zivilgesellschaft 20.000 EUR
reflecta.network – Bedarfsgerechtes, dazulernendes KI-Matchmaking zur Lösung gesellschaftlicher
Herausforderungen
KI in der Zivilgesellschaft 20.000 EUR
Smart|CSR – Die intelligente Managementsoftware für mehr Nachhaltigkeit in Unternehmen KI in der Zivilgesellschaft 17.500 EUR*
Barrierefreie Kommunikation: KI-gestützte Übersetzung in leichtes Deutsch KI in der Zivilgesellschaft 20.000 EUR
„Frag Schwarzwaldmarie“ – den Schwarzwald barrierefrei erleben KI in der Zivilgesellschaft 20.000 EUR
Kaleidofon – ein Interface für inklusives, künstlerisches Arbeiten KI in der Zivilgesellschaft 20.000 EUR
KI zur Einbindung von Menschen mit besonderen Bedürfnissen in den ersten Arbeitsmarkt KI in der Zivilgesellschaft 20.000 EUR
Ideenwettbewerb „Gemeinsam wird es KI“
Der preisgeldbewährte Ideenwettbewerb zielt auf eine niedrigschwellige Identifikation von gemeinwohlorientierten KI-Innovationen im Stadium von „Ideen“.
Hierfür werden im Rahmen des Wettbewerbs vielversprechende interdisziplinäre und/oder sektorübergreifende Projektideen für gemeinwohlorientierte KI-
Anwendungen in der Frühphase ‒ also vor einer möglichen Zuwendung ‒ ausgewählt. Für den Proof of Concept der prämierten Ideen erhalten die
Projektteams finanzielle und ideelle Unterstützung. In den Jahren 2020 bis 2023 wurden drei Wettbewerbsrunden ausgerichtet.
Mobile Assist (Assistenzsystem um vulnerablen Gruppen den Zugang zu komplexen Arbeitsprozessen
zu ermöglichen)
KI in der Zivilgesellschaft 20.000 EUR
„Social Knowledge Hub“ – Regionale Digitalisierung und Vernetzung KI in der Zivilgesellschaft 20.000 EUR
AlatUno – Ein Förderwerkzeug für alle KI in der Zivilgesellschaft 20.000 EUR
INA – Intelligente Ausfüllhilfe für Formulare in der Wohnungslosenhilfe KI in der Zivilgesellschaft 20.000 EUR
KI-basierte Wissensgraphen für die ÖV – KIWI KI in der Zivilgesellschaft 20.000 EUR
KI-gestützte Methoden der Partizipation bei Großveranstaltungen KI in der Zivilgesellschaft 20.000 EUR
Künstliche Intelligenz für Antragsmanagement in der öffentlichen Verwaltung KI in der Zivilgesellschaft 20.000 EUR
Sozialleistungsrechner KI in der Zivilgesellschaft 20.000 EUR
Unkafka – Behördliche Schreiben einfach und verständlich KI in der Zivilgesellschaft 20.000 EUR
Gegenstände sprechen lassen – KI-Kiste für Kinder KI in der Zivilgesellschaft 20.000 EUR
KI-Baukasten – Kreativ und handwerklich den Umgang mit KI erlernen KI in der Zivilgesellschaft 20.000 EUR
Mit Toni on Tour – Inklusive kulturelle Jugend-Weiterbildung durch KI-gestützte Bilderkennung KI in der Zivilgesellschaft 20.000 EUR
„Stolpersteine erleben – Gegen das Vergessen“: KI-gestützte AR-App KI in der Zivilgesellschaft 20.000 EUR
Von Talenten zu Machern: KI-basierter „Skill-Kompass“ für Jugendliche mit Migrationserfahrung KI in der Zivilgesellschaft 20.000 EUR
Ideenwettbewerb „Gemeinsam wird es KI“
Der preisgeldbewährte Ideenwettbewerb zielt auf eine niedrigschwellige Identifikation von gemeinwohlorientierten KI-Innovationen im Stadium von „Ideen“.
Hierfür werden im Rahmen des Wettbewerbs vielversprechende interdisziplinäre und/oder sektorübergreifende Projektideen für gemeinwohlorientierte KI-
Anwendungen in der Frühphase ‒ also vor einer möglichen Zuwendung ‒ ausgewählt. Für den Proof of Concept der prämierten Ideen erhalten die
Projektteams finanzielle und ideelle Unterstützung. In den Jahren 2020 bis 2023 wurden drei Wettbewerbsrunden ausgerichtet.
*Das Preisgeld wird in drei Tranchen ausgezahlt. Dieses Team hat die Voraussetzung für die dritte und letzte Tranchenauszahlung nicht erfüllt.
2. Wettbewerbsrunde (2020/2021)
Idee Bereich ausgereichtes
Preisgeld
Barrierefreie App des Bundesverbands Kinderhospiz e.V. KI in der Zivilgesellschaft 20.000 EUR
Eifel barrierefrei erleben KI in der Zivilgesellschaft 20.000 EUR
Inklusiver KI Lernassistent KI in der Zivilgesellschaft 20.000 EUR
KI basiertes Peer-to-Peer (P2P-) Lernprogramm für angehende Software Entwickler*innen KI in der Zivilgesellschaft 20.000 EUR
Kompetenzbooster: Future Skills für Studierende nachhaltig und spielerisch trainieren! KI in der Zivilgesellschaft 20.000 EUR
AI on the Fly (Lern- und Trainingsinhalte zu den Themen Unfallverhütung, Klimaschutz und
Erklärbarkeit von KI)
KI in der Zivilgesellschaft 20.000 EUR
KI-Assist 112: KI-gestütztes Assistenzsystem zur Notrufannahme der „112“ der Leitstelle für Feuerwehr
& Rettungsdienst
KI in der Zivilgesellschaft 20.000 EUR
KI-Modul für mobile Roboter zur Unterstützung der Fachkräfte auf Baustellen KI in der Zivilgesellschaft 20.000 EUR
Ordnung im Dokumenten-Dschungel KI in der Zivilgesellschaft 20.000 EUR
Hyper KI – Hypothesenbildende erklärbare KI KI in der Zivilgesellschaft 20.000 EUR
Pandemic Robot Orchestra KI in der Zivilgesellschaft 20.000 EUR
EBENBILD – Mit KI sich selbst begegnen KI in der Zivilgesellschaft 20.000 EUR
3. Wettbewerbsrunde (2022/2023)
Idee Bereich ausgereichtes
Preisgeld
Gemeinsame Nutzung von Arbeits- und Wohnraum zur Förderung des mobilen Arbeitens und
gesellschaftlichen Zusammenhalts
KI in der Zivilgesellschaft 20.000 EUR
KIMUP: KI-gestütztes Monitoring zur Unterstützung in der häuslichen Pflege KI in der Zivilgesellschaft 20.000 EUR
SpeakSense AI Diagnostics: A voice-based AI solution for detecting and diagnosing depression KI in der Zivilgesellschaft 20.000 EUR
Automatisiert lernendes und selbst optimierendes Personal-Vertretungsmanagement-System
(Inklusion und Schulbegleitung)
KI in der Zivilgesellschaft 20.000 EUR
Die stille Reserve für die Kinderbetreuung mobilisieren KI in der Zivilgesellschaft 20.000 EUR
Dementia VoiceBot KI in der Zivilgesellschaft 20.000 EUR
KI ‒ Luftanalyse von Schimmelsporen, Pollen und anderen gesundheitsschädlichen Partikeln,
einsetzbar von und für Jeden
KI in der Zivilgesellschaft 20.000 EUR
Mit Sensoren und KI einfache Prototypen entwickeln, ganz ohne IT Fähigkeiten KI in der Zivilgesellschaft 20.000 EUR
1 Bild sagt mehr als 1000 Worte KI in der Zivilgesellschaft 20.000 EUR
Anymate Live (KI-basierte Videoproduktionsplattform zur automatisierten Erstellung von multilingualen
Gebärdensprachenvideos)
KI in der Zivilgesellschaft 20.000 EUR
KI-basierte Assistenz für ein aktiveres und eigenständigeres Leben mit Diabetes KI in der Zivilgesellschaft 20.000 EUR
Selbstmanagement to go ‒ wie KI-gestützte Apps Menschen mit Behinderung am Übergang
„Ausbildung-Beruf“ begleiten können
KI in der Zivilgesellschaft 20.000 EUR
TAGGED-KI – Teilhabe für Menschen mit Geistiger Behinderung durch KI für Ambient Assisted Living,
Resilienz, Austausch
KI in der Zivilgesellschaft 20.000 EUR
3. Wettbewerbsrunde (2022/2023)
Bewerbung für Jede*n KI in der Zivilgesellschaft 20.000 EUR
StereOFF ‒ Automatisierte Identifikation und Analyse von Geschlechterstereotypen KI in der Zivilgesellschaft 20.000 EUR
KI leicht gemacht ‒ mit dem humanoiden Roboter zum Selberbauen KI-Anwendungen einfach
verstehen und selbst anwenden
KI in der Zivilgesellschaft 20.000 EUR
EdTech for Diversity in AI ‒ Kompetenzen für die diversitätssensible Einführung menschenzentrierter
KI in Unternehmen
KI in der Zivilgesellschaft 20.000 EUR
Konstruktiver Zugang zu KI im Bildungswesen KI in der Zivilgesellschaft 20.000 EUR
KI-gestützte Moderation von Online-Diskussionen diskriminierungsarm gestalten (KI-MoDi) KI in der Zivilgesellschaft 20.000 EUR
KI-unterstütztes Sensemaking als Mittel zur Depolarisierung der Gesellschaft KI in der Zivilgesellschaft 20.000 EUR
ANT-E: ANTISEMITISMUS ERKENNEN! Handy-App für junge Menschen zur Erkennung von
Antisemitismus im Medienalltag
KI in der Zivilgesellschaft 20.000 EUR
AI2destination ‒ KI-basiertes System für stationäres Bettenmanagement und
Krankenhausverlegungen
KI in der Zivilgesellschaft 20.000 EUR
Barrierefreie Informationen „end to end“: Auf Knopfdruck Inhalte in Leichter Sprache inklusive
Bebilderung erstellen
KI in der Zivilgesellschaft 20.000 EUR
OMoS ‒ Online-Migrationsberatung ohne Sprachbarrieren KI in der Zivilgesellschaft 20.000 EUR
KI Lehrplattform KI in der Zivilgesellschaft 20.000 EUR
Durch intelligente ad-hoc Verlegung von Rettungswägen Leben retten KI in der Zivilgesellschaft 20.000 EUR
112 ‒ KI rettet Leben KI in der Zivilgesellschaft 20.000 EUR
Anlage 6: Übersicht der KI-Projekte des BMAS (Antwort zu Frage Nr. 32)
lfd. Nr. Projekt Ist 2020
in Mio EUR
Ist 2021
in Mio EUR
Ist 2022
in Mio EUR
Ist 2023
in Mio EUR
Soll 2024
in Mio EUR
1. Bundesprogramm "Zukunftszentren KI" --- 6,32 11,41 1,32 0,12
2. ESF Plus-Programm „Zukunftszentren“ (ab
2023);
hier: nur Bundesmittel; hinzu kommen noch
weitere ESF-Mittel
--- --- --- 12,32 13,88
3. Einrichtung und Durchführung betrieblicher
Experimentierräume zu KI (EXP KI) in der
Arbeitswelt
1,00 5,50 3,50 4,80 ---
4. Civic Coding ‒ Innovationsnetz KI für das
Gemeinwohl: Ressortübergreifendes Projekt
gemeinsam mit BMUV und BMFSFJ zu
Förderung von KI in Zivilgesellschaft
--- 0,50 0,50 0,50 5,00
5. Civic Innovation Platform (CIP): Förderung
von KI für das Gemeinwohl mit Fokus auf
Arbeit und Soziales
2,50 3,40 2,90 2,70 5,00
6. Einrichtung und Betrieb des deutschen KI-
Observatoriums/
KI in der betrieblichen Praxis
1,26 8,10 2,40 4,20 5,00
7. BAuA Forschungsprogramm:
Nachwuchsforschungsgruppe zum
Kompetenzaufbau zum innovations- und
sicherheitsförderlichen Umgang mit KI
in Produktsicherheit und im Arbeitsschutz
--- --- 0,30 0,85 2,40
8. KI in der Arbeits- und Sozialverwaltung --- 0,26 0,50 4,10 3,00
9. KI-Suche (Digitaler Suchassistent CAI): --- 0,22 0,15 0,15 0,20
10. Protoyp “Automatisierte Auswertung
Stellungnahmen”
--- --- --- 0,11 0,14
11. Nationale Online-Weiterbildungsplattform --- 0,54 0,47 18,8 9,6
12. KI-Kompass Inklusiv --- --- 0,01 0,41 0,34
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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