Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/10176 –
Aktuelle Situation von Kindern und Jugendlichen mit Long COVID, Post
COVID und Myalgischer Enzephalomyelitis/Chronischem Fatigue-Syndrom in
Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Forschung zu Long COVID, Post COVID, Post VAC bei Kindern und
Jugendlichen steht weiterhin am Anfang. Dennoch ist nach Ansicht der
Fragesteller unbestreitbar, dass eine intensive Auseinandersetzung mit diesem
Thema notwendig ist. Dies betrifft insbesondere die Entwicklung evidenzbasierter
Behandlungs- und Therapieansätze, um negative Langzeitfolgen zu
vermeiden. Die potenzielle Gefahr einer krankheitsbedingten sozialen Isolation durch
verminderte Teilhabemöglichkeiten und der Unterbrechung der
Bildungskarriere junger Menschen macht eine schnelle und effektive Reaktion im
Gesundheitswesen und in Bildungsinstitutionen unerlässlich. Der Schutz und die
Unterstützung dieser vulnerablen Gruppe müssen nach Ansicht der
Fragesteller in der Gesundheitspolitik und im Bildungswesen Priorität erhalten, um
langfristige negative Konsequenzen für die jüngere Generation zu verhindern.
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat mit den Webpräsenzen
www.bmg-longcovid.de und
www.longcovid-info.de Plattformen ins Leben
gerufen, die dazu dienen, Personen, die von Long COVID betroffen sind,
Informationen und Unterstützungsangebote bereitzustellen. Trotz dieser
Bemühungen ist von den Fragestellern zu konstatieren, dass die spezifischen
Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen auf diesen Seiten nur marginal
adressiert werden; beispielsweise erkennbar an der mangelnden Präsenz einer
Rubrik für diese Zielgruppe auf
www.bmg-longcovid.de sowie nur minimalen
Informationen auf
www.longcovid-info.de. Wiederholt wird lediglich der
Hinweis, Kinder wären nicht so oft von Long COVID betroffen wie Erwachsene.
In der wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit der Prävalenz von Long
COVID bei Kindern und Jugendlichen offenbaren sich nach Einschätzung der
Fragesteller divergente Studienergebnisse (vgl. u. a.
https://www.rki.de/Shared
Docs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Liste_Gesundheitliche_Langzeitfolgen.html#:~:
text=In%20den%20bisher%20vorliegenden%20bev%C3%B6lkerungsbasierte
n , 2 022); eine Studie spricht beispielsweise von 1,7 Prozent Kinder und
Jugendlichen, die sich in einem Post-COVID-Zustand befinden und somit
potentiell von Long COVID betroffen sind:
https://www.nature.com/articles/s
41390-022-02111-x).
Deutscher Bundestag Drucksache 20/10492
20. Wahlperiode 27.02.2024
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit
vom 23. Februar 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Selbst bei einer sehr konservativ angesetzten Prävalenzrate von circa 1
Prozent der Kinder- und Jugendpopulation in Deutschland, welche rund 14
Millionen Minderjährige umfasst (Stand: 2022;
https://de.statista.com/statistik/dat
en/studie/1174053/umfrage/minderjaehrige-in-deutschland-nach-altersgrup
pen/), lässt sich konstatieren, dass mindestens 140.000 junge Menschen
potenziell von Long COVID betroffen sind. Diese Schätzung gewinnt an Brisanz,
wenn man zusätzlich in Betracht zieht, dass Reinfektionen und das daraus
resultierende erneute Risiko für Long COVID in dieser Kalkulation noch nicht
berücksichtigt wurden.
Diese Erkenntnisse implizieren eine signifikante gesellschaftliche und
gesundheitspolitische Herausforderung. Sie veranschaulichen nach Ansicht der
Fragesteller die Notwendigkeit einer umfassenden und spezialisierten
Versorgungsstruktur für diese Patientengruppe, insbesondere angesichts der
potenziell hohen Dunkelziffer und der Komplexität der Long-COVID-
Symptomatik, die über 200 verschiedene klinische Symptome beschreibt (Long COVID:
Patienten klagen über mehr als 200 verschiedene Symptome (aerzteblatt.de),
https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC9203144/).
Weiterhin wird von Betroffenenorganisationen berichtet, dass die
Versorgungszentren und Post-COVID-Ambulanzen oftmals nicht mehr den aktuellen
Gegebenheiten entsprechen. Diese Einrichtungen sind entweder gänzlich
inaktiv, konfrontiert mit überlangen Wartelisten oder nicht mehr in der Lage,
neue Patientinnen und Patienten aufzunehmen.
Aus dieser Gesamtschau ergibt sich nach Einschätzung der Fragesteller das
ernüchternde Resümee, dass die gegenwärtige Versorgungsinfrastruktur nicht
hinreichend gerüstet ist, um den von Long COVID Betroffenen, insbesondere
im Kinder- und Jugendbereich, eine adäquate Versorgung zu gewährleisten.
Insbesondere bei der Subgruppe der betroffenen Kinder und Jugendlichen mit
Belastungsintoleranz, die dem klinischen Bild einer Myalgischen
Enzephalomyelitis/Chronischem Fatigue-Syndrom (ME/CFS) entspricht, ist nach
Ansicht der Fragesteller akuter Handlungsbedarf gegeben, da die Prognose bei
gut versorgten jungen Patientinnen und Patienten besser als bei älteren
Erwachsenen ist (Chronische Fatigue, ME/CFS, Long Covid (muenchen-klini
k.de).
Die Generierung präziser Daten zu von ME/CFS betroffenen Kindern und
Jugendlichen ist daher zur Schaffung einer kompetenten Versorgungsstruktur
von zentraler Bedeutung. Laut einer Stellungnahme der Kassenärztlichen
Bundesvereinigung (KBV) zu einer Anhörung im Deutschen Bundestag zu
ME/CFS am 19. April 2023 basieren die Zahlen zur Prävalenz und Inzidenz
der ME/CFS bislang weitestgehend auf Schätzungen und Hochrechnungen.
Die KBV verweist auf einen Anstieg der Behandlungsfälle mit der Diagnose
G93.3 nach ICD (International Statistical Classification of Diseases and
Related Health Problems) 10-GM auf knapp unter 500 000 Patienten
deutschlandweit für das Jahr 2021 (
https://www.bundestag.de/resource/blob/943000/6046
8062de2e557ef6436afb4e5c9173/20_14_0095-5-_Kassenaerztliche-Bundesve
reinigung_ME-CFS_nicht-barrierefrei-data.pdf). Dieser Anstieg deutet nach
Ansicht der Fragesteller darauf hin, dass auch bei Kindern und Jugendlichen
ein ähnlicher Trend wahrscheinlich ist.
Erschwerend kommt hinzu, dass bereits vorliegende Konsenspapiere zur
einheitlichen Basisversorgung von Kindern und Jugendlichen mit Long COVID
die bestätigte SARS-CoV-2 Infektion als Teil der Diagnosekriterien bewerten
(SARS-CoV-2 | Einheitliche Basisversorgung von Kindern und Jugendlichen
mit Long COVID | springermedizin.de, Abb. 2) und aufgrund der nur noch in
minimalem Umfang stattfindenden Testungen auf Sars-CoV-2 kaum noch
laborbestätigte Fälle festgestellt werden. Dies erschwert nach Einschätzung der
Fragesteller den Zugang zu vorhandenen Post-COVID-Ambulanzen und
könnte die Identifikation neu auftretender Fälle erschweren bzw. die ohnehin
vermutete Dunkelziffer noch weiter erhöhen.
Für betroffene Kinder und Jugendliche, deren Beschwerdespektrum von
Atemproblemen, chronischen Schmerzen, Magen-Darm-Problemen, schwerer
Fatigue über Komorbiditäten wie dem Posturalen Tachykardiesyndrom bis hin
zu vielfältigen weiteren Symptomen reicht, sind oft in ihrer sozialen Teilhabe
erheblich eingeschränkt. Insbesondere die Erkrankung ME/CFS ist nach
Kenntnis der Fragesteller aktuell im Hinblick auf den Mechanismus der
Belastungsintoleranz in der Regel bei der Bewertung des Grades der
Teilhabeeinschränkung und der Gewährung eines zur Ermöglichung von Teilhabe
erforderlichen Grades der Behinderung häufig noch nicht ausreichend reflektiert.
Die Bildungskarriere der betroffenen Kinder und Jugendlichen ist aufgrund
nicht dem Krankheitsbild angepasster Bedingungen häufig gefährdet. Nach
Einschätzung der Fragesteller können sich Bildungsträger aufgrund noch nicht
ausreichend vorhandener Angebote und Aufklärungsmöglichkeiten der
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) nur unzureichend über die
Krankheitsbilder Long COVID, Post COVID, Post VAC und ME/CFS
informieren. Die Notwendigkeit der Schaffung von individuell dem Krankheitsgrad
des einzelnen Kindes angepassten Bedingungen wird nach Kenntnis der
Fragesteller nicht erkannt. Dadurch entsteht bei Kindern und Jugendlichen mit
Belastungsintoleranz nicht selten eine Abwärtsspirale, die durch beständige
weitere Überlastung zur Chronifizierung der Erkrankung und Manifestation
von ME/CFS führen kann.
Auch unter Berücksichtigung der Gesetzgebungskompetenz der Bundesländer
hinsichtlich des Bildungswesens muss nach Ansicht der Fragesteller auf
Bundesebene der Rahmen für erfolgreiche Inklusion durch erforderliche
multisektorale Aufklärung geschaffen werden. Mangelnde Inklusionsbemühungen
Deutschlands stellen auch die Vereinten Nationen (UN) (
https://unric.org/de/b
ehinderung31082023/) fest. Das Bundesministerium für Bildung und
Forschung (BMBF) ist zudem ständiger Gast der ständigen Konferenz der
Kultusminister in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) und sollte nach
Auffassung der Fragesteller hier seine Vernetzungs- und Informationsfunktion
wahrnehmen.
Es ist nach Einschätzung der Fragesteller unerlässlich, dass die
Bundesregierung aktiv wird, um die Lebensqualität und Bildungschancen der betroffenen
Kinder und Jugendlichen zu verbessern.
1. Hat die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen oder plant sie zu
ergreifen, um genaue Daten über die Anzahl von Kindern und Jugendlichen,
die von Long COVID, Post COVID, Post VAC oder ME/CFS betroffen
sind, zu erheben und die Dunkelziffer besser zu beleuchten, und wenn ja,
welche?
Da das klinische Krankheitsbild von Long COVID/Post-COVID noch
unzureichend verstanden ist, noch keine Biomarker für die Diagnostik verfügbar sind
und wenig präzise Falldefinitionen der Weltgesundheitsorganisation (WHO)
zum sogenannten Post-COVID-19-Zustand bei Kindern und Jugendlichen
bestehen, liegen keine umfassenden Datengrundlagen für verlässliche
Einschätzungen zur Anzahl der Erkrankten vor. Aussagen zu aktuellen
Fallzahlentwicklungen – eingeschränkt auch zu absoluten Fallzahlen – können jedoch auf
Grundlage von Sekundärdaten getroffen werden.
Eine Erfassung der von Post-COVID betroffenen Kinder und Jugendlichen in
der ambulanten kassenärztlichen Versorgung über den ICD-10-Code U09.9!
(Post-COVID-19-Zustand, nicht näher bezeichnet) wird fortlaufend vom
Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung vorgenommen. Ebenso ist über
die Daten der ambulanten Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung
(GKV) eine Erfassung von Kindern und Jugendlichen mit diagnostizierter
Myalgischer Enzephalomyelitis bzw. diagnostiziertem Chronischen Fatigue-
Syndrom (ME/CFS) (ICD-10-Code G93.3) möglich. Ein flächendeckendes
Monitoring zu ME/CFS besteht nicht. Ein vom Bundesministerium für
Gesundheit (BMG) gefördertes Kooperationsprojekt der Charité Universitätsmedizin
Berlin und der Technischen Universität (TU) München beinhaltet allerdings
den Aufbau regionaler Krankheitsregister am Standort München für die
Zielgruppe der ME/CFS-betroffenen Kinder und Jugendlichen. Dadurch können
u. a. epidemiologische Versorgungsdaten altersübergreifend erhoben werden
(
www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/ressortforschung/handlun
gsfelder/gesundheitsversorgung/mecfs.html).
Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) erfasst im Rahmen des Spontanmeldesystems
alle Verdachtsfälle von Nebenwirkungen, die nach einer Impfung gemeldet
werden, und analysiert diese Daten fortlaufend im Hinblick auf das Nutzen-
Risiko-Verhältnis der zugelassenen Impfstoffprodukte. Informationen hierzu
werden regelmäßig auf der Internetseite des PEI beziehungsweise im Bulletin
für Arzneimittelsicherheit veröffentlicht:
www.pei.de/SharedDocs/Downloads/
DE/newsroom/bulletin-arzneimittelsicherheit/2023/2-2023.pdf?__blob=publica
tionFile&v=6.
Eine näherungsweise Bestimmung einer Dunkelziffer ist daher derzeit noch
sehr unzuverlässig, selbst wenn Studiendesigns von hoher Qualität zugrunde
liegen.
2. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Dauer bis zur Diagnosestellung
sowie Auswirkungen auf die soziale Teilhabe und die Bildungschancen
der betroffenen Kinder und Jugendlichen statistisch zu erfassen, und
wenn nein, warum nicht?
Eine statistische Erfassung der Dauer bis zur Diagnosestellung ist seitens der
Bundesregierung derzeit nicht geplant.
In dem vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
geförderten Forschungsverbund coverCHILD im Rahmen des Netzwerks
Universitätsmedizin (NUM) wurde eine Plattform zur Integration und Datenanalyse der
Daten zur psychischen Gesundheit und Erkrankungen von Kindern und
Jugendlichen aufgebaut.
Eine etwaige Erhebung der Auswirkungen auf die Bildungschancen für die
betroffenen Kinder und Jugendlichen fällt in die Zuständigkeit der Länder.
3. Hat die Bundesregierung bislang in Betracht gezogen, die sich gemäß
Artikel 73 Absatz 1 Nummer 11 des Grundgesetzes (GG) in Verbindung
mit Artikel 91b Absatz 2 GG ergebende Möglichkeit zu nutzen, eine
Statistik für Bundeszwecke zu erstellen, um die Leistungsfähigkeit des
Bildungswesens bezüglich der Inklusion Long COVID, Post COVID,
Post VAC und ME/CFS betroffener Kinder und Jugendlicher zu erfassen,
und wenn nein, weshalb nicht?
Die Anwendungsmöglichkeit der genannten Rechtsgrundlage ist in der
19. Legislaturperiode des Bundestages von der Bundesregierung geprüft
worden. Nach dem Ergebnis dieser Prüfung, dem sich die Bundesregierung im
Wesentlichen anschließt, bestehen Bedenken hinsichtlich der Tragfähigkeit der
Rechtsgrundlage für eine derartige Statistik.
4. Plant die Bundesregierung, die Webseite
www.bmg-longcovid.de zu
aktualisieren, um spezifische Informationen für verschiedene
Adressatenkreise, insbesondere zu Belastungsintoleranz, bereitzustellen, und
wenn ja, in welchem Zeitrahmen soll dies geschehen?
Die Internetseite
www.bmg-longcovid.de wird stetig hinsichtlich der neuesten
wissenschaftlichen Erkenntnisse und Forschungslage überprüft und ggf.
aktualisiert. Dabei werden unterschiedliche Adressatenkreise (Erkrankte im Kinder-,
Jugendlichen- und Erwachsenalter und deren familiäres wie berufliches
Umfeld, Ärzteschaft, Behandelnde, Arbeitgeber usw.) berücksichtigt.
5. Ist vorgesehen, separate Bereiche auf der Webseite
www.bmg-longcovi
d.de für Long bzw. Post COVID und ME/CFS bei Kindern und
Jugendlichen einzurichten, und wenn nein, warum nicht?
Unter
www.bmg-longcovid.de/infobox/wissenswertes-fuer-erkrankte-und-inter
essierte findet sich auf der Internetseite aktuell bereits ein Themenbereich
speziell zu Kindern und Jugendlichen. Je nach Erkenntnislage wird dieser Bereich
entsprechend angepasst und weiterentwickelt.
6. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Herausforderungen der
Zugänglichkeit der Servicetelefonnummer (keine anklickbare Telefonnummer
hinterlegt) für von schweren Symptomen betroffene Menschen auf www.
bmg-longcovid.de zu beheben und das Angebot der Website für diese
Zielgruppe barrierefreier zu gestalten, und wenn ja, wann?
Ist vorgesehen, für schwer von ME/CFS Betroffene, die aufgrund ihrer
Erkrankung telefonisch nicht kommunizieren können, ein
niederschwelliges Chatangebot einzurichten, und wenn nein, warum nicht?
Die Internetseite
www.bmg-longcovid.de entspricht den Anforderungen der
Barrierefreiheit und wurde im Prüfverfahren nicht beanstandet (die Prüfschritte
finden sich hier:
www.bitvtest.de/bitv_test/das_testverfahren_im_detail/pruefsc
hritte.html). Ebenfalls ergab der Pretest mit Erkrankten im Vorfeld der
Veröffentlichung keine Beanstandung. Die Servicetelefonnummer ist überdies vom
sog. Screenreader, ein für Blinde und Sehbehinderte sehr wichtiges
Hilfsprogramm zur Wiedergabe von Bildschirminhalten per Sprachausgabe oder
Brailleschrift, lesbar. Die Internetseite wird hinsichtlich der Anforderungen der
Barrierefreiheit wie auch der Rückmeldungen von Besucherinnen und
Besuchern der Internetseite stetig weiter geprüft und bei Bedarf an entsprechender
Stelle angepasst.
7. Plant die Bundesregierung, Informationsangebote für Eltern sowie für
Schulbehörden und Bildungseinrichtungen auf Plattformen wie
www.BZ
gA.de zu integrieren, und wenn nein, warum nicht?
Informationen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und
des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zu Long COVID werden
gebündelt auf der Internetseite
www.bmg-longcovid.de zur Verfügung gestellt.
Auf der Internetseite gibt es unter
www.bmg-longcovid.de/infobox/wissenswer
tes-fuer-erkrankte-und-interessierte einen speziellen Bereich zu Kindern und
Jugendlichen. Dieses Informationsangebot richtet sich unter anderem an Eltern.
8. Wird die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) ihre
Informationsbroschüren um die Krankheitsbilder Post COVID, Post VAC
und ME/CFS erweitern, und wenn ja, wann?
Ist eine Erweiterung der Informationsbroschüre „Chronische
Erkrankungen als Problem und Thema in Schule und Unterricht“ um die
Krankheitsbilder Post COVID, Post VAC und ME/CFS (auslöserunabhängig)
vorgesehen, und wenn ja, wann?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Frage 4 verwiesen. Die
Informationen der BZgA und des BMG zu Long COVID werden gebündelt auf der
Internetseite
www.bmg-longcovid.de zur Verfügung gestellt. Auf dieser
Internetseite gibt es auch Informationen über ME/CFS und mögliche
Nebenwirkungen von COVID-19-Impfstoffen. Eine Erweiterung der Informationsbroschüre
„Chronische Erkrankungen als Problem und Thema in Schule und Unterricht“
ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgesehen.
9. Plant die Bundesregierung, Aufklärungsinhalte in einfacher Sprache oder
anderen Sprachen bereitzustellen, um auch geflüchtete Menschen und
Familien mit Migrationshintergrund zu erreichen, und wenn ja, in
welchem Zeithorizont?
Das vollständige Informationsangebot der Internetseite
www.bmg-longcovid.de
steht nicht nur in deutscher, gut verständlicher Sprache, sondern bereits von
Beginn an auch in den Sprachen Englisch, Türkisch und Russisch sowie in Teilen
in Leichter Sprache zur Verfügung und wird stetig ausgebaut und aktualisiert.
10. Plant die Bundesregierung, Initiativen zur Etablierung von
Fortbildungsmaßnahmen für Ärzte und medizinisches Personal zu starten, die speziell
auf die Themen Long COVID, Post COVID, Post VAC und ME/CFS bei
Minderjährigen ausgerichtet sind?
Für die Fortbildung des medizinischen Personals sind grundsätzlich die Länder
zuständig, die ihre Zuständigkeit in Hinblick auf das ärztliche Personal auf die
Ärztekammern übertragen haben.
Zur allgemeinen Verbesserung der Aufklärung u. a. der Gesundheitsberufe,
aber auch der Allgemeinbevölkerung hat das Institut für Qualität und
Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) im Auftrag des BMG den
aktuellen Wissensstand zu ME/CFS, auch Kinder und Jugendliche betreffend,
systematisch aufgearbeitet, bewertet und in einem Abschlussbericht im Mai 2023
veröffentlicht. Der Bericht des IQWiG informiert evidenzbasiert und
allgemeinverständlich über ME/CFS auf der Webseite des IQWIG (
www.iqwig.de)
sowie auf dem IQWiG-Portal (
www.gesundheitsinformation.de). Dieser
wissenschaftliche Bericht soll auch als Grundlage für die Fort- und Weiterbildung
von ärztlichem und psychotherapeutischem Personal dienen. Aus diesem
Grunde hat das BMG den Bericht bereits im Juni 2023 der für die Fort- und
Weiterbildung der Ärzte- und Psychotherapeutenschaft zuständigen Bundesärzte- und
Bundespsychotherapeutenkammer zwecks Berücksichtigung bei der
Kammerarbeit zugeleitet.
Das BMG verweist außerdem auf seiner Internetseite
www.bmg-longcovid.de
auf multimediale Fortbildungsangebote sowie auf das Konsensuspapier
„Einheitliche Basisversorgung von Kindern und Jugendlichen mit Long COVID“
mehrerer pädiatrischer Fachgesellschaften.
11. Welche Maßnahmen sind geplant, um Medizinische Dienste, die die
Pflegebegutachtungen durchführen insbesondere über
Belastungsintoleranz aufzuklären, wie kann erreicht werden, dass
Pflegebegutachtungsfragekataloge auf Kinder und Jugendliche und insbesondere auf
Belastungsintoleranz angepasst werden, und wie kann sichergestellt werden,
dass bei Pflegebegutachtungen keine Post-Exertional Malaise (PEM)
ausgelöst wird, die im schlechtesten Fall zu weiteren dauerhaften
Verschlechterungen und damit zu einer Erhöhung der Pflegebedürftigkeit
führen kann?
Die bundesweit einheitlich geltenden Richtlinien des Medizinischen Dienstes
Bund (MD Bund) zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit nach dem Elften
Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI, Begutachtungs-Richtlinien) beinhalten ein
eigenes Kapitel zur Begutachtung von Kindern und Jugendlichen.
Bei der Feststellung von Pflegebedürftigkeit kommt es auf das Vorliegen einer
bestimmten gesundheitlichen Einschränkung bzw. eines Krankheitsbildes allein
nicht an. Vielmehr muss hinzutreten, dass aufgrund der Einschränkung die
Selbständigkeit oder Fähigkeiten der betroffenen Person beeinträchtigt sind.
Diagnosen wie Long COVID, Post-COVID oder ME/CFS, die mit dem
Symptom der Post-Exertional-Malaise (PEM) einhergehen können, werden bei der
Pflegebegutachtung mit Auswirkungen auf die Selbständigkeit und die
Fähigkeiten eines Menschen berücksichtigt; seit 2021 wird der Post-COVID-19-
Zustand als pflegebegründende Diagnose verwendet.
Nach § 18a Absatz 10 Satz 2 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) ist
die Prüfung der Pflegebedürftigkeit von Kindern in der Regel durch besonders
geschulte Gutachterinnen und Gutachter mit einer Qualifikation als
Pflegefachfrau oder Pflegefachmann, als Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder
Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger oder als Kinderärztin oder Kinderarzt
vorzunehmen. Die Gutachterinnen und Gutachter des Medizinischen Dienstes
werden umfassend und regelmäßig geschult. Laut Auskunft des MD Bund
werden Schwerpunktschulungen zu bestimmten – auch neu auftretenden bzw.
selteneren – Krankheitsbildern durchgeführt. Dies gilt ebenfalls im Hinblick auf
Long COVID, Post-COVID sowie ME/CFS, die bei Menschen aller
Altersgruppen auftreten können. Nach Auskunft des MD Bund ist eine Arbeitsgruppe
mit den genannten Themen und die mit diesen verbundenen Auswirkungen auf
die Pflegebegutachtung befasst; alle Medizinischen Dienste sind einbezogen.
Auf Basis wissenschaftlicher Quellen werden die medizinischen Grundlagen
für die Gutachterinnen und Gutachter aufbereitet, eine medizinische
Informationsschrift wird diesen zeitnah zur Verfügung gestellt. Für die erforderliche
besondere Vorgehensweise bei der Begutachtung von Menschen mit einer
Belastungsintoleranz werden die Gutachterinnen und Gutachter ebenfalls geschult
und sensibilisiert, dass die Begutachtungssituation eine besondere Belastung
für diese Personengruppe darstellt und eine Überforderung strikt zu vermeiden
ist.
12. Welche Maßnahmen – außer der Corona-Schutzimpfung – plant die
Bundesregierung zur Prävention von Long COVID?
Auf der BMG-Internetseite
www.bmg-longcovid.de gibt es unter
www.bmg-lo
ngcovid.de/infobox/wissenswertes-fuer-erkrankte-und-interessierte
Informationen dazu, welche Maßnahmen zum Schutz vor Long COVID beitragen können.
Dem BMG ist es ein Anliegen, das Bewusstsein für Long COVID in der
Bevölkerung aufrechtzuerhalten. Dazu stellt das BMG Informationsangebote bereit
und lädt Expertinnen und Experten sowie Betroffenenvertretungen zu Runden
Tischen zu Long COVID ein.
13. Werden insbesondere auch Betroffenenorganisationen, die speziell die
Interessen von Kindern und Jugendlichen mit Long COVID, Post
COVID, Post VAC und ME/CFS vertreten, in die Erstellung geplanter
Informationsangebote integriert, und wenn ja, wie?
Die Informationsangebote des BMG zum Thema Long COVID werden
adressaten- bzw. zielgruppengerecht erstellt. Dabei werden die Belange der
Betroffenen und deren spezifische Anforderungen berücksichtigt. Das
Informationsangebot
www.bmg-longcovid.de ist so konzipiert und erarbeitet worden, dass die
Handhabung und Struktur der Internetseite an den Bedürfnissen der
Zielgruppen ausgerichtet ist – unter anderem mittels umfangreicher Testungen.
Anmerkungen von Betroffenenorganisationen werden bei der inhaltlichen Gestaltung
des Informationsangebots berücksichtigt. So wurde bereits die Internetseite
www.bmg-longcovid.de um weitere Informationen zu Long COVID bei
Kindern und Jugendlichen ergänzt.
14. Plant die Bundesregierung die Umsetzung einer Nationalen Dekade
gegen Long COVID ähnlich der Nationalen Dekade gegen Krebs?
Ist vorgesehen, die speziellen Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen
zu berücksichtigen, und wenn nein, warum nicht?
Schon jetzt wurden umfangreiche Aktivitäten zum Thema auf nationaler und
internationaler Ebene angestoßen. Die betroffenen Ressorts stimmen sich in
regelmäßigen Abständen auf Fachebene über das weitere Vorgehen ab. Hierbei
werden auch die speziellen Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen
berücksichtigt. Ein Austausch mit relevanten Interessengruppen findet fortlaufend
statt. Darüber hinaus hat das BMG einen Runden Tisch zu Long COVID
eingerichtet, zu dem auch Expertinnen und Experten sowie Interessenvertretungen,
wie Betroffenenvertretungen von Kindern und Jugendlichen, eingeladen
wurden. Seitens der Bundesregierung ist neben diesen Aktivitäten keine Nationale
Dekade gegen Long COVID geplant.
15. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um das Entstehen inklusiver
Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche mit Long COVID, Post
COVID, Post VAC und ME/CFS zu fördern, und wenn ja, welche?
Die Bereitstellung inklusiver Bildungsangebote fällt in die Verantwortung der
zuständigen Länder. Die Bundesregierung unterstützt in ihrem
Verantwortungsbereich die Länder u. a. durch Forschungsförderung im Bereich der Inklusiven
Bildung.
16. Wie bewertet die Bundesregierung das Spannungsfeld zwischen
Datenschutz und dem Recht des Kindes auf Bildung im Zusammenhang mit
dem Einsatz von Telepräsenzrobotern und Videokonferenzsystemen für
Kinder und Jugendliche, die aufgrund ihrer Long-COVID-, Post-
COVID-, Post-VAC- oder ME/CFS-Erkrankung nicht am
Präsenzunterricht teilnehmen können?
Das Recht auf Bildung hat für die Bundesregierung eine hohe Bedeutung. Die
Nutzung von Telepräsenzrobotern oder Videokonferenzsystemen stellt eine von
mehreren Möglichkeiten dar, wie das Recht auf Bildung in der sozialen
Gemeinschaft durch die zuständigen Länder umgesetzt werden kann.
Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung sind unionsrechtskonform
anzuwenden. Dort, wo ein Spannungsfeld mit anderen Rechtsgütern besteht, sind
diese entsprechend ihrer grundrechtlichen Bedeutung im Rahmen der
Auslegung und Anwendung der Rechtsgrundlagen zu berücksichtigen. Die
Anwendung der Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung obliegt den zuständigen
Landesdatenschutzbeauftragten.
17. Plant die Bundesregierung eine Anpassung der Datenschutz-
Grundverordnung (DSGVO), um den Einsatz von Avataren und
Videokonferenzsystemen im Bildungsbereich zu erleichtern und das Recht des einzelnen
erkrankten Kindes auf Bildung und soziale Teilhabe in der
Grundrechtsabwägung entsprechend zu berücksichtigen, und wenn ja, wie?
Für Änderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind die
Gesetzgebungsorgane der Europäischen Union (EU) und nicht die Mitgliedstaaten
zuständig. Für eine Änderung der DSGVO bräuchte es deshalb einen
entsprechenden Vorschlag der EU-Kommission, der das Initiativrecht zusteht. Ein
solcher Vorschlag ist der Bundesregierung derzeit nicht bekannt.
18. Verfolgt die Bundesregierung Strategien, um die Kultusminister für die
Themen Long COVID, Post COVID, Post VAC und ME/CFS zu
sensibilisieren und die Notwendigkeit der Anpassung des Bildungssystems für
betroffene Kinder zu verdeutlichen, und wenn ja, welche?
Bund und Länder stehen zu Fragen der Bildungspolitik im steten Austausch.
Eine konkrete Strategie zur Einwirkung auf die für die schulische Bildung
zuständigen Länder hinsichtlich einer etwaigen Anpassung des Bildungssystems
bezüglich der Themen Long COVID, Post-COVID, Post-VAC und ME/CFS
wird durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) nicht
verfolgt. Gleichwohl hat sich Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger
persönlich bei der Präsidentin der Ständigen Konferenz der Kultusminister der
Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) für einen engen Austausch
der zuständigen Länder bei der Beschulung von betroffenen Kindern und
Jugendlichen und für ein möglichst einheitliches Vorgehen der Länder
eingesetzt.
19. Plant die Bundesregierung, bereits vorhandene Versorgungsstrukturen für
Betroffene sowie Behandelnde von Long COVID, Post COVID, Post
VAC oder ME/CFS Patienten bekannter zu machen und in
Informationsplattformen zu integrieren, und wenn ja, wie?
Die Internetseite
www.bmg-longcovid.de stellt eine Tabelle zur Verfügung mit
einer deutschlandweiten Auswahl an Kliniken, die sich auf die Diagnostik und
Behandlung von Long COVID und Post-COVID spezialisiert haben. Mithilfe
der Suchfunktion kann nach Angeboten in der jeweiligen Region gesucht
werden sowie nach den jeweiligen Schwerpunkten der Kliniken. Überdies können
Betroffene und Angehörige als zusätzliche Anlaufstelle über das Service-
Telefon Informationen zu Beratungs- und Unterstützungsangeboten erhalten.
20. Plant die Bundesregierung, Informationen über das Post-COVID-Modul
und damit verbundene Telekonsilmöglichkeiten für Behandelnde von
Kindern und Jugendlichen mit Post COVID, wie beispielsweise die
PädExpert-App, auf den Seiten der BZgA oder des BMG einzustellen?
Telekonsilien werden in der vertragsärztlichen Versorgung der gesetzlichen
Krankenversicherung regelhaft erbracht und vergütet. Für die Durchführung ist
die Nutzung von Diensten und Anwendungen vorgesehen, die die nach § 367
des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) von den Kassenärztlichen
Bundesvereinigungen, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und dem
Spitzenverband Bund der Krankenkassen festgelegten Anforderungen erfüllen. Im
Sinne der gesetzlichen Aufgabenzuweisung an die Selbstverwaltung beschaffen
die Bundesregierung oder deren nachgeordnete Behörden keine Anwendungen
zur Durchführung von Telekonsilien. Aus Gründen der Neutralität bewirbt das
BMG zudem keine zahlungspflichtigen Produkte oder Apps.
21. Liegen Förderanträge zur Forschung hinsichtlich Long COVID, Post
COVID, Post VAC und ME/CFS bei Minderjährigen dem
Bundesministerium für Bildung und Forschung vor, und wenn ja, welche, und in
welcher Höhe wurden Fördermittel beantragt?
Dem BMBF liegen derzeit Förderanträge zur Forschung hinsichtlich Long
COVID, Post-COVID und ME/CFS bei Minderjährigen in verschiedenen
Fördermaßnahmen vor. Eine Übersicht ist der folgenden Tabelle zu entnehmen.
Fördermaßnahme Projektskizzen Beantragte Mittel
in Millionen Euro
Förderrichtlinie „Interdisziplinäre Verbünde zur Erforschung
der Pathomechanismen von ME/CFS“
Drei Skizzen Insgesamt 5,91
Richtlinie zur Förderung von interdisziplinären Projekten zum
Thema Entwicklung und Erprobung von neuen Ansätzen der
Datenanalyse und des Datenteilens in der Long-/Post-COVID-19-
Forschung
Zwei Skizzen Insgesamt 1,56
Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung
22. Wurden Förderanträge zur Forschung hinsichtlich Long COVID, Post
COVID, Post VAC und ME/CFS bei Minderjährigen bereits bewilligt,
und wenn ja, für welche Förderprojekte wurden Fördermittel in welcher
Höhe bewilligt?
Es wurden Förderanträge zur Forschung hinsichtlich Long COVID, Post-
COVID, Post-Vac und ME/CFS bei Minderjährigen vom BMBF bewilligt. Eine
Übersicht ist der folgenden Tabelle zu entnehmen.
Fördermaßnahme Vorhaben Fördermittel
in Millionen
Euro
Förderrichtlinie zu Forschungsvorhaben zu
Spätsymptomen von COVID-19 (Long COVID)
LongCOCid – Long Covid-19
bei Kindern 0,25
Förderrichtlinie „Interdisziplinäre Verbünde zur
Erforschung von Pathomechanismen“
IMMME – Aufklärung der
immunologischen Pathomechanismen
des postinfektiösen Chronischen
Fatigue Syndroms (ME/CFS)
2,19
Netzwerk Universitätsmedizin, 2. Förderperiode
(NUM 2.0)
Teilprojekt coverCHILD –
COVID-19 Forschungsplattform
für Kinder und Jugendliche
3,35
Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung
In folgenden Studien wurden zwischen 2020 und 2023 folgende Förderanträge
durch das BMG bewilligt, bei denen Minderjährige zur Zielgruppe gehörten.
Vorhaben Fördermittel
in Millionen
Euro
Postakute gesundheitliche Folgen von COVID-19 0,78
Evidenzsynthese zu Long COVID 0,08
Corona-Kita-Studie (Modul 4 – Verlängerung, COALA2) 0,2
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit
Das BMG unterstützt zudem mit Mitteln in Höhe von rund 900.000 Euro den
Aufbau eines deutschen ME/CFS-Registers mit einer Biobank, mit dem die
notwendigen Grundlagen für die Identifikation von diagnostischen Methoden,
Risikofaktoren, wirksamen Therapieansätzen und präventiven Strategien für
ME/CFS geschaffen werden sollen. Von diesem Forschungsvorhaben werden
auch Kinder und Jugendliche profitieren.
Da ME/CFS auch als eine besonders schwere Verlaufsform von Long COVID
bei Erwachsenen sowie bei Kindern und Jugendlichen beschrieben wird, ist es
sinnvoll und geboten, Synergien in der Forschung wie auch in der Versorgung
von Long COVID und ME/CFS zu nutzen.
23. Wurden Anträge zur Forschung hinsichtlich Long COVID, Post COVID,
Post VAC und ME/CFS bei Minderjährigen abgelehnt?
Beim BMG wurden bisher keine Anträge zur Forschung hinsichtlich Long
COVID, dem sogenannten Post-Vac-Syndrom und ME/CFS bei Minderjährigen
abgelehnt.
Es wurden seitens BMBF Förderanträge zur Forschung hinsichtlich Long
COVID, Post COVID, Post-Vac und ME/CFS bei Minderjährigen im Rahmen
des Begutachtungsprozesses nicht zur Förderung ausgewählt. Eine Übersicht ist
der folgenden Tabelle zu entnehmen.
Fördermaßnahme Abgelehnte
Projektskizzen
Begründung
Förderrichtlinie zu Forschungsvorhaben zu
Spätsymptomen von COVID-19 (Long COVID)
Zwei Skizzen Im Begutachtungsprozess
nicht zur Förderung empfohlen
Förderrichtlinie „Hybride Interaktionssysteme zur
Aufrechterhaltung der Gesundheit auch in
Ausnahmesituationen“ im Rahmen des per Änderungsbekanntmachung
ergänzten zusätzlichen Moduls
Drei Skizzen Im Begutachtungsprozess
nicht zur Förderung empfohlen
Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung
24. Plant die Bundesregierung bzw. das BMBF vor dem Hintergrund, dass
die Studienlage eindeutig zeigt, dass es sich bei Long COVID, Post
COVID, Post VAC und ME/CFS um komplexe heterogene
Krankheitsbilder auf der Basis einer individuellen Krankheitsdisposition handelt
und es unwahrscheinlich ist, dass diese durch eine einfache
pharmakologische Intervention zu behandeln sind, die Förderung der Entwicklung
holistischer „systemorientierter“ multimodaler Therapieansätze, und
wenn nein, warum nicht?
Das BMBF hat durch die Maßnahme zur Förderung interdisziplinärer Verbünde
zur Erforschung von Pathomechanismen sowie durch die aktuelle spezifische
Maßnahme zur Erforschung der Pathomechanismen von ME/CFS bereits
systemorientierte multimodale Ansätze im Blick. Durch die Interdisziplinarität
wird das komplexe Krankheitsbild auch auf Ebene der Pathomechanismen
untersucht.
25. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung zur Unterstützung
pflegender Angehöriger, insbesondere von schwer von Long COVID, Post
COVID, Post VAC und ME/CFS betroffenen Minderjährigen, ergriffen
oder plant sie zu ergreifen?
Mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) vom 19. Juni
2023 (Bundesgesetzblatt (BGBl.) 2023 I Nr. 155) wurde mit dem neuen § 42a
SGB XI ab dem 1. Juli 2024 ein Rechtsanspruch der pflegebedürftigen Person
auf Versorgung in einer zugelassenen Vorsorge- und
Rehabilitationseinrichtungen geschaffen, wenn dort gleichzeitig die Pflegeperson Leistungen der
medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation erhält. Die Rehabilitationseinrichtung
kann für die Pflege auch einen ambulanten oder stationären Pflegedienst
einsetzen.
Soweit es um den Bereich der Pflegeversicherung geht, sind keine gesonderten
Maßnahmen für den in der Frage benannten Personenkreis vorgesehen. Die
Pflegeversicherung sieht eine Reihe von Leistungen und Maßnahmen
insbesondere in und zur Stabilisierung der häuslichen Pflege vor, die auch der
Unterstützung und Entlastung häuslich Pflegender dienen. Exemplarisch zu nennen sind:
– Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI für die Inanspruchnahme von
Pflegediensten,
– Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen nach § 37 SGB XI,
– häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson nach § 39 SGB XI,
– Tagespflege und Nachtpflege nach § 41 SGB XI,
– Kurzzeitpflege nach § 42 SGB XI,
– Entlastungsbetrag u. a. zur Entlastung pflegender Angehöriger und
vergleichbar Nahestehender nach § 45b SGB XI.
Hinzu kommen Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegepersonen nach
§ 44 SGB XI. Dies betrifft insbesondere Beiträge der Pflegekassen oder der
privaten Versicherungsunternehmen, bei denen eine private Pflege-
Pflichtversicherung durchgeführt wird zur Rentenversicherung bei Pflegepersonen, die
einen Pflegebedürftigen mit mindestens Pflegegrad 2 pflegen.
26. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um minderjährige Geschwister
betroffener Kinder zu unterstützen, und wenn ja, welche?
Das BMG plant für Anfang 2024 eine Bekanntmachung zur Erforschung und
Sicherstellung einer bedarfsgerechten Versorgung rund um die Langzeitfolgen
von COVID-19 (Long COVID). Sowohl bei der Planung als auch bei der
Durchführung der Modellprojekte können, wenn möglich und sinnvoll, auch
Angehörige eingebunden werden. Forscherinnen und Forscher haben die
Möglichkeit, in ihren Anträgen auch minderjährige Geschwisterkinder betroffener
Kinder zu berücksichtigen.
27. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um den Zugang zu Reha- und
Erholungsmaßnahmen pflegender Angehöriger und gesunder
Geschwisterkinder zu erleichtern, und wenn ja, welche?
Die Pflege von Angehörigen oder eines nahestehenden Menschen kann sowohl
körperlich als auch psychisch sehr belastend sein. Daher erhalten
Pflegepersonen im Sinne des § 19 Satz 1 des SGB XI nach den §§ 23 und 40 SGB V
leichter Zugang zu stationären medizinischen Vorsorge- und
Rehabilitationsleistungen. Pflegepersonen verzichten häufig auf Leistungen zur stationären Vorsorge
und zur medizinischen Rehabilitation, da es einen hohen Aufwand erfordert,
die Pflege der pflegebedürftigen Person für die Dauer der Maßnahme zu
organisieren. Mit der Einführung des Anspruchs auf Versorgung Pflegebedürftiger
bei Aufenthalt der Pflegeperson in einer zugelassenen Vorsorge- oder
Rehabilitationseinrichtung durch das PUEG wird daher ab dem 1. Juli 2024 ein eigener
Leistungstatbestand im Recht der Pflegeversicherung geschaffen, um den
Zugang von Pflegepersonen zu Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen zu
erleichtern und zu stärken. Damit besteht zukünftig für den Pflegebedürftigen
bzw. die Pflegebedürftige unter bestimmten Voraussetzungen eine Möglichkeit
zur Mitaufnahme in die stationäre Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung
der Pflegeperson, die, je nachdem, ob sie in der gleichen oder einer anderen
Einrichtung in der Nähe der stationären Vorsorge- oder
Rehabilitationseinrichtung erfolgt, von der Kranken- oder Pflegekasse übernommen wird. Weitere
Maßnahmen sind derzeit nicht geplant. Bezüglich weiterer Vorhaben wird auf
die Antwort zu Frage 25 verwiesen.
28. Welche Anträge auf Förderung von Reha-Zentren für Kinder und
Jugendliche, die an Long COVID erkrankt sind, liegen dem BMBF vor?
In welcher Höhe werden Haushaltsmittel beantragt?
29. Wurden bereits Anträge bewilligt, und in welchem Zeitrahmen sind
hinsichtlich der bewilligten Rehabilitationsforschung Ergebnisse für Kinder
und Jugendliche erwartbar?
30. Wie plant die Bundesregierung sicherzustellen, dass bei der bewilligten
Forschungsförderung im Bereich der Rehabilitation betroffene Kinder
und Jugendliche mit Belastungsintoleranz angemessen auf ihr
Krankheitsbild eingegangen wird, um eine fehlerhafte Aktivierung zu
vermeiden, die über die individuellen Ressourcen hinausgeht?
31. Wie plant die Bundesregierung sicherzustellen, dass
Betroffenenorganisationen bei der Erstellung und Durchführung von Forschungsprojekten
zu Rehabilitationsmaßnahmen bei Long COVID bei Kindern und
Jugendlichen entsprechend eingebunden werden?
32. Wie plant die Bundesregierung sicherzustellen, dass bei
Forschungsvorhaben zur Rehabilitation von Minderjährigen, insbesondere in der
Subgruppe von Kindern und Jugendlichen mit Belastungsintoleranz und dem
Vollbild einer ME-CFS, die individuelle Belastungsfähigkeit angemessen
berücksichtigt wird?
Die Fragen 28 bis 32 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Dem BMBF liegen keine Anträge auf Förderung von Reha-Zentren für Kinder
und Jugendliche, die an Long COVID erkrankt sind, vor.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) führt keine eigene
Ressortforschung zu diesem Themenbereich durch.
Für den Bereich der Rehabilitation der gesetzlichen Rentenversicherung ist
vom Träger Deutsche Rentenversicherung Bund bekannt, dass derzeit keine
Forschungsprojekte auf diesem Themengebiet betreut werden. Über
Beteiligungen anderer Rentenversicherungsträger an Forschungsprojekten mit diesem
Schwerpunkt liegen keine Informationen vor.
Bezüglich der Einbindung von Betroffenenorganisationen wird auf die Antwort
zu den Fragen 12 und 14 zum Runden Tisch verwiesen.
33. Plant die Bundesregierung, Vorschläge wie die Schaffung eines
Individuellen Maßnahmenprogramms zum Umgang mit der Krankheit und
Selbstmanagement (Kurz: IMUS) (siehe Stellungnahme von Nicht
GenesenKids zur Anhörung zu ME/CFS am 19. April 2023, Punkt 3
https://w
ww.bundestag.de/resource/blob/942992/0fbe4438dd0f8d305762afc9bec
47a24/20_14_0095-4-_NichtGenesenKids_ME-CFS_nicht-barrierefrei-d
ata.pdf) genauer zu prüfen und die Berücksichtigung von
Belastungsintoleranz durch das BMBF als Auflagen in den Allgemeinen
Nebenbestimmungen in Förderbescheide aufzunehmen, und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung plant derzeit keine weiteren Maßnahmen zur Schaffung
eines individuellen Maßnahmenprogramms.
Grundsätzlich obliegen die Prüfung und Bewertung von therapeutischen
Maßnahmen in der gesundheitlichen Versorgung der wissenschaftlichen Fachwelt.
Eine Aufnahme zur Berücksichtigung der Belastungsintoleranz in die
Allgemeinen Nebenbestimmungen von Förderbescheiden des BMBF ist derzeit
ebenfalls nicht geplant.
34. Liegen dem BMBF Anträge vor, die die Forschung zu einer
aufsuchenden Versorgung im Rehabilitationsbereich für schwer von ME/CFS
betroffene Kinder und Jugendliche beinhalten, und wenn ja, beinhalten
diese Anträge Konzepte zum Erlernen von Pacing- und Copingstrategien
(
https://www.mecfs.de/was-ist-me-cfs/pacing/) im nichtstationären
Setting?
Wurden derartige Anträge bereits abgelehnt, und wenn ja, warum?
Dem BMBF liegen keine Anträge vor, die die Forschung zu einer aufsuchenden
Versorgung im Rehabilitationsbereich für schwer von ME/CFS betroffene
Kinder und Jugendliche beinhalten.
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