Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sebastian Münzenmaier, Mike Moncsek,
Klaus Stöber, Thomas Seitz und der Fraktion der AfD
– Drucksache 20/10293 –
Effektivität der Entwicklungszusammenarbeit im Tourismus
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Tourismus ist für das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung (BMZ) nach seiner Selbstdarstellung ein wichtiges
entwicklungspolitisches Instrument (
www.bmz.de/de/themen/tourismus). Dabei gehe
es beispielsweise um die Schaffung von Arbeitsplätzen und Einkommen, um
Menschenrechte und Geschlechtergerechtigkeit oder den Schutz von Natur,
Artenvielfalt und Kultur innerhalb der Tourismusbranche und darüber hinaus
(ebd.).
Gleichzeitig reißt die Kritik an der deutschen Entwicklungszusammenarbeit
nicht ab (Bremer, 50 Jahre Entwicklungshilfe – 50 Jahre Strohfeuer, Frankfurt
a. M. 2021; Studie kritisiert Arbeit des Entwicklungsministeriums: So wird
seit 20 Jahren Geld verschwendet, Frankfurter Rundschau, 11. Juni 2023,
www.fr.de/politik/bmz-entwicklungsarbeit-deutschland-gelder-hilfsprojekte-t
bl-zr-92335139.html). Nach dem Entwicklungsmonitor des Deutschen
Instituts für die Evaluierung der Entwicklungszusammenarbeit sind nur 20 Prozent
der Bundesbürger der Meinung, dass die Entwicklungszusammenarbeit sehr
wirksam ist (
www.deval.org/fileadmin/Redaktion/PDF/05-Publikationen/Beri
chte/2022_MEMO_Modul_3/2022_DEval_Meinungsmonitor_Entwicklungsp
olitik_web.pdf, S. 26).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
(1) Die Fragesteller stellen in ihrer Vorbemerkung eine Verbindung zwischen
grundsätzlichen Fragestellungen der Entwicklungszusammenarbeit und
dem Engagement der Bundesregierung im Tourismussektor in
Entwicklungsländern her. Wesentliche Daten der zitierten Studie
„Meinungsmonitor 2022“ des Deutschen Instituts für die Evaluierung der
Entwicklungszusammenarbeit (DEval) wurden bis 2021 erhoben und beziehen sich nicht
auf den Tourismussektor. Zudem kommt die Studie zu folgenden
Schlussfolgerungen: (1) Die Entwicklungszusammenarbeit wird von 92 Prozent
der Befragten als wichtig angesehen. (2) 75 Prozent der Befragten
befürworten eine mittlere bis großzügige finanzielle Unterstützung der Länder
des globalen Südens durch die Bundesregierung. (3) 66 Prozent der Be-
Deutscher Bundestag Drucksache 20/10596
20. Wahlperiode 07.03.2024
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 7. März 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
fragten sprechen sich für eine Beibehaltung oder eine Erhöhung der
aktuellen Ausgaben für Entwicklungszusammenarbeit aus. In der Studie wird
nicht berücksichtigt, welche Folgen die veränderte weltpolitische Lage seit
dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine und die aktuellen globalen
Herausforderungen auf die Einstellungen der Bevölkerung haben.
(2) Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (BMZ) fördert in seiner bilateralen Entwicklungszusammenarbeit
keine ausschließlich touristischen Projekte. Tourismus ist vielmehr ein
Mittel, um nachhaltige Entwicklung im Sinne der Agenda 2030 zu fördern.
Die Beantwortung der vorliegenden Kleinen Anfrage kann daher nur in
Bezug auf Vorhaben mit einer Tourismuskomponente erfolgen.
1. In welchen Verfahrensschritten vollzieht sich die Projektfindung bei
touristischen Projekten im Rahmen der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung (Nummer 2) verwiesen.
Die Projektfindung findet auf Grundlage von Regierungsgesprächen und
Partnerbedarfen statt.
2. Finden vor der Projektauswahl bei touristischen Projekten im Rahmen
der deutschen Entwicklungszusammenarbeit im Regelfall
Abstimmungen mit anderen Gebern in dem Partnerland statt, und wenn nein, warum
nicht?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung (Nummer 2) verwiesen.
Durch die deutschen Auslandsvertretungen vor Ort wird die regelmäßige
Abstimmung mit anderen Gebern zu entwicklungspolitischen Zielsetzungen und
Aktivitäten sichergestellt.
3. Wie vollzieht sich bei touristischen Projekten im Rahmen der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit die Berichterstattung von den
Projektverantwortlichen gegenüber dem BMZ?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung (Nummer 2) verwiesen. In
der bilateralen staatlichen Entwicklungszusammenarbeit und damit auch bei
Projekten mit touristischen Komponenten erfolgt eine jährliche
Berichterstattung nach Vorgaben des BMZ. Die Durchführungsorganisationen stellen dabei
den Stand der Zielerreichung dar. Neben dieser Regelberichterstattung hat das
BMZ jederzeit die Möglichkeit nach Bedarf Sonderberichte anzufordern.
4. Werden Fortschrittsberichte der Projektverantwortlichen bei touristischen
Projekten hinsichtlich der Erreichung von Erfolgsindikatoren durch
externe Stellen verifiziert, und wenn nein, warum nicht?
Fortschrittsberichte für Entwicklungsprojekte richten sich an das BMZ und
dienen als Grundlage für die Kontrolle und politische Steuerung der Maßnahmen.
Die Fortschrittsberichte gehören zudem zu den Dokumenten, die im Rahmen
von Projektevaluierungen analysiert werden. Die Evaluierenden überprüfen
dabei auch die Erreichung der Erfolgsindikatoren. Ergänzend wird auf die
Antwort zu Frage 7 verwiesen.
5. Wendet sich das BMZ nach dem Eingang von Fortschrittsberichten bei
touristischen Berichten regelmäßig mit Rückfragen an den
Projektverantwortlichen, um die Plausibilität der Berichtsinhalte zu erhärten, und
wenn nein, warum nicht?
Schriftliche und mündliche Rückfragen zur Umsetzung und zur Klärung von
Änderungsbedarfen finden statt, wenn der Fortschrittsbericht Anlass zur
Erörterung gibt.
6. Wird der Schlussbericht bei touristischen Projekten im Rahmen der
deutschen Entwicklungszusammenarbeit von einer unabhängigen Instanz vor
Ort im Partnerland überprüft, und wenn nein, warum nicht?
Schlussberichte zu Entwicklungsprojekten informieren das BMZ über die
ordnungs- und sachgemäße Auftragserfüllung. In der Regel finden zentrale
Projektevaluierungen als Schlussevaluierungen gegen Ende der Projektlaufzeit
statt. Dabei werden auch Schlussberichte analysiert. Im Übrigen wird auf die
Antwort zu Frage 7 verwiesen.
7. Ist es zutreffend, dass sich die bundeseigene Gesellschaft für
Internationale Zusammenarbeit (GIZ) mit den Fortschrittsberichten und dem
Schlussbericht den Erfolg eines Projekts selbst bescheinigt (siehe
Bremer, a. a. O., S. 100 f.)?
Die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH evaluiert mit
zentralen Projektevaluierungen den Erfolg von Vorhaben, die im Auftrag des
BMZ durchgeführt werden. Die Auswahl der zu evaluierenden Vorhaben
erfolgt durch eine Zufallsstichprobe entlang der Leitlinien des BMZ für die
bilaterale Finanzielle und Technische Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern
der deutschen Entwicklungszusammenarbeit ist. Durch die zentrale Steuerung
der Stabsstelle Evaluierung werden die Unabhängigkeit und damit die
Glaubwürdigkeit der Evaluierungen gewährleistet. Mit der Durchführung der
Evaluierungen werden externe Evaluierende beauftragt.
8. Welche touristischen Projekte im Rahmen der
Entwicklungszusammenarbeit wurden nach Ende der Projektlaufzeit vom deutschen Botschafter
im jeweiligen Partnerland oder von Mitarbeitern des bundeseigenen
Deutschen Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit (DE-
val) besucht, um vor Ort die Erreichung der Projektziele bzw. die
Nachhaltigkeit des Projekts zu überprüfen?
Projektbesuche durch die deutschen Auslandsvertretungen vor Ort sind ein
möglicher Weg der Erfolgskontrolle, je nach Kontext und Projektzuschnitt
werden aus Effizienz- und Wirkungsgründen aber auch andere Wege der
Erfolgskontrolle beschritten, zum Beispiel durch die vertiefte Prüfung von
Fortschritts-, Abschlusskontroll- und Schlussberichten. Eine zentrale Aufstellung
der Projektbesuche durch die deutschen Auslandsvertretungen wird nicht
geführt.
DEval ist im Evaluierungssystem des BMZ nicht für die Vor-Ort-Überprüfung
der Projektziele einzelner Projekte der Entwicklungszusammenarbeit zuständig.
Die Kernaufgaben von DEval im Evaluierungssystem des BMZ bestehen
vielmehr in der Erstellung strategischer, übergeordneter und
organisationsübergreifender Evaluierungen, Reviews und Synthesen.
9. Werden die Fortschrittsberichte bei touristischen Projekten der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit den Regierungen der Partnerländer
zugänglich gemacht, damit diese die Durchführungskosten, welche für die
Fortführung der Projekte aus dem nationalen Haushalt des Partnerlandes
finanziert werden müssen, abschätzen zu können, und wenn nein, warum
nicht?
Fortschrittsberichte für Entwicklungsprojekte richten sich an das BMZ und
dienen als Grundlage für die Kontrolle und politische Steuerung (siehe Antwort zu
Frage 4). Der Austausch mit den Regierungen der Partnerländer erfolgt im
Rahmen von regelmäßigen Regierungsgesprächen und projektbezogenen
Gesprächen. Vorgesehene Aktivitäten werden damit planbar und mit
Verantwortlichkeiten, Ressourcen und Zeithorizonten hinterlegt.
10. Bei welchen touristischen Projekten im Rahmen der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit in den letzten zehn Jahren haben die Regierungen
der Partnerländer einen Eigenbetrag zum Projekt bereitgestellt (bitte auch
Art und den Wert des Eigenbeitrags angeben)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung (Nummer 2) sowie auf die
Antwort zu den Fragen 14 bis 16 verwiesen.
11. Welche Voraussetzungen hinsichtlich der Fachkenntnisse, Führungs- und
Landeserfahrung werden seitens des BMZ an die entsandten Fachkräfte
zur Durchführung und Leitung von touristischen Projekten im Rahmen
der deutschen Entwicklungszusammenarbeit gestellt?
Die Durchführungsverantwortung für entwicklungspolitische Projekte obliegt
den jeweiligen Durchführungsorganisationen. Das BMZ entscheidet nicht über
die Personalauswahl und die erforderlichen Voraussetzungen hinsichtlich
Fachkenntnis, Führungs- und Landeserfahrung.
Die Durchführungsorganisationen formulieren die fachlichen und persönlichen
Voraussetzungen entsprechend des jeweiligen Aufgaben- und
Anforderungsprofils zur auftragsgemäßen Umsetzung der Projekte und evaluieren diese im
Rahmen ihrer Auswahlverfahren.
12. Kontrolliert das BMZ, ob die persönlichen und fachlichen
Voraussetzungen zur Durchführung und Leitung von touristischen Projekten im
Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit bei den entsandten
Fachkräften vorliegen, und wenn ja, in welcher Form?
Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen.
13. Werden vor Bewilligung von touristischen Projekten im Rahmen der
deutschen Entwicklungszusammenarbeit Bedarfsanalysen,
Geschäftspläne und Rentabilitätsrechnungen erstellt, um eine Weiterführung des
Projektes nach der Projektübergabe an das Partnerland am Ende der Laufzeit
vorzubereiten, und wenn nein, warum nicht?
Die positive Prüfung der finanziellen Nachhaltigkeit des Projekts ist
Voraussetzung für Beauftragung eines Projekts durch das BMZ.
14. Welche touristischen Projekte im Rahmen der
Entwicklungszusammenarbeit zwischen dem BMZ und den Partnerländern konnten während der
letzten zehn Jahre ohne Verlängerungen innerhalb der ersten
Projektphase erfolgreich abgeschlossen werden?
15. Welche touristischen Projekte im Rahmen der
Entwicklungszusammenarbeit zwischen dem BMZ und den Partnerländern wurden in den letzten
zehn Jahren nach dem Ende der Projektlaufzeit von den Partnerländern
weitergeführt?
16. Welche touristischen Projekte im Rahmen der
Entwicklungszusammenarbeit zwischen dem BMZ und den Partnerländern wurden in den letzten
zehn Jahren nach dem Ende der Projektlaufzeit von den Partnerländern
eingestellt?
Die Fragen 14 bis 16 werden gemeinsam beantwortet.
Für den Zeitraum von 2014 bis heute gibt es mindestens 338 Maßnahmen und
Projekte der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit, bei denen Tourismus als
Teilkomponente adressiert wurde oder wird. Die angefragten detaillierten
Projektinformationen sind nicht maschinell oder automatisiert zu erstellen und
erfordern die händische Durchsicht und Zusammenfassung von mehreren
Einzelakten zu jedem Projekt. Der vorsichtig geschätzte Aufwand für die
Bereitstellung der hier abgefragten Details betrüge mehr als 900 Arbeitsstunden bzw.
110 Arbeitstage. Der hohe Aufwand ist damit zu erklären, dass
Teilkomponenten, anders als Schwerpunktsektoren, nicht einheitlich erfasst werden und der
Partnerbeitrag bezogen auf die Teilkomponente individuell für jedes der
Projekte ermittelt werden müsste.
Das parlamentarische Informationsrecht steht unter dem Vorbehalt der
Zumutbarkeit (BVerfGE 147, 50, 249). Die Beantwortung der Fragen würde über
einen langen Zeitraum in erheblichem Maße Arbeitskräfte binden, was die
Erfüllung der administrativen Aufgaben im Übrigen zum Erliegen bringen würde.
Aus Sicht der Bundesregierung ist daher die Grenze der Zumutbarkeit
überschritten.
Für Informationen über alle seit 2014 durchgeführten Projekte und Programme,
die auch eine touristische Komponente enthalten, wird auf das
Transparenzportal verwiesen:
www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche?date_min=2014-
01-01&q=Touris.
17. Werden bei der GIZ, welche als privatwirtschaftlich organisierte
Durchführungsorganisation der Entwicklungshilfeprojekte der
Bundesregierung fungiert, die Studien und Gutachten zu touristischen Projekten im
Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit nach Projektende archiviert,
um aus den Erfahrungen dieser Projekte Schlüsse für zukünftige Projekte
zu ziehen, und wenn nein, warum nicht?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung (Nummer 2) verwiesen.
Die GIZ erstellt in der Regel keine Studien und Gutachten zu einzelnen
sektoralen Komponenten innerhalb eines größeren Projektes.
18. Werden durch die GIZ Studien und Gutachten zu touristischen Projekten
im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit nach Projekteende
archiviert, und wenn nein, warum nicht?
Es wird auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen.
19. Plant die Bundesregierung, bei der GIZ darauf hinzuwirken, dass Studien
und Gutachten zu touristischen Projekten im Rahmen der
Entwicklungszusammenarbeit nach Projektende zukünftig der Öffentlichkeit
zugänglich gemacht werden, und wenn nein, warum nicht?
Es wird auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen.
20. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Skepsis eines Großteils der
deutschen Bevölkerung bei der Wirksamkeit der
Entwicklungszusammenarbeit (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) und insbesondere der
touristischen Projekte in diesem Zusammenhang durch gezielte Maßnahmen
abzubauen, und wenn ja, welche Maßnahmen sind geplant?
Die Bundesregierung teilt die Auffassung der Fragesteller im Hinblick auf eine
mögliche Skepsis eines Großteils der Bevölkerung in Deutschland nicht.
Gemäß eingangs genannter DEval-Studie sehen vielmehr 22,4 Prozent der
Befragten Entwicklungszusammenarbeit als „(sehr) effektiv“ an, während 39,8
Prozent der Befragten die Wirksamkeit mit „mittel“ bewerten. Die Studie des
DEval kommt überdies zu dem Schluss, dass drei Viertel der Bevölkerung eine
mittlere bis großzügige finanzielle Unterstützung der Länder des globalen
Südens durch die Bundesregierung befürworten (siehe auch Nummer 1) in der
Vorbemerkung der Bundesregierung).
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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