Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/10331 –
Programm „Triple Win“ der Deutschen Gesellschaft für Internationale
Zusammenarbeit und der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung und
weitere Maßnahmen der Bundesregierung zur Rekrutierung von internationalen
Fachkräften im Gesundheitswesen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Personalmangel in der Pflege ist schon heute dramatisch und wird sich in
Zukunft noch verschärfen: Durch den demografischen Wandel wächst der
Anteil der Älteren an der Bevölkerung und damit auch die Zahl derjenigen, die
pflegebedürftig werden. Projektionen zufolge wird in der Langzeitpflege bis
zum Jahr 2030 ein Mehrbedarf von 100 000 bis 190 000 Pflegekräften (vgl.
Schwinger, Antje/Klauber, Jürgen/Tsiasioti, Chrysanthi, 2020: Pflegepersonal
heute und morgen, in: Jacobs, Klaus/Kuhlmey, Adelheid/Greß, Stefan/
Klauber, Jürgen/Schwinger, Antje (Hrsg.): Pflege-Report 2019. Mehr Personal in
der Langzeitpflege – aber woher?, Berlin/Heidelberg, S. 3 bis 21, hier S. 7
bis 10) bzw. 180 000 Pflegekräften (vgl. Rothgang, Heinz/Müller, Rolf, 2021:
BARMER-Pflegereport 2021. Wirkungen der Pflegereformen und
Zukunftstrends, Berlin, S. 169 bis 183) entstehen. Andere Modellrechnungen sprechen
von einem Bedarf von insgesamt 140 000 bis 230 000 zusätzlichen
Pflegefachkräften in Vollzeit bis 2040 (vgl. Heger, Dörte, 2021: Wachstumsmarkt
Pflege, in: Jacobs, Klaus/Kuhlmey, Adelheid/Greß, Stefan/Klauber, Jürgen/
Schwinger, Antje (Hrsg.): Pflege-Report 2021. Sicherstellung der Pflege:
Bedarfslagen und Angebotsstrukturen, Berlin/Heidelberg, S. 145 bis 156, hier
S. 150 bis 153) oder gar 307 000 Fachkräften bis 2035. Zugleich sinkt die
Zahl der verfügbaren Arbeitskräfte, weil in der alternden Bevölkerung immer
weniger junge Menschen neu auf den Arbeitsmarkt kommen (vgl. Fuchs,
Johann/Söhnlein, Doris/Weber, Brigitte, 2021: Projektion des
Erwerbspersonenpotenzials bis 2060. Demografische Entwicklung lässt das
Arbeitskräfteangebot stark schrumpfen, IAB-Kurzbericht 25/2021, Nürnberg). Das
Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung am Institut der Deutschen Wirtschaft in
Köln beobachtet die Entwicklung der als offen gemeldeten Stellen in der
Pflege regelmäßig und berichtete, dass schon 2021 bundesweit ihre Zahl auf
57 000 angestiegen sei (siehe
www.iwkoeln.de/studien/susanne-seyda-helen-h
ickmann-pflegeberufe-besonders-vom-fachkraeftemangel-betroffen.html).
In Bezug auf die Intensivpflege kommt Michael Simon in seiner Studie
„Pflegenotstand auf Intensivstationen. Berechnungen zum Ausmaß der
Unterbesetzung im Pflegedienst der Intensivstationen deutscher Krankenhäuser“ zu einer
Deutscher Bundestag Drucksache 20/10522
20. Wahlperiode 01.03.2024
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit
vom 29. Februar 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
dramatischen Einschätzung. Er errechnete unter Zugrundelegung der
Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) für das Jahr 2020 eine
bestehende Unterbesetzung im Umfang von ca. 22 800 Vollkräften auf
Intensivstationen (siehe
www.boeckler.de/pdf/Study_474_Simon_Intensivpflege_.pdf).
Von den mehr als 4 Millionen Menschen in den Gesundheits- und
Pflegeberufen hat schon heute mehr als ein Viertel einen Migrationshintergrund, wie das
Jahresgutachten 2022 des Sachverständigenrats für Migration und Integration
(SVR) erläutert (vgl.
www.svr-migration.de/publikation/jahresgutachten-202
2/#:~:text=Im%20Jahresgutachten%202022%20stellt%20der,Beitrag%20zum
%20deutschen%20Gesundheitssystem%20leisten). Die Zahl der
zugewanderten Ausländer, die im deutschen Gesundheitswesen arbeiten, hat sich zwischen
2013 und 2019 fast verdoppelt. Die Zahl der anerkannten ausländischen
Berufsabschlüsse im Gesundheitswesen steigt nach Angaben des Statistischen
Bundesamtes seit Jahren stetig an: Von 2021 (31 400) auf 2022 (35 400)
wuchs die Zahl der Anerkennungen um 13 Prozent. Der Zuwachs der
Anerkennungen bei den Gesundheitsberufen war 2022 stärker als in den
Vorjahren (2021: +5 Prozent, 2020: +8 Prozent), in denen es coronabedingt zu
Verzögerungen kam, blieb aber noch hinter den Anstiegen der Jahre 2019 und
2018 zurück (+24 Prozent bzw. +27 Prozent), vgl. weitergehend:
www.destati
s.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2023/08/PD23_342_212.html#:~:text=Wie
%20in%20den%20Vorjahren%20waren,(2021%3A%2031%20400).
Insgesamt machen die Pflegeberufe nach Auskunft des Statistischen
Bundesamtes (s. o.) 59 Prozent aller anerkannten Gesundheitsberufe aus. Doch
bestehen immer noch zahlreiche Probleme bei der Anerkennung ausländischer
Berufsabschlüsse. Auch der Sachverständigenrat für Integration und
Migration mahnte 2022 in seinem Jahresgutachten, dass die Verfahren „effizienter,
schneller und transparenter“ werden und die zuständigen Behörden die
Prozesse „weiter vereinfachen, einheitlich gestalten“ müssen (vgl. im Detail:
www.svr-migration.de/publikationen/jahresgutachten/jahresgutachten-2022/).
Auch sollten die verschiedenen am Zuwanderungsprozess beteiligten Stellen –
deutsche Konsulate im Ausland, Ausländerbehörden, Anerkennungsbehörden
und die Bundesagentur für Arbeit – „besser zusammenarbeiten“. Der
Sachverständigenrat schlägt zudem vor, „in einer zentralen Anerkennungsstelle pro
Bundesland Kompetenzen zu bündeln“ und die Prozesse stärker zu
digitalisieren und befürwortet eine „arbeitsteilige Organisation zwischen den Ländern“,
um den Aufbau von Expertise zu erleichtern (z. B. in Bezug auf bestimmte
Herkunftsländer oder Berufsgruppen), s. o.
2013 hat die damalige Bundesregierung das Projekt „Triple Win“ ins Leben
gerufen, das die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit
(GIZ) GmbH, die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) und die
Bundesagentur für Arbeit (BA) gemeinsam durchführen (siehe
www.arbeitsag
entur.de/vor-ort/zav/projects-programs/health-and-care/triple-win) und das aus
Sicht der Fragesteller zum damaligen Zeitpunkt nicht nur sinnvoll, sondern
auch notwendig war, um ausländische Pflegefachkräfte gezielt gewinnen zu
können. Herkunftsländer der Pflegefachkräfte sind Serbien, Bosnien-
Herzegowina, Tunesien, Philippinen und Vietnam. Im Jahr 2019 wurden drei
Anwerbeabkommen geschlossen: mit Mexiko, mit den Philippinen und mit dem
Kosovo. Im Jahr 2021 bzw. Mitte 2022 wurden zudem neue Absprachen für die
Vermittlung von Pflegekräften aus Indonesien, Indien (nur Bundesstaat
Kerala) und Jordanien über „Triple Win“ unterzeichnet (s. o.).
Die jetzige Bundesregierung setzt laut dem Koalitionsvertrag zwischen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP ebenfalls auf die Anwerbung von
Pflegekräften aus dem Ausland zur Bekämpfung des Fachkräftemangels (vgl.
Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen“, S. 82 f.). Damit knüpft sie an die
Strategien der Vorgängerregierungen an. Durch das staatliche
Anwerbeprogramm „Triple Win“ kamen zwischen 2013 und 2021 insgesamt 3 395
internationale Pflegekräfte ins Land (vgl. Bundestagsdrucksache 20/2237,
20. Wahlperiode, Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion DIE LINKE., „Grenzüberschreitende Abwerbung von
Pflegekräften“, hier S. 4) – aktuellere Zahlen sind nicht öffentlich zugänglich. Das ist
allerdings nur ein Teil der Pflegefachkräfte, die insgesamt nach Deutschland
kamen. So haben im Jahr 2021 nach Angaben des Statistischen Bundesamtes
(vgl.
www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2023/08/PD23_342_212.
html) 16 000 Pflegefachkräfte ihre Berufsanerkennung erworben (ein Plus von
24 Prozent gegenüber dem coronabedingt schwachen Jahr 2020), und im Jahr
2022 haben 18 500 internationale Pflegefachleute ihre berufliche
Anerkennung erhalten (ein Plus von 15 Prozent gegenüber dem Jahr 2021). Der
Großteil der ausländischen Pflegefachleute wurde also außerhalb des staatlich
finanzierten Programms „Triple Win“ rekrutiert. Dies ist vor allem auf die
Gründung privater Anwerbeunternehmen zurückzuführen, die sich im Zuge
der Etablierung des Programms „Triple Win“ gebildet und bis heute mehr und
mehr ausländische Pflegefachkräfte auf privater Ebene zusätzlich für den
deutschen Arbeitsmarkt rekrutiert haben.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
In den letzten Jahren wurden verschiedene Studien mit Prognosen zum
künftigen Fachkräftebedarf im Gesundheits- und Pflegewesen erstellt, die in der
Gesamtschau alle von einem Engpass in den Gesundheits- und Pflegeberufen
ausgehen. Allerdings verweist die Bandbreite der vorliegenden Ergebnisse auf eine
gewisse Unsicherheit der Prognosen. Denn die Entwicklung von
Arbeitskräfteangebot und -bedarf hängt von einer Vielzahl von unterschiedlichen Faktoren
ab, die je nach verwendeter Datengrundlage oder unterstellter Annahme
variieren können: Neben der demografischen Entwicklung können hier
beispielsweise die Berufsverweildauer, der Anteil Teilzeitbeschäftigter oder auch das
Wanderungsgeschehen eine wichtige Rolle spielen. Beispielsweise untersucht
das Fachkräftemonitoring für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales
(BMAS) (s. BMAS – Fachkräftemonitoring
https://www.bmas.de/DE/Arbeit/F
achkraeftesicherung/Fachkraeftemonitoring/fachkraeftemonitoring.html) den
künftigen Bedarf an Fachkräften verschiedener Berufsgruppen und
berücksichtigt hierbei u. a. auch das Zu- und Abwanderungsverhalten vom bzw. ins
Ausland.
Um den aktuellen und prognostizierten Fachkräftebedarf im Gesundheitswesen
zu decken, will die Bundesregierung grundsätzlich das inländische
Arbeitskräftepotenzial vollumfänglich heben und hat mit diesem Ziel ein ganzes Bündel
von Maßnahmen auf den Weg gebracht. Dabei geht es insbesondere darum, die
Attraktivität der Ausbildungen sowie des Arbeitsplatzes zu steigern und den
Berufsverbleib zu erhöhen.
Aufgrund der demografischen Entwicklung ist unter Berücksichtigung dieses
inländischen Arbeitskräftepotentials eine ergänzende Fachkräfteanwerbung aus
Drittstaaten weiterhin dringend erforderlich, um die gesundheitliche und
insbesondere auch pflegerische Versorgung kurz- und langfristig sicherzustellen.
Obwohl sich die Zahl der angeworbenen Fachkräfte seit 2016 verdreifacht hat,
bleibt der Engpass an Fachkräften in der Pflege weiter akut (s. Engpassanalyse
der BA
https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Navigation/Statistiken/Interaktive-
Statistiken/Fachkraeftebedarf/Engpassanalyse-Nav.html). Im Dezember 2023
waren rund 25.000 offene Arbeitsstellen für Fachkräfte in Kranken- und
Altenpflegeberufen (Berufsgruppe 813 und 821 der Klassifikation der Berufe 2010
ohne Helfertätigkeiten) bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldet.
1. Wie viele Pflegekräfte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im
Jahr 2022 durch Agenturen angeworben, die das Gütesiegel „Faire
Anwerbung Pflege Deutschland“ tragen?
2. Wie viele Pflegefachkräfte kamen nach Kenntnis der Bundesregierung
2022 mithilfe von Personaldienstleistern nach Deutschland, die das
Siegel nicht tragen?
3. Wie viele Pflegefachkräfte kamen nach Kenntnis der Bundesregierung
2022 durch selbst anwerbende Arbeitgeber?
Die Fragen 1 bis 3 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung erhebt keine entsprechend differenzierten Daten zur
privaten Anwerbung. Branchenangaben zufolge dürften rund 80 bis 90 Prozent
der Stellenbesetzungen mit ausländischen Fachkräften in der Pflege durch
private Anwerbungen erfolgen. Im Jahr 2022 wurden rund 21.000
Anerkennungsverfahren von Pflegekräften erfasst.
4. Wie viele Pflegefachkräfte hat das Programm „Triple Win“ jeweils in
den Jahren 2022 und 2023 nach Deutschland gebracht?
Das Programm Triple Win wird seit 2013 gemeinsam durch die GIZ und die
BA/ZAV umgesetzt. Aktuell werden über Triple Win Pflegefachkräfte aus den
folgenden Ländern gewonnen: Bosnien und Herzegowina, Tunesien, Jordanien,
Philippinen, Indonesien, Indien (Bundesstaaten Kerala und ab 2024 Telangana).
Aus Vietnam werden Auszubildende in die Pflege vermittelt.
Darüber hinaus setzt die BA Projekte zur Gewinnung von Pflegefachkräften
mit anderen Partnern (unabhängig von Triple Win) in folgenden Ländern um:
Brasilien, Mexiko, Kolumbien.
Im Jahr 2022 hat die BA 1.200 Personen in die Pflege vermittelt, darunter 463
Pflegefachkräfte und 91 Auszubildende über das Triple Win Programm. Im
Jahr 2023 waren es insgesamt 1.650 Personen, darunter 735 Pflegefachkräfte
und 99 Auszubildende durch Triple Win.
5. In welcher Höhe flossen nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Jahren von 2019 bis 2022 für das Programm „Triple Win“ Bundesmittel in
die entsprechenden Abteilungen der ZAV und GIZ?
Das Programm wird durch eine Dienstleistungsgebühr finanziert, die die
teilnehmenden Arbeitgeber an die GIZ entrichten (Employer Pays Prinzip). Alle
Kosten der ZAV (insbesondere Personal) werden über den Haushalt der BA
finanziert.
6. Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass heute,
mehr als zehn Jahre nach Etablierung des Programms „Triple Win“,
vermehrt privatwirtschaftlich tätige Agenturen (zumindest die, die das
„Gütesiegel Faire Anwerbung Pflege Deutschland“ tragen) die Rekrutierung
von Pflegefachkräften aus dem Ausland auf – aus Sicht der Fragesteller –
ebenfalls qualifiziert durchführen können, das Nebeneinander von
staatlichen und privatwirtschaftlichen Initiativen?
Das Triple Win Programm wird auf Basis von Vermittlungsabsprachen mit den
Partnerländern durchgeführt. Auf diese Weise können neben der
Bedarfssituation der deutschen Arbeitgeber auch die Interessen der Partnerländer und von
Migrantinnen und Migranten aufgegriffen werden und Verfahren sowie
Voraussetzungen passend definiert werden. Ebenso wird die faire Verteilung der
Kosten geregelt, um Verschuldungssituationen und Abhängigkeiten von
Migrantinnen und Migranten zu vermeiden. Eine regelmäßige Abstimmung zwischen
dem Programm Triple Win und den Partnerländern ermöglicht Anpassungen in
der Zusammenarbeit (z. B. mehr Deutschlernangebote in Partnerländern).
Das Triple Win Programm greift neue Bedarfe in Deutschland (z. B. Bedarf an
Auszubildenden) oder in den Partnerländern (z. B. politische Prioritäten, andere
Modelle) im Dialog auf und entwickelt gemeinsam mit den beteiligten
Partnerinstitutionen Migrationsformate. Damit liefert es kohärente Impulse auch für
private Arbeitsvermittlungen.
Die Anwerbung über das Programm Triple Win Programm ist fair, ethisch und
nachhaltig, da sie sich an internationalen Standards orientiert. Die
standardisierten Leistungselemente des Triple Win Programms (z. B. Vorqualifizierung
und länderübergreifende Begleitung) haben sich in der Vermittlung von
Pflegefachkräften aus dem Ausland etabliert und finden sich nun in vielfältiger
Ausformung am Markt wieder. Das Triple Win Programm fungiert auf diese Weise
als Wegbereiter und zugleich als verlässliche Option neben anderen
Möglichkeiten, die sich durch private Angebote und auch selbstorganisierte Migration
ergeben. Die standardisierten Leistungselemente des Triple Win Programms
(z. B. Vorqualifizierung und länderübergreifende Begleitung) haben sich in der
Vermittlung von Pflegefachkräften aus dem Ausland etabliert und finden sich
nun in vielfältiger Ausformung am Markt wieder.
Die staatliche Anwerbung ist notwendig und erfüllt wichtige Aufgaben in der
Vorbereitung von Anwerbeverfahren, von denen auch die private Anwerbung
profitiert. Allerdings ist sie wegen beschränkter Kapazitäten nicht in der Lage
den Bedarf auf dem deutschen Arbeitsmarkt zu decken. Deshalb ist die private
Anwerbung unerlässlich und das synergistische Nebeneinander der beiden
Anwerbewege sachgerecht.
Branchenkenner gehen davon aus, dass rund 80 bis 90 Prozent der
Stellenbesetzungen mit ausländischen Fachkräften in der Pflege durch private
Anwerbungen erfolgen. Da die Anwerbung aus Drittstaaten ein aufwändiger und
kostenintensiver Prozess ist, der gut geplant und vorbereitet werden muss,
unterstützen die Programme und Maßnahmen des Bundesministeriums für Gesundheit
(BMG) die private Säule der Fachkräfteanwerbung. Dabei ist das Kernelement
das staatliche Gütesiegel „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“, das vom
BMG geschaffen wurde, um sicher zu stellen, dass die private deutsche
Anwerbung, fair, ethisch und nachhaltig ist und sich an den internationalen Standards
der Weltgesundheitsorganisation und der internationalen Arbeitsorganisation
orientiert. Das bedeutet u. a., dass der Anwerbeprozess von Anfang an für die
Fachkräfte in allen Punkten transparent sein muss, dass das Grundprinzip der
Schriftlichkeit eingehalten wird, dass die Anwerbekosten vom Arbeitgeber
getragen werden, und dass im aufnehmenden Unternehmen ein
Integrationskonzept vorliegt, das die erfolgreiche Aufnahme der Fachkräfte gewährleistet. Die
Bundesregierung arbeitet daran, das Gütesiegel auch im Ausland bekannter zu
machen, um die qualitativ hochwertige private Anwerbung weiter zu fördern.
Derzeit tragen 60 Unternehmen das Gütesiegel; zahlreiche Neuanträge stehen
aktuell zur Entscheidung an.
7. Wie viele Kandidaten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Jahren von 2019 bis 2023 in die Deutschkurse des Programms „Triple
Win“ aufgenommen?
In dem Zeitraum wurden rund 5.200 Teilnehmende in Deutschkurse
aufgenommen.
8. Wie viele dieser Kandidaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung
in den Jahren von 2019 bis 2023 die B1-Prüfung bestanden?
1.800 der aufgenommenen Kandidaten haben bisher das B1-Niveau erreicht.
Teilnehmende darüber hinaus sind noch in Deutschkursen,
Prüfungswiederholungen oder aus dem Programm ausgeschieden (siehe auch die Antworten zu
den Fragen 9 und 10).
9. Wie viele Monate benötigen diese Kandidaten nach Kenntnis der
Bundesregierung im Durchschnitt, bis sie zur B1-Sprachprüfung antreten
können?
Die Sprachkursführung ist in den Partnerländern und Sprachinstituten
unterschiedlich und von Kontextfaktoren abhängig. Aufgrund der unterschiedlichen
individuellen Voraussetzungen der einzelnen Teilnehmenden kann diese Frage
nicht allgemein beantwortet werden. Je nach Sprachkursintensität kann von
sieben bis zwölf Monaten Dauer für die Prüfungsvorbereitung ausgegangen
werden. Wenn Pflegekräfte zu Programmbeginn bereits Deutsch-Vorkenntnisse
mitbringen, verkürzt sich die Vorbereitungszeit.
10. Wie viel Prozent dieser Kandidaten schaffen nach Kenntnis der
Bundesregierung die B1-Sprachprüfungen?
11. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Abbruchquote vor
Antritt der Prüfungen?
Die Fragen 10 und 11 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es werden keine exakten Zahlen zur Abbruchquote vor Antritt der Prüfung
erhoben. Stichproben zeigen, dass 20 bis 30 Prozent der Pflegekräfte, die in das
Programm aufgenommen wurden, es nicht erfolgreich mit B1 und/oder einer
Einreise nach Deutschland abschließen.
12. Wie lange brauchen Teilnehmer des Programms „Triple Win“ nach
Kenntnis der Bundesregierung bis zum Erreichen der B2-Sprachprüfung
im Durchschnitt?
Üblicherweise erfolgen Vorbereitung und Durchführung der B2-Prüfung in
Deutschland. Zur angefragten Zeitspanne liegen der Bundesregierung keine
Daten vor, da die B2-Sprachqualifizierung im Rahmen des beruflichen
Anerkennungsverfahrens von den Arbeitgebern organisiert wird. Diese sind frei in
der Wahl ihres Sprachschulpartners und der Unterrichtsintensität.
13. Was geschieht nach Kenntnis der Bundesregierung mit den Kandidaten,
die die Prüfung nicht schaffen?
Dies ist von den Wünschen und Möglichkeiten der betroffenen Kandidatinnen
und Kandidaten und Arbeitgeber abhängig. Triple Win berät als Programm die
Beteiligten zu ihren Möglichkeiten. Es gibt Kandidatinnen und Kandidaten, die
das Anerkennungsverfahren abbrechen und ins Heimatland zurückkehren. In
manchen Bundesländern besteht die Möglichkeit, die Anerkennung als
Krankenpflegehelfer (ohne B2 Sprachkenntnisse) zu erlangen, die von manchen
Kandidatinnen und Kandidaten genutzt wird.
14. Wie viel Prozent der Teilnehmer des Programms „Triple Win“ haben
nach Kenntnis der Bundesregierung nach zwei Jahren in Deutschland die
Berufsanerkennung erreicht?
Von den 2020 eingereisten Pflegekräften haben 71 Prozent und von den 2021
eingereisten Pflegekräften 58 Prozent zu Dezember 2023 ihre Anerkennung
abgeschlossen. In der Gruppe derer, die im Erhebungszeitraum die Anerkennung
schon geschafft haben, vergingen zwischen Einreise und Erhalt der beruflichen
Anerkennung im Durchschnitt 15,4 Monate (GIZ interne Askallo Umfrage
2023, Umfrage 2021: 13,1 Monate – siehe Frage 18).
15. Was geschieht nach Kenntnis der Bundesregierung mit den Kandidaten,
die die Berufsanerkennung nicht schaffen?
Auch dies ist unterschiedlich und immer von den Wünschen und Möglichkeiten
der betroffenen Kandidatinnen und Kandidaten sowie des Arbeitgebers
abhängig. Es gibt Kandidatinnen und Kandidaten, die in ihr Heimatland
zurückkehren. Andere versuchen es mit dem Wechsel in eine verkürzte Ausbildung in der
Pflege. Auch der Weg der Anerkennung als Krankenpflegehelfer ist eine
Option sowie eine fachfremde andere Tätigkeit. Das Programm berät und verweist
betroffene Beteiligte auch an andere Stellen wie Migrationsberatung.
16. Welche Unterschiede bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung
zwischen den Qualitätskriterien von „Triple Win“ und den Kriterien des
Gütesiegels „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“?
Das Gütesiegel „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“ kann von
Personalvermittlungsagenturen, die aus Drittstaaten Pflegefachkräfte anwerben, sowie
Pflege- oder Gesundheitseinrichtungen, die selbstorganisiert Pflegekräfte aus
Drittstaaten rekrutieren, erworben werden. Zentrale Vorgaben sind u. a.: volle
Transparenz zum Ablauf des Verfahrens und Schriftlichkeit, Übernahme der
Anwerbekosten durch die Unternehmen, Nichtdiskriminierung beziehungsweise
Gleichstellung mit inländischen Arbeitnehmenden, das Vorliegen eines
Integrationskonzepts und eine Ansprechperson für die angeworbenen Pflegekräfte.
Die Träger des Gütesiegels verpflichten sich zur Einhaltung der damit
verbundenen Vorgaben. Dies wird von der Gütegemeinschaft überwacht. Mit dem
Gütesiegel trägt Deutschland zugleich den einschlägigen internationalen Normen
und Standards wie zum Beispiel dem Globalen Verhaltenskodex der WHO für
die internationale Anwerbung von Gesundheitsfachkräften Rechnung. Damit
setzt das Gütesiegel national und international Standards, die im Wettbewerb
um hochqualifizierte ausländische Fachkräfte zu einem Markenzeichen
deutscher Anwerbung weiterentwickelt werden können.
Triple Win kann als staatliches Kooperationsprogramm zwischen der
Bundesagentur für Arbeit (ZAV), der GIZ sowie den zuständigen Behörden der
Herkunftsländer das Siegel selbst nicht beantragen, wird internationalen Standards
fairer Rekrutierung jedoch gerecht. Zum Beispiel entstehen für die an Triple
Win teilnehmenden Pflegekräfte keine Gebühren für die Vermittlung.
Die BA und die GIZ rekrutieren Pflegekräfte zudem nur, wenn die staatlichen
Partner in den Herkunftsländern unter Berücksichtigung der Arbeitsmarktlage
im Herkunftsland zugestimmt haben.
Um die Arbeitsmarktsituation einschätzen zu können, stehen die BA und die
GIZ im regelmäßigen Austausch mit den Arbeitsverwaltungen der
Partnerländer. Ändert sich die Situation oder die Einschätzung eines Partners,
berücksichtigen die BA und die GIZ dies.
17. Wer bzw. welche Institution überwacht nach Kenntnis der
Bundesregierung die Qualität des Programms „Triple Win“?
Das Programm Triple Win basiert auf sog. Vermittlungsabsprachen, die auf den
Grundsätzen fairer Anwerbung von Fachkräften und Auszubildenden beruhen.
Die Rahmenbedingungen der bilateralen Zusammenarbeit mit den
Partnerländern sind in individuellen Kooperationsvereinbarungen und
Vermittlungsabsprachen kodifiziert. Diese gewährleisten:
einen transparenten Prozess,
eine klare Rollen- und Kostenverteilung zwischen den Beteiligten,
Klarheit über bewerberseitige Voraussetzungen und das Auswahlverfahren,
dass die grundsätzliche Anerkennungsfähigkeit des ausländischen Abschlusses
vorgeprüft und bestätigt ist,
dass der Anerkennungsprozess des ausländischen Berufsabschlusses in
Deutschland angestoßen wird,
dass Ergebnisse und Entwicklungen durch ein regelmäßiges, gemeinsames
Monitoring beobachtet und ausgewertet werden.
Grundsatz von Triple Win ist, keine Pflegekräfte in Ländern zu rekrutieren, in
denen diese vor Ort benötigt werden. Die BA und die GIZ orientieren sich bei
der Auswahl der Partnerländer unter anderem am Verhaltenskodex der
Weltgesundheitsorganisation (WHO). In einer Publikation von 2016 führt die High-
Level Commission on Health Employment and Economic Growth der
Vereinten Nationen die deutsch-philippinische Vermittlungsabsprache zu Triple Win
als Best Practice-Beispiel an, die eine ethische Rekrutierung von
Pflegefachkräften garantiert und von der auch das Partnerland profitiert*.
Der Internationale Gewerkschaftsbund (PSI) würdigt die Vereinbarung mit den
Philippinen ebenfalls aufgrund ihrer Prinzipien hinsichtlich einer ethischen
Rekrutierung, Gleichbehandlung und Förderung der Entwicklung philippinischer
Gesundheitsfachkräfte sowie der engen deutsch-philippinischen
Zusammenarbeit in Evaluation und Monitoring. Diese Würdigung wurde 2017 auf einer
Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) aufgegriffen.**
* World Health Organization (Hg.): Working for health and growth: investing in the health workforce. Report of the
High-Level Commission onHealth Employment and Economic Growth. WHO Press, Genf: 2016,
https://www.who.in
t/publications/i/item/9789241511308 (12.08.2022), S. 51.
** International Labour Office (Hg.): Report IV. Addressing governance challenges in a changing migration landscape.
International Labour Conference 106th session, Genf: 2017, Addressing governance challenges in a changing labour
migration landscape (ilo.org) (02.12.2022), S. 40.
In der Umsetzung wird eng mit der Partnerverwaltung zusammengearbeitet.
Die Auswahlgespräche sowie die anschließende Entscheidung, wer in das
Programm aufgenommen wird, bestreiten die Arbeitsverwaltung des Partnerlandes,
die GIZ und die BA gemeinsam. Regelmäßig finden Konsultationen und
Follow-ups zwischen der jeweiligen Partnerverwaltung, der GIZ und der BA statt.
Die Partnerverwaltungen haben auch bereits die Möglichkeit in Anspruch
genommen, in Form von Delegationen Arbeitgeber und vermittelte Pflegekräfte
in Deutschland zu besuchen und sich so vor Ort ein Bild von den
Arbeitsbedingungen zu machen.
Zur Qualitätssicherung finden zwischen die GIZ und die BA regelmäßig
Strategieboards auf Vorstandsebene sowie eine gemeinsame Steuerungsgruppe Triple
Win statt. Die Überwachung der Qualität erfolgt zudem nach den
Qualitätssicherungsmechanismen der GIZ, soweit diese mit der Durchführung befasst ist.
Innerhalb der BA wird über das laufende Programm-Monitoring ein
beständiges Qualitätsniveau sichergestellt. Die unterjährige Steuerung von Triple Win
erfolgt mit Blick auf den Zugang von Bewerberinnen und Bewerbern,
Integrationen und Arbeitgeberansprache.
In der Umsetzung wird eng mit der Partnerverwaltung zusammengearbeitet.
Die Auswahlgespräche sowie die anschließende Entscheidung, wer in das
Programm aufgenommen wird, bestreiten die Arbeitsverwaltung des Partnerlandes,
die GIZ und die BA gemeinsam. Regelmäßig finden Konsultationen und
Follow-ups im Rahmen von sogenannten Joint Committee Meetings zwischen der
jeweiligen Partnerverwaltung, der GIZ und der BA statt in denen bei Bedarf
Maßnahmen zur weiteren Qualitätssicherung vereinbart werden.
Die Partnerverwaltungen haben auch bereits die Möglichkeit in Anspruch
genommen, in Form von Delegationen Arbeitgeber und vermittelte Pflegekräfte
in Deutschland zu besuchen und sich so vor Ort ein Bild von den
Arbeitsbedingungen zu machen.
18. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung eine
Zufriedenheitsbefragung der Arbeitgeber und der Pflegekräfte am Ende des Prozesses von
„Triple Win“, und wenn ja, mit welchen Ergebnissen?
In den Jahren 2019 bis 2022 wurden durch die GIZ mehrere interne online-
basierte und anonymisierte Umfragen von Pflegekräften durchgeführt, die seit
mindestens sechs Monaten im Rahmen des Programms Triple Win in
Deutschland leben und arbeiten. Ziel war es, Informationen über ihre derzeitige
berufliche Situation sowie Aufschlüsse über Stärken und Verbesserungsmöglichkeiten
des Projekts aus Sicht der Teilnehmenden zu gewinnen. Pro Umfrage haben
jeweils zwischen 240 und 290 Pflegekräfte teilgenommen.
Die Ergebnisse dieser Erhebungen zeigten eine Kontinuität in der Zufriedenheit
und den Empfehlungen der Teilnehmenden. 94,2 Prozent bewerten das
Programm durchweg oder mehrheitlich positiv. 90,7 Prozent äußerten die Absicht,
das Programm weiterzuempfehlen. 90,9 Prozent der Befragten sind weiterhin
beim selben Arbeitgeber beschäftigt. Besondere Stärken von Triple Win sehen
die Pflegekräfte in der reibungslosen Organisation aller Programmphasen,
sowohl im Herkunftsland als auch in Deutschland sowie in der Rundum-
Unterstützung, die sie erhalten. Sie schätzen die Chance, in Deutschland arbeiten zu
können und heben in diesem Zusammenhang die Sicherheit, Zuverlässigkeit
und Seriosität der Fachkräftegewinnung durch Triple Win positiv hervor.
Die Bundesagentur für Arbeit hat im Jahr 2023 eine Arbeitgeberbefragung zu
den Pflegeprogrammen der ZAV durchgeführt (Triple Win und Programm
Lateinamerika). Die Ergebnisse zeigen:
Mehr als die Hälfte der teilnehmenden Arbeitgeber (56 Prozent) wählen die
ZAV als Dienstleister, weil sie von der Seriosität der BA überzeugt sind.
Ein Großteil der befragten Arbeitgeber (72 Prozent) würden das Programm
weiterempfehlen. Nur 13 Prozent würden keine Empfehlung aussprechen und
15 Prozent waren unschlüssig.
62 Prozent der befragten Arbeitgeber arbeitet auch mit privaten
Vermittlungsagenturen um den Fachkräftebedarf zu decken. 38 Prozent hat vorrangig mit
dem Programm Triple Win gearbeitet.
Insgesamt bewerten 63 Prozent der AG das Programm, an dem sie
teilgenommen haben, als sehr gut oder gut, 31 Prozent als befriedigend oder ausreichend
und 6 Prozent als mangelhaft oder ungenügend.
19. Plant die Bundesregierung, zur Entlastung der Arbeitgeber eine
gesetzliche Regelung zu schaffen, aufgrund derer sich die Arbeitgeber die
Qualifizierungsmaßnahmen (Deutsch als Fremdsprache im Heimatland) sowie
die Rekrutierungskosten refinanzieren lassen können?
a) Wenn ja, wie könnte die Refinanzierung erfolgen, und wann will die
Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 19 bis 19b werden gemeinsam beantwortet.
Mit dem Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz – PUEG wird es
zugelassenen Pflegeeinrichtungen erleichtert, den Aufwand für die Anwerbung von
Pflegekräften aus dem Ausland in den Vergütungsverhandlungen mit den
Kostenträgern zu berücksichtigen und entsprechend den Maßgaben des
Pflegeversicherungsrechts zu finanzieren. Ziel ist die Sicherstellung einer nachhaltigen
und wirtschaftlichen Gewinnung von Pflegekräften aus dem Ausland, die
hohen ethischen Standards gerecht wird. Als geeigneter Qualitätsnachweis für die
Vermittlung gilt in diesem Zusammenhang das Gütesiegel „Faire Anwerbung
Pflege Deutschland“. Bei der staatlichen Vermittlung durch die BA ist die
Qualitätssicherung durch die gesetzlichen Rahmenbedingungen gewährleistet und
es sind insofern keine weiteren Nachweise erforderlich.
20. Welche Rolle misst die Bundesregierung privaten Anwerbeunternehmen
bei der Rekrutierung von Pflegefachkräften aus dem Ausland bei?
Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
21. Welche Maßnahmen sieht die Bundesregierung vor, damit die staatlich
wie die privatwirtschaftlich unternommenen Anstrengungen zur
Gewinnung von Pflegefachkräften aus dem Ausland die notwendige
Größenordnung erreichen, um den vieldiskutierten „Pflegenotstand“ dauerhaft
zu beheben?
Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
Mit dem weiterentwickelten Fachkräfteeinwanderungsgesetz wurden die
Möglichkeiten für Fachkräfte nach Deutschland einzuwandern erweitert und
vereinfacht.
Für Pflegefachkräfte besonders interessant ist der neue § 16d Absatz 3
AufenthG, der sogenannte Anerkennungspartnerschaften erlaubt. Das heißt die
Pflegefachkraft kann künftig erst einreisen und dann das gesamte
Anerkennungsverfahren in Deutschland durchführen: Dazu verpflichten sich die
angehende Fachkraft und ihr Arbeitgeber, die Anerkennung nach Einreise zu
beantragen und das Verfahren einschließlich Qualifizierung aktiv zu betreiben. Der
Aufenthalt ist zunächst für ein Jahr möglich und kann auf bis zu drei Jahre
verlängert werden. Parallel dazu kann bereits beim zukünftigen Arbeitgeber
gearbeitet werden, beispielsweise. als Pflegehelferin bzw. Pflegehelfer.
Zudem wurden mit dem Pflegestudiumstärkungsgesetz zur Vereinheitlichung
und Vereinfachung der Anerkennungsverfahren für ausländische
Pflegefachkräfte unter anderem Umfang und die erforderlichen Formerfordernisse der im
Rahmen des Anerkennungsverfahrens vorzulegenden Unterlagen
bundeseinheitlich geregelt. Des Weiteren haben antragstellende Personen künftig die
Möglichkeit eines Verzichts auf eine umfassende Gleichwertigkeitsprüfung
zugunsten einer Kenntnisprüfung oder eines Anpassungslehrgangs.
22. Welche Fördermaßnahmen, auch finanzielle, sieht die Bundesregierung
hierbei für das Programm „Triple Win“ und für private
Anwerbeunternehmen in den Jahren 2024 und 2025 vor?
Für das Programm Triple Win sind keine Fördermaßnahmen vorgesehen.
Das Gütesiegel findet breite Akzeptanz im In- und Ausland und unterliegt
einem turnusmäßigen Anpassungsprozess. Hier wird insbesondere der
Anforderungskatalog auf Aktualität geprüft. Das BMG hat das Kuratorium Deutsche
Altershilfe mit der gesetzlich vorgesehenen Weiterentwicklung der inhaltlichen
Anforderungen und Durchführungsbestimmungen beauftragt. Darüber hinaus
wird daran gearbeitet, die Bekanntheit des Gütesiegels im Ausland zu erhöhen
und zu verfestigen.
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