Wirksamkeit des Fonds zur Abmilderung von Härtefällen in der Ost-West-Rentenüberleitung, für Spätaussiedler und jüdische Zuwanderer
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
In der 19. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages hat die damalige CDU/CSU-geführte Bundesregierung zur Errichtung eines Fonds zur Abmilderung von Härtefällen in der Ost-West-Rentenüberleitung, für Spätaussiedler und jüdische Zuwanderer 1 Mrd. Euro in den Bundeshaushalt eingestellt. Die Bundesländer sollten weitere 1 Mrd. Euro zum Fondsvolumen beisteuern (www.bva.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Buerger/Migration-Integration/Spaetaussiedler/Meldung_23_Juni_ 2021.htmlI).
Unter der SPD-geführten Bundesregierung der 20. Legislaturperiode wurde das Vorhaben der Errichtung eines Fonds für Spätaussiedler, jüdische Kontingentflüchtlinge und Härtefälle in der Ost-West-Rentenüberleitung massiv geschwächt: So kürzte die jetzige Bundesregierung den Bundesanteil am Fonds von 1 Mrd. auf 500 Mio. Euro und stellte es den Bundesländern frei, Gelder zu dem Fonds beizusteuern. Zusätzlich knüpfte die Bundesregierung die Leistungsberechtigung – und somit die Möglichkeit für Betroffene, Gelder aus dem Fonds zu erhalten – an sehr enge Voraussetzungen.
Die Fraktion der CDU/CSU im Deutschen Bundestag kritisierte dieses Vorgehen der Bundesregierung scharf (siehe Bundestagsdrucksachen 20/7385, 20/4049, 20/5168) und forderte die Bundesregierung unter anderem auf, den ursprünglich von der CDU/CSU-geführten Bundesregierung vorgesehenen Bundesanteil von 1 Mrd. Euro zu finanzieren, sich verstärkt für eine Beteiligung der Bundesländer einzusetzen, die Antragsfrist für Betroffene zu verlängern sowie die Informations- und Beratungsangebote für Betroffene deutlich auszuweiten.
Es ist höchst bedauerlich, dass die Bundesregierung den Forderungen der Fraktion der CDU/CSU nicht gefolgt ist: Die Bundesregierung nahm die hälftige Kürzung am Härtefallfonds nicht zurück. Zudem beteiligten sich lediglich fünf der 16 Bundesländer an dem Fonds. So entstand ein Härtefallfonds auf Sparflamme.
Gegen den Widerstand der Fraktion der CDU/CSU im Deutschen Bundestag lief am 31. Januar 2024 die Frist für Anträge auf Zahlungen aus dem Härtefallfonds aus. Die vorläufigen Zahlen zur Antragsdichte und Ablehnungsquote lassen befürchten, dass der Härtefallfonds seinen Zweck verfehlt hat: So wurden laut jüngsten Informationen der Bundesregierung (Stand: 26. Januar 2024) lediglich 163 441 Anträge gestellt. Von diesen sind bisher 48 543 final bearbeitet, aber lediglich 13 483 bewilligt worden. Diese bisherigen Ergebnisse stehen in starkem Kontrast zu den ursprünglichen Prognosen der Bundesregierung, in welchen sie von bis zu 190 000 Leistungsberechtigten ausging.
Die geringen Antragszahlen sowie die hohe Ablehnungsquote deuten nach Ansicht der Fragesteller darauf hin, dass die Informations-, Beratungs- und Hilfeangebote zum Härtefallfonds und zur Antragstellung unzureichend und die Hürden zur Inanspruchnahme der Leistungen viel zu hoch waren. Es ist nun nach Ansicht der Fragesteller dringende Aufgabe der Bundesregierung, kritisch zu evaluieren, warum nur eine sehr geringe Zahl an Härtefällen in der Ost-West-Rentenüberleitung, von Spätaussiedlern und jüdischen Zuwanderern durch den Fonds erreicht werden konnte.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Wie viele Anträge auf Leistungen aus dem Fonds zur Abmilderung von Härtefällen in der Ost-West-Rentenüberleitung, für Spätaussiedler und jüdische Zuwanderer sind bei der hierfür eingerichteten Stiftung des Bundes gestellt worden (bitte gesamt, nach Personengruppen und Bundesländern aufschlüsseln)?
Über wie viele Anträge auf Leistungen aus dem Fonds zur Abmilderung von Härtefällen in der Ost-West-Rentenüberleitung, für Spätaussiedler und jüdische Zuwanderer ist bisher entschieden worden (bitte gesamt, nach Personengruppen und Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie viele Anträge auf Leistungen aus dem Fonds zur Abmilderung von Härtefällen in der Ost-West-Rentenüberleitung, für Spätaussiedler und jüdische Zuwanderer sind bisher bewilligt worden (bitte gesamt, nach Personengruppen und Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie viele Anträge auf Leistungen aus dem Fonds zur Abmilderung von Härtefällen in der Ost-West-Rentenüberleitung, für Spätaussiedler und jüdische Zuwanderer sind bisher abgelehnt worden (bitte gesamt, nach Personengruppen und Bundesländern aufschlüsseln)?
Was waren die häufigsten Gründe für Ablehnungen von Anträgen auf Leistungen aus dem Fonds zur Abmilderung von Härtefällen in der Ost-West-Rentenüberleitung, für Spätaussiedler und jüdische Zuwanderer (bitte gesamt, nach Personengruppen und Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie viele pauschale Einmalzahlungen sind bisher in welcher Höhe an die Berechtigten ausgezahlt worden (bitte nach Bundesländern und Personengruppen aufschlüsseln)?
Wie lange dauert es im Durchschnitt von der Antragstellung auf Leistungen aus dem Fonds zur Abmilderung von Härtefällen in der Ost-West-Rentenüberleitung, für Spätaussiedler und jüdische Zuwanderer bis zur Entscheidung über den Antrag und ggf. bis zur Auszahlung?
Wie bewertet die Bundesregierung die Bearbeitungszeit der Anträge im Hinblick auf die Dringlichkeit des Bedarfs an Mitteln aus dem Härtefallfonds für die Zielgruppe?
Wie hat die Bundesregierung die Prognose von 190 000 Leistungsberechtigten aufgestellt (bitte Berechnung sowie Berechnungsgrundlage darstellen)?
Was hat die Bundesregierung unternommen, um allen Leistungsberechtigten Leistungen aus dem Fonds zur Abmilderung von Härtefällen in der Ost-West-Rentenüberleitung, für Spätaussiedler und jüdische Zuwanderer zukommen zu lassen?
Wie erklärt es die Bundesregierung, dass nicht alle Leistungsberechtigten Anträge auf Leistungen aus dem Fonds zur Abmilderung von Härtefällen in der Ost-West-Rentenüberleitung, für Spätaussiedler und jüdische Zuwanderer gestellt haben?
Wie wurde sichergestellt, dass alle Leistungsberechtigten rechtzeitig umfassende Informationen über die erforderliche Antragstellung für Leistungen nach dem Härtefallfonds erhielten?
Wie, in welchem Umfang und seit wann hat die Bundesregierung Informations-, Beratungs- und Hilfeangebote über den Härtefallfonds für die Betroffenen bereitgestellt?
Hat die Bundesregierung Informations-, Beratungs- und Hilfeangebote über den Härtefallfonds für die Betroffenen mehrsprachig bereitgestellt, und wenn ja, in welchen Sprachen, wenn nein, warum nicht?
Wie bewertet die Bundesregierung die Wirksamkeit der Informations-, Beratungs- und Hilfeangebote über den Härtefallfonds für die Betroffenen?
Wie begründet die Bundesregierung, dass trotz der niedrigen Antragsdichte keine weitere Verlängerung der Antragsfrist vorgenommen wurde?
Was sind aus Sicht der Bundesregierung die Gründe für die geringe Antragsdichte?
Was sind aus Sicht der Bundesregierung die Gründe für die hohe Ablehnungsquote?
Waren aus Sicht der Bundesregierung die Hürden für die Betroffenen, um Leistungen aus dem Härtefallfonds zu erhalten, zu hoch, und wenn ja, warum, wenn nein, warum nicht?
Wie bewertet die Bundesregierung die Wirksamkeit des Härtefallfonds?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, durch den Härtefallfonds für Spätaussiedler, jüdische Kontingentflüchtlinge und Härtefälle in der Ost-West-Rentenüberleitung ausreichend viele Personen der Zielgruppe erreicht zu haben?
Plant die Bundesregierung eine Verlängerung oder Neuauflage des Fonds zur Abmilderung von Härtefällen in der Ost-West-Rentenüberleitung, für Spätaussiedler und jüdische Zuwanderer?