Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/10334 –
Wirksamkeit des Fonds zur Abmilderung von Härtefällen in der Ost-West-
Rentenüberleitung, für Spätaussiedler und jüdische Zuwanderer
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In der 19. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages hat die damalige
CDU/CSU-geführte Bundesregierung zur Errichtung eines Fonds zur
Abmilderung von Härtefällen in der Ost-West-Rentenüberleitung, für Spätaussiedler
und jüdische Zuwanderer 1 Mrd. Euro in den Bundeshaushalt eingestellt. Die
Bundesländer sollten weitere 1 Mrd. Euro zum Fondsvolumen beisteuern
(
www.bva.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Buerger/Migration-Integ
ration/Spaetaussiedler/Meldung_23_Juni_ 2021.htmlI).
Unter der SPD-geführten Bundesregierung der 20. Legislaturperiode wurde
das Vorhaben der Errichtung eines Fonds für Spätaussiedler, jüdische
Kontingentflüchtlinge und Härtefälle in der Ost-West-Rentenüberleitung massiv
geschwächt: So kürzte die jetzige Bundesregierung den Bundesanteil am Fonds
von e1 Mrd. auf 500 Mio. Euro und stellte es den Bundesländern frei, Gelder
zu dem Fonds beizusteuern. Zusätzlich knüpfte die Bundesregierung die
Leistungsberechtigung – und somit die Möglichkeit für Betroffene, Gelder aus
dem Fonds zu erhalten – an sehr enge Voraussetzungen.
Die Fraktion der CDU/CSU im Deutschen Bundestag kritisierte dieses
Vorgehen der Bundesregierung scharf (siehe Bundestagsdrucksachen 20/7385,
20/4049, 20/5168) und forderte die Bundesregierung unter anderem auf, den
ursprünglich von der CDU/CSU-geführten Bundesregierung vorgesehenen
Bundesanteil von 1 Mrd. Euro zu finanzieren, sich verstärkt für eine
Beteiligung der Bundesländer einzusetzen, die Antragsfrist für Betroffene zu
verlängern sowie die Informations- und Beratungsangebote für Betroffene deutlich
auszuweiten.
Es ist höchst bedauerlich, dass die Bundesregierung den Forderungen der
Fraktion der CDU/CSU nicht gefolgt ist: Die Bundesregierung nahm die
hälftige Kürzung am Härtefallfonds nicht zurück. Zudem beteiligten sich lediglich
fünf der 16 Bundesländer an dem Fonds. So entstand ein Härtefallfonds auf
Sparflamme.
Gegen den Widerstand der Fraktion der CDU/CSU im Deutschen Bundestag
lief am 31. Januar 2024 die Frist für Anträge auf Zahlungen aus dem
Härtefallfonds aus. Die vorläufigen Zahlen zur Antragsdichte und Ablehnungsquote
lassen befürchten, dass der Härtefallfonds seinen Zweck verfehlt hat: So wur-
Deutscher Bundestag Drucksache 20/10524
20. Wahlperiode 01.03.2024
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom
29. Februar 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
den laut jüngsten Informationen der Bundesregierung (Stand: 26. Januar 2024)
lediglich 163 441 Anträge gestellt. Von diesen sind bisher 48 543 final
bearbeitet, aber lediglich 13 483 bewilligt worden. Diese bisherigen Ergebnisse
stehen in starkem Kontrast zu den ursprünglichen Prognosen der
Bundesregierung, in welchen sie von bis zu 190 000 Leistungsberechtigten ausging.
Die geringen Antragszahlen sowie die hohe Ablehnungsquote deuten nach
Ansicht der Fragesteller darauf hin, dass die Informations-, Beratungs- und
Hilfeangebote zum Härtefallfonds und zur Antragstellung unzureichend und
die Hürden zur Inanspruchnahme der Leistungen viel zu hoch waren. Es ist
nun nach Ansicht der Fragesteller dringende Aufgabe der Bundesregierung,
kritisch zu evaluieren, warum nur eine sehr geringe Zahl an Härtefällen in der
Ost-West-Rentenüberleitung, von Spätaussiedlern und jüdischen Zuwanderern
durch den Fonds erreicht werden konnte.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung hat am 18. November 2022 die rechtlichen Grundlagen
für die Stiftung zur Abmilderung von Härtefällen in der Ost-West-
Rentenüberleitung, für jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler (Stiftung
Härtefallfonds) geschaffen. Die Koalitionsvereinbarung der 20. Legislaturperiode
sieht vor: „Wir setzen den geplanten Fonds aus der 19. Wahlperiode zur
Abmilderung von Härtefällen aus der Ost-West-Rentenüberleitung auch für jüdische
Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler um“. Dementsprechend sind die
Eckpunkte, die in der 19. Legislaturperiode zwischen dem Bund und den Ländern
erarbeitet worden sind, die Grundlage für die Stiftung; insbesondere auch
hinsichtlich der Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um als Härtefall
anerkannt zu werden. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
hatte sich zuvor intensiv um eine Verständigung mit den Ländern bemüht, die
gemeinsam entwickelten Eckpunkte in einer Bund-Länder-Stiftung umzusetzen.
Die Länder waren aber gemeinschaftlich nicht zu einer hälftigen Finanzierung
des Härtefallfonds bereit. Aus diesem Grund hat sich die Bundesregierung
entschlossen, eine Bundesstiftung zu errichten und den Ländern zugleich die
Möglichkeit eingeräumt, dieser Stiftung beizutreten. Damit hat die Bundesregierung
auch einen entsprechenden Auftrag des Haushaltsausschusses des Deutschen
Bundestages umgesetzt. Zu den bis Ende 2022 erfolgten Schritten und zu den
Gründen für die Reduzierung des Haushaltstitels für die Stiftung Härtefallfonds
im Bundeshaushalt 2022 wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und
auf ihre Antworten zu den Fragen 1 bis 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion der
CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/5168 verwiesen.
Mit der Entscheidung des Finanzamts Berlin am 7. März 2023 über die
steuerliche Anerkennung der Stiftung Härtefallfonds nach § 53 der Abgabenordnung
wurde die Errichtung der Stiftung formal abgeschlossen. Danach konnten die
Gremien der Stiftung besetzt werden. Parallel dazu ist das BMAS auf die
Länder zugegangen und hat für einen Beitritt zur Stiftung geworben. Der Stiftung
sind das Land Mecklenburg-Vorpommern, die Freie und Hansestadt Hamburg,
der Freistaat Thüringen, die Freie Hansestadt Bremen und das Land Berlin
beigetreten. Mit diesen fünf Ländern hat das BMAS in der Folge Vereinbarungen
über die Modalitäten des Beitritts vereinbart. Daneben hat das BMAS auf
seiner Internetseite ein Informationsportal der Stiftung eingerichtet. Dort sind
umfangreiche weitergehende Informationen eingestellt.
Zur Wahrnehmung der Aufgaben der Stiftung Härtefallfonds hat das BMAS
Anfang 2023 eine Geschäftsstelle eingerichtet. Die Geschäftsstelle bearbeitet
die Anträge, zahlt die Leistungen der Stiftung aus und organisiert die Beratung
der Betroffenen. Für diese Arbeit wird die Geschäftsstelle personell von der
Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See in Cottbus unterstützt.
Die Vorbereitungsmaßnahmen der Stiftung Härtefallfonds (u. a. die
Beschlussfassung des Wirtschaftsplans 2023 durch den Lenkungsausschuss der Stiftung)
und die Arbeiten der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
zur Errichtung der Geschäftsstelle (Personalgewinnung, Schulung der
Mitarbeiter, Erstellung und Testung der notwendigen Bearbeitungssoftware) gingen
Hand in Hand und wurden im Laufe des zweiten Quartals 2023 abgeschlossen.
Im Anschluss daran hat die Geschäftsstelle Ende Juni 2023 damit begonnen,
über die Anträge zu entscheiden und die ersten pauschalen Einmalzahlungen an
die Berechtigten auszuzahlen.
1. Wie viele Anträge auf Leistungen aus dem Fonds zur Abmilderung von
Härtefällen in der Ost-West-Rentenüberleitung, für Spätaussiedler und
jüdische Zuwanderer sind bei der hierfür eingerichteten Stiftung des
Bundes gestellt worden (bitte gesamt, nach Personengruppen und
Bundesländern aufschlüsseln)?
Bis zum 16. Februar 2024 sind bei der Geschäftsstelle der Stiftung
Härtefallfonds insgesamt 167.227 fristgerecht eingegangene Anträge erfasst worden.
Zur Aufschlüsselung der Anträge auf die Personengruppen und Bundesländer
wird auf die nachfolgende Tabelle verwiesen.
Bundesland Ost-West
Rentenüberleitung
Spätaussiedler
Jüdische
Kontingentflüchtlinge
ohne
Zuordnung
Summe
formlose Anträge 415 57 8 201 681
Bundesland noch nicht
ermittelt
1.295 3.224 1.169 5.688
Schleswig-Holstein 309 2.469 1.226 4.004
Hamburg 197 1.902 1.678 3.777
Niedersachsen 923 10.573 4.393 15.889
Bremen 86 1.071 619 1.776
Nordrhein-Westfalen 2.178 22.642 14.000 38.820
Hessen 704 7.227 4.488 12.419
Rheinland-Pfalz 389 4.937 2.368 7.694
Baden-Württemberg 1.013 12.508 4.784 18.305
Bayern 1.250 13.453 8.435 23.138
Saarland 79 1.031 674 1.784
Berlin 1.383 3.183 3.121 7.687
Brandenburg 1.673 1.114 882 3.669
Mecklenburg-Vorpommern 2.489 784 1.102 4.375
Sachsen 4.361 2.311 2.133 8.805
Sachsen-Anhalt 2.181 1.048 1.008 4.237
Thüringen 2.696 1.089 594 4.379
Ausland 49 33 18 100
Summe 23.670 90.656 52.700 201 167.227
2. Über wie viele Anträge auf Leistungen aus dem Fonds zur Abmilderung
von Härtefällen in der Ost-West-Rentenüberleitung, für Spätaussiedler
und jüdische Zuwanderer ist bisher entschieden worden (bitte gesamt,
nach Personengruppen und Bundesländern aufschlüsseln)?
Bis zum 16. Februar 2024 hat die Geschäftsstelle der Stiftung Härtefallfonds
über 54.520 Anträge abschließend entschieden. Sie hat 15.568 Anträge
bewilligt und 28.750 Anträge abgelehnt (zur Aufschlüsselung der Bewilligungen und
Ablehnungen auf die Personengruppen und Bundesländer vgl. die Antwort zu
den Fragen 3 und 4). In weiteren 10.202 Fällen hat die Geschäftsstelle Anträge
storniert, weil ihr keine Adresse der Antragsteller bekannt ist, Anträge doppelt
gestellt wurden oder – in Einzelfällen – die Antragsteller verstorben sind, ohne
dass es Erben gibt.
3. Wie viele Anträge auf Leistungen aus dem Fonds zur Abmilderung von
Härtefällen in der Ost-West-Rentenüberleitung, für Spätaussiedler und
jüdische Zuwanderer sind bisher bewilligt worden (bitte gesamt, nach
Personengruppen und Bundesländern aufschlüsseln)?
Bis zum 16. Februar 2024 hat die Geschäftsstelle der Stiftung Härtefallfonds
insgesamt 15.568 Anträge bewilligt. Zur Aufschlüsselung der Bewilligungen
auf die Personengruppen und Bundesländer wird auf die nachfolgende Tabelle
verwiesen.
Bundesland Ost-West
Rentenüberleitung
Spätaussiedler Jüdische
Kontingentflüchtlinge
Summe
Schleswig-Holstein 2 147 221 370
Hamburg 1 116 296 413
Niedersachsen 13 490 815 1.318
Bremen 51 126 177
Nordrhein-Westfalen 11 1.251 2.920 4.182
Hessen 6 373 927 1.306
Rheinland-Pfalz 3 212 503 718
Baden-Württemberg 6 646 723 1.375
Bayern 6 729 1.669 2.404
Saarland 1 47 119 167
Berlin 21 235 565 821
Brandenburg 45 105 177 327
Mecklenburg-Vorpommern 91 87 287 465
Sachsen 155 250 459 864
Sachsen-Anhalt 93 86 202 381
Thüringen 75 98 100 273
Ausland 3 4 7
Summe 532 4.923 10.113 15.568
4. Wie viele Anträge auf Leistungen aus dem Fonds zur Abmilderung von
Härtefällen in der Ost-West-Rentenüberleitung, für Spätaussiedler und
jüdische Zuwanderer sind bisher abgelehnt worden (bitte gesamt, nach
Personengruppen und Bundesländern aufschlüsseln)?
Bis zum 16. Februar 2024 hat die Geschäftsstelle der Stiftung Härtefallfonds
insgesamt 28.750 Anträge abgelehnt. Zur Aufschlüsselung der Ablehnungen
auf die Personengruppen und Bundesländer wird auf die nachfolgende Tabelle
verwiesen.
Bundesland Ost-West
Rentenüberleitung
Spätaussiedler Jüdische
Kontingentflüchtlinge
Summe
Schleswig-Holstein 37 622 37 696
Hamburg 19 496 60 575
Niedersachsen 171 3.475 180 3.826
Bremen 5 335 23 363
Nordrhein-Westfalen 311 6.448 586 7.345
Hessen 97 1.956 168 2.221
Rheinland-Pfalz 52 1.360 92 1.504
Baden-Württemberg 144 3.190 140 3.474
Bayern 177 3.564 285 4.026
Saarland 17 255 25 297
Berlin 137 777 182 1.096
Brandenburg 179 288 16 483
Mecklenburg-Vorpommern 282 192 32 506
Sachsen 578 559 80 1.217
Sachsen-Anhalt 251 258 33 542
Thüringen 268 271 18 557
Ausland 13 6 3 22
Summe 2.738 24.052 1.960 28.750
5. Was waren die häufigsten Gründe für Ablehnungen von Anträgen auf
Leistungen aus dem Fonds zur Abmilderung von Härtefällen in der Ost-
West-Rentenüberleitung, für Spätaussiedler und jüdische Zuwanderer
(bitte gesamt, nach Personengruppen und Bundesländern aufschlüsseln)?
Anträge sind abzulehnen, wenn die von Bund und Ländern in der 19.
Legislaturperiode erarbeiteten Kriterien, die mit dem Härtefallfonds umgesetzt
wurden, nicht erfüllt sind. Zur Aufschlüsselung der Hauptablehnungsgründe auf die
Personengruppen und Bundesländer wird auf die nachfolgenden Tabellen
verwiesen.
a) Hauptablehnungsgründe bei Anträgen aus der Gruppe der Ost-West-
Rentenüberleitung
Bundesland Lebensalter am
Stichtag nicht erreicht
Rente am
Stichtag zu hoch
zu kurze
Ehedauer
keine Zugehörigkeit
zur Personen- bzw.
Berufsgruppe
Schleswig-Holstein 6 5 1 25
Hamburg 3 2 14
Niedersachsen 21 12 7 126
Bremen 2 3
Nordrhein-Westfalen 26 11 3 265
Hessen 11 5 5 74
Rheinland-Pfalz 7 4 1 39
Baden-Württemberg 10 10 1 118
Bayern 15 11 3 147
Saarland 1 1 15
Berlin 16 39 3 77
Brandenburg 31 54 7 79
Mecklenburg-
Vorpommern
47 115 7 100
Sachsen 82 272 26 178
Sachsen-Anhalt 51 98 17 76
Thüringen 45 124 6 85
Ausland 5 1 6
Summe 379 764 87 1.427
b) Hauptablehnungsgründe bei Anträgen von Spätaussiedlerinnen und
Spätaussiedlern
Bundesland Lebensalter bei
Aufnahme nicht
erreicht
Rente am
Stichtag
zu hoch
Aufnahme nach
dem 31. März
2012
kein
Rentenbezug
am
Stichtag
kein
Spätaussiedler nach
§ 4 BVFG*
Schleswig-Holstein 405 56 13 35 113
Hamburg 300 54 10 27 105
Niedersachsen 2.201 286 139 192 655
Bremen 219 31 13 19 53
Nordrhein-Westfalen 3.796 603 236 468 1.341
Hessen 1.161 209 73 146 365
Rheinland-Pfalz 794 121 45 122 275
Baden-Württemberg 1.780 373 104 227 705
Bayern 2.018 370 128 245 800
Saarland 153 20 5 19 58
Berlin 506 65 21 32 153
Brandenburg 185 22 2 23 56
Mecklenburg-
Vorpommern
101 26 6 18 41
Sachsen 322 57 10 36 134
Sachsen-Anhalt 139 37 5 20 57
Thüringen 151 28 4 25 62
Ausland 3 1 2
Summe 14.234 2.359 814 1.654 4.975
*BVFG: Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz)
c) Hauptablehnungsgründe bei Anträgen von jüdischen
Kontingentflüchtlingen
Bundesland Lebensalter bei Aufnahme
nicht erreicht
kein Rentenbezug/kein
Grundsicherungsbezug am Stichtag
Schleswig-Holstein 19 11
Hamburg 35 24
Niedersachsen 103 68
Bremen 12 9
Nordrhein-Westfalen 342 216
Hessen 93 61
Rheinland-Pfalz 47 40
Baden-Württemberg 63 69
Bayern 137 128
Saarland 13 10
Berlin 127 31
Brandenburg 5 11
Mecklenburg-Vorpommern 14 14
Sachsen 26 50
Sachsen-Anhalt 19 12
Thüringen 6 7
Ausland 1 2
Summe 1.062 763
6. Wie viele pauschale Einmalzahlungen sind bisher in welcher Höhe an die
Berechtigten ausgezahlt worden (bitte nach Bundesländern und
Personengruppen aufschlüsseln)?
Zur Anzahl der Einmalzahlungen wird auf die Anzahl der Bewilligungen in der
Antwort zu Frage 3 verwiesen. Bis zum 16. Februar 2024 hat die
Geschäftsstelle der Stiftung Härtefallfonds insgesamt 44.290.000 Euro an Berechtigte
ausgezahlt. Zur Aufschlüsselung der Zahlungssummen auf die Personengruppen und
Bundesländer wird auf die nachfolgende Tabelle verwiesen (Angaben jeweils
in Euro).
Bundesland Ost-West-
Rentenüberleitung
Spätaussiedler
Jüdische
Kontingentflüchtlinge
Summe
Schleswig-Holstein 5.000 367.500 552.500 925.000
Hamburg 2.500 580.000 1.480.000 2.062.500
Niedersachsen 32.500 1.225.000 2.037.500 3.295.000
Bremen 0 255.000 630.000 885.000
Nordrhein-Westfalen 27.500 3.127.500 7.300.000 10.455.00
0
Hessen 15.000 932.500 2.317.500 3.265.000
Rheinland-Pfalz 7.500 530.000 1.257.500 1.795.000
Baden-Württemberg 15.000 1.615.000 1.807.500 3.437.500
Bayern 15.000 1.822.500 4.172.500 6.010.000
Saarland 2.500 117.500 297.500 417.500
Berlin 105.000 1.175.000 2.825.000 4.105.000
Brandenburg 112.500 262.500 442.500 817.500
Mecklenburg-
Vorpommern
455.000 435.000 1.435.000 2.325.000
Sachsen 387.500 625.000 1.147.500 2.160.000
Sachsen-Anhalt 232.500 215.000 505.000 952.500
Thüringen 375.000 490.000 500.000 1.365.000
Ausland 7.500 10.000 17.500
Summe 1.797.500 13.775.000 28.717.500 44.290.00
0
7. Wie lange dauert es im Durchschnitt von der Antragstellung auf
Leistungen aus dem Fonds zur Abmilderung von Härtefällen in der Ost-West-
Rentenüberleitung, für Spätaussiedler und jüdische Zuwanderer bis zur
Entscheidung über den Antrag und ggf. bis zur Auszahlung?
8. Wie bewertet die Bundesregierung die Bearbeitungszeit der Anträge im
Hinblick auf die Dringlichkeit des Bedarfs an Mitteln aus dem
Härtefallfonds für die Zielgruppe?
Die Fragen 7 und 8 werden gemeinsam beantwortet.
Die Geschäftsstelle der Stiftung Härtefallfonds hat Ende Juni 2023 damit
begonnen, über die Anträge zu entscheiden und die ersten pauschalen
Einmalzahlungen an die Berechtigten auszuzahlen. Da rund 120.000 Anträge in der Zeit
von Mitte Januar 2023 bis Ende April 2023 gestellt worden sind, arbeitet die
Geschäftsstelle aktuell noch Anträge aus dem ersten Quartal 2023 in der
Reihenfolge ihres Eingangs ab. Inzwischen hat die Geschäftsstelle bereits über
54.520 Anträge abschließend bearbeitet. Die Vorgehensweise der
Geschäftsstelle ist mit dem BMAS abgestimmt. Die Leistung aus der Stiftung Härtefallfonds
erfolgt auf freiwilliger Basis ohne Anerkennung einer rechtlichen oder
sittlichen Pflicht und wird bei einkommensabhängigen Sozialleistungen, z. B. bei
Leistungen der Grundsicherung im Alter, nicht als Einkommen berücksichtigt.
Sie dient nicht zur Sicherung des Lebensunterhalts.
9. Wie hat die Bundesregierung die Prognose von 190 000
Leistungsberechtigten aufgestellt (bitte Berechnung sowie Berechnungsgrundlage
darstellen)?
Nachdem es der im Dezember 2018 zur Erarbeitung einer möglichen
Fondslösung eingesetzten Bund-Länder-Arbeitsgruppe trotz intensiver Bemühungen
nicht gelungen war, belastbare Daten zur Anzahl der Betroffenen sowie
bezogen auf die Ost-West-Rentenüberleitungsfälle zu den verschiedenen Personen-
und Berufsgruppen zu ermitteln, hat sie sich im Frühjahr 2021 auf der Basis
des damaligen Entwurfs der Eckpunkte zur Errichtung eines Härtefallfonds auf
ein gemeinsames Verständnis über die Datenbasis für die drei
Betroffenengruppen geeinigt. Es bestand Konsens, dass es sich dabei nur um eine Annäherung
an eine plausibel abschätzbare Gruppengröße handelt und endgültige
Gewissheit über die tatsächliche Zahl der potentiell Berechtigten erst in einem späteren
Antragsverfahren erreicht werden kann.
Sämtliche Schätzungen erfolgten in der 19. Legislaturperiode. Im Einzelnen:
Die Schätzung zu den potentiellen Berechtigten aus der Gruppe der Ost-West-
Rentenüberleitung erfolgte auf Basis der Zahlen zu den Bezieherinnen und
Beziehern von Leistungen der Grundsicherung im Alter im Rentenbezug in den
neuen Bundesländern sowie unter Einbeziehung eines zusätzlichen
Sicherheitszuschlages. Danach ergab sich eine Zahl von etwa 50.000 bis 70.000 potentiell
berechtigten Personen. Die Zahl der potentiell Berechtigten aus der Gruppe der
Spätaussiedler wurde auf der Grundlage von Daten der Deutsche
Rentenversicherung geschätzt. Auf dieser Grundlage wurde von rund 60.000 potentiell
Berechtigten ausgegangen. Die Zahl der potentiell Berechtigten aus der Gruppe
der jüdischen Zuwanderinnen und Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion
wurde ausgehend von Angaben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge
ermittelt. Von dieser Zahl wurden unter Zugrundelegung der Kriterien im
damaligen Entwurf der Eckpunkte zur Errichtung eines Härtefallfonds bestimmte
Abschläge vorgenommen. Danach ergaben sich etwa 65.000 bis 70.000
potentiell Berechtigte aus der Gruppe der jüdischen Zuwanderinnen und Zuwanderer.
10. Was hat die Bundesregierung unternommen, um allen
Leistungsberechtigten Leistungen aus dem Fonds zur Abmilderung von Härtefällen in der
Ost-West-Rentenüberleitung, für Spätaussiedler und jüdische
Zuwanderer zukommen zu lassen?
11. Wie erklärt es die Bundesregierung, dass nicht alle Leistungsberechtigten
Anträge auf Leistungen aus dem Fonds zur Abmilderung von Härtefällen
in der Ost-West-Rentenüberleitung, für Spätaussiedler und jüdische
Zuwanderer gestellt haben?
12. Wie wurde sichergestellt, dass alle Leistungsberechtigten rechtzeitig
umfassende Informationen über die erforderliche Antragstellung für
Leistungen nach dem Härtefallfonds erhielten?
13. Wie, in welchem Umfang und seit wann hat die Bundesregierung
Informations-, Beratungs- und Hilfeangebote über den Härtefallfonds für die
Betroffenen bereitgestellt?
14. Hat die Bundesregierung Informations-, Beratungs- und Hilfeangebote
über den Härtefallfonds für die Betroffenen mehrsprachig bereitgestellt,
und wenn ja, in welchen Sprachen, wenn nein, warum nicht?
15. Wie bewertet die Bundesregierung die Wirksamkeit der Informations-,
Beratungs- und Hilfeangebote über den Härtefallfonds für die
Betroffenen?
Die Fragen 10 bis 15 werden gemeinsam beantwortet.
Nach dem Kabinettbeschluss am 18. November 2022 war es dem BMAS neben
der zügigen Errichtung der Stiftung Härtefallfonds besonders wichtig, den
Betroffenen schnellstmöglich Informationen zum Härtefallfonds, zu den
Härtefallkriterien und zum Antragsverfahren einschließlich der Antragsformulare an die
Hand zu geben. Dank der personellen Unterstützung durch die Deutsche
Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See ist das sehr schnell und gut gelungen.
Die Geschäftsstelle der Stiftung Härtefallfonds mit Sitz in Cottbus – weitere
Standorte gibt es in Chemnitz und Bochum – war bereits wenige Wochen nach
dem Kabinettbeschluss arbeitsfähig. Sie hat Anfang Januar 2023 eine
kostenlose Service-Telefonnummer eingerichtet. Dadurch wurde sichergestellt, dass
Betroffene und Interessierte sehr schnell wichtige Informationen zum
Härtefallfonds, zur Antragsfrist und zum voraussichtlichen Beginn des
Antragsverfahrens erhalten konnten. Dieses Angebot ist von den Betroffenen auch sehr stark
angenommen worden. Seit Mitte Januar 2023 standen die Antragsformulare für
die drei Betroffenengruppen auf Zahlung einer Leistung aus dem
Härtefallfonds zur Verfügung. Im Frühjahr 2023 ist das Informationsportal der Stiftung
Härtefallfonds an den Start gegangen, auf dem neben umfangreichen
weitergehenden Informationen die Antragsformulare und Informationsblätter, auch in
ukrainischer und russischer Sprache, eingestellt waren.
Neben diesen Informationsangeboten hat die Geschäftsstelle zwischen Februar
und April 2023 Informationsveranstaltungen für Multiplikatoren mit dem Bund
der Vertriebenen, mit der Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland e. V.
und mit der Diakonie Deutschland durchgeführt. Parallel dazu hat sich das
BMAS von Anfang an eng mit Interessenvertretungen der drei
Betroffenengruppen ausgetauscht, u. a. mit dem Bund der Vertriebenen, der
Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland e. V. und der Eisenbahn- und
Verkehrsgewerkschaft. Seit Juni 2023 erfolgte dieser Austausch im Format des Beirats als
dem zentralen Beratergremium der Stiftung Härtefallfonds. Über diese
Strukturen wurde sowohl eine gezielte Information als auch eine Unterstützung der
Betroffenen bei der Antragstellung sichergestellt.
Im Sommer 2023 hat sich die Geschäftsstelle der Stiftung Härtefallfonds mit
der Bitte an die Sozial- und Wohlfahrtsverbände und an die Länder gewandt,
mit einem breiten Aufruf auf den Härtefallfonds aufmerksam zu machen. Auch
die Interessenvertreter der drei Betroffenengruppen sind nochmals gezielt über
ihre Strukturen auf die Betroffenen zugegangen. Diese Intensivierung der
Öffentlichkeitsarbeit hat zu der hohen Zahl von Anträgen geführt, die bei der
Geschäftsstelle der Stiftung Härtefallfonds im Sommer 2023 eingegangen sind.
Die Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit wurden mit den Gremien der
Stiftung Härtefallfonds abgestimmt.
16. Wie begründet die Bundesregierung, dass trotz der niedrigen
Antragsdichte keine weitere Verlängerung der Antragsfrist vorgenommen
wurde?
Aufgrund der hohen Zahl von Anträgen im Sommer 2023 kurz vor Ablauf der
Antragsfrist am 30. September 2023 hat die Bundesregierung die Antragsfrist
um vier Monate auf den 31. Januar 2024 verlängert. Eine vergleichbare
Situation gab es zum Jahreswechsel 2023/2024 nicht. Aus diesem Grund hält die
Bundesregierung keine weitere Verlängerung der Antragsfrist für erforderlich.
Hierfür hat sich auch der Beirat der Stiftung Härtefallfonds ausgesprochen.
17. Was sind aus Sicht der Bundesregierung die Gründe für die geringe
Antragsdichte?
18. Was sind aus Sicht der Bundesregierung die Gründe für die hohe
Ablehnungsquote?
19. Waren aus Sicht der Bundesregierung die Hürden für die Betroffenen,
um Leistungen aus dem Härtefallfonds zu erhalten, zu hoch, und wenn
ja, warum, wenn nein, warum nicht?
20. Wie bewertet die Bundesregierung die Wirksamkeit des Härtefallfonds?
21. Ist die Bundesregierung der Auffassung, durch den Härtefallfonds für
Spätaussiedler, jüdische Kontingentflüchtlinge und Härtefälle in der Ost-
West-Rentenüberleitung ausreichend viele Personen der Zielgruppe
erreicht zu haben?
22. Plant die Bundesregierung eine Verlängerung oder Neuauflage des Fonds
zur Abmilderung von Härtefällen in der Ost-West-Rentenüberleitung, für
Spätaussiedler und jüdische Zuwanderer?
Die Fragen 17 bis 22 werden gemeinsam beantwortet.
Bund und Länder waren sich bei Erarbeitung der Eckpunkte zum
Härtefallfonds bewusst, dass ihre Schätzungen mangels belastbarer Daten zur Anzahl
der potentiell Berechtigten mit großen Unsicherheiten verbunden sind.
Zugleich waren Bund und Länder bei der konzeptionellen Ausgestaltung des
Härtefallfonds an die Vorgaben des Koalitionsvertrages für die 19.
Legislaturperiode gebunden, die auch Grundlage für die Umsetzung des Härtefallfonds in
der aktuellen Legislaturperiode waren. Für eine Bewertung der „Wirksamkeit
des Härtefallfonds“ sind die Unsicherheiten der damaligen Schätzungen und
die Vorgaben der Parteien, die den Koalitionsvertrag für die 19.
Legislaturperiode geschlossen haben, zu berücksichtigen. Eine Evaluation des
Härtefallfonds scheidet zum gegenwärtigen Zeitpunkt aus, weil über 110.000 Anträge
noch nicht abschließend bearbeitet worden sind. Die Bundesregierung plant
derzeit – auch aufgrund der andauernden Antragsbearbeitung – keine
Verlängerung oder Neuauflage des Härtefallfonds (vgl. auch Antwort zu Frage 16).
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