Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Peter Felser, Stephan Protschka, Frank
Rinck, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 20/10506 –
Potenzielle Risiken für Kinder durch überdosierte Nahrungsergänzungsmittel
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Laut einer Studie bekommen etwa 10 Prozent der 2- bis 18-Jährigen
hierzulande täglich Nahrungsergänzungsmittel und/oder mit Vitaminen oder
Mineralstoffen angereicherte Lebensmittel (vgl.
www.verbraucherzentrale.nrw/pres
semeldungen/presse-nrw/nahrungsergaenzungsmittel-fuer-kinder-oft-ueberdos
iert-und-meist-unnoetig-86814). Jedoch sind Kinder in aller Regel
ausreichend mit den meisten Vitaminen und Mineralstoffen versorgt (vgl. edoc.rk
i.de/bitstream/handle/176904/552/29R1BsXR8XBc.pdf?sequence=1&isAllow
ed=y, S. 85). Ausnahmen davon sind Vitamin D und Folat sowie bei
Sechsbis Elfjährigen Vitamin E, Vitamin A und Calcium und bei Mädchen in allen
Altersgruppen Eisen (ebd.).
Mittels einer Steigerung des Verzehrs von Gemüse und weiteren pflanzlichen
Lebensmitteln kann die Zufuhr von einigen der zuvor genannten kritischen
Vitaminen deutlich verbessert werden (ebd.). Kinder und Jugendliche, die sich
ausschließlich vegan ernähren, können ohne die Einnahme zusätzlicher
Vitamin- und Nährstoffpräparate einen Mangel an wichtigen Nährstoffen erleiden
(vgl.
www.quarks.de/gesundheit/ernaehrung/darum-kann-vegane-
ernaehrungkindern-schaden/#:~:text=Klar%20ist%3A%20Eine%20vegane%20Ern%C3
%A4hrung,Proteinen%20erhalten%2C%20schreibt%20die%20DGKJ.).
Verbraucherschützer haben im letzten Jahr das Angebot der
Nahrungsergänzungsmittel für Kinder zwischen vier und sieben Jahren geprüft und dabei
festgestellt, dass die Mehrzahl der untersuchten Produkte deutlich überdosiert
sind (
www.verbraucherzentrale.nrw/pressemeldungen/presse-nrw/nahrungserg
aenzungsmittel-fuer-kinder-oft-ueberdosiert-und-meist-unnoetig-86814). Eine
Überdosierung von einigen Vitaminen und Nährstoffen kann jedoch schädlich
für den Körper werden. So kann es beispielsweise bei Vitamin D, da es ein
fettlösliches Vitamin ist und sich im Körper anreichert, zu einer schleichenden
Überdosierung kommen, die in schweren Fällen zu Nierenschädigung,
Herzrhythmusstörungen und Bewusstlosigkeit führen kann (vgl.
www.ndr.de/ratge
ber/verbraucher/Nahrungsergaenzung-Gefahr-durch-Ueberdosierung,nahrungs
ergaenzungsmittel104.html). Umso gefährlicher ist demnach auch die
„Kinder-Optik“ solcher Produkte. Hierbei sehen Ernährungsfachleute die
Verwechslungsgefahr mit Süßigkeiten besonders kritisch (vgl.
www.verbraucherz
Deutscher Bundestag Drucksache 20/10862
20. Wahlperiode 27.03.2024
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
vom 26. März 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
entrale.nrw/pressemeldungen/presse-nrw/nahrungsergaenzungsmittel-fuer-kin
der-oft-ueberdosiert-und-meist-unnoetig-86814).
Grundsätzlich gelten Nahrungsergänzungsmittel rechtlich als Lebensmittel
und werden beispielsweise in Supermärkten und Drogerien zum freien
Verkauf angeboten (vgl.
www.verbraucherzentrale.de/wissen/projekt-klartext-nah
rungsergaenzung/informationen/rechtliches/nahrungsergaenzungsmittel-und-i
hre-vertriebswege-13246#:~:text=Nahrungserg%C3%A4nzungsmittel%20wer
den%20in%20Superm%C3%A4rkten%20und,Sachkundenachweis%20(IHK
%2DPr%C3%BCfung).
Anders als bei Arzneimitteln werden Nahrungsergänzungsmittel vor dem
Inverkehrbringen somit nicht behördlich auf ihre Sicherheit und Qualität
überprüft (vgl.
www.verbraucherzentrale.nrw/sites/default/files/2021-03/21-02-1
6_positionspapier_vzbv_und_vzn_nem.pdf, S. 3). Der Hersteller von
Nahrungsergänzungsmitteln ist hierfür selbst verantwortlich (vgl.
www.bvl.bun
d.de/DE/Arbeitsbereiche/01_Lebensmittel/04_AntragstellerUnternehmen/03_
NEM/lm_nahrungsErgMittel_node.html). Die
Lebensmittelüberwachungsbehörden der Bundesländer überprüfen lediglich stichprobenartig, ob die
Nahrungsergänzungsmittel auf dem deutschen Markt sicher sind und wirken (vgl.
www.klartext-nahrungsergaenzung.de/wissen/projekt-klartext-nahrungsergaen
zung/informationen/rechtliches/allgemeine-rechtliche-aspekte-zu-nahrungserg
aenzungsmitteln-13248). Laut einer Forsa-Umfrage der Verbraucherzentralen
glauben jedoch fast die Hälfte der Befragten und die Mehrzahl der Käufer von
Nahrungsergänzungsmitteln irrtümlich, dass die Produkte vor dem
Inverkehrbringen staatlich geprüft würden (vgl.
www.verbraucherzentrale.nrw/sites/def
ault/files/2021-03/21-02-16_positionspapier_vzbv_und_vzn_nem.pdf).
Überdies gibt es bisher weder auf nationaler noch auf europäischer Ebene
Höchstmengenbeschränkungen für die Inhaltstoffe von
Nahrungsergänzungsmitteln (vgl.
www.faz.net/aktuell/wirtschaft/schneller-schlau/nahrungsergaenz
ungsmittel-sind-nicht-so-harmlos-wie-sie-denken-19396564.html). Zwar
existiert bereits seit dem Jahr 2002 eine EU-Richtlinie, die genau das regeln
soll, doch bislang konnten sich die Mitgliedstaaten nicht auf einheitliche
Höchstmengen einigen (vgl.
www.ndr.de/ratgeber/verbraucher/Nahrungsergae
nzung-Gefahr-durch-Ueberdosierung,nahrungsergaenzungsmittel104.html, eu
r-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32002L0046).
Schon seit Längerem fordert daher die Verbraucherzentrale, die
Lebensmittelüberwachung für solche Produkte zu verstärken und vom Gesetzgeber
Regelungslücken bei Kindernahrungsergänzungsmitteln zu schließen (vgl.
www.ve
rbraucherzentrale.nrw/pressemeldungen/presse-nrw/nahrungsergaenzungsmitt
el-fuer-kinder-oft-ueberdosiert-und-meist-unnoetig-86814).
Im Rahmen des Koalitionsvertrages zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN und FDP haben die Regierungsparteien vereinbart, insbesondere mit
Blick auf Kinder eine gesunde Ernährung zu schaffen (vgl. Koalitionsvertrag
zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP,
www.spd.de/fileadmi
n/Dokumente/Koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf, S. 36,
Ernährung).
1. Fördert die Bundesregierung derzeit Forschungsprojekte oder Studien
zum Thema „Nahrungsergänzungsmittel für Kinder“, und wenn ja,
welche, und wie hoch werden diese Projekte bzw. Studien finanziell von
der Bundesregierung gefördert (bitte nach Projekt bzw. Studie
aufschlüsseln), und aus welchen Haushaltstiteln stammen die Ausgaben?
Die Bundesregierung fördert derzeit keine Forschungsprojekte oder Studien
zum Thema Nahrungsergänzungsmittel für Kinder.
2. Wie viele Nahrungsergänzungsmittel, die an Kinder gerichtet sind, sind
nach Kenntnis der Bundesregierung auf dem deutschen Markt erhältlich,
und um welche zu supplementierende Vitamine oder Mineralstoffe
handelt es sich hierbei überwiegend?
Dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit wurden seit
dem Jahr 2020 gemäß § 5 der Verordnung über Nahrungsergänzungsmittel 394
Erzeugnisse angezeigt, in deren Produktnamen „Kinder“, „Children“ oder
„Kids“ aufgeführt war. Ob und welche Erzeugnisse nach ihrer Anzeige beim
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit tatsächlich in
Deutschland in Verkehr gebracht wurden bzw. noch auf dem deutschen Markt
erhältlich sind, ist der Bundesregierung nicht bekannt.
3. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Kinder und
Jugendlichen, die täglich Nahrungsergänzungsmittel und oder mit
Vitaminen oder Mineralstoffen angereicherte Lebensmittel bekommen, in
den letzten zehn Jahren entwickelt?
Über die Einnahme von Supplementen bei Kindern und Jugendlichen liegen
neuere Daten aus zwei im Rahmen der Studie zur Gesundheit von Kindern und
Jugendlichen in Deutschland (KiGGS) Welle 2 realisierten
Ernährungserhebungen vor: Daten aus der „Kinder-Ernährungsstudie zur Erfassung des
Lebensmittelverzehrs“ (KiESEL, 2014 bis 2017) für Kinder im Alter von 0,5 bis
5 Jahren und Informationen aus der EsKiMo-II-Studie („Ernährungsstudie als
KiGGS-Modul“, 2015 bis 2017) für Kinder im Alter von 6 bis 17 Jahren.
Inwiefern sich die Zahl der Kinder im Alter bis 5 Jahren, die täglich
Nahrungsergänzungsmittel oder mit Vitaminen bzw. Mineralstoffen angereicherte
Lebensmittel verzehren, in den letzten zehn Jahren entwickelt hat, lässt sich aus
den Daten der KiESEL-Studie nicht ableiten.
Für Kinder ab 6 Jahren liegen Daten aus der EsKiMo-I-Studie (2006) und der
EsKiMo-II-Studie (2015 bis 2017) vor. Die abgefragte Einnahme von
mikronährstoffhaltigen Supplementen umfasste dabei sowohl
Nahrungsergänzungsmittel als auch Arzneimittel.
In Bezug auf die Supplementzufuhr zeigte sich folgendes Bild bei Kindern (6
bis 11 Jahre): Während der Anteil der Kinder, die laut Angaben der Eltern in
den 12 Monaten vor der Befragung Supplemente eingenommen hatten, in der
EsKiMo-I-Studie 7,2 Prozent (95 Prozent-Konfidenzintervall: 5,5 bis 9,0
Prozent) betrug, zeigte sich ein geringfügig niedrigerer Anteil der Supplement-
Anwender in der EsKiMo-II-Studie; hier hatte etwa jedes zwanzigste Kind
(5,3 Prozent, 95 Prozent-Konfidenzintervall: 3,7 bis 6,9 Prozent) laut Angaben
der Eltern in den 12 Monaten vor der Befragung Supplemente eingenommen.
Bei Betrachtung der Daten aus EsKiMo I und EsKiMo II zeigte sich auch bei
Jugendlichen (12 bis 17 Jahre) ein geringfügig niedrigerer Anteil der
Supplement-Anwender in den vier Wochen vor der Befragung in EsKiMo II
(16,4 Prozent, 95 Prozent-Konfidenzintervall: 13,0 bis 19,7 Prozent) im
Vergleich zu EsKiMo I (18,5 Prozent, 95-Prozent-Konfidenzintervall: 15,8 bis
21,2 Prozent).
4. Welche Gründe gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung dafür, dass
10 Prozent der 2- bis 18-Jährigen hierzulande täglich
Nahrungsergänzungsmittel und/oder mit Vitaminen oder Mineralstoffen angereicherte
Lebensmittel bekommen, obwohl Kinder in aller Regel ausreichend mit
den meisten Vitaminen und Mineralstoffen versorgt sind (vgl.
www.verb
raucherzentrale.nrw/pressemeldungen/presse-nrw/nahrungsergaenzungs
mittel-fuer-kinder-oft-ueberdosiert-und-meist-unnoetig-86814, edoc.rk
i.de/bitstream/handle/176904/552/29R1BsXR8XBc.pdf?sequence=1&is
Allowed=y, S. 85)?
In Deutschland gibt es ein großes Angebot an vielfältigen sowie hochwertigen
Lebensmitteln. Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland bestimmen
selbst über die Auswahl ihrer Lebensmittel. Dabei spielen viele Aspekte eine
Rolle. So zeigt der Ernährungsreport 2023 (
www.bmel.de/SharedDocs/Downlo
ads/DE/Broschueren/ernaehrungsreport-2023.html), dass z. B. der
Gesundheitsaspekt der Ernährung für 91 Prozent der Menschen wichtig ist. Für 74 Prozent
der Befragten ist bei der Auswahl der Lebensmittel entscheidend, dass ein
Lebensmittel umwelt- und ressourcenschonend produziert wurde.
5. Liegen der Bundesregierung Zahlen vor, wie viele
Nahrungsergänzungsmittel, im Besonderen solche, die an Kinder gerichtet sind, jährlich
stichprobenartig von den Lebensmittelüberwachungsbehörden der
Bundesländer überprüft werden?
a) Wenn ja, wie viele, und wie viele Nahrungsergänzungsmittel werden
hierbei aufgrund zu hoher Dosen einzelner Inhaltstoffe und/oder
fragwürdiger Inhaltstoffe bemängelt?
b) Wenn ja, wie viele Nahrungsergänzungsmittel müssen hierbei
aufgrund bestehender Sicherheitsmängel vom Markt genommen werden
(bitte nach Gründen wie Überdosierung einzelner Inhaltstoffe und/
oder fragwürdiger Inhaltstoffe auflisten)?
Der Vollzug der lebensmittelrechtlichen Vorgaben und damit auch die Kontrolle
der Einhaltung dieser Vorschriften liegt nach der Kompetenzzuordnung des
Grundgesetzes in der Zuständigkeit der Bundesländer.
Im einheitlichen Jahresbericht zum mehrjährigen nationalen Kontrollplan der
Bundesrepublik Deutschland (www. b v l . b u n d .de/ m nkp) sind in den
Tabellen 1.4 und 1.6 des Teils II auch aggregierte Angaben zur Anzahl der
durchgeführten amtlichen Kontrollen und zu festgestellten Verstößen bei
Nahrungsergänzungsmitteln enthalten. Der Bundesregierung ist jedoch nicht bekannt,
wie viele Nahrungsergänzungsmittel, die an Kinder gerichtet sind, jährlich
stichprobenartig von den zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden der
Bundesländer überprüft und beanstandet werden.
6. Liegen der Bundesregierung Zahlen darüber vor, wie viele Verbraucher,
insbesondere Kinder, in den letzten zehn Jahren von Überdosierungen
durch die Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln betroffen waren
(wenn ja, bitte nach Zahl der Fälle, Ausgang bzw. Nebenwirkungen,
Überdosierung welches Nährstoffes aufschlüsseln)?
8. Welche bisher wissenschaftlich belegten Gefahren verbergen sich nach
Kenntnis der Bundesregierung hinter überdosierten
Nahrungsergänzungsmitteln für Kinder?
Die Fragen 6 und 8 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Gesundheitliche Risiken können insbesondere bei Überdosierung der
fettlöslichen Vitamine A oder D, die im Körper gespeichert werden, aber auch bei einer
zu hohen Zufuhr von Mineralstoffen auftreten. Unerwünschte gesundheitliche
Auswirkungen wurden zumeist im Zusammenhang mit einer Abweichung von
der empfohlenen täglichen Verzehrsmenge von Nahrungsergänzungsmitteln
berichtet.
Für die beim Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) nach § 16e des
Chemikaliengesetzes und den Giftinformationszentren registrierten Fälle wird meist
eine sehr weite Definition von Nahrungsergänzungsmitteln angewendet, d. h.,
diese umfasst auch andere Erzeugnisse als solche nach § 1 der Verordnung über
Nahrungsergänzungsmittel. Im Rahmen des PiMont-Projekts (Verbund der
Gesellschaft für Klinische Toxikologie e. V., der deutschen
Giftinformationszentren und der Fachgruppe Vergiftungs- und Produktdokumentation im BfR, 2019;
www.bmuv.de/download/pilotstudie-zur-etablierung-eines-nationalen-vergiftun
gsmonitorings-im-verbund-mit-der-gesellschaft-fuer-klinische-toxikologie-
dendeutschen-giftinformationszentren-und-der-fachgruppe-vergiftungs-und-produk
tdokumentation-im-bfr) wurden beispielsweise auch Lebensmittel,
Arzneimittel, Medizinprodukte und andere Mittel mit teilweise verbotenen oder
bedenklichen Inhaltsstoffen als Fälle mit „Nahrungsergänzungsmitteln“
registriert.
In den Jahren 2014 bis 2023 erhielt das BfR 92 Fallmeldungen zu
„Nahrungsergänzungsmitteln“. Davon betrafen fünf Mitteilungen Kinder. Die meisten Fälle
verliefen mit milden Symptomen. In insgesamt sieben Fällen wurden schwere
Symptome berichtet, die in zwei Fällen (davon ein Säugling) mit
Überdosierungen von Vitamin D in Zusammenhang gebracht wurden. In den anderen Fällen
waren beispielsweise „Fettverbrenner“-/„Bodybuilding“-Präparate involviert.
Im PiMont-Projekt betrafen rund drei Viertel der 1 501 Anfragen Kinder. In
391 Fällen wurden klinische Daten übermittelt. In keinem der Fälle wurde ein
schwerer Verlauf registriert, in 13 Fällen wurde der Verlauf von den
Giftinformationszentren als mittelschwer eingestuft (davon vier Kinder/Jugendliche).
Weitere Zahlen zu Überdosierungen sind der Bundesregierung nicht bekannt,
denn bei Fallmeldungen an das BfR bzw. den im PiMont-Projekt registrierten
Fällen ist aus den Fallmitteilungen in der Regel nicht ersichtlich, ob es sich um
Erzeugnisse handelt, bei denen die empfohlene tägliche Verzehrsmenge in
Portionen des Erzeugnisses gemäß § 4 der Verordnung über
Nahrungsergänzungsmittel die Höchstmengenvorschläge des BfR für Vitamine und Mineralstoffe in
Nahrungsergänzungsmitteln überschritten wurde. Insbesondere bei den
Anfragen der Giftinformationszentren (PiMont-Projekt) überwiegen akzidentelle
Aufnahmen durch Kinder.
7. Ist der Bundesregierung bekannt, dass Studien zufolge etwa 10 Prozent
der 2- bis 18-Jährigen hierzulande täglich Nahrungsergänzungsmittel
und/oder mit Vitaminen oder Mineralstoffen angereicherte Lebensmittel
bekommen, obwohl Kinder in Deutschland in aller Regel ausreichend
mit den meisten Vitaminen und Mineralstoffen versorgt sind, und wenn
ja, zieht die Bundesregierung hieraus Schlussfolgerungen für ihr eigenes
Handeln, und welche sind das gegebenenfalls (vgl.
www.verbraucherzen
trale.nrw/pressemeldungen/presse-nrw/nahrungsergaenzungsmittel-
fuerkinder-oft-ueberdosiert-und-meist-unnoetig-86814)?
9. Welche Möglichkeiten gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung, sich
über die potenziellen Risiken von Nahrungsergänzungsmitteln zu
informieren?
10. Plant die Bundesregierung Aufklärungsmaßnahmen, damit die Bürger
über die möglichen negativen Auswirkungen von
Nahrungsergänzungsmitteln für Kinder aufgeklärt werden?
Die Fragen 7, 9 und 10 werden gemeinsam beantwortet.
Bezüglich der Studien zur Einnahme von Supplementen durch Kinder und
Jugendliche wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
Die Verordnung über Nahrungsergänzungsmittel sieht bereits Hinweispflichten
vor, die dem vorsorgenden gesundheitlichen Verbraucherschutz dienen. So ist
darauf hinzuweisen, dass Nahrungsergänzungsmittel nicht als Ersatz für eine
ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung verwendet werden sollten.
Außerdem muss der Warnhinweis erfolgen, dass die angegebene empfohlene
tägliche Verzehrsmenge nicht überschritten werden darf.
Des Weiteren erachtet die Bundesregierung die Aufklärung über den Nutzen
und die Risiken von Nahrungsergänzungsmitteln als sehr wichtig, insbesondere
um vulnerable Gruppen, wie z. B. Kinder, Senioren oder chronisch Kranke, zu
schützen.
Das Bundeszentrum für Ernährung stellt daher im Auftrag des
Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft umfangreiche Informationen über
Nahrungsergänzungsmittel zur Verfügung. Des Weiteren hat das
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft im Rahmen von
Gemeinschaftsaktionen der Verbraucherzentralen die Erstellung eines Internetportals zu
Nahrungsergänzungsmitteln (
www.klartext-nahrungsergaenzung.de) gefördert. Für
weitere Informationen zu diesen Aufklärungsmaßnahmen wird auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf
Bundestagsdrucksache 20/10577 verwiesen.
11. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung eine aktuelle Studie, die
zeigt, wie viele Deutsche darauf vertrauen, dass
Nahrungsergänzungsmittel staatlich auf ihre Wirksamkeit und Sicherheit geprüft sind (vgl.
www.verbraucherzentrale-mv.eu/sites/default/files/migration_files/media
242284A.pdf, S. 23, Klartext bei Nahrungsergänzungsmitteln), und wenn
ja, wie lautet nach Kenntnis der Bundesregierung das Ergebnis dieser
Studie?
Lebensmittel, die in Deutschland verkauft werden, müssen sicher sein. Dies gilt
auch für Nahrungsergänzungsmittel.
Im Rahmen des BfR-Verbrauchermonitors 2021 – Spezial zu Vitaminen als
Nahrungsergänzungsmittel (
www.bfr.bund.de/cm/350/bfrverbrauchermonitor-2
021-spezial-vitamine-als-nahrungsergaenzungsmittel.pdf) wurde die
Verbrauchereinschätzung zu der (wahren) Aussage „Vitamine als
Nahrungsergänzungsmittel können ohne Zulassung auf dem deutschen Markt verkauft werden“
ermittelt. 55 Prozent der Befragten hielten diese Aussage für wahr, 31 Prozent
der Befragten hielten diese Aussage für falsch, während 14 Prozent der
Befragten hierzu keine Angabe machten. Weitere aktuelle Daten liegen der
Bundesregierung nicht vor.
12. Zieht die Bundesregierung Schlussfolgerungen aus dem an sie
gerichteten Appell der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW), dem
Beschluss der Verbraucherschutzministerkonferenz zu folgen und
insbesondere Nahrungsergänzungsmittel für Kinder stärker zu regulieren, und
wenn ja, welche (vgl.
www.verbraucherzentrale.nrw/pressemeldungen/pr
esse-nrw/nahrungsergaenzungsmittel-fuer-kinder-oft-ueberdosiert-und-m
eist-unnoetig-86814)?
a) Hat sich die Bundesregierung zu der Tatsache, dass grundsätzlich
Nahrungsergänzungsmittel, auch wenn sie an Kinder gerichtet sind,
keinem Zulassungsverfahren unterliegen, wodurch überdosierte
Produkte auf den deutschen Markt gelangen und teilweise eine Gefahr
insbesondere für Kinder darstellen können, eine eigene Auffassung
gebildet, und wie lautet diese gegebenenfalls?
b) Plant die Bundesregierung aktuell Maßnahmen, um Regelungslücken
bei Nahrungsergänzungsmitteln zu schließen, und wenn ja, welche?
Nach Artikel 10 der Richtlinie 2002/46/EG zur Angleichung der
Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Nahrungsergänzungsmittel (sog.
Nahrungsergänzungsmittel-Richtlinie) können die Mitgliedstaaten nur vorschreiben, dass
der Hersteller des Erzeugnisses oder der in ihrem Gebiet für das
Inverkehrbringen Verantwortliche der zuständigen Behörde das Inverkehrbringen anzeigt. In
Deutschland besteht eine solche Anzeigepflicht (§ 5 der Verordnung über
Nahrungsergänzung). Eine Öffnungsklausel für nationale Zulassungsverfahren ist
in der Nahrungsergänzungsmittel-Richtlinie hingegen nicht vorgesehen.
Insbesondere aufgrund der Initiative von Deutschland, unterstützt von 18
weiteren Mitgliedstaaten, hat die EU-Kommission die ausstehenden Arbeiten zu
den Höchstgehalten für Vitamine und Mineralstoffe in
Nahrungsergänzungsmitteln und angereicherten Lebensmitteln wiederaufgenommen. Aufgrund der
Aktivitäten auf EU-Ebene ist der Erlass nationaler Höchstgehaltsregelungen
zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.
13. Ist der Bundesregierung die Kritik von Ernährungsfachleuten bekannt,
dass Nahrungsergänzungsmittel in „Kinder-Optik“ (z. B. Aufmachung
mit Abbildungen von Comichelden oder Tieren) zu Verwechslungen mit
Süßigkeiten und dadurch zu einem überhöhten Konsum bis zu einer
Überdosierung führen könnten, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen
für ihr eigenes Handeln zieht sie hieraus (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage der
Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/10577 wird verwiesen.
14. Wie lautet nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand bei der
Erarbeitung von Höchstgehalten für die in der Europäischen Union
festgelegten Zutaten von Nahrungsergänzungsmitteln (vgl.
Bundestagsdrucksache 20/7519, S. 80)?
15. Hat sich die Bundesregierung in die aufgenommenen Arbeiten auf EU-
Ebene für die bereits im EU-Recht vorgesehenen EU-weiten
Höchstmengenregelungen für Vitamine und Mineralstoffe in
Nahrungsergänzungsmitteln und in angereicherten Lebensmitteln zur Sicherstellung eines
hohen gesundheitlichen Schutzniveaus für Verbraucher und zur Schaffung
fairer Wettbewerbsbedingungen im gemeinsamen Binnenmarkt bereits
aktiv eingebracht, und wenn ja, wie (vgl. Bundestagsdrucksache
19/28783, Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
„Gesundheitlichen Verbraucherschutz bei Nahrungsergänzungsmitteln und
angereicherten Lebensmitteln verbessern“, S. 4, erste Forderung auf EU-Ebene),
und wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 14 und 15 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die EU-Kommission hat die Beratungen zu Höchstgehalten für Vitamine und
Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln und angereicherten Lebensmitteln
in einer eigens gegründeten Taskforce fortgesetzt. Deutschland arbeitet intensiv
in dieser Taskforce mit. Inzwischen wurden auch die Mitgliedstaaten mit der
Thematik befasst. Zudem hat bzw. aktualisiert die Europäische Behörde für
Lebensmittelsicherheit (EFSA) auf Bitten der EU-Kommission ihre
Stellungnahmen zu sicheren oberen Zufuhrwerten (Tolerable Upper Intake Level, UL) für
eine Reihe von Vitaminen und Mineralstoffen. Entsprechend hat das BfR seine
in die Diskussionen auf EU-Ebene eingebrachten Höchstmengenvorschläge auf
Bitten des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft – soweit dies
angesichts der überarbeiteten ULs angezeigt war – aktualisiert und (neu)
veröffentlicht.
16. Inwiefern wurden die Forderungen, die in dem mehrheitlich
angenommenen Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
„Gesundheitlichen Verbraucherschutz bei Nahrungsergänzungsmitteln und
angereicherten Lebensmitteln verbessern“ (s. o.) aufgestellt wurden, bereits
umgesetzt, bzw. wie lautet der aktuelle Umsetzungsstand?
Hinsichtlich der Forderung II.1 auf Bundestagsdrucksache 19/28783 wird auf
die Antwort zu den Fragen 14 und 15 verwiesen.
Hinsichtlich der Forderungen II.2, II.3 sowie III.1 wird auf die Antwort zu
Frage 17 verwiesen.
Bezugnehmend auf die Forderung II.4 wird die amtliche
Lebensmittelüberwachung durch den stetig wachsenden Vertriebsweg über das Internet weiterhin
vor Herausforderungen gestellt. Zur Verbesserung der Überwachung in diesem
Bereich wurde vor einigen Jahren die gemeinsame Zentralstelle der Länder
„Kontrolle der im Internet gehandelten Erzeugnisse des Lebensmittel- und
Futtermittelgesetzbuches (LFGB) und Tabakerzeugnisse“ – kurz G@ZIELT –
gegründet und beim Bundesamt für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit etabliert. Im Auftrag der Länder recherchiert G@ZIELT insbesondere zu
nicht registrierten Lebensmittelunternehmen sowie risikobehafteten
Lebensmitteln, die zu einer Gesundheitsschädigung oder einer Täuschung der
Verbraucherinnen und Verbraucher führen könnten. Nahrungsergänzungsmittel stellen
hierbei einen kontinuierlich größer werdenden Bereich dar. Die
Rechercheergebnisse werden an die zuständigen Überwachungsbehörden der Bundesländer
weitergeleitet. Neben den beschriebenen Recherchetätigkeiten bietet G@ZIELT
auch Verbraucherinformationen zum sicheren Onlinekauf und Hinweise für
Händler zu deren Online-Verpflichtungen an (
www.bvl.bund.de/internetha
ndel).
Hinsichtlich der Forderung III.2 auf Bundestagsdrucksache 19/28783 ist die
Überführung der Stofflisten in eine Datenbank Bestandteil eines übergreifenden
Digitalisierungsvorhabens im Bundesamt für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit. Nach der Erstellung eines entsprechenden Konzepts werden
die Arbeiten zur Überführung der Stofflisten in eine Datenbank im zweiten
Quartal 2024 fortgeführt. Bei der Umsetzung steht u. a. die
Benutzerfreundlichkeit für Verbraucherinnen und Verbraucher im Vordergrund.
Hinsichtlich der Forderung III.3 auf Bundestagsdrucksache 19/28783 wird auf
die Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion
der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/10577 verwiesen.
Hinsichtlich der Forderung III.4 auf Bundestagsdrucksache 19/28783 erarbeitet
das Max Rubner-Institut (MRI) derzeit ein Konzept für ein kontinuierliches
Nationales Ernährungsmonitoring. Das Nationale Ernährungsmonitoring soll es
ermöglichen, Veränderungen des Ernährungsverhaltens verschiedener
Bevölkerungsgruppen, darunter auch Kinder und Jugendliche sowie Schwangere und
Stillende, kontinuierlich zu erfassen, Ernährungstrends und Ernährungsdefizite
frühzeitig zu erkennen und die Wirkung von ernährungspolitischen
Maßnahmen abzuschätzen. Ziel sind regelmäßige, umfassende und bundesweit
repräsentative Erhebungen zum Ernährungsverhalten und zum Ernährungsstatus.
Dabei wird auch die Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln erfasst werden.
Hinsichtlich der Forderung III.5 auf Bundestagsdrucksache 19/28783 sieht die
Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO) Ernährungsphysiologie und
Grundlagen der Ernährungslehre als Prüfungsstoff für den Ersten Abschnitt der
Ärztlichen Prüfung vor. Zudem soll das Fach Ernährungsmedizin infolge der
Reform der ÄApprO verbindlicher Bestandteil der universitären Lehre werden.
Die konkrete Ausgestaltung der Curricula fällt in die Zuständigkeit der
Bundesländer und dort der medizinischen Fakultäten. Auch für die ärztliche Fort- und
Weiterbildung sind die Bundesländer zuständig, die ihre Zuständigkeit auf die
Ärztekammern übertragen haben.
Für Apothekerinnen und Apotheker sind in den Anlagen der
Approbationsordnung für Apotheker die Ausbildungs- und Prüfungsinhalte festgelegt. So
werden im Studium die Grundlagen der Ernährungslehre gelehrt. Im Rahmen der
praktischen Ausbildung erhalten die Studierenden zudem Kenntnisse in der
Kinderernährung, über Ernährungsmaßnahmen bei Erkrankungen sowie über
Nahrungsergänzungsmittel. Dies bildet sich ebenfalls bei den Prüfungsstoffen
der Pharmazeutischen Prüfung ab. Die konkrete Ausgestaltung der
Studienordnungen sowie der beruflichen Weiterbildung obliegt den Bundesländern.
Die Pflegeausbildung vermittelt die für die selbstständige, umfassende und
prozessorientierte Pflege von Menschen aller Altersstufen in akut und dauerhaft
stationären sowie ambulanten Pflegesituationen erforderlichen fachlichen und
personalen Kompetenzen (§ 5 Absatz 1 Satz 1 des Pflegeberufegesetzes –
PflBG). Dies umfasst auch Kompetenzen im Bereich der Ernährung. Die
Rahmenpläne der Fachkommission nach § 53 PflBG sehen insbesondere folgende
Themenbereiche vor: Gefahr der Mangelernährung, Gestaltung der Ernährung
bei Mukositis, Stoffwechsel- und Ernährungserkrankungen, Information und
Schulung zum Ernährungs-, Aktivitäts- und Insulinmanagement sowie
Ernährungs- und Flüssigkeitsbedarf in der letzten Lebensphase. Für Fort- und
Weiterbildung sowie die konkrete Ausgestaltung der Pflegeausbildung sind die
Bundesländer zuständig.
Im Studium der Hebammenwissenschaft ist der Kompetenzerwerb zur
Beratung von Frauen insbesondere hinsichtlich eines gesunden Lebensstils
einschließlich ausgewogener Ernährung sowie zur Beratung über die Ernährung
von Säuglingen verankert.
Mit dem Beruf des Diätassistenten/der Diätassistentin gibt es zudem einen
eigenen Gesundheitsfachberuf, dessen Kernkompetenzen die
ernährungstherapeutische Beratung und Schulung umfassen.
17. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um eine Positivliste und/oder
verbindliche nationale Höchstmengen für bestimmte Zutaten von
Nahrungsergänzungsmitteln (NEM) festzulegen, damit schnellstmöglich ein
hohes gesundheitliches Schutzniveau für Verbraucher in Deutschland
geschaffen wird (vgl.
www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/leb
ensmittel/nahrungsergaenzungsmittel/endlich-hoechstmengen-fuer-vitam
ine-und-mineralstoffe-46711)?
a) Wenn ja, welche Maßnahmen sollen hierzu umgesetzt werden, und
wann?
b) Wenn ja, gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bestimmte
Zutaten in Nahrungsergänzungsmitteln (NEM), bei denen bekannt ist,
dass sie oftmals hochdosiert in NEM zu finden sind, und von denen
potenzielle Risiken ausgehen, und sollten aus Sicht der
Bundesregierung diese zuerst mit gesetzlichen Höchstmengen versehen werden?
c) Wenn nein, warum nicht?
Die rechtlichen Vorgaben für Nahrungsergänzungsmittel sind auf EU-Ebene
durch die Richtlinie 2002/46/EG harmonisiert. Den Zusatz von anderen Stoffen
als Vitaminen oder Mineralstoffen, die eine ernährungsbezogene oder eine
physiologische Wirkung haben, zu Lebensmitteln regelt die Verordnung (EG)
Nr. 1925/2006. In Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 werden
Stoffe geführt, deren Verwendung verboten oder eingeschränkt ist oder die von
der Gemeinschaft geprüft werden. Darüber hinaus befinden sich weitere Stoffe
in Prüfung, für die ein Verfahren gemäß Artikel 8 der Verordnung (EG)
Nr. 1925/2006 (sog. Artikel-8-Verfahren) eröffnet wurde, auch auf Antrag
Deutschlands.
Um sich auf einen gemeinsamen Ansatz für den Umgang und die Bewertung
anderer Stoffe mit einer ernährungsbezogenen oder physiologischen Wirkung
zu einigen, gründeten die Leiterinnen und Leiter der europäischen
Lebensmittelsicherheitsbehörden (HoA) die Arbeitsgruppe „Nahrungsergänzungsmittel“
(HoA WG FS) mit Vertreterinnen und Vertretern aus 26 Staaten. Für
Deutschland ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
beteiligt, das zusammen mit den Niederlanden den Vorsitz innehat. Ziel der
Aktivitäten der HoA WG FS ist die Identifikation von Stoffen, für die ausreichende
wissenschaftliche Informationen vorliegen und die sich damit für ein Artikel-8-
Verfahren eignen. Die HoA WG FS empfiehlt u. a., dass von den 117
identifizierten Stoffen 13 priorisiert und für ein Artikel-8-Verfahren in Betracht
gezogen werden sollten. Die HoA WG FS empfiehlt darüber hinaus, einen Teil der
identifizierten Stoffe für eine Aufnahme in den Novel-Food-Status-Katalog der
Europäischen Kommission vorzuschlagen. Hierbei handelt es sich um eine
nicht rechtsverbindliche Liste von Produkten tierischen und pflanzlichen
Ursprungs, Algenarten, Lebensmittelkulturen und anderen Stoffen, die der
Verordnung (EU) 2015/2283 über neuartige Lebensmittel unterliegen und deren
Verwendung in Lebensmitteln einer Zulassung bedarf. Die Bundesregierung
begrüßt die Empfehlungen der HoA WG FS und unterstützt die vorgeschlagene
Vorgehensweise.
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