Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Rinck, Stephan Protschka, Peter
Felser, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 20/10511 –
Tierschutz durch Populationskontrolle und Regulierung des Onlinehandels mit
Tieren
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die durch eine Änderung der Gebührenordnung für Tierärzte gestiegenen
Tierarztkosten führen zu erheblichen wirtschaftlichen Problemen für die
deutschen Tierheime (vgl.
www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/halle/burgenla
nd/tierheim-zeitz-wirtschaftliche-probleme-100.html). Parallel hierzu steigt
die Anzahl der in deutschen Tierheimen abgegebenen Tiere, was nach Ansicht
der Fragesteller durch geeignete politische Maßnahmen in Zukunft reduziert
werden könnte. Der Tierschutz ist als Staatsziel im Grundgesetz verankert,
daher ist neben den Ländern auch der Bund verpflichtet, die gesellschaftlich
hochgradig relevante Arbeit der Tierschutzvereine und Tierheime in
Deutschland zu fördern sowie Tierleid in Deutschland zu minimieren (vgl.
www.brand
enburg.de/sixcms/detail.php?gsid=brandenburg_06.c.827191.de,
www.bundes
tag.de/resource/blob/810174/43498d0e546bff2feadd87aff5c3c18f/WD-5-108-
20-pdf-data.pdf).
Um das Problem der immer weiter anwachsenden Katzenpopulationen
einzudämmen, befürwortet beispielsweise der Deutsche Tierschutzbund gemeinsam
mit den ihm angeschlossenen Tierschutzvereinen eine möglichst
flächendeckende Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Katzen
(vgl. de.wikipedia.org/wiki/Katzenschutzverordnung).
Für einige Orte in Deutschland bestehen bereits Kastrations-,
Kennzeichnungs- und Registrierungspflichten sowohl über das kommunale
Ordnungsrecht als auch über den § 13b des Tierschutzgesetzes, wenn der jeweilige
Landkreis eine entsprechende Verordnung erlassen hat (vgl.
www.tierschutzbu
nd.de/tiere-themen/haustiere/katzen/gemeinden-mit-katzenkastrationspflicht).
Nur durch Kastration der zahllosen, teils verwilderten Katzen und Kater ist es
möglich, den Teufelskreis von Vermehrung, Krankheit und Tod zu
unterbrechen (vgl.
www.pnp.de/lokales/landkreis-deggendorf/kastrieren-bevor-sie-sic
h-vermehren-tierschutzverein-bietet-kostenlose-kastrationsaktion-14448299),
denn das Katzenleid auf den Straßen Deutschlands ist groß und dennoch
relativ unbekannt (vgl.
www.tierschutzbund.de/tiere-themen/haustiere/katzen/gem
einden-mit-katzenkastrationspflicht).
Deutscher Bundestag Drucksache 20/10629
20. Wahlperiode 13.03.2024
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
vom 13. März 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Jedoch gibt es in Deutschland noch genug Orte, in denen fehlende gesetzliche
Rahmenbedingungen zu einer regelrechten Katzenschwemme in Tierheimen
führen (vgl.
www.moz.de/nachrichten/brandenburg/tierschutz-in-brandenbur
g-kastration-fuer-katzen-_-kann-bestimmung-reicht-nicht-72329397.html).
Gleichzeitig verschärft der illegale Tierhandel das Problem der überfüllten
Tierheime. Illegaler Tierhandel ist geprägt von Tierquälerei, Betrügerei und
Krankheitsrisiken für die Tiere (vgl. verbraucherschutz.de/modelloesung-
vonvier-pfoten-gegen-illegalen-welpenhandel-im-internet/). Anonym und äußerst
profitabel können Tiere immer noch auf unregulierten Onlineplattformen
angeboten werden (vgl.
www.lokalo24.de/lokales/kassel/illegaler-
welpenhandelwird-durch-die-nachfrage-zu-weihnachten-angekurbelt-92718038.html). Die
Gefahr ist auf Onlineplattformen groß, dass Tiere unüberlegt und spontan
gekauft werden und letztlich in Tierheimen landen (vgl.
www.proplanta.de/agra
r-nachrichten/tier/online-tierhandel-soll-zuegig-eingeschraenkt-werden_article
1673947753.html).
Bereits 2022 hat die Bundesregierung angekündigt, dass sie den Onlinehandel
mit lebenden Tieren stärker regulieren möchte (vgl.
www.bundestag.de/press
e/hib/kurzmeldungen-905826).
Auch im Rahmen des Koalitionsvertrags zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und FDP haben die Regierungsparteien vereinbart, „für den
Onlinehandel mit Heimtieren eine verpflichtende Identitätsüberprüfung
einzuführen“ (vgl. Koalitionsvertrag,
www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsver
trag/Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf, S. 30, Umwelt- und Naturschutz).
1. Hat die Bundesregierung eine Übersicht darüber, in welchen Orten,
Kommunen und Landkreisen Kastrations-, Kennzeichnungs- und
Registrierungspflichten bereits bestehen, und wenn ja, in welchen bestehen
solche Pflichten?
a) Wenn ja, sieht die Bundesregierung hier Verbesserungsbedarf?
b) Strebt die Bundesregierung an, eine flächendeckende Kastrations-,
Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Katzen zu fördern,
um Tierleid zu verringern, und wenn ja, mit welchen Maßnahmen?
c) Plant die Bundesregierung hierzu ein Treffen mit den Ländern, um
eine flächendeckende Kastrations-, Kennzeichnungs- und
Registrierungspflicht für Katzen voranzubringen, und wenn nein, wieso nicht?
Die Fragen 1 bis 1c werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung hat keine Übersicht darüber, in welchen Orten,
Kommunen und Landkreisen Kastrations-, Kennzeichnungs- und
Registrierungspflichten bereits bestehen.
Die Bundesregierung plant derzeit keine Maßnahmen und kein Treffen mit den
Ländern, um eine flächendeckende Kastrations-, Kennzeichnungs- und
Registrierungspflicht für Katzen voranzubringen. Den Landesregierungen steht mit
§ 13b des Tierschutzgesetzes das Instrumentarium zur Verfügung, die
erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Sie können insbesondere durch
Rechtsverordnungen den unkontrollierten freien Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen in
einem bestimmten Gebiet verbieten oder beschränken sowie eine
Kennzeichnung und Registrierung der dort gehaltenen Katzen, die unkontrollierten freien
Auslauf haben können, vorschreiben.
Da die Problematik herrenloser, verwilderter Katzen in Deutschland regional in
unterschiedlichem Ausmaß auftritt, wäre eine bundesweite Regelung
unverhältnismäßig. Nur wo nachweislich eine solche Problematik besteht, sind
entsprechende Regelungen erforderlich. Ob dies der Fall ist und welche Maßnahmen
erforderlich und verhältnismäßig sind, müssen die Landesregierungen für ihre
jeweiligen Gebiete entscheiden und begründen.
2. Ist der Bundesregierung bekannt, dass in Orten, in denen es keine
Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Katzen gibt, es zu
mehr Tierleid kommt und Tierheime hierdurch an ihre Kapazitätsgrenzen
stoßen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und wenn ja, welche
Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht die Bundesregierung
hieraus gegebenenfalls?
Der Bundesregierung sind keine aussagekräftigen Untersuchungen darüber
bekannt, dass es in Orten, in denen es keine Kastrations-, Kennzeichnungs- und
Registrierungspflicht für Katzen gibt, zu mehr Tierleid kommt und Tierheime
hierdurch an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen. Dass bzw. welche
Tierschutzprobleme in Bezug auf Populationen herrenloser, verwilderter Katzen gesehen
werden, hat die damalige Bundesregierung in der Begründung zur Einfügung
des § 13b in das Tierschutzgesetz beschrieben. Auf den Gesetzentwurf der
Bundesregierung „Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des
Tierschutzgesetzes“, Drucksache 300/12, wird verwiesen. Die Bundesregierung
sieht den Erlass von Rechtsverordnungen auf der Grundlage von § 13b des
Tierschutzgesetzes als wirksames Mittel, entsprechenden Tierschutzproblemen
entgegenzuwirken und mittelbar die Tierheime zu entlasten. Deren Fehlen lässt
jedoch nicht den generellen Rückschluss auf mehr Tierleid zu, da die
Problematik herrenloser, verwilderter Katzen in Deutschland regional in
unterschiedlichem Ausmaß auftritt und daher kein flächendeckendes Erfordernis solcher
Regelungen besteht.
3. Welche Rolle spielt aus Sicht der Bundesregierung der illegale
Tierhandel, wenn es um mehr Tierleid und überfüllte Tierheime geht?
Der Bundesregierung liegen keine belastbaren Daten oder systematische
Auswertungen über die Rolle des illegalen Tierhandels in Bezug auf „mehr
Tierleid“ oder die Auslastung der Tierheime vor.
4. Welche Ursachen für Probleme beim Onlinehandel mit Tieren gibt es
nach Kenntnis der Bundesregierung, und gibt es hierzu seitens der
Bundesregierung bereits entsprechende Lösungsansätze?
5. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um die im Koalitionsvertrag
zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP auf S. 44
angekündigte Regulierung des Onlinehandels mit Heimtieren, inklusive einer
verpflichtenden Identitätsüberprüfung sowie einer Kennzeichnungs- und
Registrierungspflicht, umzusetzen, und wenn ja, welche, wann sollen
diese umgesetzt werden, und wie hoch sind die hierfür geplanten Gelder
(vgl.
www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag/Koalitionsver
trag_2021-2025.pdf, S. 44)?
Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Das Onlineangebot von Tieren begünstigt den illegalen Handel durch die
Möglichkeit des anonymen Anbietens im Internet. Der durch das
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft am 1. Februar 2024 vorgelegte
Referentenentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-
Handels-Verbotsgesetzes sieht daher vor, Anforderungen an das Anbieten von
Tieren auf Onlineplattformen festzulegen, die eine Rückverfolgbarkeit zum
jeweiligen Anbietenden eines Tieres sicherstellen und die Möglichkeiten zur
Kontrolle des Anbietenden durch die zuständigen Behörden verbessern. Die
Norm soll die von der Bundesregierung im Verordnungsgebungsverfahren
unterstützte Regelung des Artikel 30 der Verordnung (EU) 2022/2065 („Gesetz
über digitale Dienste“ – DSA) zur Nachverfolgbarkeit von Unternehmern auf
Online-Plattformen ergänzen. Artikel 30 des DSA sieht vor, dass Unternehmer
Identifikationsdaten auf Online-Plattformen hinterlegen und die Anbieter der
Online-Plattformen diese nach besten Kräften auf Richtigkeit und
Vollständigkeit prüfen.
Zur Umsetzung der Vereinbarung des Koalitionsvertrages, dass die
Kennzeichnung und Registrierung von Hunden obligatorisch werden soll, ist vorgesehen,
im Tierschutzgesetz die vorhandene Ermächtigung zum Erlass einer
Rechtsverordnung mit Vorschriften zur Kennzeichnung von Tieren zu ergänzen, so dass
die Verordnung auch Vorschriften zur Registrierung treffen kann.
Diesbezüglich wird auf den am 1. Februar 2024 vom Bundesministerium für Ernährung
und Landwirtschaft vorgelegten Referentenentwurf zur Änderung des
Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes verwiesen.
Für den Vollzug der Vorschriften sind die Behörden der Länder zuständig, die
Kosten für die Umsetzung sind von den Rechtsunterworfenen zu tragen. Auf
Bundesebene sind keine Haushaltsmittel eingeplant.
Zudem hat die Europäische Kommission am 7. Dezember 2023 einen
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über
das Wohlergehen von Hunden und Katzen und ihre Rückverfolgbarkeit
vorgelegt (2023/0447 (COD)). Der Vorschlag enthält auch Regelungen zur
Identifizierung und Registrierung von Hunden und Katzen, die auf dem EU-Markt
angeboten werden, um deren Rückverfolgbarkeit sicherzustellen. Derzeit wird der
Vorschlag innerhalb der Ratsgremien beraten.
6. Stehen der Bundesregierung Zahlen zur Verfügung, die die Problematik
des illegalen Tierhandels in Deutschland zeigen?
a) Wenn ja, wo findet man diese?
b) Wenn nein, plant die Bundesregierung hierzu ein Monitoring, um
sich einen aktuellen Überblick hierüber zu verschaffen und dadurch
mit geeigneten politischen Maßnahmen reagieren zu können?
Die Fragen 6 bis 6b werden gemeinsam beantwortet.
Im Zeitraum von Juli 2022 bis Juli 2023 hat eine von der Europäischen
Kommission initiierte EU-Durchsetzungsmaßnahme stattgefunden, deren Ziel es
unter anderem war, Einblicke in mögliche betrügerische Praktiken zu gewinnen
und den illegalen Handel mit Hunden und Katzen durch verstärkte Kontrollen
an den EU-Grenzen und innerhalb der EU zu unterbinden. Die Ergebnisse
wurden von der Europäischen Kommission in einem Bericht veröffentlicht (https://
food.ec.europa.eu/safety/eu-agri-food-fraud-network/eu-coordinated-actions/ill
egal-movement-pets_en), das Bundesamt für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit hat eine Zusammenfassung für Deutschland bereitgestellt
(
https://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Downloads/08_PresseInfothek/Fokusme
ldung-illegaler-Heimtierhandel_Ergebnisse%20und%20Empfehlungen.html).
Zudem erfasst die Bundesregierung Daten über illegale Ein- und Ausfuhren
von geschützten Arten aus Drittstaaten. Die Daten werden vom Bundesamt für
Naturschutz veröffentlicht (
https://www.bfn.de/verstoesse-und-ahndungen-bun
desbehoerden). Die Länder stellen der Bundesregierung zudem Daten über
Verstöße und Ahndungen im Zusammenhang mit Artenschutzbestimmungen zur
Verfügung. Diese Daten beinhalten Vorgänge im Bereich des illegalen Handels
mit geschützten Tierarten (
https://www.bfn.de/verstoesse-und-ahndungen-lande
sbehoerden).
7. Plant die Bundesregierung Änderungen am Tierschutzgesetz zur
umfassenden Stärkung und Verbesserung des Tierschutzes beim Umgang mit
Tieren, und wenn ja, welche, und wann sollen diese genau umgesetzt
werden?
Die Bundesregierung verweist auf den am 1. Februar 2024 vom
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft vorgelegten Referentenentwurf eines
Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-
Handels-Verbotsgesetzes.
8. Wurde bereits eine zentrale Recherchestelle der Länder für die
Überwachung des Onlinehandels mit Tieren eingerichtet (vgl.
www.bmel.de/DE/
themen/tiere/haus-und-zootiere/illegaler-welpenhandel.html)?
a) Wenn ja, wann, und welche Ergebnisse konnte diese bisher nach
Kenntnis der Bundesregierung erzielen?
b) Wenn nein, wieso nicht, und wann soll diese eingerichtet werden?
Die Fragen 8 bis 8b werden gemeinsam beantwortet.
Bei der geplanten zentralen Recherchestelle handelt es sich um eine Stelle der
Länder, damit obliegt auch die Einrichtung der Stelle den Ländern. Wann die
derzeit laufenden Vorarbeiten zur Einrichtung seitens der Länder abgeschlossen
sein werden, kann die Bundesregierung nicht abschätzen.
9. Plant die Bundesregierung Maßnahmen zur Verbesserung der
Rückverfolgbarkeit der online angebotenen lebenden Tiere zum Anbieter, und
wenn ja, welche, und bis wann sollen diese umgesetzt werden, und haben
sich nach Kenntnis der Bundesregierung die betroffenen
Onlineplattformen in den letzten Jahren mehr für eine Verbesserung der
Rückverfolgbarkeit eingesetzt, und wenn ja, wie?
Zu geplanten Maßnahmen zur Verbesserung der Rückverfolgbarkeit von online
angebotenen Tieren wird auf die Antwort zu den Fragen 4 und 5 verwiesen.
Nach Kenntnis der Bundesregierung haben mehrere Onlineplattformen bereits
eigeninitiativ Maßnahmen zur Rückverfolgbarkeit etabliert, beispielsweise
indem technische Maßnahmen zur Identitätsangabe bzw. -prüfung etabliert
wurden. Zudem haben mehrere Onlineplattformen Kontaktstellen für Behörden
eingerichtet oder Informationsveranstaltungen für Behördenvertretende
durchgeführt.
10. Plant die Bundesregierung, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass
der Onlinehandel mit Tieren sicher gemacht wird und kriminelle Händler
vom Markt ausgeschlossen werden?
a) Wenn ja, mit welchen Maßnahmen?
b) Wenn nein, warum nicht?
c) Welche Bedeutung für die Bekämpfung des illegalen Tierhandels hat
aus Sicht der Bundesregierung der Vorschlag für eine Verordnung
des Europäischen Parlaments und des Rates über das Wohlergehen
von Hunden und Katzen und ihre Rückverfolgbarkeit, und welche
Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht die
Bundesregierung hieraus (vgl. eudoxap.bundestag.btg:8443/eudox/dokumentInha
lt?id=359712)?
Die Fragen 10 bis 10c werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung unterstützt die Initiativen der Europäischen Kommission,
den illegalen Tierhandel zu bekämpfen. Dazu gehören neben den Regelungen
der Verordnung (EU) 2022/2065 die Maßnahmen, die im Vorschlag für eine
Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Wohlergehen
von Hunden und Katzen und ihre Rückverfolgbarkeit enthalten sind
(2023/0447 (COD)), hierzu wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
Zudem hat sich Deutschland an einer EU-Durchsetzungsmaßnahme gegen den
illegalen Handel mit Hunden und Katzen beteiligt (
https://food.ec.europa.eu/saf
ety/eu-agri-food-fraud-network/eu-coordinated-actions/illegal-movement-pets_
en?prefLang=de&etrans=de). Hierzu wird ergänzend auf die Ausführungen im
Tierschutzbericht 2023 der Bundesregierung, S. 35 verwiesen (
https://www.bm
el.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/tierschutzbericht-2023.pdf?__bl
ob=publicationFile&v=9).
Deutschland war zudem Mitglied einer informellen Arbeitsgruppe aus
mehreren Mitgliedstaaten und Tierschutzorganisationen zum Thema Tierschutz und
Tiergesundheit beim Handel mit Hunden und Katzen, die sich im Jahr 2018 im
Rahmen der EU-Tierschutzplattform konstituiert hatte. Im Berichtszeitraum hat
die Arbeitsgruppe mehrere Empfehlungsdokumente erarbeitet, die von der EU-
Tierschutzplattform beschlossen und veröffentlicht wurden. Dazu zählen:
Leitlinien für die verantwortungsvolle Zucht von Hunden, Leitlinien für die
verantwortungsvolle Zucht von Katzen, Leitlinien für den gewerbsmäßigen Transport
von Hunden und Katzen, Leitlinien für die Sozialisation von Hunde- und
Katzenwelpen, Leitlinien für Onlineplattformen, auf denen Hunde angeboten
werden sowie Leitlinien für Hundekäuferinnen und -käufer.
Die Bundesregierung setzt sich zudem im Rahmen des Aktionsplans der EU
zur Bekämpfung des illegalen Artenhandels vom 14. November 2022 für
weitere Maßnahmen zur Eindämmung des illegalen Online-Handels mit geschützten
Arten auf EU-Ebene ein, darunter die Entwicklung EU-spezifischer Leitlinien
für den Online-Handel mit wild lebenden Arten.
11. Wie viele Gelder sind in den letzten fünf Jahren in
Aufklärungskampagnen für die Bevölkerung über illegalen Onlinehandel mit Tieren, die von
der Bundesregierung in Auftrag gegeben wurden, geflossen (vgl.
Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 der Kleinen Anfrage der Fraktion
der AfD „Tierschutz beim Onlinehandel mit Tieren“ auf
Bundestagsdrucksache 19/27740)?
Im Rahmen der Informationsoffensive „STOPP dem illegalen Welpenhandel“
wurden im Jahr 2021 Mediaschaltmaßnahmen in Höhe von 588 535 Euro
umgesetzt.
12. Ist der Bundesregierung die Forderung, dass jeder Mensch, der sich ein
Haustier anschaffen möchte, einen Fach- und Sachkundenachweis hierfür
erbringen sollte, bekannt, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen für
ihr eigenes Handeln zieht die Bundesregierung hieraus (vgl.
www.tagess
piegel.de/gesellschaft/tierschutzbeauftragte-schlagt-alarm-zwei-drittel-all
er-tierheime-in-deutschland-haben-aufnahmestopp-11147773.html,
www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_100293114/tie
rheim-tiere-toeten-tierschutzbund-kritisiert-vorstoss-von-damero
w.html)?
13. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, damit sich nicht jeder ohne
weitere Hürden ein Tier anschaffen kann, und wenn ja, welche, und wann
sollen diese umgesetzt werden (vgl.
www.t-online.de/nachrichten/deutsc
hland/innenpolitik/id_100293114/tierheim-tiere-toeten-tierschutzbund-kr
itisiert-vorstoss-von-damerow.html)?
Die Fragen 12 und 13 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Kenntnisse und Fähigkeiten der Tierhalter sind ein wichtiger Faktor für eine
tierschutzgerechte Haltung. Gemäß § 2 des Tierschutzgesetzes muss, wer ein
Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, über die für eine angemessene
Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen
Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. Zudem hat derjenige, der gewerbsmäßig
mit Wirbeltieren, außer landwirtschaftlichen Nutztieren, handelt,
sicherzustellen, dass bei der erstmaligen Abgabe eines Wirbeltieres einer bestimmten Art
an den jeweiligen künftigen Tierhalter oder die Tierhalterin mit dem Tier
schriftliche Informationen über die wesentlichen Bedürfnisse des Tieres
übermittelt werden.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft stellt mit dem
Haustierberater (
https://www.haustier-berater.de/) eine Informationsplattform für
Tierhalter und Tierkäufer bereit. Die Einführung eines verpflichtenden
„Tierführerscheins“ für jeden Tierhaltenden ist nicht geplant.
14. Wie hoch sind die jährlichen Gesamtkosten für die von der
Bundesregierung berufene Beauftragte für Tierschutz Ariane Désirée Kari, und wie
sieht die konkrete Ausgestaltung des Amtes und der damit verbundenen
Aufgaben der Beauftragten aus (vgl.
www.topagrar.com/management-un
d-politik/news/ariane-kari-wird-tierschutzbeauftragte-des-bundes-13378
263.html)?
Mit der Schaffung des Amtes einer Beauftragten der Bundesregierung für
Tierschutz auf Bundesebene wird der Tierschutz in Deutschland strukturell und
institutionell weiter gestärkt. Die Beauftragte wirkt an der Weiterentwicklung des
Tierschutzes auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene mit. Dies
umfasst im Wesentlichen folgende Aufgaben:
– Überprüfung aller Vorhaben und Maßnahmen der Bundesregierung im
Hinblick auf mögliche Auswirkungen auf den Tierschutz;
– Beratung und Unterstützung des für Tierschutz zuständigen
Bundesministers zu tierschutzrelevanten Fragestellungen in Form von Empfehlungen
und Stellungnahmen;
– Zusammenarbeit und Austausch mit den für den Vollzug der
tierschutzrechtlichen Vorschriften zuständigen Behörden der Länder und den in den
Ländern bestellten Landesbeauftragten für den Tierschutz;
– Darstellung und Kommunikation der Arbeit der Beauftragten in der
Öffentlichkeit;
– Bearbeitung von Bürgeranfragen zu allgemeinen und aktuellen
Tierschutzthemen;
– Austausch mit bundes- und landesweit tätigen Tierschutz- und
Tierhalterorganisationen;
– Erstellung und Veröffentlichung eines jährlichen Tätigkeitsberichts über die
Arbeit der Beauftragten.
Die Beauftragte der Bundesregierung für Tierschutz nimmt ihre Aufgaben
fachlich unabhängig und weisungsfrei wahr, das heißt sie unterstützt in
unabhängiger und beratender Form und ist nicht in die Hierarchie der Verwaltung
eingegliedert.
Für das Amt der Beauftragten der Bundesregierung für Tierschutz steht im
Einzelplan 10 eine Planstelle der Wertigkeit B6 der Bundesbesoldungsordnung zur
Verfügung. Für die inhaltliche und administrative Unterstützung wurde eine
Geschäftsstelle eingerichtet, die mit zwei Planstellen im höheren Dienst, einer
Planstelle im gehobenen Dienst sowie einer Planstelle im mittleren Dienst
ausgestattet ist. Nach den aktuellen Personalkostensätzen des Bundesministeriums
der Finanzen ergeben sich daraus im Durchschnitt Personalkosten von derzeit
rund 466 000 Euro pro Jahr. Die tatsächlichen Kosten sind entsprechend der
einschlägigen Vergütungs- und Besoldungsvorschriften unter anderem
abhängig vom Zeitpunkt der Besetzung der Planstellen, dem Status (Beamtin/
Beamter oder Tarifbeschäftigte/Tarifbeschäftigter), der Besoldungs-/Entgeltgruppe,
der Erfahrungsstufe und dem Familienstand der/des Beschäftigten.
Für die Beauftragte der Bundesregierung für Tierschutz sind im Einzelplan 10
für das Haushaltsjahr 2024 für außergewöhnlichen Aufwand aus dienstlicher
Veranlassung in besonderen Fällen (Kapitel 1011, Titel 529 01) 3 000 Euro
veranschlagt. Sonstige erforderliche Haushaltsmittel werden aus bestehenden
Ansätzen zur Verfügung gestellt. In den Jahren 2023 und in den ersten zwei
Monaten des Jahres 2024 sind für die Bundestierschutzbeauftragte und ihre
Mitarbeiterinnen Sach- und Reisekosten von insgesamt rund 3 500 Euro verausgabt
worden.
15. Hat die Bundestierschutzbeauftragte die Bundesregierung bisher auf
Missstände im Umgang mit Tieren hingewiesen, und wenn ja, auf
welche, und hat die Bundesregierung mit Maßnahmen hierauf reagiert
(vgl.
www.topagrar.com/management-und-politik/news/ariane-kari-wir
d-tierschutzbeauftragte-des-bundes-13378263.html)?
Die Bundesregierung steht im regelmäßigen Austausch mit der Beauftragten
für Tierschutz der Bundesregierung. Im Rahmen dieses Austausches werden
tierschutzrelevante Fragestellungen sowie Vorschläge zur Verbesserung des
Tierschutzes auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene
besprochen. Ziel der Bundesregierung ist es, in dieser Legislaturperiode wesentliche
Fortschritte im Tierschutz zu erreichen. Der regelmäßige Austausch mit der
Beauftragten für Tierschutz der Bundesregierung ist dabei ein wichtiger Baustein.
Im Rahmen dieses Austausches hat die Beauftragte für Tierschutz der
Bundesregierung insbesondere auf die Problematik der nicht-kurativen Eingriffe zur
Anpassung der Tiere an Haltungssysteme und auf dem Tierschutz
zuwiderlaufende Haltungsformen wie Anbindehaltung und Haltung auf Vollspaltenböden
aufmerksam gemacht.
Bei Bekanntwerden von Missständen im Umgang mit oder bei der Haltung von
Tieren obliegt die Ermittlung und Ahndung sowie die Beseitigung festgestellter
Mängel den jeweils zuständigen Behörden vor Ort. Diese besitzen die
erforderliche Sachnähe und verfügen über die im Einzelfall entscheidenden
Informationen für eine angemessene Beurteilung der Umstände vor Ort. Die Beauftragte
für Tierschutz der Bundesregierung nimmt hingegen keine behördlichen
Aufgaben nach dem Tierschutzrecht wahr.
16. Ist der Bundesregierung die Forderung der Bundestierschutzbeauftragten
bekannt, dass es auf öffentlichen Plätzen ein generelles Verbot des
Verkaufs von Hunden und Katzen geben sollte, und wenn ja, welche
Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht die Bundesregierung
hieraus (vgl.
www.tagesspiegel.de/gesellschaft/tierschutzbeauftragte-schl
agt-alarm-zwei-drittel-aller-tierheime-in-deutschland-haben-aufnahmesto
pp-11147773.html)?
Die Bundesregierung teilt die zugrundeliegende Einschätzung der Beauftragten
für Tierschutz der Bundesregierung, dass beim Anbieten von Tieren im
öffentlichen Raum die Gefahr für unüberlegte Spontankäufe besonders hoch sein
kann. Infolge derartiger Spontankäufe kann auch das Risiko steigen, dass eine
vermehrte Zahl dieser spontan gekauften Heimtiere später im Tierheim
abgegeben wird. Um die beschriebenen Risiken und Gefahren zu minimieren, sieht die
Bundesregierung im vorliegenden Referentenentwurf zur Änderung des
Tierschutzgesetzes eine Regelung vor, mit der das Anbieten sowie die Abgabe von
Heimtieren an bestimmten öffentlich zugänglichen Orten eingeschränkt werden
soll.
17. Ist der Bundesregierung bekannt, dass laut Thomas Schröder, dem
Präsidenten des Deutschen Tierschutzbundes, ein Grund für die schwierige
Vermittlung von diversen Hunden auch die besonders hohen Steuern, die
für bestimmte Rassen anfallen, seien, und wenn ja, zieht die
Bundesregierung hieraus Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln, und
welche sind dies ggf. (vgl.
www.tagesspiegel.de/gesellschaft/tierschutzbe
auftragte-schlagt-alarm-zwei-drittel-aller-tierheime-in-deutschland-habe
n-aufnahmestopp-11147773.html)?
Die Bundesregierung nimmt die Einschätzung des Präsidenten des Deutschen
Tierschutzbundes zur Kenntnis. Der Bund hat keine diesbezügliche
Gesetzgebungskompetenz, da die gesetzlichen Grundlagen für die Ausgestaltung der
Hundesteuer als örtlicher Aufwandsteuer ausschließlich in der Zuständigkeit
der Länder (Artikel 105 Absatz 2a des Grundgesetzes – GG) und der
Gemeinden liegen. Das Aufkommen aus der Hundesteuer als örtlicher Aufwandsteuer
steht den Gemeinden bzw. den Gemeindeverbänden zu (Artikel 106 Absatz 6
Satz 1 GG).
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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