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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Ausgewählte Steuersätze der Mehrwertsteuer auf dem Prüfstand

(insgesamt 44 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

27.03.2024

Aktualisiert

26.04.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/1053404.03.2024

Ausgewählte Steuersätze der Mehrwertsteuer auf dem Prüfstand

der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Derzeit unterliegen steuerpflichtige Umsätze dem allgemeinen Regelsteuersatz von 19 Prozent, wobei bestimmte Umsätze mit 7 Prozent oder sogar 0 Prozent ermäßigt besteuert werden. Zu den ermäßigten Lieferungen mit einer siebenprozentigen Umsatzbesteuerung zählen etwa Lebensmittel, Bücher und orthopädische Prothesen. Dabei werden wiederum einzelne Lebensmittel, die eher Luxusgütern gleichen, nicht ermäßigt besteuert, wie z. B. Hummer.

Im Jahr 2010 wies der Bundesrechnungshof in seinen Berichten auf einen dringenden Reformbedarf hin. Dabei wurde empfohlen, den Katalog der Steuerermäßigungen grundlegend zu überarbeiten und jede einzelne Begünstigung einer systematischen Prüfung zu unterziehen (https://www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2010/ermaessigter-umsatzsteuersatz-volltext.pdf?__blob=publicationFile&v=1).

Da die Bundesregierung bzw. die Koalition von SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und FDP immer noch keine Reform angestoßen hat und die steuerliche Begünstigung durch den ermäßigten Steuersatz auf mittlerweile fast 35 Mrd. Euro jährlich angestiegen ist, hat der Bundesrechnungshof erneut eine Bestandsaufnahme zum ermäßigten Umsatzsteuersatz durchgeführt (https://www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2023/88-fa-umsatzsteuer-volltext.pdf?__blob=publicationFile&v=3). Der aktuelle Subventionsbericht der Bundesregierung verzeichnet, dass allein vier ermäßigt besteuerte Umsatzkategorien zu den zehn größten Steuervergünstigungen zählen.

Aufgrund dieser Empfehlungen möchten die Fragesteller Informationen darüber erhalten, welche konkreten Schritte die Bundesregierung erwägt, um die Regelungen zum ermäßigten Umsatzsteuersatz künftig zu reformieren.

Insbesondere interessiert die Fragesteller der zeitliche Rahmen für die Umsetzung sowie der aktuelle Stand der eingeleiteten Maßnahmen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen44

1

Wie erklärt die Bundesregierung, dass gewisse Lebensmittel, die mittlerweile alltäglich von vielen Menschen konsumiert werden, nicht dem ermäßigten Steuersatz unterliegen, wie

a) Tofu und Fleischersatzprodukte wie Saitan,

b) Milchersatzprodukte,

c) und Süßkartoffel?

2

Wie erklärt die Bundesregierung, dass Strom, welcher in unserer Gesellschaft lebensnotwendig sowie für die Dekarbonisierung der Volkswirtschaft und die damit verbundene Elektrifizierung dringend erforderlich ist, mit dem vollen Umsatzsteuersatz belegt ist?

3

Wie werden nach Kenntnis der Bundesregierung die oben genannten Lieferungen und Leistungen in den Anrainerstaaten Deutschlands und den übrigen EU-Mitgliedstaaten umsatzbesteuert (bitte tabellarisch auflisten)?

4

Welche weiteren mittlerweile alltäglichen Lebensmittel sind der Bundesregierung bekannt, die nicht dem ermäßigten Steuersatz unterliegen?

5

Wie werden diese Lebensmittel in den Anrainerstaaten Deutschlands und den übrigen EU-Mitgliedstaaten nach Kenntnis der Bundesregierung umsatzbesteuert (bitte tabellarisch auflisten)?

6

Beabsichtigt die Bundesregierung, der Empfehlung des Bürgerrates Ernährung zu folgen und unterschiedliche Ernährungsformen umsatzsteuerlich gleichzustellen (z. B. pflanzliche Milchersatzprodukte, Fleischersatzprodukte)?

7

Wie erklärt die Bundesregierung, dass die folgenden Lebensmittel dem ermäßigten Steuersatz unterliegen wie

a) Trüffel,

b) Wachteleier,

c) Froschschenkel,

und welche Personengruppen (insbesondere Einkommensschichten) profitieren am meisten von der Subvention?

8

Wie werden die oben genannten Lebensmittel in den Anrainerstaaten Deutschlands und den übrigen EU-Mitgliedstaaten nach Kenntnis der Bundesregierung umsatzbesteuert (bitte tabellarisch auflisten)?

9

Wie erklärt die Bundesregierung, dass Speisen in der Gastronomie dem Regelsteuersatz unterliegen, während Speisen zum Verzehr außer Haus dem ermäßigten Steuersatz unterliegen?

10

Wie werden die oben genannten Lieferungen und Leistungen in den Anrainerstaaten Deutschlands und den übrigen EU-Mitgliedstaaten nach Kenntnis der Bundesregierung umsatzbesteuert (bitte tabellarisch auflisten)?

11

Wie erklärt die Bundesregierung, dass Kinderpflegebedarf und Kinderhygieneartikel nicht dem ermäßigten Steuersatz unterliegen?

12

Wie werden Kinderhygieneprodukte in den Anrainerstaaten Deutschlands und den übrigen EU-Mitgliedstaaten nach Kenntnis der Bundesregierung umsatzbesteuert (bitte tabellarisch auflisten)?

13

Wie beurteilt die Bundesregierung die Einführung einer Steuerbefreiung auf Mittagessen in Schulen und Kitas, vor dem Hintergrund der Empfehlung des Bürgerrates vom 14. Januar 2024, ein kostenfreies Mittagessen zur Verfügung zu stellen?

14

Wie werden Mittagessen in Schulen und Kitas in den Anrainerstaaten Deutschlands und den übrigen EU-Mitgliedstaaten nach Kenntnis der Bundesregierung umsatzbesteuert (bitte tabellarisch auflisten)?

15

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, was die damaligen Beweggründe des Gesetzgebers dafür waren, Maulesel und Rennpferde dem ermäßigten Steuersatz zu unterwerfen, welche Personengruppen (insbesondere Einkommensschichten) profitieren am meisten von der Subvention, und inwiefern ist diese Begründung auf die heutige Lebensrealität anwendbar?

16

Wie werden Maulesel und Rennpferde in den Anrainerstaaten Deutschlands und den übrigen EU-Mitgliedstaaten nach Kenntnis der Bundesregierung umsatzbesteuert (bitte tabellarisch auflisten)?

17

Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass Maulesel und Rennpferde heute dem ermäßigten Steuersatz unterliegen?

18

Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass Kaffee, Tee und Mate dem ermäßigten Steuersatz unterliegen, Mineralwasser jedoch nicht?

19

Wie werden diese Getränke in den Anrainerstaaten Deutschlands und den übrigen EU-Mitgliedstaaten nach Kenntnis der Bundesregierung umsatzbesteuert (bitte tabellarisch auflisten)?

20

Warum hat die Bundesregierung die seit April 2022 geltende EU-Umsatzsteueränderungsrichtlinie, die die Einführung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für gewerbliche Verkäufe von Kunstgegenständen ermöglicht, noch nicht in nationales Recht umgesetzt?

21

Wie werden Kunstgegenstände und Sammlungsstücke in den Anrainerstaaten Deutschlands und den übrigen EU-Mitgliedstaaten nach Kenntnis der Bundesregierung umsatzbesteuert (bitte tabellarisch auflisten)?

22

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass eine nationale Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes im gewerblichen Kunsthandel die Wettbewerbssituation deutscher Unternehmen und insbesondere auch jüngerer oder weniger bekannter Künstlerinnen und Künstler auf dem europäischen und internationalen Kunstmarkt stärken würde?

23

Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass der Schienenbahnverkehr dem ermäßigten Steuersatz und Fernbusverkehr dem regulären Steuersatz unterliegt?

24

Wie werden Schienenbahn- und Fernbusverkehr in den Anrainerstaaten Deutschlands und den übrigen EU-Mitgliedstaaten nach Kenntnis der Bundesregierung umsatzbesteuert (bitte tabellarisch auflisten)?

25

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, was die damaligen Beweggründe des Gesetzgebers dafür waren, die kurzfristige Vermietung von Wohn- und Schlafräumen dem ermäßigten Steuersatz zu unterwerfen, und inwiefern ist diese Begründung auf die heutige Lebensrealität anwendbar?

26

Wie wird die kurzfristige Vermietung von Wohn- und Schlafräumen in den Anrainerstaaten Deutschlands und den übrigen EU-Mitgliedstaaten nach Kenntnis der Bundesregierung umsatzbesteuert (bitte tabellarisch auflisten)?

27

Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass die kurzfristige Vermietung von Wohn- und Schlafräumen dem ermäßigten Steuersatz unterliegt, und welche Personengruppen (insbesondere Einkommensschichten) profitieren am meisten von der Subvention?

28

Welche Konsequenzen hat der Anstieg der steuerlichen Begünstigung auf 35 Mrd. Euro jährlich aufgrund des ermäßigten Steuersatzes aus der Sicht der Bundesregierung auf den Bundeshaushalt?

29

Wie hoch wären die Steuermehreinnahmen, wenn man die ermäßigte Besteuerung folgender Lieferungen bzw. sonstiger Leistungen abschaffen würde, wie

a) Maulesel und Rennpferde,

b) kurzfristige Vermietung von Wohn- und Schlafräumen?

30

Wie hoch wären die Steuermindereinnahmen bei der Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes von 7 Prozent beim gewerblichen Kunsthandel im Vergleich zur aktuellen sogenannten Differenzbesteuerung?

31

Zieht die Bundesregierung in Erwägung, der Empfehlung des Bürgerrates Ernährung zu folgen, den Rohstoff Zucker künftig nicht mehr als Grundnahrungsmittel zu klassifizieren und den Umsatzsteuersatz dementsprechend auf 19 Prozent anzupassen, und wenn nein, warum nicht?

32

Zieht die Bundesregierung in Erwägung, der Empfehlung des Bürgerrates Ernährung zu folgen und Fleisch, das in der Haltungsform 1 und 2 hergestellt wurde, mit 19 Prozent zu besteuern?

33

Hat die Bundesregierung geprüft, ob eine vom Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, vorgeschlagene Tierwohlabgabe im Rahmen der Umsatzsteuer unionsrechtlich möglich wäre?

34

Hält die Bundesregierung die Einführung einer Tierwohlabgabe im Rahmen der Umsatzsteuer für zielführend?

35

Beabsichtigt die Bundesregierung, eine Evaluation der umsatzsteuerlichen Begünstigungen durchzuführen, und wenn nein, warum nicht?

36

Wird die Bundesregierung die Warnung des Bundesrechnungshofes vor der Einführung zusätzlicher ermäßigter Umsatzsteuersätze und des Nullsatzes, wie es durch eine neue Richtlinie vorgeschlagen wurde, beachten?

37

Wie kann aus Sicht der Bundesregierung vermieden werden, dass die Unterscheidung zwischen Schwimmbad und Erholungsbad, die aufgrund des ermäßigten Steuersatzes regelmäßig streitanfällig ist, zu Rechtsunsicherheiten führt?

38

Wie beurteilt die Bundesregierung die Einführung eines einheitlich gleich hohen Steuersatzes auf alle derzeit steuerpflichtigen Umsätze bei gleichbleibendem Steueraufkommen?

39

Welche IT-Systeme wurden in den vergangenen Jahren innerhalb der Finanzverwaltung zur Umsatzbesteuerung modernisiert, und wie hoch waren die Effizienzgewinne für die Arbeit der Bundesfinanzverwaltung, und welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die Länder zur Modernisierung der Landesfinanzverwaltungen zu motivieren und sie dabei zu unterstützen?

40

Zu welchem Ergebnis ist die Bundesregierung bei der grundlegenden Prüfung des „Einsatzes von Blockchain-Technologie in der Bundesverwaltung“ gekommen (Antwort zu Frage 15 auf Bundestagsdrucksache 20/4181)?

41

Welche Gegenargumente existieren nach Kenntnis der Bundesregierung in anderen EU-Mitgliedstaaten, die zu den „bekannten divergenten Positionen der EU-Mitgliedstaaten“ beim Thema „Ausweitung der Umsätze, die mit dem Reverse-Charge-Verfahren abgewickelt werden können“, führen (Antwort zu Frage 21 auf Bundestagsdrucksache 20/4181)?

42

Wie erklärt sich die Bundesregierung den Grund dafür, dass die Steuerbemessungsgrundlage der Umsatzsteuer in Deutschland niedriger ist als in anderen OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung)-Ländern (https://taxfoundation.org/data/all/eu/value-added-tax-bases-europe/)?

43

Wie erklärt sich die Bundesregierung den Grund dafür, dass die Umsatzsteuersätze im OECD- bzw. EU-Vergleich tendenziell höher sind als in Deutschland?

44

Beabsichtigt die Bundesregierung, eine Gesetzesinitiative zur Reform der Umsatzsteuersätze im Laufe dieser Legislaturperiode zu initiieren, und wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 27. Februar 2024

Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion

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