Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Marc Jongen, Nicole Höchst,
Martin Reichardt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 20/10574 –
Die demografische Situation in Deutschland vor dem Hintergrund nicht
bestandserhaltender Geburtenzahlen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Nachwuchs- und Fachkräftemangel, steigende Sozialabgaben für Berufstätige,
die Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme, zunehmende Überalterung,
eine seit langem nicht mehr bestandserhaltende Geburtenrate, die nach
Auffassung der Fragesteller offenbar durch eine weitgehend unregulierte
Zuwanderung kompensiert werden soll, bedrohen Deutschlands Zukunftsfähigkeit. Alle
diese Krisensymptome lassen sich im Kern auf eine Ursache zurückführen
(summarisch dazu beispielsweise: Interview mit Prof. Dr. Herwig Birg: Die
Überalterung lässt sich durch Migration nicht stoppen, Die Tagespost, 19. Mai
2022, S. 35), die seit Jahrzehnten in auffälliger Art beschwiegen oder
relativiert wird, nämlich die demografische Katastrophe und die mit ihr verbundene
„Aufzehrung“ von „Humansubstanz“ in „postindustriellen Gesellschaften“
(Schmid, Josef: Bevölkerungsrückgang und demografische Alterung – Ein
Problemaufriss mit Folgenabschätzung, in: Politische Studien, Sonderheft
2/2002: Antworten auf die demografische Herausforderung, S. 19 bis 43, hier:
S. 20).
Versuche, die Hebung der seit Jahrzehnten zu niedrigen Geburtenquote zum
Thema von zentraler nationaler Bedeutung zu machen, gab es des Öfteren; sie
drangen aber nach Ansicht der Fragesteller nicht durch, sondern wurden
einhellig beschwiegen, wie es der Bevölkerungswissenschaftler Prof. Dr. Herwig
Birg ausdrückte (
www.herwig-birg.de/downloads/dokumente/Demografische
Uhr-Wirtschaftswoche.pdf; letzter Zugriff: 8. Februar 2023).
Bevölkerungspolitik, verstanden als „zielgerichtete Maßnahme vornehmlich staatlicher
Institutionen“, um die Bevölkerungsentwicklung z. B. durch „Einwirken auf
Geburtenhäufigkeit […] zu beeinflussen“ (vgl.
www.spektrum.de/lexikon/geogra
phie/bevoelkerungspolitik/913; 15. Dezember 2023), sei, so Prof. Dr. Herwig
Birg, „mehr als ein Tabu“ (
www.herwig-birg.de/downloads/dokumente/Demo
grafischeUhr-Wirtschaftswoche.pdf; letzter Zugriff: 8. Februar 2024).
Angesichts der dramatischen demografischen Entwicklung muss in den Augen
der Fragesteller das politische Bestreben aber dahin gehen, dieses „Tabu“
(s. o.) zu durchbrechen. Zu konstatieren ist nämlich bereits seit längerem eine
fortschreitende demografische Alterung in Deutschland, die auch durch
Zuwanderung nicht umkehrbar ist (Birg, Herwig: Die demographische Alterung
Deutscher Bundestag Drucksache 20/10799
20. Wahlperiode 21.03.2024
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat vom
21. März 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
in Deutschland, in: Die neue Ordnung, 4/2018, S. 244 – 254, hier: S. 246. vgl.
auch: Birg, Herwig: Die Gretchenfrage der deutschen Demographiepolitik:
Erneuerung der Gesellschaft durch Geburten im Inland oder durch
Zuwanderungen aus dem Ausland?, in: Zeitschrift für Staats- und Europawissenschaften,
3/2016, Vol. 14, S. 351 bis 377, hier: S. 374). Hierzu trage, so Prof. Dr.
Herwig Birg, die niedrige Geburtenrate „am meisten“ bei, „während die
zunehmende Lebenserwartung diese Wirkung nur verstärkt“, was in der
Wissenschaft „unumstritten“ sei (ebd., Gretchenfrage, S. 245). Die demografische
Alterung beruht demnach auf den abnehmenden Kinderzahlen pro Frau und erst
dann auf der steigenden Lebenserwartung.
Spätestens mit dem Renteneintritt der Generation der „Baby Boomer“ (also
der Jahrgänge 1955 bis 1969) wird sich die demografische Herausforderung,
in der sich Deutschland seit Jahrzehnten befindet, unmittelbar auf den
Arbeitsmarkt und die Sozialversicherungen auswirken. Knapp 13 Millionen
Erwerbspersonen in Deutschland werden in den nächsten 15 Jahren das
Renteneintrittsalter erreichen; das ist fast ein Drittel der gesamten Erwerbsbevölkerung
(Stand 2021;
www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2022/08/PD22_3
30_13.html; letzter Zugriff: 8. Februar 2024). Diese Erwerbspersonen können
nach dem jetzigen Stand der Dinge nur teilweise ersetzt werden, weil
Deutschland nach Meinung der Fragesteller seit Jahrzehnten auf eine Politik der
Geburtenförderung verzichtet.
Die bisherige Antwort der Bundesregierung auf diese Entwicklung war und ist
eine nach Auffassung der Fragesteller permissive Migrations- und Asylpolitik,
die allerdings nicht zu einer ausreichend qualifizierten Zuwanderung geführt
hat, sondern zu einem seit Jahren anhaltenden, unvermindert hohen Zustrom
unqualifizierter Migranten, zum Teil sogar Analphabeten (
www.dw.com/de/vi
ele-analphabeten-in-integrationskursen/a-52224718; letzter Zugriff: 8. Februar
2024), in die sozialen Sicherungssysteme (vgl. z. B. dserver.bundestag.de/brd/
2014/0202-14.pdf, Antrag des Freistaates Bayern, Entschließung des
Bundesrates – Zuwanderung in die sozialen Sicherungssysteme: „Freizügigkeit darf
nicht als Wahlfreiheit in Bezug auf die besten Sozialleistungen Europas
missverstanden werden. Solche Entwicklungen würden die Solidaritätsbereitschaft
unterminieren. Die steigende Inanspruchnahme von Sozialleistungen belastet
Sozialleistungssysteme und Kommunen. Daher gilt es, wirksam eine
Einwanderung aus der EU in die sozialen Sicherungssysteme zu verhindern.“).
Festzuhalten ist nach Auffassung der Fragesteller, dass der massive
Geburtenrückgang, der seit den 1970er-Jahren anhält, seitens der Politik zu einem
administrativen Problem neutralisiert worden ist. Das zeigt sich bereits an dessen
Framing, ist doch grundsätzlich von einem „demographischen Wandel“ (vgl.
z. B.
www.demografie-portal.de/DE/Publikationen/2015/weiterentwickelte-de
mografiestrategie-der-bundesregierung.pdf?__blob=publicationFile&v=9;
letzter Zugriff: 8. Februar 2024) die Rede, wenn es darum geht, dass die
Geburtenrate in Deutschland in dramatischer Weise rückläufig ist.
„Demographischer Wandel“ meint im Klartext: Es werden seit langem nur noch zwei Drittel
der Zahl der Kinder geboren, die zur Bestandserhaltung notwendig wären, was
in Verbund mit den Folgen der Massenmigration nach Deutschland zu einer
nachhaltigen Veränderung der Bevölkerungsstruktur führt. Dass sich hier ein
Umbruch abspielt, der „in der neueren Geschichte ohne Beispiel“ ist (Miegel,
Meinhard, Stephanie Wahl [1993]: Das Ende des Individualismus. Die Kultur
des Westens zerstört sich selbst, Bonn, S. 141), spiegelt sich nach Auffassung
der Fragesteller in keiner Weise im öffentlichen Diskurs wider. Auch der
britische Bevölkerungswissenschaftler Paul Morland stellte jüngst fest, dass
Europa „ein demographisches Katastrophengebiet“ sei. Es gebe die Länder, in
denen es „schlecht“ liefe, und dann noch jene, in denen es „miserabel“ liefe.
Hierzu zählt er auch Deutschland (
www.spiegel.de/ausland/bevoelkerungsent
wicklung-welche-laender-wachsen-welche-schrumpfen-a-07dc10a4-46e3-409
0-8e1d-b255499eb3c2; letzter Zugriff: 14. Dezember 2023).
Prof. Dr. Herwig Birg führt diesen Befund unter anderem darauf zurück, dass
sich in Deutschland schon lange vor dem Atomausstieg „eine Art
Demographie-Ausstieg“ vollzogen habe, der alles übertreffe, „was man sich unter dem
Begriff Politikversagen vorstellen kann“ (Birg, Herwig (2012): Deutschlands
Ausstieg aus seiner demographischen Zukunft, in: Hennerkes, Brun-Hagen,
Augustin, George (Hrsg.): Wertewandel mitgestalten, Freiburg i. Br., S. 478
bis 490, hier: S. 478). Die Gründe, die Prof. Dr. Herwig Birg hierfür anführt,
sind vielsagend; er konstatiert, dass bevölkerungswissenschaftliche Themen
und demografische Probleme „in der Öffentlichkeit als politische
Schmuddelthemen“ gälten, „mit denen man sich besser nicht zu intensiv beschäftigt, weil
man sich sonst der Gefahr von Missverständnissen aussetzt und sich
automatisch mit Problemen wie Nationalismus, Rechtsradikalismus und mit unserer
jüngsten Geschichte konfrontiert sieht“ (Birg, Herwig: Demographisches
Wissen und politische Verantwortung. Überlegungen zur
Bevölkerungsentwicklung Deutschlands im 21. Jahrhundert, in: Zeitschrift für
Bevölkerungswissenschaft, 3/1998, S. 221 – 251, hier: S. 247).
Es kann deshalb nach Auffassung der Fragesteller nicht wundern, dass auch
die zu Beginn der 1990er-Jahre im Auftrag des Bundesministeriums für
Forschung und Technologie (BMFT) durch den Sozialwissenschaftler Prof.
Dr. Meinhard Miegel und die Politikwissenschaftlerin Stephanie Wahl erstellte
Studie „Das Ende des Individualismus. Die Kultur des Westens zerstört sich
selbst“ ohne Konsequenzen blieb. Miegel und Wahl fokussieren in dieser
Studie, die die Gründe für die anhaltend geringe Geburtenrate in Deutschland
aufzuhellen versucht, die „extreme Betonung der Interessen des Einzelnen
gegenüber der Gemeinschaft“ und die daraus folgende Überbetonung
„individualistischer Neigungen und Verhaltensweisen“. 30 Jahre nach Erscheinen dieser
Untersuchung müsse konstatiert werden, dass die „Maximen
individualistischer Kultur“ (Miegel, Meinhard/Wahl Stephanie (1993), S. 120) nicht
zurückgedrängt wurden, sondern durch linke Identitätspolitik und staatliche
Förderprogramme für Minderheiten, um deren „Sichtbarkeit“ zu steigern, bis hin
zum „Selbstbestimmungsgesetz“ (
www.bmj.de/DE/themen/gesellschaft_famil
ie/queeres_leben/selbstbestimmung/selbstbestimmung_node.html; letzter
Zugriff: 8. Dezember 2023) nach Ansicht der Fragesteller weiter radikalisiert
würden. Dass der Forderung von Miegel und Wahl, nämlich der
Bevölkerungspolitik in Deutschland künftig „einen hohen Rang“ (Miegel/Wahl,
Individualismus, S. 13) einzuräumen, seitens der Politik in keiner Weise
nachgekommen wurde, rundet in den Augen der Fragesteller das Bild ab.
An diesem Befund hat nach Auffassung der Fragesteller auch die Enquête-
Kommission Demographischer Wandel nichts geändert. In deren
Schlussbericht, der Ende März 2002 veröffentlicht wurde, fällt der Begriff
Bevölkerungspolitik bezeichnenderweise kein einziges Mal (Schlussbericht der
Enquête-Kommission „Demographischer Wandel – Herausforderungen unserer
älter werdenden Gesellschaft an den Einzelnen und die Politik“),
Bundestagsdrucksache 14/8800; letzter Zugriff: 21. November 2023). Ähnlich ist der
Befund in der „Demografiestrategie der Bundesregierung“ von 2017, in der der
für den demografischen Diskurs zentrale Begriff „Geburtenrate“ gerade ein
Mal fällt und der Begriff Bevölkerungspolitik keine Erwähnung findet (Jedes
Alter zählt. Die Demografiestrategie der Bundesregierung,
www.bmfsfj.de/res
ource/blob/137854/d54ed3c30bef003b10abb00df394ae4b/demografiestrategi
e-der-bundesregierung-data.pdf; letzter Zugriff: 22. November 2023). Prof.
Dr. Herwig Birg urteilte, dass diese „Demografiestrategie (…) den Namen“
nicht verdiene. Da sei „nur von den Auswirkungen die Rede (…) kein Satz
über die Ursachen“ (
www.wiwo.de/politik/deutschland/herwig-birg-die-demo
grafische-uhr-tickt-unbarmherzig/11451966.html; letzter Zugriff: 22.
November 2023). Dass das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) selbst
den „Demografischen Wandel“, der „neu zu entdecken“ sei, noch für „bunt
und vielfältig“ (
www.bib.bund.de/Publikation/2022/pdf/Demografischen-Wan
del-neu-entde-cken.pdf;jsessionid=929A550787DDA6D5958641F2359BFF4
0.intranet242?__blob=publicationFile&v=7; S. 2 (Vorwort Prof. Katharina
Spieß);
www.bib.bund.de/Publikation/2022/pdf/Demografischen-Wandel-neu-
entde-cken.pdf;jsessionid=929A550787DDA6D5958641F2359BFF40.intranet
242?__blob=publicationFile&v=7; letzter Zugriff: 23. November 2023)
erklärt, kann aus Sicht der Fragesteller nur als Versuch eingestuft werden, die
Dramatik der Sachlage zu verschleiern.
Die Denunzierung der Bevölkerungswissenschaft als eine im Kern
„nationalsozialistische[n], rassistische[n], zumindest faschistische[n]
Wissenschaftsrichtung“ (Mackensen, Rainer [2003]: Wozu Geschichte der
Bevölkerungswissenschaft in Deutschland? Vorstellung des DFG-
Schwerpunktprogramms, in: Sitzungsberichte der Leibniz-Sozietät, Bd. 62/2003, S. 11 – 22,
hier: S. 13) hat diesen Wissenschaftszweig in seiner „akademischen
Entwicklung sowie in der öffentlichen und wissenschaftlichen Wahrnehmung“
behindert, wie der Bevölkerungswissenschaftler Prof. Dr. Rainer Mackensen
feststellte (Mackensen, ebd.). Diese Feststellung hat bis heute Gültigkeit, auch
wenn es 1973 mit der Gründung des Instituts für Bevölkerungswissenschaft in
der Bundesrepublik Deutschland zu „einer gewissen Konsolidierung“ kam. In
der medialen und politischen Wahrnehmung blieb sie laut Mackensen aber
eine „als unheilsträchtig empfundene Disziplin“ (Mackensen, ebd.). Heute tritt
nach Auffassung der Fragesteller klar und deutlich zutage, welche
unheilvollen Konsequenzen diese Diffamierung der Bevölkerungswissenschaft als
angeblich NS-affine Disziplin im Hinblick auf die wissenschaftliche Analyse der
demografischen Entwicklung Deutschlands zeitigt.
Die Auflösung der drei Lehrstühle für Bevölkerungswissenschaft, die nach
dem Zweiten Weltkrieg in Bamberg, Bielefeld und Berlin neu gegründet
worden waren, unterstreicht diesen Befund. Das Institut für
Bevölkerungsforschung und Sozialpolitik (IBS) der Universität Bielefeld mit seinem Lehrstuhl
für Bevölkerungswissenschaft, so berichtete Prof. Dr. Herwig Birg, wurde im
Jahr 2004 (dem Jahr seiner Emeritierung) als „zentrale, fakultätsunabhängige
wissenschaftliche Einrichtung auf der Ebene des Senats (gegen den
dringenden Rat aller Experten) aufgelöst und in ein kleines Fakultätsinstitut als Teil
der Fakultät für Gesundheitswissenschaft der Universität Bielefeld
umgewandelt“. Ähnlich sei das zeitgleiche Vorgehen bei der Auflösung des Lehrstuhls
für Bevölkerungssoziologie an der Universität Bamberg bei der Emeritierung
von Prof. Dr. Josef Schmid gewesen. Der Wegfall des dritten Lehrstuhls für
Demographie an der Humboldt-Universität zu Berlin sei „offiziell mit
Sparzwängen begründet“ worden (Birg, Herwig: Die demographische Alterung in
Deutschland, in: Die neue Ordnung, 4/2018, S. 244 bis 254, hier: S. 248 f.).
Die Auflösung dieser Lehrstühle muss aus Sicht der Fragesteller vor dem
Hintergrund, dass die Bevölkerungsstruktur durch ein Migrationsgeschehen, das
ein immer schärferes Tempo annimmt, nachhaltig verändert wird, irritieren.
2016 prognostizierte Prof. Dr. Herwig Birg, dass wir in „zwanzig, dreißig
Jahren (…) nur noch eine Bevölkerung haben“ werden. Als Kriterium gab Prof.
Dr. Herwig Birg an, „dass die Mitglieder eines Volkes idealerweise noch
gemeinsame Werte“ teilten, „während die Bevölkerung eine beliebige Anzahl
von Menschen ist, die nichts miteinander zu tun haben“ müssten (
www.nzz.c
h/folio/das-volk-von-morgen-ld.1622430; letzter Zugriff: 22. November
2023).
Mittlerweile hat etwa jeder vierte Einwohner Deutschlands einen
Migrationshintergrund. Das ist ein Ergebnis des Mikrozensus des Statistischen
Bundesamtes über die Bevölkerung mit Migrationshintergrund (
www.destatis.de/DE/
Presse/Pressemitteilungen/2023/04/PD23_158_125.html; letzter Zugriff:
22. November 2023). Von dieser Gruppe ist in Deutschland etwa jede vierte
Person muslimisch (
www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Forschung/Forsc
hungsberichte/fb38-muslimisches-le-ben.pdf;jsessionid=C0DE6E0499E7DAE
38132CC2879C6C485.internet571?__blob=publicationFile&v=14, S. 37;
letzter Zugriff: 22. November 2023). Mit Blick auf die weitere demografische
Entwicklung ist von Bedeutung, dass vier von zehn Kindern unter fünf Jahren
einen Migrationshintergrund haben (
www.bpb.de/kurz-knapp/zahlen-und-fakt
en/soziale-situation-in-deutschland/150599/bevoelkerung-mit-migrationshinte
rgrund-nach-alter/; letzter Zugriff: 22. November 2023). Je jünger also die
Altersgruppe, desto höher ist demnach der Anteil von Personen mit
Migrationshintergrund.
Unter den Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit wanderten im Jahr
2022 83 000 mehr aus als ein. Diese Nettoabwanderung von zum großen Teil
gut ausgebildeten deutschen Staatsbürgern habe laut Statistischem Bundesamt
bereits 2005 begonnen (
www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2023/
06/PD23_249_12411.html#:~:text=Bei%20Personen%20mit%20deutscher%2
0Staatsangeh%C3%B6rigkeit,2021%3A%20%2D64%20000; letzter Zugriff:
1. März 2024). Doch im vergangenen Jahr nahm die Entwicklung weiter Fahrt
auf. Der Saldo wuchs von 64 000 auf 83 000 Menschen. Es sind Abwanderer,
die Deutschland vor dem Hintergrund der immer bedrohlichere Ausmaße
annehmenden demografischen Krise nach Ansicht der Fragesteller dringend
bräuchte.
Prof. Dr. Herwig Birg hat mit Blick auf diese Krise fünf Problemfelder
benannt, die er als „fünf demographische Plagen“ bezeichnet. Hierunter
subsumiert er Verteilungskonflikte zwischen der alten und jungen Generation,
zwischen Menschen mit bzw. ohne Nachkommen, Konflikte zwischen
„demographischen Entleerungsgebieten“ und „demographisch wachsenden
Metropolregionen“, Verteilungskonflikte zwischen Menschen mit und ohne
Migrationshintergrund sowie Konflikte zwischen Ländern im Norden und Süden
Europas (Birg, Herwig: Die Gretchenfrage der deutschen Demographiepolitik,
S. 372 f.). Das Nichthandeln im Hinblick auf diese immer schärfer
hervortretenden Problemfelder bedeutet, dass sich die demografische Krise weiter
verschärfen wird.
Aus Sicht der Fragesteller ist additiv zu diesen fünf Problemfeldern im
Zusammenhang mit der demografischen Krise und der nach Meinung der
Fragesteller unregulierten Zuwanderung vor allem aus kulturfernen Regionen auch
die Frage der Verflüssigung der kulturellen Identität hinzuzuziehen, an deren
Stelle zunehmend „Diversität“ bzw. „Vielfalt“ im Sinne einer Pluralität von
Kulturen treten soll. Die Staatsministerin für Kultur und Medien Claudia Roth
erteilte einer Leitkultur eine entschiedene Absage; man solle „jetzt aber bitte
schön nicht mit Leitkultur kommen, was immer das sein mag“. Gleichzeitig
bekannte sie sich zur „Diversität“ (
www.bundesregierung.de/breg-de/bundesre
gierung/interview-augsburg-1991962; letzter Zugriff: 14. Februar 2024).
Die Fragesteller machen in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass
der syrischstämmige Politikwissenschaftler Prof. Dr. Bassam Tibi bereits vor
gut 25 Jahren eine Leitkultur für unabdingbar erklärt hat, wenn die Deutschen
Migranten integrieren wollten. „Zu jeder Identität“, so Prof. Dr. Bassam Tibi,
gehört eine Leitkultur!“ (
www.bpb.de/shop/zeitschriften/apuz/26535/leitkultu
r-als-wertekonsens/#art1; letzter Zugriff: 14. Februar 2024; vgl. auch: Europa
ohne Identität? Die Krise der multikulturellen Gesellschaft, München 1998,
1. Aufl., S. 183). Dabei betonte Prof. Dr. Bassam Tibi, dass sich diese
Leitkultur an „europäischen Werten“ orientieren müsse. Diese „europäischen Werte“
haben folgende Inhalte: „das Primat der Vernunft vor religiöser Offenbarung,
d. h. vor der Geltung absoluter Wahrheiten; individuelle Menschenrechte (also
nicht Gruppenrechte), zu denen im besonderen Maße die Glaubensfreiheit zu
zählen ist; säkulare, auf der Trennung von Religion und Politik basierende
Demokratie; [einen] allseitig anerkannten Pluralismus sowie ebenso gegenseitig
geltende Toleranz, die bei der rationalen Bewältigung von kulturellen
Unterschieden hilft“ (
www.bpb.de/shop/zeitschriften/apuz/26535/leitkultur-als-wert
ekonsens/#art1; letzter Zugriff: 14. Februar 2024).
Diese Werte müssten für alle Menschen, die in Europa leben, so Prof.
Dr. Bassam Tibi, „verbindlich sein“ (
www.welt.de/print-welt/article384136/Le
itkultur-und-innere-Sicherheit.html; letzter Zugriff: 14. Februar 2024). Die
Europäer verstünden nicht, dass „Wertebeliebigkeit hier bedeuten würde, dass
jede kulturelle Gruppe, die im Rahmen der Migration kommt, ihre Kultur in
Europa ausleben“ könne. Die Folge sei „eine Balkanisierung des
Gemeinwesens“. Europa werde dann „ein multiethnisches Wohngebiet ohne eine
zivilisatorische Identität werden und mit entsprechenden Konfliktpotenzialen leben
müssen, für die es keine Konzepte“ habe (ebd.). Friedrich Merz – damals
Vorsitzender der Fraktion der CDU/CSU – nahm den Begriff Leitkultur im Jahr
2000 auf, sprach aber von „deutscher Leitkultur“, der sich Zuwanderer, die
„auf Dauer“ in Deutschland leben wollten, anpassen müssten (rp-online.de/pol
itik/zuwanderer-sollen-sich-deutscher-kultur-anpassen_aid-8244647; letzter
Zugriff: 15. Februar 2024).
Das Ziel dieser Kleinen Anfrage ist es vor dem skizzierten Hintergrund,
Aufschluss darüber zu erhalten, wie die Bundesregierung die demografische
Entwicklung der letzten Jahrzehnte im Hinblick auf den Erhalt der sozialen
Sicherungssysteme und ihre Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt (Stichwort
Fachkräftemangel) beurteilt und welche Maßnahmen sie ggf. zu ergreifen gedenkt,
um eine Politik der Geburtenförderung anzustoßen, die mittel- bis langfristig
zu bestandserhaltenden Geburtenzahlen führt.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die angesprochenen demografischen Entwicklungen, insbesondere stetig
niedrige Geburtenraten und der positive Trend einer hohen und noch steigenden
Lebenserwartung, zeigen sich weltweit in allen entwickelten Industrienationen. Es
handelt sich um langfristige Entwicklungen, die durch politische Maßnahmen
nur sehr begrenzt beeinflusst und nicht umgekehrt werden können. Aus Sicht
der Bundesregierung kommt es für die Zukunftsfähigkeit des Landes daher
darauf an, dass es sich auf solche Entwicklungen einstellt, sie gestaltet und
erfolgreich mit diesen Veränderungen umgeht.
Entscheidend ist, dass sich die demografischen Entwicklungen einer
Gesellschaft nicht auf Geburtenzahlen reduzieren lassen. Vielmehr ist eine Reihe von
Faktoren zu berücksichtigen. Demografische Entwicklungen betreffen nahezu
alle Lebensbereiche der Menschen, wie Familienleben, das Aufwachsen von
Kindern, Lebensform und Lebensqualität im Alter, eine längere und häufig
gesündere Lebensdauer vieler Menschen, Zusammenhalt der Generationen,
wachsende Vielfalt der Gesellschaft, Außen- und Binnenwanderung,
Arbeitsmarkt und Fachkräftesicherung sowie Möglichkeiten für ehrenamtliche
Tätigkeiten, Stabilität der sozialen Sicherungssysteme und Gleichwertigkeit der
Lebensverhältnisse in den Regionen. Diese Aspekte sind vielfach miteinander
verknüpft, greifen ineinander und sind somit voneinander abhängig und bedingen
sich gegenseitig. Demografiepolitik kann daher keinesfalls isoliert auf einzelne
Aspekte, wie beispielsweise Geburtenzahlen, fokussieren, sondern es bedarf
eines breiten Bündels an Maßnahmen auf zahlreichen Handlungsfeldern. Diese
Handlungsfelder werden in der Demografiestrategie der Bundesregierung
abgebildet.
Bereits im Jahr 2012 hat die Bundesregierung eine erste Demografiestrategie
erarbeitet und seitdem weiterentwickelt (
www.demografie-portal.de/DE/Politi
k/Bund/demografiestrategie.html) (Demografiestrategie der Bundesregierung).
Die Arbeiten dazu wurden bis 2017 durch einen Arbeitsgruppenprozess
begleitet, der einen intensiven Dialog und Austausch mit Vertreterinnen und
Vertretern aller staatlichen Ebenen, der Wirtschaft, den Sozialpartnern, den
Verbänden, der Wissenschaft und der Zivilgesellschaft beinhaltete, die ihre Expertise
eingebracht haben.
Auf dieser Basis ist es Ziel der Demografiepolitik der Bundesregierung,
bestmögliche Rahmenbedingungen zu schaffen, um Menschen aller Generationen
die Möglichkeit zu geben, eigene Potenziale und Fähigkeiten zu nutzen und in
ein gutes Zusammenleben einzubringen. Grundlagen sind Chancengleichheit
und gerechte Teilhabemöglichkeiten, welche den gesellschaftlichen
Zusammenhalt stärken und letztlich die Voraussetzungen für ein demokratisches
Gemeinwesen sichern.
Hierzu stellen international vernetzte Ressortforschungseinrichtungen wie
beispielsweise das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB), das Deutsche
Jugendinstitut (DJI), das Deutsche Zentrum für Altersfragen (DZA) oder das
Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) der Bundesregierung
kontinuierlich unabhängige wissenschaftliche Expertise zu verschiedensten Fragen
des demografischen Wandels zur Verfügung, die in die Gestaltung politischer
Maßnahmen einfließt.
Innerhalb ihrer Zuständigkeit setzen die Bundesressorts entsprechende
Maßnahmen um. Sie informieren Bürgerinnen und Bürger dazu über regelmäßige
Öffentlichkeitsarbeit und über Berichte, wie beispielsweise den
Rentenversicherungsbericht oder den Bericht zur Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen,
und insbesondere über ihre Websites.
Ergänzend informiert das Demografieportal des Bundes und der Länder
(
www.demografie-portal.de/DE/Startseite.html) (Demografieportal des Bundes
und der Länder) über demografische Themen, stellt zahlreiche Projekte
beispielgebend heraus und bietet allen Akteuren eine Plattform für Diskussion,
Erfahrungsaustausch und Vernetzung.
Mit Blick auf bevölkerungswissenschaftliche Fragestellungen bietet zudem
insbesondere das BiB auf seiner Website sowie in seinen zahlreichen
Publikationen, die sich an die breite Öffentlichkeit richten, laufend Informationen und
Analysen (
www.bib.bund.de/DE/Startseite.html) (BiB).
1. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zu der von Demografen in
ihren Auswirkungen als kritisch bewerteten Geburtenrate in Deutschland
gebildet (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), die seit Jahrzehnten bei
1,4 bis 1,5 Lebendgeborenen pro Frau liegt und damit deutlich unter dem
Reproduktionsniveau von 2,1 (durchschnittliche Zahl der Kinder) bleibt,
das von Bevölkerungswissenschaftlern als bestandserhaltend eingestuft
wird?
a) Wenn ja, welche (bitte auch darauf eingehen, auf welchen Studien
diese Haltung basiert)?
b) Wenn nein, warum hat sich die Bundesregierung hierzu bisher keine
Auffassung erarbeitet?
Die Fragen 1 bis 1b werden gemeinsam beantwortet.
Ob Menschen Kinder bekommen oder nicht, ist eine individuelle, private
Entscheidung, die von vielen Faktoren abhängt. Neben persönlichen Einstellungen
und Voraussetzungen wie beispielsweise dem eigenen Kinderwunsch,
persönlichen Lebenszielen oder der Partnerschaftssituation sind vor allem auch gute
Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf wichtig.
Politik kann die individuellen Faktoren nur begrenzt beeinflussen. Ziel der
Bundesregierung ist es, für alle Familien gute Rahmenbedingungen zu schaffen
und Menschen mit Kinderwunsch eine Familiengründung zu erleichtern.
2. Auf welche Ursachen führt die Bundesregierung die seit Jahrzehnten
nicht bestandserhaltende Geburtenrate in Deutschland zurück?
a) Hat die Bundesregierung Studien herangezogen, in denen diese
Ursachen Gegenstand einer Untersuchung waren, wenn ja, welche, und
wenn nein, kann die Bundesregierung die Gründe dafür darlegen,
warum sie derartige Studien nicht herangezogen hat?
Die Fragen 2 und 2a werden gemeinsam beantwortet.
Die Ursachen der derzeitigen Fertilitätsmuster sind multikausal und die
Entwicklung ist kein deutsches Phänomen. In der Bundesrepublik Deutschland lag
die Geburtenrate nach 1975 für vier Jahrzehnte im Bereich zwischen 1,2 bis
1,4 Kindern pro Frau. Von 2015 bis 2021 pendelte der Wert zwischen 1,5 und
1,6 und ist innerhalb der vergangenen beiden Jahre, die durch Krisen und
Unsicherheiten geprägt waren, zurückgegangen auf rund 1,36 im Herbst 2023. Die
Geburtenraten liegen europaweit überwiegend etwa zwischen 1,1 und 1,9. Die
Bundesrepublik Deutschland liegt seit einigen Jahren etwa im europäischen
Mittelfeld.
Zu den Ursachen gibt es umfassende Literatur auf europäischer Ebene wie
beispielsweise Balbo N, Billari FC, Mills M. Fertility in Advanced Societies: A
Review of Research: La fécondité dans les sociétés avancées: un examen des
recherches. Eur J Popul. 2013 Feb;29(1):1-38. doi: 10.1007/s10680-012-9277-
y., Kohler, Hans-Peter, Francesco C. Billari, and José Antonio Ortega. “Low
fertility in Europe: Causes, implications and policy options.” The baby bust:
Who will do the work (2006): 48–109.
Einen deutschsprachigen Überblick zur Fertilitätsentwicklung und zu den
Ursachen siehe beispielsweise: Bujard, Martin; Milewski, Nadja; Passet-Wittig,
Jasmin (2022): Fertilität. In: Arránz Becker, O., Hank, K., Steinbach, A. (eds)
Handbuch Familiensoziologie. Springer VS, Wiesbaden, doi.org/
10.1007/978-3-658-35215-8_14-1.
b) Hat die Bundesregierung Maßnahmen eingeleitet, um diesen Ursachen
entgegenzuwirken, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?
Eine Erhöhung der Geburtenrate auf einen Wert von 2,1 kann die Politik nicht
beschließen. Zum einen ist die Entscheidung für Kinder eine individuelle,
private Entscheidung. Zum anderen ist die Möglichkeit einer politischen
Steuerung der Geburtenrate begrenzt (vgl. Antwort zu Frage 1).
Eine einzelne Maßnahme, die die Geburtenrate mit alleiniger Kausalität erhöht,
gibt es nicht. Eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist jedoch eine
wichtige Voraussetzung dafür, dass sich Paare mit Kinderwunsch für Kinder
entscheiden können.
Die Bundesregierung hat in den letzten Jahren hier die richtigen Weichen
gestellt und die Rahmenbedingungen für eine partnerschaftliche Vereinbarkeit
von Familie und Beruf verbessert – so wie es den Wünschen vieler Eltern und
Menschen mit Kinderwunsch entspricht.
Besonders wichtig sind dabei gut aufeinander abgestimmte Maßnahmen. Die
Bundesregierung setzt daher auf eine gut aufeinander abgestimmte und breit
angelegte Politik, die finanzielle, infrastrukturbezogene (z. B.
Kinderbetreuung) und arbeitszeitpolitische Maßnahmen (z. B. flexible Arbeitszeiten)
miteinander verknüpft.
Zum Beispiel bieten das Elterngeld mit den Partnermonaten, das Elterngeld
Plus und der Partnerschaftsbonus, der qualitative und quantitative Ausbau der
Kinderbetreuung, der Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz ab dem
ersten Lebensjahr des Kindes sowie das Engagement – gemeinsam mit der
Wirtschaft – für flexiblere Arbeitszeiten wichtige Rahmenbedingungen, damit
sich Paare ihre Kinderwünsche erfüllen können und die nötige Unterstützung
erhalten.
Seit dem Jahr 2006 hat zudem ein massiver Ausbau der Kindertagesbetreuung
in der Bundesrepublik Deutschland stattgefunden. Die Betreuungsquote der
unter Dreijährigen konnte von 13,6 Prozent im Jahr 2006 auf 36,4 Prozent im
Jahr 2023 gesteigert werden. Gleichzeitig zu dem starken Ausbau der
Betreuungsangebote ist auch der elterliche Bedarf an Kindertagesbetreuung gestiegen.
Die Bundesregierung unterstützt deshalb im Rahmen der
verfassungsrechtlichen Möglichkeiten den Ausbau der Kindertagesbetreuung: Seit 2008 hat die
Bundesregierung insgesamt fünf Investitionsprogramme
„Kinderbetreuungsfinanzierung“ mit insgesamt mehr als 5,4 Mrd. Euro aufgelegt, aus denen
750 000 zusätzliche Plätze für Kinder bis zum Schuleintritt geschaffen werden
konnten. Aktuell wird mit dem 5. Investitionsprogramm insgesamt eine
Milliarde Euro für den bedarfsgerechten Ausbau von zusätzlichen 90 000
Betreuungsplätzen unter Berücksichtigung von Neubau-, Ausbau- und
Erhaltungsmaßnahmen sowie notwendiger Ausstattungsinvestitionen bereitgestellt.
Mit dem KiTa-Qualitätsgesetz unterstützt der Bund die Länder in den Jahren
2023 und 2024 mit insgesamt rund 4 Mrd. Euro bei Maßnahmen zur
Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in der
Kindertagesbetreuung.
3. Hat die Bundesregierung Studien in Auftrag gegeben, die Aufschluss
darüber geben, wie sich die Häufigkeit von Schwangerschaftsabbrüchen
pro Jahr seit Mitte der 1970er-Jahre über die Jahrzehnte hinweg auf die
demografische Entwicklung ausgewirkt hat (de.statista.com/statistik/date
n/studie/232/umfrage/anzahl-der-schwangerschaftsabbrueche-in-deutschl
and/; letzter Zugriff: 22. November 2023), und wenn ja, welche Studien
sind dies (bitte in diesem Fall auch ausführen, welche Konsequenzen die
Bundesregierung aus diesen Studien gezogen hat)?
Derartige Studien hat die Bundesregierung nicht in Auftrag gegeben.
4. Welche Auswirkungen hat die demografische Krise nach Kenntnis der
Bundesregierung auf die sozialen Sicherungssysteme (bitte auch
ausführen, ob die Bundesregierung im Hinblick auf die weitere Finanzierung
der sozialen Sicherungssysteme vor dem Hintergrund der
demografischen Krise Reformbedarf sieht und in welchen Bereichen der sozialen
Sicherungssysteme das der Fall ist, und bitte ggf. auch darlegen, ob es
hierzu bereits Konzepte gibt)?
Die Gestaltung der sozialen Sicherungssysteme und ihrer Finanzierung ist eine
fortlaufende Aufgabe, der sich die Bundesregierung beständig annimmt.
Verlässliche, leistungsfähige und finanzierbare Sozialsysteme sind ein Eckpfeiler,
um den demografischen Wandel gestalten und die von ihm ausgehenden
Herausforderungen für alternde Gesellschaften meistern zu können. Die
langfristige finanzielle Entwicklung der sozialen Sicherungssysteme wird nicht allein
durch die Demografie bestimmt. Vielmehr ist hierfür auch die
gesamtwirtschaftliche Entwicklung und insbesondere die Arbeitsmarktbeteiligung
entscheidend. Ende des Jahres 2023 lag die Erwerbstätigkeit mit rund 46
Millionen auf Rekordniveau.
Über die Rentenfinanzen berichtet die Bundesregierung jährlich im
Rentenversicherungsbericht. Die maßgeblichen Einflüsse und Annahmen zu deren
künftiger Entwicklung sind dort detailliert dargestellt. Der
Rentenversicherungsbericht 2023 (Bundestagsdrucksache 20/9400) bestätigt, dass die gesetzliche
Rentenversicherung insbesondere aufgrund des hohen Beschäftigungsstandes
derzeit finanziell stabil aufgestellt ist. Der Bericht zeigt aber auch, dass mit der
geltenden Rentenanpassungsformel das Rentenniveau demografiebedingt nach
dem Jahr 2025 sukzessive deutlich sinken und ein niedrigeres
Alterseinkommen der heutigen und künftigen Rentnergenerationen zur Folge haben würde.
Das Ziel des kürzlich vorgestellten zweiten Rentenpakets ist es daher, die
gesetzliche Rente als tragende Säule der Alterssicherung langfristig im Hinblick
auf das Rentenniveau stabil und im Hinblick auf die Ausgabenentwicklung
finanzierbar zu halten sowie dafür zu sorgen, dass die gesetzliche
Rentenversicherung weiterhin auch für jüngere Generationen verlässlich bleibt. Näheres
zum zweiten Rentenpaket wird bei der Antwort zu Frage 7 ausgeführt.
Neben der demografischen Entwicklung ist die Finanzentwicklung der
gesetzlichen Krankenversicherung – aufgrund des vorherrschenden
Sachleistungsprinzips – maßgeblich von den kaum verlässlich prognostizierbaren finanziellen
Auswirkungen des medizinisch-technischen Fortschritts abhängig.
Die Bundesregierung arbeitet kontinuierlich daran, die finanzielle
Nachhaltigkeit mit Strukturreformen zu stärken, die zu einem bedarfsgerechten und
effizienzsteigernden Umbau des Gesundheitssystems führen. Neben bereits
verabschiedeten Gesetzen zur beschleunigten Digitalisierung gilt dies insbesondere
auch für die geplante Reform der Krankenhausversorgung.
Zur langfristigen Finanzierung der Pflegeversicherung wird die
Bundesregierung noch in dieser Legislaturperiode Vorschläge erarbeiten. In Umsetzung
eines Auftrags aus dem Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz sind
hierfür bis zum 31. Mai 2024 Empfehlungen für eine stabile und dauerhafte
Finanzierung der Sozialen Pflegeversicherung vorzulegen. Bei der Erarbeitung der
Empfehlungen unter Federführung des Bundesministeriums für Gesundheit
sind das Bundesministerium der Finanzen, das Bundesministerium für
Wirtschaft und Klimaschutz, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales
(BMAS), das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
sowie die Bundesländer beteiligt.
In der Arbeitslosenversicherung hat die demografische Entwicklung bisher
nicht zu einer Veränderung der Finanzstabilität geführt. Aktuell ist bei einem
Beitragssatz von 2,6 Prozent nach der mittelfristigen Finanzprognose der
Bundesagentur für Arbeit auf Grundlage der ökonomischen Eckwertannahmen der
Bundesregierung vom Oktober 2023 für die Jahre bis 2028 von einem
Rücklagenaufbau im Haushalt der Bundesagentur für Arbeit auszugehen.
Zudem wird in Bezug auf weitere Maßnahmen auf die Antwort zu Frage 7
verwiesen.
5. Wie positioniert sich die Bundesregierung vor dem Hintergrund der
Frage 4 zur steigenden „Zuwanderung von Menschen ohne jegliche
Qualifikation und damit ohne Chancen am deutschen Arbeitsmarkt“ (vgl.
z. B. Bundesratsdrucksache 202/14, S. 1) in die sozialen
Sicherungssysteme im Hinblick auf deren Finanzierbarkeit (bitte auch darlegen, ob
hierzu entsprechende Daten erhoben worden sind und wie diese Daten zu
interpretieren sind)?
Um Fehlanreize zu vermeiden und das humanitäre Anliegen des Asylrechts
nicht zu unterminieren, hält die Bundesregierung an der grundsätzlichen
Trennung von Arbeitsmigration und Asylzuwanderung fest.
Die Regeln zur regulären Migration, d. h. insbesondere zu Erwerbs- und
Ausbildungszwecken sowie zur Familienzusammenführung, dienen dabei dem
allgemein berechtigten Interesse an der Steuerung von Migration. Zugleich
möchte die Bundesregierung angesichts des großen Arbeits- und Fachkräftemangels
aber auch die beruflichen Potenziale und Qualifikationen von bereits in der
Bundesrepublik Deutschland lebenden Menschen bestmöglich nutzen und für
eine schnellstmögliche Integration in den Arbeitsmarkt sorgen.
Im Übrigen hat die Zuwanderung einen wesentlichen Beitrag zum Aufwuchs
der Beschäftigung in der Bundesrepublik Deutschland und damit auch zur
Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme geleistet. Im vergangenen Jahr ist
der Aufwuchs der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung ausschließlich
auf ausländische Beschäftigte zurückzuführen. Auch Migranten können ein
wichtiges inländisches Arbeitskräftepotenzial darstellen, sofern sie einen
Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt haben. Deshalb hat die Bundesregierung den
Job-Turbo für anerkannte Geflüchtete mit dem Ziel gestartet, schnell und
möglichst passgenau in Beschäftigung zu vermitteln. Der Job-Turbo sieht eine
Reihe von Maßnahmen für drei Phasen der Integration vor. Nach der ersten Phase
des Ankommens und des ersten Deutschspracherwerbs sollen in der zweiten
Phase Absolventinnen und Absolventen der Integrationskurse
Arbeitserfahrungen in der Bundesrepublik Deutschland sammeln. Sie sollen dafür in geeignete
Tätigkeiten vermittelt werden, auch wenn die Tätigkeitsprofile den
Qualifikationen nicht entsprechen. In der dritten Phase werden Geflüchtete – wo möglich
und sinnvoll – zu Fachkräften weiterentwickelt und in ihrer Beschäftigung
stabilisiert, im Sinne einer auch langfristig nachhaltigen Integration in den
deutschen Arbeitsmarkt.
Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung die Bundesländer mit weiteren
geeigneten Modellprojekten zur Aus-, Fort- und Weiterbildung von Menschen
mit Zuwanderungsgeschichte. Die modellhaften Ansätze erproben begleitend
Maßnahmen zur beruflichen, sprachlichen und soziokulturellen Integration,
beispielsweise bei den Gesundheits- und Pflegeberufen. All diese Maßnahmen
tragen dazu bei, das Zusammenwachsen in einer vielfältigen Gesellschaft zu
stärken und das gegenseitige Vertrauen zu fördern.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
6. Ist der Bundesregierung die Erkenntnis bekannt, dass die Alterung der
Bevölkerung durch die hohe Zuwanderung nicht umkehrbar ist (Birg,
Herwig: Die demographische Alterung in Deutschland, in: Die neue
Ordnung, 4/2018, S. 244 – 254, hier: S. 246), und wenn ja, welche
Konsequenzen hat die Bundesregierung ggf. aus dieser Erkenntnis gezogen?
Der Prozess der Alterung der Bevölkerung ist durch Zuwanderung nicht
umkehrbar. Allerdings schwächt Zuwanderung durch jüngere Migrantinnen und
Migranten den Alterungsprozess tendenziell ab. Ohne die Zuwanderung wäre
die bisherige Alterung der Bevölkerung stärker ausgefallen. So konnte die
Bundesrepublik Deutschland insbesondere bei den jungen Erwachsenen in den
letzten Jahrzehnten stetig Zuwächse durch Zuwanderung verzeichnen, wodurch die
Alterung abgeschwächt wurde und die Bevölkerung heute auf einem breiteren
Sockel steht als noch Mitte der 2000er Jahre. Auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung sowie auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen.
7. Hat die Bundesregierung bisher Maßnahmen ergriffen, um die
Auswirkungen der demografischen Alterung abzumildern, und wenn ja, welche
(bitte auch ausführen, ob und inwieweit die Zuwanderung nach
Deutschland als eine Form von aktiver Bevölkerungspolitik Bestandteil dieser
Maßnahmen ist)?
Am 12. Oktober 2022 wurde die Fachkräftestrategie der Bundesregierung im
Bundeskabinett beschlossen. Ziel der Fachkräftestrategie ist es, mit
gesetzlichen wie untergesetzlichen Maßnahmen die Anstrengungen der Unternehmen
und Betriebe zur Gewinnung und Sicherung von Fachkräften zu unterstützen.
Dazu wurden fünf prioritäre Handlungsfelder identifiziert: 1. Zeitgemäße
Ausbildung, 2. Gezielte Weiterbildung, 3. Arbeitspotenziale und
Erwerbsbeteiligung erhöhen, 4. Arbeitsqualität und Arbeitskultur verbessern sowie 5.
Einwanderung modernisieren und Abwanderung reduzieren. Die
Fachkräftestrategie ist branchen- und regionenübergreifend angelegt. Die Bundesregierung hat
mit der Verabschiedung des Aus- und Weiterbildungsgesetzes und des Gesetzes
zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung im Sommer 2023 bereits
zwei zentrale Maßnahmen aus der Fachkräftestrategie umgesetzt. Damit
wurden weitere Hebel zur Fachkräftesicherung geschaffen.
Da Fachkräfte aus Drittstaaten vielfach erhebliche Expertise durch
Berufserfahrung mitbringen, wird für diese die Einwanderung zum Zweck der
Beschäftigung in nicht-reglementierten Berufen weiter vereinfacht, ohne dass die
Anerkennung des Abschlusses Voraussetzung ist. Weiterhin wird das Instrument
der Anerkennungspartnerschaft eingeführt: Geeignete Betriebe können
Personen mit einem ausländischen Berufs- oder Hochschulabschluss beschäftigen,
ohne wie bisher das Anerkennungsverfahren vom Ausland her starten zu
müssen, und das Anerkennungsverfahren stattdessen erst nach Einreise starten und
beschäftigungsbegleitend durchführen. Um weitere Potenziale zu nutzen,
werden schließlich die Möglichkeiten für die Einreise zur Arbeitssuche verbessert.
Dafür wird die Chancenkarte geschaffen, die auf einem Punktesystem basiert.
Zu den Punktekriterien gehören Qualifikation, Sprachkenntnisse,
Berufserfahrung, Voraufenthalte, Alter und Mangelberufe. Daneben soll es zur Deckung
von kurzfristigen Arbeitskräftebedarfen die Möglichkeit geben,
Drittstaatsangehörige auch nur vorübergehend, d. h. für einige Monate, unabhängig von ihrer
Qualifikation sozialversicherungspflichtig zu beschäftigen.
Ziel der Reformen in der Rentenpolitik ist es, die Folgen der demografischen
Veränderungen generationengerecht auf Jung und Alt zu verteilen. So wurde
mit dem Gesetz über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der
gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungs- und -
Stabilisierungsgesetz) vom 28. November 2018 u. a. eine doppelte Haltelinie in der
gesetzlichen Rentenversicherung eingeführt. Danach darf bis zum Jahr 2025 das
Sicherungsniveau vor Steuern nicht unter 48 Prozent sinken und der Beitragssatz
nicht über 20 Prozent steigen.
Mit dem zweiten Rentenpaket der Bundesregierung wird das Rentenniveau von
48 Prozent über 2025 hinaus dauerhaft gesichert werden. Im Jahr 2035 wird die
Bundesregierung prüfen, ob wir auf dem richtigen Weg sind, und unterbreitet
bei Bedarf für die Zeit nach 2040 weitere Vorschläge zur Sicherung dieses
Rentenniveaus. Darüber hinaus leistet das Generationenkapital einen Beitrag zur
dauerhaften Finanzierung eines stabilen Rentenniveaus und damit zur
Sicherung einer generationengerechten gesetzlichen Rente. Dadurch soll ab 2036
eine Entlastung des Beitragssatzes von durchschnittlich 10 Mrd. Euro pro Jahr
ermöglicht werden.
8. Führt die Bundesregierung den immer weiter um sich greifenden
Fachkräftemangel (de.statista.com/themen/887/fachkraeftemangel/#editorsP
icks; letzter Zugriff: 23. November 2023) auf die demografische
Alterung zurück?
a) Wenn ja, auf Basis welcher Daten und Fakten ist die Bunderegierung
der Auffassung, dass in Deutschland „auch weiterhin kein akuter
flächendeckender Fachkräftemangel“ vorliege, und welche Maßnahmen
über das Fachkräftesicherungs- bzw. Fachkräfteeinwanderungsgesetz
hinaus gedenkt sie ggf. zu ergreifen, um „Engpässe[n] [bei
Fachkräften] bei bestimmten Qualifikationen“ bzw. „in einigen Regionen und
Branchen“ (
http://www.demografie-portal.de/DE/Publikationen/201
5/weiterentwickelte-demografiestrategie-der-bundesregierung.pdf?__
blob=publicationFile&v=9, S. 8; letzter Zugriff: 23. November 2023)
entgegenzuwirken?
b) Wenn nein, warum ist die Bundesregierung der Auffassung, dass der
um sich greifende Fachkräftemangel nicht auf die demografische
Alterung zurückzuführen ist (bitte auch angeben, aufgrund welcher
Studien sie zu diesem Ergebnis gekommen ist)?
Die Fragen 8 bis 8b werden gemeinsam beantwortet.
In der Fachkräftestrategie der Bundesregierung, die am 12. Oktober 2022 vom
Kabinett beschlossen wurde, wird der demografische Wandel, neben der
Digitalisierung und der Dekarbonisierung, als ein Megatrend für die
Herausforderungen am deutschen Arbeitsmarkt in Hinblick auf Fachkräftesicherung und die
zugrundliegenden Datengrundlagen benannt. Diese Datengrundlagen sind die
Fachkräfteengpassanalyse der Bundesagentur für Arbeit sowie das
Fachkräftemonitoring für das BMAS.
Mit der Fachkräfteengpassanalyse (
https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobal
s/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?nn=20626&topic_f=fachkraeft
e-engpassanalyse) bewertet die Bundesagentur für Arbeit jährlich die aktuelle
Lage der Engpässe am Arbeitsmarkt. Anhand von sechs Engpassindikatoren
(siehe Methodenbericht:
https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Statischer-Conte
nt/Grundlagen/Methodik-Qualitaet/Methodenberichte/Uebergreifend/Generisch
e-Publikationen/Methodenbericht-Engpassanalyse-Methodische-Weiterentwick
lung.pdf?__blob=publicationFile&v=9) wird bis auf Ebene von
Berufsgattungen dargestellt, in welchen Berufen die Besetzung von gemeldeten Stellen
aufgrund von Fachkräfteengpässen relativ schwerfällt. Der demografische Wandel
ist ein wesentlicher Faktor für das Angebot an Arbeitskräften und wird durch
seine Auswirkungen auf die Engpassindikatoren sowie zusätzlich in den
Risikoindikatoren der Fachkräfteengpassanalyse berücksichtigt. So wird die
Veränderung des Anteils älterer Beschäftigter (60 Jahre und älter) sowie die
Absolventen-Beschäftigten-Relation betrachtet.
Für das Jahr 2022 sind 200 Engpassberufe aufgelistet. Gut die Hälfte dieser
Berufsgattungen mit einem Engpass sind Berufe auf Fachkraftebene, ein gutes
Viertel sind Spezialisten und ein Fünftel Experten. Es zeigen sich Engpässe vor
allem in Pflegeberufen, im Bereich der medizinischen Berufe, in Bau- und
Handwerksberufen und in IT-Berufen. Aber auch Berufskraftfahrerinnen und
Berufskraftfahrer sowie Erzieherinnen und Erzieher werden gesucht. Für
weitere 157 Berufsgattungen weisen die Indikatoren zwar keinen Engpass aus,
jedoch stehen diese Berufe aufgrund des ermittelten Punktewertes unter
Beobachtung. Für 153 Berufsgattungen werden keine Anzeichen auf Engpässe
erkannt.
Im vierten Quartal 2023 lag die Zahl offener Stellen laut der Stellenerhebung
des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung bei rund 1,73 Millionen.
Im Vergleich zum Vorjahresquartal ist die Zahl offener Stellen um rund
260 000 oder 13 Prozent gesunken.
Auch perspektivisch wird die Lage auf dem Arbeitsmarkt laut der vorliegenden
Mittelfristprognose des Fachkräftemonitorings für das BMAS mit Blick auf
Arbeitskräfteengpässe im Jahr 2027 etwas weniger angespannt sein als bisher
erwartet. Der Arbeitskräfteneubedarf, also die Summe von
Arbeitsplatzentwicklung und Ersatzbedarf aufgrund von demografischer Alterung, beträgt für den
Zeitraum von 2023 bis 2027 rund 4,89 Millionen Stellen. Davon sind 4,71
Millionen Stellen wiederzubesetzen, weil die bisherigen Stelleninhaberinnen und
Stelleninhaber in den Jahren 2023 bis 2027 in den Ruhestand übergehen
werden. Die Summe der Absolventinnen und Absolventen aus dem
Bildungssystem, sowie der Wanderungssaldo und die berufliche Mobilität determinieren
das Neuangebot für die nächsten fünf Jahre in den jeweiligen Berufen.
Zwischen 2022 und 2027 sind dies in der Summe aller Berufe voraussichtlich rund
4,84 Millionen Personen und damit fast 54 000 Personen weniger als der
Neubedarf. Im Vergleich zur letztjährigen Mittelfristprognose fällt die Differenz
zwischen Neuangebot und Neubedarf an Arbeitskräften deutlich geringer aus.
Wie bereits in der Antwort zu Frage 7 ausgeführt, hat die Bundesregierung im
Oktober 2022 eine Fachkräftestrategie verabschiedet, die Maßnahmen in fünf
Handlungsfeldern beschreibt. Über die Maßnahmen zur Verbesserung der
Fachkräfteeinwanderung hinaus wurde im Sommer 2023 zum Beispiel das Gesetz
zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung verabschiedet. Es tritt in
wesentlichen Teilen zum 1. April 2024 in Kraft. Um allen jungen Menschen
ohne Berufsabschluss den Zugang zu einer vollqualifizierenden, möglichst
betrieblichen Berufsausbildung zu eröffnen, wird eine Ausbildungsgarantie
eingeführt.
Im Gesamtkonzept zur Ausbildungsgarantie sind die verschiedenen
Handlungsfelder dargestellt, u. a. die Stärkung der beruflichen Orientierung, die
Förderung von Mobilität, die Flexibilisierung der Einstiegsqualifizierung und ein
stärkeres Bewerben der Assistierten Ausbildung sowie eine außerbetriebliche
Berufsausbildung für sogenannte Marktbenachteiligte als „Ultima Ratio“. Die
Weiterbildungsförderung für Beschäftigte wird durch verbesserte Förderungen
für kleine und mittlere Unternehmen, feste Fördersätze und Öffnung für alle
Betriebe deutlich ausgebaut und zudem um das Qualifizierungsgeld erweitert,
um Betriebe, die von starkem Transformationsdruck betroffen sind, zu
unterstützen, ihre Beschäftigten im Betrieb zu halten. Um auch die Potentiale
derjenigen besser zu heben, die nicht in Beschäftigung sind oder wegen fehlenden
Abschlusses in einer Helfertätigkeit arbeiten, wurden mit dem Bürgergeld-
Gesetz die Fördermöglichkeiten für Arbeitslose und Beschäftigte, die Bürgergeld
beziehen, attraktiver gestaltet und ausgebaut. Der Weg zu einer
abgeschlossenen Berufsausbildung soll so stärker unterstützt werden.
9. Hat die Bundesregierung Studien in Auftrag gegeben, die die
gesundheitspolitischen Konsequenzen dieser demografischen Alterung, z. B.
mit Blick auf die Geriatrie, aber auch auf die Gehirnforschung (im Sinn
vorbeugender Maßnahmen gegen Demenzerkrankungen etc.), evaluieren,
wenn ja, was sind die wesentlichen Ergebnisse dieser Studien, gerade
auch mit Blick auf die zu ergreifenden Maßnahmen, und wenn nein,
welche Gründe hat die Bundesregierung, hierzu keine Studie in Auftrag
zu geben?
Die Bundesregierung hat keine einzelnen Studien in Auftrag gegeben, die die
gesundheitspolitischen Konsequenzen der Alterung der Bevölkerung
evaluieren. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat jedoch im
Rahmen der Forschungsförderung zahlreiche und vielfältige Fördermaßnahmen
zur Alternsforschung und zum demografischen Wandel umgesetzt
(Grundlagenforschung über klinische, versorgungsbezogene bis hin zur
technikorientierten und demografischen Forschungsinhalten). Seit 2007 wurden mehr als
300 Millionen Euro an Projektförderung für die altersbezogene Forschung
bereitgestellt. Hinzu kommen die sechs Deutschen Zentren der
Gesundheitsforschung, die sich mit Krankheitsbereichen, die insbesondere auch ältere
Menschen betreffen, beschäftigen. Das Deutsche Zentrum für Neurodegenerative
Erkrankungen (DZNE) erforscht die Ursachen von Erkrankungen des Gehirns
und Nervensystems und entwickelt Maßnahmen zur Prävention, Therapie,
Pflege und Patientenversorgung.
Des Weiteren wurden beispielsweise in der Maßnahme „Stärkung der
Forschung in der Geriatrie und Gerontologie“ fünf neu eingerichtete Lehrstühle für
Geriatrie und Gerontologie sowie drei Nachwuchsgruppen unterstützt.
10. Hat die Bundesregierung Maßnahmen ggf. unter Nutzung der ihr zur
Verfügung stehenden Kanäle ergriffen, um die Öffentlichkeit darüber zu
informieren, dass die sozialen Sicherungssysteme nur dann
funktionieren, wenn die Geburtenrate bestandserhaltend ist, und wenn ja, welche
(diese Maßnahmen bitte aufzählen und erläutern)?
a) Kann die Bundesregierung angeben, welche Initiativen sie ergriffen
hat, um die demografische Entwicklung, und zwar insbesondere im
Hinblick auf die Auswirkungen der demografischen Alterung in
Deutschland, zu der die niedrige Geburtenrate am meisten beiträgt,
zum Thema der Wissenschaftskommunikation zu erklären (bitte ggf.
diese Initiativen nennen und mit Blick auf ihre Zielsetzung
erläutern)?
Die Fragen 10 und 10a werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu Frage 4 sowie auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen, insbesondere auf die Kommunikation der
Bundesregierung angesichts demografischer Entwicklungen, sowie die Tatsache, dass die
Bundesregierung mit dem BiB über ein eigenes wissenschaftliches Institut
verfügt, das die Öffentlichkeit kontinuierlich aus wissenschaftlicher Perspektive
informiert.
b) Hat die Bundesregierung Initiativen ggf. ergriffen, um die
demografische Entwicklung in Deutschland zum Thema der Bürgerdialoge zu
machen, und wenn ja, welche (bitte ggf. diese Initiativen nennen und
mit Blick auf ihre Zielsetzung erläutern)?
Das BMAS führt im Rahmen der Reihe „Hin. Gehört.“ bundesweite
Bürgerdialoge mit Bundesminister Hubertus Heil durch. Die demografische Entwicklung
in der Bundesrepublik Deutschland stellt hierbei keinen übergeordneten
Themenschwerpunkt dar, jedoch werden Themen angesprochen, die mit dem
demografischen Wandel im Zusammenhang stehen (z. B. Fachkräftesicherung).
Die Bürgerdialoge des Bundeskanzlers (KanzlerGESPRÄCHE) sind
themenoffen angelegt. Das heißt die Bürgerinnen und Bürger entscheiden jeweils selbst,
welche Fragen sie dem Bundeskanzler stellen wollen. Dem Bundeskanzler und
der Moderation sind diese daher vorab nicht bekannt.
11. Ist der Bundesregierung die Forderung des Ökonomen Prof. Dr. Hans-
Werner Sinn bekannt, Kinderlose mit Verweis auf die Verletzung des
Gleichheitsgrundsatzes nicht weiter zu privilegieren, und deshalb nur
noch Eltern von drei Kindern eine volle Rente zu zahlen und Kinderlose
zu einer zusätzlichen privaten Vorsorge zu verpflichten (
www.wiwo.de/p
olitik/deutschland/koalitionsverhandlungen-familien-als-restposten-der-p
olitik/9108582-all.html;
www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/familien
foerderung-fuehrt-die-kinderrente-ein-1212431.html; letzter Zugriff:
23. November 2023), wenn ja, hat sich die Bundesregierung hierzu eine
eigene Positionierung erarbeitet (bitte in diesem Fall auch darauf
eingehen, ob die Bundesregierung hierzu eine Studie hat erstellen lassen, und
wenn ja, zu welchen Ergebnissen diese Studie gekommen ist)?
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat sich mit der Berücksichtigung des
Erziehungsaufwands in der Sozialversicherung und insbesondere mit dem
Gleichheitsgrundsatz in seinem Beschluss vom 22. April 2022
auseinandergesetzt (1 BvL3/18).
Nach seiner Feststellung begründet die gleiche Beitragsbelastung von Eltern
und Beitragspflichtigen ohne Kinder in der gesetzlichen Rentenversicherung
keine Benachteiligung der Eltern, weil durch die rentenrechtliche Anerkennung
von Kindererziehungszeiten ein hinreichender Nachteilsausgleich erfolgt.
Mit Blick auf die betroffenen Erziehenden ist aus Sicht der Bundesregierung
für deren spätere Rentenansprüche zu betonen, dass die Erziehungsleistung auf
der Leistungsseite der gesetzlichen Rentenversicherung umfangreich
berücksichtigt wird, z. B. durch die Gewährung von Kindererziehungszeiten bis zum
3. Lebensjahr und der Kinderberücksichtigungszeit bis zum 10. Lebensjahr
eines Kindes.
Leistungseinschränkungen hingegen sind nach Auffassung der
Bundesregierung weder angezeigt noch zielführend. Aufgabe der gesetzlichen
Rentenversicherung ist es für die Erziehenden eine gute Rentenabsicherung zu
gewährleisten und nicht diese finanziell zu entlasten. Dies ist erfolgt, nicht zuletzt
dadurch, dass der Gesetzgeber in den vergangenen Jahren den umfangreichen
Leistungskatalog von erziehungs- und familienbezogenen Leistungen in der
gesetzlichen Rentenversicherung gezielt immer weiter ausgebaut hat. Damit
werden die Erziehungs- und Betreuungsleistungen von Versicherten sachgerecht
und in Übereinstimmung mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben
leistungserhöhend und im Einklang mit der originären Aufgabe der Rentenversicherung
berücksichtigt.
Aus gutem Grund hat das BVerfG die Forderung von nach der Kinderzahl
differenzierten Rentenversicherungsbeiträgen nicht aufgegriffen, da so
Ungerechtigkeiten entstehen würden.
Aus Sicht der Bundesregierung lässt sich die Argumentation auf eine nach
Kinderzahl differenzierte Rentengewährung übertragen. Erziehungsabhängige
Beitragsabschläge kämen nur den Eltern zugute, die Beiträge zur gesetzlichen
Rentenversicherung zahlen. Nicht rentenversicherungspflichtige Eltern wie zum
Beispiel Angehörige der berufsständischen Versorgungswerke, Beamtinnen und
Beamte, Hausfrauen und Hausmänner, Rentnerinnen und Rentner oder viele
selbständig Tätige würden nicht entlastet.
12. Hat sich die Bundesregierung zu dem Phänomen, dass immer mehr
deutsche Frauen kinderlos bleiben, und zwar insbesondere Akademikerinnen
und Frauen, die in Westdeutschland oder in städtischen Regionen leben
(
www.demografie-portal.de/DE/Fakten/kinderlosigkeit.html; letzter
Zugriff: 23. November 2023), eine eigene Positionierung erarbeitet, und
wenn ja, wie lautet diese?
a) Hat sich die Bundesregierung in diesem Zusammenhang zu den
regionalen Unterschieden im Hinblick auf den Urbanisierungsgrad des
Wohnortes, auf die das Bund-Länder-Demografieportal aufmerksam
macht (
www.demografie-portal.de/DE/Fakten/kinderlosigkeit.html;
letzter Zugriff: 23. November 2023), eine Erklärung erarbeitet, und
wenn ja, welche?
b) Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über die Gründe der
Kinderlosigkeit bei einer steigenden Zahl von deutschen Frauen (wenn ja,
diese Gründe bitte nennen und auch erläutern, ob und welche
Maßnahmen ggf. ergriffen worden sind, um Frauen, insbesondere aus der
Gruppe der Akademikerinnen, die Entscheidung für ein Kind zu
erleichtern; wenn nein, bitte darlegen, warum sie hierüber keine
Erkenntnisse hat)?
13. Ist der Bundesregierung der Begriff des „demographisch-ökonomisches
Paradoxons“ (
www.wiwo.de/politik/deutschland/herwig-birg-
diskussiondemografischer-fragen/11451966-2.html; letzter Zugriff: 8. Februar
2024) bekannt, also des Phänomens, dass eine soziale Schicht desto
weniger Kinder bekommt, je wohlhabender und gebildeter sie ist?
a) Wenn ja, liegen der Bundesregierung Erkenntnisse zu diesem
Paradoxon vor, und welche Erklärungen hat die Bundesregierung ggf. für
das „demographisch-ökonomisches Paradoxon“ (bitte auch erläutern,
welche Schlussfolgerungen die Bundesregierung ggf. aus diesen
Erklärungen bisher gezogen hat und welche Studien sie in diesem
Zusammenhang hinzugezogen hat)?
b) Wenn ja, plant die Bundesregierung über ihre bisherigen Maßnahmen
hinaus auch Maßnahmen vor dem Hintergrund des
„demographischökonomischen Paradoxons“, um die Vereinbarkeit von Familien- und
Erwerbsarbeit zu erhöhen, deren Verbesserung gemäß dem Urteil von
Fachleuten (
www.wiwo.de/politik/deutschland/herwig-birg-die-demo
grafische-uhr-tickt-unbarmherzig/11451966-all.html; letzter Zugriff:
8. Februar 2024) eine wesentliche Maßnahme ist, um die
Auswirkungen des „demographisch-ökonomischen Paradoxons“ abzumildern,
wenn ja, welche Maßnahmen sind das, und wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 12 bis 13b werden gemeinsam beantwortet.
Der Anteil der Frauen, die endgültig kinderlos bleiben, ist seit 2012 stabil und
beträgt rund 20 Prozent. Die Kinderlosigkeit ist bei den jüngeren
Akademikerinnen gesunken – von etwa 27 Prozent bei den heutigen 55 bis 64-jährigen
Frauen auf 23 Prozent bei den heutigen 45 bis 49-Jährigen, während der Anteil
der Kinderlosen unter den aktuell 45 bis 49-jährigen Nichtakademikerinnen bei
19 Prozent liegt (Statistisches Bundesamt (2023). Kinderlosigkeit und
Mutterschaft. Ergebnisse des Mikrozensus 2022.
www.destatis.de/DE/Themen/Gesell
schaft-Umwelt/Bevoelkerung/Geburten/kinderlosigkeit-und-mutterschaft.html;
dort Unterpunkt: „Die endgültige Kinderlosenquote der Frauen mit
akademischen Bildungsabschlüssen ist in Westdeutschland gesunken“).
Ländervergleichende Forschung sowie Ergebnisse zur Bundesrepublik
Deutschland zeigen, dass der Zusammenhang zwischen Bildung,
Kinderlosigkeit und Kinderzahl zwischen den regionalen Kontexten und über die Zeit
variiert. Für die Bundesrepublik Deutschland zeigt sich, dass der Rückgang der
Kinderlosenquote bei den Akademikerinnen vor allem auf die Entwicklung in
Westdeutschland zurückgeht. In den ostdeutschen Flächenländern nahm die
Kinderlosenquote bei den Frauen mit akademischem Bildungsabschluss leicht
zu, allerdings auf einem deutlich niedrigeren Niveau.
Die Quote der ostdeutschen Akademikerinnen der Jahrgänge 1973 bis 1977
betrug 17 Prozent und war geringer als die Quote bei den westdeutschen
Akademikerinnen (23 Prozent) und den westdeutschen Nichtakademikerinnen
(19 Prozent).
Insbesondere für Akademikerinnen spielt die Frage der Vereinbarkeit von Beruf
und Familie eine große Rolle bei der Entscheidung für ein Kind (Brehm, Uta,
& Milewski, Nadja (2024). Is part-time employment a temporary ‘stepping
stone’ or a lasting ‘mommy track’? Legislation and mothers’ transition to
fulltime employment in Germany. Journal of European Social Policy,
09589287231224607.
https://doi.org/10.1177/09589287231224607). Diesem
Umstand tragen die umfangreichen Maßnahmen der Bundesregierung
insbesondere im Hinblick auf Elternzeit und Elterngeld Rechnung.
Auf die Antwort zu Frage 2b wird verwiesen.
14. Hat sich die Bundesregierung eine eigene Auffassung zu den Gründen
gebildet, aufgrund derer die drei Lehrstühle für
Bevölkerungswissenschaft in Bamberg, Bielefeld und Berlin offenbar für entbehrlich gehalten
und daher aufgelöst oder umgewandelt wurden (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
a) Wenn ja, welche Auffassung ist dies, gerade auch vor dem
Hintergrund der sich demografisch krisenhaft zuspitzenden Lage in
Deutschland (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?
b) Plant die Bundesregierung, mittels einer Initiative auf die
betreffenden Bundesländer einzuwirken, die aufgelösten Lehrstuhle in
Bamberg, Bielefeld und Berlin vor dem Hintergrund der demografischen
Krise, in der sich Deutschland befindet, wieder zu reaktivieren, wenn
ja, wann wird sie mit dieser Initiative an die Öffentlichkeit treten,
und wenn nein, warum hält es die Bundesregierung für angezeigt,
hier nicht aktiv zu werden?
Die Organisation von Studiengängen, Fachgebieten und Fachbereichen und
damit auch die Einrichtung, Ausgestaltung und Auflösung von Lehrstühlen fällt
aufgrund der verfassungsgemäßen Zuständigkeitsverteilung in den
Verantwortungsbereich der Länder bzw. unterliegt der Autonomie der Hochschulen selbst.
In den letzten drei Jahrzehnten wurde die bevölkerungswissenschaftliche
Forschung in der Bundesrepublik Deutschland erheblich ausgebaut.
Sie leistet einen wichtigen Beitrag bei der Bewältigung der Herausforderungen
durch den demografischen Wandel. Beispielsweise wurde 1996 in Rostock das
Max-Planck-Institut für demografische Forschung (MPIDR) gegründet, an dem
heute über 100 Forschende arbeiten. In der Folge wurden an der Universität
Rostock mehrere Lehrstühle im Themenbereich Demografie, sowie erstmals in
der Bundesrepublik Deutschland ein Masterstudiengang Demografie
eingerichtet. An der Universität zu Köln wurde das Ausbildungsprogramm
„Demographie und soziale Ungleichheit“ etabliert, welches u. a. mit dem BiB
zusammenarbeitet. Auch Bamberg gilt weiterhin als ein wichtiger Standort für
bevölkerungswissenschaftliche Forschung. Darüber hinaus bestehen zahlreiche
Professuren in der Bundesrepublik Deutschland, wie beispielsweise auch in Berlin an
der Humboldt-Universität, die sich mit bevölkerungswissenschaftlichen bzw.
demografischen Themen befassen.
15. Wie positioniert sich die Bundesregierung zur Frage der kulturellen
Identität (
www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/aktuelle-thesen-zur-inte
gration-an-bundesminister-wolfgang-schmidt-uebergeben-staatsministeri
n-roth-kultur-entscheidend-fuer-das-zusammenleben-in-vielfalt--225
0150; letzter Zugriff: 8. Februar 2024), konkret einer an europäischen
Werten orientierten Leitkultur in Deutschland im Sinne der Definition
des Politikwissenschaftlers Prof. Dr. Bassam Tibi (siehe Vorbemerkung
der Fragesteller), die Zusammenhalt und kulturelle Gemeinsamkeit
stiftet, vor dem Hintergrund der demografischen Krise und der unregulierten
Zuwanderung vor allem aus kulturfernen Regionen, die zu einer
Verflüssigung dieser Identität führen, an deren Stelle nach dem Verständnis der
Fragesteller zunehmend „Diversität“ bzw. „Vielfalt“ im Sinne einer
Pluralität von Kulturen treten soll (bitte auch darlegen, welche
integrationspolitischen Konsequenzen diese Verflüssigung einer gemeinsamen
kulturellen Identität aus Sicht der Bundesregierung zeitigen, und ob und wie
sie dieser Verflüssigung entgegenwirken will)?
16. Ist vor dem Hintergrund der Frage 15 die Weitergabe einer Leitkultur in
Deutschland aus Sicht der Bundesregierung sinnvoll, um kulturelle
Gemeinsamkeit in einer Gesellschaft zu stiften, die sich aufgrund ihrer
ethnisch zunehmend heterogenen Zusammensetzung infolge einer
krisenhaften demografischen Entwicklung kulturell auseinanderentwickelt, wie
nach Auffassung der Fragesteller jüngst die Sympathiekundgebungen in
Deutschland im Zusammenhang mit dem Terrorangriff der Hamas auf
Israel im Oktober 2023 nochmals deutlich unterstrichen haben?
a) Wenn ja, welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ggf. ergriffen,
um diese Leitkultur über die ihr zur Verfügung stehenden Kanäle zu
vermitteln (bitte hier eine Übersicht darüber erstellen, welche im
Bundeshalt budgetierten Haushaltsposten diesem Ziel dienen)?
b) Wenn nein, warum hält die Bundesregierung die Weitergabe einer
Leitkultur für nicht sinnvoll, und was hält sie ggf. an deren Stelle für
geeignet, um Gemeinsamkeit und kulturelle Identität zu stiften?
Die Fragen 15 bis 16b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung lässt sich bei ihrem Kulturverständnis von völker-,
europa- und verfassungsrechtlichen Grundlagen leiten, die die Grund- und
Menschenrechte umfassen und auf kultureller Vielfalt beruhen. Aus der
Kunstfreiheit des Grundgesetzes (Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes) hat das BVerfG
in seiner Rechtsprechung abgeleitet, dass der moderne Staat, „der sich im Sinne
einer Staatszielbestimmung auch als Kulturstaat versteht“, zugleich die
Aufgabe hat, „ein freiheitliches Kunstleben zu erhalten und zu fördern“ (vgl.
Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts 36, 321, 331). Weitere Grundlagen
ergeben sich unter anderem aus dem Europäischen Kulturabkommen des
Europarats vom 19. Dezember 1954 sowie dem Übereinkommen über den Schutz
und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen der Organisation
der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft, Kultur und Kommunikation
(UNESCO) vom 20. Oktober 2005. Ziel der Europäischen Union ist die
Wahrung ihrer kulturellen und sprachlichen Vielfalt (Artikel 3 des Vertrages über
die Europäische Union [EUV]). Auch der Vertrag über die Arbeitsweise der
Europäischen Union (AEUV) (Artikel 167 AEUV) sieht die Wahrung der
nationalen und regionalen Vielfalt vor und enthält eine kulturelle
Förderkompetenz der Europäischen Union. Für das Zusammenleben in unserem Land sind
grundlegend: die Grund- und Menschenrechte als Grundlage von
Gemeinschaft, Frieden und Gerechtigkeit, die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333