Unregelmäßigkeiten bei der Wasserstoff- und Brennstoffzellenförderung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr
der Abgeordneten Victor Perli, Dr. Gesine Lötzsch, Christian Görke, Susanne Hennig-Wellsow, Ina Latendorf, Caren Lay, Ralph Lenkert, Jörg Cezanne, Martina Renner, Bernd Riexinger, Janine Wissler und der Gruppe Die Linke
Vorbemerkung
In Reaktion auf Berichte des „Handelsblatts“ ab Juli 2023 zu Unregelmäßigkeiten bei der Vergabe von Förderungen im Bereich Wasserstoff und Brennstoffzellen durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV; www.handelsblatt.com/politik/deutschland/compliance-ein-unangenehmer-verdacht-im-bundesverkehrsministerium-/29251024.html) startete das BMDV eine Prüfung durch seine Stabsstelle Innenrevision. Im Zentrum der Vorwürfe stehen Kontakte des – inzwischen entlassenen – Abteilungsleiters Grundsatzangelegenheiten Prof. Dr. B. zu Vorstandsmitgliedern des Deutschen Wasserstoff- und Brennstoffzellenverbands (DWV) sowie einem Unternehmer. Der DWV (s. Anlage 1 auf Bundestagsdrucksache 20/8226 bzw. die Unternehmen des Unternehmers (siehe die Liste der Projekte in der Antwort zu Frage 5 vom 28. September 2023 auf die Berichtanforderung des Abgeordneten Victor Perli) erhielten jeweils Förderungen des BMDV in Millionenhöhe. Eine „persönliche Bekanntschaft“ des Abteilungsleiters mit Vertretern des DWV einschließlich gemeinsamer Urlaube wurde vom BMDV bestätigt (u. a. beim Pressegespräch im August 2023 und in der Antwort zu den Fragen 8 und 20 auf Bundestagsdrucksache 20/8226).
Ein Zwischenbericht der Innenrevision des BMDV vom 24. August 2023 und ein Abschlussbericht vom 7. Dezember 2023 sprachen den Abteilungsleiter vom Vorwurf unzulässiger Einflussnahme auf Förderentscheidungen frei.
Allerdings schrieb das BMDV in einer Antwort auf eine Berichtanforderung des Abgeordneten Victor Perli am 28. September 2023, dass der Abteilungsleiter vor der Weiterleitung des Förderantrags an das zuständige Fachreferat eine Förderung mündlich befürwortet hatte.
Am 6. Februar 2024 erschien ein Bericht des Magazins „DER SPIEGEL“, in dem E-Mails aus einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) enthalten waren (www.spiegel.de/politik/deutschland/wasserstoff-affaere-im-verkehrsministerium-wie-ein-abteilungsleiter-seinem-urlaubsfreund-den-weg-zumillionen-ebnete-a-f4e312e3-9265-4742-83ae-0a832a9c2f4e). Diese E-Mails betrafen die Kommunikation des Abteilungsleiters mit dem DWV, die nach Darstellung des zuständigen Staatssekretärs beim Bundesminister für Digitales und Verkehr Stefan Schnorr ihm und der Stabsstelle vorher nicht bekannt waren. Dies führte zur Entlassung des Abteilungsleiters und zur Versetzung eines Referatsleiters (bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/bmdv-abteilungsleiter-entscheidung.html).
Kurz darauf wurden über eine IFG-Antwort an die Organisation Lobbycontrol auch E-Mails zwischen dem Abteilungsleiter und dem Unternehmer bekannt, einige davon vom privaten E-Mail-Account des Abteilungsleiters (www.spiegel.de/politik/deutschland/fdp-verkehrsminister-volker-wissing-feuert-abteilungsleiter-ministerium-fuer-selbstbedienung-a-b15decd2-2007-41ac-a867-02bf776e6d57). Auch diese E-Mails sollen Staatssekretär Stefan Schnorr und der Stabsstelle zuvor nicht vorgelegen haben.
Aktuell prüft das BMDV noch einmal umfassend die Wasserstoffförderung und hat neue Bescheide vorerst ausgesetzt (bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/statement-zur-wasserstofffoerderung.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen30
Welche Fördersummen aus dem Bundeshaushalt (einschließlich des Klima- und Transformationsfonds) haben Firmen oder sonstige juristische Personen, bei denen die mit Dr. B. befreundeten Vorstandsmitglieder des DWV führend tätig sind oder an denen sie beteiligt sind, seit dem Amtsantritt von Dr. B. als Abteilungsleiter im Jahr 2019 bis heute erhalten (bitte einzelne Projekte mit Summen und Förderzeit aufführen)?
Welche Förderungen aus dem Bundeshaushalt (einschließlich des Klima- und Transformationsfonds) an Firmen oder sonstige juristische Personen, bei denen die mit Dr. B. befreundeten Vorstandsmitglieder des DWV führend tätig sind oder an denen sie beteiligt sind, sind derzeit geplant (bitte einzelne Projekte aufführen)?
Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die Bewilligung der Förderung des DWV-Projekts HyMobility erst möglich durch die Änderungen der entsprechenden Förderrichtlinie vom 5. Juli 2021 (siehe www.bundesanzeiger.de/pub/publication/NKO0SYB9EAsJs2hJLM6), und wenn ja, inwiefern?
War Staatssekretär Stefan Schnorr respektive dem Bundesminister für Digitales und Verkehr Dr. Volker Wissing die Freundschaft zwischen Dr. B. und DWV-Vertretern vor dem Auftauchen der Vorwürfe möglicher Unregelmäßigkeiten bekannt?
Wie erklärt die Bundesregierung den Umstand, dass Staatssekretär Stefan Schnorr im Pressegespräch am 24. August 2023 äußerte, die Freundschaft zwischen Dr. B. und DWV-Vertretern sei offengelegt worden, obwohl es niemals eine offizielle Meldung der Befangenheit gemäß § 21 des Verwaltungsverfahrensgesetzes gegeben hat (siehe Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister für Digitales und Verkehr Oliver Luksic vom 11. Dezember 2023 auf die Schriftliche Frage 133 des Abgeordneten Victor Perli auf Bundestagsdrucksache 20/9807)?
Hätte nach dem aktuellen Kenntnisstand der Bundesregierung auf jeden Fall eine Meldung der Befangenheit gemäß § 21 des Verwaltungsverfahrensgesetzes durch Dr. B. im Hinblick auf seine Freundschaft mit Vertretern des DWV und ggf. weiteren Personen erfolgen müssen?
Teilt die Bundesregierung die dem Abgeordneten Victor Perli mitgeteilte Einschätzung der Wissenschaftlichen Dienste (WD) des Deutschen Bundestages (Sachstand, Befangenheit nach § 21 Verwaltungsverfahrensgesetz – Unterrichtungspflicht und Unterrichtungszeitpunkt, WD 3 - 3000 - 018/24, 20. Februar 2024), eine Besorgnis der Befangenheit im Sinne von § 21 des Verwaltungsverfahrensgesetzes sei gegeben, „wenn objektiv feststellbare und nachprüfbare Tatsachen vorliegen, nach denen bei vernünftiger Würdigung nicht ausgeschlossen werden kann, ein Amtsträger werde in der Sache nicht unparteiisch, unvoreingenommen, mit der gebotenen Distanz und unbefangen entscheiden“ und schon der „böse Schein“ der Voreingenommenheit genüge in diesem Kontext, eine tatsächliche Befangenheit sei nicht erforderlich (wenn nein, warum nicht)?
Teilt die Bundesregierung die dem Abgeordneten Victor Perli mitgeteilte Einschätzung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages (Sachstand, Befangenheit nach § 21 Verwaltungsverfahrensgesetz – Unterrichtungspflicht und Unterrichtungszeitpunkt, WD 3 - 3000 - 018/24, 20. Februar 2024), die „behördeninterne Prüfung hat unverzüglich nach Mitteilung oder Bekanntwerden der Besorgnis der Befangenheit zu erfolgen“ und die „Entscheidung über ein Mitwirkungsverbot steht nicht im Ermessen der Behördenleitung und ist gerichtlich im vollen Umfang überprüfbar“, und wenn nein, warum nicht?
Warum hat die Leitung des BMDV angesichts der dem BMDV bekannten Freundschaft mit DWV-Vertretern (Antwort zu Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 20/8226) nicht frühzeitig Dr. B. aus dem Themenfeld Wasserstoff herausgenommen, um jeglichen Schein der Parteinahme und Einflussnahme zu verhindern (auch angesichts des Umstands, dass er in dem Themenfeld selbst einst geforscht hatte und bei Patenten eingetragen war)?
Hält das BMDV an seiner Auffassung fest, dass es keine Freundschaft zwischen dem Unternehmer und Dr. B. gibt, obwohl sie ausweislich der über eine IFG-Anfrage öffentlich gewordenen E-Mails über den Privataccount von Dr. B. korrespondiert haben, sich duzen und Dr. B. von dem Unternehmer abends auf ein Glas Wein eingeladen wurde (siehe www.lobbycontrol.de/wp-content/uploads/Emails-fuer-Veroeffentlichung_2.pdf)?
An welchem Tag wurden nach Kenntnis des BMDV eidesstattliche Erklärungen zu dem Compliance-Verdacht von wem gegenüber wem abgegeben?
Hat das BMDV Dr. B. in Umfang und bei Formulierungen seiner eidesstaatlichen Erklärung (siehe www.bundesregierung.de/breg-de/suche/regierungspressekonferenz-vom-21-februar-2024-2261424) gegenüber dem „Handelsblatt“ unterstützt oder beraten, und wenn ja, in welcher Form?
Wer im BMDV forderte im Rahmen der ersten Compliance-Prüfung wen im BMDV an welchem Tag zur Herausgabe aller relevanten Informationen auf, und wie lautete der Wortlaut der entsprechenden Nachricht?
Wer im BMDV übersendete an welchem Tag an wen im BMDV die im Rahmen der ersten Compliance-Prüfung angeforderten Informationen?
Wer genau im BMDV hatte seit wann Kenntnis von welchen IFG-Anfragen zu den Unregelmäßigkeiten bei der Wasserstoff- bzw. Brennstoffzellenförderung im Jahr 2023 und 2024 (bitte einzeln für alle mit dem Fall zusammenhängenden IFG-Anfragen auflisten und Urheber der IFG-Anfrage nennen)?
Wer im BMDV antwortete an welchem Tag auf die in der Frage 15 genannten IFG-Anfragen?
An welchem Tag genau forderte die Stabsstelle Innenrevision eine Beteiligung an IFG-Fragen zur Wasserstoff- bzw. Brennstoffzellenförderung (siehe Schreiben von Staatssekretär Stefan Schnorr vom 15. Februar 2024 an die Vorsitzenden von Verkehrs- und Haushaltsausschuss), und wie lautete der Inhalt der entsprechenden Nachricht?
Erfolgte zu Förderungen im Bereich Wasserstoff und Brennstoffzellen Kommunikation zwischen Dr. B. oder dem früheren Leiter des Referats G25 mit dem Projektträger Jülich, bei der an irgendeiner Stelle eine fachliche Befürwortung von Anträgen durch eine der genannten Personen stattfand (wenn ja, bitte mit Datum, Förderung und Art der Kommunikation auflisten), und ist der Bundesregierung ggf. bekannt, ob diese Befürwortung ausschlaggebend für die finale Bewilligung war?
Bestätigt nach Kenntnis der Bundesregierung der Projektträger Jülich, dass es im Kontext der Bewertung von Projekten im Rahmen der Förderrichtlinie für Maßnahmen der Forschung, Entwicklung und Innovation im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase II (Schwerpunkt Nachhaltige Mobilität) bzw. von Projekten im Rahmen der Förderrichtlinie für Maßnahmen der Marktaktivierung im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase II nicht zu einer Beeinflussung oder Befürwortung durch Vertreter des BMDV oder der NOW GmbH kam, wenn nein, bei welchen Projekten kam es zu einer Beeinflussung oder Befürwortung durch wen (bitte mit Projekttitel, Förderhöhe, Zuwendungsempfänger, Datum und Form der Beeinflussung oder Befürwortung mündlich, per E-Mail oder auf sonstige Weise auflisten)?
War die mündliche Befürwortung des Antrags des DWV zum Projekt HyMobility, die in der Antwort vom 28. September 2023 auf die Berichtanforderung des Abgeordneten Victor Perli erwähnt ist, dem Projektträger Jülich bekannt, und wenn ja, wodurch bzw. durch wen, und wann?
Wie konnte Staatssekretär Stefan Schnorr am 24. August 2023 erklären, es gebe „definitiv keine Anhaltspunkte“ für einen Zusammenhang zwischen einer Förderung und persönlichen privaten Kontakten (www.tagesschau.de/inland/wasserstoff-verkehrsministerium-100.html), wenn am 28. September 2023, also nur einen Monat später, in der Antwort auf die Berichtanforderung des Abgeordneten Victor Perli hin eine mündliche Befürwortung des Antrags des DWV zum Projekt HyMobility durch Dr. B. erwähnt wird?
Wer im BMDV hatte Kenntnis von der Antwort vom 28. September 2023 auf die Berichtanforderung des Abgeordneten Victor Perli bzw. hat diese abgezeichnet (in der Antwort vom 23. Februar 2024 des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister der Finanzen Dr. Florian Toncar an den Abgeordneten Victor Perli zu einer mündlichen Frage in der 75. Sitzung des Haushaltsausschusses steht nur, dass die Antwort auf die Berichtanforderung vom Referat H10 gesandt worden sei)?
War Dr. B. in die Entscheidung zum Projekt Cryotruck involviert, für das im Dezember 2023 der Förderbescheid ausgehändigt wurde (www.now-gmbh.de/aktuelles/pressemitteilungen/clean-tech-startup-cryomotive-eroeffnet-wasserstoff-tankentwicklungszentrum-in-pfeffenhausen) und über die sich im Juli 2023 Dr. B. und der Unternehmer über Dr. B.s privaten E-Mail-Account ausgetauscht haben (www.lobbycontrol.de/wp-content/uploads/Emails-fuer-Veroeffentlichung_2.pdf)?
In welchen Netzwerken war Dr. B. nach Kenntnis der Bundesregierung gemeinsam mit Vertretern des DWV oder dem Unternehmer aktiv?
a) War Dr. B. dort jeweils in dienstlicher Funktion oder als Privatperson aktiv?
b) Sofern Dr. B. in einem Netzwerk als Privatperson aktiv war, wurde dies dem BMDV jeweils angezeigt, und wenn ja, wann?
c) Wenn es von Dr. B. dem BMDV angezeigt wurde, wurde es auch vom BMDV genehmigt oder war das nicht nötig?
d) Wenn es von Dr. B. nicht angezeigt wurde, wäre aus Sicht der Bundesregierung eine Anzeige gegenüber dem BMDV dienstrechtlich geboten gewesen?
Gab es Gespräche zwischen der Hausleitung des BMDV und dem „Handelsblatt“ mit dem Ziel, die Berichterstattung über den Compliance-Verdacht zu beeinflussen, und wenn ja, in welcher Form (bitte Beteiligte, Daten und Inhalte auflisten)?
Wurden von der Bundesregierung dem „Handelsblatt“ für den Fall, dass die Berichterstattung über den Compliance-Verdacht fortgesetzt werden würde, Konsequenzen angekündigt, und wenn ja, welche, und wer hat ggf. diese Konsequenzen angekündigt?
Wurde Dr. B. vom BMDV oder sonst aus der Bundesregierung dazu angeregt oder aufgefordert, mit einer Unterlassungsaufforderung gegen das „Handelsblatt“ vorzugehen (siehe www.tagesschau.de/inland/wasserstoff-verkehrsministerium-100.html; ggf. wann)?
Wurde Dr. B. vom BMDV oder sonst aus der Bundesregierung in irgendeiner Form dabei unterstützt, mit einer Unterlassungsaufforderung gegen das „Handelsblatt“ vorzugehen (siehe www.tagesschau.de/inland/wasserstoff-verkehrsministerium-100.html; ggf. wann)?
Hat das BMDV oder sonst die Bundesregierung Dr. B. bei der Verfassung der Korrektur des „Handelsblatts“ (siehe www.handelsblatt.com/politik/deutschland/compliance-ein-unangenehmer-verdacht-im-bundesverkehrsministerium-/29251024.html) unterstützt oder beraten, und wenn ja, in welcher Form?
Treffen Informationen der Fragesteller zu, dass die Pressestelle des BMDV im August 2023 andere Medien als das „Handelsblatt“ aufgefordert hat, ihre Berichterstattung zu korrigieren, und zwar mit dem Verweis, das „Handelsblatt“ habe die gesamte Berichterstattung mit einer Klarstellung zurückgenommen, und wenn ja, warum hat die Pressestelle dies getan?