Sozial-Entschädigungen für die LEAG
der Abgeordneten Christian Görke, Dr. Gesine Lötzsch, Susanne Hennig-Wellsow, Ina Latendorf, Caren Lay, Ralph Lenkert, Sören Pellmann, Victor Perli, Bernd Riexinger, Janine Wissler und der Gruppe Die Linke
Vorbemerkung
Medienberichten ist zu entnehmen, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz angeblich die Entschädigungszahlungen für das Lausitzer Unternehmen LEAG im Zuge des Kohleausstiegs durch eine Aufzinsungsstrategie kürzen will (www.lr-online.de/lausitz/cottbus/leag-in-der-lausitz-poker-um-entschaedigung-fuer-mitarbeiter-in-cottbus-77460248.html). Ursprünglich war eine Entschädigungssumme von 1,75 Mrd. Euro vereinbart worden, von der ein Teil – 617 Mio. Euro – für die Mitarbeitenden zur sozialen Abfederung des Kohleausstiegs in Form von Geld, Umschulungen, Qualifizierungen, Anpassungsgeldern und auch des Wechsels in andere Firmen vorgesehen war. Der Entschädigungsdeal sei Anfang Juni 2024 in einem Brief aus Brüssel bestätigt worden (vgl. ebd.). Bislang ist jedoch noch kein Geld an das Unternehmen geflossen. Grund dafür sei die ausstehende beihilferechtliche Prüfung durch die Europäische Kommission. Medienberichte legen nun nahe, dass die Bundesregierung nur einen Bruchteil der zugesagten Entschädigung – etwa 200 Mio. Euro der 617 Mio. Euro – für soziale Abfederungsmaßnahmen auszahlen möchte. Den Berichten zufolge solle nach den Vorstellungen des Bundeswirtschaftsministeriums die LEAG das Geld in den kommenden Jahren gewinnbringend anlegen, um den Wert durch Aufzinsung auf mehr als 600 Mio. Euro zu erhöhen. Diese Strategie sehe eine jährliche Verzinsung von 10 Prozent vor, was vonseiten eines Vertreters des Konzernbetriebsrates des Unternehmens kritisch gesehen wird, nicht zuletzt deshalb, weil sich die Realisierbarkeit einer solchen Anlagestrategie bezweifeln lässt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Kann die Bundesregierung bestätigen, dass nur 200 Mio. Euro statt der ursprünglich geplanten 617 Mio. Euro an Entschädigungszahlungen an die LEAG gezahlt werden sollen?
Wenn Frage 1 bejaht wird, wie rechtfertigt die Bundesregierung die Entscheidung, die Entschädigungszahlungen für die LEAG durch eine Aufzinsungsstrategie zu kürzen, und welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Realisierbarkeit einer jährlichen Verzinsung von 10 Prozent sicherzustellen?
Welche konkreten Schritte plant die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass die zugesagten Mittel i. H. v. 617 Mio. Euro für soziale Abfederungsmaßnahmen tatsächlich den betroffenen LEAG-Mitarbeitern zugutekommen und – sofern Frage 1 bejaht wird – nicht durch spekulative Anlagestrategien gefährdet werden?
Wenn Frage 1 bejaht wird, wie bewertet die Bundesregierung die Risiken, die mit der Anlagestrategie verbunden sind, insbesondere im Hinblick auf die Sicherheit und Verfügbarkeit der Mittel für die soziale Abfederung?
Wenn Frage 1 bejaht wird, inwiefern berücksichtigt die Bundesregierung die Bedenken eines Vertreters des Konzernbetriebsrates des Unternehmens hinsichtlich der Aufzinsungsstrategie und deren potenzielle Auswirkungen auf die soziale Absicherung der Beschäftigten?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass die mit den 617 Mio. Euro abzusichernden Sozialplanmaßnahmen aufgrund der gesetzlichen Kraftwerksstilllegungen nach Kenntnis der Fragestellenden bereits 2026 beginnen und bis 2035 reichen, und wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass – sofern Frage 1 bejaht wird – mit einer auf 200 Mio. Euro abgezinsten Einmalzahlung diese Maßnahmen jeweils ausreichend finanziell untersetzt werden können?
Warum hat die Bundesregierung bei den Zahlungen an RWE zur Entschädigung für den Kohleausstieg auf eine Einmalzahlung mit Abzinsung verzichtet?
Welche Rolle spielt die beihilferechtliche Prüfung der Europäischen Kommission in der Entscheidung über die Auszahlung der sozialen Entschädigung für die Mitarbeitenden?
Wann erwartet die Bundesregierung eine endgültige Entscheidung der Europäischen Kommission zur beihilferechtlichen Prüfung, und welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um schnell zu einer Entscheidung zu gelangen?
Wie plant die Bundesregierung, Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Entschädigungszahlungen zu gewährleisten, um das Vertrauen der Beschäftigten und der in der betroffenen Region lebenden Menschen zu stärken?
Wenn Frage 1 bejaht wird, welche Rolle spielen die angespannte Haushaltslage und die Einhaltung der Schuldenbremse bei der Entscheidung, die Entschädigungszahlungen zu kürzen?
Hat es einen Brief der EU-Kommission gegeben, der grünes Licht für die Entschädigungsregelung signalisiert hat, wenn ja, wer war der Empfängerkreis dieses Schreibens, und welchen konkreten Inhalt hatte der Brief in Bezug auf Umfang und Auszahlungszeitpunkt der Entschädigungszahlungen für die LEAG?