Streichung des Bezugs zur nationalen Identität aus dem Namen des Bundesinstituts für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa und Auswirkungen auf den staatlichen Auftrag nach § 96 des Bundesvertriebenengesetzes
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Das Bundesinstitut für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa (BKGE) wurde 1989 in Oldenburg errichtet und ist eine nicht rechtsfähige Bundesanstalt im Geschäftsbereich der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM).
Laut aktuellem Bericht der Bundesregierung über die Maßnahmen zur Förderung der Kulturarbeit gemäß § 96 des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) in den Jahren 2021 und 2022 (Bundestagsdrucksache 20/8320, veröffentlicht am 8. September 2023) werden die Aufgaben des Instituts – aufgrund seiner hervorgehobenen Bedeutung in einem eigenen Kapitel – wie folgt definiert:
„Als Ressortforschungseinrichtung hat das BKGE den Auftrag der wissenschaftsbasierten Politikberatung im Bereich von Geschichte und Erinnerung. Es berät und unterstützt die Bundesregierung in allen die Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa betreffenden Fragen, insbesondere in den Angelegenheiten der Durchführung des § 96 BVFG. Als Grundlage und Voraussetzung dieser Aufgabe führt es in wissenschaftlicher Unabhängigkeit eigene Forschungen und Erhebungen durch, erstellt Dokumentationen und koordiniert im Auftrag der Bundesregierung wissenschaftliche Vorhaben. Im Unterschied zu anderen spezialisierten Einrichtungen befasst es sich geografisch, zeitlich und fachlich übergreifend mit allen historischen deutschen Ostprovinzen und den Siedlungsgebieten der Deutschen in Ostmittel-, Ost- und Südosteuropa. (…) Eine der Kernaufgaben ist die Koordinierung und wissenschaftliche Begutachtung im Rahmen der institutionellen und projektbezogenen BKM- Fördertätigkeit. Dazu gehören die Erarbeitung von gutachterlichen Stellungnahmen u. a. zu Forschungsprojekten, Publikationen, Tagungen, Restaurierungs- und Sicherungsmaßnahmen an Baudenkmälern sowie im musealen, bibliothekarischen und archivalischen Bereich. Darüber hinaus prüft das BKGE die Arbeitspläne und -berichte der institutionell geförderten Museen und Institute, führt Evaluationen durch und wirkt an der Erfolgskontrolle abgeschlossener Vorhaben mit. Ergänzend erfolgt eine fachliche Beratung BKM-geförderter Einrichtungen und Projektträger, die sich insbesondere auf die Bereiche Wissenschaft und Forschung, Dokumentation, kulturelle Vermittlung, museale Präsentation und Denkmalpflege erstreckt.“
Der seit 2004 amtierende Direktor des Instituts, Prof. Dr. Matthias Weber, erklärte ferner zu den Aufgaben des BKGE in einem Interview am 28. Juni 2016 anlässlich eines Projektes zu Breslau als europäische Kulturhauptstadt: „Unsere Nachbarn in Polen, Tschechien, Rumänien oder anderen Staaten erwarten von uns Deutschen, und sie erwarten das zu Recht, dass auch wir uns um das dortige deutsche Kulturerbe kümmern und uns engagieren, auch dafür steht das Oldenburger Bundesinstitut. Und schließlich sind auch Flucht und Vertreibung von Millionen Deutschen nach dem Zweiten Weltkrieg und ihre Integration in die beiden deutschen Staaten ein ganz zentrales Thema der deutschen Geschichte, dem wir uns annehmen. (…) Die Förderung dieses ganzen Bereichs findet auf Grundlage des Bundesvertriebenengesetzes statt.“ (siehe www.bunde sregierung.de/breg-de/service/archiv/alt-inhalte/breslauer-moderne-434008, ab Minute 01:51).
Das BKGE hat im September 2023 seinen Namen in „Bundesinstitut für Kultur und Geschichte des östlichen Europa“ geändert (siehe Presseerklärung vom 26. September 2023). Das neue Institutsprofil (vgl. www.bkge.de/bkge/wer-wi r-sind-und-was-wir-tun) lautet: „Gegründet im Januar 1989 und ansässig in Oldenburg, ist das BKGE eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM). Dort ist es die einzige Einrichtung mit dem Auftrag der wissenschaftsbasierten Politikberatung im Bereich von Geschichte und Erinnerung. Wir beraten und unterstützen die Bundesregierung in allen Angelegenheiten, welche die Kultur und Geschichte des östlichen Europa betreffen. Als Teil der internationalen Scientific Community sind wir ein eigenständiges Forschungsinstitut und koordiniert zugleich bundesgeförderte Projekte. Wir kommunizieren in vielen Sprachen und arbeiten multidisziplinär. Geschichte, Kunstgeschichte, Literaturwissenschaft sowie Europäische Ethnologie/Empirische Kulturwissenschaft stehen bei uns in einem steten Austausch. Als An-Institut der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg sind wir zudem in die Hochschullehre eingebunden.
Ein weiteres Kennzeichen des BKGE ist die geographische und chronologische Breite unserer Arbeit. Wir betrachten die Regionen des östlichen Europa über alle Epochen hinweg bis in die Gegenwart. Ein Schwerpunkt liegt hierbei auf der Geschichte und Kultur der Deutschen, die wir als Teil einer vielfach verflochtenen, gemeinsamen Geschichte begreifen.
Wer sich mit dem östlichen Europa beschäftigt, beschäftigt sich mit Vielfalt. Multiple und hybride sprachliche, ethnische, politische und religiöse Zugehörigkeiten sind ebenso charakteristisch wie Migrationen und kulturelle Interferenzräume, die wir heute als gemeinsames Erbe, als Shared Heritage, untersuchen. Zugleich steht das östliche Europa wie kein anderer Teil unseres Kontinents für nationale Konflikte sowie für die Gewaltgeschichte des 20. Jahrhunderts, für revolutionäre Gesellschaftsentwürfe, die in totalitäre Systeme umschlugen, und es wurde zum Schauplatz der beispiellosen deutschen Besatzungs- und Vernichtungspolitik im Zweiten Weltkrieg. Es folgten Fluchtbewegungen und Zwangsmigrationen, die die Bundesrepublik, die DDR und das vereinigte Deutschland ebenso geprägt haben wie die Ankunft der (Spät-)Aussiedler aus den Staaten des östlichen Europa und die postsowjetische Migration. Die Geschichten dieser Menschen sind für uns nicht Vergangenheit, sondern Teil der postmigrantischen Gegenwart Deutschlands. Wir arbeiten dafür, sie präsent und lebendig zu halten.
Unsere Arbeit beruht auf einer engen Zusammenarbeit mit Partnerinnen und Partnern in vielen Ländern und Regionen. Sie sind an Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen oder freischaffend tätig und teilen mit uns das Interesse an Geschichte und Kultur des östlichen Europa. Ein gleichberechtigter Dialog ist für uns hierbei grundlegend. Dies ist auch konstitutiv für das 2005 gegründete Europäische Netzwerk Erinnerung und Solidarität, einer Plattform des multilateralen Austauschs über die Geschichte des 20. Jahrhunderts. Derzeitige Mitgliedsländer sind Polen, die Slowakei, Ungarn, Rumänien und Deutschland, das vom BKGE vertreten wird.“
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen34
Von wem in personam ging die Initiative zur Umbenennung des BKGE aus?
Inwiefern war Kulturstaatsministerin Claudia Roth in die Umbenennung des BKGE mit der Streichung der deutschen Nationalität aus dem Namen des BKGE eingebunden?
Warum wurde die Presseerklärung zur Umbenennung des BKGE vom 26. September 2023 von der Webseite des Instituts genommen?
Warum hat das Organigramm des BKGE auf der Webseite des Instituts noch immer den Stand vom 1. Oktober 2018?
In welcher Form wurde der Wissenschaftliche Beirat des BKGE in die Umbenennung einbezogen, und welches Votum hat der Beirat zur Namensänderung abgegeben?
Wann wurden die Kooperationspartner des BKGE über die Umbenennung des Instituts informiert, und welche Resonanz hat die Bundesregierung im Hinblick auf die Namensänderung erhalten?
Wann wurden die nach § 96 BVFG von der BKM institutionell geförderten Einrichtungen über die Umbenennung informiert, und welche Resonanz hat die Bundesregierung im Hinblick auf die Namensänderung erhalten?
Wann wurden die Projektträger, insbesondere die Landsmannschaften und Verbände der deutschen Heimtatvertriebenen, des BKGE über die Umbenennung informiert, und auf welche Resonanz stieß die Namensänderung?
Welche Projekte hat des BKGE seit Amtsantritt von Kulturstaatsministerin Claudia Roth durchgeführt, und wie hoch waren die Kosten jeweils (bitte nach Jahren auflisten)?
In welcher Höhe wird die Antidiskriminierungsstelle des Bundes beim laufenden Forschungsprojekt „Diskriminierung von Menschen osteuropäischer Herkunft auf dem Arbeitsmarkt“ durch das BKGE gefördert, und wie wird die Förderung dieser Studie gemäß § 96 BVFG begründet?
Welche eigenen Forschungen hat das BKGE seit Amtsantritt von Kulturstaatsministerin Claudia Roth durchgeführt (bitte nach Jahren auflisten)?
Welche gutachterlichen Stellungnahmen hat das BKGE seit Amtsantritt von Kulturstaatsministerin Claudia Roth durchgeführt (bitte nach Jahren auflisten)?
Welche Arbeitspläne und Arbeitsberichte der nach § 96 BVFG von der BKM institutionell geförderten Einrichtungen hat das BKGE seit Amtsantritt von Kulturstaatsministerin Claudia Roth geprüft, und mit welchem Ergebnis (bitte nach Jahren auflisten)?
Welche BKM-geförderten Einrichtungen und Projektträger hat das BKGE sit Amtsantritt von Kulturstaatsministerin Claudia Roth fachlich beraten (bitte nach Jahren auflisten)?
Teilt die Bundesregierung die Erwartungshaltung der mittel- und osteuropäischen Staaten, dass sich das BGKE auch um das dortige deutsche Kulturerbe kümmert und engagiert?
In welcher Form hat sich das BKGE seit Amtsantritt von Kulturstaatsministerin Claudia Roth um das deutsche Kulturerbe in Mittel- und Osteuropa (MOE) gekümmert und engagiert (bitte nach Jahren und konkreten Vorhaben auflisten)?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass Flucht und Vertreibung der Deutschen am bzw. nach Ende des Zweiten Weltkrieges und ihre Integration in der Bundesrepublik Deutschland bzw. DDR ein zentrales Thema der deutschen Geschichte ist?
In welcher Form hat sich das BKGE seit Amtsantritt von Kulturstaatsministerin Claudia Roth der Flucht, Vertreibung und Integration der Deutschen nach dem Zweiten Weltkrieg angenommen (bitte nach Jahren und konkreten Vorhaben auflisten)?
Was sind nach Auffassung der Bundesregierung aktuelle Themen bei der Aufarbeitung von Flucht und Vertreibung der Deutschen am Ende des Zweiten Weltkrieges?
Inwieweit hat sich das BKGE seit Amtsantritt von Kulturstaatsministerin Claudia Roth als „An-Institut“ an der Lehre der Universität Oldenburg beteiligt (bitte nach Jahren auflisten)?
In welchen Angelegenheiten, die die Kultur und Geschichte des östlichen Europas betreffen, hat das BKGE gemäß dem neuen Institutsprofil die Bundesregierung beraten und unterstützt?
Inwieweit sind Umbenennung und Aufgabenerweiterung des BKGE mit bereits bestehenden bundesgeförderten Einrichtungen abgestimmt worden, welche sich mit Osteuropa befassen wie dem Deutschen Polen-Institut in Darmstadt oder dem Herder-Institut für historische Ostmitteleuropaforschung in Marburg, um die Schaffung von Doppelstrukturen zu verhindern?
Welche konkreten Ergebnisse hat das BKGE laut der in der Presseerklärung vom 26. September 2023 postulierten „Notwendigkeit der Auseinandersetzung mit der aggressiven Geschichtspolitik Russlands“ infolge des Angriffskrieges gegen die Ukraine vorzuweisen?
Welche neuen Aufgaben hat das BKGE laut Presseerklärung vom 26. September 2023 im Auftrag der Kulturstaatsministerin Claudia Roth beim Schutz kriegsbedrohten Kulturguts in der Ukraine erfolgreich übernommen?
Auf welche Fach- und Sprachkompetenz kann das BKGE mit Bezug auf die Ukraine verweisen?
Welche neuen Aufgaben hat das BKGE laut Presseerklärung vom 26. September 2023 im Auftrag der Kulturstaatsministerin Claudia Roth im Bereich europäischer Erinnerungskultur und Geschichtspolitik erfolgreich übernommen?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Arbeit des BKGE laut neuem Institutsprofil darin besteht, die „postmigrantische Gegenwart Deutschlands“ präsent und lebendig zu halten, und wenn ja, warum?
Teilt die Bundesregierung das laut neuem Institutsprofil des BKGE erklärte Kennzeichen, die Regionen des östlichen Europas über „alle Epochen hinweg bis in die Gegenwart“ zu betrachten, und wenn ja, ist dann die Schlussfolgerung der Fragesteller zutreffend, dass auch die Antike oder der Kolonialismus für das historische Verständnis von Flucht und Vertreibung im 20. Jahrhundert heranzuziehen sind?
Welche Auswirkungen haben Umbenennung und neues Profil des BKGE bei der Begutachtung von Förderanträgen zur Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa?
Hat das neue Institutsprofil der Kulturstaatsministerin Claudia Roth zur Freigabe vorgelegen?
Vor dem Hintergrund des gesetzlichen Auftrags nach § 96 BVFG von Bund und Ländern, das Kulturgut der historischen deutschen Ostgebiete und der deutschen Siedlungsgebiete im östlichen Europa im Bewusstsein der Vertriebenen und Flüchtlinge, des gesamten deutschen Volkes und des Auslandes zu erhalten,
a) hat vor der Umbenennung eine juristische Prüfung hinsichtlich der herausgehobenen Stellung des BKGE für die Förderpraxis gemäß § 96 BVFG stattgefunden, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
b) Wurde die Umbenennung mit den in den Bundesländern für die Förderung nach § 96 BVFG zuständigen Ministerien abgestimmt?
c) Inwieweit ist nach Auffassung der Bundesregierung die Aufarbeitung von Flucht und Vertreibung der Deutschen am Ende des Zweiten Weltkrieges rechtlich bindend für die gesetzliche Kulturförderung nach § 96 BVFG?
d) Streben nach Erkenntnis der Bundesregierung weitere nach § 96 BVFG bundesgeförderte Einrichtungen eine Umbenennung ihres Namens an?
Wie hoch sind die Haushaltsansätze des BKGE seit dem Amtsantritt von Kulturstaatsministerin Claudia Roth (bitte nach Jahren auflisten), und inwieweit wird die Bundesanstalt über § 96 BVFG gefördert?
Plant die Bundesregierung den Sitz des BKGE nach Berlin ins Deutschlandhaus zu verlegen, um mit der dort ansässigen Bundesstiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung ein spezielles Kompetenzzentrum etwa für Migrationsgeschichte zu errichten?
Wann hat Kulturstaatsministerin Claudia Roth das BKGE zuletzt in Oldenburg besucht?