Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/10685 –
Streichung des Bezugs zur nationalen Identität aus dem Namen des
Bundesinstituts für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen
Europa und Auswirkungen auf den staatlichen Auftrag nach § 96 des
Bundesvertriebenengesetzes
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das Bundesinstitut für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen
Europa (BKGE) wurde 1989 in Oldenburg errichtet und ist eine nicht
rechtsfähige Bundesanstalt im Geschäftsbereich der Beauftragten der
Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM).
Laut aktuellem Bericht der Bundesregierung über die Maßnahmen zur
Förderung der Kulturarbeit gemäß § 96 des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) in
den Jahren 2021 und 2022 (Bundestagsdrucksache 20/8320, veröffentlicht am
8. September 2023) werden die Aufgaben des Instituts – aufgrund seiner
hervorgehobenen Bedeutung in einem eigenen Kapitel – wie folgt definiert:
„Als Ressortforschungseinrichtung hat das BKGE den Auftrag der
wissenschaftsbasierten Politikberatung im Bereich von Geschichte und Erinnerung.
Es berät und unterstützt die Bundesregierung in allen die Kultur und
Geschichte der Deutschen im östlichen Europa betreffenden Fragen,
insbesondere in den Angelegenheiten der Durchführung des § 96 BVFG. Als Grundlage
und Voraussetzung dieser Aufgabe führt es in wissenschaftlicher
Unabhängigkeit eigene Forschungen und Erhebungen durch, erstellt Dokumentationen und
koordiniert im Auftrag der Bundesregierung wissenschaftliche Vorhaben. Im
Unterschied zu anderen spezialisierten Einrichtungen befasst es sich
geografisch, zeitlich und fachlich übergreifend mit allen historischen deutschen
Ostprovinzen und den Siedlungsgebieten der Deutschen in Ostmittel-, Ost- und
Südosteuropa. (…)
Eine der Kernaufgaben ist die Koordinierung und wissenschaftliche
Begutachtung im Rahmen der institutionellen und projektbezogenen BKM-
Fördertätigkeit. Dazu gehören die Erarbeitung von gutachterlichen Stellungnahmen u. a.
zu Forschungsprojekten, Publikationen, Tagungen, Restaurierungs- und
Sicherungsmaßnahmen an Baudenkmälern sowie im musealen, bibliothekarischen
und archivalischen Bereich. Darüber hinaus prüft das BKGE die Arbeitspläne
und -berichte der institutionell geförderten Museen und Institute, führt
Evaluationen durch und wirkt an der Erfolgskontrolle abgeschlossener Vorhaben mit.
Ergänzend erfolgt eine fachliche Beratung BKM-geförderter Einrichtungen
Deutscher Bundestag Drucksache 20/10909
20. Wahlperiode 03.04.2024
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und
Medien vom 2. April 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
und Projektträger, die sich insbesondere auf die Bereiche Wissenschaft und
Forschung, Dokumentation, kulturelle Vermittlung, museale Präsentation und
Denkmalpflege erstreckt.“
Der seit 2004 amtierende Direktor des Instituts, Prof. Dr. Matthias Weber,
erklärte ferner zu den Aufgaben des BKGE in einem Interview am 28. Juni
2016 anlässlich eines Projektes zu Breslau als europäische Kulturhauptstadt:
„Unsere Nachbarn in Polen, Tschechien, Rumänien oder anderen Staaten
erwarten von uns Deutschen, und sie erwarten das zu Recht, dass auch wir uns
um das dortige deutsche Kulturerbe kümmern und uns engagieren, auch dafür
steht das Oldenburger Bundesinstitut. Und schließlich sind auch Flucht und
Vertreibung von Millionen Deutschen nach dem Zweiten Weltkrieg und ihre
Integration in die beiden deutschen Staaten ein ganz zentrales Thema der
deutschen Geschichte, dem wir uns annehmen. (…) Die Förderung dieses ganzen
Bereichs findet auf Grundlage des Bundesvertriebenengesetzes statt.“ (siehe
www.bundesregierung.de/breg-de/service/archiv/alt-inhalte/breslauer-modern
e-434008, ab Minute 01:51).
Das BKGE hat im September 2023 seinen Namen in „Bundesinstitut für
Kultur und Geschichte des östlichen Europa“ geändert (siehe Presseerklärung
vom 26. September 2023). Das neue Institutsprofil (vgl.
www.bkge.de/bkge/w
er-wir-sind-und-was-wir-tun) lautet: „Gegründet im Januar 1989 und ansässig
in Oldenburg, ist das BKGE eine Ressortforschungseinrichtung im
Geschäftsbereich der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM).
Dort ist es die einzige Einrichtung mit dem Auftrag der wissenschaftsbasierten
Politikberatung im Bereich von Geschichte und Erinnerung. Wir beraten und
unterstützen die Bundesregierung in allen Angelegenheiten, welche die Kultur
und Geschichte des östlichen Europa betreffen. Als Teil der internationalen
Scientific Community sind wir ein eigenständiges Forschungsinstitut und
koordinieren zugleich bundesgeförderte Projekte. Wir kommunizieren in vielen
Sprachen und arbeiten multidisziplinär. Geschichte, Kunstgeschichte,
Literaturwissenschaft sowie Europäische Ethnologie/Empirische Kulturwissenschaft
stehen bei uns in einem steten Austausch. Als An-Institut der Carl von
Ossietzky Universität Oldenburg sind wir zudem in die Hochschullehre
eingebunden.
Ein weiteres Kennzeichen des BKGE ist die geographische und
chronologische Breite unserer Arbeit. Wir betrachten die Regionen des östlichen Europa
über alle Epochen hinweg bis in die Gegenwart. Ein Schwerpunkt liegt hierbei
auf der Geschichte und Kultur der Deutschen, die wir als Teil einer vielfach
verflochtenen, gemeinsamen Geschichte begreifen.
Wer sich mit dem östlichen Europa beschäftigt, beschäftigt sich mit Vielfalt.
Multiple und hybride sprachliche, ethnische, politische und religiöse
Zugehörigkeiten sind ebenso charakteristisch wie Migrationen und kulturelle
Interferenzräume, die wir heute als gemeinsames Erbe, als Shared Heritage,
untersuchen. Zugleich steht das östliche Europa wie kein anderer Teil unseres
Kontinents für nationale Konflikte sowie für die Gewaltgeschichte des 20.
Jahrhunderts, für revolutionäre Gesellschaftsentwürfe, die in totalitäre Systeme
umschlugen, und es wurde zum Schauplatz der beispiellosen deutschen
Besatzungs- und Vernichtungspolitik im Zweiten Weltkrieg. Es folgten
Fluchtbewegungen und Zwangsmigrationen, die die Bundesrepublik, die DDR und das
vereinigte Deutschland ebenso geprägt haben wie die Ankunft der (Spät-)
Aussiedler aus den Staaten des östlichen Europa und die postsowjetische
Migration. Die Geschichten dieser Menschen sind für uns nicht Vergangenheit,
sondern Teil der postmigrantischen Gegenwart Deutschlands. Wir arbeiten dafür,
sie präsent und lebendig zu halten.
Unsere Arbeit beruht auf einer engen Zusammenarbeit mit Partnerinnen und
Partnern in vielen Ländern und Regionen. Sie sind an Hochschulen,
außeruniversitären Forschungseinrichtungen oder freischaffend tätig und teilen mit uns
das Interesse an Geschichte und Kultur des östlichen Europa. Ein
gleichberechtigter Dialog ist für uns hierbei grundlegend. Dies ist auch konstitutiv für
das 2005 gegründete Europäische Netzwerk Erinnerung und Solidarität, einer
Plattform des multilateralen Austauschs über die Geschichte des 20.
Jahrhunderts. Derzeitige Mitgliedsländer sind Polen, die Slowakei, Ungarn, Rumänien
und Deutschland, das vom BKGE vertreten wird.“
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Zuständigkeit des BKGE für die Beratung und Unterstützung der
Bundesregierung gemäß § 96 BVFG und die Durchführung diesbezüglicher
wissenschaftlicher Aufgaben haben sich unter der jetzigen Bundesregierung nicht
verändert. Sie bleiben ohne Einschränkung und in vollem Umfang auch künftig
erhalten und werden dabei sogar erweitert (s. u.). Mit der Aktualisierung des
Errichtungserlasses vom 28. August 2023 wurde lediglich eine über ca. zwei
Jahrzehnte langfristig gewachsene und 2022 durch die Ausweitung des Kriegs
Russlands gegen die Ukraine kurzfristig zusätzlich entstandene, umfangreiche
Aufgabenerweiterung nachvollzogen. Im aktualisierten BKGE-
Errichtungserlass ist in § 3 Absatz 2 Aufgaben weiterhin festgelegt:
Das BKGE berät und unterstützt die Bundesregierung in allen die Kultur und
Geschichte der Deutschen im östlichen Europa betreffenden Fragen, auch in
den Angelegenheiten der Durchführung des § 96 des
Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. August 2007
(BGBl. I S. 1902), das zuletzt durch Artikel 162 der Verordnung vom 19. Juni
2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist. Zu dieser Aufgabe gehören vor
allem:
a) Gutachterliche Begleitung der Fördertätigkeit der Bundesregierung nach
§ 96 BVFG einschließlich der Evaluierung institutionell geförderter
Einrichtungen in dem durch die BKM festgelegten Umfang,
b) Beratung und Unterstützung der Bundesregierung bei der Durchführung
ihrer Förderkonzeption und bei der Abstimmung ihrer Fördertätigkeit nach
§ 96 BVFG mit den Ländern,
c) Unterstützung und Vorbereitung von Leistungen im Rahmen des § 96
BVFG,
d) Umsetzung und Koordinierung von Forschungs- oder Bildungsprojekten zur
Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa nach § 96 BVFG
sowie dessen historischer Kontextualisierung.
Die Ausweitung der BKGE-Aufgaben auf Kultur und Geschichte des östlichen
Europas allgemein trägt der in den letzten beiden Jahrzehnten schrittweise
erfolgten Entwicklung in Europa Rechnung, aus der für das BKGE kontinuierlich
zusätzliche Aufgaben mit Bezug auf das östliche Europa entstanden sind, die
über § 96 BVFG hinausweisen. Eine Reduzierung der Befassung mit der
Geschichte und Kultur der Deutschen im östlichen Europa ist damit nicht
verbunden.
1. Von wem in personam ging die Initiative zur Umbenennung des BKGE
aus?
2. Inwiefern war Kulturstaatsministerin Claudia Roth in die Umbenennung
des BKGE mit der Streichung der deutschen Nationalität aus dem
Namen des BKGE eingebunden?
5. In welcher Form wurde der Wissenschaftliche Beirat des BKGE in die
Umbenennung einbezogen, und welches Votum hat der Beirat zur
Namensänderung abgegeben?
Die Fragen 1, 2 und 5 werden aufgrund des engen Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Aufgrund der intensiven Befassung mit der in § 96 BVFG enthaltenen
Thematik und der hier relevanten Regionen (vom Baltikum bis zur Adria und von der
Oder-Neiße-Grenze in den postsowjetischen Raum bis nach Zentralasien) ist im
BKGE eine allgemeine Sprach- und Osteuropakompetenz gewachsen. Diese
wurde in den letzten beiden Jahrzehnten von den verschiedenen
Bundesregierungen zunehmend genutzt, um den infolge des Beitritts der Staaten des
östlichen Europa zur EU (2004, 2007 und 2013) sukzessive anwachsenden
Informations- und Unterstützungsbedarf der BKM in erinnerungspolitischen Fragen
zu decken und die neuen Anforderungen zu bearbeiten.
Um die längerfristig und nun auch aktuell erfolgten Aufgabenerweiterungen
nachzuvollziehen und um den Auftrag und die tatsächliche Tätigkeit des BKGE
wieder in vollem Umfang zur Deckung zu bringen, wurde eine Umbenennung
in den vergangenen Jahren mehrfach thematisiert und im gegenseitigen
Einvernehmen nach Billigung durch die jeweiligen Leitungen umgesetzt.
Die Umbenennung und die Aufgabenerweiterung des BKGE wurden in der
Sitzung des Wissenschaftlichen Beirats am 21. November 2022 als eigener
Tagesordnungspunkt eingehend besprochen. Nach der Vorstellung des neuen Namens
und der Diskussion drückten die Beiratsmitglieder ihre Unterstützung für die
vorgeschlagenen Änderungen des Errichtungserlasses aus und beschlossen
einstimmig, diesen Prozess konstruktiv und kritisch zu begleiten.
3. Warum wurde die Presseerklärung zur Umbenennung des BKGE vom
26. September 2023 von der Webseite des Instituts genommen?
Die Mitteilung über die Aufgabenerweiterung wurde – wie bei aktuellen
Ankündigungen üblich – über einen Zeitraum von ca. drei Monaten ohne
Unterbrechung auf der BKGE-Website veröffentlicht. Im Januar 2024 wurde ein von
der Aufgabenerweiterung unabhängiger, vollständiger Relaunch des gesamten
Web-Auftritts des BKGE vorgenommen, bei dem die hier angesprochene
Mitteilung, ebenso wie zahlreiche weitere, bereits länger publizierte Informationen
nicht mehr veröffentlicht wurden. Inzwischen ist die Mitteilung wieder auf der
neuen BKGE-Homepage online:
www.bkge.de/assets/downloads/Aufgabenwer
weiterung-fuer-das-BKGE.pdf.
4. Warum hat das Organigramm des BKGE auf der Webseite des Instituts
noch immer den Stand vom 1. Oktober 2018?
Das Organigramm des BKGE wurde auch nach 2018 verschiedentlich
aktualisiert, allerdings wurde dies versehentlich auf der Website nicht nachvollzogen.
Im Zuge des vorstehend erwähnten vollständigen Relaunches der BKGE-
Website wurde die aktuelle Version des Organigramms inzwischen publiziert: www.
bkge.de/assets/downloads/3.2.2_20240304_Organigramm-BKGE-Stand-03-20
24-color.pdf.
6. Wann wurden die Kooperationspartner des BKGE über die
Umbenennung des Instituts informiert, und welche Resonanz hat die
Bundesregierung im Hinblick auf die Namensänderung erhalten?
7. Wann wurden die nach § 96 BVFG von der BKM institutionell
geförderten Einrichtungen über die Umbenennung informiert, und welche
Resonanz hat die Bundesregierung im Hinblick auf die Namensänderung
erhalten?
Die Fragen 6 und 7 werden aufgrund des engen Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Die von der BKM institutionell nach § 96 BVFG geförderten Einrichtungen
sind zugleich die wichtigsten Kooperationspartner des BKGE. In ihren
Gremien sind auch die Landsmannschaften vertreten. Diese Einrichtungen,
einschließlich der BKM-geförderten Kulturreferentinnen und Kulturreferenten,
wurden bereits im Vorfeld, während der von der BKM am 4. Mai 2023 im
Donauschwäbischen Zentralmuseum in Ulm durchgeführten jährlichen
Dienstbesprechung aller nach § 96 BVFG von der BKM-geförderten Einrichtungen
durch die Vertreterin der BKM vorab mündlich informiert. Dabei wurde die im
Hintergrund stehende Aufgabenerweiterung erläutert. Es ergab sich daraus kein
weiterer Diskussionsbedarf.
8. Wann wurden die Projektträger, insbesondere die Landsmannschaften
und Verbände der deutschen Heimtatvertriebenen, des BKGE über die
Umbenennung informiert, und auf welche Resonanz stieß die
Namensänderung?
Die Projektträger wurden im Zuge der laufenden Korrespondenzen und durch
die o. g. Mitteilung des BKGE informiert. Die Siebenbürgische Zeitung
berichtete in ihrer Ausgabe vom 11. November 2023 eingehend darüber (Überschrift:
„Bundesinstitut für Kultur und Geschichte des östlichen Europa (BKGE): Neue
Aufgaben im Bereich der Politikberatung gehen einher mit Namensänderung“.
Es ergab sich daraus keine weitere Diskussion.
9. Welche Projekte hat des BKGE seit Amtsantritt von
Kulturstaatsministerin Claudia Roth durchgeführt, und wie hoch waren die Kosten jeweils
(bitte nach Jahren auflisten)?
Die Projekte und Forschungen des BKGE werden durch § 96 BVFG erfasst
und greifen gesellschaftlich, politisch und wissenschaftlich aktuelle Themen
und Fragestellungen auf. Das BKGE kooperiert dabei mit einschlägigen
Partnereinrichtungen in Deutschland und im östlichen Europa.
Eine detaillierte Kostenzuordnung zu den einzelnen Projekten ist in der Kürze
der zur Verfügung stehenden Beantwortungsfrist nicht möglich, da
insbesondere die Personalkosten zum größeren Teil aus dem laufenden Haushalt des
BKGE mitfinanziert werden.
Das BKGE wirbt zur Realisierung seiner Projekte zusätzlich auch allgemeine
Drittmittel und weitere Zusatzmittel aus verschiedenen Quellen ein, um den
eigenen Haushalt zu verstärken. Diese Zusatzmittel kommen der Arbeit nach
§ 96 BVFG zugute. Im Folgenden ist bei diesen Projekten vermerkt: („Zusatz-/
Drittmittel“).
Im Folgenden kann aus den o. g. Gründen nur eine Auswahl an Projekten
vorgestellt werden:
2020 bis 2024: Autor(inn)enlesungen und -gespräche zum Thema „Shared
Heritage. Kulturelle Interferenzräume des östlichen Europa in der
Gegenwartsliteratur“.
2022: Öffentliches Gespräch mit der Literaturnobelpreisträgerin Olga
Tokarczuk aus Schlesien in der Herzogin-Amalia-Bibliothek in Weimar
(„Zusatz-/Drittmittel“).
2023: Veranstaltung „Literatur in Krisenzeiten – Stimmen aus dem östlichen
Europa“ (Literaturhaus Berlin) (mit Staatsministerin Claudia Roth) („Zusatz-/
Drittmittel“).
2024: Karolina Kuszyk, Lesung aus dem Erfolgsbuch „Die Häuser der
Anderen“ über Flucht, Vertreibung und Neubesiedlung Schlesiens nach 1945,
Oldenburg.
2022 bis 2024: Workshop: Der Osten im Westen. Deutschsprachige Autorinnen
und Autoren aus dem östlichen Europa im Rundfunk nach 1945.
2022: Workshop: The Jews of Breslau/Wrocław: A Digital Biography.
2022 bis 2024: Neue kulturpolitische Projekte des BKGE sind seit dem
russischen Angriff auf die Ukraine im Februar 2022 durchgeführt worden, z. B.
öffentliche Tagungen und Informationsveranstaltungen zu den Ereignissen und
ihren historischen Kontexten sowie die Unterstützung des Kulturgutschutzes in
der Ukraine mit bislang 3 Mio. Euro aus Mitteln der BKM (2022) und 3,5 Mio.
Euro aus Mitteln des AA (2023). Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 11
verwiesen.
10. In welcher Höhe wird die Antidiskriminierungsstelle des Bundes beim
laufenden Forschungsprojekt „Diskriminierung von Menschen
osteuropäischer Herkunft auf dem Arbeitsmarkt“ durch das BKGE gefördert,
und wie wird die Förderung dieser Studie gemäß § 96 BVFG begründet?
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes wird nicht durch das BKGE
gefördert, vielmehr fördert umgekehrt die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ein
beim BKGE angesiedeltes Projekt. Das Projekt steht exemplarisch für die
Einwerbung von externen Drittmitteln durch das BKGE, die auch der Erweiterung
des Forschungsstandes über Geschichte und Gegenwart der
Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler zugutekommt.
11. Welche eigenen Forschungen hat das BKGE seit Amtsantritt von
Kulturstaatsministerin Claudia Roth durchgeführt (bitte nach Jahren auflisten)?
2020 bis 2024: „300. Geburtstag von Immanuel Kant 2024“
• Publikation des Jubiläumsbandes 2022: „Immanuel Kant 1724 bis 2024. Ein
europäischer Denker (Schriften des BKGE Bd. 83), hg. v. Matthias Weber
u. a., mit Grußwort von Staatsministerin Claudia Roth,
• Matthias Weber: Immanuel Kant. Ein Beitrag zur Rezeption in Schlesien bis
1945. In: Schlesische Gelehrtenrepublik 10 (2022), S. 121 bis 155,
• Matthias Weber: Immanuel Kant – Lebenswelt Königsberg (in
Vorbereitung),
• Produktion eines Films „Mit Kunst zu KANT“ (in Vorbereitung; Dritt-/
Zusatzmittel).
2020 bis 2024: Forschungsprojekte „Russlanddeutsche“.
2020 bis 2024: Integriertes Tagungs-, Forschungs- und Vermittlungsprojekt:
„Shared Heritage. Kulturelle Interferenzräume des östlichen Europa in der
Gegenwartsliteratur“.
Wissenschaftliche Publikation: Shared Heritage – gemeinsames Erbe:
Kulturelle Interferenzräume im östlichen Europa als Sujet der Gegenwartsliteratur
(Schriften des BKGE Bd. 88). Boston Berlin 2024, hg. von Silke Pasewalck.
2021 bis 2023: Forschungsprojekt „Baltische Aufklärung“.
Mit dem historischen Baltikum (Estland, Livland, Kurland) wird die
Aufklärung in einer im europäischen Kontext vernachlässigten Region in den Blick
genommen, wobei deutschbaltische Akteure eine zentrale Rolle einnehmen. In
Kooperation mit der Universität Tartu und weiteren Partnern aus dem Baltikum
und Deutschland erschienen in der Schriftenreihe des BKGE die Bände:
• Liina Lukas, Silke Pasewalck, Vinzenz Hoppe, Kaspar Renner (Hg.):
Medien der Aufklärung. Aufklärung der Medien. Die baltische Aufklärung im
europäischen Kontext (Schriften BKGE Bd. 86, 2021),
• Silke Pasewalck, Rūta Eidukevičienė, Antje Johanning-Radžienė und
Martin Klöker (Hg.): Baltische Bildungsgeschichte(n) (Schriften BKGE
Bd. 78, 2022),
• Maris Saagpakk, Antje Johanning-Radžienė, Rūta Eidukevičienė, Aigi
Heero (Hg.): Baltische Erzähl- und Lebenswelten (Schriften BKGE Bd. 87,
2023).
2021 bis 2023: Integriertes Vermittlungs- und Forschungsprojekt
„Heimatsammlungen der Vertriebenen und Flüchtlinge“,
2021 bis 2024: Forschungsprojekt „Unter Beobachtung und Verdacht –
Vertriebenenfunktionäre und verbliebene Deutsche im Blick der sozialistischen
Tschechoslowakei (1945–1989)“,
2021 bis 2024: Forschungsprojekt „,Kunstschutz‘ im Ersten Weltkrieg und die
Historiographien zu Kunst und Kultur in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts.
Akteure – Netzwerke – Konzepte“ (vgl. Antwort zu Frage 25),
2022 bis 2024: Forschungsprojekt „Architektur der Moderne im östlichen
Europa“,
2023 bis 2024: Forschungsprojekt „Diskriminierung von Menschen
osteuropäischer Herkunft auf dem Arbeitsmarkt“,
2023 bis 2025: Forschungsprojekt „Frauenbewegungen im östlichen Europa
(1848–1933)“.
12. Welche gutachterlichen Stellungnahmen hat das BKGE seit Amtsantritt
von Kulturstaatsministerin Claudia Roth durchgeführt (bitte nach Jahren
auflisten)?
Die Anfertigung von gutachterlichen Stellungnahmen zur Projektförderung
nach § 96 BVFG gehört seit jeher zu den Hauptaufgaben des BKGE und bindet
einen großen Teil der Arbeitszeit; an dieser Aufgabenstellung hat sich seit dem
Amtsantritt von Kulturstaatsministerin Claudia Roth nichts verändert, das
BKGE hat seine gutachterliche Tätigkeit unverändert fortgesetzt.
Die Gutachten und Stellungnahmen erstrecken sich auf folgende Sachgebiete:
Geschichte (inkl. Europ. Netzwerk), Literatur und Sprache, Volkskunde/
Europäische Ethnologie, Digital Humanities, Kunstgeschichte, Denkmalpflege
(deutsches Kulturerbe im östl. Europa, Architektur und mobiles Kulturgut),
Sonstige, Institutionelle Förderung und Kulturreferate.
Antragsteller sind bundesweit u. a.: Einrichtungen der kulturellen Bildung,
institutionell nach § 96 BVFG geförderte Einrichtungen, Museen, Organisationen
der Vertriebenen und Aussiedler, Universitäten und außeruniversitäre
Forschungseinrichtungen.
Aufgrund der großen Anzahl der Stellungnahmen können diese hier nicht
einzeln aufgeführt werden.
2022: betrug die Anzahl der Gutachten (einschließlich Erfolgskontrollen) 287.
Sie teilen sich regional wie folgt auf: Allgemeines 81, Baltikum 18, Ost- und
Westpreußen 41, Pommern und Ostbrandenburg 13, Schlesien 32, Böhmen und
Mähren 24, Südosteuropa 49, Deutsche in Russland 27, Sonstige zwei.
2023: betrug die Anzahl der Gutachten (einschließlich Erfolgskontrollen) 226.
Sie teilen sich regional wie folgt auf: Allgemeines 64, Baltikum 16, Ost- und
Westpreußen 34, Pommern und Ostbrandenburg zwölf, Schlesien 28, Böhmen
und Mähren 19, Südosteuropa 36, Deutsche in Russland 17.
2024: wird eine leicht steigende Tendenz erwartet.
13. Welche Arbeitspläne und Arbeitsberichte der nach § 96 BVFG von der
BKM institutionell geförderten Einrichtungen hat das BKGE seit
Amtsantritt von Kulturstaatsministerin Claudia Roth geprüft, und mit welchem
Ergebnis (bitte nach Jahren auflisten)?
Das BKGE hat die jährlich erfolgenden Prüfungen der Arbeitspläne und
Tätigkeitsberichte der von der BKM institutionell oder auf dem Projektweg
geförderten Einrichtungen seit Amtsantritt von Kulturstaatsministerin Claudia Roth
wie bisher und in unverändertem Umfang fortgesetzt. Dies bezog (bzw.
bezieht) sich – wie in den Vorjahren – in den Jahren 2022, 2023 und 2024 auf
folgende Einrichtungen:
Museen:
1) Stiftung Kunstforum Ostdeutsche Galerie, Regensburg
2) Schlesisches Museum zu Görlitz
3) Donauschwäbisches Zentralmuseum, Ulm
4) Ostpreußisches Landesmuseum, Lüneburg
5) Westpreußisches Landesmuseum, Warendorf
6) Pommersches Landesmuseum, Greifswald
7) Museum für russlanddeutsche Kulturgeschichte, Detmold
(Projektförderung)
8) Siebenbürgisches Museum, Gundelsheim (Projektförderung)
9) Haus Schlesien, Königswinter (Projektförderung)
10) Kulturzentrum Ostpreußen, Ellingen (Projektförderung).
Forschungs- und Vermittlungseinrichtungen:
1) Deutsches Kulturforum östliches Europa, Potsdam
2) Institut für deutsche Kultur und Geschichte Südosteuropas, München
3) Institut für Kultur und Geschichte der Deutschen in Nordosteuropa,
Lüneburg
4) Martin Opitz Bibliothek, Herne
5) Adalbert Stifter Verein, München
6) Kulturstiftung der deutschen Vertriebenen, Bonn (Projektförderung)
7) BKM-Juniorprofessur „Soziale und ökonomische Netzwerke der Deutschen
im östlichen Europa im 19. und 20. Jahrhundert“ an der Technischen
Universität Dresden (Projektförderung bis Dezember 2023).
Kulturreferate
1) Für Pommern und Ostbrandenburg am Pommerschen Landesmuseum in
Greifswald,
2) für Ostpreußen und das Baltikum am Ostpreußischen Landesmuseum in
Lüneburg,
3) für Westpreußen, Posener Land und Mittelpolen am Westpreußischen
Landesmuseum in Warendorf,
4) für Schlesien am Schlesischen Museum zu Görlitz,
5) für die böhmischen Länder beim Adalbert Stifter Verein in München,
6) für den Donauraum am Donauschwäbischen Zentralmuseum in Ulm,
7) für Siebenbürgen, den Karpatenraum, Bessarabien und die Dobrudscha am
Siebenbürgischen Museum in Gundelsheim (Projektförderung),
8) für die Russlanddeutschen am Museum für russlanddeutsche
Kulturgeschichte in Detmold (Projektförderung),
9) für Oberschlesien am Oberschlesischen Landesmuseum in Ratingen
(Projektförderung bis Januar 2023).
Für das Jahr 2022 wurden 26 Arbeitspläne und 26 Tätigkeitsberichte, für das
Jahr 2023 26 Arbeitspläne und 26 Tätigkeitsberichte und für das Jahr 2024
24 Arbeitspläne begutachtet. Die Ergebnisse der Prüfungen waren im
Wesentlichen positiv, da die Einrichtungen professionell nach dem aktuellen „state of
the art“ arbeiten.
14. Welche BKM-geförderten Einrichtungen und Projektträger hat das
BKGE seit Amtsantritt von Kulturstaatsministerin Claudia Roth fachlich
beraten (bitte nach Jahren auflisten)?
Das BKGE hat die Beratung von nach § 96 BVFG geförderten Einrichtungen
und Projektträgern wie in den Vorjahren kontinuierlich fortgesetzt. Besonderer
Beratungsbedarf ergab sich im Jahr 2023 durch die Fortsetzung der
„Allgemeinen BKM-Projektförderung“ nach § 96 BVFG ab dem Jahr 2024, die auf große
Resonanz stieß. Neben den o. g. institutionell oder auf dem Projektweg nach
§ 96 BVFG geförderten Einrichtungen wurden die meisten Antragsteller
beraten, aber auch jene, die von einer Antragstellung (vorerst) absahen. Dabei
handelte es sich u. a. um Einrichtungen der kulturellen Bildung, Museen,
Organisationen der Vertriebenen und Aussiedler, Universitäten und außeruniversitäre
Forschungseinrichtungen.
Die Beratung von Projektträgern und Antragstellern bildet einen eigenen,
umfangreichen Schwerpunkt in der Arbeit des BKGE. Die Beratung bezog sich in
den Jahren 2022 bis 2024 durchschnittlich auf etwa 200 Vorgänge pro
Kalenderjahr.
Die Jahre 2022 und 2023 lagen im Bereich der institutionell und auf dem
Projektweg geförderten Museen Akzente auf dem Schlesischen Landesmuseum zu
Görlitz, auf dem Haus Schlesien, Königswinter, auf dem Museum für
russlanddeutsche Kulturgeschichte, Detmold sowie auf dem Westpreußischen
Landesmuseum, Warendorf. Bei den anderen Einrichtungen lag ein Schwerpunkt auf
dem Deutschen Kulturforum östliches Europa, Potsdam, dem Institut für
deutsche Kultur und Geschichte Südosteuropas, München, dem Institut für Kultur
und Geschichte der Deutschen in Nordosteuropa, Lüneburg, sowie der Martin
Opitz Bibliothek, Herne.
15. Teilt die Bundesregierung die Erwartungshaltung der mittel- und
osteuropäischen Staaten, dass sich das BGKE auch um das dortige deutsche
Kulturerbe kümmert und engagiert?
Im Rahmen der Konzeption der Bundesregierung zur Erforschung und
Präsentation deutscher Kultur und Geschichte im östlichen Europa teilt die BKM die
Erwartung.
16. In welcher Form hat sich das BKGE seit Amtsantritt von
Kulturstaatsministerin Claudia Roth um das deutsche Kulturerbe in Mittel- und
Osteuropa (MOE) gekümmert und engagiert (bitte nach Jahren und
konkreten Vorhaben auflisten)?
Die Erhaltung des deutschen Kulturerbes im östlichen Europa hat in der
Beratungs- und Gutachtertätigkeit ebenso wie in der wissenschaftlichen Arbeit des
BKGE weiterhin herausgehobene Bedeutung.
In der o. g. BKM-Förderkonzeption von 2016 wird erstmals die Bedeutung der
„Förderung der deutschen Minderheiten im östlichen Europa“ hervorgehoben.
Dementsprechend hat sich das BKGE auch 2022 und 2023 verstärkt mit diesem
Themenkomplex befasst. Die Ergebnisse der Berliner Konferenz „Die
Förderung nationaler Minderheiten durch ihre ‚Mutterländer‘ in Mittel- und
Osteuropa im 20. und 21. Jahrhundert“ wurden 2022 und 2023 für eine Publikation in
der Schriftenreihe des BKGE in englischer Sprache vorbereitet, die im Jahr
2024 erscheinen wird. Ein Akzent liegt auf der Erforschung der Maßnahmen
zur Bewahrung des deutschen Kulturerbes im östlichen Europa.
In den Jahren 2022 und 2023 wurden im Bereich „Denkmalpflege“ 29
Gutachten verfasst, der zweithöchste Wert nach den Gutachten zur institutionellen
Förderung (vgl. Antwort zu Frage 12). Diese Arbeit ist mit umfangreicher
Beratungstätigkeit unter Einbeziehung der jeweils zuständigen Denkmalbehörden
im östlichen Europa verbunden. Beispiele: Dachsanierung der ehemaligen
Ev.‑Luth. Patronatskirche in Wahnen/Vane, Lettland; Restaurierung des
Orgelprospekts der Kirche in Kriefkohl/Krzywe Koło in Polen (ehem. Provinz
Pommern).
Herausgehobene Bedeutung hat die Befassung des BKGE mit dem Erhalt von
Schloss Steinort/Sztynort im historischen Ostpreußen, dem ehemaligen Sitz der
Grafen von Lehndorff. Angesichts der kulturhistorischen Bedeutung – u. a. der
Zugehörigkeit Heinrich von Lehndorffs zur Widerstandsgruppe vom 20. Juli
1944 – hat der Deutsche Bundestag zwischen 2018 und 2022 jährlich
Sondermittel in Höhe von jeweils 500.000 Euro zur Notsicherung des Schlossbaus zur
Verfügung gestellt, der sich im Eigentum der Polnisch-deutschen Stiftung
Kulturpflege und Denkmalschutz (PNF), Warschau, befindet. Die Verausgabung
der Mittel erfordert eine intensive und komplexe gutachterliche Begleitung.
Bislang ist es nicht gelungen, ein tragfähiges Nutzungskonzept für das Schloss
zu entwickeln. Ziel der Maßnahmen aus den Sondermitteln des Deutschen
Bundestags ist zunächst die bauliche Sicherung, bis eine Revitalisierung möglich
wird.
Auch für den Erhalt der siebenbürgisch-sächsischen Kirchenburgenlandschaft
hat der Deutsche Bundestag seit dem Jahr 2019 1,09 Mio. Euro bereitgestellt.
Das BKGE begleitet das vom Siebenbürgisch-Sächsischen Kulturrat e. V. mit
der Stiftung Kirchenburgen bei der Evangelischen Kirche A.B. in Rumänien
(EKR) realisierte, 2023 abgeschlossene Projekt, kontinuierlich. Es umfasst die
Sicherung und Erhaltung ausgewählter Kirchenburgen in Siebenbürgen durch
denkmalpflegerische (bauliche) Maßnahmen, die Dokumentationen mobilen
Kulturguts im Eigentum der EKR sowie flankierende Maßnahmen zur
Optimierung der kirchlichen Denkmalpflege und zur Bekanntmachung dieses
kulturellen Erbes, um national und international für dessen Schutzwürdigkeit zu
werben.
Auch in der allgemeinen Projektförderung nach § 96 BVFG hat das materielle
und ideelle deutsche Kulturerbe herausgehobene Bedeutung.
Wegweisend ist das am Herder-Institut Marburg entwickele und mit
internationalen Partnern realisierte Projekt Dehio-Handbuch der Kunstdenkmäler in
Ostmitteleuropa digital; derzeit in Arbeit bzw. teilweise bereits online publiziert
sind die Bände Estland, Lettland sowie Nordost-Polen. Das Projekt zielt neben
der Printform auf eine digitale Version des Handbuches. Die IT-Infrastruktur
wird dabei auch auf künftige Dehio-Bände übertragbar sein. Dies geschieht in
Zusammenarbeit mit der Dehio-Vereinigung e. V. und dem Deutschen
Dokumentationszentrum für Kunstgeschichte – Bildarchiv Foto Marburg (DDK).
Zu den vom BKGE gutachterlich begleiteten Langzeitprojekten, die nahtlos
weitergeführt wurden, gehört die Digitalisierung historischer deutschsprachiger
Zeitungen und Zeitschriften aus Bibliotheken und Archiven im östlichen
Europa auf dem Online-Portal DIFMOE.
Beispiele für wissenschaftliche Forschungen und Publikationen des BKGE zum
Thema deutsches Kulturerbe:
– Jörg Meier (Hg.): Themenheft „Mehrsprachigkeit in der deutschsprachigen
Presse des östlichen Europas“ (Journal für Kultur und Geschichte der
Deutschen im östlichen Europa, Bd. 4). Berlin, Boston 2023.
Zudem sind 2022 und 2023 am BKGE zwei Publikationen zur Dokumentation
und Erforschung des deutsch-jüdischen Kulturerbes in Breslau entstanden:
– Annelies Augustyns: Städtische Erfahrung in deutsch-jüdischen
Selbstzeugnissen aus Breslau im ,Dritten Reich‘. (Schriftenreihe des BKGE Bd. 89)
Berlin, Boston 2022.
– Tim Buchen, Maria Luft (Hg.): Breslau/Wrocław 1933–1949. Studien zur
Topographie der Shoah (Jüdische Kulturgeschichte der Moderne Bd. 28)
Berlin 2023.
17. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass Flucht und Vertreibung der
Deutschen am bzw. nach Ende des Zweiten Weltkrieges und ihre
Integration in der Bundesrepublik Deutschland bzw. DDR ein zentrales Thema
der deutschen Geschichte ist?
Flucht und Vertreibung der Deutschen am bzw. nach Ende des Zweiten
Weltkrieges und ihre Integration in der Bundesrepublik und der DDR sind ein
zentrales Thema der deutschen Geschichte.
18. In welcher Form hat sich das BKGE seit Amtsantritt von
Kulturstaatsministerin Claudia Roth der Flucht, Vertreibung und Integration der
Deutschen nach dem Zweiten Weltkrieg angenommen (bitte nach Jahren
und konkreten Vorhaben auflisten)?
Im Bereich der Nachwuchsförderung werden Aspekte von Flucht, Vertreibung
und Integration regelmäßig als Dissertationsthemen gewählt und durch das
nach § 96 BVFG vergebene Immanuel-Kant-Stipendium gefördert. Derzeit sind
dies: Der „Todesmarsch von Palmnicken: Mikrogeschichtliche Annäherung an
eine Gewalterfahrung im 20. Jahrhundert und ihre Aufarbeitung – in
transnationaler Perspektive“; „Heinrich Zillich – eine politische Biografie zwischen
Literatur und Landsmannschaft“. Im BKGE finden jährlich Nachwuchstagungen
der Stipendiatinnen und Stipendiaten statt.
Vom BKGE werden u. a. folgende Projekte und Forschungsvorhaben mit
Bezug zu Flucht, Vertreibung und Integration der Deutschen nach dem Zweiten
Weltkrieg durchgeführt:
2020 bis 2024:
– Literaturprojekt „Shared Heritage – Kulturelle Interferenzräume des
östlichen Europas in der Gegenwartsliteratur“. Lesungen und Gespräche mit
Autorinnen und Autoren über Flucht und Vertreibung,
– Medienprojekt: „Der Osten im Westen. Deutschsprachige Autorinnen und
Autoren aus dem östlichen Europa im Rundfunk nach 1945“.
2022 bis 2024:
– „Projekt Heimatsammlungen der Vertriebenen und Flüchtlinge“: Die
Befassung mit dem Kulturgut der Vertriebenen im Projekt „Heimatsammlungen
der Vertriebenen und Flüchtlinge“ wurde fortgesetzt: 2022 bis 2023 wurde
die Aktualisierung der „BKGE-Dokumentation der Heimatsammlungen…“
auf der Website des BKGE erfolgreich durchgeführt – damit steht erstmals
ein vollständiges und aktuelles Verzeichnis aller Heimatsammlungen zur
Verfügung.
https://www.bkge.de/projekte/dokumentation-der-heimatsamml
ungen-in-deutschland („Zusatz-/ Drittmittel“),
– 2022 wurde im BKGE die Tagung „Herkunft.Heimat.Heute. Zur
Musealisierung von Heimatstuben und Heimatsammlungen der Flüchtlinge,
Vertriebenen und Aussiedler*innen“ durchgeführt, der Tagungsband ist 2023
erschienen. Über die wissenschaftliche Arbeit an diesem Thema hinaus
wurden 2023 und 2024 zusammen mit dem Land Niedersachsen auch konkrete
Schritte zur Sicherung des „Ostdeutschen Museums Bad Zwischenahn“
eingeleitet.
2022 bis 2025:
Forschungsprojekt zur Geschichte der Vertriebenenverbände: „Unter
Beobachtung und Verdacht – Vertriebenenorganisationen und -funktionäre im Blick der
sozialistischen Tschechoslowakei (1945–1989)“. Eine wissenschaftliche
Publikation befindet sich in Vorbereitung.
2024 bis 2025:
Anlässlich des 80. Jahrestags des Kriegsendes im Jahr 2025 wird in besonderer
Weise auch an Flucht und Vertreibung zu erinnern sein. Deshalb konzipiert das
BKGE derzeit federführend ein Verbundprojekt, das mit sämtlichen
institutionell nach § 96 BVFG geförderten Einrichtungen (und mit weiteren
Interessenten) durchgeführt werden soll. Geplant sind, dass bundesweit Teilprojekte unter
einem gemeinsamen Rahmenthema stattfinden sollen. In diesem Projekt wird
das Thema „Flucht, Vertreibung, Integration“ eine zentrale Stellung einnehmen.
Mit dem Thema Flucht, Vertreibung, Aussiedlung und Integration der
Deutschen im Umfeld des Zweiten Weltkriegs befassen sich folgende vom BKGE
erarbeiteten Publikationen:
2022:
Matthias Weber: Flucht und Vertreibung im gesellschaftlichen und politischen
Diskurs Deutschlands. In: Einsichten und Perspektiven. Bayerische Zeitschrift
für Politik und Geschichte, Themenheft „Flucht und Vertreibung“, S. 104–118;
online: Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit,
„Themenforum Flucht und Vertreibung“; Link: Flucht und Vertreibung im gesellschaftli
chen und politischen Diskurs Deutschlands (bayern.de; );
https://www.blz.baye
rn.de.
2023:
– Susanne Schlechter: Verschwundene Umsiedler aus Bessarabien. Eine
Spurensuche (Schriften BKGE 84). Berlin, Boston 2023.
– Unter Beobachtung. Themenheft „Vertriebenenverbände im Blick der
Sozialistischen Sicherheitsdienste/Under Surveillance. The Monitoring of
Expellee Organizations by the Socialist Security Services” (Journal für Kultur
und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa, Bd. 3). Berlin, Boston
2022, hg. Von Stefan Lehr (BKGE); 244. S.
Ein Schwerpunkt im Bereich der Politikberatung wie im Bereich Forschung im
BKGE liegt seit vielen Jahren auf Kultur und Geschichte der russlanddeutschen
(Spät-)Aussiedlerinnen und Aussiedlern. Über 2,5 Millionen Russlanddeutsche
leben in der Bundesrepublik Deutschland. Insbesondere nach dem 24. Februar
2022 gab es eine Vielzahl an Anfragen, wie sich Russlanddeutsche zu
Russlands Krieg gegen die Ukraine positionieren. Es ist eine wichtige Aufgabe des
BKGE, der Vielzahl an Pauschalisierungen und gezielten Desinformationen,
die es in diesem Bereich gibt, mit wissenschaftsbasierten Informationen zu
begegnen.
Derzeitige Forschungen zum Thema „Russlanddeutsche“:
2020 bis 2024:
– Der unabhängig von § 96 BVFG drittmittelfinanzierte Forschungsverbund
„Ambivalenzen des Sowjetischen: Diasporanationalitäten zwischen
kollektiven Diskriminierungserfahrung und individueller Normalisierung (1953–
2023)“ (BKGE, Universität Göttingen, IKGN Lüneburg, RECET Wien)
untersucht anhand russlanddeutscher und jüdischer Fallbeispiele individuelle
Alltagspraktiken, Migrationsprozesse, die Erinnerung an die
spätsowjetische Zeit und die Rekonstitution von Gemeinschaft nach der Aussiedlung in
die Bundesrepublik Deutschland. Am BKGE sind zwei der insgesamt fünf
Projekte angesiedelt:
○ Russlanddeutsche und jüdische Kontingentflüchtlinge und ihr
„sowjetisches Gepäck“ nach der Aussiedlung, sowie
○ Russlanddeutscher Alltag in Kasachstan und im Altaj.
– Ein weiteres derzeit laufendes Projekt beschäftigt sich mit der Biographie
Karl Stumpps (1896 bis 1982), dessen Erbe bis heute die russlanddeutsche
Geschichts- und Identitätspolitik prägt. Eine umfassende Biographie zu Karl
Stumpp stellt bis heute ein Desiderat der Forschung dar, das durch das
BKGE geschlossen werden wird. Die Studie wird in der Schriftenreihe des
BKGE erscheinen.
– Gemeinsam mit dem Museum für russlanddeutsche Kulturgeschichte in
Detmold und apl. Prof. Dr Jannis Panagiotidis (RECET Wien) hat das
BKGE eine Schriftenreihe zu Kultur und Geschichte der Russlanddeutschen
begründet, deren erster Band 2023 erschienen ist: Diktatur – Mensch –
System. Russlanddeutsche Erfahrungen und Erinnerungen. Paderborn 2023
(Interdisziplinäre Beiträge zur Geschichte und Migration der
Russlanddeutschen 1), hg. von Hans-Christian Petersen-BKGE, mit Kornelius Ens und
Jannis Panagiotidis).
19. Was sind nach Auffassung der Bundesregierung aktuelle Themen bei der
Aufarbeitung von Flucht und Vertreibung der Deutschen am Ende des
Zweiten Weltkrieges?
Im Bereich wissenschaftlicher Forschung: Makrogeschichtlich sind Flucht und
Vertreibung der Deutschen intensiv erforscht und dargestellt worden. Jedoch
fehlen für viele Orte und Regionen im östlichen Europa die Kenntnisse über die
jeweiligen lokalen Situationen, über die Begleitumstände und über die
Ereignisse an konkreten Orten im Einzelnen. Mikrogeschichtliche Forschungen bzw.
spezielle lokale Studien über Flucht und Vertreibung der Deutschen sind ein
Desiderat.
Im Bereich kultureller Vermittlung: Hier gilt es den Erinnerungstransfer von
der Erlebnisgeneration auf künftige Generationen zu sichern und insbesondere
die Erfahrungen der Zeitzeugen weiterzugeben (wobei sich auch Virtual-
Reality-Projekte anbieten könnten).
20. Inwieweit hat sich das BKGE seit Amtsantritt von Kulturstaatsministerin
Claudia Roth als „An-Institut“ an der Lehre der Universität Oldenburg
beteiligt (bitte nach Jahren auflisten)?
Das BKGE ist seit dem Jahr 2000 als sog. „An-Institut“ mit der Universität
Oldenburg in Forschung und Lehre und durch zahlreiche weitere Kooperationen
eng verbunden, woraus sich Synergien zu wechselseitigem Vorteil ergeben. Das
BKGE berichtet jährlich über seine Zusammenarbeit mit der Universität.
Im Jahr 2022 boten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BKGE in den Fächern
Geschichte, Germanistik (Literaturwissenschaft), Europäische Ethnologie
sowie Kunst und visuelle Kultur in den Fakultäten III und IV
Lehrveranstaltungen an. Diese sind u. a. eingebunden in die Masterstudiengänge „Europäische
Geschichte“, „Slawische Studien“ und „Museum und Ausstellung“.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BKGE haben als Lehrbeauftragte im Jahr 2022
(WiSe 2021/22, SoSe 2022, WS 2022/23) insgesamt sieben
Lehrveranstaltungen an der Universität Oldenburg durchgeführt;
Im Sommersemester 2023 und im Wintersemester 2023/2024 wurde die
akademische Lehrtätigkeit in etwa demselben Umfang fortgesetzt.
21. In welchen Angelegenheiten, die die Kultur und Geschichte des östlichen
Europas betreffen, hat das BKGE gemäß dem neuen Institutsprofil die
Bundesregierung beraten und unterstützt?
Wie eingangs dargestellt, ist die im aktualisierten BKGE-Errichtungserlass
enthaltene Aufgabenbeschreibung das Resultat einer bereits ca. zwei Jahrzehnte
anhaltenden Entwicklung im Zuge der europäischen Integration, insbesondere
nach den EU-Beitritten der östlichen Nachbarstaaten Deutschlands 2004, 2007
und 2013. Die darauf eintretende Verdichtung der deutsch-
ostmitteleuropäischen Kooperationen hat sich auch auf den bei der BKM ressortierenden
Bereich der Kultur und der Erinnerung ausgewirkt und zu neuen Anforderungen
geführt. Da das BKGE durch seine langjährige Arbeit im Bereich von § 96
BVFG über einschlägige Sprachkompetenzen und historisch-kulturelle
Spezialkenntnisse und Kontakte über und in das östliche Europa erworben hat, wurden
es deshalb bereits von den vorangegangenen Bundesregierungen zunehmend
auch für Anfragen und Aufgaben genutzt, die über § 96 BVFG hinauswiesen.
Dies bezog (bzw. bezieht) sich insbesondere auf folgende Bereiche, in denen
zusätzliche Aufgaben übernommen wurden. Beispiele zur Veranschaulichung:
– kontinuierlich seit ca. 2005 bis Gegenwart: Vorbereitung und zum Teil
Begleitung von Reisen der BKM-Leitung in das östliche Europa (zuletzt
Reisen von Staatsministerin Roth nach Prag, Warschau und Odessa) und von
politischen Gesprächen mit Partnerinnen und Partnern aus dem östlichen
Europa;
– kontinuierlich seit ca. 2005 bis Gegenwart: Beratung und Unterstützung der
BKM bei unterschiedlichsten Anfragen betr. das östliche Europa aus dem
parlamentarischen Raum (z. B. „Kleine Anfragen“ zur Erinnerungspolitik,
zu deutsch-ostmitteleuropäischen Kulturbeziehungen oder zur Lage der
deutschen Minderheiten); Beratung bei weiteren Anfragen an die
Bundesregierung mit allgemeinen Bezügen zum östlichen Europa; Mitwirkung am
Entwurf des „Rahmenkonzepts Erinnerungskultur“;
– seit ca. 2010 bis Gegenwart: Stellungnahmen zur Thematik
„Kommunismusverbrechen im östlichen Europa“; 2024: Beratung der SED-
Opferbeauftragten bei relevanten Aspekten im östlichen Europa;
– Das BKGE wurde verschiedentlich um Durchführung von
Querschnittsaufgaben für den gesamten BKM-Förderbereich gebeten, z. B.:
○ 2015 ausgehend von den spezifischen BKGE-Kompetenzen im Bereich
„Zeitzeugen der Vertriebenen und Flüchtlinge“ wurde das BKGE
gebeten, die Erfassung der Zeitzeugenberichte in BKM-finanzierten
Einrichtungen (KZ-Gedenkstätten, Archiven, Museen, Instituten,
Einrichtungen nach § 96 BVFG) durchzuführen, diesbezüglich eine
Veranstaltung im Deutschen Historischen Museum durchzuführen und Vorschläge
zu deren dauerhaften Erhaltung vorzulegen.
○ Gedenkjahr 2018: Ausgehend von den BKGE-Aktivitäten zum
Kriegsende im östlichen Europa wurde das BKGE gebeten, eine systematische
Erfassung der bundesgeförderten Projekte (übergreifend) zum Thema
„100 Jahre Ende des Ersten Weltkriegs“ für die BKM und das
Auswärtige Amt vorzunehmen und an der Koordination durch Teilnahme an
Beratungen mitzuwirken.
22. Inwieweit sind Umbenennung und Aufgabenerweiterung des BKGE mit
bereits bestehenden bundesgeförderten Einrichtungen abgestimmt
worden, welche sich mit Osteuropa befassen wie dem Deutschen Polen-
Institut in Darmstadt oder dem Herder-Institut für historische
Ostmitteleuropaforschung in Marburg, um die Schaffung von Doppelstrukturen zu
verhindern?
Weder das Deutsche Polen-Institut (DPI) noch das Herder-Institut (noch andere
außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Schwerpunkt östliches Europa)
haben einen allgemeinen politikberatenden Auftrag gegenüber der
Bundesregierung. Insofern ist es ausgeschlossen, dass in diesen Fällen
Doppelstrukturen entstehen. Die Leitungen des BKGE und des Deutschen Polen Instituts
Darmstadt standen und stehen kontinuierlich in Kontakt, so dass auch von
daher die Gefahr der Schaffung einer Doppelstruktur nicht existiert, zumal sich
die Aufgaben des DPI regional auf Polen beschränken. Der Direktor des DPI
wurde frühzeitig über die Aufgabenerweiterung des BKGE informiert.
Der Direktor des Herder-Instituts Marburg ist Mitglied im Wissenschaftlichen
Beirat des BKGE und hat den gesamten Prozess der Umbenennung und
Aufgabenerweiterung des BKGE begleitet.
Darüber hinaus wurde im Jahr 2023 auf Anforderung der BKM ein
ausführliches Gutachten erstellt, in dem die Tätigkeit weiterer in der Bundesrepublik
Deutschland mit Ostmittel- und Osteuropa befasste Einrichtungen analysiert
werden, um auszuschließen, dass durch die Aufgabenerweiterung
Doppelstrukturen zu bereits bestehenden Einrichtungen entstehen.
23. Welche konkreten Ergebnisse hat das BKGE laut der in der
Presseerklärung vom 26. September 2023 postulierten „Notwendigkeit der
Auseinandersetzung mit der aggressiven Geschichtspolitik Russlands“ infolge
des Angriffskrieges gegen die Ukraine vorzuweisen?
Aufgrund seiner ausgeprägten Sprach- und Landeskompetenz hinsichtlich
Russlands war das BKGE unmittelbar in der Lage, die BKM hinsichtlich des
Umgangs mit der aktuellen russischen Geschichtspolitik zu beraten. Dies bezog
sich z. B. auf folgende Themen: Konsequenzen des Krieges gegen die Ukraine
für die Geschichtspolitik in Deutschland; individuelle Positionierungen
russischer Künstlerinnen und Künstler als Unterstützer bzw. Gegner Putins;
Vorbereitung der Teilnahme von Staatsministerin Roth an der Münchner
Sicherheitskonferenz und weitere Beratungen der BKM-Leitung.
Über die Politikberatung hinaus hat das BKGE angesichts der dramatischen
Aktualität der russischen Geschichtspropaganda in kurzer Frist mehrere
kleinere und größere Veranstaltungen diesem Thema gewidmet und mit großer
Resonanz durchgeführt. Exemplarisch zu erwähnen sind:
– 8. bis 10. Februar 2023 Berlin, Internationale Tagung: „The Politics of
Memory as a Weapon: Perspectives on Russia’s War against Ukraine“.
Veranstaltung und Federführung: BKGE in Verbindung mit dem Europäischen
Netzwerk Erinnerung und Solidarität (ENRS),
– 12. April 2023 Oldenburg, Öffentliches Podiumsgespräch u. a. mit Irina
Scherbakowa, Mitgründerin der russischen Menschenrechtsorganisation
„Memorial“ (Friedensnobelpreis) zum Thema „Krieg in der Ukraine –
Wege zum Frieden?“, in der Reihe „Oldenburg und Europa“. Veranstalter:
BKGE Stadt und Universität Oldenburg u. a. (ca. 300 Zuhörer),
– weitere Vorträge und Informationsveranstaltungen, zuletzt am 23. Februar
2024 in Oldenburg zum Jahrestag des vollumfänglichen russischen Angriffs
auf die Ukraine.
In diesem Kontext hat das BKGE 2023 eine Erhebung der Aktivitäten
anlässlich des Krieges Russlands gegen die Ukraine bei allen nach § 96 BVFG
geförderten Einrichtungen durchgeführt, die einschlägigen Projekte erfasst und die
BKM entsprechend informiert. Im Ergebnis zeigt sich, dass die Einrichtungen
durch ihre Tätigkeit substanziell zur gesellschaftlichen Aufklärung und zur
Zurückweisung der russischen Propaganda und aggressiven Geschichtspolitik
beitragen.
24. Welche neuen Aufgaben hat das BKGE laut Presseerklärung vom
26. September 2023 im Auftrag der Kulturstaatsministerin Claudia Roth
beim Schutz kriegsbedrohten Kulturguts in der Ukraine erfolgreich
übernommen?
Aufgrund seiner regionalen Kompetenz und seiner fachlichen Expertise in
Fragen der Sicherung von Kulturgut konnte das BKGE in kurzer Frist den
„Schutz kriegsbedrohten Kulturguts in der Ukraine“ als neue Aufgaben mit
erheblichem Umfang übernehmen. Die praktische Umsetzung erfolgte in
Kooperation mit zahlreichen Partnern, insbesondere mit dem Netzwerk
Kulturgutschutz Ukraine/Ukraine Art Aid Center (UAAC) und mit der Deutsch-
Ukrainischen Gesellschaft für Wirtschaft und Wissenschaft (Berlin). Zwischen Juni
2022 und Dezember 2023 konnten aus Mitteln der BKM und des Auswärtigen
Amtes 6,5 Mio. Euro für Schutzverpackungen, Generatoren, Luftentfeuchter,
OSB-Platten, Equipment zur Digitalisierung von Archivalien und historischen
Buchbeständen sowie Projekte zur Dokumentation von kriegsgefährdeten
Kulturdenkmälern verausgabt werden. Hilfsgüter wurden an über 600 kulturelle
Einrichtungen im gesamten Land geliefert.
Darüber hinaus hat die BKM das BKGE gebeten, künftig die in den
Vordergrund rückende Thematik „Wiederaufbau Ukraine“ fachlich zu begleiten.
Dementsprechend ist das BKGE derzeit bei zahlreichen hier einschlägigen
Fachveranstaltungen präsent.
25. Auf welche Fach- und Sprachkompetenz kann das BKGE mit Bezug auf
die Ukraine verweisen?
Am Anfang des 20. Jahrhunderts lebten etwa eine halbe Million Deutsche auf
dem Gebiet der heutigen Ukraine (u. a. in Lemberg, Kiew, Odessa, in den
damaligen habsburgischen Kronländern Galizien und Bukowina, in der
Karpatenukraine, in Wolhynien, in den Siedlungsgebieten der Schwarzmeerdeutschen,
in Bessarabien, in der Südukraine und auf der Krim). Diese sind Teil der
Förderung nach § 96 BVFG und damit auch der Arbeit des BKGE. Da die dortigen
Deutschen nicht isoliert, sondern im Kontext der Mehrheitsbevölkerung
betrachtet werden, gehört die Ukraine traditionell zum Arbeitsgebiet des BKGE
und ist seit jeher in den Forschungen und Publikationen des BKGE präsent.
Das BKGE verfügt über einschlägige Sprachkompetenzen und über zahlreiche
gewachsene fachliche Kontakte in die Ukraine.
26. Welche neuen Aufgaben hat das BKGE laut Presseerklärung vom
26. September 2023 im Auftrag der Kulturstaatsministerin Claudia Roth
im Bereich europäischer Erinnerungskultur und Geschichtspolitik
erfolgreich übernommen?
Das betrifft (seit 2005, verstärkt seit 2010) insbesondere das multilateral
finanzierte „Europäische Netzwerk Erinnerung und Solidarität“ (ENRS), das für die
Geschichte Europas im 20. Jahrhundert (zwei Weltkriege, Shoah,
Kommunismusverbrechen, Diktaturgeschichte) insgesamt zuständig ist und sich in den
letzten Jahren zu einem etablierten Forum des internationalen Dialogs über
Geschichte und Erinnerung in Europa etabliert hat. Als „deutscher Koordinator“
vertritt der Direktor des BKGE die BKM seit 2005 im Lenkungsausschuss des
ENRS. Das BKGE koordiniert und begleitet dieses internationale
Kooperationsprojekt der Kulturminister, das von der BKM mit 880.000 Euro pro Jahr
gefördert wird, intensiv.
Darüber hinaus hat sich in den vergangenen etwa zwei Jahrzehnten die
Beratung der BKM in weiteren Bereichen des „Europäisches Erinnerns“ allgemein
ausgeweitet.
– Es werden Gutachten und Stellungnahmen zur EU-Geschichtspolitik
angefertigt, wobei die Problematik der Gedenktage in Deutschland und Europa
„27. Januar“ (Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz) versus
„23. August“ (Hitler-Stalin-Pakt) eine herausgehobene Rolle spielt.
– Das BKGE hat die BKM (und weitere Stellen) kontinuierlich durch mehrere
Stellungnahmen hinsichtlich der Problematik der Errichtung eines
„Gesamteuropäischen Denkmals zur Erinnerung an die Opfer totalitärer Systeme in
Europa“ in Brüssels beraten, das von der „Platform of European Memory
and Conscience“ und weiteren geschichtspolitischen Akteuren im östlichen
Europa vorangetrieben wird.
– Seit 2023: Das BKGE ist an der Beratung der BKM (Hausleitung)
hinsichtlich der Problematik „Bekämpfung des Antisemitismus“ im kulturellen
Raum beteiligt und bringt seine Expertise insbesondere hinsichtlich der
Relevanz von Antisemitismus in der Geschichte des östlichen Europas und
hinsichtlich des Umgangs mit Antisemitismus in der dortigen Kultur- und
Erinnerungspolitik ein.
Konkrete Projekte im Auftrag der BKM:
– im Auftrag der BKM hat das BKGE am 16. bis 17. Oktober 2023 im
Humboldt-Forum (Berlin) die internationale Konferenz „What’s the point of
history… if we never learn?“ Dialog, Erinnerung und Solidarität in Europa.
„Neue Herausforderungen für Public History und historische Bildung“
durchgeführt (Eröffnung durch Staatsministerin Roth),
– im Auftrag der BKM hat das BKGE am 27. November 2023 in Berlin
(Literaturhaus) die Veranstaltung „Literatur in Krisenzeiten. Stimmen aus dem
östlichen Europa“ realisiert (Eröffnung durch Staatsministerin Roth),
– im Jahr 2024 wurde das BKGE beauftragt, im Rahmen einer neu zu
bildenden Geschäftsstelle die Koordination von Projekten zur jüngeren
Geschichte der deutsch-russischen Beziehungen dauerhaft zu koordinieren.
27. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Arbeit des BKGE laut
neuem Institutsprofil darin besteht, die „postmigrantische Gegenwart
Deutschlands“ präsent und lebendig zu halten, und wenn ja, warum?
Verbindliche Grundlage der Arbeit des BKGE ist der gültige Errichtungserlass.
Darin heißt es ohne eine weitere zeitliche oder thematische Festlegung: „Das
BKGE berät und unterstützt die Bundesregierung in allen die Kultur und
Geschichte der Deutschen im östlichen Europa betreffenden Fragen, auch in der
Durchführung des § 96 des Bundesvertriebenengesetzes …“. Dem trägt das
BKGE Rechnung, indem es den Schwerpunkt seiner Arbeit auf Geschichte und
Kultur der Deutschen legt, die Themen Flucht, Vertreibung und Integration
umfassend einbezieht und das Schicksal der Vertreibung in unterschiedlichen
Zusammenhängen (in der Literatur, in den Medien, im materiellen und ideellen
Kulturerbe, in Zeitzeugengesprächen usw.) empathisch thematisiert. Hierzu
zählt auch die Betrachtung der Nachwirkungen dieser Geschichte bis heute. Im
aktuellen wissenschaftlichen Diskurs werden all diese genannten Phänomene
vom Begriff der „postmigrantischen Gesellschaft“ erfasst.
28. Teilt die Bundesregierung das laut neuem Institutsprofil des BKGE
erklärte Kennzeichen, die Regionen des östlichen Europas über „alle
Epochen hinweg bis in die Gegenwart“ zu betrachten, und wenn ja, ist dann
die Schlussfolgerung der Fragesteller zutreffend, dass auch die Antike
oder der Kolonialismus für das historische Verständnis von Flucht und
Vertreibung im 20. Jahrhundert heranzuziehen sind?
Die Formulierung „alle Epochen“ bezieht sich auf alle historischen Epochen,
die für eine umfängliche Erforschung deutscher Kultur und Geschichte im
östlichen Europa gemäß Errichtungserlass relevant sind. Der Blick auf Kultur und
Geschichte der Deutschen im östlichen Europa darf nicht auf das 20.
Jahrhundert bzw. auf Flucht und Vertreibung verengt werden; sie reicht zwar nicht
zurück bis in die Antike, aber bis zum mittelalterlichen Landesausbau im späten
12. Jahrhundert, weshalb man dieser Thematik nur durch eine
epochenübergreifende historische Betrachtung gerecht werden kann.
29. Welche Auswirkungen haben Umbenennung und neues Profil des BKGE
bei der Begutachtung von Förderanträgen zur Kultur und Geschichte der
Deutschen im östlichen Europa?
Die Umbenennung und der für das Institutsprofil erweiterte Errichtungserlass
haben keine Auswirkungen auf die Begutachtung von Förderanträgen nach
§ 96 BVFG. Insbesondere bleibt die Zweckbestimmung der Förderung nach
§ 96 unangetastet – diese ist nicht von der Erweiterung des BKGE-Auftrags
betroffen. Vielmehr bleibt die Beratung und Unterstützung der Bundesregierung
im Bereich von § 96 BVFG gemäß dem neuen Errichtungserlass das zentrale
Arbeitsgebiet des BKGE.
Das um weitere Bereiche ergänzte Tätigkeitsfeld des BKGE bietet jedoch die
zusätzliche Chance, die BKM-Förderung nach § 96 BVFG noch breiter als
bisher zu vernetzen und neue Interessenten und Antragsteller für die Thematik zu
gewinnen. Dies wird bereits erfolgreich realisiert und trägt zur Sichtbarkeit und
nachhaltigen Verankerung des Themas in der Öffentlichkeit ebenso wie in der
wissenschaftlichen Forschungslandschaft bei.
30. Hat das neue Institutsprofil der Kulturstaatsministerin Claudia Roth zur
Freigabe vorgelegen?
Die neue Homepage des BKGE ist derzeit noch nicht vollständig, da Texte über
die Institutsgeschichte noch im Entstehen begriffen sind. Die fortlaufenden
Aktualisierungen werden im Detail nicht mit der Kulturstaatsministerin
abgestimmt. Um Missverständnisse hinsichtlich des Institutsprofils zu vermeiden,
wurde mittlerweile der aktualisierte Errichtungserlass ebenfalls auf der BKGE-
Website veröffentlicht:
www.bkge.de/assets/downloads/Neu-BKGE-Errichtung
serlass-2023-MinBlatt.pdf.
31. Vor dem Hintergrund des gesetzlichen Auftrags nach § 96 BVFG von
Bund und Ländern, das Kulturgut der historischen deutschen Ostgebiete
und der deutschen Siedlungsgebiete im östlichen Europa im Bewusstsein
der Vertriebenen und Flüchtlinge, des gesamten deutschen Volkes und
des Auslandes zu erhalten,
a) hat vor der Umbenennung eine juristische Prüfung hinsichtlich der
herausgehobenen Stellung des BKGE für die Förderpraxis gemäß
§ 96 BVFG stattgefunden, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
b) Wurde die Umbenennung mit den in den Bundesländern für die
Förderung nach § 96 BVFG zuständigen Ministerien abgestimmt?
Die Fragen 31a und 31b werden gemeinsam beantwortet.
Auch nach der Aufgabenerweiterung bleibt die Kernaufgabe des BKGE, „die
Beratung und Unterstützung der Bundesregierung in allen die Kultur und
Geschichte der Deutschen im östlichen Europa betreffenden Fragen“
(Errichtungserlass 2023) unverändert erhalten, ebenso wie die diesbezüglichen
Präzisierungen in Bezug auf § 96 BVFG (gutachterliche Begleitung der Fördertätigkeit
und Evaluierungen; Beratung und Unterstützung bei der Förderkonzeption,
Abstimmung mit den Ländern usw.). Da hier keine wie auch immer gearteten
Veränderungen der Förderpraxis eintreten, konnte auf eine diesbezügliche
juristische Prüfung bzw. auf eine weitergehende Abstimmung verzichtet werden.
c) Inwieweit ist nach Auffassung der Bundesregierung die Aufarbeitung
von Flucht und Vertreibung der Deutschen am Ende des Zweiten
Weltkrieges rechtlich bindend für die gesetzliche Kulturförderung
nach § 96 BVFG?
§ 96 BVFG (Überschrift „Pflege des Kulturguts der Vertriebenen und
Flüchtlinge und Förderung der wissenschaftlichen Forschung“) spricht ein
thematisch, regional und epochal übergreifendes Aufgabenfeld an, das
unterschiedliche Disziplinen und zahlreiche Regionen betrifft und zeitlich vom Mittelalter
bis in die Gegenwart reicht. Nach Auffassung der Bundesregierung sind die
Aufarbeitung von Flucht und Vertreibung der Deutschen am Ende des Zweiten
Weltkrieges als ein herausgehobenes Thema der Förderung darin
eingeschlossen.
d) Streben nach Erkenntnis der Bundesregierung weitere nach § 96
BVFG bundesgeförderte Einrichtungen eine Umbenennung ihres
Namens an?
Das ist nach Kenntnis der Bundesregierung nicht der Fall.
32. Wie hoch sind die Haushaltsansätze des BKGE seit dem Amtsantritt von
Kulturstaatsministerin Claudia Roth (bitte nach Jahren auflisten), und
inwieweit wird die Bundesanstalt über § 96 BVFG gefördert?
Die Haushaltsansätze des BKGE betragen:
2022: 1.856.000 Euro; zuzüglich Verstärkung um 3 Mio. Euro
„Kulturgutschutz Ukraine“,
2023: 1.856.000 Euro; zuzüglich Verstärkung um 3,5 Mio. Euro
„Kulturgutschutz Ukraine“,
2024: 1.874.000 Euro.
Das BKGE wird nicht nach § 96 BVFG gefördert. Das BKGE ist eine
Bundesanstalt, deren Haushalt Bestandteil des Bundeshaushaltsplans ist. Darin ist das
BKGE im Einzelplan 04, Kapitel 0454 unter den anderen Bundesbehörden,
deren Aufgaben durch die jeweils individuellen Satzungen geregelt sind,
selbstständig aufgeführt.
Die Förderung nach § 96 BVFG erfolgt im Einzelplan 04 unter dem
Kapitel 0452 (Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien)
Ausgaben-Tgr. 07.
33. Plant die Bundesregierung den Sitz des BKGE nach Berlin ins
Deutschlandhaus zu verlegen, um mit der dort ansässigen Bundesstiftung Flucht,
Vertreibung, Versöhnung ein spezielles Kompetenzzentrum etwa für
Migrationsgeschichte zu errichten?
Die Bundesregierung plant kein derartiges Kompetenzzentrum.
34. Wann hat Kulturstaatsministerin Claudia Roth das BKGE zuletzt in
Oldenburg besucht?
Die Kulturstaatsministerin Claudia Roth hat bei einer Reihe von
Veranstaltungen des BKGE persönlich mitgewirkt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333