[Deutscher Bundestag Drucksache 17/4083
17. Wahlperiode 02. 12. 2010 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Silvia Schmidt (Eisleben), Anette
Kramme, Gabriele Hiller-Ohm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/3718 –
Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Schwerbehinderte Menschen sind besonders von den Auswirkungen der
Wirtschaftskrise betroffen. In der Abschwungphase haben sie das höchste Risiko,
arbeitslos zu werden, da zuerst Arbeitsplätze für leistungsgeminderte
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer abgebaut werden; der Nachteilsausgleich
„besonderer Kündigungsschutz“ wirkt trotz einer verpflichtend
durchzuführenden Sozialauswahl bei der Kündigung in der Krise nicht. Gleichzeitig
werden die Wiedereinstellungschancen der schwerbehinderten Menschen auch im
Aufschwung aufgrund bereits vorhandener Personalressourcen in Kurzarbeit
verschlechtert. Schwerbehinderte Menschen drohen somit zu großen Teilen in
den Bereich des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) zu rutschen und
die Arbeitslosigkeit droht sich auch im Aufschwung zu verstetigen. Es war
schon im Aufschwungjahr 2009 zu beobachten, dass die schwerbehinderten
Arbeitnehmer nur unterdurchschnittlich von Neueinstellungen profitieren
konnten. Daher kann von einem anhaltend dauerhaften Nachteil auf dem
allgemeinen Arbeitsmarkt gesprochen werden.
Die Weigerung der Bundesregierung, die Arbeitsförderung für
schwerbehinderte Menschen zu verstärken und auf die Umwandlung von Pflicht- in
Ermessensleistungen im Rahmen des Sparpakets 2011 grundsätzlich zu
verzichten, trägt nicht zur Verbesserung der Situation für die 173 711 arbeitslos
gemeldeten schwerbehinderten Menschen im September 2010 bei. Die
Bundesregierung nimmt offenbar in Kauf, dass die schwierige Situation am
Arbeitsmarkt sich weiter verschlechtert.
Die UN-Behindertenrechtskonvention fordert einen inklusiven Arbeitsmarkt,
der jedem Menschen mit Behinderung die Möglichkeit bietet, seinen
Lebensunterhalt selbst zu verdienen. Mithin sind humane Arbeitsbedingungen und
Mindestlöhne unumgänglich, um dieser Forderung nachzukommen. Aber
auch die Verstärkung des Engagements hinsichtlich der gezielten Vermittlung
und Betreuung auf dem Arbeitsmarkt, inklusive Bildung, Weiter- und
Ausbildung sowie die Weiterentwicklung der Werkstätten für behinderte Menschen
sind dringend geboten. Die Bundesregierung hat seit 2009 keine Initiative
gestartet, um dieses Feld zu bearbeiten. Außer den bereits von den Vorgängerre- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom
1. Dezember 2010 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/4083 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodegierungen etablierten Maßnahmen „Job4000“, „RehaFutur“ und „Unterstützte
Beschäftigung“, sind trotz der bekannten drängenden Probleme keine
zusätzlichen Maßnahmen ergriffen worden.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Förderung behinderter und schwerbehinderter Menschen ist Kernelement
der Arbeitsmarktpolitik der Bundesregierung und geschäftspolitischer
Schwerpunkt der Bundesagentur für Arbeit. Die Arbeitslosigkeit schwerbehinderter
Menschen geht seit Februar 2010 zurück.
Auch wenn die gute Entwicklung am Arbeitsmarkt noch nicht voll bei den
arbeitslosen schwerbehinderten Menschen angekommen ist, bewertet die
Bundesregierung den Rückgang der Arbeitslosigkeit dieses Personenkreises positiv.
Sie weist daher auch den Vorwurf zurück, sie nehme eine Verschlechterung der
Arbeitsmarktsituation von schwerbehinderten Menschen in Kauf.
Bundesregierung und Bundesagentur für Arbeit werden vielmehr ihre Anstrengungen zur
Integration behinderter und schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben
weiter intensivieren, die für die Integration zur Verfügung stehenden
Instrumente weiter konsequent nutzen und die hierfür erforderlichen finanziellen
Mittel einsetzen. Gerade auch vor dem Hintergrund des wachsenden
Fachkräftebedarfes ist es das Ziel, die Potenziale behinderter und schwerbehinderter
Menschen intensiver für den Arbeitsmarkt und eine erfolgreiche Teilhabe am
Arbeitsleben zu nutzen.
Im Einzelnen wird auf die Antwort zu den nachfolgenden Fragen verwiesen.
1. Wie viele erwachsene Rehabilitanden sind in den Jahren 2005 bis 2010
in die von den Rehabilitationsträgern geförderten Angebote der in § 35
Absatz 1 SGB IX benannten Einrichtungen, differenziert nach
Berufsbildungswerken, Berufsförderwerken und vergleichbaren Einrichtungen
sowie Werkstätten für behinderte Menschen, eingemündet?
2. Wie hoch ist der Anteil der Personen, die eine berufliche
Rehabilitationsmaßnahme in den Jahren 2005 bis 2010 begonnen haben, im Verhältnis zur
Bevölkerungszahl in den einzelnen Bundesländern, differenziert nach
Berufsbildungswerken, Berufsförderwerken und vergleichbaren
Einrichtungen sowie Werkstätten für behinderte Menschen?
In der Bundesrepublik Deutschland besteht ein differenziertes und hochwertiges
Maßnahmenangebot für Menschen mit Behinderung. Ein Bestandteil davon sind
die Einrichtungen nach § 35 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX).
Zu den Daten über Zugänge in diese Einrichtungen sowie den Anteilen der
Personen, die in den Jahren 2005 bis 2010 an beruflichen
Rehabilitationsmaßnahmen in diesen Einrichtungen teilgenommen haben, im Verhältnis zur
Bevölkerungszahl wird auf die Anlage 1 zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. Es sind nur
die Rehabilitationsfälle der Bundesagentur für Arbeit abgebildet. Erhebungen
der Rentenversicherungsträger erfassen nur die Zahl der bewilligten
Leistungsfälle und differenzieren nicht danach, ob die Leistung in einer Einrichtung nach
§ 35 SGB IX und in welchem Bundesland sie erbracht wird. Daten der
gesetzlichen Unfallversicherung sind ebenfalls nicht enthalten. Diese Daten erfassen
nur die Fälle, die in den jeweiligen Jahren abgeschlossen wurden. Sie umfassen
also nicht die laufenden Maßnahmen des jeweiligen Jahres.
Die Daten der Bundesagentur für Arbeit zeigen für die Jahre 2005 bis 2009
einen im wesentlichen gleichbleibenden Trend insbesondere, wenn man die
Maßnahmen im Verhältnis zur Bevölkerungszahl betrachtet. Die Daten für das
Jahr 2010 sind insofern nicht unmittelbar vergleichbar, als dort der Beginn des
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/4083Ausbildungsjahres im Monat August, ab dem auch verstärkt Eintritte in
Maßnahmen in Einrichtungen nach § 35 SGB IX zu verzeichnen sind, noch nicht
berücksichtigt ist.
3. Wie viele Personen nahmen in den Jahren 2005 bis 2010 an einer
Maßnahme in einer besonderen Einrichtung für behinderte Menschen gemäß
§ 102 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a SGB III, insbesondere der
verzahnten Ausbildung mit Berufsbildungswerken, teil, und wie viele nahmen
an einer sonstigen auf die Bedürfnisse behinderter Menschen
ausgerichteten Maßnahme nach § 102 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b SGB III,
differenziert nach Bundesländern, teil?
Daten zu Teilnehmern an Maßnahmen nach § 102 Absatz 1a und 1b SGB III
liegen erst ab Januar 2008 vor und können der nachfolgenden Tabelle
entnommen werden.
Tabelle 1
© Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Gebietsstruktur
2008 2009 Jan – Juli 2010
§ 102
Absatz 1
Nummer 1b
SGB III
§ 102
Absatz 1
Nummer 1a
SGB III
§ 102
Absatz 1
Nummer 1b
SGB III
§ 102
Absatz 1
Nummer 1a
SGB III
§ 102
Absatz 1
Nummer 1b
SGB III
§ 102
Absatz 1
Nummer 1a
SGB III
2 3 5 6 8 9
Gesamt 22 042 27 784 24 043 38 658 5 586 13 379
West 15 135 20 283 16 600 28 748 3 654 9 680
01 Schleswig-Holstein 924 674 1 092 878 218 274
02 Hamburg 149 595 219 955 66 451
03 Niedersachsen 1 681 2 001 1 988 2 823 413 677
04 Bremen 126 230 168 345 46 183
05 Nordrhein-Westfalen 4 748 4 518 5 067 6 977 1 043 3 321
06 Hessen 1 267 1 265 1 485 1 529 372 563
07 Rheinland-Pfalz 1 047 1 061 1 161 1 432 189 527
08 Baden-Württemberg 1 848 4 275 2 023 5 882 420 1 344
09 Bayern 2 878 5 464 2 966 7 540 808 2 193
10 Saarland 467 200 431 387 79 147
Ost 6 907 7 501 7 443 9 910 1 932 3 699
11 Berlin 1 330 1 545 1 510 2 101 397 902
12 Brandenburg 1 814 1 004 1 894 1 168 379 496
13 Mecklenburg-
Vorpommern 351 865 288 1 288 122 540
14 Sachsen 1 760 1 389 2 049 1 911 498 926
15 Sachsen-Anhalt 676 1 558 842 1 873 249 377
16 Thüringen 976 1 140 860 1 569 287 458
Drucksache 17/4083 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDie in der Frage angesprochene verzahnte Ausbildung mit BBW ist ein
Standardangebot der Berufsbildungswerke, das in den Systemen der Bundesagentur
für Arbeit nicht eigenständig erfasst wird Nach Angaben der BAG BBW
werden aktuell (zuletzt Juli 2010) 320 junge Menschen mit Behinderungen
verzahnt ausgebildet.
Nach der wissenschaftlichen Begleitung zur Implementierung der verzahnten
Ausbildung hatte sich die Zahl der Teilnehmenden von 2005 bis 2009 wie folgt
entwickelt:
Ausbildungsjahr 2004/2005 120 Eintritte,
Ausbildungsjahr 2005/2006 155 Eintritte,
Ausbildungsjahr 2006/2007 138 Eintritte,
Ausbildungsjahr 2007/2008 136 Eintritte,
Ausbildungsjahr 2008/2009 205 Eintritte.
Es ist darauf hinzuweisen, dass seit dem Ausbildungsjahr 2008 sowohl im 1. als
auch im 2. und 3. Ausbildungsjahr verzahnte Ausbildungen durchgeführt
werden.
4. Wie viele schwerbehinderte Personen nahmen in 2008, 2009 und 2010 an
den Maßnahmen Bürgerarbeit, Kommunal-Kombi und JobPerspektive teil?
Schwerbehinderte Menschen traten in dem in der nachfolgenden Tabelle
dargestellten Umfang in Maßnahmen des Bundesprogramms „Kommunal-Kombi“
und der JobPerspektive (Leistungen zur Beschäftigungsförderung nach § 16e
SGB II) ein.
Tabelle 2
* Nachbesetzungen (Stellen konnten nur bis zum 31. Dezember 2009 neu geschaffen werden).
** Ohne Förderinformationen der zugelassenen kommunalen Träger.
Das Bundesprogramm „Bürgerarbeit“ startete erst im Juli 2010. Statistische
Daten zu Teilnehmern liegen nach Informationen der Bundesagentur für Arbeit
erst im Laufe des ersten Quartals 2011 vor.
5. Wie wird die Bundesregierung die verstärkte Teilnahme von
schwerbehinderten Menschen an diesen Maßnahmen des sozialen Arbeitsmarkts
fördern?
Schwerbehinderte Menschen aus dem Rechtskreis SGB II werden entsprechend
den gesetzlichen Regelungen bzw. entsprechend den Regelungen für die
jeweiligen Bundesprogramme gefördert.
Im Rahmen der JobPerspektive kann auch die Schwerbehinderung ein
besonderes Vermittlungshemmnis darstellen. Die Eintrittszahlen von
schwerbehinderten Menschen bei der JobPerspektive im Jahr 2009 entsprechen nach
Informationen der Bundesagentur für Arbeit einem Anteil von ca. 10,4 Prozent
Maßnahme 2008 2009 2010 Datenquelle
Bundesprogramm
„Kommunal-Kombi“ 376 594 20* ESF-Förderstatistik
JobPerspektive
nach § 16e SGB II 2 389** 2 534** k. A.
Bundesagentur
für Arbeit
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/4083schwerbehinderter Menschen an allen Teilnehmern, die mit diesem Instrument
gefördert werden. Im Vergleich zum Anteil von 4,5 Prozent schwerbehinderter
Arbeitsloser an allen Arbeitslosen im SGB II werden schwerbehinderte
Menschen überdurchschnittlich mit Leistungen der JobPerspektive gefördert.
Das Modellprojekt „Bürgerarbeit“ besteht aus unterschiedlichen
Förderansätzen und Einzelprojekten für Bezieher von Grundsicherungsleistungen nach
dem SGB II. Der Zugang zu diesen Förderangeboten ist für schwerbehinderte
Menschen in diesem Rechtskreis grundsätzlich nicht eingeschränkt. In
einzelnen Grundsicherungsstellen wird das Modellprojekt „Bürgerarbeit“ sogar
vorrangig für die Förderung von schwerbehinderten Menschen genutzt.
Im Rahmen des Bundesprogramms „Kommunal-Kombi“ konnten bis
einschließlich 31. Dezember 2009 Arbeitsplätze für längstens 36 Monate für
Bezieher von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II geschaffen werden.
Diese können nunmehr allenfalls nachbesetzt werden. Dabei können auch
schwerbehinderte Menschen berücksichtigt werden, sofern sie die
Fördervoraussetzungen erfüllen.
6. Wie entwickelten sich die Ausgaben für die allgemeinen und besonderen
Leistungen zur Teilhabe der Bundesagentur für Arbeit seit 1998 insgesamt
und nach Leistungen getrennt?
Die Ausgaben für die allgemeinen und besonderen Leistungen zur Teilhabe der
Bundesagentur für Arbeit werden erst ab dem Jahr 2005 maschinell
ausgewertet, so dass für die Vorjahre keine Darstellung möglich ist. Zur
Ausgabenentwicklung wird auf den Anhang 2 zu Frage 6 verwiesen.
7. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass trotz seit März 2010
insgesamt sinkender Arbeitslosenzahlen, ein im Vorjahresmonatsvergleich
von August und September 2010 steigender Anteil schwerbehinderter
Arbeitsloser zu verzeichnen ist, und worin sieht die Bundesregierung die
Ursache für diese gegenläufige Tendenz?
Diese Entwicklung ist keine Besonderheit der aktuellen Situation. Es war auch
in der Vergangenheit festzustellen, dass positive Arbeitsmarktentwicklungen
bei Personen, die besondere Vermittlungshemmnisse haben, erst zeitverzögert
greifen. Für den Anstieg der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen sind
verschiedene Einflussfaktoren von Relevanz:
● Aufgrund längerer Kündigungsverfahren machen sich die Auswirkungen
der Krise bei der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen
zeitverzögert bemerkbar.
● Die Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt gestaltet sich schwieriger
als bei anderen Personengruppen (z. B. aufgrund von Vorbehalten
gegenüber der Einstellung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen).
● Vermittlungshemmnisse treten in Kombination auf (2009 war jeder zweite
schwerbehinderte Arbeitslose 50 Jahre oder älter).
● Der Anstieg hängt auch mit dem Auslaufen bestimmter Regelungen für
ältere arbeitslose Arbeitnehmer (z. B. § 428 SGB III) zusammen.
Drucksache 17/4083 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode8. Wie wird die Bundesregierung auf den seit November 2008 um 10
Prozent gestiegenen Anteil schwerbehinderter Arbeitsloser reagieren, und
wird sie weitere Maßnahmen und Mittel einsetzen, um diese Entwicklung
zu bremsen?
9. Was wird die Bundesagentur für Arbeit unternehmen, um diese
Entwicklungen zu bremsen?
Ziel der Bundesagentur für Arbeit ist eine möglichst zügige und dauerhafte
berufliche Eingliederung arbeitslos gemeldeter Menschen. Unter
Berücksichtigung des Einzelfalls und der arbeitsmarktlichen Rahmenbedingungen wird eine
individuelle Eingliederungsstrategie erarbeitet und werden ausgehend vom
individuellen Bedarf die notwendigen flankierenden Instrumente unter
Berücksichtigung des Grundprinzips der Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit
eingesetzt.
Die Integration schwerbehinderter Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt
ist jedoch schwieriger als bei anderen Personengruppen, insbesondere unter
Berücksichtigung der veränderten Altersstrukturen. Auch vor dem Hintergrund
des Fachkräftebedarfs ist es das Ziel, bisher ungenutzte Potenziale
schwerbehinderter Menschen intensiver für den Arbeitsmarkt zu nutzen und für die
Integration die notwendigen Leistungen aktiver Arbeitsförderung und die dafür
erforderlichen finanziellen Mittel einzusetzen.
Im Übrigen wird zu dem Fragenkomplex auch auf die Antwort der
Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 26 der Abgeordneten Sabine Zimmermann
für den Monat Juli 2010 auf Bundestagsdrucksache 17/2678 verwiesen.
10. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die
Arbeitsförderungsleistungen im SGB II und im SGB III für schwerbehinderte Menschen,
insbesondere im Rahmen der Überprüfung der Instrumente der
Arbeitsförderung, die für 2011 vorgesehen ist, nicht eingeschränkt werden
sollten, um die Teilhabechancen dieser Menschen am Arbeitsmarkt nicht zu
gefährden?
Die Teilhabechancen aller Menschen am Arbeitsmarkt sind der
Bundesregierung ein wesentliches Anliegen. Daher werden auch nach einer Überprüfung
und Neuordnung der Instrumente der Arbeitsförderung diese den besonderen
Belangen behinderter und schwerbehinderter Menschen gerecht werden.
11. Was hat die Bundesregierung unternommen, um dem Vorschlag des
Bundesrechnungshofes nachzukommen, die Vermittlungsvorschläge für
schwerbehinderte Menschen zu erhöhen?
Die Förderung behinderter und schwerbehinderter Menschen ist Kernelement
der Arbeitsmarktpolitik und geschäftspolitischer Schwerpunkt der
Bundesagentur für Arbeit. Diese wird ihre Anstrengungen im Hinblick auf die
Integration behinderter und schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben weiter
intensivieren und die für die Integration zur Verfügung stehenden Instrumente
konsequent nutzen.
Im Sinne des Marktausgleiches sind Eignung und Neigung des Bewerbers
sowie die Anforderungen des Arbeitsplatzes ausschlaggebend.
Erfolgversprechende Vermittlungsvorschläge sind nur dort möglich, wo die beiden
Marktseiten zueinander passend sind. Die Vermittlungsarbeit in den Agenturen
ist sowohl auf Bewerber- als auch auf Arbeitgeberseite mit
Beratungskompetenz zu den spezifischen Fragen zur Beschäftigung von Menschen mit
Behinderung ausgestattet. Die Herausforderung der nächsten Jahre wird es
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/4083sein, über Beratung und entsprechende Unterstützung mit Leistungen der
aktiven Arbeitsförderung die fehlende Übereinstimmung auszugleichen.
12. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass der Anstieg
insbesondere der Wirtschaftskrise in exportorientierten Unternehmen vorwiegend
in West- und Süddeutschland zukommt, und was wird die
Bundesregierung unternehmen, damit sich diese Arbeitslosigkeit nicht verfestigt?
Die Zahl der arbeitslosen Menschen in Deutschland hatte im Oktober 2010 mit
2,945 Millionen den niedrigsten Oktoberwert seit 1992 erreicht. Das ist eine
erfreuliche Entwicklung, die in dieser Ausprägung noch vor einem Jahr nicht
absehbar war. Insgesamt ist es in Deutschland – nicht zuletzt mit Hilfe
frühzeitigen und wirkungsvollen Krisenmanagements der Bundesregierung mit den
umfangreichen Konjunkturpaketen I und II – gelungen, die Auswirkungen der
weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise auf den Arbeitsmarkt gering zu halten.
Zu keinem Zeitpunkt wurde das Niveau der Arbeitslosigkeit des Jahres 2007
erreicht. Die Fortschritte auf dem Arbeitsmarkt, die seit 2005 erzielt wurden,
wurden folglich durch die Krise nicht aufgezehrt. Dank einer intelligenten
betrieblichen Arbeitszeit- und Lohnpolitik sowie des massiven Einsatzes des
Instruments der Konjunkturkurzarbeit konnte eine weitgehende Entkopplung
der Entwicklung von Bruttoinlandsprodukt (–4,7 Prozent im Jahr 2009) und
gesamtwirtschaftlicher Beschäftigung (im Jahr 2009 kaum Veränderung des
Niveaus von 2008) erreicht und damit Einbrüche im Beschäftigungssystem
verhindert werden. Die Konjunkturprogramme zeitigen auch gegenwärtig
Wirkung, wobei die Entlastung des Arbeitsmarkts durch den Einsatz von
Konjunkturkurzarbeit inzwischen sehr deutlich reduziert worden ist.
Im Oktober 2010 lag die Arbeitslosigkeit im Rechtskreis des SGB III mit
saisonbereinigt 909 000 Personen noch leicht (+33 000) über dem Niveau des
Oktobers 2008. In Westdeutschland, das von der Krise besonders stark getroffen
wurde, ist die Arbeitslosigkeit noch nicht wieder auf das Vorkrisenniveau
gesunken. Der Großteil des krisenbedingten Anstiegs konnte jedoch schon wieder
abgebaut werden. Anzeichen einer sich verfestigenden Arbeitslosigkeit vermag
die Bundesregierung insgesamt vor dem Hintergrund der dynamischen
Entwicklung von Wirtschaft und Beschäftigung in diesem Jahr und den
bemerkenswerten Prognosen für das Jahr 2011 nicht zu erkennen.
13. Wie bewertet die Bundesregierung den auffälligen Unterschied bei der
Entwicklung der Arbeitslosenzahlen im SGB II getrennt nach
Trägerschaft, wonach im Mai 2010 bei den Arbeitsagenturen die
Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen um 2,3 Prozent gesunken ist und bei
den zugelassenen kommunalen Trägern um 27 Prozent gestiegen?
Die abweichende Entwicklung zwischen den Trägerarten in dem Merkmal
„Schwerbehindert“ dürfte darin begründet sein, dass die Vervollständigung der
Erfassung und Übermittlung an die Statistik der Bundesagentur für Arbeit
durch ARGEn und zugelassene kommunale Träger (zkT) in unterschiedlichen
Geschwindigkeiten voranschreitet. Bei den Datenübermittlungen der Träger,
die die Fachverfahren der Bundesagentur für Arbeit nutzen, stehen zentrale
Erfassungssysteme mit einheitlichen Nutzeranleitungen und einem
übergreifenden Datenqualitätsmanagement zur Verfügung. Bei der
Datenqualitätsverbesserung der Lieferungen der zugelassenen kommunalen Träger wurde in einer
ersten Phase vor allem auf zunehmende Vollzähligkeit der gemeldeten
Personen geachtet, und es wurde und wird in weiteren Schritten die Vollständigkeit
der Meldungen in Attributen und Merkmalen gezielt verbessert. Das Merkmal
„Schwerbehindert“ stand im Jahr 2010 im Rahmen der Verfahren und Produkte
Drucksache 17/4083 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodezur Datenqualitätsverbesserung im Fokus der Betrachtung. Die Tatsache, dass
der Anteil Schwerbehinderter an allen Arbeitslosen bei den zugelassenen
kommunalen Trägern von Mai 2009 auf Mai 2010 von 3,4 Prozent auf 4,3 Prozent
gestiegen ist, während er bei den ARGEn konstant bei 4,6 Prozent lag, kann als
Hinweis darauf gewertet werden, dass in diesem Zeitraum Daten
vervollständigt wurden. Insofern weist die Darstellung der Bestandsveränderung auf
Trägerartebene bei schwerbehinderten Arbeitslosen in diesem Zeitraum
Verzerrungen auf. Der Anstieg in der Zahl arbeitsloser schwerbehinderter Menschen
im Bereich der zugelassenen kommunalen Träger beruht somit vermutlich nicht
auf einer Verschlechterung ihrer Arbeitsmarktlage, sondern auf den
beschriebenen Datenqualitätsverbesserungen.
14. Wie erklärt die Bundesregierung den Rückgang von
Eingliederungszuschüssen im Vorjahresmonatsvergleich August und September 2010 im
Rechtskreis SGB III in Westdeutschland, also genau dem Bereich und
Zeitraum, in dem die Arbeitslosigkeit von Schwerbehinderten entgegen
dem allgemeinen Trend angestiegen ist?
Im Zeitraum Januar bis Juli 2010 – nur für diesen Zeitraum liegen endgültige
Werte vor – wurden mit Eingliederungszuschüssen (EGZ) in Westdeutschland
insgesamt 4 747 Beschäftigungsaufnahmen von schwerbehinderten Menschen
gefördert (Zugänge). Gegenüber dem Vorjahreszeitraum (4 683 Zugänge) ist
das ein Anstieg um 64 Förderfälle – ein Rückgang der EGZ-Fälle in
Westdeutschland kann daher nicht bestätigt werden.
15. Wie erklärt die Bundesregierung den Rückgang von Maßnahmen zur
beruflichen Weiterbildung im Vorjahresmonatsvergleich August und
September 2010 im Rechtskreis SGB III vor allem in Westdeutschland?
Im Zeitraum Januar bis Juli 2010 – nur für diesen Zeitraum liegen endgültige
Werte vor – haben in Deutschland 5 935 schwerbehinderte Menschen eine
Maßnahme der beruflichen Weiterbildung begonnen. Dies sind 17 Prozent
weniger als im Vorjahreszeitraum: In Westdeutschland lag die Zahl der Eintritte
in berufliche Weiterbildungen bei 4 164 (–22 Prozent). Eintritte in berufliche
Weiterbildung gingen im gleichen Zeitraum insgesamt um 24 Prozent in
Deutschland (–26 Prozent in Westdeutschland) zurück.
Betrachtet man die Zugänge von Teilnehmern in berufliche Weiterbildung der
Jahre 2008 – 2010 (jeweils Jahressumme Januar bis Juli) zeigt sich für den
Rechtskreis SGB III in Westdeutschland, dass der Anteil der
schwerbehinderten Menschen an allen Zugängen in FbW in 2010 (2,1 Prozent) gegenüber 2009
(1,9 Prozent) zugenommen hat. Insgesamt betrachtet erfolgt 2010 allerdings
eine Konsolidierung der Weiterbildung auf hohem Niveau, die auch die
Weiterbildungsförderung schwerbehinderter Menschen erfasst.
16. Was wird die Bundesregierung zusätzlich unternehmen, um die seit
Jahren überdurchschnittlich hohe Arbeitslosigkeit von schwerbehinderten
Menschen dauerhaft zu senken?
Zu Handlungsstrategien zur Integration schwerbehinderter Menschen wird auf
die Antwort zu den Fragen 8 und 9 verwiesen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/408317. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die Einführung der
Ausschreibungspflicht für Vermittlungsleistungen der
Integrationsfachdienste die bestehende Fachstruktur zur Eingliederung schwerbehinderter
Menschen gefährdet und die überdurchschnittlich hohe Arbeitslosigkeit
weiter verfestigen könnte?
Die Bundesregierung teilt die Einschätzung nicht. Im Einzelnen wird auf die
Ausführungen in der Unterrichtung des Ausschusses für Arbeit und Soziales
des Deutschen Bundestages durch das Bundesministerium für Arbeit und
Soziales vom 16. März 2010 (Ausschussdrucksache 17/(11)79) verwiesen. Eine
weitere Unterrichtung ist in der Ausschusssitzung am 27. Oktober 2010
zugesagt worden.
18. Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung zur Einführung eines
gesetzlichen Mindestlohns im Bereich der beruflichen Rehabilitation,
und was wird sie unternehmen, um den Preiswettbewerb zu Lasten der
Beschäftigten in der Rehabilitation zu beenden?
Die Bundesregierung bekennt sich zur Tarifautonomie und lehnt einen
einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn ab. Mit dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz
und dem Mindestarbeitsbedingungengesetz steht der erforderliche rechtliche
Rahmen für branchenbezogene Regelungen grundsätzlich zur Verfügung.
19. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um
insbesondere die schwierige Situation von Frauen mit Behinderung am
Arbeitsmarkt zu verbessern, und wie schult die Bundesagentur für Arbeit ihr
Personal hinsichtlich der besonderen Erfordernisse dieser Personengruppe?
Der Anteil arbeitsloser schwerbehinderter Frauen an allen schwerbehinderten
Arbeitslosen liegt im bisherigen Jahresdurchschnitt 2010 bei 40,0 Prozent
(Rechtskreis SGB II: 38,9 Prozent). Die Werte entsprechen bzw. liegen leicht
unter dem Anteil weiblicher Erwerbspersonen mit Behinderung an allen
Erwerbspersonen zwischen 15 und 65 Jahren mit Behinderung nach den Daten
des Mikrozensus 2005. Aus diesem Datenvergleich ergibt sich für Frauen mit
Behinderung eine gleiche Betroffenheit von Arbeitslosigkeit wie für Männer
mit Behinderung unter Berücksichtigung der jeweiligen Erwerbsbeteiligung.
Eine strukturell schlechtere Situation im Vergleich zu Männern besteht insoweit
nicht.
Für die qualitative Arbeit vor Ort stehen die vielfältigen Förderangebote für
behinderte und schwerbehinderte Menschen mit Rechtsanspruch aus den
Sozialgesetzbüchern SGB III und SGB II zur Verfügung. Arbeitsmarktpolitische
Instrumente werden auch für Frauen mit Behinderung dann eingesetzt, wenn
Vermittlungshemmnisse vorliegen, die im Rahmen einer individuellen
Eingliederungsstrategie behoben werden müssen. Auf die Kleine Anfrage der Fraktion
der SPD zur „Sicherung der gleichstellungspolitischen Ziele in der SGB II-
Umsetzung“ (Bundestagsdrucksache 17/3244) wird Bezug genommen.
Kernziel der Qualifizierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der
Bundesagentur für Arbeit ist es, Qualifikationen bedarfsorientiert zu vermitteln und
die Qualifizierungsprozesse adressatengerecht, effektiv und effizient zu
gestalten. Dies gilt insbesondere auch für die Schulung des Personals in Bezug auf
Menschen mit Behinderung. Speziell für die Qualifizierung von neu
eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern steht eine strukturierte
Grundqualifizierung hinsichtlich der besonderen Erfordernisse bei der Integration von
Menschen mit Behinderung zur Verfügung. Für den über die Grundqualifizierung
hinausgehenden individuellen Qualifizierungsbedarf steht ein zusätzliches und
Drucksache 17/4083 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodebreit angelegtes Qualifizierungsangebot zur Verfügung. Die
Qualifizierungskonzepte unterliegen einem kontinuierlichen Anpassungsprozess. Wo und in
welchen Themenfeldern Handlungsbedarf besteht, wird in enger Abstimmung
mit der Praxis identifiziert und aktualisiert.
20. Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um die
betriebsnahe Ausbildung von schwerbehinderten Kindern- und Jugendlichen mit
und ohne Schulabschluss voranzutreiben?
In dem bis 2014 verlängerten Ausbildungspakt haben Bundesregierung und
Spitzenverbände der Wirtschaft in diesem Zusammenhang folgendes vereinbart:
Die Paktpartner wollen lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte
Jugendliche sowie behinderte und schwerbehinderte junge Menschen individuell
unterstützen und fördern. Bund und Länder setzen sich gemeinsam mit der
Wirtschaft für eine bessere Integration von Jugendlichen mit Behinderung in die
betriebliche Ausbildung ein. Die Bundesagentur für Arbeit gestaltet ihre
Maßnahmen zur Ausbildungsförderung möglichst betriebsnah, um auch den
Übergang benachteiligter Jugendlicher in betriebliche Ausbildung und
Beschäftigung zu verbessern. Die Wirtschaft wird sich in den entsprechenden Gremien
dafür einsetzen, die derzeit rund 1 000 Sonderregelungen für die Ausbildung
von behinderten jungen Menschen bundesweit zu vereinheitlichen und damit
deutlich zu reduzieren. Dies verbessert die Transparenz über die erworbenen
Qualifikationen und erleichtert behinderten Jugendlichen den Einstieg in
Ausbildung. Damit wird auch die notwendige Bewusstseinsbildung in Betrieben
gefördert, um den Kreis der ausbildungswilligen und ausbildungsfähigen
Betriebe zu vergrößern und die Ausbildung dort gezielt von außen zu unterstützen.
Somit würden auch behinderte Jugendliche von den besseren
Integrationsleistungen einer betrieblichen oder zumindest stärker betrieblich ausgerichteten
Ausbildung profitieren.
21. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass ein inklusiver
Arbeitsmarkt auch eine inklusive Aus- und Weiterbildungsstruktur erfordert, und
wie wird die Bundesregierung dies realisieren?
Aus- und Weiterbildung der Beschäftigten ist in erster Linie Aufgabe der
Unternehmen. Die Bundesregierung unterstützt alle Bemühungen, Strukturen der
Aus- und Weiterbildung weiterzuentwickeln und an veränderte Lagen
anzupassen.
22. Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung von
Behindertenverbänden und Gewerkschaften, die Schwerbehindertenausgleichsabgabe
mindestens für die Unternehmen zu erhöhen, die ihrer
Beschäftigungspflicht dauerhaft oder über längere Zeit nicht nachkommen?
Der in der Forderung zum Ausdruck kommende Gedanke, Arbeitgeber, die
ihrer Verpflichtung zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nicht oder
nur in geringem Umfang nachkommen, stärker zur Ausgleichsabgabe
heranzuziehen als Arbeitgeber, die näher an der Pflichtquote sind, ist im gegenwärtigen
System von Beschäftigungspflicht und Ausgleichsabgabe bereits verwirklicht:
Die zu zahlenden Beträge sind nach der Erfüllungsquote gestaffelt. Die
Staffelung zeigt auch Wirkung: Seit ihrer Einführung im Jahr 2001 hat sich die Zahl
der Arbeitgeber, die keinen schwerbehinderten Menschen beschäftigen, von
59 225 (2002) auf 37 826 (2008) nahezu halbiert. Weitere Gesetzesänderungen
in diese Richtung sind für die Bundesregierung deshalb nicht vordringlich.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/408323. Wird die Bundesregierung in der 17. Legislaturperiode eine Verstetigung
des Aufkommens der Schwerbehindertenausgleichsabgabe anstreben, um
insbesondere innovative Maßnahmen wie „Unterstützte Beschäftigung“
weiterzuführen und weiterzuentwickeln?
Wenn nein, wie soll die „Unterstützte Beschäftigung“ und sollen
zukünftige zusätzliche Maßnahmen dauerhaft und verlässlich finanziert werden?
Das Aufkommen an Ausgleichsabgabe ist abhängig von dem Umfang, in dem
Arbeitgeber, die zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen verpflichtet
sind, dieser Pflicht nicht oder nicht in dem gesetzlich vorgeschriebenen
Umfang nachkommen. Es liegt daher in der Natur der Sache, dass das Aufkommen
von Jahr zu Jahr schwankt und einer Verstetigung nicht zugänglich ist.
Maßnahmen zur Förderung der Teilhabe wie die beispielhaft genannte
„Unterstützte Beschäftigung“ werden nicht ausschließlich aus Mitteln der
Ausgleichsabgabe finanziert. So ist die erste Phase der „Unterstützten Beschäftigung“, die
innerbetriebliche Qualifizierung, eine Rehabilitationsmaßnahme, die der
zuständige Rehabilitationsträger aus seinen Haushaltsmitteln finanziert. Die
nachfolgende Finanzierung der zweiten Phase, der Berufsbegleitung durch die
Integrationsämter aus den dortigen Mitteln der Ausgleichsabgabe ist dadurch
gewährleistet, dass auf die Leistung ein Rechtsanspruch besteht, der Leistung
dadurch innerhalb der Verwendungszwecke der Ausgleichsabgabe auch ein
besonderer Rang zukommt.
24. Wie bewertet die Bundesregierung die Messung des DGB-Index (DGB:
Deutscher Gewerkschaftsbund) für „Gute Arbeit“, der im Jahr 2009 nur
12 Prozent der Arbeitsplätze in Deutschland mit einer guten
Arbeitsplatzqualität messen konnte, und wie wird die Bundesregierung darauf
reagieren?
Nach dem Ergebnis des DGB-Index für „Gute Arbeit“ hatten im Jahr 2009
12 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gute Arbeit, 33 Prozent
schlechte Arbeit, 55 Prozent mittelmäßige Arbeit.
Die Bundesregierung bewertet fundierte Erhebungen zu
Arbeitsplatzbedingungen grundsätzlich positiv, insbesondere wenn es sich um eine regelmäßige
Befragung der Beschäftigten handelt, weil die Bedeutung guter
Arbeitsbedingungen auf der Grundlage der demografischen Entwicklung einen hohen
Stellenwert erfährt und weil eine Entwicklung abbildbar wird. Die Aussagekraft
des Instrumentariums DGB-Index für „Gute Arbeit“ und damit die Bewertung
ist allerdings aus wissenschaftlicher Sicht nicht unumstritten.
Die Gestaltung moderner gesundheitsgerechter Arbeitsplätze sowie Erhalt und
Förderung der Beschäftigungsfähigkeit der Menschen sind der
Bundesregierung ein wichtiges Anliegen. Hierbei ist das Engagement aller Beteiligten,
insbesondere auch der Sozialpartner, gefragt. Gemeinsame Aktivitäten wie
beispielsweise im Rahmen der „Initiative Neue Qualität der Arbeit – INQA“ oder
der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) sind in diesem
Zusammenhang zielführend. INQA ist der Zusammenschluss von wichtigen
Akteuren wie Arbeitgeberverbänden, Gewerkschaften, Unfall- und
Krankenkassen, Ministerien aus Bund und Ländern, Stiftungen und Unternehmen.
INQA verfolgt mit all seinen Aktivitäten das Ziel, die Interessen der
Beschäftigten an guten Arbeitsbedingungen mit den Interessen der Betriebe an
Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit zu verbinden. Dabei spielt auch die
Förderung der Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit der Menschen in der
Arbeitswelt und damit die Vermeidung eines vorzeitigen Ausscheidens aufgrund
arbeitsbedingter gesundheitlicher Probleme eine große Rolle.
Drucksache 17/4083 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeIm Rahmen des „Modellprogramms zur Bekämpfung arbeitsbedingter
Erkrankungen“ werden Projekte gefördert, die modellhafte Lösungen entwickeln für
besonders belastete Branchen bzw. für spezielle Fragestellungen, die die
Unternehmen besonders beschäftigen. Dazu gehören die Bau- und
Entsorgungswirtschaft sowie die Pflege- und Zeitarbeitsbranche. Im Modellprogramm werden
darüber hinaus Maßnahmen z. B. zur Prävention von Muskel- und
Skeletterkrankungen sowie zur Arbeitszeitberatung entwickelt.
Im Rahmen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) wird
in den Arbeitsprogrammen die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in
ausgesuchten Branchen angestrebt. Die GDA ist ein Zusammenschluss von Bund,
Ländern und Unfallversicherungsträgern. Sie hat das Ziel, Sicherheit und
Gesundheit der Beschäftigten durch einen abgestimmten und systematisch
wahrgenommenen Arbeitsschutz – ergänzt durch Maßnahmen der betrieblichen
Gesundheitsförderung – zu erhalten, zu verbessern und zu fördern. Über die
Kooperation der genannten Institutionen ist eine besondere Breitenwirkung der
Projekte zu erwarten. Auch die GDA nutzt die vorhandenen Produkte von
INQA, was zur effizienten Umsetzung von Präventivmaßnahmen auf
betrieblicher Ebene beiträgt.
25. Wird die Bundesregierung sicherstellen, dass gesundheitliche Prävention
im Betrieb verpflichtend eingeführt wird, und wie wird sie dies auf
gesetzlichem und anderem Wege tun?
Die Betriebe sind bereits heute zur gesundheitlichen Prävention verpflichtet.
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet den Arbeitgeber, die
erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen. Dabei hat er die Umstände zu
berücksichtigen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit
beeinflussen (§ 3 Absatz 1 ArbSchG). Arbeitsschutzmaßnahmen in diesem Sinne
dienen der Verhütung von Unfällen bei der Arbeit und arbeitsbedingten
Gesundheitsgefahren und umfassen auch Maßnahmen der menschengerechten
Gestaltung der Arbeit (§ 2 Absatz 1 ArbSchG). Das ArbSchG schützt alle
Beschäftigtengruppen. Der Arbeitgeber ist darüber hinaus verpflichtet, spezielle Gefahren
für besonders schutzbedürftige Beschäftigtengruppen zu berücksichtigen (§ 4
Satz 1 Nummer 6 ArbSchG).
Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) regelt die
individuelle arbeitsmedizinische Vorsorge. Dabei werden die Beschäftigten über
die Wechselwirkungen zwischen ihrer Arbeit und ihrer Gesundheit
arbeitsmedizinisch beraten. Ziel der arbeitsmedizinischen Vorsorge ist es,
arbeitsbedingte Erkrankungen frühzeitig zu erkennen und zu verhüten. Zugleich soll
arbeitsmedizinische Vorsorge einen Beitrag zum Erhalt der
Beschäftigungsfähigkeit leisten.
Prävention kann am besten wirken, wenn sie systematisch wahrgenommen wird
und individuell auf die Gesundheitsgefährdungen ausgerichtet ist. Eine
innovative und mitarbeiterorientierte Unternehmenskultur kann jedoch nicht per
Gesetz verordnet werden. Hier ist der unterstützende, aktivierende Staat gefragt,
nicht der Gesetzgeber. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
unterstützt deshalb die Entwicklung und Verbreitung von Erkenntnissen,
Instrumenten und Gestaltungslösungen für gesundheitsgerechte Arbeitsbedingungen
zur Prävention von Fehlbelastungen im Rahmen von INQA und im Rahmen des
Modellprogramms zur Bekämpfung arbeitsbedingter Erkrankungen.
Bereits seit dem 1. Mai 2004 gibt es für die Wiedereingliederung erkrankter
Beschäftigter eine gesetzliche Grundlage. Nach § 84 Absatz 2 SGB IX sind alle
Arbeitgeber verpflichtet, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement
denjenigen Mitarbeitern anzubieten, die innerhalb eines Jahres länger als sechs
Wochen am Stück oder wiederholt arbeitsunfähig sind.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/408326. Wird die Bundesregierung dafür Sorge tragen, dass das betriebliche
Eingliederungsmanagement gemäß § 84 SGB IX auch in kleinen und
mittleren Betrieben eingeführt wird, und wie wird sie dies tun?
Auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind dazu verpflichtet,
erkrankten Beschäftigten ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
anzubieten. Im Bereich der KMU fehlt es regelmäßig an den personellen und
fachlichen Ressourcen, die für die Einführung eines BEM notwendig sind. Um an
diesem Punkt anzusetzen, unterstützt das BMAS verschiedene Modellprojekte,
in denen gezielt nach Wegen gesucht wird, KMU bei der Durchführung eines
BEM systematisch von Außen zu unterstützen. So sind z. B. Regionalstellen
errichtet worden, die kleine KMU zu allen Fragen des betrieblichen
Gesundheitsmanagements und insbesondere auch zum BEM unterstützen. Mittel- bis
langfristiges Ziel ist die Übertragung solcher Regionalstellen auf weitere
Regionen bundesweit. Auch die Berufsförderungswerke sind im Rahmen eines
Modellprojektes zu Kompetenzzentren rund um Fragen des BEM geworden
und bieten hierzu Beratungsleistungen an.
27. Wann wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag einen
Vorschlag zur Förderung des Übergangs von der Förderschule in
betriebsnahe Ausbildungen vorlegen?
Bund und Länder diskutieren derzeit eine besondere berufliche Orientierung
für Schülerinnen und Schüler mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf.
Ziel ist es, bis zum Ende der Schulzeit den beruflichen Werdegang der jungen
Menschen bzw. deren Teilhabemöglichkeiten am Arbeitsleben individuell und
differenziert abzuklären.
Die Überlegungen sind noch nicht abgeschlossen, so dass noch keine Angaben
zum Zeitpunkt der Vorlage eines Vorschlags gemacht werden können.
28. Welche konkreten Maßnahmen wurden aus den Empfehlungen und
Auswertungen zum Stand und zur Entwicklung der beruflichen
Rehabilitation der Expertengruppe „RehaFutur“ umgesetzt?
29. Welche konkreten Maßnahmen aus den Empfehlungen und
Auswertungen zum Stand und zur Entwicklung der beruflichen Rehabilitation der
Expertengruppe „RehaFutur“ befinden sich derzeit in Planung?
Die Stellungnahme der wissenschaftlichen Fachgruppe RehaFutur ist eine
wichtige Grundlage, um die Zukunft des Systems beruflicher Rehabilitation
von Menschen mit Behinderung langfristig durch eine konsequente, umfassende
Weiterentwicklung sicherzustellen. Dazu hat das BMAS mit dem Potsdamer
Workshop im Januar 2010 eine neue Etappe im Diskussionsprozess eingeleitet.
Gemeinsam mit allen Beteiligten ist es gelungen, eine gute, mit
Rehabilitandinnen und Rehabilitanden gemeinsam entwickelte Ausgangsbasis zu erarbeiten.
Um vorhandene Innovationspotentiale zu nutzen und den RehaFutur-Prozess
fortzuführen, sind vier Arbeitsgruppen zu den im Workshop zusammengefassten
Kernthemen „Förderung der Selbstbestimmung und Selbstverantwortung“,
„Steuerung des Eingliederungsprozesses“, „Beruf und Arbeitswelt“ sowie
„Forschung“ gebildet worden, die im Herbst 2010 ihre Arbeit aufgenommen haben.
In diesen Arbeitsgruppen werden jeweils alle Akteure, vor allem auch
Betroffene, gemeinsam Ideen und konkrete Umsetzungsschritte beraten und festlegen.
Im Jahr 2011 sollen die Ergebnisse erneut in einem Workshop präsentiert und
diskutiert werden.
Drucksache 17/4083 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeEine Lenkungsgruppe, in der alle maßgeblichen Institutionen auf dem
einschlägigen Gebiet hochrangig vertreten sind, wird unter Federführung des BMAS die
Arbeitsgruppen begleiten.
Dieses Vorhaben bietet einen verbindlichen Rahmen für alle Akteure, sich mit
ihren Kompetenzen, Ideen und Sichtweisen in diesen zukunftsorientierten
Entwicklungsprozess einzubringen. Die Weiterentwicklung des
Rehabilitationssystems ist als gemeinsamer Gestaltungsprozess angelegt und eine
Herausforderung für alle aktiv Mitwirkenden. Damit wird die Motivation aller Beteiligten
zur Zukunftssicherung der beruflichen Rehabilitation behinderter Menschen
gestärkt. Die RehaFutur-Initiative fügt sich in den „Maßnahmenkatalog“ ein,
der im Rahmen der Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von
Menschen mit Behinderung und des damit verbundenen Nationalen Aktionsplans
erstellt wird. Entsprechend spielt die UN-Konvention mit ihren Leitzielen auch
in diesem Vorhaben eine bedeutende Rolle. Die Bundesregierung wird diesen
wichtigen und notwendigen Prozess aufmerksam begleiten und intensiv
vorantreiben.
30. Wie viele Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderungsbedarf bzw.
Abgängerinnen und Abgänger von Förder- oder Sonderschulen sind
einzeln nach Maßnahme aufgeführt in den Jahren 2005 bis 2009 in
Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit, insbesondere der „Unterstützten
Beschäftigung“, eingemündet?
Hierzu liegen der Bundesagentur für Arbeit keine statistischen Daten vor.
31. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die Trennung von
Kindern in Regel- und Förderschulen wesentlich dazu beiträgt, dass der
Anteil behinderter Jugendlicher im dualen Ausbildungssystem
mangelhaft ist, und was wird die Bundesregierung unternehmen, um unabhängig
von der Zuständigkeit der Länder für die schulische Bildung diesen
Anteil zu erhöhen?
Die Bundesregierung begrüßt die in den letzten Jahren erfolgte Erhöhung der
Schülerzahlen im integrativen bzw. inklusiven Unterricht. Auch vor dem
Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonvention, die von den Vertragsstaaten
ein Bildungssystem fordert, in dem Schülerinnen und Schüler mit und ohne
Behinderung grundsätzlich gemeinsam unterrichtet werden, befürwortet die
Bundesregierung gleichzeitig eine weitere, deutliche Ausweitung der
gemeinsamen Bildungsangebote für behinderte Schülerinnen und Schüler. Ohne die
Zuständigkeit der Länder im Bildungsbereich in Frage zu stellen, prüft die
Bundesregierung derzeit, welche Maßnahmen zur Umsetzung des Artikels 24
der UN-Behindertenrechtskonvention in den Aktionsplan aufgenommen
werden können.
Der Aktionsplan soll im März 2011 vom Kabinett verabschiedet werden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/408332. Wie hat sich die Zahl der Rehabilitationsberater der Bundesagentur für
Arbeit seit 2005 entwickelt, und wie wird die Qualität der Beratung
evaluiert und von den Nutzern bewertet?
Die Zahl der Beraterinnen und Berater mit Schwerpunkt Rehabilitation/SB
kann der folgenden Tabelle entnommen werden:
Tabelle 3: Berater/-innen mit Schwerpunkt Rehabilitation/SB
Vollzeitäquivalente, Berichtsmonat Oktober der Jahre 2005 bis 2010
Quellen: coPW (Mitarbeiterexport 2005 bis 2008); ERP-BI (Personalstrukturdaten; Ladestand 14.11.2010;
2009 und 2010) erstellt von: Zentrale POE 32 am 15.11.2010
Nachdem in den vergangenen beiden Jahren die erforderlichen
Entwicklungsarbeiten geleistet wurden, wird die Bundesagentur für Arbeit ab 2011 jährlich
eine bundesweite Kundenbefragung von Rehabilitanden durchführen. In den
kurz nach Eintritt in eine Aus- oder Weiterbildungsmaßnahme gestellten
Fragen zum vorhergehenden Prozess in den Agenturen für Arbeit werden die
Kunden auch um eine Bewertung der Beratungsqualität durch die
Beratungsfachkräfte gebeten werden. Die so gewonnenen Erkenntnisse werden
gemeinsam mit anderen Kriterien (z. B. Hospitation bei Beratungsgesprächen durch
Führungskräfte) in die Bewertung der Beratungsqualität vor Ort und Ableitung
ggf. erforderlicher Qualitätssicherungsmaßnahmen einfließen. Mit ersten
Ergebnissen aus der Kundenbefragung ist Ende 2011 zu rechnen.
33. Worin sieht die Bundesregierung die Ursache für den relativ geringen
Anteil von schwerbehinderten Auszubildenden im dualen System von
0,6 Prozent, wo doch ca. 2 Prozent der 18- bis 25-Jährigen
schwerbehindert sind?
Der Bundesagentur für Arbeit liegen keine Daten zum Anteil
schwerbehinderter Auszubildender im dualen System vor. Nach Daten des Mikrozensus 2005
beträgt die Behindertenquote für Menschen mit Schwerbehinderung (Anteil der
Behinderten an der jeweiligen Bevölkerungsgruppe aus dem Mikrozensus) in
der Gruppe der 15- bis 25-Jährigen 1,6 Prozent.
Unabhängig von den tatsächlichen bzw. zugrunde gelegten Daten ist allerdings
richtig, dass behinderte Jugendliche nicht entsprechend ihres Anteil an der
Bevölkerung am dualen System teilnehmen. Ursächlich ist u. a., dass ein Teil der
Jugendlichen aufgrund ihrer Behinderung (z. B. geistige Behinderung) nicht in
der Lage ist, eine betriebliche Ausbildung zu absolvieren. Daneben wird es
ebenso wie bei nichtbehinderten Jugendlichen der Fall sein, dass schulische
Ausbildung oder auch Studiengänge absolviert werden.
Der in der Frage implizierte Zusammenhang zwischen Anteil
schwerbehinderter Jugendlicher an der Bevölkerung und Anteil an dualer Ausbildung ist daher
ungeeignet, um Rückschlüsse auf die berufliche Teilhabe schwerbehinderter
Jugendlicher zu ziehen.
2005 2006 2007 2008 2009 2010
708 780 795 815 852 864
Drucksache 17/4083 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode34. Was unternimmt die Bundesregierung, um für die wachsende Zahl von
psychisch kranken Menschen die Teilhabe am Arbeitsleben zu sichern?
Für die berufliche Rehabilitation psychisch kranker Menschen steht ein auf die
speziellen Bedürfnisse dieses Personenkreises ausgerichtetes Angebot zur
Verfügung, z. B. Berufliche Trainingszentren oder Rehabilitationseinrichtungen
für psychisch Kranke. Soweit psychisch kranke Menschen schwerbehindert
oder schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind, kommen auch die
Leistungen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben aus Mitteln der
Ausgleichsabgabe in Betracht.
35. Was unternimmt die Bundesagentur für Arbeit, um bisher nicht
diagnostizierte arbeitslose Menschen mit psychischen Krankheiten mittels der
Instrumente der Arbeitsförderung den Weg zurück ins Arbeitsleben zu
ebnen?
Das rechtskreisübergreifende arbeitnehmerorientierte Integrationskonzept
„4-Phasen-Modell“ sieht für die Kunden in den Agenturen für Arbeit und den
Grundsicherungsstellen im Rahmen des Profilings eine umfassende
Betrachtung von beruflichen und übergreifenden Stärken sowie den Hemmnissen vor,
die einer Vermittlung bzw. Integration im Wege stehen und die im
Integrationsprozess systematisch bearbeitet werden müssen. Werden dabei
vermittlungsrelevante gesundheitliche Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der
intellektuellen Leistungsfähigkeit festgestellt, reagiert die Integrationsfachkraft
darauf mit der Auswahl einer passgenauen Handlungsstrategie. Diese
Strategien sehen unter anderem eine enge Zusammenarbeit mit den Fachdiensten der
Bundesagentur für Arbeit (Ärztlicher Dienst, Psychologischer Dienst), dem
Integrationsfachdienst oder dem Gesundheitsamt vor. Ziel ist es, die
Beschäftigungsmöglichkeiten des (psychisch) kranken Menschen unter
Berücksichtigung seiner gesundheitlichen Einschränkungen auszuschöpfen. Leistungen der
Arbeitsförderung werden in der Regel erst dann einzusetzen sein, wenn die
gesundheitliche Situation sich für eine berufliche Eingliederung ausreichend
stabilisiert hat.
Die Bundesagentur für Arbeit ist im Rahmen ihrer Dachkampagne
„Gesundheitsorientierung zur Förderung der Beschäftigungsfähigkeit“ unter anderem
dem Kooperationsverbund „Gesundheitsförderung bei sozial Benachteiligten“
unter der Federführung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
beigetreten. Ein Ziel ist dabei die systematische Vernetzung mit den relevanten
Akteuren im Themenfeld Gesundheitsförderung auf Bundes- und Landesebene
sowie direkt vor Ort. Weitere Aktivitäten der Dachkampagne zielen auf die
Sensibilisierung der Vermittlungsfachkräfte zur besseren Identifizierung von
Kunden mit vermittlungsrelevanten gesundheitlichen Einschränkungen.
36. Stimmt die Bundesregierung der Einschätzung zu, dass arbeitslose
Menschen mit psychischen Krankheiten oftmals von der Beratung und
Vermittlung der Träger im SGB III und SGB II nicht erreicht werden,
weil sie insbesondere als Rehabilitanden nicht in Erscheinung treten?
Als Rehabilitand in der Zuständigkeit der Bundesagentur für Arbeit „in
Erscheinung zu treten“, setzt in der Regel Kontaktaufnahme zur Agentur für
Arbeit voraus. Die Erfahrung zeigt, dass gerade die Überleitung aus ambulanter
medizinischer bzw. therapeutischer Betreuung psychisch Kranker oftmals
unterbleibt, da den niedergelassenen Ärzten die Möglichkeiten entsprechender
Rehabilitationsleistungen durch die Bundesagentur für Arbeit nicht bekannt
sind oder gegebene Hinweise von Betroffenen nicht aufgegriffen werden. Ist
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/4083ein Mensch mit psychischen Erkrankungen arbeitslos gemeldet und wird zur
Eingliederung ein Rehabilitationsbedarf festgestellt, werden die
entsprechenden Maßnahmen eingeleitet. Die Grundsicherungsstellen sind wie alle
Sozialleistungsträger verpflichtet, mögliche Reha-Fälle rechtzeitig zu identifizieren
und der Agentur für Arbeit zur Prüfung und Entscheidung zuzuleiten (§ 6a
SGB IX).
37. Wie beurteilt die Bundesregierung die soziale Situation der
Werkstattbeschäftigten in den Werkstätten für behinderte Menschen, und ist sie der
Ansicht, dass die dauerhafte Abhängigkeit von der Grundsicherung nach
dem SGB XII für die Mehrheit der Beschäftigten im Sinne der UN-
Behindertenrechtskonvention langfristig überwunden werden muss?
Wenn für die zweite Teilfrage eine negative Antwort in Betracht kommt,
warum nicht?
Die Bundesregierung beurteilt die soziale Lage der in Werkstätten
beschäftigten behinderten Menschen durchaus positiv. Die in Werkstätten beschäftigten
behinderten Menschen erhalten in diesen Einrichtungen eine berufliche
Bildung und eine Beschäftigung zu einem ihrem Leistungsvermögen
angemessenen Arbeitsentgelt. Um diesen Menschen Teilhabe am Arbeitsleben zu
ermöglichen, wenden die Träger der beruflichen Rehabilitation, insbesondere
die Bundesagentur für Arbeit, die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung
und die Träger der Sozialhilfe der Länder erhebliche finanzielle Mittel auf.
Hervorzuheben ist die rentenrechtliche Absicherung der Werkstattbeschäftigten.
Die in den Werkstätten beschäftigten behinderten Menschen sind aufgrund
ihrer Beschäftigung in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen und
erwerben nach einer Beschäftigungszeit von 20 Jahren einen Anspruch auf eine
Rente wegen voller Erwerbsminderung. Aufgrund der hohen
Beitragsbemessungsgrundlage liegt der Zahlbetrag der Rente bei Beginn der Rentenzahlung
erheblich über dem durchschnittlichen Arbeitsentgelt der behinderten
Menschen in den Werkstätten. Die Rente ist zu diesem Zeitpunkt etwa auch doppelt
so hoch wie der Eckregelsatz der Grundsicherung. Zu dem Rentenbetrag
können Werkstattbeschäftigte im Übrigen unbegrenzt hinzuverdienen.
Werkstattbeschäftigte sind damit nicht dauerhaft abhängig von der Grundsicherung nach
dem SGB XII. Sie sind sozial erheblich besser abgesichert als eine Vielzahl
anderer Beschäftigter.
38. Wie können Beschäftigte in Werkstätten für behinderte Menschen ohne
Mitbestimmungsrechte die allgemein übliche Auszahlung des
Weihnachtsgeldes einfordern, wenn sie aus angeblich betrieblichen Gründen
ausbleibt?
Die Werkstattbeschäftigten wirken in den ihre Interessen berührenden
Angelegenheiten mit. Ihre Mitwirkung wird durch das gewählte Mitwirkungsorgan,
den jeweiligen Werkstattrat ausgeübt. Der Werkstattrat hat in Fragen der
Gestaltung der Arbeitsentgelte ein ausdrückliches Mitwirkungsrecht. Ist der
Werkstattrat der Auffassung, die Werkstatt verweigere eine Auszahlung des
Weihnachtsgeldes ohne hinreichenden Grund, so kann er die Zustimmung
verweigern und die Vermittlungsstelle anrufen. Im Übrigen können auch die
Werkstattbeschäftigten wie Arbeitnehmer auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
den arbeitsgerichtlichen Rechtsweg beschreiten: In den Angelegenheiten aus
dem arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis (§ 138 SGB IX) ist die
Zuständigkeit der Arbeitsgerichte gegeben (§ 2 Absatz 1 Nummer 10 des
Arbeitsgerichtsgesetzes).
Drucksache 17/4083 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode39. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die Sonderzahlungen in
Werkstätten auch dann erfolgen sollten, wenn das Ergebnis der Werkstatt
dies nicht zulässt, eine Querfinanzierung aus anderen Bereichen des
Trägers, wie z. B. aus Überschüssen aus dem Wohnbereich, der oft im
räumlichen Zusammenhang mit der Werkstatt steht, aber durchaus
möglich wäre?
Wenn nein, warum nicht?
Für Sonderzahlungen sind die gleichen Anforderungen wie für die Zahlung des
laufenden Arbeitsentgeltes maßgebend: Voraussetzung hierfür ist, dass ein
entsprechendes Arbeitsergebnis zur Verfügung steht. Damit das geschieht, ist den
Werkstätten die Verwendung des Arbeitsergebnisses nicht selbst überlassen,
vielmehr sieht das Werkstättenrecht fachliche Anforderungen an die
Werkstätten zur Verwendung des Arbeitsergebnisses vor. Das heißt, wenn alle
Vorgaben zur Verwendung des Arbeitsergebnisses, wozu auch Entnahmen aus der
Rücklage gehören können, ausgeschöpft sind und Mittel zur Zahlung einer
Sondervergütung nicht zur Verfügung stehen, kann ein Anspruch auf Zahlung
einer solchen Vergütung nicht abgeleitet werden. Das schließt aber nicht aus,
dass der Werkstattträger Zahlungen aus anderen eigenen Mitteln leistet, etwa
aus Spenden oder Mitgliedsbeiträgen. Überschüsse aus Vergütungen der Träger
der Eingliederungshilfe zur Finanzierung der Kosten der stationären
Unterbringung in Wohneinrichtungen für behinderte Menschen dürften hierzu nicht
gehören, wie gleichermaßen auch Teile des Arbeitsergebnisses der Werkstatt
nicht zur Deckung von Defiziten in anderen Einrichtungen des Trägers
verwendet werden dürfen.
40. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die UN-
Behindertenrechtskonvention, die in Artikel 27 die gleichberechtigte Wahrnehmung
von Arbeitnehmer- und Gewerkschaftsrechten fordert, auch die
Veränderung der Mitwirkung in die Mitbestimmung in Werkstätten für behinderte
Menschen nach sich zieht?
Wenn nein, warum nicht?
Die in den Werkstätten beschäftigten Menschen mit Behinderung stehen in der
Regel nicht in einem abhängigen Arbeitsverhältnis mit den dort geltenden
Rechten und Pflichten, sondern in einem arbeitnehmerähnlichen
Rechtsverhältnis. Diesem besonderen Rechtsverhältnis entspricht die Mitwirkung der
Menschen mit Behinderung in diesen Einrichtungen durch die von ihnen gewählten
besonderen Interessenvertretungen. Praktische Probleme, die zu einer
Rechtsänderung Anlass geben könnten, sind der Bundesregierung bisher nicht bekannt
geworden.
41. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass das Modell des „Budgets für
Arbeit“, als eine Sonderform des Persönlichen Budgets, eine
bundesgesetzliche Grundlage erhalten sollte?
Wenn nein, warum nicht?
Die Diskussionen zum Thema der Arbeitsmarktförderung dauerhaft voll
erwerbsgeminderter behinderter Menschen auch im Rahmen der Leistungsform
des Persönlichen Budgets dauern derzeit noch an. Den Ergebnissen der
Beratungen im Rahmen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Weiterentwicklung der
Eingliederungshilfe“ möchte die Bundesregierung nicht vorgreifen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 19 – Drucksache 17/4083Anhang zu den Fragen 1 und 2
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 21 – Drucksache 17/4083
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23 – Drucksache 17/4083
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 25 – Drucksache 17/4083
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32.988.311 228.163.308 225.660.941
5.553.349 5.044.815 5.010.453
91.696.542 90.998.587 97.778.016
24.835.718 2.157.559.440 2.248.833.432
7.545.433 7.128.117 6.680.826
89.890.259 1.612.963.543 1.670.671.720
36.148.346 246.892.984 270.823.471
aus Statistik der Bundesagentur für ArbeitAnhang 2: T abelle zu Frage 6
Allgemeine und besondere Leistungen zur Teilhabe behinderter Men
Ausgaben seit 2005, in EURO, Deutschland
2005 2006
Allgemeine Leistungen
451.679.069 321.650.032 2
Vermittlungsunterstützende Leistungen
5.275.527 4.828.496
Leistungen zur Förderung der beruflichen
Weiterbildung 249.824.073 138.775.016
Besondere Leistungen
2.239.115.962 2.066.012.626 2.0
Reha-Erstattungen an öffentlich-rechtliche
Träger 6.598.037 8.349.495
Reha-spezifische Maßnahmen/Hilfen
1.688.158.400 1.602.172.697 1.5
SV-Erstattungen an Reha-Einrichtungen
(Pflicht) 126.933.373 130.372.451 1
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]