Stand der Abzugsteuerentlastungsverfahren
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) kommt es nach Kenntnis der Fragesteller aktuell zu starken Verzögerungen bei der Ausstellung von Bescheinigungen über die Freistellung von deutscher Abzugssteuer auf Kapitalerträge nach § 50c Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und § 43b des Einkommensteuergesetzes (EStG).
Ohne die rechtzeitige Ausstellung der Bescheinigung durch das BZSt müssen auszahlende Stellen zunächst Kapitalertragsteuer abführen, nur um sie anschließend im sog. Abzugsteuerentlastungsverfahren nach § 50c Absatz 3 EStG erstatten zu lassen.
Die Freistellungs- und Erstattungsanträge sind ab dem 1. Januar 2023 grundsätzlich elektronisch über das BZSt-Online-Portal (BOP) an das Bundeszentralamt für Steuern zu übermitteln (§ 50c Absatz 5 Satz 1 EStG). Voraussetzung für die Abstandnahme vom Steuerabzug ist, dass eine Freistellungsbescheinigung im Zeitpunkt der Zahlung erteilt wurde (§ 50c Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 EStG). Die bloße Antragstellung reicht nicht aus. Eine Freistellungsbescheinigung ist auf einen Zeitraum von höchstens drei Jahren begrenzt (§ 50c Absatz 2 Satz 4 EStG).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Wie viele Freistellungsbescheinigungen nach § 50c Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 EStG sind derzeit beantragt?
Wie lange dauern die Antragsverfahren und die Erstattungsverfahren beim BZSt im statistischen Durchschnitt?
Wie lange dauern etwaige Antrags- und Erstattungsverfahren in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union?
Wie viele Anträge auf Freistellungsbescheinigung und auf Kapitalertragsteuererstattung warten noch auf Bearbeitung beim BZSt?
Wie viele Freistellungsbescheinigungen wurden in den Jahren 2020 bis 2023 jeweils beantragt und erteilt?
Wie hoch sind die Steuermehreinnahmen in den Jahren 2022 und 2023 gestiegen, weil eine fristgerecht beantragte Freistellungsbescheinigung zu spät ausgestellt wurde?
In wie vielen Fällen musste die Kapitalertragsteuer im Wege des Abzugssteuerentlastungsverfahrens erstattet werden, obwohl der betroffene Steuerpflichtige fristgerecht eine Freistellungsbescheinigung beantragt hatte?
Wie viele Kapitalertragsteuer-Erstattungsanträge wurden in den Jahren 2020 bis 2023 jeweils gestellt, bewilligt oder abgelehnt?
Wie viele Beschäftigte im BZSt sind für die Ausstellung von Freistellungsbescheinigungen oder für die Erstattung von Kapitalertragsteuern zuständig?
Wie viele Beschäftigte im BZSt sind ausschließlich für die Erstattung von Kapitalertragsteuern zuständig, die bei zeitnah erteilter Freistellungsbescheinigung nicht hätte erhoben und erstattet werden müssen?
Wie lange dauert die Bearbeitung eines Erstattungsantrag zu viel gezahlter Kapitalertragsteuer im statistischen Mittel?
Wie viele Freistellungsbescheinigungen laufen jeweils in den Jahren 2024 und 2025 aus?
Wie viele Beschäftigte, die für die Erteilung von Freistellungsbescheinigungen oder die für die Erstattung zu viel gezahlter Kapitalertragsteuer zuständig sind, gehen in den beiden nächsten Jahren in Ruhestand?
Wie viele Stellen in diesen Bereichen sind derzeit unbesetzt (bitte in absoluten und relativen Zahlen im Vergleich zu den Vollzeitäquivalenten in diesem Bereich darstellen)?
Beabsichtigt die Bundesregierung, weitere Stellen beim BZSt für die beschleunigte Ausstellung von Freistellungsbescheinigungen oder die beschleunigte Erstattung von Kapitalertragsteuern zu schaffen?
Wie viele Stellen sind derzeit im BZSt unbesetzt?
Welche ökonomische Bedeutung haben das Freistellungs- und das Kapitalertragsteuer-Erstattungsverfahren für eine Volkswirtschaft wie Deutschland?
Welche ökonomische Auswirkung haben überlange Verfahrensdauern in diesem Bereich für den Wirtschaftsstandort Deutschland?