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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Abschaffung der Steuerklassen III/V und Konsequenzen für das Ehegattensplitting

(insgesamt 19 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

05.04.2024

Aktualisiert

11.04.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/1078721.03.2024

Abschaffung der Steuerklassen III/V und Konsequenzen für das Ehegattensplitting

der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Die Regierungsparteien SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, bei der Lohnsteuer die Steuerklassenkombination III/V in die Steuerklassenkombination IV/IV mit Faktor überführen zu wollen (Koalitionsvertrag, S. 92). Jüngst titelte z. B. der „Tagesspiegel“, dass „das Bundesfinanzministerium bald das Ende der Steuerklassen-Kombination III und V einleiten wird. Vierzehn Millionen Steuerpflichtige sind betroffen“ (www.tagesspiegel.de/politik/reform-der-steuerklassen-worauf-paare-sich-jetzt-einstellen-mussen-11261326.html). Dabei wird die Reduzierung der sechs Steuerklassen um zwei im Koalitionsvertrag mit „einfacher, weniger bürokratisch, mehr Fairness“ begründet.

Derzeit werden Ehepaaren und anderen zusammen Veranlagten nach Eheschließung automatisch die Steuerklassen IV/IV zugeordnet. Auf Antrag können Ehepaare in die Steuerklassen III/V oder IV/IV mit Faktor wechseln. Die bisherige Steuerklassenkombination III/V bietet Paaren die Möglichkeit, gemeinsame Kosten wie Miete oder Schulden für das eigene Haus vom Konto desjenigen zu begleichen, der den vollen Steuerfreibetrag bekommt (Steuerklasse III). Durch dieses Steuerklassenmodell wird der finanzielle Vorteil des Ehegattensplittings bei den monatlichen Steuerabzügen berücksichtigt.

Da die Ausgaben der zusammen veranlagten (Ehe-)Partner auch nach Abschaffung der Steuerklassenkombination III/V die gleichen bleiben, die Steuerfreibeträge und die Nettoeinkommen sich jedoch verschieben, müssen Paare diese Fragen künftig erneut für sich klären.

Die geplante Abschaffung der Steuerklassenkombination III/V dürfte im Jahr der Einführung zu Steuermehreinnahmen führen, weil die Erstattungen erst im Folgehaushaltsjahr im Rahmen der Veranlagung den Steuerpflichtigen kassenwirksam werden.

Für junge Paare und Familien mit mittlerem Einkommen könnte eine Abschaffung der Steuerklassenkombination III/V darüber hinaus mit einer Kürzung des Elterngelds oder des Anspruchs auf Arbeitslosengeld einhergehen. Für einkommensstarke Ehepaare ist die Steuerklassenwahl für das Elterngeld indes unerheblich.

Die geplante Abschaffung der Steuerklassen III/V wird nach Ansicht der Fragesteller dem eigenen Anspruch auf Fairness und „weniger Bürokratie“ nicht gerecht, weil das Faktorverfahren zunächst angepasst und bei Gehaltsänderungen neu justiert werden muss.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Mit welchem Gesetzgebungsverfahren beabsichtigt die Bundesregierung, die Steuerklassen III/V abzuschaffen?

2

Wann soll die Abschaffung der Steuerklassen III/V wirksam werden?

3

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Steuermehreinnahmen im Jahr der Einführung sowie die finanziellen Auswirkungen in den Folgejahren ein, die mit der Abschaffung der Steuerklassen III/V einhergehen?

4

Wie hoch fallen nach Einschätzung der Bundesregierung die Einsparungen bzw. Mehrausgaben der öffentlichen Hand aus, welche sich aus dem Wegfall der Steuerklassenkombination III/V und dadurch entsprechend geminderte bzw. gesteigerte Lohnersatzleistungen ergeben können (bitte für die jeweilige Entgeltersatzleistung separat aufschlüsseln)?

5

Wie viele Steuerpflichtige nutzen derzeit die Steuerklassenkombination III/V (bitte nach Einkommensperzentilen und Anzahl der Kinder aufschlüsseln)?

6

Wie sind die Steuerklassenkombinationen III/V und IV/IV nach Bundesländern verteilt?

7

Was sind aus Sicht der Bundesregierung die Hauptgründe von ca. 3,8 Millionen (bezogen auf Jahr 2018) Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartnern, die Steuerklassenkombination III/V zu wählen?

8

Wie häufig erfolgt ein Wechsel der Steuerklassenkombination III/V im Vergleich zu IV/IV innerhalb eines Jahres?

9

Wie viele Steuerpflichtige tauschten 2019 die Steuerklassen III/V untereinander, und wie viele dieser Steuerpflichtigen bekamen im Folgejahr 2020 ein Kind?

10

Wie hoch ist bei einem Haushalt, in dem die Ehefrau 4 000 Euro monatlich und der Ehemann 1 000 Euro monatlich brutto aus nichtselbständiger Arbeit verdienen, der Liquiditätsnachteil, der sich aus der Abschaffung der Steuerklassen III/V und der Anwendung der Steuerklassen IV/IV mit Faktor ergibt?

11

Wie viele Steuerpflichtige nutzen seit Einführung des sog. Faktorverfahrens im Jahr 2010 die Steuerklasse IV mit Faktor (bitte für die Jahre von 2010 bis 2024 aufschlüsseln)?

12

Wie hoch ist die durchschnittliche Steuernachzahlung bzw. Steuererstattung für gemeinsam veranlagte Steuerpflichtige in den Steuerklassen IV/IV Faktor (bitte für die Jahre von 2010 bis 2022 aufschlüsseln)?

13

Wie viele Steuerpflichtige wechselten in diesem Zeitraum nach einem erstmaligen Wechsel zur Steuerklassenkombination IV/IV mit Faktor zurück in die Steuerklassenkombination III/V?

14

Beabsichtigt die Bundesregierung, die Steuerklassenkombination IV/IV mit Faktor für die Steuerklassenkombination III/V einzuführen, und hat sie sich dabei damit auseinandergesetzt, dass dies alle zwei Jahre zu einer Antragspflicht führt, und wenn ja, inwiefern?

15

Mit welchem Verwaltungsmehraufwand rechnet die Bundesregierung durch die Umstellung der Steuerklassen III/V auf IV/IV mit Faktor und die regelmäßige Antragstellung, und inwieweit ist nach Kenntnis der Bundesregierung dieser Aufwand mit dem in den Finanzämtern vorhandenen Fachpersonal zu bewältigen?

16

Wie will die Bundesregierung methodischen Problemen und gesteigertem Bürokratieaufwand bei der Erhebung der Daten im Falle stark schwankender Gehälter begegnen, ohne einen erheblichen Bürokratieaufwuchs hervorzurufen?

17

Beabsichtigt die Bundesregierung, die Steuerklassenkombination III/V auch für Konstellationen zu streichen, in denen III/V die aktuell von den Ehegatten gewählte Steuerklassenwahl ist bzw. soll die Abschaffung nur für neue Ehen oder auch für Bestandsehen gelten?

18

Teilt die Bundesregierung die Aussage der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Lisa Paus, dass mit der Abschaffung der Steuerklassenkombination III/V der „Einstieg in Richtung Abschaffung des Ehegattensplittings“ gemacht werde (www.morgenpost.de/wirtschaft/article241735324/Wer-von-der-Abschaffung-der-Steuerklassen-profitiert.html)?

19

Welche Positionen haben die Bundesländer der Bundesregierung zu dem Vorhaben, die Steuerklassenkombination III/V abzuschaffen, übermittelt?

Berlin, den 14. März 2024

Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion

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