Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Heidi Reichinnek, Sören Pellmann,
Susanne Ferschl, weiterer Abgeordneter und der Gruppe Die Linke
– Drucksache 20/10821 –
Gleichstellung und gleichwertige Lebensverhältnisse in Ost- und
Westdeutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung hat den verfassungsgemäßen Auftrag, gleichwertige
Lebensverhältnisse in der gesamten Bundesrepublik Deutschland herzustellen.
Doch auch mehr als 30 Jahre nach der deutschen Wiedervereinigung
unterscheiden sich nach Ansicht der Fragestellenden die Lebensumstände
derjenigen, die auf dem Gebiet der ehemaligen Bundesrepublik Deutschland und der
ehemaligen DDR geboren und aufgewachsen sind, immer noch enorm. Diese
Kleine Anfrage soll dazu dienen, aktuelle Zahlen und Vergleichswerte über
die Lebensverhältnisse von Männern und Frauen in Ost- und Westdeutschland
zu erhalten.
1. Wie hoch sind die aktuellen Erwerbsarbeitsquoten von Frauen in Ost-
und Westdeutschland?
2. Wie hoch sind die aktuellen Geburtenquoten von Frauen in Ost- und
Westdeutschland?
Die zusammengefasste Geburtenziffer lag im Jahr 2022 in Westdeutschland
(ohne Berlin) bei 1,48 und in Ostdeutschland (ohne Berlin) bei 1,43 (Quelle:
Deutscher Bundestag Drucksache 20/11157
20. Wahlperiode 22.04.2024
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
vom 22. April 2024 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Statistisches Bundesamt: Statistischer Bericht – Geburten 2022 (Tabellen
12612-01, 12612-09 und 12612-10)).
3. Wie alt sind Frauen in Ost- und Westdeutschland jeweils
durchschnittlich, wenn sie das erste Kind bekommen?
Das durchschnittliche Alter bei der ersten Geburt lag im Jahr 2022 in
Westdeutschland (ohne Berlin) bei 30,5 Jahren und in Ostdeutschland (ohne Berlin)
bei 29,4 Jahren (Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistischer Bericht –
Geburten 2022 (Tabellen 12612-01, 12612-09 und 12612-10)).
4. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die
durchschnittlichen Alters- sowie (vollen) Erwerbsminderungsrenten im Jahr des
Rentenzugangs in den vergangenen zehn Jahren (bitte nach Jahren sowie
nach Geschlechtern getrennt ausweisen) in Ost- und Westdeutschland?
Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
5. Welche Entwicklung erwartet die Bundesregierung hinsichtlich der Höhe
der durchschnittlichen Alters- sowie (vollen) Erwerbsminderungsrenten
bis 2030 (bitte nach Jahren sowie nach Geschlechtern getrennt
ausweisen) in Ost- und Westdeutschland?
Modellrechnungen zur zukünftigen Finanzentwicklung in der
Rentenversicherung legt die Bundesregierung jährlich mit dem Rentenversicherungsbericht
vor, zuletzt im November 2023. Annahmen über die für Höhe aller Renten
maßgebenden aktuellen Rentenwerte können dort entnommen werden
(Bundestagsdrucksache 20/9400, Teil B Punkt 3.2). Darüber hinausgehende
Berechnungen werden durch die Bundesregierung nicht angestellt.
6. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den derzeitigen
Gender-Pay-Gap in Ost- und Westdeutschland?
Frauen haben im Jahr 2023 in Deutschland pro Stunde durchschnittlich 18
Prozent weniger verdient als Männer. Berechnungen des Statistischen
Bundesamtes folgend, erhielten Frauen mit durchschnittlich 20,84 Euro einen um
4,46 Euro geringeren Bruttostundenverdienst als Männer (25,30 Euro). Im
langfristigen Vergleich sank der unbereinigte Gender Pay Gap: Zu Beginn der
Messung im Jahr 2006 betrug der geschlechterspezifische Verdienstabstand
noch 23 Prozent. Seit 2020 verharrt er bei 18 Prozent. Nach wie vor ist der
unbereinigte Gender Pay Gap in Ostdeutschland deutlich kleiner als in
Westdeutschland: In Ostdeutschland lag er im Jahr 2023 bei 7 Prozent, in
Westdeutschland bei 19 Prozent (2006: Ostdeutschland: 6 Prozent, Westdeutschland:
24 Prozent).
Für die aktuellen unbereinigten Gender Pay Gaps nach Bundesländern wird auf
die Auswertungen des Statistischen Bundesamtes verwiesen:
www.destatis.de/
DE/Themen/Arbeit/Verdienste/Verdienste-GenderPayGap/Tabellen/gender-ga
p-arbeitsmarkt-nach-bundeslaendern.html.
Insgesamt ist der unbereinigte geschlechtsspezifische Verdienstabstand in den
ostdeutschen Bundesländern deutlich kleiner als im Westen.
Eine aktuelle Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung
(Collischon, Matthias; Zimmermann, Florian (2024): „Der Equal Pay Day unter der
Lupe: Die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen unterscheidet sich je nach
Region erheblich“,
www.iab-forum.de/der-equal-pay-day-unter-der-lupe-die-lo
hnluecke-zwischen-maennern-und-frauen-unterscheidet-sich-je-nach-region-er
heblich/) führt als mögliche Erklärung für die geringeren Gender Pay Gaps in
Ostdeutschland die Geschlechterrollen in den neuen Bundesländern an, sodass
sich auch die Beschäftigungsstrukturen von Männern und Frauen im Osten
weniger stark voneinander unterscheiden als im Westen. Gleichzeitig zeigt die
Studie, dass Männer in Ostdeutschland deutlich weniger Entgelt erhalten als
Männer in Westdeutschland. Der Verdienstabstand zwischen ost- und
westdeutschen Frauen ist dagegen viel geringer, was ebenfalls ein Grund für die
Unterschiede beim regionalen Gender Pay Gap ist.
7. Wie hoch ist der Median-Stundenlohn von Männern und Frauen in Ost-
und Westdeutschland (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Amtliche Daten zur Verteilung der Bruttostundenlöhne von
Vollzeitbeschäftigten in regionaler Differenzierung stellt das Statistische Bundesamt auf Basis der
Verdiensterhebung zur Verfügung. Ergebnisse für das Jahr 2023 können der
nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
8. Wie hoch ist die durchschnittliche Wochenarbeitszeit von Männern und
Frauen in Ost- und Westdeutschland?
9. Wie hoch ist die Teilzeitarbeitsquote von Männern und Frauen mit und
ohne Kinder in Ost- und Westdeutschland?
Die Teilzeitquote von Frauen lag im Jahr 2023 nach Auswertungen des
Mikrozensus bei 48,2 Prozent, die der Männer bei 11,4 Prozent. Weitere
Informationen können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Drucksache 20/11157 – 6 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode
10. Wie viele Leitungspositionen in den obersten Bundesbehörden sind mit
Frauen, die in der ehemaligen DDR geboren wurden oder aufgewachsen
sind, besetzt?
Der Bundesregierung liegen keine Daten im Sinne der Fragestellung vor, da im
Konzept der Bundesregierung zur Steigerung des Anteils von Ostdeutschen in
Führungspositionen der Bundesverwaltung die Daten nicht nach Geschlechtern
differenziert erhoben wurden.
11. Wie viele Frauenhausplätze stehen nach Kenntnis der Bundesregierung
aktuell in Ost- und Westdeutschland zur Verfügung (bitte nach
Bundesländern aufschlüsseln)?
Zur Zahl der Frauenhausplätze in Deutschland gibt es keine amtliche Statistik
auf Bundesebene. Nach einer Erhebung im Jahr 2023 im Rahmen einer durch
das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) in
Auftrag gegebenen, in Kürze zur Veröffentlichung vorgesehenen „Kostenstudie
zum Hilfesystem für Betroffene von häuslicher und geschlechtsspezifischer
Gewalt“ gibt es in Deutschland insgesamt 7 786 Plätze in Schutzeinrichtungen für
Frauen mit ihren Kindern.
Als Schutzeinrichtungen für Frauen wurden in der Studie Frauenhäuser sowie
Schutz- bzw. Zufluchtswohnungen (inklusive Clearingstellen) für Frauen mit
ihren Kindern erfasst. Für die Studie wurden sowohl eine Vollerhebung in den
Einrichtungen durchgeführt als auch Angaben der Bundesländer eingeholt.
Im Rahmen der Erhebung bei den Einrichtungen wurden folgende Platzzahlen
in Schutzeinrichtungen ermittelt, die der nachfolgenden Tabelle entnommen
werden können. Etwaige Abweichungen im Vergleich der „Plätze insgesamt“
zur Addition der Aufschlüsselung in Plätze für Frauen bzw. für Kinder und
Jugendliche entstehen durch Rundungen.
Westdeutschland
Bundesland Plätze insgesamt Plätze für Frauen Plätze für Kinder und
Jugendliche
BW 847 389 458
BY 754 344 410
BE 669 278 391
HB 84 37 47
HH 212 102 111
HE 793 359 434
NI 838 388 450
NW 1.310 634 676
RP 322 138 184
SL 74 40 35
SH 432 206 226
Ostdeutschland
BB 318 153 165
MV 236 106 130
SN 354 167 187
ST 330 150 180
TH 195 94 101
Quelle: Kostenstudie zum Hilfesystem für Betroffene von häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt; Erhebung in Einrichtungen
(Bezugsjahr 2022).
Nach Angaben der Länder im Rahmen der Kostenstudie verteilen sich die
Plätze in Schutzeinrichtungen für gewaltbetroffene Frauen mit ihren Kindern wie
folgt:
Westdeutschland
Bundesland Frauenhäuser Schutzwohnungen Platzzahl gesamt
(Frauen/Kinder)
BW 44 Keine Angabe 835
(nicht getrennt erfasst)
BY 39 3 735
(369/366)
BE 7 102 803
(326/477)
HB 4 1 133
(nicht getrennt erfasst)
HH 7 0 242
(nicht getrennt erfasst)
HE 31 0 742
(nicht getrennt erfasst)
NI 43 3 1.010
(410/600)
NW 64 0 1.321
(636/685)
RP 17 1 Nicht ermittelbar
(113/keine Angabe)
SL 4 0 55
(31/24)
SH 16 0 362
(nicht getrennt erfasst)
Ostdeutschland
BB 14 8 295
(nicht getrennt erfasst)
MV 9 2 Nicht ermittelbar
(155/keine Angabe)
SN 17 siehe Frauenhäuser* Nicht ermittelbar
(160/keine Angabe)
ST 19 0 259
(117/142)
TH Keine Angaben
* Frauenhäuser und Schutzwohnungen werden in Sachsen gemeinsam als „Frauen- und Kinderschutzeinrichtungen“ erfasst.
Quelle: Kostenstudie zum Hilfesystem für Betroffene von häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt; Auskünfte der Bundesländer
(Bezugsjahr 2021).
Die Differenz zwischen der oben genannten Gesamtzahl von 7 786 Plätzen
nach Angaben aus den Einrichtungen und der Aufstellung nach Bundesländern
beruht auf den unterschiedlichen Erhebungswegen, den unterschiedlichen
Bezugsjahren sowie auf den Unterschieden in der Zählweise in den Ländern.
a) Wie viele Frauenhausplätze sind nach Kenntnis der Bundesregierung
in Ost- und Westdeutschland derzeit belegt (bitte nach Bundesländern
aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen keine aktuellen Angaben zu der derzeitigen
Belegung der Frauenhäuser vor. In der oben genannten Kostenstudie zum
Hilfesystem wurde anhand von Angaben der Einrichtungen ermittelt, dass im
Erhebungsjahr 2022 in Deutschland in den Schutzeinrichtungen eine
durchschnittliche Belegungsquote von ca. 82 Prozent vorlag.
b) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die jeweiligen
Kostenbeteiligungen und Tagessätze für einen Frauenhausplatz in den
einzelnen Bundesländern (bitte nach Ländern und Landkreisen
aufschlüsseln)?
Für die Bereitstellung von Schutzeinrichtungen für gewaltbetroffene Frauen mit
ihren Kindern und für die Ausgestaltung der Finanzierung von Frauenhäusern
und ähnlichen Angeboten sind die Länder zuständig, die hierbei
unterschiedliche Wege beschreiten.
Die o. g. Kostenstudie hat bestätigt, dass die Finanzierungsquellen für
Frauenhäuser sowie die anteilige Verteilung der Kosten für Frauenhausaufenthalte im
Bundesgebiet und je nach Bundesland eine sehr große Heterogenität aufweisen.
Als Finanzierungsquellen spielen Fördermittel des Landes, der Kommunen
sowie Leistungsansprüche der Bewohnerinnen sowie Eigenmittel und weitere
Einnahmen der Einrichtungen eine Rolle; in geringem Umfang tragen auch
Selbstzahlungen bzw. Eigenanteile der Bewohnerinnen zur Finanzierung von
Schutzeinrichtungen bei.
In der o. g. Kostenstudie wurden durch die Befragung der Einrichtungen
durchschnittliche Tagessätze für einen Aufenthalt im Frauenhaus nach
Bundesländern ermittelt. Je Bundesland gibt es für die Festsetzung der Tagessätze
unterschiedliche Vorgehensweisen. Dies führt u. a. zu Differenzen zwischen dem für
die Einrichtung betriebswirtschaftlich kostendeckenden Tagessatz und dem
Tagessatz, den die Frauen bei fehlendem Anspruch auf Kostenübernahme selbst
zahlen müssten. Die in der nachfolgenden Tabelle dargestellten Tagessätze sind
daher nur eingeschränkt miteinander vergleichbar.
Mit dem „Tagessatz Selbstzahlerin“ wurde der Betrag abgefragt, den Frauen,
die keinen Anspruch auf Kostenübernahme aus dem Zweiten Buch
Sozialgesetzbuch, dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch oder dem
Asylbewerberleistungsgesetz haben, selbst für die Unterkunft in einer Schutzeinrichtung zahlen
müssen, sofern dies nicht aus anderen Quellen (wie etwa Landesmitteln)
refinanziert wird. Demgegenüber wurde mit dem „Tagessatz“ abgefragt, welcher
tägliche Betrag bei Anspruchsberechtigung für sozialrechtliche Leistungen dem
jeweiligen Sozialleistungsträger berechnet wird.
Tabelle: Tagessätze bei Kostenübernahme und Selbstzahlung
Westdeutschland
Bundesland Tagessatz Tagessatz
Selbstzahlung
BW 57 € 43 €
BY 10 € 9 €
BE 95 € 7 €
HB 54 € –
HH Keine Angaben
HE 19 € 12 €
NI 54 € 18 €
NW 36 € 25 €
RP 11 € 10 €
SL 18 € 18 €
SH Keine Angaben
Ostdeutschland
BB 8 € 8 €
MV 19 € 8 €
SN 9 € 8 €
ST 16 € 16 €
TH 14 € 12 €
Quelle: Kostenstudie zum Hilfesystem für Betroffene von häuslicher und geschlechtsspezifischer
Gewalt; Erhebung in Einrichtungen (Bezugsjahr 2022).
c) Wie viele Frauenhausplätze werden nach Kenntnis der
Bundesregierung jeweils in Ost- und Westdeutschland benötigt (bitte nach
Bundesländern aufschlüsseln)?
Die Zuständigkeit für ein bedarfsgerechtes Netz an Schutz- und
Beratungsangeboten bei Gewalt liegt bei den Ländern.
Zur Zahl der tatsächlich benötigten Frauenhausplätze nach Bundesländern
liegen der Bundesregierung keine belastbaren Erkenntnisse vor. Auch mit der
oben genannten Kostenstudie ist dies aus methodischen Gründen nicht erhoben
worden.
d) Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die aktuellen und
abschätzbaren Investitionsbedarfe der kommenden fünf Jahre für
Frauenhäuser in Ost- und Westdeutschland?
e) Wann werden nach Kenntnis der Bundesregierung alle Frauenhäuser
in Ost- und Westdeutschland barrierefrei sein?
Die Fragen 11d und 11e werden gemeinsam beantwortet.
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Die Zuständigkeit
für ein bedarfsgerechtes Netz an Schutz- und Beratungsangeboten bei Gewalt
liegt bei den Ländern.
12. Wie hoch sind die gemeldeten Fälle von häuslicher Gewalt und
Partnerschaftsgewalt in Ost- und Westdeutschland?
Die Frage wird auf Grundlage der Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik
(PKS) beantwortet. Bei der Erfassung von Fällen häuslicher Gewalt wird
zwischen innerfamiliärer Gewalt und Partnerschaftsgewalt unterschieden.
Partnerschaftsgewalt im Sinne der Auswertung sind Straftaten nach einem
festgelegten Katalog, bei denen zur Opfer-Tatverdächtigen-Beziehung in der PKS
partnerschaftliche Verbindungen erfasst wurden. Diese sind Ehepartner,
eingetragene Lebenspartnerschaften, Partner nicht-ehelicher Lebensgemeinschaften
und ehemalige Partnerschaften.
Innerfamiliäre Gewalt im Sinne der Auswertung sind Straftaten nach einem
festgelegten Katalog, bei denen zur Opfer-Tatverdächtigen-Beziehung in der
PKS „Familie oder sonstige Angehörige (ohne Eheleute, Partnerschaft)“ erfasst
wurden. Dies sind Kinder (auch Pflege-, Adoptiv-, Stiefkinder), Enkel (auch
Ur- und Ururenkel), Eltern (auch Pflege-, Adoptiv-, Stiefeltern), Großeltern
(auch Ur- und Ururgroßeltern), Geschwister (auch Halb-, Stief-, Pflege- oder
adoptierte Geschwister), Schwiegereltern, Schwiegersohn, Schwiegertochter,
sonstige Angehörige (wie Schwägerschaft, Verwandte des Ehegatten/der
Ehegattin sowie Onkel, Tante, Neffe, Nichte, Cousin, Cousine, auch mit der
Vorsilbe Halb-).
Bei den erhobenen Daten handelt es sich um Opferdaten, sodass eine Erfassung
der Opferwerdung erfolgt. Dies bedeutet, dass Personen mitunter mehrfach in
ihrer Opferwerdung erfasst werden.
Die Anzahl der Opfer von Partnerschaftsgewalt lag im Berichtsjahr 2022 in
Westdeutschland bei 123 767 und in Ostdeutschland bei 34 051 (jeweils
versuchte und vollendete Straftaten).
Die Anzahl der Opfer von innerfamiliärer Gewalt lag im Berichtsjahr 2022 in
Westdeutschland bei 65 723 und in Ostdeutschland bei 17 006 (jeweils
versuchte und vollendete Straftaten).
Dementsprechend lag die Anzahl der Opfer von häuslicher Gewalt im
Berichtsjahr 2022 in Westdeutschland bei 189 490 und in Ostdeutschland bei 51 057
(jeweils versuchte und vollendete Straftaten).
Für die konkrete Fragestellung liegt noch keine Auswertung der PKS-Zahlen
aus dem Berichtsjahr 2023 vor. Eine Auswertung und Veröffentlichung der
Daten zu häuslicher Gewalt erfolgt planmäßig mit dem Lagebild „Häusliche
Gewalt“ im Sommer 2024.
13. Wie lange beziehen Männern und Frauen durchschnittlich Elterngeld in
Ost- und Westdeutschland?
In Deutschland liegt die durchschnittliche voraussichtliche Bezugsdauer im
Elterngeld bei 11,9 Monaten im Bezugsjahr 2023. Nachfolgend ist die
durchschnittliche voraussichtliche Bezugsdauer im Elterngeld nach Geschlecht und
nach Ost- und Westdeutschland im Jahr 2023 aufgeschlüsselt.
Tabelle: Durchschnittliche voraussichtliche Bezugsdauer im Elterngeld
Geschlecht Deutschland Früheres Bundesgebiet
ohne Berlin
Neue Länder
mit Berlin
Insgesamt 11,9 12,0 11,1
Männer 3,7 3,7 4,0
Frauen 14,8 15,0 13,8
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), 2024
14. Wie hoch sind die durchschnittlichen Elterngeldbezüge von Männern
und Frauen jeweils in Ost- und Westdeutschland?
In Deutschland lag die durchschnittliche Höhe des monatlichen
Auszahlungsbetrages im Jahr 2023 bei 841 Euro und die durchschnittliche Höhe des
gesamten Auszahlungsbetrages bei 7 903 Euro. Nachfolgend ist die durchschnittliche
Höhe der Elterngeldbezüge nach Geschlecht und nach Ost- und
Westdeutschland im Jahr 2023 aufgeschlüsselt.
Tabelle: Höhe des durchschnittlichen monatlichen Auszahlungsbetrags im
Bezugszeitraum in Euro
Geschlecht Deutschland Früheres Bundesgebiet
ohne Berlin
Neue Länder
mit Berlin
Insgesamt 841 841 841
Männer 1.313 1.342 1.172
Frauen 674 666 715
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), 2024
Tabelle: Höhe des durchschnittlichen Auszahlbetrags insgesamt in Euro
Geschlecht Deutschland Früheres Bundesgebiet
ohne Berlin
Neue Länder
mit Berlin
Insgesamt 7.903 7.923 7.805
Männer 4.045 4.059 3.976
Frauen 9.270 9.269 9.276
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), 2024
15. Wie hoch ist die Anzahl der Frauen, die in Ost- bzw. Westdeutschland
einem Minijob nachgehen?
Nach Angaben der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit
gingen zum 30. September 2023 rund 476 000 Frauen in Ostdeutschland und rund
3,83 Millionen Frauen in Westdeutschland einer geringfügigen Beschäftigung
nach.
16. Wie viele Frauen wandern nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich
von Ostdeutschland nach Westdeutschland ab?
Die entsprechenden Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen
werden.
Tabelle: Wanderungen weiblicher Personen zwischen Ostdeutschland
(ohne Berlin) und Westdeutschland (ohne Berlin)
Jahr von Ost- nach
Westdeutschland
von West- nach
Ostdeutschland Saldo
2022 43.016 44.170 –1.154
2021 40.999 43.920 –2.921
2020 39.424 43.026 –3.602
2019 42.017 43.345 –1.328
2018 41.338 42.791 –1.453
2017 41.382 43.786 –2.404
2016 49.220 45.601 +3.619
2015 44.737 44.714 +23
2014 44.965 44.873 +92
2013 47.525 44.091 +3.434
Quelle: Statistisches Bundesamt, Wanderungsstatistik
17. Wie hoch sind die Arbeitslosenquoten von Männern und Frauen in Ost-
und Westdeutschland?
Im Jahresdurchschnitt lag 2023 die Arbeitslosenquote von Männern in
Ostdeutschland bei 7,5 Prozent und bei Männern in Westdeutschland bei 5,4
Prozent. Die Arbeitslosenquote von Frauen ist etwas niedriger, so waren im Jahr
2023 6,8 Prozent der Frauen in Ostdeutschland und 5,2 Prozent der Frauen in
Westdeutschland arbeitslos (Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit).
18. Wie viele kinderlose Männer und Frauen gibt es in Ost- und
Westdeutschland?
Für Kinderlosigkeit bei Männern liegen keine Angaben der amtlichen Statistik
vor. Diese Daten werden nicht über den Mikrozensus erhoben.
Die Zahl der kinderlosen Frauen der Geburtsjahrgänge 1947 bis 2007 (lt.
Mikrozensus-Gesetz werden nur Frauen im Alter zwischen 15 und 75 Jahren nach
der Zahl der geborenen Kinder gefragt) beträgt in Deutschland nach
Erstangaben des Mikrozensus 2022 11,2 Millionen, in Westdeutschland (früheres
Bundesgebiet ohne Berlin-West) 9,4 Millionen, in Ostdeutschland 1,8 Millionen
(Quelle: Statistisches Bundesamt, Statistischen Bericht – Frauen nach Zahl der
geborenen Kinder, Erstergebnisse des Mikrozensus 2022, Tabelle 12612-05).
19. Wie viele Kinderbetreuungsplätze für Kinder unter einem Jahr, zwischen
einem und drei Jahren und über drei Jahre werden derzeit in Ost- und
Westdeutschland in Anspruch genommen, und wie sind die
durchschnittlichen Betreuungszeiten?
Am 1. März 2022 wurden 35,5 Prozent der unter Dreijährigen betreut, was
einem neuen Höchststand entspricht. Die Betreuungsquote ist in Ost- und
Westdeutschland weiterhin unterschiedlich. Während in Ostdeutschland 53,3
Prozent der unter Dreijährigen im Jahr 2022 eine Kindertageseinrichtung oder
Kindertagespflege besuchten, waren es in Westdeutschland 31,8 Prozent. Damit
liegt die Differenz der Betreuungsquoten zwischen Ost- und Westdeutschland
bei 21,5 Prozentpunkten und ist somit im Vergleich zur Vorjahresdifferenz
(21,8 Prozentpunkte) leicht gesunken. Die Betreuungsquote der Kinder von
drei bis fünf Jahren lag zum 1. März 2022 bundesweit bei 92,0 Prozent: Fast
jedes Kind in dieser Altersgruppe besuchte damit ein Angebot der
frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung. Die Betreuungsquote der Kinder im
Alter von drei bis fünf Jahren betrug im Jahr 2022 in Westdeutschland
91,6 Prozent und in Ostdeutschland 93,9 Prozent. Anders als bei den unter
Dreijährigen liegen die Quoten damit auf einem ähnlichen Niveau. Im
Vergleich zum Vorjahr ging die Quote sowohl in West- als auch in Ostdeutschland
minimal um 0,1 Prozentpunkte zurück.
52,7 Prozent der Eltern von Kindern unter drei Jahren hatten 2022 einen
Ganztagsplatz vertraglich vereinbart (mehr als 35 Stunden/Woche), 33,7 Prozent
einen erweiterten Halbtagsplatz (mehr als 25 und bis zu 35 Stunden/Woche)
und 13,5 Prozent einen Halbtagsplatz (bis zu 25 Stunden/Woche). Bei den
Kindern im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt zeigt sich ein ähnliches
Bild: Im Jahr 2022 hatten 52,4 Prozent der Eltern für ihre Kinder einen
Ganztagsplatz, 39,0 Prozent einen erweiterten Halbtagsplatz und lediglich 8,6
Prozent einen Halbtagsplatz vertraglich vereinbart (Quelle: BMFSFJ-Broschüre
Kindertagesbetreuung Kompakt Ausbaustand und Bedarf 2022).
20. Wie viele Kinderbetreuungsplätze für Kinder unter einem Jahr, zwischen
einem und drei Jahren und über drei Jahre werden in Ost- und
Westdeutschland jeweils benötigt, um dem Bedarf gerecht zu werden?
Der Betreuungsbedarf von Eltern mit Kindern unter drei Jahren lag im Jahr
2022 im bundesdeutschen Durchschnitt bei 49,1 Prozent. In Westdeutschland
war der Anstieg dabei stärker zu beobachten als in Ostdeutschland. Weiterhin
war der Bedarf von Eltern mit einem Kind unter drei Jahren in den
ostdeutschen Ländern mit 60,8 Prozent deutlich höher als in den westdeutschen
Ländern mit 46,7 Prozent. Die Differenz zwischen Betreuungsbedarf und
Betreuungsquote lag im Jahr 2022 bundesweit bei 13,6 Prozentpunkten. Die
regionalen Unterschiede in der Lücke zwischen Bedarf und Betreuungsquote
von 7,5 Prozentpunkten in Ostdeutschland und 14,9 Prozentpunkten in
Westdeutschland sind auch 2022 deutlich. Im Jahr 2022 äußerten 96,5 Prozent der
Eltern mit einem Kind im Alter von drei bis fünf Jahren einen
Betreuungsbedarf. Dieser blieb damit im Vergleich zum Jahr 2021 nahezu unverändert
(+0,7 Prozentpunkte). Die Differenz zwischen Betreuungsbedarf und
Betreuungsquote lag im Jahr 2022 bei 4,5 Prozentpunkten. Regionale Unterschiede im
Betreuungsbedarf sind, anders als bei Kindern unter drei Jahren, in der
Altersstufe der drei- bis fünfjährigen Kinder kaum zu beobachten. In Ostdeutschland
wünschten 97 Prozent der Eltern einen Betreuungsplatz und in
Westdeutschland 96,4 Prozent (Quelle: BMFSFJ-Broschüre Kindertagesbetreuung Kompakt
Ausbaustand und Bedarf 2022).
21. Wie viele Frauen in Ost- und Westdeutschland sind aktuell jeweils von
Armut betroffen oder bedroht?
a) Wie viele dieser Frauen leben vom Bürgergeld?
b) Wie viele dieser Frauen gehen einer Beschäftigung nach?
Die Fragen 21 bis 21b werden gemeinsam beantwortet.
In der Diskussion um die Betroffenheit oder Bedrohung von Armut wird in der
Regel die sogenannte Armutsrisikoquote herangezogen. Bei dieser handelt es
sich um eine statistische Maßgröße für die Einkommensverteilung, die keine
Information über individuelle Bedürftigkeit liefert. Ihre Höhe hängt zudem von
der zugrundeliegenden Datenbasis, der Bezugsgröße, dem regionalen Bezug
und der Gewichtung der Haushaltsmitglieder bei der Bestimmung des
Nettoäquivalenzeinkommens ab.
Die aktuellsten amtlichen Daten zur Armutsrisikoquote stellen die Statistischen
Ämter auf Basis des Mikrozensus zur Verfügung. Danach verfügten 17,8
Prozent der Frauen in Westdeutschland und 17,9 Prozent der Frauen in
Ostdeutschland im Jahr 2022 über ein Einkommen unterhalb von 60 Prozent des mittleren
mit der neuen OECD-Skala gewichteten Nettoäquivalenzeinkommens.
Informationen über den Bezug von Bürgergeld oder den Beschäftigungsstatus liegen
nicht vor.
22. Wie viele alleinerziehende Männer und Frauen gibt es jeweils in Ost-
und Westdeutschland?
Im Jahr 2023 gab es nach Erstergebnissen des Mikrozensus in Westdeutschland
(ohne Berlin) rund 1,064 Millionen alleinerziehende Mütter mit minderjährigen
Kindern und rund 225 000 alleinerziehende Väter mit minderjährigen Kindern.
In Ostdeutschland (einschließlich Berlin) waren es rund 332 000
alleinerziehende Mütter mit minderjährigen Kindern und rund 76 000 alleinerziehende
Väter mit minderjährigen Kindern (Quelle: Statistisches Bundesamt:
Erstergebnisse des Mikrozensus 2023 – Bevölkerung in Familien/Lebensformen in
Hauptwohnsitzhaushalten).
23. Wie hoch ist der Anteil von Männern und Frauen in Ost- und
Westdeutschland, die in einer Mietwohnung oder einem Mietshaus leben
(bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
24. Wie hoch ist der Anteil von Männern und Frauen in Ost- und
Westdeutschland, die Eigentümer oder Eigentümerinnen einer Wohnung oder
eines Hauses sind (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Die Fragen 23 und 24 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Angaben vor.
25. Plant die Bundesregierung, eine Studie über die Unterschiede der
Lebensumstände von Männern und Frauen in Ost- und Westdeutschland in
Auftrag zu geben, und wenn nein, wieso nicht?
In Ergänzung zu und besserem Verständnis von statistischen Kennziffern (z. B.
Bruttoinlandsprodukt, Arbeitslosenquote, Einkommenshöhe), die gemäß der
Berichtspflicht der Bundesregierung u. a. im Bericht zum Stand der Deutschen
Einheit dargestellt werden, beauftragt die Bundesregierung regelmäßig Studien
über die Lebensumstände, Einstellungen und Stimmungslagen von Männern
und Frauen in Ost- und Westdeutschland, z. B. den Deutschland-Monitor und
den Monitor Familienforschung.
Des Weiteren ist derzeit die Vergabe einer Studie zur Vermögenssituation der
Bürgerinnen und Bürger in Ost- und Westdeutschland geplant. Diese soll
Anknüpfungspunkte für mögliche Strategien zur Angleichung der nach wie vor
verschiedenen Vermögensverteilung aufzeigen. Das Vergabeverfahren ist
derzeit in Vorbereitung.
26. Wie hoch ist der Anteil von Männern und Frauen in Ost- und
Westdeutschland, die einen Hochschulabschluss oder eine abgeschlossene
Berufsausbildung haben?
Nach Ergebnissen des Mikrozensus betrug im Jahr 2022 der Anteil bei
Männern mit Hochschulabschluss oder abgeschlossenen Berufsausbildung 89,2
Prozent in Ostdeutschland bzw. 76,4 Prozent in Westdeutschland. Bei Frauen lag
der Anteil bei 88 Prozent in Ostdeutschland bzw. bei 76,4 Prozent in
Westdeutschland. In die Berechnung wurden Personen mit einem berufsbildenden
Abschluss (Erstausbildung) sowie beruflich Höherqualifizierte (z. B.
Zweitausbildung, Ausbildung nach Abitur, Fortbildungsabschlüsse der
höherqualifizierenden Berufsbildung) und akademisch Qualifizierte einbezogen.
27. Wie viele Männer und Frauen in Ost- und Westdeutschland haben eine
Krankenversicherung, und wie oft nehmen sie medizinische Leistungen
in Anspruch?
a) Wie hoch ist jeweils der Anteil von gesetzlich und privat
krankenversicherten Männern und Frauen in Ost- und Westdeutschland (bitte
nach Bundesland aufschlüsseln)?
Die Fragen 27 und 27a werden gemeinsam beantwortet.
In Westdeutschland waren am 1. Juli 2023 29 946 008 Männer und 32 493 162
Frauen gesetzlich krankenversichert. In Ostdeutschland waren 5 546 224
Männer und 5 977 922 Frauen zum selben Zeitpunkt gesetzlich krankenversichert.
In der gesetzlichen Krankenversicherung sind zusätzlich noch 594 618 Männer
und Frauen, die dauerhaft im Ausland leben, versichert. Diese Abgrenzung ist
durch die amtliche Versichertenstatistik der gesetzlichen Krankenversicherung
KM6 möglich, die die Aufteilung der Versicherten auf die Bereiche der
Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) beinhaltet. Diese Aufteilung ist für die privat
Versicherten nicht möglich. Im Jahr 2021 waren in der privaten
Krankenversicherung 8 717 500 Personen voll versichert. Eine Unterscheidung nach
Bundesland und Geschlecht ist nicht möglich. Die Anzahl der Behandlungen
sowohl der gesetzlich als auch der privat versicherten Patientinnen und Patienten
liegen der Bundesregierung nicht vor.
Daten zur Inanspruchnahme medizinischer Leistungen liegen aus dem
Gesundheitsmonitoring des Robert Koch-Instituts vor. Der Erhebungszeitraum der
letzten großen Querschnitterhebung GEDA 2019/2020 EHIS lag zwischen April
2019 und September 2020 und fiel in die Anfangsphase der SARS-CoV-2-
Pandemie mit einem möglicherweise geänderten Teilnahme- und
Antwortverhalten. Deutliche Auswirkungen auf grundlegende Ost-West-Unterschiede
erscheinen jedoch eher unwahrscheinlich. Weitere Informationen nach Bundesländern
können dem GEDA Dashboard entnommen werden:
https://public.tableau.com/
app/profile/robert.koch.institut/viz/Gesundheit_in_Deutschland_aktuell/GED
A_20192020-EHIS.
Bei der Inanspruchnahme medizinischer Leistungen zeigen sich kaum
statistisch belastbare Unterschiede zwischen ost- und westdeutschen Bundesländern.
Die signifikanten Unterschiede in der Nutzung fachärztlicher wie auch
psychiatrischer und psychologischer Leistungen sind auf eine höhere
Inanspruchnahme in Berlin zurückzuführen.
Tabelle: Inanspruchnahme medizinischer Leistungen in den letzten zwölf
Monaten in Prozent.
Geschlecht Frauen Männer
Gebiet West Ost Berlin West Ost Berlin
Allgemein-/Hausärztliche Leistungen 84,0 85,5 84,1 79,7 79,2 75,4
Fachärztliche Leistungen 67,4 68,5 75,0 52.9 55,1 52,4
Psychologische/psychiatrische Leistungen 12,5 12,3 18,8 9,0 8,5 7,2
Zahnmedizinische Leistungen 85,5 87,7 86,3 77,4 84,2 77,6
Krankenhaus stationär 17,6 19,7 15,6 16,3 22,0 12,5
Notaufnahme 12,3 14,9 13,9 12,2 14,8 13,1
Quelle: GEDA Dashboard
b) Wie hoch ist der Anteil von Männern und Frauen in Ost- und
Westdeutschland, die an chronischen Krankheiten leiden?
Daten zu Unterschieden in der Krankenversicherung und dem
Gesundheitszustand in Ost- und Westdeutschland liegen ebenfalls aus dem
Gesundheitsmonitoring des Robert Koch-Instituts vor.
Chronische Krankheiten, gesundheitliche Probleme sowie gesundheitliche
Einschränkungen zeigen teilweise statistisch belastbare Unterschiede zwischen ost-
und westdeutschen Bundesländern. In Ostdeutschland leiden die Menschen
häufiger an chronischen Krankheiten wie Diabetes und Koronarer
Herzkrankheit sowie bei Frauen an Arthrose. Bei Allergien und Asthma bronchiale
hingegen verhält es sich umgekehrt mit höheren Anteilen in West- als in
Ostdeutschland. Diese Zusammenhänge bleiben nach Adjustierung für die
unterschiedliche Altersstruktur in Ost- und Westdeutschland weitgehend bestehen (vgl.
nachfolgende Tabelle).
Tabelle: Häufigkeit von chronischen Krankheiten bei Frauen und Männern
in West- und Ostdeutschland sowie in Berlin. Angaben in Prozent.
Geschlecht Frauen Männer
Gebiet West Ost Berlin West Ost Berlin
Chronische Krankheit oder
gesundheitliches Problem (mindestens sechs
Monate)
50,7 57,9 55,1 45,1 52,9 47,3
Diabetes 7,6 11,2 9,8 9,0 12,3 10,7
Allergien 35,7 28,3 37,5 27,9 22,1 28,6
Arthrose 21 24,8 20,8 12,5 13,1 8,2
Quelle: GEDA Dashboard
28. Wie hoch ist die durchschnittliche Lebenserwartung bei Geburt von
Männern und Frauen in Ost- und Westdeutschland (bitte nach
Bundesländern aufschlüsseln)?
Die Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Tabelle: Lebenserwartung in den Bundesländern für 2020/2022
Landesteil/Bundesland Männer Frauen
Ostdeutschland (ohne Berlin) 76,96 82,91
Westdeutschland 78,45 82,93
Baden-Württemberg 79,72 84,11
Bayern 79,11 83,64
Berlin 78,11 83,29
Brandenburg 77,24 83,19
Bremen 76,93 82,30
Hamburg 78,57 83,23
Hessen 78,87 83,33
Mecklenburg-Vorpommern 76,68 82,79
Niedersachsen 78,05 82,93
Nordrhein-Westfalen 78,10 82,66
Rheinland-Pfalz 78,54 83,01
Saarland 77,22 82,06
Sachsen 77,27 83,49
Sachsen-Anhalt 75,78 82,28
Schleswig-Holstein 78,41 82,91
Thüringen 76,94 82,72
Quelle: Statistisches Bundesamt: Sterbetafeln 2020/2022
29. Wie viele Männer und Frauen in Ost- und Westdeutschland leiden unter
psychischen Erkrankungen oder Störungen, und wie viele von ihnen
erhalten eine angemessene Behandlung oder Beratung?
In der „Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland“ (DEGS1) hat das
Robert Koch-Institut im Zusatzmodul „Psychische Gesundheit“ („DEGS1-
MH“) in den Jahren 2009 bis 2011 auch Daten zur Prävalenz von psychischen
Störungen in Ost- und Westdeutschland erhoben. Im Ergebnis wurden keine
Unterschiede in der Gesamtprävalenz psychischer Störungen gefunden. Gemäß
Studienergebnissen hatten 28,6 Prozent der Westdeutschen und 28,5 Prozent
der Ostdeutschen (Jacobi et al. 2014) innerhalb der vergangenen zwölf Monate
vor dem Erhebungszeitraum der Studie die Kriterien für eine psychische
Störung erfüllt. Aktuellere umfassende valide Daten zur Prävalenz psychischer
Erkrankungen in Ost- und Westdeutschland liegen nach Kenntnis der
Bundesregierung nicht vor.
Von größerer Bedeutung als großflächige Betrachtungen regionaler
Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland sind nach Einschätzung des Robert
Koch-Instituts sozioökonomische und Bildungsunterschiede. So wurde
beispielsweise im oben genannten Zusatzmodul „Psychische Gesundheit“ zur
Studie DEGS1 gefunden, dass Personen mit niedrigem sozioökonomischem Status
(SES) mit 37,9 Prozent eine höhere Prävalenz psychischer Störungen hatten im
Vergleich zu Personen mit mittlerem (27,6 Prozent) oder hohem SES (22
Prozent). Diese Unterschiede gelten für Ost- und Westdeutschland gleichermaßen.
Zur Frage nach dem Anteil derjenigen von einer psychischen Störung
betroffenen Studienteilnehmenden, die eine „angemessene Behandlung oder Beratung“
erhielten, liegen keine validen Daten vor.
30. Welche konkreten Ziele, Strategien und Instrumente hat die
Bundesregierung, um die bestehenden Ungleichheiten zwischen den
Lebensbedingungen von Männern und Frauen in Ost- und Westdeutschland zu
verringern oder zu beseitigen?
Die Bundesregierung nimmt die Lebensbedingungen von Männern und Frauen
gleichermaßen bzw. unabhängig einer geographischen Unterteilung in den
Blick. Gleichwohl wirken sich die vor und im Zuge der Wiedervereinigung
liegenden historischen Gegebenheiten in Ostdeutschland noch immer in
besonderem Maße auf die Gegenwart aus.
Viele Maßnahmen der Bundesregierung tragen zur Verringerung von
Ungleichheiten bei, obgleich sie nicht explizit darauf ausgerichtet sind. Beispielhaft zu
nennen ist hier die Erhöhung des Mindestlohns, von der überdurchschnittlich
häufig Frauen (18 Prozent) und Beschäftigte aus Ostdeutschland (18 Prozent)
profitieren. Aufgrund der höheren Lohnsteigerung im Osten wurde die
Rentenangleichung Ost ein Jahr früher erreicht als gesetzlich vorgesehen. Im Jahr
2024 werden die Renten zum ersten Mal bundeseinheitlich steigen, in diesem
Jahr um 4,57 Prozent.
Die Bundesregierung hat im Januar 2023 ein Konzept zur Steigerung des
Anteils von Ostdeutschen in Führungspositionen der Bundesverwaltung
beschlossen. Das ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu mehr Ostdeutschen in
Führungsverantwortung.
Mit der gezielten Ansiedlung von Bundes- und Forschungseinrichtungen stärkt
die Bundesregierung zudem ostdeutsche Länder und strukturschwache
Regionen. Qualifizierte Arbeitsplätze in Verwaltung und Forschung setzen positive
Impulse für die Wirtschafts- und Infrastruktur vor Ort.
Im Koalitionsvertrag für die aktuelle Legislaturperiode wurde festgehalten,
dass die Gleichstellung von Frauen und Männern in diesem Jahrzehnt erreicht
werden soll. Die hierfür initiierten Vorhaben und Maßnahmen zahlen in
vielfältiger Weise auf die Beseitigung von Ungleichheiten ein.
Mit Blick auf das im Koalitionsvertrag verabredete Ziel der ökonomischen
Gleichstellung stärkt die Bundesregierung mit verschiedenen Maßnahmen
gezielt die nachhaltige ökonomische Eigenständigkeit von Frauen und Männern.
Ziel ist hierbei insbesondere die Verringerung der Entgeltungleichheit zwischen
Frauen und Männern vor dem Hintergrund der stagnierenden Entgeltlücke
zwischen Frauen und Männern in Ost- und Westdeutschland (vgl. Antwort zu
Frage 6). Als eine wichtige Maßnahme wird die Bundesregierung die EU-
Entgelttransparenzrichtlinie, die im Juni 2023 in Kraft getreten ist, zügig umsetzen.
Ziel der Richtlinie ist es, die Anwendung des Gebots der gleichen Bezahlung
für gleiche und gleichwertige Arbeit für Frauen und Männern in der Praxis zu
stärken, nachdem bisherige Maßnahmen nicht umfassend erfolgreich gewesen
sind.
Mit dem gleichstellungspolitischen Arbeitsmarktprogramm „Gleichstellung am
Arbeitsmarkt. Perspektiven schaffen“ (GAPS) werden Impulse für die
Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt gesetzt, bspw. im
Hinblick auf die geschlechtergerechte Gestaltung der digitalen Lebens- und
Arbeitswelt. Unter dem Dach von GAPS wird u. a. das Projekt „Gründerinnen
fördern grüne Wirtschaft“ der bundesweiten Gründerinnenagentur gefördert.
Dort werden Experimentierräume durchgeführt, darunter „Gründerin goes
Excellence“, eine Preisverleihung zur Förderung von nachhaltig wirtschaftenden
Gründerinnen in der ländlichen Region Mecklenburg-Vorpommern.
Die Bundesregierung setzt sich zudem mit verschiedenen Maßnahmen für eine
Steigerung des Frauenanteils bei Existenzgründungen ein. So enthält die
Startup-Strategie der Bundesregierung einen eigenen Abschnitt zur Stärkung von
Gründerinnen und Diversität bei Gründungen. Im Mai 2023 wurde darüber
hinaus der gemeinsame Aktionsplan „Mehr Unternehmerinnen für den
Mittelstand“ gestartet, an dem sechs Bundesressorts sowie diverse Verbände und
Institutionen beteiligt sind.
Die Bundesregierung verfolgt zudem eine gleichstellungsorientierte Jungen-
und Männerpolitik und setzt sich gemäß dem Koalitionsvertrag für die aktuelle
Legislaturperiode in der EU und international für eine intersektionale
Gleichstellungspolitik ein. Sie nutzt dabei internationale Impulse und völkerrechtliche
Vorgaben (wie z. B. die Frauenrechtskonvention CEDAW der Vereinten
Nationen) für die nationale Gleichstellungspolitik.
Mit dem Instrumentarium der regionalen Strukturpolitik, insbesondere der
Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur, wirkt
die Bundesregierung auf gleichwertige Lebensverhältnisse im ganzen
Bundesgebiet hin. Mit dem im Jahr 2020 eingerichteten Gesamtdeutschen
Fördersystem für strukturschwache Regionen wurden die bundespolitischen
Fördermaßnahmen unter einem gemeinsamen Dach gebündelt. Ostdeutschland gehört
flächendeckend zu den strukturschwachen Regionen. Im ersten
Gleichwertigkeitsbericht der Bundesregierung wird die Bundesregierung die Lebensbedingungen
aller Bürgerinnen und Bürger in ganz Deutschland in den Blick nehmen. Sie
wird darin den Stand und die Entwicklung in Bezug auf das Ziel, gleichwertige
Lebensverhältnisse im Bundesgebiet zu schaffen, beleuchten und
entsprechende Maßnahmen darstellen.
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