BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Hintergründe der Initiative der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien zur Filmförderung

(insgesamt 7 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Beauftr. der Bundesregierung für Kultur und Medien

Datum

09.04.2024

Aktualisiert

12.04.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/1082225.03.2024

Hintergründe der Initiative der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien zur Filmförderung

der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Die Bundesbeauftragte für Kultur und Medien (BKM) Claudia Roth hat Mitte Februar 2024 einen Diskussionsentwurf zur steuerlichen Filmförderung vorgelegt. Die bisher bestehenden zuschussbasierten Standortförderinstrumente, der Deutsche Filmförderfonds (DFFF I, DFFF II) und der German Motion Picture Fund (GMPF), sollen durch ein Steueranreizmodell abgelöst werden. Dazu hat die BKM den Entwurf eines steuerlichen Filmförderungszulagengesetzes (FFZulG) erarbeiten lassen.

Die Metadaten des den Fragestellern vorliegenden Dokuments belegen, dass der Autor des FFZulG Prof. Dr. J. E. ist. Prof. Dr. J. E. ist Inhaber eines Lehrstuhls für öffentliches Recht und Steuerrecht. Über seinen Fachbereich hinaus erlangte Prof. Dr. J. E. 2016 Berühmtheit, weil er im Untersuchungsausschuss der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages zum „Cum-Ex“-Skandal geladen war. Hintergrund war, dass er zwischen 2009 und 2011 vergütete Gutachten für Hanno Berger verfasst hatte, der ein führender Initiator von Cum-Ex-Transaktionen und inzwischen verurteilter Steuerhinterzieher ist (https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/cum-ex/dubiose-cum-ex-aktiendeals-professoren-gutachten-und-der-steuerskandal/20132824.html). Eben jener Prof. Dr. J. E. hatte bereits im März 2023 ein im Auftrag der BKM erstelltes „Gutachten zur Ausgestaltung eines steuerlichen Anreizmodells für die Filmwirtschaft“ vorgelegt.

Schließlich verwundert die Fragesteller, dass die nach ihrer Auffassung fachlich nicht zuständige Bundesbeauftragte für Kultur und Medien den Entwurf eines Steuergesetzes erarbeiten ließ, obwohl das Bundesministerium der Finanzen (BMF) dutzende fachlich qualifizierte Steuerjuristen beschäftigt, die für die Erarbeitung von Gesetzentwürfen bezahlt werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Warum hat die BKM einen Diskussionsentwurf von einem externen Rechtswissenschaftler erarbeiten lassen, anstatt das fachlich zuständige BMF darum zu bitten?

2

War die Beauftragung von Prof. Dr. J. E. mit dem BMF abgesprochen?

3

Standen noch weitere externe Autoren zur Auswahl?

4

Fand eine Ausschreibung des Autorenauftrags statt, wenn ja,

a) wann wurde die Erarbeitung des Diskussionsentwurfs ausgeschrieben,

b) wie viele andere Autoren bewarben sich um den Auftrag,

c) welche Kriterien gaben den Ausschlag für die Beauftragung von Prof. Dr. J. E.?

5

Hat Prof. Dr. J. E. für die Erarbeitung des Diskussionsentwurfs zum FFZulG ein Entgelt erhalten, und wenn ja, wie hoch war dieses Entgelt?

6

Gab es eine Ausschreibung, für die von der BKM in Auftrag gegebene Erstellung eines Rechtsgutachtens zur Ausgestaltung eines steuerlichen Anreizmodells, und welche Kosten sind durch das Gutachten entstanden?

7

War der BKM bei Auftragsvergabe bewusst, dass Prof. Dr. J. E. in den Jahren von 2009 bis 2011 Gutachten, die die Rechtmäßigkeit von rechtswidrigen Cum-Ex-Transaktionen bestätigten, gegen Entgelt erstellt hatte, obwohl laut Bundesgerichtshof in den Jahren von 2007 bis 2011 „das Gesetz bereits in den insoweit einschlägigen Vorschriften eine klare und eindeutige Regelung vor(sah), gegen die (Steuerhinterzieher zum Zeitpunkt der Tat) verstoßen haben (https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/2021146.html)?

Berlin, den 14. März 2024

Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen