Verfügbarkeit von Telekommunikationsverbindungsdaten seitens des Bundeskriminalamts und Rückschlüsse auf eine „Schutzlücke“ bei der Verbrechensbekämpfung
der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Petra Pau, Jens Petermann, Frank Tempel, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Vorratsdatenspeicherung und Sicherheitslücken“ (Bundestagsdrucksache 17/1482) vom 23. April 2010 teilte die Bundesregierung mit, dass ihr keine statistischen Angaben darüber vorlägen, in welchen Fällen sich seit Einführung der Vorratsdatenspeicherung der polizeiliche Zugriff auf sogenannte Vorratsdaten für Zwecke der Gefahrenabwehr als „ein unverzichtbares Element der Ermittlungsinitiierung durch Identifizierung von Einzelpersonen, der Struktur- und Netzwerkaufhellung sowie der Identifizierung von Straftätern bei Entführungslagen“ (Jörg Ziercke, Präsident des Bundeskriminalamts – BKA, vor dem Bundesverfassungsgericht – BVerfG) erwiesen habe. Genauso wenig lägen ihr statistische Angaben darüber vor, wie vielen Anordnungsanträgen auf Übermittlung der Vorratsdaten mit welchen Begründungen nicht stattgegeben wurde und ob die Polizei keine alternativen Instrumente zur „Ermittlungsinitiierung“ gehabt hätte. Auch auf die Frage, wie viele Ermittlungsverfahren zu welchen Straftaten bundesweit als Folge des BVerfG-Urteils eingestellt werden mussten, konnte die Bundesregierung keine Auskunft geben. In ihrer Antwort sagte die Bundesregierung zumindest eine Prüfung der Frage, welche Delikte bei einem vollständigen Verzicht auf Nutzung der Vorratsdaten durch die Polizei überhaupt nicht mehr verfolgt werden könnten, zu.
Am 7. September 2010 wurde der BKA-Präsident Jörg Ziercke von „dpa“ folgendermaßen zitiert: „Das Bundeskriminalamt sieht sich bei Internet-Kriminalität weitgehend hilflos, weil es seit einem halben Jahr kein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung mehr gibt. 60 Prozent der Ermittlungen gehen ins Leere […] und in bis zu 85 Prozent der Fälle kann seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die IP-Adresse eines Computers, der für eine Straftat benutzt wurde, keinem bestimmten Nutzer mehr zugeordnet werden.“
Am 29. September 2010 führte der BKA-Präsident in der Sitzung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages über zwei Stunden ähnliche Behauptungen an, um seine Forderung nach der Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung zu untermauern. Einige Tage später meldete „DIE WELT“ (3. Oktober 2010), dass ihr ein 16-seitiges Papier des BKA mit der Einstufung „VS – nur für den Dienstgebrauch“ vorliege, das die Machtlosigkeit des BKA bei der Verbrechensbekämpfung belege. In „DIE WELT“ heißt es über das sogenannte BKA-Geheimpapier: „Es listet zahlreiche ungelöste Kriminalfälle auf: Morde an einem Polizisten und einem Mitglied der Mafia, angedrohte Sprengstoffanschläge, die Mitgliedschaft in Terrorgruppen und Kinderpornografie im Internet. Der Grund ist jedes Mal der gleiche: Die Ermittler bekamen keinen Zugriff auf Telefon- und Internetverbindungsdaten der Täter. Schuld daran ist die Politik, die in dem Bericht allerdings mit keiner Silbe erwähnt wird.“
Nach Aussage des bayerischen Innenministers Joachim Herrmann am 12. Oktober 2010 gegenüber der „Passauer Neue Presse“, habe das BKA das Papier im Auftrag des Bundesministeriums des Innern erstellt.
Nach Angaben des BKA am 8. Oktober 2010 gegenüber ausgewählten Medienvertretern forderte die Behörde im Zeitraum vom 2. März bis zum 17. September 2010 bei Telekommunikationsfirmen Daten zu 1 157 Anschlüssen an. 85 Prozent der Auskunftsersuchen betrafen Inhaber von Internetanschlüssen. Zu 880 der erfragten Anschlüsse (76 Prozent) sei dem BKA keine Auskunft erteilt worden. In 479 der 880 Ermittlungsverfahren (56 Prozent), in denen Telekommunikationsanbieter dem BKA keine Auskunft erteilten, sei die Aufklärung der Straftat nicht gelungen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Wieso erwähnte BKA-Präsident Jörg Ziercke in der Innenausschusssitzung am 29. September 2010 gegenüber den Mitgliedern des Ausschusses nichts von der Existenz einer regelrechten Liste ungelöster Kriminalfälle, die nur aufgrund der fehlenden Möglichkeit der Vorratsdatenspeicherung nicht aufgeklärt werden konnten, sodass die Abgeordneten davon erst durch die Medien erfuhren?
Stimmt die Aussage des bayerischen Innenministers Joachim Herrmann, wonach die Bundesregierung das BKA mit dem Erstellen der o. g. Liste beauftragt habe?
Wenn ja, wann geschah dies?
Wenn nein, wer traf dann die Entscheidung?
Wie kam es zu der Veröffentlichung des als „VS – nur für den Dienstgebrauch“ eingestuften Papiers in „DIE WELT“ vom 3. Oktober 2010, und wurden diesbezüglich Nachforschungen und ggf. disziplinarrechtliche Konsequenzen gezogen?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
Soll den Mitgliedern des Innenausschusses des Deutschen Bundestages der besagte Bericht mit Liste zur Verfügung gestellt werden, und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt?
Wenn nein, warum nicht?
Welchen Presseorganen und „ausgewählten Journalisten“, die am 8. Oktober 2010 ins Bundesministerium des Innern geladen wurden, hat das BKA die besagte Liste zur Verfügung gestellt, und wer traf die Auswahl der Journalisten nach welchen Gesichtspunkten?
Wieso behauptete die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Vorratsdatenspeicherung und Sicherheitslücken“ vom 23. April 2010, dass sie keine Angaben darüber habe, wie viele Ermittlungsverfahren zu welchen Straftaten bundesweit als Folge des BVerfG-Urteils eingestellt werden mussten, obwohl das BKA für den Zeitraum vom 2. März bis zum 17. September 2010 eine entsprechende Liste führte?
Was ergab die angekündigte Prüfung der Frage, welche Delikte bei einem vollständigen Verzicht auf Nutzung der Vorratsdaten durch die Polizei überhaupt nicht mehr verfolgt werden könnten?
a) In wie vielen der 277 Ermittlungsverfahren, in denen Telekommunikationsanbieter dem BKA Auskunft erteilten, ist die Aufklärung der Straftat dennoch nicht gelungen?
b) Wie viele der 277 Ermittlungsverfahren sind später eingestellt worden, und wie viele endeten mit welchen Urteilen?
Befinden sich unter den 479 laut BKA nach einer Auskunftsverweigerung nicht aufklärbaren Straftaten auch solche, in denen die Straftat „wesentlich erschwert oder erst zu einem späteren Zeitpunkt“ aufgeklärt wurde, wie eine weitere Kategorie des BKA lautet?
Wenn ja, um wie viele Fälle handelt es sich?
Wie viele der 983 Auskunftsersuchen zu IP-Adressen betrafen Internetverbindungen, die im Zeitpunkt des Ersuchens länger als sieben Tage in der Vergangenheit lagen?
Wie viele dieser mutmaßlichen Straftaten waren innerhalb von sieben Tagen zur Kenntnis der Polizei oder Staatsanwaltschaft gelangt?
Welche Zeitspanne verstrich bei den erfolglosen Auskunftsersuchen an Internetzugangsanbieter im Zeitraum vom 2. März bis zum 17. September 2010 zwischen dem Zeitpunkt, zu dem die Polizei oder Staatsanwaltschaft Kenntnis von dem Verdacht der Straftat erlangte und dem Zeitpunkt, zu dem das Auskunftsersuchen an den Internetzugangsanbieter gerichtet wurde
a) durchschnittlich und
b) maximal?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass dem BKA Erfahrungswerte aus der polizeilichen Praxis vorliegen, die das aktuelle Speicherverhalten der einzelnen Anbieter in Grundzügen wiedergeben?
Wenn ja, welche Schlussfolgerungen wurden daraus gezogen, und resultierten daraus Anweisungen an das BKA (bitte erläutern)?
Wurden die 880 erfolglosen Anfragen an Telekommunikationsanbieter auch dann gerichtet, wenn dem BKA aus früheren Anfragen bekannt war, dass der betroffene Anbieter die Anfrage nicht würde beantworten können?
Wenn ja, wieso?
Welcher Anteil an Auskunftsersuchen des BKA an Telekommunikationsanbieter blieb in den Jahren 2007, 2008 und 2009 jeweils unbeantwortet?
Welcher Anteil der Auskunftsersuchen des BKA an Internetzugangsanbieter in den Jahren 2007, 2008 und 2009 betraf jeweils Internetverbindungen, die länger als sieben Tage in der Vergangenheit lagen?
Welcher Anteil der Ermittlungsverfahren, in denen das BKA in den Jahren 2007, 2008 und 2009 Auskunftsersuchen an Telekommunikationsanbieter richtete, blieb jeweils unaufgeklärt?
Welcher Anteil der Ermittlungsverfahren, in denen das BKA in den Jahren 2007, 2008 und 2009 Auskunftsersuchen an Telekommunikationsanbieter richtete, führte jeweils zu einer Verurteilung?
Welcher Anteil der Ermittlungsverfahren, mit denen das BKA im Zeitraum vom 2. März bis zum 17. September 2010 insgesamt befasst war und die keine mittels Telekommunikation begangene Straftat zum Gegenstand hatten, blieb unaufgeklärt?