Bürgergeld trotz Arbeitslosengeld
der Abgeordneten Jessica Tatti, Dr. Sahra Wagenknecht, Ali Al-Dailami, Sevim Dağdelen, Klaus Ernst, Andrej Hunko, Christian Leye, Amira Mohamed Ali, Żaklin Nastić, Alexander Ulrich und der Gruppe BSW
Vorbemerkung
Versicherte haben einen Anspruch auf Arbeitslosengeld, falls sie bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos gemeldet sind und sie vor der Arbeitslosigkeit durch Beitragszahlungen Anwartschaften erlangt haben. Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu erhalten, müssen innerhalb der Rahmenfrist von 30 Monaten mindestens zwölf Monate sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nachgewiesen werden.
Die Höhe des Arbeitslosengeldes beträgt für kinderlose Versicherte 60 Prozent des pauschalierten Nettoentgelts. Für Versicherte, die ein Kind bzw. mehrere Kinder erziehen, entspricht das Arbeitslosengeld 67 Prozent des pauschalierten Nettoentgeltes. Für Beschäftigte mit durchschnittlichem und unterdurchschnittlichem Einkommen bedeuten entsprechende Einkommensverluste nicht selten, dass sie zusätzlich Bürgergeld beanspruchen müssen. Diese Personen werden im Folgenden als Aufstockerinnen bzw. Aufstocker (Kurzform: Aufstocker) bezeichnet. Die Betreuung der Aufstockerinnen und Aufstocker erfolgte bis 2016 bei den Jobcentern, am 1. Januar 2017 ging die Integrationsverantwortung an die Agenturen für Arbeit über.
Auch Selbstständige können sich freiwillig über die Arbeitslosenversicherung absichern. Allerdings richten sich die Höhe ihres Beitrags sowie die der Leistung anders als bei sozialversicherungspflichtig Beschäftigten nicht nach dem Erwerbseinkommen. Stattdessen entrichten freiwillig versicherte Selbstständige einen pauschalen Beitrag. Erhalten sie Leistungen, hängen diese von ihrer beruflichen Qualifikation ab. Insgesamt machen nur sehr wenige Selbstständige von der freiwilligen Arbeitslosenversicherung Gebrauch. Waren 2010 noch etwa 7 Prozent der Selbstständigen freiwillig arbeitslosenversichert (IAB (Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung) Forschungsbericht 2022: doku.iab.de/forschungsbericht/2022/fb1922.pdf), betrug der Anteil 2021 nur noch etwa 2 Prozent aller Selbstständigen (vgl. Antworten zu den Fragen 1 und 2 auf Bundestagsdrucksache 20/5023).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche Zahlbetrag von Arbeitslosengeld bei Pflichtversicherten entwickelt (bitte jährliche Werte ab 2005 und zusätzlich zum Gesamtdurchschnitt differenziert nach Geschlecht und nach Bundesland angeben)?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der pflichtversicherten Bezieher von Arbeitslosengeld entwickelt, die hilfebedürftig im Sinne des Bürgergeldes (zuvor andere Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)) sind (bitte jährliche Werte ab 2005 in absoluten Zahlen sowie als Prozentsatz aller pflichtversicherten Bezieher von Arbeitslosengeld differenziert nach Geschlecht und nach Bundesland angeben)?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Höhe des durchschnittlichen Bürgergeld (bzw. zuvor Arbeitslosengeld II)-Zahlbetrags von pflichtversicherten Beziehern von Arbeitslosengeld entwickelt, die hilfebedürftig im Sinne des SGB II sind (bitte jährliche Werte ab 2005 in absoluten Zahlen sowie als Prozentsatz aller pflichtversicherten Bezieher von Arbeitslosengeld differenziert nach Bundesland angeben)?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Pflichtversicherten entwickelt, die nach ihrer Arbeitslosmeldung kein Arbeitslosengeld erhalten, weil sie die innerhalb der jeweils geltenden Rahmenfrist nicht die erforderliche Regelanwartschaftszeit erreichen (bitte jährliche Werte ab 2005 in absoluten Zahlen sowie als Prozentsatz aller Menschen, die vor Eintreten der Arbeitslosigkeit pflichtversichert waren, differenziert nach Geschlecht und nach Bundesland angeben)?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche Zahlbetrag von Arbeitslosengeld bei freiwillig Versicherten entwickelt (bitte jährliche Werte ab 2006 und zusätzlich zum Gesamtdurchschnitt differenziert nach Geschlecht und nach Bundesland angeben)?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der freiwillig versicherten Bezieher von Arbeitslosengeld entwickelt, die hilfebedürftig im Sinne des SGB II sind (bitte jährliche Werte ab 2006 in absoluten Zahlen sowie als Prozentsatz aller freiwillig versicherten Bezieher von Arbeitslosengeld differenziert nach Geschlecht und nach Bundesland angeben)?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Höhe des durchschnittlichen Arbeitslosengeld-II-Zahlbetrags von freiwillig versicherten Bezieherinnen und Beziehern von Arbeitslosengeld entwickelt, die hilfebedürftig im Sinne des SGB II sind (bitte jährliche Werte ab 2006 in absoluten Zahlen sowie als Prozentsatz aller freiwillig versicherten Bezieher von Arbeitslosengeld differenziert nach Bundesland angeben)?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der freiwillig Versicherten entwickelt, die nach ihrer Arbeitslosmeldung kein Arbeitslosengeld erhalten, weil sie die innerhalb der jeweils geltenden Rahmenfrist nicht die erforderliche Regelanwartschaftszeit erreichen (bitte jährliche Werte ab 2006 in absoluten Zahlen sowie als Prozentsatz aller Menschen, die vor Eintreten der Arbeitslosigkeit freiwillig versichert waren, differenziert nach Geschlecht und nach Bundesland angeben)?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller,
dass die Bundesagentur für Arbeit die Bezieher von Arbeitslosengeld auf dem Bewilligungsbescheid zum Arbeitslosengeld verpflichtend auf einen möglichen Anspruch auf ergänzende Fürsorgeleistungen unter Verweis auf den zuständigen Träger hinweisen sollte,
dass die zuständigen Mitarbeitern der Bundesagentur für Arbeit die Versicherten verpflichtend in dem auf die Arbeitslosmeldung folgenden Beratungsgespräch auch zu möglichen Ansprüchen auf ergänzende Fürsorgeleistungen unter Verweis auf den zuständigen Träger persönlich beraten müssen?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der pflichtversicherten Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld entwickelt, die ein Nebeneinkommen nach § 155 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) erzielen (bitte jährliche Werte ab 2012 differenziert nach Geschlecht und nach Bundesland in absoluten Zahlen sowie als Prozentsatz aller pflichtversicherten Bezieher von Arbeitslosengeld angeben)?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Höhe der verringerten Zahlungen von Arbeitslosengeld an Pflichtversicherte entwickelt, die durch die Anrechnung von Nebeneinkommen oberhalb der Freibeträge nach § 155 SGB III entstehen (bitte jährliche Werte ab 2012 differenziert nach Geschlecht und nach Bundesland angeben)?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der freiwillig versicherten Bezieher von Arbeitslosengeld entwickelt, die ein Nebeneinkommen nach § 155 SGB III erzielen (bitte jährliche Werte ab 2012 differenziert nach Geschlecht und nach Bundesland in absoluten Zahlen sowie als Prozentsatz aller freiwillig versicherten Bezieher von Arbeitslosengeld angeben)?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Höhe der verringerten Zahlungen von Arbeitslosengeld an freiwillige Versicherte entwickelt, die durch die Anrechnung von Nebeneinkommen oberhalb der Freibeträge nach § 155 SGB III entstehen (bitte jährliche Werte ab 2012 differenziert nach Geschlecht und nach Bundesland angeben)?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Pflichtversicherten entwickelt, die nach dem Auslaufen des Bezugs von Arbeitslosengeld hilfebedürftig im Sinne des SGB II werden (bitte jährliche Werte ab 2005 differenziert nach Geschlecht und nach Bundesland in absoluten Zahlen sowie als Prozentsatz aller Pflichtversicherten, deren Arbeitslosengeld im jeweiligen Kalenderjahr ausgelaufen ist, angeben)?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der freiwillig Versicherten entwickelt, die nach dem Auslaufen des Bezugs von Arbeitslosengeld hilfebedürftig im Sinne des SGB II werden (bitte jährlich Werte ab 2006 differenziert nach Geschlecht und nach Bundesland in absoluten Zahlen sowie als Prozentsatz aller freiwillig Versicherten, deren Arbeitslosengeld im jeweiligen Kalenderjahr ausgelaufen ist, angeben)?
Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die jahresdurchschnittlichen Integrationsquoten
von Aufstockern im Zeitraum zwischen 2012 und 2016 während der vermittlerischen Betreuung durch die Jobcenter,
von Aufstockern im Zeitraum zwischen 2017 und 2023 (bzw. das letzte Kalenderjahr, für das Daten vorliegen) während der vermittlerischen Betreuung durch die Agenturen für Arbeit,
aller Arbeitslosengeld beziehenden Personen im Zeitraum zwischen 2012 und dem letzten Kalenderjahr, für das Daten vorliegen,
aller Arbeitslosengeld II bzw. Bürgergeld beziehenden Personen im Zeitraum zwischen 2012 und dem letzten Kalenderjahr, für das Daten vorliegen?
Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die jahresdurchschnittlichen Teilnahmequoten an allen Maßnahmen der Eingliederungsförderung
von Aufstockern im Zeitraum zwischen 2012 und 2016 während der vermittlerischen Betreuung durch die Jobcenter,
von Aufstockern im Zeitraum zwischen 2017 und 2021 während der vermittlerischen Betreuung durch die Agenturen für Arbeit,
aller Arbeitslosengeld beziehenden Personen im Zeitraum zwischen 2012 und dem letzten Kalenderjahr, für das Daten vorliegen,
aller Arbeitslosengeld II beziehenden Personen im Zeitraum zwischen 2012 und dem letzten Kalenderjahr, für das Daten vorliegen?
Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die jahresdurchschnittlichen Teilnahmequoten an Maßnahmen der Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW-Maßnahmen)
von Aufstockern im Zeitraum zwischen 2012 und 2016 während der vermittlerischen Betreuung durch die Jobcenter,
von Aufstockern im Zeitraum zwischen 2017 und dem letzten Kalenderjahr, für das Daten vorliegen, während der vermittlerischen Betreuung durch die Agenturen für Arbeit,
aller Arbeitslosengeld beziehenden Personen im Zeitraum zwischen 2012 und dem letzten Kalenderjahr, für das Daten vorliegen,
aller Arbeitslosengeld II beziehenden Personen im Zeitraum zwischen 2012 und dem letzten Kalenderjahr, für das Daten vorliegen?
Wie viele persönliche Beratungsgespräche mit den für die vermittlerische Betreuung zuständigen Mitarbeitern fanden nach Kenntnis der Bundesregierung durchschnittlich statt (bitte jeweils pro zu betreuender Person und Jahr angeben)
mit Aufstockern im Zeitraum zwischen 2012 und 2016 (während der vermittlerischen Betreuung durch die Jobcenter),
mit Aufstockern im Zeitraum zwischen 2017 und dem letzten Kalenderjahr, für das Daten vorliegen (während der vermittlerischen Betreuung durch die Agenturen für Arbeit),
mit Arbeitslosengeld beziehenden Personen im Zeitraum zwischen 2012 und dem letzten Kalenderjahr, für das Daten vorliegen,
mit Arbeitslosengeld II beziehenden Personen im Zeitraum zwischen 2012 und dem letzten Kalenderjahr, für das Daten vorliegen?